Die Sekundarstufe I in NRW: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule. Informationen für Eltern.

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1 Die Sekundarstufe I in NRW: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule. Informationen für Eltern.

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3 Vorwort Die Wahl der Schulform Berufsausbildung und Abitur Sprachen lernen Besondere Begabungen/Hochbegabungen Sonderpädagogische Förderung Ganztagsangebote Inhalt Zusammenarbeit von Eltern und Schule Die Schulformen Die Hauptschule Die Realschule Das Gymnasium Die Gesamtschule Weitere Informationen

4 4 Vorwort Liebe Eltern, Ihre Kinder besuchen inzwischen die vierte Klasse der Grundschule und der Übergang in eine weiterführende Schule steht bevor. Nun stellen sich wichtige Fragen, die die Schullaufbahn Ihres Kindes betreffen: Welche weiterführende Schule der Sekundarstufe I entspricht am ehesten den Begabungen, Neigungen und Interessen meines Kindes und wo gibt es die besten Möglichkeiten für seine positive schulische Weiterentwicklung? Mit diesen Fragen lassen wir Sie nicht allein. In dieser Broschüre stellen wir Ihnen die Schulformen der Sekundarstufe I vor und geben Ihnen wichtige Informationen, die Sie bei der Wahl der richtigen Schulform für Ihr Kind unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass die neue Landesregierung die angekündigten Schulreformen bereits eingeleitet hat. Sie verfolgen das Ziel, eine Schule zu etablieren, die verlässlich ist und Vertrauen schafft bei den Schülerinnen und Schülern, bei Ihnen, den Eltern, und nicht zuletzt bei den Lehrerinnen und Lehrern. Wir wollen eine Schule mit klarer Werteorientierung und ohne Beliebigkeit. Wir möchten eine Schule, in der Unterricht und Erziehung mehr Wertschätzung erfahren, eine Schule, die das Wohl der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Dies sind auch die Leitlinien für die von mir geplante Novellierung des Schulgesetzes. Erstmals im Schuljahr 2006/2007 werden bezogen auf die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Klasse 10 an zentralen Abschlussprüfungen teilnehmen, die bei den Schulabschlüssen Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit gewähren. Darüber hinaus wurde ab dem Schuljahr 2005/2006 der bislang neunjährige Bildungsweg zum Abitur auf acht Jahre umgestellt.

5 5 Die Hauptschule soll in Nordrhein-Westfalen künftig wieder eine wichtige Rolle spielen. Wir wollen, dass die Hauptschule mit einem eigenständigen pädagogischen Auftrag eine wichtige Schulform im gegliederten Schulwesen bleibt. Sie wird sich u.a. wieder stärker dem Ziel der Berufs- und Ausbildungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler widmen. Für diese Schulform sind außerdem bis 2012 rund vollwertige und pädagogisch anspruchsvolle Ganztagsplätze geplant. Mein Ziel als verantwortliche Schulministerin ist es, alle Kinder und Jugendlichen nach ihren jeweiligen Fähigkeiten, Neigungen und Leistungen bestmöglich zu fördern. Die Wege dazu sind unterschiedlich. Entscheidend ist für mich, dass benachteiligte und lernschwächere Kinder und Jugendliche im Rahmen des vielfältigen Bildungsangebotes bei uns in Nordrhein-Westfalen genauso Unterstützung und Förderung erhalten wie durchschnittlich begabte und hochbegabte junge Menschen. Jedes Kind ist anders. Darum wollen wir die individuelle Förderung, die sich an den Stärken unserer Kinder und Jugendlichen orientiert, verbessern. Nach erfolgreicher Beendigung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I können alle Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung beginnen oder bei entsprechender Leistung ihre Schullaufbahn fortsetzen: in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des Berufskollegs oder in anderen Bildungsgängen des Berufskollegs. Selbstverständlich stehen Ihnen sowohl an Ihrer Grundschule als auch an den weiterführenden Schulen Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung, wenn Sie weiteren Beratungsbedarf haben. Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Wahl treffen mögen und dass Ihr Kind mit Freude und Erfolg in der neuen Schule weiterlernt. Unser gemeinsamer Grundsatz muss dabei sein: Das Maß aller Dinge ist das Wohl des Kindes! Barbara Sommer Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

6 6 Die Wahl der Schulform Die Wahl der Schulform Die Sekundarstufe I umfasst das fünfte bis zehnte Schuljahr und baut auf der Grundschule (Primarstufe) auf. In Nordrhein-Westfalen stehen folgende Schulformen zur Auswahl: die Hauptschule die Realschule das Gymnasium die Gesamtschule. Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, werden in Förderschulen oder sofern die Möglichkeit vorhanden ist im Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen unterrichtet. Die Beratungen während der Grundschulzeit, insbesondere in der vierten Klasse, sind eine gute Voraussetzung für eine verantwortliche Entscheidung der Eltern. Die wichtigste Grundlage für die Wahl der Schulform bietet jedoch die begründete Empfehlung der Grundschule, die die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten. Nach der Entscheidung für eine Schulform melden die Eltern ihre Kinder im Februar an der gewählten Schule an. Da sich die bisherige Grundschulempfehlung nicht hinreichend bewährt hat, wird voraussichtlich zum Schuljahr 2007/2008 ein verbindlicheres Grundschulgutachten eingeführt. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise gerecht zu werden. Tipp Suchen Sie eine Schule in einer bestimmten Region, eine Schule mit Betreuungsangeboten oder mit bilingualem Unterricht? Dann schauen Sie auf der Internetseite des Schulministeriums nach (

7 7 Berufliche Abschlüsse / Allgemeine Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Berufskolleg Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Hauptschulabschluss Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarstufe I Erprobungsstufe Grundschule Primarstufe Unterschiedliche Schulen gleichwertige Abschlüsse Alle Schulen der Sekundarstufe I haben die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame Grundbildung zu vermitteln. Dabei bieten die verschiedenen Schulformen unterschiedliche Wege an, die die Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder und Jugendlichen berücksichtigen und sie zu gleichwertigen Abschlüssen führen können. Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Realschulen können mit einem entsprechend qualifizierten Abschluss nach der zehnten Klasse in das Gymnasium, die Gesamtschule oder das Berufskolleg wechseln. Bei der Entscheidung für die einzelne Schule ist auch das Profil der Schule wichtig. Jede Schule hat ein eigenes Schulprogramm entwickelt, das die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer pädagogischen Arbeit festlegt. Auf der Grundlage dieses Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit. Wechsel der Schulform Die Klassen 5 und 6 an Hauptschule, Realschule und Gymnasium bilden die Erprobungsstufe. Die Lehrerinnen und Lehrer führen die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der jeweiligen Schulform heran. Die Kinder werden besonders gefördert und beobachtet, um die Entscheidung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Da die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit bilden, erfolgt der Übergang in die Klasse 6 ohne Versetzung. Als integrierte Schulform hat die Gesamtschule keine Erprobungsstufe. Sie führt zu allen Abschlüssen und Berechtigungen, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Schule, ob ein Kind für den weiteren Besuch dieser Schulform geeignet ist. Wird ein Schulform-

8 8 Die Wahl der Schulform wechsel empfohlen, schlägt die Schule den Eltern spätestens sechs Wochen vor dem Schuljahresende eine andere Schulform vor. Eltern werden auch dann informiert, wenn ein aufsteigender Wechsel zu empfehlen ist. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Schulform wechseln. Die Schule berät und unterstützt die Eltern beim Übergang in eine andere Schulform. Auch nach der Erprobungsstufe ist ein Schulformwechsel möglich und zwar bis zum Beginn der Klasse 9. Er kann jedoch in der Regel nur zum Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Eltern geführt werden. Für einen Wechsel von einer anderen Schulform zum Gymnasium ist es zusätzlich erforderlich, dass die Schülerin oder der Schüler ab Klasse 6 eine zweite Fremdsprache lernt, die dann im Gymnasium fortgesetzt wird. Die Schulabschlüsse In den Schulformen der Sekundarstufe I können folgende Abschlüsse erworben werden: der Hauptschulabschluss der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei entsprechenden Leistungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden nach einem Abschlussverfahren erworben, das erstmals im Schuljahr 2006/2007 nach landeseinheitlich vorgegebenen schriftlichen Prüfungen an allen Schulformen der Sekundarstufe I durchgeführt wird. Die Noten im Abschlusszeugnis beruhen auf den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und den in der Prüfung erreichten Ergebnissen. Einzelheiten zu den jeweiligen Abschlüssen finden Sie in den Kapiteln zu den Schulformen. Jugendliche, die keinen Abschluss erwerben, haben die Möglichkeit, diesen nachzuholen: im Berufskolleg oder auf dem zweiten Bildungsweg im Weiterbildungskolleg sowie über Bildungsangebote der Volkshochschulen.

9 Berufsausbildung und Abitur 9 Berufsausbildung und Abitur Nach erfolgreicher Beendigung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I können die Jugendlichen eine Berufsausbildung beginnen oder bei entsprechenden Leistungen in die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums oder der Gesamtschule wechseln. Ein Wechsel zu einem vollzeitschulischen Bildungsgang des Berufskollegs ist ebenfalls möglich. Der Erwerb des Abiturs oder der Fachhochschulreife kann im Berufskolleg mit einer beruflichen Ausbildung verbunden werden. Schneller ans Ziel das Abitur nach 12 Jahren Zum Beginn des Schuljahres 2005/2006 wurden die Bildungsgänge der Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in NRW neu strukturiert mit dem Ziel, den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für eine möglichst große Zahl von Schülerinnen und Schülern bei Sicherung vergleichbarer Standards zu ermöglichen die Dauer der Lernzeit den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, dem unterschiedlichen Lerntempo und den unterschiedlichen Begabungen der Schülerinnen und Schüler anzupassen den Schulen Freiräume zur Gestaltung von Unterrichtsangeboten und zur differenzierten Förderung einzuräumen. Die Stundentafeln aller Schulen der Sekundarstufe I also auch der Haupt-, Real- und Gesamtschulen werden maßvoll angehoben. Zur differenzierten Förderung der Schülerinnen und Schüler werden den Schulen nach und nach bis zu neun Wochenstunden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Kontingentstundentafel gibt es neben einem festgelegten Unterrichtskernbereich ein Stundenkontingent, das Schulen entsprechend den individuellen Förderbedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich nutzen können.

10 10 Berufsausbildung und Abitur Im gymnasialen Bildungsgang wurde die Schulzeit auf acht Jahre von Klasse 5 bis zur Jahrgangsstufe 12 verkürzt. Der zusätzliche Unterricht wird hier genutzt, um die Schülerinnen und Schüler schon in der Sekundarstufe I mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut zu machen. Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen haben weiterhin die Möglichkeit, nach Erwerb der Fachoberschulreife mit entsprechender Qualifikation in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife in einer gymnasialen Oberstufe oder an einem Berufskolleg zu erwerben. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können in gymnasialen Oberstufen ggf. durch Überspringen des ersten Jahres ihren Bildungsgang ebenfalls nach 12 Jahren mit dem Abitur abschließen. Praktika und Beratungsgespräche Auf die spätere Berufswahl bereitet in allen Schulen eine systematische Berufswahlorientierung mit entsprechenden Unterrichtsinhalten, Praktika und Beratungsgesprächen vor. Dabei bezieht die Schule außerschulische Partner mit ein, wie z.b. die Agenturen für Arbeit, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Der Lernbereich Arbeitslehre vermittelt zusätzlich grundlegende Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Dieser Unterricht wird durch Betriebserkundungen und Projekte sowie durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika ergänzt. Tipp Über das Abitur an Gymnasien und Gesamtschulen informiert die Broschüre des Schulministeriums: Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Schülerinnen und Schüler. Mehr Infos über das Berufskolleg finden Sie in der Broschüre des Schulministeriums: Das Berufskolleg in NRW. Informationen zu Bildungsgängen und Abschlüssen.

11 Sprachen lernen 11 In der Gesamtschule wird die zweite Fremdsprache ab Klasse 6 im Wahlpflichtunterricht angeboten. Die Schülerinnen und Schüler können zwischen einer modernen Fremdsprache oder Latein wählen. In Klasse 8 wird eine weitere Sprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Wie im Gymnasium kann auch hier in Klasse 10 noch eine weitere Fremdsprache erlernt werden. Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kann Unterricht in der Muttersprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden. Muttersprachlichen Unterricht als zusätzliches schulisches Angebot richten die Schulämter in der Regel für mehrere Schulen ein. Zweisprachiger Unterricht Sprachen lernen Viele Schulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf internationale Sprachzertifikate vor und pflegen internationale Schulpartnerschaften mit Schüleraustauschprogrammen. Darüber hinaus bieten rund 200 Schulen zweisprachigen (bilingualen) Unterricht an. Hier werden einige Sachfächer, wie z.b. Erdkunde oder Geschichte, in der Fremdsprache unterrichtet. Die häufigste Unterrichtssprache ist Englisch, gefolgt von Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Neugriechisch. Andere Schulen setzen Englisch oder andere Fremdsprachen phasenweise als Arbeitssprachen im Fachunterricht ein. Das Fremdsprachenangebot der nordrhein-westfälischen Schulen ist sehr vielfältig. Neben Englisch werden vor allem Französisch und Latein gelernt. Weitere Sprachen sind u.a. Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch, Türkisch, Japanisch und Chinesisch. Der Fremdsprachenunterricht Muttersprachlicher Unterricht für Migranten Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen, können anstatt eine zweite oder dritte Fremdsprache zu lernen, am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen. In der Regel richten die Schulämter muttersprachlichen Unterricht gemeinsam für mehrere Schulen ein. In allen Schulformen der Sekundarstufe I wird Englisch als erste Fremdsprache verpflichtend von Klasse 5 bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt. In der Realschule wird ab Klasse 6 als zweite Fremdsprache Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache unterrichtet. Sie kann ab Klasse 7 als Wahlpflichtfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden. Künftig bieten einige Schulen ab Klasse 9 eine weitere Fremdsprache an. Im Gymnasium wird ebenfalls in Klasse 6 eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein unterrichtet. Hier kann die zweite Fremdsprache allerdings auch schon in Klasse 5 eingeführt werden. Eine dritte Fremdsprache wird dann in Klasse 8 als Wahlpflichtfach angeboten. In Klasse 10 kann die Schule eine weitere Sprache in ihr Angebot aufnehmen. Tipp Über den bilingualen Unterricht informiert die Broschüre des Schulministeriums: Bilingualer Unterricht. Informationen zu Schüleraustauschprogrammen, Fremdsprachenzertifikaten und dem aktuellen Fremdsprachenangebot einzelner Schulen finden Sie im Internet unter:

12 12 Besondere Begabungen/Hochbegabungen Besondere Begabungen/ Hochbegabungen Begabtenförderung bedeutet individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Talenten und Hochbegabungen. In der Schule bieten sich verschiedene Wege an, das einzelne Kind seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern: Inner- und außerhalb des Unterrichts werden ergänzende Angebote gemacht, angefangen bei individuellen bis hin zu strukturierten schulischen Förderangeboten. Dazu zählen insbesondere auch Schüleruniversitäten und z.b. Austauschprogramme. Offene Unterrichtsformen und individuelle Aufgabenstellungen ermöglichen eigenständig zu lernen und in kleineren Arbeits- und Projektgruppen zu arbeiten. Erweiterte Lernangebote und komplexe Aufgabenstellungen setzen Impulse, zunehmend selbstbestimmt zu lernen. Außerschulische Lernorte bieten besondere Möglichkeiten, individuelle Potenziale zu wecken und zu entfalten. Kinder können ihrer Auffassungsgabe und ihrem Lerntempo entsprechend die Schulzeit verkürzen. Maßnahmen der individuellen Förderung, die auch der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen/Hochbegabungen dienen, können nur in enger Zusammenarbeit von Eltern und Schule gelingen. Beratung und Hilfe bieten Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte für die Arbeit mit begabten Kindern, die Schulaufsicht, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie weitere außerschulische Partner, die ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen können. Tipp Mehr Infos über Angebote und Konzepte individueller Förderung finden Sie im Internet (

13 Sonderpädagogische Förderung 13 Die zuständige Schulaufsichtsbehörde trifft in jedem Einzelfall die Entscheidung, ob die allgemeine Schule der geeignete Förderort ist und die erforderlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe vorliegen. Die Förderschulen Kinder und Jugendliche, die im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen nicht gefördert werden können, besuchen Förderschulen. Die Förderschulen sind gegliedert in sieben Förderschwerpunkte: Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Sehen Hören und Kommunikation Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung. Sonderpädagogische Förderung Die sonderpädagogische Förderung reicht von der Frühförderung bei Sinnesgeschädigten bis zur beruflichen Bildung in Förderberufskollegs und kann alle Schulformen und Schulstufen umfassen. Da das Angebot der Förderschulen sehr vielfältig ist, wird diese Schulform in einer gesonderten Broschüre dargestellt. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Nordrhein-Westfalen entweder in allgemeinen und berufsbildenden Schulen oder in Förderschulen unterrichtet. Beide Formen der Förderung der Gemeinsame Unterricht für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler sowie der Unterricht in einer Förderschule sind in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht gleichwertig. Die sonderpädagogische Förderung hat in der Regel das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen zu führen. Gemeinsamer Unterricht Der Gemeinsame Unterricht der Grundschule kann an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule lernen und voraussichtlich das Bildungsziel nicht erreichen, können mit Zustimmung des Schulträgers Integrative Lerngruppen eingerichtet werden. Voraussetzung für die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe ist, dass die Schule entsprechend ausgestattet ist und Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung zur Verfügung stehen.

14 14 Ganztagsangebote Ganztagsangebote Eltern sind heute auf verlässliche, dauerhafte Ganztagsangebote auch in den weiterführenden Schulen angewiesen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Darüber hinaus ermöglichen Ganztagsangebote mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit. Die Landesregierung wird deshalb die bisherigen Ganztagsangebote erweitern und qualitativ verbessern. Sie beabsichtigt, die Zahl der Ganztagsangebote im Hauptschulbereich deutlich zu erhöhen. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel kann hiermit bereits zum nächsten Schulhalbjahr, zum 1. Februar 2006, begonnen werden. Bis zum Jahr 2012 sollen vollwertige und pädagogisch anspruchsvolle Ganztagsplätze geschaffen sein. Diese Ganztagsplätze werden nicht nur Betreuungsangebote sein. Sie gewährleisten vielmehr auch einen Teil der notwendigen besseren schulischen Förderung der Schülerinnen und Schüler auch am Nachmittag. Dabei werden die Schulen eng mit der Jugendhilfe, den Städten und Kreisen sowie weiteren außerschulischen Partnern kooperieren.

15 15 Die Ganztagsschule Viele Hauptschulen, in der Regel die Gesamtschulen, aber auch einige Realschulen und Gymnasien werden als Ganztagsschulen geführt. Im Hauptschulbereich wird die Landesregierung ein konzeptionell neues, vollwertiges Ganztagsangebot bereitstellen. Und zwar vorrangig für die Schulen, die vor besonderen pädagogischen und sozialen Herausforderungen stehen und die ein innovatives Förderkonzept umsetzen wollen. Solche Schulen wird die Landesregierung stärken. Für diese neuen Ganztagshauptschulen wird es daher nicht nur einen zwanzig-, sondern einen dreißigprozentigen Lehrerstellenzuschlag zum Grundbedarf geben. Im Vordergrund steht dabei die Aufwertung der Hauptschule. Ganztagsschulen brauchen die Unterstützung anderer Professionen. Deshalb werden künftig neben zusätzlichen Lehrkräften auch andere Fachkräfte bereitgestellt. So können in diesen vollwertigen Ganztagsschulen auch Handwerkerinnen und Handwerker eingebunden werden, z.b. wenn es um die Berufsvorbereitung geht. Ebenso ist ein Einsatz von Fachkräften der Sozialpädagogik und aus dem Bereich Sport sowie von Künstlerinnen und Künstlern vorgesehen. Dieser breitere Ansatz ist notwendig, damit die Kinder und Jugendlichen ihre Fähigkeiten besser entfalten können. Anders als bisher noch beim Ganztagsangebot in der Grundschule soll das Angebot an der Hauptschule allein in der Trägerschaft und Verantwortung der Schule stehen. Dies bedeutet aber nicht den Verzicht auf Öffnung von Schule. Auch die Hauptschule wird hierbei ergänzend mit der örtlichen Jugendhilfe, dem Sport, der Kultur und anderen außerschulischen Partnern zusammenwirken.

16 16 Ganztagsangebote Ganztagsschulen bieten allgemein die Möglichkeit, zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen in der Schule zu lernen, zu arbeiten und Angebote der sinnvollen Freizeitgestaltung zu nutzen. Dies schließt auch Betreuung und Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben ein. Dabei wird Gelegenheit gegeben, einen Teil der Hausaufgaben unter sachkundiger Aufsicht selbstständig oder falls nötig unter fachlicher Anleitung zu erledigen. Auf das Üben und Arbeiten zu Hause kann allerdings nicht verzichtet werden. Mit steigendem Alter der Jugendlichen nehmen Umfang und Qualität eigenständiger Hausarbeit zu. Die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler oder kleinerer Schülergruppen sind ein wichtiger Bestandteil der Ganztagsschule. Dabei können Lernrückstände ausgeglichen oder die Voraussetzungen für die Bewältigung zusätzlicher Lernanforderungen verbessert werden. Außerdem bietet die Ganztagsschule vielfältige Gelegenheiten zu musischer, handwerklicher und sportlicher Betätigung, wie z.b.: Schülertheater, Orchester, Schulchor, Malund Töpferkurse, Schlosser- und Tischlerarbeiten, Arbeit im Schulgarten, Nähkurse, Textilarbeiten, Volleyball, Fußball, Schwimmen, Tennis, Tanz oder Gymnastik. Nachmittagsbetreuung mit 13 Plus Eine Reihe von Schulen, die keine ausgewiesenen Ganztagsschulen sind, bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine Nachmittagsbetreuung im Rahmen des nordrhein-westfälischen Förderprogramms 13 Plus an. Über das Programm werden Schulen der Sekundarstufe I gefördert, die eine Nachmittagsbetreuung an mindestens vier Unterrichtstagen sicherstellen. Dazu gehören ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie offene Angebote (Sport, Musik, Theater). Die Schulen organisieren je nach Bedarf das Angebot vor Ort. Sie arbeiten oftmals mit der Jugendhilfe, Sportvereinen, Musikschulen und Kirchen zusammen. Im Gegensatz zur Ganztagsschule ist das Nachmittagsangebot hier freiwillig und zum Teil kostenpflichtig. Tipp Mehr Infos über das nordrhein-westfälische Förderprogramm Flexible und verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I unter: und

17 Zusammenarbeit von Eltern und Schule 17 Zusammenarbeit von Eltern und Schule Die Erziehung der Schülerinnen und Schüler ist die gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. Es hilft den Kindern, wenn Schule und Eltern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Zu einer guten Zusammenarbeit gehört, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. In Eltern- und Schülervertretungen können Eltern sowie Schülerinnen und Schüler das Leben in der Schule mitgestalten. In den Mitwirkungsgremien können sie zu wichtigen Angelegenheiten der Schule Vorschläge machen und mitentscheiden. Sie haben Anspruch auf die erforderliche Information. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort. Tipp Über die einzelnen Gremien und Möglichkeiten der Mitwirkung von Eltern informiert die Broschüre des Schulministeriums: Einfach mitwirken. Mitwirkung der Eltern in der Schule.

18 18 Die Hauptschule Die Schulformen Die Hauptschule Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung und bereitet vor allem auf eine Berufsausbildung vor. Nach dem Besuch der Hauptschule können Hauptschülerinnen und Hauptschüler aber auch vollzeitschulische Bildungsgänge des Berufskollegs besuchen und weiterführende Abschlüsse erwerben. Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern steht der Weg in die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder in einen vollzeitschulischen Bildungsgang des Berufskollegs offen, der zur allgemeinen Hochschulreife führt. Der Unterricht ist praxisnah und wird durch Projektunterricht ergänzt. In Betriebspraktika lernen die Schülerinnen und Schüler, theoretisches Wissen erfolgreich umzusetzen. Die Hauptschule will Benachteiligungen und Lernrückstände ausgleichen, insbesondere im sprachlichen Bereich. Auf Lernschwächen einzelner Schülerinnen und Schüler können Lehrerinnen und Lehrer im speziellen Förderunterricht eingehen. Förderunterricht kann in allen Klassen zusätzlich angeboten werden. Ab der Klasse 5 stehen folgende Fächer und Lernbereiche auf dem Stundenplan: Deutsch Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde) Mathematik Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Englisch Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) Kunst, Musik, Textilgestaltung Religionslehre Sport. Da die Interessen und Leistungen der Kinder unterschiedlich sind, werden der Mathematik- und der Englischunterricht in den Klassen 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskursen erteilt. In diesen Kursen werden unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt. Der Erwerb von Medienkompetenz sowie die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien sind Bestandteil des Unterrichts in allen Jahrgangsstufen und Fächern.

19 19 Berufskolleg Berufsschule Berufsfachschule Berufskolleg Fachoberschule Gymnasiale Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Klasse 10 Typ A Hauptschulabschluss Typ B Hauptschulabschluss mit besonderen Leistungen nach Klasse Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gymnasium Beginn der Fachleistungsdifferenzierung in Mathematik und Englisch und im Wahlpflichtunterricht Eintritt nach Klasse 4 Ihre eigenen Schwerpunkte setzen die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 7 bis 10: Der Pflichtunterricht wird jetzt durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Gewählt werden kann zwischen erweiterten Angeboten in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Abschlüsse In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Eine Besonderheit an den Hauptschulen ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird: Klasse 10 Typ A mit den Schwerpunkten Naturwissenschaften und Arbeitslehre Klasse 10 Typ B mit den Schwerpunkten Deutsch, Englisch und Mathematik. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind alle Leistungen mindestens befriedigend, beinhaltet dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder eines vollzeitschulischen Bildungsgangs des Berufskollegs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt. Die Hauptschule wird künftig wieder eine wichtige Rolle spielen. Die Landesregierung hat die Veränderung der Hauptschule zu einer herausragenden Aufgabe erklärt (siehe hierzu auch die Erläuterungen zur Ganztagsschule). So soll sich die Hauptschule u.a. wieder stärker dem Ziel der Berufs- und Ausbildungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler widmen.

20 20 Die Realschule Die Realschule Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z.b. auch Niederländisch und Spanisch. Mit dem Realschulabschluss kann ein Ausbildungsberuf gewählt werden oder ein Bildungsgang am Berufskolleg, der zu höheren Abschlüssen führt. Wenn alle Leistungen mindestens befriedigend sind, steht den Schülerinnen und Schülern der Weg in die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder in einen vollzeitschulischen Bildungsgang des Berufskollegs offen, der zur allgemeinen Hochschulreife führt. Der Unterricht in der Realschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: Deutsch Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde) Mathematik Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Englisch Kunst, Musik, Textilgestaltung Religionslehre Sport. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in den Klassen 5 und 6 zusätzlicher Förderunterricht angeboten werden. Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, in dem die in Klasse 6 unterrichtete zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst. Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.

21 21 Abschlüsse Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch für den Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur Verfügung. In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss. Berufskolleg Berufsschule Berufsfachschule Berufskolleg Fachoberschule Gymnasiale Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule) Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger AbschLuss Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Klasse 10 Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss Schülerinnen und Schüler aus Hauptschule und Gymnasium Schwerpunktbildung im Wahlpflichtbereich Zweite moderne Fremdsprache Eintritt nach Klasse 4

22 22 Das Gymnasium Das Gymnasium Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und ebenso für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang von Klasse 5 bis zur Jahrgangsstufe 12 die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe. Nach einer Einführungsphase in Klasse 10 gehen die Schülerinnen und Schüler in die zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) in die gymnasiale Oberstufe über. Der Unterricht in der Sekundarstufe I wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: Deutsch Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde) Mathematik Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) Englisch Zweite Fremdsprache Kunst, Musik Religionslehre Sport. Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Die Schule kann ab Klasse 5 außerdem eine andere moderne Fremdsprache oder Latein anbieten. Ab der Klasse 6 wird eine zweite Fremdsprache unterrichtet; dies kann eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein sein. In manchen Schulen besteht auch die Möglichkeit, bereits in Klasse 5 neben Englisch mit der zweiten Fremdsprache zu beginnen. Alle Fächer des Pflichtbereichs werden in den Klassen 5 bis 7 im Klassenverband unterrichtet. Für Fremdsprachen, Religionslehre und Sport oder bei differenzierter Förderung können Schülerinnen und Schüler aus Parallelklassen der gleichen Jahrgangsstufe in Gruppen zusammengefasst werden.

23 23 Individuelle Akzente können Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 setzen. Neben den Unterricht im Klassenverband tritt jetzt der Wahlpflichtunterricht. Hier kann die Schule neben einer dritten Fremdsprache den Lernbereich Naturwissenschaften und die Fächer Ernährungslehre, Informatik, Politik/Wirtschaft, Technik sowie Kombinationen aus den Fächern der Stundentafeln der Sekundarstufe I anbieten. Jede Schülerin und jeder Schüler entscheidet sich für eines dieser Angebote. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen oder im Lernbereich Naturwissenschaften. In Klasse 10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe. Abschlüsse Am Gymnasium können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Das Gymnasium vergibt außerdem nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs. Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Sekundarstufe I fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Tipp Weitere Infos in der Broschüre des Schulministeriums: Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Schülerinnen und Schüler.

24 24 Die Gesamtschule Die Gesamtschule Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt. Hier können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zurzeit die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schülerinnen und Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung. Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an. Es stehen folgende Fächer und Lernbereiche auf dem Stundenplan: Deutsch Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde) Mathematik Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Englisch Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) Kunst, Musik, Textilgestaltung Religionslehre Sport. In der Klasse 6 setzen die Schülerinnen und Schüler erste individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache oder Latein, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften. Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und Gestalten anbieten. Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.

25 25 Abschlüsse In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Fachleistungskurse an. Fachleistungskurse sind Lerngruppen, in denen der Unterricht unterschiedlich hohe Anforderungen stellt. Die Zuweisung zu einem Grund- oder Erweiterungskurs erfolgt mit Zustimmung der Eltern. Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9 in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können die Jugendlichen bei entsprechender Leistung zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln, in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Zusätzlicher Förderunterricht begleitet den Kurswechsel und ermöglicht z.b. die Aufarbeitung von Lernrückständen. Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind. Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. In Klasse 10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe. Tipp Weitere Infos in der Broschüre des Schulministeriums: Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Schülerinnen und Schüler.

26 26 Weitere Informationen Die Schulleitung und die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Eltern in die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule einzubeziehen. Sie stehen ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite. Sie informieren über die Schulmitwirkung, über die sonstigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie über die Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Alle Vorschriften und amtlichen Mitteilungen können in der Schule eingesehen werden. Weitere Informationen Beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es für Eltern zahlreiche kostenlose Informationsschriften (Bestelladresse: s. Impressum, Seite 27) und ein umfassendes Informationsangebot im Internet unter Die Eltern haben zudem die Möglichkeit, Informationen bei der Schulaufsicht und bei anderen Institutionen wie zum Beispiel bei den Elternverbänden in Nordrhein-Westfalen einzuholen. Eine umfassende Informationsquelle ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS). Sie enthält u.a. das komplette Schulrecht. Jede Schule besitzt diese Vorschriftensammlung. Sicher ist die Schule auch bei der Beschaffung von Gesetzestexten und anderen Informationsmaterialien behilflich. Wer sich eingehend mit den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften befassen möchte, kann dabei die juristischen Kommentare zum Schulrecht nutzen. Teilweise sind sie an den Schulen vorhanden und einsehbar. Sie können aber auch über die örtlichen Bibliotheken ausgeliehen oder über den Buchhandel bezogen werden.

27 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder das Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Herausgegeber Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße Düsseldorf Telefon: 02 11/ Telefax: 02 11/ Internet: MSW 11/2005 Gestaltung: DesignLevel 2, Neuss Druck: Vereinigte Verlagsanstalten GmbH, Düsseldorf

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