Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) 2. Aufgaben 3. Aufbau und Organisation 4. Gliederung 5. Aufklärung und Ausbildung

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1 Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) 1/7 1/7 - Der Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) (Stand Dezember 1976) Enthält: 1. Entwicklung 2. Aufgaben 3. Aufbau und Organisation 4. Gliederung 5. Aufklärung und Ausbildung 1. Entwicklung Der heutige Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) ist Rechtsnachfolger des im November 1951 als private Vereinigung in Köln gegründeten Bundesluftschutzverbandes (BLSV). Im August 1952 beschloß die Mitgliederversammlung des BLSV eine Satzungsänderung, welche bestimmte, daß dem Verband nur noch Körperschaften und Organisationen angehören dürfen. Nach Inkrafttreten einer abermaligen Satzungsänderung im Oktober 1954 traten dem BLSV als alleinige Mitglieder der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände bei. Im Januar 1955 erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister. Am 14. Oktober 1960 wurde der BLSV auf Grund 31 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln umgewandelt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Erweiterung des Kalastrophenschutzes (KatSG) vom 9. Juli 1968 führt der Verband den Namen Bundesverband für den Selbstschutz (BVS). 2. Aufgaben Gemäß 11 des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG) hat der Bundesverband für den Selbstschutz die Aufgabe, nach den Richtlinien und Weisungen, die vom Bundesminister des Innern oder in seinem Auftrag vom Bundesamt für Zivilschutz erlassen werden, (1) die Bevölkerung über die Wirkung von Angriffswaffen und über Schutzmöglichkeiten, insbesondere über Aufgaben und Maßnahmen des Selbstschutzes, aufzuklären, (2) die Gemeinden und Landkreise bei der Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung im Selbstschutz zu unterstützen, (3) Behörden und Betriebe bei der Unterrichtung und Ausbildung im Selbstschutz zu unterstützen. -1-

2 1/7 Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) 3. Aufbau und Organisation Der Aufbau des Verbandes ist durch die vom Bundesminister des Innern mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Verordnung über den Aufbau des Bundesverbandes für den Selbstschutz (BVS-Verordnung)" vom 6. April 1971 geregelt. Die näheren Bestimmungen über die Organisation enthält die Satzung des Bundesverbandes für den Selbstschutz, die von der Mitgliederversammlung des BVS am 28. März 1972 beschlossen wurde und welcher der Bundesminister des Innern mit Erlaß vom 17. April 1972 zugestimmt hat. Der Bundesverband für den Selbstschutz erfüllt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern (Helfern des BVS). Nach der Satzung kann jeder Mann und jede Frau Helfer des BVS werden, sofern sie sich nach Vorliegen der allgemeinen und fachlichen Voraussetzungen verpflichten, freiwillig und ehrenamtlich eine Aufgabe im Sinne des 11 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes wahrzunehmen. Sie werden zu diesem Zweck als Helfer des BVS berufen. Um den Helfern des BVS ein angemessenes Mitwirkungsrecht im Hinblick auf die übernommenen Pflichten einzuräumen und die Rechte der Helfer und ihre Interessen zu wahren sowie den kameradschaftlichen Zusammenschluß aller Mitarbeiter des Verbandes zu fördern, wird eine Helfervertretung gewählt. Die Organisation des BVS folgt reinen Zweckmäßigkeitsgrundsätzen und ist in Anlehnung an die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden aufgebaut. Die finanziellen Mittel zur Durchführung der Aufgaben des Verbandes werden vom Bund nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Verfügung gestellt. 4. Gliederung Oberste Dienststelle des BVS ist die Bundeshauptstelle in Köln. Der Hauptstelle nachgeordnet ist in jedem Bundesland (außer in West-Berlin) eine Landesstelle. Auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise ist der BVS durch Dienststellen vertreten, welche das Bundesgebiet lückenlos abdelj:ken. Rund zwei Drittel dieser Dienststellen sind ausschließlich ehrenamtlich besetzt. Lediglich in 135 kreisfreien Städten und Landkreisen mit mehr als Einwohnern verfügt der Verband über teilweise hauptamtlich besetzte Dienststellen. Der Verband zählt bundesweit hauptamtliche und etwa ehrenamtliche Mitarbeiter. Die BVS-Dienststellen haben die Aufgabe, den gesetzlichen Auftrag des BVS auf lokaler Ebene zu erfüllen. Neben den BVS-Dienststellen stehen dem Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben ferner 1 Bundesschule, 4 BVS-Schulen, 12 Fahrbare Schulen, 7 Fahrbare Zivilschutz-Ausstellungen und 67 Fahrbare Ausbildungsstellen zur Verfügung. 5. Aufklärung und Ausbildung Originärer Auftrag des BVS ist die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ihre wesentlichen Ziele sind - die Aufklärung der Bevölkerung über Waffenwirkungen und Schutzmöglichkeiten, - die Aufklärung über Aufgaben und Möglichkeiten des Selbstschutzes und die übrigen Bereiche des Zivilschutzes sowie der zivilen Verteidigung und - die Aufklärung über Methoden und Ziele gegnerischer psychologischer Beeinflussung der Bevölkerung und Darstellung von Gegenargumenten und Ver,haltensweisen. -2-

3 Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) 1/7 Daneben steht die eigentliche Unterrichtung und Ausbildung im Selbstschutz mit dem Ziel, - der Bevölkerung in Grundlehrgängen und Ergänzungslehrgängen Kenntnisse über das selbstschutzmäßige Verhalten in Gefahrensituationen zu vermitteln und sie in zweckmäßigen Selbstschutzmaßnahmen zu unterweisen, - die Ausbildung der Selbstschutzberater und anderer Selbstschutzkräfte der Gemeinden durchzuführen, - in Selbstschutzübungen und Wiederholungslehrgängen sowie in gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen erworbene Kenntnisse zu festigen und die Selbstschutzbereitschaft zu prüfen, - die Unterrichtung und Ausbildung der Führungs- und Einsatzkräfte des Behördenselbstschutzes und des betrieblichen Katastrophenschutzes in Selbstschutz-Fachlehrgängen in den Fachdiensten Bergung, Sanitätsdienst und ABC-Schutz durchzuführen. Die BVS-Bundesschule ist als Lehrbereich Se lbstschutz in die Katastrophenschutzschule des Bu ndes (KSB) Ahrweiler eingegliedert. Sie dient der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit und ist gleichzeitig zentrale Ausbildungsstätte für die abschließende Ausbildung von BVS- Mitarbeiter mit besonderen Funktionen. Die BVS-Schulen dienen der regionalen Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit und der weiterf üh renden Ausbildung von BVS-Mitarbeitern. Darüber hinaus stehen sie für die weiterführende Selbstschutzausbildung von Selbstschutzberatern und anderen Selbstschutzkräften der Gemeinden sowie von Führungskräften - teilweise auch von Einsatzkräften des Selbstschutzes in Arbeitsstätten und des Selbstschutzes der besonderen Verwaltungen - zur Verfügung. Die Fahrbaren Schulen gehören zu den BVS-Landesstellen. Sie werden schwerpunktmäßig zur Unterstützung der BVS-Dienststellen bei der Durchführung der weiterführenden Ausbildung im Selbstschutz eingesetzt. Die Fahrbaren Zivilschutz-Ausstellungen sind wie die Fahrbaren Schulen den BVS-Landesstellen zugeordnet. Sie haben die Aufgabe, die Thematik und Zielsetzung des Selbstschutzes im Rahmen der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes bis hin zur Zivilverteidigung zu verdeutlichen sowie über Notwendigkeit und Möglichkeiten des Selbstschutzes zu informieren. Die Fahrbaren Ausbildungsstellen sind kleine, mobile Einrichtungen, die zur Durchführung von Selbstschutzlehrgängen und von lokalen Aufklärungsveranstaltungen eingesetzt werden. Sie wurden ei ngerichtet, weil gewisse Bereiche der BVS-Dienststellen flächenmäßig erheblich ausgedehnt sind. Organisatorisch sind sie bestimmten hauptamtlich besetzten BVS-Dienststellen zu geordnet. Ihr Einsatz erfolgt jedoch auch in anderen, insbesondere ehrenamtlich besetzten BVS-Dienststellen. A n den Ausbildungsveranstaltungen des BVS haben bis heute insgesamt rund 5 Millionen Bundesbürger teilgenommen. Die Teilnehmerzahl an den Aufklärungsveranstaltungen beläuft sich auf etwa 10 Millionen, während etwa 25 Millionen Besucher auf den Ausstellungen gezählt werden konnten. -3-

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