INFORMATIONEN FÜR STUDIENANFÄNGER UND STUDIENANFÄNGERINNEN. für das Studienjahr 2007 / 2008 MEDIZINISCHE FAKULTÄT

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1 INFORMATIONEN FÜR STUDIENANFÄNGER UND STUDIENANFÄNGERINNEN für das Studienjahr 2007 / 2008 MEDIZINISCHE FAKULTÄT

2 INHALT Grußwort der Studiendekanin 4 Grußwort der Fachschaft 5 Zeittafel für das WS 2007/08 und das SS Organisationsstrukturen der Heinrich-Heine-Universität und des Universitätsklinikums Düsseldorf Organe der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 8 Kurzdarstellung des Medizinstudiums 10 Hinweise zum dreimonatigen Krankenpflegedienst 12 Hinweise zur Ausbildung in Erster Hilfe 15 Kurzdarstellung des Zahnmedizinstudiums 16 Stundenpläne - Zahnmedizin 18 Schematische Kurzübersicht über den Studienplan der Vorklinik 21 Detaillierter Studienplan der vorklinischen Semester - Humanmedizin 22 Hinweise zu den Lehrveranstaltungen: 26 Anatomie 26 Biologie 28 Medizinische Terminologie 32 Physik 34 Physiologie 36 Chemie 39 Biochemie und Molekularbiologie 41 Medizinische Psychologie 44 Medizinische Soziologie 46 Einführung in die Klinische Medizin 48 Praktikum Berufsfelderkundung 49 Humangenetik und Anthropologie 50 Immunbiologie 52 Wahlpflichtfach I 53 An wen wendet sich der/die Studierende? (Wichtiges von A-Z) 54 7

3 GRUSSWORT DER STUDIENDEKANIN Willkommen in der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Ich hoffe, dass Sie sich in ihrem Studium bald zurechtfinden und sich an unserer Universität heimisch fühlen werden. Dabei soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre, die neben nützlichen Hinweisen eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnitts gibt, eine Hilfestellung leisten. Orientierungshilfe bietet darüber hinaus das Vorlesungsverzeichnis, sowie die Homepage der Medizinischen Fakultät. Für die persönliche Beratung in Studienangelegenheiten finden Sie auch die Sprechstunden der Mitarbeiter des Studiendekanates. In besonders schwierigen Fällen sollten Sie zu mir in die Sprechstunde kommen (s.u.). Bemühen Sie sich vom Beginn Ihres Studiums an auch um Kontakte mit den Dozierenden. Nur so wird eine lebendige, von gegenseitigem Vertrauen getragene Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden entstehen, in der Problemlösungen erleichtert und Anreize zu neuen Entwicklungen gesetzt werden. Eine sehr gute Anlaufstelle für Ihre Probleme ist auch die Fachschaft Medizin, die sich stets sehr engagiert um die Anliegen der Studienanfänger bemüht. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch ermuntern, sich aktiv an der studentischen Mitarbeit in den Fakultätsgremien zu beteiligen bzw. Ihr Engagement für die studentischen Belange durch Beteiligung an der Wahl Ihrer Vertreterinnen und Vertreter unter Beweis zu stellen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihre Studienbedingungen und das Gesicht Ihrer Universität mitzugestalten. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Beginn und einen interessanten und erfolgreichen Verlauf Ihres Studiums! Prof. Dr. S. Soboll Studiendekanin Sprechstunde der Studiendekanin: mittwochs Uhr im Dekanat der Medizinischen Fakultät (Geb , Ebene 02, Raum 63) Voranmeldung im Sekretariat: Frau S. Lohmann, Tel (Geb , Ebene 02, Raum 64) 4

4 GRUSSWORT DER FACHSCHAFT MEDIZIN Hallo liebe Ersties, die erste Hürde ist geschafft, Ihr seid an der Heinrich-Heine-Universität für Medizin zugelassen! Wir, Eure Fachschaftsvertretung, möchten Euch an dieser Stelle ebenfalls willkommen heißen. Wir hoffen, dass Euch die ESAG (Erstsemester Arbeitsgemeinschaft) den Start ins Uni-Leben vereinfacht hat und möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Euch Eure Tutor/innen selbstverständlich weiterhin als Ansprechpartner/innen erhalten bleiben. Ihr seid natürlich auch herzlich eingeladen bei uns mitzuarbeiten und so selber an verschiedenen Projekten (Erste-Hilfe-AG, Teddy-Bär-Krankenhaus, Medi-Partys, Redaktion der Extrasystole) und Aufgaben (Unterrichts-, Forschungs-, Berufungskommissionen) beteiligt zu sein. Ihr findet uns in der Regel (Aushänge mit den Öffnungszeiten beachten) Mo-Fr zwischen Uhr im Fachschaftsraum, Geb , Ebene U1, Raum 52 oder könnt uns per erreichen. Guten Start! Eure Fachschaft Homepage: Telefon: 0211 /

5 ZEITTAFEL Wintersemester 2007/08: Semesterbeginn: 01. Oktober 2007 Semesterende: 31. März 2008 Beginn der Vorlesungen: 15. Oktober 2007 Letzter Vorlesungstag: 08. Februar 2008 Die Vorlesungen fallen aus: 01. November 2007 (Allerheiligen) 24. Dezember 2007 bis 04. Januar 2008 (Weihnachtsferien) 04. Februar 2008 (Rosenmontag) Sommersemester 2008: Semesterbeginn: 01. April 2008 Semesterende: 30. September 2008 Beginn der Vorlesungen: 07. April 2008 Letzter Vorlesungstag: 18. Juli 2008 Die Vorlesungen fallen aus: 01. Mai 2008 (Christi Himmelfahrt; Maifeiertag) 12. Mai 2008 (Pfingstmontag) 22. Mai 2008 (Fronleichnam) 6

6 ORGANISATIONSSTRUKTUREN DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT UND DES UNIVERSITÄTSKLINIKUMS DÜSSELDORF Aufsichtsrat Rektor Verwaltung Universität Kanzler Verwaltung Universitätsklinikum Kooperationsvertrag Medizinische Fakultät Dekanat Philosophische Fakultät Dekanat Math.-Naturw. Fakultät Dekanat Wirtschaftswiss. Fakultät Dekanat Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen Professoren/ Professorinnen Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen Studierende Juristische Fakultät Dekanat ORGANISATIONSSTRUKTUR STUDIUM UND LEHRE (MEDIZINISCHE FAKULTÄT) Dekanat Dekan Prodekane Studiendekanin Vorklinik FS Prof. Dr. Decking Unterrichtskommissionen Klinik I Klinik II Klinik III FS FS FS Prof. Dr. Prof. Dr. Prof. Dr. Hengel Boege Gaebel PJ-Beauftragter Prof. Dr. M. Schneider Uniklinik + Lehrkrankenhäuser Fachschaft Medizin Studierende 7

7 ORGANE DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DER REKTOR Der Rektor vertritt die Universität nach außen und übt das Hausrecht aus. Er leitet das Rektorat und ist Vorsitzender des Senats. Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht aus dem Rektor, den Prorektoren und dem Kanzler. DER KANZLER Der Kanzler leitet die Verwaltung der Universität und ist Beauftragter für den Haushalt. DER SENAT Der Senat ist für Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. DAS DEKANAT Das Dekanat repräsentiert den Fachbereich innerhalb der Hochschule und ist für alle Angelegenheiten des Fachbereichs zuständig. Der Dekan ist Vorsitzender des Dekanates und des Fachbereichsrates und bereitet deren Sitzungen vor. Der Dekan wirkt unbeschadet der Aufsichtsrechte des Rektors darauf hin, dass Funktionsträger, Gremien und Mitglieder des Fachbereichs ihre Pflichten erfüllen. Er gehört beratend dem Senat und dem Vorstand mit Stimmrecht sowie allen Fakultätskommissionen an. Vertreter des Dekans sind die Prodekane; die Studiendekanin ist für Belange des Studiums und der Lehre zuständig. DER FACHBEREICHSRAT Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Ihm gehören an: der Dekan als Vorsitzender, die Prodekane, die Studiendekanin, der Ärztliche Direktor (beratend) und der kaufmännische Direktor (beratend). INSTITUTE Die Institute sind Einrichtungen der Fakultät, die neben der Lehre den Schwerpunkt ihrer Arbeit im Bereich der Forschung haben. Sie sind jedoch auch mittelbar oder unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligt. DIE KLINIKEN Die Kliniken sind die nach Fachdisziplinen geordneten Einrichtungen der Patientenversorgung. Gleichwohl zählen zu deren Aufgaben die Lehre im klinischen Teil des Studiums, die Forschung und die fachliche Weiterbildung von Ärzten. 8

8 DER ALLGEMEINE STUDIERENDENAUSSCHUSS (ASTA) Der AstA wird vom Studierendenparlament (SP) auf ein Jahr gewählt und ist das höchste ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft. Er vertritt die Gesamtheit der Studierenden im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse und ist auch für die Unterstützung jedes einzelnen Studierenden zuständig. Er wirkt mit bei der Studierendenförderung, sorgt für soziale Selbsthilfe, nimmt die hochschulpolitischen Interessen der Studierenden wahr und soll zur Förderung der politischen Bildung beitragen. Er unterhält internationale Studierendenbeziehungen, organisiert kulturelle Veranstaltungen und sorgt für ein Sportprogramm. DIE STUDIERENDENSCHAFT Die Studierendenschaft ist die Gesamtheit aller an der Universität immatrikulierten Studierenden. Sie gliedert sich in Fachschaften auf. DAS STUDIERENDENPARLAMENT Das Studierendenparlament (SP) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierenden. Das SP beschließt Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft und die Satzung. Es kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss, wählt einen Haushalts- und einen Finanzprüfungsausschuss und benennt Mitglieder für einen Ältestenrat, der bei Streitigkeiten innerhalb der Universität angerufen werden soll. DIE FACHSCHAFT Die Fachschaft wird aus allen ordentlich immatrikulierten Studierenden einer Fakultät gebildet. Diese wählen nach dem neuen Studierendenschaftsgesetz einmal im Jahr die Organe der Fachschaft. DIE FACHSCHAFTSVERTRETUNG Die Fachschaftsvertretung ist das beschließende Organ der Studierenden auf Fakultätsebene. Die Fachschaftsvertretung kontrolliert und wählt den Fachschaftsrat. DER FACHSCHAFTSRAT Der Fachschaftsrat ist das ausführende Organ der Studierenden auf Fakultätsebene. Er vertritt die Studierenden gegenüber der Fakultät der Universität und gegenüber außeruniversitären Einrichtungen, wie z.b. Ministerien. Darüber hinaus nimmt der Fachschaftsrat die gleichen wie unter dem Abschnitt AstA beschriebenen Aufgaben wahr, mit besonderer Betonung der Interessen der Studierenden der jeweiligen Fakultät. 9

9 KURZDARSTELLUNG DES MEDIZINSTUDIUMS Das Medizinstudium in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt; es umfasst einen Zeitraum von sechs Jahren und wird mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen. Das Studium gliedert sich in einen zweijährigen (viersemestrigen) vorklinischen Abschnitt, der mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen wird, und eine vierjährige klinische Ausbildung, die in zwei Abschnitte unterteilt ist: Klinischer Studienabschnitt (drei Jahre = sechs Semester) und Praktisches Jahr (drei mal sechzehn Wochen). Die klinische Ausbildung wird durch den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen. Entsprechend der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) ist für die Meldung zu den Prüfungen im Medizinstudium der Besuch der im Folgenden genannten Praktischen Übungen, Kurse und Seminare nachzuweisen. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 1. Praktikum der Medizinischen Terminologie 2. Praktikum der Chemie für Mediziner 3. Praktikum der Physik für Mediziner 4. Praktikum Biologie für Mediziner 5. Kursus der Makroskopischen Anatomie 6. Kursus der Mikroskopischen Anatomie 7. Seminar Anatomie 8. Praktikum der Biochemie 9. Seminar Biochemie 10. Praktikum der Physiologie 11. Seminar Physiologie 12. Kursus der Medizinischen Psychologie und Soziologie 13. Seminar Medizinische Psychologie und Soziologie 14. Praktikum Einführung in die Klinische Medizin 15. Praktikum der Berufsfelderkundung 16. Wahlfach (theoretisch/praktisch) 17. Seminar mit klinischen Bezügen (gemäß 12 und Anlage 1 der Studienordnung) 18. Integriertes Seminar (gemäß 12 und Anlage 1 der Studienordnung) Nachweis über die Ableistung eines dreimonatigen Krankenpflegedienstes Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Hauptfächer 1. Allgemeinmedizin 2. Anästhesiologie 3. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin 10

10 4. Augenheilkunde 5. Chirurgie 6. Dermatologie, Venerologie 7. Frauenheilkunde, Geburtshilfe 8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 9. Humangenetik 10. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie 11. Innere Medizin 12. Kinderheilkunde 13. Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik 14. Neurologie 15. Orthopädie 16. Pathologie 17. Pharmakologie, Toxikologie 18. Psychiatrie und Psychotherapie 19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 20. Rechtsmedizin 21. Urologie 22. Wahlfächer Querschnittsfächer 1. Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik 2. Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin 3. Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege 4. Infektiologie, Immunologie 5. Klinisch-Pathologische Konferenz 6. Klinische Umweltmedizin 7. Medizin des Alterns und des alten Menschen 8. Notfallmedizin 9. Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie 10. Prävention, Gesundheitsförderung 11. Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz 12. Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren Nachweis über die Ableistung einer viermonatigen Famulatur. Nachweis über eine 48-wöchige praktisch-klinische Tätigkeit (mit begleitenden theoretischen Unterweisungen) in den Fächern Innere Medizin (16 Wochen), Chirurgie (16 Wochen) und in einem Wahlfach aus den übrigen klinisch-praktischen Gebieten (16 Wochen) Neben den genannten Veranstaltungen werden zusätzliche Lehrveranstaltungen (Vorlesungen u.a.) abgehalten, deren Besuch in den Studienordnungen/-plänen der Medizinischen Fakultät geregelt ist. Die Gesamtfassung der Lehre während des sechsjährigen Medizinstudiums umfasst ca Unterrichtsstunden. 11

11 HINWEISE ZUM DREIMONATIGEN KRANKENPFLEGEDIENST H I N W E I S E zum dreimonatigen Krankenpflegedienst (gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit 6 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) i.d.f. der ÄAppO vom (BGBl IS. 2405) Ab wann muss ein dreimonatiger Krankenpflegedienst abgeleistet werden? Studierende, die nach dem ihr Studium der Humanmedizin aufgenommen haben und sich ab Herbst 2005 zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - neu - anmelden, müssen einen Krankenpflegedienst von 3 Monaten nachweisen. Studierende, die vor dem das Studium der Medizin bereits aufgenommen haben und bis zum Frühjahr 2006 die Ärztliche Vorprüfung - alt - ablegen, müssen einen Krankenpflegedienst von 2 Monaten nachweisen. Wann kann der Krankenpflegedienst abgeleistet werden? Der Krankenpflegedienst ist vor Beginn des Studiums (frühestens nach Aushändigung des Hochschulzugangsberechtigungszeugnisses!!) oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums ( = Semesterferien lt. Vorlesungsverzeichnis) vor der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation einer Krankenanstalt einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Unter welchen Voraussetzungen wird ein Krankenpflegedienst angerechnet? Die Ableistung des Krankenpflegedienstes kann nur in einem Krankenhaus auf einer bettenführenden Krankenpflegestation erfolgen. Voraussetzung für die Anerkennung eines vor Aufnahme des Studiums abgeleisteten Krankenpflegedienstes ist die Einhaltung eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren zwischen dem Ableisten des Krankenpflegedienstes und dem Beginn des Medizinstudiums. Ein während der Schulzeit abgeleisteter Krankenpflegedienst kann nicht angerechnet werden. Der Krankenpflegedienst ist ganztätig zu erbringen. Eine pflegerische Tätigkeit in: Poli- und Rehabilitationskliniken, Dialyseeinrichtungen, Altenund Pflegeheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen oder sonstigen sozialpflegerischen Einrichtungen kann nicht angerechnet werden! Wie kann der Krankenpflegedienst gesplittet werden? Der Krankenpflegedienst kann gem. den Vorschriften der neuen ÄAppO - 6 Abs. 1 Satz 3 ÄAppO - in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat (30 Kalendertage) abgeleistet werden. In welcher Form muss der Krankenpflegedienst nachgewiesen werden? Der Nachweis über den Krankenpflegedienst ist durch ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6 zur ÄAppO zu erbringen. Das Zeugnis ist vom Leiter des Krankenpflegedienstes des Krankenhauses zu unterzeichnen (kein Faksimile-Stempel). Es ist mit Siegel oder Stempel der Krankenanstalt zu versehen. Korrekturen dürfen nicht vorgenommen werden. Je Praktikumsabschnitt ist ein Zeugnis auszustellen. Eine über das Ausstellungsdatum hinaus bescheinigte Zeit kann nicht angerechnet werden. Nicht der Form entsprechende Nachweise über den Krankenpflegedienst werden bei Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung nicht anerkannt. Das Zeugnis über den Krankenpflegedienst ist im Original einzureichen. Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen ( 6 Abs. 2 ÄAppO): 12

12 1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen, 2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, 3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes, 4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe. (Muss abgeschlossen sein und durch Vorlage der entsprechenden Urkunde nachgewiesen werden). Im Falle des 6 Abs. 2 Nr. 1 wird der Nachweis über die Ableistung des Krankenpflegedienstes durch die entsprechenden Bescheinigungen der Bundeswehr (Bescheinigung über eine im Sanitätsdienst der Bundeswehr ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit) erbracht. Im Falle des 6 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ist die Bescheinigung über die Ableistung des freiwillig sozialen Jahres bzw. die Dienstzeitbescheinigung des Bundesamtes für den Zivildienst einzusenden. Darüber hinaus kann nur der in einem Krankenhaus abgeleistete Krankenpflegedienst angerechnet werden. Hierzu kann zum Nachweis der krankenpflegerischen Tätigkeit der nachstehend abgedruckte Vordruck (gem. Anlage 6 der ÄAppO) verwendet werden, wobei dann allerdings die Worte "im Rahmen der ärztliche Ausbildung" entsprechend geändert werden müssten (im Rahmen des Zivildienstes etc.). Bei einer Ausbildung nach Nr. 4 genügt die Vorlage der Berufsurkunde. Die entsprechenden Nachweise sind vollständig und im Original vorzulegen, Berufsurkunden können in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden. Hinweis: Bei einer nach dem Abitur (Abi-Zeugnis bitte dem Antrag beifügen) abgeschlossenen Rettungssanitäterausbildung werden weiterhin 26 Kalendertage (bei Vorlage der Urkunde oder des Zeugnisses) angerechnet. Die weiterhin nachzuweisenden Krankenpflegepraktika müssen dementsprechend zwei weitere Zeiträume von je 34 und 30 Kalendertagen bzw. einen Zeitraum von 64 Kalendertagen umfassen. Krankenpflegedienst im Ausland: Der Krankenpflegedienst kann gemäß 6 Abs. 3 ÄAppO auch im Ausland geleistet werden. Er kann an jedem staatlich anerkannten Krankenhaus auf der Bettenstation absolviert werden. Der Nachweis ist auch in diesem Fall durch ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6 zur ÄAppO zu erbringen. Zeugnisvordrucke sind in englischer, spanischer und türkischer Sprache erhältlich. Das Siegel-/ der Stempelabdruck des Krankenhauses ist von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen. Ansonsten ist der Nachweis der Ableistung des Krankenpflegedienstes durch Vorlage einer Bescheinigung, die inhaltlich der Anlage 6 zur ÄAppO entspricht in der Landessprache mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzers zu führen. Es wird empfohlen, den im Ausland geleisteten Krankenpflegedienst vom Landesprüfungsamt sofort nach Rückkehr aus dem Ausland, in jedem Falle aber rechtzeitig vor der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung unter Einsendung des Originalzeugnisses sowie der Originalübersetzung sowie einer Originalstudienbescheinigung anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungsüberprüfung teilweise 2 Monate in Anspruch nehmen kann. Muss der im Inland abgeleistete Krankenpflegedienst angerechnet werden? Der im Geltungsbereich der ÄAppO geleistete Krankenpflegedienst bedarf grundsätzlich keiner besonderen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt. Er ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Soweit dennoch eine Anrechnung im Vorfeld beantragt wird, so beachten Sie bitte, dass den Anträgen eine Originalimmatrikulationsbescheinigung mit Angabe zur Fachsemesteranzahl sowie das Originalzeugnis über den Krankenpflegedienst beigefügt wird. Es ist 13

13 das Landesprüfungsamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Antragsteller Humanmedizin studiert. Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist entweder das Originalzeugnis oder der Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes im Original vorzulegen. Internet: (siehe evtl. weitere aktuelle Hinweise) 14

14 HINWEISE ZUR AUSBILDUNG IN ERSTER HILFE H I N W E I S E zur Ausbildung in erster Hilfe I. Gemäß 1 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit 5 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) vom (BGBl. I S. 2405) i.d.f. des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze vom 21.Juli 2004 (BGBl. I, S. 1776) umfasst die ärztlich Ausbildung u.a. eine Ausbildung in erster Hilfe Die Ausbildung in erster Hilfe ist vor der Meldung zum Ersten Abschnitt zu erwerben. Nach 5 ÄAppO soll die Ausbildung in erster Hilfe (insgesamt 8 Doppelstunden durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen gründliches Wissen und praktisches Können in erster Hilfe vermitteln. Die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt im Original nachzuweisen. Eine Teilnahmebescheinigung (gemäß 5 Abs. 3 ÄAppO) kann nur anerkannt werden,wenn deren Ausstellung nicht länger als 4 Jahre vor der jeweiligen Meldung zum Ersten Abschnitt liegt. Als Nachweise über die Ausbildung in erster Hilfe gilt insbesondere: 1. eine Bescheinigung des Arbeiter-Sameriter-Bundes Deutschland e.v., des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes e.v., 2. das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, sofern die Ausbildung in erster Hilfe in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben ist und Gegenstand der Ausbildung war, 3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung, 4. eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes über die Ausbildung in erster Hilfe, 5. eine Bescheinigung einer nicht in den Nummern 1 bis 4 genannten Stelle über die Ausbildung in erster Hilfe, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist, 15

15 KURZDARSTELLUNG DES ZAHNMEDIZINSTUDIUMS Das Studium der Zahnmedizin wird durch die Studienordnung für Zahnärzte geregelt. Das Studium umfasst mindestens zehn Semester und gliedert sich in einen vorklinischen Abschnitt (1. bis 5. Semester) und einen klinischen Abschnitt (6. bis 10. Semester). Die Prüfungsordnung sieht drei Prüfungen und die sie vorbereitenden Veranstaltungen vor. I. Vorbereitung der naturwissenschaftlichen Vorprüfung Vorlesungen in Zoologie oder Biologie, Physik und Chemie Kurse: Praktikum in Physik und Chemie Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (frühestens nach zwei Semestern) umfasst die Fächer Zoologie oder Biologie, Physik und Chemie. II. Vorbereitung der zahnärztlichen Vorprüfung Vorlesungen: Anatomie, Histologie und Entwicklungsgeschichte; Physiologie; physiologische Chemie (Biochemie); Werkstoffkunde Kurse: Anatomie (Präparierübungen sowie mikroskopisch-anatomisch); Physiologie; physiologische Chemie (Biochemie); technische Propädeutik; Phantomkurs I und II der Zahnersatzkunde Die zahnärztliche Vorprüfung (frühestens nach fünf Semestern) umfasst die Fächer Anatomie, Physiologie, physiologische Chemie und Zahnersatzkunde. III. Vorbereitung der zahnärztlichen Prüfung Vorlesungen in Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten; Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie; Zahnerhaltungskunde; Zahnersatzkunde; Kieferorthopädie; Einführung in die Zahnheilkunde; Einführung in die Kieferorthopädie; Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde; Innere Medizin; allgemeine Chirurgie; allgemeine und spezielle Pathologie; Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde; Hygiene; medizinische Mikrobiologie; Pharmakologie Kurse: zahnärztliche Radiologie mit Strahlenschutz; Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde; Kurs der kieferorthopädischen Technik; Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (I bis III); zahnärztlicher Operationskurs (I und II); Kurs und Poliklinik der Zahnerhaltungskunde (I und II); Kurs und Poliklinik der Zahnersatzkunde (I und II); Kurs der kieferorthopädischen Behandlung (I und II); Pathohistologie; klinisch-chemische und physikalische Untersuchungsmethoden; chirurgische Poliklinik; Hautklinik 16

16 Die zahnärztliche Prüfung (nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung und einem anschließenden Studium von fünf klinischen Semestern) umfasst: - allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie - Pharmakologie - Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge - Innere Medizin - Haut- und Geschlechtskrankheiten - Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten - Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten - Chirurgie (Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie; allgemeine Chirurgie; Radiologie) - Zahnerhaltungskunde (Kariologie und Endodontie, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde) - Zahnersatzkunde - Kieferorthopädie. Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann bei der Landesbehörde die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin beantragt werden. Zahnmedizinische Promotion: Eine wissenschaftliche Abhandlung unter Anleitung eines Hochschullehrers der Medizinischen Fakultät zur Erlangung des Titels Dr. med. dent. kann bereits während der klinischen Semester begonnen werden. Weitere aktuelle Informationen (Studienordnung, Stundenpläne etc.) zum Zahnmedizinstudium in Düsseldorf finden Sie im Internet unter Studierende, die das Zahnmedizinstudium mit dem 1. Fachsemester in Düsseldorf beginnen, sollten sich rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters über die notwendigen Modalitäten im Rahmen des Technisch-Propädeutischen Kurses (TPK) informieren: Vorklinische Zahnmedizin, Geb , Ebene 00, Sekretariat, Tel. 0211/ oder

17 Muster-Stundenpläne im Studiengang Zahnmedizin an der HHU Düsseldorf (vorklinischer Abschnitt) 1. Fachsemester (WS) Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 TPK/S TPK TPK TPK/S 9-10 TPK Chemie/V TPK Chemie/V Anatomie Propädeutik Biologie/V Chemie/V TPK Anatomie Biologie/V Propädeutik Biologie/V TPK Terminologie/V TPK Biologie/V Terminologie/V Anatomie TPK TPK Terminologie/K Propädeutik Woche TPK TPK Terminologie/K TPK TPK Woche TPK TPK Terminologie/K TPK TPK Woche Propädeutik wiss. Arbeitens Propädeutik wiss. Arbeitens Werkstoffkde. Werkstoffkde. TPK: Technisch-propädeutischer Kurs Anatomie Propädeutik: Woche, danach TPK Terminologie Vorlesung und Kurs: Woche, danach TPK 2. Fachsemester (SS) Woche Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Präventive Propädeutik Chemie/Physik V/S Neuroanatomie Neuroanatomie Neuroanatomie Neuroanatomie Chemie/Physik V/S Chemie/Physik V/S Chemie/Physik V/S Chemie/Physik V/S Physik/P Physik/P Physik/P Physik/P 18

18 2. Fachsemester (SS) Woche Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Präventive Neuroanatomie Neuroanatomie Neuroanatomie Neuroanatomie Propädeutik 9-10 Biochemie/V Biochemie/V Biochemie/V Biochemie/V Biochemie/V Chemie/P Chemie/P In der vorlesungsfreien Zeit: Naturwissenschaftliche Vorprüfung 3. Fachsemester (WS) Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Anatomie/V Anatomie/V Anatomie/V Anatomie/V Anatomie/V 9-10 Biochemie/V Biochemie/V Biochemie/V Biochemie/V Biochemie/V Histo/P Histo/P Biochemie/P Gr In der vorlesungsfreien Zeit: Phantomkurs I der Zahnersatzkunde 19

19 4. Fachsemester (SS) Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Phantom II/S Phantom II/S 9-10 Physiologie/V Physiologie/V Physiologie/V Physiologie/V Physiologie/V Phantom II/P Makro Anatomie P/S Makro Anatomie P/S Phantom II/P Phantom II/P Physiologie/P* Gr *Physiologie-Praktikum an 4 Nachmittagen in der 2. Hälfte des Semesters Physiologie-Vorlesung nur in der 2. Hälfte des Semesters (ab 8. Woche) Antestate an den 4 Physiologie-Praktikumstagen. Physiologie-Klausur für Zahnmediziner erst im Oktober! 5. Fachsemester (WS) Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Physiologie/V Physiologie/V Physiologie/V Physiologie/V Physiologie/V Situs/K Situs/K Situs/K Situs/K Zahnerhaltg. I Physiologie/P* Zahnerhaltg. I *Physiologie-Praktikum an 10 Nachmittagen im Semester Situs-Kurs in den ersten 7 Wochen des Semesters In der vorlesungsfreien Zeit: Zahnärztliche Vorprüfung 20

20 STUDIENPLAN DER VORKLINIK ÜBERSICHT* Studienplan Vorklinik WS 2007 / SS 2009 Stand (WS) Chemie-V Terminologie V + K Biologie -V Makro. Anatomie 1 Bewegungsapp. V + K Biologie -P Mikro. Anat. 1 V + K Anat. Prop. V Anatomie-V Soziologie-V Berufsfelderk.-K 2 (SS) Ch -S Chemie -P Physik-V Biochemie -V Physik-P Physio. -V Physio. -P Mikro. Anat. 2 V + K ZNS -K Neuro- Anat. -V Wahlpflicht 3 (WS) Biochemie-V Biochemie-P Physiologie-V Physiologie-P Makro. Anat. 2 Situs V + K Anat. -V Situs Psychologie-V Psych./Soz.-S Psychologie/Soziologie-K 4 (SS) Integriertes Seminar: - Anatomie - Biochemie - Physiologie - Psych./Soz. Seminar mit klin. Bezug: - EKM - PoL - Klinik Wahlpflicht Immunbiol.-V Psych./Soz.-S Psych./Soz.-K ab Eigenstudium zur Vorbereitung auf M1 Unterricht für je einen Teil des Jahrgangs Die unterschiedlichen Zellbreiten und -höhen stellen den zeitlichen Anteil der einzelnen Lehrveranstaltungen an den Gesamtstunden im jeweiligen Semester dar. *Aufgrund zu erwartender Änderungen in den Stundenplänen sind die vorliegenden Angaben lediglich als Orientierungshilfe zu verstehen. Bitte beachten Sie daher immer auch die aktuellen Änderungen unter 21

21 1. Semester (Wintersemester 2007/08) - Regelstundenplan Vorlesungen beginnen i.d.r. c.t. (z.b. 8 c.t. = 8:15) und finden in HS 2D statt. Woche 1-7 (ab ) Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 12:30-14:30 15:00-17: Ana (V) Ana (V) Ana (V) Ana (V) 9-10 Chem (V) Soz (V) Chem (V) Bio (V) Bio (V) Bio (P) Gr.A/B Bio (P) Gr.A/B Termi (V) :00-15:30 AnaPro (V) 12:30-14:00 Bio (P) Gr. A Histo-Saal Bio (P) Gr. B Histo-Saal Termi (K) Bio (P) Gr. B Histo-Saal Bio (P) Gr. A Histo-Saal AnaPro (V) Bio (V) Termi (K) 13: Kurs der Berufsfelderkundung am Samstag bzw von (siehe Berufsfelderkundung) Woche 8-14 (ab ) Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Ana (V) Ana (V) Ana (V) Ana (V) Ana (V) 9-10 Ana (KV) Chem (V) Soz (V) Chem (V) Ana (KV) Präp1 Gr. B Präp1 Gr. B Histo (V) Histo1 Gr. A Ana (KV) Präp1 Gr. B Histo1 Gr. A Präp1 Gr. B Ana (KV) Präp Ana (KV) Gr. A Präp1 Gr. A Berufsfeld (K) ab Präp1 Gr. A Histo1 Gr. B Präp1 Gr. A Histo1 Gr. B Gruppe A: ab 2.Sem. Gruppe 1-10 Gruppe B: ab 2.Sem. Gruppe S = Seminar; V = Vorlesung, P = Praktikum, K = Kurs, KV = Kursvorlesung Ana = Anatomie; Termi = Terminologie; Bio = Biologie; AnaPro = Einführung Anatomie (Propädeutikum); Chem = Chemie; Soz = Med. Soziologie; Berufsfeld = Berufsfelderkundung; Präp = Präparierkurs; Histo = Histologie 22

22 2. Semester (Sommersemester 2008) Regelstundenplan Vorlesungen und Seminare beginnen i.d.r. c.t. (z.b. 8 c.t. = 8:15) und finden in HS 2A statt. Woche 1-7 (ab ) Praktikum bis Woche 7 Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Neuroana (V) Neuroana (V) Neuroana (V) Neuroana (V) Neuroana (V) 9-10 Physik (V) Physik (V) Histo II (P) Physik (V) Gr. B Histo II (V) Histo II (V) Physik (V) :30 Physik- Nachtestat 11:30 Physik- Nachtestat Chem (S) Gr. A Histo II (P) Gr. A Chem (S) Gr.B 11:30 Physik- Nachtestat 11:30 Physik- Nachtestat Physik (P) Gr. 1-9 Physik (P) Gr Ersatztermin Physik (P) Ersatztermin Physik (V) Ersatztermin Histo II Physik (P) Gr. 1-9 Histo II (P) Gr. B Physik (P) Gr Histo II (P) Gr. A Ersatztermin Physik (P) Woche 8-15 (ab ) Praktikum ab Woche 9 Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Neuroana (V) Neuroana (V) Neuroana (V) Neuroana (V) Neuroana (V) 9-10 Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Physio (P) Gr. 1,2,3,4 Physio (P) Gr. 5,6,7,8 Chem (P) Gr , 9-16 ZNS (P) Gr. A 12:15 Physio (P) Gr. 9,10,15,16 Physio (P) Gr. 11,12,13, 14, Chem (P) Gr. 1-8, Physio (P) Gr. 17,18,19,20 Physio (P) Gr. 21,22,23,24 Chem (P) Gr. 9-16, 1-8 ZNS (P) Gr. B 12:15 Gruppeneinteilung: Praktikumsgruppen 1-10, 14-24: Humanmediziner, Gruppen 11-13: Zahnmediziner Die genaue Gruppenzuordnung in Chemie wird im Seminar bekannt gegeben. S = Seminar; V = Vorlesung, P = Praktikum Neuroana = Neuroanatomie; Histo II = Mikroskopische Anatomie, Teil Organe; Bioch = Biochemie; Chem = Chemie; Physio = Physiologie; ZNS = Makroskopische Anatomie, Teil ZNS 23

23 3. Semester (Wintersemester 2007/08) Regelstundenplan Woche 1-7 (ab ) Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 Ana (V) Ana (V) Ana (V) Ana (V) Ana (V) 9-10 Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (P) Gr. 1,2,3,4 Physio (P) Gr. 5,6,7,8 PoL (S) Bioch 4 Gr. Bioch (P) Gr Woche 8-14 (ab ) 12:15-13:00-13:45-14:30-15:15-16:00-16:45-17:30-18:15-19:00-19:45- Präp II Gr. 9-10, PsySoz (S) Gr. A,E: 12:30-14:00 Gr. B,F: 14:30-16:00 Gr. C,G: 16:15-17:45 Gr. D, H: 18:00-19:30 Präp II Gr. B Med. Psychologie (V) ab in HS 2D EinfKliMed Gr. (Psychologie) Präp II Gr. A PoL (S) Bioch 2 Gr. Physio (P) Gr. 9,10,11,12 Physio (P) Gr. 13,14,15,16 WP-Fach Gr. n. Wahl Bioch (P) Gr. 1-8 WP-Fach Gr. n. Wahl Präp II Gr PoL (S) Bioch 2 Gr. Physio (P) Gr. 17,18,19,20 Physio (P) Gr. 21,22,23,24 11:30-12:15-13:00-13:45-14:30-15:15-16:00-16:45-17:30-18:15-19:00-19:45- Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Bioch (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) Physio (V) 11:30- bis 12:00 bis 12:00 Physio (P) Physio (P) Physio (P) Gr. Gr. 1,2,3,4 Gr. 9,10,11,12 17,18,19,20 Physio (P) Gr. 5,6,7,8 PoL (S) Bioch 4 Gr. Med. Psychologie (V) ab in HS 2A Bioch (P) Gr PsySoz (S) Gr. A,E: Physio (P) 12:30-14:00 Gr. B,F: 14:30-16:00 Gr. C,G: 16:15-17:45 EinfKliMed Gr. (Psychologie) PoL (S) Bioch 2 Gr. Gr. 13,14,15,16 WP-Fach Gr. n. Wahl Bioch (P) Gr. 1 8 WP-Fach Gr. n. Wahl Physio (P) Gr. 21,22,23,24 Kurs Med. Psychologie/Med. Soziologie (Humanmedizin) im Anschluss an das Wintersemester: voraussichtlich für die Gruppen 1-6 bzw und 14 in Woche 1 bzw. 2 nach Semesterende. Genaue Gruppen- und Termineinteilung s. Informationen des Instituts für Med. Psychologie. V = Vorlesung, P = Praktikum, K = Kurs, S = Seminar, PoL = Problemorientiertes Lernen. Alle Vorlesungen für das 3. Sem. beginnen i.d.r. c.t. (z.b. 8 c.t. = 8:15) und finden in HS 2A statt. Ana = Anatomie; Bioch = Biochemie; Physio = Physiologie; Präp = Präparierkurs; PsySoz = Med. Psychologie/Med. Soziologie; Psy = Med. Psychologie; EinfKliMed = Einführung Klinische Medizin (Themen- und Gruppenwahl nach Interesse); WP-Fach: Wahlpflichtfach Im Makroskopisch-anatomischen Kurs Teil II (Präp II) wird in den Wochen 1-7 der Situs präpariert. Die hier genannten Gruppennummern entsprechen den Gr. in Physiologie und Biochemie! Im WS wird das Seminar Med. Psychologie/Med. Soziologie für Studierende der Humanmedizin aus ca. 12 von 21 Gruppen angeboten. Genaue Gruppen- und Zeiteinteilung s. Informationen des Instituts für Med. Psychologie. 24 PoL (S) Bioch 2 Gr. Bioch (P) Gr Bioch (P) Gr Präp II Gr. 1-8 Präp II Gr. A Präp II Gr. B

24 4. Semester (Sommersemester 2008) Regelstundenplan Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-9 EKM (CT-Kurs) Integriertes Seminar: Physiologie, Biochemie, Anatomie, z.t. PsySoz; Seminar-Gr. 1-3, 7-9, Einführung Immunbiol. (V) Humangenetik (V) Integriertes Seminar: Physiologie, Biochemie, Anatomie, z.t. PsySoz; Seminar-Gr. 1-3, 7-9, EKM (Sono-Kurs) Repetitorium Physik Integriertes Seminar: Physiologie, Biochemie, Anatomie, z.t. PsySoz; Seminar-Gr. 4-6, 10-12, EKM (K) Gr. Bioch PoL-S 4 Gr. EKM (K) Gr. EKM (K) Gr. PsySoz (S) ** BC-PoL + Integriertes Seminar: Physiologie, Biochemie, Anatomie, z.t. PsySoz; Seminar-Gr. 4-6, 10-12, WP-Fach Gr. n Wahl. Bioch PoL-S 2 Gr. Med. Psy./ Soz. (K) Gr in W. 1-6; Gr in W EKM (K) Gr. Integriertes Seminar: Physiologie, Biochemie, Anatomie, z.t. PsySoz; Seminar-Gr. 1-3, 7-9, Integriertes Seminar: Physiologie, Biochemie, Anatomie, z.t. PsySoz; Seminar-Gr. 4-6, 10-12, S = Seminar; V = Vorlesung, K = Kurs; Vorlesungen und Seminare beginnen i.d.r. c.t. (z.b. 8 c.t. = 8:15) PsySoz = Med. Psychologie / Med. Soziologie; EKM = Einführung in die Klinische Medizin (Themen- und Gruppenwahl nach Interesse; Achtung: mögliche Terminkonflikte); WP-Fach = Wahlpflichtfach ** ab12.30 bis Uhr: Im SS wird das Seminar Med. Psychologie/Med. Soziologie, jeweils 2-stündig, in Parallelgruppen für Studierende der Humanmedizin aus den Praktikumsgruppen 3, 4, 8 und angeboten. Genaue Gruppen- und Zeiteinteilung s. Aushänge des Instituts für Med. Psychologie + BC-PoL: 2 Gruppen Biochemie PoL-Seminar werden dienstags von Uhr angeboten. 25

25 ANATOMIE Die im anatomischen Unterricht vermittelten morphologischen Kenntnisse bilden eine unabdingbare Voraussetzung für das Verständnis des gesunden und des kranken Körpers. Die vom Anatomischen Institut angebotenen Unterrichtsveranstaltungen behandeln systematisch die makroskopische und die mikroskopische Anatomie aller Organe des menschlichen Körpers. Für Erstsemester wird im ersten Teil des Semesters eine von Vorlesungen begleitete Propädeutikveranstaltung angeboten, die mit einer Klausur abgeschlossen wird. Diese Klausur bestimmt über den Zugang zum Kursus der makroskopischen Anatomie, der im zweiten Teil des Semesters mit dem Studium des Bewegungsapparates beginnt. Im zweiten und dritten Semester folgen weitere Teile des Kurses (Zentralnervensystem und innere Organe) in Abstimmung mit Veranstaltungen der Physiologie. Der Unterricht im Kursus der mikroskopischen Anatomie ist über das erste und zweite Semester verteilt und ebenfalls sowohl mit dem Präparierkurs als auch mit der Physiologie abgeglichen. Scheinpflichtige Veranstaltungen im 1. bis 3. Semester - Mikroskopische Anatomie (Mikroskopierkurs; 1. und 2. Semester) - Makroskopische Anatomie (Präparierkurs; 1., 2. und 3. Semester) Scheinpflichtige Veranstaltungen im 4. Semester - Seminar Im Rahmen des vorklinischen Studiums stehen eine Lehr- und eine Hauptsammlung zur Verfügung. Sie befinden sich im Gebäude 22.02, Ebene Ul (Einzelheiten und Öffnungszeiten im Aushang am "Schwarzen Brett" der Sammlung). Weitere Informationen über das Zentrum für Anatomie und Hirnforschung, seine Mitarbeiter und Schwerpunkte in Lehre und Forschung auf den Internetseiten des Instituts. Die Inhalte der Vorlesungen bilden eine Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika und den Seminaren. Die Lernziele entsprechen, soweit es sich um den Erwerb theoretischen Wissens handelt, dem Gegenstandskatalog des IMPP. Die Lernziele in den Praktika werden gesondert erläutert (Lernbuch und die begleitenden Vorlesungen). Die zeitliche Abfolge der Veranstaltungen ist aus den Stundenplänen im Vorlesungsverzeichnis zu ersehen. Es ist nicht möglich, anatomische Lehrveranstaltungen zu anderen Terminen zu belegen, als dies im Curriculum der Fakultät vorgesehen ist. Kontakt: Mikroskopisch-anatomischer Kurs = Histokurs Frau Gerda Klehmet Tel.: Fax: klehmet@uni-duesseldorf.de Geb.: 22.03, Ebene 00, Raum 73 Sprechstunden: montags bis donnerstags von Uhr bis Uhr 26

26 Makroskopisch-anatomischer Kurs incl. ZNS (Hirnkurs) = Präpkurs und Seminar Anatomie Frau Birthe Häser Tel.: Fax: haeser@uni-duesseldorf.de, Geb.: 22.05, Ebene U1, Raum 43 (an der Stahltür klingeln) Sprechstunden: montags bis freitags von Uhr bis Uhr Internetinformationen unter: 27

27 BIOLOGIE Die Vorlesung Allgemeine Biologie für Studierende der Medizin ist fünfstündig und wird nur noch im Wintersemester angeboten. Sie findet montags (10 c.t. - 12), dienstags (10 c.t - 11) und freitags (10 c.t. - 12) in Hörsaal 2D statt. Beginn der Vorlesung ist am Die Vorlesung soll den Studierenden grundlegende, für ihr weiteres Studium wichtige Kenntnisse der biologischen Einzeldisziplinen vermitteln und damit den Einstieg in die medizinischen Fächer des vorklinischen Ausbildungsabschnittes erleichtern. Sie dient außerdem der theoretischen Einführung in das Praktikum der Biologie für Mediziner. Teile der Vorlesung sind auch zur Vorbereitung auf die Biologieprüfung des Physikums geeignet. Die Hälfte der Klausurfragen wird aus dem Stoff der Vorlesung gestellt. Für die Studierenden der Zahnmedizin bildet der Stoff dieser Vorlesung den Prüfungsinhalt der mündlichen Biologieprüfung des Physikums. Jeden Dienstag und Donnerstag wird von 11 c.t.-12 in Hörsaal 2D eine Vorbesprechung zum Praktikum gehalten, die für alle Teilnehmer(innen) der beiden Nachmittagskurse Pflicht ist (Teil des Praktikums). Die erste Vorbesprechung findet am statt. Diese Vorbesprechung soll den Studierenden grundlegende, für ihr weiteres Studium wichtige Kenntnisse der biologischen Einzeldisziplinen vermitteln und damit den Einstieg in die medizinischen Fächer des vorklinischen Ausbildungsabschnittes erleichtern. Sie dient außerdem der theoretischen Einführung in das Praktikum der Biologie für Mediziner. Teile der Vorbesprechung sind auch zur Vorbereitung auf die Biologieprüfung des Physikums geeignet. Empfohlene Literatur Alberts/Bray/Hopkin: Lehrbuch der Molekularen Zellbiologie, neueste Auflage, VCH Verlagsgesellschaft, Weinheim Alberts/Bray/Johnson: Essential cell biology. Garland Science, New York Bachmann, K.: Biologie für Mediziner, Springer Verlag, neueste Auflage Buselmaier, W.: Biologie für Mediziner, Springer Verlag, neueste Auflage Campbell/Reece/Markl.: Biologie. Spektrum Verlag Hirsch-Kauffmann, Schweiger, M.: Biologie für Mediziner, Thieme Verlag, Stuttgart, neueste Auflage Lüllmann-Rauch, R., Histologie, Thieme Verlag, Stuttgart, neueste Auflage Madigan/Martinko/Parker: Brock Mikrobiologie. Mit medizinischer Mikrobiologie und Immunologie, Spektrum Verlag. Miller, O.J. & Therman, E.: Human Chromosomes, Springer Verlag, neueste Auflage Schlegel, H.G. : Allgemeine Mikrobiologie, Thieme Verlag, neueste Auflage Strachan, T. & Read, A.P.: Molekulare Humangenetik, Spektrum, Akademischer Verlag, neueste Auflage Alle wichtigen Informationen zum Praktikum werden durch Aushang am weißen Brett vor dem Mikroskopiersaal der Anatomischen Institute bekannt gegeben. 28

28 Das Praktikum Biologie für Mediziner ist 2stündig und wird wegen der Umstellung des Medizinstudiums auf das Semesterjahr nur noch im Wintersemester in zwei Parallelkursen im Mikroskopiersaal der Anatomischen Institute durchgeführt. Die beiden Kurse finden immer dienstags und donnerstags von 12:30-14:30 Uhr und 15:00-17:00 Uhr statt. Die genauen Kurstage finden Sie auf der nächsten Seite. Die Anmeldung und Einteilung auf die beiden Kurse wird durch das Studiendekanat bzw. die Anatomie vorgenommen (bitte Aushänge beachten!). Am Praktikum beteiligen sich folgende Institute: Botanik (2 Praktikumstage), Zoologie (2 Tage), Elektronenmikroskopie (1 Tag), Mikrobiologie (2 Tage), Genetik (2 Tage) und Humangenetik (3 Tage). In den Übungen werden Teile der Vorbesprechung in Experimenten bzw. durch mikroskopische Beobachtungen vertieft. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Praktikum wird durch einen Leistungsnachweis bescheinigt. Voraussetzung für diesen Schein sind: 1. der Nachweis, dass Sie einen ordnungsgemäßen Studienplatz für das Studium der Medizin an der HHU Düsseldorf besitzen. Die Teilnahmeberechtigung am Praktikum wird durch Vorlage des Studentenausweises oder die Zulassung zum Medizinstudium an der HHU und Ihren Pass/Personalausweis an den ersten Praktikumstagen kontrolliert. 2. die Mitarbeit an allen Kursnachmittagen. Nur nach Vorlage einer begründeten Entschuldigung (ärztliches Attest o.ä.) darf maximal 15% des Praktikums versäumt werden ( = zwei Kurstage). 3. das Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung nach Beendigung des Praktikums Wichtige Hinweise: Nur in seltenen und begründeten Ausnahmefällen kann zwischen den Kursen am Vor- und Nachmittag gewechselt werden. Ein Wechsel ist nur nach Zustimmung durch den Praktikumorganisator möglich. Die Teilnahme am Praktikum der Biologie für Mediziner ist ausschließlich ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden der Medizin an der HHU Düsseldorf vorbehalten. Andere Studierende sind bei diesem Praktikum nicht zugelassen! Am ersten Kurstag müssen unbedingt folgende Materialien vorhanden sein, damit ein ordnungsgemäßer Kursverlauf gewährleistet ist. Jede/r Studierende benötigt: a) 1 spitze Pinzette b) 2 neue Rasierklingen c) 6 Objektträger 76 x 24 mm d) 10 Deckgläschen 18 x 18 mm e) 1 weiches, nicht fusselndes Tuch f) glattes, radierfähiges weißes Papier zum Zeichnen g) einige Bleistifte - W, HB, H h) weicher Radiergummi i) Lineal mit Millimeter-Einteilung Diese Liste steht auch auf dem Informationsblatt zum Praktikumsteil Botanik. Sie erhalten dieses Blatt bei der Erstsemestereinführung. Studierende höherer Semester müssen sich dieses Blatt entweder bei dieser Einführung oder vom Praktikumorganisator abholen. Wiederholer der Abschlussklausur und Studierende, die Kurstage nachholen müssen, sollten sich die Terminpläne der jeweiligen Semester am weißen Brett genauestens ansehen, da die Kurstage der einzelnen Institute festgelegt sind. 29

29 Eine Wiederholungsklausur findet am um Uhr in Hörsaal 2A statt. Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Praktikum der Biologie für Mediziner Wintersemester 2007/08 Praktikumstage: Fach Botanik, Teil 1 (N.N.) Botanik, Teil 2 (Henze) Zellbiologie (Fr. Rose) (Paramecium) Zellbiologie (Fr. Rose) (C. elegans) Elektronenmikroskopie (Zanger) Mikrobiologie, Teil 1 (Hegemann) Mikrobiologie, Teil 2 (Hegemann) Genetik, Teil 1 (Simon) Genetik, Teil 2 (Simon) Humangenetik, Teil 1 (Rieder) Humangenetik, Teil 2 (Rieder) Humangenetik, Teil 3 (Rieder) Tag (Donnerstag) (Dienstag) (Donnerstag) (Dienstag) (Dienstag) (Donnerstag) (Dienstag) (Donnerstag) (Dienstag) (Donnerstag) (Dienstag) (Donnerstag) Abschlussklausur : Freitag, den 21. Dezember 2007, 9 c.t (Dauer 1 h) in den Hörsälen 2A, 2D, 3A und 3H Platzvergabe: Bitte Aushänge in der Anatomie beachten Für die Organisation des Praktikums zuständig: Dr. Rüdiger Riehl Institut für Zoomorphologie Geb , Ebene 01, Raum 68 Tel.: riehl@uni-duesseldorf.de Sprechstunde: dienstags von Uhr (nur während der Vorlesungszeit!!) Bitte rufen Sie nur in dringenden Fällen an. Am weißen Brett vor dem Praktikumsaal werden alle relevanten Informationen und Termine ausgehängt - bitte konsultieren Sie diese Aushänge vor dem Griff zum Telefon 30

30 Ich hoffe, dass möglichst viele Studierende das Praktikum in diesem Semester erfolgreich mit der Klausur abschließen. gez. Dr. R. Riehl Praktikumsorganisator 31

31 KURSUS DER MEDIZINISCHEN TERMINOLOGIE Dozenten: Fangerau, Noack, Knöll, Vögele u.a. Zeit: Mi Uhr (Vorlesung) Orte: Hörsäle 2D u.a. Beginn: Mi , 11 Uhr Medizinische Terminologie wird als Pflichtkursus für alle Humanmediziner (mit und ohne Latinum/ Graecum) sowie für Zahnmediziner im 2. Semester ohne Latinum-Nachweis (s. unten) in Vorlesungen (mittwochs Uhr c.t. in 2D) und acht Parallelkursen (mittwochs oder freitags 13-14:30 Uhr) durchgeführt. Vorbesprechung und Kursaufteilung finden in der ersten Pflichtkursstunde am Mittwoch, den 17. Oktober 2007, Uhr, im Hörsaal 2D statt. Bitte Aushang am Hörsaal 2D beachten bzw. Internetseite Allgemeines Lernziel für den Terminologiekurs: Die Studierenden sollen diejenigen Grundkenntnisse und -fertigkeiten erwerben, die sie befähigen, im Verlaufe ihrer Ausbildung die medizinische Fachsprache selbständig so zu erlernen, dass sie sie bei der Ausübung des ärztlichen Berufes korrekt, präzis und situationsgemäß anwenden können. Spezielle Lernziele für den Terminologiekurs: Die/der Studierende soll 1. den Charakter, die Funktion und die Grundelemente der medizinischen Fachsprache kennzeichnen, erläutern und wie etwa in Anwendung auf anatomisches Wissen - unmittelbar umsetzen können 2. die zum Verständnis und zum Gebrauch der medizinischen Fachsprache notwendigen sprachlichen Voraussetzungen vermittelt bekommen; 3. Grund- und Zentralbegriffe der medizinischen Fachsprache nach ihrer systematischen Stellung, in ihrem Wissenszusammenhang, und ihrem Bedeutungsinhalt beschreiben und erklären können; 4. Grundprobleme der medizinischen Fachsprache als eines Mittels der Information und Kommunikation in der Wissenschaft, unter Kollegen und Mitarbeitern, mit Patienten und im Umgang mit Behörden und der Öffentlichkeit kennen und erläutern können. Literaturhinweis: Zur Anschaffung empfohlen (Kursgrundlage) Fangerau, H, Schulz S, Noack T, Müller I (Hrsg.): Medizinische Terminologie ein Kompaktkurs, Woeste Druck und Verlag: Essen 2006, ISBN (oder andere Auflage) 32

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