Studium Finanzieren. Wie?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studium Finanzieren. Wie?"

Transkript

1 St. Pölten University of Applied Sciences Studium Finanzieren. Wie? Ihr Weg durch den Stipendien-Dschungel Überblick zu Stipendien und Zuschüssen in Österreich. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den angeführten Links. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Martin Lifka Photography Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach dem passenden Stipendium!

2 2 Studienbeihilfe Für Ordentlich Studierende Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung zu dieser noch kein abgeschlossenes Studium soziale Förderungswürdigkeit der Familie günstiger Studienerfolg Das Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen und zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene BewerberInnen für maximal zwei Semester. Die Studienbeihilfe beträgt max. EUR 8.148,- pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,- ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,- pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland) T: 01/ Selbsterhalterstipendium Für Ordentliche Studierende, die sich zuvor mind. vier Jahre selbst erhalten haben. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung zu dieser noch kein abgeschlossenes Studium soziale Förderungswürdigkeit günstiger Studienerfolg Einkommen von mind. EUR 7.272,- jährlich durch vier Jahre vor dem ersten Beihilfenbezug (Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes gelten als Selbsterhalterzeiten) Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des Studiums, kann sich unter bestimmten Umständen auf 35 Jahre erhöhen. Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen sowie zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerber Innen für maximal zwei Semester. Das Selbsterhalterstipendium beträgt max. EUR 8.148,- pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,- ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,- pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Die Einkünfte der Eltern sind bei dem Bezug eines Selbsterhalterstipendiums nicht relevant. Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland) T: 01/

3 Shutterstock / Monkey Business Images Familienbeihilfe Für Personen in Berufsausbildung Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung zu dieser Höchstalter 24 Jahre (Erweiterung der Alters grenze bei abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Geburt, Schwangerschaft oder Behinderung) bei Studierenden günstiger Studienerfolg zuständiges Wohnsitzfinanzamt Bundesministerium für Familie und Jugend T: 01/ Studieren mit Kindern Studieren mit Kind bedeutet eine zusätzliche Belastung im Studium. Informationen über erhöhte Studienbeihilfe & Zuverdienstgrenzen,Verlängerung der Anspruchsdauer, weitere Zuschüsse Studieren mit körperlicher/ psychischer Beeinträchtigung Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50% verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung. Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe um EUR 160,- monatlich für hochgradig sehbeeinträchtigte oder auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene Studierende EUR 420,- monatlich für Studierende, welche hochgradig hörbeeinträchtigt sind oder ein Cochleaimplantat tragen studieren-mit-kind/ 3

4 Stipendien der FH St. Pölten Leistungsstipendien Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) für herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden von den Studiengängen ausgeschrieben. Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen Studiengangssekretariat. Förderstipendien Bachelor Studiengang Medientechnik An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik und Digitale Medientechnologien werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Equipment. Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat. Karin Schachenhofer, Studiengangssekretärin Medientechnik (BA) E: sponsored by Stipendien- und Förderungslandschaft Niederösterreich Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich - Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr - Für SchülerInnen und Studierende aus Niederösterreich Richtlinien und Ansuchen: Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich für Stipendien Die Einreichfrist für Ansuchen um ein Stipendium beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Studienjahres. Stipendienstiftungen/Windhag-Stipendienstiftung_Antrag_ Richtlinie.html Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich für Leistungsstipendien Diese Stiftung vergibt insgesamt 20 Leistungsstipendien für besondere Studienleistungen im vergangenen Studienjahr an StudentInnen aus Niederösterreich. Die Einreichfrist für Ansuchen um ein Leistungs stipendium beginnt am 1. September und endet am 15. Dezember des laufenden Studienjahres. Stipendienstiftungen/Windhag-Stipendienstiftung_Antrag_ Richtlinie.html Michael von Zoller-Stiftung - Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr - Für SchülerInnen und StudentInnen aus Niederösterreich, Tirol und dem 7. Wiener Gemeindebezirk Neubau. 4

5 Richtlinien und Ansuchen: Michael von Zoller-Stiftung Die Einreichfrist für Ansuchen beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw. Studienjahres. Stipendienstiftungen/Michael_von_Zoller_Antrag_Richtlinien.html Allgemeine Stipendienstiftung NÖ - Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr - Für SchülerInnen und Studierende aus Niederösterreich Richtlinien und Ansuchen: Allgemeine Stipendienstiftung NÖ Die Einreichfrist für Ansuchen beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw. Studienjahres. Stipendienstiftungen/Allgemeine_Stipendienstiftung_Niederoesterreich.html TOP Stipendien Für Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten Es stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung. NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) T: 02742/ Die AKNÖ BildungsexpertInnen helfen Ihnen bei der Orientierung im Aus- und Weiterbildungsdschungel Welche finanziellen Unterstützungen sind für Ihr Studium möglich? Wollen Sie studieren oder Ihre berufliche Position verändern? Das Angebot an Bildungsmaßnahmen (Studien, Kurse, Seminare etc.) ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Das erschwert vielen Weiterbildungsinteressierten die Orientierung. Genaue Informationen sind für die Wahl der richtigen Bildungsmaßnahme wichtig. Die Expertinnen und Experten der AKNÖ informieren Sie gerne über folgende Themen: Beratung von Studierenden Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- oder Weiterbildung Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.) Studieren ohne Matura Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen Bewerbungstipps Bildungsberatung der AKNÖ im Rahmen der Bildungsberatung Niederösterreich Tel.: Erreichbarkeit: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr bildung@aknoe.at Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Frauen. Zertifiziert für anbieterneutrale Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf 5

6 NÖ Semester Ticket Gutschein Für Ordentlich Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, die an einer öffentlichen Universität Privatuniversität Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren und vom Wohn- zum Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen müssen. Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz Niederösterreich Der finanzielle Zuschuss beträgt die EUR 50, übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch EUR 75,- pro Semester. Amt der OÖ Landesregierung T: 02742/ Förderungen für Kurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen Ermäßigungen mit der AKNÖ Servicekarte Für Mitglieder der AKNÖ Vorlage der AKNÖ-Service-Karte bei Kursanmeldung 3% bis max. EUR 15,- Rabatt pro Kurs. AKNÖ Servicekarten, T: 05/7171/1212 noe.arbeiterkammer.at > Service > Service-Karte AK plus Bildungsbonus Jedes Mitglied der Niederösterreichischen Arbeiterkammer kann den Bildungsbonus nach Abschluss eines AK plus-kurses beantragen. Mit dem AK plus-bildungsbonus können alle Kurse gefördert werden, die mit dem AK plus-logo gekennzeichnet sind. Bei den gekennzeichneten Kursen handelt es sich unter anderem um Kurse aus den Bereichen Sprachen, EDV, Basisbildung, Nachholen von Bildungsabschlüssen, Gesundheitskursen usw. Der Bildungsbonus vergütet Ihnen nach Kursabschluss 50% der Kurskosten bis max. EUR 120,- pro Kalenderjahr. AKNÖ Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, können bis zu EUR 170,- refundiert bekommen und Mitglieder, die aktuell eine Leistung vom AMS beziehen, erhalten sogar 100% der Kurskosten bis zu EUR AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus Kurse zur beruflichen Weiterbildung die von niederösterreichischen Bildungseinrichtungen, bei denen der AK plus-bildungsbonus eingelöst werden kann, angeboten werden. Die Förderung wird nur für berufliche Weiterbildungskurse gewährt, die im jeweiligen Kursprogramm nicht mit dem AK plus-logo gekennzeichnet sind. 6

7 AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/ Aufbaulehrgangs Für Mitglieder der AKNÖ Mindestens zehn Übungseinheiten an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung oder an jener Bildungseinrichtung, an der die weitere Ausbildung stattfindet. Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu tragen. Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren. Kosten für Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs (Kosten für Nächtigungen sowie allfällige sonstige Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen) 50 % der Kurskosten bis zu max. EUR 400,-. AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > AKNÖ Bildungsbeihilfen > Vorbereitungskurse FH/Kolleg Das Antragsformular steht auf der Homepage der AKNÖ unter als Download zur Verfügung oder kann bei jeder Bezirksstelle abgeholt werden. AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Berufsreifeprüfung Für Mitglieder der AKNÖ Es darf keine weitere Förderung der Arbeiterkammer Niederösterreich in Anspruch genommen worden sein. Es sind nur Personen anspruchsberechtigt, welche nicht mit einer vollständigen Refundierung der Kurskosten (z. B. Förderung Lehre mit Matura ) rechnen können. Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung EUR 120,- für positiv abgeschlossene Module, für Kurskosten, welche selbst zu tragen waren. AKNÖ Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus Für jedes Modul muss ein eigener Antrag gestellt werden. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss eingereicht werden. AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Gesundheit-Heimhilfe Für Mitglieder der AKNÖ Ausbildung zur Heimhilfe wird im Zweiten Bildungsweg (d.h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn vor) absolviert. bis max. EUR 500,- pro Person. AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus 7

8 AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Gesundheit-Pflegehilfe Für Mitglieder der AKNÖ Ausbildung zur Pflegehilfe wird im Zweiten Bildungsweg (d. h. es liegt eine zumindest einjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsbeginn vor) absolviert. bis max. EUR 600,- pro Person. AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus AKNÖ Bildungsbonus Spezial: Schwerpunkt Nostrifikation Für Mitglieder der AKNÖ Die Kosten für die Nostrifikation bzw. Nostifizierung und Gleichhaltung waren selbst zu tragen. 100% der entstandenen förderbaren Kosten bis zu EUR 300,- pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss. AKNÖ-Bildungsbeihilfenhotline T: 05/7171/1234 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus NÖ Bildungsförderung Richtlinien für Kurse, die bis zum beginnen: Für ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft Für ArbeitnehmerInnen, die - einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind, - die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreife prüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung, oder zum Hauptschulabschluss besuchen Für ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen Für öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z. B. StraßenwärterInnen, TischlerInnen, ElektrikerInnen etc. Für SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) Für Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen Für WiedereinsteigerInnen bis drei Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten. 8

9 Österreichische/EWR Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz in Niederösterreich mind. 3 Monate vor Kursbeginn Die Weiterbildung muss für die aktuelle Erwerbs tätigkeit berufsspezifisch sein. Die Bildungseinrichtung muss von der niederösterreichischen Landesregierung zertifiziert sein. Kurskosten müssen mind. EUR 70,- betragen. Berufsspezifische Weiterbildungen Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung bzw. Berufsreifeprüfung Vorbereitungskurse zum Nachholen von Hauptschulabschlüssen 50% der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld 80% der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.640,- als Förderung in Anspruch genommen werden. Richtlinien für Kurse, die ab dem beginnen: Vollversicherte Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft Wiedereinsteigerinnen ohne AMS Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen, Personen nach der Elternkarenz) Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn Kursinstitut ist vom Land Niederösterreich zertifiziert bzw. anerkannt Mindestens 75% Anwesenheit oder positiver Abschluss der Bildungsmaßnahme Kurskosten in der Höhe von zumindest EUR 150,- Die vorgegeben Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen, d. h. neue Qualifikationen vermitteln oder alte erhalten und auffrischen, die im Beruf entweder unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte bzw. vor Antragstellung zuletzt ausgeübte Beruf. Nicht gefördert werden: Hobbykurse, Schulen mit Maturaabschluss, Berufsreifeprüfung (für die BRP gibt es aber ein Sonderprogramm), Studienberechtigungsprüfung, Erwerb von Lenkberechtigungen (die nicht zur berufsspezifischen Weiterbildung dienen), tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen (z. B. Studien, Lehrgänge, Module etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten) Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden. Monatliches Bruttoeinkommen Bis EUR 1.500,- Bis EUR 2.000,- Bis EUR 3.000,- Monatliches Bruttoeinkommen 80% der Kurskosten 60% der Kurskosten 40% der Kurskosten Die Auszahlung des ersten Teilbetrags (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Der zweite Teilbetrag (70% der Förderung) erfolgt nach Einlagen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss. Amt der NÖ Landesregierung T: 02742/

10 Förderungen für Weiterbildung Bildungskarenz Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich). Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. Wie lange? Karenzierung im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis höchstens ein Jahr. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mindestens zwei Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) ein Jahr nicht überschreiten darf. Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 20 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reduziert sich das wöchentliche Mindestausmaß der Weiterbildungsmaßnahme, sofern keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, auf 16 Wochenstunden. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden. Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS pro Semester erbringen müssen. Während der Bildungskarenz erhalten ArbeitnehmerInnen vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mindestens in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (dzt. EUR 14,53,- täglich). Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,- (Stand 2015) monatlich dazu verdienen. Sonstiges: ArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz sind Unfall-, Kranken- und Pensionsversichert. Durch die Inanspruchnahme der Bildungskarenz entsteht kein Kündigungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Weiterbildungsgeld auch während eines Kinderbetreuungsgeldbezuges erfolgen. Eine Bildungskarenz anschließend an eine Elternkarenz kann nur noch vereinbart werden, wenn das Kind vor dem geboren wird. Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle noe oder arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > Förderungen & Beihilfen > Bildungskarenz Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts (Alternative zur Bildungskarenz) Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen. Einverständnis der ArbeitgeberIn und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld Das Unternehmen muss eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und muss diese mehr als geringfügig beschäftigen. Wie lange? Freistellung im Ausmaß von mindestens sechs Monaten bis höchstens ein Jahr. Während dieser Zeit erhalten Freigestellte vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes von derzeit EUR 14,53,- täglich. 10

11 Darüber hinaus dürfen freigestellte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,- monatlich (Stand 2015) dazu verdienen. Sonstiges: Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass ArbeitnehmerInnen die Zeit der Freistellung völlig frei gestalten können. Es muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden. Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle Bildungsteilzeit Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich). Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. Wie lange und wie viele Stunden darf ich reduzieren? Reduzierung der Arbeitszeit im Ausmaß von mind. vier Monaten bis höchstens zwei Jahre. Die Bildungsteilzeit kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mind. vier Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) zwei Jahre nicht überschreiten darf. Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte reduziert werden. 10 Stunden an wöchentlicher Arbeitszeit und Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze müssen jedoch überbleiben. Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 2 Semesterwochenstunden bzw. 4 ECTS pro Semester erbringen müssen. Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitsmarktservice einen Fixsatz von derzeit EUR 0,77 für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, täglich. Die Berechnung erfolgt daher folgendermaßen: EUR 0,77 x der Anzahl der reduzierten Stunden x der Tage im Monat. Bsp.: EUR 0,77 x 10 Stunden (Reduktion) x 31 (Monat mit 31 Tagen) = EUR 238,70,- in diesem Monat. Darüber hinaus dürfen ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98,- monatlich (Stand 2015) dazu verdienen. Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle bzw. noe.arbeiterkammer.at > Beratung > Bildung > Förderungen & Beihilfen > Bildungsteilzeit Liese Prokop Stipendium des Österreichischen Integrationsfonds Für in Österreich erfolgreich Studierende Für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt aus einen Nicht-EU/EWR-Land Für sozial Bedürftige ohne Anspruch auf Studienbeihilfe Monatliche Förderung von EUR 300,- im Vorstudienlehrgang, im ordentlichen Studium sowie bei der Nostrifikation Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 10 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden. 11

12 Gewerkschaftsförderung, Begabtenförderung Gewerkschaftliche Förderungen Für Gewerkschaftsmitglieder Je nach Fachgewerkschaft wird eine Mitgliedschaft von unterschiedlicher Dauer vorausgesetzt. Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird. Förderungen werden in unterschiedlicher Höhe gewährt. Österreichischer Gewerkschaftsbund T: 01/ Förderung von Master-, Doktoratsstudien und Diplomarbeiten und Dissertationen Johann-Böhm-Fonds Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr 4-6 Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,- dotiert sind. Master- & Doktoratsstudien Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum 12 Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). In diesem Kapitel können Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst nachlesen. master-doktoratsstudien/ Studienabschluss-Stipendium (SAS) Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen, und falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist. Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Stipendienstelle: studienabschluss-stipendium/allgemeines/ Studieren im Ausland Auslandsbeihilfe für StudienbeihilfenbezieherInnen (Auslandsstudium) StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung von Auslandssemestern Auslandsbeihilfe bei der Stipendienstelle Wien beantragen. Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie das Formular SB-AS1 (Antrag auf Auslands beihilfe) der Stipendienstelle aus und schicken es gemeinsam mit der Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit eines Auslandsstudiums (erhalten Sie vom International Office der FH St. Pölten) an die Stipendienstelle Wien.

13 beihilfe-ausland/ Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Studiums sind, können die Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Die Antragsformulare für die Auslandsstudienbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/Oktober an die Stipendienstelle Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle aus formalen Gründen abgelehnt werden muss. StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe ansuchen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD ist). Zusätzlich erhalten Studienbeihilfenbe zieherinnen einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Auslandsstipendien der Bundesländer Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) vergibt Stipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag in Niederösterreich haben und ein anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales Studium absolvieren. Siehe auch TOP-Stipendien auf Seite 5 Stipendien anderer Bundesländer (Auslandsstudium & Auslandspraktikum) Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD ( Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfenbescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien senden. Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von der LLP NA/ÖAD ausbezahlt. Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten, muss das Formular SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium) unterschrieben an die Stipendienstelle Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss). 13

14 Auslandsstipendium des Fördervereins der Fachhochschule St. Pölten (Auslandsstudium, Auslandspraktikum & internationale Vorhaben) Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je EUR 1.000,- an Studierende, die im Rahmen ihres regulären Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren. Zusätzlich werden auch wieder einmalige Förderstipendien an Studierende vergeben, die ein internationales Vorhaben im Studienjahr realisieren oder realisiert haben. Die Ausschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen Studienjahres. Marshallplanstipendium für Technik- Studierende in den USA (Auslandsstudium) Technik-Studierende, die ein mindestens dreimonatiges anrechenbares Studium an einer Universität in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium bewerben. Höhe des Stipendiums: max. EUR ,- Die Nominierung erfolgt im International Office. FKTG-Stipendium für Studierende der Technik (Auslandsstudium & Auslandspraktikum) Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.v. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt. Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung (Auslandsstudium & Auslandspraktikum; Mindest- Aufenthaltsdauer: 1 Semester / 3 Monate) Die Auslandsförderung richtet sich an Studierende an Hochschulen ab dem zweiten Studienabschnitt sowie an graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für drei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden. Downloads: Julius-Raab-Stipendium SB-AS2 Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium 14

15 Stipendien, Beratung, Service beratende Stellen bzw. Plattformen: Unverbindliches Berechnungsprogramm der AK unter: Bildungsförderungen Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium Förderungen für Studierende ÖH Sozialbroschüre Stipendien und Beihilfen Niederösterreich Studienbeihilfenbehörde für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Internet_Förderaktion netidee Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung talent.awards talent.awards bietet Studierenden, AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen und GründerInnen eine umfassende Auswahl an nationalen und inter nationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbe werben und Ausschreibungen für Innovative Ideen und (Forschungs-)fragen Bachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten Unternehmensgründungen fh st. pölten talent.awards 15

16 twitter.com/fh_stpoelten Foto Kraus Die FH St. Pölten Die Fachhochschule St. Pölten steht für qualitätsvolle Hochschulausbildung, Praxisbezug und Internationalität. Fachhochschule St. Pölten GmbH Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten T: , F: E:

Studien- und Wissenschaftsförderungen des Landes Vorarlberg

Studien- und Wissenschaftsförderungen des Landes Vorarlberg Studien- und Wissenschaftsförderungen des Landes Vorarlberg Stand: Oktober 2013 Vorwort Ein erfolgreiches Studium schafft gute Voraussetzungen für die berufliche Laufbahn und für die persönliche Weiterentwicklung.

Mehr

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über:

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über: INFORMATIONEN Bildungsförderungen Eine Servicebroschüre des BHW NÖ Mit Informationen über: Förderstellen in Niederösterreich Beratungs- und Kontaktstellen Finanzielle Unterstützung AMS Österreich 3 Institution:

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld. Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich?

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld. Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich? Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld Link im Internet: http://www.ams.at/vbg/sfa/14666_14680.html#frage14 Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich?

Mehr

Bildungskarenz. Bildungsteilzeit. Fachkräftestipendium

Bildungskarenz. Bildungsteilzeit. Fachkräftestipendium Bildungskarenz Bildungsteilzeit Fachkräftestipendium Josef Silberberger 1 Bildungskarenz Bildungskarenz soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die berufliche Weiterbildung ermöglichen, ohne das bestehende

Mehr

Postsekundäre und tertiäre Bildung in Österreich. Miluše Krouželová

Postsekundäre und tertiäre Bildung in Österreich. Miluše Krouželová Postsekundäre und tertiäre Bildung in Österreich Miluše Krouželová Zugang zum Studium Abschluss einer allgemein bildender höherer Schulen (AHS) mit Reifeprüfung Abschluss einer berufsbildende höhere Schule

Mehr

Förderungen für Privatzahler

Förderungen für Privatzahler Förderungen Stand November 2015 ACHTUNG: Förderungsrichtlinien können sich während des Kursjahres ändern! Förderinformationen unbedingt mit der zuständigen Förderstelle abklären! Die BAUAkademie OÖ stellt

Mehr

Arbeitgeber investiert in Weiterbildung seiner Mitarbeiter Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)... 1

Arbeitgeber investiert in Weiterbildung seiner Mitarbeiter Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)... 1 Inhalt Arbeitgeber investiert in Weiterbildung seiner Mitarbeiter Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)... 1 Arbeitnehmer investiert in eigene Weiterbildung Bildungszuschuss - Bildungsprämie

Mehr

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien

Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien zuletzt genehmigt mit GZ 54.120/0024-WF/VI/6a/2014 am 18. September 2014 1 Zweck 1.1. Zur Förderung ordentlicher Studierender, die an einer im

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

bit Bildungskarenz Plus +

bit Bildungskarenz Plus + bit Bildungskarenz Plus + für IT Professionals 1. Grundkonzept + + + 1.1. Zielgruppe Das Angebot bit Bildungskarenz+ für IT Professionals richtet sich an: MitarbeiterInnen von IT-Abteilungen und MitarbeiterInnen

Mehr

BREMER STUDIEN- FONDS e.v.

BREMER STUDIEN- FONDS e.v. BREMER STUDIEN- FONDS e.v. Förderverein für studienbedingte Auslandsaufenthalte Flughafen Bremen Der Bremer Studien-Fonds e.v. fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Bremen Hochschule

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in

Mehr

Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums

Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums Berufliche Weiterbildung ist ein hohes Gut und wird deswegen vom Staat durch verschiedene Fördermittel auf vielfältige Art und Weise unterstützt. Als besonderen

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Andreas Schulz (Teamleiter Ausbildungsförderung bei der Region Hannover) 1 Gliederung des Vortrages Zuständigkeit

Mehr

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Die Anerkennung politikwissenschaftlicher Studienleistungen aus dem Ausland Stand Dezember 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater

Mehr

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1 BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Allgemeine Studienberatung Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung

Mehr

Antrag auf Aufschub des Zivildienstes gemäß 14 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG)

Antrag auf Aufschub des Zivildienstes gemäß 14 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) Antrag auf Aufschub des Zivildienstes gemäß 14 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) An die Zivildienstserviceagentur Paulanergasse 7-9 1040 Wien Fax: 01/585 47 09-5819 E-Mail: info@zivildienst.gv.at Verwenden

Mehr

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON STIPENDIEN

RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON STIPENDIEN RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON STIPENDIEN 1. Bewerbungsvoraussetzungen Die SWM-Bildungsstiftung fördert das Studium insbesondere folgender Fachrichtungen: Ingenieurwesen und Naturwissenschaften, insbesondere

Mehr

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien 44 Bachelorstudiengang OnlineMedien (1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 /ECTS-Credits, dies entspricht

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Textgegenüberstellung. Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Textgegenüberstellung. Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird Textgegenüberstellung Geltende Fassung Vorgeschlagene Fassung Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird 3. (1) Folgende österreichische Staatsbürger können Förderungen erhalten:

Mehr

Bildungsprämie Prämiengutschein Lassen Sie sich Ihre Ausbildung zum Teil vom Staat finanzieren!

Bildungsprämie Prämiengutschein Lassen Sie sich Ihre Ausbildung zum Teil vom Staat finanzieren! Home Über uns Kooperation Presse Termine Bildungsprämie Prämiengutschein Lassen Sie sich Ihre Ausbildung zum Teil vom Staat finanzieren! Es handelt sich um Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen von bis zu

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

Willy Müller Förderstiftung

Willy Müller Förderstiftung Antrag für Förderbeitrag Die Willy Müller Förderstiftung unterstützt und fördert junge Menschen in handwerklichen, gewerblichen oder Dienstleistungsberufen mit Stipendien und Darlehen in ihrer beruflichen

Mehr

A. Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss- Stipendien für (Teilzeit)studierende in der Studienabschlussphase

A. Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss- Stipendien für (Teilzeit)studierende in der Studienabschlussphase A. Richtlinien für die Vergabe von Studienabschluss- Stipendien für (Teilzeit)studierende in der Studienabschlussphase zuletzt genehmigt von BMWF mit GZ 54.120/0019-I/8a/2008 am 3. Juni 2008 Zweck 1.1.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren:

Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren: 1 Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?... 1 2 Ich habe keine Matura, kann ich bei Ihnen die Studienberechtigungsprüfung machen?... 1 3 Reicht

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Bildungskarenz 2012 Bildungskarenz Die Bildungskarenz ist eine gute Möglichkeit, um im Rahmen einer beruflichen Auszeit gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Ostbrandenburg Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien

Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Ostbrandenburg Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Bildungsfreistellung im Land Brandenburg mit Tabelle aller anerkannten Studiengänge der Ostbrandenburg, Stand 7. März 2012 Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten

Mehr

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Besuch eines fachsprachlichen Englischkurses des Sprachenzentrums der TU Dortmund mit Abschlussprüfung Alternativ: Absolvierung des Test

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Wie finanziere ich mein berufsbegleitendes Studium?

Wie finanziere ich mein berufsbegleitendes Studium? Wie finanziere ich mein berufsbegleitendes Studium? Es gibt mehr als nur einen Weg wir unterstützen Sie. IAW Februar 2015 Wie finanziere ich mein Studium? Es gibt mehr als nur einen Weg wir unterstützen

Mehr

Weiterbildungsgeld. Bildungskarenz. Josef Silberberger

Weiterbildungsgeld. Bildungskarenz. Josef Silberberger Weiterbildungsgeld Josef Silberberger 1 soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die berufliche Weiterbildung ermöglichen, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester Übersicht zu Stundenplänen bei erlassenen Praxis- und Auslandssemestern Empfohlener Standard-Stundenplan o Empfohlener Stundenplan für Studierende, die Praxissemester ableisten und keinen Auslandsaufenthalt

Mehr

E-Mail Adressen der BA Leipzig

E-Mail Adressen der BA Leipzig E-Mail Adressen der BA Jeder Student der BA bekommt mit Beginn des Studiums eine E-Mail Adresse zugeteilt. Diese wird zur internen Kommunikation im Kurs, von der Akademie und deren Dozenten zur Verteilung

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Das Learning Agreement for Studies

Das Learning Agreement for Studies ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise Das Learning Agreement for Studies 3 Besteht aus: ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: Was ist das Learning Agreement

Mehr

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN

PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN Sozialministeriumservice PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN Stand: April 2015 24-Stunden-Betreuung Eine Förderung ist möglich, wenn ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach dem Bundespfleggeldgesetz

Mehr

Krankenversicherung. Krankenversicherung

Krankenversicherung. Krankenversicherung spflicht (1) StudentInnen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) versicherungspflichtig......entweder beitragsfrei in der elterlichen Familienversicherung oder -wenn kein Anspruch darauf bestehtin einer

Mehr

Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildung seiner Mitarbeiter Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)... 1

Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildung seiner Mitarbeiter Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)... 1 Inhalt Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildung seiner Mitarbeiter Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS)... 1 Arbeitnehmer bezahlt eigene Weiterbildung Bildungszuschuss - Bildungsprämie für Arbeitnehmer...

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen LEHRSTUHL FÜR MARKETING Prof. Dr. Claas Christian Germelmann Universität Bayreuth BWL III 95440 Bayreuth Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen 1. Allgemeines Am Lehrstuhl

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)

ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

finanzierung wie finanziere ich mein studium? Mein Studium. MainSWerk. Vom Stipendium bis zum Studienkredit

finanzierung wie finanziere ich mein studium? Mein Studium. MainSWerk. Vom Stipendium bis zum Studienkredit finanzierung wie finanziere ich mein studium? Vom Stipendium bis zum Studienkredit Mein Studium. MainSWerk. Ein Studium kostet nicht nur Zeit Die finanziellen Rahmenbedingungen Ihres Studiums sind ein

Mehr

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Bachelor-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen

Mehr

werde was Staatliche Stipendien und Darlehen

werde was Staatliche Stipendien und Darlehen Stipendien / Darlehen ich werde was Staatliche Stipendien und Darlehen Du planst eine Aus- oder Weiterbildung oder einen Sprachaufenthalt, dir fehlt jedoch das nötige Kleingeld? Hier bist du genau richtig!

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/1389-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des KM, in W, vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5.

Mehr

L L P - E R A S M U S STUDIERENDENMOBILITÄT STUDIENAUFENTHALTE ANTRAG - ANERKENNUNG - STUDIENERFOLGSNACHWEIS

L L P - E R A S M U S STUDIERENDENMOBILITÄT STUDIENAUFENTHALTE ANTRAG - ANERKENNUNG - STUDIENERFOLGSNACHWEIS L L P - E R A S M U S STUDIERENDENMOBILITÄT STUDIENAUFENTHALTE ANTRAG - ANERKENNUNG - STUDIENERFOLGSNACHWEIS 1. ALLGEMEINE DATEN/ANTRAG Familienname, Vorname(n) VOR ANTRITT DES AUSLANDSAUFENTHALTES Studienrichtung

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Für Studenten. FAN09 - verbindet!

Für Studenten. FAN09 - verbindet! Für Studenten FAN09 - verbindet! Das Konzept FAN09 verbindet Expertenwissen und Wirtschaft. Der Verein zur Förderung des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen wurde im September 2001 in Kooperation mit

Mehr

Informationen zum Auslandssemester Info-Mails 2. Semester Bachelor BWL

Informationen zum Auslandssemester Info-Mails 2. Semester Bachelor BWL Informationen zum Auslandssemester Info-Mails 2. Semester Bachelor BWL Übersicht Info-Mails im 2. Semester Bachelor BWL 1. Info-Mail: Ansprechpartner Auslandssemester und Übersicht Zeitablauf 2. Info-Mail:

Mehr

LEITFADEN CURRICULUM KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

LEITFADEN CURRICULUM KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ LEITFADEN CURRICULUM KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ 1 2 1. ALLGEMEINES Das Curriculum oder die Studienordnung ist eine Art Leitfaden für euer Studium. In diesem findet ihr unter anderem folgenden Punkte:

Mehr

Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels

Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien

Mehr

VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE BRAUNSCHWEIG. Arts) in der VWA Braunschweig im Studiengang Betriebswirtschaft

VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE BRAUNSCHWEIG. Arts) in der VWA Braunschweig im Studiengang Betriebswirtschaft VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE BRAUNSCHWEIG Anschlussstudiengang zum Erwerb des Bachelor-Abschlusses (Bachelor of Arts) in der VWA Braunschweig im Studiengang Betriebswirtschaft für VWA- Absolventen

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Finanzgruppe Hochschule

Finanzgruppe Hochschule Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes

Mehr

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten

Mehr

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen. Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester Informationen zum Studienverlauf bei erlassenen Praxissemestern oder Auslandssemestern Empfohlener Standard-Stundenplan o Empfohlener Stundenplan für Studierende, die Praxissemester ableisten und keinen

Mehr

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN/FAQ FÜR STUDIENINTERESSIERTE UND BEWERBER/INNEN Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden - Kann ich mir Prüfungsergebnisse anrechnen lassen?

Mehr

Abschluss Studiengang H11

Abschluss Studiengang H11 Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen

Mehr

Netzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim

Netzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim Netzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim (basierend auf einer Broschüre von Stadt, Universität und FH Hildesheim sowie des Studentenwerkes Braunschweig) - Ein Infoservice mit Nestlé -

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

FAQ zum Deutschlandstipendium

FAQ zum Deutschlandstipendium FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr