Vertrag über Bestattungsvorsorge

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1 Vertrag über Bestattungsvorsorge Bitte lesen Sie diesen Auftrag und die anliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gewissenhaft durch und füllen danach die Formularfelder (BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN) nach bestem Wissen und Gewissen aus. Für Rückfragen und Hilfestellungen erreichen Sie uns unter der Rufnummer Auftragnehmer ist GDS Bestattungen: Kiefernweg 31 in D Celle Bitte faxen an: (05141) per an: oder per Post an: GDS Bestattungen Kiefernweg 31 D Celle 1. Auftraggeber: Vor- und Nachname: Verwandtschaftsgrad: Straße und Haus-Nr.: Postleitzahl, Ort: Geburtsdatum: Staatsanghörigkeit: Telefon-Nr.: Mobil-Nr.: 2. Die Vorsorge ist für: (Ihre Angaben werden auch für die Sterbefallanzeige des Standesamtes verwendet) Vor- und Nachname: Geburtsname: Aktuelle Meldeadresse: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsanghörigkeit: Religionszugehörigkeit: Wird Rente bezogen? Ja Nein Familienstand: ( ) ledig ( ) verheiratet* ( ) verwitwet ( ) geschieden *Ort u. Tag der Eheschließung: Name des (letzten o. verstorbenen) Ehepartners: Anzahl der Kinder: /davon minderjährige: Anzahl der Geschwister: Zuletzt ausgeübter Beruf: (Rentner ist kein Beruf) A.) Sind Immobilien beim Vorsorgeberechtigten vorhanden (Pflichtangabe für das Nachlassgericht): Ja Nein B.) Gibt es ein Testament (Pflichtangabe für das Nachlassgericht): Zu B.) Wenn ja, wo ist das hinterlegt?: Ja Nein

2 3. Anmerkungen: (BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN) Bitte informieren Sie nach meinem Ableben folgende Personen: (Name, Telefon, Anschrift) 1: 2: 3: Willenserklärung zur Feuerbestattung: Hiermit erkläre ich meinen Willen, dass ich nach meinem Ableben kremiert und als Asche beigesetzt werden möchte Als nächster Angehöriger oder bestellter Vormund verfüge ich, dass die Vorsorgeberechtigte Person aus diesem Vertrag nach seinem/ihrem Tod eingeäschert und beigesetzt werden soll. Vollmacht: GDS Bestattungen ist bevollmächtigt, sämtliche für die Bestattung erforderlichen Formalitäten und Anträge bei Ämtern, Behörden, Gerichten, Versicherungen, Geldinstituten, Krankhäusern oder Leichenhallen zu erledigen oder zu beantragen (unzutreffendes bitte streichen). GDS Bestattungen ist berechtigt, für diesen Zweck Untervollmachten zu erteilen. Die Vollmacht ist über den Tod hinaus gültig. Vertrag: Der Vorsorgevertrag wird mit der Unterzeichnung gültig und bei GDS Bestattungen hinterlegt. Der Vertrag kann zu jederzeit, bis zum Tod des Vorsorgeberechtigten, durch den Unterzeichner (Auftraggeber oder Vorsorgeberechtigter) storniert werden. Bei der Stornierung wird eine Gebühr von 29,- Euro fällig. Der Unterzeichner hat die Pflicht, die entsprechenden Personen (Familie, Vertrauter, Arzt oder Pflegepersonal) über diesen Vertrag zu informieren. (ein Merkblatt für die Angehörigen zum Hinterlegen ist in der Anlage befindliche) GDS Bestattungen wird direkt nach dem telefonischem Hinweis zum Tod des Vorsorgeberechtigten tätig und veranlasst die Überführung in ein Krematorium. Die im Vorsorgevertrag angegebenen Personen werden umgehend durch GDS Bestattungen informiert. Die anliegende Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages und ist jeweils für 1 Jahr gültig und überträgt sich auf die folgende Preisliste. Wir garantieren unsere Bestattungsleistungen nicht über die jährliche Inflationsrate zu erhöhen. GDS Bestattung nimmt keine Zahlungen im Voraus an! Auftragsbestätigung Die Bestattung soll, wie von mir ausgefüllt, durchgeführt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir übergeben worden und werden von mir akzeptiert. Bitte den Auftrag faxen an: Ort, Datum Unterschrift Vorsorgevertrag - Seite 2 von 2 Kiefernweg 31 Telefon: info@bestatter-vor-ort.de AG Lüneburg HRB Celle Telefax: Internet: bestatter-vor-ort.de IHK Lüneburg

3 Bezahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen (AGB) von Kiefernweg Celle (nachfolgend: GDS Bestattungen). Gegenstand Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen GDS Bestattungen und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn GDS Bestattungen hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen. Auftragsannahme Ein Auftrag kommt nach dem Einreichen der vollständigen Dienstleistungsvertragsunterlagen und der Annahme durch einen Mitarbeiter von GDS Bestattungen zustande. Der im Auftrag enthaltene Auftrag zur Kremierung wird aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetze der Länder, erst nach weiteren 48 Stunden angenommen. Die Überführung des Verstorbenen in die notwendige Kühlung, so wie die weiteren Abläufe sind davon nicht betroffen. Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz von GDS Bestattungen in Celle. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von GDS Bestattungen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von GDS Bestattungen als vereinbart. 1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 21 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen, der Auftraggeber erhält dafür eine Rechnung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen. 2. Einzugsermächtigungen sind aufgrund der SEPA- Umstellung ausgeschlossen. Einzugsermächtigungen die vor dem ausgestellt wurden sind erloschen. 3. Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch GDS Bestattungen können 5,00 berechnet werden. 4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist GDS Bestattungen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch GDS Bestattungen nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf GDS Bestattungen eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind gegenüber GDS ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 6. Die Regelungen in Punkt 4 und 5 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist. 7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die GDS Bestattungen nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von GDS Bestattungen zur Folge. 8. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erbenoder sonstigen Gemeinschaft handelt GDS Bestattungen ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 9. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz

4 oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von GDS Bestattungen unverzüglich nachzuzahlen. 10. Der Auftraggeber ist unwiderruflich damit einverstanden, dass einzelne Dienstleistungen die Wetter-, Kundenwunsch- oder Bestattungsartbedingt vor Erbringung fällig sind. Das gilt insbesondere für Diamant- oder Kristallbestattungen, deren fertigungsbedingte Herstellungszeit einige Monate dauern kann. Factoring 1. GDS Bestattungen steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring- Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu. 2. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring- Unternehmen abgetreten. 3. Durch GDS Bestattungen verauslagte Forderungen (z. B. Totenschein, Arztrechnungen, externe Kühlung usw.) wird eine Gebühr in Höhe von 4% der verauslagten Gesamtsumme an den Auftraggeber weiter berechnet. Haftung 1. GDS Bestattungen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von GDS Bestattungen beruhen. Soweit GDS Bestattungen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. 2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung oder Übergabe der Urne schriftlich gegenüber GDS Bestattungen anzeigt hat. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen GDS Bestattungen ein Jahr. 3. GDS Bestattungen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das GDS Bestattungen einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen. 4. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. GDS Bestattungen handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 5. Beschwerden und Ansprüche vom Auftraggeber, gegen Reedereien, Wald- oder Friedhofsbetreiber sind direkt an diese zu stellen. GDS Bestattungen muss umgehend darüber informiert werden und Hilft bei berechtigten Forderungen dem Auftragnehmer beim Durchsetzen seiner Interessen. 6. Der Auftraggeber haftet für direkte Absprachen mit Subunternehmern, Reedereien, Friedhofs- oder Waldbetreibern. Der Auftraggeber darf keine Kostenverursachende Erklärungen im Namen von GDS Bestattungen abgeben. Kündigung Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von GDS Bestattungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht. Sonstiges 1. GDS Bestattungen ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen, oder auch nachträglich zurückzutreten, wenn GDS Bestattungen den Auftrag bereits angenommen hatte. 2. GDS Bestattungen ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen. 3. In allen Rechtsangelegenheiten mit GDS Bestattungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. 5. Kosten die durch das Verhalten des Auftragnehmers entstehen, sind GDS Bestattungen zu ersetzen. Das gilt auch für Verdienstausfälle und Gerichtsverfahren. -ENDE-

5 Preisliste 2015 Wir beraten Sie gerne persönlich unter der bundesweit gültigen Rufnummer In unseren Preisangaben ist selbstverständlich die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten! Grundleistungen für alle Bestattungsvarianten Abholung und Versorgung des Verstorbenen Sargträger Kiefernvollholzsarg (gebeizt) Sarginnenausstattung, Decke und Kissen Sterbegewand Überführung zum Krematorium Kühlung ab Zeitpunkt der Abholung 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt Gebühren und Leistung vom Krematorium Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Meldeamt, Standesamt) Abmeldung bei Rente und Krankenkasse Antragsvorbereitung der Rentenvorschusszahlung 1x Sterbeurkunde 15% Rabatt auf Urnen und Erinnerungsschmuck Seebestattung Nordsee Grundleistungen Überführung zur Reederei an die Nordsee Keilgeld (amtliche Gebühr) Seebestattungsurne inkl. Umbettung der Urne Trauerzeremonie nach Seemannbrauch durch den Kapitän Beisetzung der Urne auf hoher See Kosten der Reederei und der Beisetzung Ein Logbuchauszug mit einer kleinen Karte 5,- Euro Spende von uns an die Seenotretter DGzRS Stille Bestattung (ohne Angehörige) 1.689,- Euro Trauerfahrt auf der Germania (bis zu 40 Personen) 2.549,- Euro Blumendekoration 79,- Euro Trauerredner Nach Absprache Seebestattung Ostsee Grundleistungen Überführung zur Reederei an die Ostsee Seebestattungsurne inkl. Umbettung der Urne Trauerzeremonie nach Seemannbrauch durch den Kapitän Beisetzung der Urne auf hoher See Kosten der Reederei und der Beisetzung Ein Logbuchauszug mit einer kleinen Karte 5,- Euro Spende von uns an die Seenotretter DGzRS Blumendekoration 79,- Euro Trauerredner Nach Absprache Hinweise Für Beisetzungen am Wochenende erhebt die Reederei für die MY Marina und für die MY Cetara einen Zuschlag von 59,- Euro und für die MY Positano von 90,- Euro. Stille Bestattung (ohne Angehörige) 1.599,- Euro Trauerfahrt auf der MY Marina (bis zu 12 Personen) Abfahrt Fischereihafen Niendorf 1.999,- Euro Trauerfahrt auf der MY Cetara (bis zu 14 Personen) Abfahrt Lübeck/ Travemünde 2.099,- Euro Trauerfahrt auf der MS Undine (bis 12 Personen) Abfahrt Rostock/ Warnemünde 2.179,- Euro Trauerfahrt auf der MS Nordica (bis zu 12 Personen) Abfahrt Strande/ Kiel 1.999,- Euro Trauerfahrt auf dem Luxusschiff M/Y Positano (bis zu 40 Personen) Abfahrt Niendorf/ Timmendorfer Strand 2.459,- Euro Info: Andere Abfahrt-Häfen/ Schiffe auf Anfrage! Kiefernweg 31 Tel.: AG Lüneeburg HRB Mitglied der D Celle Fax.: Internet: Geschäftsführer: Gunnar Grau IHK Lüneburg- Wolfsburg

6 GDS Bestattungen Preisliste 2015 Seite 2 biologisch abbaubare standart Urne Überführung der Urne zum Begräbniswald Name des Waldes: Bitte hier eintragen! Kosten für das Nutzungsrecht (Grabplatz) kommen zu den jeweiligen Bestattungsleistungen hinzu. Diese zusätzlichen Kosten können direkt mit den Waldfriedhöfen abgerechnet werden und durch uns übernommen werden, damit Sie die Gesamtrechnung auf Wunsch finanzieren können. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot! Bestattung im Friedwald Zzgl. der örtlichen Beisetzungsgebühren und der Nutzugsrechte am Grabplatz ,- Euro Waldbestattung im RuheForst Zzgl. der örtlichen Beisetzungsgebühren und der Nutzugsrechte am Grabplatz ,- Euro Bio-Schmuckurne aus dem Onlineangebot Optionen (gebührenfrei): Namensschild FriedWald Wir möchten bei der Beisetzung anwesend sein Info: Andere Bestattungswälder gerne auf Anfrage! Anonyme Bestattung Überführung der Urne zum Beisetzungsplatz Urne für die Beisetzung inkl. Umbettung der Urne Beisetzung der Urne Schmuckurne aus dem Onlineanbebot Friedhof unserer Wahl in Deutschland (250,- Euro) Friedhof Ihrer Wahl (zzgl. der örtlichen Grab- und Beisetzungsgebühren) Seebestattung Beisetzung der Urne im Meer 1.480,- Euro Beisetzung auf einem Friedhof (Auf einem kommunalen oder kirchlichem Friedhof in Deutschland) 1.480,- Euro Name des Friedhofs: Naturbestattungen in der Schweiz Überführung zum Beisetzungsplatz Urne für die Beisetzung inkl. Umbettung der Urne Überführung in die Schweiz Beisetzung der Urne/ Verstreuung der Asche Bergbach-Bestattung Verstreuen der Asche in einen Bach beim Ammannsegg ,- Euro Wiesen-Bestattung Verstreuen der Asche beim Ammannsegg ,- Euro Abschied zu Hause Überführung zum Beisetzungsplatz Nachweis über den Friedhofsplatz im Böhmerwald Vollmacht zur Urnenüberführung (bei Bedarf) Rückführung mit Übergabe der Urne Kostenlose Beisetzung nach der Trauerzeit Urne zu Hause Sie bekommen die Urne mit nach Hause. Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, für welche Urne Sie sich aus dem Onlineangebot entschieden haben ,- Euro Kiefernweg 31 Tel.: info@gds-bestattungen.com AG Lüneburg HRB in Mitglied der D Celle Fax.: Internet: Geschäftsführer: Gunnar Grau IHK Lüneburg- Wolfsburg

7 KristallBestattung Überführung der Urne zu Algordanza in die Schweiz Übersendung des Kristalls an die Angehörigen Friedhofsplatz in der Schweiz Beisetzung der verbliebenen Asche in der Schweiz Übergabe der Urne mit der verbliebenen Asche an die Angehörigen (Schmuckurne aus dem Onlineangebot) Sandstrahlung des Namens, des Geburts- und Sterbedartums am Sockel 49,- Euro Aufpreis für zusätzliche Erinnerungskristalle: Silentio Welle Silentio Pollux Silentio Umarmung Silentio Lichtblick Silentio Goldenes Herz (inklusive 1 bis 4 kleine Herzen) Silentio 800,- Euro 800,- Euro 800,- Euro 1.155,- Euro 1.395,- Euro Silentio Welle Kristall Welle aus einem Teil der Asche Höhe ca. 22 cm, Gewicht ca. 1 kg 2.679,- Euro Silentio Pollux Kristall Pollux aus einem Teil der Asche Höhe ca. 22 cm, Gewicht ca. 1 kg 2.679,- Euro Silentio Umarmung Kristall Umarmung aus einem Teil der Asche Höhe ca. 22 cm, Gewicht ca. 1 kg 2.679,- Euro Silentio Lichtblick Kristall Lichtblick aus einem Teil der Asche Höhe ca. 22 cm, Gewicht ca. 1,2 kg 2.999,- Euro GDS Bestattungen Preisliste 2015 Seite 3 Silentio Goldenes Herz Kristall Goldenes Herz aus einem Teil der Asche, mit 24 Karat Gold veredelt! Höhe ca. 20 cm, Gewicht ca. 1,5 kg Inklusive 1 bis 4 kleine Herzen (ca. 5 cm, ca. 100g) 3.269,- Euro Welle Pollux Umarmung Lichtblick Goldenes Herz DiamantBestattung Überführung der Urne zu Algordanza in die Schweiz Übersendung des Diamanten an die Angehörigen Friedhofsplatz in der Schweiz Auswahl für Diamanten: (Familiendiamanten sind immer im Brillantschliff) Smaragtschliff Brillantschliff Diamant 0,4 ct 0,4 Karat schwerer Diamant exklusive Diamantschatulle aus Holz mit Glasfenster 6.589,- Euro Diamant 0,6 ct 0,6 Karat schwerer Diamant exklusive Diamantschatulle aus Holz mit Glasfenster 8.289,- Euro Familiendiamant 0,6 ct (3x 0,2 ct) 0,6 Karat schwerer Diamant geteilt in drei Diamanten a 0,2 ct exklusive Diamantschatulle aus Holz mit Glasfenster ,- Euro Familiendiamant 0,6 ct (4x 0,15 ct) 0,6 Karat schwerer Diamant geteilt in vier Diamanten a 0,15 ct exklusive Diamantschatulle aus Holz mit Glasfenster ,- Euro Kiefernweg 31 Tel.: info@gds-bestattungen.com AG Lüneburg HRB Mitglied der D Celle Fax.: Internet: Geschäftsführer: Gunnar Grau IHK Lüneburg- Wolfsburg

8 Hinweisblatt für die Bestattungvorsorge Beim Ableben des Vorsorgeberechtigten informieren Sie bitte GDS Bestattungen unter der bundesweit gültigen Rufnummer Wir sind Rund um die Uhr für Sie erreichbar. Name des Vorsorgeberechtigten: Bei welchem Bestatter ist meine Bestattungsvorsorge hinterlegt? GDS Bestattungen Kiefernweg 31 Telefon: Celle Internet: gds-bestattungen.com Telefax: Weitere Personen sollen nach meinem Ableben informiert werden: 1: 2: 3: Wo befinden sich die Urkunden: 1: a) Dringend benötigte Originaldokumente für das Standesamt: Sie erhalten alle Originaldokumente per Post zurück. Totenschein (werden nur bei Hausabholungen/ Haussterbefällen ausgehändigt) Geburtsurkunde Rentennachweis gültiger Personalausweis oder Meldebestätigung b) War der/die Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden werden noch folgenden Dokumente benötigt: bei verheiratet: Heiratsurkunde bei geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners Gibt es ein Testament: Nein wenn, Ja bitte unten ausfüllen Hinterlegt bei: Anschrift: Telefon-Nr.: Kiefernweg 31 Telefon: AG Lüneburg HRB Celle Telefax: Internet: bestatter-vor-ort.de IHK Lüneburg

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