Der Kanton Solothurn erlässt die folgenden Ausführungsregelungen aufgrund der nachfolgenden eidgenössischen Grundlagen:

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1 Reglement der modularisierten beruflichen Grundbildung des im Kanton Solothurn vom (Stand ) 1. Abschnitt: Grundsätzliches Art 1 Grundsätzliches Der Kanton Solothurn erlässt die folgenden Ausführungsregelungen aufgrund der nachfolgenden eidgenössischen Grundlagen: Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG SR ) und Artikel 12 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (BBV ) sowie entsprechenden Ausführungsregelungen zur Berufsausbildung Verordnung über die beruflich Grundbildung Informatiker EFZ / Informatikerin EFZ vom 13. Dezember 2004 (BiVo) Bildungsplan Informatiker EFZ /Informatikerin EFZ (Anhang zur Bildungsverordnung) Im Weiteren basiert dieses Reglement auf den gesetzlichen Grundlagen und entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Kantons Solothurn im Bereich Berufsbildung /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 1 von 22

2 2. Abschnitt: Gegenstand, Ziel, Zweck Art 2 Inhalt Das vorliegende Reglement regelt a. die grundsätzlichen schulischen Rahmenbedingungen der bundesrechtlichen Ausführungsverordnungen über die berufliche Grundbildung Informatiker/Informatikerin im Kanton Solothurn; b. die Organisation der schulischen Ausbildung an den Berufsfachschulen, resp. an anderen anerkannten Bildungsinstitutionen im Kanton Solothurn; c. das Angebot aller Ausbildungsrichtungen der modularisierten Berufslehre Informatiker EFZ /Informatikerin EFZ im Kanton Solothurn sowie deren Stundentafeln; d. die Angebote der Module sowie alle Modalitäten betreffend Kompetenznachweise für die Module und die berufsfeldspezifischen Schulfächer aller Ausbildungsrichtungen sowie deren Änderungen; e. das Qualifikationsverfahren, sofern nicht übergeordnete Bestimmungen sowie das Kant. Reglement über die gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen ( ) zur Anwendung kommen; f. Änderungen sowie das Inkrafttreten der vorliegenden Ausführungsregelungen. Art 3 Beginn und Verbindlichkeit 1 Das vorliegende Reglement tritt auf den 1. August 2011 in Kraft. 2 Das vorliegende Reglement gilt für alle Lernenden sowie alle an der schulischen Grundbildung beteiligten und anerkannten Bildungsinstitutionen (Organisationen der Arbeitswelt, Basislehrjahr, Berufsfachschulen oder weitere berechtigte Bildungsinstitutionen) /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 2 von 22

3 Art 4 Ausbildungsrichtungen 1 Die Ausbildungsrichtungen werden vom Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) festgelegt. 2 Der Kanton Solothurn bietet gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker EFZ /Informatikerin EFZ folgende Ausbildungsrichtungen an: a. Schwerpunkt Applikationsentwickung b. Schwerpunkt Systemtechnik c. Generalistische Ausrichtung 3 Für alle im Kanton Solothurn angebotenen Ausbildungsrichtungen gelten die im Anhang 1 enthaltenen verbindlichen Stundentafeln und Module. Über allfällige Änderungen entscheidet das ABMH abschliessend. 3. Abschnitt : Module und Kompetenznachweis Art 5 Module 1 Die Module für die Ausbildungsrichtungen im Kanton Solothurn richten sich gemäss der Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker EFZ / Informatikerin EFZ. Es gelten die im Anhang 2 verbindlichen Module entsprechender Ausbildungsrichtung und können seitens des ABMH angepasst werden. 2 Jedes Modul wird während der Ausbildung mit einem Kompetenznachweis einzeln abgeschlossen. 3 Die Note jedes abgeschlossenen Moduls/Schulfaches zählt zum Gesamtabschluss und wird mit dem Semesterzeugnis der Bildungsinstitution eröffnet. 4 Modulabschlussprüfungen und projektorientierte Kompetenznachweise müssen durch die Validierungsexperten geprüft werden /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 3 von 22

4 5 Mindestens 50% der Schlussnote eines Moduls müssen aus einem validierten Kompetenznachweis hervorgehen. 6 Die Erstellung und Durchführung der Prüfungen, inklusive Modulabschlussprüfungen, obliegt der Verantwortung der Lehrpersonen, welche als Experten im Sinne der Lehrabschlussprüfungen agieren. Die Korrektur der Modulabschlussprüfungen und projektorientierten Kompetenznachweise liegt in der Verantwortung der kantonalen Expertenorganisation des Berufes Informatiker EFZ / Informatikerin EFZ. Die Lehrpersonen können dazu unterstützend beigezogen werden. 7 Schulfächer der berufskundlichen schulischen Bildung (Mathematik, Physik, Betriebswirtschaftslehre, Technisches Englisch) werden wie Module gehandhabt, müssen aber nicht mit handlungsorientierten Kompetenznachweisen abgeschlossen werden. Die Korrektur der Prüfungen und Arbeiten erfolgt durch die Lehrpersonen. 8 Beim Abschluss eines Moduls/Schulfaches können Inhalte von früher abgeschlossenen Modulen/Schulfächern mitgeprüft werden. 9 Die der Fachnoten innerhalb des Qualifikationsverfahrens wird gemäss Anhang 3 definiert. Art 6 Kompetenznachweis 1 Zur Erlangung des Kompetenznachweises gibt es folgende Möglichkeiten: a. Während eines Moduls werden mehrere Bewertungen durchgeführt. Die Anzahl richtet sich nach der Verfügung Notengebung an Berufsschulen vom 15. September Diese Bewertungen können aus Prüfungen, praktischen Arbeiten, Dokumentationen oder Präsentationen hervorgehen. b. Bei Modulen mit Projektcharakter entsteht die für den Kompetenznachweis massgebliche Note aus der Bewertung der Projektergebnisse. Die Projektarbeiten können in Gruppen- oder als Einzelarbeit durchgeführt werden. c. Die Schlussnote eines Schulfaches wird als Durchschnitt aller Noten von Prüfungen und Arbeiten errechnet. Bei einem Schulfach muss keine Abschlussprüfung durchgeführt werden /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 4 von 22

5 4. Abschnitt: Semesterzeugnis Art 7 Semesterzeugnis 1 Das Semesterzeugnis enthält die Noten der per Ende des laufenden Semesters abgeschlossenen Module sowie der unterrichteten Schulfächer. Nicht absolvierte Module werden im Semesterzeugnis aufgeführt und an Stelle der Note wird n.a. (nicht abgelegt) aufgeführt. 5. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art 8 Grundsatz 1 Für das Qualifikationsverfahren gelten grundsätzlich die bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben. Die folgenden Artikel regeln weitere Punkte im Qualifikationsverfahren des Kantons Solothurn im Beruf Informatiker EFZ / Informatikerin EFZ. Art 9 Validierung von Prüfungsunterlagen 1 Die Validierung jeder Modulabschlussprüfung und der projektorientierten Kompetenznachweise (nicht der Prüfungen während der Module) wird durch einen benannten Validierungsexperten durchgeführt. Die Validierung muss mindestens zwei Wochen vor der Durchführung der Prüfung abgeschlossen und als Folge davon freigegeben worden sein. Die Validierung dauert in der Regel nicht länger als drei Wochen. 2 Das Validierungsteam Nordwestschweiz ist für die Validierung der Kompetenznachweise zuständig. Über weitere Möglichkeiten entscheidet das ABMH /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 5 von 22

6 Art 10 Handhabung von Prüfungsunterlagen Alle relevanten Dokumente von Modulabschlussprüfungen und projektorientierten Kompetenznachweisen werden durch die Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Solothurn gemäss der Weisung Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten und protokollen vom archiviert. Anerkannte Bildungsinstitutionen übergeben ihre Modulabschlussprüfungen und projektorientierten Kompetenznachweise am Ende jedes Schuljahres zur Archivierung an die Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Solothurn. Die Einsichtnahme in Prüfungsdokumente richtet sich nach dem Reglement über die gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen ( ). Art 11 Notengebung / Rundung Gemäss der Bildungsverordnung Informatiker EFZ / Informatikerin EFZ ist das Qualifikationsverfahren bestanden, wenn jeder der vier Qualifikationsbereiche Allgemeinbildung, grundlagenbezogene Bildung, schwerpunktbezogene Bildung und Abschlussarbeit mit einer genügenden, auf eine Dezimalstelle gerundeten Fachnote bewertet wird. 1 Die Noten der Qualifikationsbereiche grundlagenbezogene Bildung und schwerpunktbezogene Bildung setzen sich aus den Abschlussnoten der verschiedenen Module und Schulfächern zusammen. 2 Die Abschlussnoten der Module entsprechen den Zeugnisnoten im jeweiligen Semester und werden auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Die Abschlussnote eines Modules entsteht entweder aus a. einer Vornote (auf eine Dezimalstelle gerundet) und einer Modulabschlussprüfung (auf eine Dezimalstelle gerundet) b. oder der einzigen Bewertung eines Projektauftrages (auf eine ganze oder halbe Note gerundet) 3 Die Zeugnisnoten der Schulfächer setzen sich aus den verschiedenen Bewertungen während des Semesters zusammen. Die Zeugnisnoten werden auf ganze oder halbe Noten gerundet /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 6 von 22

7 Art 12 Prüfungszulassung, Prüfungsabsenzen und Prüfungswiederholungen 1 Zugelassen zur Modulabschlussprüfung oder zum projektorientierten Kompetenznachweis werden alle Lernenden, welche 80% der effektiv unterrichteten Lektionen des Modules besucht haben. Wer diese Anforderung nicht erfüllt, muss das Modul wiederholen. Diese Regel gilt für unentschuldigte wie auch entschuldigte Absenzen. Ausnahmen können durch das ABMH abschliessend bewilligt werden. 2 Die Teilnahme an den Modulabschlussprüfungen ist obligatorisch. Einziger Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben von der Prüfung ist eine Krankheit oder ein Unfall. In beiden Fällen ist die Schulleitung umgehend zu informieren. Das Arztzeugnis muss innert drei Arbeitstagen nach Prüfungsende bei der Schulleitung eingegangen sein. 3 Wer unentschuldigt der Prüfung fernbleibt oder sich nach Prüfungsbeginn abmeldet, hat für die entstandenen Umtriebe (mind. Fr ) aufzukommen. Im Weiteren gelten die allgemeinen Hinweise im Reglement über die gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen ( ). 4 Über eine allfällige Verschiebung der Modulabschlussprüfung aus anderen als gesundheitlichen Gründen entscheidet das ABMH abschliessend. Ein entsprechendes schriftliches Gesuch muss spätestens 10 Arbeitstage vor Prüfungsbeginn beim ABMH vorliegen. Der Entscheid muss den beteiligten Parteien spätestens bis zum Prüfungsbeginn bekannt sein. 5 Muss eine Modulabschlussprüfung aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verschoben werden, so hat die lernende Person die Möglichkeit, schriftlich bei der Schulleitung, respektive der Leitung der überbetrieblichen Kurse (ük) ein Gesuch für eine Nachprüfung einzureichen. Diese Nachprüfung findet in der Regel im Folgejahr oder der nächsten Prüfungsperiode statt. Der Prüfungstermin wird durch die Schul- oder ük-leitung bestimmt. 6 Bei unentschuldigter Abwesenheit wird die Modulabschlussprüfung mit der Note 1 bewertet. Eine Beschwerde gegen die Notengebung richtet sich nach der Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 15. September 1989 Notengebung an den Berufsfachschulen. 7 Bei Absenz einer normalen Prüfung, die zur Vornote zählt, muss diese zu einem von der Lehrperson festgelegten Zeitpunkt nachgeholt werden /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 7 von 22

8 Art 13 Promotion sowie Bestehen des Qualifikationsverfahrens 1 Promotionsbedingungen je Semester sind in der Bildungsverordnung nicht institutionalisiert. Zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung möglicher Problemfälle beim Qualifikationsverfahren gilt für den Kanton Solothurn folgende Praxis: a. Ist der Notendurchschnitt der Grundlagenfächer und der Schwerpunktfächer des Semesterzeugnisses zwischen 3.5 und 3.9, wird dem Lehrbetrieb durch die Berufsfachschule oder die betreffende Bildungsinstitution eine Empfehlung zur Erstellung von Zielvereinbarungen mit der lernenden Person zugestellt. b. Ist der Notendurchschnitt der Grundlagenfächer und der Schwerpunktfächer unter 3.5, wird dem Lehrbetrieb durch die Berufsfachschule oder die betreffende Bildungsinstitution die Wiederholung des Lehrjahres oder die Auflösung des Lehrverhältnisses empfohlen. c. Über Wiederholungen sowie Auflösungen entscheidet das ABMH abschliessend. 2 Gemäss Bildungsverordnung gilt das Qualifikationsverfahren als bestanden, wenn jeder der vier Qualifikationsbereiche (auf eine Dezimalstelle gerundet) mit einer mindestens genügenden Fachnote (4.0 oder höher) bewertet wird. Art 14 Prüfungs- sowie Modulwiederholungen 1 Gemäss Bildungsverordnung ist die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens oder eines Qualifikationsbereichs höchstens zweimal möglich. 2 Bei Nichtbestehen der Qualifikationsbereiche grundlagenbezogene Bildung und/oder schwerpunktbezogene Bildung müssen alle ungenügenden Noten (Module und Fachnoten) des betreffenden Bereichs wiederholt werden. Eine Wiederholung von ungenügenden Modulen kann erst nach der Eröffnung des Gesamtergebnisses erfolgen. Bei den Qualifikationsbereichen Allgemeinbildung und Abschlussarbeit muss der gesamte Qualifikationsbereich wiederholt werden. Eine Wiederholung kann frühestens in der nachfolgenden Prüfungsperiode erfolgen /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 8 von 22

9 3 Nichtbestandene Schulfächer werden mit einer Abschlussprüfung wiederholt. Bei Modulwiederholungen gelten die Bedingungen der betreffenden Bildungsinstitution. 4 Der Unterricht der nichtbestandenen Module kann nach dem Ende der Lehrzeit wiederholt werden. Diese Wiederholung erfolgt gemäss dem regulären Unterrichtsplan der zuständigen Berufsfachschule. Art 15 Wiederholung eines Lehrjahres 1 Wird aus irgendeinem Grunde ein Lehrjahr wiederholt, so werden die Noten aller Module und Schulfächer des zu wiederholenden Lehrjahres im Portfolio der lernenden Person gestrichen. Art 16 Wiedererwägung 1 Bei nicht bestandenen Modulen, resp. ungenügendem Kompetenznachweis, können Lernende, die mit der ungenügenden Note nicht einverstanden sind, innert 10 Tagen schriftlich ein begründetes Wiedererwägungsgesuch bei der Schulleitung der entsprechenden Bildungsinstitution einreichen. 2 Die Bildungsinstitution tätigt alle erforderlichen Abklärungen zur Überprüfung der erteilten Note auf ihre Richtigkeit. Die Antwort erfolgt mündlich und/oder schriftlich. Art 17 Beschwerdemöglichkeit 1 Beschwerden können am Schluss der Ausbildung und nach der Eröffnung des Prüfungsergebnisses nicht bestanden innerhalb von 10 Tagen seit ihrer Zustellung bei der Beschwerdekommission der Berufsbildung, Postfach 230, 4502 Solothurn schriftlich und begründet eingereicht werden. 2 Beschwerdeberechtigt sind nur Kandidatinnen und Kandidaten, welchen das Prüfungsergebnis mit nicht bestanden eröffnet wurde. Vor dem Einreichen einer Beschwerde sind die Prüfungsarbeiten einzusehen. Anfragen sind nach der Eröffnung des Prüfungsresultates an die zuständige Bildungsinstitution zu richten. 3 Im Weiteren gelten die allgemeinen Hinweise im Reglement über die gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen ( ) /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 9 von 22

10 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen, Änderungen Art 18 Aufsicht 1 Die Aufsicht über die Einhaltung der in diesem Reglement festgelegten Stundentafeln, Module, Kompetenznachweise und das Qualifikationsverfahren an Berufsfachschulen sowie anderen berechtigten Bildungsinstitutionen im Kanton Solothurn liegt beim ABMH. Art 19 Änderungen 1 Reglementsänderungen sowie Anpassungen der Stundentafeln und Module müssen jeweils bis am 31. Dezember dem ABMH eingereicht werden. Änderungen sind spätestens drei Monate vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres vom ABMH zu bewilligen, resp. zu verfügen. Art 20 Inkrafttreten 1 Diese überarbeitete Version des Reglementes tritt auf den 1. August 2011 in Kraft und ersetzt das Reglement vom Solothurn, 1. März 2011 Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) Andreas Brand, Vorsteher /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 10 von 22

11 Begriffsdefinitionen zum Reglement der modularisierten beruflichen Grundbildung des Berufes Informatiker EFZ/Informatikerin EFZ im Kanton Solothurn. Kompetenznachweis Modul Modulabschlussprüfung Vornote Aus einer Fremdbeurteilung bestehender Nachweis, dass der geprüfte Kandidat/die geprüfte Kandidatin über die geforderte Handlungskompetenz verfügt, die in einem Modul verlangt wird. Sämtliche Kompetenznachweise werden mit Noten bewertet. Die Bewertung erfolgt in ganzen oder halben Noten zwischen 1 und 6 (=Modulnote). Zu jedem Modul des Baukastens gehört ein Kompetenznachweis. Die Handlungskompetenz für ein bestimmtes Modul ist dann nachgewiesen (das Modul ist bestanden), wenn die Note 4 oder höher ist. Module sind in sich geschlossene Lerneinheiten. Sie werden mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen. Jedes Modul besteht aus handlungs- und lernzielorientierten Teilen (Handlungsziele und handlungsnotwendige Kenntnisse). Module bündeln Fach-, Methodenund Sozialkompetenz zu einer ganzheitlichen Handlungskompetenz. Abschliessende Überprüfung der Handlungskompetenz für ein bestimmtes Modul. In Noten (auf eine Dezimalstelle gerundet) ausgedrücktes Ergebnis aus lernbegleitenden Prüfungen einzelner Lernziele eines bestimmtes Moduls (Lernzielkontrolle). Grundlagenbezogene Module Alle grundlagenbezogenen Module sind Pflichtmodule für sämtliche Berufslernenden zur modularisierten Informatikgrundbildung. Sie werden durch das ABMH auf der Grundlage des geltenden Modulbaukastens von I-CH bestimmt. Schwerpunktbezogene Module Alle schwerpunktspezifischen Module sind abhängig vom gewählten Schwerpunkt in der modularisierten Informatikgrundbildung /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 11 von 22

12 Anhang 1: Stundentafeln Stundentafel GIBS Solothurn (Ab August 2005) Schwerpunkt Applikationsentwicklung ohne BM Lehrjahre Total Semester Abk. Semesternote Allgemeinbildender Unterricht ABU x Berufskundlicher Unterricht BKU 1720 Mathematik MATH x Physik NWG x Erweiterte betriebswirts. Grundlagen EBWG x Informatik INFO Modulnoten Information + Kommunikation IK x Lern- und Arbeitstechnik LAT x Technisches Englisch TENG x Turnen und Sport TU Total Lektionen Anzahl Schultage pro Woche Stundentafel GIBS Solothurn (Ab August 2005) Schwerpunkt Applikationsentwicklung mit BM Lehrjahre Total Semester Abk. Semesternote Allgemeinbildender Unterricht BM x Berufskundlicher Unterricht BKU 1160 Physik NWG x Erweiterte betriebswirts. Grundlagen EBWG x Informatik INFO Modulnoten Information + Kommunikation IK x Lern- und Arbeitstechnik LAT x Turnen und Sport TU Total Lektionen Anzahl Schultage pro Woche Stundentafel GIBS Solothurn (Ab August 2005) Schwerpunkt Systemtechnik ohne BM Lehrjahre Total Semester Abk. Semesternote Allgemeinbildender Unterricht ABU x Berufskundlicher Unterricht BKU 1720 Mathematik MATH x Physik NWG x Erweiterte betriebswirts. Grundlagen EBWG x Informatik INFO Modulnoten Information + Kommunikation IK x Lern- und Arbeitstechnik LAT x Technisches Englisch TENG x Turnen und Sport TU Total Lektionen Anzahl Schultage pro Woche /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 12 von 22

13 Stundentafel GIBS Solothurn (Ab August 2005) Schwerpunkt Systemtechnik mit BM Lehrjahre Total Semester Abk. Semesternote Allgemeinbildender Unterricht BM x Berufskundlicher Unterricht BKU 1160 Physik NWG x Erweiterte betriebswirts. Grundlagen EBWG x Informatik INFO Modulnoten Information + Kommunikation IK x Lern- und Arbeitstechnik LAT x Turnen und Sport TU Total Lektionen Anzahl Schultage pro Woche Stundentafel GIBS Solothurn (Ab August 2009) Generalistische Ausrichtung ohne BM Lehrjahre Total Semester Abk. Semesternote Allgemeinbildender Unterricht ABU x Berufskundlicher Unterricht BKU 1720 Mathematik MATH x Physik NWG x Erweiterte betriebswirts. Grundlagen EBWG x Informatik INFO Modulnoten Information + Kommunikation IK x Lern- und Arbeitstechnik LAT x Technisches Englisch TENG x Turnen und Sport TU Total Lektionen Anzahl Schultage pro Woche Stundentafel GIBS Solothurn (Ab August 2009) Generalistische Ausrichtung mit BM Lehrjahre Total Semester Abk. Semesternote Allgemeinbildender Unterricht BM x Berufskundlicher Unterricht BKU 1160 Physik NWG x Erweiterte betriebswirts. Grundlagen EBWG x Informatik INFO Modulnoten Information + Kommunikation IK x Lern- und Arbeitstechnik LAT x Turnen und Sport TU Total Lektionen Anzahl Schultage pro Woche /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 13 von 22

14 Anhang 2: Fächer- und Modulverteilung Schwerpunkt Applikationsentwicklung ohne BM 1. Lehrjahr Lektion Semester 2. Semester ABU Turn. Berufskunde Technisches Physik Lern- Mathematik Englisch Dynamik Arbeitstechnik Algebra Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Geometrie / Trigonometrie Technisches Physik Lern- Mathematik Algebra 2 Einführung Informatik Englisch Statik Arbeitstechnik Funktionslehre 103 Grafik- 129 Strukturiert programmieren anwendungen LAN-Komponenten in Betrieb nach Vorgabe Hardware Grundlagen 4. Lehrjahr 3. Lehrjahr 2. Lehrjahr 8. Semester 7. Semester 6. Semester 5. Semester 4. Semester 3. Semester Technisches Physik Mathematik Information Informatik Informatik Englisch Eltech + Wärmelehre Algebra 3 Kom Objektbasiert programmieren Serverdienste in Betrieb mit Komponenten Technisches Informatik Mathematik Information Informatik Informatik Englisch 316 Statistik Kom Spannung und Strom messen und Abläufe mit Scripts/Makros Datenmodell interpretieren automatisieren Technisches Physik Erweit. BWG Englisch Optik Finanzbuch haltung Strukturiert entwerfen und Web-Applikationen realisieren Datenmodelle entwickeln Technisches Physik Erweit. BWG Englisch Akustik Finanzbuch haltung Objektorientiert Datenbanken in Webauftritt Benutzerschnittstellen einbinden Technisches Erweiterte BWG Englisch Betriebliches Rechnungswesen Mikroprozessoranwendung IT Kleinprojekt abwickeln IT Kleinprojekt abwickeln Betriebsorganisation realisieren Technisches Erweiterte BWG Englisch Produktionsplanung Betriebstechnik Objektorientiert entwerfen und Multimedia-Inhalte in Webauftritt Clientseitige Anwendung integrieren realisieren Legende Schwerpunktmodule-Applikationsentwicklung Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Grundlagenmodule Nicht Zugeordnete Module /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 14 von 22

15 Schwerpunkt Applikationsentwicklung mit BM 4. Lehrjahr 3. Lehrjahr 2. Lehrjahr 1. Lehrjahr Lektion Semester 7. Semester 6. Semester 5. Semester 4. Semester 3. Semester 2. Semester 1. Semester BM Turn. Berufskunde Lern- Arbeitstechnik 100 Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Lern- Einführung Informatik Arbeitstechnik 103 Grafik- 129 Strukturiert programmieren anwendungen LAN-Komponenten in Betrieb nach Vorgabe Physik Information Informatik Informatik Eltech und Wärmelehre Kom Informatik Information Informatik Informatik Erweit. BWG Finanzbuch haltung Strukturiert entwerfen und Web-Applikationen realisieren Datenmodelle entwickeln Erweit. BWG Finanzbuch haltung Objektorientiert Datenbanken in Webauftritt Benutzerschnittstellen einbinden Erweiterte BWG Betriebliches Rechnungswesen Betriebsorganisation Mikroprozessoranwendung IT Kleinprojekt abwickeln IT Kleinprojekt abwickeln realisieren Hardware Grundlagen 316 Kom Spannung und Strom messen und Abläufe mit Scripts/Makros Datenmodell interpretieren automatisieren Erweiterte BWG Produktionsplanung Betriebstechnik Objektorientiert entwerfen und Objektbasiert programmieren mit Komponenten Multimedia-Inhalte in Webauftritt integrieren Serverdienste in Betrieb Clientseitige Anwendung realisieren Legende Schwerpunktmodule-Applikationsentwicklung Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Grundlagenmodule Nicht Zugeordnete Module /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 15 von 22

16 Schwerpunkt Systemtechnik ohne BM 4. Lehrjahr 3. Lehrjahr 2. Lehrjahr 1. Lehrjahr Lektion Semester 3. Semester 2. Semester 1. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester ABU Turn. Berufskunde Technisches Physik Lern- Mathematik Englisch Dynamik Arbeitstechnik Algebra Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Einführung Informatik Geometrie / Trigonometrie Technisches Physik Lern- Mathematik Englisch Statik Arbeitstechnik Funktionslehre 103 Grafik- 129 Strukturiert programmieren anwendungen LAN-Komponenten in Betrieb nach Vorgabe Algebra 2 Technisches Physik Mathematik Information Informatik Informatik Englisch Eltech + Wärmelehre Algebra 3 Kom Objektbasiert programmieren Serverdienste in Betrieb mit Komponenten Technisches Informatik Mathematik Information Informatik Informatik Englisch 316 Statistik Kom Spannung und Strom messen und Abläufe mit Scripts/Makros Datenmodell interpretieren automatisieren Technisches Physik Erweit. BWG Englisch Optik Finanzbuch haltung Strukturiert entwerfen und Internetserver in Betrieb Netzwerk betreiben und erweitern Technisches Physik Erweit. BWG Englisch Akustik Finanzbuch haltung Server betreiben Datenmodelle entwickeln Datenbanksysteme in Betrieb Technisches Erweiterte BWG Englisch Betriebliches Rechnungswesen Mikroprozessoranwendung IT Kleinprojekt abwickeln IT Kleinprojekt abwickeln Betriebsorganisation realisieren Technisches Erweiterte BWG Englisch Produktionsplanung Betriebstechnik Web-Applikationen realisieren Internetanbindung für ein Backup- und Restore-Systeme Unter realisieren Hardware Grundlagen Legende Schwerpunktmodule-Applikationsentwicklung Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Grundlagenmodule Nicht Zugeordnete Module /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 16 von 22

17 Schwerpunkt Systemtechnik mit BM 1. Lehrjahr Lektion Semester 2. Semester BM Turn. Berufskunde Lern- Arbeitstechnik 100 Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Lern- Einführung Informatik Arbeitstechnik 103 Grafik- 129 Strukturiert programmieren nach Vorgabe anwendungen LAN-Komponenten in Betrieb Hardware Grundlagen 4. Lehrjahr 3. Lehrjahr 2. Lehrjahr 8. Semester 7. Semester 6. Semester 5. Semester 4. Semester 3. Semester Physik Information Informatik Informatik Eltech und Wärmelehre Kom Objektbasiert programmieren mit Komponenten Informatik Information Informatik Informatik Erweit. BWG Erweit. BWG Finanzbuch haltung Server betreiben Datenmodelle entwickeln Datenbanksysteme in Betrieb Erweiterte BWG Betriebliches Rechnungswesen Betriebsorganisation Erweiterte BWG Produktionsplanung Betriebstechnik Mikroprozessoranwendung IT Kleinprojekt abwickeln IT Kleinprojekt abwickeln realisieren Serverdienste in Betrieb 316 Kom Spannung und Strom messen und Abläufe mit Scripts/Makros Datenmodell interpretieren automatisieren Finanzbuch haltung Strukturiert entwerfen und Internetserver in Betrieb Netzwerk betreiben und erweitern Web-Applikationen realisieren Internetanbindung für ein Backup- und Restore-Systeme Unter realisieren Legende Schwerpunktmodule-Applikationsentwicklung Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Grundlagenmodule Nicht Zugeordnete Module /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 17 von 22

18 Generalistische Ausrichtung ohne BM 1. Lehrjahr Lektion Semester 2. Semester ABU Turn. Berufskunde Technisches Physik Lern- Mathematik Englisch Dynamik Arbeitstechnik Algebra Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Geometrie / Trigonometrie Technisches Physik Lern- Mathematik Algebra 2 Einführung Informatik Englisch Statik Arbeitstechnik Funktionslehre 103 Grafik- 129 Strukturiert programmieren anwendungen LAN-Komponenten in Betrieb nach Vorgabe Hardware Grundlagen 2. Lehrjahr 3. Semester 4. Semester Technisches Physik Mathematik Information Informatik Informatik Englisch Eltech und Wärmelehre Algebra 3 Kom Objektbasiert programmieren mit Komponenten Technisches Informatik Mathematik Information Informatik Informatik Serverdienste in Betrieb Englisch 316 Statistik Kom Spannung und Strom messen und Abläufe mit Scripts/Makros Datenmodell interpretieren automatisieren 4. Lehrjahr 3. Lehrjahr 7. Semester 6. Semester 5. Semester 8. Semester Technisches Physik Erweit. BWG Englisch Optik Finanzbuch haltung Strukturiert entwerfen und Web-Applikationen realisieren Datenmodelle entwickeln Technisches Physik Erweit. BWG Englisch Akustik Finanzbuch haltung Objektorientiert Datenbanken in Webauftritt Benutzerschnittstellen einbinden Technisches Erweiterte BWG Englisch Betriebliches Rechnungswesen Mikroprozessoranwendung IT Kleinprojekt abwickeln IT Kleinprojekt abwickeln Betriebsorganisation realisieren Technisches Erweiterte BWG Englisch Produktionsplanung Betriebstechnik Server betreiben Internetanbindung für ein Backup- und Restore-Systeme Unter realisieren Legende Schwerpunktmodule-Applikationsentwicklung Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Grundlagenmodule Nicht Zugeordnete Module /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 18 von 22

19 Generalistische Ausrichtung mit BM 4. Lehrjahr 3. Lehrjahr 2. Lehrjahr 1. Lehrjahr Lektion Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester BM Turn. Berufskunde Lern- Arbeitstechnik 100 Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Lern- Physik Information Informatik Informatik Informatik Information Informatik Informatik 316 Kom Spannung und Strom messen und Abläufe mit Scripts/Makros Datenmodell interpretieren automatisieren Erweit. BWG Finanzbuch haltung Strukturiert entwerfen und Web-Applikationen realisieren Datenmodelle entwickeln Erweiterte BWG Erweiterte BWG Eltech und Wärmelehre Erweit. BWG Betriebliches Rechnungswesen Betriebsorganisation Einführung Informatik Arbeitstechnik 103 Grafik- 129 Strukturiert programmieren anwendungen LAN-Komponenten in Betrieb nach Vorgabe Kom Objektbasiert programmieren Serverdienste in Betrieb mit Komponenten Mikroprozessoranwendung IT Kleinprojekt abwickeln IT Kleinprojekt abwickeln realisieren Hardware Grundlagen Finanzbuch haltung Objektorientiert Datenbanken in Webauftritt Benutzerschnittstellen einbinden Produktionsplanung Betriebstechnik Server betreiben Internetanbindung für ein Backup- und Restore-Systeme Unter realisieren Legende Schwerpunktmodule-Applikationsentwicklung Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Grundlagenmodule Nicht Zugeordnete Module /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 19 von 22

20 Überbetriebliche Kurse Basislehrjahr / Überbetriebliche Kurse Office Werkzeuge anwenden Personalcomputer in Betrieb Im First Level Support arbeiten Webauftritt erstellen und Peripheriegeräte im Fortgeschrittene Funktionen Informatik- und veröffentlichen Netzwerkbetrieb einsetzen von Office Werkzeugen nutzen Netzwerkinfrastruktur für ein kleines Unter realisieren Legende Grundlagenmodule Schwerpunktmodule-Sytstemtechnik Basislehrjahr (BLJ) oder Überbetriebliche Kurse (ÜK) für alle Informatiker obligatorisch /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 20 von 22

21 Anhang 3: Notengewichtungen Grundlagenbezogene Bildung Informatik Module 14 Stück mit BM ohne BM ModuleNr Bezeichnung Bereich Niveau Lektionen 103 Strukturiert programmieren nach Vorgabe Application Engineering Datenmodell Application Engineering Daten charakterisieren, aufbereiten und auswerten Business Engineering Office Werkzeuge anwenden Business Engineering Fortgeschrittene Funktionen von Office Werkzeugen nutzen Business Engineering Objektbasiert programmieren mit Komponenten Application Engineering Personalcomputer in Betrieb Hardware Management Serverdienste in Betrieb System Management Informatik- und Netzwerkinfrastruktur für ein kleines Unter realisieren Network Management Abläufe mit Scripts / Makros automatisieren Service Management Im First Level Support arbeiten Service Management LAN Komponenten in Betrieb Network Management Spannung und Strom messen und interpretieren Hardware Management Webauftritt erstellen und veröffentlichen Web Engineering Total Grundlagenfächer Noten aus Zeugnissemester mit BM ohne BM Fach Lektionen Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik Physik Physik Physik Lern- und Arbeitstechnik (keine Noten --> Zeugniseintrag besucht) Information und Kommunikation (keine Noten --> Zeugniseintrag besucht) Hardwaregrundlagen Hardwaregrundlagen Informatik Einführung Grafikanwendungen Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Total Total Grundlagenbezogene Bildung Semester A Schwerpunktbezogene Bildung Schwerpunkt Systemtechnik Informatik Module 12 Stück mit BM ohne BM ModuleNr Bezeichnung Bereich Niveau Lektionen 153 Datenmodelle entwickeln Application Engineering Strukturiert entwerfen und Application Engineering Peripheriegeräte im Netzwerkbetrieb einsetzen Hardware Management IT Kleinprojekt abwickeln IT Projekt-Management Backup- und Restoresysteme System Management Netzwerk betreiben und erweiterm Network Management Server betreiben System Management Datenbanksysteme in Betrieb System Management Internetserver in Betrieb System Management Internetanbindung für ein Unter realisieren Network Management Mikroprozessoranwendung realisieren Technical Software Engineering Web-Applikationen realisieren Web Engineering Total Semester Grundlagenfächer Noten aus Zeugnissemester mit BM ohne BM Fach Lektionen Physik Physik Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Total Total Schwerpunktbezogene Bildung Systeminformatiker /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 21 von 22

22 Schwerpunktbezogene Bildung Schwerpunkt Applikationsentwicklung Informatik Module 12 Stück mit BM ohne BM ModuleNr Bezeichnung Bereich Niveau Lektionen 120 Benutzerschnittstellen Application Engineering Datenmodelle entwickeln Application Engineering Strukturiert entwerfen und Application Engineering Clientseitige Anwendung realisieren Application Engineering Objektorientiert Application Engineering Peripheriegeräte im Netzwerkbetrieb einsetzen Hardware Management IT Kleinprojekt abwickeln IT Projekt-Management Objektorientiert entwerfen und Application Engineering Mikroprozessoranwendung realisieren Technical Software Engineering Web-Applikationen realisieren Web Engineering Datenbanken in Webauftritt einbinden Web Engineering Multimedia-Inhalte in Webauftritt integrieren Web Engineering Total Semester Grundlagenfächer Noten aus Zeugnissemester mit BM ohne BM Fach Lektionen Physik Physik Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Total Total Schwerpunktbezogene Bildung Applikationsinformatiker Schwerpunktbezogene Bildung Generalistische Ausrichtung Informatik Module 12 Stück mit BM ohne BM ModuleNr Bezeichnung Bereich Niveau Lektionen 120 Benutzerschnittstellen Application Engineering Datenmodelle entwickeln und umsetzen Application Engineering Strukturiert entwerfen und Application Engineering Server betreiben System Management Objektorientiert Application Engineering Peripheriegeräte im Netzwerkbetrieb einsetzen Hardware Management IT Kleinprojekt abwickeln IT Projekt-Management Internetanbindung für ein Unter realisieren Network Management Mikroprozessoranwendung realisieren Technical Software Engineering Web-Applikationen realisieren Web Engineering Datenbanken in Webauftritt einbinden Web Engineering Backup- und Restoresysteme System Management Total Semester Grundlagenfächer Noten aus Zeugnissemester mit BM ohne BM Fach Lektionen Physik Physik Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Techn. Englisch Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Erweiterte betriebswirtschaftliche Grundlagen Total Total Schwerpunktbezogene Bildung Generalist /RF Gültig ab 1. August 2011 Seite 22 von 22

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