Jahrgang 11 ISSN X 23. Februar 2013 Nr. 02

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1 Jahrgang 11 ISSN X 23. Februar 2013 Nr. 02

2 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/ Pasewalker Gespräche zur Demokratischen Kultur Februar 2013 VORPOMMERN WELTOFFEN DEMOKRATISCH BUNT Als Ministerpräsident freue ich mich und bin stolz, dass sich Zehntausende von Menschen in unserem Land für Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus und Gewalt einsetzen.... Wir brauchen im Kampf gegen den Rechtsextremismus einen langen Atem. Er erfordert kontinuierliches Engagement. Deshalb ist es gut, dass das Bündnis seine Arbeit fortsetzt. Erwin Sellering, Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherr der 1. Pasewalker Gespräche Freitag Öffentliches Bündnistreffen 18:00 Uhr, Marienkirche Pasewalk Samstag 1. Pasewalker Gespräche ab 10:00 Uhr, Volkssolidarität Sophie Scholl die letzten Tage 20:00 Uhr, Kino Pasewalk Empfang und Berichterstattung 18:30 Uhr, Marienkirche Pasewalk Demokratie lebt vom Mitmachen! Schauen Sie vorbei! Alle Veranstaltungen sind öffentlich und kostenlos! weitere Infos und Termine auf: facebook.com/vorpommern.weltoffen.demokratisch.bunt info@vg-weltoffen.eu Facebook: Telefon:

3 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN Impressum Inhaltsverzeichnis Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN X Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt. Verbreitete Auflage: Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, Pasewalk, Internet: 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, Pasewalk Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg, Tel.: /22757, Fax: /22583, info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Der Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg, info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher, Tel.: 03973/2067-0, kontakt@uer-tal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: Günter Schrom (GS), Tel.: 03973/216471, guenter.schrom@t-online.de Anzeigen: Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg, info@schibri.de Anzeigenannahme: Frau Nowak, Tel.: /22757 oder 0172/ nowak@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. Druck/Endverarbeitung: Hoffmann-Druck Seite Inhalt Stadt Pasewalk 2 Veranstaltungskalender 4 Wir Gratulieren 5 Jubilare 6 Öffentliche Bekanntmachung 12 Erfolgte Bekanntmachungen im Internet 13 Rathaus 14 Brücke zum Nachbarn 15 Kultur & Museum 17 Lesen 18 Wirtschaft 22 Infos 25 Kinderhilfsprojekt in Tansania 31 Zu Gast bei Johann Strauß in Wien 32 Unerwartet großes Interesse an Paul-Holz Ausstellung 34 Kitas & Schulen 36 Frauentag in Pasewalk 38 Am Rande 39 Vereine 45 Vereine stellen sich vor 46 Bundeswehr Teil Amt Uecker-Randow-Tal 48 Wir Gratulieren 49 Öffentliche Bekanntmachungen 57 Aus den Gemeinden 59 Informationen 59 Aus dem Kulturleben 59 Aus dem Vereinsleben Gewerbliche Anzeige Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk ( Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag, dem Redaktionsschluss: Anzeigenschluss (für fertige Vorlagen) ist am Mittwoch, dem , 9.00 Uhr ansonsten am Montag, dem

4 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 wir gratulieren den Jubilaren zum Geburtstag im Monat März 2013 Zum 101. Geburtstag Frau Elisabeth Kern Zum 96. Geburtstag Frau Amelie Hoffmann Zum 93. Geburtstag Frau Irmgard Benthin Frau Margarete Röhring Zum 92. Geburtstag Frau Olga Bresch Zum 91. Geburtstag Frau Erika Kleist Frau Erna Woldt Frau Johanna Köhnemann Frau Lieselotte Lemke Frau Johanna Jarling Zum 90. Geburtstag Herrn Werner Marquardt Frau Ingeburg Funck Zum 89. Geburtstag Frau Helene Patzer Frau Irmgard Korff Zum 88. Geburtstag Frau Johanna Bischoff Frau Margareta Meyer Zum 87. Geburtstag Frau Emmi Buß Frau Ursula Stuhlmacher Frau Rosa Kloth Frau Anneliese Lange Frau Erna Meinke Zum 86. Geburtstag Frau Ursula Bennewitz Herrn Walter Faulmann Frau Gisela Peter Frau Irmgard Gesch Frau Siegrid Neumann Zum 85. Geburtstag Frau Irmgard Winkler Frau Johanna Franzkowiak Herrn Manfred Schaer Frau Eva-Marie Fraedrich Frau Käthe Görbitz Zum 84. Geburtstag Frau Waltraud Seidel Frau Anneliese Gold Frau Elisabeth Schulz Frau Renate Hoffmann Frau Edith Schulz Zum 83. Geburtstag Frau Ingeburg Gollnick Frau Lonny Kluge Frau Erika Matz Frau Rita Luchterhand Herrn Alfred Kutter Frau Waltraud Moser Zum 82. Geburtstag Frau Helga Bartzick Frau Edith Wolschke Herrn Wilhelm Witt Frau Erika Kautzke Frau Irene Märten Frau Traute Andres Frau Anita Block Herrn Bruno Voigt Frau Dr. Lieselotte Otto Zum 81. Geburtstag Frau Waltraud Gresens Frau Erika Krahn Frau Helga Holznagel Frau Brigitte Keller Frau Lisa Krieger Frau Anneliese Werth Zum 80. Geburtstag Frau Erika Kaschlan Herrn Manfred Rätz Frau Gisela Schulz Frau Christel Cantow Herrn Horst Röhl Frau Waltraud Müller Herrn Siegfried Schulz Frau Ursula Voigt Frau Elfriede Roeseler Frau Herta Semrau Zum 79. Geburtstag Frau Erika Telzerow Frau Ilse Labrenz Frau Gisela Ludwig Frau Inge Marlow Frau Edith Schultz Frau Gertrud Radtke Frau Gerda Schultze Frau Ingelore Thomas Zum 78. Geburtstag Frau Helga Nehls Herrn Horst Quandt Herrn Hans-Georg Tech Frau Inge Gaude Zum 77. Geburtstag Frau Christa Mischke Frau Erika Kohlschütter Herrn Fritz Thiede Frau Johanna Kusche Frau Inge Beyer Frau Marianne Wilk Frau Gerda Haferkorn Zum 76. Geburtstag Frau Rita Mampe Frau Ingeburg Grimm Herrn Kurt Frankowski Frau Erika Quast Frau Waltraut Rieck Herrn Martin Rode Herrn Dietrich Unger Frau Waltraud Küchler Herrn Günter Behnke Zum 75. Geburtstag Frau Ilse Schröder Herrn Herbert Giese Frau Gerda Hartmann Herrn Manfred Blase Herrn Gerhard Neumann Herrn Horst Sterlinsky Herrn Dietrich Lorenz Frau Ursula Steinhäuser Herrn Rudi Schmidt Zum 74. Geburtstag Frau Rosalia Malachowski Herrn Manfred Janowski Herrn Erich Harder Herrn Willi Riewe Frau Margarete Hellwig Frau Hannelore Meyer Herrn Alfred Roß Herrn Horst Glöde Frau Rita Lorenz Frau Gerlinde Will Herrn Bernd Schulz Frau Hildegard Stade Herrn Eilhard Spaller Herrn Siegfried Zingler Frau Brigitte Doß Zum 73. Geburtstag Frau Christel Genz Frau Ursula Wilde Herrn Albert Kliewe Frau Gundela Müller Herrn Wolfgang Berg Frau Gerta Vauk Frau Brigitte Voß Herrn Hans-Dieter Schroeder Herrn Herbert Voltz Herrn Jürgen Nähs Frau Erika Barnett Herrn Manfred Näckel Herrn Klaus Rachow Herrn Walter Striecker Herrn Rudolf Stelter Frau Liane Urban Zum 72. Geburtstag Frau Renate Bose Frau Brigitte Steinhöfel Herrn Rudi Nitz Herrn Christian Wegner Frau Edda Ewert Herrn Herbert Walter Frau Brigitte Wende Frau Erika Lünse Herrn Herbert Braun Frau Monika Steppan Zum 71. Geburtstag Herrn Udo Glöde Frau Heidemarie Fischer Frau Angelika Busch Herrn Hans Marquardt Frau Margret Neumann Frau Sigrid Neumann Frau Brigitte Duchow Herrn Klaus Schmidt Frau Ingrid Kroll Frau Helga Reepschläger Herrn Karl Pagel Herrn Klaus Behm Frau Karin Gatz Frau Margarete Jung Zum 70. Geburtstag Herrn Manfred Hasenbank Herrn Helmut Sacht Frau Adelheid Siebert Herrn Horst Gueffroy Herrn Wolfgang Gis Frau Vera Bahle Frau Eve-Maria Brock Frau Eryka Kreja Frau Anita Kähler Herzliche Glückwünsche zur Goldene Hochzeit Helmut und Inge Liebenow Günther und Gerda Gentschow Johannes und Erika Krüger Eberhard und Brigitte Schuster Auf Grund 36 des Meldegesetzes M-V vom (GVOBl. M-V S. 578) möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Lindenstraße 32, Pasewalk, einlegen müssen.

5 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN Jubilare Ein Gläschen Sekt zum 90. Geburtstag Jubilarin 90 Jahre in Pasewalk (PN/PM). Zum 90. Geburtstag von Margarete Schulz überbringt die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Baganz herzliche Grüße und Glückwünsche der Stadt Pasewalk und des Ministerpräsidenten. Frau Schulz hat sich festlich angezogen, das war ihr wichtig zu so einem Anlass. Margarete Schulz erzählt Gudrun Baganz von ihrem bewegten Leben. Seit 4 Jahren ist Margarete Schulz bereits im Pflegeheim St. Spiritus, zuvor war sie ein Jahr im Betreuten Wohnen der gleichen Einrichtung. Ihr ganzes Leben war Margarete Schulz in Pasewalk und möchte hier auch im Alter bleiben. Sie ist hier geboren, ging in den Kindergarten an der Ringstraße (jetzt DRK Sozialstation), besuchte die Schule und wurde konfirmiert. Sehr früh hatte sie schon den Wunsch, Verkäuferin zu werden und so begann sie auch eine Lehre als Verkäuferin in einem Kaffeegeschäft. Dann kam der Krieg. Margarete Schulz beendete ihre Lehre im Lebensmittelbereich. Sie hat dann später in Pasewalk geheiratet und einen Sohn groß gezogen. Margarete Schulz ist stolz auf ihre Enkeltochter und die zwei kleinen Urenkeltöchter von 2 und 3 Jahren. Die Wände sind geschmückt mit Fotos der Kleinen. Die 1. stellv. Bürgermeisterin Frau Gudrun Baganz gratuliert. Foto: Stadt Gearbeitet hat Margarete Schulz in der Konsum-Fleischerei und später in der Bäckerei Kurzweg. Dort war sie bis zur Rente angestellt. Ich war sehr gern Verkäuferin, sagt sie. Gewohnt hat die Jubilarin 90 Jahre in Pasewalk, vor dem Einzug ins Betreute Wohnen bzw. Seniorenheim in der Marktstraße und davor in der Stettiner Straße. Am gestrigen Tag kamen ihr Sohn aus Eberswalde und ihr 94-jähriger Bruder aus Pasewalk, erzählt sie mit Freude. Margarete Schulz nimmt gern an allen Aktivitäten im Heim teil, sie singt auch mit Freude. Ich bin zufrieden, resümiert sie und hofft auf Gesundheit in den nächsten Lebensjahren. Glückwünsche zum 90. Geburtstag für Elsbeth Pyritz (PN/EE). Für Elsbeth Pyritz ist es ein großer Tag. Sie feiert ihren 90. Geburtstag. Dazu haben sich viele Geburtstagsgäste an dem festlich gedeckten Tisch eingefunden. Die beiden Töchter und der Sohn mit den Ehepartnern und einer Enkeltochter sind bereits da und haben alle guten Wünsche überbracht. Auf die Urenkelin wartet die alte Dame noch. Sie kommt von der Insel Rügen, berichtet sie. Mit Freude nahm die Jubilarin die Glückwünsche des Bürgermeisters der Stadt, Rainer Dambach, der mit einem großen Blumenstrauß und einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten vor ihr stand, entgegen. Auch der Chef des Haues, Daniel Grimm, der ebenfalls mit schönen Frühlingsblüten vor der Tür stand, schließt sich den besten Wünschen an. Im September 2005 zog Elsbeth Pyritz in das Cura Seniorenzentrum und das hat sie keinen Tag bereut. Unserer Mutter geht es hier sehr gut, loben die Kinder. Es gibt viele Veranstaltungen und das Essen schmeckt auch gut. Zum Geburtstag gibt es immer das Wunschessen Zu den ersten Gratulanten gehörten Bürgermeister Rainer Dambach und der Leiter des Cura Seniorenzentrums Daniel Grimm, hier mit den beiden Töchtern und dem Sohn der Jubilarin. Foto: Ernst des Geburtstagskindes, aber davon wollte Elsbeth Pyritz nichts hören. Es schmeckt allen, sagt sie nur. Die Mitarbeiter kümmern sich sehr um mich, ergänzt sie. Geboren wurde Elsbeth Pyritz in Boock. Hier ging sie zur Schule und lebte dort bis zu

6 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 ihrem Umzug in das Cura Seniorenzentrum. Die Eltern der Jubilarin hatten eine kleine Landwirtschaft, in der die junge Elsbeth schon zeitig mitarbeitete. Das elterliche Anwesen ging später an sie über. Viele schöne Erinnerungen verbinden sie an diese Zeit mit der Familie, mit den Nachbarn und dem Dorf. Jetzt leben der Sohn und die Schwiegertochter in dem Haus. Die Töchter fanden ihr Zuhause in Schwedt. Etwas weiter, bis nach München, zog es einige Enkelkinder. Der Oma sendeten sie natürlich die aller herzlichsten Grüße. Gern denkt Elsbeth Pyritz an ihre Arbeitszeit als Forstarbeiterin und später bei der NVA ( Muna ) zurück. 18 Jahre blieb sie dort im Betrieb. An viele Begebenheiten aus damaliger Zeit erinnert sie sich gern. Vor allem an die schönen Alpenveilchen und Azaleen, die in ihrer Veranda wunderbar blühten. Gern las sie und machte wunderschöne Handarbeiten, die auch die Kinder erfreuten. Am Nachmittag kommen noch weitere Gäste und wir wollen ein bisschen zusammen sein, berichten die Kinder. Der Lieblingskuchen des Geburtstagskindes, ein Rosinenkuchen, darf dann auf keinen Fall fehlen. Den durften der Bürgermeister und alle weiteren Gäste schon einmal am Vormittag probieren. Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen Anfang Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk wurde am für folgende Plangebiete: Plangebiet Nr. 1 Gemeindewiesenweg Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Planbereiches befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Pasewalk, östlich des Gemeindewiesenweges. Plangebiet Nr. 6 Molkerei Geltungsbereich: Das Plangebiet befindet sich im hinteren Bereich, südwestlich der Bahnhofstraße, westlich der Straße Am Silo sowie östlich des Kuhgrabens in der Stadt Pasewalk. Plangebiet Nr. 7 Am Bahnhof Geltungsbereich: Das Plangebiet befindet sich im hinteren Bereich, nordöstlich der Bahnhofstraße, westlich vom Bahnhof in der Stadt Pasewalk der überarbeitete Planentwurf einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom gebilligt und nach 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Über die Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk, Plangebiet Nr. 1 Gemeindewiesenweg Plangebiet Nr. 6 Molkerei Plangebiet Nr. 7 Am Bahnhof bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung. Die Geltungsbereiche der Plangebiete sind den nachstehenden Übersichtsplänen zu entnehmen.

7 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN

8 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 Der überarbeitete Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1, Nr. 6 und Nr.7 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 06. März 2013 bis zum 10. April 2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags bis Uhr bis Uhr dienstags bis Uhr bis Uhr mittwochs bis Uhr bis Uhr donnerstags bis Uhr bis Uhr freitags bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem überarbeiteten Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1, Nr. 6 und Nr.7 liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: Plangebiet Nr. 1 Gemeindewiesenweg Plangebiet Nr. 6 Molkerei Plangebiet Nr. 7 Am Bahnhof Der Fachbeitrag zum Artenschutz der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (sap): Hier sind für die jeweiligen Plangebiete die artenschutzrechtlichen Verbotsbestände nach 42 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt worden und die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung gem. 43 BNatSchG geprüft worden. Für die gem. nationalem Naturschutzrecht streng geschützten Arten wurde darüber hinaus geprüft, ob der 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG einschlägig ist. Der Fachbeitrag liegt in der Stadtverwaltung vor und kann eingesehen werden. Das Scoping zur Umweltprüfung fand am 24. März 2009 im Rathaus der Stadt Pasewalk statt. Erste Informationen zu Umweltzustand, -zielen und konflikten wurden von den wichtigsten Akteuren dargelegt. Das Ergebnisprotokoll liegt in der Stadtverwaltung vor und kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. - Mit dem Abriss von leerstehenden Gebäuden ist der Artenschutz zu berücksichtigen (Ersatzbauten für Fledermäuse und Mauersegler). - Berücksichtigung des Immissionsschutzes Nach 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Pasewalk, den Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk Plangebiet Nr. 1 Solarfeld Altes Gaswerk Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk, Plangebiet Nr. 1 Solarfeld Altes Gaswerk bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 Solarfeld Altes Gaswerk ist die Errichtung einer Solaranlage auf den Flächen des ehemaligen Gaswerkes zwischen dem Gemeindewiesenweg und der Torgelower Straße, nördlich der Bahnstrecke Pasewalk Stettin realisierbar. Nach Billigung des Entwurfes durch die Stadtvertretung lag der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 Sondergebiet Solarenergiegewinnung vom 19. Februar bis zum 19. März 2009 öffentlich aus. Zur Fortführung des Verfahrens erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk, Plangebiet Nr. 1 Solarfeld Altes Gaswerk ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 Solarfeld Altes Gaswerk mit der Begründung einschließlich Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 06. März 2013 bis zum 10. April 2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags bis Uhr bis Uhr dienstags bis Uhr bis Uhr mittwochs bis Uhr bis Uhr

9 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN donnerstags bis Uhr bis Uhr freitags bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 Solarfeld Altes Gaswerk liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: 1. Stellungnahmen - Straßenbauamt Neustrelitz, eine verkehrliche Aufwertung der vorh. Zufahrt im Zuge der Landesstraße (L 321) ist grundsätzlich auszuschließen; mögliche Blendwirkungen auf die Fahrzeugführer der Landesstraße sind zu untersuchen und darzulegen (Umweltprüfung, -bericht), Stellungnahme vom / Staatliches Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde; bei Bauarbeiten in den Bodenbereichen kann mit Restkontaminationen belasteter Bodenaushub anfallen. Dieser ist einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Stellungnahme vom Landkreis Uecker-Randow; die Fläche wird als sanierte Altlast im Altlastenkataster des Landkreises geführt, durchgeführte Untersuchungen geben Aufschluss über die Gefahrensituationen, die von diesem Standort für die Schutzgüter Grundwasser und Boden ausgehen. Stellungnahme vom , Protokoll Scoping/frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Industriebrache mit Altlastenbestand, stellt keine Gefährdung für die zukünftige Errichtung einer Solaranlage da. - Keine Änderung der jetzigen Verkehrssituation. - Sind Auswirkungen auf die Vogelwelt zu erwarten? Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Stellungnahmen und in das Protokoll genommen werden. Nach 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Pasewalk, den Mitteilung der Stadt Pasewalk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk Gewerbegebiet Friedenstraße nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB In der Sitzung der Stadtvertretung am wurde die Einleitung des Planverfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk gefasst. Das Plangebiet befindet sich im nord-östlichen Bereich der Stadt Pasewalk, zwischen dem Rothenburger Weg, der Friedenstraße, an der Bahnstrecke Stettin Neubrandenburg. Siehe Übersichtplan: Das Planungsziel der 11. Änderung ist die Umwandlung der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen gemischten Baufläche ( 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) in gewerbliche Baufläche ( 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) sowie in Wohnbaufläche ( 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in einer Bürgerversammlung. Am 19. März 2013 findet um Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, Großer Sitzungssaal eine Bürgerversammlung hierzu statt. In dieser Bürgerversammlung werden Sie Informationen zu den allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung erhalten. Ich möchte Sie zu dieser Bürgerversammlung herzlich einladen. Die Stadt Pasewalk wird zusammen mit dem Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner die Planung vorstellen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Pasewalk, den

10 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/08 Solarfeld Altes Gaswerk Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/08 Solarfeld Altes Gaswerk bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen, Teil B erfolgt entsprechend 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung. Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet. Der Umweltbericht bleibt unberührt von der ersten Änderung des Bebauungsplanes, von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst nur die geänderten Festsetzungen des ausgewiesenen Gewerbegebietes des Bebauungsplanes. Die anderen Festsetzungen bleiben vom Verfahren unberührt. Entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers ist die Änderung erforderlich, weil im Bereich des ausgewiesenen Gewerbegebietes ein Rohrlager errichtet werden soll. Bei dem Rohrlager handelt es sich um die Umsetzungen des ehemaligen Fahrradunterstandes vom Verwaltungsstandort der SWP zum Standort auf dem ehemaligen Gaswerksgelände. Als Änderung ist lediglich eine geringfügige Erweiterung der Baugrenze im Bereich des Mehrzweckgebäudes erforderlich. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Pasewalk, zwischen Gemeindewiesenweg und Torgelower Straße, nördlich der Bahntrasse Pasewalk-Stettin, auf der Brachfläche des ehemaligen Gaswerkes. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28/08 Solarfeld Altes Gaswerk mit der Begründung und dem Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 06. März 2013 bis zum 10. April 2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags bis Uhr bis Uhr dienstags bis Uhr bis Uhr mittwochs bis Uhr bis Uhr donnerstags bis Uhr bis Uhr freitags bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Nur zu den geänderten Festsetzungen, Bestandteilen des Entwurfes und deren Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die Planunterlagen genommen werden. Nach 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Pasewalk, den Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über den Bebauungsplan Nr. 33/11 Lindenstraße 1 BA nach 2 Abs. 1 BauGB - Erweiterung des Geltungsbereiches Änderung der Planungsziele Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am beschlossen: 1. Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33/11 Lindenstraße, von der Uecker im Westen, der Bahnstrecke Stettin Neubrandenburg im Norden, dem an der Torgelower Straße östlich angrenzenden Flurstück und der Lindenstraße im Süden (siehe Übersichtsplan). 2. Das Planungsziel ist die Steuerung des Einzelhandels nach 9 Abs. 2a BauGB. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung im unbeplanten Innenbereich hier in einem diffus strukturierten Bereich - soll zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche die weitere Zulässigkeit von Einzelhandel geprüft und ein einfacher Bebauungsplan nach 9 Abs. 2a BauGB unter der Berücksichtigung der Ziel-

11 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN setzung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pasewalk Fortschreibung - vom Januar 2012 aufgestellt werden. Im Bebauungsplan erfolgen nur Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels. 3. Das Aufstellungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren nach 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB und nach 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgt nicht (entgegen dem Aufstellungsbeschluss vom , STV /2011). Es erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Übersichtsplan (unmaßstäblich): Der Beschluss, Vorlage - Nr: STV/099/2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Übersichtsplan (unmaßstäblich): Geltungsbereich des Plangebietes Pasewalk, den Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen 1) Im Bodenordnungsverfahren Rollwitz, Gemeinde Rollwitz, Landkreis Vorpommern-Greifswald, wird hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom angeordnet. 2) Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 1. April 2013 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 3) Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgen spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 1. April 2013, soweit die Teilnehmer untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben. 4) Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) FlurbG), b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung ( 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, Außenstelle Neubrandenburg, Reitbahnweg 8, Neubrandenburg gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Begründung Die Voraussetzungen nach 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seite 1149) (LwAnpG) i. V. m. 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794) (FlurbG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Zum Anhörungstermin wurden keine Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan eingelegt. Anhaltspunkte dafür, dass der Bodenordnungsplan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist, bestehen nicht. Im Interesse der Verfahrensteilnehmer war der Bodenordnungsplan daher auszuführen. Rechtsgrundlage für die verfügten Überleitungsbestimmungen ist 62 Abs. 2 FlurbG. Der Inhalt der Überleitungsbestimmungen wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und mit dessen ungeteilter Zustimmung erlassen. Die Regelung der tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt demnach zeitgleich mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes.

12 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung und gegen die Überleitungsbestimmungen kann jeweils innerhalb eines Monats seit dem ersten Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, Ferdinandshof eingelegt werden. Erfolgte Bekanntmachungen im Internet 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Stadt Pasewalk (Beschluss der Stadtvertretung vom ) wird wie folgt geändert: 11 (1) erhält folgende Fassung: 11 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Button Ortsrecht über die Homepage der Stadt Pasewalk unter der Adresse Unter Stadt Pasewalk Der Bürgermeister, Haußmannstraße 85,17309 Pasewalk kann sich jedermann Satzungen der Stadt Pasewalk kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Stadt Pasewalk werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauAG erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt Pasewalker Nachrichten. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Satzungsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Er liegt weiterhin in der Stadtinformation kostenlos zur Mitnahme bereit. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Rathaus. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich im Rathaus, Haußmannstraße 85 und auf dem Pasewalker Marktplatz. (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushang- frist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Stadtvertretungen und ihrer Ausschüsse werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus öffentlich bekannt gemacht. Artikel 2 Neufassung der Hauptsatzung Der Bürgermeister wird ermächtigt den Wortlaut der Hauptsatzung in der Fassung der 1. Änderung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk öffentlich bekannt zu machen. Artikel 3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Pasewalk, den Die Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald als zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom , eingegangen bei der Stadt Pasewalk am Hinweis: Gemäß 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrensund Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk, Der Bürgermeister, Haußmannstraße 85, Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet unter am:

13 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Pasewalk Der Wahlleiter der Stadt Pasewalk gibt hiermit bekannt, dass Herr Eberhard Exner gemäß 23 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) dem Vorsitzenden der Stadtvertretung schriftlich und unwiderruflich die Niederlegung seines Mandates als Stadtvertreter der Stadt Pasewalk erklärt hat und somit aus der Stadtvertretung ausscheidet. Nach Prüfung der Wahlunterlagen wird bekannt gegeben, dass dieser Sitz unbesetzt bleibt, da nunmehr kein Bewerber als Ersatzperson zur Verfügung steht. Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet unter am: Öffentliche Bekanntmachungen Ende Rathaus Der Bürgermeister führt sein nächstes Bürgergespräch Rathaus am Markt am Fr., in der Zeit von 9.30 Uhr bis Uhr durch. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Di., in der Zeit von Uhr bis Uhr im Zimmer 1/09 (1. OG) des Rathauses statt. Bereitschaftsnummer Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Pasewalk 0151/ Neujahrsempfang der Landesregierung in Greifswald (PN/KW). Im festlichen Rahmen des Theater Vorpommerns der Hansestadt Greifswald hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering, seine Neujahrsansprache gehalten. Die Festlichkeit wurde von musikalischen Klängen des Philharmonischen Orchesters Vorpommern begleitet. Zahlreiche Gäste und Repräsentanten aus Wirtschaft, Verbänden, Kultur, Sport und Politik und darunter Rainer Dambach waren zum Neujahrempfang der Landesregierung in der Kreisstadt. In einem direkten Gespräch mit dem Pasewalker Bürgermeister, Rainer Dambach, erklärte der Ministerpräsident, dass er die Schirmherrschaft für die Pasewalker Gespräche Ende Februar in Pasewalk übernimmt und das Aktionsbündnis weiterhin inhaltlich unterstützt. Foto: Staatskanzlei M-V

14 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 Termine Hauptausschuss und Stadtvertretung Termine Hauptausschuss: Do Mo Mo Mo Mo Termine Stadtvertretung: Do Do Do Do Do Brücke zum Nachbarn Wassertourismus in der Grenzregion (PN/KW). Zu der deutsch-polnischen Fachtagung unter dem Titel Touristische Landmarken für Wassersportler im Gebiet der Euroregion Pomerania hatte die Kommunalgemeinschaft Europaregion POME- RANIA e. V., im Januar nach Woldegk eingeladen. Die zahlreichen Besucher diskutierten unter anderem über die touristischen Potenziale im ländlichen Landschaftsraum sowie über eine effektive Nutzung traditioneller und moderner Medien bei der Vermarktung touristischer Produkte. Martin Schröter, Netzwerkmanager vom HOP Transnationales Netzwerk Odermündung e. V. moderierte die Eingangsreferate und brachte die Grundlagen der Basisvernetzung zwischen den touristischen Akteuren und die Kommunikation zwischen Gast und Anbieter näher. Die Fachtagung ergänzte die Workshops Netzwerk für grenzüberschreitende tou- Foto: SBC Neubrandenburg ristische Produkte und Auftaktgespräch zum Kulturfestival rund um das Stettiner Haff. Während der Diskussion in Workshops setzten bereits die Teilnehmer erste Schwerpunkte in der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Bereich des Wassertourismus für die kommende Förderperiode. (PN/SR). Zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 zählte Pasewalk zu den am schwersten in Mitleidenschaft gezogenen Kommunen des ehemaligen Deutschen Reiches. Über 80 Prozent der städtischen Bausubstanz, davon 444 Wohnhäuser mit Wohnungen, waren zerstört. Die alte Ackerbürger- und Garnisonsstadt hatte ihr Gesicht verloren. Die planmäßigen Wiederaufbaumaßnahmen der DDR-Zeit gaben der Stadt ein ganz neues Gepräge. Statt zweigeschossigem Fachwerk dominiert heute drei- bis fünfgeschossige Wohnund Geschäftsbebauung, ein Großteil in Plattenbauweise, den Altstadtkern. In loser Folge sollen in kleinen Artikeln Geschichte und Geschichten zu Häusern und Kultur und Museum Pasewalk Haus für Haus Grundstücken Pasewalks vorgestellt werden, die in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs und bei Neubaumaßnahmen der Nachkriegszeit verschwanden. Für das Gelingen dieser Beitragsreihe laden das Museum der Stadt und der restituierte Museumsförderverein die Pasewalker ein, ihre eigene Sicht auf das alte Pasewalk in Form von Fotos und Geschichten mit ihren Mitbürgern zu teilen und die Erinnerung an heute Verschwundenes lebendig zu halten. Bei Interesse wenden Sie sich einfach telefonisch an das Museum der Stadt Pasewalk: 03973/ oder kommen Sie persönlich vorbei: Museum der Stadt Pasewalk Prenzlauer Straße 23 a Öffnungszeiten: Di. Fr: und Uhr Sa: Uhr Die Ueckerstraße 40 Ältere Pasewalker erinnern sich noch an den Flachbau mit der Aufschrift Lange seit 1860 an der Nordwestecke des Marktplatzes, am Eingang zur Roßstraße (Abb. 1) mit dem nicht alltäglichen Warenangebot an Kunstwerbe- und Geschenkartikeln. Der Geschäftsinhaber hieß seit den späten 1920er Jahren Felix Weirich, was aufgrund des Geschäftsnamens zu kleineren Verwirrungen bei der Kundschaft führte, sich jedoch schnell erklären ließ: Felix Weirich übernahm das Traditionsgeschäft von Frau

15 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN Margarete Lange, der Tochter von Friedrich Lange, welcher das Geschäft 1860 gegründet hatte. Vor 1945 wurden Textilien, vor allem Kurz-, Weiß- und Wollwaren verkauft (Abb. 3). Das zur Ueckerstraße orientierte Wohnund Geschäftshaus (Abb. 2) stand auf einem ungewöhnlich großen Grundstück, dessen längere, zur Roßstraße orientierte Seite, von einem zweigeschossigen flachgedeckten Wohnhaus eingenommen wurde. Auf dem Hinterhof befanden sich verschiedene Nebengebäude, Stallungen und Werkstätten. In den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges wurde die Familie Weirich um ein Haar ausgelöscht. Nachdem am Fliegeralarm in Pasewalk ausgelöst wurde, flüchtete Frau Gertrud Weirich mit ihren zwei Söhnen in den Keller des Geschäftshauses, welches durch den Luftangriff zerstört wurde und die Familie mit anderen Hausbewohnern unter sich begrub. Durch eine sich auftuende Öffnung in der Kellerdecke konnten sich Mutter und Söhne ins Freie retten. Felix Weirich befand sich zu dieser Zeit auf dem Rückweg von einem Feuerwehreinsatz von Stettin nach Pasewalk und ging vom Schlimmsten aus, als er vor den Trümmern seines Hauses stand. Glück im Unglück: Familie Weirich überlebte die letzten Kriegstage und errichtete nach 1945 anstelle des zerstörten Haupthauses den bekannten kleinen Geschäftsladen, den das Ehepaar bis zum Tode Felix Weirichs im Jahr 1970 betrieb. Erst 1988/89 wurde die kriegsbedingt entstandene Freifläche zwischen dem ehemaligen Rat des Kreises und der verlängerten Stettiner Straße, damals Straße der Freundschaft, neu gestaltet. Der Neue Markt entstand als Plattenbau umsäumter Platz. Unter ihm verschwand auch das Grundstück Ueckerstraße 40. Die Roßstraße wurde verbreitert und in Richtung Ueckerstraße aus ihrer ursprünglichen Flucht heraus weiter nördlich verlegt. Durch diesen Umstand wurden bei der aktuellen Sanierung des Neuen Marktes in der Mitte der heutigen Roßstraße in Baugrabenbreite drei Keller angetroffen, die dem ehemaligen Grundstück der Familie Weirich zugeordnet werden können, darunter auch jener 1945 verschüttete Keller, aus dem die Familie nur knapp mit dem Leben entkam. Archäologisch interessant ist der Umstand, dass das an der Roßstraße gelegene Nebengebäude ebenerdig, jedoch auf zwei wesentlich älteren Kellern errichtet worden war. Diese Keller waren bereits 1630 bei der Zerstörung Pasewalks durch kaiserliche Truppen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges ( ) mit Brandschutt der ehemals darüber liegenden Wohnbebauung verfüllt worden. Bei der Nichts hält länger als ein Provisorium: Nach 1945 errichtete Felix Weirich aus Geld- und Materialknappheit geboren anstelle des zerstörten Wohn- und Geschäftshauses einen Flachbau, der das neue Geschäft mit alter Tradition aufnehmen sollte. Das zur Roßstraße orientierte Wohngebäude hatte den Zweiten Weltkrieg überstanden. Das Wohn- und Geschäftshaus Ueckerstraße 40 mit Nebengebäude vor Die in den 1930ern moderne Gestalt der Hausfasssade und Ausleuchtung der Schaufenster zogen auch im Dunkeln Blicke auf die ausgelegte Ware. Fotos: Archiv Neubebauung des Grundstücks im 18. und 19. Jh. waren die Keller längst vergessen. Im April diesen Jahres wird eine Ausstellung zu den Ergebnissen der archäologischen Untersuchungen am Neuen Markt im städtischen Museum zu sehen sein. Nähere Informationen werden rechtzeitig durch die Presse bekannt gegeben. Für die Informationen zur Familiengeschichte rund um das Grundstück Ueckerstraße 40 und für Abbildungen zum Artikel sei Herrn Dr. Jürgen Weirich herzlich gedankt.

16 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013

17 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN Lesen Pasewalk-Hochburg der Dieter Moor Fans Ein Blick in die Augen der Kuh und der Moderator und Schauspieler fühlte sich wohl fast wie zu Hause. Autogrammstunde, Fotos: Ernst (PN/EE). Ein großer, schlanker Mann tritt in den Luisensaal des Historischen U in Pasewalk. Er entdeckt Katrin Lange, vom Buchhaus Lange und die Mitarbeiter des Kulturforums Historisches U. Geradewegs steuert er auf sie zu. Es ist Dieter Moor, der Autor, der sein neuestes Buch Lieber einmal mehr als mehrmals weniger dem Pasewalker Publikum vorstellen möchte. Mit einem Blick auf die komplette Bestuhlung des Saales fragt er nur: Seid ihr denn verrückt geworden? Er kann es gar nicht glauben, als die Buchhändlerin berichtet, dass schon 330 Karten im Vorverkauf vergeben wurden. Und vor der Tür stehen viele Leute, die noch keine Karte haben. Als er dann noch das Bühnenbild sah, war er vollends begeistert. Da stand zwischen Heubunden und Milchkannen eine originalgetreu nachgebaute, große schwarzbunte Kuh. Ein Blick in die Augen des Tieres und der Moderator und Schauspieler fühlte sich wohl, fast wie zu Hause. Jedenfalls legte der Brandenburger gleich los und berichtete Frisches aus der arschlochfreien Zone, wie der gebürtige Schweizer sein Domizil im Brandenburgischen nennt. Sein Hürlimann, sein über alles geliebter Traktor, hatte den Dienst aufgegeben. Was nun? Einen Hürlimann kauft man nur einmal, im Gegenteil man vererbt ihn noch weiter, betont der Schriftsteller, dessen Ehre als Neubauer auf dem Spiel stand. Helfen kann nur Hürli-Gott Jakob aus der Schweiz, auch wenn Bauer Müsebeck, Teddy und Krüpki so ihre Zweifel haben. Von den Herzschmerzen, Qualen und der Hilfsbereitschaft der Menschen in der neuen Heimat, in der die alpenländischen Aliens, die Moors, nun in die Gemeinschaft der Einheimischen aufgenommen wurden, berichtete Bauer Dieter den über 350 Besuchern. Aber auch von einer kleinen Nervensäge namens Alice aus der Stadt und einem kleinen Büffelkalb im Wohnzimmer, das einen kleinen Stupser ins Leben brauchte, oder Bauer sucht Frau mit Traktor... Das Publikum war begeistert. Es dankte dem Autor für seine Berichte, von den in dem von unbeugsamen Brandenburgern bevölkerten Dörfchen Amerika, mit unendlich vielen Lachern und Beifall. Lieber einmal mehr als mehrmals weniger, ist ein tolles Buch, schwärmt Angela, die mit ihrem Vater Walter Striecker zur Lesung kam. Wir haben heute Vater- Tochter Tag und wollten uns das nicht entgehen lassen, berichtet die junge Frau, die schon ganz viel Lob über die erste Lesung des Schriftstellers in Pasewalk hörte. Es ist, als kenne man sich schon ewig, gesteht Reiko Kretzschmer, Vorsitzender des Vereins Freunde und Förderer des Gymnasiums Pasewalk, der neben dem Buchhaus Lange, Organisator der Veranstaltung war. Ich bin dem Autor für sein erstes Buch sogar sehr dankbar. Dadurch weiß ich erst wieder wie schön es ist, in der Provinz zu leben, ergänzt er. Ein großes Lob erhielten auch die Mitarbeiter des Kulturforums Historisches U. Es ist immer alles super vorbereitet und wir können uns auf sie verlassen, betonen die Veranstalter. Über eines waren sich die Besucher aber alle einig. Kommt Moor ein drittes Mal, sind sie wieder dabei!

18 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 (PN/JBö). Wir freuen uns darüber, dass Sie unser aktuelles Angebot an Spielfilmen so gut annehmen. DVDs wie Batman The Dark Knight rises, Ziemlich beste Freunde oder Merida Legende der Highlands sind kaum noch in der Bibliothek zu Hause. Kürzlich haben wir die 555. DVD in unseren Bestand aufgenommen. Doch um Ihre Aufmerksamkeit mal wieder auf die alten Klassiker zu lenken, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeit: In der Zeit vom 01. bis 31. März 2013 kosten diese 300 DVDs nur 0,50 für drei Tage. Sie können also für den halben Preis Was das Herz begehrt ausleihen. Unter unseren etwas älteren Beständen befinden sich auch noch Schätze wie Herr der Ringe, In 80 Tagen um die Welt oder Indiana Jones. Wer es gern kuscheliger mag, kann ein Schnäppchen mit Keinohrhasen oder PS: Ich liebe dich machen. Der Pianist, Butterfly Effect und Das Streben nach Glück liegen für sie bereit. Kommen Sie bei uns in der Grünstraße vorbei und zahlen Sie vier Wochen lang nur die Hälfte. Aktionswochen in der Stadtbibliothek Pasewalk Ihre Stadtbibliothek Foto: Stadtbibliothek Wirtschaft Reisebüro Schmetterling besteht fünf Jahre Jana Köhn macht Urlaubsträume wahr... Foto: Ernst (PN/EE). In den Urlaub fährt Jana Köhn nach wie vor gern. Obwohl sie jeden Tag mit der Planung, Durchführung und was da alles so drum herum anfällt, zu tun hat. Gerade zurzeit herrscht Hochbetrieb in der kleinen Firma. Die Reisen für den Urlaub 2013 werden gebucht und da kann man auch von einigen Frühbucherrabatten profitieren, meint die Reisefachfrau. Vor fünf Jahren, am 2. Januar 2008, hat ihr Mann, Andy Köhn, das Reisebüro Schmetterling, Am Markt 9 in Pasewalk übernommen. Und so lange ist auch Ehefrau Jana dabei. Die Reisefachfrau hat schnell herausgefunden, welche Reisewünsche die Pasewalker haben. Zu den beliebtesten Reisezielen gehören die Türkei, Spanien und auch Deutschlands Urlaubsziele. Paare nutzen auch gern die Angebote für Asien, die USA oder Kreuzfahrten und Wellnessreisen. Vor allem viele Familien und Stammkunden reisen immer wieder gern mit uns, sagt Jana Köhn. Sie selbst fährt oft bei Gruppenreisen als Reisebegleiterin des Büros mit. Das kommt bei den Kunden gut an, weiß die Fachfrau. Die Urlauber haben so nicht nur einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort, sondern auch jemanden, den sie kennen und vertrauen können und der sich für ihre Belange einsetzt. Natürlich gibt es viele Reiseanbieter und auch das Internet, weiß Jana Köhn, aber damit haben wir keine Probleme. Wir haben entweder die gleichen Preise oder sind sogar noch günstiger. Hinzu kommt die persönliche Beratung, die kein Internet ersetzen kann, resümiert die Fachfrau. Inzwischen haben die Reisefachleute Unterstützung bekommen. Oliver Czerwinski arbeitet seit 2011 in der Firma. Neu ist, dass wir auch Servicepunkt des Nordkuriers sind. Außerdem gibt es bei uns auch schon Tickets für die Landesgartenschau in Prenzlau, die am 13. April 2013 eröffnet wird, ergänzt Jana Köhn.

19 Nr. 02/ PASEWALKER NACHRICHTEN Tag der offenen Tür im neuen Servicecenter (PN/EE). Hochbetrieb herrschte am 15. Januar im neuen Servicecenter der IKK in Pasewalk. Der Grund dafür war, sicherlich nicht nur, die Einweihung der neuen Geschäftsräume am Neuen Markt 26. Zu den ersten Gratulanten gehörten der Bürgermeister der Stadt Pasewalk, Rainer Dambach und Diana Vahl, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste. Bereits Ende des vergangenen Jahres siedelte das Büro aus den Räumlichkeiten in der Gartenstraße in das jetzige Domizil um. Unser Büro ist ständig gewachsen, wir brauchten größere Räume, gesteht Aurelia Lange, Leiterin der Vertriebsregion Neubrandenburg der IKK-Nord. Das bestätigte auch Helmut Kastner, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK-Nord. Er brachte nicht nur die Grüße vom Vorstand des Verwaltungsrates, sondern würdigte auch die Arbeit der Mitarbeiter. Seit vielen Jahren ist die IKK vor Ort. Das bringt natürlich viele Vorteile für die Kunden, die hauptsächlich aus der Handwerkerschaft kommen. Fragen und Probleme können gleich vor Ort gelöst werden. Das bedeutet aber auch, dass das Büro den modernen Anforderungen entsprechen muss, sagte Kastner. Über 700 IKK-Arbeitgeber, fast IKK-Mitglieder und Familienversicherte in Pasewalk und Umgebung finden bei den Mitarbeitern des Servicecenters kompetente Ansprechpartner. Aktuell werden Versicherte von fast 60 Service- und Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betreut. Eingebunden in die Eröffnung des Servicecenters war der erste Tag der offenen Tür mit einem Handwerkermarkt. Drechslermeisterin Karina Ihlenburg aus Eggesin, die Bauerngarten-Manufaktur aus Ferdinandshof und Bäckermeister Jörg Reichau präsen- Unter den ersten Gratulanten zur Eröffnung des IKK Servicecenters am Neuen Markt 26 in Pasewalk gehörten auch Ute Kage und Ilona Krüger von der Wohnungsbaugenossenschaft in Pasewalk. Sie ist die neue Vermieterin der Krankenkasse. Bitte recht freundlich Fotos: Ernst tierten eine Auswahl ihrer Produkte. Letzterer überraschte die Gäste mit Leckereien, die er in den nächsten Tagen auf der Grünen Woche in Berlin präsentiert. Neuer Rekord beim Bürgermeisterpokal (PN/Schrom). Die Mannschaft der Behörde 1 mit Werner Hackbarth, Wolfgang Teller, Friedbert Grams, Mario Beyersdorff, Michael Helpap und Elke Hentschel gewann mit 41 Würfen das 17. Bürgermeister-Boßeln am 2. Februar 2013 bei widrigen Wetterbedingungen auf der zweimal 2,4 Kilometer langen Boßelstrecke zwischen Friedberg und Rothenburg. Damit stellten sie ihren eigenen Rekord ein, den sie beim vorjährigen Boßeln aufgestellt hatten. Am Start waren zwölf Mannschaften mit je sechs Teilnehmern. Bürgermeister Rainer Dambach bedankte sich bei den Stadtwerken für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs und teilte mit, dass in diesem Jahr die Norder aus Ostfriesland zum Wettbewerb abgesagt hatten, da der Organisator, Mister Pasewalk, Raimond Groeneweg, in den Ruhestand gegangen sei und sie die Einladung zu spät erhalten haben. Dafür halten uns die Pölicer die Treue. Die polnische Mannschaft um Władisław Diakun gehört zu den Stammgästen beim Boßeln, sagte Dambach. Nach dem Ziehen der Startnummern verwies Stadtwerkegeschäftsführer Horst Ebelt auf die Sicherheitsbestimmungen beim Boßeln. Am 30. November 1996 wurde das Boßeln als eine neue Volkssportart in Vorpommern eingeführt. Ein paar wagemutige Damen und Herren waren der Einladung von Gerda Striecker, der damaligen Vorsitzenden des Städtepartnerschaftsvereins Pasewalk-Norden, gefolgt und boßelten auf der Straße von Friedberg nach Rothenburg. Diese Sportart, die durch die Stadtwerke Pasewalk aus der ostfriesischen Partnerstadt Norden eingeschleppt wurde, wird in Ostfriesland im Winterhalbjahr ausgeübt, weil die Bauern nur im Winter dafür Zeit hatten. In Ostfriesland ist Boßeln inzwischen zu einer Volkssportart mit vielen, auch internationalen, Wettbewerben geworden. Diese Sportart sorgt für Bewe-

20 PASEWALKER NACHRICHTEN Nr. 02/2013 gung an der frischen Luft und Kommunikation zwischen den Teilnehmern und hat bereits auch bei uns viele Anhänger gefunden. Zum Boßeln gehören zwei Kugeln (ein Gespann) und ein Grabber, eine Art Drahtkorb mit Stiel, mit dessen Hilfe die Boßelkugel aus dem Chausseegraben, falls sie dort landet, herausgeholt wird. Traditionsgemäß schickte Stadtwerkegeschäftsführer Horst Ebelt als Erster die 2,5 Kilogramm schwere Boßelkugel, auf das asphaltierte Band. Ein Raunen ging durch die Menge, als Werner Hackbarth für die Mannschaft der Behörde 1 antrat und die Boßelkugel auf die Asphaltpiste schickte, die die Grundlage für den späteren Pokalsieg legte. Bei Nieselregen wurde das Boßeln beendet. Auf den Plätzen folgten die Mannschaften Stadtwerke 1 (Horst Ebelt) mit 42 Würfen, die Woba (Ralf Schwarz) mit 43, die Stadt Police (Władisław Diakun) und die Stadt Pasewalk (Rainer Dambach) mit je 53, die Wirtschaft 2 (Friedrich Busch) mit 55, die Wirtschaft 3 (Jörg Mau) mit 57, die Wirtschaft Torgelow (Wolfgang Schäfer) und Wirtschaft 1 (Wilfried Sieber) mit je 61, die Stadtwerke 2 (Eckhard Beck) mit 62, die Behörde 2 (Dr. Volker Böhning) mit 63 und die Mannschaft Wirtschaft 4 (Jürgen Mausolf) mit 64 Würfen, die Bürgermeister Rainer Dambach als die ehrlichste Mannschaft des 17. Bürgermeisterboßelns bezeichnete. Wir sind glücklich über unseren fünften Platz. Es hat uns allen viel Freude gemacht. Wir sind auch im nächsten Jahr wieder mit dabei, sagte der Policer Bürgermeister Wladislaw Diakun. Die Veranstaltung wurde kostendeckend aus privaten Mitteln getragen. Den Siegerpokal und die Medaillen für die ersten drei Plätze sowie die Verpflegung, einem deftigen Erbseneintopf durch die Feuerwehr, stellte die Stadt bereit. Für die technische Sicherstellung, Streckenkennzeichnungund reinigung sowie für die Streckenversorgung sorgten die Stadtwerke GmbH Pa- Zuletzt am Start legt Werner Hackbarth mit seinem Wurf den Sieg für die Mannschaft Behörde 1. Foto: Günter Schrom Die Mannschaft der Behörde 1 mit Werner Hackbarth, Wolfgang Teller, Mario Beyersdorff, Friedbert Grams, Elke Hentschel und Michael Helpap gewann mit 41 Würfen das 17. Bürgermeisterboßeln. Links im Bild: Stadtgewerkegeschäftsführer Horst Ebelt und Bürgermeister Rainer Dambach. Foto: Günter Schrom sewalk. Ein besonderes Dankeschön sagen die Teilnehmer den Mitarbeitern der Stadtwerke Pasewalk für ihre Gastfreundschaft und den Kameraden der Feuerwehr, Manfred Scheiwe und Günter Fielitz, für den deftigen Erbseneintopf.

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