Zahnärzteblatt SACHSEN AKTUELL RECHT FORTBILDUNG DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN

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1 20. APRIL 2007, 18. JAHRGANG, 5,50, F 45733, ISSN Zahnärzteblatt DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN SACHSEN AKTUELL Gespräch KZV und Ministerin Orosz S. 5 Aus der Arbeit des HVM-Ausschusses S. 6 ANZEIGE RECHT Die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes S. 17 FORTBILDUNG Wesentliche Chirurgische Verfahren in der Parodontologie S. 27 Die Psyche, die Pharma und die Krone das ewige Spiel S

2 Aktuell Inhalt Impressum Zahnärzteblatt SACHSEN Herausgeber Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen Schriftleitung Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion Thomas Ackermann Gundula Feuker Mitarbeiterin Renate Meinhold Redaktionsanschrift Informationszentrum Zahngesundheit Schützenhöhe 11, Dresden Telefon Fax Verlag Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, Nieschütz Telefon , Fax Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, Nieschütz Telefon , Fax ISDN-Mac Anzeigenabteilung Sabine Sperling Telefon Anzeigenpreise Zurzeit ist die Preisliste Nr. 13 vom Oktober 2003 gültig. Bezugspreis/Abonnementpreise Jahresabonnement 45,00 Euro Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen. Auflage Druckauflage, IV. Quartal 2006 Vertrieb Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt Satztechnik Meißen GmbH ISSN Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 Leitartikel Mehr Wettbewerb und die große Freiheit ab 2007? 4 Aktuell Gespräch mit Frau Ministerin Orosz im sächsischen Staatsministerium für Soziales in Dresden 5 Aus der Arbeit des HVM-Ausschusses 6 Festzuschuss-Seminare 8 Dresdner Abend Qualitätsmanagement 9 IDS 2007 in Köln 10 Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen 11 Neues Quartier für Berufsschulzentrum 12 An die Leipziger Zahnärztinnen und Zahnärzte 12 Praxisbörse der KZV Sachsen 12 Alles begann mit Chlorodont 100 Jahre moderne Zahnpflege Dixieland Night 13 ZahnRat in der Öffentlichkeit angekommen 14 Fortbildung Wesentliche chirurgische Verfahren in der Parodontologie 27 Die Psyche, die Pharma und die Krone das ewige Spiel 31 Termine Kurse im April/Mai/Juni Zahnärzte-Stammtische 16 Nachruf 25 Geburtstage 26 Redaktionsschluss für die Ausgabe Juni 2007 ist der 16. Mai Recht Die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes 17 Telemediengesetz Datenschutzerklärung 18 Aufklärungspflicht bei Einsatz neuer Behandlungsverfahren 18 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei Minijobbern 18 Praxisführung Wissenswertes für den Vertragszahnarzt Wiederherstellungsmaßnahmen neue Festzuschuss-Befunde seit dem 1. Januar Vorsicht vor Abmahnungen 22 Bücherecke Karl August Lingner 22 Das neue Dental Vademekum 2007/2008 ist erschienen 22 Websites in Looser Folge vorgestellt 23 ZE-Festzuschüsse 24 Der Duden 24 Aufklärungskampagne Frühkindliche Karies 25 Personalien Zitat des Monats 30 Information Zahnärzte auf der Welt mal mehr mal weniger 35 3

3 Leitartikel Mehr Wettbewerb und die große Freiheit ab April 2007? Dr. Holger Weißig Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen Diesen Monat trat das Wettbewerbstärkungsgesetz in Kraft, wiederholt als eine richtungweisende Jahrhundertreform angekündigt. Wir Zahnärzte müssten schon ein stattliches Alter aufweisen, wenn alle Jahrhundertreformen nur die Hälfte der angekündigten Lebensdauer durchgehalten hätten. Trotz großer Vorsätze kommt es nach halbherzigen Gesetzen eben immer anders: Im Legislaturperiodentakt der Bundesregierung werden mindestens eine, häufig auch zwei Gesundheitsreformen verabschiedet. Diesmal steht Wettbewerb auf der Banderole. Aber das deutsche Volk ist müde geworden, sich überhaupt noch mit den neuen Gesetzen auseinanderzusetzen. Laut Forsa- Umfrage meinen lediglich 18 % der Bevölkerung zu wissen, was sich ab April ändert. Man ist lieber gegen jede Veränderung, denn dann weiß man, was man hat. Der Erfahrungsschatz zeigt, neue Gesetze haben kaum Verbesserungen gebracht. Nur wenige haben Hoffnung, so zum Beispiel Mc Zahn. Mc Zahn hofft mit dem Wegfall der Zulassungssperre auf 400 Zahnärzte, die für Euro Eintrittsgeld eine Praxis anmieten und die Organisation kräftig am Umsatz beteiligen. Und deshalb steht der Hoffnung Einzelner die Skepsis der Mehrheit der Zahnärzte gegenüber. Zahnärzte befürchten Kettenpraxen, die durch Fremdkapital gestützt, den fairen Wettbewerb verletzen. Die Sorge ist verständlich, Ketten werden jedoch nicht als Massenphänomen erwartet. Gesundheitsexperten schätzen das Marktpotential mit weniger als 5 Prozent ein. Krankenkassen stehen dem neuen Gesetz ebenfalls skeptisch gegenüber. Sie fürchten einen deutlichen Kostenschub ab dem Jahr Ein Ziel des Gesetzes ist die neue Vergütungsreform, die vertragsärztliche Leistungen ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich mit festen Preisen nach einer Euro- Gebührenordnung honoriert. Auf ihrer Internetseite schreibt die AOK: Müssen Ärzte mehr Leistungen erbringen, weil der Gesundheitszustand der Patienten dies erfordert, müssen Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung stellen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch mit der Einführung der Budgetierung war das Morbiditätsrisiko auf die Leistungserbringer übertragen worden. Ist da ein Silberstreifen am Horizont für Ärzte und Zahnärzte zu sehen? Feste Preise soll es aber nur innerhalb von Regelleistungsvolumen geben. Also doch nur staatlich verordnete Freiheit mit Begrenzung! Auch die KZV fürchtet den Missbrauch der großen Freiheit. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes drängt die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und deren Mitglieder in die Bittstellerrolle bezüglich von Versorgungsverträgen. Rosinenpickerei ist angesagt. Denn überall dort, wo die Kassen an Selektivverträgen kein Interesse haben, greift der alte Sicherstellungsauftrag der KZVen. Nun könnte vielleicht jemand meinen, in dem Gesetz ist nicht viel Wettbewerb und Freiheit enthalten. Doch! Der Gesetzgeber hat sich selbst die Freiheit genommen, dass höchste Gremium der Selbstverwaltung den Bundesausschuss wie folgt zu verändern: Dieses setzt sich zukünftig auf Seiten der Leistungserbringer aus je zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zusammen. Auf der Kassenseite sind fünf Vertreter des dann neu gebildeten Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Zahnarzt gegen neun weitere Stimmen. Das Bundesministerium hat sich darüber hinaus natürlich auch das Beanstandungsrecht und die Ersatzvornahme gut abgesichert. Bei so viel Freiheit und Wettbewerb sollten wir uns auf unsere Stärke besinnen. Ein durch Vertrauen geprägtes Arzt-Patienten-Verhältnis lässt sich durch gesetzliche Neuerungen kaum erschüttern. Bieten wir unseren Patienten eine innovative und präventionsorientierte Zahnheilkunde. Dann stellen wir uns auch dem Wettbewerb und dem neuen Gesetz. Das meint Ihr KZV- Vorsitzender Kollege Dr. Holger Weißig 4 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

4 Gespräch mit Frau Ministerin Orosz im sächsischen Staatsministerium für Soziales in Dresden Aktuell Am 12. März 2007 vertraten der Vorstandsvorsitzende Dr. Holger Weißig und der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Sachsen Dr. Ralph Nikolaus in einem Gespräch mit der Ministerin Helma Orosz die Interessen der sächsischen Zahnärzte. Auf der Agenda standen die für Zahnärzte noch ausstehende Anpassung der Vergütungen an das Westniveau und die Auswirkungen der Mitgliederverschiebungen bei den sächsischen Krankenkassen. Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wurde im 85 d des SGB V eine Anpassung der Vergütung Ost-West festgeschrieben allerdings gilt dies nicht für Zahnärzte. Die Punktwerte für die vertragszahnärztliche Vergütung differieren weiterhin zwischen Ost und West um %. Nach der jüngsten Erhebung der KZBV (vom ) gibt es inzwischen erhebliche Unterschiede in der zahnärztlichen Vergütung Ost und West. So erzielt eine durchschnittliche Zahnarztpraxis laut KZBV im Osten Deutschlands nur 71 % des Umsatzes einer vergleichbaren Praxis in den alten Bundesländern. Der daraus resultierende Gewinn vor Steuern liegt ebenfalls um gut ein Fünftel niedriger als im Westen. Die Folgen sind u. a. in einem Personalabbau in den sächsischen Praxen von ca. 450 Stellen im Jahre 2005 (Quelle: KZBV) zu beobachten. In den alten Bundesländern blieb der Personalstand dagegen im selben Zeitraum weitgehend unverändert. Der Vorstand der KZV Sachsen forderte von Ministerin Orosz, sich mit dem nächsten Gesetzgebungsverfahren für eine Anpassung der vertragszahnärztlichen Vergütung an das Bundesniveau einzusetzen. Ein ebenfalls grundlegendes Problem mit gravierenden Auswirkungen auf das Budget sprach der Vorstand mit der Koppelung der Steigerung der Gesamtvergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme an. Seit 1999 sind die Veränderungen der Gesamtvergütung an den Grundsatz der Beitragsstabilität gekoppelt. Die Gesamtvergütungen konnten deshalb seither nur im Rahmen der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich vorgegebenen Veränderungsrate gesteigert werden. Ohne Veränderungen in den Mitgliederstrukturen der Krankenkassen würde das Budget für eine Versorgung auf dem derzeitigen Niveau reichen. Doch einige sächsische Krankenkassen buhlen seit Jahren massiv um Mitglieder. Mit immer günstigeren Angeboten versuchen sie, zahlende Mitglieder von anderen Kassen abzuwerben. Jüngstes Beispiel ist die bundesweite Öffnung der Knappschaft mit einem günstigen Beitragssatz von 12,7 %. Zum Problem werden diese Mitgliederbewegungen durch den Umstand, dass 1999 aufgrund der Strukturen von 1997 jeder Krankenkasse eine Kopfpauschale für die zahnmedizinischen Leistungen zugeschrieben wurde. Der Vorstand der KZV Sachsen, Dr. Weißig und Dr. Nikolaus,erläuterte Ministerin Orosz die Auswirkungen der Mitgliederbewegungen bei den Krankenkassen Mit Zeitungsanzeigen und auf Plakaten wirbt die Knappschaft um Mitglieder mit negativen Auswirkungen für die Zahnärzte Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 5

5 Aktuell Krankenkassen mit wenigen beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern erhielten eine niedrigere Kopfpauschale als Krankenkassen, die wenige zahlende Mitglieder und dafür viele Familienversicherte betreuten. Die Gesamtvergütung berechnet sich aber aus der jeweiligen Kopfpauschale und der Zahl der versicherten und Beiträge zahlenden Mitglieder (Familienversicherte bleiben bei der Gesamtvergütung unberücksichtigt). Das bedeutet: Wechselt ein Angestellter mit drei mitversicherten Familienangehörigen von einer Ersatzkasse des VdAK mit einer Kopfpauschale von 167,56 Euro (2006) aufgrund des günstigeren Beitragssatzes zur Knappschaft, so steht für die zahnmedizinischen Behandlungen der Familie, bei gleichem Krankheitsrisiko, bedeutend weniger Geld zur Verfügung. Die Knappschaft stellt nur eine Kopfpauschale von 82,64 Euro zur Verfügung. Die Leistungen bleiben gleich, aber die Gesamtvergütung sinkt bis auf die Hälfte. Der Vorstand forderte daher die Ministerin auf, im nächsten Gesetzgebungsverfahren für eine Abschaffung der Kopplung der Grundlohnsummenentwicklung bei der Änderung der Gesamtvergütung in der vertragszahnärztlichen Versorgung oder besser noch für eine Abschaffung der Budgetierung zu stimmen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnte der Vorstand der KZV Sachsen mit den beiden großen sächsischen Primärkassen Lösungen vereinbaren, die die Probleme im Sinne der Zahnärzte abmilderten. Die in den Jahren 2005 und 2006 notwendigen Sicherungsabschläge waren die direkte Folge der nicht berücksichtigten Veränderungen der Mitgliederstrukturen bei der Festsetzung der Gesamtvergütung. Die Beitragssatzsenkung im Jahr 2002 der AOK Sachsen bewirkte eine gravierende Änderung in der Mitgliederstruktur. Mitglieder und Familienversicherte sind in exorbitanter Höhe eingetreten gleichzeitig löste dieses Verhalten einen Exodus bei den Ersatzkassen im Freistaat aus. Die bei der Festlegung der Kopfpauschale zugrunde gelegte Relation aus Mitgliedern mit hoher Leistungsnachfrage, Rentnern mit geringer Leistungsnachfrage und den Familienversicherten wurde dadurch zerstört. Für die AOK Sachsen ergibt sich daraus eine permanente Unterdeckung der Kopfpauschale. Seit 2002 beträgt die Honorarsumme, die aus diesen Gründen nicht zur Gesamtvergütung gelangte, 30 Millionen Euro. Für diesen Gegenwert wurden aber von den sächsischen Zahnärzten Leistungen erbracht. Bei der IKK Sachsen, die mit günstigen Beiträgen seit 2004 erhebliche Änderungen der Mitgliederstruktur auslöste, betrug die Honorarsumme, die aus diesen Gründen 2004 und 2005 nicht zur Gesamtvergütung gelangte, 3,5 Millionen Euro. Verschärft werden diese Auswirkungen noch durch die Umwandlung von Mitgliedern in Familienversicherte aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung. Auch hierfür müsse eine Lösung gefunden werden, forderte der Vorstand der KZV Sachsen. Aus der Arbeit des HVM-Ausschusses Der HVM ist ein Instrument der Mangelverwaltung. Er kann und wird deshalb nicht für alle als gerecht empfunden werden können, da er den Konflikt begrenzte Geldmittel bei nicht begrenzter Leistungsmenge lösen muss. Die Sitzung des HVM-Ausschusses am 3. November 2006 endete mit folgendem Fazit aller Teilnehmer: Der gegenwärtige sächsische HVM ist nicht mehr zukunftstauglich und muss angesichts der erwarteten Gesetzesänderungen ersetzt werden. Die Mitglieder des HVM-Ausschusses: Dr. Rüdiger Pfeifer, Dr. Jürgen Hartmann, Dr. Gunter Gebelein, Dr. Andreas Hentschel (v. l.), Dr. Matthias Plewinski und Dr. Lutz Schmutzler (beide nicht im Bild) Der künftige HVM in Sachsen soll nach allgemeinem Konsens im HVM-Ausschuss folgende Grundsätze fortführen beziehungsweise zur besseren Bewältigung der Auswirkungen der geänderten Gesetzeslage neu enthalten: Der HVM 2008 darf auch weiterhin keine Leistungsausweitung fördern, sollte jedoch die individuelle Leistungsbereitschaft des Zahnarztes respektieren. Er muss für die zahnärztliche Praxis praktikabel, planbar und kalkulierbar sein. Eine Implementierung einer kassenspezifischen Trennung nach den jeweiligen Budgets ist eines der Hauptziele des neuen HVM und war bisher ein großer Kritikpunkt des bestehenden HVM. So griffen z. B. im jetzigen HVM auch Kürzungen im Ersatzkassenbereich, obwohl ausreichend Budget zur Verfügung stand. Ein weiterer Kritikpunkt beinhaltete die Abkopplung der im HVM zugesicherten Praxisvolumina von der realen Budgetsituation. Insoweit ist zukünftig eine Honorarverteilung unter Berücksichtigung der Gesamtvergütung vorzunehmen. Zukünftig sollten Sicherungsabschläge im IV. Quartal vermieden werden. Die budgetrelevante Verteilung muss sich vielmehr auf alle Quartale erstrecken. Unter den ab April 2007 geltenden Zulassungsbedingungen gibt es wenig Sinn, 6 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

6 Aktuell die Praxisstruktur mit Angestellten und Assistenten zu bewerten. Besser ist die Betrachtung der Gesamtabrechnung pro Zulassungsnummer. In Vorbereitung der Sitzung des HVM-Ausschusses am 30. März 2007 wurden sechs Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Neben den bekannten Mängeln des derzeitigen sächsischen HVM und der allein daraus anstehenden Änderungen, waren darüber hinaus die neuen gesetzlichen Bestimmungen in einen zukünftigen Honorarverteilungsmaßstab zu integrieren. Bedingt durch das Vertragsarztrechtänderungsgesetz (VändG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) müssen die neuen Gegebenheiten in die Honorarverteilung der KZV Sachsen einfließen. Folgende Varianten waren als Diskussionsgrundlage für die Entwicklung eines HVM 2008 Gegenstand der Betrachtung der HVM- Arbeitsgruppe und werden kurz skizziert nachfolgend vorgestellt. Vorschlag 1: Patientenbezogene kassenabhängige Geldmenge Es wurde ein HVM-Vorschlag eingereicht, der eine patientenbezogene kassenabhängige Geldmenge vorsieht. Ausgehend vom Budget würde somit pro Patient (Fall) ein fachspezifischer Fallwert pro Kasse/Kassenart zur Verfügung gestellt. In der Konsequenz erhält die Zahnarztpraxis pro Quartal die Zusage für eine patientenbezogene, kassenabhängige Geldmenge. Innerhalb dieser Geldmenge würde die Einzelleistung kürzungsfrei vergütet. Vorschlag 2: Gefloateter Punktwert Ein zweiter Vorschlag hat einen HVM mit gefloatetem Punktwert zum Inhalt. Da die Punktwerte für KFO-Leistungen niedriger sind, wäre das Gesamtbudget einer Kasse in zwei sektorale Budgets aufzuteilen. In beiden Budgets pro Kasse/Kassenart wird eine Budgetüberschreitung durch die Absenkung der abgerechneten Punktwerte verhindert. Um eine schnelle Reaktionszeit bei vorzunehmenden Punktwertänderungen zu erreichen, wird die Onlineabrechnung für KCH- und KFO-Leistungen ab 2008 Voraussetzung für die Teilnahme an der Honorarvergütung. Vorschlag 3: Individuelles Punktmengenkontingent Ziel des dritten Vorschlages ist es, ausgehend vom Budget eine konkrete Punktzahl pro Fall, pro Quartal und pro Kasse/Kassenart zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht unter Berücksichtigung des typischen Behandlungsspektrums jeder Praxis. Im Ergebnis erhält jede Praxis ein individuelles Punktmengenkontingent pro Fall, pro Quartal und Kasse/ Kassenart. Innerhalb dieser Punktmengensumme pro Kasse/Kassenart kann die Einzelleistung kürzungsfrei erbracht werden. Vorschlag 4: Praxisspezifischer Vergütungsumsatz Kern eines anderen Vorschlages ist es, dass der Honorarumsatz pro Praxis nach Kasse/ Kassenart unterteilt wird. Aus der Vorjahresabrechnung wird für jede Praxis das typische Umsatzvolumen nach Kasse/Kassenart festgestellt. Die jeweils zur Verfügung stehenden Gesamtvergütungen werden ins Verhältnis zu allen praxisspezifischen Umsatzvolumina nach Kasse/Kassenart gesetzt. Die individuellen praxisspezifischen Umsatzvolumina Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 7

7 Aktuell werden an die Gesamtvergütung angepasst. Dieser abgestimmte praxisspezifische Vergütungsumsatz wird kürzungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorschlag 5: VdAK-Umsatz herausgelöst Eine punktuelle Änderung des bestehenden sächsischen HVM war Inhalt eines fünften Vorschlages. In der weiter bestehenden Systematik wird der VdAK-Umsatz als Ausgleich für die Einbeziehung der Fremdkassen in die Matrix herausgelöst. Vorschlag 6: Kassenspezifische temporäre Punktwertanpassung Der sechste Vorschlag hat das Ziel, die Summe aller IPV (nach derzeitiger Herleitung) dem Gesamtbudget anzupassen. Insoweit würden sich vor Leistungserbringung Budgets und kürzungsfreie Praxisvolumina decken. Oberhalb des IPV-Kontingents bei wahrscheinlicher Budgetüberschreitung wird eine kassenspezifische temporäre Punktwertanpassung vorgenommen. Um eine schnelle Reaktionszeit bei vorzunehmenden Punktwertänderungen zu erreichen, wird die Onlineabrechnung für KCHund KFO-Leistungen ab 2008 Vorraussetzung für die Teilnahme an der Honorarvergütung. Zwei Grundkonzepte herausgearbeitet Die vorgestellten Ideen zum HVM 2008 wurden im Ausschuss eingehend diskutiert, analysiert und bewertet. Aus diesen sechs Modellen wurden im Ergebnis dessen zwei Grundkonzepte herausgearbeitet, die an konkreten Beispielen durchgerechnet und verprobt die Entscheidungsgrundlage für die nächste Sitzung des HVM-Ausschusses am 22. Mai 2007 bilden und nachfolgend kurz vorgestellt werden. Die beiden Konzepte entstanden unter der Maßgabe, dass der zukünftige HVM eine Honorarverteilung, ausschließlich gegenüber Praxen, kassen/kassenartenspezifisch vornimmt, einen Budgetbezug und eine Historienorientierung beinhaltet. Im ersten Grundkonzept wird der Praxisumsatz des Vorjahres nach Kasse/Kassenart ermittelt. Der festgestellte Praxisumsatz nach Kasse/Kassenart wird an das jeweilige Budget angepasst. Dieser angepasste Praxisumsatz bildet das kürzungsfrei zur Verfügung gestellte individuelle Umsatzkontingent nach Kasse/Kassenart. Es wird eine Jahresbetrachtung eingeführt, die aber weiterhin Quartalslimitierungen vorsieht. Im zweiten Grundkonzept wird der Praxisfallwert des Vorjahres nach Kasse/Kassenart ermittelt. Der festgestellte Praxisfallwert nach Kasse/Kassenart wird an das jeweilige Budget angepasst. Dieser angepasste Praxisfallwert bildet das kürzungsfrei zur Verfügung gestellte individuelle Fallwertkontingent nach Kasse/Kassenart. Es wird eine Jahresbetrachtung eingeführt, die aber weiterhin Quartalslimitierungen vorsieht. Eine verpflichtende Onlineabrechnung für KCHund KFO-Leistungen ab 2008 als Vorraussetzung für die Teilnahme an der Honorarvergütung ist noch Gegenstand der Diskussion. Festzuschuss-Seminare Mehr als Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen profitierten im März von den Schulungen der KZV Sachsen zum Thema Festzuschuss-System. In drei Veranstaltungen in Chemnitz, Dresden und Leipzig erfuhren die Teilnehmer vom Vorstandsvorsitzenden der KZV Sachsen Dr. Weißig, wie die Änderungen bei den Festzuschüssen angewendet werden müssen. Anhand von klinischen Fallbeispielen verdeutlichte Dr. Weißig den Seminarteilnehmern, welche Auswirkungen die Aktualisierungen des Festzuschuss-Systems auf die Abrechnungspraxis haben. Im Anschluss an das Seminar mussten die Teilnehmer (hier in Chemnitz) verschiedene Aufgaben lösen eine knifflige Angelegenheit Er erinnerte auch daran, dass mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, welches am 1. Januar 2007 in Kraft trat, der GOZ-Abschlag von 10 % entfallen ist. Bei Leistungserbringung nach dem 1. Januar 2007 kann die GOZ vollumfänglich angesetzt werden, auch wenn der Heil- und Kostenplan noch im Jahr 2006 ausgestellt wurde. Er wies auf einige Klippen und potentielle Fehlerquellen im Festzuschusssystem hin und gab Tipps zu deren Vermeidung. So erläuterte Dr. Weißig anhand von Reparaturbeispielen, dass es keine Kombinierbarkeit der Befundnummern 6.0 bis 6.5 untereinander gibt, für mehrere Maßnahmen an einer Prothese. Er brachte zum Ausdruck, dass das System und die Regularien der Festzuschüsse nicht immer logisch nachvollziehbar seien, da bei deren Festsetzung im Gemeinsamen Bundesausschuss auch versicherungstechnische Aspekte eine Rolle gespielt hätten. Dr. Weißig empfahl daher den Anwesenden den Einsatz der Digitalen Planungshilfe zum Festzuschuss-System DPF-Interaktiv der KZBV. Es sei ein nützliches und kostenfreies Werkzeug für den Zahnarzt. Die Änderungen, die seit Anfang des Jahres gelten, müssen mit ei- ner Aktualisierungsdatei in die Planungshilfe eingefügt werden. Die KZBV stellt zu diesem Zweck eine ausführbare Datei auf ihrer Internetseite zum Download zur Verfügung (siehe ZBS 01/07, Seite 22). Dr. Weißig erläuterte verschiedene Befundsituationen, wies auf mögliche Fehlerquellen hin und empfahl die Digitale Planungshilfe der KZBV 8 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

8 Aktuell Dresdner Abend Qualitätsmanagement für Zahnärzte Das Dresdner Congress Center war gerade groß genug, die mehr als 600 Zahnärzte und Praxismitarbeiter zu fassen. Am Freitag, dem 30. März, fand zum Thema Qualitätsmanagement der erste Dresdner Abend der KZV Sachsen in diesem Jahr statt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2006 die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung beschlossen. Gesetzliche Grundlagen Die Vertragszahnärzte sind nach 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen. Die KZVen sollen nach Ablauf der Einführungsphase (vier Jahre) jährlich mind. 2 % zufällig ausgewählte Vertragszahnärzte zum Nachweis des QMs auffordern. Welches QM-System und wann? Es steht jedem Zahnarzt frei, eines der von vielen externen Anbietern offerierten QM- Systeme zu kaufen, sich ein eigenes einzurichten oder die künftigen Angebote von KZVS und LZKS zu nutzen. Wichtig bei dieser Entscheidung ist, dass der Bundesausschuss keine Zertifizierung vorschreibt und dem Praxisinhaber einen Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie einräumt, damit das in der Praxis eingesetzte System alle nachfolgend aufgeführten Grundelemente enthält. Grundsätzliche Anforderungen Grundelemente eines einrichtungsinternen QMs sind: Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes, Definition von Zielen, Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten, Durchführung von Änderungsmaßnahmen, erneute Erhebung des Ist-Zustandes, praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von QM-Maßnahmen. QM muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein. Umsetzung in der Praxis QM sollte nicht nur als zusätzlicher Bürokratieaufwand verstanden werden. Vielmehr steckt darin auch die Chance, die eigene Praxis in den Abläufen zu optimieren, mit positiven betriebswirtschaftlichen Auswirkungen, und von zufriedeneren Patienten zu profitieren. Dazu dienen u. a. sogenannte To-do-Listen, in denen die notwendigen Abläufe und Zuständigkeiten z. B. bei der täglichen Vorbereitung des Sprechzimmers festgehalten werden. Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 9

9 Aktuell IDS 2007 in Köln Auch die 32. Internationale Dental Schau ist zu empfehlen. Natürlich ist es nun zu spät dazu, sie fand vom 20. bis in Köln statt. Betrachten Sie diesen Beitrag also bitte als Empfehlung für die mit Sicherheit dem zweijährigen Turnus gemäß folgende IDS Wer 2005 dachte, diese Exhibition ist in ihrem gigantischen Ausmaß (sie ist seit Jahren schon die weltgrößte Dentalmesse) nicht zu überbieten, sah sich in diesem Jahr eines Besseren eindrucksvoll belehrt. Nicht nur Aussteller- und Besucherzahlen, auch Ausstellungsfläche und Rahmenprogramm expandierten weiter. Neben dieser quantitativen Zunahme konnte der Messebesucher auch eine Reihe qualitativ verbesserter Annehmlichkeiten registrieren. Es wurde erfolgreich an der Infrastruktur der Ausstellung gearbeitet. Durch die neu durchdachte Nutzung der Eingangsbereiche mit Südeingang, einem ansprechenden Boulevard und der zentralen Piazza boten sich dem Besucher zahlreiche interessante Möglichkeiten zum Relaxen, für Meetings und zur Gestaltung seines Rahmen- und Begleitprogramms. Selbstverständlich reisen wir nicht zum Relaxen auf die Fachmesse. Anreisen kann man mit Veranstaltungstickets, die von der Deutschen Bahn in Kooperation mit der Koelnmesse für Aussteller und Besucher zu Sonderpreisen (heißt: reduziert) angeboten werden. Flugtickets sind direkt über die Koelnmesse als Veranstalter der IDS zu buchen. Man hat auch die Möglichkeit gemeinsam mit Kollegen, Partnern und anderen Interessierten eine Gruppensammelanreise per Bus, organisiert durch ein Dentaldepot inklusive Übernachtung und Rahmenprogramm, zu probieren, und gewinnt so eine Menge Zeit zum Kollegenplausch. Die Messetickets berechtigen zur freien Fahrt mit den Nahverkehrsmitteln des Verkehrsverbandes Rhein-Sieg (VRS) in weitem Umkreis u. a. bis Bonn. Vom 20. bis 24. März konnte der Besucher und auch der Aussteller sein apres-messeprogramm u. a. in den Bars, Restaurants und Kneipen, den zahlreichen Museen mit vielen Sonderausstellungen oder mit dem Besuch außergewöhnlicher Konzerte gestalten. Am 21. März gastierte das Staatliche Sinfonieorchester Moskau in der Kölner Philharmonie, wo auch das Russische Nationalorchester am 24. März auftrat. Daneben waren Bollywood The Show oder auch japanische Trommler zu sehen und vor allem zu hören. Das Nonplusultra an Rahmenprogrammgestaltung bietet die Koelnmesse Service GmbH selbst in Form verschiedener Mehrtagespakete. Das Basis Paket (2 Nächte im DZ****) konnte ergänzt werden durch Paket I: Beautyful Cologne, Paket II: Culinaria Colonia, Paket III: Cologne Art & Rock n Roll sowie Paket IV: Cologne Handicap (Anm.: für Vier von fünf Besuchern waren mit dem Ausstellungsangebot zufrieden Golfspieler). Bei so viel Rahmenprogramm muss natürlich die verbleibende Zeit für den Messebesuch überlegt organisiert werden. Man kann ziellos die Messe abwandern in Gänze, um sich nur kurz an jedem Stand zu informieren, braucht man auch mehr als einen Tag. Diese Variante frustriert. Der Stratege, über 20 % wollen Einkäufe auf der Messe tätigen und 30 % Einkäufe nach der Messe vorbereiten, 85 % wollen sich über Neuheiten informieren und knapp 30 % suchen nach Problemlösungen, kommt nicht umhin, sich vorbereitend einen Plan zu erstellen. Dazu benutzt man das Messejournal, das umfassend über Trends, Meinungen, Messeneuheiten, Aussteller und Hallenbelegungspläne informiert. Wer es ganz akribisch vorbereiten will, kann den 650-seitigen Messekatalog zu Rate ziehen. Am interessantesten bei der Durchsicht desselben fand ich den beigelegten Nachtrag. Dieser listet alle Aussteller, die nach dem Einsendeschluss ihre Teilnahme gemeldet haben, aber auch die, welche abgemeldet haben. Leider fehlte mir die Zeit, auf investigativem Weg zu erfahren, warum WEBECO GmbH, EUBIOMED Dentalprodukte GmbH oder Sweden Recycling AB neben weiteren 35 gemeldeten sich wieder abgemeldet haben. Die großen Trends der Branche sind nach wie vor aktuell und entwicklungsträchtig. In Sachen Praxishygiene weiten sich der Anbieterkreis sowie die Palette der Produkte renommierter Anbieter zum gesetzeskonformen Aufbereiten der Medizinprodukte aus. Dies schafft mehr Auswahlmöglichkeiten, z. B. bei der Wahl eines Reinigungs- und Desinfektionsgerätes (früher Thermodesinfektor), nahezu mühsam wird die Auswahl eines geeigneten Dampfsterilisators, wohingegen Nischenprodukte auch in Nischen bleiben. So ist z. B. die Verfügbarkeit überzeugender Desinfektionsautomaten für Abformungen mehr als überschaubar. Keramik ist unaufhaltsam auf dem Vormarsch, obwohl nach wie vor an biokompatiblen Legierungen weitergearbeitet wird. Weit über verschiedene Legierungen sind auf dem Markt und es wird vor allem an der Verarbeitbarkeit und der Verbesserung der Oberflächenstrukturen geforscht und entwickelt. Diese fast unübersichtliche Vielfalt könnte konsequenten Materialstrategien basierend auf Keramik oder Titan ungewollt Pate stehen. Der Boom der Implantologie mit erstaunlichen Möglichkeiten der Versorgung in inzwischen schon weit gestaffelten Kostenkategorien sollte uns unter keinen Umständen die restlichen Möglichkeiten prothetischer Rekonstruktionen und oraler Rehabilitation vergessen lassen. CAD/CAM funktioniert inzwischen bei geeigneter Indikation chairside sowie uneingeschränkt im Dentallabor, vorzugsweise im Keramiksektor, aber auch Titanrohlinge werden passend gefräst. Es gab viel zu sehen, zu staunen und auch einiges zum Schwärmen. So zum Beispiel die allerneuesten Möglichkeiten dreidimensionaler Röntgendiagnostik, die sowohl diagnostisch als auch therapieplanerisch einen neuen Horizont eröffnen, jenseits dessen leider auch ihr Preis liegt. Wer sich ausführlich oder detailliert über Messeneuheiten informieren möchte, sollte dies in der einschlägigen Fachpresse tun, in diesem Beitrag ist dies nicht erschöpfend zu bewältigen. Mein Tipp 2009 selbst hinfahren, es ist aufschlussreich, in vielerlei Hinsicht aus seinem eigenem Mikrokosmos Zahnarztpraxis (oder Labor) ins Universum des weltweiten Dentalmarktes vorzudringen kamen 35 % der Fachbesucher und 62 % der Aussteller aus dem Ausland. 81 % der Besucher waren mit dem Ausstellungsangebot zufrieden bzw. sehr zufrieden und fast alle gaben der IDS die Note Empfehlenswert, ich auch. Also auf Wiedersehen 2009 in Köln. Peter Lorenz Ausschuss Berufsausübung 10 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

10 Aktuell Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen Der Bedarfsplan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen für die vertragszahnärztliche Versorgung wurde im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen erstellt. Grundlage sind die Bedarfsplanungsrichtlinie sowie die Beschlüsse des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen. Im Bedarfsplan sind die zahnärztlichen und kieferorthopädischen Planungsbereiche dargestellt, und eine Übersicht zur Altersstruktur der Zahnärzte wird ausgewiesen. Der Bedarfsplan liegt zur Einsichtnahme bei der KZV Sachsen aus. Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen hat in seiner Sitzung am 21. März 2007 beschlossen: die Neuanordnung von Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Versorgung für keine Planungsbereiche; auf dem Gebiet der kieferorthopädischen Versorgung für keine Planungsbereiche; die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen wegen Wegfall der Überversorgung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Versorgung für keine Planungsbereiche; auf dem Gebiet der kieferorthopädischen Versorgung für keine Planungsbereiche; Zulassungen bis zum erneuten Eintritt der Überversorgung dürfen erteilt werden: a) auf dem Gebiet der zahnärztlichen Versorgung für den Planungsbereich 2055 Kamenz b) auf dem Gebiet der kieferorthopädischen Versorgung für den Planungsbereich 2024 Dresden, Stadt Sitzungstermine des Landesausschusses Der Landesausschuss wird über Veränderungen der Versorgungssituation in seinen Sitzungen am: 8. Mai 2007, 21. August 2007, 19. November 2007, 27. November 2007 entscheiden. Frühjahrstreffen der VV-Vorsitzenden in Schwerin Am 16. und 17. März 2007 trafen sich in Schwerin die Vorsitzenden der KZV-Vertreterversammlungen zur Analyse der Situation für die Vertragszahnärzteschaft nach Verabschiedung des VÄndG und des WSG sowie zur Diskussion weiterer Themen. Die sich verändernden Bedingungen für die freie Berufsausübung setzten die Vorsitzenden der Vertretterversammlungen auf die Tagesordnung solvenzrechtes von Krankenkassen, wobei die oben dargestellten Themen eindeutig im Vordergrund standen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass wir alle gemeinsam hellwach sein müssen, um einer weiteren schleichenden Verstaatlichung der am- Lebhaft ventilierte Themen waren Fragen des Zulassungswesens, das Verhältnis zu Kettenpraxen, Möglichkeiten und Grenzen eines MVZ, Fragen der Residenzpflicht, der Anleitungs- und Kontrollmöglichkeiten bei der Beschäftigung angestellter Zahnärzte sowie zu verschiedenen Formen der integrierten Versorgung bestimmter definierter Versichertengruppen. Einhellig wurde herausgestellt, dass es Aufgabe der KZVen sein sollte, keine Verschlechterung der Bedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung zuzulassen. Nicht das Alte, Bewährte muss beweisen, dass es gut ist, sondern das Neue muss den Beweis antreten, dass es besser ist. (alte chinesische Weisheit). Ein weiteres Thema war die Entwicklung von Servicegesellschaften der KZVen, die der Kollegenschaft verschiedene Möglichkeiten anbieten, das Wissen, die Erfahrung und die Logistik unserer Körperschaften für Abrechnungsfragen, Vertragsverhandlungen etc. zu nutzen. Dazu wird noch Diskussionsbedarf gesehen. Die Erfahrungsberichte aus den einzelnen Bundesländern zeichneten ein vielschichtiges Bild, wie z. B. das Verhältnis KZV-ZÄK, der kassenseitige Versuch der Aushöhlung des bewährten Gutachterwesens durch den MDK oder Probleme des Inbulanten medizinischen Versorgung und einer sich abzeichnenden Verschlechterung der Positionen unserer Patienten in deren und unserem Interesse die Stirn zu bieten. Dr. Peter Schletter Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZV Mecklenburg-Vorpommern Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 11

11 Aktuell Neues Quartier für Berufsschulzentrum Das Berufsschulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Dresden ist umgezogen. Wurde bisher in Dresden an vier Einzelstandorten unterrichtet, konnten die neuen Gebäude auf der Maxim-Gorki-Straße 39 und der Döbelner Straße 8 nach einer Bauzeit von reichlich 18 Monaten am 2. März feierlich eingeweiht werden. Aus diesem Anlass erhielt das berufliche Schulzentrum von der Stadt Dresden den Namen Karl August Lingner verliehen, der Vorbildwirkung für die Berufsausbildung haben soll. Am Berufsschulzentrum Karl August Lingner werden Arzthelfer/innen, Zahntechniker/innen, Erzieher/innen, Altenpfleger/innen, Pharmazieassistent/innen sowie Zahnmedizinische Fachangestellte ausgebildet. Von den insgesamt Auszubildenden erhalten zurzeit 246 künftige Zahnmedizinische Fachangestellte ihre theoretische Berufsausbildung. Am 25. April 2007 laden die Lehrkräfte zum Tag der offenen Tür ein. Sie stehen ab Uhr ausbildenden Zahnärzten und an Ausbildung Interessierten für Nachfragen, Anregungen und Gedankenaustausch zur Verfügung. Das neue Berufsschulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Dresden erhielt zur Einweihung den Namen Karl August Lingner An die Leipziger Zahnärztinnen und Zahnärzte Praxisbörse der KZV Sachsen Der Bereich Seniorenzahnmedizin der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde der Universität Leipzig sucht Kolleginnen oder Kollegen, die in Leipzig wohnen und Interesse haben, mit der Universität zu kooperieren. Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt würde in einem Modellprojekt einen oder zwei halbe Tage in der Woche mit dem Bereich Seniorenzahnmedizin in unserer Poliklinik zusammenarbeiten. Als Gastzahnarzt würden Sie in der Instruktion der Studierenden mitarbeiten, die zahnmedizinische Betreuung von Senioren mit den Studierenden planen und ausführen. Es sind alle Kolleginnen und Kollegen angesprochen, das Vorhandensein einer Niederlassung ist nicht Voraussetzung. Berufseinsowie -aussteiger, die wieder bzw. noch Interesse an der Zahnmedizin haben, sind herzlich willkommen. Falls Sie neugierig geworden sind, bitten wir Sie, sich an das Sekretariat der Poliklinik für Prothetik der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Leipzig, (Telefon: 0341/ ) zu wenden. Von dort erhalten Sie dann weitere Informationen. Prof. Dr. Th. Reiber Chiffre 3035/0612 Planungsbereich Leipzig, Stadt Übergabe Fachrichtung A Art der Praxis EP A Allgemein, O Oralchirurg, K Kieferorthopäde, EP Einzelpraxis, GP Gemeinschaftspraxis Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter o. g. Chiffre-Nummer an die KZV Sachsen, PF , Dresden. Nutzen Sie das kostenfreie Angebot der Praxisbörse unter oder lassen Sie sich direkt beraten durch die KZV Sachsen, Abteilung Mitglieder, Telefon: ! 12 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

12 Aktuell Alles begann mit Chlorodont 100 Jahre moderne Zahnpflege Anlässlich des 100-jährigen Firmenjubiläums von DENTAL-Kosmetik wurde im Deutschen Hygiene Museum in Dresden am 29. März 2007 die Sonderausstellung Alles begann mit Chlorodont Eine Firmengeschichte aus Dresden eröffnet. Sie zeigt noch bis zum 13. Mai die Biographie der Unternehmensmarke Chlorodont, der ersten maschinell hergestellten Zahncreme der Welt. Vor genau hundert Jahren hatte der Dresdner Apotheker Dr. Ottomar Heinsius v. Mayenburg damit begonnen, Zahnpasta anzurühren, in Tuben abzufüllen und zu verkaufen. Dies gilt als Geburtsstunde der modernen Zahnpflege. Seitdem produziert das Unternehmen durchgängig in Dresden. Die Ausstellung illustriert eindrucksvoll, wie es der Marke in kürzester Zeit gelungen ist, ein neues Bewusstsein für gesunde und schöne Zähne zu schaffen. Schon nach wenigen Jahren war der Name Chlorodont fest in der Bevölkerung verankert und zum Synonym für Zahnpasta geworden. Bis 1924 entwickelten sich die Leo-Werke, der Vorläufer der DENTAL-Kosmetik, zum größten europäischen Zahncremehersteller mit Mitarbeitern und weltweit 27 Niederlassungen. Aufmerksamkeitsstarke Werbung und konsequente Markenpflege leisteten von Beginn an einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg: Chlorodont war als Marke unverwechselbar und überall präsent im öffentlichen Raum. Die Jubiläumsausstellung gibt Einblicke in das umfangreiche Werksarchiv und zeigt historische Fotos und Werbemittel aus der belebten Unternehmensgeschichte. In der DDR wurden die Leo-Werke zum sozialistischen Vorzeigebetrieb umgebaut. Nach der Wende meisterte das Unternehmen, unter dem neuen Namen DENTAL-Kosmetik, den schwierigen Schritt zurück in die freie Marktwirtschaft. Heute kann DENTAL-Kosmetik an ruhmreiche, vergangene Zeiten anknüpfen: Täglich verlassen Tuben Zahncreme und Flaschen Mundwasser die Produktionsanlagen in der Dresdner Katharinenstraße und werden in die ganze Welt exportiert. Quelle: DENTAL-Kosmetik Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 13

13 Aktuell ZahnRat in der Öffentlichkeit angekommen Die fünf Herausgeber der Patientenzeitschrift ZahnRat trafen sich am 29. April zu ihrer diesjährigen Klausur, um Bilanz zu ziehen, notwendige Veränderungen zu diskutieren und das kommende Publikationsjahr vorzubereiten. An der Klausur nahm ebenso der Verlagsleiter, Herr Palmen, teil. Seit nunmehr zwei Jahren wird der ZahnRat jeweils nach seinem Erscheinen aktuell in der zm vorgestellt. Über den Bestellservice des Verlags Satztechnik Meißen wurden im vergangenen Jahr über ZahnRäte in weitere acht Bundesländer sowie nach Bremen, Hamburg und Berlin verschickt. Hamburg wird auch die nächsten vier Ausgaben des ZahnRates für seine Zahnärzte beziehen. Aber auch in den Herausgeberländern steigt der Bedarf stetig. Über die ständige Auflage hinaus wurden im vergangenen Jahr ZahnRäte von Praxen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geordert, allein aus Sachsen kamen nahezu Nachbestellungen. 30 Redaktionen in Sachsen gehören mittlerweile ebenfalls zum Stammverteiler und bekommen damit regelmäßig Fachinformationen aus erster Hand. Am gefragtesten waren die Heft zum Thema Implantologie. Als Themen für die nächsten Ausgaben wurden vom gemeinsamen Redaktionsausschuss festgelegt: Risikofaktoren ein Überblick (I/2008) Wechselgebiss zwischen 6 und 12 Jahre (II/2008) Recall ein Leben lang Prophylaxe in allen Facetten (III/2008) Endodontie (IV/2008). Noch in diesem Jahr wird Sachsen einen ZahnRat zu Möglichkeiten, Vorteilen und Grenzen von Zahnersatz außerhalb der Implantologie herausgeben. Die Patientenzeitschrift wird in Kürze auch mit einer eigenen Web-Site im Internet vertreten sein: Aus gegebenem Anlass sei darauf hingewiesen, dass die auf den Kammerseiten aufrufbaren ZahnRat-Ausgaben als pdf-dateien entsprechend dem Urheberrecht nur mit Zustimmung der Herausgeber auf eigenen Seiten verwendet werden darf. Links von eigenen Seiten auf die künftige ZahnRat-Adresse sind möglich, ebenso auf die Homepages der LZKen. 14 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

14 Termine Fortbildungsakademie: Kurse im April/Mai/Juni 2007 Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, Dresden, Fax: Petra Kokel (Kurse Strahlenschutz/Abrechnung): Tel Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2007 oder dem Internet für Zahnärzte Dresden Werkstoffkundliche Aspekte in der Prothetik D 46/07 Prof. Dr. Klaus Böning, , Was ist wichtig für die Praxis? Dresden 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte Artikulatorentechnik in der täglichen Praxis D 48/07 PD Dr. Olaf Bernhardt, , Greifswald 14:00-18:00 Uhr , 09:00-16:00 Uhr 14 Punkte Zahnfarbene plastische Füllungsmaterialien D 49/07 Dr. Uwe Blunck, , und deren Adhäsivsysteme Berlin 09:00-18:00 Uhr 8 Punkte Kofferdam nützlich, aber unbeliebt D 50/07 Dr. med. Steffen Richter, , Dresden 14:00-20:00 Uhr 8 Punkte Implantologische Konzepte in der D 51/07 Dr. Gerhard M. Iglhaut, , ästhetischen Zone Memmingen 10:00-18:00 Uhr , 09:00-17:00 Uhr 18 Punkte Im Dialog mit dem Unterbewusstsein zum Erfolg D 55/07 Dr. Joachim Lüddecke, , (auch für Praxismitarbeiterinnen) Leipzig 14:00-19:00 Uhr , 09:00-16:00 Uhr 14 Punkte Allergie, Schleimhautveränderungen und D 57/07 Dr. Michael Hopp, , Materialunverträglichkeit Berlin 09:00-17:00 Uhr 8 Punkte Hands-On-Kurs: Ästhetik und Funktion D 60/07 PD Dr. Jürgen Manhart, , Optimale Ergebnisse mit direkten Komposit- München 14:00-20:00 Uhr füllungen im Front- und Seitenzahnbereich , 09:00-18:00 Uhr 17 Punkte Ihre Praxis im richtigen Licht Tabellen und Spalten D 61/07 Uta Reps, , (auch für Praxismitarbeiterinnen) Dresden 13:00-18:30 Uhr 6 Punkte Der Drogenabhängige als Problem- und Risiko- D 62/07 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, , patient in der zahnärztlichen Praxis Dresden 14:00-18:00 Uhr (auch für Praxismitarbeiterinnen) 4 Punkte Praktikable Prophylaxe-Programme (PPP) D 64/07 Dr. Ralph-Steffen Zöbisch, , Teamkurs mit praktischen Übungen Elsterberg 14:00-19:00 Uhr , 09:00-16:00 Uhr 15 Punkte Metalllegierungsfreie direkte und indirekte D 65/07 Prof. Dr. Knut Merte, , Restaurationen Wege aus dem Labyrinth Leipzig 09:00-17:00 Uhr Fortbildung für Fortgeschrittene , 09:00-17:00 Uhr 18 Punkte Röntgendiagnostik mit der Panoramaschicht- D 66/07 Prof. Dr. Dr. Jürgen Düker, , aufnahme (PSA) Trainingskurs für die Praxis Freiburg 09:00-16:00 Uhr 9 Punkte Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 15

15 Termine Chemnitz Kiefergelenkserkrankungen und Schienungs- C 05/07 Dr. Utz Damm, , maßnahmen Therapie und Abrechnung in der Plauen 14:00-19:00 Uhr vertragszahnärztlichen Versorgung /Notfall- Friederike Petzold, positionen in der zahnärztlichen Praxis im Dresden Zusammenhang mit Kieferbruch und Unfällen (auch für Praxismitarbeiterinnen) 6 Punkte für PraxismitarbeiterInnen Dresden Die Auszubildende in der Praxis - D 118/07 Helen Möhrke, , Mach was draus! Berlin 14:00-18:00 Uhr Offene Forderungen gegen Patienten D 120/07 RA Michael Goebel, , (Theorie und Praxis der Forderungsbeitreibung) Dresden 14:00-18:00 Uhr Geprüfte Rechtsfachwirtin Susann Zscheile, Meißen-Klipphausen Die kieferorthopädische Abrechnung D 121/07 Hannelore Schneider, , von A bis Z nach BEMA Dresden 14:00-18:00 Uhr GOZ für Fortgeschrittene D 128/07 Gudrun Sieg-Küster, , Wülfrath 09:00-16:00 Uhr Senioren im Prophylaxeruhestand? D 129/07 Angelika Kohler-Schatz, , Prophylaxe und spezielle Zahnreinigung Stuttgart 09:00-17:00 Uhr bei älteren Patienten Fissurenversiegelung pro + contra D 130/07 Angelika Kohler-Schatz, , Stuttgart 09:00-17:00 Uhr Das A B C der Rezeption D 131/07 Brigitte Kühn, , Basiswissen für Berufsanfänger, Quereinsteiger Seeshaupt 14:00-20:00 Uhr und Springer Die perfekte Ablauforganisation D 132/07 Brigitte Kühn, , Das PLUS für alle! Seeshaupt 09:00-15:00 Uhr Prophylaxe aktiv! D 133/07 Martha Holzhauser-Gehrig, , Vom Approximalraum-Plaque-Index bis zur München 09:00-17:00 Uhr Zahnoberflächenpolitur Assistenz bei der Adhäsivtechnik D 134/07 Dr. Uwe Blunck, , Berlin 09:00-14:30 Uhr Zahnärzte-Stammtische Zahnärztestammtisch Görlitz Datum: Mittwoch, 23. Mai 2007 Ort: Hotel Mercure, Görlitz, Uferstraße 17 f Themen: 1. Aktuelle Aspekte der Diagnostik und Therapie der Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) 2. Die Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden durch selektive Granulozytenadhäsionshemmung Referenten: 1. Dr. Falk Pfanne 2. Herr Marco Völkner Rückmeldung: Dr. Rüdiger Pfeifer, Tel./Fax: Stammtisch in Bautzen Datum: Mittwoch, 02. Mai 2007, 19:30 Uhr Ort: Gaststätte Haseneck Bautzen, Steinstraße Thema: Aktuelles aus der Standespolitik Referent: Dr. Mathias Wunsch, Präsident der LZÄK Sachsen Information: DS Uta Raue, Tel.: Stammtisch in Weißwasser Datum: Montag, 23. April 2007, 19:30 Uhr Ort: Bürgerhaus, Muskauer Str , Niesky Thema: 1. HVM in Sachsen 2. Vertragsverhandlungen 3. VÄndG, Neuerungen im Zulassungsbereich Referent: Dr. Weißig Information: DS Silvia Bruckert, Tel.: Zahnärztestammtisch Torgau Datum: Dienstag, 24. April 2007, 19:00 Uhr Ort: Restaurant Sanssouci, Dahlener Str. 15, Torgau Themen: 1. Budget 2006 Auswertung HVM 2. Stand Vertragsverhandlungen Auswirkungen des Gesetzgebungsverfahrens auf 4. Verschiedenes Referenten: Dr. Ralph Nikolaus, Andreas Tzscheutschler 16 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07

16 Recht Die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes Gemäß 23 der Berufsordnung für die Zahnärzte im Freistaat Sachsen ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern, die gegen ihn aus seiner gesamten beruflichen Tätigkeit und seiner Praxisführung entstehen können. Aus aktuellem Anlass möchten wir auszugweise den Artikel von Herrn Rechtsanwalt Dr. Trilsch, abgedruckt im Zahnärzteblatt Sachsen 09/05, zu diesem Thema wiedergeben. Es wurde bereits mehrfach verdeutlicht, dass Zahnarzthaftung einerseits und gewährter Versicherungsschutz andererseits zweierlei sind. Der Umfang der zahnärztlichen Haftung kann im Einzelfall über den mit dem Versicherer vereinbarten Versicherungsschutz hinausgehen. Der sogenannte Erfüllungsschaden, das sind z. B. die Kosten für die Nachbesserung oder Neuherstellung des fehlerhaften Zahnersatzes durch einen anderen Zahnarzt, ist nicht mit versichert. Der Versicherer gleicht in solchen Fällen lediglich den aufseiten des Patienten bestehenden Schmerzensgeldanspruch aus. Darüber hinaus unterliegen kosmetische Operationen, soweit sie überhaupt versicherbar sind, einem Zuschlag (Teichner/Schröder, MedR 2005, 128). Es ist dringend zu empfehlen, jährlich zu prüfen, ob der vereinbarte Versicherungsschutz noch mit den aktuellen Praxisbedingungen übereinstimmt. Auch die Beschäftigung eines zahnärztlichen Assistenten ist mit dem Versicherer rechtzeitig vor der Aufnahme seiner Tätigkeit abzuklären, um sicherzustellen, dass der niedergelassene Zahnarzt und seine Praxis sowie der angestellte Zahnarzt haftpflichtversichert sind. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist Berufspflicht jedes Zahnarztes. In erster Linie muss jedoch jeder Zahnarzt ein ureigenes Interesse daran haben, über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen, die den zu versichernden Personen,- Sach-, und Vermögensschaden erfasst. Darüber hinaus sollte auch das in Frage kommende Tätigkeitsspektrum des Zahnarztes bestmöglich versichert sein. Es genügt also nicht, wenn der Zahnarzt sich nur mit der Frage auseinandersetzt, welche Versicherungssumme für ihn optimal ist. Es ist auch erforderlich, in regelmäßigen Abständen die Versicherungsbedingungen, also das Kleingedruckte, genau zu studieren. Dort ist nämlich der vertraglich vereinbarte Versicherungsumfang nachzulesen. Etwaige Änderungen, insbesondere Risikoerhöhungen, sind der Versicherung mitzuteilen, erforderlichenfalls ist zusätzlicher Versicherungsschutz zu vereinbaren. Versicherungsrechtlich heißt dies, dass der Zahnarzt Gefahrerhöhungen zu vermeiden oder anzuzeigen hat ( a VVG, Versicherungsvertragsgesetz). Zu beachten ist auch, dass jeder Zahnarzt gegenüber seiner Versicherung sogenannte Obliegenheiten zu erfüllen hat. So ist der Zahnarzt nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftungsanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen. Der Zahnarzt darf dem Patienten die den Behandlungsfehler begründenden Tatsachen mitteilen, er darf aber nicht die Kausalität des Fehlers für den geltend gemachten Schaden oder seine grundsätzliche Einstandspflicht bestätigen. Vom Zahnarzt der im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen ohnehin emotional betroffen ist wird, sofern er sich äußern will, die Kenntnis komplizierter juristischer Feinheiten abverlangt, was lebensfremd ist. Folglich kann dem umsichtigen Zahnarzt nur empfohlen werden, ohne Abstimmung mit seinem Versicherer nicht mit dem Patienten zu korrespondieren. Die o. g. Mahnung ist aus rechtlicher Sicht erforderlich und nicht zu beanstanden. Sie erschwert jedoch das möglicherweise sinnvolle klärende Gespräch mit dem Patienten. Darüber hinaus ist jeder Versicherungsfall meldepflichtig. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich zu melden ( 5 Abs. 2 AHB). Eine Schadensanzeige ist abzugeben, sobald der Zahnarzt Kenntnis von dem eingetretenen Schaden hat. Der Zahnarzt hat dem Versicherer einen ausführlichen und wahrheitsgemäßen Schadensbericht zu erstatten, der sich auf alle Tatumstände des Schadensfalls bezieht. Die Schadensanzeigepflicht besteht auch dann, wenn der Zahnarzt meint, dass der vom Patienten behauptete Schaden nicht eingetreten ist. Von Wertungen etc. sollte der Zahnarzt auch in der Korrespondenz mit dem Versicherer absehen, denn die Korrespondenz mit dem Zahnärzteblatt SACHSEN 04/07 17

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