Vorsorge aktiv. DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Nr. 4 Dezember Österreichische Post AG / Firmenzeitung / Nr. 12Z F Vorsorge aktiv

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1 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Nr. 4 Dezember 2012 Österreichische Post AG / Firmenzeitung / Nr. 12Z F Vorsorge aktiv

2 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Menschen Inhalt Ihre Ansprechpartner bei der APK Versicherung AG Ing. Mag. Dr. Andreas F. Promberger Prokurist, Leiter der Vertriebspartnerabteilung +43 (0) Mag. Eugen Christian Sagon Marketing, Vertrieb und Produktentwicklung +43 (0) Margot Fluch Prämienverwaltung, Abfindungen und Provisionsabrechnung +43 (0) Sandra Wieser Neupolizzierung, Vertragsänderungen und Switche +43 (0) Sabine Hoffmann Informations- und Kommunikationsstelle für Externe, Depotauskünfte, Verpfändungen und Abtretungen +43 (0) Gastautoren in diesem Magazin Mag. Michael Bujatti Investmentmanager Mag. Gabriela Capellmann Leiterin Rechtsabteilung Editorial... 3 Das Provisionssystem der APK Versicherung... 4 Hat die klassische Lebensversicherung ausgedient?.. 6 Marktbericht... 8 Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen des Pensionsfondsplans Wohin geht die Reise der fondsgebundenen Lebensversicherung in Österreich? Die Photovoltaikanlage der APK VersRÄG was ist zu erwarten? Übertritt von Abfertigung ALT in Abfertigung NEU Impressum Herausgeber: APK Versicherung AG, A-1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 1 Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder. Produktion: FinanzMedienVerlag Ges.m.b.H., A-1180 Wien, Gentzgasse 43 info@finanzmedien.at Tel.: 01 / Druck: agensketterl Druckerei GmbH, A-3001 Mauerbach, Kreuzbrunn 19 Fotos: S. 1: Visions-AD, 3: Maksim Pasko, 6: patleem, 8: chungking, 12: freshidea,14: fotomek (alle Fotolia); S. 2, 13: alle APK Versicherung Dipl. Ing. Thomas Keplinger Leiter der APK Vorsorgekasse AG thomas.keplinger@apk.at +43 (0) SEITE 2 AUSGABE 4

3 EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren, werte Vertriebspartner, liebe Interessenten! Kurz vor dem Jahreswechsel, in der Zeit der Besinnlichkeit, dürfen wir Ihnen die neue Ausgabe unseres Maklermagazins Vorsorge aktiv übermitteln und Ihnen damit eine spannende Lektüre für die Weihnachtsfeiertage mitgeben. In dieser Ausgabe erwartet Sie ein Artikel, der sich mit den Marktverwerfungen (Marktführer zieht sich aus Österreich und Deutschland zurück) im Bereich der fondsgebundenen Rentenversicherung auseinandersetzt. Außerdem finden Sie einen detaillierten Marktbericht, indem wir die derzeitigen politischen sowie wirtschaftlichen Gegebenheiten in Europa, den USA und Asien behandeln. Wie in vielen Ausgaben zuvor haben wir auch dieses Mal eine Rubrik, wo wir uns mit aktuellen Entwicklungen im Versicherungsrecht beschäftigen. Aktuell behandeln wir das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz Darunter subsummieren sich folgende Themen: Unisex-Regelung, Ausweitung des Diskriminierungsverbots, Zahlscheinkostenverbot, Sonderregel für Zahlungen, Ausnahmetatbestand im Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz (VOEG). Zusätzlich behandeln wir das Thema Übertritt von Abfertigung Alt in Abfertigung Neu. Weiters haben wir einen Beitrag, der sich mit der klassischen Lebensversicherung auseinandersetzt und dabei versucht, die Frage zu beantworten, ob diese in ihrer jetzigen Form eine Zukunft hat. Last but not least möchten wir unsere Vertriebspartner darüber informieren, dass der APK Gruppe nicht nur das Thema Nachhaltigkeit im Bereich der Altersvorsorge am Herzen liegt, sondern ebenso unsere Umwelt, welche uns erst unser Dasein ermöglicht. Daher informieren wir Sie unter dem Beitrag APK Goes Green über die Installation einer Photovoltaikanlage an unserem Linzer Standort. Wie gewohnt finden Sie eine Auflistung sämtlicher Portfolios und deren jeweilige Performance seit deren Auflage. Zusätzlich finden Sie eine detaillierte Beschreibung unseres Pensionsfondsplans. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit bzw. würden uns - sofern noch keine Geschäftsbeziehung besteht - sehr glücklich schätzen, Sie als neuen Partner begrüßen zu dürfen. Sollten Sie das Magazin auch Kollegen weiterempfehlen wollen, senden Sie bitte ein kurzes Mail an versicherung@apk.at. Ansonsten wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr Und denken Sie daran, Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Dr. Andreas Promberger & Mag. Eugen Christian Sagon Die APK wünscht allen ihren Mitarbeitern, Partnern und Freunden besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr! DEZEMBER 2012 SEITE 3

4 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Provisionssystem bei der APK Versicherung - Altersvorsorge für den Makler? Von Mag. Eugen Christian Sagon Da wir in den vergangenen zwei Jahren drei neue Tarife eingeführt haben, möchten wir Ihnen einen ganzheitlichen Überblick über unser aktuelles Angebot geben. Allgemeine Informationen zum Provisionssystem Versicherungsmakler aber auch Vermögensberater erhalten ihre Provision üblicherweise direkt nach Abschluss des Vertrages in einem Betrag - also in voller Höhe. Hingegen bieten wir von der APK Versicherung ausschließlich ratierliche Tarife an. Bei einer ratierlichen Provision erhält der Vermittler die Provision analog zu den Beitragszahlungen des Versicherungsnehmers abhängig vom Zahlungsturnus jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich ausgezahlt. Für den Makler bedeutet dies, dass er nur dann eine Provision erhält, wenn der Versicherungsnehmer auch tatsächlich zahlt. Versicherungsnehmer haben den Vorteil, dass sie die in den Abschlusskosten enthaltene Provision über die gesamte Laufzeit finanzieren. In der Regel werden diese Kosten auf die ersten fünf Jahre verteilt und führen in der Anfangszeit zu erheblichen Abschlägen beim Rückkaufswert. Während die normale Provision auf fünf Jahre verteilt werden muss bzw. bei Rückkauf innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre anteilig zurückgezahlt werden muss, ist die laufende Vergütung verdientes Geld des Vertriebspartners und von der Rückvergütung an die Versicherung ausgeschlossen. Somit wird der Vertriebspartner nie mit irgendwelchen Rückforderungen der Versicherung konfrontiert. Ratierliche Provision, als Wertsteigerung des Unternehmens bzw. als Altersvorsorge für den Makler? Mittels der ratierlichen Provision erschließen sich unseren Vertriebspartnern interessante Möglichkeiten. Partner welche ihr Unternehmen bzw. ihren Bestand nicht an einen Nachfolger übertragen bzw. verkaufen, erhalten weiterhin ihre Provision, auch wenn sie in Pension gegangen sind bzw. ihren Gewerbeschein zurückgelegt haben. Dadurch bleibt es auch im reifen Alter attraktiv, Versicherungsabschlüsse auf Basis einer ratierlichen Provision zu vertreiben. Nicht zu vergessen ist, dass man im Alter (bzw. der Pension) einer geringeren Einkommensteuerprogression unterliegt, was wiederum zu einem höheren Nettoeinkommen führt. Man baut für sich eine private und steuerlich optimierte Altersvorsorge auf. Falls ein Vertriebspartner doch seinen Bestand an einen Nachfolger übertragen sollte, so kann der sich laufend steigernde Provisionsanspruch positiv auf den Verkaufspreis auswirken. Was spricht noch für die ratierliche Provision? Verträge bei welchen die Kosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden, werden seltener rückgekauft, wor- Vergleich Fonds vs. Pensionsfondsplan der APK Versicherung AG (Werte in ) Einmalerlag Laufende Prämie p. a. SEITE 4 AUSGABE 4

5 PROVISIONEN Tarifüberblick Premiumtarif (Honorartarif) Einmalerlag Honorar ist frei mit dem Kunden zu vereinbaren laufende Prämienzahlung Honorar ist frei mit dem Kunden zu vereinbaren Bestandstarif (BT-Tarif) Einmalerlag laufende Prämienzahlung Bestandsprovision 2 % vom Einmalerlag 2 % von den laufenden Prämienzahlungen 0,4 % des zum (31.12.) vorhandenen Deckungskapitals Ungezillmerter Tarif (UT-Tarif) Einmalerlag 4 % vom Einmalerlag laufende Prämienzahlung 4 % von den laufenden Prämienzahlungen Bestandsprovision 0,2 % des zum (31.12.) vorhandenen Deckungskapitals Einzeltarif (ET-Tarif) Einmalerlag 5 % vom Einmalerlag laufende Prämienzahlung 5 % von den laufenden Prämienzahlungen Bestandsprovision ab einem Wert von erhält der Vertriebspartner 0,1 % des zum vorhandenen Deckungskapitals aus sich eine größere Zufriedenheit der Versicherungsnehmer ableiten lässt. Wie bereits erwähnt besteht, der große Vorteil für Makler und Vermögensberater darin, dass Sie sich nicht mit Rückforderungen auseinandersetzen müssen. Dies gilt aber auch für Versicherungsunternehmen: Diese müssen nicht länger in Vorleistung gehen und im Fall des Falles ihr Geld rückfordern. Grafiken Die Beispiele in den Grafiken zeigen links die Entwicklung bei Einmalerlägen von und rechts jene bei laufenden Prämien von p. a. (Alle Angaben nur zu Vergleichszwecken, ohne Gewähr). Anhand der Beispiele lässt sich erkennen, dass die FRV bei Einmalerlägen aufgrund des steuerlichen Vorteils, welchen sie gegenüber traditionellen Investmentfonds genießt, klar im Vorteil ist. Allerdings relativiert sich dieser Vorteil bei laufenden Prämien. Er ist dennoch weiterhin gegeben aber bei weitem nicht mehr so groß wie bei Einmalerlägen. Einen riesigen Vorteil sollte man nicht unterschätzen: Nur bei fondsgebundenen Versicherungen ist es dem Kunden möglich, seinen Anlagemix bzw. die Assetklasse zu wechseln ohne dabei seine Gewinne zu realisieren. Es wird auch kein Ausgabeaufschlag verrechnet. Dadurch bieten sich dem Versicherungsnehmer Möglichkeiten, die er bei keiner anderen Veranlagungsform so vorfindet. Warum sollte der Kunde sich für die fondsgebundene Lebensversicherung der APK Versicherung entscheiden: keine hauseigenen Fonds und KAGs bankenunabhängig keine zusätzlichen Depotgebühren keine Ausgabeaufschläge Flexibilität bzgl. Prämienhöhe und Laufzeit aktives Portfoliomanagement und Portfolios inkl. Währungshedging KESt-frei Ausschüttungen werden dem Deckungskapital des Kunden gutgebucht volle Kostentransparenz langfristig Bestperformer der FLV Österreichs (5 bis 6 % p. a.) seit dem Jahre 1996 DEZEMBER 2012 SEITE 5

6 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Hat die klassische Lebensversicherung ausgedient? Von Mag. Eugen Christian Sagon Schärfere Regulierung und Mini-Zinsen: Die klassischen Lebensversicherer stehen kräftig unter Druck. Für alte und neue Versicherungsnehmer hat das gravierende Folgen. Die seit Jahren fallenden Kapitalmarktzinsen wirken sich immer mehr auf die klassische Lebensversicherung in Österreich aus. Wie in unserer letzten Ausgabe berichtet, wird infolge dessen der sogenannte Höchstzinssatz, aktuell liegt dieser bei 2,0 %, auf 1,75 % gesenkt. Gelten soll der neue Höchstzinssatz für Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden bzw. deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2013 liegt. Laut einem Beitrag im Handelsblatt kommen bei deutschen Versicherungsnehmern, die eine Polizze mit einem Garantiezinsatz von 1,75 % abgeschlossen haben, lediglich 0,93 % an, unter der Voraussetzung, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllt wird. Bei vorzeitigem Rückkauf stellt das Ganze einen noch größeren Verlust dar. Den Rest fressen Provisionen, Verwaltungskosten und die Risiko-Rückstellungen für den Fall auf, dass der Versicherte vorzeitig stirbt. Die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase wird in den Deckungsstöcken der Versicherer auch dann noch wirken, wenn sie bereits einige Jahre vorbei ist. Aktuell stehen die Versicherer doppelt unter Druck. Die derzeitigen und wohl auch noch zukünftigen Dauerniedrigzinsen machen es ihnen schwer, die versprochenen Renditen mit ihren Anlagen zu erwirtschaften. Dazu kommt die Regulierung von Solvency II, die langfristige Verpflichtungen bestraft, da diese mit mehr Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Weiters werden Versicherungen im Bereich der Veranlagung stark eingeschränkt und förmlich dazu gezwungen, in Staatsanleihen zu investieren, die wiederum wenig Rendite abwerfen und zusätzlich bei weitem nicht so risikoarm sind wie gedacht. Wie viele bereits wissen, waren die Zahlen der vergangenen Quartale in der Sparte Leben alles andere als erfreulich. Dies trifft laut FMA die klassische wie auch die fonds- bzw. indexgebundene Lebensversicherung gleichermaßen. Bei genauer Betrachtung der Zahlen erkennt man, dass bei der fonds- bzw. indexgebundenen Lebensversicherung Einmalbeiträge und laufende Prämien gleichermaßen rückläufig sind. In diesem Zusammenhang sind sicherlich die europäische und US-amerikanische Schuldenkrise als Gründe anzuführen sowie die damit gestiegene Volatilität an den Kapitalmärkten. SEITE 6 AUSGABE 4

7 ZUKUNFT DER LV Weiters erhöhen immer mehr Kreditinstitute den Druck auf Kreditnehmer mit Fremdwährungskrediten, da bei einer Vielzahl von ihnen die Tilgungsträger unterdeckt sind. Daher versuchen derzeit zahlreiche Banken die Kreditnehmer davon zu überzeugen, in einen Eurokredit zu konvertieren und die Tilgungsträger aufzulösen bzw. massiv aufzustocken. Viele geben dem Druck der Banken nach und konvertieren in den Euro und stellen von einem endfälligen Darlehen auf Annuität um. Das derzeit gesunkene Interesse an Lebensversicherungen hat dazu geführt, dass das Rückkaufsvolumen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls gestiegen ist. Wie könnte die klassische Lebensversicherung in einigen Jahren aussehen? Es ist davon auszugehen, dass die großen Versicherer das Konzept der klassischen Lebensversicherung partiell überarbeiten werden. Vor kurzem hat die DAV (Deutsche Aktuar Vereinigung) ein Lebensversicherungsmodell mit einem zweistufigen Garantiezinsatz vorgelegt. In diesem Modell soll es einen Garantiezinsatz für die ersten 15 Jahren geben und einen zweiten für den Rest der Vertragslaufzeit. Andere Möglichkeiten wären z. B. eine zeitlich befristete Garantie oder eine, welche nur dann gilt, wenn der Versicherungsnehmer die gesamte Vertragslaufzeit auch wirklich erfüllt und nicht vorzeitig rückkauft. All das steht allerdings noch in den Sternen, da man aktuell nicht sagen kann wie sich die Zinsen in den nächsten Jahren entwickeln werden. Zusammenfassung: Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese neuen Modelle, was die Flexibilität betrifft, genauso starr sein werden wie das jetzige Modell. Weiters wird man über neue Provisionsmodelle nachdenken müssen, da es ansonsten zu keiner nachhaltigen Lösung kommen wird, da die Kosten derzeit viel zu hoch sind. Dabei stellt sich dann aber die Frage, ob Lebensversicherungen dann noch in dem Maße verkauft werden, wenn Versicherer auf ein ungezillmertes Provisionsmodell umstellen. Generell ist davon auszugehen, dass das jetzige Modell nicht fortbestehen wird, sondern wie ausgeführt modifiziert werden wird. Fordern Sie jetzt den Folder VORSORGE für die ganze FAMILIE an: DEZEMBER 2012 SEITE 7

8 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Marktbericht Von Mag. Michael Bujatti und Mag. Eugen Christian Sagon USA Der sogenannte fiscal cliff ist und bleibt das bestimmende Thema in den USA. Darunter wird ein gesetzlicher Mechanismus verstanden, der die Neuverschuldung der USA drastisch reduzieren soll. Kommt dieser ohne weitere Änderungen, droht der größten Volkswirtschaft ein Sturz in die Rezession. Aber noch hofft US-Präsident Obama auf eine Einigung im Haushaltsstreit mit den Republikanern. Es mehren sich die Anzeichen, dass nach der doch deutlichen Wahlniederlage immer mehr Republikaner einen ausgewogenen Ansatz zur Vermeidung der Fiskalklippe unterstützen. Gegen einen Wegfall der Steuerbegünstigungen für Topverdiener wehren sich die Republikaner vehement. Ebenso erhöhte die US-Notenbank den Druck auf die Entscheidungsträger, da sie nach eigenen Aussagen nicht über die Mittel verfügt, die Schäden welche durch die Fiskalklippe entstehen würden, zu beheben. Sollten sich die politischen Akteure nicht einigen, würde die US-Wirtschaft um bis zu 4 % schrumpfen, was bei der aktuellen Wachstumsrate von 2,5 % eben eine Rezession bedeuten würde. Zusammenfassend kann man sagen, dass Demokraten und Republikaner nach Kompromissen suchen müssen, welche Steuerbegünstigungen auslaufen sollen und welche weiter gewährt werden sollen ohne dabei die Wähler zu verärgern und die Konjunktur zu gefährden. Ein schwieriges Unterfangen. Europa Wie schon im Vorjahr vermutet ist es nun Gewissheit. Die Eurozone befindet sich nach zwei negativen Quartalen (Q2-0,4 %, Q3-0,6 %) offiziell in einer Rezession. Die Hauptgründe dafür sind auf der Mikroebene geringe Investitionen und auf der Makroebene die Sparprogramme der Regierungen. Es scheint als ob europäische Politiker langsam Routine bei der Rettung maroder Staatskassen bekommen. Die Finanzminister der Eurozone werden sich Anfang Dezember zusammensetzen und über die Forderung Portugals beraten, im eigenen Hilfsprogramm ähnliche Zugeständnisse zu bekommen wie sie Griechenland bereits gewährt worden sind. Griechenland ist gerade dabei für 10 Mrd aus dem EFSF alte Schulden aufzukaufen und so die Schuldenlast um bis zu 20 Mrd zu reduzieren. Zinssenkungen und Laufzeitenverlängerungen wurden ebenfalls vereinbart. Der portugiesische Finanzminister Vitor Gaspar beruft sich dabei auf Vereinbarungen zwischen den Euro-Mitgliedern, Ländern mit Hilfsprogrammen dieselben Konditionen anzubieten. Dabei vertritt er die Auffassung, dass das Prinzip der Gleichbehandlung bei Zinsen und Rückzahlungsfristen auch für Portugal und Irland gelte. Im Großen und Ganzen war mit dieser Forderung irgendwann zu rechnen, da sich Portugal und Irland bisher vorbildlich verhalten haben und sämtliche Auflagen umgesetzt haben, trotz des massiven Widerstandes in der eigenen Bevölkerung. Weiters sollte es im Interesse aller Euro Mitgliedsstaaten sein, alle gleich zu behandeln, da es ansonsten zum Bruch kommen könnte. Aus Spanien vernimmt man, dass die vereinbarten Defizitziele wohl nicht erreicht werden können. Aus diesem Grund hat die spanische Regierung darauf verzichtet, ihr Wahlversprechen an die Rentner des Landes einzuhalten. Die Renten sollen nun nicht wie angekündigt gemäß der Inflation steigen, sondern deutlich geringer. Die spanische Regierung strebt bis Ende 2014 Sparmaßnahmen im Volumen von mehr als 60 Mrd an, um die Staatsfinanzen in Zeiten sinkender Einnahmen zu sanieren. Für den angeschlagenen Finanzsektor hat sich das Land bereits EU-Hilfen gesichert, diese sind erfreulicher Weise wesentlich geringer als erwartet. Man geht derzeit davon aus, dass es sich um etwa 40 Mrd handeln wird, also deutlich weniger als die bereit gestellten 100 Mrd. Sollte es notwendig werden, wird sich Spanien unter den Euro-Rettungsschirm flüchten, allerdings versucht das SEITE 8 AUSGABE 4

9 VERANLAGUNG Land dies unter allen Umständen zu verhindern um seine Souveränität zu bewahren. Asien Die aktuellen Konjunkturdaten aus China zeigen, dass die von vielen befürchtete harte Landung der chinesischen Wirtschaft wohl ausbleiben wird. Dies sollte die Investorenstimmung deutlich bessern und wieder für Auftrieb an den schwachen, lokalen Aktienmärkten führen. Die volkswirtschaftlichen Daten sowie die Firmenbilanzen des dritten Quartals fielen verhältnismäßig gut aus. Die größten Bedrohungen für das chinesische Wachstum stellen die europäischen Schuldenkrise sowie die Fiskalklippe in den USA dar. Diese Vorgänge bergen Überraschungspotenzial für die asiatischen Märkte in positiver sowie in negativer Hinsicht. Der Markt hatte im dritten Quartal ganz klar den 18. Parteitag der chinesischen Führungsriege im Blick. Auf diesem wird die wirtschaftliche Ausrichtung Chinas für die nächsten fünf Jahre in groben Zügen verkündet. Der Fokus wird auf die Themen soziale Ungleichgewichte und ökologische Nachhaltigkeit gelegt werden. Der Aktienmarkt in Südkorea hatte über das Jahr hinweg mit hohen Schwankungen zu kämpfen. Die flaue Weltwirtschaft und die Aufwertung der Landeswährung wirkten sich für die exportorientierten Unternehmen negativ aus. In der Bilanzsaison für das dritte Quartal haben die meisten Unternehmen die Analystenprognosen knapp verpasst. Abgesehen von der gedämpften globalen Nachfrage stehen koreanische Hersteller vor zwei Problemen: dem Abbau der Lagerbestände und die Aufwertung des Won. Auf dem indischen Aktienmarkt ist das Interesse ausländischer Investoren ungebrochen. Im Laufe dieses Jahres haben sich im Sensex-Index die Klein- und Mittelbetriebe wesentlich besser entwickelt als die Standardwerte. Die indische Regierung hat weitere Wirtschaftsreformen angekündigt um das Wachstumstempo zu steigern. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflationsrate in einem stabilen Band zwischen 6 bis 8 % hält. Veranlagung der APK Versicherung Das Aktienportfolio der APK Versicherung hat dieses Jahr alle Erwartungen übertroffen. Aufgrund der schlechten politischen und wirtschaftlichen Aussichten in Europa wurde der Veranlagungsmix zu Beginn des Jahres mit einer deutlichen Untergewichtung europäischer Aktien zugunsten amerikanischer Effekte ausgerichtet. Dies erwies sich nach der ersten Jahreshälfte als richtige Entscheidung. Nachdem die Einsparungsmaßnahmen in den Problemstaaten für schlechte Wirtschaftsdaten sorgten und weiter steigende Zinsen in Spanien den Euro immer stärker unter Druck setzten, reagierten die europäischen Börsen trotz deutlicher Unterbewertung verhalten. Nachdem in der zweiten Jahreshälfte die europäischen Aktien wieder aufholten, wurde dies als Indiz gewertet, dass das die Eurokrise ihren Zenit überschritten hat. EZB Präsident Mario Draghi hatte mit den Zinssenkungen und der Ankündigung, auch direkt Anleihen von Problemstaaten unter dem ESM Schutzschirm zu kaufen, demnach einen effektiven Beitrag geleistet. Das Untergewicht in Europa wurde rasch wieder ausgeglichen. Darüber hinaus leisteten die regionalen Submanager gute Arbeit und konnten vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben Mehrwert schaffen. Das Übergewicht bei den wachstumsstarken, asiatischen Ländern blieb das Jahr hinweg unverändert. Im Anleihenportfolio wurde das Jahr tendenziell konservativ gestartet. Anleihen in den Peripheriestaaten wurden überwiegend gemieden. Italienische Anleihen wurden als Ausnahme höher gewichtet, da die neue reformwillige, pragmatische Regierung unter Mario Monti auf eine Besserung der Situation hindeutete. Bei den sicheren Staaten war man schon zu Beginn des Jahres mit negativen Realrenditen also Renditen unter der Inflationsrate konfrontiert. Hohe Laufzeitenrisiken bei diesen Bedingungen einzugehen machte daher keinen Sinn und kurzläufige Anleihen zahlten teilweise überhaupt keine Zinsen mehr. Wo haben wir also investiert? Risiken wurden vermehrt über stark diversifizierte Fonds in den Bereichen US High Yield und Emerging Markets Bonds genommen, da die Renditen als relativ attraktiv gewertet wurden und die Ausfallsrisiken aufgrund der freundlichen Geldpolitik als überschaubar galten. Per Ultimo November stand der Aktienfonds der APK Equity bei +17,6 % und der Anleihenfonds (APK Bond) bei +8,7 % und somit deutlich vor den Produkten der Konkurrenz. DEZEMBER 2012 SEITE 9

10 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen des Pensionsfondsplans Die APK Versicherung AG veranlagt in die Fonds, die im Rahmen der APK Pensionskasse AG im Einsatz sind. Im Gegensatz zur Pensionskasse, bei welcher der Investmentprozess in den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften erfolgt, können in der Versicherung die Fonds und Veranlagungsportfolios (Mixe) individuell erfolgen. Mix-Zusammensetzungen APK bonds 100 % Anleihen APK basic 20 % Aktien (GM1), 80 % Anleihen APK balanced 50 % Aktien (GM1), 50 % Anleihen BBB 4 % A 6 % B 8 % Anleihen 80 % Anleihen 50 % AA 3 % AAA 79 % Aktien 20 % Aktien 50 % APK Equity 100 % Aktien (GM1) Cash + Other 6,5 % Japan 3,0 % Europe 28,9 % APK solid 60 % Garantiefonds, 20 % Anleihen, 20 % Aktien (GM1) Garantiefonds 60 % Eastern Europe 0,1 % Emerging Markets 19,1 % North America 42,5 % Aktien 20 % Anleihen 20 % APK garant DWS 100 % Garantiefonds Rentenfonds 12,4 % Sonstige 0,6 % APK Life Cycle konservativ 70 % Geldmarkt, 30 % Anleihen Geldmarkt 70 % APK Life Cycle ausgewogen 30 % Geldmarkt, 30 % Anleihen, 40 % Aktien (GM1) Aktien 40 % Aktienfonds 18,8 % Geldmarktfonds 68,2 % Anleihen 30 % Anleihen 30 % Geldmarkt 30 % Weitere Einzelfonds stehen zur Verfügung: Anleihen (RZB, APK) AT Garantiefonds (DWS) LU Geldmarktfonds (APK) AT Globale Aktien, GM1 (APK) AT EU-big (MainFirst) LU EU-small (Danske) LU EU-Tech (Fleming) LU US-big (Vanguard) IE US-small (Threadneedle) GB US-Tech (PowerShares) IE Pacific (Vontobel) LU BioTech (Pictet) LU Water Fund (KBC) BE Weitere Informationen zur Veranlagung und Fondsentwicklung finden Sie unter: SEITE 10 AUSGABE 4

11 PENSIONSFONDSPLAN Mix-Entwicklung jährlicher APK APK APK APK APK APK APK Life Cycle APK Life Cycle Ertrag bonds basic balanced equity solid garant konservativ ausgewogen ,6 % 10,0 % 18,5 % 29,5 % ,4 % 10,6 % 24,0 % 40,7 % ,6 % 8,8 % 8,5 % 8,0 % ,2 % 6,9 % 19,5 % 40,5 % ,7 % 4,3 % 0,3 % -6,4 % ,7 % 3,3 % -3,3 % -14,3 % ,9 % -0,3 % -14,3 % -37,5 % ,2 % 5,5 % 9,0 % 14,7 % 7,1 % ,2 % 7,1 % 8,5 % 10,8 % 6,7 % ,2 % 9,0 % 14,9 % 24,6 % 12,2 % ,1 % 3,6 % 7,5 % 13,9 % 6,8 % ,4 % 3,3 % 6,1 % 10,8 % 4,9 % ,1 % -6,9 % -17,4 % -34,8 % -10,1 % ,4 % 8,6 % 12,0 % 17,7 % 6,7% 3,1 % 4,4 % 8,6 % ,6 % 7,8 % 14,0 % 24,3 % 7,2 % 2,7 % 2,7 % 9,1 % ,2 % -0,4 % -4,4 % -11,1 % -2,5 % -1,2 % 1,7 % -2,0 % ,7 % 11,3 % 13,7 % 17,8 % 6,8 % 2,2 % 4,2 % 9,0 % Ø Ertrag APK APK APK APK APK APK APK Life Cycle APK Life Cycle bonds basic balanced equity solid garant konservativ ausgewogen 3 Jahre 4,1 % 5,2 % 6,9 % 9,2 % 3,7 % 1,5 % 2,8 % 5,1 % 5 Jahre 2,7 % 2,3 % 1,4 % -1,2 % 1,9 % 10 Jahre 3,8 % 3,6 % 3,0 % 0,6 % Ø seit Beginn 4,7 % 5,0 % 5,8 % 5,5 % 3,7 % 1,5 % 2,8 % 4,6 % Das Bonussystem der APK Versicherung Die APK Versicherung belohnt Vertriebspartner, die im Jahr 2012 entweder Neuverträge mit Einmalerlägen von insgesamt mehr als oder mindestens 15 Neuverträge abschließen, mit einer hochwertigen Marken-Digitalkamera (Symbolfoto) Weiters belohnt die APK Versicherung Vertriebspartner für Verträge, die innerhalb eines Kalenderjahrs eingereicht werden mit Prämien, die sich nach der Anzahl der abgeschlossenen Verträge richten. 5 Polizzen: Reisebürogutschein von ITS Billa Reisen in Höhe von Polizzen: Tank-Gutschein von der OMV in der Höhe von Polizzen: Gutschein von Wein & Co in der Höhe von 40 2 Polizzen: Gutschein von Billa in der Höhe von 25 Voraussetzungen: Für den Anspruch auf eine Prämie ist der Abschluss der erforderlichen Anzahl von Polizzen für die private Altersvorsorge bzw. des Prämieneinganges von privaten Neuverträgen (bei Einmalerlagsversicherungen) innerhalb des Kalenderjahres, also zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2012, notwendig. DEZEMBER 2012 SEITE 11

12 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Wohin geht die Reise der fondsgebundenen Lebensversicherung in Österreich? Von Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger Welche Zukunft hat die fondsgebundene Versicherung, wenn sich Big Player und Marktführer wie Skandia trotz enormer Investitionen vom Markt zurückziehen bzw. hohe Personalrochaden in den Führungsebenen von Versicherungen stattfinden? Verfolgt man die Marktteilnehmer der FLV über die letzten 15 Jahre, fällt auf, dass viele Anbieter relativ schnell wieder vom österreichischen Markt verschwunden sind (Medlife, Deutscher Herold, Canadian life...) bzw. einige Anbieter nur über die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit in Österreich arbeiten. Der Österreicher ist ein sehr geselliger und heimatbezogener Mensch, der sich nicht gern auf Experimente einlässt und die deutsche Sprache sehr schätzt. Vor allem eine hohe Personalfluktuation ist keine gute Visitenkarte in der langfristigen Kunden- und Maklerbindung. Welche Vorteile hat also ein österreichisches Unternehmen gegenüber einem ausländischen Unternehmen mit Niederlassung in Österreich und mit Headquarter im Ausland? Die Entscheidungen dieser Versicherungen werden oft im Ausland getroffen, teils mit geringer Kenntnis des österreichischen Marktes. Für falsche Entscheidungen ist daher das Ausland verantwortlich, schlimmstenfalls zieht man sich vom österreichischen Markt zurück. Werden hingegen die Strategie und Unternehmensziele im Inland von österreichischen Versicherern entschieden, kann eine Rufschädigung durchaus nachhaltig sein, da nicht anzunehmen ist, dass das Versicherungsunternehmen sein inländisches Headquarter verlässt und sich im Ausland einen neuen Markt aufbaut. Dementsprechend werden auch Entscheidungen wohlüberlegt fallen. Das Problem ist, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträge kein Konsumgut sind, welche nach einigen Jahren abgeschrieben und ausgetauscht werden können, sondern eine oft lebenslange Verpflichtung mit enormer Bestandspflege und Informationspolitik erfordern. Vertrauen in das Produkt und Unternehmen ist für den Makler das höchste Gut, denn er ist jener, der vor dem Kunden Rede und Antwort stehen muss. Die Botschaft, dass sich Skandia von Deutschland und Österreich zurückzieht, trifft mich persönlich in doppelter Hinsicht. Als ich 1993 bis 1995 nach meinem Forschungsaufenthalt in Skandinavien eine Marktstudie über die fondsgebundene LV schrieb und Skandia diese tatkräftig unterstützte, war es eine sehr große Leistung, die FLV salonfähig zu machen und der klassischen LV in Österreich Konkurrenz zu machen. Dass dies der FLV in Österreich gelungen ist, zeigen die Zahlen. Es wurden hunderttausende Polizzen abgeschlossen und Milliarden von Euros veranlagt. Das Neugeschäft ist seit Einführung der FLV rapide gestiegen. Zur Spitzenzeit waren über 35 Anbieter in der FLV tätig, darunter auch große Kompositversicherer. Was von der Revolution laut Aussendung von Skandia, die noch vor einigen Monaten propagiert wurde, übrig bleibt, wird sich zeigen. Eines steht jedoch für mich fest, in der Branche und bei den Maklern schafft dies kein Vertrauen. Vor allem fondsgebundene BAV-Lösungen benötigen eine intensive Beratung und Betreuung und nicht nur eine Verwaltung. Dies stellt selbstverständlich meine persönliche Meinung dar. SEITE 12 AUSGABE 4

13 SERVICE Innovativ und nachhaltig in die Zukunft: APK Goes Green Die Photovoltaikanlage der APK Von Dipl. Ing. Thomas Keplinger Als innovative Unternehmensgruppe sind wir es gewohnt, an die Zukunft zu denken. Und nicht nur das. Wir planen und gestalten die Zukunft aktiv mit. So haben wir mit der hauseigenen Photovoltaikanlage einen wichtigen Schritt gesetzt. Ausgestattet mit modernster Technologie erzeugt sie eine Jahresleistung von ca kwh. Das entspricht dem Stromverbrauch von sechs Wohnhäusern bzw. unserem eigenen Jahresbedarf (für 35 Mitarbeiter auf knapp 900 m 2 Bürofläche). Da die Produktionskurve nahe an der Verbraucherkurve liegt, reduzieren wir auch die Belastung des öffentlichen Netzes. Gleichzeitig reduzieren wir mit unserer Anlage den jährlichen CO 2 -Ausstoß um kg. Dabei haben wir bereits bei der Installation der Anlage auf Nachhaltigkeit und einen schonenden Umgang mit Ressourcen geachtet. Die moderne Aufständerung mit Stahl spart eine Menge grauer Energie. Alle zentralen Komponenten kommen von europäischen oder heimischen Unternehmen. Wenn es um unsere Zukunft geht, achten wir auf jedes Detail. Das ist unser Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität von morgen. Warum ist gerade die APK für den Makler sowie den Kunden besonders interessant? Wir sind eine österreichische Gruppe, die sich rein auf die betriebliche und private Vorsorge sowie die Auslagerung des Sozialkapitals spezialisiert hat. Die APK Versicherung, eine 100 %ige Tochter der Pensionskasse, welche über das beste KSV-Rating und die längste Erfahrung aller überbetrieblichen Pensionskassen verfügt, veranlagt in die gleichen Investmentfonds, in denen auch die Pensionskasse ihr Vermögen veranlagt. Die APK verfolgt das Prinzip der Bankenunabhängigkeit mit einem Veranlagungsvolumen von rund 2,5 Mrd. Die APK-Gruppe bietet Maklern und Kunden die gesamte Vorsorgepalette aus einer Hand an, nämlich Versicherungslösungen für private Kunden und Unternehmen (APK Versicherung AG) als auch Pensionskassenlösungen über die Muttergesellschaft (APK Pensionskasse AG) sowie versicherungsmathematische Lösungen und Abfertigung Neu über die Schwestergesellschaften actuaria benefits consulting GmbH und APK Vorsorgekasse AG. Professionelle Betreuung der Makler und Kunden bzw. fachliche Unterstützung bei Vorträgen, Präsentationen und Schulungen sind selbstverständlich. Die APK hat keinen akquirierenden Außendienst bzw. Bankvertrieb und verfügt daher über hohe Exklusivität. Weiters besitzt die APK hohes fachliches Know-how und langjährige Erfahrung, die sie ihren Vertriebspartnern und Kunden gerne weitergibt. DEZEMBER 2012 SEITE 13

14 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK VersRÄG was ist zu erwarten? Von Mag. Gabriela Capellmann Unisex-Regelung Ein bereits bekanntes Vorhaben ist nunmehr Gesetz: Ab darf der Faktor Geschlecht auch bei Versicherungsverträgen nicht mehr zu unterschiedlich hohen Entgelten oder Leistungen führen. Damit wird auch in Österreich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom , RS C-236/0 umgesetzt. Für die betriebliche Kollektivversicherung ist eine Ausnahmebestimmung vorgesehen, diese fällt nicht in den Anwendungsbereich der Unisex-Regelung. Als Begründung Ausweitung des Diskriminierungsverbots Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) war es Versicherungen auch schon bisher nicht erlaubt, den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder dessen Fortführung deswegen abzulehnen, weil die/der Versicherte oder die/der VersicherungsnehmerIn behindert ist. Da sich einzelne Versicherungen in der Praxis nicht daran gehalten haben, wurde dieses Verbot der unmittelbaren Diskriminierung zur Klarstellung nunmehr ausdrücklich auch ins VersVG übernommen. Außerdem wird nunmehr konkreter als bisher geregelt, wann einer behinderten Person wegen ihres aufgrund der Behinderung schlechteren Gesundheitszustands ein Prämienzuschlag verrechnet werden kann oder die Vereinbarung einer Wartefrist, Risikoausschlüsse und Leistungseinschränkungen zulässig sind: Eine solche mittelbare Diskriminierung ist nur dann erlaubt, wenn der schlechtere Gesundheitszustand der Behinderten nachweislich zu einer wesentlichen Erhöhung der von der Versicherung zu tragenden Gefahr führt und der Prämienzuschlag zum Schutz der Versichertengemeinschaft auch tatsächlich erforderlich ist. Bei Verstoß des Versicherers gegen die genannte Bestimmung für den Vertragsabschluss durch behinderte Menschen wird nunmehr die Möglichkeit der Einbringung einer Verbandsklage im Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) normiert. für diese nicht unumstritten gebliebene Ausnahme wird in den Erläuterung zum Gesetzesentwurf ausgeführt, dass die dem Gerichtsurteil zugrunde liegende Richtlinie nur für private, freiwillige und von Beschäftigungsverhältnissen unabhängige Versicherungen und Rentensysteme gelte und eben der Bereich der Beschäftigung ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen sei. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe auf das betriebliche Altersvorsorgesystem keine Auswirkung und daher gilt die Unisex-Regelung nicht für die betriebliche Kollektivversicherung. Dennoch kann wohl davon ausgegangen werden, dass früher oder später die Unisex-Regelung auch auf das betriebliche Altersvorsorgesystem anzuwenden sein wird. Zahlscheinkostenverbot Da es bisher umstritten war, ob das Verbot des Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) auch für Versicherungsverträge gilt, soll 41b VersVG einen Einschub erhalten, der auf das ZaDiG Bezug nimmt. Konkret wird darin auf 27 Absatz 6 ZaDiG verwiesen, wonach die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig ist. Es wird damit nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass auch Versicherungskunden keine Zusatzgebühren für Zahlungen mittels Online-Banking oder Erlagschein verrechnet werden dürfen, wenn sie nicht bereit sind, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sonderregel für Zahlungen In 36 VersVG wird vorgesehen, dass Versicherungsneh- SEITE 14 AUSGABE 4

15 RECHT mer die Prämie dann rechtzeitig bezahlt haben, wenn sie die Zahlungen bis zum Eintritt der Fälligkeit veranlasst haben. Es genügt daher, wenn Versicherungsnehmer am letzten Tag der Zahlungsfrist ihrer Bank den Überweisungsauftrag erteilen. Dass der überwiesene Betrag in diesem Fall erst nach Ablauf der Zahlungsfrist bei der Versicherung einlangt, berechtigt sie nicht, Verzugszinsen zu verrechnen, den Vertrag zu kündigen oder sich für leistungsfrei zu erklären. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung im Rahmen seines Unternehmens abgeschlossen hat. In diesem Fall gilt die Prämie als rechtzeitig, wenn die Zahlung bei Fälligkeit auch eingelangt ist. Ausnahmetatbestand im Verkehrsopfer- Entschädigungsgesetz (VOEG) Die Ersatzpflicht des Fachverbandes der Versicherungsunternehmen wird um einen Tatbestand eingeschränkt. So besteht bei Unfällen mit bestimmten Fahrzeugen im geschlossenen Bereich zwischen in den Arbeitsbetrieb des Arbeitgebers eingebundenen Personen keine Ersatzpflicht. Übertritt von Abfertigung ALT in Abfertigung NEU Von Mag. Eugen Christian Sagon Wenn ein derzeit aufrechtes Arbeitsverhältnis bereits zum bestanden hat, fällt es unter das Abfertigungsrecht ALT (festgelegt beispielsweise im AngG, den diversen Kollektivverträgen etc.). Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch mittels einer schriftlichen Vereinbarung ab einem festzulegenden Stichtag den Teilübertritt oder Vollübertritt in das neue Abfertigungssystem vereinbaren (festgelegt im BMS- VG). Dabei stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Teilübertritt Beim Teilübertritt (auch Einfrieren genannt) wird der in Abfertigung Alt erworbene Anspruch bis zu einem Übertrittsstichtag eingefroren. Für die eingefrorenen der Abfertigungsansprüche gelten weiterhin die Regelungen der Abfertigung ALT. Ab dem Übertrittsstichtag ist der Arbeitgeber verpflichtet, monatlich einen Beitrag in Höhe von 1,53 % der Bemessungsgrundlage an eine Vorsorgekasse zu leisten. Zukünftige Ansprüche richten sich dann nur mehr nach BMSVG. Endet in diesem Fall das Dienstverhältnis z. B. durch Selbstkündigung (abfertigungsschädlich im System Abfertigung ALT), so gehen die eingefrorenen Ansprüche für den Arbeitnehmer verloren. Jener Teil der Ansprüche, welche im System Abfertigung NEU erworben wurde, bleibt jedenfalls erhalten. Ob im konkreten Fall sofort ein Auszahlungsanspruch vorliegen würde, ist im Einzelfall zu beurteilen. Vollübertritt Beim Vollübertritt (auch Umwandlung genannt) werden die bis dato erworbenen Abfertigungsansprüche nach dem alten Recht an eine Vorsorgekasse übertragen. Indem der Arbeitgeber einem mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Abfertigungsbetrag auf die Vorsorgekasse überweist und danach laufende Beiträge in Höhe von 1,53 % des Gehalts an die Kasse überweist. Die gesamten Abfertigungsansprüche (Überweisungsbetrag plus laufende Beträge) richten sich nach Abfertigung NEU (BMSVG). Somit stehen diese Ansprüche auch im Falle einer Selbstkündigung zu. Das Übertragen der Abfertigungsansprüche ALT auf eine Vorsorgekasse sollte ursprünglich am auslaufen. Entsprechend einer aktuellen Gesetzesnovelle sollen künftig Übertritte aus der Abfertigung ALT ins neue System der Vorsorgekassen unbefristet, also auch nach dem , möglich sein. Diese Möglichkeit betrifft ohnehin nur mehr rund 25 % aller unselbständig Beschäftigten, also Personen, deren Dienstverhältnis vor dem begonnen hat. DEZEMBER 2012 SEITE 15

16 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Eine der führenden Pensionskassen Österreichs Verwaltetes Vermögen: mehr als 3,0 Mrd Unabhängigkeit bei Veranlagung (keine Bankenabhängigkeit) Kompetente Beratung und längste Erfahrung (seit dem Jahr 1989) Mehrfache internationale Auszeichnungen Spezialisiert für die private und die betriebliche Pensionsvorsorge Erster Anbieter der fondsgebundenen Rentenversicherung in Österreich Steht für die Abfertigung Neu als Qualitätsanbieter zur Verfügung BÜRO DER APK IN WIEN (TOWNTOWN) 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 1 IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS: APK Versicherung AG Thomas-Klestil-Platz Wien Telefon Fax Internet +43 (0) DW +43 (0) DW versicherung@apk.at SO ERREICHEN SIE UNS: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: U 3 (Station Erdberg oder Schlachthausgasse) Straßenbahnlinie 18 Buslinien 77 A, 80 A, 84 A Anreise per PKW: Süd-Ost-Tangente A23, Abfahrt St. Marx (Parkmöglichkeiten Park & Ride Erdberg) oder Abfahrt Erdberg (AP- COA Parkgarage Schnirchgasse 12 mit Durchgang zum Thomas-Klestil-Platz) SCHREIBEN SIE UNS, WENN SIE PARTNER WERDEN WOLLEN: Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger (andreas.promberger@apk.at)

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