VERTRAG. Angaben zum Kind. Angaben zu den Geschwistern KIJUZU, Zentrum Kind und Jugend Zuchwil. Stiftung Kind und Jugend Zuchwil

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1 1 Stiftung Kind und Jugend Zuchwil VERTRAG Zwischen KIJUZU, Zentrum Kind und Jugend Zuchwil Stiftung Kind und Jugend Zuchwil Hauptstrasse Zuchwil und der Familie Angaben zum Kind Name / Vorname:... Adresse:... Geburtsdatum:... Nationalität:... Konfession:... Krankenversicherung/Nr.:... Unfallversicherung/Nr.:... Angaben zu den Geschwistern

2 2 Angaben zu erziehungsberechtigten Personen Die gesetzliche Vertretung des Kindes obliegt: den Eltern der Mutter dem Vater Dritten* Bitte ankreuzen *Wenn Dritte, wer (Name, Vorname, Adresse, Tel.) Vater Name / Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... Beruf:... Arbeitgeber:... Adresse:... Telefon Privat:... Geschäft:... Mobiltelefon:... E Mail:... Mutter Name / Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... Beruf:... Arbeitgeber:... Adresse:... Telefon Privat:... Geschäft:... Mobiltelefon:... E Mail:...

3 3 Angaben anderer wichtigen Bezugspersonen des Kindes Funktionen, Kompetenzen und Kontakt-Angaben: Angaben zum Hausarzt Name:... Praxis-Adresse:... Telefon:... Regelung bei Krankheit oder Unfall des Kindes Wenn es für das Kind und das Personal zumutbar ist, darf das Kind auch mit einer Erkältung, Grippe oder anderen akuten Erkrankung ins KIJUZU gebracht werden. In diesem Fall müssen die Eltern erreichbar sein und das Kind zu jeder Zeit abholen können, falls sein Zustand sich verschlechtert. Wenn das Kind während der Betreuungszeit erkrankt oder verunfallt, werden die Eltern informiert. Medikamente werden nur mit Absprache der Eltern verabreicht. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, wird gemäss Absprache mit dem Arzt gehandelt. Behandlungsbedürftige Krankheiten Ja Bitte ankreuzen Nein Wenn Ja, welche?... Zusätzliche Abmachungen: (pädagogische Zielsetzungen, Medikamentenabgabe, religiös bedingte Abmachungen) Veröffentlichung von Fotos Das KIJUZU betreibt eine Homepage. Diese soll mit aktuellen Fotos und Berichten immer auf dem neusten Stand sein. Auch Flyer, Zeitungsberichte usw. werden von Zeit zu Zeit gedruckt. Ich bin einverstanden, wenn Fotos (ohne Angabe von Namen, meistens in der Gruppe) von meinem Kind in diesem Rahmen erscheinen. Ja Nein Bitte ankreuzen

4 Kündigungsfristen Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Schweigepflicht Das KIJUZU und die Eltern verpflichten sich in Bezug auf Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis oder in Bezug auf andere Kinder erfahren, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Mindestaufenthaltsdauer Damit die Betreuung des Kindes sichergestellt werden kann, muss eine Beziehung zwischen Kind und Betreuenden aufgebaut werden können. Deshalb ist mindestens folgende Betreuungsdauer pro Woche minimal einzuhalten: Gruppe Orange, Blau: 12 Stunden pro Woche Mittagstisch (Gruppe Rot): 1 Mahlzeit pro Woche Gruppe grün: 6 Stunden pro Woche 4 Dieser Vertag muss vor dem Eintritt des Kindes ins KIJUZU von den Eltern unterzeichnet vorliegen. Vertragsbestimmungen Verrechnung Die bei Vertragsabschluss gebuchten Betreuungsmodule gelten während der gesamten Vertragslaufzeit (inkl. 2 Monate Kündigungsfrist) und werden entsprechend verrechnet. Wird eine Änderung der Betreuungsmodule gewünscht, muss ein neues Anmeldeblatt ausgefüllt und unterschrieben der Leiterin Betreuungsangebote übermittelt werden. Vor einer Änderung muss die Neubelegung mit der Leiterin Betreuungsangebote abgesprochen werden. Zusätzlich gewünschte Betreuungszeiten ausserhalb der im Vertrag vereinbarten Betreuungsmodule müssen mit der Leiterin der Betreuungsgruppe abgesprochen werden und können unter diesen Bedingungen ausnahmsweise gewährt werden. Zusätzliche Betreuungsmodule werden gemäss dem vereinbarten Tarif zusätzlich verrechnet. Werden vertraglich vereinbarte Module nicht bezogen, werden sie trotzdem verrechnet, auch bei früherer Abholung der betreuten Kinder. Werden Kinder früher gebracht oder später abgeholt als im Vertrag vereinbart, werden die angebrochenen Module zusätzlich verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerte Betreuungszeiten. Diesbezügliche Wünsche müssen vorher mit der Betreuungsgruppe abgesprochen werden. Die Betreuungszeiten sind von 7:00 bis 18:00 Uhr. Wird ein Kind nicht bis 18:00h abgeholt, müssen wir Zusatzkosten verrechnen: pro angebrochene Viertelstunde CHF Im vermehrten Wiederholungsfall müssen durch die Institution weitere Schritte eingeleitet werden. Ferien Ganzjahresbetreuung Bei einer vertraglich vereinbarten Ganzjahresbetreuung besteht ein Anspruch auf 3 Wochen Ferien pro Schuljahr (1.August-31. Juli). Der Ferienanspruch wird in Tagen definiert und prozentual zur vereinbarten Betreuungszeit und Laufzeit eines Schuljahres berechnet. Die Betriebsferien und Feiertage, in denen das KIJUZU geschlossen ist sowie von den Schulen Zuchwil definierte Ausfalltage sind davon ausgenommen.

5 5 Eine Abwesenheit des Kindes von der vereinbarten Betreuungszeit muss mindestens 2 Wochen im Voraus gemeldet werden. Andernfalls wird der volle Tarif verrechnet. Für die bezogenen Ferien (rechtzeitig gemeldete Abwesenheit, siehe oben) wird eine Reservationsgebühr von CHF 5.00 pro Tag erhoben. Ferienguthaben können am Ende eines Schuljahres/eines gekündigten Vertrages nicht ausbezahlt werden. Schulzeitbetreuung Es besteht die Möglichkeit, Kinder nur während der offiziellen Schulzeit zur Betreuung anzumelden. In diesem Vertrag ist kein zusätzliches Ferienguthaben enthalten. Bei der Anmeldung muss besprochen werden, ob eine Ganzjahresbetreuung oder eine Schulzeitbetreuung vereinbart wird. Krankheit/Abwesenheit Krankheitsbedingte Abwesenheit wird nur gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses von der Rechnung abgezogen. Der Abzug kann vom ersten Krankheitstag an erfolgen. Wir bitten darum, Arztzeugnisse sofort, spätestens auf den letzten Kalendertag des Monats in der Administration abzugeben. Rückwirkend können keine Abzüge geltend gemacht werden. Allgemeines zu Absenzen Wir sind im Rahmen der Tagesplanung darauf angewiesen, dass Kinder frühzeitig abgemeldet werden. Sollte das Telefon nicht betreut sein, sprechen Sie bitte eine Nachricht auf den Beantworter. Schulbedingte Absenzen wie Klassenlager, Schulreisen o.ä. müssen 2 Wochen vor dem Termin mit einer schriftlichen Bestätigung der Lehrperson gemeldet werden, damit sie von der Rechnung abgezogen werden können. Auf schulbedingten Absenzen wird eine Reservationsgebühr von CHF 5.00 pro Tag erhoben. Tarife Die Betreuungen der in Zuchwil wohnhaften Kinder werden nach Sozialtarif verrechnet. Das bedeutet, dass der Tarif gemäss Einkommen der Familie bzw. der im Konkubinat lebenden Partner berechnet wird. Ausserhalb Zuchwil wohnhafte bezahlen den vollen Tarif. Rabatte werden anhand der Anzahl Betreuungseinheiten innerhalb eines Betreuungstages gewährt. Die Anzahl der im Haushalt lebenden sowie weiteren unterhaltspflichtigen Kinder ist ebenfalls massgebend für die Rabattierung. Für die Tarifberechnung müssen die vollständigen Einkommensdaten abgegeben werden. Dies sind: Lohnabrechnung/en der erziehungsberechtigten Person und des/der im gleichen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, Bescheinigungen über Einkünfte aus Sozialversicherungen und Renten sowie eine Selbstdeklaration. Auf dieser sind aufzuführen: Bruttolohn, 13. Monatslohn, Gratifikationen, Familienzulagen, Kinderzulagen, Renten, Einkünfte aus Sozialversicherungen, Alimenten usw. Die eingereichten Lohndokumente müssen aktuell und gültig sein. Auszüge aus Steuererklärungen werden nicht akzeptiert. Bei Vertragsabschluss, spätestens bei Beginn der Betreuung eines Kindes müssen der Administration die vollständigen Einkommensdaten vorliegen. Andernfalls wird der Höchsttarif verrechnet, bis die Angaben vollständig vorliegen. Für die laufende Rechnung gilt immer die aktuell gemeldete Einkommenssituation. Verändert sich die Situation, muss dies in der Administration umgehend gemeldet werden. Rückwirkend können keine Tarifänderungen geltend gemacht werden. Das KIJUZU behält sich vor, bei Unklarheiten oder Fehlen von Unterlagen, jederzeit bei der Steuerverwaltung Einsicht in die Steuerdokumente zu nehmen. Werden Leistungen der Sozialen Dienste beansprucht, muss bei Vertragsabschluss, spätestens bei Betreuungsbeginn eine schriftliche Kostengutsprache vorliegen.

6 6 Familienergänzende Kinderbetreuung kann den Steuern abgezogen werden. Das KIJUZU stellt jährlich während des Monats Januar für das vergangene Kalenderjahr die Bestätigungen für die Steuererklärung aus und senden sie mit der Januar-Rechnung Anfang Februar in die Haushalte. Tarif-Anpassungen seitens KIJUZU werden für das neue Schuljahr bis spätestens Ende Mai den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Verpflegung Die Verpflegungskosten werden kostendeckend weiter verrechnet. Auf die Verpflegung werden keine Rabatte gewährt. Es kommt kein Sozialtarif zur Anwendung. Mittagstisch Ab der dritten Klasse gilt ein Pauschaltarif von CHF für den betreuten Mittagstisch während der Zeit von 11:45 bis 13:30 Uhr. Eingewöhnung Die Kinder verbringen vor der definitiven Aufnahme eine Eingewöhnungs- oder Schnupperzeit in der Gruppe. Für diese wird der ordentliche Tarif verrechnet. Die Kinder müssen in Begleitung einer Bezugsperson eingewöhnt werden. Rechnungswesen Die Rechnungen für die Betreuungen werden jeweils bis zum 10. Tag des Folgemonats verschickt. Reklamationen auf verrechnete Leistungen können bis 10 Tage ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 30 Tage. Es besteht kein Recht auf die Gewährung einer weiteren Zahlungsfrist durch Mahnung. Das KIJUZU ist berechtigt, nach der Frist von 30 Tagen die Betreibung einzuleiten. Für die Zahlung ist eine tariffreie Zahlungsmethode zu verwenden. Dies sind Online-Banking, Lastschriftverfahren, Bankanweisung. Am Postschalter eingezahlte Rechnungen verursachen Spesen. Diese werden mit pauschal CHF 5.00 bei der nächsten Rechnung belastet. Entstandene Mehrkosten werden mit CHF 5.00 pro Zahlungserinnerung der Dezember- Rechnung oder bei Austritt der letzten Rechnung belastet. Kann die Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht eingehalten werden, (z.b. durch die Abklärung einer eventuellen Kosten-Übernahme durch die Sozialen Dienste), ist dies umgehend in der Administration des KIJUZU zu melden. Entsteht ein Verzug bei der Begleichung von Elternbeiträgen, kann der Betreuungsplatz durch das KIJUZU weiter vergeben werden. Betreuungsverhältnis Dieser Vertrag bildet die rechtsverbindliche Voraussetzung dafür, dass das Kind im KIJUZU angemeldet ist. Die Eltern haben das Zentrum Kind und Jugend (Personal, Räumlichkeiten, Umgebung), den Tagesablauf und das Konzept kennengelernt und befürworten dies. Vertrag gelesen Die beteiligten Parteien haben diesen Vertrag durchgelesen und erklären sich mit dessen Inhalt einverstanden. Ort, Datum: Leitung KIJUZU Ort, Datum: Erziehungsberechtigte Person des Kindes......

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