Berufliche Oberschule Wasserburg Klosterweg Wasserburg Tel: 08071/10400, FAX 08071/ Schuljahr 2011/2012
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- Karoline Beckenbauer
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1 Berufliche Oberschule Wasserburg Klosterweg Wasserburg Tel: 08071/10400, FAX 08071/ Schuljahr 2011/2012 Informationen über die fachpraktische Ausbildung Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung, Rechtspflege
2 1. Informationen über die Schule Die staatliche Fachoberschule Wasserburg bietet drei unterschiedliche Ausbildungsrichtungen an (Technik, Wirtschaft, Sozialwesen). Voraussetzung für den Schuleintritt ist der mittlere Schulabschluß. Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung durchlaufen die FOS in zwei Jahrgangstufen (11. und 12. Klasse), wobei die 11. Jahrgangstufe ein halbjähriges Praktikum beinhaltet. Der erfolgreiche Abschluß an der FOS berechtigt die Schüler zum Studium an der Fachhochschulen (allgemeine Fachhochschulreife). 2. Die fachpraktische Ausbildung im Bereich Wirtschaft, Verwaltung, Rechtspflege Die Schüler der Fachoberschule haben den mittleren Schulabschluß überwiegend an Realschulen, Gymnasien, im M-Zug der Hauptschule oder an Wirtschaftsschulen erworben und verfügen demzufolge in unterschiedlichem Maße über wirtschaftliche Grundkenntnisse und bürotechnische Fähigkeiten. Praktische Erfahrungen liegen meist nicht vor. Deshalb fallen der praktischen Ausbildung die Aufgaben zu, konkrete Vorstellungen, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten als Grundlage für den theoretischen Unterricht zu vermitteln, eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung zu geben, eine erste Begegnung mit der Arbeitswelt, ihrem sozialen Milieu und den dort auftretenden Problemen zu ermöglichen. Die Gliederung der für die fachpraktische Ausbildung relevanten Inhalte ersehen sie aus beigefügter Übersicht. 3. Der rechtliche Rahmen der FPA (Auszüge aus der Schulordnung für Berufs- und Fachoberschulen [FOBOSO]) Die Probezeit, die für die 11. Jahrgangsstufe mit Ablauf des 1. Schulhalbjahres endet, ist nicht bestanden, wenn die fachpraktische Ausbildung ohne Erfolg durchlaufen wurde ( 7,5 FOBOSO). Gleiches gilt für das Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe ( 30,5). Dies tritt in der Regel dann ein, wenn die Beurteilung durch die Praktikumstellen negativ ausfällt, die abzuliefernden Berichte mangelhaft sind und der zuständige Betreuungslehrer in Absprache mit dem Schulbeauftragten die Leistungen des Schülers als unzureichend einstuft. Die Zeugnisse der 11. Jahrgangsstufe enthalten die Bemerkung Fachpraktische Ausbildung mit sehr gutem/mit gutem/mit/ohne Erfolg durchlaufen ( 38,10). Diese Bemerkung wird auch im Abschlußzeugnis der 12. Klasse aufgeführt. Für die Beurteilung erhalten Sie ein Formblatt der Schule vorstellen. Dieses geht Ihnen rechtzeitig zu mit der Bekanntgabe des Rückgabetermins. (Der Betreuungslehrer wird es Ihnen bei seinem Besuch vorstellen). Außerdem wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie die Beurteilung mit dem Praktikanten besprechen würden und dem Schüler eine Kopie bzw. eine Zweitschrift aushändigen würden. Die FPA erfolgt in den AR Wirtschaft in Blockform in geeigneten außerschulischen Einrichtungen und erstreckt sich über den ganzen Tag. Sie darf im Regelfall 8 Zeitstunden nicht überschreiten ( 16,6). Die Regelarbeitszeit beträgt Stunden pro Woche (FOBOSO Stundentafel) 1
3 Die Schüler haben während der fachpraktischen Ausbildung den Anordnungen der Ausbilder Folge zu leisten. Sie unterliegen der an den Praktikumstellen geltenden Hausordnung, sofern diese nicht dem Sinn und Zweck der FPA entgegensteht ( 17,4). Schüler dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Sie sind zum Stillschweigen verpflichtet über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der FPA in den außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen ( 30,5). Besonders zu beachten sind Amts-, Bank- und Steuergeheimnis. Die Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten. Die Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Personenschäden abgesichert. Dieser Unfallschutz erstreckt sich sowohl auf den Unterricht und die fachpraktische Ausbildung als auch auf die sonstigen schulischen Veranstaltungen, z.b. Exkursionen, Wandertage, Ausflüge und Theaterbesuche. Wenn sich auf dem Weg zur oder von der Praktikumstelle ein Unfall ereignet, sind folgende Hinweise zu beachten: Benachrichtigen Sie umgehend das Sekretariat der Schule. Nach Möglichkeit sind Durchgangsärzte für die Behandlung von Schulunfällen aufzusuchen. Durchgangsarzt in Wasserburg: Dr. Clemens Bitter, Krankenhausstr. 2, Wasserburg; Durchgangsarzt in Ebersberg: Dr. Arthur Klaiber, Pfarrer-Guggetzer-Str. 3, Ebersberg. Falls ein Privatarzt aufgesucht werden muss, ist diesem mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Er wird dann direkt mit dem Versicherungsträger, dem Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband, abrechnen oder den Schüler an einen Durchgangsarzt überweisen. Die Schule schließt nach 100 der Schulordnung (FOBOSO) für die Zeit der fachpraktischen Ausbildung eine Schülerhaftpflichtversicherung ab. Zur Zeit besteht diese Versicherung beim Bayerischen Versicherungsverband, Maximilianstr. 2, München. Die Versicherung umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) des Bayerischen Versicherungsverbandes die gesetzliche Haftpflicht der 11. Klassen während ihrer Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung. Im Einvernehmen mit der Schulaufsicht ist durch die Schule festgelegt, dass die Schüler im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung kein Kraftfahrzeug führen. Ist der Schüler im Krankheitsfall oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert, an der fachpraktischen Ausbildung teilzunehmen, so sind unverzüglich Schule und Praktikumsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen ( 18,1). Die Beurlaubung bis zu einem halben Tag kann von der Ausbildungsstelle ausgesprochen werden. Dies ist durch einen Vermerk im Tätigkeitsbericht zu dokumentieren. Für Beurlaubungen von mehr als einem halben Tag ist ausschließlich die Schule zuständig. Entsprechende Gesuche müssen rechtzeitig gestellt werden. ( 20,1) Versäumt ein Schüler mehr als sechs Tage der fachpraktischen Ausbildung ohne ausreichende Entschuldigung oder bricht er die fachpraktische Ausbildung vorzeitig ab, so ist sie in der Regel als ohne Erfolg durchlaufen zu bewerten. Dasselbe gilt, wenn dem Schüler wegen Verletzung seiner Pflichten durch den Leiter der Ausbildungsstätte die Fortsetzung der Ausbildung verweigert worden ist und er aus diesem Grund mehr als sechs Tage der FPA versäumt hat. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrerkonferenz. Wurden mehr als 15 Tage der fachpraktischen Ausbildung versäumt, so darf ein positives Gesamturteil nur mit Zustimmung des Schulleiters erteilt werden. 2
4 4. Organisation der FPA Die FPA wird in der Regel im zwei- bzw. dreiwöchigen Rhythmus durchgeführt, d.h. die Schüler durchlaufen im Wechsel je zwei bis drei Wochen Praktikum und zwei bis drei Wochen Schule, verteilt über die gesamte 11. Jahrgangstufe. Da zum Schulhalbjahr grundsätzlich der Ausbildungsplatz gewechselt wird, ergeben sich daraus ca. 10 Praktikumswochen an einer Praktikumstelle (siehe Phasenplan). Pro Halbjahr finden ca. vier sog. Praxisanleitungen statt. An diesen Tagen besprechen die Praktikanten an der Schule mit ihrem Betreuungslehrer praktikumsbezogene Themen oder nehmen an Exkursionen teil (z. B. Betriebsbesichtigungen, Fahrten zur Fachhochschule, Berufsinformationszentrum). Über die genauen Termine dieser Praxisanleitungen werden Sie während des Jahres rechtzeitig über die Schüler informiert. Wir bitten Sie, die Schüler an diesen Tagen freizustellen. Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit und zur Vertiefung der Erfahrungen in der FPA anzuregen, werden Themen für die Praktikumsberichte gestellt. Diese Themen werden von den Schülern unter sachlicher Mithilfe der Stellen erarbeitet. Pro Praktikumsphase muß der Schüler darüber hinaus einen Tätigkeitsnachweis erstellen und eine Berichtsmappe führen. Alle Berichte sind jeweils am ersten Schultag nach der Praktikumsphase dem Betreuungslehrer vorzulegen. 5. Bitten an die Praktikumstellen Das Praktikum kann nur dann sinnvoll durchgeführt werden, wenn von Anfang an eine entsprechende Struktur zugrunde liegt. Erstellen Sie bitte deshalb vor Beginn des Praktikums einen Ausbildungsplan in Abstimmung mit dem zugrundeliegenden Lehrplan und händigen Sie Kopien davon an den Schüler und den Betreuungslehrer aus. Geben Sie dem Schüler Gelegenheit, verschiedene Bereiche Ihres Betriebes kennenzulernen. Betrachten Sie die Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte sondern als vollwertige Mitarbeiter und fordern Sie die entsprechenden Pflichten (Anwesenheit, Arbeitszeit,...) auch ein. Falls der Schüler wider Erwarten diese Aufgaben nicht entsprechend ernst nimmt, bitten wir Sie, die Schule umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Vergüten Sie die geleistete Arbeit nicht mit einem Entgelt, sondern dadurch, daß Sie dem Praktikanten entsprechende Aufmerksamkeit und Zeit schenken. Korrigieren Sie bitte die Berichte der Schüler auf sachliche Richtigkeit und bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift. 6. Abschließende Bemerkungen Die fachpraktische Ausbildung ermöglicht den Schülern einen fundierten Einblick in die Arbeitswelt und erleichtert ihnen die spätere Berufswahl. Das Gelingen des Praktikums hängt zum einen vom persönlichen Einsatz des Schülers ab, zum anderen jedoch auch von der Einstellung der Betriebe. Sie werden feststellen, daß Sie bei entsprechendem Aufbau des Praktikums einen nicht unbeträchtlichen Vorteil daraus ziehen können. Die Schüler sind in aller Regel sehr einsatzwillig und erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben schnell und zuverlässig. Der für Sie zuständige Betreuungslehrer wird Ihnen in angemessenen Abständen Besuche abstatten, um auftretende Probleme vor Ort mit ihnen besprechen zu können. R. Jäntsch, Ch. Moser, H. Schedel Ch. Moser Betreuungslehrer (Schulbeauftragte für die fpa) 3
5 Gliederung der Ausbildungsinhalte Die Ausbildungsinhalte sind auf der ersten Gliederungsstufe (1 bis 5) in fünf Oberbegriffe gegliedert, von denen die Sparten 1, 2, 3 und 4 Inhalte beschreiben, die sowohl im Bereich der Wirtschaft als auch im Bereich der Verwaltung und Rechtspflege vermittelt werden können. Die Inhalte der Sparte 5 zeigen beispielhaft die betriebsspezifische Leistungserstellung auf. 1 Ausbildungsstelle 2 Organisation, Informations- 1.1 Stellung in der Gesamtwirtschaft 1.2 Stellung am Markt 1.3 Berufliche Aus- und Weiterbildung 1.4 Personalwesen, arbeitsund sozialrechtliche Vorschriften 1.5 Arbeitssicherheit, Gesundheitschutz- und Umweltschutz und Kommunikationssysteme 2.1 Aufbau- und Ablauforganisation 2.2 Arbeitstechniken und Zeitmanagement 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme 2.4 Datenschutz und Datensicherung 3 Kaufmännische Steuerung und Controlling 3.1 Aufbau und Funktion des Rechnungswesens 3.2 Buchführung 3.3 Kosten- und Leistungsrechnung 3.4 Statistik, Planung und Controlling 4 Marketing 5 Leistungserstellung 4.1 Marketingziele 4.2 Marktorientier ung 4.3 Marketinginstr umente 4.4 Marketing-Mix 5.1 Industrie und Handwerk 5.2 Handel 5.3 Steuer-, wirtschafts- und rechtsberatende Unternehmen 5.4 Banken, sonstige Finanzdienstleister und Versicherungen 5.5 Medienunternehmen 5.6 Sonstige Dienstleistungsunternehmen 5.7 Allgemeine Innere Verwaltung 5.8 Justizverwaltung 5.9 Finanzverwaltung 5.10 Sonstige öffentliche Verwaltung Alle Schüler und Schülerinnen sollen im Laufe der fachpraktischen Ausbildung mindestens sieben Inhalte aus der zweiten Gliederungsstufe ( ) kennen lernen. wobei die betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen sind. Sechs Ausbildungsinhalte sind aus mindestens drei der Sparten 1 bis 4 auszuwählen, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht alle aufgeführten Einzelpunkte der dritten Gliederungsstufe (z. B bis ) vermittelt werden müssen und dass Modifikationen aufgrund betriebsspezifischer Gegebenheiten möglich sind. Die Auswahl geschieht im Einvernehmen zwischen Schule und Ausbildungsstelle. Inhalte der in der jeweiligen Ausbildungsstelle spezifischer Leistungserstellung sind in jedem Fall zu vermitteln. 5
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