FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln

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1 K2, First Floor, Forni Complex, Valetta Waterfront Floriana, FRN 1913 Malta (Europa) T: (+356) F: (+356) FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Wenn Sie dem Dokument zur Gänze zustimmen, bitte übersenden Sie die Unterschriftsseite am Ende der Dokumente per Fax an: (+356) /05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 1 of 27

2 FXDD KUNDENVEREINBARUNG EINLEITUNG LIZENZ DEFINITIONEN UND GEBRÄUCHLICHE HANDELSAUSDRÜCKE GELTUNGSBEREICH DER KUNDENVEREINBARUNG RISIKOAKZEPTANZ DARSTELLUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BESTÄTIGUNGEN DES KUNDEN KUNDENKLASSIFIZIERUNG UND ANLEGERENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG AUSLANDSKONTEN KUNDENGELDER HANDEL...8 (a) Berechtigung zum Handel für ein Kundenkonto...8 (b) Preisinformationen...9 (c) Auftragsausführung...9 (d) Positionen und Auftragsbeschränkungen...9 (e) Netting...10 (f) Anweisungen zum Ausgleich...10 (g) Kredit...10 (h) Genehmigung von Gegenseitigkeitsgeschäften (Cross Trade)...10 (i) Devisenbörse...10 (j) (k) Genehmigung für Geldtransfers...10 Zustimmung zur elektronischen Übertragung von Bestätigungen und Kontoabrechnungen MARGINANFORDERUNGEN SICHERUNGSVEREINBARUNG BEFUGNIS ROLLOVERS LIQUIDATION VON KONTEN UND SCHULDENBEGLEICHUNG GEBÜHREN VOM INTRODUCING BROKER ODER FREMDEN BERATER ZU FXDDEINGEFÜHRTE KUNDEN VERANTWORTUNG DESINTRODUCING BROKERS GEGENÜBER FXDD UND IHREN KLIENTEN ABRECHNUNGEN UND BESTÄTIGUNGEN KOMMUNIKATION HÖHERE GEWALT HANDELSEMPFEHLUNGEN und MARKTINFORMATIONEN GEISTIGES EIGENTUM UND GEHEIMHALTUNGSPFLICHT FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG OFFENLEGUNG UND FINANZIELLE INFORMATIONEN GEMEINSAME KONTEN UND KONTEN JURISTISCHER PERSONEN OFFENLEGUNG DER EMPFEHLUNG ERGÄNZUNGEN KÜNDIGUNG DATENSCHUTZ BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE VOLLSTÄNDIGE KUNDENVEREINBARUNG AUFZEICHNUNGEN BINDUNGSWIRKUNG RECHT UND GERICHTSSTAND SALVATORISCHE KLAUSEL ERSATZ ALLER ZUVOR GETROFFENEN VEREINBARUNGEN VERTRAGSANNAHME...19 FXDD RISIKOOFFENLEGUNG...19 FXDD HANDELSREGELN...24 UNTERSCHRIFTSSEITE KUNDENVEREINBARUNG /05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 2 of 27

3 FXDD Kundenvereinbarung Diese Kundenvereinbarung ist eine zwischen der FXDD Malta Limited und Ihnen als Kunden geschlossene Vereinbarung. In dieser Kundenvereinbarung" wird die FXDD Malta Limited als FXDD oder wir" bezeichnet. Der Begriff Sie" oder der Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, einschließlich und ohne Beschränkungen Körperschaften, Trusts oder Personengesellschaften, die ein Kundenkonto bei der FXDD eröffnen.die Kundenvereinbarung fasst die Geschäftsbedingungen zusammen, durch welche die Eröffnung und Führung eines Margin Devisenkontos auf dem Spotmarkt und/oder eines Edelmetallhandelskontos bei der FXDD geregelt sind. Die FXDD empfiehlt, diese Kundenvereinbarung genau zu lesen. Für jegliche Fragen rufen Sie uns bitte an und wir werden die Unterlagen gemeinsam besprechen. Für die Eröffnung eines Kontos hat jeder mit dem Konto verbundene Eigentümer den von diesem Paket umfassten Antrag zu unterschreiben. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an FXDD. DIESE KUNDENVEREINBARUNG, DIE DIE FXDD RISIKOOFFENLEGUNG, DIE ZUSÄTZLICHE RISIKOOFFENLEGUNG UND DIE FXDD HANDELSREGELN UMFASST UND DIE EIN BESTANDTEIL DIESES PAKETS SIND, STELLT EINE RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG DAR. LESEN SIE BITTE DIE UNTERLAGEN VOR DEM UNTERSCHREIBEN GENAU DURCH. DIE BESTÄTIGUNGSSEITEN SIND AN DEN DAFÜR VORGESEHENEN STELLEN ZU UNTERSCHREIBEN. UM EIN KONTO ZU ERÖFFNEN, IST DIE ÜBERMITTLUNG SÄMTLICHER ZUTREFFENDEN, AUSGEFÜLLTEN UND UNTERSCHRIEBENEN SEITEN ERFORDERLICH. Eine Kopie erhalten Sie für Ihre Unterlagen. Da die FXDD ein oder mehrere Konten für den unterzeichnenden Kunden eröffnet, führt und sich mit Abschlüssen von außerbörslichen (over the counter) Margin Devisen und / oder Edelmetalltransaktionen auf dem Spotmarkt mit Ihnen als unseren Kunden einverstanden erklärt, stimmen Sie dem Folgenden zu: 1. EINLEITUNG Durch diese Kundenvereinbarung werden die Geschäftsbedingungen festgelegt, die die Führung Ihres Kontos bei der FXDD sowie alle Kontrakte und sonstige Transaktionen auf dem Konto bei der FXDD regeln. Diese Kundenvereinbarung ist ein Bestandteil der gelegentlichen Änderungen unterlegenen Kundenvereinbarung, der beigefügten Risikooffenlegung und der Handelsregeln und umfasst sämtliche Hinweise auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Kundenvereinbarung, einschließlich der in der Risikooffenlegung und in den Handelsregeln enthaltenen Bestimmungen. Wenn Sie mit Ihrer Unterschrift auf der entsprechenden Unterschriftsseite sich mit dieser Kundenvereinbarung einverstanden erklären, übermitteln Sie die ausgefüllte Unterschriftsseite der Kundenvereinbarung an: New Accounts Department FXDD Malta Ltd. K2, First Floor Forni Complex, Valletta Waterfront FRN 1913 Malta (Europa) Fax: Bitte beachten Sie, dass die Eröffnung eines Kontos nichterfolgen kann, soweit die unterzeichneten Bestätigungsseiten der Risikooffenlegung, der zusätzlichen Risikooffenlegung (wenn zutreffend) sowie der Handelsregeln der Unterschriftsseite des Antrags auf Kontoeröffnung nicht beigefügt sind. Sollte der Kunde oder der potentielle Kunde sich entscheiden, die von der FXDD angeforderten und erforderlichen Informationen nicht anzugeben, ist die FXDD nicht berechtigt, die Eignung der von dieser Vereinbarung umfassten Dienstleistung für den Kunden zu prüfen und somit kein Konto für den künftigen Kunden zu öffnen. 2.LIZENZ Der FXDD wurde von der Malta Financial Services Authority /Finanzaufsichtsbehörde/ eine Lizenz für Investitionsdienstleistungen der Kategorie 3 (Lizenz Nr. IS/48817), nachstehend im Text Lizenz, ausgestellt. Der Sitz der Dienststelle von Malta Financial Services Authority, kurz MFSA, ist an der Anschrift Notabile Road, Attard BKR 3000, Malta, Europa ( 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 3 of 27

4 Auf Grund der Lizenz ist die FXDD befugt, auf eigene Rechnung für Kleinanleger, professionelle Kunden (ausschließlich kollektive Kapitalanlagen) und geeignete Gegenparteien in Verbindung mit folgenden Instrumenten zu handeln: Optionen, Termingeschäfte (Futures), Swaps, Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) und andere Derivate in Verbindung mit Wertpapieren, Währungen, Zinssätzen oder Renditen, oder sonstige ähnliche derivative Instrumente, Finanzindizes oder Finanzmaßnahmen, die durch Barausgleich oder physische Lieferung abgerechnet werden. Optionen, Termingeschäfte (Futures), Swaps, Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) und andere Derivate in Verbindung mit Handelswaren, die in bar zu zahlen sind oder in bar je nach Wunsch einer der Partei bezahlt werden können (außer bei Zahlungsverzug oder sonstigem Kündigungsereignis). 3. Rechte in Einklang mit den Differenzkontrakten (CFDs) oder sonstigen Kontrakten, deren Zweck oder beabsichtigter Zweck die Sicherung von Gewinnen und Vermeidung der Verluste anhand der Schwankungen des Wertes oder des Preises von jeglichem Vermögen oder eines Index oder sonstiges für diesen Zweck bezeichneten Faktors im Kontrakt ist. 4. Erworbene oder zu Anlagezwecken gehaltene Devisen Die FXDD erhält die Streaming Preise in Spot Währungspaaren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf USDCHF, GBPUSD, EURUSD, USDJPY, AUDUSD, USDCAD, EURGBP, EURCHF, EURJPY, GBPJPY, GBPCHF, EURAUD, USDMXN, CHFJPY, EURCAD, AUDCAD, AUDJPY, NZDUSD, AUDNZD, CADJPY, XAUUSD, XAGUSD und USDTRY. Die FXDD handelt auch mit Spot Edelmetallkontrakten (Gold und Silber). Sämtliche Devisen werden im Gegensatz zu Edelmetallen, die individuell gehandelt werden, in Paaren gehandelt. Es erfolgen keine Lieferungen in Devisen oder in Edelmetallen. Sie werden in bar bezahlt. 3. DEFINITIONEN UND GEBRÄUCHLICHE HANDELSAUSDRÜCKE Jeder groß geschriebene Ausdruck, der in dieser Kundenvereinbarung nicht erklärt wird, hat die im FXDD Glossar festgelegte Bedeutung. Das FXDD Glossar finden Sie auf unserer Webseite unter: Kunden sollten das FXDD Glossar durchlesen und sich mit diesem vertraut machen. 4. GELTUNGSBEREICH DER KUNDENVEREINBARUNG Sämtliche zwischen der FXDD und den Kunden abgeschlossene Transaktionen und Kontrakte werden durch die in dieser Kundenvereinbarung angeführten Geschäftsbedingungen, durch die Geschäftsbedingungen der FXDD Handelsregeln oder durch zusätzliche Pläne oder Bedingungen der FXDD, die von der FXDD gelegentlich festgesetzt oder geändert werden können und welche nach der Veröffentlichung auf der Webseite von FXDD einen Bestandteil dieser Kundenvereinbarung darstellen, geregelt. Außerdem unterliegen in Einklang mit dieser Kundenvereinbarung sämtliche Transaktionen der Satzung, den Verordnungen, Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Handelsbrauch, Anordnungen und Interpretationen der Institution der Gegenpartei sowie sämtlichen zutreffenden Regeln, Vorschriften und Lizenzbedingungen der Malta Financial Services Authority. Wenn irgendeine Gesetzesvorschrift nachträglich in Kraft tritt oder eine Regel oder Vorschrift angenommen werden soll, die für die FXDD verpflichtend oder verbindlich ist, sie auf irgendeine Art beeinflusst oder mit irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung unvereinbar ist, wird eine betroffene Bestimmung dieser Kundenvereinbarung durch eine gültige Bestimmung dieser Gesetzesvorschrift, Regel oder Vorschrift entsprechend geändert oder ersetzt. Die übrigen Bestimmungen dieser Kundenvereinbarung sowie die auf diese Weise geänderte Bestimmungen bleiben in jeder Hinsicht in Kraft. Der Kunde ist damit eiverstanden, dass alle Transaktionen auf Grund dieser Kundenvereinbarung den oben angeführten Anforderungen unterliegen. Der Kunde wird dementsprechend keine unabhängigen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche bezüglich dieser Anforderungen erwerben. Sämtliche Anträge auf Ergänzungen oder Änderungen der Kundenvereinbarung ohne schriftliche Zustimmung einer bei der FXDD angestellten und befugten Person, von welcher die Anträge, Ergänzungen oder Änderungen genehmigt werden, sind nichtig und ungültig. Diese Kundenvereinbarung bezieht sich auf und umfassteine potentielle Handelsbeziehung zwischen dem Kunden und der FXDD bei außerbörslichen, nicht lieferbaren Devisen (Währungen) und Edelmetallen auf einer Spot Abrechnungsbasis, wie es üblicherweise auf deminternationalen Interbankenmarkt gehandelt wird. Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung stimmt der Kunde zu, versteht und versichert, dass die Handelsbeziehung zwischen dem Kunden und der FXDD gemäß dieser Vereinbarung zu keinem Zeitpunkt zum Handeln, Vermittlung, Trading, Brokering oder Beratung bezüglich irgendeiner gelisteten Börse oder außerbörslich regulierten Rohstoff Futures oder Optionskontrakt erweitert und auf die lizenzgedeckten Dienstleistungen und Instrumente begrenzt wird. Der Kunde nimmt an und stimmt zu, dass die Kundenaufträge außerhalb des börsenregulierten Markts oder des multilateralen Handelssystems (MTF) ausgeführt werden. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 4 of 27

5 Gemäß den Geschäftsbedingungen dieser Kundenvereinbarung, der vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen zur Kontoeröffnung und Annahme des Kundenantrags zur Eröffnung des Kontos bei der FXDD, wird FXDD ein Konto (Konten) im Namen des Kunden eröffnen und zwecks Teilnahme an Kassatransaktionen mit und für den Kunden auf dem Devisenmarkt auf einer Spot Abrechnungsbasis führen, sowie sonstige Dienstleistungen und Produkte bereitstellen, welche die FXDD nach ihrem alleinigen Ermessen künftig anbieten wird. Wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich festgelegt ist, unterliegen sämtliche zwischen der FXDD und dem Kunden abgeschlossen Kontrakte und andere Transaktionen den Bedingungen dieser Kundenvereinbarung sowie der dieser Vereinbarung beigefügten Risikooffenlegung, der zusätzlichen Risikooffenlegung und der FXDD Handelsregeln samt ihren gelegentlichen Änderungen. 5. RISIKOAKZEPTANZ DER KUNDE BESTÄTIGT UND VERSTEHT, DASS HANDELN UND INVESTIEREN IN FREMDFINANZIERTEN AUßERBÖRSLICHEN DEVISEN SPOT KONTRAKTEN ÄUßERST SPEKULATIV, MIT GROßEM RISIKO VERBUNDEN UND ALLGEMEIN LEDIGLICH FÜR PERSONEN GEEIGNET IST, DIE EIN VERLUSTRISIKO, DAS HÖHER ALS IHRE MARGIN EINLAGE IST, ÜBERNEHMEN KÖNNEN. Dem Kunden ist bekannt, dass wegen der niedrigen Margin bei hoher Fremdfinanzierung, die normalerweise im Devisen und Edelmetallhandel vorkommt, die Preisänderungen bei den Devisen und Edelmetallkontrakten zu bedeutenden Verlusten führen können. Derartige Verluste können die Investition und die Margineinlage des Kunden erheblich überschreiten. Sollte der Kunde die FXDD anweisen, irgendeinen Devisen oder Edelmetallkontrakt einzugehen, wird der auf Grundvon Fluktuationen im Umrechnungskurs entstandene Gewinn oder Verlust zur Gänze auf Rechnung und Risiko des Kunden gehen. Sämtliche anfänglichen und nachfolgenden Einlagen für Marginzwecke werden in amerikanischen Dollars in den von der FXDD festgesetzten und angeforderten Beträgen geleistet; die FXDD ist berechtigt, die Geldmittel auf dem Kundenkonto für die Margin in und von dieser Fremdwährung zu dem von der FXDD festgesetzten Wechselkurs auf Grund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Geldmarktsätze zu wechseln. Der Kunde versichert, dass er bereit und in der Lage ist, finanziell oder auf eine andere Weise das Risiko aus dem Devisen und/oder Edelmetallhandel zu übernehmen. Hinsichtlich der Führung des Kontos/der Konten seitens der FXDD wird der Kunde die FXDD für die durch Einhaltung ihrer Handelsempfehlungen oder Vorschläge, oder denen ihrer leitenden Angestellten, Angestellten, Agenten oder Vertretern angefallenen Verluste nicht verantwortlich halten. Der Kunde ist dessen bewusst, dass keine Gewinngarantie und Verlustfreiheit geleistet werden können sowie dass keine Vorhersage von Leistungen im Devisen und Edelmetallhandel möglich ist. Der Kunde bestätigt, dass er keine solchen Garantien von der FXDD, ihren Vertretern, einem Introducing Broker oder einer Körperschaft, bei welcher der Kunde sein FXDD Konto unterhält, erhalten hat und dass er diese Kundenvereinbarung unter Berücksichtigung oder im Vertrauen auf irgendwelche derartige Garantien oder ähnliche Darstellungen nicht abgeschlossen hat. Alle für Kundenkonten geleistete Transaktionen und alle Fluktuationen in Marktpreisen der für Kundenkonten geleisteten Kontrakte gehen auf das Risiko des Kunden. Der Kunde allein haftet in allen Umständen dafür. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er bereit und finanziell in der Lage ist, solche Verluste zu tragen, sowie dass der Handel mit Spotdevisen (Währungen) und/oder Edelmetallen ein angemessenes Anlageinstrument für ihn ist. Die FXDD haftet weder für Verzögerungen oder für teilweisen oder vollständigen Ausfall irgendeiner Online (elektronischer) Handelsplattform oder eines Kommunikationssystem noch für sonstige Gründe, auf welche die FXDD keinen unmittelbaren Einfluss hat. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass die gemäß dieser Kundenvereinbarung durchzuführenden Transaktionen NICHT auf dem geregelten Markt oder auf der Börse ausgeführt werden. Der Kunde versichert, dass ihm die Risiken, die mit dem Handel von außerbörslichen Devisen (Währungen) und/oder Edelmetallen verbunden sind, bekannt sind und dass er finanziell in der Lage ist, solche Risiken und alle entstehenden Verluste zu ertragen. (Für weitere Diskussionen über Risiken beim Devisen oder Edelmetallhandel lesen Sie bitte die Risikooffenlegung und die Zusätzliche Risikooffenlegung). 6. DARSTELLUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BESTÄTIGUNGEN DES KUNDEN 6.1 Ab dem Datum dieser Vereinbarung, dem Datum jedes Kontraktes und sonstiger Transaktionen auf dem Kundenkonto, sowie dem Datum, an welchem die FXDD Risikooffenlegung, die zusätzliche Risikooffenlegung, oder die Handelsregeln revidiert, aktualisiert oder geändert werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, versichert der FXDD und stimmt dem Folgenden zu Gunsten von FXDD zu. a) Der Kunde ist im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte, volljährig (18 in den USA und Malta) und geschäftsfähig. b) Der Kunde (wenn keine natürliche Person) ist organisiert und besteht in Einklang mit geltenden Gesetzen der Jurisdiktion seiner Organisation. c) Ausführung und Erfüllung dieser Kundenvereinbarung und aller Kontrakte sowie sonstiger durch diese Vereinbarung vorgesehener Kontrakte, Erfüllung sämtlicher Pflichten gemäß dieser Kundevereinbarung und aller durch diese Vereinbarung vorgesehenen Kontrakte wurden ordnungsgemäß vom Kunden genehmigt. d) Jede Person, die diese Kundenvereinbarung oder sämtliche dadurch vorgesehenen Kontrakte und sonstige Transaktionen im Namen des Kunden erfüllt und ausübt, oder die die durch diese Kundenvereinbarung oder einen anderen Kontrakt vorgesehenen Pflichten erfüllt oder Transaktionen im Namen des Kunden ausführt, muss vom Kunden ordnungsgemäß dafür befugt werden. e) Ausführung und Erfüllung dieser Kundenvereinbarung und aller durch diese Vereinbarung vorgesehenen Kontrakten und Transaktionen durch den Kunden sowie Erfüllung sämtlicher durch diesen Vertrag, einen Kontrakt 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 5 of 27

6 oder sonstige Transaktionen vorgesehenen Pflichten seitens des Kunden werden die den Kunden betreffenden Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verordnungen, Urkunden, Satzungen oder Richtlinien nicht verletzen. f) Der Kunde ist der wirtschaftliche Eigentümer des Kundenkontos. Der Kunde hat und wird kein Sicherungsinteresse am Kundenkonto bei der FXDD (außer dem Sicherungsinteresse, welches der FXDD hierunter gewährt wurde) an andere Personen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FXDD gewähren. Der Kunde ist der wirtschaftliche Eigentümer aller wie unten definierten Sicherheiten und wird kein Sicherungsinteresse an einer Sicherheit einer Person ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FXDDgewähren (anders als das der in Einklang mit dieser Vereinbarung FXDD gewährte Sicherungsinteresse). g) Der Kunde wird alle Schriftstücke ausfertigen und übermitteln, alle Mitteilungen und Schriftsätze abgeben und andere Handlungen vornehmen, die von der FXDD nach ihrem Ermessen zum Nachweis oder Vervollständigung von jeglichen Sicherungsinteressen zugunsten von FXDD oder zum Schutz von Interessender FXDD bezüglich jeglicher Sicherheiten für notwendig oder wünschenswert gehalten werden. h) Der Kunde versichert hiermit, dass er ungeachtet einer späteren widersprechenden Erklärung zum Handel mit Devisen und/oder mit Edelmetallen fähig ist. i) Der Kunde hat die in dieser Kundenvereinbarung enthaltene Risikooffenlegung und die Zusätzliche Risikooffenlegung (wenn zutreffend) gelesen und verstanden. Der Kunde wird die FXDD Risikooffenlegungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die FXDD Risikooffenlegung und die Zusätzliche Risikooffenlegung (wenn zutreffend) bei jeder ihrer Ergänzung prüfen. Der Kunde wird keine Eröffnungstransaktionen im Kundenkonto durchführen, es sei denn, der Kunde versteht die geänderten FXDD Risikooffenlegungen. Außerdem stimmt der Kunde zu, dass bei jeder Eröffnungstransaktion angenommen wird, dass er die zum Zeitpunkt einer solchen Eröffnungstransaktion geänderten und geltenden Risikooffenlegungen gelesen und verstanden hat. j) Der Kunde hat die in dieser Kundevereinbarung enthaltenen Handelsregeln, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die FXDD Handelsregeln, gelesen und verstanden. Der Kunde wird die FXDD Handelsregeln nach jeder Änderung prüfen. Der Kunde wird keine Eröffnungstransaktionen auf dem Kundenkonto durchführen, es sei denn, der Kunde versteht die geänderten FXDD Risikooffenlegungen. Außerdem stimmt der Kunde zu, dass bei jeder Eröffnungstransaktion angenommen wird, dass er die zum Zeitpunkt einer solchen Eröffnungstransaktion geänderten und geltenden Risikooffenlegungen gelesen und verstanden hat. k) Der Kunde hat den simulierten Handel unter Verwendung der FXDD Demo Handelsplattform oder einer anderen von der FXDD zur Verfügung gestellten Plattform innerhalb eines Zeitraums durchgeführt, wodurch ihm ermöglicht wurde, diefxdd Internet Handelsplattform oder sonstige Plattformen, die FXDD für Online Spot Devisen und/oder Echtzeit Edelmetallhandel zur Verfügung gestellt hat, vollkommen zu verstehen. l) Alle der FXDD gegebene Kundenangaben sind wahr, richtig und vollständig. Der Kunde wird unverzüglich der FXDD alle Änderungen derselben mitteilen. m) Der Kunde erklärt und versichert, dass die der FXDD in diesem Dokument mitgeteilten Informationen seine aktuelle Finanzlage genau wiedergeben. Der Kunde erklärt und versichert, dass bei der Bestimmung seines Eigenkapitals das Vermögen und die Verbindlichkeiten sorgfältig berechnet wurden. Zur Bestimmung desin den finanziellen Informationen angegebenen Eigenkapitals des Kundenwerden von dem Vermögen die Verbindlichkeiten abgezogen. Der Kunde erklärt und versichert, dass bei der Bestimmung des Wertes seines Vermögens Bargeld und/oder bargeldähnliche Mittel, Wertpapiere der Regierung und marktfähige Wertpapiere, Immobilienbesitz (außer Hauptwohnsitz), Barwert von Lebensversicherungen und anderen wertvollen Vermögensgegenständen berücksichtigt wurden. Der Kunde erklärt und versichert, dass bei der Bestimmung des Wertes der Verbindlichkeiten gegenüber Banken die zahlbaren Schuldverschreibungen (besichert und unbesichert),an Verwandte zahlbare Schuldverschreibungen, zahlbare Hypotheken auf Immobilien (außer Hauptwohnsitz) und andere Schulden ohne Einschränkung berücksichtigt wurden. Der Kunde erklärt und versichert, dass bei der Bestimmung seines flüssigen Kapitals er nur jene Vermögensgegenstände einbezogen hat, die rasch (innerhalb eines Tages) in Bargeld umgewandelt werden können. Der Kunde erklärt und versichert, dass er jenen Teil seines Vermögens, den er als Risikokapital betrachtet, sorgfältig abgewogen hat. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Risikokapital den Geldbetrag darstellt, den der Kunde zu riskieren bereit ist und dessen Verlust keine Auswirkungen auf seine oder die Lebensweise seiner Familie haben wird. Der Kunde wird die FXDD unverzüglich schriftlich über seine finanzielle Lage informieren, wenn sich diese in dem Maße ändert, dass sein Eigenkapital, das flüssige Vermögen und/oder das Risikokapital reduziert werden. n) Wenn der Kunde dem amerikanischen Betriebsrentengesetz (Employee Retirement Security Act ERISA) aus 1974 unterliegt, bestätigt und erklärt er sich einverstanden, dass die FXDD nur Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung erbringen und kein Treuhänder des Plans, wie es im Abschnitt 3 (21) des Betriebsrentengesetzes und in den im Einklang mit diesem Gesetz verabschiedeten Regeln und Vorschriften bestimmt ist, sein wird. Die FXDD hat keine Ermessensbefugnis oder Kontrolle in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Devisen und/oder Edelmetallen. Die Bereitstellung von Marktempfehlungen und Informationen durch die FXDD dient nur zur Kundeninformation und stellt keine Ausübung dieser Befugnis oder Kontrolle dar. Zwischen dem Kunden und der FXDD bestehen keine Verträge, Vereinbarungen oder Einigungen, auf Grund welcher die Empfehlungen von FXDD als primärer Grund für die Investitionsentscheidungen bezüglich des Kundenvermögens dienen oder 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 6 of 27

7 FXDDindividuelle Investitionsberatung an den Kunden auf Grund seiner besonderen Bedürfnisse anbieten sollte.weiterhin erklärt der Kunde, dass er gemäß den geltenden Vereinbarungen oder auf einer anderen Basis die uneingeschränkte Befugnis und Berechtigung hat, diese Vereinbarung zu schließen und die durch diese Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen in Verbindung mit den Devisen und/oder Edelmetallen auszuführen. o) Die gesetzlichen Sanktionen berücksichtigend bestätigt der Kunde, dass: (1) die in dieser Kundenvereinbarung angegebenen Nummer seine richtigen Sozialversicherungs oder Steuernummer sind, und (2) das Eigentum oder der Nutznießer dieses Kontos nicht der Einbehaltung gemäß der Einkommenssteuerverordnung (Internal Revenue Code) unterliegt. p) Der Kunde verbindet sich, die FXDD umgehend über die Änderung seiner E Mail Adresse oder der Adresse, an welche elektronische Unterlagen übermittelt werden, zu benachrichtigen. Der Kunde verbindet sich, die FXDD umgehend über die Änderung seiner Anschrift oder sonstigen Standortes zur Übermittlung von schriftlichen Unterlagen nach Bedarf zu informieren. q) Der Kunde erfüllt sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen, denen er unterliegt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle Steuergesetze und vorschriften, Devisenkontrollanforderungen und Registrierungsanforderungen. 6.2 Die FXDD übernimmt keine Haftung für Kundenberatung bezüglich jeglicher Steuerpflichten, die unmittelbar oder mittelbar in Verbindung mit den Kontrakten und/oder den seitens FXDD erbrachten Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag anfallen. 7. KUNDENKLASIFIZIERUNG UND ANLEGERENTSCHÄDIGUNGSEINRICHTUNG 7.1 Jeder Kunde wird von der FXDD entweder als Kleinanleger, professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft und über die Klassifikation in die entsprechende Kategorie gemäß den von MFSAfestgelegten entsprechenden Bestimmungen von Vorschriften für Wertpapierdienstleistungen der Wertpapierdienstleister benachrichtigt. Der Kunde ist berechtigt, die Einstufung in eine andere Kategorie anzufordern. Sollte die FXDD einen derartigen Antrag erhalten, wird der Kunde über die genehmigte oder abgewiesene Neuklassifizierung informiert. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, wird der Kunde über die Folgen dessen informiert. Jedoch, solange die FXDDkeinen derartigen Antrag erhalten hat, kann der Kunde über keine Annahme oder Abweisung informiert werden und wird weiterhin nach der bestehenden Klassifizierung behandelt. 7.2 Sollte der Kunde als professionelle Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft werden, geht die FXDD davon aus, dass der Kunde über Folgendes verfügt: (i) erforderliche Erfahrung und Kenntnisse für die Einschätzung der Angemessenheit bestimmter Instrumente und/oder Dienstleistungen zur Erfüllung seiner Investitionsziele, (ii) erforderliche Erfahrung und Kenntnisse für das Verstehen der Risiken in Bezug auf diese Instrumente und/oder Dienstleistungen und (iii) Fähigkeit, alle Investitionsrisiken, die den Investitionszielen entsprechen, finanziell zu tragen. 7.3 Die FXDD leistet ihren Beitrag an die Anlegerentschädigungseinrichtung, die von dem durch die MFSA bestellten Verwaltungsausschuss geleitet wird. Wichtig ist zu wissen, dass die Entschädigung nur von den als Kleinanleger eingestuften Kunden beantragt werden kann und dass keiner Forderung u. A. Folgendes zugrunde gelegt werden kann: (i) Marktbewegungen, die zur Wertminderung der Investition führen; (ii) fehlerhafte Investitionsberatung: (iii) gescheiterte Investition, die ordnungsgemäß ausgeführt wurde (iv) Inflation; (iv) Zinssatzsenkung und (vi) Kommunikationsunterbrechungen und störungen 7.4 Für weitere Informationen über die Anlegerentschädigungseinrichtung sollte der Kunde folgende Webseite besuchen: Wenn der Kunde als ein professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft wurde, sollte er wissen, dass er keinen Anspruch auf den Kleinanlegern, bzw. den professionellen Kunden gewährleisteten Schutz hat, was unter anderem die Anlegerentschädigungseinrichtung und die Offenlegung bestimmter Informationen im Laufe der Zusammenarbeit mit der FXDD umfasst. 7.6 Die FXDD kann aufgefordert werden, bestimmte Kundenangaben zur Überprüfung durch MFSA oder ihre befugten Personen oder Vertreter zwecks Erfüllung ihrer Lizenzverpflichtungen zur Verfügung zu stellen. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 7 of 27

8 8. AUSLANDSKONTEN Jeder Kunde von FXDD kann auf Antrag jeder zutreffenden Regierungs oder Aufsichtsbehörde oder anderer ähnlichen zuständigen Behörde aufgefordert werden, speziellen Anforderungen nachzukommen. Ferner kann von der FXDD angefordert werden, einer zuständigen Regierungs oder Aufsichtsbehörde die Informationen bezüglich des (der) Kundenkontos (Kundenkonten) zu unterbreiten. Sollte der Kunde diesen Anfragen nicht entgegen kommen, könnte dies ein sofortiges Handelsverbot für das (die) Kundenkonto (Kundenkonten) zur Folge haben, mit Ausnahme der Ausgleichstransaktionen für die bestehenden offenen Positionen. Die FXDD behält sich das Recht vor, offene Positionen auf Antrag aller Regierungs oder Aufsichtsbehörden oder ähnlichen Agenturen zu liquidieren und andere Tätigkeiten die Anweisungen dieser Agenturen verfolgend vorzunehmen. Für alle Auslandskonten bei der FXDDmuss der Kunde, bevor er zum Handel zugelassen wird, eine Kopie des Lichtbildausweises (z.b. Reisepass) und eine Bankreferenz vorlegen. 9. KUNDENGELDER Das vom Kunden bei FXDD angelegte Geld wird in der Regel vom FXDD Geld getrennt, und zwar gemäß den anwendbaren Regeln der MFSA bezüglich des Schutzes des Kundengeldes, ausgenommen wenn dieses Geld von der FXDD in Verbindung mit den Marginanforderugen gehalten wird. Der Kunde akzeptiert, dass durch das Halten des Geldes auf einem getrennten Kundenkonto kein vollständiger Schutz gewährleistet werden kann. Alle Kundengelder werden auf dem Kundenkonto bei einer zugelassenen Kreditanstalt oder Bank in Malta oder in den USA aufbewahrt. Abhängig von dem Gerichtsstand, welchem solche Kundengelder unterliegen, können die Kundenrechte beeinflusst oder sogar beeinträchtigt werden. Der Kunde stimmt zu, dass keine Zinsen zu seinen Gunsten auf keiner Einlage und/oder sonstigem Guthaben bei der FXDD anfallen werden. Wenn der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt mit der FXDD einen oder mehrere Kontrakte ausführt, wird das ganze von der FXDD aufbewahrte Geld zur Sicherung der tatsächlichen oder potentiellen Verbindlichkeiten gegenüber der FXDD als Gegenpartei in Bezug auf diesen (diese) Kontrakt (Kontrakte) an die FXDD übertragen. In dieser Phase und für die Dauer sämtlicher ausstehenden Kontrakte, die ein Kunde mit der FXDD ausführen könnte, wird dieses Geld von dem FXDD Geld nicht getrennt und der Kunde wird als ein allgemeiner Gläubiger der FXDD eingestuft. Der Kunde akzeptiert und bevollmächtigt hiermit die FXDD zur Durchführung von Abhebungen von dem bei ihr geführten Kundenkonto, die für die Begleichung sämtlicher vom Kunden an die FXDD zu zahlenden Kosten und/oder Gebühren gelegentlich erforderlich sein könnten. 10. HANDEL (a) Berechtigung zum Handel für ein Kundenkonto Gemäß den Bedingungen dieser Kundevereinbarung und sämtlicher damit verbundenen Vereinbarungen, einschließlich Risikooffenlegung, Zusätzliche Risikooffenlegung und FXDD Handelsregeln, Kundenkontoantrag und sonstiger zutreffenden Anhänge, befugt der Kunde die FXDD zur Schließung, Kauf, Verkauf und Freigabe von außerbörslichen Devisen und/oder Edelmetallkontrakten auf der Spot Verrechnungsgrundlage für das Kundenkonto in Übereinstimmung mit seinen elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Anweisungen, die durch die von der FXDD ihm zur Verfügung gestellten Internet Handelsplattformen oder über das Telefon direkt vom FXDD Trade Auftragsdesk empfangen oder durch ein anderes von der FXDD zugelassenes Kommunikationsmittel für Kundenanwendung übermittelt wurden. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Transaktionsanweisungen, die an die FXDD elektronisch durch eine von ihr zugelassene Internet Handelsplattform oder über das Telefon oder sonstiges von der FXDD zugelassenes Kommunikationsmittel für Kundenanwendung übermittelt wurden. Vor der Ausführung einer Transaktion verlangt die FXDD vom Kunden die Autorisierung seines Benutzernamens und seines Passwortes, und zwar elektronisch für das Login Verfahren oder mündlich für die telefonische Identifikation. Richtige Angaben bestätigen die Identität des Kunden und ermöglichen ihm, die Transaktionen für das durch diese Identifizierung autorisierte FXDD Konto auszuführen. Wenn das Kundenkonto ein gemeinsames Konto ist, ist die FXDD bevollmächtigt, auf Grund der Anweisungen eines der Kontoinhaber zu handeln, ohne weitere Erlaubnis bezüglich des Handels auf dem Konto und/oder bezüglich der Verfügung über die Mittel auf dem Konto. Die FXDD wird nicht verpflichtet sein, diese Befugnis zusätzlich zu überprüfen und übernimmt keine Haftung für die Folgen der von der FXDD oder ihren Angestellten, befugten Personen oder Agenten vorgenommenen oder nicht vorgenommenen Tätigkeiten in Bezug auf diese Anweisung oder auf die Befugnis einer befugten Person. (b) Preisinformationen Die FXDD wird die Geld und Briefkurse, nach welchen sie bereit ist, Devisen und Edelmetallkontrakte mit befugten Kunden einzutreten, bekannt machen, und zwar entweder durch Posten auf einer von den FXDD Internet Handelsplattformen oder sonstiger von FXDD zur Verfügung gestellten Plattform, durch telefonischen Kontakt mit dem FXDD Dealing Desk oder Kontakt mittels anderer Kommunikationsmittel, über welche die FXDD und ihre Kunden verfügen. Jeder Geld und Briefkurs wird für einen Spotkontrakt mit einem bestimmten Valutatag und für ein bestimmtes Währungspaar oder Edelmetall, den Umständen entsprechend, gelten. Die FXDD übernimmt keine ausdrücklichen oder angedeuteten Gewährleistungen, dass 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 8 of 27

9 die angeführten Geld und Briefkurse den vorherrschenden Geld und Briefkursen auf dem Interbankenmarkt entsprechen. Trotz der vernünftigen Erwartungen der FXDD, kontinuierliche Preise während der Geschäftszeit verfügbar zu machen, gewährleistet sie nicht wegen zahlreichen Faktoren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf technische Ausfälle, Verzögerungen im Kommunikationssystem, Mangel an Interbank Liquidität oder hohe Marktpreisschwankungen, dass die Handelspreise und die Liquidität den Kunden kontinuierlich, in elektronischer Form oder über das Telefon oder sonstige Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen werden. (c) Auftragsausführung In allen zwischen dem Kunden und FXDD gemäß dieser Vereinbarung abgeschlossenen Kontrakten tritt FXDD als Auftraggeber auf. Die FXDD wird vernünftigerweise versuchen, alle Aufträge, die sie nach ihrem Ermessen vom Kunden zum Kauf und Verkauf von Kontrakten im Einklang mit seinen elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Anweisungen erhält, auszuführen. Allerdings haftet die FXDD nicht für Verluste oder Schaden, die mittelbar oder unmittelbar durch ein von FXDD nicht kontrollierbares Ereignis, Tätigkeit oder Versäumnis verursacht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verluste oder Schaden, die unmittelbar oder mittelbar durch den Verzug oder Ungenauigkeiten bei der Übermittlung von Aufträgen und/oder Informationen auf Grund des Ausfalls, der Störung oder des Versagens von Übermittlungs und Kommunikationseinrichtungen verursacht wurden. Der Kunde bestätigt, versteht und ist damit einverstanden, dass alle Marktpreisaufträge und Aufträge, die nicht nach dem Marktpreis gegeben werden, wie z.b. Limit Orders, Stop Loss Orders, One Cancels the OtherOrders und sonstige von einem FXDD Vertreter übermittelten und angenommenen Offenmarkt Aufträge, von der FXDD angenommen und auf der Best Efforts Basis" im Einklang mit den Ergänzungen unterliegenden entsprechenden Bestimmungen der Handelsregeln ausgeführt werden. DemKunden ist jedoch bekannt, dass wegen Marktumständen oder sonstiger Umstände die FXDD nicht in der Lage sein könnte, die Aufträge auf dem Markt oder in dem spezifizierten Bereich auszuführen. Die FXDD wird keine Haftung für die Nichtausführung solcher Aufträge tragen. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf alle am Wochenende oder an Feiertagen abgeschlossenen Aufträge, wenn die FXDD für Geschäftsverkehr geschlossen ist. Unter solchen Umständen werden die Aufträge auf der Best Efforts Basis ausgeführt, sobald die FXDD den Markt am nächsten Geschäftstag öffnet. Der Kunde akzeptiert, dass die Ausführung nicht sofort und zu dem Preis, der dem Eröffnungsniveau entspricht, wegen Ungleichgewicht bei den Aufträgen, Marktumständen, Marktliquidität, Kurslücken oder sonstigen Umständen eintreten wird. Die FXDD trägt keine Verantwortung für die Verzögerungen in der Auftragsübermittlung auf Grund von Störungen, Marktumständen, Ausfällen oder Fehlfunktion von Kommunikationseinrichtungen und haftet für keine Ersatzansprüche, Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, einschließlich Anwaltshonorare, gegenüber Personen oder Körperschaften, die aus ihrer Fahrlässigkeit hervorgegangen sind. (d) Positionen und Auftragsbeschränkungen Die FXDD behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen die Anzahl von offenen Positionen, die der Kunde bei der FXDD eingehen, erlangen oder aufrechthalten kann, zu beschränken, die Annahme eines vom Kunden eingegangenen Auftrags abzulehnen oder ihre Handelsbeziehung mit dem Kunden zu ändern und die Anwendung eines elektronischen Handelsnetzes oder einer anderen Methode zur Ausführung des Handels in irgendeiner Weise und irgendeinem Ausmaß ein oder auszuschließen. (e) Netting Die Strategie von FXDD ist, alle Währungskäufe und Verkäufe, einschließlich offener Kauf sowie Verkaufspositionen für dasselbe Währungspaar sofort zu saldieren (anzusammeln). Jede resultierende einzelne angesammelte Position für das Währungspaar, die nicht bis zum Ende des bestimmten FXDD Geschäftstag liquidiert wird, wird auf das nächste Spotdatum vorgetragen (s. Artikel 14). (f) Anweisungen zum Ausgleich Die FXDD kann nach alleinigem und absolutem Ermessen die Aufträge zwecks Ausgleichs der laufenden Spot Währungspositionen des Kunden annehmen oder zurückweisen. Die FXDD behält sich das Recht vor, sich zu weigern, einen Auftrag anzunehmen oder für den Markt, in welchem er ausgeglichen werden kann, zu garantieren. Ausgleichsübereinkommen über Spot Währungspositionen, die am Abwicklungsdatum angekommen sind, müssen durch FXDD mindestens einen (1) Geschäftstag vor dem Abwicklungsdatum oder Rolloververhandelt und akzeptiert werden. (g) Kredit Der Kunde bevollmächtigt die FXDD oder die im Namen von FXDD handelnde Agenten, seine Kreditwürdigkeit zu überprüfen und diesbezüglich Kontakt mit den Banken, Finanz und Kreditinstitutionen, die FXDD zur Überprüfung und Erlangung von Informationen über den Kunden als angemessen hält, aufzunehmen. Außerdem bevollmächtigt der Kunde die FXDD, seine vorherige und jetzige Anlagetätigkeit zu untersuchen und im Zusammenhang damit Kontakt zu Kommissionären von Termingeschäften, Börsen, Brokern/Händlern und Investmentdienstleistern, Banken und Zentren für die Erfassung von Daten über Vertragserfüllungen aufzunehmen. Nachdem der Kunde bei der FXDD einen schriftlichen Antrag stellt, wird ihm gestattet, die bei der FXDD geführten Unterlagen bezüglich der Kreditwürdigkeit und/oder Anlagetätigkeiten zu überprüfen. Dem Kunden wird auch gestattet, diese Unterlagen auf seine eigenen Kosten zu vervielfältigen. (h) Genehmigung von Gegenseitigkeitsgeschäften (Cross Trade) 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 9 of 27

10 Der Unterzeichnete bestätigt hiermit und ist einverstanden, dass es vorkommen kann, dass ein leitender Angestellte, eine Zweiggesellschaft, ein Partner, ein Angestellter, eine Bank, ein Bankangestellter oder ein mit der FXDD verbundene Händler, bei dem für die Rechnung des Unterzeichneten eingegangenen Handel als gegenüberstehende Eigenhändler erscheint. Der Unterzeichnete stimmt hiermit einer derartigen Transaktion zu, und zwar gemäß den etwaigen Beschränkungen und Bedingungen, die in den Regeln oder Vorschriften dieser Bank, Institution, Börse oder einer Handelskammer enthalten sind, nach welchen diese Kauf oder Verkaufsaufträge ausgeführt werden, sowie gemäß den etwaigen in anderen zutreffenden Regeln enthaltenen Beschränkungen und Bedingungen. (i) Devisenbörse Die Marginanforderungen aller Kundenkonten werden vom FXDD Dealing Desk festgesetzt. Das automatisierte FXDD Trading System verteilt entsprechend Gewinne und Verluste an alle Kundenkonten. Die FXDD kann die Regeln und Bestimmungen für Kundenkonten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Mindestkontogröße, Investitionszeitraum, Kommissionen und Leistungsprämien oder sonstige finanzielle Maßnahmen festsetzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen über FXDD einzuholen und sicherzustellen, dass vor jeglicher Handelsaktivität alle Vereinbarungen besprochen und verstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeglicher Handelsaktivität alle erforderlichen Informationen über den Trading Agenten oder den Vertreter oder Bevollmächtigten herauszufinden, wenn außer dem Kunden mit dem Konto eine andere Person handeln wird. Alle Kunden sollten wissen, dass die FXDD auf keinem Fall dem Kunden oder seinem Bevollmächtigten oder dem Introducing Broker, Berater oder einem Dritten in einer Geschäftsbeziehung mit der FXDD Rendite garantieren kann. (j) Genehmigung für Geldtransfers Hiermit stimmt der Kunde zu, dass die FXDD zu jeder Zeit und nach ihrem eigenen Ermessen beantragen und von einem Kundenkonto auf die anderen bei der FXDD geführten Kundenkonten sämtliche Gelder, Währungen oder andere Vermögensgegenstände, die entweder individuell oder gemeinsam mit den anderen aufbewahrt werden, überweisen kann. (k) Zustimmung zur elektronischen Übertragung von Bestätigungen und Kontoabrechnungen Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Kundenkontoinformationen und Handelsbestätigungen im Internet zur Verfügung gestellt werden, anstatt dass diese dem Kunden per Post oder über E Mail versendet werden. Dem Kunden wird der Zugriff zu Kontoinformationen über die FXDD Webseite durch Anwendung der auf das Kundenkonto bezogenen Login Informationen ermöglicht. Die FXDD wird alle Kundenkontotätigkeiten veröffentlichen und der Kunde wird die Möglichkeit haben, tägliche, monatliche oder jährliche Berichte über die Kontoaktivität sowie einen Bericht für jeden ausgeführten Handel zu erstellen. Die aktualisierten Kontoinformationen werden innerhalb vierundzwanzig Stunden nach Vornahme einer derartigen Tätigkeit auf dem Kundenkonto verfügbar sein. Veröffentlichung von Kontoinformationen auf dem Online Kundenkonto wird als Lieferung von Handelsbestätigungen und Kontoabrechnungen betrachtet. Die Kontoinformationen werden jederzeit die Handelsbestätigungen mit Ticketnummern, Ankaufs und Verkaufskurs, verwendeter Margin, dem zum Marginhandel verfügbaren Betrag, Gewinn und Verlustabrechnung, sowie die gegenwärtig offenen oder auszuführenden Positionen enthalten. 11. MARGINANFORDERUNGEN Der Kunde hat die FXDD mit einer Margin in solchen Beträgen, Formen und innerhalb von Limits zu versorgen, wie es die FXDD nach freiem Ermessen jederzeit verlangen kann. Die Marginanforderungen, einschließlich der Initial Margin (Anfangsmargin) und Maintenance Margin (Mindestmargin) werden nach freiem Ermessen von FXDD festgesetzt. Die FXDD kann die Marginanforderungen jederzeit ändern. Der Kunde stimmt zu, die ausreichende Margin auf seinem Konto aufrecht zu halten, ohne darüber von der FXDD benachrichtigt zu werden. Allerdings, unter der Voraussetzung und ungeachtet jeglicher Anforderung von zusätzlicher Margin, kann die FXDD gemäß dem unten angeführten Artikel 15 das Kundenkonto jederzeit liquidieren. Sollte die FXDD ihre Rechte aus dieser Vereinbarung nicht durchsetzten, gilt dies als kein Verzicht derfxdd auf eine spätere Durchsetzung ihrer Rechte und der Kunde wird der FXDD keine Haftung für die aus diesem Versäumnis hervorgehenden Verluste zuschreiben. Keine früherenmarginanforderungen der FXDD werden sie daran hindern, diese Anforderungen ohne vorherige an den Kunden gerichtete Mitteilung zu erhöhen oder herabzusetzen. Wenn immer das Marginguthaben unter dem Niveau des von dem FXDD festgesetzten Mindestausschusses fällt, kann die FXDD jederzeit für dieses Konto nach einer zusätzlichen Margin (Nachschussforderung Margin Call") verlangen, wenn sie dies nach ihrem freien Ermessen als vernünftig einschätzt. Die FXDD darf gemäß dem unten angeführten Artikel 12 das Kundenkonto jederzeit liquidieren. Alle Kundengelder, die den Margin Überschuss darstellen ( Excess Margin"), sollen in einem Treuhandkonto bei einem erstklassigen nach dem freien Ermessen der FXDD ausgewählten Finanzinstitut gehalten werden. Die FXDD behält sich das Recht vor, die Geldmittel vom Kundenkonto ohne Ankündigung abzuheben oder umzulegen, um sicherzustellen, dass die gebuchte Schwankungsmarge ( Market to Market Margin") (definiert als Margin zuzüglich oder abzüglich Market to Market P/L) der erforderlichen Margin für offene Positionen gleich ist oder diese überschreitet und/oder um allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der FXDD, einschließlich Gebühren und Kosten in Verbindung mit dem Kundenkonto nachzukommen. Wenn der Kunde die FXDD beauftragt, eine Margin, Sicherheit oder einen anderen Vermögensgegenstand zu verkaufen, und die FXDD nicht in der Lage ist, diese einem Käufer zu liefern, weil der Kunde diese der FXDD nicht geliefert hat, kann die FXDD eine Margin, Sicherheit oder einen Vermögensgegenstand, die zur Ausführung dieser Lieferung erforderlich sind, leihen oder kaufen. Der Kunde stimmt hiermit zu, die FXDD für die Haftung und alle Ansprüche, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich der Anwaltshonorare, die FXDD tragen könnte, schadlos zu halten. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 10 of 27

11 12. SICHERUNGSVEREINBARUNG Um sich gegen jede Verschuldung oder sonstige Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der FXDD abzusichern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf (a) Verschuldung oder sonstige Verbindlichkeiten in Bezug auf irgendein Konto, Kontrakt oder andere Transaktionen mit der FXDD; oder (b) jede Verschuldung oder sonstige Verbindlichkeiten aus irgendeiner Garantie des Kunden für ein Konto, Kontrakt oder sonstige Transaktion mit der FXDD, stimmt der Kunde zu, verpflichtet sich und gewährleistet der FXDD ein Sicherungsinteresse, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht ( Right of Setoff ) an: (i) allen Kundenkonten bei der FXDD; allen Kontrakten, Bargeld und sonstigen Vermögensgegenständen auf dem Kundenkonto bei der FXDD oder die vom Kunden zur Sicherung der Verschuldung oder sonstiger Verbindlichkeiten gegenüber der FXDD geliefert oder anders sichergestellt wurden, oder die die FXDD besitzt oder über welche sie zu irgendeinem Zweck verfügt (einschließlich sicherer Aufbewahrung); sowie (iii) allen Produkten und Gewinnenaus dem Vorangehenden ((i), (ii) und (iii) werden zusammen als Sicherheiten" bezeichnet). Sollten die Gründe der Verschuldung des Kunden gegenüber der FXDD umfassen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die oben angeführten Punkte (a) und (b) sein, wird die FXDD das Recht haben, irgendeine Sicherheit, über die sie verfügt (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verwendung des Kontrakts als Sicherheit für ein Darlehen an FXDD) zu verkaufen, zu verpfänden, als Sicherheit zu gewährleisten, zurückzuhalten, zu übertragen, investieren, zusammenzumischen oder auf eine andere Weise zu nutzen, frei von irgendwelchen Ansprüchen oder Rechten irgendeiner Art des Kunden, einschließlich irgendeines Eigenkapitals oder Rückkaufsrechtes durch den Kunden und jede Sicherheit im Namen von FXDD, ihrem Treuhänder oder Agenten für einen von beiden zu registrieren. Wenn die FXDD ihre Rechte aus dieser Vereinbarung nicht durchsetzt, gilt dies als kein Verzicht der FXDD oder Verzicht auf spätere Durchsetzung ihrer Rechte. Die FXDD ist unwiderruflich als die Bevollmächtigte des Kunden bestellt und ist ermächtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden jegliche Unterlagen zu unterschreiben und zu liefern, jegliche Benachrichtigungen auszustellen und Handlungen im Namen des Kunden vorzunehmen, einschließlich der Unterzeichnung, Auslieferung und Einreichung von Geschäftsberichten was von der FXDD zur Bestätigung oder zum Schutz ihrer Interessen in Bezug auf die Sicherheiten als erforderlich oder erwünscht erachtet wird. Im Falle, dass die von der FXDD als akzeptable Sicherheit (qualifizierte Sicherheit EligibleCollateral ) zu irgendeinem Zeitpunkt zum Ausgleich der Verschuldung oder Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der FXDD, einschließlich der Pflicht zur Sicherstellung der Margin im Einklang mit den Handelsregeln und Artikel 10 dieser Vereinbarung nicht ausreichend ist, hat der Kunde auf Anforderung unverzüglich den ganzen Betrag dieses Defizits gemäß den Handelsregeln und Artikel 11 dieser Vereinbarung zu zahlen. 13. BEFUGNIS Die FXDD wird alle Kontrakte und Transaktionen, die sie gemäß dieser Vereinbarung auf Anweisung des Kunden schließt und ausführt, in ihrer Eigenschaft als Eigenhändler schließen und ausführen. In jedem und allen Kontrakten und Transaktionen mit dem Kunden wird die FXDD als Eigenhändler und nicht als ein Broker, Zwischenhändler, Agent und Berater oder in irgendeiner Treuhänderbefugnis fungieren. Der Kunde versteht und erkennt an, dass irgendeine und alle Transaktionen und Kontrakte, die als Ergebnis der an die FXDD gegebenenanweisung des Kunden, solche Transaktionen und Kontrakte einzugehen, von der FXDD in ihrer Eigenschaft als Eigenhändler mit Finanzinstituten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Banken, Clearing Institutionen und Devisen und Edelmetallhändler ( Gegenpartei") nach freiem Ermessen und Wahl von FXDD eingegangen werden. Der Kunde erklärt, stimmt zu und bevollmächtigt die FXDD, in ihrer Eigenschaft als Eigenhändler alle Kundenkontrakte mit irgendeiner Gegenpartei einzugehen, auszuführen, zu verkaufen, zu kaufen und auszugleichen. Der Kunde soll gewährleisten und die FXDD gegen jeden sich dadurch ergebenden Verlust schadlos halten. Die FXDD kann nach eigenem Ermessen und Wahl beim Ankauf und Verkauf, sowie beim Ausführen und Clearing von allen Kontrakten, einschließlich aller Kundenkontrakte mit der (den) Gegenpartei (Gegenparteien) als Eigenhändler auftreten. 14. ROLLOVERS Beim Fehlen einer Glattstellung oder eines abschließenden Liquidationshandels vor dem Ende des Geschäftstages, ist die FXDD ermächtigt, alle oder einen Teil von Devisen und Edelmetallpositionen auf dem Kundenkonto nach ihrem absoluten und alleinigen Ermessen und auf das Risiko des Kunden bis zum nächsten Valutierungs Spotdatum vorzutragen (Rollover).Die Rollovers werden nach den von der FXDD festgesetzten Kursen und nach dem absoluten und alleinigen Ermessen der FXDD ausgeführt. Die vorgetragenen Last oder Gutschriften werden auf dem Kundenkonto zu einem Zeitpunkt nach dem normalen Ende des FXDD Geschäftstags angezeigt. Die FXDD behält sich das Recht vor, nach ihrem absoluten und alleinigen Ermessen alle Rollover Last und Gutschriften jederzeit zu ändern, wenn sie nach ihrem absoluten und alleinigen Ermessen feststellt, dass der belastete oder gutgeschriebene Betrag fehlerhaft war. 15. LIQUIDATION VON KONTEN UND SCHULDENBEGLEICHUNG Im Falle (a) des Todes oder einer Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des Kunden, (b) des Konkursantrages oder eines Antrages zur Bestellung eines Konkursverwalters oder der Einleitung von einer Insolvenz oder ähnlichen Verfahren durch oder gegen den Kunden, (c) des Antrages auf Pfändung eines der von FXDD geführten Kundenkonten; (d) einer unzureichenden Margin oder Entscheidung der FXDD, dass die zur Sicherung eines oder mehrerer Kundenkonten hinterlegte Sicherheit für die Absicherung des Kontos unabhängig von den gegenwärtigen Kursnotierung nicht ausreichend ist, (e) des Versäumnisses des Kunden, der FXDD irgendwelche gemäß dieser Vereinbarung verlangten Informationen mitzuteilen; oder (f) anderer Umstände oder Entwicklungen, die die FXDD zu 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 11 of 27

12 ihrem Schutz als angemessen hält, kann die FXDD nach ihrem alleinigen Ermessen eine oder mehrere oder einen Teil folgender Tätigkeiten ausüben: (1) Erfüllung einer Verpflichtung des Kunden gegenüber der FXDD, entweder unmittelbar oder durch eine Sicherungsgarantie aus dem in ihrer Verwahrung oder Kontrolle befindlichen Kapital oder Vermögen des Kunden; (2) Verkauf oder Ankauf einiger oder aller Devisen und/oder Edelmetallkontrakten oder sonstiger Vermögensgegenstände, die für den Kunden verwahrt oder ausgeführt werden, und (3) Annullierung einzelner oder aller offenen Aufträge oder Kontrakte oder sonstiger im Namen des Kunden eingegangenen Verpflichtungen. Irgendwelche der obengenannten Tätigkeiten kann ohne Anforderung von Margin oder zusätzlicher Margin, ohne vorherige Ankündigung vom Verkauf oder Kauf an den Kunden, seinen persönlichen Vertreter, Erben, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Treuhänder, Vermächtnisnehmer oder Rechtsnachfolger ausgeübt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde alleiniger Eigentümer oder ein Miteigentümer ist. Der Kunde wird jederzeit für die Zahlung jeglicher Fehlbeträge auf dem Kundenkonto auf Anforderung der FXDD verantwortlich sein und wird in allen Fällen für irgendwelche Fehlmengen auf dem Kundenkonto bei Liquidation haften, und zwar gänzlich oder teilweise gemeinsam mit der FXDD. Sollten die Erlöse aus dieser Liquidation für den Ausgleich aller Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der FXDD nicht ausreichen, wird der Kunde auf Anforderung den ganzen Fehlbetrag sowie alle sonstigen Fehlbeträge und seine unbezahlten Verbindlichkeiten unverzüglich begleichen. Eingeschlossen sind alle Kosten der Vollstreckung und Einziehung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die tatsächlichen Anwaltshonorare, Aufwendungen, Reise und sonstige Kosten, Zinsen auf jegliche Fehlbeträge und Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von fünf (5) Prozentpunkten über dem damals gültigen Basiszinssatz bei der Hauptbank der FXDD oder den gesetzlich höchstzulässigen Zinssatz, je nachdem, welcher niedriger ist, sowie alle anderen Kosten, die der FXDD angefallen sind. Im Falle, dass die FXDD andere Kosten außer den Kosten für Einziehung von Fehlbeträgen bezüglich des Kundenkontos hatte, so stimmt der Kunde zu, alle diese Kosten zu tragen. 16. GEBÜHREN Die FXDD handelt als Eigenhändler und berechnet in den meisten Fällen keine Kommissionen, Maklergebühren oder sonstige Gebühren. Die FXDD kann die Differenz zwischen dem Kauf und Verkaufspreis, den sie von Ihren Transaktionen zahlt oder erhält, behalten. Obwohl sich die FXDD das Recht zur Änderung der Gebührenstruktur jederzeit und nach ihrem freien Ermessen vorbehält, wird sie anfangs lediglich die anfallenden Bankkosten, wie z.b. Gebühren für Banküberweisungen von Anzahlungen/Abhebungen und Gebühren für verweigerte Schecks berechnen. Die FXDD wird auch dem Kunden die Kosten für den Kauf von optionalen von FXDD angebotenen Mehrwertdiensten berechnen. 17.VOM INTRODUCING BROKER ODER FREMDEN BERATER ZU FXDDEINGEFÜHRTE KUNDEN Wenn der Kunde zu der FXDD von einem Introducing Broker oder einem fremden Berater eingeführt wird, hat der Kunde zu wissen, dass die FXDD an diese Person oder Körperschaft eine Gebühr, Kommission oder sonstiges Entgelt für die Einführung bezahlen muss. Der Kunde bestätigt und ist damit einverstanden, dass ein Introducing Broker oder ein Fremder Berater von FXDD kein Marginkapital im Namen von FXDD oder für das Kundenkonto halten oder einziehen darf.stattdessen sollten die Geldmittel durch eine Überweisung oder auf eine andere Weise direkt an die FXDD zwecks Einzahlung auf das für Handeln vorgesehene Margin Treuhandkonto des Kunden übermittelt werden. Die FXDD kontrolliert nicht und kann nicht bestätigen oder für die Genauigkeit irgendwelcher Informationen oder Beratung bürgen, welche der Kunde besitzt oder vom Introducing Broker oder von einem fremdenberater erhält. Der Kunde stimmt zu, dass dieser Introducing Broker oder Fremder Berater in keiner Form oder auf keine Weise für und im Namen von FXDD fungiert. Die Informationen und Beratung umfassen ohne Einschränkungen die tatsächlichen oder angedeuteten Zusagen des Introducing Brokers bezüglich künftiger Gewinne oder Verluste auf den Kundenkonten als Folge von fremden Handelssystemen, Forschungsberichten, Markt Handelsempfehlungen oder Interpretation von wirtschaftlichen Nachrichten und Ereignissen. Sollte der Kunde von einem Introducing Broker oder einer Drittpartei Informationen oder Beratung erhalten, wird die FXDD in keinem Falle die für jegliche durch die Nutzung solcher Informationen oder Beratung seitens des Kunden verursachten Verluste haften. DieFXDD stellt den Kunden bei der Kontoeröffnung die FXDD Risikooffenlegung und die Zusätzliche Risikooffenlegung zur Verfügung und stellt sie auf eine andere Weise bei der Konteröffnung zu Verfügung. Jeder von Introducing Brokern oder Drittparteien eingeführte Kunde sollte den FXDD Kontoantrag, die FXDD Risikooffenlegung und die Zusätzliche Risikooffenlegung sowie die FXDD Handelsregeln sorgfältig durchlesen und sich nicht auf die vom Introducing Broker oder einer Drittpartei bereitgestellten Informationen veranlassen. Der Kunde ist dessen bewusst, dass Margindevisen und Edelmetallhandel auf dem Spotmarkt mit einem hohen Risiko behaftet ist und viele Leute im Devisen oder Edelmetallhandel das Geld verlieren. Alle Kunden sollten wissen, dass sie lediglich das Risikokapital zum Devisen oder Edelmetallhandel verwenden sollten. Das Risikokapital stellt Geldmittel dar, welche, falls sie verloren gehen, die Lebensweise des Kunden oder seiner Familie nicht ändern würden. Der Kunde sollte darauf achten, dass Introducing Broker oder fremde Berater oft nicht der Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde unterliegen. Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass der Introducing Broker und der fremde Berater das Recht auf Zugriff zu Informationen in Bezug auf das Kundenkonto bei der FXDD haben werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Kontoinformationen, Anschrift des Kunden, Telefonnummer und E Mail Adresse. Der Introducing Broker oder der fremde Berater werden keine Privilegien einer Handelsvollmacht genießen, außer wenn diese schriftlich vom Kunden gewährleistet sind. Unter allen Umständen stimmt der Kunde zu, dass der Introducing Broker und/oder der fremde Berater keine Agenten der FXDD sondern des Kunden sind. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 12 of 27

13 18. VERANTWORTUNG DES INTRODUCING BROKERS GEGENÜBER FXDD UND IHREN KLIENTEN Die Introducing Broker haben bestimmte Verantwortung gegenüber ihren eingeführten Klienten sowie gegenüber der FXDD bezüglich der eingeführten Konten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (1) Kommunikation mit ihren eingeführten Klienten bezüglich ihrer jeweiligen Investitionsziele und Investitionsgelegenheiten unter Berücksichtigung dieser Ziele; (2) Einhaltung aller die Introducing Broker betreffenden gesetzlichen Anforderungen, Regeln und Vorschriften; (3) Einhaltung aller die eingeführten Klienten betreffenden gesetzlichen Bestimmungen, Regeln und Vorschriften; und (4) Festsetzung der Kommissionsstruktur und Bekanntgabe dieser Struktur an den eingeführten Klienten. Der Introducing Broker haftet nicht für Folgendes: (1) Eröffnung des Kontos des eingeführten Klienten einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Genehmigung, Betreuung und Überwachung des (der) Kundenkontos(en) und Beschaffung und Überprüfung von Kontoinformationen gemäß dem Gesetz, (2) Einnahme von Geldmitteln von den Klienten zum Zwecke der Erleichterung des Margin Devisen und Edelmetallhandels und zur Erfüllung der Marginanaforderungen; (3). Ausführung von Transaktionen oder Auftragsannahme für das (die) Kundenkonto(Kundenkonten) oder Ausführung einer Handlung, die eine Anderung in der Position des Kunden oder seinen Kontowert verursacht oder anscheinend verursachen würde, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Vortragen (Rollover) von Spotpositionen, Liquidation von Positionen, Zinszahlung, Marginanforderung oder Annahme eines zusätzlichen Kapitals oder Auszahlung des Kapitals an den Kunden; (4) Bereitstellung von Kontoabrechnungen für den Kunden; (5) Eingehen auf Beschwerden oder Anfragen. 19. ABRECHNUNGEN UND BESTÄTIGUNGEN Die Bestätigungen von Handelsgeschäften erfolgen Online nach der Ausführung des Handels und sie sollten sofort auf der Handelsplattform des Kunden sichtbar sein, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf FXDD Margin Monitor, FXDD Fenster für offene Positionen, FXDD Spot Buch, Kontoabrechnungsbericht und Bericht über den Handelsverlauf.Telefonisch ausgeführte Handelsgeschäfte werden für das Kundenkonto im Namen des Kunden ausgeführt und Online an folgenden Stellen angezeigt: FXDD Margin Monitor, FXDD Fenster für offene Positionen, FXDD Spot Buch, Kontoabrechnungsbericht und Bericht über den Handelsverlauf. Die Berichte und sämtliche Online Positionsfenster und Kontoabrechnungen für den Kunden sollten als richtig, endgültig und für den Kunden verbindlich betrachtet werden, wenn diese nicht sofort telefonisch, unmittelbar nach dem Eingang und Bestätigung eines Einspruches innerhalb eines (1) Geschäftstages von der FXDD nach der Übermittlung an den Kunden eingelegt werden oder wenn die FXDD den bestätigten Ausführungskurs und die Einzelheiten nicht ändert. Die FXDD behält sich das Recht vor, die bestätigten Kurse, Preise oder Handelseinzelheiten von ausgeführten oder bestätigten Deals zu ändern, wenn sie feststellt, dass der elektronische oder mündliche Preis oder Einzelheiten aus dem Deal fehlerhaft ausgeführt wurden. Margin Calls oder Handelskorrekturen werden als endgültig und bindend betrachtet, ausgenommen wenn sie sofort per Telefon oder E Mail eingewandt werden. Schriftliche Einsprüche seitens des Kunden werden an FXDD Malta Ltd. übermittelt, z.hd.: Customer Objections, K2, First Floor, Forni Complex, Valletta Waterfront, FRN 1913, Malta, Europa. Sie werden als zugestellt betrachtet, nur wenn sie tatsächlich zugestellt oder per Einschreiben mit angeforderter Empfangsbestätigung übermittelt werden. Das Unterlassen der Einwendungen gilt als Bestätigung aller von der FXDD oder ihren Agenten unternommenen Handlungen, bevor der Kunde die angegebenen Berichte erhalten hat. Die Online ausgeführten Handelsgeschäfte werden zum Zeitpunkt des Handels und die telefonisch ausgeführten Handelsgeschäfte mündlich und Online am Ende des Geschäftstages von der FXDD bestätigt. Anhängige Aufträge oder Handelsgeschäfte, die während der Kunde offline ist, ausgeführt werden, werden im Kundenfenster FXDD Offene Positionen sowie im FXDD Margin Monitor, im Kontoabrechnungsbericht und im Bericht über den Handelsverlauf nach der Wiederanmeldung zur FXDD Applikation oder zu einer anderen von der FXDD zur Verfügung gestellten Plattform sichtbar sein. Kontoabrechnungen werden Online im Abschnitt Berichte der FXDD Internet Handelsplattform und Monatsauszüge der Kundenkonten per E Mail, Fax und/oder Post verfügbar sein. Wenn der Kunde die Bestätigung eines Handelsgeschäftes nicht erhält, befreit dies ihn nicht von der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtung zum Einspruch. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass die von der FXDD ihm gegebenen mündlichen Informationen bezüglich der Handelsbestätigungen und Kontoabrechnungen wegen Verzögerungen bei der Übermittlung und sonstiger von der FXDD nicht beeinflussbaren Faktoren nicht überprüft und unvollständig sein können. Der Kunde bestätigt daher und stimmt zu, dass jeglicher Verlass auf diese mündlichen Informationen sein eigenes Risiko darstellt. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, die FXDD unverzüglich auf derartige mündlichen Informationen, die er als widersprüchlich im Vergleich zu seinen Informationen findet, aufmerksam zu machen. Keine Bestimmung dieser Kundenvereinbarung wird dazu dienen, die FXDD von Behebung jeglicher Fehler oder Versäumnisse nach ihrer Feststellung zu hindern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass jene Fehler, die sowohl Gewinn als auch Verluste hervorbringen können, zu korrigierensind und dass das Kundenkonto diesbezüglich belastet oder gutgeschrieben wird und dass das Guthaben des Kundenkontos so berichtigt wird, als ob der Fehler nicht vorgekommen ist. 20. KOMMUNIKATION Berichte, Auszüge, Benachrichtigungen und sonstige Mitteilungen können an den Kunden an die oben angeführte Adresse oder eine andere vom Kunden der FXDD gelegentlich schriftlich mitgeteilte Adresse versendet werden. Ungeachtet davon, ob sie per Post, Telegraf, E Mail, Fax, durch Boten oder auf einem anderen Wege verschickt werden, gelten alle versandten Mitteilungen als übermittelt, wenn sie bei der Post von Malta deponiert oder wenn sie durch einen Übermittlungsagenten oder durch Kommunikations oder Aufzeichnungsgeräte erhalten wurden, die durch den Kunden bezeichnet wurden oder anderweitig im Bereich der tatsächlichen oder konstruktiven Kontrolle des Kunden liegen. Diese Mitteilungen sollten als dem Kunden persönlich geliefert betrachtet werden, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden erhalten wurden oder nicht. Der Kunde verzichtet hierdurch 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 13 of 27

14 auf alle aus dem Nichterhalt solcher Mitteilungen hervorgehenden Ansprüche. Alle vom Kunden gesendeten Mitteilungen sollten nicht als wirksam betrachtet werden, bevor sie von der FXDD akzeptiert werden. Der Kunde hat die FXDD unverzüglich über die Änderung seiner Adresse schriftlich zu benachrichtigen, und zwar per E Mail an support@fxdd.mt oder per Post oder durch einen anderen Zustelldienst, z.hd.: Customer Accounts, K2, First Floor, Forni Complex, Valletta Waterfront, FRN 1913, Malta, Europa. 21. HÖHERE GEWALT Die FXDD trägt keine Haftung gegenüber dem Kunden für irgendwelche Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben, welche der Kunde erleidet oder sich zuzieht, direkt oder indirekt auf Grund einer jenseits der Kontrolle von FXDD liegenden Ursache, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Aufstände, internationale Eingriffe, behördliche Maßnahmen, (einschließlich, ohne Beschränkung die Börsenkontrolle, Einzug, Verstaatlichung, Abwertung), Marktbedingungen, Unfähigkeit mit einer relevanten Person oder Körperschaft zu kommunizieren oder einen Ausfall oder Versagen von irgendeinem Übertragungs oder Kommunikationssystem oder Computereinrichtung, unabhängig davon, ob dies der FXDD, dem Kunden oder einem Markt oder Schlichtungs oder Clearing System gehört. Die FXDD wird nicht für Verzögerungen bei der Übermittlung von Aufträgen auf Grund vom Ausfall oder Versagen der Übertragungsoder Kommunikationseinrichtungen, für Stromausfälle oder für irgendeine Ursache, die jenseits der Kontrolle oder Erwartung von FXDD liegt, verantwortlich sein. Die FXDD haftet lediglich für eigene Handlungen, die auf grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Unterlassung oder den Betrug seitens der FXDD zurückzuführen sind. Die FXDD trägt keine Haftung für jene durch ein Versäumnis eines Agenten oder irgendeiner von der FXDD gemäß dieser Vereinbarung beauftragten Partei verursachten Verluste. 22. HANDELSEMPFEHLUNGEN UND MARKTINFORMATIONEN Der Kunde bestätigt, versteht und stimmt zu, dass (i) die von der FXDD oder einem zu FXDD Kunden einführenden Introducing Broker an den Kunden übermittelten Marktempfehlungen und Informationen weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Ansuchen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf irgendwelcher Devisen und/oder Edelmetallkontrakte darstellen; (ii) obwohl diesen Empfehlungen und Informationen die Informationen der von FXDD als zuverlässig betrachteten Quellen zugrunde liegen, können sie unvollständig und ungeprüft sein; und obwohl (iii) die FXDD keine Darstellung, Zusicherung oder Garantie für die Genauigkeit oder Vollständigkeit der dem Kunden übermittelten Information oder Handelsempfehlung abgibt; und (iv) der Kunde bestätigt weiterhin, dass in dem Falle, in dem der Kunde einem Dritten (Handelsbevollmächtigten), gleich ob auf der Basis der freien Verfügung oder nicht, eine Handelsvollmacht oder Kontrolle über sein Konto erteilt, die FXDD in keiner Weise für die Prüfung der Wahl des Kunden sowie für die Abgabe von diesbezüglichen Empfehlungen verantwortlich ist. Der Kunde bestätigt, dass er keine separate Vereinbarung mit seinem Broker oder irgendeinem Angestellten oder Agenten von FXDDhinsichtlich deshandels auf dem FXDD Kundenkonto hat, einschließlich irgendeiner Vereinbarung, durch welche Gewinn garantiert oder Verluste auf dem Kundenkonto limitiert werden. Der Kunde ist seiner Verpflichtung bewusst, den Richtlinienbeauftragten von FXDD von einer Vereinbarung dieser Art unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde versteht ferner, dass jede Erklärung eines Dritten bezüglich des Kundenkontos, die mit den von der FXDD erhaltenen Kontoauszügen nicht übereinstimmt, dem Richtlinienbeauftragten von FXDD sofort schriftlich zur Kenntnis gegeben werden muss. Der Kunde ist einverstanden, dass er jede Transaktion vor der Ausführung autorisieren muss, es sei denn, er hat einer anderen Partei durch Unterzeichnung der beschränkten Handlungsvollmacht von FXDD die Ermessensfreiheit erteilt. Alle strittigen Transaktionen müssen dem Richtlinienbeauftragten von FXDD unter Beachtung von Anforderungen an Mitteilungsformen dieser Kundenvereinbarung mitgeteilt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die FXDD gegenüber allen Schäden oder Haftpflicht, die aus der Unterlassung einer unverzüglichen Mitteilung an den Richtlinienbeauftragten von FXDD über jegliche hierin genannten Vorkommnisse entstehen,schad und klaglos zu halten. Alle Mitteilungen, die in diesem Artikel gefordert werden, sind an die FXDD zu senden. 23. GEISTIGES EIGENTUM UND GEHEIMHALTUNGSPFLICHT Alle Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte an geistigem Eigentum an der FXDD Internet Handelsplattform (FXDD Internet Trading Platform FITP ), einem Online Trading System oder anderen von der FXDD zur Verfügung gestellten Plattformen, sollen zu allen Zeiten alleiniges, ausschließliches und absolutes Eigentum von FXDD oder FXDirectDealer, LLC, wie es der Fall sein mag, bleiben und der Kunde wird kein Recht oder keinen Anteil an der FITP haben, mit Ausnahme des Rechtes auf Zugang zur FITP und Nutzung derselben. Der Kunde bestätigt, dass die FITP vertraulich und Eigentum der Gesellschaft FXDD oder FXDirectDealer, LLC, wie es der Fall sein mag, ist und durch den Einsatz von beträchtlichen Kenntnissen, Zeitaufwand, Anstrengung und Geldaufwand von FXDD und/oder FXDirectDealer oder LLC entwickelt wurde. Der Kunde erklärt sich einverstanden und versichert, die Vertraulichkeit von FXDD jederzeit zu schützen, indem er nur seinen Angestellten und Agenten bei Bedarf den Zugang zur FITP gewährt. Der Kunde wird keine Informationen aus oder in Verbindung mit der FXDD Internet Handelsplattform veröffentlichen, verteilen oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die FXDD Internet Handelsplattform oder die Weise, auf welche sie funktioniert nicht kopieren, modifizieren, entkompilieren, durch Reverse Engineering verändern, bearbeiten oder Derivate davon machen. Jede Verletzung der oben angeführten Bestimmungen unterliegt der gesetzlichen Strafverfolgung. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 14 of 27

15 24. FREISTELLUNGSVERPFLICHHTUNG Der Kunde erklärt sich einverstanden, FXDD, ihre Tochtergesellschaften, Angestellten, Agenten, Nachfolger und Rechtsnachfolger frei zu stellen und schadlos zu halten gegen jede und alle Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich Rechtsanwaltskosten, die sie sich zugezogen haben oder die aus dem Versäumnis des Kunden, vollständig und rechtzeitig, die hierin getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen, hervorgehen oder wenn sich eine der vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung gegebenen Erklärungen und Zusicherungen zu irgendeiner Zeit als unwahr und falsch erweisen sollte.es sei denn, dass in dieser Vereinbarung ausdrücklich anders festgelegt wurde, erklärt sich der Kunde einverstanden, an FXDD alle Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich der Rechtsanwalts und anderer professionellen Gebühren, die der FXDD bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieser Kundenvereinbarung oder sonstiger Vereinbarungen zwischen der FXDD und dem Kunden, sowie sonstiger Kontrakte und Transaktionen gemäß dieser Vereinbarung entstanden sind, unverzüglich zu bezahlen. 25. OFFENLEGUNG UNG FINANZIELLE INFORMATIONEN Der Kunde erklärt und versichert, dass die der FXDD in diesem Dokument und in jeglichen anderen Dokumenten offenbarten finanziellen Informationen, welche er in Zusammenhang mit dem Kundenkonto zur Verfügung gestellt hat, eine genaue Darstellung seiner gegenwärtigen finanziellen Lage sowie seiner Handels und Investitionserfahrung sind. Zusätzlich erklärt der Kunde an die FXDD, dass die Informationen, welche er im Zusammenhang mit dieser Kundenvereinbarung zur Verfügung gestellt hat, vollständig und richtig sind und dass die FXDD berechtigt ist, sich auf diese Informationen zu verlassen, bis sie eine schriftliche Benachrichtigung des Kunden über Änderungen dieser Informationen erhält. Der Kunde erklärt und versichert, dass er den Anteil seines Vermögens, den er als Risikokapital betrachtet, sorgfältig abgewogen hat. Der Kunde weiß, dass das Risikokapital jenen Geldbetrag darstellt, den er zu riskieren gewillt ist und dessen Verlust in keiner Weise seinen Lebensstandard oder seine materiellen Umstände beeinflussen wird. Die FXDD wird die Informationen über ihre Kunden und/oder künftige Kunden weder verkaufen noch weiterleiten, außer an ihre Angestellten, Agenten, Tochtergesellschaften, Partner und Mitarbeiter, soweit das im Verlauf der üblichen Geschäftsgepflogenheit von FXDD vernünftigerweise erforderlich ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Bank oder Kreditbeziehungen von FXDD. Die FXDD wird dem Gericht, den Regulierungsbehörden, den gesetzlichen Vollstreckungsbehörden, dem Richter im Verfahren und im Vorverfahren (in genere) und den Behörden, deren Aufgabenbereich die Bekämpfung und/oder Unterstützung im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus umfasst, Informationen über den Kunden und seine Transaktionen als Antwort auf die Aufforderung zur Angabe derartiger Informationen geben, wobei die FXDD dazu gesetzlich oder auf Grund einer Anordnung des zuständigen Gerichtes verpflichtet ist. 26. GEMEINSAME KONTEN UND KONTEN JURISTISCHER PERSONEN Wenn mehr als eine natürliche Person als Kunde diese Kundenvereinbarung unterzeichnet, erklären sich alle natürlichen Personen einverstanden, gemeinsam oder einzeln für sämtliche durch diese Vereinbarung angenommenen Verpflichtungen zu haften. Wenn diese Kundenvereinbarung im Namen einer Körperschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eines Trusts, einer Personengesellschaft, eines nicht eingetragenen Verbandes oder einer anderen nicht natürlichen Person in der Eigenschaft des Kunden unterfertigt wird, erklärt sich der Kunde einverstanden, die FXDD für alle Verluste, Ansprüche, Kosten, Schäden und Auslagen, die unmittelbar oder mittelbar aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung irgendeiner treuhänderischen oder ähnlichen Pflicht hervorgehen, zu entbinden, zu schützen und schad und klaglos zu halten. Wenn dieses Konto von mehr als einer (1) Person gehalten wird, sind alle gemeinsamen Inhaber einzeln und gemeinsam gegenüber der FXDD haftbar, und zwar für sämtliche sich aus Transaktionen auf diesem Konto ergebenden Verpflichtungen. Sie nehmen die Bestimmungen und Bedingungen dieser Kundenvereinbarung, die von jeder Partei zu unterzeichnen ist, als verbindlich an. Die FXDD ist befugt, Anweisungen zu akzeptieren und Bestätigungen an jeden der Mitinhaber zu senden. Jeder Kunde ernennt hiermit alle gemeinsamen Inhaber als Kundenagenten für sämtliche Angelegenheiten bezüglich des gegenständlichen gemeinsamen Kontos, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Empfang von Bestätigungen, und verzichtet hierdurch auf das Recht zum Empfang von sonstigen Bestätigungen. Jeder einzelne oder mehrere Mitinhaber verfügen über die Vollmacht für das gemeinsame Konto und übernehmen das Risiko für das genannte gemeinsame Konto. Wenn dieses Konto ein gemeinsames Konto ist, haben im Todesfall eines Kunden die Hinterbliebenen unverzüglich die FXDD schriftlich davon zu benachrichtigen und die FXDD kann, vor oder nach Erhalt dieser Benachrichtigung, bestimmte Maßnahmen treffen, entsprechende Verfahren einleiten, entsprechende Unterlagen anfordern, entsprechende Anteile des Kontos zurückbehalten und Transaktionen auf dem Konto beschränken, wie sie es nach ihrem freien Ermessen für vernünftig hält zu ihrem eigenen Schutz vor jeglichen Steuern, Verpflichtungen, Strafen oder Verluste gemäß den aktuellen oder künftigen Gesetzen. Mit dem Nachlass eines verstorbenen Kunden wird gegenüber der FXDD gehaftet und die Hinterbliebenen bleiben in jeder Weise weiterhin gegenüber der FXDD haftbar für jedes Schuldsaldo oder Verlust auf dem Konto, der sich aus der Abwicklung der Transaktionen ergibt, die, bevor die FXDD die schriftliche Benachrichtigung vom Tode des Kunden erhalten hat, eingeleitet wurden oder die bei der Liquidation des Kontos oder Anpassung der Interessen der zutreffenden Parteien aufgetreten sind. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 15 of 27

16 27. OFFENLEGUNG DER EMPFEHLUNG DIE FXDD IST EINE GETRENNTE JURISTISCHE PERSON, DIE UNABHÄNGIG VOM INTRODUCING BROKER, MIT WELCHEM SIE IN EINER GESCHÄFTSVERBINDUNG STEHT, IST. DIE CLEARING VEREINBARUNG ZWISCHEN DER FXDD UND DEM INTRODUCING BROKER IST WEDER EIN JOINT VENTURE NOCH EINE PARTNERSCHAFT. EIN INTRODUCING BROKER IST KEIN AGENT ODER ANGESTELLTER VON FXDD. (a) (b) (c) Die FXDD überprüft nicht und kann nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit jeglicher Informationen, die der Kunde von dem Introducing Broker oder irgendeiner anderen Person, die kein Angestellter von FXDD ist, im Zusammenhang mit dem Devisen und/oder Edelmetallhandel oder mit diesem Handel verbundenen Risiken bekommen hat oder bekommen wird, bestätigen oder für diese bürgen. Allen neuen Kunden stellt die FXDD bei der Kontoeröffnung die Informationen über die Risikooffenlegung zur Verfügung. Die Kunden sollten diese Informationen sorgfältig durchlesen und sich auf keine widersprüchlichen Informationen aus anderen Quellen verlassen. Der Kunde bestätigt, dass von der FXDD oder irgendeiner mit ihr verbundenen Person keine Zusagen bezüglich künftiger Gewinne oder Verluste auf dem Kundenkonto gegeben wurden. Der Kunde ist dessen bewusst, dass Handel ein erhebliches Verlustrisiko mit sich bringt und dass dabei Geldverluste entstehen können. (d) Wenn ein Introducing Broker oder irgendein Dritter dem Kunden Informationen oder Beratung bezüglich Devisen, Edelmetall oder Börsenhandel zur Verfügung stellt, stimmt der Kunde zu, dass die FXDD in keiner Weise für irgendwelche vom Kunden ertragenen und aus der Nutzung dieser Informationen oder Beratung hervorgehenden Verluste haftet. (e) Soweit der Kunde vorher zum Glauben geführt wurde oder glaubt, dass die Verwendung von irgendeinem fremden Handelssystem, Kurs, Programm, Forschung oder Empfehlungen, die durch einen Introducing Broker oder irgendeinen Dritten zur Verfügung gestellt wurden, zum Handelsgewinn führen wird, erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden, dass jeglicher Devisen, Edelmetall oder Börsenhandel, einschließlich des mittels eines Systems, Kurses, Programms, Forschung oder Empfehlung von einem Introducing Broker oder anderem Dritten ausgeführten Handels, ein erhebliches Verlustrisiko mitbringt. Zusätzlich bestätigt der Kunde hiermit, stimmt zu und versteht, dass die Verwendung eines Handelssystems, Kurses, Programms, Forschung oder Empfehlungen von Introducing Broker oder anderem Dritten nicht unbedingt mit Gewinnen resultieren sowie die Vermeidung oder Beschränkung von Verlusten hervorrufen wird. (f) (g) (h) (i) Der Kunde versteht, dass der Introducing Broker und viele Drittverkäufer von Handelskursen, Programmen, Forschungen oder Empfehlungen von keiner Regierungsstelle oder Aufsichtsbehörde reguliert sind. Da der Risikofaktor bei Devisen oder Edelmetalltransaktionen hoch ist, sollte bei derartigem Handel nur das wirkliche Risikokapital" verwendet werden. Wenn der Kunde über kein zusätzliches Kapital, das er verlieren kann, verfügt, sollte er nicht auf dem Devisen und/oder Edelmetallmarkt handeln. Der Kunde versteht und bestätigt, dass die FXDD den Introducing Broker für die Einführung des Kunden zu FXDD entlohnt, wobei diese Vergütung pro Handel oder auf einer anderen Basis erfolgen kann. Solche Vergütung an den Introducing Broker kann es bedürfen, dass der Kunde einen Preisaufschlag über und jenseits des üblichen allgemeinen von FXDD zur Verfügung gestellten Spreads erreicht. Der Kunde hat das Recht, über die genaue Aufstellung dieser Vergütung informiert zu werden. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass, wenn das Kundenkonto bei der FXDD durch einen Introducing Broker eingeführt wird, dieser Introducing Broker den Zugang zum Kundenkonto bei der FXDD haben wird, jedoch auch kein Recht zum Abschließen jeglicher Handelsgeschäfte auf dem Kundenkonto bei der FXDD, es sei denn, er sei vom Kunden zum Handeln auf dem Kundenkonto bevollmächtigt. 28. ERGÄNZUNGEN Der Kunde versteht, bestätigt und stimmt zu, dass die FXDD diese Kundenvereinbarung samt Anhängen jederzeit ergänzen und ändern kann sowie dass das Kundenkonto diesen Änderungen unterliegt. Die FXDD wird den Kunden über diese Ergänzungen oder Änderungen informieren, und zwar per E Mail oder durch Bekanntmachung der Ergänzungs oder Änderungsmitteilung auf ihrer Website ( Der Kunde ist einverstanden, dass er zu den Bedingungen aus dieser Ergänzung oder Änderung, je nachdem was früher eintritt, verpflichtet wird (i) zehn (10) Tage nachdem FXDD die Mitteilung über eine derartige Ergänzung oder Änderung auf der Website bekannt gegeben hat; oder (ii) zum Datum der Abgabe eines Auftrags mit Ausnahme eines Liquidierungsasuftrages. Im Falle, dass der Kunde gegen eine derartige Änderung oder Ergänzung einen Einspruch erhebt, stimmt er der Liquidation seiner offenen Positionen zu und weist die FXDD zur Verfügung über alle Aktivposten auf dem Kundenkonto innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach der Bekanntgabe der Mitteilung über die Ergänzung oder Änderung auf der Website an. Kein Verzicht auf Änderungen oder Ergänzungen dieser Kundenvereinbarung kann irgendeiner Handlungsweise zwischen den Parteien oder einem Versäumnis von der FXDD oder ihren Agenten, ihre Rechte unter dieser Kundenvereinbarung bei irgendeinem Anlass oder einer Reihe von Anlässen geltend zu machen, unterstellt werden. Keine mündlichen sich widersprechenden Vereinbarungen oder Anweisungen werden anerkannt oder durchsetzbar. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 16 of 27

17 29. KÜNDIGUNG Diese Kundenvereinbarung bleibt in Kraft bis zur Kündigung. Sie kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden, wenn er keine offenen Devisen und/oder Edelmetallpositionen und/oder keine von der FXDD gehaltenen oder der FXDD geschuldeten Verbindlichkeiten hat, und zwar nachdem die FXDD eine schriftliche Kündigung erhalten hat. Diese Kundenvereinbarung kann jederzeit von FXDD durch Zustellung einer schriftlichen Kündigung an den Kunden gekündigt werden, vorausgesetzt, dass diese Kündigung keine vorher eingetretenen Transaktionen beeinflusst und dadurch keine Vertragspartei von ihren gemäß dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten, die auch nach der Kündigung der Kundenvereinbarung in Kraft bleiben, entbunden wird.eine Kündigung seitens der FXDD befreit den Kunden nicht von jeglichen sich aus den Fehlbeträgen ergebenden Verpflichtungen. 30. DATENSCHUTZ 30.1 Sowohl sensible persönliche Daten, als auch sonstige der FXDD von Zeit zur Zeit bekannt gegebenen Daten werden in Einklang mit den Anforderungen von FXDD in einer Datenbank gespeichert, und zwar zwecks Erbringung der in dieser Vereinbarung festgelegten Dienstleistungen, der Beratungsdienstleistungen, des Direktmarketings (beispielsweise Sie werden per Post, Telefon, Fax, E Mail oder auf andere Weisen bezüglich sonstiger von FXDD oder ihrer Tochtergesellschaften, Partnern, Agenten oder Klienten sowie sorgfältig selektierten Dritten zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen benachrichtigt) und/oder zu sonstigen Zwecken, die für die Ausführung ihrer der FXDD gelegentlich erteilten Anweisungen erforderlich sein könnten. Wenn der Kunde diese persönlichen Daten für Direktmarketing zur Bearbeitung nicht freigeben möchte, sollte er die FXDD Malta Ltd. diesbezüglich schriftlich benachrichtigen. Hiermit erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten auf die durch diesen Artikel vorgesehene Weise und für die dadurch erforderlichen Zwecke Während der Erbringung der durch diese Vereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen für den Kunden könnte es erforderlich sein, dass die FXDD einige oder alle sowohl sensible als auch andere persönlichen Daten des Kunden ihren Angestellten, Partnern, Agenten, Auftragnehmern, Produktlieferanten und/oder Anlageinstituten (die alle den Geheimhaltungs und Datenschutzpflichten unterliegen, so wie die FXDD es für die Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dieser Vereinbarung als erforderlich betrachtet) zwecks Erbringung der angeführten Dienstleistungen und/oder jeglichen regulatorischen oder öffentlichen Behörden zwecks Einhaltung der Regulierung und sonstiger Pflichten im Einklang mit dem Gesetz offenlegt. Zu diesen Zwecken stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass seine sowohl sensiblen als auch anderenpersonendatenanderen Ländern im Einklang mit dem Datenschutzgesetz und den damit verbundenen Vorschriften übermittelt werden. Hiermit erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Bearbeitung seiner persönlichen sowohl sensiblen als auch anderen Daten auf die durch diesen Artikel vorgesehene Weise und für die dadurch erforderlichen Zwecke Gemäß dem Datenschutzgesetz ist der Kunde berechtigt, von der FXDD über seine persönlichen zu verarbeitenden Daten informiert zu werden und nach Bedarf Berichtigung, Aktualisierung oder Ergänzung derselben zu beantragen. Während die FXDD vom Kunden eine gelegentliche Wiederbestätigung seiner persönlichen Daten anfordern kann, hat der Kunde die FXDD über jede Änderung seiner Daten unverzüglich schriftlich zu informieren. 31. BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE Die FXDD ist gesetzlich zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäsche und der damit verbundenen Vorschriften verpflichtet. Zwecks Unterstützung dieser Verpflichtungen hat die FXDD bei Verdacht auf Geldwäsche oder Finanzierung des Terrorismus in Zusammenhang mit den vom Kunden deponierten Mitteln die zuständige Behörde von Malta zu informieren. Die FXDD kann unter anderem aufgefordert werden, die Geldmittel des entsprechenden Kunden zu blockieren. Der Kunde nimmt die Pflicht der FXDD zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäsche und der damit verbundenen Vorschriften an und stimmt zu, auf Aufforderung derfxdd ihr die richtigen und vollständigen Informationen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Identifikation der Vertragsparteien, die Identifikation des wirtschaftlichen Eigentümers der Mittel sowie die Details über den wirtschaftlichen und geschäftlichen Hintergrund und die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sowie jegliche anderen Informationen, deren Einhaltung die FXDD vernünftiger Weise im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten verlangen könnte, zur Verfügung zu stellen. 32. VOLLSTÄNDIGE KUNDENVEREINBARUNG Diese Kundenvereinbarung stellt samt dem vollständigen Kundenkontoantrag, den Handelsregeln, der Risikooffenlegung, der Zusätzlichen Risikooffenlegung und aller anwendbaren Anhänge die vollständige Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt sämtlichen vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen. 33. AUFZEICHNUNGEN Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Gespräche zwischen dem Kunden und dem FXDD Personal, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Eigenhändler, Agenten, Angestellte oder Partner, nach alleiniger Wahl und Ermessen von FXDD mit oder ohne die Benutzung eines hörbaren, automatischen Warntons elektronisch aufgezeichnet werden können. Der Kunde ist ferner mit der Verwendung dieser Aufzeichnungen beider Parteien und deren Abschriften als Beweismaterial bei jeglichen 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 17 of 27

18 Streitfällen oder Verfahren, die sich ergeben können, unter Einbeziehung von Kunden oder FXDD, einverstanden. Der Kunde ist einverstanden, dass die FXDD diese Aufzeichnungen in regelmäßigen Zeitabständen in Übereinstimmung mit ihren etablierten Geschäftsverfahren und nach ihrem alleinigen Ermessen vernichten wird Sämtliche von der FXDD erstellten Aufzeichnungen und Abschriften können nach ihrem Ermessen und im Einklang mit ihrer Praxis und Politik vernichtet werden. 34. BINDUNGSWIRKUNG Diese Kundenvereinbarung soll dauerhaft bestehen und alle Kundenkonten einzeln und insgesamt betreffen, die zu irgendeinem Zeitpunkt bei der FXDD eröffnet oder wieder eröffnet werden, und zwar unabhängig von jeglicher Veränderung des Mitarbeiterbestandes von FXDD oder ihren Nachfolgern, Rechtsnachfolgern oder Tochtergesellschaften. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Autorisierungen, soll der FXDD und ihren Nachfolgern und Rechtsnachfolgern, gleich ob durch Verschmelzung, Konsolidierung oder anderweitig, zugutekommen und verbindlich sein, und soll für den Kunden und/oder den Nachlass, Nachlassverwalter, Treuhänder, Verwalter, gesetzliche Vertreter, Nachfolger und Rechtsnachfolger des Kunden verbindlich sein. Der Kunde ratifiziert hiermit sämtliche von der FXDD vor dem Datum dieser Vereinbarung ausgeführten Transaktionen und stimmt zu, dass seine sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung geregelt werden. 35. RECHT UND GERICHTSSTAND Diese Kundenvereinbarung unterliegt den Gesetzen von Malta und wird in Übereinstimmung mit diesen unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen ausgelegt. Hinsichtlich jeder Klage, Handlung oder Verfahren ( Verfahren ) im Zusammenhang mit dieser Kundenvereinbarung, stimmt der Kunde unwiderruflich (i) der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtes in Malta zu, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Fälle, in welchen der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort des Kunden im Ausland ist; (ii) verzichtet auf jeglichen Einspruch, den er zu irgendeinem Zeitpunkt einlegen könnte hinsichtlich der Verlegung des Gerichtsstandes in jeglichem vor diesem Gericht geführten Verfahren und (iv) verzichtet auf jeden Anspruch darauf, dass dieses Verfahren in einem unpassenden Forum verhandelt wird. Allerdings, unbeschadet und ungeachtet des zuvor Gesagten, behält sich die FXDD das Recht vor, ein Verfahren im Sitz und/oder Ansässigkeitsstaat des Kunden oder vor irgendeinem zuständigen Gericht einzuleiten, in welchem Fall das maltesische Recht (unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen) auch weiterhin anwendbar wäre und in welchem Fall der Kunde auf jeglichen Einspruch, den er zu irgendeinem Zeitpunkt einlegen könnte bezüglich der Verlegung des Gerichtsstandes in jeglichem vor diesem Gericht geführten Verfahren verzichtet, sowie auf jeden Anspruch darauf, dass dieses Verfahren in einem unpassenden Forum verhandelt wird. 36. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte irgendeine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung von einer Justizbehörde als ungültig, anfechtbar, gesetzwidrig oder anderweitig als nicht durchsetzbar bezeichnet werden, kann diese aus der Vereinbarung entfernt werden, wobei der übrige Teil der Vereinbarung unberührt und für beide Vertragsparteien bindend in Kraft bleibt. 37. ERSATZ ALLER ZUVOR GETROFFENEN VEREINBARUNGEN Diese Vereinbarung ersetzt alle zuvor getroffenen Vereinbarungen oder Übereinkommen zwischen den Vertragsparteien. Sowohl die schriftlichen, als auch die mündlichen bezüglich dieses Gegenstandes und sämtliche zuvor getroffenen Vereinbarungen und Übereinkommen werden am Tag dieser Vereinbarung aufgehoben. 38. VERTRAGSANNAHME Diese Kundenvereinbarung ist von der FXDD anzunehmen und hat zu einem rechtsverbindlichem Vertrag zwischen dem Kunden und der FXDD zu werden, sobald die FXDD den Kundenantrag akzeptiert und alle von der Kundenvereinbarung umfassten Unterlagen, einschließlich der Kundenvereinbarung, der FXDD Risikooffenlegung, der Zusätzlichen Risikooffenlegung und der Handelsregeln vom Kunden bestätigt, unterzeichnet und von der FXDD akzeptiert werden. Die Eröffnung eines Kundenkontos durch die FXDD in ihren Registern und Akten und die Ausstellung einer Live Benutzer ID und eines Passwortes stellen die Annahme der Kundenvereinbarung durch die FXDD dar. Die englische Version der Kundenvereinbarung, der Risikooffenlegung, der Zusätzlichen Risikooffenlegung und der Handelsregeln sind maßgebend für jegliche Situationen, einschließlich der Streitbeilegung. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 18 of 27

19 FXDD Risikooffenlegung Diese Risikooffenlegung der FXDD Malta Ltd. ( FXDD") ist ein Bestandteil der Kundenvereinbarung. DIE MEISTEN GLOBALEN DEVISENHÄNDLER UND BANKEN, EINSCHLIEßLICH FXDD, WERDEN AUF GRUND DER DIFFERENZ ZWISCHEN DEN BID /ASK SPREAD IN DEM DEN TEILNEHMENDEN HÄNDLERN ANGEBOTENEN WÄHRUNGSPREIS KOMPENSIERT UND/ODER SIE HABEN DIE MÖGLICHKEIT, DIE POSITIONEN FÜR EIGENE RECHNUNG ZU AKKUMULIERN UND DAS RISIKO DER OFFENEN NETTOPOSITIONEN, DAS SIE TRAGEN, ZU ÜBERNEHMEN. DER DEVISENHADEL, DEN SIE EINTRETEN, WIRD NICHT AUF DER BÖRSE GEFÜHRT. IN DIESEN TRANSAKTIONEN TRITT DIE FXDD ALS EINE GEGENPARTEI AUF UND DEMENTSPRECHEND HANDELT SIE ALS KÄUFER, WENN SIE VERKAUFEN, UND ALS VERKÄUFER, WENN SIE KAUFEN. DESHALB KÖNNTEN DIE INTERESSEN DER FXDD MIT IHREN INTERESSEN KOLLIDIEREN. AUSNAHMSWEISE WENN IN IHRER SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG MIT DER FXDD ODER SONSTIGEN SCHRIFTLICHEN UNTERGLAGEN ANDERS FESTGESETZT WURDE, BESTIMMT DIE FXDD DIE PREISE, ZU WELCHEN SIE MIT IHNEN HANDELN WIRD. DIE VON FXDD ANGEBOTENEN PREISE MÖGEN NICHT DIE BESTEN UNTER VERSCHIEDENEN PROVIDERN SEIN UND DIE FXDD KANN AUF GRUND VON OBJEKTIVEN KRITERIEN VERSCHIEDENE PREISE VERSCHIEDENEN KUNDEN ANBIETEN. SOLLTE DIE FXDD ENTSCHEIDEN, IHR EIGENES WECHSELKURSRISIKO (EXPOSURE) IM HANDEL NICHT ZU DECKEN, SOLLTEN SIE SICH DESSEN BEWUSST SEIN, DASS FXDD MEHR GELD VERDIENEN KANN, WENN SICH DER MARKT GEGEN SIE WENDET. AUßERDEM SOLLTEN SIE, DA FXDD IN IHRER EIGENSCHAFT DES KÄUFERS ODER DES VERKÄUFERS IN DER TRANSAKTION AUFTRITT, JEGLICHE VON DER FXDD ODER IHREN VERTRETERN ERHALTENEN HANDELSEMPFEHLUNGEN SORGFÄLTIG BEURTEILEN. Jeder groß geschriebene Begriff, der in dieser Kundenvereinbarung nicht erklärt wird, hat die im FXDD Glossar festgelegte Bedeutung. Das FXDD Glossar finden Sie auf unserer Webseite: Trading mit einem Margin Devisenkonto und/oder Edelmetallen ist mit einem hohen Risiko verbunden, einschließlich des Risikos des Verlustes des gesamten Risikokapitals, welches bei der FXDD deponiert wurde. Verluste können sich in einigen Fällen über den Wert des Kundenkontos hinaus erstrecken. Diese kurze Erklärung legt nicht alle Risiken und andere bedeutende Aspekte des Spot Devisen und Optionshandels offen. Auf Grund der Risiken sollten derartige Transaktionen nur unternommen werden, wenn Sie ( Kunde oder Sie ) die Natur des Handels, in welchem Sie sich engagieren möchten, und das Ausmaß Ihrer Risikobelastung verstehen. Außerbörslicher (OTC) Handel mit Spotdevisen ist für viele Mitglieder der Öffentlichkeit nicht geeignet. Sie sollten sorgfältig in Betracht ziehen, ob Trading für Sie auf Grund Ihrer Erfahrung, Ziele, Finanzmittel und anderen relevanten Umständen geeignet ist. Unter Berücksichtigung, dass die FXDD zustimmt, Devisenkontrakte mit ihren Kunden für dieses Konto einzugehen, erfordert sie, dass die Kunden ihre finanziellen Ziele, ihr Finanzstatus, ihre Investitionsbeschränkungen und Steuersituation, analysieren, um festzustellen zu können, ob außerbörslicher Handel mit Spotdevisen für sie geeignet ist. Zusätzlich erfordern wir, dass unsere Kunden die FXDD Risikooffenlegung, die ohne Beschränkung die mit dem außerbörslichen Handel von Margin Spot Devisen durch die FXDD verbundenen Risiken darstellt, lesen und bestätigen. Durch Unterzeichnung dieses Dokuments bestätigt der Kunde, dass er Folgendes versteht unddiesem zustimmt: Es gibt keine Gewinngarantie für den Handel bei der FXDD. Durch Unterzeichnung der FXDD Risikooffenlegung bestätigt der Kunde, dass weder FXDD noch irgendein seiner Vertreter dem Kunden garantieren, dass er beim Handel oder Investieren in außerbörslichen Margin Spotdevisen Gewinne erzielen wird. Der Kunde bestätigt weiterhin, dass er den gesamten Verlust von seinem Risikokapital, das er in seinem Konto deponiert hat, ertragen kann und finanziell in der Lage ist, allen Verlusten standzuhalten. Der Handel mit außerbörslichen Margin Spotdevisen ist mit einem hohen Risiko verbunden und hochspekulativ. Durch die Unterzeichnung der Risikooffenlegung bestätigt der Kunde, dass er diese vollkommen versteht und in der Lage ist, die gesetzlichen, wirtschaftlichen und anderen Risiken, welche mit dem Handel mit außerbörslichen Margin Spotdevisen verbunden sind, anzunehmen, sowie dass er bereit und in der Lage ist, Verlust des gesamten als Geld definierten Risikokapitals, das bei Verlust seinen eigenen Lebensstandard oder den Lebensstandard seiner Familie nicht beeinträchtigen würde, anzunehmen. Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass außerbörslicher Handel mit Margin Spotdevisen nicht für Ruhestandsgelder geeignet ist. Die FXDD bestärkt den Kunden die ausstehenden offenen Positionen genau zu überwachen und umsichtige Geldmanagement Vorsichtsmaßnahmen zu verwenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Stop Loss Orders. 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 19 of 27

20 ÜbermäßigeLeverage(Hebel) beim außerbörslichen Margin Spot Devisenhandel kann zu schnellen Verlusten führen. Durch die Unterzeichnung der Risikooffenlegung stimmt der Kunde zu, dass durch die Verwendung einer großen Leverage, definiert als die Verwendung eines kleinen Geldbetrags zwecks Kontrolle eines größeren Betrags in einer offenen Position, auf Grund von Kursänderungen bei offenen Devisenpositionen bei der FXDD zu großen Verlusten kommen kann. Die FXDD stellt bei den meisten Währungspaaren für die meisten Kunden eine Leverage von 100:1 zur Verfügung. Zum Beispiel, bei einerleverage von 100:1 hat der Kunde die Möglichkeit, mit USD auf einem Konto eine Position von USD zu kontrollieren. Die FXDD bestätigt jedem Kunden nur den Anteil derleverage zu verwenden, mit welchem der Kunde sich am meisten wohlfühlt und die Geldmanagement Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Stop Loss Orders, zum Zwecke des Risikomanagements zu verwenden. Die FXDD behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Betrag derleverage für ein bestimmtes Währungspaar jederzeit und ohne Ankündigung zu reduzieren oder zu erhöhen. Außerbörslicher Margin Spotdevisenhandel erfährt Perioden von beträchtlichem Liquiditätsrisiko. Durch Unterzeichnung der FXDD Risikooffenlegung bestätigt jeder Kunde, dass das durch die verminderte Liquidität eines Währungspaars verursachte Liquiditätsrisiko gewöhnlich die Folge von unvorhersehbaren Änderungen wirtschaftlicher und/oder politischer Umstände ist. Jeder Kunde bestätigt auch, dass das Liquiditätsrisiko den allgemeinen Markt derart beeinflussen kann, dass alle Teilnehmer auf Grund von mangelndem Interesse von Käufern und/oder Verkäufern erfahren. Jeder Kunde versteht auch, dass das Liquiditätsrisiko spezifisch für die FXDD sein kann, und zwar auf Grund von Änderungen in Liquidität, welche der FXDD von den Interbank Liquiditätsgebern oder spezifisch von den Market Makern auf dem Einzelhandel Markt von Devisen zur Verfügung gestellt wird, auf Grund einer Wahrnehmung, dass das Risiko des Marktsegmentes zugenommen hat. Wenn die Liquidität abnimmt, kann der Kunde zumindest erwarten, dass er breitere Bid /Ask Spreads hat, da das Angebot an verfügbaren Bid /Ask Preisen die Nachfrage übersteigt. Abnahmen der Liquidität können auch zu einem Fast Market Zustand führen, bei dem der Preis eines Währungspaars stark steigt oder sinkt oder sich in schwankendem, statt wie gewohnt stufenweise, Hoch Runter Muster bewegt. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ein Trading Bid und/oder Ask Preis für ein Währungspaar oder Währungspaare nicht verfügbar ist (eine Situation, wo es keine Liquidität gibt). Obwohl es Fälle gibt, in welchen der gesamte außerbörsliche Spot Devisen Markt in eine Fast Market Situation oder in Perioden, wo die Liquidität knapp ist oder kein Vorrat vorhanden ist, gerät, ist es wichtig anzumerken, dass die FXDD Preise, Bid /Ask Spreads und Liquidität die vorherrschende Liquidität im Interbankenmarkt für FXDD wiederspiegeln. Die FXDD wird die Kundenpositionen, die keine ausreichende Margin haben, liquidieren. Da dieleverage für den außerbörslichen Handel mit Margindevisen verfügbar ist und das Potential für extreme Volatilität besitzt, behält sich die FXDD das alleinige Ermessensrecht zur Liquidation des Kundenkontos vor, wenn die Margin auf dem Kundenkonto für die Abdeckung des potentiellen Verlustrisikos nicht ausreichend ist. Die erforderlichen Marginhöhen werden auf den FXDD Handelsplattformen angezeigt. Sollte der Wert eines Kundenkontos unter dem Liquidationsniveau sein, behält sich die FXDD das Recht zur automatischen Liquidation der Kundenposition vor und der Kunde wird für alle durch die Liquidation verursachten Verluste verantwortlich und haftbar sein. Die FXDD behält sich das Recht vor, das Liquidationsniveau nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Preise von FXDD hängen von den Preisen anderer Institutionen und Unternehmen nicht ab. Durch Unterzeichnung der FXDD Risikooffenlegung bestätigt jeder Kunde, dass die von der FXDD mitgeteilten Preise für Ankauf und Verkauf von Währungspaaren unabhängig sind und sich von den anderswo angezeigten Preisen oder von den Preisen anderer Liquiditätsgeber auf dem Interbankenmarkt unterscheiden. Die Unterschiede können sich aus den Änderungen in der Liquidität von Interbankenmarkt Makern gegenüber der FXDD, einer unausgeglichenen Position oder Exposure in Währungspaaren bei der FXDD oder unterschiedlichen Erwartungen der Preisbewegungen in Währungspaaren bei FXDD ergeben, jedoch sind sie nicht darauf beschränkt. Die FXDD erwartet, dass in den meisten Fällen die von ihr den Kunden zur Verfügung gestellten Preise in Einklang mit dem allgemeinen Interbankenmarkt sind, jedoch erklärt, verbindet oder verpflichtet sich die FXDD nicht, explizit oder implizit, dass dies immer der Fall sein wird. Die Rolloverkurse für offene Positionen von Währungspaaren werden von der FXDD festgelegt und sind unabhängig von Kursen, die anderswo auf dem Interbankenmarkt zu finden sind. Durch die Unterzeichnung der FXDD Risikooffenlegung bestätigt jeder Kunde, dass alle bestehenden offenen Spot Positionen, die nach dem Ende des Geschäftstages (definiert als 17:00 Uhr, New York), offen bleiben, automatisch zum nächsten verfügbaren Spot Abrechnungsdatum zu einem Netto Schuld oder Gewinnsaldo auf das Kundenkonto gemäß den von der FXDD festgelegten Spot Zinsen verschoben werden. Allgemein, wenn ein Kunde eine Währung kauft (Long Position), welche einen höheren Spot Zinsfuß hat als die von ihm zu verkaufende Währung (Short Position), kann dieser Kunde ein Nettoguthaben erwarten, das zu seinem Kundenkonto Wert am Ende des Tages addiert wird. Wenn ein Kunde eine Währung verkauft hat (Short Position), welche einen höheren Spot Zinsfuß als die von ihm gekaufte Währung (long) hat, kann der Kunde einen Nettoverlust erwarten, welcher vom Kundenkonto Wert am Ende des Tages abgezogen wird. Die Rollover Belastungen oder Gutschriften werden auch durch die Anzahl der Tage, über welche die Position vorgetragen wird, beeinflusst. Für Positionen, welche von einem Spot Abrechnungsdatum von Freitag auf Montag vorgetragen werden, wird die Belastung oder die Gutschrift eines Rollovers von Freitag auf Montag, oder drei (3) Geschäftstage wiederspiegeln. Rollovers von Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch, Mittwoch auf Donnerstag und Donnerstag auf Freitag haben eine Rollover Belastung oder Gutschrift von nur einem (1) Geschäftstag. Wenn es ein Feiertag ist und die FXDD geschlossen ist, wird das Rollover diesen Feiertag einschließen. Wenn zum Beispiel Dienstag ein Feiertag ist, werden die Rollovers von Montag zwei (2) Geschäftstage sein (d.h. von Montag auf Mittwoch). Da 01/05/2012 FXDD Kundenvereinbarung, Risikooffenlegung und Handelsregeln Seite 20 of 27

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