IAuswärtigesAmt. Dr. Frank-Walter Steinmeier MdB. Berlin, 2 6. SeptemUer 2014

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1 I Bundesministerium für Wirtschaft und Energie {$ IAuswärtigesAmt HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFI TEL FAX E.MAIL Sigmar Gabriel MdB Bundesminister Schamhorststraße 34-37, Berlin Bedin +49 (0) od. (0) (0) od, (0) Dr. Frank-Walter Steinmeier MdB Bundesminister HAUSANScHRTFT Werderscher Markt 1, 101'17 Berlin PosTANscHRrFr Berlin rel +49 (0) rnx +49 (0) e-uar Berlin, 2 6. SeptemUer 2014 An die Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch das Vorgehen Russlands in der Ostukraine wird die Friedensordnung, die in Europa in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut wurde, offen in Frage gestellt. Am 12. September 20l4hat die Europäische Union daher weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt. Sie ergänzen und verschärfen die sektoralen Sanktionen in den Bereichen Rüstung, Dual-Use-Güter, Kapitalmarktzugang und Ausrüstung im Energiebereich, zu denen wir uns Anfang August 2014 gerteinsam entschlossen haben. Damit haben wir vor dem Inkrafttreten der Waffenruhe in der Ostukraine emeut ein starkes Signal der Entschlossenheit und der Geschlossenheit innerhalb der Europäischen Union und mit unseren Partnem nach Moskau gesandt. Gleichzeitig wird die Bundesregierung ihre Doppelstrategie aus Druck und Dialogentschieden fortsetzen. Sanktionen sind nie Selbstzweck und werden allein die Krise nicht lösen. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass auch weiterhin ein gestuftes Vorgehen verfolgt wird, so dass einerseits die Sanktionsdrohungen wirken und es grundsätzlich weitere Eskalationsmöglichkeiten gibt, andererseits Sanktionen aber auch rasch zurückgefahren werden können, wenn und sobald die Entwicklung dies zulässt.

2 1 So werden alle Maßnahmen Ende Oktober 2014 auf ihre Wirkung hin überprüft. Mit Blick auf die am 12. September 2014 verschärften Sanktionen hat EU-Ratspräsident Van Rompuy zudem erklärt, dass bereits Ende September 2014 eine umfassende Bewertung der Umsetzung des jüngsten Friedensplans erfolgen wird. Im Lichte dieser Bewertung wird dann zu entscheiden sein, ob Sanktionen zurückgenommen werden können. Bei all dem streben wir nach größtmöglicher Übereinstimmung innerhalb der EU, mit unseren transatlantischen Partnern sowie mit weiteren Partnern auf der garrzen Welt. Anwendungsbereich der Sanktionen Im Einzelnen sind gegen Russland nun folgende sektorale Sanktionen in Kraft: o Rüstun*Sgüter:Die EU hat gegen Russland ein Waffenernbargo (Export- und Importverbot) verhängt. Bereits abgeschlossene Verträge dürfen aufgrund einer Altvertragsklausel prinzipiell weiter ausgeführt werden. Klargestellt wurde, dass das Waffenembargo auch ein Verbot von Versicherungen und Rückversicherungen für Waffenlieferungen nach und aus Russland enthält. o Dual-Use-Güter: Seit Anfang August ist die Lieferung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an Rüstungsunternehmen und für militärische Zwecke in Russland verboten. Lieferungen mit klar zivilem Verwendungszweck, insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, bleiben ausgeklammert. Die Abwicklung von Altverträgen ist weiterhin erlaubt und wird nicht von dem Verbot erfasst. Dieses Verbot wurde nun ergänzt durch ein Lieferverbot an neun ausdrücklich benannte "Mischempfänger" (Unternehmen mit militärischer und ziviler Sparte, siehe Anlage). Auch für die neuen Verbote greift eine Altvertragsregelung. Mit dem empfängerbasierten Ansatz konnten wir umfassendere Verbote ganzer Produktkategorien auch für eine zivile Endnutzung verhindern. o Zugang zum Kapitalmarh: Verboten ist die Ausgabe neuer Anleihen und Aktien von fünf großen russischen Staatsbanken in der EU (siehe Anlage). Verboten ist auch der Kauf und Verkauf solcher Papiere durch EU-Angehörige sowie die Unterstützung bei der Ausgabe.

3 -3- Im September wurden diese Verbote nun auf sechs Unternehmen der Rüstungs- und Ölindustrie ausgedehnt (siehe Anlage). Daneben wird der Anwendungsbereich auf Finanzierungsinstrumente mit einer Laufzeit von mindestens 30 Tagen erweitert (bisher 90 Tage). Verboten wird außerdem die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die erfassten russischen Staatsbanken und Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Kredite und Darlehen, die der Finanzierung legaler Handelsgeschäfte dienen. Das Verbot umfasst ebenfalls keine sonstigen Finanzdienstleistungen, insbesondere nicht das Einlagengeschäft, den Zahlungsverkehr oder Versicherungsdienstleistungen. Bei alldem gilt: Erlaubtes Geschäft soll weiterhin möglich sein. Hierzu werden wir uns in Brüssel auch weiterhin für klare Definitionen einsetzen. o Ausrüstung im Energiebereich:Yerboten ist die Lieferung von bestimmter, im Einzelnen aufgeführter Ausrüstung flir die Ölindustrie, wenn diese für die Bereiche,,Tiefseebohrungen",,,Erkundung und Produktion in der Arktis" und,,schieferöi" eingesetzt werden soll. Altverträge dürfen weiterhin abgewickelt werden. Hinzugetreten ist nun noch ein Verbot für bestimmte Dienstleistungen in diesen Bereichen. Das Verbot betrifft vor allem entsprechende Bohrungen. Zudem sind über hundert Personen, Untemehmen und Organisationen, die Verantwortung für die Krise tragen, mit Vermögenseinfrierungen und Einreiseverboten belegt. Mit ihnen dürfen keinerlei Geschäfte mehr getätigt werden. Um Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen der Sanktionen zu überbrücken, können vor allem mittelstäindische Untemehmen das bestehende lnstrumentarium wie Betriebsmittelkredite der KfW oder das Bürgschaftsinstrumentarium der Bürgschaftsbanken nutzen. Bei Schäden aus bestehenden Verträgen für Warenlieferungen oder Investitionen können die spezifischen Instrumente der Außenwirtschaftsforderung wie Exportkreditversicherungen oder lnvestitionsgarantien unter der Voraussetzung zum Einsatz kommen, dass die Versi cherungen rechtzeitig ab geschlo ssen wurden.

4 -4- Zum Verfahren Für alle Exporte der im Anhang der Sanktionsverordnung aufgefühnen Güter nach Russland, gleich mit welchem Verwendungszweck, ist eine vorherige Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich. Das BAFA erteilt diese Genehmigung, es sei denn, die Lieferung ist für die oben genannten Energreprojekte (Tießeebohrungen, Arktis, Schieferöl) bestimmt. Zentrale Anlaußtelle für alle das Verfahren betreffende Fragen ist dafür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, sei es über die eigens eingerichtete Hotline ( ) oder unter Dort finden Sie zahlreiche Informationsunterlagen, unter anderem auch ein spezielles Merkblatt zu den Sanktionen. Dieses enthält wichtige Hinweise zum Inhalt der Sanktionen, aber auch zum Antragsverfahren beim BAFA. Zudem informieren auch die Bundesbank ( und die Germany Trade and Invest ( über die Sanktionen. Alle Informationsangebote wurden bereits an die neuesten Entwicklungen angepasst. Wir setzen uns dafür ein, die Verfahren für die Untemehmen so effizient wie möglich zu gestalten, ohne die effektive Durchsetzung der Sanktionen zu gefährden: Altverträge Im Dual Use-Bereich werden nunmehr naggdiejenigen Verträge im Licht der Altvertragsklausel gesondert überprüft, die im Vertrauen auf die vor den Sanktionen geltende Genehmigungspolitik für Lieferungen nach Russland geschlossen worden sind. Um Schaden von den Untemehmen und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitem abzuwenden, prüfen wir bei Altverträgen sorgfältig, ob Lieferungen im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt Vertrauensschutz genehmigt werden können, weil die zivile Verwendung mit größtmöglicher Sicherheit gewährleistet werden kann. Die Prüfung, ob eine militärische Nutzung im jeweiligen Fall ausgeschlossen werden kann, ist meist schwierig und zeitaufivendig, insbesondere im Hinblick auf Konzernstrukturen und Firmenverflechtungen. Hierzu stehen wir in engem Kontakt mit den Untemehmen.

5 -5- Ausrüstung im Energiebereich Für den Bereich der Ausrüstung flir den Energiebereich bin ich mir bewusst, dass sich durch die Breite der Güterliste nun auch ganz andere Branchen, wie etwa die Automobilindustrie, für zahlreiche Lieferungen einem Genehmigungserfordemis ausgesetzt sehen, auch wenn ein Einsatz in den sanktionierten Bereichen fern liegt. Eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere aus dem Maschinenbau und der Automobilbranche, haben uns deswegen angesprochen. Die verschiedentlich vorgeschlagene Lösung, Güter für andere Branchen als die Öündustrie aus der Genehmigungspflicht auszuklammem, ist angesichts des klaren Wortlauts der EU-Verordnung jedoch nicht möglich. Die Bestimmung differenziert für die Genehmigungspflicht nicht danach, für welche Zwecke die Güter geliefert werden sollen. Hinzu kommt, dass es klares Ziel des Rates war, eine Ausfuhr nrx ntz:ttlassen, wenn die geplante Verwendung der Güter z.wor durch die zuständige Behörde geprüft wurde. Wir haben uns vor diesem Hintergrund darauf koruenfrert, mit dem BAFA Verfahren zu entwickeln, die eine Bearbeitungder nt erwartenden Anträge erleichtern und beschleunigen sollen. Dazuzähltdie Möglichkeit zur Erteilung firmenindividueller Pauschalgenehmigungen. Dazu gehört weiterhin das schnelle Ausfiltem unproblematischer Fälle (privilegierte Altverträge, unproblematische Branchen) möglichst bereits vor Erstellung einer fachtechnischen Stellungnahme. Wir haben das BAFA zudern mit weitgehender Autonomie für diese Verfahren ausgestattet. Bisher beläuft sich die Bearbeitungszeit von Anträgen auf durchschnittlich zwei Wochen. Mit unseren Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung liegt sie für neu eingehende Anträge bereits jetzt regelmäßig darunter. Teilweise werden Genehmigungen innerhalb weniger Tage erteilt. Für weitere Fragen und Auskünfte zu den Sanktionen und ihrer Umsetnng stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kontakt: Frau RD'in Dr. Brigitte Schwadorf-Ruckdeschel, Tel.: , gerne zur Verfügung. Zngleich bemühen wir uns um Klärung offener Fragen auf europäischer Ebene und setzen uns auch für mögliche Verbesserungen und Präzisierungen ein.

6 -6- Die Bundesregierung wird sich weiter mit aller Kraft und gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union und in aller Welt für eine friedliche Lösung des Konfliktes einsetzen. Dazu gehört, dass wir alles tun, was wir können, um die Umsetzung der Minsker Vereinbarung und die Einhaltung der Waffenruhe zu unterstützen und zu verifizieren. Und dazu gehört auch, dass wir die Sanktionen wieder zurücknehmen, wenn und sobald die Situation vor Ort das erlaubt. Mit freundlichen Grüßen (n"'^^ ^I S$nar cab t f-\ \qrl.-lj.xhs \Lr,trr,'( Dr. Frank-Walter Steinmeier

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