Akademiker_innensteuer Argumentationspapier
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- Elly Frei
- vor 8 Jahren
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1 Akademiker_innensteuer Argumentationspapier
2 Akademiker_innensteuer Argumentationspapier Argumente gegen eine Akademiker_ innensteuer/abgabe Auf den ersten Blick scheint das Modell einer Akademiker_innensteuer sozial gerechter zu sein als Studiengebühren. Dennoch bringt es aus bildungs-, gesellschafts- und verteilungspolitischer Perspektive einige Probleme mit sich. Der gesamtgesellschaftliche Nutzen, der aus Bildung entsteht, kann und soll nicht in Preisen abgebildet werden. Viel mehr ist es notwendig, Bildung als öffentliches Gut von allen für alle zu finanzieren je nach Leistungspotential durch ein progressiv gestaltetes Steuersystem mit Fokus auf vermögensbezogene Steuern. Es geht nicht darum, dass Akademiker_innen in den Steuertopf einzahlen, sondern Besser- Verdiener_innen. Wichtig ist also, DASS eine Person mehr Einkommen und Vermögen besitzt und deshalb vermehrt besteuert werden soll, nicht aber, ob dieses Einkommen (unter anderem) auf einem höheren Ausbildungsgrad beruht. Jene Akademiker_innen, die zu den Besser-Verdiener_innen zählen, leisten in diesem Fall ohnehin einen Beitrag. Jene, die nicht dazugehören, sollten nicht lebenslänglich dafür bestraft werden, dass sie eine Hochschule besucht haben. Denn warum sollen Vermögende ohne Studienabschluss einen geringeren Beitrag zu einem öffentlichen Gut leisten, als Vermögende mit Studienabschluss? Das Prinzip der Umverteilung lautet, von Vermögenden zu Nicht-Vermögenden zu verteilen. Akademiker_innensteuer alias nachgelagerte Studiengebühren oder -kredite: Die Akademiker_innensteuer kann als nachgelagerte Studiengebühr oder Studierendenkredit gesehen werden, mit der Bildung und Abschlüsse Preise bekommen nur dass es sich bei der Akademiker_innensteuer um Gebühren/Kredite in unbestimmter Höhe handelt, kommt es doch auf das spätere Einkommen an. Die Akademiker_innensteuer ist ebenso wie Studiengebühren und Studierendenkredite eine Maßnahme, um die Finanzierung der Hochschulbildung auf die private Verantwortung zu abschieben. Der VSStÖ spricht sich klar gegen Studiengebühren und Studierendenkredite aus, weil es ein öffentliches Bekenntnis zur Finanzierung von Bildung braucht und diese Mechanismen vor allem finanziell schlechter gestellte belasten. Sie stellen eine große finanzielle Hürde und vor allem ein großes Risiko für die Betroffenen dar. Diese Risiko ist jedoch für Menschen aus wohlhabenderen Einkommensschichten leichter zu tragen als für jene aus niedrigeren Einkommensschichten. Hinzu kommt, dass Kinder aus einem Akademiker_innenhaushalt besser abschätzen können, was es bedeutet, einen akadmischen Grad zu erlangen sowohl aus ökonomischer Sicht als auch aus sozialen Aspekten. Der Wert von Bildung wird oft unterschätzt. Gerade für sozial schlechter Gestellte stellt eine Akadmiker_innensteuer hier eine große Hürde dar und sie werden weniger oft das Risiko einer späteren fixen (zusätzlichen) Abgabe auf ihr Einkommen in Kauf nehmen als finanziell besser Gestellte. Je nach Modell, geht die Gebühr an das Ministerium oder aber an die jeweilige Universität. In letzterem Fall sind jene Universitäten,
3 deren Absolvent_innen in der Zukunft in besser bezahlten Branchen tätig sind, finanziell besser gestellt als jene mit Absolvent_innen in schlechter bezahlten Branchen, womit verschiedene Studien numerische und marktwirtschaftliche Wertigkeiten zugeteilt bekommen. Universitäten, die ihren Fokus auf sozial- und geisteswissenschaftliche Studien gelegt hat, wird gegenüber einer WU zb den Kürzeren ziehen. Aus diesem und anderen Gründen spricht sich der VSStÖ auch deutlich gegen das nachgelagerte System durch eine Akademiker_innensteuer aus. OECD-Studie Education at a Glance 2011 Rendite von Bildungsinvestitionen: Ein höherer Bildungsgrad hat neben einem großen gesellschaftlichen auch einen enormen wirtschaftlichen Mehrwert. Hochschulabsolvent_innen verdienen im Schnitt rund 60% mehr als Erwerbstätige, die nur über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, woraus sich auch eine höhere Kaufkraft ergibt. Auch das Risiko von Arbeitslosigkeit ist viel geringer. Doch dies ist noch lange kein Argument für eine Steuer auf den Hochschulabschluss. Insgesamt ergibt sich bei einer Person mit Hochschulabschluss durch die Mehreinnahmen aus Steuern (aufgrund des höheren Einkommens und der Steuerprogression) und Sozialabgaben (die allederings wiederum regressiv wirken, was dringend geändert werden muss!) sowie den geringeren Ausgaben für Arbeitslosigkeit das Dreieinhalbfache der Kosten ihres Studiums und das ist gut so. Die Steuerprogression und eine höhere Besteuerung höherer Einkommen sind essentiell für eine gerechte Umverteilungspolitik. Akademiker_innen werden also je nach Einkommen gerechterweise höher besteuert. Dabei kommt es aber eben nicht auf den Abschluss sondern auf das Einkommen an. Es geht auch nicht darum, Akademiker_innen zu entlasten oder zu schützen, keinesfalls. Doch Ziel der Besteuerung sollte nicht der Bildungsgrad sondern die Einkommenshöhe sein. Eine noch stärkere Progression und Besteuerung höherer Einkommen ist somit durchaus wünschenswert. Im Schnitt zahlen Absolvent_innen aus genannten Gründen und aufgrund einer hohen Korrelation von akademischen Grund und höheren Einkommen bereits jetzt EUR mehr in den Steuertopf ein als ihr Studium gekostet hat. Damit dürfte klar sein, dass Absolvent_innen bereits jetzt ihr Studium über Steuern quasi selbst finanzieren. Eine derart hohe Rendite sollte auch volkswirtschaftlich gesehen, Argument genug sein, sich für einen öffentlichen Ausbau der Hochschulbildungskapazitäten und eine öffentliche Finanzierung einzusetzen anstatt Absolvent_innen zusätzlich zu belasten. Eine Refinanzierung vor allem durch Akademiker_innen mit höherem Verdienst findet demnach bereits jetzt faktisch statt. Will man diesen Effekt noch weiter verstärken, dann braucht es mehr Absolvent_innen und nicht höhere Steuern. Akademiker_innensteuer sozial gestaffelt : Je nach Modell ist bei der Akademiker_innensteuer ein Freibetrag vorgesehen. Das bedeutet, die Abgabe muss erst ab einem bestimmten Einkommen geleistet werden. Durch die Wahl des Steuersatzes (fix) wirkt die Steuer nur mäßig progressiv, denn egal wie hoch das
4 Einkommen ist, der Steuersatz bleibt je nach Bildungsabschluss sowohl für niedrige, als auch für hohe Einkommen der gleiche. Außerdem ist insgesamt der Faktor Arbeit durchschnittlich schon hoch besteuert, die Akademiker_innenabgabe würde die Steuern auf Einkommen aus Arbeit zusätzlich erhöhen. Hierbei ist zu differenzieren, denn während durchschnittliche und mittlere Einkommen nicht zusätzlich belastet werden sollten, sollte der Spitzensteuersatz für die höchsten Einkommen durchaus erhöht werden. Dies würde auch weitaus progressiver und demnach umverteilender wirken, als eine fixe Akademiker_innensteuer. Mögliches Gegenargument: Auch die Akademiker_innensteuer kann progressiv gestaltet werden und erst ab Freibeträgen schlagend werden. Wird entkräftet durch: Auch eine progressiven Gestaltung der Steuersatzes bei der Akademiker_innenabgabe trifft mittlere Einkommen. Es werden also nicht nur die Spitzeneinkommen besteuert. Mögliches Gegenargument: Um mittlere Einkommen nicht zu belasten werden die Freibeträge so hoch angesetzt, dass wiederum nur Spitzeneinkommen besteuert werden. Wird entkräftet durch: In diesem Fall gleicht das System der Akademiker_innensteuer einem Spitzensteuersatz oder einer Vermögenssteuer ab bestimmten Freibeträgen. In diesem Fall ist es viel nachhaltiger, eine Vermögenssteuer vorzuziehen, denn bei der Frage nach dem Vermögen muss völlig egal sein, ob es das Vermögen von Akademiker_innen oder nicht-akademiker_innen betrifft, wenn alle einen Beitrag zur Finanzierung eines öffentlichen Guts beitragen sollen. Der Ansatz, dass Akademiker_innen für ihren persönlichen Nutzen aus Bildung bezahlen, erfordert konsequenterweise auch die Forderung, dass Unternehmen, die von Know-How, Wissenschaft und Forschung ebenfalls profitieren, eine Abgabe auf diesen Nutzen leisten. Auch wenn Akademiker_innen in manchen Branchen dementsprechend höher entlohnt werden, so zeigen Analysen der Lohnentwicklungen der letzten Jahrzehnte, dass Arbeiter_ innen (in Form von besserer Entlohnung) weniger vom Produktivitätswachstum (bedingt durch wissenschaftlichen Fortschritt) profitiert haben als Unternehmen in Form von Gewinnen. Nach diesem Ansatz müssten daher nicht Absolvent_innen, sondern Unternehmen eine Abgabe für Wissenschaft und Forschung leisten. Wissenschaftsstandort Österreich: Tendenziell leidet Österreich eher unter einem Brain Drain, also einer Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte. Ein hohes Niveau in den Bildungsabschlüssen ist kein Garant für ein entsprechendes Arbeitsangebot am heimischen Arbeitsmarkt. Talentierte Forscher ziehen es gerne vor, ihre Karriere in den USA oder Kanada zu machen, anstatt in den heimischen, notorisch unterfinanzierten Universitäten an knappen Ressourcen und bürokratischem Ballast leiden zu müssen. Darüber hinaus führt eine Akamdemiker_innensteuer zur verzerrten Wahrnehmung der Realität von Hochschulabsolvent_innen. Gerade in der aktuellen Krise waren oft Jungakademiker_innen die Leidtragenden und waren als eine der ersten Gruppen von steigender Arbeitslosigkeit betroffen. Es muss klar sein, dass ein hohes Niveau in den Bildungsabschlüssen kein Garant für ein entsprechendes Arbeit-
5 sangebot am heimischen Arbeitsmarkt ist. Ja, je höher der Bildungsgrad, desto geringer ist oft das Risiko der Arbeitslosigkeit. Garantie gibt es jedoch keine. Die Forderung nach einer Akademiker_innensteuer verursacht in der Bevölkerung das Gefühl, die Gesamtheit der Akademiker_innen sei eine reiche Oberschicht. Dieses Bild soll und darf nicht gezeichnet werden, denn ein höherer Bildungsgrad sollte positiv assoziiert werden und für alle gleichermaßen erreichbar sein. Es geht nicht darum Akademiker_innen und Nicht-Akademiker_innen einander gegenüberzustellen und gegeneinander auszuspielen. Es geht um Vermögende gegen Nicht-Vermögende (Arme). Und darauf zielt Umverteilung letztlich ab. Gegen zweckgebundenen Abgaben: Es braucht eine sozial gerechte Neugestaltung unseres Steuersystems. Zweckgebundene Abgaben einzuführen ist hierbei allerdings undurchsichtig und unnötig. Es erscheint skurril, für alle staatlichen Dienstleistungen eigene, zweckgebundene Steuern und dann womöglich noch von einer bestimmten Gruppe einzuheben (zb für gratis Kindergärten und Schulen von Eltern). Warum also ausgerechnet für höhere Bildung eine solche Abgabe einführen? Es reicht schon, dass das Gesundheitssystem durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird, die eine stark regressive Wirkung haben. Auch hier ist eine Finanzierung durch einen allgemeinen, progressiv gestalteten Beitrag zum Steuersystem weitaus besser und wirkt umverteilender. Vergleicht man das Gesundheitssystem mit dem Bildungssystem würde eine zweckgebundene Abgabe wie die der Akademiker_innensteuer auf Abschlüsse dann bedeuten, dass jene Menschen, die öfter krank werden und das System so öfter beanspruchen eine höhere Abgabe leisten müssen. Das kann und darf nicht das Ziel eines progressiven Steuersystems nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip gehen. Ziel einer progressiven Besteuerung müssen Vermögen und Einkommen sein egal welchen Ursprungs. Freie Bildung für alle! Akademiker_innensteuer sowie Studiengebühren oder Studierendenkredite verletzen unsere obersten Grundprinzipien, dass der Zugang zu Bildung auf allen Ebenen offen, gleich und kostenfrei stattfinden muss, so auch der Hochschulzugang und abschluss. Bildung ist ein öffentliches Gut und muss als solches auch öffentlich finanziert werden. Wir bekennen uns zur Bildung als Grundrecht. Grundrechte müssen einen generalistischen Anspruch stellen. Das heißt vor allem, dass in einer Gesellschaft, in der sozialistische Werte verwirklicht sind, jede Form der Bildung sämtlichen Bürger_innen auf gleiche Art und Weise zugänglich sein muss, ohne soziale oder strukturelle Hürden. Den Bildungsauftrag verstehen wir als einen Auftrag der öffentlichen Hand, was bedeutet, dass es die Bedürfnisse der Allgemeinheit sind, die oberste Priorität haben, und eben nicht Partikularinteressen. Das bedeutet, die Allgemeinheit, also der Staat, und nur der Staat, hat die Pflicht, Bildung zu finanzieren und einen gleichberechtigten Zugang aller zu Bildung real zu ermöglichen und nicht Absolvent_innen. Sämtliche Formen der privaten Finanzierung sind daher in der Frage des Bildungszugangs abzulehnen.
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