Geprüfte Logistikmeisterin / Geprüfter Logistikmeister

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1 Geprüfte Logistikmeisterin / Geprüfter Logistikmeister Ziel: Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern wahrnehmen Zulassungsvoraussetzungen Zur Meisterprüfung Grundlegende Qualifikation ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zusätzlich für den Teil Handlungsspezifische Qualifikation ist erforderlich: Inhalte: abgelegte Prüfung Grundlegende Qualifikation (vor nicht länger als 5 Jahren) und zusätzliche Berufserfahrung in der Logistik (mindestens ein Jahr bei einem abgeschlossenen Ausbildungsberuf im Bereich Logistik, mindestens gesamt zwei Jahre bei einem anderem abgeschlossenen Ausbildungsberuf, mindestens gesamt sechs Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung) Grundlegende Qualifikationen Betriebswirtschaftliches Handeln Rechtsbewusstes Handeln Zusammenarbeit im Betrieb Information, Kommunikation und Planung Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen Logistikprozesse Betriebliche Organisation und Kostenwesen Führung und Personal Berufspädagogischer Teil Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungs-Prüfung Dauer: ca. 7,5 Monate in Vollzeit Abschluss: Prüfung vor der IHK Oldenburg zur / zum Geprüften Logistikmeisterin / Geprüfter Logistikmeister.

2 Anmeldung zum Meisterlehrgang Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Geburtsdatum/Geburtsort: Telefon / Lehrgangskosten: (bitte kreuzen Sie den gewünschten Lehrgangsteil an!) Ausbildungsabschnitt A vom (Grundlegende Qualifikationen) (Prüfung ) * Die Lernmittel werden laut beiliegender Bücherliste von DEKRA beschafft und gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen vorbehalten. Ausbildungsabschnitt C vom (Berufs- u. arbeitspädagogischer Teil AEVO) (schriftliche Prüfung: Unterweisung N. N.) * Die Lernmittel werden laut beiliegender Bücherliste von DEKRA beschafftund gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen vorbehalten. Ausbildungsabschnitt B vom (Handlungsspezifische Qualifikationen) (schriftliche Prüfungen: , Fachgespräch N.N.) * Die Lernmittel werden laut beiliegender Bücherliste von DEKRA beschafftund gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen vorbehalten. Lehrgangsgebühr: Lernmittel * Lehrgangsgebühr: Lernmittel * Lehrgangsgebühr: Lernmittel * EUR 2.025,00 ca. EUR 275,30 EUR 490,00 ca. EUR 37,00 EUR 2.352,00 ca. EUR 260,04 gehört nicht zur DEKRA Lehrgangsgebühr, wird von der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer in Rechnung gestellt (Änderung durch die Kammern vorbehalten) Prüfungsgebühr A + B: Prüfungsgebühr C: EUR 450,00 EUR 200,00 Diese Anmeldung ist nur gültig, wenn die Kammerzulassung vorliegt für die Fachrichtung: o Logistikmeister Für die Durchführung der DEKRA Akademie GmbH-Ausbildung zum/r Geprüften Logistikmeister/in gelten umseitig abgedruckte Teilnahmebedingungen, von denen ich Kenntnis genommen habe. Diese Teilnahmebedingungen erkenne ich als verbindlich an. Personenbezogene Daten werden nur zu internen Zwecken gespeichert. Verbindliche Unterschrift des/r Teilnehmers/in Verbindliche Unterschrift der DEKRA Akademie GmbH Datum/ Unterschrift Datum/ Unterschrift

3 Allgemeine Teilnahmebedingungen Anlage Version 10 der DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart OFFENE SEMINARE 1. Geltungsbereich Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der DEKRA Akademie, nachfolgend DEKRA genannt. 2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss 2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei unseren Standorten erfolgen. 2.2 Lehnt DEKRA nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen. 3. Seminarinhalte 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. 3.2 DEKRA ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird. 4. Widerruf bei Fernabsatzverträgen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine/ihre als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte Adresse oder Faxadresse zu richten. 5. Rücktritt Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich. 5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 2 Wochen vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet. 5.2 Bei späterem Rücktritt, Rücktritt nach Beginn eines (mehrtägig angesetzten) Seminars oder Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin 50% der Seminargebühren zu entrichten. 6. Absage des Seminars DEKRA behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.b. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird DEKRA versuchen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DEKRA oder deren Erfüllungsgehilfen. 7. Kündigung Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. 8. Zahlungsbedingungen 8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. 8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig. 8.3 DEKRA ist berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.b. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist DEKRA berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. 8.4 Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 9. Rechte an den Seminarunterlagen Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich DEKRA vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von DEKRA in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 10. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer/-innen Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von DEKRA zweckgebunden verarbeitet. 11. Haftung DEKRA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von DEKRA zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 12. Erfüllungsort Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. 13. Gerichtsstand 13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DEKRA, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von DEKRA gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße Stuttgart Telefax Sitz Stuttgart, HRB-Nr , Geschäftsführer: Jörg Mannsperger * * *

4 A) Grundlegende Qualifikationen 1. Prüfungsfach Betriebswirtschaftliches Handeln - Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen; - Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation; - Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung; - Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung; - Durchführen von Kostenrechnungen sowie Anwenden von Kalkulationsverfahren. 2. Prüfungsfach Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln - Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen; - Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe; - Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung; - Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen; - Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen; - Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes.

5 3. Prüfungsfach Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb - Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Beachtung persönlicher und sozialer Gegebenheiten; - Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung; - Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen; - Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen; - Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern; - Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte. 4. Prüfungsfach Information, Kommunikation und Planung - Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten; - Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten; - Anwenden von Präsentationstechniken; - Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen; - Anwenden von Projektmanagementmethoden; - Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel. 5. Prüfungsfach Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten - Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen, Mensch und Umwelt; - Berechnen technischer Größen unter Berücksichtigung von Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltvorschriften für Lagerung, Umschlag und Transport; - Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil 1 Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 29. Januar 2010

6 B) Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Prüfungsfach Logistikprozesse - Darstellen des Einflusses logistischer Abläufe auf die Wertschöpfungskette; - Mitwirken bei der Entwicklung von logistischen Gesamtprozessen unter Einbeziehung von Teilprozessen sowie Erkennen von Zielkonflikten; - Berücksichtigen von Unternehmenszielen, Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen; - Erarbeiten, Analysieren und Präsentieren von Ablaufkonzepten und des Informationsflusses für den eigenen Verantwortungsbereich; - Mitwirken bei Kapazitätsplanungen; - Mitwirken bei der Erarbeitung von Leistungsvorgaben für Geräte, Anlagen und Dienstleistungen und bei deren Auswahl. - Organisieren des Wareneingangs und Veranlassen der Reklamationsbearbeitung; - Steuern und Überwachen der Einlagerung und der Warenpflege; - Organisieren der Kommissionierung und auftragsbezogener Leistungen; - Auswählen der Versandart und Festlegen der Verpackung; - Organisieren des innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Transports einschließlich der Dokumente; - Organisieren des Güterumschlags; - Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen. - Umsetzen von geplanten logistischen Prozessen; - Ermitteln und Überwachen von Prozessdaten und Ableiten von Maßnahmen; - Sicherstellen der Verfügbarkeit von Anlagen, Betriebs- und Hilfsmitteln; - Erhalten der Betriebsbereitschaft von Anlagen und Geräten und Überwachen von Wartungs- und Prüfintervallen; - Sicherstellen von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen; - Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen.

7 2. Prüfungsfach Betriebliche Organisation und Kostenwesen - Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der arbeitsbereichsbezogenen Kosten; - Überwachen und Einheiten zugeteilter Budgets; - Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung; - Hinwirken auf kostenbewusstes Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; - Mitarbeit bei der Erarbeitung relevanter Kennzahlen für das Logistikcontrolling und deren Nutzung zur Bewertung und Optimierung logistischer Prozesse unter Einbeziehung der Kosten- und Leistungsrechnung; - Vorbereiten arbeitsbereichsbezogener kostenrelevanter Entscheidungen. - Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb; - Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes; - Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit sowie im Arbeits-, Umweltund Gesundheitsschutz; - Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit Umweltbelastenden und Gesundheitsgefährdenden Stoffen; - Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. - Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen; - Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; - Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität; - Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen.

8 3. Prüfungsfach Führung und Personal - Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen; - Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie der betrieblichen Anforderungen; - Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen; - Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung; - Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft; - Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten; - Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess; - Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen; - Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen. - Festlegen von Personalentwicklungszielen; - Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden; - Ermitteln des Personalentwicklungsbedarfs und Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen; - Überprüfen und Bewerten der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung; - Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung. Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil 1 Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 29. Januar 2010

9 1. Handlungsfeld Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 1. die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen zu können, 2. bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlageder rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitzuwirken, 3. die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darzustellen, 4. Ausbildungsberufe für den Betrieb auszuwählen und dies zu begründen, 5. die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf zu prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können, 6. die Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einzuschätzen sowie 7. im Betrieb die Aufgaben der an der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abzustimmen. 3. Handlungsfeld Ausbildung durchführen 1. lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen, Rückmeldungen zu geben und zu empfangen, 2. die Probezeit zu organisieren, zu gestalten und zu bewerten, 3. aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten, 4. Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einzusetzen, 5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen, 6. Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu prüfen, 7. die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig zu erkennen sowie auf eine Lösung hinzuwirken, 8. Leistungen festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen sowie 9. interkulturelle Kompetenzen zu fördern. C) Berufs- und arbeitspädagogischer Teil Quelle: Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV 2009) Ausfertigungsdatum: Ausbilder-Eignungsverordnung vom (BGBI. I S. 88) 2. Handlungsfeld Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 1. auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, 2. die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen, 3. den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abzustimmen, 4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden, 5. den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle zu veranlassen sowie 6. die Möglichkeiten zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können. 4. Handlungfeld Ausbildung abschließen 1. Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, 2. für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen, 3. an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken sowie 4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.

10 Buchliste - Geprüfte/r Logistikmeister/in Fachübergreifender Teil (A-Teil) Kompendium für die Meisterprüfung. Kompaktwissen und Prüfungsfragen für die Basisqualifikation ISBN Cornelsen Verlag Textbände der DIHK Basisqualifikation Service Angebot Kompakt Best-Nr. 510/P7 Bertelsmann Verlag Die Prüfung der Industriemeister ISBN Prüfungsvorbereitung Formelsammlung Best-Nr. 200/02 Bertelsmann Verlag Handelsgesetzbuch (HGB) ISBN Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ISBN Umweltrechtgesetz-Sammlung ISBN Arbeitsgesetz-Sammlung ISBN DEKR Skript 2 Ordner Fachspezifischer Teil (B-Teil) Textbände der DIHK Bertelsmann Verlag Best-Nr. 535/05-E, 535/07-G, 535/08-F, 535/10-E Logistische Prozesse ISBN Verlag Dr. Max Gehlen GmbH & Co., Bad Homburg Transport- und Lagerlogistik ISBN Vieweg Verlag Logistikmeister-Skripte Best-Nr DEKRA Shop DEKRA Skript 1 Ordner Berufspädagogischer Teil (C-Teil) Die Handwerker-Fibel Band 4 Berufs- und Arbeitspädagogik Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV Ausbildereignungsprüfung Änderungen (aufgrund von z. B. Neuauflagen) durch die einzelnen Verlage/ Herausgeber vorbehalten! Des Weiteren wird ein Taschenrechner benötigt. (Empfehlung: Casio FX-85 MS) * wird vom Teilnehmer selbst gekauft! (nicht in den Kosten enthalten) ca. 20,00 * DEKRA Akademie GmbH, Stand:

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