I. Amtlicher Teil. Öffentliche Bekanntmachungen Abstimmungsbehörde: Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde: Ahrensfelde Stimmkreis: 15 Barnim III

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1 Ahrensfelde, 8. Mai Jahrgang Ausgabe Nr. 05/ Woche I. Amtlicher Teil Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Seite 1 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorfstraße 65 des Ortsteiles Ahrensfelde Seite 2 Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde Seite 4 Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes Eiche Süd Seite 4 Sonstige amtliche Mitteilungen Beschlüsse der Gemeindevertretung Seite 4 Beschlüsse des Hauptausschusses Seite 5 II. Nichtamtlicher Teil ab Seite 6 Informationen der Gemeindeverwaltung Informationen aus den Ortsteilen weitere Informationen I. Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Abstimmungsbehörde: Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde: Ahrensfelde Stimmkreis: 15 Barnim III Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Die Vertreter der Volksinitiative Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012 Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Ahrensfelde, Der Bürgermeister Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrensfelde, Ahrensfelde Tel.: (030) , Fax: (030) Internet: info@gemeinde-ahrensfelde.de Verantwortliche Redakteurinnen: S. Haack und W. Geilsdorf amtsblatt@gemeinde-ahrensfelde.de Das Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde erscheint bei Bedarf, mindestens 12 mal pro Jahr. Das Amtsblatt ist im Rathaus (Bürgerinformation) Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrens felde, Ahrensfelde während der Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Satz, Verlag, Druck und verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Postfach , Berlin Tel.: (0 30) , Fax: (0 30) Abonnementpreis bei Postbezug: 1,80 Euro je Ausgabe durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3. Dezember das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind, - seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie - nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum des Rathauses der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, Ahrensfelde

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde vom Montag, den 4. Juni 2012 bis Montag, den 3. Dezember 2012, 16 Uhr zu folgenden Eintragungszeiten unterstützt werden: Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen ( 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden ( 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 3. Dezember 2012, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern: Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren. Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden. Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin / Brandenburg gültigen 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm). Satz 3 und Satz 4 des 19 Abs. 11 LePro entfallen. Begründung: Die bisher geltende Fassung des 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von 19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung dem wirtschaftlichen Profit der im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes einen Riegel vor. Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung. Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt, dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen werden sollen. Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an anderen Startorten durchzuführen. Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechni-

3 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 3 schen Regelungen fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest würde dieser Regelungsinhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt. NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT: Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010: Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen Arzneimittelstudie des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Studie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom Az.4 C 9.95): Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d.v.] erst recht, wenn der Eingriff auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten entschuldigen. Dies ist bereits dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen. Auch Gesundheitsgefährdungen werden sie erkannt oder als im Risikobereich liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen verpflichtet zu Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat muss ihnen etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten durch Sicherheitsmargen zu begegnen suchen. Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene gesetzliche Regelung im 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (Le- Pro) die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt. Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt in der Folge die Landesregierung die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs ausgegangen wird. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Prof. Wolf Carius Markus Peichl Gerhart-Hauptmann-Allee 30 Kladower Straße Eichwalde Potsdam Dr. Gerhard Kalinka Gudrun Claus Heinrich-Zille-Straße 39 Selchower Weg Blankenfelde Mahlow Robert Nicolai Christian Radtke-Kruft Fontaneplatz 5 Siegfriedstraße Rangsdorf Teltow Matthias Schubert Martina Pohske Unterberg 31 Keplerstraße Kleinmachnow Mahlow Martin Henkel Christian Selch Seestraße 68 Potsdamer Straße Zeuthen Zeuthen Die Abstimmungsbehörde Ahrensfelde, den Gehrke (Dienstsiegel) Bürgermeister Gemeinde Ahrensfelde - Der Bürgermeister Lindenberger Straße 1 Ortsteil Ahrensfelde Ahrensfelde Nr.: BA 04/05/12 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorfstraße 65 des Ortsteiles Ahrensfelde Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Dorfstraße 65 beschlossen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung vom bis in der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrensfelde, Ahrensfelde, während der folgenden Zeiten Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 13 Abs.3 i. V. mit 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Dorfstraße 65 schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis: Der Entwurf des Bebauungsplanes kann während der Auslegung auch im Internet unter unter der Rubrik Gemeindeverwaltung, Infrastruktur & Umwelt eingesehen werden. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde Ahrensfelde - Der Bürgermeister Lindenberger Straße 1 Ortsteil Ahrensfelde Ahrensfelde Nr.: BA 05/05/12 Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde Die Gemeindevertretung hat am in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde, Planungsstand März 2012, beschlossen und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Ziel des Planverfahrens ist es, die bisherigen rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Ortsteile Ahrensfelde, Blumberg, Eiche und Lindenberg an die Ziele der Raumordnung anzupassen und für den Ortsteil Mehrow erstmalig einen Flächennutzungsplan zu erstellen und somit einen flächendeckenden Flächennutzungsplan für die Gemeinde Ahrensfelde zur Genehmigung zu bringen. Das Plangebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Ahrensfelde. Im Rahmen der gleichzeitig stattfindenden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB werden Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung erwartet. Gemäß 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom bis in der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrensfelde, Ahrensfelde, während der folgenden Zeiten Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung bei der Gemeinde Ahrensfelde, Zimmer 202 oder 209 gegeben. Hinweis: Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes kann während der Auslegung auch im Internet unter unter der Rubrik Gemeindeverwaltung, Infrastruktur & Umwelt eingesehen werden. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Gemeinde Ahrensfelde - Der Bürgermeister Lindenberger Straße 1 Ortsteil Ahrensfelde Ahrensfelde Nr.: BA 06/05/12 Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes Eiche Süd A Ausweislich der Planurkunde wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan Eiche Süd A am ausgefertigt und bereits am in Kraft gesetzt. Somit erfolgte kein wirksamer Rechtssetzungsakt. Um den von dem nicht rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan ausgehenden Rechtsschein auszuräumen, wird hiermit die Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes Eiche Süd A erklärt. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Ende der Öffentlichen Bekanntmachungen Sonstige amtliche Mitteilungen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 2012/04/01 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am mit der Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Beschlussantrag: - Beschluss - Fortführung der Baumaßnahme Kita Lindenberg Beschluss Nr.: 2012/04/02 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom Beschluss Nr.: 2012/04/03 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Vorentwurf (Stand März 2012) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird gemäß 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Beschluss Nr.: 2012/04/04 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf (Stand März 2012) des Bebauungsplanes Dorfstraße 65 gemäß 13 a Abs. 2 i.v. mit 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 13 a Abs. 2 i.v. mit 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen Beschluss Nr.: 2012/04/05 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag für den Straßenbau Block C 2. BA im Ortsteil Ahrensfelde an die Firma VSTR Tief- und Rohrleitungsbau GmbH aus Fredersdorf-Vogelsdorf zu vergeben. Beschluss Nr.: 2012/04/06 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag für die örtliche Bauüberwachung der Straßenbaumaßnahme Block C 2. BA an die Völker Baubetreuungs- und Planungsgesellschaft mbh aus Mühlenbeckerland zu vergeben. Beschluss Nr.: 2012/04/07 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Bekanntmachung der Feststellung der Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplans Eiche Süd A, Ortsteil Eiche. Da kein Planungsbedarf besteht, wird kein neues Bauleitplanungsverfahren eingeleitet. Beschluss Nr.: 2012/04/08 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 16 (Estricharbeiten) am Bauvorhaben Neubau Ortsteilzentrum Ahrensfelde an die Firma Fußbodentechnik GmbH aus Stendal zu vergeben. Beschluss Nr.: 2012/04/09 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass der Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 14 (Metallbauarbei-

5 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 5 ten) am Bauvorhaben Neubau Ortsteilzentrum Ahrensfelde den Einbau eines mobilen Bühnenpodestes nicht enthalten soll. Beschluss Nr.: 2012/04/10 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 14 (Metallbauarbeiten) am Bauvorhaben Neubau Ortsteilzentrum Ahrensfelde an die Firma LausitzStahl Stahl und Metallbau GmbH aus Forst zu vergeben. Der Auftrag soll dabei den Einbau eines mobilen Bühnenpodestes nicht enthalten. Beschluss Nr.: 2012/04/11 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 20 (Innentüren) am Bauvorhaben Neubau Ortsteilzentrum Ahrensfelde an die Firma Baier KG aus Rostock zu vergeben. Beschluss Nr.: 2012/04/12 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 23 (Prallwände, Prallwandtüren) am Bauvorhaben Neubau Turnhalle Blumberg an die Fa. DIAPLAN GmbH aus Freilassing zu vergeben. Beschluss Nr.: 2012/04/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 13 (Heizung/Sanitär) am Bauvorhaben Neubau Turnhalle Blumberg an die Firma GHL Uwe Wormuth, aus Berlin zu vergeben. (Neuvergabe) Beschluss Nr.: 2012/04/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt an der Friedrich-von-Canitz Grundschule Blumberg die Anhebung der Parallelklassenanzahl auf bis zu 4-Züge im Bedarfsfall. Beschluss Nr.: 2012/04/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 11. September Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Beschluss Nr.: 2012/04/16 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Neubau der Kindertagesstätte Lindenberg fortzuführen. Zum Ausgleich der um voraussichtlich ca geringer ausfallenden Fördermittel werden folgende Haushaltspositionen herangezogen: 1. Einstellung des Projektes Geh-/Radweg Krummenseer Weg und Verwendung der eingesparten Mittel (ca ) für den Ausgleich des Kita-Neubaus. 2. Deckungsreserve ( ) 3. voraussichtliche Einsparungen im Straßenbau Block C Beschluss Nr.: 2012/04/17 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, für die Einführung des nichtpolizeilichen BOS-Digitalfunks in Brandenburg Mittel in Höhe von in den Haushalt 2013 einzustellen. Der Beschlussantrag wurde abgelehnt. nichtöffentlicher Teil: Beschluss Nr.: 2012/04/18 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt den nichtöffentlichen Teil der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde hat in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom Beschluss Nr.: HA2012/04/02 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Öko Rein GmbH aus Brandenburg mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 14 (Lüftungstechnik) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/03 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Hoppe Sportbodenbau aus Nossen mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 17.1 (Bodenbelagsarbeiten, flächenelastischer Sportboden) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/04 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Fliesen Papentin aus Fürstenberg mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 16 (Fliesen-und Natursteinarbeiten) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/04 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Fliesen Papentin aus Fürstenberg mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 16 (Fliesen-und Natursteinarbeiten) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/05 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Form & Farbe GmbH aus Ziltendorf mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 17 (Bodenbelagsarbeiten-Linoleum) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/06 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. BRG GmbH aus Frankfurt mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 19 (Maler- und Tapezierarbeiten) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/07 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Grunnow & Discher aus Frankfurt mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 18 (Bauschlosserarbeiten) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/08 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. ENRON GmbH aus Bad Freienwalde mit der Ausführung der Arbeiten zu Los 26 (Außenanlagen) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. Beschluss Nr.: HA2012/04/09 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Fa. Ehrhardt Sport GmbH aus Kloster mit der Ausführung der Arbeiten und Lieferung zu Los 25 (Turneinbaugeräte) am BV Neubau Turnhalle Blumberg zu beauftragen. nichtöffentlicher Teil Beschluss Nr.: HA2012/04/10 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt den nichtöffentlichen Teil der Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom Beschluss Nr.: HA2012/04/11 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde lehnt den Antrag auf Erlass von Stundungszinsen ab. Beschluss Nr.: HA2012/04/01 Ende der sonstigen amtlichen Mitteilungen Ende des amtlichen Teils

6 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 6 Jubilare des Monats Herzlichen Glückwunsch Allen Jubilaren und Geburtstagskindern des Monats Mai übermitteln wir die herzlichsten Glückwünsche. Ihre Gemeindeverwaltung Sitzungstermine Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ahrensfelde Montag, 21. Mai 2012, um Uhr Ort: Rathaus, Versammlungsraum Raum 106 (Hintereingang), Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde Beachten Sie bitte die Aushänge in den Bekanntmachungskästen! Die nächste Ausgabe des Amtsblattes für die Gemeinde Ahrensfelde erscheint am Di., 12. Juni 2012 Beiträge können bis zum Fr., (Redaktionsschluss) bei Frau Haack oder Frau Geilsdorf abgegeben oder per gesandt werden. amtsblatt@gemeinde-ahrensfelde.de Anzeigenschluss für private und gewerbliche Anzeigen: Tourenpläne 2012 Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle MGB Liter (3-wöchig) Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese) und Ortsteil Mehrow , , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg und Ortsteil Lindenberg , , , , , , , , , , Ortsteil Ahrensfelde (nur Straße Zur Rehwiese) und Ortsteil Eiche (ohne Ahornzeile und Birkenring) , , , , , , , , , , , Ortsteil Eiche (nur Ahornzeile und Birkenring) , , , , , , , , , , Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle - MGB Liter Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese), Ortsteil Blumberg, Ortsteil Eiche (ohne Ahornzeile und Birkenring), Ortsteil Lindenberg (7-täglich) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese), Ortsteil Eiche (und Ahornzeile und Birkenring) und Ortsteil Mehrow (14-täglich) , , , , , , , , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (und Elisenau) und Ortsteil Lindenberg (14-täglich) , , , , , , , , , , , , , , , , Gelbe Säcke Ortsteil Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg, Ortsteil Eiche und Ortsteil Mehrow , , , , , , , , , , , , , , , , Ortsteil Lindenberg , , , , , , , , , , , , , , , , Barnimer Altpapiertonne Ortsteil Ahrensfelde (ohne Zur Rehwiese), , , , , , , , Ortsteil Ahrensfelde (nur Zur Rehwiese), Ortsteil Eiche (auch Ahornzeile und Birkenring) und Ortsteil Mehrow , , , , , , , Ortsteil Blumberg (ohne Elisenau) und Ortsteil Lindenberg , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (nur Elisenau) , , , , , , , ,

7 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung Gemeinde Ahrensfelde Ordnungsangelegenheiten Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen im OT Lindenberg und im OT Mehrow Werte Bürgerinnen und Bürger, wie in jedem Jahr werden auch 2012 wieder alle Grabsteine auf dem Friedhof im OT Lindenberg und OT Mehrow auf ihre Standsicherheit hin überprüft. Anlass für die Standsicherheitsprüfung bei Grabsteinen ist die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, vom , in der Fassung vom 01. Dezember Hier ist in 9 Abs. 2 festgelegt, wann und wie diese Prüfung durchgeführt werden soll. Der sinnvollste Zeitraum der Prüfung ist nach der jährlichen Frostperiode. Die Überprüfung der Grabmale durch die Gemeinde Ahrensfelde wird wie folgt festgelegt: für den OT Lindenberg, am Montag, dem 14. Mai 2012 ab Uhr und für den OT Mehrow, am Mittwoch, dem 16. Mai 2012 ab Uhr. Der Prüfdruck ergibt sich aus der Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks. Grabsteinhöhe Prüfdruck > 0,5 m < 1,2 m 0,3 kn (entspricht ca. 30 kg) Grabsteine unter 0,5 m und über 1,2 m werden optisch und von Hand geprüft. Nicht standfeste Steine werden gekennzeichnet und notfalls zur Vermeidung von Unfällen umgelegt. Eine Benachrichtigung an die jeweiligen Nutzungsberechtigten erfolgt hierbei gesondert. Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Ahrensfelde Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeindevertretung Gemeindevertretung jeden 3. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Hauptausschuss jeden 1. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Finanzen jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales und Kultur jeden 2. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Sitzungstermine der Ortsbeiräte Ortsteil Ahrensfelde - jeden 4. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde, Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Blumberg - jeden 4. Montag im Monat im Feuerwehrgebäude Berliner Str. 24, Ortsteil Blumberg, Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Eiche - jeden 2. Mittwoch im Monat, im Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Ch. 35, Ortsteil Eiche, Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Lindenberg - jeden 4. Donnerstag im Monat, im Ortszentrum Karl-Marx- Str. 34, Ortsteil Lindenberg, Beginn um 19:00 Uhr Hinweis zur Veröffentlichung der Sitzungstermine und der Tagesordnungen Aus verschiedenen Gründen können die im Amtsblatt angekündigten Sitzungstermine geändert werden. Wir bitten deshalb die Aushänge in den Bekanntmachungskästen zu beachten, da diese stets die aktuellen Termine ausweisen. Außerdem werden die aktuellen Tagesordnungen, Sitzungstermine und Sitzungsorte der einzelnen Sitzungen ins Internet gestellt. Internetadresse: Sie finden diese unter Ratsinformationen. Diese Veröffentlichungen haben nur informativen und keinen rechtlichen Charakter. Für die Gemeindevertretersitzung wird die Tagesordnung 7 Tage vor dem Sitzungstermin und für die Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen jeweils 5 Tage vor dem Sitzungstermin ins Internet gestellt.

8 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 8 Informationen vom Bürgermeister Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie bereits mehrfach im Amtsblatt informiert, beschäftigt uns das Thema DSL-Anbindung der Ortsteile Blumberg und Mehrow seit mehreren Jahren, ohne dass es bisher eine befriedigende Lösung für die Bürgerinnen und Bürger in diesen beiden Ortsteilen gibt. Die Gemeinde hat deshalb Ende letzten Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten eines Anschlusses der beiden Ortsteile zu untersuchen. Das Gutachten liegt nunmehr vor und soll eine Entscheidungsgrundlage darstellen, wie eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Ergebnis dieser Vorstudie ist, dass die Bereitstellung eines Netzes derzeit nur über die Gemeinde möglich ist. Das bedeutet, die Gemeinde Ahrensfelde müsste selbst das Netz bauen. In der nächsten Gemeindevertretersitzung am sollen die Abgeordneten eine Entscheidung darüber treffen, ob auf dieser Grundlage finanzielle Mittel in den Haushalt für 2013 eingestellt werden sollen, um mittelfristig ein hochmodernes und leistungsfähiges Netz anbieten zu können. Es ist eine schwere Entscheidung, denn der Bau solch eines Netzes ist keine eigentliche Pflichtaufgabe der Gemeinde. Andererseits würde hier Infrastruktur geschaffen, die den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt und unsere Gemeinde als Wohn- und Gewerbestandort attraktiver macht. Wir werden weiter über die Problematik berichten. Achtung: Veröffentlichung der Studie im Internet unter unter Gemeindeverwaltung - Infrastruktur & Umwelt. Zum Straßenbau: Die Gemeinde hat in den letzten Jahren sehr viel in den Straßenausbau investiert, um für die Bürgerinnen und Bürger beste Bedingungen zu schaffen. Wer sich früher durch Dreck und Schlamm kämpfen musste, wird darüber glücklich sein. Sicher bedeutete dies auch eine finanzielle Belastung für die Anwohner. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die stattgefundenen ausführlichen Diskussionen ergaben mit der Zeit zwei Ausbauvarianten (5,50 m und 4,76 m Straßenbreite). Beide Arten von Verkehrsflächen wurden ohne separaten Gehweg auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gebaut. Daraus ergibt sich, dass sich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt auf diesen Flächen bewegen müssen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in diesen Fällen oberstes Gebot. Es gibt immer wieder Beschwerden, dass die erlaubten 30 km/h nicht eingehalten und die Straßen zugeparkt werden, so dass die Nutzbarkeit für die Straßenverkehrsteilnehmer, besonders für die Fußgänger, eingeschränkt ist. Ich appelliere hier deshalb vor allem an die Anwohner, darauf zu achten, dass die Straßen von allen gefahrlos und sicher benutzt werden können. Ein besonderes Augenmerk gilt den Straßen, die teils mit Bitumen teils mit Pflaster ausgebaut sind. Die gepflasterten Flächen sollen vor allem Raum für die Fußgängern geben. Es wäre wünschenswert, wenn die Autofahrer diese Flächen nicht zuparken und hier Rücksicht auf den schwächsten Verkehrsteilnehmer nehmen. Vielen Dank. Ein Hinweis sei mir an dieser Stelle schon einmal gestattet. Am findet unser diesjähriger Bürgerempfang statt. Diesmal im Rahmen der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr in Lindenberg. Seit 2009 führen wir dies in dieser Art durch und wollen damit allen Ortsteilen die Möglichkeit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern der anderen Ortsteile vorzustellen und damit ein größeres Miteinander zu fördern. Das geplante Programm wird im Amtsblatt im Monat Juni veröffentlicht. Ich würde mich freuen, wenn Sie vorbeischauen! Ihr Wilfried Gehrke Ahrensfelde in Bewegung Am soll sich zum 6. Mal in Folge Ahrensfelde wieder sportlich bewegen und alle Einwohner, Vereinsmitglieder, Besucher und Sportbegeisterte aus der Umgebung sind herzlich eingeladen in der Zeit von Uhr bis Uhr teilzunehmen. Die Gemeinde Ahrensfelde veranstaltet gemeinsam mit der Bundespolizeiabteilung Blumberg das große Sportfest für Jung und Alt auf der Sportanlage der Bundespolizei. Unterstützt wird sie dabei vom Kreissportbund Barnim und Vereinen aus der Gemeinde. Im Vordergrund an diesem Tag stehen natürlich die Wertungsprüfungen für das Deutsche Sportabzeichen. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Leistungsanforderungen in den Altersklassen ab acht Jahren. Hier ein wichtiger Hinweis: Viele Erwachsene, aber auch Jugendliche schwimmen einmal jährlich für das Sportabzeichen. Durch das Schwimmen kann man gleich drei von fünf Kategorien erfüllen. So dass man damit das Deutsche Sportabzeichen schon zu 60 % sicher hat. Jedoch muss mindestens die erste Disziplin, das 50-Meter- Schwimmen bzw. 200-Meter-Schwimmen (Gruppe 1) erfüllt werden. Zusätzlich können noch die 100 Meter (Gruppe 4) und die 600 Meter bzw Meter (Gruppe 5) absolviert werden. In einem Hallenbad sind fast überall 25-Meter-Bahnen vorhanden. Das heißt, für 200 Meter sind es acht Bahnen, 100 Meter 4 Bahnen und für die Meter 40 Bahnen. Im Freibad sind es oftmals 50 Meter-Bahnen. Informieren Sie sich einfach in einer von Ihnen bevorzugten Schwimmhalle bzw. Freibad und absolvieren Sie die Wertungsprüfungen im Schwimmen schon vor unserem Sportfest Ahrensfelde in Bewegung. In der Regel hat man dafür genügend Zeit, so dass man das Schwimmen in der vorgegebenen Zeit schaffen kann. Dann sehen wir uns am 08. September auf dem Sportgelände, wo Sie dann nicht mehr allzu viel zu tun haben, außer jeweils eine Übung aus den Gruppen 2 und 3 zu absolvieren und schon sind Sie stolzer Besitzer des Sportabzeichens in Bronze. Weitere sportliche Highlights an diesem Tag werden sein: Tischtennis AROHA Ju-Jutsu Alte Herren -Fußballturnier Parcourslauf für die ganz kleinen Sportler Cheerleader Volleyballturnier Für weitere Informationen verfolgen Sie die kommenden Amtsblätter. Dort können Sie dann Einzelheiten erfahren. Gerne können Sie sich auch mit Frau Müller von der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 030/ oder per unter d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de in Verbindung setzen. Dr. Thomas Jakobs Vorsitzender der Gemeindevertretung

9 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Informationen der Gemeindeverwaltung

10 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 10 Änderungen / Ergänzungen zum Veranstaltungskalender April-Juni 2012 der Gemeinde Ahrensfelde Fachdienst II.1 Ordnungsangelegenheiten, Bearbeiterin: Frau D. Müller, Tel: 030 / , Fax: 030 / , d.mueller@gemeinde-ahrensfelde.de Datum Uhrzeit Ortsteil Verein Veranstaltung Ort Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (6-11 Jahre) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (ab 16 Jahren) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (12-16 Jahre) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (6-11 Jahre) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (ab 16 Jahren) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (12-16 Jahre) Rathaus Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg e.v. Thermefahrt nach Burg in den Spreewald Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (6-11 Jahre) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (ab 16 Jahren) Rathaus Uhr Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Probetraining der Cheerleader (12-16 Jahre) Rathaus Uhr Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg e.v. Kaffeenachmittag für Senioren Stufensaal Uhr Uhr Eiche Kreisverkehrswacht Barnim e.v. Informationsveranstaltung zum Thema Verkehrssicherheitstraining Saal im Gemeindezentrum Blumberg Förderverein der Ortsfeuerwehr Blumberg St. Florian e.v. 6. Nacht der Feuerwehren Schloßgelände Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg e.v. Halbtagesfahrt nach Ketzin Uhr Blumberg Musikschule Blumberg & Musikschule Fröhlich Junge Nachwuchstalente musizieren und tanzen Blumberger Saal, Schloßstraße diese Veranstaltung wird auf den verschoben Ahrensfelde AG Kultur / SV 1908 Grün-Weiß Ahrensfelde e.v. Vereinsfest mit Kinderfest, Kindergartenfußballturnier, Alte-Herren -Fußballturnier, Volleyball-Gaudicup Sportplatz Ulmenallee Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg e.v. Thermefahrt nach Burg in den Spreewald Uhr Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg e.v. Kaffeenachmittag für Senioren Stufensaal

11 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Kehrplan als Anlage zur Straßenreinigungssatzung 2008 Regelungen zum Kehrplan: 1. Die Straßenreinigung wird auf der Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Ahrensfelde in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. 2. Der Kehrplan wird ausgesetzt: - in den Wintermonaten November bis März bei winterlichen Wetterverhältnissen (Straßenwinterdienst) - bei extremen Niederschlägen u. a. Wetterunbilden - bei Straßenbauarbeiten 3. Fällt der Reinigungstermin auf einen Feiertag oder aus unter Punkt 2 genannten Gründen aus, wird die Reinigung am nächsten Tag bzw. Straßenreinigung OT Ahrensfelde Straßen Mai Ahrensfelder Dreieck August-Bebel-Straße Bahnstraße (ausgebauter Teil) Bernhard-Lichtenberg-Straße Clara-Zetkin-Straße Dorfstraße Ernst-Thälmann-Straße Fasanenstraße Feldstraße Friedenstraße(v.E.-Thälmann Geschwister-Scholl-Straße Heinestraße Herderstraße Kirschenallee Kutschersteig Lessingstraße Lindenberger Straße Mehrower Straße Neuer Schwanebecker Weg Rudolf-Breitscheid-Straße Schillerstraße Ulmenallee Straßenreinigung OT Blumberg Straßen Mai Am Bahnhof Bahnhofstraße Berliner Platz Berliner Str.von B Birkholzer Straße Chausseedreieck Ehrig-Hahn- Straße Freienwalder Chaussee Gartenstraße Grünstraße Henry-Kruse-Straße Kleine Bahnhofstraße Mittelstraße Mc Donalds-Straße Möbel-Hübner-Straße Parkstraße Schloßstraße Schulstraße Zeppelinstraße Straßenreinigung OT Eiche Straßen Mai Ahrensfelder Ch.(innerorts) Ahornzeile Am Luch Am Gehrenberg Am Graben An der Wiese Biberstraße Birkenring Eichner Chaussee Eichner Dorfstraße,incl.Buskehre am nächsten freien Termin (in der Regel freitags) nachgeholt. 4. Der Kehrplan kann sich erweitern, wenn neu ausgebaute Straßen durch die Gemeinde fertig gestellt bzw. im Rahmen eines Erschli ßungsvertrages übernommen werden. 5. Um eine ordnungsgemäße Reinigung der Fahrbahnflächen zu den o. g. Terminen durchführen zu können möchten wir Sie hiermit um die Freihaltung der Straßen von Kfz u. ä. zu den entsprechenden Reinigungsterminen bitten. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der beauftragten Straßenreinigungsfirma Torsten Rahlf GmbH, Mehrower Dorfstraße 1, Ahrensfelde, Tel: zur Verfügung. Eichner Grenzweg Eichner Spitze Gärtnerstraße Helgolandstraße Hellersdorfer Weg Immenweg In den Wörden Kirchweg Landsberger Chaussee Mehrower Chaussee Mehrower Weg Mühlenstraße Rheinstraße Ruhrstraße Saarstraße Straße der Arbeit Straße der Einheit Straße der Freundschaft Straße der Jugend Straße des Friedens Verbindungsweg Zur Wuhle Straßenreinigung OT Lindenberg Straßen Mai Ahrensfelder Straße Alte Schulstraße Ambossweg Asternstraße Bebelstraße Bernauer Straße Birkholzer Allee Brunhildstraße Bucher Weg Dietrichstraße Glaserwinkel Gudrunstraße Guntherstraße Hagenstraße Karl-Marx-Straße Krimhildstraße Nelkenstraße Ortwinstraße Rudolf-Diesel-Straße Siegfriedstraße Spenglerstraße Thälmannstraße Thomas-Münzer-Straße Turnerstraße Volkerstraße Wartenberger Straße Straßenreinigung OT Mehrow Straßen Mai Altlandsberger Weg Hönower Weg Hönwer Straße Krummenseer Weg bis Trappenf.str Mehrower Dorfstraße (innerorts) Robert-Stock-Straße Trappenfelder Straße

12 Allgemeine Informationen Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 12 Die Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bernau führt im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr Bürgerberatungen in Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 durch. Individuell, vertraulich und kostenlos können Fragen zu allen Arbeitslosigkeit betreffenden Problemen (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II u. ä.) gestellt werden. Termine: 08. Mai, 22. Mai, 05. Juni, 19. Juni, 03. Juli, 07. Aug., 21. Aug., 04. Sept., 18. Sept., 02. Okt., 16. Okt., 06. Nov., 20. Nov., 04. Dez., 18. Dez. Außerhalb dieser Sprechstunden in Ahrensfelde sind wir zu erreichen in der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e. V. Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bernau, Breitscheidstraße 31, Bernau, Tel.: / 2249 Ab 16. April startet als einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Ab dem 16. April gilt in Brandenburg, wie auch fast in der gesamten Bundesrepublik, die als einheitliche Rufnummer für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen, an Wochenenden und Feiertagen erhalten Patienten unter der ambulante ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen. Für Patienten sei dies eine enorme Erleichterung, betonte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Dr. Hans-Joachim Helming. Die sechsstellige Nummer ist leicht zu merken, und sie ist der direkte Draht zum diensthabenden Bereitschaftsarzt egal, ob sie in der Uckermark oder im Spreewald gewählt wird. Mit dem Start der , einem Projekt, das von der KVBB initiiert wurde, verlieren die bisherigen 14stelligen Rufnummern in Brandenburg ihre Gültigkeit. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten, in der sowohl die alten Nummern als auch die neue einheitliche Nummer gelten. Neben dem allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es in einigen Regionen Brandenburgs auch fachärztliche Bereitschaftsdienste. Diese sind nach wie vor unter den bekannten Telefonnummern zu erreichen. Die gilt für diese Bereitschaftsdienste nicht. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ist nach wie vor der Notruf 112 zu wählen. Weitere Informationen zum allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst erhalten Sie auch auf der Webseite Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ( M. Stephan Fachdienst Ordnungsangelegenheiten Schuldnerberatung Die AWO Bernau führt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von bis Uhr in Ahrensfelde, im Rathaus, Lindenberger Str. 1, eine kostenlose Schuldnerberatung durch. Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer 03338/ möglich. Dietrich Schneider Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenberatung Im Mai und Juni 2012 finden die Sprechzeiten mit Beginn Uhr jeweils - am Freitag, den 18. und 25. Mai und - am Freitag, den 08. und 29. Juni 2012 im Verein Dialog Lebenshilfe in Berlin- Hohenschönhausen, Grevesmühlener Str. 24 statt. (1. Etage rechts) Zur Beachtung: Vom bis sind keine Terminvereinbarungen möglich. Termine bitte unter oder

13 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Pressemitteilungen der Polizei Bernau, den 16. April 2012 Ahrensfelde Diebstahl verbauter Facelift -Scheinwerfer Am gegen 12:00 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem Diebstahl eines eingebauten Scheinwerferpaares. In der Nacht von Samstag zu Sonntag drangen Unbekannte in eine Garage in Neu-Lindenberg ein. Der in dieser befindliche Pkw BMW wurde mittels Aufhebeln der Fensterscheibe geöffnet. Mithin verschafften sich die Täter Zugang zum Motorraum und entwendeten die nachträglich verbauten Scheinwerfer. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf circa 700. Bernau, 20. April 2012 Ahrensfelde - Einbruchsdiebstahl in vier Pkw In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages wurde die Polizei nach Ahrensfelde in die Fichtestraße gerufen. Hier hatte ein Gast einer anliegenden Pension die Polizei über den Einbruch in mehrere Pkws informiert. Der Geschädigte stellte sein Fahrzeug gegen 02:00 Uhr auf dem Parkplatz der Pension ab und konnte zum Zeitpunkt keine Beschädigungen auch anderer Pkw feststellen. Ein Pensionsgast begab sich gegen 05:30 Uhr zu seinem direkt dahinter befindlichen Fahrzeug und stellte die Beschädigungen an den Pkws fest. Nach ersten Erkenntnissen verschafften sich die Täter durch Einschlagen der Seitenscheiben Zugriff zum Fahrzeuginnenraum. Entwendet wurden bei einem Pkw Opel Corsa ein portables Navigationssystem und bei dem Pkw Opel Vectra ein Herrenanzug und ein Paar Schuhe. An der nahegelegenen kreuzenden Schillerstraße wurden ebenfalls zwei Pkw angegriffen. Diese wurden am Vorabend dort abgestellt und am Morgen des im Zuge der Ermittlungen bezüglich der Fichtestraße entdeckt. Auch diese beiden Fahrzeuge wurden an einer Seitentür entglast, um aus dem Pkw Kia eine Lederjacke, einen Laptop, ein Navigationsgerät und andere Kleinelektronikgeräte zu entwenden. Bei dem Pkw Suzuki wurde die hintere rechte Scheibe eingeschlagen, jedoch nach ersten Erkenntnissen nichts aus dem Fahrzeuginneren entfernt. Die Erhebung eines Gesamtschadens ist bislang noch nicht möglich. Zeitungsschau Es stand im Mai vor x Jahrzehnten in der Zeitung. Gefunden im Niederbarnimer Kreisblatt von Benedikt Eckelt (OT Mehrow). Diese und weitere Zeitungsartikel über die Ortsteile der jetzigen Gemeinde Ahrensfelde sind nachzulesen auf unter Presse. 4. Mai 1872 Die Wahlcommisarien für die Neuwahl der Schiedsmänner in den ländlichen Schiedsmann-Bezirken: Mehrow, Blumberg mit Elisenau etc.: Amtmann Lehmann zu Blumberg; Lindenberg etc.: Rittergutsbesitzer Hosemann; Ahrensfelde, Eiche, Hellersdorf etc.: Amtmann Jungk zu Falkenberg. 18. Mai 1892 In der Superintendentur Berlin-Land I. findet ein von den Herren Pastoren Neumann in Wormlage und Richter in Rheinsberg ausgeführte Missionspredigtreise statt, um in den Gemeinden das Interesse an der christlichen Missionsthätigkeit zu beleben und von den Erfolgen derselben zu berichten. 29. Mai 1892 Vertrauensmännerbezirke der Section 20 (Kreis Niederbarnim) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft: Bezirk V, Amtsbezirke: Weißensee, Pankow, Franz.-Buchholz, Malchow, Falkenberg, Hohen-Schönhausen, Ahrensfelde und Buch Vertrauensmann: Schöffe Meißner zu Weißensee, Stellvertreter: Landwirth und Fabrikant Wilhelm Schleinitz zu Weißensee. 11. Mai 1902 In Blumberg findet die Vorstellung der durch den Instrukteur Fielitz (Alt-Landsberg) ausgebildeten freiwilligen Feuerwehr statt. 1. Mai 1942 Für den Kriegs-Großeinsatz der Jugend auf dem Lande werden Durchführungsbestimmungen erlassen. Der auswärtige sowie der langfristige örtliche Einsatz der Jungen ab Klasse 5 und Mädchen ab Klasse 7 erfolgt klassenweise. Der kurzfristige örtliche Einsatz wird von Jugendlichen ab 10 Jahren an ihrem Wohnort oder in benachbarten, täglich erreichbaren Orten durchgeführt.

14 Allgemeine Informationen Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 14 Willkommen in der Gemeinde Ahrensfelde Brandenburg gehört zu den waldreichen Ländern der Bundesrepublik. Dies bedeutet aber auch den pfleglichen Umgang mit den Wäldern. Eine Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen sollen unsere Wälder schützen und erhalten. Im Wald gilt das Waldgesetz des Landes Brandenburg ( 2 LWaldG ) Einige wichtige Verordnungen möchten wir unseren Bürgern ins Gedächtnis rufen. Zum Zweck der Erholung darf Jedermann den Wald betreten. Aber es gibt auch Einschränkungen: Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr Das Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald ist nur zu dessen Bewirtschaftung, zur Jagd und im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit gestattet. Auf Waldwegen darf geritten und mit nicht motorisierten Gespannen gefahren werden. Waldwege sind Wirtschaftswege, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können. Hunde dürfen in Waldgebieten nur angeleint mitgeführt werden. ( 15 Abs. 8 LWaldG ) Leider wird dies von vielen Hundehaltern ignoriert. Dabei gefährden sie in diesen Fällen ihre vierbeinigen Lieblinge. Speziell durch Schwarzwild besteht eine permanente Gefährdung da führende Bachen bei Annäherung ihrer Frischlinge immer agressiv reagieren, was so mancher Hund nicht überlebte. Aber auch durch Hunde die Jagd auf Wildtiere unternehmen können Probleme auf Hund und Halter zukommen. Gemäß Bundesjagdgesetz Abschnitt VI. 23 sind Jäger zum Jagdschutz verpflichtet. Sofern also ein Hund sich dem Einfluss des Halters entzogen hat und beim Wildern gesehen wird ist der Jäger zum Abschuss des Hundes berechtigt! Diese Tätigkeit führt kein Jäger gerne aus. Wer aber, wie leider im Amtsbereich schon öfter vorgekommen, ein gerissenes aber noch lebendes Reh von seinen Qualen erlösen muss, würde unsere Tätigkeit dann verstehen. Also bitte in und an den Waldgebieten Hunde an die Leine!! Hegegemeinschaft Niederwild Barnim Süd Jagdverband Bernau - Wildunfälle Das Problem der Wildunfälle auf der B 158 zwischen Werneuchen und Tiefensee beschäftigte die VUK bereits In einer gemeinsamen Sitzung von Behörden, Polizei, Forst und JV Bernau wurde auf Vorschlag des Vertreters des JV Bernau die Aufstellung großflächiger Warnschilder Wildunfälle beschlossen. Auf einer Strecke von 6 km wurden 2009, die Schilderaufstellung erfolgte im Herbst, 42 Wildunfälle registriert ein leichter Rückgang auf 37 Wildunfälle. Im Frühjahr 2011 wurden durch den Landesbetrieb Straßenwesen zusätzlich blaue Wildwarnreflektoren installiert. Das Ergebnis war für alle Beteiligten überraschend. Lediglich 12 Wildunfälle wurden erfasst. Ein Zeichen wie durch gemeinsame Arbeit nicht nur Unfälle sondern auch Sach- und Personenschäden, aber auch unnötiges Leiden von Wild bei Unfällen vermieden werden kann. Peter-C. Neigenfind Jagdverband Bernau Jagdgenossenschaft Mehrow, Mehrow- Eiche- Ahrensfelde - Der Jagdvorsteher Bekanntmachung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Durch die Mitgliederversammlung wurden nachstehende Beschlüsse gefasst: 1. Die Niederschrift zu den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom wurde einstimmig gebilligt. 2. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft bzw. deren bevollmächtigten Vertreter stimmen der schriftlich vorliegenden Jahresrechnung 2011/12 und der Gesamtrechnung sowohl für die Pachtfonds als auch für den Wildschadenausgleichfonds und dessen Festgeldanlage zu. Dem Jagdvorstand und dem Kassenführer werden für das Jagdjahr 2010/11 Entlastung erteilt. 3. Dem Haushaltsplan 2012/13 wird zugestimmt. 4. Zum Rechnungsprüfer wird für das Geschäftsjahr 2012/13 der Jagdgenosse Herr Dyrk Prötsch bestellt. Herr Dyrk Prötsch nahm die Bestellung an. 5. Zur Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes wurden Grundprinzipien zur Ausarbeitung eines Pachtvertrages ab dem einstimmig beschlossen. Die Beschlüsse können von den berechtigten Jagdgenossen beim Jagdvorsteher eingesehen werden. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Bekanntgabe. Arno Buchholz Jagdvorsteher Jagdvorsteher: Arno Buchholz, Mehrow, Hönower Weg 5, Ahrensfelde, Tel.: ( ) jagdgenossenschaftmea@web.de Einladung der IG Erbbaurecht Ahrensfelde Wir laden ein zur nächsten Zusammenkunft der Erbbauberechtigten: Zeit: Dienstag, 5. Juni, Uhr Ort: Rathaus Ahrensfelde, Gemeindesaal Die Geschäftsleitung der IG Erbbaurecht wird über ihre Aktivitäten seit der letzten Versammlung und über einige aktuelle Fragen informieren. Dabei geht es auch um unsere Petition zum Erbbaurechtsgesetz an den Bundestag, jüngste Gespräche mit Parlamentariern und dem Erbbaurechtsgeber sowie die Zusammenarbeit mit der Siedlergemeinschaft Ahrensfelde. Sprecher der IG Erbbaurecht Ahrensfelde Dr. Helmut Pöltelt Tel:

15 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Allgemeine Informationen Eröffnung des Betriebs- und Recyclinghofes der BDG mbh in Bernau bei Berlin Mit dem symbolischen Zerschneiden des roten Bands hat der Landrat des Landkreises Barnim und Gesellschafter der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft im Beisein zahlreicher geladener Gäste und den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises den neuen Betriebs- und Recyclinghof der BDG in Bernau bei Berlin seiner Bestimmung übergeben. In direkter Nähe zum provisorischen Recyclinghof, der seit 2006 in unmittelbarer Nähe des nun neuen Hofes bestand, entsteht im Ortsteil Ladeburg der Stadt Bernau bei Berlin damit ein moderner und bürgerfreundlicher Anlaufpunkt zur Abfallentsorgung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Dank der ausgeklügelten Sortierung der angelieferten Abfälle durch den Bürger bzw. durch die hier geschulten Mitarbeiter wird ein Höchstmaß an Verwertungsleistung für die Abfälle sicher gestellt und damit insbesondere auch dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches am in Kraft tritt, Rechnung getragen. Insbesondere können am nunmehr 2. Betriebshof der BDG neben den satzungsgemäßen Abfällen nun auch Schadstoffe durch den Bürger bei insgesamt längeren Öffnungszeiten und verbesserten Arbeits- und Anlieferbedingungen abgegeben werden. Damit entfällt für die umliegenden Anwohner der lange Weg nach Eberswalde bzw. die Abgabe beim Schadstoffmobil, welches einmal pro Jahr - diesmal im August 2012 direkt zum Bürger fährt. Mit dem 2. Standort wird die BDG die Einsammlung effizienter gestaltet werden können. Seit Jahresbeginn sind deshalb hier 4 Sammelfahrzeuge zur Entsorgung von Hausmüll im Niederbarnim statio-niert. Perspektivisch werden auch die Sammelfahrzeuge für Altpapier von hier Ihre Sammeltouren beginnen. Innerhalb eines Jahres wurden auf einer Gesamtfläche von ca m² etwa 1,4 Mio. investiert, von denen nun alle Bürgerinnen und Bürger profitieren können. Es entstand ein modernes Ver-waltungsgebäude mit Sozialräumen für die Angestellten, ein Anliefer- und Wiegebereich mit Kasse und für die verbesserte Funktionalität die Rampe für das Abladen der Abfälle. Mit dem Recyclinghof kann die BDG der immer weiter wachsenden Nachfrage von Kunden zur Anlieferung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen gerecht werden. Nach im letzten Jahr ca Kunden, die den provisorischen Recyclinghof besucht haben, gehen wir davon aus, dass mit Errichtung des neuen Recyclinghofes und der verbesserten Möglichkeit der Anlieferung weitere Besucher und Nutzer hinzukommen, wird von der Geschäftsleitung der BDG konstatiert. Vor Ort werden 2 Disponenten sowie 5 Mitarbeiter tätig sein. Den neuen Recyclinghof der BDG mbh finden Sie an folgender Adresse: Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee Marie-Curie-Str Bernau Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 8:00-18:00 Uhr Samstag 8:00-13:00 Uhr Montag geschlossen Weitere Angaben über die Abfallentsorgung, die Anlieferung von Abfällen an unseren Recyclinghöfen und viele weitere Informationen finden Sie in Ihrem gültigen Abfallkalender und unter www. bdg-barnim.de. Informationen zu den Preisen für die Anlieferung und Entsorgung der Abfälle finden Sie zusätzlich als Aushang im Eingangsbereich der Recyclinghöfe. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer unter den Telefonnummern: 03334/ /27/28 zur Verfügung.

16 OT AHRENSFELDE Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 16 Von Senioren für Senioren In Zukunft werden wir das Amtsblatt vorrangig zur Vorschau für unsere Veranstaltungen nutzen. Zusätzlich sollen auch aktuelle Ereignisse gewürdigt werden. Am 30. Mai werden wir wieder Kaffee trinken. Hier werden wir über die Tagesfahrt im August informieren. Am 13. Juni ist Spielen angesagt, genauso wie am 11. Juli. Einige Senioren haben uns Anregungen zur Ausgestaltung unserer Zusammenkünfte gegeben. Wir werden versuchen, möglichst jedes Treffen unter ein Thema zu stellen. Am 27. Juni wird wieder gegrillt. Zum lassen wir uns eine Überraschung einfallen. Jetzt möchte ich den Senioren noch empfehlen, bei einem Rathausbesuch, die Bilderausstellungen anzusehen. Es ist bestimmt für viele etwas dabei. Vielleicht können wir über die Eindrücke mal sprechen. Der Bau des Gemeindezentrums geht zügig voran. Die Fertigstellung ist schon abzusehen. Die anderen Ortsteile organisieren auch Fahrten. Meistens sind noch Plätze frei. Einige unserer Senioren sind dabei schon aktiv, z.b. einmal im Monat zum Baden nach Burg. Es gibt auch Fahrten ins Theater nach Berlin. Wenn Interesse besteht, helfen wir, den Kontakt herzustellen. Für heute soll s das gewesen sein. Bleiben Sie gesund und besuchen Sie unsere Veranstaltungen. Das ist auch der Wunsch der Arbeitsgruppe und dafür geben sich alle Mühe. Neues von der Siedlergemeinschaft Unser Nachbar-Verein der Siedler in Neu-Lindenberg hatte am 24. März seine Vereinskegelmeisterschaft im Kegeln in Lindenberg angesetzt. Dazu waren wir mit einer Mannschaft als Gäste eingeladen.14 unserer Mitglieder starteten. Den ganzen Tag rollten die Kugeln und purzelten die Kegel. Es war überraschend anzusehen, was Amateure leisten können. Einige Starter hatten anschließend einen etwas eckigen Gang Muskelkater. Aber ein gelungener Samstag war es. Eine kleine Interessengruppe hatte sich am 29. März trotz unfreundlichem Wetter zu unserer ersten Radtour eingefunden. Um Uhr starteten wir in östlicher Richtung. Mit Rückenwind ging es zügig voran. Gute Laune und ein Lied auf den Lippen rollten wir über glatte Radwege. Es hat allen Spaß gemacht. Die Rücktour - bei Gegenwind - bedurfte einiger Anstrengung bis zum Ziel im Heimathafen. Wir werden die Serie fortsetzen und danken unserem Tourleiter Herrn Iwa, der auch die künftigen Touren vorbereitet und über die Telefonnummer Auskunft über Termine, Ort und Zeit des Starts und Ziels gibt. Eine Weiterbildung für alle interessierten Gartenfreunde war mit Gärtnermeister Meuschke am 14. April geplant. Bereits um 9.00 Uhr waren 25 Personen bei einem frostigen aber sonnigen Morgen in die Rosenstraße gekommen. Erwartungsfreudige Gartenfreunde erlebten in einem Mustergarten und bei erklärungsbereiten Besitzern einen wunderbaren Frühlingsmorgen. Alle Besucher bestaunten und bewunderten das herrliche Grundstück. Es ist naturverbunden, vielfältig bepflanzt, ökologisch günstig und erholsam angelegt. Ein Garten wie dieser macht viel Freunde aber auch viel Arbeit! Vielen Dank an die Besitzer und an Herrn Meuschke! AG Senioren Monika Haake Bibliothek Liebe Leserinnen und Leser aus Ahrensfelde und Umgebung Bitte beachten Sie schon, dass die Bibliothek vom bis wegen Urlaub geschlossen bleibt. Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit der notwendigen Literatur zu den bekannten Öffnungszeiten ein. Ihre Bibliothekarin B. Seefeld Für die vielen Anregungen und Hinweise zu ähnlicher Gestaltung allen ein großes Lob. Bei Familie Seelig bedanken wir uns ganz herzlich für dieses Erlebnis. Berthold Gerhardt

17 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT AHRENSFELDE Wieso immer diese laute Sirene??? Liebe Bürgerinnen und Bürger, diese Frage hören wir häufig. Die Feuerwehrleute unserer Gemeinde besitzen alle einen Funkmeldeemfänger (FME) und werden gleichzeitig alarmiert. Zusätzlich ertönt nun noch die Sirene auf dem Dach der Feuerwache. Hier gilt das Prinzip der doppelten Sicherheit. Es soll Menschen geben, die sich 2 Wecker stellen, um auch wirklich pünktlich aufzustehen. So ist das mit den Meldern und der Sirene vielen Orts. Nach dem Ende des kalten Krieges waren die Sirenen, deren ursprüngliche Aufgabe das Warnen der Bevölkerung im Verteidigungsfall und bei Katastrophen war, nicht mehr notwendig. Um die Bevölkerung bei Feuer und anderen Notständen zu warnen, war ein 1-minütiger Dauerton mit zwei 12 Sekunden langen Unterbrechungen vorgesehen. Dieses Signal wurde für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren übernommen. Trotz der neueren technischen Entwicklungen (FME) halten viele Kommunen die Sirenen als zweiten Alarmierungsweg weiterhin bereit. Bei einem eventuellen Ausfall der Funkalarmierung kann auf die Sirene zurückgegriffen werden. Die Dringlichkeit wird unterstrichen und eine Vielzahl von Einsatzkräften wird erreicht. Es kann sein, dass der eine oder andere Kamerad gerade keinen Empfang mit seinem Melder hat (Aufenthalt im Keller, spielt mit den Kindern im Garten und der Melder liegt im Haus etc.). Es dient also auch Ihrer Sicherheit! Diese eine Minute, in der Sie gestört werden, verkraften Sie sicher. Es kann sich auch lohnen, einmal aus dem Fenster zu schauen. Unbemerkt von Ihnen kann sich der Feuerteufel auch Ihrem Haus bedrohlich nähern. Die Feuerwehrfrauen und -männer sind auf alle Fälle mehr als diese eine Minute aus ihrem Alltag gerissen. Beachten Sie bitte auch, das unmittelbar nach der Sirene der eine oder andere Fahrrad- oder Autofahrer eiliger als üblich Richtung Feuerwache unterwegs ist. Übrigens: Jeden letzten Samstag im Monat um Uhr wird die Sirene, in Ahrensfelde, mit einem einmaligen Ton auf ihre Funktion überprüft. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch auf unseren separat angekündigten Veranstaltungen. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensfelde e.v. (Peter Spielke) Osterfeuer Gemütlichkeit bei Aprilwetter Am 7. April entzündeten die Kameraden der Ahrensfelder Freiwilligen Feuerwehr einen großen Reisighügel auf dem Festplatz an der Ulmenallee. Unserem Aufruf, zur Abgabe von Hecken- und Baumschnitt an den beiden vorausgegangenen Samstagen, folgten zahlreiche Bürger und ermöglichten so ein gemütliches und langanhaltend wärmendes Feuer. Nachdem die Flammen die Feuchtigkeit besiegt hatten, gelang es zahlreichen Hobbyfotografen einige spektakuläre Aufnahmen vom immer wieder faszinierenden Flammenmeer zu schießen. Unsere vielen Gäste trotzten dem typischen Aprilwetter mit dem Motto Es gibt kein schlechtes Wetter, man kann nur falsch angezogen sein!. Die Gemütlichkeit der Gesprächsrunden der Ahrensfelder und ihrer Gäste wurde von uns mit viel Engagement unterstützt. Die über die Dorfgrenzen hinaus berühmte Erbsensuppe mit Bockwurst aus der feuerwehreigenen Gulaschkanone, fand einen guten Absatz. Unterstützt wurde das Abendbrot vom Grillstand und dem Krepps- Mann. Der eigentlich weihnachtliche Glühwein, hatte an diesem Abend Hochkonjunktur. Unser Bürgermeister schaute auch nach dem Rechten und einige Bürger nutzten die Gunst der Stunde, ihn außerhalb seiner Amtsstube ins Gespräch zu ziehen. Alles in Allem eine gelungene runde Sache. Da die Gewinne aus dem Verkauf von Speisen und Getränken direkt der Förderung unserer Feuerwehr zugutekommen und alle Beteiligten ehrenamtlich gearbeitet haben, können wir sagen, dass diese Veranstaltung dem Förderverein wieder ordentlich finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat. Wir, das sind die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Ahrensfelde und die Mitglieder des Fördervereins der selbigen, bedanken uns bei allen Besuchern unseres Festes und freuen uns auf ein Wiedersehen. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensfelde e.v. (P. Spielke) Das Kaufhaus Projekt KITA Koboldland Ortsteil Ahrensfelde Das Einkaufen mit den Eltern finden Kinder toll und aufregend. Daraus entstand die Idee für das Kaufhaus Projekt. Die Kinder bastelten Geldbörsen und füllten sie mit Spielgeld. Sie stellten aus Papier Behälter her, in die wir verschiedene Produkte legten. Da ein Geschäft unterschiedliche Lebensmittel anbietet wurden gemeinsam Brötchen für den Verkauf gebacken. Der Gruppenraum wurde zum Kassenbereich umfunktioniert, ein Platz für die Waage eingerichtet und dann konnte es losgehen. Am 8. März 2012 war dann die große Eröffnung des Kaufhauses in unserem Raum. Die Kinder nahmen ihre Einkaufstaschen, kauften verschiedene Produkte ein und bezahlten mit Geld an der Kasse. Dort achteten sie sehr darauf, dass sie noch ihr Wechselgeld bekamen, das ihre Eltern ansonsten auch immer erhalten. Anschließend wurden die gekauften Lebensmittel in gemütlicher Runde verspeist. Die Ernsthaftigkeit, die Begeisterung und der Spaß war den Kindern anzusehen. Es war ein toller Tag. Die Gruppe der Papageien und Ihre Erzieherinnen Melanie und Michaela. Osterhäschen, Schnupperhäschen Am 03. April 2012 feierten wir unser Osterfest. Eröffnet wurde dieser Tag mit einem leckeren Büffet. Bei Musik, Tanz und

18 OT AHRENSFELDE Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 18 Mehrow Sonntag 11 Uhr Gottesdienst zum Pfingstfest Sonntag 11 Uhr Abendmahlsgottesdienst Kirche für Kinder in Ahrensfelde und Mehrow Christenlehre montags Uhr Vorschule, Klasse donnerstags 15 Uhr gemischte Gruppe Uhr gemischte Gruppe Spielkreis 1 (jüngere Kinder) am , und Spielkreis 2 (ältere Kinder) am jeweils 16 Uhr Kinderrunde Mehrow - am , Uhr im Feuerwehrhaus, Alles muss klein beginnen Kreiskinderkirchentag am 12. Mai, Informationen bei Frau Prozell, Tel.: 03327/ oder rebekka.prozell@web.de 7. Eisenbahnfest am 9. Juni von 14 bis 18 Uhr Gemeinsam mit unserer Partnergemeinde aus Britzingen wollen wir wieder fröhlich feiern, Eisenbahn fahren, Kuchen und Zuckerwatte essen, basteln, spielen usw. Vielleicht fliegen die Feuerräder und Sie verstehen Alemannisch? Wir erbitten Ihre Spende für die Arbeit mit Kindern in Britzingen. Weitere Auskünfte beim Evangelischen Pfarramt Ahrensfelde, Ahrensfelde, Dorfstr. 57, Tel.: 030/ SV 1908 GRÜN-WEISS Ahrensfelde e.v. Das wird ein Spaß! Spiel mussten die Kinder unendlich lange (gefühlte Stunden, geschätzte 10 Minuten) auf den Osterhasenwarten. Wie immer glaubten einige noch seine Ohren gesehen zu haben, als unsere Suche nach den Osternestern begann. Auch in diesem Jahr waren sie sehr gut versteckt. Nachdem alle Kinder ihr Körbchen gefunden hatte, endete dieser Vormittag, natürlich nicht ohne ein wenig zu naschen. Wir bedanken uns bei allen Eltern für das gesunde, leckere und sehr liebevolle Büffet. Die Kobolde und ihre Erzieherinnen aus dem Koboldland. Informationen der Kirchengemeinden Ahrensfelde und Mehrow Ahrensfelde Sonntag 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag 9.30 Uhr Gottesdienst, Pfn. Brügge-Fangerow Sonntag 9.30 Uhr Gottesdienst zum Pfingstfest Montag 10 Uhr ökumenischer Gottesdienst am Pfingstmontag 17 Uhr Konzert der Jugendkantorei Freitag 16 Uhr KinderMitmachKirche Sonntag 9.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Sonntag 9.30 Uhr Gottesdienst mit der Partnergemeinde Britzingen, mit Chor In knapp einem Monat wird es losgehen, unser 2. Fußballcamp beginnt. Fußballcamp in Ahrensfelde, das bedeutet 3 Tage pure Fußballlust, Spaß und Spiel und auch viele neue Freunde. Am ersten Ferientag der Brandenburger Schüler, das ist in diesem Jahr der , starten wir mit der Begrüßung und der Einteilung der Teilnehmer in die einzelnen Teams. Tolle Wettbewerbe erwarten die Fußballkids, wie z.b. das Pass As, der Jonglier-Kavalier, das Zielschießen oder auch das Fußballkegeln. Für weitere Hochspannung und Fußballaction wird der Teamwettbewerb im Street Soccer sorgen. Dafür wird extra ein Street Soccer Court aufgebaut. In einem Käfig geht es 5 Minuten nur um Technik, Schnelligkeit und Dribbelkunst. In allen Wettbewerben werden Punkte für die Einzel- und auch die Teamwertung vergeben und die besten werden am Schlusstag bei der großen Siegerehrung, vor versammelter Elternschar mit Pokalen, Medaillen und Urkunden geehrt. Natürlich werden wir auch wieder die Kids gegen ihre Eltern antreten lassen. Das war im vergangenen Jahr einer der spaßigsten Höhepunkte des Camps, als Oma und Opa, Papa oder Mama gegen ihre Söhne bzw. Töchter antreten mussten. Was konnte man da für Tricks sehen... Noch sind einige Plätze für das Fußballcamp 2012 bei Grün Weiss Ahrensfelde frei, also meldet Euch gleich an. Alle Informationen findet Ihr auf Für die Verpflegung der Kids während des Camps ist natürlich gesorgt. Wir freuen uns auf die Tage mit Euch! Marco Glowania

19 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde OT AHRENSFELDE

20 OT AHRENSFELDE Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 20 SV 1908 GRÜN-WEISS Ahrensfelde e.v. Deutsche Cheerdance Meisterschaft 2012 Magic Legs holen sich den Titel Am gingen die Cheerleader von Grün-Weiss Ahrensfelde e.v. auf der Deutschen Cheerdance Meisterschaft 2012 an den Start. Nach einer lustigen Fahrt nach Bochum, folgte am Abend die letzte Stellprobe vor dem großen Auftritt. Um 6.00 Uhr am Morgen klingelte der Wecker der Magic Legs und schon kurz darauf standen die Cheerleader in der Halle, wo die Meisterschaft von statten ging. Nach 3-stündigem Schminken, Passcheck und Stellprobe mussten auch schon die ganz kleinen der Magic Legs an den Start und eröffneten als drittes Team die Veranstaltung. Nicht nur die Cheerleader der Magic Legs unterstützen unsere ganz kleinen großartig, sondern auch unsere Fans, die den weiten Weg mit uns nach Bochum gefahren sind, um mit Haut und Haar mit zu fiebern. Die Magic Legs Peewee Dancers konnten sich gemessen an der Landesmeisterschaft um 2,5 Punkte verbessern, nun sind die kleinen in ihrer Liga angekommen und spielen Deutschlandweit eine große Rolle und konnten den 3. Deutschen Meistertitel mit nach Hause bringen. Unsere Deutschen Meister 2012 Gold für Ahrensfelde, die Junior Dancers der Magic Legs Cheerleader, die erst seit September 2011 dabei sind, holten sich den Deutschen Meisterschaftstitel im Junior Dance Bereich. Somit gewannen die jungen Mädchen sowohl landes- als auch bundesweit den Titel. Gemessen an der Landesmeisterschaft konnten sie sich um 4,5 Punkte verbessern. Nachdem die Magic Legs Juniors so vorgelegt haben, werden die jungen Damen nun im nächsten Jahr ihren Titel verteidigen, dazu brauchen die Cheerleader noch tatkräftige Unterstützung von allen Mädchen im Alter zwischen Jahren die gerne tanzen oder es erlernen möchten. Auch unsere Seniors, die Damen ab 16 Jahren konnten eine tolle Leistung zeigen und sind um 6 Punkte nach oben geklettert. Landesweit holten sie sich den Vizemeister und auf der Deutschen Meisterschaft Platz 4 im Senior Dance Bereich. Nur 1,7 Punkte rutschen die Damen am Treppchen vorbei, natürlich machte sich ein wenig Wehmut breit. Seit die Cheerleader bei Grün-Weiss Ahrensfelde ansässig sind kämpfen die Damen jedes Jahr aufs Neue um endlich Gold mit nach Hause zu bringen, dies ist eine anspruchsvolle Herausforderung, denn die Seniors haben Hier die Seniors 4. Platz bei der Deutschen Meisterschaft in Bochum. und laden an folgenden Tagen zum Probetraining ein: Peewees (6-11 Jahre) So, jeweils 13:30-15:00 Uhr Rathaus Ahrensfelde Juniors (12-16 Jahre) So, jeweils 17:00-19:00 Uhr Rathaus Ahrensfelde Seniors (ab 16 Jahre) So, jeweils 15:00-17:00 Uhr Rathaus Ahrensfelde Deutschlandweit die größte Konkurrenz. Im Jahr 2010 hat das Danceteam den 10. Platz auf der Deutschen Meisterschaft erhalten, ein Jahr später 2011, holten sie sich den 5. Platz und in diesem 2012 Platz 4. Die Zukunftsaussichten stehen gut und kämpfen sich nach oben, auf das es im nächsten Jahr die Treppe der besten 3 Teams wird. Auch hier brauchen die Damen tatkräftige Unterstützung. Die Cheerleader würden sich freuen neue Tänzerinnen begrüßen zu dürfen Einfach vorbei schauen, am besten mit Trainingskleidung oder falls ihr Fragen habt unter maud.endert@gmx.de diese stellen. Wir freuen uns auf euch! Die Cheerleader sind am beim Gartenlauf zu bewundern :-) Eure Magic Legs Cheerleader Let`s Go Magic, Legs Go!!! Maud Endert Unsere Kleinen konnten den 3. Platz erringen.

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