Konzern Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft, Wien und Bank für Ärzte und Freie Berufe AG, Wien

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1 Konzern Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft, Wien und Bank für Ärzte und Freie Berufe AG, Wien Qualitative Offenlegung nach 26 BWG 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR GESELLSCHAFT In folgender Tabelle stellt sich die Eigentümerstruktur der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG (im folgenden kurz: Ärztebank) zum Stichtag dar: Anteil in % Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e. Gen 64,782 Ärztekammer Wien 10,001 Ärztekammer Steiermark 5,000 Österreichische Ärztekammer 4,877 Ärztekammer Oberösterreich 4,571 Ärztekammer Kärnten 2,997 Österreichische Zahnärztekammer 2,051 Landeszahnärztekammer Steiermark 1,124 Ärztekammer Vorarlberg 1,049 Ärztekammer Burgenland 0,757 Ärztekammer Tirol 0,749 Landeszahnärztekammer Oberösterreich 0,505 Landeszahnärztekammer Vorarlberg 0,375 Landeszahnärztekammer Kärnten 0,300 Ärztekammer Niederösterreich 0,001 Rechtsanwaltskammer Wien 0,764 Österreichische Notariatskammer 0,009 Streubesitz 0,087 Summe 100,00 In den Konzernabschluss gemäß 59 BWG sind folgende Unternehmen einbezogen: Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe eingetragene Genossenschaft, Wien als Konzernmutter und die Bank für Ärzte und Freie Berufe AG, Wien als Tochterunternehmen. Offenlegung Seite 1/13

2 2 EIGENMITTELSTRUKTUR Hinsichtlich Struktur der Eigenmittel wird auf die quantitative Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung zum Berichtsstichtag verwiesen. Die Generalversammlung der Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e. Gen. beschließt die Ausschüttung einer allfälligen Dividende an die Genossenschafter. Die Hauptversammlung der Bank für Ärzte und Freie Berufe AG, Wien beschließt die Ausschüttung einer allfälligen Dividende an die Gesellschafter. 3. RISIKOMANAGEMENT Gemäß 39 BWG besteht ein Risikomanagementsystem, das alle wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risken umfasst. Die Steuerung der Risiken ist in angemessener Weise in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingegliedert, in dem die unterschiedlichen Risikoarten (Adressenausfalls-, Markt-, operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Beteiligungsrisiko, etc.) berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der verbundeinheitlichen Richtlinien wurde für das Risikomanagement und das Risikolimitsystem in Abhängigkeit von der Eigenkapitalbasis und der Risikoverkraftung eine Risikostrategie festgelegt. Für die Begrenzung der einzelnen Risken ist ein Limitsystem implementiert, in das neben den Kreditrisiken die Risikobeiträge aus den Wertpapieren, dem Zinsänderungsrisiko, dem Beteiligungsrisiko und dem operationellen Risiko einfließen. Risiken innerhalb des Volksbankensektors unterliegen keiner Limitierung. Die Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken werden unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Ärztebank strukturiert und in angemessenen Abständen überprüft. 4. RISIKOSTRATEGIE Die Risikostrategie umfasst die allgemeine Identifikation von Risken sowie die Beurteilung, ob die einzelnen Risiken für die Bank als wesentlich einzustufen sind. In der Risikostrategie werden in Übereinstimmung mit sektoral entwickelten Vorgaben auch die Methoden zur Messung und Aggregation der Risiken festgelegt. Im Rahmen der Risikostrategie definiert die Bank in einem jährlichen Zyklus ein Risikobudget und Risikolimits. Die Überwachung der Einhaltung der Limits erfolgt laufend und wird quartalsweise, anlassbezogen auch in kürzeren Abständen, vom Vorstand behandelt. Offenlegung Seite 2/13

3 5. WESENTLICHE RISIKOARTEN 5.1 Kreditrisiken Die Festlegung der Risikostrategie im Bereich Kredit erfolgt unter Berücksichtigung der speziellen Zielgruppendefinition der Ärztebank, der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der Geschäfte und umfasst das gesamte Kreditgeschäft. Dazu zählen beispielsweise eine Planung nach Kreditarten/Geschäftsarten, Darstellung der Verteilung nach Ratingklassen Darstellung der Blankoanteile des Kreditportefeuils gesamthaft und Verteilung innerhalb der Ratingklassen Darstellung nach Größenklassen Darstellung nach Branchen Die für das Adressenausfallsrisiko eines Kreditgeschäfts bedeutsamen qualitativen und quantitativen Aspekte werden einer angemessenen Risikoanalyse unterzogen, wobei die Intensität dieser Tätigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt des Engagements abhängt. Dazu ist ein strukturiertes Kreditantragswesen eingerichtet. Die zur Beurteilung herangezogenen Unterlagen werden von den zuständigen Mitarbeitern im 4-Augenprinzip überprüft. Die Ärztebank wendet für die Beurteilung der Adressausfallsrisiken ab einer Obligohöhe von EUR ,-- die VB-Rating-Instrumente an. Die Entwicklung der Methoden, das Risikoklassifizierungsverfahren und die Festlegung der Kriterien zur Ermittlung der Ratings erfolgt durch Verbundeinrichtungen. Diese führen auch eine regelmäßige Überprüfung der Aussagen aus den Ratinginstrumenten durch. Die Ärztebank überwacht einerseits in strukturierten Montoringverfahren die ordnungsgemäße Anwendung der Ratinginstrumente. Andererseits werden die quantitativen Backtestingverfahren der Verbundeinrichtungen durch regelmäßige Backtestings der Ärztebank ergänzt. Anhand der sich aus dem Rating ergebenden Ausfallswahrscheinlichkeiten wird für die Kredite, unter Berücksichtigung korrespondierter Rahmen und der eingeräumten Sicherheiten nach Berücksichtigung von Belehnsätzen, der erwartete Verlust berechnet. Hinsichtlich des Ausfallsereignisses werden die Definitionen gemäß Basel II herangezogen. Die Verlustquote wurde mit 70 % des unbesicherten Obligos festgelegt. Zur Validierung der Verlustquote werden die tatsächlich eingetretenen Verlust und Kosten strukturiert erfasst. Der unerwartete Verlust wird mit Hilfe einer Wahrscheinlichkeitsberechnung nach der Credit Value-at-Risk Methode (CVaR) von zeb/cpm auf Basis der Arbeiten von Credit Swiss First Bosten (CreditRisk+) errechnet. Eine allfällige Verschlechterung der Bonität der Kreditnehmer während der Laufzeit der Kredite wird im Rahmen des Risikomanagements durch einen Laufzeitfaktor berücksichtigt und für Informationszwecke ausgewiesen. Im Rahmen des Risiko-Limitsystems wurde sektoreinheitlich eine Verkraftung aller Risiken aus eigenen Mitteln durch Risikodeckungsmasse bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % festgelegt. In diesem Szenario sollten die regulatorisch notwendigen Eigenmittel nicht benötigt werden. Offenlegung Seite 3/13

4 Für jeden Kreditnehmer hat eine jährliche Bonitätsüberprüfung (=Ratingaktualisierung) zu erfolgen. Die Ärztebank beschränkt ihre Kreditneuvergaben im Wesentlichen auf die im Zielgruppenkonzept definierten Kundengruppen, da durch das Know-How der Ärztebank die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden, aber auch die mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken besser eingeschätzt werden können. Im Bereich der niedergelassenen Ärzte erfolgt die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation unter Einbeziehung von bankinternen Benchmarkdaten. Zur Verbesserung der Kreditstreuung werden Kredite zum Teil konsortial mit dem Zentralinstitut und den mit ihr verbundenen Unternehmen oder anderen Volksbanken abgewickelt. Die Kreditrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements mit Risikodeckungsmasse unterlegt, sodass für den Fall des Eintritts vorgesorgt ist Das gesamte Kreditrisiko wird einerseits durch das sektorale Risikomanagementsystem im Rahmen des Frühwarnsystems quartalsweise überwacht. Andererseits erfolgen mit bankinternen Controllingsystemen Berichte über den Stand und die Entwicklung des Kreditrisikos. Maßnahmen werden bei regelmäßigen Sitzungen der Geschäftsleitung mit den verantwortlichen Führungskräften beraten und durch die Geschäftsleitung beschlossen. Fremdwährungsrisiken aus Fremdwährungskrediten werden durch eine währungsgleiche Refinanzierung und den Einsatz von Devisenswaps ausgeschlossen. Es erfolgt ein monatliches Monitoring über die Kursentwicklung der Einzelkredite. Bei Tilgungsträgerkrediten erfolgt eine laufende Überwachung der Entwicklung der Tilgungsträger. Maßnahmen werden bei regelmäßigen Sitzungen der Geschäftsleitung beraten bzw. beschlossen Marktpreisänderungsrisiko Die Ärztebank verfolgt eine vergleichsweise konservative Veranlagungspolitik, die sektoralen Vorgaben folgt. Die Ärztebank führt kein Handelsbuch im Sinne des 22n BWG. Das Fremdwährungsrisiko wird durch fristen- und währungskonforme Refinanzierung bei der Österreichischen Volksbanken AG abgesichert. Das bedeutendste Risiko im Rahmen der Marktrisiken stellt das Zinsänderungsrisiko dar. Im Bereich des Zinsänderungsrisikos werden die im 69 Abs 3 BWG vorgesehenen Grenzen beobachtet, um deren Einhaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus wird das Zinsänderungsrisiko auf Basis von Barwertberechnungen der zinsgebundenen bzw. sensitiven Aktiv- und Passivposten ermittelt. Diese statische Barwertanalyse zeigt, wie sich der Barwert des Eigenkapitals unter verschiedenen Zinsszenarien entwickelt und welchen Einfluss unterschiedliche Absicherungsstrategien darauf haben. Zu diesem Zweck wird das Zinsänderungsrisiko der zinsgebundenen bzw. sensitiven Aktiv- und Passivpositionen in insgesamt 20 unterschiedlichen Zinsszenarien ermittelt. Im Rahmen des Risikomanagements wird auch das Zinsänderungsrisiko für Anleihen berücksichtigt, indem die negativste Auswirkung bei einer Marktzinsänderung von Offenlegung Seite 4/13

5 100 BP (Shift +/-, Geldmarkt +/-, Kapitalmarkt +/-, oder Drehung) im Risikomanagement angesetzt wird. Das Zinsänderungsrisiko wird von der Bank berechnet und im Rahmen von regelmäßigen Aktiv-Passiv-Sitzungen ausgesteuert. Bei der Aktiv-Passiv-Steuerung werden derivative Finanzinstrumente in Form von Hedgegeschäften eingesetzt. Überdies werden liquiditätswirksame Finanzinstrumente zur Steuerung der Gesamtbankliquidität verwendet. Die Marktpreisrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements mit Risikodeckungsmasse unterlegt, sodass für den Fall des Eintritts vorgesorgt ist Operationelle Risiken Als operationelle Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren (Prozessen), Menschen (interner und externer Betrug), Systemen (Technik) sowie externen Ereignissen entstehen. Neben umfangreichen internen Richtlinien, Stellenbeschreibungen und Dienstanweisungen werden die Risiken auch durch die Verwendung von geprüften Formularen sowohl im Kredit- als auch im Veranlagungsbereich reduziert. Operationelle Risiken werden in der Ärztebank bereits seit Jahren durch zahlreiche Maßnahmen wie das Führen einer Ereignisdatenbank (Schadensfalldatenbank), ein strukturiertes Internes Kontrollsystem, ein gemeinsames Rechenzentrum, eine Back- Office Gesellschaft, eigene Rechtsdatenbank, spezialisierte Schulungen über die Volksbankenakademie usw. begrenzt. In der Ereignisdatenbank (BART-Software) werden allen Schadensfälle ab einem Volumen von EUR 1.000,-- erfasst. Dadurch erfolgt eine strukturierte, konsequente und vollständige Dokumentation der operationellen Ereignisse mit einem systemgestützten Werkzeug. Weiters wird jährlich eine Operationelles-Risiko Klausur abgehalten, in deren Rahmen die Risikosituation aus operationeller Sicht strukturiert analysiert und dementsprechend festgehalten werden. An dieser Risiko-Klausur nehmen Entscheidungsträger (Führungskräfte) aus den Bereichen Markt und Marktfolge teil. Der wichtigste Schlüssel im Umgang mit operationellen Risiken ist die Schaffung eines Bewusstseins für diese spezifische Art von Risiken sowie die Schaffung einer adäquaten Risikokultur bei den Mitarbeitern. Darüber hinaus werden Systemprüfungen von der Innenrevision durchgeführt und so aufgezeigte Systemmängel einer umgehenden Bereinigung zugeführt. Im Risikomanagement werden die operationellen Risiken derzeit mit 0,2 % des erweiterten Geschäftsvolumens (Kredite, Primäreinlagen, Wertpapierdepots) angesetzt. Aufgrund diverser in der Ärztebank implementierter Maßnahmen wird ein Abschlag von 50 % durchgeführt. Offenlegung Seite 5/13

6 5.4. Beteiligungsrisiko Im Rahmen der Abbildung des Beteiligungsrisikos werden alle Anteile an anderen Unternehmen berücksichtigt, die bestimmt sind den eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer länger dauernden Verbindung zu dienen. Ein einheitliches Beteiligungsmanagement für alle Arten von Beteiligungen ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Beteiligungen und aufgrund der unterschiedlichen Ziele, die die Bank damit verfolgt, nicht zielführend. Die Messung von Beteiligungsrisiken wird aufgrund der Heterogenität und der gebotenen Anforderung an ein effizientes aber auch effektives Modell für die typischerweise gehaltenen Beteiligungen einer VB daher individuell je Beteiligungskategorie vorgenommen. Eine kreditersetzende Beteiligung wird im Rahmen des Kreditrisikos abgebildet. Eine veranlagungsorientierte Beteiligung wird im Rahmen des Marktpreisrisikos abgebildet. Eine bankbetriebsorientierte Beteiligung ist im Rahmen des operationellen Risikos abgedeckt. Eine geschäftsorientierte Beteiligung wird im Gesamtbank-Risikomanagement der Bank einbezogen. Eine verbundbedingte Beteiligung wird im Rahmen eines pauschalen Abschlages des Buchwertes abgebildet, der je nach Szenario unterschiedlich ist und im Volksbanken-Verbund einheitlich vorgegeben wird Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko wird grundsätzlich im Rahmen der sektoralen Aufgabenverteilung innerhalb des Verbundes dem Spitzeninstitut ÖVAG (Österreichisch Volksbanken Aktiengesellschaft) überantwortet. Zur Liquiditätssteuerung im Verbund werden von der Ärztebank Auswertungen der Liquiditätssteuerung der nächsten 13 Monate erhoben und an die ÖVAG übermittelt. Dieses System der vertieften Liquiditätsplanung wird im gesamten Volksbanken Verbund angewendet Gegenüberstellung der Risiken mit der Risikodeckungsmasse der Bank In regelmäßigen Abständen (mindestens quartalsweise) werden alle wesentlichen Risiken nach sektoralen Vorgaben erfasst und zu einer Gesamtrisikodarstellung zusammengeführt. Dabei werden die errechneten Risikopotentiale der Risikodeckungsmasse der Bank gegenübergestellt. Die Risikodeckungsmasse ergibt sich vor allem aus gebildeten Vorsorgen, dem adaptierten geplanten Betriebsergebnis und frei verfügbaren Eigenmitteln, soweit diese 9 % der Bemessungsgrundlage (einschließlich operationelle Risiken) übersteigen. Damit ist sichergestellt, dass auch der sehr unwahrscheinliche Fall, dass alle Offenlegung Seite 6/13

7 Risiken innerhalb eines Jahres gleichzeitig eintreten, abgedeckt ist und noch immer mehr Eigenmittel vorhanden sind, als gesetzlich erforderlich ist. 6. STRESS-SZENARIEN Zur Überprüfung einer ausreichenden Risikotragfähigkeit der Bank wird die äußerst streng reglementierte Risikosituation durch Ausfallsszenarien im Kreditbereich bzw. auch für einzelne Kreditteilbereiche (Fremdwährungskredite), zusätzliche Zinsszenarien sowie höhere Pauschalansätze bei den Marktpreisrisiken nochmals gestresst. Dadurch soll auch die Einhaltung des gemäß Basel II vorgeschriebenen ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) in Stress-Szenarien nachgewiesen werden. 7. RISIKOSITUATION Die Risikosituation der Ärztebank wird aufgrund der oben dargestellten Maßnahmen und der Ergebnisse aus dem Risikomanagement sowie aufgrund des Vergleichs mit anderen gleichartigen Retailbanken als äußerst zufrieden stellend/ gut/ befriedigend beurteilt. 9. KREDIT- UND VERWÄSSERUNGSRISIKO Für Rechnungslegungszwecke werden folgende Definitionen verwendet: ausfallsgefährdet: überfällig: Eine Forderung gilt dann als ausfallsgefährdet, wenn nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die Einbringlichkeit zweifelhaft ist. Forderungen, bei denen seit mehr als 90 Tagen ein Zahlungsverzug besteht Zur Abdeckung der vorhandenen Kreditrisiken wurden Einzelwertberichtigungen zu Forderungen nach Maßgabe des UGB gebildet. Die Forderungen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und darauf aufbauend Vorsorgen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in ausreichendem Umfang gebildet. Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzierung erkennbaren Risiken sowie die der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Offenlegung Seite 7/13

8 10. VERWENDUNG DES KREDITRISIKO-STANDARDANSATZES Ratings werden durch bankeigene Ratinginstrumente erstellt. Sofern dies nicht erfolgt, werden die Ratings internationaler Ratingagenturen herangezogen. Als Ratingagentur wird Moodys oder Standard&Poor s herangezogen. Das Rating wird für folgende Forderungklassen in Anspruch genommen: Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an Unternehmen Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emmissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbestandes sind, entspricht den Vorgaben des 32 Solvabilitätsverordnung und wird standardmäßig auf derartige Posten durchgeführt. Institutsindividuelles Mapping wird nicht angewendet. 11. OPERATIONELLES RISIKO Die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko erfolgt nach dem Standardansatz gemäß 22k BWG 12. BETEILIGUNGSPOSITIONEN AUßERHALB DES HANDELSBUCHES Die Beteiligungen werden aus strategischen Überlegungen gehalten. Die Beteiligungen werden als Anlagevermögen bilanziert und nach Maßgabe des 204 UGB bewertet. 13. VERWENDUNG VON KREDITRISIKOMINDERUNGEN Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des 22h BWG anerkannten Sicherheiten herangezogen. Die Sicherheiten werden in 3 Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 einwandfrei verwertbare Besicherungsmittel: Titel und Modus für die Besicherungsmittel sind vorhanden. In dieser Kategorie sind die Risken für Schäden am oder den Untergang des Besicherungsmittels sehr gering bzw. abgesichert sein. Weiters bleiben die Sicherheiten im Insolvenzfall unangefochten erhalten. Ein Zugriff von dritter Seite (z.b. Exekution) ist nach dem gegenwärtigen Informationsstand ausgeschlossen sein. Offenlegung Seite 8/13

9 Kategorie 2 Wahrscheinlich verwertbare Besicherungsmittel: Grundsätzlich liegt der Titel für die Sicherstellung vor, der Modus wurde noch nicht eingesetzt. Aber auch einwandfreie Besicherungsmittel (Titel und Modus vorhanden Kategorie 1) können, falls das Risiko eines Schadenseintritts oder des Untergangs des Besicherungsmittels nicht unbeträchtlich ist und z.b. nicht abgesichert ist, eine Umreihung in Kategorie II erfahren. Des Weiteren werden auch Besicherungsmittel, die in der Praxis im Insolvenzfall stets Minderungen erfahren bzw. Anfechtungen uä unterliegen (trotz Titel und Modus,) unter dieser Kategorie ausgewiesen. Kategorie 3 Besicherungsmittel mit Hoffnung auf Verwertbarkeit Es liegen weder Titel noch Modus vor. Die Summe der unter dieser Kategorie enthaltenen Werte stellt den Betrag dar, der unter Einholung von Zusatzvereinbarungen, Berichtigungen etc. als Besicherung der Kategorien 1 und 2 zur Besicherung herangezogen werden könnte. 14. VERGÜTUNGSPOLITIK UND -PRAKTIKEN Die Vergütungspolitik der Ärztebank steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Kreditinstitutes in Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Der Vergütungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie aus 2 stellvertretenden Mitgliedern. Dem Vergütungsausschuss obliegt insbesondere die Genehmigung der Vergütungspolitik, die jährliche Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze und die unmittelbare Prüfung der Bezüge der Innenrevision. Das Vergütungsmanagement im Rahmen des Personalmanagements der Ärztebank erfolgt durch die Geschäftsleitung unter Einbindung der Personalstelle und weiterer Kontrollfunktionen, wie z.b. Controlling, bzw. gegenüber der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat unter Einbindung der Personalstelle und weiterer Kontrollfunktionen, wie z.b. Controlling. Eine Überprüfung der Umsetzung der Grundsätze sowie der Vergütung der Verantwortlichen für die Bereiche Compliance und Innenrevision erfolgt jährlich durch den Aufsichtsrat unter Einbindung der entsprechenden Kontrollfunktionen. Offenlegung Seite 9/13

10 Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt durch einen fixen und abhängig von der Funktion durch einen zusätzlichen variablen Gehaltsteil und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: a. kollektivvertragliches Schemagehalt b. starre/valorisierbare/aufzehrbare Zulagen c. Überstundenpauschalien d. Erfolgs-/Leistungsprämien bei Erreichen vereinbarter Ziele e. Leistungsunabhängige Prämien nach leistungs- und ergebnisunabhängigen Kriterien (z.b. Jubiläen, besondere Anlässe) Das Prämiensystem der Ärztebank ist ab 2011 anhand eines Systems geregelt. Handelt es sich um Leistungsprämien, dann fließen je nach Funktion in die Leistungsbeurteilung sowohl die individuelle Leistung, das Abteilungsergebnis und das Gesamtergebnis des Institutes ein. Bei den Geschäftsleitern steht das Gesamtergebnis im Vordergrund. In die Beurteilung fließen neben der Erreichung quantitativer Ziele auch die qualitative Leistung bzw. die Erreichung qualitativer Ziele mit ein. Voraussetzung für die Ausschüttung einer Prämie ist ein Betriebsergebnis, das ein entsprechend geplantes EGT vorsieht, um eine ausreichende Innenfinanzierung zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung sicherzustellen. Eine garantierte variable Vergütung ist grundsätzlich nicht vorgesehen und kann nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter gewährt werden und ist dann auf das erste Jahr zu beschränken. Die Vergütungspolitik und die -praktiken sind mit dem soliden und wirksamen Frühwarnsystem und Risikomanagement der Ärztebank vereinbar, ist diesem förderlich und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die über das von dem Kreditinstitut tolerierte Maß hinausgehen. Wichtigste Gestaltungsmerkmale Vergütungssystem, Informationen über Kriterien für Erfolgsmessung, wichtigste Parameter und Grundprinzipien für Modelle mit variablen Vergütungskomponenten: Um die Transparenz und Messbarkeit der Prämienausschüttungen (besondere Leistungen des vergangenen Jahres) zu erhöhen, wurde ab 2011 ein neues Prämiensystem ins Leben gerufen. Dieses Prämiensystem ist für alle Mitarbeiter der Ärztebank, die bis in die Bank eingetreten sind, gültig. Wichtig: Eine Prämie wird nur dann ausgeschüttet, wenn das EGT erreicht wurde und der Mitarbeiter sich in einem aufrechten, ungekündigten Dienstverhältnis befindet. Diese Prämienauszahlung ist einmalig und unpräjudiziell für Folgejahre. Das Prämiensystem sieht unterschiedliche Größenordnungen je Funktion für die Vergabe der Prämien vor. Grundvoraussetzung ist, dass gesamthaft mind. 70% aller Ziele (lt. Zielvereinbarung) erreicht werden müssen. Für Kundenberater besteht ebenfalls die Anforderung, dass das Teamziel der Genossenschaftsanteile erreicht sein muss (Teamziel: EUR ,00 p.a. pro KuBe). Offenlegung Seite 10/13

11 Die Ziele lt. Zielvereinbarung bestehen aus dem Leistungsziel des Teams (beim Markt z.b.: DB1, Kreditvolumen, WP-, Versicherungs-, T4Y-Provisionen, Kundenzufriedenheit), aus den persönlichen Leistungszielen des Mitarbeiters und den qualitativen Zielen des einzelnen Mitarbeiters (Leistungsfaktoren lt. Mitarbeitergespräch). Informationen über die Kriterien für Risikoausrichtung, die Politik der Rückstellungen der Vergütungszahlung und die Erdienungskriterien, Angaben zu den Komponenten der variablen Vergütung (Sachleistungen): Risikobezug: Die Vergütungspolitik und die -praktiken sind mit dem soliden und wirksamen Frühwarnsystem und Risikomanagement der Ärztebank vereinbar, ist diesem förderlich und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die über das von dem Kreditinstitut tolerierte Maß hinausgehen, weil jeweils der Fixbezug und der Gesamtbezug nach den o.a. Grundsätzen bemessen werden und der allfällige variable Bezug nach den Ergebnissen des Früherkennungssystems oder des Risikomanagements auch teilweise oder zur Gänze entfallen kann. Die Anbindung an das Risikomanagement wird folgendermaßen hergestellt: Durch die Feststellung, dass sich die Risikosituation der Ärztebank innerhalb der Grenzen des sektoralen Früherkennungssystems ( grün ) und des Risikomanagements bewegt. In die Leistungsbeurteilung fließen dadurch insbesondere auch in Anbetracht des Fehlens mehrjähriger spekulativer Geschäfte durch die Voraussetzung der positiven Risikosituation in Früherkennungssystem und Risikomanagement auch die (effektuierten) Risiken aus zurückliegenden Wirtschaftsjahren in die Prämienbemessung ein. Insofern wird sinngemäß auch die Offenlegung Seite 11/13

12 tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über einen Zeitraum, der dem zugrunde liegenden Geschäftszyklus des Unternehmens Rechnung trägt, verteilt. Für Details zur Risikostrategie der Ärztebank siehe Beilage 4 Risikohandbuch der Ärztebank und Beilage 5 ARL Risikostrategie. Basis für die Prämienausschüttung ist das EGT als Kennzahl, die die Risikokosten bereits berücksichtigt. Basis für die Prämienbemessung ist die risikoadjustierte Kennzahl (z.b. DB-gesamt, Ratingdurchdringung > 90 %, Zinsrisikogrenze APM: Monatliche Einhaltung der 20%- Grenze) Die Leistungsbeurteilung stellt in Anbetracht des Proportionalitätsgrundsatzes bei der Ärztebank und ihren MitarbeiterInnen und insbesondere in Anbetracht des Fehlens mehrjähriger spekulativer Geschäfte auf die längerfristige Leistung in der Form ab, dass durch die Voraussetzung der positiven Risikosituation (wie bereits mehrfach dargestellt) in Früherkennungssystem und Risikomanagement (z.b. vom ÖGV verlangte quartalsweise monatliche Risikoberichte APM, VBRM, Risikositzungen APM und VBRM) auch die (effektuierten) Risiken aus zurückliegenden Wirtschaftsjahren in die Prämienbemessung einfließen. Zusätzlich zu bestehenden Risikokontrollen/-berichte wurden die umfangreichen und strengen Risikokontrollen des ÖGV eingeführt. Insofern wird sinngemäß auch die tatsächliche Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütungskomponenten über einen Zeitraum, der dem zugrunde liegenden Geschäftszyklus des Unternehmens Rechnung trägt, verteilt. Die Nachhaltigkeit der Risikopolitik der Ärztebank zeigt sich anhand der notwendigen Wertberichtigungen für Kredite, welche gravierend unter dem Schnitt der österreichischen Bankenlandschaft liegen. Auszahlung in unbaren Instrumenten und deferral (teilweise Zurückstellung): -Die Zurückbehaltung der variablen Vergütung über fünf Jahre (Ziffer 12 der Anlage zu 39b BWG) wird gänzlich neutralisiert. -Die Ärztebank hat derzeit folgende unbare Instrumente begeben. a) Aktien: die Aktien der Ärztebank sind nicht an der Börse notiert und somit nicht öffentlich handelbar. b) Ergänzungskapital: dieses zählt nicht zum Kernkapital und verschafft auch keine eigentümerähnliche Stellung. c) nachrangiges Kapital: dieses weist nicht einmal eine Verlustbeteiligung über die sehr kurze Laufzeit auf. Eine Substanzbeteiligung ist damit mangels Beteiligung an Liquidationsebenen ebenfalls nicht verbunden. Die von uns begebenen Instrumente erfüllen sohin nicht die Anforderungen der Z 11; die Auszahlung von Prämien erfolgt daher zur Gänze in bar. Kontrollfunktionen: Die MitarbeiterInnen der Ärztebank, die Kontrollfunktionen innehaben, das sind Compliance, Risikomanagement, Innenrevision, Controlling und Personal, sind jedenfalls soweit es für die Ausübung der Kontrolltätigkeiten erforderlich ist in diesen Tätigkeiten unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen und verfügen über ausreichende Befugnisse. Sie werden entsprechend den o.a. Grundsätzen für die Vergütungsgestaltung entlohnt. Offenlegung Seite 12/13

13 Sofern sie eine variable Vergütung erhalten, erfolgt die Prämienbemessung entsprechend den o.a. Grundsätzen auch entsprechend der Erreichung der mit ihren Aufgaben verbundenen Ziele und zwar unabhängig von der Performance der von ihnen kontrollierten Geschäftsbereiche. Es erfolgen keine freiwilligen Rentenzahlungen. Angemerkt wird, dass Pensionskassenbeiträge oder allfällige sonstige Leistungen der Ärztebank zur Altersvorsorge nur während des aufrechten Dienstverhältnisses geleistet werden und daher nicht unter diesen Punkt fallen. 15. VOLKSBANKENVERBUND Am 27. Februar 2012 einigten sich alle Eigentümer der ÖVAG und die Republik Österreich über eine nachhaltige Restrukturierung der Österreichische Volksbanken- AG. Im Rahmen dieser Einigung haben die Eigentümer und die Republik Österreich zusätzlich Liquidität und Eigenkapital bereitstellen. Darauf aufbauend hat der Volksbanken-Sektor das an die niederländischen Rabobanken angelehnte Haftungsmodell, das einen gemeinsamen Haftungs- und Liquiditätsverbund zwischen den an der ÖVAG beteiligten Volksbanken und der ÖVAG darstellt, beschlossen. In Folge wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung des Verbundmodelles geschaffen. Einerseits erfolgte am 29. Februar 2012 im Nationalrat der Beschluss des neuen 30a BWG, der am 27. März 2012 veröffentlicht wurde. Andererseits wurde am 26. April 2012 in der 38. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Volksbanken-AG die finale Zustimmung zum Verbundvertrag beschlossen. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 wurde der Beitritt der Ärztebank zum neuen Verbundmodell beschlossen. Adaptierte Version: Wien, im Februar 2013 (Anmerkung: Erstversion im Dezember 2012) Offenlegung Seite 13/13

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