Qualitätskriterien für Ökostrom

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1 Qualitätskriterien für Ökostrom Veranstaltung der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.v. am 22. Februar 2008 in Stuttgart Rechtsanwalt Christian Buchmüller Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, Berlin Tel.: (030) ; Fax: (030) "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 1

2 Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit derzeit fünf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten spezialisiert im Energie-, Klimaschutz- und Vergaberecht unabhängig von jeglichen Konzerninteressen umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Planern und Projektierern im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Erneuerbaren Energien energierechtliche Beratung der öffentlichen Hand, von Stadtwerken und von Industriekunden Beratung des BMU / UBA im Klimaschutzrecht vergaberechtliche Beratung von Kommunen, Zweckverbänden und Bundesbehörden bei Energielieferung und -dienstleistungen, insbesondere Ausschreibungen von Ökostrom-Lieferungen und Ausschreibungen der strukturierten Strombeschaffung "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 2

3 Was ist Ökostrom? keine allgemein anerkannte Definition entscheidend ist Definition des Auftraggebers! Voraussetzung: - Bezug zum Auftragsgegenstand - transparent - diskriminierungsfrei "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 3

4 Ausgangspunkt: Strom aus erneuerbaren Energiequellen Orientierung an europäischer Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RL 2001/77/EG) erneuerbare Energiequellen: Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie Windenergie solare Strahlungsenergie Geothermie Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas Faktisch verfügbar: große Wasserkraft-/Biomasseanlagen aus D (keine Förderung nach EEG) Strom aus ausländischen Anlagen (v.a. Österreich, Schweiz, Skandinavien) "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 4

5 Problem: Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Vorteil: hohe Energieeffizienz wegen Wärmenutzung Nachteil: politisch angreifbar wenn fossiler Brennstoffeinsatz ( Strom aus Russengas ) Art der Wärmenutzung (kaum überprüfbar, Missbrauchsgefahr) Möglichkeiten: Ausschluss von KWK-Strom Erfüllung der Ökostromqualität durch KWK-Strom zulassen Festlegung einer gewünschten maximalen KWK-Quote "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 5

6 Empfehlung: Ökostrom = Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen Grundsatzfrage: Graustrom + Zertifikat bilateraler Bezugsvertrag "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 6

7 Funktionsweise: Graustrom + Zertifikat Ökostromqualität wird dadurch erreicht, dass Stromlieferant für jede im Lieferjahr gelieferte MWh ein grünes Zertifikat (z.b. RECS- Zertifikat) zukauft. durch Zertifikate wird Umweltnutzen der Ökostromerzeugung der Lieferung von Graustrom zugeordnet ( grüner Anstrich des Graustroms ) Trennung von Umweltnutzen und physikalischer Lieferung "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 7

8 Graustrom + Zertifikat: Vorteile kostengünstigste Variante (Mehrkosten nach Lieferantenangaben ca. 0,05 0,1 ct/kwh; das sind ca /Mio. kwh) geringe Transaktionskosten hohe und weiter zunehmende Marktverbreitung europaweites Handelssystem Europäische Kommission arbeitet an Modell zur Förderung erneuerbarer Energien mit Zertifikaten "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 8

9 Graustrom + Zertifikat: Kritikpunkte Mogelpackung, da Lieferung von Graustrom und Zukauf von Zertifikaten kein unmittelbarer Zusammenhang eines RECS-Zertifikates mit dem Beschaffungsgegenstand Stromlieferung keine vollständige Verdrängung von Graustrom kein zusätzlicher Umweltnutzen beim Zukauf von RECS-Zertifikaten aus Altanlagen "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 9

10 Funktionsweise: Bilateraler Bezugsvertrag Auftraggeber verlangt den Abschluss eines bilateralen Strombezugsvertrages zwischen Lieferant und Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlagen Auftraggeber weiß, aus welcher Anlage er beliefert wird (rein bilanziell) innerhalb eines Lieferjahres müssen sich Stromlieferung an Auftraggeber und Stromerzeugung in Anlage entsprechen "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 10

11 Bilateraler Bezugsvertrag: Vorteile kein Vorwurf der Mogelpackung möglich, da vollständige Lieferkette von Ökostrom: Betreiber der EE-Anlage Lieferant Kunde Ökostromqualität steckt im Liefergegenstand selbst, nicht in einem davon losgelösten und dazu gekauften Zertifikat vollständige Verdrängung der konventionellen Stromerzeugung "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 11

12 Bilateraler Bezugsvertrag: Nachteile etwas teurer als Kombination Graustrom + RECS-Zertifikat (Mehrkosten nach Lieferantenangaben ca. 0,2 0,3 ct/kwh; ca /Mio. kwh) Grund: - Nachweispflichten des Lieferanten - knapperes Angebot als bei handelbaren RECS- Zertifikaten "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 12

13 Neuanlagenquote (I) Funktionsweise: Auftraggeber fordert gewissen Anteil der Ökostromlieferung aus Neuanlagen nicht älter als z. B. 6 Jahre unabhängig davon möglich, ob Graustrom + Zertifikat oder bilateraler Bezugsvertrag ausgeschrieben kein Förderbeitrag als Teil des Strompreises zum Bau neuer EE-Anlagen "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 13

14 Neuanlagenquote (II) Hintergrund: Stromerzeugung aus alten Anlagen bietet keinen zusätzlichen Umweltnutzen Neuanlagenquote führt zu indirekter Lenkungswirkung zugunsten neuer Anlagen Kosten: geringfügige Mehrkosten "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 14

15 Fazit: Der Auftraggeber hat es in der Hand, wie hoch er die Anforderungen an die Ökostromqualität ansetzt. Kriterien: -Umweltnutzen - politische Glaubwürdigkeit - vergaberechtliche Zulässigkeit - voraussichtliche Mehrkosten gegenüber Graustrom "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 15

16 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen und fachlichen Austausch gerne zur Verfügung! Rechtsanwalt Christian Buchmüller Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, Berlin Tel.: (030) ; Fax: (030) "Qualitätskriterien für Ökostrom" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 16

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