Zentrale IT - Dienste

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1 Informationstag für neue Hochschulangehörige Zentrale IT - Dienste Hartmut Hotzel Leiter Zentrale IT Ständiger Vertreter des IT-Steuerkreises

2 Seite 2

3 Zentrale IT Hochschulrechenzentrum (20) Verwaltungs-IT (6.5) Telefonie (2) Infrastrukturdienste an einigen Campi (1.5) Betreuung der Anwender / der Rechner am Campus Pasing (5.5) in Kürze: Schachenmeierstraße Hochschulweite IT-Projekte (3) Projekte aus Studienbeiträgen (2.5) Seite 3

4 Dienstekatalog Basisdienste werden zentral für die gesamte Hochschule bereitgestellt Auszug siehe rechts Seite 4

5 IT-Steuerung IT Steuerkreis Entscheidungsgremium, Befugnisse der erweiterten Hochschulleitung sind delegiert IT Arbeitskreis Beratungsgremium, bereitet Entscheidungen des IT-Steuerkreises vor Seite 5

6 Hinweise zu einzelnen Diensten Selbstbedienungsfunktionen (Passwort ändern, Mail-Parameter, ) Gruppenterminkalender E-Learning: Seite 6

7 Beschaffung Ausschreibung für Standard- Arbeitsplatzrechner in regelmäßigen Abständen - Standard-Arbeitsplatzrechner (Dell) - Monitore - Server auf Basis intel/amd (Fujitsu) - Arbeitsplatzrechner höherer Leistung für wissenschaftliche Anwendungen (Fujitsu) beratung@service.hm.edu Finanzierung bei Fakultäten, für Verwaltung bei Zentraler IT Seite 7

8 Support 1st-Level-Support Fakultäten haben eigene Mitarbeiter für 1st-Level-Support Ausnahme: Pasing -2752, Raum LO-113 Tel , Verwaltung: Tel , Fragen? Rundgang durch zentrale Serverräume Seite 8

9 Anhang 1: Formale Regelungen Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Fachhochschule München w3-o.hm.edu/zak/common/infos/it_benutzungsrichtlinien.pdf Richtlinien zum Betrieb des Münchner Hochschulnetzes (MHN) Betriebsregelung für die Nutzung der Netzdienste des DFN- Vereins Seite 9

10 Anhang 2: IT Governance der HM Präambel In Anbetracht von Unverzichtbarkeit, Komplexität, Langfristigkeit und Aufwand von IT-Projekten gibt die HM auf Basis ihrer Grundordnung ihrer IT-Governance folgende Regelung: 1. Aufgabe der IT (1) Aufgabe der IT ist die IT-technische Unterstützung der Hochschule bei der Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrages, der Ausbildung von Studierenden. 2. IT-Steuerung (1) Alle IT steht unter Gesamtverantwortung der EHL. (2) Die EHL delegiert die IT-Steuerung an den IT-Steuerkreis. Die Abkürzung für IT-Steuerkreis ist ITS (3) Die HM betreibt eine zentrale IT-Organisation mit einen Leiter der dem Kanzler zugeordnet ist. (4) Der Leiter der zentralen IT-Organisation beruft einen HM-weiten IT-Arbeitskreis, der alle Stellen der HM geeignet erfasst, ein. Der IT-Arbeitskreis schlägt dem IT-Steuerkreis vor. Seine Abkürzung lautet ITA. 4. Aufgaben des IT-Steuerkreis (1) Der ITS beschließt und überwacht die IT-Gesamtstrategie der HM. (2) Der ITS legt den Umfang des gemeinsamen Bedarfs fest. Die diesen adressierenden Leistungen werden als Basisdienste bezeichnet. Der ITS beauftragt die zentrale IT-Organisation unter entsprechender Absicherung der Verfügbarkeit von IT-Budget bzw. IT-Stellen. Er regelt die Freigabe der Basisisdienste zur Anforderung durch Stellen der HM. (3) Der ITS legt auf individuellen Vorschlag von Fakultäten, Verwaltung, Bibliothek, Studierenden und anderen Stellen der HM Individuelle Dienste fest. Er entscheidet über solche Vorschläge unter Zuarbeit des IT-Service Centers in Bezug auf Machbarkeit und Aufwand. Er beauftragt die zentrale IT-Organisation unter entsprechender Verfügbarmachung von IT-Budget bzw. IT-Stellen. Er regelt die Freigabe der Basisisdienste zur Anforderung durch Stellen der HM. (4) Der ITS prüft alle auf IT gerichteten Ausgaben aller Stellen der HM unter dem Blickwinkel Konformität mit Beschlüssen des ITS insbesondere mit solchen zur IT-Gesamtstrategie, IT- Großprojekten und Basisdiensten. Er entscheidet abschließend über die Zulässigkeit solcher Ausgaben. (5) Der ITS beschließt und überwacht IT-Großprojekte. Dies sind in der Regel Projekte deren Umfang 10% der IT-Gesamtaufwendungen der HM überschreiten oder Projekte mit strategischer Relevanz. 3. Der IT-Steuerkreis (1) Mitglieder im IT-Steuerkreis sind 3 Dekane aus allen Bereichen (Campi) der HM, der Kanzler und der Leiter der zentralen IT. (2) Die Dekane im IT-Steuerkreis werden von der EHL für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist statthaft und ist zur Sicherung der Kontinuität wünschenswert. Die erste Amtszeit dauert bis******** (Angleichung an die Amtszeit der Dekane). (3) Der IT-Steuerkreis entscheidet nach Anhörung und Abwägung der Sachlage mehrheitlich. Die Entscheidungen des ITS sind abschließend und stehen EHL-Entscheidungen gleich. Beschaffungen, die für alle Fakultäten bindend sind (zum Beispiel bindende Basisdienste) oder einen hohen organisatorischen oder finanziellen Aufwand erfordern, sind ohne Gegenstimme im ITS zu fassen. Wird keine Einigung hergestellt, kann das nicht zustimmende ITS Mitglied die strittige Entscheidung an die EHL verweisen. 4) Entscheidungen, die für den operativen Betrieb der Fakultäten wichtig sind, werden im IST innerhalb von 14 Tagen getroffen. (5) Der IT-Steuerkreis bestellt zwischen seinen Sitzungen einen ständigen Vertreter der entweder entscheidet (sofern Mandat vorhanden) oder eine Entscheidung des IST z.b. per Umlauf einholt. Sofern nicht ausdrücklich anders beschlossen, nimmt der Leiter der zentralen IT diese Aufgabe wahr. (6) Der IT-Steuerkreis tagt in der Regel alle 2 Monate. Die Einladung erfolgt durch den Leiter der zentralen IT. (76) Auf Wunsch von 2 seiner Mitglieder oder des ständigen Vertreters hat der Leiter der zentralen IT kurzfristig durch Umlauf eine Entscheidung herbei zu führen oder zu einer Dringlichkeitssitzung zu laden. (8) Über Beschlüsse des ITS sind Beschlussprotokolle anzufertigen und den Mitgliedern von EHL, ITS, ITA und zentraler IT zugänglich zu machen. Der ITS berichtet zusätzlich zusammenfassend jährlich an die EHL. 5. Aufgaben des IT Service Centers (1) Die zentrale IT dokumentiert die IT-Basisdienste in Form von Servicevereinbarungen. Diese werden HM-weit veröffentlicht. (2) Die zentrale IT-Abteilung ist Verantwortlich für die Einhaltung der Qualität der beauftragten intern oder extern erbrachten Leistungen im Rahmen der Grundordnung der HM und der Beschlüsse des ITS. (3) Der Leiter des IT-Service Centers koordiniert die Arbeit des ITA. Die zentrale IT-Abteilung unterstützt den ITA hierbei in geeigneter Weise durch Prozessführung oder Werkzeuge. 6. Aufgaben des ITA (1) Auf Arbeitsebene erfolgt die HM-weite Abstimmung im IT-Arbeitskreis. (2) Der ITA schlägt dem ITS Servicevereinbarungen für Basisdienste vor. (3) Der ITA stellt Transparenz über alle IT-Projekte, IT-Anforderungen und Servicequalität her. 7. Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) Diese IT-Governance tritt am in Kraft. (2) Die Dekane des ersten ITS stehen erstmals ab xxxxxxxxx zur Wiederwahl an.

11 Anhang 3: IT-Arbeitskreis der HM Fk 01 Prof. Jörg Henne Fk 02 Prof. R. Steinmann Fk 03 Prof. Dr. G. Buch Fk 04 Prof. J. Plate Fk 05 Prof. C. Luidl Fk 06 Prof. Dr. C. Gerz Fk 07 Stefan Hergeth Fk 08 Manfred Wurzer Fk 09 Prof. Dr. W. Schönecker Fk 10 Anne Catherine Spindler Fk 11 Susi Hailer Fk 12 wird neu besetzt Fk 13 Prof. Dr. Anne von der Heiden Fk 14 Prof. Dr. R. Goecke HA I Jessica Geyer jessica.geyer@ad.hm.edu HA II Manfred Göller manfred.goeller@hm.edu Bib Verena Gaems verena.gaems@hm.edu Zentrale IT Service Thomas Buchner buchner@hm.edu Infrastruktur Helmut Lorscheider lorscheider@hm.edu Anwendungen Anton Kutz anton.kutz@hm.edu Projekte / Ress. Armin Kaiser kaiser@hm.edu Projektbüro Heike Siegert heike.siegert@hm.edu Koordination Hartmut Hotzel Seite 11

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