INFOBULLETIN November Dezember 2014

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1 INFOBULLETIN November Dezember 2014 EUROPA DIE NEUE EU-KOMMISSION STEHT FEST Am 22. Oktober 2014 wurde die Zusammensetzung der neuen Kommission von Jean-Claude Juncker durch das EU-Parlament bestätigt. Sie löst am 1. November 2014 die von José Manuel Barroso geleitete Vorgängerin ab. Für den künftigen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und seine 27 Kommissare stimmten 423 Abgeordnete, unter ihnen vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten und einige Vertreter des linken Lagers; 209 sprachen sich dagegen aus und 67 enthielten sich. Die Kommission muss vor dem Antritt ihrer fünfjährigen Amtszeit noch von den Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten gebilligt werden. Als Mitglieder der neuen 27- köpfigen Kommission seien an dieser Stelle lediglich die Vizepräsidenten genannt: Erster Vizepräsident, zuständig für bessere Regulierung: Frans Timmermans, zuvor niederländischer Außenminister; EU-Außenbeauftragte: Federica Mogherini, zuvor italienische Außenministerin; Kommissarin für Haushalt: Kristalina Georgieva aus Bulgarien, zuvor Kommissarin für humanitäre Angelegenheiten; Kommissar für Digitales: Andrus Ansip, ehemaliger Ministerpräsident Estlands; Kommissar für Energie: Maros Sefcovic aus der Slowakei, zuvor Kommissar für Institutionelle Beziehungen und Verwaltung; Kommissar für Euro und Sozialen Dialog: Valdis Dombrovskis, ehemaliger Ministerpräsident Lettlands; Kommissar für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen: Jyrki Katainen, ehemaliger Ministerpräsident Finnlands. Deutscher Kommissar bleibt Günther Oettinger, wechselt aber vom Ressort Energie zur Digitalwirtschaft, und aus Frankreich wurde der ehemalige Finanzminister Pierre Moscovici zum Kommissar für Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Zollunion ernannt. SENKUNG DER DATEN-ROAMING-GEBÜHREN Diesen Sommer hat die EU die Obergrenze für Roaming-Gebühren für Reisende innerhalb der EU gesenkt. Für Daten-Roaming (z.b. Karten, Videos und s) gingen die Gebühren um mehr als die Hälfte von maximal 45 auf maximal 20 Cent pro Megabyte herunter. Für das Versenden von SMS gilt nun eine Obergrenze von 6 Cent. Für abgehende Anrufe liegt sie bei 19 Cent pro Minute, für eingehende Anrufe bei 5 Cent pro Minute. Dies bedeutet eine Senkung der Obergrenze von 20%. Ziel ist es, dass bis 2016 die Roaming-Gebühren ganz abgeschafft werden. Erfahren Sie mehr unter: 1

2 INTERNETPLATTFORM DEBATING EUROPE Seit kurzem gibt es eine Internetplattform, auf der interessierte Bürger mit führenden europäischen Politikern über europäische Themen sowie Themen, die Grenzregionen betreffen, diskutieren können. Ziel ist es, Bürger in den europäischen und grenzüberschreitenden Dialog einzubinden. Dieses Forum wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Fragen, die derzeit zur Debatte stehen, sind beispielsweise, was es bedeutet, Europäer zu sein, oder ob die Jugendarbeitslosigkeit Europas größte Bedrohung ist. Zudem werden aktuelle internationale Probleme zum Beispiel zur Einwanderung diskutiert. Sie finden die Plattform unter: (auf Englisch) FRANKREICH DIE ERGEBNISSE DER SENATSWAHLEN 2014 Am 28. September 2014 fanden die Wahlen zum französischen Senat statt. Alle drei Jahre wird der Senat, das Oberhaus des französischen Parlamentes, welches die Gebietskörperschaften auf nationaler Ebene repräsentiert, zur Hälfte neu gewählt. Die Senatoren werden indirekt auf Département-Ebene durch Wahlkollegien gewählt, die grands électeurs (große Wähler), welche sich aus Abgeordneten der Gemeinden, Départements sowie Regionen usw. zusammensetzen. Während 2011 die erste Hälfte der insgesamt 348 Senatoren neu gewählt wurde und daraufhin zum ersten Mal die Linke die Mehrheit inne hatte, fanden dieses Jahr die Wahlen der zweiten Hälfte statt, die die Konservativen gewonnen haben. Eine Premiere dieser Wahlen: zum ersten Mal zogen zwei Vertreter der Front National (FN) in den Senat ein. Im Elsass hat die gemäßigte Rechte ebenfalls die Senatswahlen mit fünf Senatoren der Union pour un Mouvement Populaire (UMP) und zwei der Union des démocrates et indépendants (UDI) für sich entschieden. Die Linke behielt ihre beiden Sitze. Die Gewählten des Bas-Rhin sind demnach: der Präsident des Generalrates des Bas-Rhin Guy-Dominique Kennel (UMP) sowie die beiden Bürgermeister Claude Kern (UDI) und Jacques Bigot (PS). Außerdem wurden Fabienne Keller (UMP), ehemalige Bürgermeisterin von Straßburg, und André Reichardt (UMP), erster Vizepräsident der Region Elsass, wieder gewählt. Im Haut-Rhin dagegen ist der einzige zum ersten Mal gewählte Senator René Danesi (Bürgermeister, UDI/Liste der UMP). Hinzu kommen die amitierenden wieder gewählten Senatoren Catherine Troendlé (Bürgermeisterin, UMP), Jean-Marie Bockel (UDI), ehemaliger Bürgermeister von Mulhouse sowie Staatssekretär unter Mitterrand und Sarkozy, und schließlich Patricia Schillinger. Die PS-Kandidatin und ehemalige Bürgermeisterin konnte ihren Sitz behalten. Ebenso ist erwähnenswert, dass alle vier Senatoren des Haut-Rhin aus dem Süden des Departements stammen; der Norden des Haut-Rhin ist also nicht mehr im neuen Senat vertreten. REFORM DER VERSCHIEDENEN FAMILIENLEISTUNGEN IN FRANKREICH ZUM 1. JANUAR 2015 Während der Elternzeit bezogen Eltern in Frankreich Elterngeld bisher unter dem Namen Complément Libre Choix d'activité (CLCA), das an Eltern gezahlt wurde, deren Arbeitsverhältnis vollständig oder teilweise ruht, um sich um das Kind zu kümmern. Ab Januar 2015 erhält diese Familienleistung allerdings einen neuen Namen: Prestation Partagée d Education de l'enfant (PréParE). Ziel ist es, Väter darin zu unterstützen, Elternzeit zu nehmen, ohne große Einbußen bezüglich des Einkommens in Kauf nehmen zu müssen, wie es bereits in Deutschland umgesetzt worden ist. Die Reform bezieht sich allerdings nur auf Geburten und Adoptionen nach dem 1. Januar Die Verordnung sieht eine Teilung der Elternzeit zwischen den beiden Eltern eines Kindes vor: jeder Elternteil soll eine gewisse Periode Elternzeit in Anspruch nehmen und sich somit mit dem anderen Elternteil abwechseln, ansonsten verliert sich der Anspruch für beide. 2

3 Die Dauer der Elternzeit erhöht sich mit dem ersten Kind von (bisher) sechs Monaten auf ein Jahr, wenn der Vater nach der Mutter die Elternzeit übernimmt und umgekehrt. Mit zwei Kindern bleibt die vorgesehene Dauer der Elternzeit bei drei Jahren, vorausgesetzt der zweite Elternteil übernimmt davon einen Teil, ansonsten wird sie verkürzt. In Frankreich beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz bzw. Vaterschutz (Regelung für Väter, die sich direkt nach der Geburt um das Kind kümmern). Erfahren Sie mehr unter: Darüber hinaus wird es ab dem 1. Januar 2015 ebenfalls Veränderungen in Bezug auf die Geburtsprämie geben. In Frankreich kann Eltern, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, ab dem 7. Schwangerschaftsmonat eine Prämie von der CAF gezahlt werden. Bisher betrug die Prämie 923,08 Euro für das erste Kind. Ab dem zweiten Kind reduziert sich ab Januar 2015 der Betrag auf nur noch 308 Euro. Auch beim französischen Kindergeld wird es Änderungen geben. Bisher wurde für das zweite Kind ab dem 14. Lebensjahr die Kindergeldhöhe unabhängig des Einkommens automatisch um 64,67 Euro pro Monat erhöht. Mit der neuen Regelung wird dieser Zusatzbetrag erst ab dem 16. Lebensjahr des zweiten Kindes gezahlt. Diese Maßnahme gilt für alle Kinder die nach dem 1. Januar 2001 geboren sind. Erfahren Sie mehr unter: NEUES ABKOMMEN ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG IN FRANKREICH: WAS SICH ZUM 1. OKTOBER 2014 GEÄNDERT HAT Im Rahmen eines neuen Abkommens zur Arbeitslosenversicherung, das im Mai 2014 von den Sozialpartnern unterzeichnet wurde, wurden bereits diverse Neuregelungen zur Arbeitslosenentschädigung umgesetzt. Die Bestimmungen des Abkommens gelten für ungewollt arbeitslos gewordene Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge ab dem 1. Juli 2014 beendet wurden. Im Folgenden drei Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2014 gültig sind und zum Ziel haben die Wiederaufnahme einer Arbeit zu unterstützen: Schaffung von Möglichkeiten zur Beibehaltung von Leistungsansprüchen um einem Arbeitslosen, der eine neue Beschäftigung gefunden hat und der seinen Leistungsanspruch nicht vollständig aufgebraucht hat, zu ermöglichen, den Restanspruch zu übertragen, falls er erneut seine Arbeit verliert (unter der Voraussetzung, dass er mindestens 150 Stunden gearbeitet hat). Das Prinzip ist einfach: je mehr eine Person gearbeitet hat, umso mehr Leistungsansprüche hat sie. Jeder Arbeitslose, der wieder Arbeit aufnimmt, kann somit seine Zeit auf Leistungsansprüche verlängern. Die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Arbeitseinkommen und einem Teil des Arbeitslosengelds wird auf einen größeren Kreis von Arbeitslosen ausgeweitet (der Hinzuverdienst darf nicht die Höhe des Einkommens vor dem Verlust des Arbeitsplatzes überschreiten). Verstärkung des Anspruches auf Arbeitslosenentschädigung für Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungen ausüben. Diese neuen Bestimmungen beziehen sich auf alle Arbeitssuchenden unabhängig davon, ab wann die Person arbeitslos geworden ist, und werden wohl am häufigsten die Personen betreffen, die immer wieder abwechselnd beschäftigt und arbeitslos sind, sowie diejenigen, die bis jetzt gleichzeitig Arbeitseinkommen erwerben und einen Teil des Arbeitslosengeldes beziehen. Quellen: 3

4 NEUES ZUR UMMELDUNG EINES FAHRZEUGES NACH FRANKREICH Seit dem 1. Mai 2014 gelten in Frankreich neue Bestimmungen bei der Ummeldung eines Kraftfahrzeuges, das aus dem EU-Ausland nach Frankreich überführt wird. Danach wird eine technische Kontrolle, die in einem EU-Land durchgeführt wurde, bei der Ummeldung nach Frankreich von der Préfecture anerkannt, wenn diese nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Diese technische Kontrolle des anderen EU-Staates kann dann die contrôle technique in Frankreich ersetzen. Erfahren Sie mehr unter: FRANZÖSISCHE GRENZGÄNGER IN DIE SCHWEIZ: ZUR REFORM DES OPTIONSRECHTS Die Reform des Optionsrechts zur Krankenversicherung betrifft in Frankreich wohnhafte Grenzgänger in die Schweiz. Die Grenzgänger, die momentan in Frankreich privat versichert sind, müssen sich der gesetzlichen Krankenversicherung anschließen, wenn ihr privater Krankenversicherungsvertrag ausläuft, spätestens aber zum 31. Mai Das heißt, man kann sich der gesetzlichen Krankenversicherung auch zu einem Zeitpunkt seiner Wahl, spätestens aber zum 31. Mai 2015, anschließen. Um zu gewährleisten, dass die Betroffenen ununterbrochenen Versicherungsschutz genießen, bietet die CPAM des Oberrheins den betroffenen Grenzgängern an, sich ab sofort anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass die Formalitäten erledigt sind und der Wechsel reibungslos vor sich geht. Um sich vorab anzumelden genügt es, dass Formular Demande d affiliation au régime général d assurance maladie frontaliers suisses mit dem gewünschten Eintrittsdatum auszufüllen. Am genannten Datum wird die Mitgliedschaft dann automatisch wirksam. Sie können sich das Formular auf der Seite der gesetzlichen Krankenversicherung in der Rubrik Votre caisse- Haut-Rhin herunterladen. LIEU D EUROPE Vor ein paar Monaten hat in Straßburg der Lieu d Europe seine Türen für die Öffentlichkeit geöffnet. Dies ist eine Informations- und Begegnungsstätte für Bürger rund um das Thema Europa. In dem Gebäude befindet sich eine Dauerausstellung zur Geschichte und dem Zusammenwachsen Europas nach dem zweiten Weltkrieg. Ebenso ist dort das europäische Informations- und Dokumentationszentrum europe direct angesiedelt. Hier werden Informationen rund um das Thema Europa präsentiert. Zahlreiche Broschüren zu jedweden Themen warten auf den Besucher. Der Lieu d Europe bietet daneben Raum für Begegnungen, Diskussionen und Veranstaltungen. Unter anderem können sich auch Gruppen oder Schulklassen zu Führungen oder themenspezifischen Veranstaltungen anmelden. Erfahren Sie mehr unter: DEUTSCHLAND NEUREGELUNG DER OPTIONSPFLICHT IM FALL MEHRERER STAATSANGEHÖRIGKEITEN Die Optionspflicht in Bezug auf die Staatsangehörigkeit wurde in Deutschland mit dem vom Bundestag am 3. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz abgeschafft. Künftig soll für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die Optionspflicht entfallen. Bislang waren Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, deren Eltern aber nicht die deutsche, sondern eine andere Staatsangehörigkeit haben, gezwungen, sich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Somit verloren sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die ihrer Eltern. Mit dem neuen Gesetz müssen sich die Betroffenen nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden, da es vorsieht, in bestimmten Fällen 4

5 die Mehrstaatigkeit zu akzeptieren: Laut Gesetz ist in Deutschland aufgewachsen und damit künftig von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Quelle: UMZUG VON DER SCHWEIZ NACH DEUTSCHLAND: WIE BESTEUERT DAS DEUTSCHE FINANZAMT DIE ALTERSVORSORGE 3. SÄULE? In der Schweiz gibt es das sogenannte Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge: 1. Säule: es werden Pflichtbeiträge in die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) abgeführt, 2. Säule: zwingende Beiträge werden in unterschiedliche Pensionskassen abgeführt, 3. Säule: es handelt sich um eine freiwillige, private Ergänzung zur obligatorischen Altersvorsorge, die in der Schweiz in gewissem Umfang steuerlich privilegiert wird. Wenn Sie bisher Ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten und damit dem schweizerischen Steuerrecht unterlagen, konnten Sie von Steuerbegünstigungen für die 3. Säule profitieren. Wenn Sie dann nach Deutschland umziehen und somit dem deutschen Steuerrecht unterstehen, stellt sich die Frage: Wie werden meine Beiträge zur 3. Säule der Altersvorsorge in Deutschland steuerlich behandelt? Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten: Bei der 3. Säule handelt es sich um eine freiwillige, private Ergänzung zur Altersvorsorge. Es kann sich dabei um Sparguthaben, Fonds, Lebensversicherungen, Aktien oder Ähnliches handeln. Je nachdem, was für Verträge abgeschlossen wurden, werden diese unterschiedlich steuerlich behandelt. Beiträge zu einer Lebensversicherung beispielsweise können als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 2400 Euro abgesetzt werden. Da allerdings auch andere Versicherungsbeiträge, insbesondere die Beiträge zur Krankenversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden können (die Krankenversicherungsbeiträge zudem in voller Höhe), ist der Betrag von 2400 Euro oftmals ausgeschöpft. Zwar sind die Beiträge damit grundsätzlich absetzbar, dies wirkt sich aber steuerlich nicht aus. Detailinformationen für Ihre konkrete Situation erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt, das anhand der jeweiligen Umstände die steuerlichen Auswirkungen überprüft und somit eine Einzelfallbetrachtung vornimmt. Gegebenenfalls können Sie aber auch einen Fachmann (Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht) hinzuziehen. GRENZÜBERSCHREITEND ERÖFFNUNG DES ERSTEN KIOSK OFFICE IN DER REGION STRASBOURG-ORTENAU Kiosk Office, der Coworking-Space Strasbourg-Ortenau, hat seit Juli dieses Jahres im Technologie Park in Offenburg und parallel in Straßburg eine neue Niederlassung. Er empfängt französische und deutsche Unternehmer, die ihr Geschäft mit Blick auf das andere Rheinufer entwickeln sowie Partner, Kunden und Lieferanten aus dem Nachbarland treffen möchten. Es ist ein Ort der Begegnung und des Austauschs für das gesamte Netzwerk der Unternehmensgründung aus Straßburg und der Ortenau. Erfahren Sie mehr unter: UND 29. NOVEMBER: DEUTSCH-FRANZÖSISCHES FORUM IN STRAßBURG Am 28. Und 29. November 2014 findet in Straßburg das 16. Deutsch-französische Forum statt. Auch in diesem Jahr werden auf der Hochschul- und Forschungsmesse wieder zahlreiche Hochschulen, 5

6 Institutionen und Unternehmen insbesondere aus Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und der Schweiz vertreten sein. Abiturienten und Studierende haben die Möglichkeit, sich persönlich und bei Vorträgen über grenzüberschreitende Hochschulangebote und Karrieremöglichkeiten zu informieren. Interessenten finden auf der Homepage des deutschfranzösischen Forums bereits eine Aufführung der teilnehmenden Aussteller sowie Praktikums- und Jobangebote. Erfahren Sie mehr unter: Ort: Palais de Congrès am Wacken, Eingang Erasme Öffnungszeiten: Freitag, 28. November, von 10 bis 18 Uhr und Samstag, 29. November, von 9 bis 16 Uhr, Eintritt kostenlos INFOBEST VOGELGRUN/BREISACH : AUFSICHTSGREMIUM DER INFOBEST Dieses Jahr fand das Aufsichtsgremium der INFOBEST Vogelgrun/Breisach im Rathaus in Colmar statt. Erstmalig war auch der neu ernannte Präfekt des Haut-Rhin, Herr Pascal Lelarge, anwesend. Unter Vorsitz von Herrn Gérard Hug, Präsident des Gemeindeverbands Pays de Brisach aus Volgelsheim, wurde für 2013 eine positive Bilanz bei der Bürgerberatung gezogen. INFOBEST Vogelgrun/Breisach verzeichnete erneut eine hohe Anzahl der individuellen Anfragen, vor allem im Bereich grenzüberschreitender Sozialversicherungsfragen, auf in Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums und die Mitarbeiterinnen der INFOBEST Vogelgrun/Breisach. Von links nach rechts: Laura Berchtold (IVB), Delphine Carré (IVB), Jean-Luc Kientz (Pôle Emploi Haut-Rhin), Christian Ramm (Agentur für Arbeit Freiburg), Dr. Anette Fuhr (IVB), Dr. Martin Barth (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), Pascal Ritaine (Pôle Emploi Haut-Rhin), Claudine Ganter (stellv. Bürgermeisterin von Colmar), Oliver Rein (Bürgermeister von Breisach), Claude Brender (Präsident des GöZ "Mittelhardt - Oberrhein"), Pascal Lelarge (Präfekt des Haut-Rhin), Gérard Hug (Präsident des Gemeindeverbands Pays de Brisach) und Andreas Übler (Landkreis Emmendingen). Foto: Image Pictural - Jean-Marc HEDOIN Schwerpunkt der Sitzung waren Informationen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt aus Sicht der Agentur für Arbeit und der französischen Arbeitsverwaltung Pôle Emploi. Geschäftsführer Christian Ramm, Agentur für Arbeit Freiburg, legte dar, dass der deutsche Arbeitsmarkt im Grenzbereich stark vom Potential französischer Fachkräfte profitiert und stellte verschiedene Aktionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den lokalen Akteuren vor. Thema seines Vortrags war auch die grenzüberschreitende Ausbildung sowie die Kooperation 6

7 mit den Arbeitgebern. Herr Pascal Ritaine, Direktor der Gebietsarbeitsverwaltung im Haut-Rhin, stellte die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung des Haut-Rhin Freiburg/Lörrach vor und erläuterte die Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen Sprachkompetenzen französischer Bewerber und die begleitenden Maßnahmen zur Arbeitssuche im Nachbarland. Gérard Hug und Dr. Martin Barth, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, hoben besonders hervor, dass INFOBEST Vogelgrun/Breisach in ihrer täglichen Arbeit auch wertvolle Beiträge zur besseren Verständigung zwischen den Verwaltungen leiste, wie es beispielsweise auch die Ausrichtung eines Fachseminars zum Thema "Familienleistungen für Angehörige der in Deutschland stationierten französischen Streitkräfte und für kindergeldanspruchsberechtigte Rentenbezieher" in Zusammenarbeit mit den Familienkassen Nürnberg und Offenburg sowie mit sämtlichen Experten der Oberrhein-Region verdeutliche. Sie wiesen auch auf die Organisation des Fachseminars "Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen" hin. Auch der Breisacher Bürgermeister Oliver Rein äußerte sich positiv über die Bilanz der zwischenstaatlichen Einrichtung und lobte den Einsatz der INFOBEST Vogelgrun/Breisach bei verschiedenen Veranstaltungen (z.b. Salon Régional Emploi Formation in Colmar) zur Information über den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt wurden Informationen zum Thema Rente, Steuer allgemein, Familienleistungen und Arbeitslosigkeit ständig stark nachgefragt. Nach wie vor ist auch das Thema Rentenbesteuerung aktuell. Von deutscher Seite wenden sich zudem vermehrt Arbeitgeber an INFOBEST, um die Modalitäten bei der Einstellung von Grenzgängern zu erfragen. Den Großteil der Ratsuchenden stellen nach wie vor Bürger aus der Region Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald - Emmendingen und dem gesamten Département Haut-Rhin sowie dem Süden des Départements Bas-Rhin. Sprechtage von deutschen und französischen Verwaltungen und Kassen finden auch regelmäßig bei der INFOBEST statt. Einmal pro Jahr findet auch der große Grenzgängersprechtag mit zahlreichen deutschen und französischen Experten statt. Die insgesamt 13 Kofinanzierungspartner sind sich einig, dass sich INFOBEST Vogelgrun/Breisach gemeinsam mit den drei weiteren INFOBEST-Stellen am Oberrhein bei der zunehmenden Mobilität der Arbeitnehmer zu wichtigen Anlaufstellen und Bürgerlotsen entwickelt haben, die den beispielhaften Charakter der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein entscheidend mitprägen. ERFOLGREICHER GRENZGÄNGERSPRECHTAG Beratungsgespräche beim Grenzgängersprechtag vom

8 Am 13. November 2014 fand zum 14. Mal der Grenzgängersprechtag der INFOBEST Vogelgrun/Breisach statt. Einmal im Jahr bietet die INFOBEST Vogelgrun/Breisach diesen Grenzgängersprechtag in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk EURES-T Oberrhein an. An dem Tag sind Experten aus beiden Ländern anwesend und informieren interessierte Bürger. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt in individuellen Gesprächen. Wie jedes Jahr verzeichnete der Grenzgängersprechtag einen großen Erfolg. Circa 150 Termine wurden wahrgenommen. Den Grenzgängersprechtag erfreut sich großer Beliebtheit bei den Bürgern. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Experten aus beiden Ländern am gleichen Tag und am gleichen Ort zu treffen. Die Experten können die Fragen kompetent beantworten, konkrete Lösungen vorschlagen und die nötigen Verfahrensschritte erläutern. An dem Tag können die Experten problematische Fälle bearbeiten aber auch ihr Pendant aus dem Nachbarland treffen, sich austauschen und sich über Gesetzes-und Regelungsänderungen jenseits des Rheins informieren. Wie jedes Jahr wurden die Termine mit den Rentenkassen, den Arbeitsverwaltungen, den Familienkassen und den Krankenkassen besonders stark nachgefragt. * die Arbeitsverwaltungen und EURES-Berater Agentur für Arbeit Freiburg, Pôle Emploi Colmar, Gewerkschaft (DGB Rechtsschutz); die Krankenkassen AOK Breisach und CPAM du Haut-Rhin; die Rentenkassen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und Carsat Alsace- Moselle; die Familienkassen Caisse d Allocations Familiales du Haut-Rhin und Familienkasse Offenburg; die Finanzämter Freiburg-Land, und Colmar sowie die INFOBEST Arbeitsgruppe Rentenbesteuerung ; die IHK Südlicher Oberrhein Freiburg und CCI Colmar. 8

9 SPRECHTAGE BEI DEN INFOBESTEN INFOBEST PAMINA INFOBEST Kehl/ Strasbourg INFOBEST Vogelgrun/ Breisach INFOBEST PALMRAIN EURES EURES-T EURES-Beraterin zum Arbeitsrecht donnerstags jede zweite Woche auf Termin Agentur für Arbeit, Pôle Emploi Pôle Emploi Agentur Für Arbeit / Pôle Emploi Rentenkassen DRV DRV Krankenkassen AOK CAF Rentenbesteuerung in Deutschland Montags und mittwochs (außer am ) Dienstags und donnerstags Montags alle zwei Wochen Notar Jeden ersten Dienstag im Monat, nachmittags, Grenzüberschreitende Sprechtage

10 INFOBEST PAMINA Altes Zollhaus / D Neulauterburg D: 07277/ / infobest@eurodistrict-regio-pamina.eu F: INFOBEST Kehl/Strasbourg Rehfusplatz 11 / D Kehl am Rhein D: 07851/ / kehl-strasbourg@infobest.eu F: / INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin / F Vogelgrun D: / vogelgrun-breisach@infobest.eu F: INFOBEST PALMRAIN Palmrain / F Village-Neuf D: / / palmrain@infobest.eu F: CH: Impressum: INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin, F Vogelgrun F: / D: / vogelgrun-breisach@infobest.eu Verantwortlich für die November-Dezember-Ausgabe: Laura Berchtold und Delphine Carré Redaktion: Pascale Allgeyer, Christiane Andler, Laura Berchtold, Marc Borer, Bastien Candelier, Delphine Carré, Wibke Déhu-Leidl, Hanna Endhart, Anette Fuhr, Christine Journot-Seiffge, Sandra Kurschat, Maria Rauer, Cindy Schildknecht, Monica Schoch November

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