Bundesministerium der Finanzen März 2008

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1 Bundesministerium der Finanzen März 2008 Ergebnisse und Initiativen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung 2007 einschließlich eines Ausblicks auf das weitere Vorgehen

2 - 2 - A. Entwicklung der Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft in Deutschland Die empirische Studie der Forschungsabteilung der Rockwool-Foundation kommt auf Basis von wiederholten Befragungen zu dem Ergebnis, dass die Schwarzarbeit in Deutschland von 2001 bis 2004 um rund 25 % zurückgegangen ist und 2004 nur gut 3 % des gesamten Arbeitsvolumens ausmacht. Gleiche Arbeitsproduktivität unterstellt, entspräche dies auch einem BIP-Anteil von 3 %. Nach den makroökonomischen Untersuchungen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen und Prof. Friedrich Schneider wird das Volumen der Schattenwirtschaft für das Jahr 2007 auf rund 349 Mrd. geschätzt. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt sind das 14,7 %. Der Anteil ist auch hier deutlich rückläufig und wird für 2007 so gering wie seit 1997 nicht mehr eingeschätzt. Tabelle: Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland nach den Schätzungen von IAW und Prof. Friedrich Schneider Jahr Volumen der Schattenwirtschaft in Mrd. Euro in % des BIP ,0 17, ,1 16, ,2 15, ,5 14, ,0 14,7 Die Studien von IAW und Professor Schneider legen allerdings anstelle der Schwarzarbeit den weiter gefassten Begriff der Schattenwirtschaft zu Grunde. Sieht man von Unterschieden der definitorischen Abgrenzung ab, so ist die Abweichung der verschiedenen Studien im Wesentlichen methodisch bedingt. Makroökonomische Ansätze, wie die so genannte Bargeldmethode von Professor Friedrich Schneider, neigen nach Auffassung der meisten Experten zu Überschätzungen, Befragungen (Rockwool-Studie) dagegen zu Unterschätzungen der Schwarzarbeit. Für das genaue Ausmaß der Schwarzarbeit besteht damit eine beträchtliche Unsicherheitsmarge. Es liegt jedoch in der Natur der Schwarzarbeit, dass Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit nicht genau errechnet und mit absoluten Zahlen belegt werden können. Es stehen keine geeigneteren als die oben dargestellten Methoden zur Messung von Niveau und Entwicklung der Schwarzarbeit zur Verfügung.

3 - 3 - B. Maßnahmen und Erfolge des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Im Folgenden sind, ausgehend von den Eckpunkten der Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung, die bisherigen Erfolge und die weiteren Maßnahmen zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung dargestellt: 1. Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Immer mehr Wirtschaftsbeteiligte schließen sich dem Kampf gegen Schwarzarbeit an. Dazu wurden und werden auf Bundes- und regionaler Ebene so genannte Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Ziel eines gemeinsamen Vorgehens geschlossen. Auf der Basis des bereits 2004 geschlossenen Bündnisses im Bereich der Bauwirtschaft tagen die Bündnispartner (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, BMF), der Zweckverband Ostdeutscher Bauverbände e.v. und weitere Bundesministerien in regelmäßiger Folge unter Leitung des BMF im Arbeitskreis Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (AK Bau). Dieses Bündnis war und ist auch Ausgangspunkt für regionale Bündnisse in der Bauwirtschaft. Im Jahr 2006 wurde ein bundesweites Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe geschlossen. Hier treten der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie im Hinblick auf seine Fachaufsicht über das Bundesamt für Güterverkehr das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam mit dem BMF als Bündnispartner auf. Auch in diesem Bündnis werden Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Praxis in einem regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe unter Leitung des BMF erörtert. Im Jahr 2007 konnte das BMF auch mit den Verbänden der Fleischwirtschaft (Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.v., Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.v., Bundesverband Vieh und Fleisch, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.v., Deutscher Fleischer-Verband e.v., Deutscher Raiffeisenverband e.v., Verband der Fleischwirtschaft e.v., Zentralverband der Deutschen

4 - 4 - Geflügelwirtschaft e.v.) und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten ein Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schließen. Auch in diesem Aktionsbündnis hat ein Arbeitskreis unter Leitung des BMF seine Arbeit aufgenommen. Gespräche über den Abschluss eines weiteren bundesweiten Bündnisses mit der Gebäudereinigerbranche wurden mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks e.v. und der Industriegewerkschaft Agrar Bauen Umwelt aufgenommen. Es wurde bereits grundsätzliches Einvernehmen über ein Aktionsbündnis erzielt. Derzeit wird der Bündnistext abgestimmt. Auch im Bereich des Hotel- und Gastenstättengewerbes findet weiterhin ein konstruktiver Dialog zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und dem BMF statt. Der DEHOGA war jedoch bisher zu einem formellen Bündnis nicht bereit. 2. Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und anderen Stellen Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz 2004 ist geprägt von dem Grundsatz der Zusammenarbeit aller mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung befassten Behörden und Stellen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Das Bundesministerium der Finanzen konnte bisher sechs Vereinbarungen mit Zusammenarbeitsbehörden und -stellen gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) bzw. den jeweils fachaufsichtsführenden Länderministerien abschließen. Drei weitere bzw. aktualisierte Vereinbarungen befinden sich konkret in Vorbereitung und stehen teilweise kurz vor dem Abschluss. Die bereits bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarungen werden regelmäßig in gemeinsamen Erfahrungsaustauschen evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Zusammenarbeitsvereinbarungen konkretisieren jeweils den gesetzlichen Auftrag und legen auf beiden Seiten Grundsätze der Zusammenarbeit auch für den nachgeordneten Geschäftsbereich verbindlich fest. Sie stellen Rechtsgrundlagen und Zweck der Zusammenarbeit, Aufgaben und Befugnisse der beteiligten Behörden und deren organisatorischen Aufbau dar. Weiterhin enthalten sie Regelungen über Wege des Informationsaustausches und der Kontaktaufnahme auf örtlicher Ebene. Die jeweils mitzuteilenden Sachverhalte bzw. Informationen werden in den

5 - 5 - Zusammenarbeitsvereinbarungen möglichst konkret beschrieben, um eine effiziente Informationsweitergabe entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Ziel des Abschlusses aller Zusammenarbeitsvereinbarungen ist, den Informationsaustausch auf der örtlichen Ebene zwischen den Behörden der Zollverwaltung und den jeweiligen Zusammenarbeitsbehörden bzw. -stellen im Sinne von 2 Abs. 2 Satz 1 SchwarzArbG zu intensivieren und dadurch eine effektivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zu erreichen. Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden Die im März 2005 mit den Landesfinanzministerien getroffene Regelung über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) und den Landesfinanzbehörden gemäß 2 Absatz 1 Satz 5 SchwarzArbG legte den Grundstein für die positive Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der FKS und den Landesfinanzbehörden. Sowohl Qualität als auch Quantität des gegenseitigen Informationsaustauschs konnten seither erheblich gesteigert werden. Allein im elfmonatigen Evaluierungszeitraum von Juli 2006 bis Mai 2007 leitete die FKS mehr als Informationen an die Landesfinanzbehörden weiter und erhielt ihrerseits Hinweise. Besonders positiv zur Verbesserung der Qualität des Informationsaustauschs haben die mit Schwerpunkt im Jahr 2007 durchgeführten Schulungsmaßnahmen Steuer schult Zoll bzw. Zoll schult Steuer beigetragen, die das gegenseitige Bewusstsein des Personals für die fachlichen Belange der jeweils anderen Verwaltung deutlich stärkten. Die Schulungen wurden durch praxisorientierte Workshops ergänzt. Gewinnbringend für die Förderung der Qualität der Zuleitungen erwiesen sich auch gegenseitige Hospitationen. Die Zusammenarbeit in Ermittlungsverfahren hat sich deutlich gesteigert. Soweit beide Verwaltungen betroffen sind, werden im gesamten Bundesgebiet Durchsuchungsbeschlüsse von der Steuer- und der Zollverwaltung grundsätzlich gemeinsam vollstreckt. Nach erfolgter Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel teilen die Partner einander regelmäßig die Ergebnisse der Auswertung mit. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Zusammenarbeit zwischen der FKS und den Landesfinanzbehörden spürbar gesteigert hat.

6 - 6 - Zusammenarbeit mit den Berufgenossenschaften Die Vereinbarung des BMF und der gewerblichen Berufsgenossenschaften, vertreten durch den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., über die Grundsätze der Zusammenarbeit der FKS und der gewerblichen Berufsgenossenschaften vom 1. November 2006 hat zu einer verbesserten gegenseitigen Zusammenarbeit geführt und über die darin formulierten Regeln zur Kontaktaufnahme den Informationsaustausch mit den für bestimmte Bereiche zuständigen Schwerpunktberufsgenossenschaften intensiviert. Zusammenarbeit mit den Gewerbebehörden Mit der Vereinbarung des BMF und der Wirtschaftsministerien der Länder über die Grundsätze der Zusammenarbeit der FKS mit den Gewerbebehörden und den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden auf dem Gebiet des Handwerks- und Gewerberechts vom 1. Juli 2007 gelang ein weiterer Schritt zur Förderung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Die Änderung der Gewerbeordnung im September 2005 ermöglichte die Weiterleitung von Daten aus Gewerbeanzeigen an die FKS durch die nach der Gewerbeordnung zuständigen Behörden. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt bundeseinheitliche Grundsätze zu Übermittlungspflichten und Informationsaustausch durch konkrete Vorgaben zur Weiterleitung von Gewerbeanzeigen sowie Fallbeispiele für Hinweise auf Scheinselbstständigkeit in Gewerbeanzeigen. Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden Der Leitfaden des BMF und der Innenministerien der Länder über die Grundsätze der Zusammenarbeit der FKS mit den Ausländerbehörden in den Ländern vom Sommer 2007 zielt darauf ab, die Beschäftigten der Zusammenarbeitsbehörden mit Hilfe von praxisorientierten Regelungen zu sensibilisieren und damit die Zusammenarbeit weiter auszubauen. Das BMF hat den Zusammenarbeitsleitfaden Ausländerrecht für die FKS für verbindlich erklärt. Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Verwaltungsvereinbarung BMF - BA enthält Regelungen zum automatisierten Datenabruf durch die FKS nach 6 Abs. 2 SchwarzArbG, zur Zusammenarbeit zwischen der BA und der FKS bei der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung und zur Erstattung des auf die FKS entfallenden Teils

7 - 7 - der Werkvertragsgebühren. Für den Bereich Werkvertragsverfahren wurde zudem eine gemeinsame Arbeitsgruppe BA - Zoll eingerichtet. Die Zusammenarbeit mit den Dienststellen der BA gestaltet sich in allen Bereichen sehr positiv und wird stetig ausgebaut. Eine neue erweiterte Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen BA und BMF steht kurz vor dem Abschluss. Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem BMF Ende des Jahres 2006 die ab 1. Januar 2007 geltenden Gemeinsamen Grundsätze der DRV und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß 150 Abs. 3 SGB VI über die Ausgestaltung einer Datenbank bei der DRV, in der die Entsendebescheinigungen E 101 gespeichert werden, genehmigt. Die Gemeinsamen Grundsätze treten als dritte Säule der Zusammenarbeit mit der DRV neben die bereits bestehende Gemeinsame Verlautbarung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und des BMF vom 15. Juni 2005 (Gemeinsame Verlautbarung) und die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Verwaltungsvereinbarung zwischen der Datenstelle der Rentenversicherungsträger in Würzburg und der FKS in der jeweils geltenden Fassung. Neben dem schon bisher bestehenden automatisierten Zugriff auf die Daten aller bei der DRV zur Sozialversicherung angemeldeten Arbeitnehmer hat die FKS im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungstätigkeit nunmehr auch Zugriff auf die dort gespeicherten Entsendebescheinigungen E 101. Dies ermöglicht eine verbesserte Bekämpfung des Missbrauchs dieser Bescheinigungen durch ausländische Arbeitgeber. 3. Verbesserung der grenzüberschreitenden internationalen Zusammenarbeit Mit den angestrebten Zusammenarbeitsvereinbarungen zur grenzüberschreitenden Schwarzarbeitsbekämpfung wird v. a. das Ziel verfolgt, die unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zu koordinieren und dadurch im Ergebnis eine abgestimmte und effektive Vorgehensweise im Kampf gegen die Schwarzarbeit zu gewährleisten. Im Jahr 2007 sind die Verhandlungen mit zahlreichen EU-Mitgliedstaaten weiter fortgeschritten. Außerdem wurden nach deren EU-Beitritt zum 1. Januar 2007 auch mit Bulgarien und Rumänien Verhandlungen aufgenommen. Im Dezember 2007 hat sich das bulgarische Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik mit dem Abschluss der Zusammenarbeitsvereinbarung als Staatsvertrag einverstanden erklärt. Im Februar 2008 hat die bulgarische Regierung schließlich den Text eines entsprechenden

8 - 8 - Staatsvertrags angenommen. Die Unterzeichnungsformalitäten einschließlich Termin der Unterzeichnung werden derzeit abgestimmt. Auf der Grundlage des diesen Staatsvertrag umsetzenden Vertragsgesetzes können dann weitere vergleichbare Vereinbarungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Ressortabkommen abgeschlossen werden. Bezüglich der Verhandlungen mit den anderen Staaten über den Abschluss der Zusammenarbeitsvereinbarung als Ressortabkommen sind die Verhandlungen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik am weitesten gediehen. 4. Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Seit dem EU-Beitritt der neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 gab es Hinweise, dass die bestehenden Regelungen zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in verschiedenen Fällen durch Scheinselbstständigkeit oder Vortäuschen von Entsendungen umgangen und Arbeitnehmer illegal überlassen wurden und auch Lohndumping praktiziert wurde. Die von der früheren Bundesregierung im März 2005 eingerichtete Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit hat auch im Jahr 2007 ihre Arbeiten unvermindert fortgesetzt. Insbesondere die Bekämpfung des Missbrauchs der Niederlassungsfreiheit konnte durch den Abschluss der bereits erwähnten Vereinbarung über die Zusammenarbeit der FKS mit den Gewerbebehörden der Länder vorangebracht werden. Außerdem wurde bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung eine zentrale Datenbank eingerichtet, in der die Daten der von den ausländischen Sozialversicherungsträgern übersandten Entsendebescheinigungen E 101 erfasst werden. Für die Kontrollbehörden besteht ein automatisierter Zugriff auf diese Datenbank. Die Datenbank stellt ein wichtiges Hilfsmittel bei der Bekämpfung des Missbrauchs insbesondere der Dienstleistungsfreiheit dar. Im Rahmen des von der Task Force bereits im Jahre 2005 begonnenen partnerschaftlichen Dialogs mit den neuen EU-Mitgliedstaaten wurden weitere Gespräche geführt, in denen sowohl eine Verständigung über die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit herbeigeführt als auch bestehende Missverständnisse ausgeräumt werden konnten. Im Übrigen wurden die Kontrollen der FKS in den vom Missbrauch besonders betroffenen Branchen (Fleisch verarbeitende Industrie, Baugewerbe, Hotel- und

9 - 9 - Gaststättengewerbe sowie Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Gebäudereinigerhandwerk) konsequent fortgeführt. 5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMF und der Zolldienststellen Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMF und der Zolldienststellen hat dazu beigetragen, das Thema Schwarzarbeit stärker in das Bewusstsein der Bürger zu rücken. Ziel ist es, die Sozialschädlichkeit der Schwarzarbeit aufzuzeigen und damit das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung nachhaltig zu verankern. Erforderlich ist ein möglichst breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit der Schwarzarbeitsbekämpfung. Darüber hinaus dient eine permanente und zielgruppengerechte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Prävention. Um diese Ziele zu erreichen, haben BMF und Zollverwaltung im Jahre 2007 ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit einer regelmäßigen Medienpräsenz sowie mit Messeauftritten weiter fortgeführt. 6. Durchführung von Schwerpunktprüfungen durch die FKS Insbesondere durch das große und positive Echo in den Medien erzielen Schwerpunktprüfungen, über die eigentliche Kontrollfunktion hinaus, eine erhebliche präventive Wirkung. In 2007 wurden derartige Prüfungen - in der Taxibranche, - in der Speditions-, Transport- und Logistikbranche - im Gebäudereinigerhandwerk, - im Baugewerbe - in der Fleischbranche durchgeführt.

10 Eckzahlen der Arbeitsergebnisse des Arbeitsbereiches Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung 2006 und 2007 Jahr 2006 Jahr 2007 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Anzahl der Personenbefragungen ,73 % Eingeleitete Ermittlungsverfahren von Straftaten ,22 % Eingeleitete Bußgeldverfahren ,66 % Abgeschlossene Ermittlungsverfahren ,9 % wegen Straftaten 1) Abgeschlossene Bußgeldverfahren 1) ,91 % Schadenssumme 2) im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen Schadenssumme aus Ermittlungsverfahren der Landesfinanzverwaltung, die aufgrund von Prüfungs- oder Ermittlungserkenntnissen der FKS veranlasst wurden 3) Summe der Geldstrafen (einschließlich Wertersatz) von Urteilen und Strafbefehlen 603,6 Mio. 561, 8 Mio. - 6,93 % 37 Mio. 19,8 Mio. 25,4 Mio. + 28,28 % Freiheitsstrafen (Jahre) ,49 % Höhe der festgesetzten Bußgelder 46,4 Mio. 51,9 Mio. + 11,85 % Wert der zur Vermögensabschöpfung gesicherten Vermögensgegenstände 15,6 Mio. 29,4 Mio. + 88,46 % 1) Die Zahl der abgeschlossenen Straf- und Bußgeldverfahren bezieht sich nicht ausschließlich auf Verfahren, die 2006 bzw eingeleitet wurden. 2) Die im Ermittlungsverfahren nachweisbaren und quantifizierbaren Schäden, die in den Schlussberichten an die Staatsanwaltschaft/Verwaltungsbehörde ausgewiesen sind. Mögliche Schäden: Nicht gezahlte Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Mindestlöhne, Urlaubskassenbeiträge, erschlichene Sozialleistungen u.a. 3) Angabe wurde 2007 erstmalig gesondert erfasst und ist beschränkt auf Daten, welche die Landesfinanzverwaltung der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt hat. Unabhängig von diesen zahlenmäßig erfassten Arbeitsergebnissen kommt den Maßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine erhebliche präventive Wirkung für Beitrags- und Steuerehrlichkeit zu. Die aufgrund dieser Präventionswirkung erzielten Mehreinnahmen an Sozialversicherung und Steuern können nicht berechnet und explizit in

11 absoluten Zahlen belegt werden. Dies liegt in der Natur der Schwarzarbeit begründet, die sich im Verborgenen abspielt. Als Anlage 1 ist zusätzlich die Jahresbilanz 2007 des Arbeitsbereichs FKS - gegliedert nach Hauptzollämtern - beigefügt. C. Ausblick Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung hat für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die FKS wird ihre Kontrollen einschließlich Schwerpunktprüfungen unvermindert fortsetzen und dabei aufgedeckte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen. Unter Leitung des BMF setzen die Arbeitskreise der Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und in der Fleischwirtschaft ihre Tätigkeit fort. Der Abschluss eines bundesweiten Aktionsbündnisses mit der Gebäudereinigerbranche wird für 2008 angestrebt. Die Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wird auch im Jahr 2008 ihre Arbeiten vorantreiben. Die Kontrollen der FKS in den vom Missbrauch betroffenen Branchen werden zu diesem Zweck weiter fortgeführt. Die Zusammenarbeit mit den Ländern soll ebenfalls weiter intensiviert werden. Weitere Gespräche im Rahmen des partnerschaftlichen Dialogs mit den neuen EU- Mitgliedstaaten sind geplant. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Stellen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung wird im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bund-Länder-Besprechungen und über den Abschluss von Zusammenarbeitsvereinbarungen weiter intensiviert und gestärkt. Nach den Vorstellungen des BMF sollen mit möglichst vielen Zusammenarbeitsbehörden nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Für 2008 ist u.a. ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen BMF und den Arbeits- und Sozialministerien der Länder über die Zusammenarbeit der FKS mit den Landesarbeitsschutzbehörden beabsichtigt. Außerdem haben aufgrund der Einführung eines Mindestlohns für Briefdienstleistungen zum 1. Januar 2008 und der hieraus resultierenden Kontrollerfordernisse Gespräche zwischen dem BMF und der Bundesnetzagentur über eine Zusammenarbeit und einen gegenseitigen Informationsaustausch stattgefunden. Das BMF und die Bundesnetzagentur haben sich auf den zeitnahen Abschluss

12 einer förmlichen Zusammenarbeitsvereinbarung verständigt. Der Entwurf einer Zusammenarbeitsvereinbarung wird derzeit gemeinsam erarbeitet. Im internationalen Bereich werden die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten zum Abschluss bilateraler Zusammenarbeitsvereinbarungen fortgeführt. Da mit Bulgarien lediglich noch die Unterzeichnungsformalitäten abgestimmt werden müssen, ist davon auszugehen, dass der beabsichtigte Staatsvertrag noch im ersten Halbjahr 2008 unterzeichnet werden kann. Auch mit Tschechien ist mit einem zeitnahen Abschluss eines Ressortabkommens zu rechnen.

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