Sichere Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen

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1 Gemeinsames Projekt des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin und des Landesamtes für Arbeitsschutz Brandenburg Abschlußbericht 2004 zum Projekt: Sichere Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen Projektleitung: Udo Hoffmann LAGetSi Berlin Projektgruppe: LAS Brandenburg Regionalbereich West LAS Brandenburg Regionalbereich Ost LAS Brandenburg Regionalbereich Süd LAGetSi Berlin

2 Seite 2 des Abschlußberichtes zum Projekt: Zusammenfassung Unvorschriftsmäßige Speisestellen für die Elektroenergieversorgung auf Baustellen sind immer wieder Ursache für sehr schwere Unfälle, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk schreibt deshalb den Einsatz von besonderen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen vor und konkretisiert die möglichen Speisepunkte zur Versorgung von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln. Wichtigste Forderung der Richtlinie BGI 608 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen ist der Einsatz von besonderen Speisepunkten, die eine erhöhte Sicherheit beim Betrieb von elektrischen Geräten auf Baustellen gewährleisten. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Steckvorrichtungen (Steckdosen) in bestehenden ortsfesten Anlagen. Neben den bekannten Baustromverteilern (mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtung) sind noch Schutzverteiler und ortsveränderliche Schutzeinrichtungen oder Kleinstbaustromverteiler bei kleinen Baustellen zulässig, die auch an ortsfesten Anlagen betrieben werden können. Alle diese Verteiler oder Schutzeinrichtungen besitzen als zusätzlichen Schutz einen FI-Schalter bzw. Fehlerstromschutzschalter. Der Einsatz dieser Geräte mit Fehlerstromschutzschaltern (auch bekannt als RCD) bedeutet eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Elektrosicherheit auf Baustellen. Es gibt aber eine sehr deutliche Diskrepanz zwischen dem was in den Vorschriften und dem Regelwerk festgeschrieben ist und dem was in der Realität von den Ordnungsbehörden bei den Besichtigungen festgestellt wird. Der Einsatz von zulässigen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen ist leider immer noch völlig unbefriedigend. Trotz verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit zwei durchgeführten Projekten zu diesem Thema konnte die Einsatzhäufigkeit von Baustromverteilern, Schutzverteilern und ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen nicht erhöht werden. Es fehlt ein Bewusstsein für die Problematik der Baustromversorgung und Ursache für den mangelhaften Einsatz von zugelassenen Speisepunkten ist oftmals die Unkenntnis der Betriebe über das bestehende Regelwerk. Den Betrieben ist offensichtlich nicht klar, dass sie selbst für die Wahl des richtigen Speisepunktes verantwortlich sind und dies auch beeinflussen können. Wenn kein Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder ein anderer zugelassener Speisepunkt zur Verfügung steht, dann muss mit eigenen Mitteln ein zulässiger Speisepunkt hergestellt werden. Diese eigenen Mittel sind z. B. ein Schutzverteiler für Baustellen oder eine

3 Seite 3 des Abschlußberichtes zum Projekt: ortsveränderliche Schutzeinrichtung. Diese Einrichtungen dürfen an Steckvorrichtungen ortsfester Anlagen betrieben werden. An diese Schutzeinrichtungen werden dann die elektrischen Betriebsmittel angeschlossen. Auf Grund der schlechten Situation bei der Stromversorgung insbesondere auf kleinen Bau- und Montagestellen und den immer wieder auftretenden Unfällen im Zusammenhang mit unzulässigen Speisepunkten wird diese Problematik auch künftig ein Schwerpunkt der Arbeit in den Ämtern für Arbeitsschutz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg sein. Die Haupterkenntnisse des Projektes lassen sich in 4 Punkten zusammenfassen: 1. Durch das neu eingeführte Kriterium "funktionsfähiges ortsfestes Netz" ist eine sehr objektive Bewertung bei der Stromversorgung auf "kleinen", aber auch auf größeren Baustellen möglich % mangelhafte Speisepunkte auf Baustellen mit vorhandenem funktionsfähigem ortsfesten Netz, die während der Besichtigungen festgestellt wurden, sind völlig unakzeptabel. Hier sind weitere Aktivitäten erforderlich. 3. Kleinstbaustromverteiler wurden als nicht geeignete Geräte für eine zulässige Stromversorgung im praktischen Einsatz festgestellt. Hier geht eine dringende Empfehlung an die für die Erstellung der BGI 608 Verantwortlichen, wirksame Veränderungen im bestehenden Regelwerk vorzunehmen. 4. Die Aufsichtstätigkeit bleibt unter den bestehenden Rahmenbedingungen (Deregulierung, Trend zu kleineren Einheiten) bei den kleinen Betrieben besonders wichtig.

4 Seite 4 des Abschlußberichtes zum Projekt: Inhaltsverzeichnis Seite Zusammenfassung 2 Inhaltsverzeichnis 4 1. Einleitung Vorwort Zielstellung des Projektes Gemeinsame Projektdurchführung in Berlin und Brandenburg Rechtliche Grundlagen, technische Regeln und weitere Literaturstellen Durchführung Problemlage, Unfallgeschehen und Vorbereitung Checkliste für die Kontrollen auf den Baustellen Konzeption für die Durchführung der Kontrollen der Baustromversorgung Auswertung Auswertung der Besichtigungen an Hand der Checklisten Verwaltungshandeln und allgemeine Erkenntnisse 30

5 Seite 5 des Abschlußberichtes zum Projekt: 3.3 Problembereich Kleinstbaustromverteiler Zusammenfassung Ergebnisse und Ausblick Auswertung und Erfahrungen aus der gemeinsamen Projektdurchführung in Berlin und Brandenburg Allgemeine Einschätzung des Erfolgs der Projektarbeit und weiterreichende Erkenntnisse bei der Anwendung des technischen Regelwerkes Checkliste Checkliste Seite 1 geändert mit Erfassung funktionsfähiges ortsfestes Netz 51 Quellennachweis für die Bilder: alle Bilder stammen vom Autor

6 Seite 6 des Abschlußberichtes zum Projekt: 1. Einleitung 1.1 Vorwort Das Projekt Baustromversorgung auf Bau- und Montagestellen ist in ähnlicher Form in den Jahren 2001 und 2002 im Bundesland Berlin durchgeführt worden. Auf Grund der Erkenntnisse aus den beiden Projekten wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Situation auf den Baustellen zu verbessern. Da sich die vorgefundenen Mängel im Bezug auf die Nutzung von sicheren Speisepunkten für die Stromversorgung auf kleinen Baustellen nicht verbessert haben, entstand die Idee ein neues Projekt in Berlin und gleichzeitig im Nachbarbundesland Brandenburg gemeinsam durchzuführen. Bild 1 Baustelle Berlin

7 Seite 7 des Abschlußberichtes zum Projekt: 1.2 Zielstellung des Projektes Heute werden auf Baustellen eine Vielzahl von elektrischen Geräten, Maschinen und technischen Hilfsmitteln eingesetzt. Die Nutzung und der Umgang mit elektrischem Strom sind für jeden selbstverständlich und der Umgang damit ist durch viele Schutzmaßnahmen sehr sicher geworden. Trotzdem sind jedoch immer wieder tragische Stromunfälle zu beklagen. Die Hälfte aller tödlichen Stromunfälle in der gesamten gewerblichen Wirtschaft ereignet sich auf Baustellen, und Unfälle mit elektrischem Strom haben meist schwerwiegendere Folgen als andere Unfälle. Von 1000 Unfällen, die nicht mit Strom zusammenhängen, enden 1,5 Unfälle tödlich, bei 1000 Stromunfällen sind jedoch 29 Unfälle mit tödlichem Ausgang zu beklagen. Das Gefahrenpotential des elektrischen Stromes auf Baustellen ist um vieles größer als in der gewerblichen Wirtschaft. Wo sind die Ursachen dafür zu suchen? Eine Baustelle ist nur ein Provisorium. Die vorhandenen Bedingungen ändern sich ständig, es gibt viele Firmen, die immer nur zeitweise zusammen arbeiten, oft herrscht ein großer Termindruck. Unter den harten Bedingungen auf der Baustelle gibt es eine hohe Beanspruchung der eingesetzten elektrischen Betriebsmittel, was zu Beschädigungen der Isolation, des gesamten Gerätes oder auch zu Schutzleiterunterbrechungen führen kann. Die möglichen Fehlerquellen sind vielseitig und nicht immer durch den einzelnen Mitarbeiter erkennbar oder die Firma zu beeinflussen. Eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Elektrosicherheit stellt der Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern (auch bekannt als FI-Schalter oder RCD) dar. So fordern die DIN VDE-Normen den Einbau von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen u. a. in Stromkreisen für Feucht- Nass- und Außenbereiche, landwirtschaftliche Betriebsstätten, Campingplätze, Bootsliegeplätzen, feuergefährdete Betriebsstätten und Baustellen. Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk schreibt deshalb den Einsatz von besonderen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen vor und konkretisiert unter Zugrundelegung von DIN VDE und DIN EN (VDE 0660 Teil 501) die möglichen Speisepunkte zur Versorgung von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln. Wichtigste Forderung der Richtlinie BGI 608 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen bzw. alt ZH 1/271 ist der Einsatz von besonderen Speisepunkten, die eine erhöhte Sicherheit beim Betrieb von

8 Seite 8 des Abschlußberichtes zum Projekt: elektrischen Geräten auf Baustellen gewährleisten. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Steckvorrichtungen in bestehenden ortsfesten Anlagen. Neben den bekannten Baustromverteilern (mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtung) sind noch Ersatzstromerzeuger und Transformatoren mit getrennten Wicklungen zugelassen. Nach 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitschutzes zu treffen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die getroffenen Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bild 2 Baustelle mit Baustromverteiler in Neuruppin Die Anwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen auf Baustellen ist deshalb so wichtig, weil die Auswirkungen von Fehlern bei der Anwendung von Elektroenergie nicht nur einzelne Nutzer treffen können, sondern auch andere Arbeitnehmer und auch Arbeitnehmer anderer Firmen. Die Gefährdungen können sich auch auf völlig unbeteiligte Dritte auswirken

9 Seite 9 des Abschlußberichtes zum Projekt: und zu Stromunfällen führen. So wurden schon ganze Gerüste durch fehlerhafte Leitungen bzw. Geräte unter Spannung gesetzt. Die Vorgaben zum Einsatz von besonderen Speisepunkten gelten auch für kleine Baustellen. Hier sind Kleinstbaustromverteiler, Schutzverteiler und ortsveränderliche Schutzeinrichtungen zulässig, die auch an ortsfesten Anlagen betrieben werden können. Als kleine Baustellen gelten Bereiche, in denen elektrische Betriebsmittel nur einzeln benutzt werden oder die Bauarbeiten nur einen geringeren Umfang haben. Aber genau hier liegt nach unseren Ermittlungen das eigentliche Problem bei der Anwendung der ZH 1/271 bzw. neu BGI 608. Bei größeren Bauvorhaben erfolgt die Einspeisung des elektrischen Stromes über die vorgeschriebenen Baustromverteiler. Es gibt kaum eine andere Möglichkeit zum Betreiben von elektrischen Geräten. Ganz anders stellt sich die Situation aber dar, wenn bereits eine funktionsfähige ortsfeste Anlage vorhanden ist und die auszuführenden Arbeiten nur geringen Umfangs sind. Einige typische Arbeiten sind z. B. die Einrüstung weiter genutzter Gebäude, der Umbau von Gewerberäumen, Fassadenarbeiten, Balkonsanierungen oder Modernisierung von gebäudetechnischen Anlagen, malermäßige Instandsetzungen, Fliesenarbeiten u.s.w. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Die unzulässige Stromversorgung auf Baustellen erfolgt nicht nur auf kleinen Baustellen. Auch auf großen Baustellen sind hier Mängel zu verzeichnen und zwar regelmäßig dann, wenn sich das Baugeschehen dem Ende nähert. Wenn der Bau weitestgehend fertig gestellt ist, erfolgt der Abbau der Baustromverteiler, das ortsfeste Netz ist inzwischen auch funktionsfähig und es sind noch diverse Rest- oder Nacharbeiten auszuführen. Jetzt nutzen die meisten noch tätigen Firmen das nunmehr funktionsfähige ortsfeste Netz, was aber unzulässig ist. Hauptergebnis des 1. Projektes war die Erkenntnis, dass der Einsatz von zulässigen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen völlig unbefriedigend ist. In über 50% der innerhalb des 1. Projektes kontrollierten Betriebe war eine unzulässige Stromversorgung festgestellt worden. Betrachtet man nur die kleinen Baustellen, so erhöht sich der Prozentsatz noch deutlich auf über 60%. Das heißt mit anderen Worten in 2 von 3 kontrollierten Betrieben, die auf kleinen Baustellen tätig waren, wurde keine Einrichtung mit einem FI-Schutzschalter genutzt. Leider waren die Ergebnisse des zweiten in Berlin durchgeführten Projektes zu diesem Thema nicht besser.

10 Seite 10 des Abschlußberichtes zum Projekt: Ursache für den mangelhaften Einsatz von zulässigen Speisepunkten ist oftmals Unkenntnis des bestehenden Regelwerkes. Schwerpunkt der Überprüfungen und Ermittlungen bei diesem Projekt bilden hierbei wieder die kleinen Bau- und Montagestellen. Ziel des Projektes ist es, zum einen zu überprüfen, ob die Situation in Brandenburg den Berliner Erfahrungen entspricht, zum anderen soll der Einsatz von zugelassenen Speisepunkten auf Baustellen sicher gestellt werden. Das bedeutet, dass für das Bundesland Berlin eine Erhöhung der Einsatzzahlen für zulässige Baustromversorgungen auf den Baustellen anzustreben ist. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine gemeinsame Konzeption für die eigentliche Durchführung der Kontrollen und den daraus folgenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen erarbeitet. Bild 3 Einrüstung eines Wohnhauses

11 Seite 11 des Abschlußberichtes zum Projekt: 1.3 Gemeinsame Projektdurchführung in Berlin und Brandenburg Die ersten Vorbesprechungen für das gemeinsame Projekt haben 2003 stattgefunden. Das LAGetSi hat dabei die beiden in Berlin durchgeführten Projekte zur Elektrosicherheit auf Baustellen vorgestellt und es wurden erste Ideen für ein gemeinsames Projekt in Berlin und Brandenburg im Jahr 2004 entwickelt. Im Februar 2004 erfolgten dann in einer weiteren gemeinsamen Besprechung die Konkretisierungen für die Durchführung. Grundlage für das Projekt waren die beiden in Berlin durchgeführten Aktionen zu diesem Thema und es konnten viele bereits vorhandene Unterlagen für die gemeinsame Durchführung des neuen Projektes genutzt werden. Dies hatte zwei entscheidende Vorteile. Erstens reduzierte sich der Arbeitsaufwand für die Vorbereitung und zweitens konnte auf ein bereits zweimal getestetes und auch weiterentwickeltes Überprüfungskonzept zurückgegriffen werden. Am 26. Februar 2004 wurde das gemeinsame Projekt bei einer Besprechung aller beteiligten Mitarbeiter aus Berlin und Brandenburg in Potsdam vorgestellt. In der gleichen Besprechung wurden auch zwei weitere Projekte erläutert, die gleichzeitig mit dem Projekt Elektrosicherheit auf Baustellen durchgeführt werden sollten. Das waren Persönliche Schutzausrüstungen auf Baustellen und Absturzsicherungen auf kleinen Baustellen. Zu den zusätzlich durchgeführten Projekten gibt es jeweils eigene Auswertungen und Projektberichte. Nach einer weiteren Feinabstimmung Anfang März 2004 begann dann ab Ende März die Phase der Überprüfungen. Im August 2004 hat eine gemeinsame Besichtigung des LAGetSi Berlin und des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Neuruppin stattgefunden. Ursprünglich war geplant die Kontrollphase bis Ende November 2004 laufen zu lassen. Da die Auswertungen jedoch vorzeitig benötigt wurden, endete die Besichtigungsphase schon Ende August Die Besichtigungen und die Eintragungen in die Exceltabelle hat dann jedes Amt für sich vorgenommen. Anfang September wurden dann die Ergebnisse, d. h. die ausgefüllten Exceltabellen dem LAGetSi zur Gesamtauswertung übermittelt. Mit dem Übermitteln der Exceltabellen begann wieder eine Phase der intensiveren Zusammenarbeit zwischen dem LAGetSi Berlin und den einzelnen Ämtern in Brandenburg. Am erfolgte dann eine

12 Seite 12 des Abschlußberichtes zum Projekt: gemeinsame Auswertung durch die an der gemeinsamen Aktion beteiligten Mitarbeiter. Zum einen sollten fachliche Erfahrungen aus den Besichtigungen weiter gegeben werden, die in den Checklisten keinen Niederschlag gefunden hatten, zum anderen sollte eine kritische Projektauswertung erfolgen, um herauszuarbeiten was gut und was weniger gut gelaufen ist. Diese gesammelten Erfahrungen sollen auch dazu dienen, bei eventuell weiteren gemeinsamen Projekten, eine optimierte Arbeitsweise zu ermöglichen. In Brandenburg haben insgesamt 19 Mitarbeiter an dem gemeinsamen Projekt gearbeitet, in Berlin waren es insgesamt 5 Mitarbeiter. Der große Unterschied erklärt sich daraus, dass im Flächenland Brandenburg vier verschiedene Ämter bzw. Regionalstellen am Projekt gearbeitet haben.

13 Seite 13 des Abschlußberichtes zum Projekt: 1.4 Rechtliche Grundlagen, technische Regeln und weitere Literaturstellen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I. S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 83 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I Nr. 65 S vom 27. Dezember 2003) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung, vom (BGBl I Nr. 70 vom S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom (BGBl. I S. 2) BGV A 1 (alt VBG 1) Allgemeine Vorschriften BGV A 2 (alt VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGI 608 (alt ZH 1/271) Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen BGI 600 (alt ZH 1/249) Regeln für die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen BGI 594 (alt ZH 1/228) Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung

14 Seite 14 des Abschlußberichtes zum Projekt: DIN VDE , Ausgabe: Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Hauptabschnitt 704: Baustellen (IEC :1989, modifiziert); Deutsche Fassung HD DIN VDE , Ausgabe: Elektrische Anlagen von Gebäuden - Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 53: Schaltgeräte und Steuergeräte; Abschnitt 537: Geräte zum Trennen und Schalten (IEC : A1: 1989, modifiziert); Deutsche Fassung HD S2: 1998 DIN EN ; Ausgabe: Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV) DIN VDE 0661 Ausgabe April 1988 Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen zur Schutzpegelerhöhung für Nennwechselspannung U n = 230 V, Nennstrom I n = 16 A, Nenndifferenzstrom I N 30 ma VDE Schriftenreihe 42 Elektrische Anlagen auf Baustellen Technik 24 Elektrosicherheit auf Bau- und Montagestellen, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin von Dr.-Ing. Peter Lange

15 Seite 15 des Abschlußberichtes zum Projekt: 2. Durchführung 2.1 Problemlage, Unfallgeschehen und Vorbereitung Unvorschriftsmäßige Speisestellen für die Energieversorgung auf Baustellen sind immer wieder Ursache für sehr schwere Unfälle, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Ein besonders tragischer Elektrounfall wird in Elektrosicherheit auf Bau- und Montagestellen von Peter Lange beschrieben: Ein Leitungsroller (Schutzklasse I, Metalltrommel mit Verlängerungsleitung und Schutzkontaktsteckvorrichtung) sollte für Arbeiten im Freien benutzt werden. Mittels Schukostecker wurde er in einer Garage in einer Schutzkontaktsteckdose angeschlossen. Ein Arbeiter erhielt bei Berührung der metallischen Leitungstrommel einen tödlichen Schlag. Eine zweite Person, die den Verunfallten aus dem Unfallstromkreis befreien wollte, erlitt ebenfalls eine tödliche Durchströmung. Eine dritte Person näherte sich der Unfallstelle (feuchter Boden) und bekam auf Grund der Schrittspannung einen tödlichen Schlag. Folgende Fehler führten zu der tödlichen Berührungsspannung auf dem Gehäuse der Leitungstrommel: Die Installation im Haus- und Garagenbereich wurde vor Jahren von einem elektrotechnischen Laien ausgeführt, dabei war der Schutzleiter nicht angeklemmt worden. In der Garagensteckdose war der Leiter durch mechanische Einwirkungen blankgescheuert und hatte Kontakt mit dem Schutzkontaktbügel der Steckdose. Dadurch gelangte die Leiter-Erde- Spannung über die Schutzkontaktverbindung auf die Leitungstrommel. Alle Fehler waren von außen und ohne Prüfung nicht sichtbar. Schlussfolgerungen zur Verhinderung: Errichten von Elektroinstallationen nur durch Elektrofachkräfte Regelmäßige Überprüfung der Elektroinstallation auf ordnungsgemäßen Zustand Verwenden von geeigneten Leitungsrollern (z. B. gekapselt, isolierte Trommel)

16 Seite 16 des Abschlußberichtes zum Projekt: Anschluss von Leitungsrollern auf Bau- und Montagestellen nur über gesonderte Speisepunkte mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD). Unfälle im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischem Strom auf Baustellen tauchen immer wieder in den Berichten der für die Unfalluntersuchung zuständigen Stellen auf. Die Unfalluntersuchungen zeigen, dass beim Einsatz der vorgeschriebenen Speisepunkte die Unfälle hätten vermieden werden können oder aber die Unfallfolgen hätten wesentlich gemildert werden können. Hier noch ein weiteres Beispiel für die fatalen Folgen einer fehlerhaften Baustromversorgung. Reinhard Barnheide vom Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit Schwerin schreibt dazu in seiner Unfallauswertung für den Jahresbericht: Elektrische Durchströmung beim Arbeiten mit einer Kettensäge Ein Dachdecker war zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter damit beschäftigt, Holzarbeiten am Unterschlag eines Gebäudes auszuführen. Diese Arbeiten wurden von der ersten Gerüstebene in ca. 3 m Höhe ausgeführt. Der Dachdecker beabsichtigte, hierzu eine schutzisolierte Elektrokettensäge (Schutzklasse II) zu benutzen. Der Anschluss des Gerätes erfolgte an einem Leitungsroller (Schutzklasse I). Dieser war zuvor über einen Tischverteiler mit zweiadriger Verlängerungsleitung und angeformten Flachstecker mit der Schutzkontaktsteckdose der Hausinstallation (230 V) verbunden worden. Zum Unfallzeitpunkt fasste er den Leitungsroller an, schrie auf, sackte in sich zusammen und drohte vom Gerüst zu fallen. Er konnte vom Gerüst herabgelassen und am Boden entgegengenommen werden. Die herbeigerufene Ärztin reanimierte ihn vor Ort, jedoch verstarb er an den Unfallfolgen im Krankenhaus. Im Rahmen der Unfalluntersuchung war zu ermitteln, wodurch der Leitungsroller unter Spannung stehen konnte. Im Tischverteiler war eine elektrisch leitende Verbindung (Brücke) zwischen Schutzkontakt- und einem Leiteranschluss vorgefunden worden. Diese führte bei ungünstigem Anschluss an die Hausinstallation dazu, dass es zu einem ungewollten Anliegen der Betriebsspannung des stromführenden Außenleiters am Schutzleiterkontakt kam. Der wiederaufgenommene Schutzleiter und die Gehäuse der nachfolgend angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel der Schutzklasse I waren dadurch spannungsführend geworden.

17 Seite 17 des Abschlußberichtes zum Projekt: Durch den o.g. fehlerhaften Anschluss an die Hausinstallation erfolgte auf der Baustelle eine Baustromnutzung mit einer nicht vorschriftsmäßigen elektrischen Anlage für elektrische Betriebsmittel. Die dadurch fehlende durchgängige Schutzleiterverbindung und die Falschpolung des Flachsteckers ließen die Phase auch am Schutzleiteranschluss des Leitungsrollers anliegen und so das metallische Gehäuse unter Spannung stehen. Bei einer gleichzeitigen Berührung des Leitungsrollers und geerdeter Teile, z. B. durch Festhalten an Gerüststangen, kam es dann zur elektrischen Durchströmung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die für die Nutzung von Strom auf Baustellen existierenden Arbeitsschutzregeln nicht eingehalten wurden ( Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen [BGI 608, bisherige ZH 1/271]): - Der ausgewählte Speisepunkt (Hausinstallation) und die angeschlossene Anlage (Tischverteiler, Anschlussleitung, Leitungsrolle) waren nicht zur Nutzung von Baustrom geeignet. Es hätte für die Kleinbaustelle ein zugelassener Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzschalter (max. 30 ma) als Speisepunkt genutzt werden müssen. - Die Anschlussleitung und der Leitungsroller waren nicht vorschriftsmäßig. - Die genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf der Baustelle waren nicht regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand von einer Elektrofachkraft oder bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft worden. Für die Prüffristen gilt ein Richtwert von drei Monaten. Durch unsachgemäßen Einsatz von Elektrogeräten ereignen sich auf Baustellen immer wieder sehr schwere Unfälle. Die Berufsgenossenschaften haben deshalb die technischen Regeln für die Verwendung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Baustellen so gefasst, dass ein höheres Schutzniveau erreicht werden kann. Problem hierbei ist, dass diese Regeln, besonders in kleinen Betrieben nicht immer bekannt sind und auch dann, wenn die Regeln bekannt sind, nicht eingehalten werden. Dabei ist es möglich mit einfachen Mitteln und auch kostengünstig das Schutzniveau bei der Anwendung von Elektroenergie auf Baustellen deutlich zu erhöhen.

18 Seite 18 des Abschlußberichtes zum Projekt: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (BGI 608, alt ZH 1/271 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen ) schreibt deshalb den Einsatz von besonderen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen vor. Diese Speisepunkte sind Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder besondere der Baustellenanlage zugeordnete Abzweige ortsfester Anlagen, die aber über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügen müssen. Weiterhin sind Ersatzstromerzeuger nach DIN VDE oder Transformatoren mit getrennten Wicklungen zugelassen. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Steckvorrichtungen in ortsfesten Anlagen. Der Ausschluss von Steckvorrichtungen in ortsfesten Anlagen betrifft sowohl größere als auch kleine Bau- und Montagestellen. Bild 4 Normale Steckdose - ein unzulässiger Speisepunkt Für kleine Baustellen sind noch folgende Speisepunkte zulässig: - Kleinstbaustromverteiler - Schutzverteiler für Baustellen - ortsveränderliche Schutzeinrichtungen.

19 Seite 19 des Abschlußberichtes zum Projekt: Alle drei aufgezählten Speisepunkte müssen jeweils eine Fehlerstrom- Schutzeinrichtung mit einer Auslösung bei einem Nenndifferenzstrom I N 30 ma besitzen. Bild 5 Speisepunkt aus einer normalen Steckdose abgesichert mit einer ortsveränderlichen Schutzeinrichtung PRCD-S

20 Seite 20 des Abschlußberichtes zum Projekt: 2.2 Checkliste für die Kontrollen auf den Baustellen Zur Durchführung des gemeinsamen Projektes wurde die Checkliste genutzt, die sich im letzten Projekt des LAGetSi zur Elektrosicherheit auf Baustellen bewährt hatte. Die Abbildung der Checkliste ist im Abschnitt 5.0 zu finden. Sie wurde auf Grundlage des technischen Regelwerkes und der gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet. Im Zuge der Auswertung stellte sich heraus, dass die Einschätzung, ob es sich um eine große oder kleine Baustelle handelt, sehr unterschiedlich von den einzelnen Projektmitarbeitern interpretiert wurde. Diese unterschiedliche Erfassung bereitete dann bei der Auswertung einige Probleme. Nachträglich wurde deshalb ein weiteres Kriterium zur Charakterisierung der Baustelle eingeführt, das sehr objektiv ist, nämlich die Feststellung ob ein funktionsfähiges ortsfestes Netz vorhanden ist oder nicht. Die geänderte erste Seite der Checkliste ist im Abschnitt 5.1 dargestellt. Wichtig war auch ein Test des FI-Schalters entweder durch Auslösung oder durch ein Testgerät, welches einen Fehlerstrom simuliert. Durch eine einfache Auslösung des FI-Schalters konnte die Funktionsfähigkeit leicht überprüft werden. Außerdem gab dieser Test die Möglichkeit über die tägliche Kontrolle der Schalter vor Ort mit den Bauarbeitern zu sprechen. In einigen Fällen war den Mitarbeitern vor Ort nicht klar, wie die tägliche Prüfung des FI-Schalters zu erfolgen hat. Außerdem können nun auch Angaben zu den Ausfallraten von Fehlerstromschutzschaltern gemacht werden. Es hatte sich bei den ersten Projekten gezeigt, dass es in einigen Fällen schwierig war, die Aussagen der Firmen in jedem Fall zu überprüfen. Es kam schon mal vor, dass sich der Speisepunkt in einem abgeschlossen Raum befand und der Zugang nicht möglich war. Mit dem Testgerät war nun zweifelsfrei nachweisbar, ob sich im Baustromkreis ein Fehlerstrom- Schutzschalter befindet. Die Checkliste umfasst vier Teile: A B C D Allgemeine Angaben Fragen zur Baustromversorgung Fragen zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln Behördliche Maßnahmen

21 Seite 21 des Abschlußberichtes zum Projekt: Die Checkliste wurde so aufgebaut, dass die wichtigsten Fragen zur Elektrosicherheit auf Baustellen in komprimierter Form abgefragt und dokumentiert werden konnten. Eine Probebesichtigung war nicht erforderlich, da die Brauchbarkeit der Checkliste durch die bisherigen Projekte evident war. Die zu besichtigenden Betriebe wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Schwerpunkt der Aktion war die Untersuchung zur Nutzung der vorgeschriebenen Speisepunkte für die Elektroenergieversorgung. Bei der Feststellung von Mängeln an den verwendeten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wurde entsprechend der vorgefundenen Situation und der Schwere der Mängel durch die einzelnen Mitarbeiter reagiert. Bild 6 Fußweg unter einer Rüstung

22 Seite 22 des Abschlußberichtes zum Projekt: 2.3 Konzeption für die Durchführung der Kontrollen der Baustromversorgung Grundlage für das Projekt waren die Ergebnisse der bisher in Berlin durchgeführten Aktionen zum Thema Elektrosicherheit auf Baustellen. Weil die bisherigen Projekte eine sehr mangelhafte Nutzung von zulässigen Speisepunkten auf Baustellen zeigten, sollte die Situation in einem gemeinsamen Projekt der beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg untersucht und werden. Das Projekt diente dabei aber gleichzeitig der Durchsetzung der Forderungen der BGI 608 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen. Ziel ist es und bleibt es, den Einsatz von zulässigen Speisepunkten, d. h. von Speisepunkten mit Absicherung durch FI-Schalter deutlich zu erhöhen. Es wurde die Checkliste genutzt, die sich im letzten Projekt bewährt hatte. Dadurch war es auch möglich, den Vorbereitungsaufwand für die Projektvorbereitung deutlich zu reduzieren. Außerdem konnten die Ergebnisse des Projektes mit den Ergebnissen der bisher durchgeführten Projekte verglichen werden. Schwerpunkt der Kontrollen sollten wieder kleine Bau- und Montagestellen werden (z. B. kleine Teileinrüstungen, malermäßige Instandsetzung kleiner Gewerberäume, Reparatur oder Installation einer Werbebeleuchtung). Kleinbaustellen sind Bereiche, in denen elektrische Betriebsmittel nur einzeln benutzt werden oder die durchgeführten Bauarbeiten überschreiten wegen ihres geringen Umfanges nicht 10 Arbeitsschichten (BGI 608). Ein wichtiger Punkt innerhalb der Konzeption ist das Verfahren bei unvorschriftsmäßiger Nutzung von Baustrom. Dieses Vorgehen ist wichtig für die schnelle und effektive Durchsetzung unserer Forderungen zur Stromentnahme auf Baustellen. Im letzten Projekt wurden generell Anordnungen gefertigt, wenn eine Firma mit unzulässiger Baustromversorgung aus ortsfesten Netzen angetroffen wurde. Damit musste die Firma auch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von Euro entrichten. Dieses Vorgehen wurde nun etwas modifiziert. Da die Geschäftsführer oder sonstigen Verantwortlichen im Allgemeinen nicht auf der Baustelle angetroffen werden, war hier eine telefonische Anhörung das Mittel der Wahl, wobei sich dabei die Möglichkeit geboten hat, die Problematik der Baustromversorgung noch näher zu erklären.

23 Seite 23 des Abschlußberichtes zum Projekt: Die Betriebe erhalten nunmehr maximal drei Arbeitstage Zeit, um die entsprechenden Geräte zu beschaffen. Eine Nachkontrolle war nun unbedingt erforderlich. Es war auch möglich, dass der Kauf der Geräte per Rechnungskopie oder Lieferschein nachgewiesen wurde. Falls der Betrieb nicht reagierte, wurde jetzt eine gebührenpflichtige Anordnung gefertigt. Die Anordnung wurde mit enger Terminsetzung (unverzüglich) und mit sofortiger Vollziehung sehr zeitnah abgeschickt. Für die Anordnung gab es ein Musterschreiben, dass jedem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wurde. Wenn eine besondere Gefahr vorhanden war oder sich die Betriebe uneinsichtig zeigten, war eine sofortige Anordnung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung nötig, was jedoch der betreffende Kollege jeweils im Einzelfall zu entscheiden hatte. Ob weitergehende Maßnahmen, wie z. B. die Stillegung im Rahmen des sofortigen Vollzuges nach 6 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) erforderlich waren, konnte vom Mitarbeiter nur im speziellen Fall vor Ort entschieden werden. In einer gemeinsamen Veranstaltung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter erfolgte die Vorstellung der Konzeption für die Überprüfung der Baustromversorgung auf Bau- und Montagestellen. Die Durchführung der Aktion war über den Zeitraum von 8 Monaten geplant, wurde aber dann auf 5 Monate verkürzt. Die Checkliste, die Exceltabelle und das Merkblatt Nr. 48 "Stromversorgung auf Baustellen" hat das LAGetSi Berlin zur Verfügung gestellt.

24 Seite 24 des Abschlußberichtes zum Projekt: 3. Auswertung 3.1 Auswertung der Besichtigungen an Hand der Checklisten Insgesamt wurden im Rahmen des Projektes "Sichere Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen" 285 Besichtigungen in Berlin und Brandenburg vorgenommen. Zusätzlich erfolgten 48 Nachkontrollen. Es wurden also innerhalb des Projektes in Berlin und Brandenburg insgesamt 333 Besichtigungen durchgeführt. Die bewährte Unterscheidung zwischen größeren und kleineren Baustellen wurde für die Phase der Projektdurchführung beibehalten. Die Einteilung in große und kleine Baustellen erwies sich jedoch im Zuge der Projektauswertung als nicht mehr brauchbar. Ursache dafür sind die unterschiedlichen Auslegungen des Begriffes große und kleine Baustelle. Als kleine Baustellen gelten Bereiche, in denen elektrische Betriebsmittel nur einzeln genutzt werden oder wenn die Bauarbeiten nur einen geringen Umfang haben. Als Bauarbeiten geringen Umfangs werden in der ZH 1/271 bzw. neu BGI 608 solche Arbeiten angenommen, deren Ausführung ca. 10 Arbeitsschichten nicht überschreitet. Entscheidend ist hier nicht die Definition, sondern immer das Vorhandensein von zugelassenen Speisepunkten für die Versorgung der elektrischen Geräte mit Energie. In Brandenburg wurden jedoch für die Größe der Baustelle die Baustellenverordnung zu Grunde gelegt. Als kleine Baustellen wurden die Baustellen betrachtet, die nach der Baustellenverordnung nicht vorankündigungspflichtig sind. Der 2 der Baustellenverordnung sagt, dass Baustellen mit mehr als 500 Personentagen anzukündigen sind. Damit sind die Besichtigungen nicht mehr vergleichbar. Die Definition der BGI 608 ist aber in jedem Fall etwas unscharf, man kann sagen es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Was für den einen Mitarbeiter noch als kleine Baustelle durchgeht ist für einen anderen bereits eine große Baustelle. Diese Schwierigkeit wurde nun mit der nachträglichen Einführung der Frage, ob eine funktionsfähiges ortsfestes Netz vorhanden ist, behoben. Dieses Kriterium ist eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Ein weiterer Vorteil ist, dass nun auch die großen Baustellen mit erfasst werden können. Ist nämlich ein funktionsfähiges ortsfestes Netz auf

25 Seite 25 des Abschlußberichtes zum Projekt: großen Baustellen vorhanden, so darf dieses Netz auch hier nicht genutzt werden. Hier könnte auch die BGI 608 etwas präziser sein. Bei großen Baustellen sind Baustromverteiler die Regel, aber jede große Baustelle nähert sich einmal dem Ende und irgendwann werden dann die vorhandenen Baustromverteiler abgebaut. In diesem Moment sind häufig noch viele Firmen tätig, die diverse Restarbeiten ausführen müssen. Dafür ist dann der Einsatz von Elektrogeräten erforderlich und wieder darf das nun neu errichtete ortsfeste Netz nicht zur Versorgung mit Elektroenergie genutzt werden, da die Geräte dann ohne FI-Schutz im Einsatz wären. Noch ein Argument spricht dafür, hauptsächlich solche Baustellen in die Untersuchung einzubeziehen, bei denen ein funktionsfähiges ortsfestes Netz vorhanden ist. Wenn kein ortsfestes Netz vorhanden ist, kann auch kein falscher Speisepunkt gewählt werden, da die Bereitstellung von Elektroenergie über Baustromverteiler erfolgt, die fast immer korrekt mit den entsprechenden FI-Schaltern ausgestattet sind. Abbildung 1 zeigt die Struktur der besichtigten Baustellen in Berlin und Brandenburg. Anteil Baustellen mit funktionsfähigem ortsfestem Netz im Verhältnis zu allen Baustellen 100,0% 80,0% 60,0% 40,0% Berlin Brandenburg 62,5% Berlin 87,9% Brandenburg 27,5% 20,0% 0,0% Grafik Anteil Baustellen mit funktionsfähigem ortfesten Netz

26 Seite 26 des Abschlußberichtes zum Projekt: Von den 285 besichtigten Baustellen hatten insgesamt 178 ein funktionsfähiges ortsfestes Netz zur Verfügung, d. h. hier war es möglich einen falschen Speisepunkt zu wählen. Dabei ist zu sagen, dass die Fokuszierung auf die Baustellen mit funktionsfähigem Netz besonders in Berlin gelungen ist. Dies ist auch dadurch zu erklären, dass hier Erfahrungen aus zwei bereits durchgeführten Projekten vorliegen. Letztendlich lässt es sich aber erst während der Besichtigung feststellen, ob ein funktionsfähiges ortsfestes Netz vorhanden ist. Bei der Auswertung wird also nicht mehr nach großen und kleinen Baustellen unterschieden, sondern nur danach, ob ein funktionsfähiges ortsfestes Netz vorhanden ist. Folgende Grundannahmen werden für die Auswertung angesetzt: 1. das Vorhandensein eines funktionsfähigen ortsfesten Netzes 2. Offensichtliche systematische starke Abweichungen vom Durchschnitt der 5 Aufsichtsbezirke (Potsdam, Neuruppin, Eberswalde, Cottbus, Berlin) werden in einem Fall eliminiert. Nach diesen Annahmen ergeben sich folgende Ergebnisse: Unzulässige Speisepunkte (d. h. andere Versorgung ohne FI-Schalter) im Verhältnis zu den funktionsfähigen ortsfesten Netzen in Prozent: Berlin 60,7 % Unzulässige Speisepunkte Brandenburg 61,9 % Unzulässige Speisepunkte Berlin Brandenburg 60,8 % Unzulässige Speisepunkte Diese Ergebnisse liegen erstaunlich dicht beieinander. Ein kleiner Rückblick sein noch einmal erlaubt. Bei den ersten beiden in Berlin durchgeführten Projekten lagen die Zahlen für die nicht zulässigen Speisepunkte wie folgt: 1. Projekt 2. Projekt Kleine Baustellen 62 % 68 % Große Baustellen 15 % 24 % Wie man aus der Gegenüberstellung erkennt, sind die Ergebnisse vergleichbar, jedoch etwas von subjektiven Beurteilungen geprägt, was die Einteilung der Baustellen in große und kleine anbetrifft. Die Ergebnisse in Bezug auf die Nutzung von zulässigen Speisepunkten sind unabhängig von der Größe der Baustelle als sehr schlecht einzustufen. Auf 60 % der kontrollierten Baustellen mit funktionsfähigem

27 Seite 27 des Abschlußberichtes zum Projekt: ortsfesten Netz wurden durch die Betriebe unzulässige Speisepunkte verwendet. Das heißt mit anderen Worten jede zweite Baustelle hat eine mangelhafte Stromversorgung der dort eingesetzten elektrischen Betriebsmittel mit den bereits beschriebenen Gefahren für die Nutzer selbst, für andere Mitarbeiter auf den Baustellen und auch für unbeteiligte Dritte. Mängel bei den wiederkehrenden Prüfungen wurden in 101 Fällen festgestellt. Diese Zahl ist aber mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, da die Mitarbeiter auf den Baustellen über die wiederkehrenden Prüfungen nur unzureichend unterrichtet sind. Außerdem waren die Prüfungen nicht Schwerpunkt der Aktion. Selbst bei einer korrekt und fehlerfrei durchgeführten Prüfung eines Elektrogerätes kann es schon nach einem Einsatztag auf der Baustelle so zerstört sein, dass eine erhebliche Gefahr von diesem Gerät ausgehen kann. Dieser Gefahr, die dann von dem defekten Elektrogerät ausgeht, soll ja gerade mit dem Einsatz eines geeigneten Speisepunktes entgegengewirkt werden. Weiter festgestellte Mängel waren z. B. defekte Kabeltrommeln bzw. Leitungsroller, defekte Verlängerungsleitungen, auch defekte Steckdosen wurden beanstandet. In einigen Fällen fehlten die Schutzgläser bei den Baustellenleuchten. Defekte Handgeräte wurden selten bemerkt. Offensichtlich ist es so, dass an Geräten, mit denen der Mitarbeiter persönlich arbeitet, höhere Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Kabeltrommeln, Verlängerungsleitungen oder Steckdosen werden dagegen bezüglich ihres Sicherheitszustandes weniger beachtet. Interessant sind die Auswertungen zum Test der FI-Schalter. Eine tatsächliche Funktion dieses Sicherheitsschalters kann im Notfall lebensrettend sein. Da es in der Literatur Angaben zu höheren Ausfallraten bei sehr langer Einsatzzeit gibt, sollte versucht werden, mit dem Projekt eigene Ermittlungen durchzuführen. Die harten Einsatzbedingungen auf der Baustelle und die Belastungen durch Erschütterungen und vor allem durch Staub dürften sich wie eine verlängerte Einsatzzeit auf die Funktion der FI-Schalter auswirken. Deshalb wurde im Rahmen des Projektes die Auslösungen der Schalter getestet. Wegen des harten Baustellenbetriebes müssen FI-Schalter, die auf Baustellen eingesetzt werden, täglich einmal getestet werden. In 100 der kontrollierten Firmen wurden diese Tests nicht durchgeführt. Aber auch in den anderen Fällen sind die Testintervalle nicht immer entsprechend der Vorschrift gewählt. Manche Betriebe testen die FI-Schalter nur wöchentlich oder sogar nur einmal im Monat. Etliche der befragten Mitarbeiter wussten überhaupt nicht wie eine Testauslösung durchgeführt wird.

28 Seite 28 des Abschlußberichtes zum Projekt: Die Kontrolle der FI-Schalter wurde zum einen durch Auslösung und zum anderen durch ein Testgerät durchgeführt. Zuverlässige Aussagen zum Schaltverhalten lassen sich nur aus dem Test ohne Testgerät ablesen, da das Testgerät zunehmend dazu eingesetzt wurde, zu prüfen, ob überhaupt im Stromkreis ein FI-Schalter vorhanden war. Dies ist eine sehr elegante Methode um zu überprüfen, ob ein FI-Schalter vorhanden ist, denn nicht in jedem Fall ist der Baustromverteiler auch zugänglich. Defekte FI-Schalter Nicht ausgelöster FI-Schalter 6% 94% Grafik 2 Nicht ausgelöste FI-Schalter Von 146 per Hand ausgelösten FI-Schaltern war die Schutzfunktion in 9 Fällen nicht gewährleistet, d. h. der FI-Schalter hat nicht ausgelöst, er hätte seine Schutzfunktion im Erstfall nicht erfüllen können. Das sind 6 % aller getesteten FI-Schalter. Eine nicht zu vernachlässigende Größenordnung. Deshalb ist die Forderung so wichtig: Täglich eine Auslösung des Schalters per Testknopf vornehmen. An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass auch im häuslichen Bereich der FI-Schalter nicht zu stiefmütterlich behandelt wird. Jeder, der

29 Seite 29 des Abschlußberichtes zum Projekt: einen FI-Schalter im privaten Bereich nutzt, sollte es sich zur Angewohnheit machen, monatlich eine Testauslösung durchzuführen. Betrachtet man alle festgestellten Mängel nach Gruppen, so ergibt sich folgendes Bild für die prozentuale Aufteilung der Mängel: Mängel Speisepunkte: 152 Beanstandungen (40 %) Mängel Elektrische Betriebsmittel: 41 Beanstandungen (11 %) Mängel Prüfungen: 162 Beanstandungen (43 %) Sonstige Mängel: 22 Beanstandungen (6 %) Festgestellte Mängel Sonstige 6% Speisepunkte 40% Prüfungen 43% Elektrische Betriebsmittel 11% Grafik 3 Aufteilung der festgestellten Mängel Wichtig war auch das Konzept der Nachkontrollen. Es wurden 68 Nachkontrollen durchgeführt. Damit wurde auch den Betrieben die Wichtigkeit unserer Aktion und die Bedeutung einer zulässigen Baustromversorgung deutlich gemacht.

30 Seite 30 des Abschlußberichtes zum Projekt: 3.2 Verwaltungshandeln und allgemeine Erkenntnisse Das Verwaltungshandeln wurde in dem gemeinsam durchgeführten Projekt etwas modifiziert. Wurde auf der Baustelle festgestellt, dass die Nutzung von Elektroenergie über unzulässige Speisepunkte erfolgte, so wurde dem Betrieb Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Arbeitstagen, die entsprechenden Geräte für eine ordnungsgemäße Baustromversorgung zu beschaffen. Ordnungsbehördliches Handeln Anzahl 80 Anhörungen Anordnungen Sofortiger Vollzug 11 Grafik 4 Ordnungsbehördliches Handeln Nach drei Arbeitstagen erfolgte dann eine Nachbesichtigung oder der Betrieb hatte durch Übersendung von entsprechenden Unterlagen zu beweisen, dass Schutzverteiler oder ortsveränderliche Schutzverteiler angeschafft wurden. Damit entfiel die schriftliche Anordnung, die ja immer mit Verwaltungskosten und erhöhtem Aufwand für alle Beteiligten verbunden ist. In den meisten Fällen wurde durch die Betriebe auch

31 Seite 31 des Abschlußberichtes zum Projekt: entsprechend der Vorgaben verfahren. In einigen Fällen reagierten jedoch die Betriebe nicht und die Behörde musste dann mit einer gebührenpflichtigen Anordnung den Arbeitsschutz auf der Baustelle durchsetzen. Die Einleitung von Bußgeldverfahren war nicht erforderlich. Im Rahmen des Verwaltungshandelns gab es 78 Anhörungen. Es waren 46 Anordnungen erforderlich und in 11 Fällen war ein sofortiger Vollzug nach 6 VwVG angezeigt, um eine unmittelbare Gefahr abzuwehren. Während der Besichtigungen wurde den Arbeitnehmern die Bedeutung eines zugelassenen Speisepunktes für ihre Sicherheit und die Sicherheit von Dritten erläutert. In den meisten Fällen zeigten sich die Mitarbeiter einsichtig, die Möglichkeiten zur richtigen Wahl eines Speisepunktes muss jedoch der Betrieb vorgeben. Auf den Berliner Baustellen wurden insgesamt 397 Merkblätter LAGetSi Info Nr. 48 Stromversorgung auf Baustellen verteilt. In Brandenburg waren keine eigenen Merkblätter erstellt worden, hier erfolgte ein Verweis auf die Internetseiten des LAGetSi, wo das Merkblatt zum Lesen und auch zum Herunterladen bereit stand. An zugelassenen Speisepunkten waren hauptsächlich Baustromverteiler, Schutzverteiler und ortsveränderliche Schutzeinrichtungen vorhanden. Hier sehen die Ergebnisse wie folgt aus: Baustromverteiler 165 Baustellen Schutzverteiler 18 Baustellen ortsveränderliche Schutzeinrichtung 3 Baustellen Kleinstbaustromverteiler 4 Baustellen andere Versorgung mit FI-Schalter 12 Baustellen andere Versorgung ohne FI-Schalter 102 Baustellen Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen wurden selten bei der Erstbesichtigung angetroffen, jedoch haben sich viele Betriebe für den Kauf von ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen entschieden. Kleinstbaustromverteiler spielen wegen der komplizierten Handhabung kaum eine Rolle, diese Geräte werden auch nicht zur Anschaffung empfohlen. Kleinstbaustromverteiler beinhalten auf Grund ihrer Konstruktion eine besondere Problematik und auch Gefahr für den Anwender.

32 Seite 32 des Abschlußberichtes zum Projekt: 3.3 Problembereich Kleinstbaustromverteiler Wurde bei den beiden letzen Aktionen kein Kleinstbaustromverteiler festgestellt, so waren es bei diesem Projekt 4 Baustellen, wobei 3 Baustellen in Berlin waren. Hier sollen nun die speziellen Erfahrungen geschildert werden, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Kleinstbaustromverteilern ergeben. Kleinstbaustromverteiler besitzen im Allgemeinen für den Anschluss der Elektrogeräte zwei Steckdosen 230 V/16 A. Das Besondere an diesen Geräten ist aber, dass der vorhandene Schutzleiter des ortsfesten Netzes nicht genutzt wird. Ein funktionsfähiger Erdungsleiter muss auf der Baustelle durch den Nutzer selbst hergestellt werden. Die Netzanschlussleitung des Kleinstbaustromverteilers hat also keinen Schutzleiter. Der Kleinstbaustromverteiler selbst muss einen separaten Erdungsleiter besitzen. Dieser Erdungsleiter muss eine einfache Einrichtung zum sicheren Herstellen der Erdverbindung (z. B. Schraubzwinge, Erdspieß) haben. Der Erdungsleiter muss flexibel und isoliert sein und einen Querschnitt von mindestens 10 mm² Cu aufweisen. Dazu gibt es noch eine Reihe von sieben weiteren Sicherheitshinweisen. Damit sind die Mitarbeiter auf der Baustelle, die über kein elektrisches Hintergrundwissen verfügen, schlichtweg überfordert. Da hilft auch die Forderung der BGI 608 wenig, dass die Sicherheitshinweise auch direkt auf dem Kleinstbaustromverteiler angebracht sein müssen. Die Hinweise werden nicht gelesen. Wer glaubt, mit dem Aufdruck von 7 Sicherheitshinweisen auf dem Kleinstbaustromverteiler kann etwas für den korrekten Einsatz der Verteiler auf der Baustelle getan werden, der irrt und er liegt in seinen Vorstellungen jenseits jeder betrieblichen Praxis auf der Baustelle. Folgendes hat sich bei den Besichtigungen im Zusammenhang mit den Kleinstbaustromverteilern zugetragen: Auf einer kleinen Baustelle wurde ein Unternehmen festgestellt, dass keinen zulässigen Speisepunkt nutzte. Im Bauwagen befand sich jedoch ein Kleinstbaustromverteiler. Der verantwortliche Mitarbeiter wurde aufgefordert, den Kleinstbaustromverteiler einzusetzen. Am nächsten Tag erfolgte eine Nachkontrolle.

33 Seite 33 des Abschlußberichtes zum Projekt: Bild 7 Fehlerhafter Anschluss des Kleinstbaustromverteilers Der Kleinstbaustromverteiler war im Hausflur (Berliner Wohnhaus) angeschlossen worden. Der Speisepunkt befand sich in einem Stahlschrank der Elektroverteilung. Als Erdungsanschluss wurde die Lasche des Erdungsleiters an das Scharnier des Stahlschrankes geklemmt (Siehe Bild 7 und Bild 8). Eine Widerstandsmessung des Erdpotentials ergab, dass kein Erdpotential zugeführt wurde. Die gesamte hinter dem Kleinstbaustromverteiler betriebene Elektroanlage arbeitete also ohne Schutzleiter. Der Unternehmer wurde aufgefordert für einen sicheren Einsatz der Kleinstbaustromverteiler zu sorgen, d. h. Beachtung der geltenden Vorschriften für den Einsatz von Kleinstbaustromverteilern. Weiter waren die Mitarbeiter zu belehren. Durch Kontrollen des Einsatzes der Kleinstbaustromverteiler vor Ort sollte der richtige Einsatz der Geräte sicher gestellt werden. Als Alternative wurde dem Unternehmer die Beschaffung von Schutzverteilern oder ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen vorgeschlagen.

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