Aufgabenbeschreibung (Zusammenfassung) Didaktische Systembetreuer/innen (DSB) bzw. IT-Verantwortliche (ITV)

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1 Aufgabenbeschreibung (Zusammenfassung) Didaktische Systembetreuer/innen (DSB) bzw. IT-Verantwortliche (ITV) Die didaktischen Systembetreuer/innen haben als beauftragte Lehrkräfte eine wichtige Mittlerfunktion zwischen Technik und Didaktik. Sie behalten den Überblick über die schuleigene EDV-Ausstattung und deren Auslastung, stellen den Bedarf fest und beraten bei den Ansuchen um Ausstattung oder den Ankauf von Software. Sie stellen eine erste Diagnose bei technischen Problemen und entscheiden, ob sie diese selbst beheben können, oder fordern den technischen Wartungsdienst (DV-Techniker) an. Sie beraten und unterstützen Kolleginnen und Kollegen beim Einsatz der Informationstechnologien, geben Anregungen, organisieren oder vermitteln schulinterne Fortbildungsmöglichkeiten. Zugang zum elektronischen Ticketsystem Alle angemeldeten didaktischen Systembetreuer/innen erhalten einen Zugang zum elektronischen Ticketsystem, über das der technische Wartungsdienst angefordert werden kann. Kenntnisse bzw. Voraussetzungen Didaktische Systembetreuer/innen sind keine Techniker, Für komplexe oder aufwändige technische Arbeiten stehen DV-Techniker zur Verfügung. Sie sollten aber fortgeschrittene PC Nutzer/innen sein und die Bereitschaft mitbringen, sich in diesem Bereich weiterzubilden. Aus dem Wartungskonzept bis 2010 didaktische Aufgaben beraten Lehrer/innen und Schulverwaltung bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausstattung und dem Einsatz von Hard- und Software, koordinieren Stundenpläne für die Nutzung der EDV-Räume und die Angebote und Aktivitäten der einzelnen Klassenräte in diesem Bereich, sind Ansprechpartner im Bereich Neue Medien für die Kolleginnen und Kollegen an der Schule und geben didaktische und organisatorische Hinweise und Hilfen für die Arbeit im Unterricht, entscheiden in Absprache mit dem Kollegium und dem technischen Systembetreuer über die Installation von Software auf Einzel-PCs oder im Netzwerk, stellen den Kontakt zu zentralen Stellen und Diensten im Bereich Neue Medien her, bzw. sind umgekehrt Ansprechpartner für letztere. technische Aufgaben verwalten in Absprache mit den technischen Systembetreuern Zugangsrechte und Passwörter der Benutzer, erstellen bei Problemen eine erste Diagnose bzw. Problembeschreibung, führen einfache routinemäßige Wartungsaufgaben selbst durch, bzw. entscheiden über die Notwendigkeit zur Anforderung des Wartungstechnikers, führen Installation von Programmen teilweise selbst durch oder beauftragen die technischen Systembetreuer damit, erstellen (Vorschläge für) Ansuchen um Ausstattung aufgrund des Bedarfs und des Ausstattungsplanes und verfolgen diese

2 Aus dem Abteilungsübergreifenden Wartungskonzept (ab 2011) 2.3 IT-Verantwortliche an den Schulen An jeder Schule/Schulstelle gibt es eine/n IT-Verantwortliche/n, in größeren Schulstellen auch mehrere. Bereits vorhandene Kräfte (IBB, DSB, teilfreigestellte Lehrkräfte) werden einbezogen und entsprechende Weiterbildung unterstützt. Die IT-Verantwortlichen kennen als Lehrkräfte die Bedürfnisse der Didaktik und haben einen gewissen Einblick in die technischen Zusammenhänge. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Lehrkräften und Schulorganisation auf der einen und DV-Techniker/innen auf der anderen Seite. Sie sind Ansprechpartner im Bereich digitale Medien für die Kolleginnen und Kollegen an der Schule und geben didaktische und organisatorische Hinweise und Hilfen für die Arbeit im Unterricht. Sie unterstützen Lehrkräfte in der Handhabung der digitalen Medien (Usersupport). Sie koordinieren Stundenpläne für die Nutzung der EDV-Räume und die Angebote und Aktivitäten der Schule. Sie führen einfache, routinemäßige Wartungs- und Konfigurationsaufgaben mit dafür vorgesehenen, vom Wartungsdienst bereitgestellten Routinen und Hilfsmitteln selbst durch. Sie sammeln Hinweise und Anfragen der Benutzer, stellen Mängel fest, erstellen eine Problembeschreibung, entscheiden in Absprache mit dem Kollegium und der Schulleitung über notwendige Erweiterungen oder Änderungen im IT-System und beauftragen gegebenenfalls den Wartungsdienst über das vorgesehene Ticketing-System. Die IT-Verantwortlichen erhalten definierte und individuell vereinbarte Eingriffsmöglichkeiten in das System, um bestimmte Aufgaben autonom zu lösen. Dafür werden vom Wartungsdienst geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die einerseits den Arbeitsaufwand auf ein vertretbares Maß reduzieren, andererseits sicherstellen, dass die Stabilität des Gesamtsystems nicht gefährdet ist. Je nach Umfang der Eingriffsmöglichkeit ist auch eine Teilverantwortung für das System verbunden. Aus dem Servicekatalog (ab 2011) 3.1 Eingriffsmöglichkeiten der Schule (IT-Verantwortliche) In einer eigenen Vereinbarung wird für jede Schulstelle getrennt geregelt in welchem Umfang die IT- Verantwortlichen die Möglichkeit für Eingriffe in das System haben. Für alle Eingriffe für die die Schule keine Berechtigung hat ist der WD zuständig und verantwortlich. Je nach Umfang der Berechtigungen übernehmen die IT-Verantwortlichen Verantwortung für die Teile des Systems, dies sie beeinflussen können. IT-Verantwortliche haben IT-Verantwortliche können Schule übernimmt Verantwortung Berechtigung, um über eigene Tools gezielte Aufgaben durchzuführen Berechtigungen als lokaler Administrator Berechtigung für RIS- Installation u. Hinzufügen von Arbeitsstationen zur Domäne Berechtigungen als Domänen- Administrator Benutzer anlegen, löschen, Passwörter zurücksetzen, Internet freischalten, usw. auf den IT-Arbeitsplätzen lokal Software oder Gerätetreiber installieren und entfernen Arbeitsstationen automatisiert im Netz wiederherstellen überall in der Netzwerkdomäne eingreifen für die beeinflussbaren Bereiche und erledigt die damit zusammen-hängenden Arbeiten in der Regel selbst für die in Eigenregie installierte Software und eventuelle Beeinträchtigungen der durch Wechselwirkungen oder unsachgemäße Installation für etwaige lokal abgelegte Daten der User und die Nachinstallation von nicht automatisierbarer Software für die Domäne Technische Grundkenntnisse DSB (Checkliste persönliche Agenda) - 2 -

3 Meine Kenntnisse Auspacken, Aufstellen, Anschließen von (Einzel-)PCs und Notebooks Anschluss und Inbetriebnahme von Beamern an zugehörigem PCs bzw. Notebooks Überprüfung der Kabelverbindungen und aktiver Netzwerkteile Erstellen einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung Erstellen und Verfolgen von Tickets Beheben von Papierstaus bei Druckern, Austausch der Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinte, Papier) Neuinstallation eines Netzwerk-PCs über die vorbereitete automatisierte Installation Test der Internetverbindung Lokale Installation und Deinstallation von Software (entsprechende Berechtigung vorausgesetzt) Überblick über Softwarelizenzen u. Datenträger der Schule, Kenntnis der Lizenzbestimmungen. Kennen elementarer Netzwerkzusammenhänge, und IT- Begriffe Unterschiede zwischen Peer to Peer Netzwerken und Netzwerkdomänen Überblick/Kenntnisse über verschiedene Möglichkeiten von Benutzerzugängen (Benutzer-Profile, Berechtigungen) Abschätzen von Bandbreiten der Internetverbindung und Bedarf für bestimmte Internetanwendungen Zurücksetzen von Passwörtern (mit entsprechendem Tool) für Lehrkräfte und Schüler - 3 -

4 Die häufigsten Probleme und Aufgaben für DSB (von DSB bei Kursen genannt) Organisatorisch Herrichten Beamer + PC Fortbildung organisieren Bestellung Software Ausleihe Notebooks Bestellung Computer Ticket, Fehlermeldung (3) Technisch Druckerprobleme, Patronen wechseln (6) Installation Software (4) Internetverbindung (4) (2) Beamer (Kabel) (2) Drucker und Computer anschließen USB Stick, MP3 Player Virus Anmeldung, Password Blitzschaden Hardwareprobleme Benutzerunterstützung Beratung: Softwareprobleme, Office, Probleme mit Word u. Powerpoint (3) Verfassen und verschicken von s (Anhang) (2) Lösung von technischen Problemen Möglichkeiten der Nutzung von PCs aufzeigen Ökonomisches Arbeiten am PC Virus Zeugnisse (oder andere wichtige Dokumente) gelöscht - 4 -

5 Klärung der eigenen Rolle und (momentanen) Schwerpunkte Für mich selbst und als Rückmeldung an das Lehrerkollegium/die Schulleitung Didaktik Technik Organisation Was bin ich bereit / in der Lage zu machen? Unter welchen Bedingungen kann ich was anbieten? In welchem Umfang / wann stehe ich zur Verfügung? - 5 -

6 Aufgabenbeschreibung DV-Techniker/in (Okt. 2009) Der/die DV-Techniker/in hat seinen/ihren Dienstsitz in der Schule, der er/sie dienstrechtlich zugeordnet ist und betreut im Außendienst, über Fernwartung und durch telefonische Unterstützung die umliegenden, in seinem/ihren Wartungsbezirk zusammengefassten Schulen. Dazu arbeitet er/sie mit den didaktischen Systembetreuer/innen und dem Kernteam IT-Didaktik zusammen. Er/sie führt, Installations-, Konfigurations- und Wartungsaufgaben nach festgelegten Standards durch, mit dem Ziel bestmöglich funktionierende EDV-Anlagen und Netzwerke für den didaktischen Einsatz in allen Schulen bereitzustellen. Vom Wartungsdienst berücksichtigt werden ausschließlich Geräte und Netzwerkstrukturen der Didaktik, die zum Inventar der Schule gehören und mit den orangen Inventaretiketten versehen sind, nicht aber Geräte der Schulverwaltung (gelbe Inventaretiketten) oder private Geräte der Lehrkräfte oder Schüler. Die Berechnung des Wartungsbedarfs und die Verteilung der Jahres-Arbeitszeit der DV- Techniker/innen auf die einzelnen Schulen erfolgt durch die zentralen Koordinierungsstelle aufgrund von Indikatoren zur Quantifizierung des Wartungsaufwandes laut Beschluss der Landesregierung 4274/2007. Die vorgesetzte Schulführungskraft verwaltet den/die DV-Techniker/in so, dass die Serviceleistung für alle zugeordneten Schulen gleichermaßen im Rahmen der Qualitätskriterien gewährleistet ist. Die wöchentliche Arbeitszeiteinteilung des/der DV-Techniker/in ist nicht an den Unterrichtsstundenplan der Schule seines/ihres Dienstsitzes gekoppelt. Bereitstellen der Grundkonfiguration Einrichtung der Grundstruktur (Server, Netzwerkfunktionalität, Arbeitsplätze, Peripheriegeräte); Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Benutzerverwaltung und Zugangskontrolle; Konfiguration von Einstellungen für die Netzwerksicherheit und die automatische Datensicherung; Installation neuer Geräte oder Netzwerkkomponenten; Installation definierter Software (Basis-Softwarepaket); Bereitstellung von Hilfsmitteln bzw. Mechanismen zur automatisierten Wiederherstellung der Client-Grundinstallation einschließlich Basis-Softwarepaket. Beheben von Störungen Behebung von Störungen, die auf Software- oder Netzwerkfunktionalität beruhen; Diagnose von Hardwaredefekten und Durchführung von Reparaturen soweit die Mängel durch einfachen Austausch von Komponenten (CD/DVD-Laufwerk, Festplatte, RAM, Steckkarten) zu beheben sind. Empfehlung für die weiteren Schritte (Abschreibung, Reparatur durch Fachbetrieb). Die Beschaffung von Ersatzteilen oder die Beauftragung für notwendige Reparaturarbeiten durch Dritte erfolgt durch die betreffende Schule. Beratung und Überwachung Technische Beratung im Zusammenhang mit o dem Ankauf von Hardware, Software und Verbrauchsmaterial; o Datenschutz und Sicherheitsplan der Schule; o Aufbau der Netzwerkstruktur und der Definition der Sicherheitsrichtlinien. Routineüberprüfungen und Stichproben an Hardware, Software und lokaler Netzstruktur zum Zweck der Früherkennung bzw. Vermeidung von Systemschwächen und Störungen; Organisation von Maßnahmen zur regelmäßigen Datensicherung und Überprüfung der Wirksamkeit; Technische Überprüfung von Logdateien (bei Wahrung der Privacy). Eigene kontinuierliche Weiterbildung (Zeitrahmen ca. 10% der Jahresarbeitszeit) Durch Selbststudium, Recherche, Reflexion und Austausch von Praxiserfahrungen; Durch Besuch von zentral organisierten oder individuellen Fortbildungsveranstaltungen, internen Workshops und Informationstreffen

7 Bei der Installation von Software sind zwei Aspekte zu beachten, ein lizenzrechtlicher und ein technischer Aspekt Lizenz- bzw. Urheberrecht Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das heißt der Autor bzw. der Rechteinhaber (z.b. Softwarehaus oder Vertreiber) entscheidet unter welchen Bedingungen die Software genutzt werden darf. Dabei gibt es verschiedene Lizenzmodelle, die auf dem Datenträger, der Verpackung, einem beiliegenden Lizenzvertrag oder einer Beschreibung, meist auch beim Start der Installation angeführt sind. Kommerziell vertriebene (gebührenpflichtige) Software. Für einen Großteil der Software sind Lizenzgebühren zu bezahlen, die üblicherweise im Kaufpreis des Datenträgers enthalten sind. In der Regel und wenn nicht ausdrücklich anders angegeben gilt diese Lizenzgebühr für die Installation und Nutzung der Software auf einem (1) PC Arbeitsplatz. Ein Kopieren oder mehrfaches Installieren ist in diesem Fall (auch wenn evtl. technisch möglich) nicht erlaubt. Von bestimmten Softwareprodukten ist es möglich Mehrfachlizenzen, Klassenraum- oder Schullizenzen zu erwerben, die es erlauben, die Software auf einer bestimmten Anzahl oder auch allen PCs eines PC-Raumes oder einer Schule zu installieren un zu nutzen. Für wie viele PCs das gilt, ist dann in den Lizenzbestimmungen der Software angegeben. Das deutsche Schulamt stellt den Schulen über zentrale Verträge mit Softwarehäusern Lizenzen von bestimmter Software für die in der Didaktik verwendeten PCs zur Verfügung. Zur Zeit ist das für das Betriebssystem Windows, für MS-Office, für einen Virenscanner und einige wenige andere ausgewählte Software. Genauere Informationen finden Sie auf dem südtiroler Schulportal Dasselbe gilt (falls nicht anders angegeben) auch für Programmen die z.b. auf Heft-CDs von Computerzeitschriften als Vollversionen verbreitet werden. In der Regel gilt die Nutzungslizenz die mit dem Kauf der Zeitschrift erworben wird für den Besitzer der Zeitschrift, oder es ist für die Installation eine namentliche Online-Registrierung notwendig, durch die das Recht zur Installation auf dem eigenen PC erworben wird. Freeware und OpenSource-Ware Im Internet werden auch Programme verbreitet, für die der Autor das Kopieren und die freie (kostenlose) Nutzung ausdrücklich erlaubt. Oft ist dieses freie Nutzungsrecht auf den privaten Bereich oder den Bildungsbereich beschränkt. Freeware (kostenfreie Software) erlaubt eine freie, kostenlose Nutzung (evtl. unter bestimmten Bedingungen), jedoch nicht Veränderung der Software. Open-Source (auch freie Software ) erlaubt darüber hinaus auch die Weiterentwicklung und Anpassung der Software. Die erlaubte Nutzung bzw. die Bedingungen unter denen die Software kostenlos genutzt werden darf ist immer ausdrücklich in den Lizenzbestimmungen angegebenen, die üblicherweise während der Installation angezeigt werden. Auf den vom Schulamt in den letzten Jahren zugewiesenen PCs ist eine Reihe von kostenloser bzw. freier und geeigneter Software vorinstalliert. Auf der Webseite (Schul-Netz- Südtirol) gibt es eine Übersicht über für die Schule empfohlener (Kosten-)freier Software inklusive Internetlink zum Herunterladen. Free- und OpenSource-Ware hat den Vorteil, dass sie ohne Kosten auf einer beliebigen Anzahl von PCs der Schule installiert werden kann und dass sie auch Schülern für die Arbeit zuhause zur Verfügung gestellt werden kann. Haftung Für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist rechtlich letztlich der Direktor der Schule verantwortlich, auch wenn die Verwaltung der Lizenzen oder die Handhabung teilweise delegiert werden kann. Die Techniker des technischen Wartungsdienstes arbeiten ausdrücklich im Auftrag der Schule und haften nicht für die lizenzrechtliche Korrektheit

8 Technischer Aspekt Da beinahe jede Software sich bei der Installation mehr oder weniger tief mit dem Betriebssystem verzahnt, beeinflusst praktisch jede Installation von Software das Verhalten des Gesamtsystems. Je mehr Software (womöglich sogar unsachgemäß) auf einem PC installiert (oder auch wieder entfernt) wird, umso langsamer und instabiler wird das System. Software kann sich gegenseitig beeinflussen, Fehlfunktionen verursachen oder im Extremfall den gesamten PC zum Absturz bringen. In Schulen werden PCs deshalb oft so konfiguriert (eingestellt) dass normale Benutzer nicht die Möglichkeit haben, selbst Software zu installieren oder Veränderungen am System vorzunehmen. Diese Einschränkungen verbessern die Stabilität und Verlässlichkeit eines PCs über den Verlauf des Schuljahres und können den Wartungsaufwand erheblich reduzieren. Aber auch wenn ein PC Arbeitsplatz keinen solchen Einschränkungen unterliegt, sollte Installation von Software unbedingt vorab (nach Möglichkeit vor dem Ankauf) mit dem didaktischen Systembetreuer oder dem zuständigen DV-Techniker abgesprochen werden. Es empfiehlt sich auch, die Auswahl von Software gezielt vorzunehmen und im Kollegium genau abzuklären, wer, wie häufig, mit welchem Ziel die Software einsetzen wird. Die Bereitstellung von zusätzlicher Software ist unter Umständen mit Kosten, immer aber mit Zeitaufwand verbunden. Analog zur Einführung von Schulbüchern und anderen Lehrmitteln sollte innerhalb der Schule ein Einführungsmodus (mit didaktischer Erprobungs- und technischer Testphase) definiert werden. Durch den technischen Wartungsdienst (DV-Techniker) wird bestimmte Standardsoftware installiert und gewartet. Es ist aber nicht möglich für alle denkbaren und gewünschten Programme Unterstützung durch die Techniker/innen zu erhalten. Weniger ist oft mehr Installieren Sie nur die Software, die auch tatsächlich (von mehreren Lehrkräften) eingesetzt wird und die einen pädagogischen Mehrwert bringt. Vermeiden Sie Blitz-Aktionen bei der Installation, auch wenn manche Kolleg/innen Sie dazu drängen wollen. Hinterfragen Sie den Verwendungszweck, den geplanten Einsatz Überprüfen Sie die Lizenzsituation Besprechen Sie Neuerungen /Veränderungen am System (auch Softwareinstallation) im Kollegium bzw. mit den KollegInnen ihrer Schulstelle Nehmen Sie sich Zeit die Software (evtl. auf einem eigenen Testgerät) vorher zu testen, bevor sie auf X PCs installiert wird. Testen Sie auch ob die Software unter eingeschränkten Benutzerbedingungen noch läuft. Wenn Software wieder entfernt werden soll, verwenden Sie die Deinstallationsroutine der Software selbst oder wenn keine solche vorhanden ist, die Systemsteuerung/Software - 8 -

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