Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen

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1 Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen echtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen AKTEUSFOUM Solarenergie 10. Dezember 2014 Göttingen Dr. Florian Valentin

2 Über uns Erneuerbaren Energien & Kraft-Wärme-Kopplung Umfassende rechtliche Beratung von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern und Energiehändlern Konzeptionelle und strategische Beratung Vertragsgestaltung und -prüfung Gutachterliche Beantwortung von echtsfragen Vertretung in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren und in zivilgerichtlichen Klageverfahren Facts: branchenfokussiert bundesweit tätig 6 echtsanwältinnen 1 adca prawny Sitz in Berlin-Mitte Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

3 Das EEG Änderungen für PV- Anlagen im Überblick Aktuelle Marktentwicklung Direktvermarktung und Einspeisevergütung Eigenversorgung und Direktlieferung an Dritte Pacht von PV-Anlagen Ausblick: Ausschreibung der Förderung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

4 Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens 23. Januar 2014 Eckpunktepapier 8. April 2014 Kabinettsentwurf 8. Mai 2014 erste Lesung im Bundestag 24. Juni 2014 abschließende Beratung in den Ausschüssen 27. Juni 2014 Verabschiedung durch den Bundestag 11. Juli 2014 Verabschiedung durch den Bundesrat 1. August 2014 Inkrafttreten des EEG 2014 Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

5 Wesentliche Änderungen für PV im Überblick EEG 2012 EEG 2014 egelfall: Einspeisevergütung Option: Direktvermarktung Ausbauziele EE gesamt PV-Deckel: 52 GW keine EEG-Umlage auf die Eigenversorgung Solares Grünstromprivileg bei Direktlieferung Marktintegrationsmodell egelfall: Direktvermarktung Ausnahme: Einspeisevergütung Ausbaukorridor: bis MW pro Jahr (brutto) PV-Deckel: 52 GW EEG-Umlage auf die Eigenversorgung Volle EEG-Umlage auf die Direktlieferung Kein Marktintegrationsmodell Pilotausschreibung für Freiflächenanlagen Umstellung auf Ausschreibungen Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

6 eaktionen Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

7 Das EEG Änderungen für PV- Anlagen im Überblick Aktuelle Marktentwicklung Direktvermarktung und Einspeisevergütung Eigenversorgung und Direktlieferung an Dritte Pacht von PV-Anlagen Ausblick: Ausschreibung der Förderung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

8 Strom aus PV-Anlagen Solarstrom-Produktion in Deutschland Solarstromprod. in Millionen Kilowattstunden (kwh) : Millionen kwh 2014: Millionenn kwh Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Solarstromprod Solarstromprod mittlere Strahlung 2013 mittlere Strahlung Globalstrahlung in Deutschland (kwh/m²) Quellen: DWD, ÜNB, EEX, eigene Berechnungen BSW-Solar, vorläufige Hochrechnung 2013 und 2014, Stand 10/2014 Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

9 Aktuelle Marktentwicklung Einschätzung BSW Solar Quelle: BSW Solar e.v. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

10 Zubauziele werden verfehlt Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

11 EEG-Vergütung und Systempreise Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

12 Das EEG Änderungen für PV- Anlagen im Überblick Aktuelle Marktentwicklung Direktvermarktung und Einspeisevergütung Eigenversorgung und Direktlieferung an Dritte Pacht von PV-Anlagen Ausblick: Ausschreibung der Förderung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

13 Veräußerungsformen im EEG 2014 egelfall: Direktvermarktung mit der gleitenden Marktprämie geförderte Direktvermarktung sonstige Direktvermarktung Verordnungsermächtigung für ein System zur Direktvermarktung von Strom aus EE an Letztverbraucher Ausnahme: Einspeisevergütung für Bestandsanlagen für kleine Neuanlagen in Ausnahmefällen ( Ausfallvermarktung ; 80 % von AW) Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

14 Einspeisevergütung Anwendungsbereich ab 1. August 2014: alle Neuanlagen bis zu einer Leistung von 500 kw ab 1. Januar 2016: alle Neuanlagen bis zu einer Leistung von 100 kw Option, in die Direktvermarktung zu wechseln Höhe Neuanlagen: Die dem jeweiligen Vergütungssatz zu Grunde liegenden anzulegenden Werte werden um die eingepreiste Managementprämie reduziert (0,4 Cent/kWh). Bestandsanlagen: unverändert Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

15 Vergütungssätze bei der Einspeisevergütung* Inbetriebnahme bis 10 kwp (ct/kwh) Gebäudeanlagen nach 51 Absatz 2 und 3 EEG 2014 (Dachanlagen) über 10 kwp bis 40 kwp (ct/kwh) über 40 kwp (ct/kwh) Gebäudeanlagen nach 51 Absatz 1, Dachanlagen über 1 MWp bis 10 MWp und Freiflächenanlagen bis 10 MWp (ct/kwh) Ab 1. Aug ,75 12,40 11,09 8,83 Ab 1. Sep 2014** 12,69 12,34 11,03 8,79 Ab 1. Okt 2014*** 12,65 12,31 11,01 8,76 Ab 1. Nov 2014 *** 12,62 12,28 10,98 8,74 Ab 1. Dez 2014*** 12,59 12,25 10,95 8,72 * Vergütungssätze gem. 51 Abs. 1 und 2 EEG 2014 abzüglich 0,4 ct/kwh gemäß 37 Absatz 3 EEG ** 0,5 % Basisdegression im Monat September 2014 gem. 31 Abs. 2 EEG 2014 *** Degression der Vergütungssätze im vierten Quartal 2014 gem. 31 Abs. 3 und 4 EEG 2014 in Abhängigkeit des Zubaus Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

16 Was ist Direktvermarktung im EEG? Definition: Direktvermarktung ist die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn, der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet. Keine Direktvermarktung im EEG: Lieferung vor Ort Eigenversorgung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

17 Marktprämie im EEG Voraussetzungen Einspeisung in das Netz sowie Abnahme durch einen Dritten Keine Inanspruchnahme vermiedener Netzentgelte Bilanzierung in einem Bilanz- oder Unterbilanzkreis, in dem ausschließlich Marktprämienstrom bilanziert wird Fernsteuerbarkeit konstitutiv und nicht wie unter EEG 2012 lediglich Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Managementprämie für fernsteuerbare PV- und Windenergieanlagen bei Bestandsanlagen ab 1. April 2015 Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

18 Marktprämie - Höhe Die Höhe der Marktprämie wird ähnlich wie im EEG 2012 errechnet, vereinfacht durch die Einpreisung der Managementprämie Die Formel lautet: MP = AW MW AW = anzulegender Wert = hypothetische EEG-Vergütung MW = energieträgerspezifischer Monatsmarktwert Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

19 Marktprämie im EEG 2012 / EEG 2014 Einspeisevergütung Management -prämie MP Differenz zum Förderanspruch Managementprämie Differenz zur Einspeisevergütung Differenz zum Förderanspruch Förderanspruch (AW) Marktwert Marktwert EEG 2012 EEG 2014 Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

20 Anzulegender Wert bei der Direktvermarktung Inbetriebnahme bis 10 kwp (ct/kwh) Gebäudeanlagen nach 51 Absatz 2 und 3 EEG 2014 über 10 kwp bis 40 kwp (ct/kwh) über 40 kwp (ct/kwh) Gebäudeanlagen nach 51 Absatz 1, Dachanlagen über 1 MWp bis 10 MWp und Freiflächenanlagen bis 10 MWp (ct/kwh) Ab 1. Aug 2014* 13,15 12,80 11,49 9,23 Ab 1. Sep 2014** 13,08 12,74 11,43 9,18 Ab 1. Okt 2014*** 13,05 12,70 11,40 9,16 Ab 1. Nov 2014 *** 13,02 12,67 11,38 9,14 Ab 1. Dez 2014*** 12,99 12,64 11,35 9,12 * Anzulegende Werte gem. 51 Abs. 1 und 2 EEG 2014 abzüglich 0,4 ct/kwh gemäß 37 Absatz 3 EEG ** 0,5 % Basisdegression im Monat September 2014 gem. 31 Abs. 2 EEG *** Degression der Vergütungssätze im vierten Quartal 2014 gem. 31 Abs. 3 und 4 EEG 2014 in Abhängigkeit des Zubaus. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

21 Beispiel: Berechnung der Marktprämie PV-Anlage (Gebäudeanlage, IBN Dezember 2014, 500 kw installierte Leistung) Annahme: MW (Solar) = 3,039 ct/kwh MP = AW MW (Solar) MP = 11,46 ct/kwh 3,039 ct/kwh = 8,421 ct/kwh Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

22 Das EEG Änderungen für PV- Anlagen im Überblick Aktuelle Marktentwicklung Direktvermarktung und Einspeisevergütung Eigenversorgung und Direktlieferung an Dritte Pacht von PV-Anlagen Ausblick: Ausschreibung der Förderung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

23 Was ist Direktlieferung? Keine gesetzliche Definition Direktlieferung ist nach dem EEG zulässig ( 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014): Anlagenbetreiber können jederzeit den Strom vollständig oder anteilig an Dritte veräußern, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. Charakteristisch: Lieferung an einen Dritten (KEINE Personenidentität) in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne Durchleitung durch ein Netz Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

24 Beispiel für eine Direktlieferung Stromlieferung aus einer PV-Anlage an einen Supermarkt Supermarkt Lecker und günstig Stromliefervertrag PV-Anlage der Sonne für alle GmbH Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

25 Was ist Eigenversorgung? Definition: Eigenversorgung ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

26 EEG-Umlage für Eigenversorger Anteilige Belastung mit der EEG-Umlage Stufenweise Einführung: ab 1. August 2014: 30 % ab 1. Januar 2016: 35 % ab 1. Januar 2017: 40 % Volle Belastung bei Verstoß gegen Meldepflichten Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

27 Vergleich Wirtschaftlichkeit Direktlieferung Eigenversorgung Förderung für den gelieferten/selbst verbrauchten Strom Förderung der Überschusseinspeisung JA JA NEIN NEIN Pflicht zur Zahlung von KWK-Umlage, Netzentgelten, Konzessionsabgaben (?), Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach StromNEV, Umlage für abschaltbare Lasten Stromsteuerbefreiung bei Nennleistung kleiner 2 MW und Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang oder Stromlieferung aus rein erneuerbaren Netzen EEG-Umlage auf den gelieferten/selbst verbrauchten Strom im Jahr 2015 NEIN NEIN JA JA 6,170 Cent/kWh 1,851 Cent/kWh Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

28 Gesetzliche Voraussetzungen der Eigenversorgung Personenidentität Keine Durchleitung durch ein Netz Verbrauch im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage Zeitgleichheit Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

29 Personenidentität Der Stromverbraucher muss mit dem Anlagenbetreiber rechtlich identisch sein. Begriff des Anlagenbetreibers im Sinne des EEG in 5 Nr. 2 EEG Anlagenbetreiber [ist], wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt, Anlagenbetreiber muss nicht im zivilrechtlichen Sinne Eigentümer der Anlage sein Gesetzesbegründung zum EEG 2009: Anlagenbetreiber ist, wer die Kosten und das wirtschaftliche isiko des Anlagenbetriebs trägt und das echt hat, die Anlage auf eigene echnung zur Stromerzeugung zu nutzen, also über den Einsatz der Anlage bestimmt bzw. zumindest bestimmenden Einfluss hat. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

30 Eigenversorgung Ja oder Nein? Die Stadt Solarstadt betreibt eine PV-Anlage. Der Strom wird in dem JA. Schwimmbad von Solarstadt verbraucht, die auch das Schwimmbad betreibt. Das Wohnhaus des Alleingesellschafters Thomas Müller wird mit Strom aus der PV-Anlage der Müller Maschinen GmbH auf dem Firmengebäude nebenan versorgt. Nein. Die Bauer Müller Solar GmbH versorgt den landwirtschaftlichen Betrieb des Bauern Müller, die Bauer Müller Agrar GmbH, mit Strom aus der PV-Anlage am Standort. Nein. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

31 Keine Durchleitung durch ein Netz Was ist ein Netz? 5 Nummer 26 EEG 2014: Ein Arealnetz oder ein privates Netz ist kein Netz im Sinne des EEG. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

32 Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang rechtlich unklar Einzelfallbeurteilung der örtlichen Begebenheiten erforderlich zumindest bei Nachbargrundstücken und mehreren kleineren, aneinander liegenden Grundstücken in der egel zu bejahen jedenfalls ab einer Entfernung von mehreren hundert Metern kritisch problematisch: Zwischen der PV-Anlage und dem Verbraucher liegt eine Autobahn, eine Straße, ein Fluss, etc. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

33 Zeitgleichheit Der Verbrauch des Stroms muss zeitgleich erfolgen. 61 Absatz 7 EEG 2014: Auch bei Nutzung von Speichern ist Zeitgleichheit anzunehmen. Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

34 Ausnahmen von der EEG-Umlage-Belastung Bestandsschutz für vor dem 1. August 2014 realisierte Eigenversorgungsmodelle für vor dem 23. Januar 2014 genehmigte und vor dem 1. Januar 2015 realisierte Eigenversorgungsmodelle Anlagen mit installierter Leistung von bis zu 10 kw für bis zu 10 MWh Eigenversorgung im Jahr völlig autark betriebene ( Insel -)Anlagen Eigenversorger, die sich vollständig selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen und keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

35 Das EEG Änderungen für PV- Anlagen im Überblick Aktuelle Marktentwicklung Direktvermarktung und Einspeisevergütung Eigenversorgung und Direktlieferung an Dritte Pacht von PV-Anlagen Ausblick: Ausschreibung der Förderung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

36 Beispiel: gepachtete PV-Anlage auf einem Sägewerk Sägewerk Anlagenpachtvertrag PV Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Dienstleister Dachflächennutzungsvertrag Gebäudeeigentümer Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

37 Beispiel: Anlagenpacht durch WEG Wohnung 1 Wohnung 2 Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Anlagenpachtvertrag PV Wohnung 3 Gb Dachflächennutzungsvertrag rechtssicher? Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

38 Umsetzung von PV-Anlagenpachtmodellen Anlageneigentümer ist nicht Letztverbraucher und Anlagenbetreiber PV-Anlage wird vom Eigentümer an den Letztverbraucher verpachtet Beispiele: Vermieter einer Immobilie an den Mieter EVU oder Projektierer an einen Immobilieneigentümer Investor an ein Unternehmen Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

39 Mehrere Pächter bzw. Anlagenbetreiber? Grundsätzlich zwei Optionen denkbar: Pacht jeweils eines Anlagenteils durch die Einzelpersonen (technische Anlagentrennung oder Scheibenpacht) Pacht einer Stromerzeugungsanlage durch mehrere Einzelpersonen Problem: Erfüllung der Voraussetzung der Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher Zulässigkeit nicht abschließend geklärt Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

40 Checkliste: rechtssicherer Anlagenpachtvertrag Wesentliche Vertragsinhalte egelung zur Errichtung der PV-Anlagen und Inbetriebnahme Verantwortlichkeit für Netzanschluss, Messung und Einhaltung von Meldepflichten gegenüber ÜNB, VNB und BNetzA Verantwortung für Anlagenbetrieb und Zugriffsrechte Verantwortung für Wartung und Instandhaltung Pachtzins (ggf. mit Preisanpassungsmöglichkeit) Zuordnung des Preis- und Abgabenrisikos Abrechnung und Zahlungsweise Haftungs- und Entschädigungsregelung Verantwortung für Versicherungen Vertragsdauer und Kündigung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

41 Leitfäden und Musterverträge des BSW Solar Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

42 Das EEG Änderungen für PV- Anlagen im Überblick Aktuelle Marktentwicklung Direktvermarktung und Einspeisevergütung Eigenversorgung und Direktlieferung an Dritte Pacht von PV-Anlagen Ausblick: Ausschreibung der Förderung Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

43 Zukunftsmodell Ausschreibungsverfahren Umstellung des gesamten Fördersystems auf Ausschreibungen bis 2017 Ermittlung der Förderhöhe durch wettbewerbliche Prozesse Ziele: Kostengünstiges Erreichen der Ausbauziele Aufrechterhalten der Akteursvielfalt Ausgestaltung des Verfahrens durch echtsverordnungen Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

44 Pilotausschreibung Freiflächen-PV (1/2) Ausschreibende Stelle: Bundesnetzagentur Ausgestaltung wird aktuell diskutiert - derzeitiger Diskussionsstand unklar: Versteigerung einer festgesetzten installierter Leistung (Förderberechtigung) Bieter benennen die von ihnen angebotene installierte Leistung und den Anzulegenden Wert je kwh Gebote geheim und bindend Ausschreibungsvolumen: 600 MW pro Jahr (3 x 200 MW) Modulleistung, nicht AC-Leistung Kein gesondertes Segment für Bürgerenergie Höchstpreis wird festgelegt durch BNetzA; ein Mindestpreis ist nicht vorgesehen Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

45 Pilotausschreibung Freiflächen-PV (2/2) Derzeitiger Diskussionsstand unklar: Bid-bonds (Sicherheiten bei Angebot); vssl. keine Differenzierung nach Größe des Bieters Zuschlag: niedrigster AW, soweit die Gebote die ausgeschriebene Menge übersteigen Pönalen bei Nichtrealisierung; voraussichtlich Differenzierung: 18 Monate nach Zuschlag 24 Monate nach Zuschlag Zentrale offene Fragen (Stand 9. Dezember 2014): Auf welchen Flächen darf gebaut werden? maximale Projektgröße: 25 MW oder 10 MW? Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

46 Dr. Florian Valentin von Bredow Valentin echtsanwälte Littenstraße Berlin T: +49-(0) F: +49-(0) Dr. Florian Valentin - AKTEUSFOUM Solarenergie - Göttingen, 10. Dezember

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