Nutzungsvereinbarung
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- Timo Kopp
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Nutzungsvereinbarung zwischen der Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur der Europäischen Metropolregion Nürnberg und nachfolgend Markennutzer genannt zum Musikinstrument Die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur räumt im Auftrag der Europäischen Metropolregion dem Markennutzer Nutzungsrechte an folgender Marke ein: 1 Marke Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist folgendes Zeichen, nachfolgend Marke genannt: Die Marke gemäß Abs. 1 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der amtlichen Registernummer für folgende Waren und Dienstleistungen eingetragen: Seite 1 von 4
2 Klasse 15: Musikinstrumente; Klasse 35: Dienstleistung im Bereich des Einzelhandels und des Großhandelsim Bereich der Musikinstrumenten Klasse 37: Restaurierung von Musikinstrumenten (3) Darüber hinaus ist die Marke gemäß Abs. 1 als EU-Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter der amtlichen Registernummer eingetragen. 2 Markennutzung Die Nutzung soll die Herstellung und Vermarktung von Musikinstrumenten in der Europäischen Metropolregion Nürnberg national und international fördern. Zu diesem Zweck räumt die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur dem Markennutzer das Recht zur Verwendung der Marke ein ( Nutzungsrecht ). Die Nutzung der Marke ist nur für Produkte und Dienstleistungen aus dem Wirtschaftsraum der Europäischen Metropolregion Nürnberg im Wirtschaftszweig Herstellung von Musikinstrumenten zulässig. Die Marke dient der objektiven Information von Verbrauchern durch Kennzeichnen von Produkten, Dienstleistungen und Anbietern. Voraussetzung für die Einräumung der Nutzungserlaubnis ist die soweit möglich vollständige Herstellung von Produkten bzw. die Erbringung der Dienstleistungen innerhalb des Gebiets der Europäischen Metropolregion Nürnberg bzw. die Erbringung von Dienstleistungen aus der der Europäischen Metropolregion Nürnberg heraus. Hierfür reicht es nicht aus, dass ein Unternehmen seinen Sitz innerhalb des Gebiets der Europäischen Metropolregion Nürnberg hat. Vielmehr ist entscheidend, dass soweit möglich - mindestens 80 Prozent der Wertschöpfung aufgrund der Herstellung der Produkte bzw. der Erstellung der Dienstleistungen auf dem Territorium der Europäischen Metropolregion Nürnberg erfolgt. Hierzu wurde eine Fachgruppe installiert, die die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur hinsichtlich der Markenvergabe fachlich berät und unterstützt. (3) Der Markennutzer ist berechtigt, die Marke auf seinen Geschäftspapier, Briefbögen, in Werbematerial, im Internet, auf Produktion oder deren Verpackung oder in sonstigen Ankündigungen zu verwenden oder in seinen Geschäftsräumen oder an dem Geschäftsgebäuden z.b. als Schild, Plakat usw. anzubringen. Bei der Zeichenverwendung muss die Marke räumlich deutlich getrennt von grafischen Elementen, Namen, Geschäftsbezeichnungen, Firma, Marken oder sonstigen Angaben oder Aufmachungen abgesetzt werden. Die Marke darf nicht unmittelbar Teil der Geschäftsbezeichnung, des Firmennamens oder des Firmenlogos oder vergleichbar angeordnet und herausgestellt sein. Dies gilt auch für Teile der Marke. (4) Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf den Rechtsnachfolger über. Eine Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. (5) Seite 2 von 4
3 Der Markennutzer wird keine weiteren mit der Marke oder der Bezeichnung Musikwirtschaft Metropolregion Nürnberg bzw. Musikwirtschaft Europäische Metropolregion Nürnberg identische oder ähnliche Zeichen benutzen oder registrieren. 3 Beendigung der Nutzung Die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur ist berechtigt, die Nutzung unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur hat darüber hinaus das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann vor, wenn die Marke offensichtlich missbraucht wird, wenn beim Antrag auf die Nutzung der Marke gemäß Abs. 1 falsche Angaben gemacht worden sind bzw. eine arglistige Täuschung vorliegt, wenn die Marke in einer deutlichen abweichenden Form genutzt wird oder wenn Handlung, Äußerungen oder Unterlassungen des Markennutzers, die geeignet sind, Image und Ansehen der Europäischen Metropolregion Nürnberg zu schädigen oder zu gefährden. Vor der außerordentlichen Kündigung ist dem Markennutzer Gelegenheit zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens und zur Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung innerhalb von 14 Tagen zu geben. Die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur überwacht die Einhaltung aller in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen sowie die korrekte Anwendung der Marke, den unberechtigten oder falschen Gebrauch oder sonstigen Störungen und Beeinträchtigung des Zeichengebrauchs. Die Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur ist berechtigt, die Verstöße und damit zusammenhängende Ansprüche auch gerichtlich zu verfolgen...., den Stadt Nürnberg..., den Markennutzer Seite 3 von 4
4 Anhang: Fachgruppenmitglieder (Stand: 22. September 2010) Von der Zupf- und Geigenbauer sind folgende Personen benannt: 1. Alfred Binner, Geigenbaumeister 2. Ernst Heinrich Roth, Streichinstrumente 3. Wolfgang Teller, Zupfinstrumente Von den Musikinstrumentenmachern sind folgende Personen benannt: 1. Friedrich Steinbauer, Klavierbaumeister 2. Christoph Endres, Blechblasinstrumentenbaumeister 3. Max Strohmer, Gitarren- und Geigenbaumeister Von der Bayern Handwerkskammern sind die nachfolgende Person benannt: 1. Edith Böhm, Bayern Handwerk International 2. Tanja Winter, Handwerkskammer für Mittelfranken Seite 4 von 4
5 Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur der Europäischen Metropolregion Nürnberg Theresienstraße Nürnberg Telefon: Telefax: Internet: Antrag auf Nutzung der Wort-Bild-Marke musical instruments best quality metropolregion nürnberg Antragsteller: Name, Vorname: Betrieb: Straße: PLZ / Ort: Telefon: Telefax: Antrag für das nachfolgende Musikinstrument: Bezeichnung des Musikinstruments: Bestätigung, dass das Musikinstrument eine Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen 1 in Höhe von mindestens 80 Prozent in der Europäischen Metropolregion Nürnberg hat. Ich erkläre hiermit, dass die oben getätigten Angaben zum Musikinstrument richtig sind. Ort Datum (Unterschrift des Antragstellers) 1 Hinweis: Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen = Produktionswert Vorleistungen von Externen Geschäftsstelle des Forums Wirtschaft und Infrastruktur Telefon Leiterin der Geschäftsstelle der Europäischen Metropolregion Nürnberg Dr. Michaela Schuhmann Telefax Theresienstraße Nürnberg
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