GoBD 2.0 Kommentierung der geplanten Neufassung [ ]
|
|
- Hanna Wetzel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GBD 2.0 Kmmentierung der geplanten Neufassung [ ] Vn: Stefan Grß Mit Erscheinen der Grundsätze zur rdnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung vn Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektrnischer Frm swie zum Datenzugriff (GBD) am 14. Nvember 2014 hatte die Finanzverwaltung in Aussicht gestellt, diese regelmäßig zu aktualisieren und an den neuesten Stand der Technik anzupassen. Nach fast vier Jahren GBD wurde vm Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun der Entwurf einer Neufassung (nachflgend auch GBD(neu) ) vrgelegt, wrüber innvative Przesse wie das Mbile-Scannen legitimiert der technische Migratinen deutlich vereinfacht werden sllen. Insgesamt stellt die Nvellierung ein mehr an Rechtssicherheit und Klarheit für die Unternehmenspraxis dar und ist damit uneingeschränkt zu begrüßen. Die wichtigsten Änderungen der GBD(neu) im Überblick: Das Ftgrafieren vn Belegen durch mbile Endgeräte (Mbiles Scannen) wird dem statinären Scanvrgang gleichgestellt Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mbile Endgeräte im Ausland Das Verbringen vn Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig Unter bestimmten Vraussetzung ist die Aufbewahrung einer Knvertierung ausreichend und es bedarf nicht weiter der Aufbewahrung der Ursprungsversin Clud-Systeme werden explizit in den Anwendungsbereich der GBD einbezgen Änderungen an einer Verfahrensdkumentatin müssen histrisch nachvllziehbar sein 1 / 5
2 Im Einzelnen ergeben sich flgende Vereinfachungen durch die GBD(neu): Bildliche Erfassung durch mbile Geräte zulässig: Der elektrnische Austausch vn Rechnungen ist vr allem eines ein Przessbeschleuniger. Während in diesem Zusammenhang die Digitalisierung vn Papierbelegen durch statinäre Scanner im Unternehmen inzwischen nahezu einen Standardprzess darstellt, entstehen mit der Verbreitung mbiler Endgeräte wie Smartphnes der Tablets neue Anwendungsszenarien. Prminentes Beispiel ist das Ftgrafieren vn Reisekstenbelegen mittels Smartphne und Ft-App. Schnell wirft dies jedch die berechtigte Frage auf, b der ftgrafisch festgehaltene Beleg (auch Digitalisat ) auch steuerlich anerkannt wird und letztlich die Vrgaben an eine Tax Cmpliance uneingeschränkt erfüllt sind. Aus Przesssicht besteht die Zielsetzung der Unternehmen letztlich auch darin, den Papierbeleg vm weiteren Przess auszunehmen und zu vernichten. Obgleich die herrschende Meinung bislang davn ausgegangen war, dass die Vrgaben der GBD zur elektrnischen Erfassung vn Papierbelegen (Scanvrgang) auch für den Fall des Ftgrafierens mit mbilen Endgeräten gelten ( Analgieschluss), s war dies bislang den GBD nicht zweifelsfrei zu entnehmen und hat bei den Unternehmen für eine entsprechende Unsicherheit gesrgt. Mit der nun vrgenmmenen Frmulierung in Randziffer 130 der GBD(neu) kmmt die Finanzverwaltung diesem Anliegen der Praxis swie den Möglichkeiten der zunehmenden Digitalisierung uneingeschränkt nach. Entsprechend wird klargestellt, dass eine Erfassung vn Handelsder Geschäftsbriefen swie Buchungsbelegen, welche in Papierfrm empfangen wurden, mit den verschiedensten Arten vn Geräten wie Smartphnes, Multifunktinsgeräten der Scanstraßen erflgen kann. Damit erkennen die GBD(neu) die bildliche Erfassung vn Papierbelegen unabhängig davn, b der Scan- bzw. Ftgrafiervrgang mbil, statinär, zentral der dezentral erflgt. Unabhängig vn der jeweiligen Typlgie gilt, dass die Anfrderungen der GBD durchweg erfüllt werden. Hierfür und dies galt bislang bereits für den Scanvrgang an sich bedarf es insbesndere einer steuerlichen Verfahrensdkumentatin, die für den End-t-end-Przess (vm Belegeingang, über die Belegverarbeitung, Aufbewahrung und die Bereitstellung für den Datenzugriff) dezidiert darlegt, wie die Anfrderungen der GBD eingehalten werden. Dies vrausgesetzt, steht der mbilen Erfassung vn Reisekstenbelegen mittels mbiler Endgeräte und App künftig nun nichts mehr entgegen. Nach dem Erfassen dürfen die entsprechenden Papierdkumente entsprechend Randziffer 140 der GBD(neu) vernichtet werden, sweit sie 2 / 5
3 nicht nach außersteuerlichen der steuerlichen Vrschriften im Original aufzubewahren sind. Dabei hat der Steuerpflichtige die entsprechenden Digitalisate etwa im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung stets über das DV-System lesbar zu machen, der reine Ausdruck ist nicht ausreichend (GBD(neu), Randziffer 157). Scannen im Ausland zulässig Eine weitere Neuerung im Kntext des mbilen Scannens, betrifft die Frage der Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mbile Endgeräte im Ausland. Hier führen die GBD(neu) unternehmensfreundlich in Randziffer 130 aus, dass einer bildlichen Erfassung mbiler Geräte (z. B. Smartphnes) auch im Ausland nichts entgegensteht, wenn die Belege im Ausland entstanden sind bzw. empfangen werden und drt direkt erfasst werden. Dies betrifft etwa Belege, die im Rahmen einer Dienstreise im Ausland angefallen sind. In diesem Zusammenhang wartet Randziffer 136 der GBD(neu) mit einer weiteren Erleichterung für die Unternehmen auf. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn papierbasierte Ursprungsbelege im Rahmen einer bereits genehmigten Verlagerung der elektrnischen Buchführung ins Ausland ( 146 Abs. 2a AO) an den Ort der elektrnischen Buchführung verbracht und drt bildlich erfasst (digitalisiert) werden. Die Zulässigkeit dieses Verbringens mit anschließender Digitalisierung war bislang strittig und wird nun durch die Neufassung der GBD legitimiert. Lediglich hat die Digitalisierung zeitnah zur Verbringung der Papierbelege ins Ausland zu erflgen. Erleichterungen im Zusammenhang mit der Knvertierung Gerade die Vrgaben der GBD zur Knvertierung haben die Praxis in der Vergangenheit intensiv beschäftigt. Hintergrund war die im Randziffer 135 nrmierte Anfrderung der GBD, bei Umwandlung (Knvertierung) aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ein unternehmenseigenes Frmat (sg. Inhuse-Frmat ) stets beide Versinen zu archivieren, derselben Aufzeichnung zuzurdnen und mit demselben Index zu verwalten swie die knvertierte Versin als slche zu kennzeichnen. Dies war insbesndere in Fallknstellatinen hinderlich, und zumeist auch kstenintensiv in welchen unstrukturierte Frmate, wie beispielsweise TIFF-Dateien in (höherwertige) unstrukturierte Frmate wie etwa PDF-Dateien umgewandelt wurden. Eine strenge Auslegung der GBD pstulierte hier eine Aufbewahrung beider Frmate. Dabei stel- 3 / 5
4 len derartige Fallknstellatinen im Regelfall gerade keine Knvertierung i. S. d. der GBD dar. Vielmehr handelt es sich um ein reines verlustfreies Umverpacken in ein anderes technisches Kuvert, wrüber die dauerhafte Erfüllung der GBD-Anfrderungen auch isliert über die knvertierte Fassung sichergestellt ist. Insbesndere wird damit die maschinelle Auswertbarbeit nicht eingeschränkt und keine inhaltliche Veränderung vrgenmmen. Zudem wird gewährleistet, dass das Recht auf Datenzugriff über die Knvertierung keinerlei Einschränkungen erfährt und die knvertierten Dkumente für alle drei Zugriffsarten über die Dauer der Aufbewahrungsfrist uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden können. Dieser Argumentatin hat sich die Finanzverwaltung nun erfreulicherweise angeschlssen und verschafft den steuerpflichtigen Unternehmen damit eine deutliche Erleichterung. Entsprechend führen die GBD(neu) in Randziffer 135 aus, dass die Aufbewahrung beider Versinen bei Beachtung bestimmter Anfrderungen entbehrlich ist. Die islierte Aufbewahrung der knvertierten Fassung ist dabei unter flgenden Vraussetzungen ausreichend: Es wird keine bildliche der inhaltliche Veränderung vrgenmmen Bei der Knvertierung gehen keine snstigen aufbewahrungspflichtigen Infrmatinen verlren Die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff durch die Finanzbehörde werden nicht eingeschränkt Die rdnungsgemäße und verlustfreie Knvertierung wird dkumentiert (Verfahrensdkumentatin) Diese Klarstellung der GBD ist uneingeschränkt zu begrüßen, erleichtert sie vielen Unternehmen dch insbesndere technisch erfrderliche Migratinsvrhaben, etwa im Archivumfeld, swie przessuale Vereinfachungen. Clud-Systeme Als weitere Änderungen beziehen die GBD(neu) über die Randziffer 20 nun auch Clud-Systeme in den Reigen der Datenverarbeitungssysteme ein. Dabei sind steuerliche Besnderheiten stets dann zu beachten, wenn sich die Clud bzw. Clud-Anwendung im Ausland befindet. Insbesndere gilt es die Ntwendigkeit eines Antrags nach 146 Abs. 2a AO zu beachten, sweit hierüber elektrnische Bücher der snstige erfrderliche elektrnische Aufzeichnungen im Ausland geführt der aufbewahrt werden. 4 / 5
5 Verfahrensdkumentatin bedarf einer Änderungshistrie Die Anfrderungen an eine Verfahrensdkumentatin ziehen sich wie ein rter Faden durch die GBD. Die Verfahrensdkumentatin muss verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein (Randziffer 151). Dabei muss für den Zeitraum der Aufbewahrungsfrist gewährleistet und nachgewiesen sein, dass das in der Dkumentatin beschriebene Verfahren dem in der Praxis eingesetzten Verfahren vll entspricht (Randziffer 154). Die GBD(neu) haben in diesem Zusammenhang die Vrgaben an die Histrienführung knkretisiert. Entsprechend der neu frmulierten Randziffer 154 müssen Änderungen an einer Verfahrensdkumentatin histrisch nachvllziehbar sein. Dem wird entsprchen, wenn die Änderungen versiniert sind und eine nachvllziehbare Änderungshistrie vrgehalten wird. Typischerweise lässt sich dies über die Versinsverwaltung eines Dkumenten-Managementsystems abbilden Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Finanzverwaltung mit der Neufassung der GBD swhl der Unternehmensrealität als auch den IT-technischen Gegebenheiten uneingeschränkt gerecht wird. Die Unternehmen werden es dem BMF danken, gehen damit dch erhebliche Vereinfachungen einher. Leider ausgeblieben sind weitere erhffte Änderungen. Dies betrifft insbesndere Erleichterungen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der maschinellen Auswertbarkeit im Rahmen des unmittelbaren und mittelbraren Datenzugriffs der Finanzverwaltung. Erfahren Sie mehr zu den Neuerungen der GBD und den Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis in unserer Webinar-Reihe zu diesen Themen: Anmeldung zu den einzelnen Webinaren unter: 5 / 5
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD Ausgabe 8: Was bedeutet Ersetzendes Konvertieren? 7. Februar 2019 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen:
MehrSonderinfo. infor matio n
Snderinf Steuerliche Anfrderungen an elektrnische Registrierkassen rma März 2015 Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvrschriften gerecht werden. Insbesndere für das Finanzamt
MehrDeep Dive zur geplanten Neufassung der GoBD
Deep Dive zur geplanten Neufassung der GoBD Die GoBD(neu) in der Analyse Stefan Groß Peters, Schönberger & Partner Deep Dive GoBD(neu) 2 Disclaimer Die vorliegenden Ausführungen geben die persönliche Meinung
MehrWas ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns:
Was ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns: Worum geht es? Wer hat es archiviert? Wer darf es sehen? Wer KANN
MehrGDPdU, Verfahrensdokumentation & Co. - kurz und bündig - Maßgeblich sind AO, HGB, GoB, GoBS
GDPdU, Verfahrensdkumentatin & C. - kurz und bündig - Maßgeblich sind AO, HGB, GB, GBS Regelungen der GB bei Einsatz vn DV-gestützten Buchführungssystemen vm 07.11.1995 Ausgearbeitet vn der Arbeitsgemeinschaft
MehrExperten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD Ausgabe 7: Was bedeutet Konvertierung? von der Bilddatei zum PDF-Format 30. Januar 2018 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet:
MehrMandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch
Mandanteninfrmatin: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich verschärft. Die "Gelangensbestätigung"
MehrMERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten?
MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Steuerrechtlich gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (01.01.2015: Vernichtung aus 2004 und früher) Bücher und Aufzeichnungen
MehrGoBD - Übergangsfrist endet zum !
Stolperstein GoBD Stolperstein GoBD GoBD - Übergangsfrist endet zum 01.01.2017! Damit die GoBD nicht zum Stolperstein für Sie wird, möchten wir Sie über einige wichtige Aussagen der GoBD informieren, die
MehrWir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Aufbewahrungspflichten im Rahmen der GoBD
Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Aufbewahrungspflichten im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Frank Behrens Mirko Guttzeit In Kooperation mit: 2 Agenda Allgemeine Aufbewahrungspflichten (ab Seite
MehrBMF Stand: Referat IV D 2. Entwurf eines BMF-Schreibens. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
BMF Stand: 6.10.2000 Referat IV D 2 Entwurf eines BMF-Schreibens Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den
MehrGrundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung
Qualifizierung im Sport Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung Strengere Buchführungsregeln 2015: So verschaffen Sie sich einen Überblick über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung
Mehr- Rechnungsdaten in strukturierter Weise in einer PDF Datei zu übermitteln und - Diese ohne weiter Schritte auszulesen und zu verarbeiten.
1 ZUGFeRD Datenformat für elektronische Rechnungen Die elektronische Rechnung im ZUGFeRD-Datenformat ermöglicht den Datenaustausch von Daten ohne vorherige Absprache der Partner über das Datenformat. Als
MehrMobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform?
Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform? Erfüllen Scanner-Apps die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug? 04. August 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49
MehrDie GoBD ist am mit BMF-Schreiben veröffentlicht worden!
Die neue GoBD was sich nun geändert hat. Die GoBD ist am 14.11.2014 mit BMF-Schreiben veröffentlicht worden! Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen
MehrGoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff
GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff Erläuterungen und praktische Hinweise zu dem BMF-Schreiben
MehrDeep Dive Verfahrensdokumentation
Deep Dive Verfahrensdokumentation Die GoBD auf den Punkt gebracht Stefan Groß Peters, Schönberger & Partner Deep Dive Verfahrensdokumentation 2 Disclaimer Die vorliegenden Ausführungen geben die persönliche
MehrUpdate E-Rechnung, Mobiles Scannen & GoBD
Update E-Rechnung, Mobiles Scannen & GoBD Chancen nutzen, Risiken minimieren Stefan Groß Peters, Schönberger & Partner Update E-Rechnung, Mobiles Scannen & GoBD 2 Disclaimer Die vorliegenden Ausführungen
Mehr1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes
Pstanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrMobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform?
Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform? Erfüllen Scanner-Apps die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug? 04. August 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49
MehrExperten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD Ausgabe 5: Was bedeutet progressive und retrograde Prüfbarkeit? 17. Juni 2016 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu
MehrWHITEPAPER. Im Namen des Gesetzes. Autor: Falk Birkner, Geschäftsführer Collax GmbH. Archivierung in kleinen und mittleren Organisationen
WHITEPAPER Im Namen des Gesetzes E-Mail Archivierung in kleinen und mittleren Organisatinen Cpyright istck Autr: Falk Birkner, Geschäftsführer Cllax GmbH Status: Final Versin: 2.0 2016 Inhaltsverzeichnis
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
zwischen PrfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Flgenden PrfitBricks genannt - und. - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt - Dkumenten-Infrmatinen: Versin: 2.1 Stand: 22.01.2015
MehrInformationsveranstaltung Fiskaltaxameter. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Informationsveranstaltung Fiskaltaxameter Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Leipzig, 24. Februar 2016 Überblick GoB/GoBD Aufzeichnungspflichten Ordnungsvorschriften Aufbewahrungspflichten Datenzugriff
MehrDie E-Rechnung im Lichte der GoBD
in Kooperation mit Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor) Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR Die E-Rechnung im Lichte
MehrNeuerungen ab zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG von BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994
Neu Vrgaben - 82b GewO 1994 Neuerungen zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG vn BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994 Einleitung Unternehmen mit genehmigten Betriebsanlagen müssen diese selbst überprüfen
MehrDie elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen
Die elektronische Steuerprüfung Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Was ist eine elektronische Betriebsprüfung? Seit 2002 haben die Finanzämter
MehrDigitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance
Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance Webinar am 21. Juni 2017 Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Digitale Reisekostenabrechnung GoBD und Tax Compliance
MehrDie E-Rechnung in der steuerlichen Supply Chain
Die E-Rechnung in der steuerlichen Supply Chain Eine 360 -Analyse aus Compliance-Sicht Stefan Groß, Dr. Patrick Burghardt Peters, Schönberger & Partner Die E-Rechnung in der steuerlichen Supply Chain 2
MehrGeltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017
Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Geltende Umstellungsvorschriften für elektronische Registrierkassen ab 2017 Aktenzeichen: Abschluss
MehrHundebestandaufnahme durch private Unternehmen
Datenschutz Datenschutzrecht Kmmunales Stand: 05/2013 Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen Eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme ist nur auf der Basis einer freiwilligen Mitwirkung der Befragten
MehrDie elektronische Rechnung Teil 3: Archivierungsverfahren
E-INVOICING Die elektronische Rechnung Teil 3: Archivierungsverfahren von Dipl.-Kfm. Dirk J. Lamprecht, Göttingen Die Digitalisierung hat den bisher von Papier dominierten Rechnungsverkehr erreicht. Immer
MehrDie GoBD in der praktischen Umsetzung
Die GoBD in der praktischen Umsetzung Das Vier-Säulen-Modell 31. März 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Die GoBD Mit dem Schreiben
MehrE-Invoicing. Thema: Elektronische Rechnungen und Belege aus steuerrechtlicher Sicht. Was gilt es zu beachten?
www. kanzlei-haf.de E-Invoicing Thema: Elektronische Rechnungen und Belege aus steuerrechtlicher Sicht Was gilt es zu beachten? Diplom-Betriebswirt Jens Braun, Steuerberater 1 Gliederung I. Aufzeichnungspflichten
MehrM E R K B L A T T. zum Thema KASSENBUCHFÜHRUNG ERSTELLT VON. Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Holger Piscator
M E R K B L A T T zum Thema KASSENBUCHFÜHRUNG ERSTELLT VON Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) S T E U E R B E R A T E R Erlngärten 7 35085 Ebsdrfergrund Merkblatt zur Kassenbuchführung, Stand: März 2013 Allgemeines:
Mehr*Dr. Martin Panek und Franz-Xaver Betz sind Referent bzw. Sachbearbeiter für Betriebsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern.
*Dr. Martin Panek und Franz-Xaver Betz sind Referent bzw. Sachbearbeiter für Betriebsprüfung im Bayerischen Landesamt für Steuern. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. 1 2
Mehr630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Etwas anderes vereinbaren Wer vm Standard abweicht muss dkumentieren: Flie 1 Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethde Standard
Mehr-Archivierung Version 1.0. Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter: Archivierung
Email-Archivierung. Daten Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter: http://www.gruenderlexikon.de/ebooks/email- Archivierung 2012 gruenderlexikon.de Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis E-Mail-Archivierung:
MehrDie digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten?
Die digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten? Schon seit dem Jahr 2002 hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine digitale Steuerprüfung durchzuführen. Eine Zeit lang waren selbst die Betriebsprüfer
MehrVerschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts. Stand
Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts Aufbewahrungsfristen 147 AO - Verlängerung Buchungsbelege jetzt 10 Jahre (bisher 6 Jahre) 10 Jahre Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse,
Mehrs und GoBD. 10 Merksätze für die Unternehmenspraxis.
E-Mails und GoBD www.bitkom.org E-Mails und GoBD 2 Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014 zur»ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen
MehrVom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich
Verrdnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverrdnung - GenTVfV) Vm 4. Nvember 1996, BGBl. I. S. 1657 geändert
MehrKassenbuchführung: Dem Finanzamt keine Angriffsfläche bieten! Soviel vorweg:
Kassenbuchführung: Dem Finanzamt keine Angriffsfläche bieten! Sviel vrweg: Wenn Sie bislang keine Aufzeichnungen der Bücher elektrnisch geführt haben, müssen Sie dies auch künftig nicht. Die Verwendung
MehrElektronische Betriebsprüfung und Auswirkungen auf die IT. IBS-Jahresfachkonferenz 2002 IT-Revision 6-7. Juni Dr.
und Auswirkungen auf die IT IBS-Jahresfachkonferenz 2002 IT-Revision 6-7. Juni 2002 Dr. Mathias Philipp 1. Einleitung 2. Datenzugriff durch die Finanzverwaltung 2.1 Rechtliche Änderungen 2.2 Auslegung
MehrFragen zum Bundestagswahlprogramm
Fragen zum Bundestagswahlprgramm Tankstellen sind kleine mittelständische Unternehmen. Änderungen vn Gesetzen, Verrdnungen und Durchführungsanweisungen haben direkt Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit
MehrGoBD. Begriff, BMF-Schreiben. GoBD-Grundsätze zur elektronischen Buchführung. View this page in: English Translate Turn off for: German Options
View this page in: English Translate Turn off for: German Options GoBD Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff, BMF-Schreiben GoBD steht für Grundsätze
MehrKennzeichenscanning Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Umsetzung der Vrgaben des Bundesverfassungsgerichts Ausgangslage Am 11. März 2008. hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzlichen Landesregelungen in Hessen und Schleswig-Hlstein zur autmatisierten
MehrGrundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung.
View this page in: English Translate Turn off for: German Options GoBD Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff, BMF-Schreiben GoBD steht für Grundsätze
MehrZugriff der Finanzverwaltung auf Daten und Datenverarbeitungssysteme
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5727 14. Wahlperiode 29. 03. 2001 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schüßler, Rainer Brüderle, Hildebrecht Braun (Augsburg),
MehrSonderinfo. infor matio n
Snderinf Steuerliche Anfrderungen an elektrnische Registrierkassen rma Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvrschriften gerecht werden. Insbesndere für das Finanzamt ist es vn
MehrInformationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)
Infrmatinen zur Verarbeitung vn persnenbezgenen Daten (Art. 13 DSGVO) Sehr geehrte Kunden, am 25.Mai 2018 ist die neue Eurpäische Datenschutzverrdnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Diese Verrdnung erhöht
MehrHäufig gestellte Fragen zur Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog)
Häufig gestellte Fragen zur Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) und haben den nachfolgenden
MehrGrundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Max Mustermann Musterweg 1 99999 Musterhausen 22. Juni 2016 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen sowie zum Datenzugriff (GoBD) BITTE UNBEDINGT LESEN - Sehr
MehrNeuerungen Assessment-Tool
Neuerungen Assessment-Tl Die Dkumentatinen und die unterstützenden Tls vn Friendly Wrk Space werden laufend überarbeitet, aktualisiert und weiterentwickelt. 2014 wurde die Wegleitung wiederhlt à jur gebracht.
MehrAnfechtung einer Beurteilung
Anfechtung einer Beurteilung vn Hans-Peter Etter (aktualisiert vn Gerd Nitschke) Einwendungen, Widerspruch, Klage vr dem Verwaltungsgericht bei Dienstlichen Beurteilungen (Stand: Januar 2019) Durch die
MehrMerkblatt (2011) zum öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt (2011) zum öffentlichen Vertrieb vn EU-Investmentanteilen in der Bundesrepublik Deutschland I. Mitgliedstaat: Deutschland II. Tag der letzten Aktualisierung: XX.XX.2011 III. Anzeige zum öffentlichen
MehrMusterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: FAQ-Katalog bietet weitere Unterstützung
DStV-Forum 06/2015 TB-Nr.: 057/15 Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: FAQ-Katalog bietet weitere Unterstützung Die gemeinsame Musterverfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen
MehrJeder der zwölf Prüfungspunkte wird im Anschluss an die Checkliste erläutert. Nr. Prüfungspunkte Ja Nein
GoBD-Schnellcheck Mit Hilfe des GoBD-Schnellchecks können Sie klären, an welchen Stellen im Unternehmen noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von
Mehr1. Name und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und des
Hinweise zur Datenverarbeitung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch in den Anwaltskanzleien hat seit langem die mderne Infrmatinstechnlgie Einzug gehalten. Damit wir zügig, erflgreich und
MehrSTEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER JOCHEN H. KNAPP
Infrmatinsbrief 09/2014 für Unternehmer und Freiberufler 1. Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer Wenn vn Kfz-Nutzung die Rede ist, werden regelmäßig ertragsteuerliche Themen behandelt. Dch auch gerade Fragen des
MehrDieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung.
MERKBLATT Recht und Steuern DIE DIGITALE STEUERPRÜFUNG WIE KANN MAN SICH VORBEREITEN? Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung. Inhalt: Digitale Steuerprüfung...
MehrMein Ziel ist es, so schnell als möglich eine Verbesserung zu erzielen.
Herzlich Willkmmen! Ich freue mich, dass Sie sich für eine Heilbehandlung bei uns entschieden haben und die Bereitschaft haben, die wirklichen Ursachen Ihrer Prbleme anzuschauen! Mein Ziel ist es, s schnell
MehrGrundsätze: Wir achten den Anspruch jedes Bewohners auf ein
Standard "Verhalten bei mangelndem Kperatinswillen" Definitin: Der Therapieerflg ist maßgeblich davn abhängig, dass der Bewhner die ärztlich verschriebenen Medikamente krrekt einnimmt und auch alle anderen
MehrDie neuen Waffen der BP
Einsatz von EDV und statistischen Methoden in der steuerlichen Außenprüfung Überblick über den Vortrag Einleitung Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung Möglichkeiten der BP durch den Datenzugriff Diskussion
MehrAnforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen
Ein Merkblatt Ihrer IHK Anforderungen an Einleitung Seit Mitte 2011 können auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert. Elektronisch übermittelte
MehrInformationsblatt: Jahreswechsel
Checkliste Aktennummern anpassen Ablagenummern anpassen Ablagenummern für das Ntariat anpassen Rechnungsnummern anpassen Speicherrte für Dkumente anpassen Basiszinssatz ergänzen Kntenrahmen / Steuerschlüssel
MehrDie neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung.
GoBD Die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung zur elektronischen Buchführung und Datenarchivierung. Begriff GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
MehrMerkblatt zum Brandschutznachweis
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Whnen Natur Verkehr OBERSTE BAUAUFSICHT (Stand 29. Juni 2007) 1. Allgemeines Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis gemäß 67 Abs. 1 BauO
MehrDVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen
DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Przesse für Qualifikatinsmaßnahmen Stand: 23.04.2014 Versin: 001 Verantwrtliche Stelle: Geschäftsführung Freigabe (Ort / Datum): 23.04.2014 Unterschrift:
MehrMit dem vom 17. Dezember 2014 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
AUSGABE 1 JANUAR 2015 Aktuell INFORMATIONEN FÜR UNSERE KUNDEN INHALT SEITE 1 Erbschaftsteuer: Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht mit der
MehrLEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG
LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT für Leistungen ab 01.07.2011 Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen? Jeder Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne unabhängig
MehrAufbewahrungspflichten für Gewerbetreibende
Aufbewahrungspflichten für Gewerbetreibende Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannver 1. Wer ist aufgewahrungspflichtig? Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen
MehrCode of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
MehrAutoren... V Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1 Einleitung... 1
Autoren....................................................... V Abkürzungsverzeichnis........ XIII 1 Einleitung.............................................................. 1 2 Buchführung...........................................................
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektrnischen Datenaustausch (EDI) zwischen Freiburger Str. 6 88400 Biberach und - nachflgend die Vertragspartner genannt Stand 08/2018 1. Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die
MehrDeutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH. Maßnahmenzulassung gemäß 179, 180 SGB III i.v.m. AZAV 3, 4
Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hchschulring 2 15745 Wildau Maßnahmenzulassung gemäß 179, 180 SGB III i.v.m. AZAV 3, 4 Dkument WP04 C - D01 Z U S A M M E N F A S S U N G - Prüfungsrdnung
MehrPraktische Erfahrungen bei der Umsetzung der GoBD
Praktische Hinweise zur Umsetzung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) Praktische Erfahrungen
MehrINFORMATIONEN ZUM UMGANG MIT IHREN DATEN ALS KUNDEN. Eine Pflicht aus der Datenschutz-Grundverordnung.
INFORMATIONEN ZUM UMGANG MIT IHREN DATEN ALS KUNDEN Eine Pflicht aus der Datenschutz-Grundverrdnung. 1. VORBEMERKUNG Die flgenden Punkte sllen Ihnen Infrmatinen rund um Ihre Daten liefern. Der Gesetzgeber
MehrVerkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB
Verkaufsunterlagen gemäß 297 KAGB Dem Anleger sind rechtzeitig vr Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen: Wesentliche Anlegerinfrmatin in der geltenden Fassung (und kstenls) Auf Verlangen des Anlegers
MehrOrientierung im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen
Kmmissin für Qualitätssicherung INTERPRET Geschäftsstelle Mnbijustrasse 61 3007 Bern www.inter-pret.ch Orientierung im Bildungs-, Gesundheits- und Szialwesen Mdul 2 des Baukastens «Interkulturelles Dlmetschen
MehrHerzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe
Herzlich willkommen zu unserer Vortragsreihe Moderne Verwaltung Vollständige elektronische Durchführung von Vergabeverfahren bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen und der elektronische Rechnungsverarbeitung
MehrSteuerberatung ist Vertrauenssache. Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner
Steuerberatung ist Vertrauenssache Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner Ihr Referent und Ansprechpartner: Dipl. kfm. (FH) Florian Varinli Steuerberater und Partner U. Madel & C.-D. Kotalla
MehrFinanzverwaltung Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Finanzverwaltung Infrmatinen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) Mit diesen Datenschutzhinweisen infrmieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverrdnung
MehrProzess der Weiterentwicklung eines Studiengangs
Checkliste für die Weiterentwicklung eines Studiengangs Eine Übersicht zum Przessablauf mit Infrmatinen zu den Verantwrtlichen und den aktuellen Vrgabedkumenten/mitgeltenden Dkumenten findet sich auf der
Mehr1.3. Verbindlichkeit der GoBD für den Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichtigen... 3
IV 1. EINLEITUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN... 1 1.1. Einleitung... 1 1.2. Geltungsbereich und Rechtsnatur der GoBD... 2 1.2.1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich... 2 1.2.2. Zeitlicher Geltungsbereich...
MehrANHANG B BETRIEBSABLÄUFE CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG. Version 1.2 CEGH AB B-VHP
ANHANG B BETRIEBSABLÄUFE CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG Versin 1.2 CEGH AB B-VHP INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 1.1. Operativer Betrieb... 3 1.2. Verfügbarkeit...
Mehr