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1 Presseview zur Medienmitteilung BAK Taxation Index: Simulation Patentbox / Update 2015 vom

2 Inhaltsverzeichnis Avenue ID: 1083 Artikel: 4 Folgeseiten: 1 Gleichartige Artikel (+) 3 Total Artikel 7 Auflage Seite Basler Zeitung 53'498 1 Patentbox wirkt in Basel besonders Tages-Anzeiger 172'920 2 Die Patentbox ist kein Allheilmittel (+) / Der Bund Finanz und Wirtschaft 25'067 3 Diese Reform muss gelingen Aargauer Zeitung / Gesamt Regio 78'282 4 Forschen, böxeln, Steuern sparen (+) / Basellandschaftliche Zeitung (+) / Solothurner Zeitung

3 Bericht Seite: 1/5 Basler Zeitung 4002 Basel 061/ Auflage: 53'498 Seite: 29 Fläche: 16'168 mm² Patentbox wirkt in Basel besonders Wichtiger Baustein für Standortsicherung laut BAK Basel, aber kein Allheilmittel Basel. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III geplante Patentbox ist ein wichtiger Baustein für die Erhaltung der Standortattraktivität. Ein Allheilmittel sei sie jedoch nicht, folgern die Ökonomen von BAK Basel aufgrund einer gestern publizierten Simulationsstudie. Die geplante Patentbox würde forschungsintensive Unternehmen fördern und die kantonalen Steuersätze für qualifizierende Erträge um bis zu 90 Prozent reduzieren; der Wegfall der privilegierten Besteuerung soll so teilweise kompensiert werden. BAK Basel hat die Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerbelastung in ausgewählten Kantonen untersucht. Laut einer Mitteilung zeigt die zusammen mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim erstellte Simulation, wie die Steuerbelastung im Jahr 2015 aussähe, wenn bei der Gewinnsteuer die Patentbox bereits angewendet würde. Besonders effektiv sei diese in hoch besteuernden Kantonen, dies allerdings nur im Extremfall für einzelne Unternehmen. Deutlich weniger Belastung So reduziere sich mit der Patentbox in den Kantonen Basel-Stadt, Zürich oder Bern die Gewinnsteuerbelastung um mehr als die Hälfte, wenn ein Unternehmen ausschliesslich Erträge erzielt, die für die Box qualifiziert sind. In Basel etwa würde die mittlere Belastung für solche Unternehmen von 14,5 auf 5,7 Prozent sinken. Für die Spitzenreiter im Unternehmenssteuerwettbewerb hingegen - Luzern, Nid- oder Obwalden - ist die Wirkung in solchen Fällen wegen der ohnehin tiefen Gewinnsteuersätze begrenzt. Insgesamt bewirke die Patentbox, zusammen mit weiteren Detailregelungen, fast eine Harmonisierung der Gewinnsteuerbelastung, wenn es um den Extremfall ausschliesslich qualifizierender Erträge geht, heisst es in der Mitteilung. Diese läge gemäss der Studie zwischen 5,7 und 5,8 Prozent. Anders sieht es bei breit aufgestellten Unternehmen mit eigener Produktion aus. Unter der Annahme, der Anteil qualifizierender Erträge mache 20 Prozent der Gesamterträge aus, reduziert sich für das Unternehmen die Gewinnsteuerbelastung noch um 0,4 bis 1,8 Prozentpunkte. In Basel-Stadt etwa ginge sie von 17,8 auf 16,1 Prozent zurück. Inwieweit auch Dienstleitungsunternehmen - welche die Mehrheit ausmachen - von einer Patentbox profitieren könnten, hänge zudem von den Diskussionen in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ab. Diese ist derzeit daran, Kriterien für Patentboxen zu definieren. SDA Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/1

4 Bericht Seite: 2/5 Tages-Anzeiger 8021 Zürich 044/ Auflage: 172'920 Seite: 6 Fläche: 5'636 mm² Unternehmenssteuerreform III Die Patentbox ist kein Die mit der Unternehmenssteuerreform III geplante Patentbox ist ein wichtiger Baustein für die Erhaltung der Standortattraktivität. Ein Allheilmittel sei sie aber nicht, folgern die Ökonomen von BAK Basel aufgrund einer Simulationsstudie. Die Patentbox würde forschungsintensive Unternehmen fördern und die kantonalen Steuersätze für qualifizierende Erträge um bis zu 90 Prozent reduzieren. Die Simulation zeigt, wie die Unternehmenssteuerbelastung 2015 aussähe, wenn bei der Gewinnsteuer die Patentbox angewendet würde. Effektiv sei diese in hoch besteuernden Kantonen. In Basel-Stadt, Zürich oder Bern reduziere sich die Gewinnsteuerbelastung um mehr als die Hälfte, wenn ein Unternehmen nur Erträge erzielt, die für die Box qualifiziert sind. Für Luzern, Nidoder Obwalden ist die Wirkung aber wegen der ohnehin tiefen Gewinnsteuersätze begrenzt. In Luzern etwa ginge die Belastung für ein Unternehmen mit nur qualifizierenden Erträgen noch von 7,9 auf 5,8 Prozent zurück. (SDA) Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/1

5 Datum: Bericht Seite: 3/5 Finanz und Wirtschaft 8021 Zürich 044/ Medientyp: Publikumszeitschriften Auflage: 25'067 Erscheinungsweise: 2x wöchentlich Seite: 3 Fläche: 17'119 mm² Diese Reform muss gelingen Schicksalshafte Unternehmenssteuerreform III PETER MORF Die kantonalen Sonderstatus für ausländische Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften sind nicht mehr haltbar. Sie erlauben eine reduzierte Besteuerung von im Ausland erwirtschafteten Gewinnen. Diese Praxis ist international geächtet und muss abgeschafft werden. Eine Streichung ohne Kompensation würde für die betroffenen Unternehmen zu massiv höheren Steuerbelastungen führen. Es wird davon ausgegangen, dass rund drei Viertel die Schweiz verlassen würden. Mit ihnen würden auch Steuersubstrat und Arbeitsplätze verschwinden. Um diesen Aderlass zu verhindern, hat der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III lanciert. Die Botschaft liegt im Parlament. Diese Reform ist eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Baustellen - sie muss einfach gelingen. Zentrales Instrument ist die Einführung so genannter Patentboxen. Sie erlauben eine reduzierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten oder vergleichbaren Rechten. Derartige Regelungen sind international gängig, stehen aber auch in der Kritik. Auf Druck vor allem der OECD werden sie immer enger definiert. Dass sie grundsätzlich wirken, zeigt eine neue Studie des Forschungsinstituts Bakbasel. In Modellrechnungen ist es zum Schluss gekommen, dass je nach Höhe des Gewinnsteuersatzes im betreffenden Kanton und nach Spezifität des Unternehmens erhebliche Reduktionen der Steuerbelastung möglich sind. Die Unterschiede aber sind gross und vor allem profitieren nicht alle Unternehmen von der Patentbox. Darum weisen die Basler Forscher darauf hin, dass sie allein das Problem nicht löst. Dem trägt die bundesrätliche Botschaft Rechnung: Die Kantone sind frei, ihre Gewinnsteuersätze zu senken. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, Anpassungen in der Kapitalsteuer vorzunehmen. Die Vorlage ist zielführend, wenn auch punktuelle Verbesserungen möglich sind. Die Reform wird, zumindest kurzfristig, zu Mindereinnahmen des Bundes und der Kantone führen. Der Bund - er profitiert von den genannten Gesellschaften stark - beteiligt sich an den potenziellen Einbussen der Kantone. Die Ausfälle sind jedoch überblickbar und könnten fast vollständig verschwinden: Wenn die Standortqualität steigt, werden auch neue Unternehmen (und damit neues Steuersubstrat) in die Schweiz zuziehen. Das hindert die Linke nicht daran, von angeblich schändlichen Steuergeschenken zu reden und mit dem Säbel zu rasseln: die Referendumsdrohung steht. Grund ist eine Trotzreaktion: Der Bundesrat hat die ursprünglich zur Kompensation vorgeschlagene Einführung einer Kapitalgewinnsteuer richtigerweise wieder gestrichen. Da fühlt sich die Linke beleidigt. Sollte sie das Referendum ergreifen und damit Erfolg haben, würde sie sich in einen krassenwiderspruch manövrieren: Viele Unternehmen würden der Schweiz den Rücken kehren und Arbeitslose zurücklassen. Ausgerechnet wegen eines Referendums der Linken, die sonst stets behaupten, sich für den Erhalt von Arbeitsplätzen einzusetzen. Sie werden sich diesen Schritt gut überlegen müssen. Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/1

6 Bericht Seite: 4/5 Hauptausgabe Aargauer Zeitung 5001 Aarau 058/ Auflage: 78'282 Seite: 9 Fläche: 38'554 mm² Forschen, böxeln, Steuern sparen Patentboxen Firmen in Kantonen mit hoher Steuerlast profitieren besonders Die Basler Pharmakonzerne profitieren besonders von Patentboxen. VON FABIAN HOCK Die Schweiz steht vor einem radikalen Umbau der Steuerlandschaft für Unternehmen. Privilegien für internationale Konzerne müssen abgeschafft werden. So will es die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Aus dem Land treiben will man die Konzerne aber nicht. Darum können die Steuervorteile auch nicht ersatzlos gestrichen werden. Eine Möglichkeit wäre, die Gewinnsteuer zu senken. Das ist jedoch heikel, da den Kantonen so gewaltige Steuereinnahmen durch die Lappen gehen - _ KEYSTON KEYS1ONEE diese Vergünstigungen würden schliesslich für alle Firmen gelten. Wie kürzt man also Privilegien, ohne die Unternehmen zu verjagen und ohne riesige Löcher in die Kantonskassen zu schneiden? In dem man neue Vorteile einführt. Und zwar für Firmen, die in die Forschung investieren. Was darf alles in die Box? Die Lösung heisst: Patentboxen. In diese Boxen packen die Konzerne die Gewinne, die sie mit Forschung erzie- len. Alles, was in der Box liegt, wird geringer besteuert als die Gewinne ausserhalb der Box - also jene aus dem Verkauf von Produkten mit wenig Forschungsanteil. In die Box gelegt werden Gewinne, die direkt aus Patenten resultieren. Was darüber hinaus noch in die Box darf, ist bislang unklar. Offen ist die Frage, wie mit Software, geistigem Eigentum und sonstigen immateriellen Gütern verfahren werden soll. Die OECD erarbeitet derzeit einen Standard, den der Bundesrat übernehmen will. Bleibt die Frage, welche Auswirkungen die Patentboxen auf die Steuerbelastung der Firmen haben werden. Das hat nun das Forschungsinstitut BAK Basel zusammen mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim simuliert. Berechnet wurde die Steuerbelastung im Jahr 2015, unter der Annahme, dass die Boxen bereits angewendet würden. Letztere könnten «die Steuerbelastung in bestimmten Konstellationen erheblich reduzieren», heisst es im Ergebnis. Das gelte besonders für Kantone mit überdurchschnittlich hohen Steuern. In diesen könnten die Boxen zu einer Halbierung der effektiven Gewinnsteuerlast führen - allerdings nur «im Ex- Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/2

7 Bericht Seite: 5/5 Hauptausgabe Aargauer Zeitung 5001 Aarau 058/ Auflage: 78'282 tremfall für einzelne Unternehmen». Klar ist indes: Je grösser der Anteil der in der Schweiz erbrachten Forschungsleistung, desto stärker profitiert ein Unternehmen von den Patentboxen. Denn: Nur im Inland generierte Gewinne sind ein Fall für die Box. Auch das will die OECD so. Wird ein Grossteil der Forschungsleistung im Ausland erbracht, kann entsprechend weniger steuerlich geltend gemacht werden. Pharma profitiert am meisten Geht man beispielsweise davon aus, dass 20 Prozent des Gewinns in die Box gelegt werden darf, «reduzieren sich die Steuerbelastungen in den Kantonen durch Anwendung der Patentbox in der Gewinnsteuer noch um 0,4 bis 1,8 Prozentpunkte», schreibt das BAK. Dieser Abschlag entspreche in etwa vier Seite: 9 Fläche: 38'554 mm² bis zehn Prozent der Gewinnsteuer. Entscheidend ist die unterschiedliche Steuerlast in den Kantonen. Während ein Betrieb in Luzern statt einer Steuerbelastung von bisher 9,6 Prozent nach der Einführung der Patentbox künftig noch 9,2 Prozent zahlen müsste, reduzierte sich der Anteil in Basel-Stadt von 17,8 auf 16,1 Prozent. Von den Lizenzboxen dürften die Pharmakonzerne besonders stark profitieren. Sie forschen nach wie vor in der Schweiz - viele von ihnen in Basel. Doch nicht nur auf die Konzerne, sondern auch auf den Kanton haben die Boxen grossen Einfluss: «Je weniger in die Boxen reinkommt, desto mehr muss bei den Gewinnsteuersätzen korrigiert werden», sagt Sven Michal aus dem Finanzdepartement Basel-Stadt. Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 2/2

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