Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren

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1 Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren EQS Roadshow 2018 Investor Relations München, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg Oktober 2018 Dr. Jan Dörrwächter / Dr. Pia Lünstroth / Regine Siepmann 2018 hkp/// group Dieses Dokument ist nur für den direkten Empfänger bestimmt und ohne weitere Erläuterung durch einen hkp/// group Berater nur bedingt aussagefähig.

2 Regulatorische Grundlagen des Say on Pay in Deutschland Die Zuständigkeit der Hauptversammlung hinsichtlich der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen ist aktuell wie folgt im Aktiengesetz (AktG) geregelt: Aufsichtsratsvergütung 113 Abs. 1 AktG Vergütung in Satzung festgesetzt oder von Hauptversammlung bewilligt Beschluss durch Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit Zur Herabsetzung durch Hauptversammlung einfache Stimmenmehrheit Vorstandsvergütung 120 Abs. 4 AktG Hauptversammlung kann über Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten Verpflichtung des Aufsichtsrats nach 87 bleibt unberührt Bindendes Votum Konsultatives Votum Die durch den Europäischen Rat im März 2017 verabschiedete neue Fassung der Aktionärsrechterichtlinie (ARR) enthält ebenfalls Regelungen zum Say on Pay 2

3 Entwicklung des Say on Pay in Deutschland In Deutschland ist vor allem im DAX und MDAX ein Rückgang der Say on Pay- Zustimmungsquoten zu beobachten, wobei sich die Zustimmungsquoten von DAX- Unternehmen im Jahr 2018 wieder leicht erholten. 96% 94% 94% 94% 91% 84% 90% 89% 96% 92% 88% 78% 96% 90% 96% 93% 92% 89% 76% 92% 86% 96% 82% 77% 77% 70% 66% DAX MDAX SDAX 3

4 Novellierte Aktionärsrechterichtlinie (ARR) als zukünftige Grundlage des Say on Pay Die ARR sieht sowohl eine Abstimmung über das Vergütungssystem als auch den Vergütungsbericht vor und unterscheidet dabei nicht zwischen Vorstand und Aufsichtsrat (Nutzung des Oberbegriffs Unternehmensleitung ). Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juni 2019 Zeit, die ARR in nationales Recht umzusetzen. Vergütungspolitik Artikel 9a ARR Erarbeitung einer Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat Abstimmung auf Hauptversammlung alle vier Jahre oder bei wesentlichen Änderungen Recht der Mitgliedstaaten, auf eine bindende Abstimmung zu verzichten Vergütungsbericht Artikel 9b ARR Jährliche Abstimmung* über Vergütungsbericht Opt-Out-Möglichkeit (kein individueller Ausweis gem. 286 (5) HGB) entfällt Bindendes/konsultatives Votum Konsultatives Votum Bundesregierung sieht lt. Bericht der FAZ vom konsultatives Votum vor * Alternativ können kleine und mittelständische Unternehmen den Aktionären den Vergütungsbericht zur Diskussion vorlegen und im nächsten Vergütungsbericht erläutern, wie die Ergebnisse der Diskussion berücksichtigt wurden. 4

5 Investortrends Unter institutionellen Investoren lassen sich folgende auch für Vergütungsthemen relevante Entwicklungen beobachten, die ebenfalls deutsche Aktiengesellschaften betreffen: Verschiebung zu passiven Fonds Signifikant höherer Anteil passiver Fonds (z. B. Index-ETFs) DAX wird zu ca. 40 % von passiven Investments gehalten Investorendialog verlagert sich auf ESG-Teams (Environment, Social, Governance) Engagement & Stewardship Aktionärsstruktur Unterschiedliche Intensität bei Stewardship und Beschäftigung mit ESG-Themen zwischen den Investoren Hohe Unterschiede im Detailgrad von Abstimmungsrichtlinien der Investoren Forderung von Nachbesserung bei Zustimmung < 80 % Erhöhter Druck von Stakeholdern, z. B. durch öffentliche & gesetzliche Initiativen Hohe Turnover-Ratio bzw. kürzere Halteperioden Sich kurzfristig ändernde Eigentümerverhältnisse Zunahme an aktivistischen Investoren (Governance als Einfallstor) 5

6 Vergütungsaspekte 2018

7 Vergütungsaspekte 2018 In der Hauptversammlungssaison 2018 standen folgende Aspekte der Vorstandsvergütung auf den Agenden von Investoren und Stimmrechtsberatern, wurden intensiv diskutiert und führten teilweise zu Kritik: 1 Vergütungsaspekte 2018 Malus & Clawback 2 ESG-Kriterien 3 Vergütungsausweis 4 Unabhängigkeit von Aufsichtsräten 7

8 Vergütungsaspekte 2018 Malus- und Clawback-Regelungen Malus- und Clawback-Regelungen werden von Stimmrechtsberatern und Investoren in den letzten Jahren verstärkt gefordert. Malus Auszahlungskürzung von ausstehender Vergütung Clawback Rückforderung bereits ausgezahlter Vergütung Mögliche Auslöser Grober Verstoß gegen wesentliche interne Regelwerke Grober Verstoß gegen wesentliche dienstvertragliche Pflichten Grober Verstoß gegen wesentliche Sorgfaltspflichten im Sinne des 93 AktG Die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft gemäß 93 Abs. 2 AktG bleibt von einer Malusund Clawback-Klausel unberührt. 8

9 Vergütungsaspekte 2018 ESG-Kriterien in der Vorstandsvergütung ESG-Kriterien drücken aus, ob und wie bei Unternehmensentscheidungen die ökologischen und gesellschaftlichen Aspekte sowie die Art der Unternehmensführung berücksichtigt werden. Institutionelle Investoren zeigen sich vermehrt auch an sozialen, politischen oder ökologischen Belangen in ihren Investitionen interessiert. ESG-Kriterien werden künftig verstärkt Einzug in die Vorstandsvergütungssysteme finden. Die ESG-Kriterien sollten dabei quantifizierbar ausgestaltet und transparent im Vergütungsbericht erläutert werden. ESG-Kriterien 9

10 Vergütungsaspekte 2018 Veröffentlichung von Zielen (1/2) Da der Vergütungsbericht die wesentliche Grundlage ist, wie Proxy Advisors und Investoren das pay for performance vom Unternehmen bewerten, fordern diese die (zumindest ex-post) Veröffentlichung konkreter Erfolgsziele bzw. spezifischer Zielgrößen in der variablen Vergütung. Veröffentlichung von Zielen Quellen: ISS BlackRock Responsible Investment Guidelines EMEA February 2018; Glass Lewis Paper Guidelines 2018: Continental Europe. 10

11 Vergütungsaspekte 2018 Veröffentlichung von Zielen (2/2) Aufgrund fehlender Veröffentlichung der Ziele der variablen Vergütung bei der Deutschen Post und Jenoptik drohte ISS damit, negative Abstimmungsempfehlungen für das Say on Pay 2018 auszusprechen. Beide Unternehmen veröffentlichen darauf nachträglich Stellungnahmen auf ihren Homepages. Veröffentlichung von Zielen Nähere Informationen zu den finanziellen Zielen der einjährigen variablen Vergütung (Umsatzwachstum, Free Cashflow, EBITDA-Marge) sowie die tatsächliche Zielerreichung im Jahr 2018 sollen nachträglich im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht werden, um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, die Zielerreichung nachzuvollziehen. [ ] Jenoptik wird weiterhin keine Zielwerte für die Vergütung vorab veröffentlichen, soweit dadurch markt- oder wettbewerbsrelevante Rückschlüsse auf die strategischen Zielsetzungen des Konzerns möglich wären. Quellen:

12 Vergütungsaspekte 2018 Vergütungsausweis Die DAX-Unternehmen verbesserten in ihren Geschäftsberichten 2017 ihre Vergütungstransparenz deutlich. Vergütungsausweis Verständliche Darstellungen statt Bleiwüsten Anzahl der Graphiken verdoppelt Auch Zunahme erläuternder Tabellen Transparenz zu Zielsetzungen 2016: nur 13 Unternehmen veröffentlichen klare Ziele 2017: 21 Unternehmen legen Zielkorridore offen Verstärkte Transparenz zur Zielerreichung 2016: nur zwei Unternehmen legen Performance offen 2017: Vervierfachung der P4P-Offenlegung 12

13 Vergütungsaspekte 2018 Unabhängigkeit von Aufsichtsräten Vor allem seit dem pressewirksamen Auftreten von ISS bezüglich der Unabhängigkeit des Personalausschusses der Munich RE in 2017 steht das Thema Unabhängigkeit bei angelsächsischen Investoren auf der Agenda. ISS Ablehnungsbegründung des Say on Pay von Munich RE The compensation committee of the supervisory board has been completely non-independent for the last four years, and this proposal is the most appropriate resolution for shareholders to show their discontent against such practices in the German market context. Obwohl in Deutschland Arbeitnehmervertreter in paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten generell als unabhängig zu beurteilen sind, legt vor allem ISS eine schärfere Beurteilung an: ISS Europe Proxy Voting Guidelines 2018 Als nicht unabhängig gelten Mitarbeiter eines signifikanten Aktionärs Ablehnung von (Wieder-)Wahl bei fehlender Unabhängigkeit Repräsentanten der Regierung ehemalige Vorstände (5 Jahre Cooling Off) excessive service (Mehr als 12 Jahre Gremienzugehörigkeit) 13

14 Do s in der Kommunikation und Ansprache von Investoren Um Überraschungen im Say on Pay (und anderen Tagesordnungspunkten) zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kommunikation mit Investoren rechtzeitig zu planen und aktiv zu führen. Do s der Kommunikation Andauernd Klarer und transparenter Vergütungsbericht, der alle Aspekte des Vergütungssystems verständlich darstellt Aktive Beobachtung von Investorenanforderungen und Umsetzung eventueller Implikationen Aufnahme von Kritik am System auch wenn kein Say on Pay geplant ist Vergütungsbericht als entscheidendes Mittel der Kommunikation! Bei geplantem Say on Pay / Systemänderungen Bei geplantem Say on Pay optimalerweise 6 Monate vor Hauptversammlung aktive Kommunikation mit Investoren (z. B. Corporate Governance Roadshows) Verständliche und umfangreiche Einladung zur Hauptversammlung, die alle wesentlichen Aspekte des neuen Systems erläutert Ankündigung und Erläuterung geplanter Systemänderung im aktuellen Vergütungsbericht 14

15 Weitere Hebel von Investoren bei Kritik am Vergütungssystem Neben dem konsultativen Say on Pay können Investoren über unterschiedliche Tagesordnungspunkte ihre Kritik an der vorherrschenden Vergütungspraxis im Unternehmen üben. Von der konsultativen Abstimmung bis zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind Investoren in der Lage, ihre Kritik zu eskalieren, wenn Unternehmen nicht auf ihre Bedenken reagieren. Konsultativ Bindend Vorstandsvergütung: 120 Abs. 4 AktG Say on Pay Aufsichtsratsvergütung: 113 Abs. 1 AktG Entlastung von Aufsichtsratsvorsitzenden/ -mitgliedern Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Eskalationsstufen 15

16 Exemplarisches Vorgehen Folgendes exemplarische zeitliche Vorgehen wäre bei einer Systemänderung möglich: Zeitleiste Geschäftsjahr n Geschäftsjahr n+1 Frühjahr Frühjahr/Sommer Herbst Winter Frühjahr Frühjahr/Sommer Diskussion erster Vorschläge im Personalausschuss (evtl. mit externen Beratern) Hauptversammlung Erster Ausblick auf neues Vergütungssystem Vorläufige Verabschiedung des neuen Vergütungssystems im Aufsichtsrat Finale Verabschiedung durch den Aufsichtsrat Veröffentlichung Geschäftsbericht Say on Pay Hauptversammlung Redesign des Vergütungssystems Investorengespräche Darstellung des neuen Vergütungssystems im GB und/oder HV-Agenda Roadshow zum neuen Vergütungssystem Aktuelles Vergütungssystem Neues Vergütungssystem 16

17

18 Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung Im Juli 2018 wurden von einem aus relevanten Stakeholdergruppen besetzten Arbeitskreis (Aufsichtsräte, Investoren, Wissenschaftler, Corporate-Governance-Experten) Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung veröffentlicht. Ziel des Arbeitskreises war die Erarbeitung von Best Practice-Leitlinien für eine einfache und an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichteten Vorstandsvergütung in deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung sollen Kernelemente für das Design einer nachhaltigen Vorstandsvergütung in Deutschland beschreiben. Unternehmen Orientierung für die Ausrichtung ihrer Vergütungssysteme an den Erwartungen der institutionellen Investoren bieten. einen konstruktiven Dialog zwischen Unternehmen und Investoren unterstützen. Design Darstellung Dialog 18

19 19

20 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

22 Ihr Kontakt: Dr. Jan Dörrwächter Senior Partner Regine Siepmann Partner Dr. Pia Lünstroth Senior Manager Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt Tel Fax

23 Backup

24 Say on Pay in Deutschland im Jahr 2018 Insgesamt 31 Unternehmen in Deutschland haben 2018 ein Say on Pay abgehalten. Unternehmen Index HV-Datum 2018 Say on Pay 2018 adidas DAX ,18% BASF DAX ,57% BMW DAX ,69% Deutsche Post DAX ,56% Fresenius DAX ,99% Merck DAX ,73% Münchener Rück DAX ,03% SAP DAX ,05% Aurubis MDAX ,90% Deutsche Euroshop MDAX ,43% Deutsche Pfandbriefbank (pbb) MDAX ,96% K+S MDAX ,28% Krones MDAX ,64% LEG Immobilien MDAX ,95% Metro MDAX ,18% MTU Aero Engines MDAX ,02% Norma MDAX ,74% ProSiebenSat.1 MDAX ,05% TAG Immobilien MDAX ,52% Zalando MDAX ,12% Grammer SDAX ,28% Koenig + Bauer SDAX ,15% Vossloh SDAX ,86% Aixtron TecDAX ,46% Cancom TecDAX ,22% Freenet TecDAX ,58% Jenoptik TecDAX ,23% Pfeiffer Vacuum TecDAX ,40% Siltronic TecDAX ,20% Adler Modemärkte AG ,27% Amadeus Fire AG ,60% Durchschnittliche Zustimmung DAX 81,85% MDAX 76,82% SDAX 77,10% TecDAX 71,35% 24

25 Investoren Proxy Advisors Vergütungsaspekte 2018 Malus- und Clawback-Regelungen Die wichtigen Proxy Advisors ISS und Glass und Investoren stellen explizite Anforderungen zu Malus- und Clawback-Reglungen. Ablehnung bei fehlendem Clawback Quellen: ISS Quality Score: Overview and Updates; Glass Lewis Paper Guidelines 2018: Continental Europe; BlackRock Responsible Investment Guidelines EMEA February 2018; Deutsche Asset Management Corporate Governance and Proxy Voting Policy 2018; Allianz Global Investors Corporate Goveranance Guidelines May

26 26

27 Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus. Amsterdam Vondelstraat 89 A 1054 GM Amsterdam Niederlande Phone Fax Dordrecht Singel HM Dordrecht Niederlande Phone Frankfurt Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main Deutschland Phone Fax Zürich c/o Aeberli Treuhand, Zimmergasse Zurich Schweiz Phone Fax amsterdam@hkp.com dordrecht@hkp.com frankfurt@hkp.com zurich@hkp.com

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