TNU-HH/Dr. Heuwinkel. Stadtplanungsamt Berliner Allee Freiburg i. Br.

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1 Umweltschutz TNU-HH/Dr. Heuwinkel ellungnahme zur Frage der Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlage der Feuerwache Freiburg in der Escholzstraße 118 in Freiburg Teilbericht 3: Prognostizierte Lichtimmissionen durch das neue Rettungszentrum im Bereich der Kleingartenanlagen südlich und westlich des Rettungszentrums Auftrag-Nr.: Auftraggeber: Sachverständiger: / 116IPG075 adt Freiburg im Breisgau adtplanungsamt Berliner Allee Freiburg i. Br. Dr. Joachim Heuwinkel Umfang: 13 Seiten TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Tel.: 040/ Fax.: 040/ jheuwinkel@tuev-nord.de 116GEF075.docx

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. AUFTRAG 3 2. VORHANDENE UNTERLAGEN 4 3. VORGEHENSWEISE 4 4. AUFHELLUNG 5 5. BLENDUNG Allgemein Berechnung der Kenngrößen 6 6. BEWERTUNGSMAßSTÄBE FÜR LICHTIMMISSIONEN Bewertung der Aufhellung Bewertung der Blendung 9 7. IMMISSIONSMINDERNDE MAßNAHMEN ZUSAMMENFASSUNG ABKÜRZUNGS- UND LITERATURVERZEICHNIS 13 Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 2 von 13

3 1. Auftrag Die adt Freiburg i. Br. hat im adtteil Haslach die Aufstellung eines B-Plans zur Erweiterung der Feuerwache zu einem Rettungszentrum, bestehend aus der Hauptfeuerwache und den Rettungsdiensten, beschlossen. Zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist eine ellungnahme zu den zu erwartenden Lichtimmissionen, hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlage des Rettungszentrums, erforderlich. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (im folgenden TNU) wurde mit der Erstellung eines entsprechenden Lichtgutachtens beauftragt. Aufgabenstellung war somit einerseits die Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen Lichtimmissionen (IST-Zustand), andererseits die Beurteilung der durch die geplante Änderung zu einem Rettungszentrum hervorgerufenen Lichtimmissionen. Die Ergebnisse der derzeit vorhandenen Lichtemissionen und immissionen (Aufnahme und Bewertung des IST-Zustandes, Messungen vom ) sind im Gutachten 115GEF262-1 (Teilbericht 1) /i/ beschrieben. Eine Lichtimmissionsprognose für die nördliche Wohnbebauung ist dem Teilbericht 2 /ii/ zu entnehmen. Im vorliegenden Gutachten wird die mit Schreiben vom beauftragte Untersuchung und Beurteilung der zukünftig zu erwartenden Lichtimmissionen (Prognose), nach Umbau zu einem Rettungszentrum, im Bereich der südlich und westlich gelegenen Kleingärten behandelt. Es handelt sich dabei um die Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord im Süden und die Kleingartenkolonie Egerten im Westen. Auf Basis der vom Lichtplanungsbüro übermittelten lichttechnischen Daten werden die Kenngrößen zur Blendung im Bereich der o. g. Kleingärten berechnet und auf Basis der Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (aktualisierte Licht- Leitlinie) hinsichtlich erheblicher Belästigung im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bewertet. Für die Beurteilung der Aufhellung wird auf die Ergebnisse der vorliegenden Messungen von Oktober 2015 zurückgegriffen. Die Beurteilung erfolgt gemäß der Licht-Leitlinie des Länderausschuss für Immissionsschutz (Licht-Leitlinie) /iii/, aktualisiert in /iv/, basierend auf /v/ und liefert im Ergebnis die Klärung, ob die Lichtimmissionen als erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /vi/ zu beurteilen sind. Die Licht-Leitlinie Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 3 von 13

4 ist in mehreren Bundesländern durch ministerielle Rundschreiben eingeführt worden. Grundlage für die Beurteilung ist die jeweilige Gebietsart nach BauNVO /vii/. Die in /../ gestellten Ziffern beziehen sich auf den Abschnitt 9 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. 2. Vorhandene Unterlagen Folgenden Unterlagen und Informationen wurden herangezogen: Entwurf B-Plan, übermittelt durch den Auftraggeber (Anlage 1) Technische Daten der genannten Leuchten der Fa. BEGA, dabei zwischenzeitliche Änderung der Leuchtenbezeichnung in BEGA bzw /viii/. Ergebnisse der derzeit vorhandenen Lichtemissionen und immissionen (Aufnahme und Bewertung des IST-Zustandes, Messungen vom ) /i/ 3. Vorgehensweise Die Vorgehensweise bei der prognostischen Beurteilung erfolgt analog der Lichtimmissionsprognose für die nördliche Wohnbebauung (Teilbericht 2) /ii/. In dieser ellungnahme werden die Ergebnisse der Berechnungen sowie die Bewertung der Aufhellung dargestellt. Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Berechnung der Blendung wird auf die bereits vorliegenden Gutachten verwiesen. Hinsichtlich der Aufhellung werden die im Umfeld der Feuerwache ermittelten Messwerte von Oktober 2015 herangezogen. Hinsichtlich der Blendung wurden von den im Lichtgutachten der Fa. ib/h2 GbR vom dargestellten Leuchten folgende Leuchten als repräsentativ ausgewählt: Für die Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord (südlich des Rettungszentrums) die östlichste Leuchte BEGA (LED Flächenstrahler 26 W, am Gebäuden installiert, LPH 1 5,5 m, Aufneigung 0 ). Für die Kleingartenkolonie Egerten (westlich des Rettungszentrums) die Leuchte BEGA (Scheinwerfer HIT DE 1000 W+420, LPH 10 m, Aufneigung 0 ). Die Entfernung zwischen Immissionsort und der jeweilig betrachteten Leuchte liegt zwischen ca. 40 und 115 m. 1 LPH=Lichtpunkthöhe Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 4 von 13

5 4. Aufhellung Die Aufhellung des Untersuchungsraumes wird durch alle Leuchten des jeweiligen Betriebszustandes (Grundbeleuchtung bzw. Alarmbeleuchtung) bestimmt. Als Maß für die Aufhellung wurde im Oktober 2015 an 29 ausgewählten Messpunkten in der Umgebung der Feuerwache die Beleuchtungsstärke (lx) gemessen. Dabei wurde die Aufhellung bei den Betriebszuständen Grundbeleuchtung sowie Alarmbeleuchtung erfasst. Die Lage der für die hier behandelte Fragestellung relevanten Messpunkte mit den Messergebnissen ist den Anlagen 2.1 und 2.2 zu entnehmen. Relevant für die vorliegende Betrachtung sind die Messpunkte entlang der audingerstraße (Grenze zur südlichen Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord) und am Marienmattenweg (Grenze zur westlichen Kleingartenkolonie Egerten). Gem. dem Gutachten zu den vorhandenen Lichtimmissionen /i/ liegen die im Betriebszustand Grundbeleuchtung ermittelten Werte entlang des Marienmattenwegs (Egerten) zwischen 0,12 lx und 0,87 lx. Entlang der audingerstraße liegen die Werte zwischen 0,9 lx und 1,82 lx (Anlage 2.1). Unberücksichtigt bleiben dabei die Werte der nicht unter die Lichtleitlinie fallenden Beleuchtung des öffentlichen raßenraumes (Messungen im Bereich der Gehwegleuchten). Die im Betriebszustand Alarmbeleuchtung ermittelten Werte liegen am Marienmattenweg zwischen 0,24 lx und 0,75 lx. Der hier gemessene Maximalwert von 18,9 lx ist auf die Gehwegleuchte und die Flutlichtstrahler zurückzuführen. An der audingerstraße liegen die Werte im Betriebszustand Alarmbeleuchtung zwischen 0,24 lx und 16,85 lx (Anlage 2.2). 5. Blendung 5.1 Allgemein Die Kenngrößen zur Blendung wie die richtungsspezifische Leuchtdichte, der Raumwinkel sowie das Blendmaß der am höchsten beaufschlagten und relevanten Immissionsorte wurden rechnerisch bestimmt. Grundlage waren die technischen Planungsdaten und die Kenntnis der Lage der eingesetzten rahler (hier BEGA LED 26,0, BEGA HIT-DE 1000 W) mit Lichtpunkthöhen, Aufneigung und Ausrichtung. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 5 von 13

6 Anlage 3 sind die Lage der untersuchten Leuchten, die LPH und die auf Basis der vorliegenden Informationen zur Licht- und Gebäudeplanung betrachteten Immissionsorte zu entnehmen. Zur Beurteilung der Blendung wurden folgende Parameter berechnet: die Leuchtdichte L S der zu beurteilenden Lichtquelle angegeben in Candela je m² [cd/m²], gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel, die Umgebungsleuchtdichte L U in [cd/m²] im Winkelbereich ± 10 um die Lichtquelle und der Raumwinkel S in eradiant [sr] der vom Immissionsort aus sichtbaren lichtabstrahlenden Leuchtenabmessungen (scheinbare Leuchtengröße). Den Abb. 3 a, b des Gutachtens zur Prognostik /ii/ ist ein Ausschnitt aus der Wertetabelle der rahler zu entnehmen. 5.2 Berechnung der Kenngrößen Die Berechnung der Kenngrößen erfolgt für ausgewählte Immissionsorte im Bereich der benachbarten Kleingärten mit direkter Sichtbeziehung zu den Leuchten am Rettungszentrum. Berechnet wird die Leuchtdichte an den Immissionsorten IO1 und IO2, hervorgerufen durch den Flächenstrahler BEGA Nr. 4 mit Abstrahlwinkeln (Winkel zwischen rahlerachse und Blickachse zum Immissionsort) von 30 und 50 (C30 und C50). An den Immissionsorten IO3 und IO4 wird die Leuchtdichte bestimmt, die durch die Scheinwerfer BEGA Nr. 1 und 4 mit Abstrahlwinkeln von 60 bzw. 0 (C60 und C0) hervorgerufen wird. Die geometrischen Eingangsdaten, Zwischen- wie auch Endergebnisse sind für die Immissionsorte IO1 bis IO4 der Tabelle 1 zu entnehmen. Das berechnete Blendmaß für den Flächenstrahler BEGA liegt bei 57 bzw. 114 und für den Scheinwerfer BEGA bei 2 bzw. 6. Anmerkung zur Festlegung der Umgebungsleuchtdichte: Die Leuchten erscheinen aus Sicht der geplanten Wohnbebauung vor dem Nachthimmel. Die Leuchtdichte des Nachthimmels beträgt bei klaren Nächten ohne Mondeinfluss etwa 0,1 cd/m². Dieser wird als Ansatz zur sicheren Seite in die Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 6 von 13

7 Berechnungen eingestellt. Je niedriger der Wert der Umgebungsleuchtdichte, desto höher das Blendmaß. Tabelle 1: Berechnung der Kenngrößen zur Blendung an den Immissionsorten IO1 bis IO4 Konstellation Lichtquelle - Immissionsort rahler Nr. Einheit Gutleutmatten IO1/C ,5W Gutleutmatten IO2/C ,5W Egerten IO3/C W Egerten IO4/C W Lageplan GOK, abs. IO m + NN 260,0 260,0 260,0 260,0 Lichtpunkthöhe abs. m +NN 265,5 265,5 270,0 270,0 Höhendifferenz LP-IO m 5,5 5,5 10,0 10,0 Entfernung zum IO m Winkel rahlerachse zur Blickachse C Bauliche Maße ebene Fläche des Reflektors m² 0, , ,1755 0,1755 Ausrichtung des rahlers installierte Aufneigung effektive Aufneigung in Blickachse 0,00 0,00 0,00 0,00 Drehwinkel β (Z-Achse) der Mittelachse zum IO rahler und Leuchtmittel Lichtstrom der Leuchte mit 100% Wirk-Grad lm Lichtstärke aus BE_77469.ldt (δ,z ) 1) gem. Interpolation cd/1000lm 29,36 52,27 0,101 0,295 cd 55,8 99,3 7,3 21,2 Zwischenergebnisse Persp. Winkel α zur Horizontalen rad 0,1096 0,1366 0,0867 0,1171 Persp. Winkel α zur Horizontalen 6,28 7,83 4,97 6,71 Winkel δ aus eff. Aufneigung und α 6,28 7,83 4,97 6,71 Reflektorfläche bei 90 zur Austrittsebene m² 0,0349 0,0349 0,1755 0,1755 Perspektivische Reflektorfläche ( bei δ) m² 0,0038 0,0047 0,0152 0,0205 Raumwinkel der perspektiv. Reflektorfläche rad 1,52E-06 2,97E-06 1,15E-06 2,84E-06 Leuchtdichte Richtung Immissionsort cd/m Umgebungsleuchtdichte cd/m2 0,1 0,1 0,1 0,1 Blendmaß ks Zulässiges Blendmaß ks MG 06:00-22: ) Winkel δ im Sinne der LDT 83,72 82,17 85,03 83,29 Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 7 von 13

8 6. Bewertungsmaßstäbe für Lichtimmissionen Nach Auskunft des adtplanungsamtes der adt Freiburg handelt es sich gemäß BauNVO bei den angrenzenden Kleingärten um kein eigenständiges Baugebiet. In der Bauleitplanung werden diese regelmäßig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten festgesetzt. Immissionsschutzrechtlich kann von einer Freizeitanlage ohne besonderen Schutzstatus ausgegangen werden, die insbesondere in den Nachtstunden nicht genutzt wird. Für die lichtimmissionstechnische Bewertung wird analog zur schalltechnischen Betrachtung von einem Mischgebiet ausgegangen bei einer Nutzung bis max. 22 Uhr. 6.1 Bewertung der Aufhellung Für ein Mischgebiet gilt bei Nutzung der Anlage von 06:00 Uhr bis höchstens 22:00 Uhr ein Immissionsrichtwert von 5 lx. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr liegt der Immissionsrichtwert bei 1 lx. Die Bewertung und Prognostik der Aufhellung basiert einerseits auf den Messwerten, die im Oktober 2015 vor Ort ermittelt wurden, andererseits auf den technischen Daten der zum Einsatz kommenden Leuchten. Kleingartenkolonie Egerten Marienmattenweg Im Bereich des Marienmattenwegs an der Grenze zur Kleingartenkolonie Egerten lagen die Messwerte bei eingeschalteter Grundbeleuchtung zwischen 0,12 lx und 0,87 lx ohne Berücksichtigung der Aufhellung im Bereich der Gehwegleuchten, die bis 9,3 lx reichten. Die bei der Alarmbeleuchtung gemessenen Werte von max. 18,9 lx sind auf Gehwegleuchte bzw. Flutlichtstrahler zurückzuführen, die im Rahmen des BV Rettungszentrum demontiert werden. Da in Richtung der Kleingartenkolonie keine weiteren Leuchten geplant sind und die neu installierten Leuchten Richtung Innenhof bzw. audingerstraße weisen und durch die Neubauten des Rettungszentrums abgeschirmt sind, ist im Bereich der Kleingartenkolonie Egerten nicht mit einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 5 lx und damit nicht mit einer erheblichen Belästigung im Sinne des BImSchG zu rechnen. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 8 von 13

9 Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord - audingerstraße Die Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord zieht sich entlang des östlichen Teils der audingerstraße. Die Messwerte zur Aufhellung von Oktober 2015 zeigten in der Grundbeleuchtung Werte von 0,9 lx bis 1,82 lx (ohne den Einfluss der Gehwegleuchten, die bei max. 4,35 lx lagen). Bei der Alarmbeleuchtung wurden Werte bis 16,85 lx gemessen. Allerdings handelt es sich bei der Alarmsituation um eine Ausnahmesituation, die aufgrund der unregelmäßigen Zeitdauer nicht nach der Licht- Leitlinie beurteilt werden kann. Der geplante Einsatz der Flächenstrahler BEGA 77469, die an der Südseite nahe des Übungsturmes installiert werden, dürfte aufgrund der Entfernung und 0 -Neigung keinen relevanten Einfluss auf die Situation im Bereich der weiter südöstlich gelegenen tenkolonie haben. Die Lichtberechnung der Fa. BEGA zur horizontalen Beleuchtungsstärke (Gutachten Teilbericht 2 /ii/ Anlage 6.8) weist aus, das bei der geplanten Installation in einer Entfernung von ca. 10 m die Beleuchtungsstärke bei ca. 1 lx liegt. Es ist somit eine Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwertes nicht zu erwarten. Eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG wird somit nicht vorliegen. 6.2 Bewertung der Blendung Zur Bewertung der Messergebnisse wird das Blendmaß ks berechnet und in der Tabelle 1 mit den Proportionalitätsfaktoren verglichen, die hierbei als Immissionsrichtwerte (zulässige Blendmaße) fungieren. Da bei der Bewertung von einem Mischgebiet ausgegangen werden kann, ist bei Betrieb bis Uhr ein Beurteilungsfaktor von ks= 160 (zulässiges Blendmaß) der Bewertung zugrunde zu legen. Die Anforderungen an die Blendung gelten für jeden einzelnen rahler. Der Vergleich der berechneten Blendmaße für die ausgewählten rahler BEGA und BEGA mit dem zulässigen Blendmaß zeigt, dass in allen Berechnungsfällen das zulässigen Blendmaß (Proportionalitätsfaktor = Immissionsrichtwert) von ks=160 eingehalten wird. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 9 von 13

10 Unter dieser Voraussetzung ist die Blendung als zumutbar und damit nicht als erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bewerten. 7. Immissionsmindernde Maßnahmen Den Untersuchungen und Messergebnissen zufolge ist auf Basis der angewandten Beurteilungsgrundlage (hier aktualisierte Lichtleitlinie) festzustellen, dass die durch die geplante Beleuchtungsanlage des Rettungszentrums hervorgerufenen Lichtimmissionen im Bereich der südlich und westlich gelegenen Kleingärten hinsichtlich der Blendung und Aufhellung nicht als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Immissionsmindernde Maßnahmen sind somit nicht erforderlich. 8. Zusammenfassung Die adt Freiburg i. Br. hat im adtteil Haslach die Aufstellung eines B-Plans zur Erweiterung der Feuerwache zu einem Rettungszentrum, bestehend aus der Hauptfeuerwache und den Rettungsdiensten, beschlossen. Zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist eine prognostische Untersuchung der zu erwartenden Lichtimmissionen erforderlich. Mit Schreiben vom wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der lichttechnischen Betrachtung der Kleingartenanlagen westlich und südlich des geplanten Rettungszentrums beauftragt. Es war somit zu klären, inwieweit im Bereich der Kleingartenanlagen die Anforderungen der Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie) eingehalten sind, die die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herausgegeben hat. Für die Bewertung von Lichtimmissionen sind zwei Kenngrößen maßgeblich: Die unerwünschte Aufhellung des Wohnbereichs, die lichttechnisch durch die Beleuchtungsstärke beschrieben wird, und die störende Blendung (psychologische Blendung) beim Aufenthalt im Wohnbereich. Sie wird aus der Leuchtdichte der Lichtquelle, der Leuchtdichte des Umfeldes und dem Raumwinkel der Lichtquelle (jeweils vom Betroffenen aus gesehen) berechnet. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 10 von 13

11 Aufhellung: Für ein Mischgebiet gilt bei Nutzung der Anlage von 06:00 Uhr bis höchstens 22:00 Uhr ein Immissionsrichtwert von 5 lx. Die Bewertung und Prognostik der Aufhellung basiert einerseits auf den Messwerten, die im Oktober 2015 vor Ort ermittelt wurden, andererseits auf den technischen Daten der zum Einsatz kommenden Leuchten. In Richtung der Kleingartenkolonie Egerten sind keine weiteren Leuchten geplant. Die neu installierten Leuchten weisen Richtung Innenhof des Rettungszentrums bzw. zur audingerstraße. Sie sind durch die Neubauten des Rettungszentrums abgeschirmt. Daher ist im Bereich der Kleingartenkolonie Egerten nicht mit einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 5 lx zu rechnen. Die Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord zieht sich entlang des östlichen Teils der audingerstraße. Die Messwerte zur Aufhellung von Oktober 2015 zeigten in der Grundbeleuchtung Werte von 0,9 lx bis 1,82 lx (ohne den Einfluss der Gehwegleuchten, die bei max. 4,35 lx lagen). Der geplante Einsatz der Flächenstrahler BEGA 77469, die an der Südseite nahe des Übungsturmes installiert werden, dürfte aufgrund der Entfernung und 0 -Aufneigung keinen relevanten Einfluss auf die Situation im Bereich der weiter südöstlich gelegenen tenkolonie Gutleutmatten-Nord haben. Die Lichtberechnung zur horizontalen Beleuchtungsstärke dieser Leuchte weist aus, das bei der geplanten Installation in einer Entfernung von ca. 10 m die Beleuchtungsstärke bei ca. 1 lx liegt. Insgesamt zeigt die Auswertung der vorliegenden Messungen in Verbindung mit der Lichttechnik der geplanten Leuchten, dass weder in der Kleingartenkolonie Egerten am Marienmattenweg noch in der Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord an der audingerstraße mit erhöhten Lichtimmissionen zu rechnen ist, so dass eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG nicht zu erwarten ist. Blendung: Die durch die Beleuchtungsanlage des Rettungszentrums an der relevanten Immissionsorten zu erwartenden Blendungskenngrößen wurden auf Basis der Position, Lichtpunkthöhe und Ausrichtung sowie der richtungsabhängigen Lichtstärkenverteilung ausgewählter, für die Lichtsituation repräsentativer Leuchten berechnet. Ihre Ermittlung und Bewertung erfolgt gemäß der o.g. Licht-Leitlinie. Die Anforderungen an die Blendung gelten für jeden einzelnen rahler. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 11 von 13

12 TÜV NORD Umweltschutz Als relevante Leuchten wurden Flächenstrahler und Scheinwerfer mit möglichen Sichtbeziehungen zu den Immissionsorten im Bereich der Kleingärten ausgewählt. Die Kleingartenkolonien können als Mischgebiet charakterisiert werden. Für alle Messpunkte ist daher bei Betrieb bis Uhr ein Beurteilungsfaktor (Immissionsrichtwert, Blendmaß) von 160 der Bewertung zugrunde zu legen. Die Berechnungen zeigen, dass das maßgebliche Blendmaß (Immissionsrichtwert) an allen betrachteten Immissionsorten eingehalten wird. Unter dieser Voraussetzung ist die Blendung als zumutbar und damit nicht als erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bewerten. Dr. Joachim Heuwinkel Sachverständiger der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 12 von 13

13 9. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis A S E f k Fläche des Bildes einer Lichtquelle auf dem Negativ in [mm²] Beleuchtungsstärke in [lx] Brennweite f des Photoobjektivs in [mm] Proportionalitätsfaktor zur Festlegung des Immissionsrichtwertes L MAX maximal tolerable mittlere Leuchtdichte: Immissionsrichtwerte in [cd/m²] L S L U Leuchtdichte der zu beurteilenden Lichtquelle gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel in [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte im Winkelbereich ± 10 um die Lichtquelle in [cd/m²] M Öffnungswinkel der eingesetzten Messfeldblende in Radiant [rad] bzw. Grad [ ] S M Raumwinkel der vom Immissionsort aus sichtbaren lichtabstrahlenden Leuchtenabmessungen in eradiant [sr] Raumwinkel der eingesetzten Messfeldblende in eradiant [sr] i TÜV NORD Umweltschutz (2015): Gutachten zur Frage der Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlage der Feuerwache Freiburg in der Escholzstraße 118 in Freiburg, Teilbericht 1: Vorhandene Lichtimmissionen, vom ii TÜV NORD Umweltschutz (2016): Gutachten zur Frage der Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlage der Feuerwache Freiburg in der Escholzstraße 118 in Freiburg, Teilbericht 2: Prognostizierte Lichtimmissionen durch das neue Rettungszentrum, vom iii Länderausschuss für Immissionsschutz Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen Erich-Schmidt-Verlag, Berlin, 2000 iv v Arbeitskreis "Lichtimmissionen" der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) e.v., Berlin, "Empfehlungen für die Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen, 12.3", Juni 2011 Bund/Länderausschuss Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (2012): Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Beschluss des LAI vom vi Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom zuletzt geändert durch Artikelgesetz im Mai 2013 vii Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Neufassung vom viii diverse Informationen durch das Lichtplanungsbüro, beim Ortstermin, telefonisch, Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 13 von 13

14 116GEF075 Anlage 1: Bebauungsplan Entwurf

15 hs Bt rg Tg ar 6687 Kleingartenkolonie Egerten audingerstraße 0, / / /54 9 c 6694/ /17 9 d 9 b 6694/16 9,3 6563/53 0,15 /52 0,12 Marienmattenweg 0, a 6694/ /14 / / /8 6694/ / / /7 /50 7 c 19 / b / a /10 / / Kronenmühlebach max.gh NHN =268.50m Lärmschutzwand max.gh NHN =289.00m max.gh NHN =285.00m GW/RW 0,12 TÜV NORD Umweltschutz max.gh NHN =274.50m max.gh NHN =273.50m 20 Erlenweg /10 18 /68 5 b /47 / /45 max.gh NHN =274.00m Fwg 6568/ a /2 3 c 6563/ /1 Sc hu 6566/10 3 d / a 3 b Se nh m 6563/ Vw g / / /28 /8 /15 1 / Sp or tg 6614/5 Sp or tg Immissionsort Messpunkt / -wert (lx) Gehwegleuchte Meter 6614/7 0,19 0,9 Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord 1,67 2,96 Fwg 1,53 max.gh NHN = m 3,87 1, Fwg 4,35 Höhenbezugspunkt KS-NHN=261.19m 116IPG075 Anlage 2.1: Aufhellung (lx) /2 Eschholzstraße Grundbeleuchtung IST-Zustand ( ) 6563/4 6573

16 hs Bt rg Tg ar 6687 Kleingartenkolonie Egerten audingerstraße 0, / / / / / / /54 18,9 6563/53 0,34 /52 0,24 Marienmattenweg 0, c 9 d 9 b 9 a / / /8 6694/ / / / /7 /50 7 c 19 / b / a /10 / / Kronenmühlebach max.gh NHN =268.50m Lärmschutzwand max.gh NHN =289.00m max.gh NHN =285.00m GW/RW 0,24 TÜV NORD Umweltschutz max.gh NHN =274.50m max.gh NHN =273.50m 20 Erlenweg /10 18 /68 5 b /47 / /45 max.gh NHN =274.00m Fwg 6568/ a /2 3 c 6563/ /1 Sc hu 6566/10 3 d / a 3 b Se nh m 6563/ Vw g / / /28 /8 /15 1 / Sp or tg 6614/5 Sp or tg Immissionsort Messpunkt / -wert (lx) Gehwegleuchte Meter 6614/7 1,43 4,9 Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord 12,63 Fwg 16,85 max.gh NHN = m 116IPG075 Anlage 2.2: Aufhellung (lx) - 8, Fwg 5,84 Höhenbezugspunkt KS-NHN=261.19m 6573/2 Eschholzstraße Alarmbeleuchtung mit rahler, IST-Zustand ( ) 6563/4 6573

17 3.00 max.gh NHN =285.00m max.gh NHN =274.50m max.gh NHN =268.50m Schu max.gh NHN =289.00m max.gh NHN =273.50m max.gh NHN =274.00m max.gh NHN = m Höhenbezugspunkt KS-NHN=261.19m Schu Btrg Senhm Tgar Vwg WG hs Tk st Btrg Ust Lagg Wk st Btrg Ghs Büro Gast Lagg Btrg Btrg Btrg Btrg Wk st Btrg Lagg WBürog Egerten / / / / / / / / /15 9 d / / / /8 /5 6694/9 TÜV NORD Umweltschutz /3 6568/1 20 Erlenweg / /1 6566/10 60 b 6566/ / Kleingartenkolonie Egerten Marienmattenweg IO3 6563/54 9 c 6563/53 9 b /52 9 a / / /8 / / / /11 7 c /49 7 b /48 7 a 6694/10 Kronenmühlebach / / /10 /68 5 b a /42 3 b a 6563/ /11 Eschholzstraße 6560/1 12 x 6544 Haslacher r IO4 /47 / / /28 Lärmschu tzwa nd 3 c d audingerstraße GW/R W 1 ") ") ") ") ") ") /7 Fw g 6563/ / /13 /15 /8 /9 6614/5 Sportg IO1 IO2 Fw g Fw g 6573/2 Eschholzstraße 6563/4 3609/ Sportg Kleingartenkolonie Gutleutmatten-Nord 6573/1 6614/7 Immissionsort ") ") BEGA LPH 5,5 m BEGA LPH 10 m 6599 GW 6599/2 audingerstraße Kro nenm üh leba ch 6562/ Woendhs 6551/8 6562/2 6599/ Meter 6604 Dorfbach IPG075 Anlage 3: Blendung - Immissionsorte und berücksichtigte Leuchten 105

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