Gutachten zur Frage der Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlage der Feuerwache Freiburg in der Escholzstraße 118 in Freiburg

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1 Umweltschut z TNU-HH/Dr. Heuwinkel Gutachten zur Frage der Lichtimmissionen hervorgerufen durch die Beleuchtungsanlage der Feuerwache Freiburg in der Escholzstraße 118 in Freiburg Teilbericht 1: Vorhandene Lichtimmissionen Auftrag-Nr.: / 115GEF262-1 Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau adtplanungsamt Berliner Allee Freiburg i. Br. Sachverständiger: Dr. Joachim Heuwinkel Umfang: 27 Seiten, 4 Anlagen mit 12 Seiten TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Tel.: 040/ Fax.: 040/ jheuwinkel@tuev-nord.de 115GEF262-1.docx

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. AUFTRAG 3 2. VORGEHENSWEISE Aufnahme des Ist-Zustandes Durchgeführte Messungen IST-Zustand 5 3. AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE IM RAHMEN DES GUTACHTENS 6 4. ERMITTLUNG VON LICHTIMMISSIONEN Blendung Raumaufhellung 9 5. IMMISSIONSMESSUNG Messung Aufhellung (Beleuchtungsstärke) Messung der Blendung (Leuchtdichte) BEWERTUNG DER LICHTIMMISSIONEN Raumaufhellung Psychologische Blendung Erlenweg 3c Mischgebiet Erlenweg 7 Allgemeines Wohnen Erlenweg 7c Allgemeines Wohnen Erlenweg 15/17 Reines Wohnen IMMISIONSMINDERNDE MAßNAHMEN ZUSAMMENFASSUNG LITERATURNACHWEISE ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 27 Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 2 von 27

3 1. Auftrag Die adt Freiburg i. Br. hat im adtteil Haslach die Aufstellung eines B-Plans zur Erweiterung der Feuerwache zu einem Rettungszentrum, bestehend aus der Hauptfeuerwache und den Rettungsdiensten, beschlossen. Anlage 1.1 ist die Lage des Rettungszentrums als Übersicht zu entnehmen, Anlage 1.2 zeigt eine udie des Rettungszentrums mit den vorhandenen und geplanten Gebäuden sowie dem vorhandenen Umfeld und Anlage 1.3 ist der Entwurf des B-Plans zu entnehmen. Zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist eine Untersuchung der zu erwartenden Lichtemissionen und immissionen erforderlich, wobei gem. Behördenschreiben vom /1/ die gutachterliche ellungnahme Aussagen zu folgenden Punkten enthalten sollte: Methodik, Grenzwertbetrachtung, Ermittlung der derzeit vorhandenen Lichtemissionen und immissionen im Plangebiet, prognostizierte Lichtimmissionen im Bereich der nördlich angrenzenden Wohnbebauung sowie Bewertung der Ergebnisse anhand von Orientierungs- und Grenzwerten mit Angaben zu aktiven und/oder passiven Maßnahmen bei Überschreitung. Mit Schreiben vom wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (im folgenden TNU) mit der Erstellung eines entsprechenden Lichtgutachtens beauftragt. Aufgabenstellung war somit einerseits die Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen Lichtimmissionen (IST-Zustand), andererseits die Beurteilung der durch die geplante Änderung zu einem Rettungszentrum im Bereich der relevanten Wohnbebauung hervorgerufenen Lichtimmissionen. Im vorliegenden Bericht wird die Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen Lichtimmissionen (IST-Zustand) behandelt. In einem weiteren Bericht wird eine ellungnahme zu den künftig zu erwartenden Lichtimmissionen abgegeben. Die Beurteilung erfolgt gemäß der Licht-Leitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (Licht-Leitlinie des LAI) /2/, aktualisiert in /3/, basierend auf /4/ und liefert im Ergebnis die Klärung, ob die Lichtimmissionen als erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu beurteilen sind. Grundlage für die Beurteilung ist die jeweilige Gebietsart nach BauNVO /5/. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 3 von 27

4 Die Licht-Leitlinie ist eine Empfehlung des LAI und in mehreren Bundesländern durch ministerielle Rundschreiben eingeführt worden. In Baden-Württemberg liegt eine explizite Einführung nicht vor, allerdings wird in verschiedenen Urteilen des VGH Baden-Württemberg Bezug darauf genommen. 2. Vorgehensweise In einem Gespräch am mit Vertretern des adtplanungsamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, der Feuerwehr Freiburg, dem zuständigen Lichtplanungsbüro sowie einem Vertreter der TNU wurden weitere Informationen ausgetauscht und der Untersuchungsrahmen festgelegt. Im Rahmen der IST- Aufnahme sollten die Lichtimmissionen nördlich, westlich und südlich des Plangebietes erfasst werden. Da westlich und südlich sich ausschließlich Kleingartenanlagen und eine Sportstätte befinden, war der Schwerpunkt auf die nördlich angrenzende Wohnbebauung zu legen. Die Prognostik sollte sich ausschließlich auf die nördlich angrenzende Wohnbebauung beziehen, wobei hier vom zuständigen Lichtplaner unter Berücksichtigung der geplanten Leuchtkörper eine entsprechende Lichtberechnung der vertikalen Beleuchtungsstärke erstellt werden sollte. Eine Lichtberechnung zur Beleuchtungsstärke mit Schwerpunkt auf den inneren Bereich der neuen Feuerwache liegt bereits vor, ist jedoch für eine Immissionsprognostik hinsichtlich der äußeren, angrenzenden Bereiche nur eingeschränkt verwertbar, da nur die Aufhellung, nicht aber die Blendung erfasst wird. 2.1 Aufnahme des Ist-Zustandes Bei einem Ortstermin am vor der abendlichen Messung erfolgte eine Aufnahme der örtlichen Situation mit der Feuerwache, ausgewählten, relevanten Leuchten, den benachbarten Nutzungen und den bestehenden Sichtbeziehungen. Im Süden der Feuerwache befinden sich die Kleingartenkolonie der tenfreunde Süd sowie die audinger Freisportanlage. Im Westen, am Marienmattenweg, befindet sich eine weitere Kleingartenkolonie und im Norden liegt die Wohnbebauung am Erlenweg, deren südlicher Teil, nur von einem Geh-/Radweg getrennt, unmittelbar an das Gelände der Feuerwache grenzt. Bei der im Norden unmittelbar angrenzenden Bebauung handelt es sich nach BauNVO überwiegend um Mischgebiet (MI) sowie um Allgemeines (WA) und Reines Wohnen (WR) (Anlage 1.4). Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 4 von 27

5 Die technischen Daten der vorhandenen Leuchten auf dem Feuerwehrgelände wurden, soweit erforderlich und vorhanden, vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz zusammengestellt. Bei diesen Leuchten handelt es sich um Hofbeleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Arbeitsstellenscheinwerfer und Flutlichtscheinwerfer unterschiedlicher Hersteller (BEGA, Philips) und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED, Halogen). Die Lage der jeweiligen Leuchten ist Anlage 1.5 zu entnehmen. Weitere Leuchten, bei denen es sich ausschließlich um Gehweg- bzw. Fahrradwegbeleuchtung handelt, befinden sich entlang der audingerstraße zwischen der Kleingartenkolonie der tenfreunde Süd bzw. der audinger Freisportanlage und der Feuerwache (5 Leuchten), am Marienmattenweg westl. der Feuerwache (3 Leuchten) und entlang des Erlenwegs zwischen Feuerwache und den Gebäuden 9c bis 3d (7 Leuchten). Für die Beurteilung der Lichtimmissionen, ausgehend von der Feuerwache, sind diese Leuchten jedoch nicht relevant. Sie wurden der Vollständigkeit halber messtechnisch mit aufgenommen. Die Lage dieser Leuchten ist Anlage 2 zu entnehmen. Insgesamt ist festzustellen, dass bei eingeschalteter Grundbeleuchtung die Lichtimmissionssituation im Planungsgebiet durch die Beleuchtung der Feuerwehr sowie die Gehweg- und Radwegleuchten geprägt ist. Bei Alarmbeleuchtung und Einsatz der Flutlichtscheinwerfer auf dem Feuerwachengelände tritt der Einfluss der Gehwegleuchten wie auch der Alarmbeleuchtung deutlich zurück und die Gesamtsituation ist entsprechend durch die Fluter geprägt. Nach den uns vorliegenden Informationen/Dienstanweisungen wird die Grund- Beleuchtungsanlage der Feuerwache (von Alarmsituationen abgesehen) bis ca. 21:45 Uhr betrieben. Der Einsatz der sechs Flutlichtscheinwerfer erfolgt im Rahmen von Übungen und bei Drehleitereinsatz mit Korb gem. geltender Dienstanweisungen bis 21:45 Uhr. 2.2 Durchgeführte Messungen IST-Zustand Nach Einbruch der Dunkelheit ab ca. 18:15 Uhr und bis ca. 22:00 Uhr erfolgten am bei leicht aufsteigendem Nebel die Messungen zur Aufnahme des Ist- Zustandes. Dabei wurde bei einem ersten Rundgang an 29 Messpunkten die Aufhellung 1 zunächst bei eingeschalteter Grundbeleuchtung in der Umgebung des 1 Kenngröße: Beleuchtungsstärke, Lichtmessung immissionsseitig vor den Kleingärten, dem Sportplatz und den relevanten Wohnnutzungen Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 5 von 27

6 Feuerwachengeländes entlang audingerstraße, Marienmattenweg und Erlenweg gemessen. Anschließend wurden bei eingeschalteter Alarmbeleuchtung inkl. der Flutlichtstrahler die Messpunkte nochmals vermessen, um die dann herrschende Immissionssituation zu erfassen. Hierbei war zu berücksichtigen, dass sich die Alarmbeleuchtung (überwiegend die rahler über den einzelnen Feuerwehrgaragen) nach ca. 10 min wieder abschaltete. Anschließend erfolgten Blendungsmessungen an vier ausgewählten Immissionsorten (IO1-IO4) mit Bestimmung der Leuchtdichte und der Umgebungsleuchtdichte sowie fotografischen Aufnahmen der rahler zur Bestimmung des jeweiligen Raumwinkels. Diese ausgewählten Messpunkte sind am stärksten durch die Lichtimmissionen betroffen und daher als repräsentativ für den südlichen Erlenweg zu bezeichnen. IO1 befindet sich vor dem Gebäude Erlenweg 3 c (Seniorenresidenz Erlenhof). IO2 und IO3 erfassen die Lichtimmissionen im Bereich der Häuser Erlenweg 7 und Erlenweg 7 c. IO4 liegt zwischen den Häusern Erlenweg 15 und 17. Eine detaillierte Aufnahme der Lichtimmissionen im hinteren Bereich der Häuser entlang des Erlenwegs nördlich des Kronenmühlebachs war aufgrund der späten Uhrzeit nicht mehr möglich. Dies war für die Aufgabenstellung auch nicht erforderlich, da die vorderen Bereiche höher beaufschlagt werden und bei entsprechenden immissionsmindernden Maßnahmen auch die hinteren Bereiche davon profitieren. Am Immissionsort IO4 zwischen Erlenweg 15 und age Erlenweg 17 wurde eine Blendungsmessung durchgeführt, da hier eine direkte Sichtbeziehung zu den Flutlichtstrahlern besteht. Die Lage der Messpunkte und Immissionsorte ist Anlage 2 zu entnehmen. 3. Aufgabenstellung und Vorgehensweise im Rahmen des Gutachtens Lichtimmissionen gehören nach 3 BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Die im Immissionsschutz auftretenden Lichteinwirkungen bewegen sich im Bereich der Belästigung und stellen i.d.r. keine Gefahren oder erheblichen Nachteile dar. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 6 von 27

7 Daraus ergibt sich die Aufgabenstellung der vorliegenden Untersuchung, die durch die Beleuchtung der Feuerwache an den zu untersuchenden Immissionspunkten im Umfeld (Kleingärten und Wohnhäuser) hervorgerufenen Lichtimmissionen zu ermitteln und hinsichtlich erheblicher Belästigung zu bewerten. Für den Begriff der erheblichen Belästigung bei Lichtimmissionen findet sich eine Konkretisierung in den Hinweisen zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie), die die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herausgegeben hat. Die Licht-Leitlinie ist eine Empfehlung des LAI und in mehreren Bundesländern durch ministerielle Rundschreiben eingeführt worden. Lichtimmissionen als Umwelteinwirkungen können sich für einen Betroffenen auf zwei Arten bemerkbar machen. Zum einen kann der Wohnbereich (z.b. Wohn- und Schlafräume, Terrasse und Balkon) aufgehellt werden. Zum anderen kann eine Lichtquelle mit hoher Leuchtdichte eine störende Blendung beim Betroffenen hervorrufen, selbst wenn sich die Lichtquelle in größerer Entfernung befindet, so dass sie im Wohnbereich keine nennenswerte Aufhellung erzeugt. Dementsprechend umfasst die Beurteilung zwei Bereiche: Die unerwünschte Aufhellung des Wohnbereichs, die lichttechnisch durch die Beleuchtungsstärke beschrieben wird, und die störende Blendung (psychologische Blendung) beim Aufenthalt im Wohnbereich. Sie wird aus der Leuchtdichte der Lichtquelle, der Leuchtdichte des Umfeldes und dem Raumwinkel der Lichtquelle (jeweils vom Betroffenen aus gesehen) berechnet. Für die vorliegende Untersuchung wurden am in den abendlichen Dunkelstunden zwischen 18:15 Uhr und 22:00 Uhr die genannten Kenngrößen an den Immissionsmesspunkten gemessen. Die Kenngrößen für den Belästigungsgrad werden nach festgelegten Auswertungsvorschriften berechnet und mit den dort genannten Immissionsrichtwerten verglichen. 4. Ermittlung von Lichtimmissionen Für die vorliegende Aufgabenstellung sind photometrische Kenngrößen maßgeblich. Den photometrischen Kenngrößen liegt die von der Wellenlänge des Lichtes abhängige Helligkeitsempfindung des menschlichen Auges zugrunde. Sie werden also nicht wie physikalische Kenngrößen nach Energieinhalt oder Leistung bestimmt. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 7 von 27

8 Die Licht-Leitlinie des LAI beschreibt eine Vorgehensweise für die Ermittlung und Beurteilung von Lichtimmissionen durch künstliche Lichtquellen, soweit sie in Verbindung mit Anlagen oder Anlagenteile im Sinne des 3 BImSchG stehen. Grundsätzlich sind die photometrischen Größen am Immissionsort in den Dunkelstunden zu messen. Die Messwerte sollten nicht negativ signifikant durch Schnee, Regen oder Nebel beeinflusst werden. Die Lichtemissionen der zu beurteilenden Beleuchtungsanlage sollen kennzeichnend für den regulären Betrieb sein. Grundsätzlich ist der am stärksten beleuchtete Aufenthaltsort (Größe 1,5 m²) innerhalb des Wohnbereichs maßgeblich. 4.1 Blendung Zur Beurteilung der Blendung sind am Immissionsort zu messen: die Leuchtdichte L S der zu beurteilenden Lichtquelle angegeben in Candela je m² [cd/m²], gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel, die Umgebungsleuchtdichte L U in [cd/m²] im Winkelbereich ± 10 um die Lichtquelle und der Raumwinkel S in eradiant [sr] der vom Immissionsort aus sichtbaren lichtabstrahlenden Leuchtenabmessungen (scheinbare Leuchtengröße). Die Messung der Leuchtdichte erfolgt mit einem Leuchtdichtemessgerät. Dieses enthält eine Messfeldblende, die einen Raumwinkel M erfasst. Der Raumwinkel wird als das Verhältnis einer Kugelfläche zum Quadrat ihres Radius definiert. Für einen Kreiskegel mit dem vollen Öffnungswinkel gilt: (1) M = 2 ( 1 - cos /2 ) Der Raumwinkel einer Lichtquelle S wird in der vorliegenden Untersuchung aus dem Negativ einer photographierten Lichtquelle ermittelt. Für große Abstände R >> f gilt: (2) S = A S / f 2 Dabei bedeuten: S : Raumwinkel der scheinbaren Leuchtengröße in [sr] A S : Fläche des Bildes der Lichtquelle in [mm²] f : Brennweite f des Photoobjektivs in [mm] Ist der Raumwinkel S der Lichtquelle größer als M und überdeckt er M vollständig, wird flächenrepräsentativ an mehreren Punkten der Lichtquelle gemessen und der arithmetische Mittelwert gebildet. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 8 von 27

9 Ist der Raumwinkel der Messfeldblende M größer als S und überdeckt er S vollständig, so lässt sich für L S >> L U die mittlere Leuchtdichte L S berechnen mit: (3) L S = L M M / S Das Photometer muss die Anforderungen der Klasse B nach DIN 5032, Teil 7 2 mit einem Gesamtfehler von maximal 10 % erfüllen. Die Auflösung soll 0,01 cd/m² betragen. 4.2 Raumaufhellung Zur Beurteilung der Raumaufhellung ist die mittlere Beleuchtungsstärke E, angegeben in Lux [lx], am Immissionsort zu messen. Bei der Messung innerhalb von Räumen ist die Zimmerbeleuchtung auszuschalten. Beleuchtungsstärkeanteile durch andere, nicht zu beurteilende Lichtquellen sind durch Ausblendung oder Differenzbildung vom Messergebnis abzugrenzen. Bei einer Messung in der Fensterebene ist die Messzellennormale parallel zur Fensternormalen auszurichten. Die Messung soll bei geöffnetem Fenster oder außen unmittelbar vor der Fensterscheibe durchgeführt werden. Für Messungen hinter der Scheibe sind Korrekturfaktoren für die Berücksichtigung des Transmissionsgrades verfügbar. Es ist zu berücksichtigen, dass die Lichtleitlinie sich nicht auf Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen raßenraumes bezieht. Das Photometer muss die Anforderungen der Klasse B nach DIN 5032, Teil 7 mit einem Gesamtfehler von maximal 10 % erfüllen. Die Auflösung soll 0,01 lx betragen. 2 DIN Deutsches Institut für Normung e.v. DIN 5032: Lichtmessung Teil 1: Photometrische Verfahren Entwurf, Juni 1996 Teil 2: Betrieb elektrischer Lampen und Messung der zugehörigen Größen Januar 1992 Teil 4: Messungen an Leuchten Januar 1999 Teil 6: Photometer - Begriffe, Eigenschaften und deren Kennzeichnung Januar 1994 Teil 7: Klasseneinteilung von Beleuchtungsstärke- und Leuchtdichtemessgeräten Dezember 1985 Teil 8: Datenblatt für Beleuchtungsstärkemessgeräte September 1986 Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 9 von 27

10 Im vorliegenden Fall wurde die Aufhellung an den Immissionsorten jeweils parallel zu den raßen audingerstraße, Marienmattenweg und Erlenweg (hier vor den Wohnhäusern) bestimmt. 5. Immissionsmessung Die photometrischen Messungen erfolgten am in der Zeit zwischen 18:15 Uhr und 22:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt herrschte bedecktes, jedoch leicht nebeliges Wetter. Die Messungen wurden mit einem Photometer P der Firma Gigahertz-Optik in Verbindung mit den entsprechenden Messköpfen für Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte durchgeführt. Die Gerätebezeichnungen sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Geräte erfüllen die Anforderungen der Klasse B nach DIN 5032, Teil 7. Tabelle 1 : Technische Daten zu den eingesetzten Messgeräten. Leuchtdichtemesskopf * Bezeichnung LDM-99 Hersteller Messgenauigkeit Gigahertz-Optik GmbH DIN 5032, Teil 7: Klasse B Messfeld: Öffnungswinkel in Grad / sr 1 / 2, größte Auflösung in cd/m² 0,01 Messgenauigkeit / Gesamtfehler Klasse B nach DIN 5032, Teil 7 / < 10 % Datum der letzten Kalibrierung Kalibrierung durchgeführt durch Luxmesskopf * Bezeichnung Hersteller Messgenauigkeit größte Auflösung in lx 0,01 Werkskalibrierung Gigahertz-Optik GmbH LDM Gigahertz-Optik GmbH DIN 5032, Teil 7: Klasse B Messgenauigkeit / Gesamtfehler Klasse B nach DIN 5032, Teil 7 / < 10 % Datum der letzten Kalibrierung Kalibrierung durchgeführt durch Werkskalibrierung Gigahertz-Optik GmbH Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 10 von 27

11 Mikroskop Bezeichnung Hersteller Vergrößerung Okular Vergrößerung Objektiv Leitz Diaplan Leica Mikroskopie und Systeme GmbH 12,5-fach 4-fach, 10-fach *) in Verbindung mit Photometer X9 1 Bei der Messung der Leuchtdichte wurde ein Leuchtdichtevorsatz mit einem Öffnungswinkel von 1 eingesetzt. Für die Ermittlung der Raumwinkel der Lichtquellen wurden Fotografien mit einem Teleobjektiv der Brennweite 300 mm angefertigt. Die Bildflächen der Lichtquellen auf den Negativen wurden mit einem Leitz Diaplan Mikroskop gemessen. 5.1 Messung Aufhellung (Beleuchtungsstärke) Als Maß für die Aufhellung wurde an 29 ausgewählten Messpunkten in der Umgebung der Feuerwache die Beleuchtungsstärke (lx) gemessen. Die Messpunkte liegen entlang der audingerstraße, am Marienmattenweg und am südlichen Erlenweg, wo unmittelbar vor den Wohnhäusern, die an die Feuerwache grenzen, gemessen wurde. Die Lage der Messpunkte zeigt Anlage 2. Die Messungen wurden bei zwei Betriebszuständen durchgeführt: Betriebszustand BZ1: eingeschaltete Grundbeleuchtung der Feuerwache (Betriebszeit: bis ca. 22:00 Uhr) und Geh-/Radwegbeleuchtung (für die vorliegende Immissionsbetrachtung nicht relevant, Betriebszeit: die ganze Nacht). Betriebszustand BZ2: eingeschaltete Alarmbeleuchtung (diese schaltet sich automatisch nach ca. 10 min wieder ab) und zusätzlich eingeschaltete Flutlichtstrahler (Betriebszeit: bei Alarm, Übungen etc.) sowie Geh-/Radwegbeleuchtung. Die Messungen zur Frage der Aufhellung ergaben die in Tabelle 2 dargestellten Ergebnisse. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 11 von 27

12 Tabelle 2 : Messergebnisse zur Aufhellung (Beleuchtungsstärke) Messpunkt Messwert BZ1 Bem. Messwert BZ2 Lage der Messpunkte s. Anlage 3.1 Gebietsart zulässige Beleuchtungsstärke (lx) MP lx lx Uhr Uhr 1 4,35 raßeneinfluss 5,84 2 1,82 8,55 3 1,53 16,85 4 1,67 12,63 5 0,90 4,90 6 0,19 1,43 7 0,12 0,24 8 0,13 0,67 9 0,87 0, ,12 0, ,15 0, ,30 Gehwegleuchte* 18,9 13 5,67 7, ,09 0, ,74 2, ,61 3, ,67 9, ,52 Gehwegleuchte* 13, ,77 19, ,44 18,9 21 3,50 10,7 22 0,73 2, ,75 0, ,92 1, ,40 8, ,96 13, ,30 10, ,87 Gehwegleuchte* n.b. 29 2,96 n.b. Erl.: audingerstraße Marienmattenweg Erlenweg Escholzstraße audingerstraße ohne Messungen erfolgten hier im Rahmen der Vollständigkeit der lichttechnischen Gesamtaufnahme WA 3 1 MI MI 5 1 * = nicht relevant für lichttechnische Immissionsbewertung, da von der Lichtleitlinie ausgenommen BZ1: eingeschaltete Grundbeleuchtung der Feuerwache und Geh-/Radwegbeleuchtung BZ2: eingeschaltete Alarmbeleuchtung der Feuerwache, Geh-/Radwegbeleuchtung, zusätzlich Flutlichtstrahler MI = Mischgebiet WA, WR = Wohngebiet, Allgemein, Rein Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 12 von 27

13 5.2 Messung der Blendung (Leuchtdichte) Die Messungen zur Blendung wurden an den jeweiligen Immissionsorten am südlichen Erlenweg (IO1 - IO4) in Ausrichtung zur Leuchtquelle (Flutlichtstrahler) durchgeführt. Da es sich um Messpunkte mit der höchsten Beaufschlagung handelt, sind sie stellvertretend für alle Immissionsorte im Einwirkungsbereich. Als belästigende Leuchtquellen kamen hier die südlichen Flutlichtstrahler S1, S2 und S3 in Betracht (Anlage 4.1, 4.2) mit einer Lichtpunkthöhe von 12 m. Es handelt sich um Philips Fluter vom Typ HBF 001. Datenblätter zum Fluter und Angaben zur Aufneigung (geschätzt ca ) liegen nicht mehr vor. Allerdings wurden von der Fa. Philips Daten von einem vergleichbaren Fluter geliefert (Anlage 1.5.3, Polardiagramm, Flächenausstrahlung bei einer Aufneigung von 45 ). Für die Auswertung und Beurteilung der Messungen wurde als worst-case-bewertung jeweils die Gesamtfläche der Reflektoren bestimmt. Die Messungen zur Frage der Blendung ergaben folgende Ergebnisse (Tabelle 3a, 3b): Tabelle 3a: Messergebnisse zur Blendung durch die Flutlichtstrahler auf dem Gelände der Feuerwehr Immissionsort IO1 IO1 IO2 Bezeichnung -- Erlenweg 3c raße Erlenweg 3c raße Erlenweg 7 Wohnzimmer Bezeichnung Lichtquelle -- rahler 2 rahler 3 rahler 1 Raumwinkel Lichtquelle 1) 10-4 sr 0,16 0,16 0,39 Leuchtdichte Messwert cd/m² Tabelle 3b: Erlenweg 3c - Messergebnisse zur Blendung durch die Lichtquelle Immissionsort IO3 IO4 Bezeichnung -- Erlenweg 7c Erlenweg 15/17 neben age Bezeichnung -- rahler 2 rahler 3 rahler 2 Raumwinkel Lichtquelle 1) 10-4 sr 0,32 0,04 0,10 Leuchtdichte Messwert cd/m² ) Raumwinkel der scheinbaren Leuchtengröße Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 13 von 27

14 6. Bewertung der Lichtimmissionen In / 3/ werden Beurteilungsschemata und Immissionswerte für die Bewertung der Lichtimmissionen hinsichtlich erheblicher Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genannt. Grundsätzlich sollen die gemessenen Kenngrößen die Bewertungsmaßstäbe nicht überschreiten. Die Anforderungen gelten für zeitlich konstantes, weißes Licht, das mehrmals in der Woche länger als 1 unde eingeschaltet ist. Bei geringerer Einschaltdauer oder -häufigkeit können im Einzelfall auch höhere Immissionswerte festgelegt werden. Wechselt die Lichtabstrahlung der Lichtquelle in weniger als 5 Minuten wesentlich, handelt es sich um Wechsellicht. Dann ist die zeitlich maximal gemessene Beleuchtungsstärke E S bzw. Leuchtdichte L S mit dem jeweiligen Immissionsrichtwert zu vergleichen. Bei schnellen Hell-Dunkel-Übergängen, blitzlichtartigen Vorgängen und schnellen Folgefrequenzen sind die gemessenen maximalen Kenngrößen mit einem Faktor von 2 bis 5 zu multiplizieren. Diese besonderen Effekte sind bei der hier betrachteten Flutlichtanlage nicht gegeben. 6.1 Raumaufhellung Zur Beurteilung der Raumaufhellung ist die mittlere Beleuchtungsstärke E S maßgeblich. Die durch die zu beurteilende Beleuchtungsanlage am Fenster bzw. auf einer Terrasse hervorgerufene mittlere Beleuchtungsstärke soll die in der folgenden genannten Immissionsrichtwerte E nicht überschreiten. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte als Anlass für behördliche Anordnungen kann wegen der Fehlergrenzen der Messgeräte erst dann angenommen werden, wenn das Messergebnis mindestens 10 % oberhalb der Immissionsrichtwerte der Tabelle 4 liegt. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 14 von 27

15 Tabelle 4 : Immissionsrichtwerte für die Beleuchtungsstärke E in [lx] Bauplanerische Festsetzung bzw. Prägung des Immissionsortes max. Vertikal-Beleuchtungsstärke E Dunkelstunden zwischen 6:00 und 22:00 Uhr Dunkelstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1 lx 1 lx Reine Wohngebiete ( 3 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) Besondere Wohngebiete ( 4a BauNVO) Kleinsiedlungsgebiete ( 2 BauNVO) Erholungsgebiete ( 10 BauNVO) Mischgebiete ( 6 BauNVO) Dorfgebiete ( 5 BauNVO) Kerngebiete ( 7 BauNVO) Gewerbegebiete ( 8 BauNVO) Industriegebiete ( 9 BauNVO) 3 lx 1 lx 5 lx 1 lx 15 lx 5 lx Für ein Reines Wohngebiet wie auch für ein Allgemeines Wohngebiet gilt bei Nutzung der Anlage von 06:00 Uhr bis höchstens 22:00 Uhr ein Immissionsrichtwert von 3 lx. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr liegt der Immissionsrichtwert bei 1 lx. Vorliegenden Unterlagen zufolge ist der Bereich des südlichen Erlenwegs (Häuser 5 9d) bauplanerisch als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Der Bereich am nördlichen Erlenweg (Häuser 13 23) und Marienmattenweg 9-15 ist bauplanerisch als Reines Wohngebiet einzustufen. Die Beleuchtungsanlage soll bis 21:45 Uhr betrieben werden. Hieraus ergibt sich ein Immissionsrichtwert von 3 lx. Für ein Mischgebiet gilt bei Nutzung der Anlage von 06:00 Uhr bis höchstens 22:00 Uhr ein Immissionsrichtwert von 5 lx. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr liegt der Immissionsrichtwert bei 1 lx. Nach Auskunft der zuständigen Behörde ist der Bereich der Feuerwache wie auch der des Seniorenwohnheimes am Erlenweg 3c und 3d bauplanerisch als Mischgebiet ausgewiesen. Die Beleuchtungsanlage soll bis 21:45 Uhr betrieben werden. Hieraus ergibt sich ein Immissionsrichtwert von 5 lx. Gem. Tabelle 2 (Seite 12) liegen die im Betriebszustand BZ1 (Kap. 5.1) ermittelten Werte, ohne Berücksichtigung der nicht unter die Lichtleitlinie fallenden Beleuchtung des öffentlichen raßenraumes, zwischen 0,09 lx und 1,3 lx. Bezogen auf die jeweilige Gebietsart nach BauNVO sind diese Werte nicht als erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG einzustufen. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 15 von 27

16 Gem. Tabelle 2 liegen die im Betriebszustand BZ2 ermittelten Werte zwischen 0,24 lx und 19,01 lx, wobei die erhöhten Werte am südlichen Erlenweg ausschließlich auf die Flutlichtbeleuchtung zurückzuführen sind. Sie liegen weit oberhalb der jeweils zulässigen Beleuchtungsstärke von 3 lx und lassen sich hier primär auf die eingeschalteten Flutlichtstrahler zurückführen. Im Bereich östlich und südlich der Feuerwachenausfahrten liegen die Werte der Raumaufhellung, hier bedingt durch die Alarmbeleuchtung (nicht durch die Fluter) ebenfalls deutlich oberhalb der zulässigen Beleuchtungsstärke von 5 lx. Allerdings handelt es sich bei der Alarmsituation um eine Ausnahmesituation, die aufgrund der unregelmäßigen Zeitdauer nicht nach der Licht- Leitlinie beurteilt werden kann. Die Immissionssituation im relevanten, der Feuerwache zugewandten, Wohnbebauungsbereich am südlichen Erlenweg wird somit hinsichtlich der Aufhellung fast ausschließlich durch die Flutlichtstrahler geprägt. Die Alarmbeleuchtung tritt dabei zurück. Bei einem Betrieb der Flutlichtanlage bis 21:45 Uhr wird der Immissionsrichtwert von 5 lx für ein Allgemeines und Reines Wohngebiet somit deutlich überschritten, so dass die durch die Flutlichtanlage an den Wohnhäusern am südlichen Erlenweg festgestellten Lichtimmissionen hinsichtlich der Aufhellung in der Zeit bis 22:00 Uhr als erhebliche Belästigungen im Sinne des BImSchG zu bewerten sind. 6.2 Psychologische Blendung Der psychologische Eindruck der Blendung hängt nicht nur von der Leuchtdichte der Lichtquelle am Immissionsort ab. Der Eindruck wird mit größer werdendem Raumwinkel der sichtbaren Lichtquelle gesteigert und auf der anderen Seite mit zunehmender Helligkeit der unmittelbaren Umgebung im Sichtfeld um die Lichtquelle (Umgebungsleuchtdichte) gemildert. Als Immissionsrichtwert wird eine maximal tolerable mittlere Leuchtdichte L MAX einer Leuchte definiert, die erst für jeden untersuchten andort mit jeweiligen Werten für Raumwinkel und Umgebungsleuchtdichte berechnet werden muss. Erst dieser berechnete Wert L MAX kann mit dem gemessenen Leuchtdichtewert verglichen werden. Gemäß /4/ gilt dabei folgende Beziehung: (4) L MAX = k ( L U / S ) Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 16 von 27

17 Es bedeuten: L MAX : maximal tolerable mittlere Leuchtdichte: Immissionsrichtwert L U : S : Umgebungsleuchtdichte in [cd / m²] Raumwinkel der scheinbaren Leuchtengröße in [sr] k: Proportionalitätsfaktor zur Festlegung des Immissionswertes (vgl. Tabelle 5). In /4/ als Immissionsrichtwert eingeführt) Nach /4/ ist der Anwendungsbereich der Gleichung (4) auf Umgebungsleuchtdichten bis 10 cd/m² und Raumwinkel zwischen 10-6 und 10-2 sr zu beschränken. Die mittlere Leuchtdichte der zu beurteilenden Lichtquelle soll den nach Gleichung (4) berechneten Immissionsrichtwert (L MAX ) nicht überschreiten. Diese Anforderung gilt für zeitlich konstantes, weißes Licht, das in der Regel mehrmals in der Woche länger als 1 unde eingeschaltet ist. Voraussetzung ist dabei, dass bei üblicher Nutzung des betroffenen Ortes im Wohnbereich der Blick zur Blendquelle hin möglich ist. Die Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen aus dem Jahr 2000 /2/ wurden im Jahr 2011 durch die Lichttechnische Gesellschaft mit den Empfehlungen für die Messung, Beurteilung und Minderung vom Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen, 12.3 fortgeschrieben /3/. Die LAI hat wesentliche Teile dieser Empfehlungen in einer Fortschreibung der Licht-Leitlinie in 2012 /4/ übernommen, allerdings sind die Neuerung dieser beiden Richtlinien bisher nicht durch Runderlasse in den Bundesländern eingeführt. Hinsichtlich der Bewertung der Blendung ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Es wird lediglich die Vergleichbarkeit mit den Proportionalitätsfaktoren der Tabelle 5 vereinfacht, indem für jeden andort und jede Leuchte auf Basis der Formel (4) ein Blendmaß berechnet wird. Für eine Messung ergibt sich aus Formel (4) das zugehörige Blendmaß ks mit (5) K S = L S * L S u Sofern die Messblende M größer als der Raumwinkel der Quelle S ist, ergibt sich mit Formel (3) aus Formel (5) mit Erweiterung des Bruchs unter der Wurzel mit S ² Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 17 von 27

18 (6) Das Blendmaß ks kann direkt mit den Proportionalitätsfaktoren k verglichen werden, die nun als Immissionsrichtwerte fungieren. Werden diese Kenngrößen gemessen, wird in /3/ empfohlen, aufgrund der Ungenauigkeiten erst Überschreitungen des Immissionswertes um mindestens 40 % als Anlass für behördliche Anordnungen zu nehmen. Tabelle 5 : Proportionalitätsfaktoren k zur Festlegung der Immissionsrichtwerte zur Bewertung des Blendmaßes gemäß Formel (5) /3/, /4/ Gebietsart bzw. Prägung des Immissionsortes Proportionalitätsfaktor k nach BauNVO /5/ 6 bis 20 Uhr 20 bis 22 Uhr 22 bis 6 Uhr Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete ( 3 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) Besondere Wohngebiete ( 4a BauNVO) Kleinsiedlungsgebiete ( 2 BauNVO) Erholungsgebiete ( 10 BauNVO) Mischgebiete ( 6 BauNVO) Dorfgebiete ( 5 BauNVO) Kerngebiete ( 7 BauNVO) Gewerbegebiete ( 8 BauNVO) Industriegebiete ( 9 BauNVO) Zur Bewertung der Blendung ist für jede Leuchtdichtemessung das Blendmaß zu bestimmen und mit dem in Tabelle 5 ausgewiesenen Proportionalitätsfaktoren zu vergleichen. Den vorliegenden Unterlagen zufolge sind die vermessenen Immissionsorte bauplanerisch als Reines Wohngebiet (WR), Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. als Mischgebiet (MI) ausgewiesen (Anlage 1.3). Die Beleuchtung der Feuerwache erfolgt bis ca. 22:00 Uhr. Somit sind für die WR- bzw. die WA-Gebiete k-werte von 96 und 64 und für das MI-Gebiet ein k-wert von 160 heranzuziehen. Es ergeben sich die in den folgenden Tabelle 6a-d aufgeführten Leuchtdichten und Blendmaße, einschl. der Angaben zu Über-/Unterschreitungen. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 18 von 27

19 6.1.1 Erlenweg 3c Mischgebiet Der Vergleich der Werte Blendmaß und k-faktor k=160 (06 22 Uhr) (Tabelle 6a) zeigt, dass das zulässige Blendmaß von den untersuchten Lichtquellen (rahler 2 und 3) deutlich überschritten wird, so dass die am Immissionsort Erlenweg 3c festgestellten Lichtimmissionen hinsichtlich der Blendung für den genannten Zeitraum als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Gemäß der Lichtleitlinie soll von einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes wegen der möglichen messtechnischen Ungenauigkeiten erst dann ausgegangen werden, wenn das festgestellte Blendmaß das zulässige Blendmaß um mehr als 40 % übersteigt. Dies ist in diesem Fall gegeben. Tabelle 6a : Erlenweg 3c - Ermittelte Leuchtdichten und Blendmaß Immissionsort IO1 IO1 Erlenweg 3c Erlenweg 3c Bezeichnung -- raße raße Gebietsart -- Mischgebiet Mischgebiet Lichtquelle -- rahler 2 rahler 3 Raumwinkel Lichtquelle 1) 10-4 sr 0,16 0,16 Umgebungsleuchtdichte 2) cd/m² 0,1 0,1 Gemessene Leuchtdichte Ls cd/m² Blendmaß ks Proportionalitätsfaktor=zulässiges Blendmaß k Unter-/+Überschreitung Blendmaß bei k=160 (06-22 Uhr) 1) Rauwinkel der scheinbaren Leuchtengröße aus Tabelle 2a 2) Minimaler Rechenwert für Umgebungsleuchtdichten <0,1 cd/m² % Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 19 von 27

20 6.1.2 Erlenweg 7 Allgemeines Wohnen Der Vergleich der Werte Blendmaß und k-faktor k=64 (20 22 Uhr) (Tabelle 6b) zeigt, dass das zulässige Blendmaß von der untersuchten Lichtquelle (rahler 1) deutlich überschritten wird, so dass die am Immissionsort Erlenweg 7 festgestellten Lichtimmissionen hinsichtlich der Blendung für den genannten Zeitraum als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Gemäß der Lichtleitlinie soll von einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes wegen der möglichen messtechnischen Ungenauigkeiten erst dann ausgegangen werden, wenn das festgestellte Blendmaß das zulässige Blendmaß um mehr als 40 % übersteigt. Dies ist in diesem Fall gegeben. Tabelle 6b : Erlenweg 7 - Ermittelte Leuchtdichten und Blendmaß Immissionsort Bezeichnung -- IO2 Erlenweg 7 Wohnzimmer Gebietsart -- Allg. Wohnen Lichtquelle -- rahler 1 Raumwinkel Lichtquelle 1) 10-4 sr 0,39 Umgebungsleuchtdichte 2) cd/m² 0,1 Gemessene Leuchtdichte Ls cd/m² Blendmaß ks 805 Proportionalitätsfaktor=zulässiges Blendmaß k 64 -Unter-/+Überschreitung Blendmaß bei k=64 (20-22 Uhr) % ) Rauwinkel der scheinbaren Leuchtengröße aus Tabelle 2a 2) Minimaler Rechenwert für Umgebungsleuchtdichten <0,1 cd/m² Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 20 von 27

21 6.1.3 Erlenweg 7c Allgemeines Wohnen Der Vergleich der Werte Blendmaß und k-faktor k=64 (20 22 Uhr) (Tabelle 6c) zeigt, dass das zulässige Blendmaß von den untersuchten Lichtquellen (rahler 2 und 3) deutlich überschritten wird, so dass die am Immissionsort Erlenweg 7c festgestellten Lichtimmissionen hinsichtlich der Blendung für den genannten Zeitraum als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Gemäß der Lichtleitlinie soll von einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes wegen der möglichen messtechnischen Ungenauigkeiten erst dann ausgegangen werden, wenn das festgestellte Blendmaß das zulässige Blendmaß um mehr als 40 % übersteigt. Dies ist in diesem Fall gegeben. Tabelle 6c : Erlenweg 7c - Ermittelte Leuchtdichten und Blendmaß Immissionsort IO3 IO3 Erlenweg 7c Erlenweg 7c Bezeichnung -- Höhe Eingang Höhe Eingang Gebietsart -- Allg. Wohnen Allg. Wohnen Lichtquelle -- rahler 2 rahler 3 Raumwinkel Lichtquelle 1) 10-4 sr 0,32 0,04 Umgebungsleuchtdichte 2) cd/m² 0,1 0,1 Gemessene mittl. Leuchtdichte Ls cd/m² Blendmaß ks Proportionalitätsfaktor=zulässiges Blendmaß k Unter-/+Überschreitung Blendmaß bei k=64 (20-22 Uhr) 1) Rauwinkel der scheinbaren Leuchtengröße aus Tabelle 2a 2) Minimaler Rechenwert für Umgebungsleuchtdichten <0,1 cd/m² % Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 21 von 27

22 6.1.4 Erlenweg 15/17 Reines Wohnen Der Vergleich der Werte Blendmaß und k-faktor k=64 (20 22 Uhr) (Tabelle 6d) zeigt, dass das zulässige Blendmaß von der untersuchten Lichtquelle (rahler 2) deutlich überschritten wird, so dass die am Immissionsort Erlenweg 15/17 festgestellten Lichtimmissionen hinsichtlich der Blendung für den genannten Zeitraum als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Dieser Wert erfasst zwar nur den Bereich zwischen den Häusern Erlenweg 15/17 und nicht die exponierteren Südseiten der Häuser. Aufgrund des Messergebnisses und der Vor-Ort-Begehung ist jedoch davon auszugehen, dass an den exponierteren Lagen die Immissionsrichtwerte ebenfalls deutlich überschritten werden. Gemäß der Lichtleitlinie soll von einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes wegen der möglichen messtechnischen Ungenauigkeiten erst dann ausgegangen werden, wenn das festgestellte Blendmaß das zulässige Blendmaß um mehr als 40 % übersteigt. Dies ist in diesem Fall gegeben. Tabelle 6d : Erlenweg 15/17 - Ermittelte Leuchtdichten und Blendmaß Immissionsort Bezeichnung -- IO4 Erlenweg 15/17 neben age Gebietsart -- Reines Wohnen Lichtquelle -- rahler 2 Raumwinkel Lichtquelle 1) 10-4 sr 0,10 Umgebungsleuchtdichte 2) cd/m² 0,1 Gemessene mittl. Leuchtdichte cd/m² Blendmaß ks 199 Proportionalitätsfaktor=zulässiges Blendmaß k 64 -Unter-/+Überschreitung Blendmaß bei k=64 (20-22 Uhr) % ) Rauwinkel der scheinbaren Leuchtengröße aus Tabelle 2a 2) Minimaler Rechenwert für Umgebungsleuchtdichten <0,1 cd/m² Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 22 von 27

23 7. Immisionsmindernde Maßnahmen Den Untersuchungen und Messergebnissen zufolge ist auf Basis der angewandten Beurteilungsgrundlage (hier aktualisierte Lichtleitlinie) festzustellen, dass die durch die Flutlichtanlage hervorgerufenen Lichtimmissionen hinsichtlich der Blendung und Aufhellung als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass es sich um rahler älteren Datums handelt, die keine asymmetrische Lichtverteilung besitzen, andererseits auf die mit ca. 50 deutliche Aufneigung. Als immissionsmindernde Maßnahmen kommen in Betracht: a) vorhandene rahler S1, S2 und S3 (Anlage 4.2) Reduzierung der Aufneigung, und damit Reduzierung der Blendwirkung am Erlenweg. Austausch der Leuchtkörper der südlichen rahler S1, S2 und S3 gegen leistungsschwächere Leuchtkörper. Eine ausreichende Beleuchtung des Platzes ist jedoch weiterhin zu gewährleisten. Einbau von Blenden in die rahler S1, S2 und S3 b) alternativ: Austausch gegen neue Fluter Sollten die unter a) genannten Maßnahmen nicht zum Tragen kommen bzw. sollte keine wirksame Immissionsminderung erreicht werden, bleibt nur der Austausch der vorhandenen alten rahler gegen asymmetrische Planflächenstrahler. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 23 von 27

24 8. Zusammenfassung Die adt Freiburg i. Br. hat im adtteil Haslach an der Escholzstraße 118 die Aufstellung eines B-Plans zur Erweiterung der Feuerwache zu einem Rettungszentrum, bestehend aus der Hauptfeuerwache und den Rettungsdiensten, beschlossen. Zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist eine Untersuchung der vorhandenen und zu erwartenden Lichtemissionen und immissionen erforderlich. Mit Schreiben vom wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (im folgenden TNU) mit der Erstellung eines entsprechenden Lichtgutachtens beauftragt. Aufgabenstellung war somit einerseits die Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen Lichtimmissionen (IST-Zustand), andererseits die Beurteilung der durch die geplante Änderung zu einem Rettungszentrum im Bereich der relevanten Wohnbebauung hervorgerufenen Lichtimmissionen. Im vorliegenden Bericht wird die Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen Lichtimmissionen (IST-Zustand) behandelt. In einem weiteren Bericht wird eine ellungnahme zu den künftig zu erwartenden Lichtimmissionen abgegeben. Die Beurteilung erfolgt gemäß der aktualisierten Licht-Leitlinie der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und liefert im Ergebnis die Klärung, ob die Lichtimmissionen als erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu beurteilen sind. Die Lichtimmissionssituation wird maßgeblich durch Beleuchtungsanlage der Feuerwache bestimmt. Bei diesen Leuchten handelt es sich um Hofbeleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Arbeitsstellenscheinwerfer und Flutlichtscheinwerfer unterschiedlicher Hersteller (BEGA, Philips) und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED, Halogen). Die Beleuchtungsanlage der Grundbeleuchtung wird den Unterlagen zufolge bis 21:45 Uhr betrieben. Hinzu kommt die Alarmbeleuchtung und bei Übungen zur Ausleuchtung des Übungsplatzes die Flutlichtbeleuchtung mit sechs Masten. Die Lichtimmissionen wurden immissionsseitig, d.h. vor den Nachbarwohnhäusern gemessen. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 24 von 27

25 Die photometrischen Messungen im Umfeld der Feuerwache erfolgten am in der Zeit zwischen 18:15 Uhr und 22:00 Uhr. Dabei wurden als Kenngröße für die Aufhellung die Beleuchtungsstärke und als Kenngrößen für die Blendung die Leuchtdichte und der Raumwinkel der scheinbaren Leuchtengröße gemessen. Bei der unmittelbar angrenzenden Bebauung handelt es sich überwiegend um Mischgebiet (MI) sowie um Allgemeines (WA) und Reines Wohnen (WR). Im Betriebszustand BZ1 (Grundbeleuchtung der Feuerwache, eingeschaltet bis 21:45 Uhr) liegen die ermittelten Werte, ohne Berücksichtigung der nicht unter die Lichtleitlinie fallenden Beleuchtung des öffentlichen raßenraumes (Gehwegleuchten), zwischen 0,09 lx und 1,3 lx. Bezogen auf die jeweilige Gebietsart nach BauNVO sind diese Werte nicht als erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einzustufen. Im Betriebszustand BZ2 liegen die ermittelten Werte zwischen 0,24 lx und 19,01 lx, wobei die erhöhten Werte am südlichen Erlenweg ausschließlich auf die Flutlichtbeleuchtung zurückzuführen sind. Sie liegen weit oberhalb der jeweils zulässigen Beleuchtungsstärke von 3 lx und lassen sich hier primär auf die eingeschalteten Flutlichtstrahler zurückführen. Im Bereich östlich und südlich der Feuerwachenausfahrten liegen die Werte der Raumaufhellung, hier bedingt durch die Alarmbeleuchtung (nicht durch die Flutlichtstrahler) ebenfalls deutlich oberhalb der zulässigen Beleuchtungsstärke von 5 lx. Allerdings handelt es sich bei der Alarmsituation um eine Ausnahmesituation, die aufgrund der unregelmäßigen Zeitdauer nicht nach der Licht-Leitlinie beurteilt werden kann. Die Immissionssituation im relevanten, der Feuerwache zugewandten, Wohnbebauungsbereich am südlichen Erlenweg wird somit hinsichtlich der Aufhellung fast ausschließlich durch die Flutlichtstrahler geprägt. Die Alarmbeleuchtung tritt dabei zurück. Die Messung der Blendung (Leuchtdichte) erfolgte an drei Immissionsorten am südlichen Erlenweg sowie an einem Immissionsort am nördlichen Erlenweg. Da es sich um Messpunkte mit der höchsten Beaufschlagung handelt, sind sie stellvertretend für alle Immissionsorte im Einwirkungsbereich. Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 25 von 27

26 TÜV NORD Umweltschutz Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Vergleich der Werte Blendmaß und Immissionsrichtwert für die jeweiligen kfaktoren entspr. BauNVO zeigt, dass das zulässige Blendmaß von den untersuchten Lichtquellen (rahler 1, 2 und 3) an den jeweiligen Immissionsorten deutlich überschritten wird, so dass die festgestellten Lichtimmissionen hinsichtlich der Blendung als erhebliche Belästigungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu bewerten sind. Als immissionsmindernde Maßnahmen wird empfohlen, die rahler 1, 2 und 3 neu auszurichten, mit entsprechenden Blendrahmen zu versehen und ggf. schwächere Leuchtmittel einzusetzen, bei gleichzeitiger Gewährleistung der benötigten Ausleuchtung. Sollten die genannten Maßnahmen nicht zum Tragen kommen bzw. sollte keine wirksame Immissionsminderung erreicht werden, bleibt nur der Austausch der vorhandenen alten rahler gegen asymmetrische Planflächenstrahler. Dr. Joachim Heuwinkel Sachverständiger der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 26 von 27

27 9. Literaturnachweise 1 Schreiben adt Freiburg i. Br., adtplanungsamt vom Änderung des B- Plans Neue Feuerwache, Plan-Nr. 6-1c, Aufforderung zur Abgabe eines Leistungs- und Kostenangebotes, Hier: Lichtgutachten. 2 Länderausschuss für Immissionsschutz Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen Erich-Schmidt-Verlag, Berlin, Arbeitskreis "Lichtimmissionen" der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) e.v., Berlin, "Empfehlungen für die Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen, 12.3", Juni Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (2012): Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Beschluss des LAI vom Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Neufassung vom Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom zuletzt geändert durch Artikelgesetz im Mai Abkürzungsverzeichnis A S E f k L MAX L S L U Fläche des Bildes einer Lichtquelle auf dem Negativ in [mm²] Beleuchtungsstärke in [lx] Brennweite f des Photoobjektivs in [mm] Proportionalitätsfaktor zur Festlegung des Immissionsrichtwertes maximal tolerable mittlere Leuchtdichte: Immissionsrichtwerte in [cd/m²] Leuchtdichte der zu beurteilenden Lichtquelle gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel in [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte im Winkelbereich ± 10 um die Lichtquelle in [cd/m²] M Öffnungswinkel der eingesetzten Messfeldblende in Radiant [rad] bzw. Grad [ ] S M Raumwinkel der vom Immissionsort aus sichtbaren lichtabstrahlenden Leuchtenabmessungen in eradiant [sr] Raumwinkel der eingesetzten Messfeldblende in eradiant [sr] Auftraggeber: adt Freiburg im Breisgau Seite 27 von 27

28 115GEF262 Anlage 1.1: Lage des Untersuchungsgebietes (Übersicht, Quelle Google) Rettungszentrum Freiburg

29 115GEF262 Anlage 1.2: udie Rettungszentrum Freiburg

30 115GEF262 Anlage 1.3: Bebauungsplan Entwurf

31 3.0 0 U st ma x.g H N HN = m WG h s ma x.g H N HN = m Bt r g ma x.g H N HN = m Bt r g WG h s WG h s Sc hu WG h s Sc hu Bü r o ma x.g H N HN = m ma x.g H N HN = m ma x.g H N HN = m ma x.g H N HN = m Höhe nbezu gspu nkt KS -N HN= m Sc hu Bt r g Se n hm WG h s Tg ar WG h s Vw g Tg ar WG h s Tk st Vw g La gg La gg Egertenstraße 3 TÜV NORD Umweltschutz Kleingärten 8 x / /19 /11 /8 /7 6694/ /1 6689/5 6694/ / / /16 B Marienmattenweg Egertenstraße Marienmattenweg / / c 9 d /53 9 b / /28 9 / Marienmattenweg 9 a /1 / Kronenmühlebach 6692/6 6694/ /15 A 6573/8 6694/ / / Haslacher raße 6694/14 / /5 / / /6 6694/ / /11 7 c 2 / b / Marienmattenweg 6694/2 6694/3 6694/8 6694/7 6694/9 6694/ / / /30 / /10 / / / /2 6563/ / /5 /3 6563/ / / / /16 / /48 7 Erlenweg 15 7 a 1 a / Kronenmühlebach Lärmschutzwand Erlenweg /2 72 a /1 70 a 18 5 b a 5 Erlenweg 3 c / b 61 a 6567/1 6566/ / a a 3 b a Erlenweg / Eschholzstraße 6560/ d GW/RW 6573/7 Fwg 6563/ / /13 /15 /8 /9 A Sportanlage audingerstraße Fwg Fwg 6573/2 Eschholzstraße Escholzstraße 6563/4 3609/1 118 Kleingärten B 6573/1 Gebietsart nach BauNVO Kronenm ühleb ach Reines Wohnen Allg. Wohnen 6599 Geh-u. Fahrrecht zugunsten der Kleingartennutzer Flst.Nr , 6604 u. 6598/1 GW 6599/2 audingerstraße Mischgebiet Gewerbegebiet / Meter 115GEF262 Anlage 1.4: Übersichtsplan Gebietsarten (B-Plan-Auszug)

32 Amt für Brand- und Katastrophenschutz Untere Katastrophenschutzbehörde - Dezernat IV - Abteilung 37.1 Einsatzplanung und Katastrophenschutz Freiburg, Tel.: 0761 / / Herr Dr. Golecki Angaben für Lichtgutachter Angaben zu Leuchtkörpern: dunkelblau: Hofbeleuchtung Lampentyp: Leuchtmittel: nicht ermittelbar Leuchtstoffröhren 58W hellblau: Hofbeleuchtung Lampentyp: Leuchtmittel: nicht ermittelbar Leuchtstoffröhren U-förmig, 58 W / 640 cool white violett: Hofbeleuchtung Lampentyp: Bega-Leuchte Leuchtmittel: Energiesparlampe Osram Dulux T/E plus 42W/840 dunkelgrün: Hofbeleuchtung Lampentyp: Leuchtmittel: Bega-Leuchte LED 26W rot: orange: gelb: Flutlichtscheinwerfer Lampentyp: Philips HBF 001, 230V 1000W max. Leuchtmittel: Philips HPI-T 1000W Arbeitsstellenscheinwerfer Lampentyp: Halogenscheinwerfer, nicht näher bezeichnet Leuchtmittel: Osram Halogen 1000W Parkplatzbeleuchtung Lampentyp: Halogenscheinwerfer, nicht näher bezeichnet Leuchtmittel: Halogen 1000W 115GEF262 Anlage 1.5.1: Vorhandene Leuchtkörper Seite 1 von 2

33 115GEF GEF262 Anlage 1.5.2: Vorhandene Leuchtkörper Seite 2 von 2

34 115GEF262 Anlage 1.5.3: Leuchtencharakteristik der Flutlichtstrahler der Feuerwache.

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