Alte Hansestadt Lemgo

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1 Alte Hansestadt Lemgo Aktualisierung Radverkehrskonzept 2015 Baustein Leitfaden Radverkehrsanlagen

2 Alte Hansestadt Lemgo Aktualisierung Radverkehrskonzept 2015 Baustein Leitfaden Radverkehrsanlagen Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Alte Hansestadt Lemgo Planungsgemeinschaft Verkehr PGV-Alrutz Adelheidstraße 9b D Hannover Telefon Telefax pgv@pgv-hannover.de Dankmar Alrutz Alexsandra Böttcher Hannover, im Juni 2015

3 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen Inhalt 1 Bauliche Radwege (innerorts) Radfahrstreifen Schutzstreifen Gemeinsame Geh-/Radwege; Regelung Gehweg, Radfahrer frei" (innerorts) Fahrradstraßen... 15

4 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 1 Vorbemerkung Bei der Realisierung von Radverkehrsanlagen in Lemgo soll eine weitgehend einheitliche bauliche und verkehrstechnische Ausführung zum Tragen kommen. Dies dient sowohl der besseren Akzeptanz und Verständlichkeit der Radverkehrsführungen für alle Verkehrsteilnehmer als auch der Vereinfachung der Planungsund Abstimmungsprozesse. Darüber hinaus wirkt eine einheitliche Ausbildung auch im Sinne eines "corporate design" öffentlichkeitswirksam als Zeichen der Förderung des Radverkehrs. Aufbauend auf dem im Rahmen des Radverkehrskonzeptes 2008 aufgestellten Leitfadens werden nachfolgend Einsatzbereiche und Ausbildungsanforderungen ausgewählter Aspekte der Radverkehrsführung in Form von Musterblättern skizziert. Der Leitfaden orientiert sich an den aktuellen fachlichen Regelwerken 1 sowie den Aussagen der StVO 2 und spezifiziert das umfangreiche Entwurfsrepertoire zu Radverkehrsanlagen auf Lemgo-relevante Aufgabenstellungen. Die Anordnung ermöglicht es, bei Bedarf thematische Ergänzungen vorzunehmen oder Musterblätter zu aktualisieren und auszutauschen. Anpassungen gegenüber der Fassung von 2008 wurden dort vorgenommen, wo sich dies aus den aktuellen Regelwerken (z.b. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010) und der StVO (Neufassung 2013) ergibt. 1 Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06); Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) 2 Berücksichtigt werden auch die Änderungen der Verwaltungsschrift zur StVO (2009)

5 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 2 Führungsmöglichkeiten des Radverkehrs - Übersicht Führungsmöglichkeit Erläuterung Kennzeichnung Mischverkehr auf der Fahrbahn Fahrbahn mit gemeinsamer Nutzung durch Kfz-Verkehr und Radverkehr --- Straßenbegleitender Radweg Baulich durch einen Bord oder einen Trennstreifen von der Fahrbahn getrennter Sonderweg für Radverkehr (bei Kennzeichnung benutzungspflichtig). Z 237 StVO/ Z 241 StVO Straßenbegleitender Zweirichtungsradweg Radfahrstreifen Schutzstreifen Busfahrstreifen, Radverkehr frei Gemeinsamer Geh- und Radweg Gehweg/Radverkehr frei Öffnung von Einbahnstraßen Fahrradstraße Radweg mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung Bei Zusatzschild Radverkehr frei (allein) ohne Benutzungspflicht Auf der Fahrbahn durch Markierung (durchgehender Breitstrich) gekennzeichneter Sonderweg für Radverkehr (benutzungspflichtig). Auf der Fahrbahn durch Markierung (unterbrochener Schmalstrich) und Piktogramm gekennzeichneter "optischer Schonraum" für Radverkehr. Sonderfahrstreifen für den Busverkehr mit Freigabe für Radverkehr. Straßen begleitender Weg zur gemeinsamen Benutzung durch Fuß- und Radverkehr (benutzungspflichtig). Mischverkehr mit Wahlmöglichkeit für Radverkehr zwischen der Benutzung von Fahrbahn oder Seitenraum. Auch bei Freigabe in Gegenrichtung möglich Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung auf der Fahrbahn oder auf Sonderweg (Radfahrstreifen/Radweg) Als Sonderweg für Radverkehr ausgewiesene Fahrbahn, ggf. mit Freigabe für den Kfz-Verkehr. Z 237 StVO/ Z 241 StVO oder Z 237 StVO Z 340 StVO (Leitlinie) Z StVO Z 240 StVO Z StVO Z StVO/ Z StVO mit Sinnbild "Radverkehr" Z 244 StVO, ggf. Zusatzzeichen "Kfz frei" Fußgängerbereich Dem Fußverkehr gewidmete Fläche mit generell oder zeitlich befristet zugelassenem Radverkehr Z StVO/ Z 240 StVO (ggf. mit Z 1040 StVO) Selbständig geführte Radverkehrsanlage Nicht im Zuge von Straßen verlaufender Radweg oder gemeinsamer Geh-/Radweg. Z 237/Z 240/ Z StVO

6 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 3 1 Bauliche Radwege (innerorts) Einsatzbereiche Kfz-Verkehrsstärke Zweirichtungsradverkehr Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen über Kfz/Tag; hoher Schwerverkehr. Ab Kfz/Tag in der Regel mit Benutzungspflicht, sofern besondere Gefahrenlage gegeben ist (Z 237/Z 241 StVO) Innerorts nur in Ausnahmefällen und dann in der Regel mit Wahlmöglichkeit durch Kennzeichnung mit Zusatzschild Radverkehr frei Breiten Einrichtungsradweg 1,60 2,00 m für benutzungspflichtige Radwege (Mindestmaß für nicht benutzungspflichtige Radwege 1,25 m) Zweirichtungsradweg 2,50 m (Mindestmaß 2,00 m) Sicherheitstrennstreifen 0,75 m (Mindestmaß 0,50 m) Bauliche Ausbildung (Strecke) Regelausbildung innerorts Ortsrandlage Grundstückszufahrten (Abb. 1-1 bis 1-3) Radweg: Beton-Rechteckpflaster 20/10/8 ohne Fase längsverlegt, rot. Sicherheitstrennstreifen: Rechteckpflaster (anthrazit) Gehweg: Rechteckpflaster hellgrau Bituminöse Decke mit begrüntem Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn (Ausweisung i. d. R. als gemeinsamer Geh-/Radweg - Z 240 StVO) - Belag und Farbgebung des Radweges und des angrenzenden Gehweges werden über die Grundstückszufahrt hinweggeführt. - Bestehende Radwege ohne ausreichende Erkennbarkeit können an Grundstückszufahrten durch Furtmarkierung (mit Piktogrammen) gekennzeichnet werden. - Absenkungen sollen vollständig im Bereich des Sicherheitstrennstreifens untergebracht werden. - Verwendet werden sollen bei Trennstreifenbreiten bis 1 m Breite spezielle Einfahrtsteine oder (bei sehr schmalen Trennstreifen) abgeschrägte Borde. Ausnahmen sind stark befahrene Zufahrten (z.b. an Tankstellen). - Bordhöhen über 10 cm erfordern u.u. zusätzlich eine moderate Anpassung des Seitenraumes/Radweges im Längsprofil. Einfahrtsteine haben Sicherheitsvorteile, da sie von Kfz nur mit geringen Geschwindigkeiten befahren werden können und besser auf den Vorrang des Rad- und Fußverkehrs aufmerksam machen. Neben dem Komfortgewinn für Radfahrende führen sie bei Neuanlage auch zu bautechnischen Vereinfachungen, da Rad- und Gehweg mit gleich bleibendem Längs- und Quergefälle über die Zufahrt geführt werden.

7 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 4 Abb. 1-1: Prinzipskizze Radweg an einer Grundstückszufahrt Abb. 1-2: Detaildarstellung eines Einfahrtsteines für Grundstückszufahrten Abb. 1-3: Beispiele zur Ausbildung von Grundstückszufahrten unter Verwendung von Formsteinen (Beispiele: Soltau, links; OD Belle (B 239), rechts)

8 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 5 Bauliche Ausbildung (Knotenpunkte) Entwurfsgrundsätze Generell müssen die bekannten Grundanforderungen Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit, Befahrbarkeit bei der Ausbildung der Radverkehrsanlagen an Knotenpunkten beachtet werden. Radwege hinter Grünstreifen oder Längsparkständen sollen vor den Knotenpunkten so vorgezogen werden, dass sie fahrbahnnah verlaufen Standardbauweise (Abb. 1-4, 1-5) Rampenlösung (Abb. 1-6, 1-7) Radwegüberfahrt (Abb. 1-8 bis 1-11) Einsatz: In der Regel bei Einmündungen untergeordneter Straßen - Stufenlose Absenkung bis auf Fahrbahnniveau in voller Breite des Radweges. - Verwendung von Rinnensteinen statt Bordsteinen. - Im Gehwegbereich Bordstein als Hänger auf Bordhöhe 3 cm. - Summe der gegenläufigen Neigungen im Absenkungs- und Rinnenbereich soll nicht mehr als 6 % betrage. Bituminöser Fahrbahnbelag darf gegenüber Rinnensteinen nicht hervorstehen, ggf. Abfräsung erforderlich. Einsatz: In der Regel an signalisierten Knotenpunkten - Absenkung von Radweg und Sicherheitstrennstreifen bereits vor der kreuzenden Fußgängerfurt. - Gehweg bleibt auf seinem Niveau, d. h. Bordstein zwischen Radweg und Gehweg im Rampen- und Absenkungsbereich. - Rampenneigung 6 %. - Bituminöser Fahrbahnbelag darf gegenüber Rinnsteinen nicht hervorstehen, ggf. Abfräsung erforderlich. Einsatz: Bei Einmündungen untergeordneter Straßen mit besonderem Konfliktpotenzial (z. B. Zweirichtungsradverkehr, weit abgesetzte Radwegführung, nicht vermeidbare Sichteinschränkungen) oder als Einfahrtsituation zu Tempo 30-Zonen - Durchführung von Rad- und Gehweg in einem Niveau und im Material der angrenzenden Strecke über die einmündende Straße. - Verlängerung der Teilaufpflasterung um 5 6 m in die einmündende Straße, damit wegen dem bevorrechtigten Radverkehr wartende Kfz nicht im Bereich der Rampe anhalten müssen. - Verwendung von Rampenformsteinen mit ausgerundeten Neigungswechseln.

9 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 6 Abb. 1-4: Prinzipskizze Radwegabsenkung in Standardbauweise Abb. 1-5: Beispiel Radwegabsenkung in Standardbauweise (Hannover) Abb. 1-6: Prinzipskizze Radwegabsenkung als Rampenlösung Haltlinie Radverkehr 3 m vor der des Kfz-Verkehrs Abb. 1-7: Beispiel Radwegabsenkung als Rampenlösung mit vorgezogener Haltlinie für Radverkehr (Hannover)

10 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 7 Abb. 1-8: Prinzipskizze einer Radwegüberfahrt Abb. 1-9: Detaildarstellung eines Rampensteines Abb. 1-10: Beispiel einer Radwegüberfahrt mit Rampensteinen (Bremen) Abb. 1-11: Durchführung Radwegbelag an Grundstückszufahrt (Gosebrede, Lemgo)

11 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 8 Markierung (Knotenpunkte) Radverkehrsfurt Einrichtungsradweg Radverkehrsfurt Zweirichtungsradweg (Abb. 1-11, 1-12) - Beidseitig unterbrochener Breitstrich (B 0,50/0,20 m). - Radfahrerpiktogramm. - Keine Roteinfärbung. - Bei Absetzung des Radweges 1 m von der Fahrbahn Verzicht auf die Fahrbahnrandmarkierung - Furtmarkierung wie oben. - Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen. - Roteinfärbung. - Bei ungünstigen Sichtverhältnissen Z 206 StVO ( Stop ). - Zusatzschild über Z 205 oder 206 mit Sinnbild Radverkehr und gegenläufigen Pfeilen. Abb. 1-11: Prinzipskizze Furtmarkierung im Zuge von Zweirichtungsradwegen Abb. 1-12: Furtmarkierung und Beschilderung im Zuge eines Zweirichtungsradweges (Hannover)

12 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 9 2 Radfahrstreifen Einsatzbereiche Kfz-Verkehrsstärke Fahrbahnbreite Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung ab Kfz/Tag. Radfahrstreifen unterliegen den Anforderungen an die Anordnung der Benutzungspflicht. Es muss eine besondere Gefahrenlage auf der Straße für den Radverkehr bestehen. ab 8,50 m Breiten Regelmaß (Mindestmaß) Sicherheitstrennstreifen verbleibende Fahrgassenbreite 1,85 m (Mindestmaß für Engstellen 1,50 m); jeweils incl. Breitstrichmarkierung Zu (längs-)parkenden Fahrzeugen: 0,75 m (Mindestmaß 0,50 m) Bei Linienbusverkehr und starkem Schwerverkehr: 6,50 m (Mindestmaß bei geringem Schwerverkehr: 5,50 m) Markierung (Strecke) Begrenzung (Abb. 2-1, 2-3) Piktogramm (Abb. 2-2) Roteinfärbung Durchgehender Breitstrich (b = 0,25 m); einseitig (innen) vor Hochbord, beidseitig im Bereich angrenzender Parkstände. Unterbrechung der Radfahrstreifenmarkierung bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn durch unterbrochene Zick-Zack-Linie gemäß RMS. Im Kreis in etwa 100 m-abständen zur Verdeutlichung der Zweckbestimmung. Nur in kritischen Bereichen. Markierung (Knotenpunkte) Verflechtungsbereich (z. B. zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegestreifen) (Abb. 2-2, 2-4) Aufstellbereich (Abb. 2-1, 2-3) Aufgeweiteter Radaufstellbereich (Abb. 2-5) Furtmarkierung (Knoteninnenbereich) (Abb. 2-2, 2-4) Beidseitig unterbrochene Breitstrichmarkierung (B 0,5/0,5 m), ggf. mit Roteinfärbung in besonders kritischen Bereichen. Durchgehende Breitstrichmarkierung (b = 0,25 m); einseitig (innen) vor Hochbord, beidseitig bei Lage des Radfahrstreifens zwischen zwei Kfz-Fahrstreifen; Haltlinie des Radfahrstreifens 2-3 m vor der des Kfz-Verkehrs. Markierung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens, Haltlinie für den Kfz-Verkehr um 4-5 m zurückversetzt. Einsatz in untergeordneten Zufahrten signalisierter Knotenpunkte (mit im Verhältnis zur Umlaufzeit langer Wartezeit): Beidseitig unterbrochene Breitstrichmarkierung (B 0,5/0,2 m), ggf. mit Roteinfärbung.

13 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 10 Abb. 2-1: Prinzipskizze Radfahrstreifen zwischen Kfz-Fahrstreifen und Längsparken Abb. 2-2: Kennzeichnung von Radfahrstreifen Abb. 2-3: Beispiel Radfahrstreifen (Gosebrede, Lemgo) Abb. 2-4: Führung und Markierung von Radfahrstreifen im Verflechtungsbereich (Herforder Straße, Lemgo) Abb. 2-5: Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (Tiefe ca. 5 m (Entruper Weg, Lemgo; Foto W. Kloppmann)

14 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 11 3 Schutzstreifen Einsatzbereiche Kfz-Verkehrsstärke Zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Fahrbahnbreite (ohne Parken) Breiten Zweistreifige Straßen mit Kfz-Verkehr unter Kfz/Tag und Schwerverkehr max Kfz/Tag Ab 7,00 m Regelmaß 1,50 1,75 m (Mindestmaß 1,25 m) Sicherheitstrennstreifen verbleibende Fahrgassenbreite Zu parkenden Fahrzeugen: 0,50 m Außerhalb der Schutzstreifen: 4,50 m - 6,50 m Markierung (Strecke) Begrenzung (Abb. 3-1, 3-3) Piktogramm (Abb. 3-2) Roteinfärbung Fahrstreifentrennung Unterbrochener Schmalstrich (S 1,0/1,0 m); einseitig vor Hochbord (ohne Parken), beidseitig im Bereich von Parkständen Radfahrerpiktogramm ohne Kreis in ca. 100 m-abständen Grundsätzlich keine In der Regel innerorts unabhängig von der verbleibenden Fahrgassenbreite keine Leitlinie; grundsätzlich nicht bei Fahrgassenbreiten unter 5,50 m Markierung (Knotenpunkte) Verflechtungsbereich (Abb. 3-2; 3-4) Aufstellbereich (Abb. 3-2) Aufgeweiteter Radaufstellbereich Furtmarkierung (Knoteninnenbereich) Schutzstreifen in inneren Fahrstreifen: innen: Schutzstreifenmarkierung außen: unterbrochene Fahrstreifenmarkierung (B 1,5/1,5 m) Schutzstreifen in inneren Fahrstreifen: innen: Schutzstreifenmarkierung außen: durchzogene Fahrstreifenmarkierung Mit vorgelagertem Schutzstreifen (sonst wie bei Radfahrstreifen) Schutzstreifen am Fahrbahnrand: innen: Schutzstreifenmarkierung außen: Fahrbahnrandmarkierung (B 1,5/15 m)

15 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 12 Abb. 3-1: Prinzipskizze Schutzstreifen neben Längsparken Abb. 3-2: Kennzeichnung von Schutzstreifen Abb. 3-3: Beispiel Schutzstreifen (Paulinenstraße, Lemgo) Abb. 3-4 Schutzstreifen im Verflechtungsbereich (Hameln)

16 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 13 4 Gemeinsame Geh-/Radwege; Regelung Gehweg, Radfahrer frei" (innerorts) Einsatzbereiche Gemeinsame Geh- und Radwege Gehweg, Radverkehr frei Fuß- und Radverkehr Weitere Randbedingungen Regelfall ab Kfz/Tag innerorts, sofern eine besondere Gefahrenlage gegeben ist, sowie auf anbaufreien Straßen. Bei Kfz-Stärken unter Kfz/Tag auf angebauten Straßen zu favorisieren. Gering; nicht in Streckenabschnitten mit regelmäßiger Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (Behinderte, Kinder, ältere Menschen). Nicht auf Gefällestrecken über 3 % Längsneigung. Nicht in Straßen mit einer dichten Aufeinanderfolge untergeordneter Zufahrten bzw. Grundstückszufahrten In Straßen mit unmittelbar auf den Gehweg führenden Hauseingängen nur bei Regelbreiten Breiten Regelmaß (Abb. 4-1 bis 4-3) 3,00 4,00 m (je nach Intensität des Rad- und Fußverkehrs) (Mindestmaß 2,50 m) Bei der Regelung Gehweg, Radverkehr frei kann in Ausnahmefällen sehr geringer Frequentierung das Mindestmaß von 2,50 m bis zu einem Wert von 2,00 m unterschritten werden. Bauliche Ausbildung (Knotenpunkte) Absenkungsbereiche (Abb. 4-4) Stufenlose Absenkung auf Fahrbahnniveau auf voller Breite des Geh- und Radweges. Vor dem Bord mind. 0,50 m breiter Streifen aus Natursteinpflaster als Warnhinweis für Blinde und Sehbehinderte auf den Übergang zur Fahrbahn. Alternativ: Stufenlose Absenkung nur fahrbahnseitig auf etwa 1,00 1,50 m Breite des Geh- und Radweges; anschließend Bordausbildung mit 3 cm Kante. Warnpflasterung für Blinde und Sehbehinderte mit Hinführung auf den Bereich mit 3 cm Bord. Markierung (Knotenpunkte) Radverkehrsfurt (Abb. 4-1, 4-2, 4-4) - Markierung als Radverkehrsfurt bei beiden Regelungen. - Z 205/Z 206 jeweils aus Sicht der wartepflichtigen Fahrzeuge vor dem Seitenraum anbringen. - Bei Zweirichtungsradverkehr entsprechend Zusatzzeichen an Z 205/Z Roteinfärbung des Furtbereiches im Zuge von gemeinsamen Geh- und Radwegen bei Zweirichtungsradverkehr (bei der Regelung Gehweg, Radverkehr frei in der Regel keine Roteinfärbung).

17 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 14 Abb. 4-1: Beispiel eines gemeinsamen Gehund Radweges mit Roteinfärbung der Furt (Dessau) Abb. 4-2: Beispiel der Regelung Gehweg/Radverkehr frei mit Gehwegüberfahrt (Marklohe) Abb. 4-3: Beispiel der Regelung Gehweg/Radverkehr frei für Zweirichtungsradverkehr (E.-Kaempfer-Str., Lemgo) Abb. 4-4: Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Bordsteinabsenkung (Gosebrede, Lemgo)

18 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 15 5 Fahrradstraßen Einsatzbereiche Radverkehr Kfz-Verkehr Zul. Höchstgeschwindigkeit Radverkehrsverbindungen mit starkem Radverkehr Erschließungsstraßen mit vorrangig Anliegerverkehr 30 km/h (nach StVO-Novelle 2009) Breiten Regelmaß (zwischen baul. Begrenzung) (Abb. 5-1) 4,50 m (Mindestmaß 3,50 mit Aufweitungen) Hinweis: Bei breiteren Fahrbahnen wird die Überbreite für Gehwegnasen, Baumstandorte, Buskaps (jeweils punktuell) bzw. ein- oder beidseitiges Parken genutzt. Markierte Fahrgasse 3,50 m (Mindestmaß 3,00 m) Markierungen Fahrgasse (Abb. 5-2) Piktogramm (Abb. 5-2) Unterbrochener Breitstrich (B 1,00/1,00 m) Fahrradpiktogramm ohne Kreis an Einmündungen bzw. etwa alle 50 m für beide Fahrtrichtungen (jeweils in Fahrtrichtung) Bauliche Ausbildung Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung Bei Erfordernis (Geschwindigkeitsmessung) Plateauaufpflasterung etwa alle m. Abb. 5-1: Beispiel des Regelquerschnittes einer Fahrradstraße

19 PGV-Alrutz Aktualisierung Radverkehrskonzept Baustein: Leitfaden Radverkehrsanlagen 16 Abb. 5-2: Beispiel Fahrradstraße (Lemgo, Pideritstraße) Abb. 5-3: Beispiel Fahrradstraße Pahnsiek, Lemgo; Foto W. Kloppmann)

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