Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau
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- Guido Hafner
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1 Hinweisdienst Bezirksstelle Oldenburg-Nord, Nr. 11 / Hinweis zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau Aktuelle Situation auf dem Grünland und im Mais Der zweite Grünlandschnitt konnte überwiegend unter günstigen Witterungsbedingungen eingefahren werden. Auf vielen Flächen war aufgrund der vorangegangenen Trockenperiode nur ein verhaltenes Gräserwachstum zu beobachten. Dennoch hatte das Ährenschieben der Gräser eingesetzt, was einen qualitätsbetonten Schnitt erforderlich machte. Der Mais hat sich derzeit überwiegend gut entwickelt. In einigen sehr spät gelegten Beständen ist insbesondere auf leichten, trockenen Böden noch eine mehr oder weniger starke Violett- oder Blaufärbung zu beobachten. Primärer Phosphormangel liegt in der Regel nicht vor, eher sind Wassermangel und/oder niedrige ph-werte bzw. Strukturschäden der Grund für eine eingeschränkte P- Verfügbarkeit/Umsetzung. Eine zusätzliche Düngung ist selten sinnvoll, da in der Regel die Gesamtdüngung bereits in organischer und mineralischer Form verabreicht wurde. Da eine Beizung des Maissaatgutes gegen Drahtwurm in diesem Jahr nicht möglich war, ist es wie erwartet auf Flächen im 1. bis 4. Jahr nach Umbruch von Grünland, Ackergras und Stilllegungsflächen zu stärkeren Drahtwurmschäden gekommen. Um einen Überblick über das Ausmaß der geschädigten Flächen in unserem Dienstgebiet zu bekommen, bitten wir Sie, aufgetretenen Befall mit anliegendem Antwortfax an die für Sie zuständige Bezirksstelle zu melden. Auf Grundlage einer möglichst breiten Einschätzung des Schadausmaßes kann der Bedarf an entsprechenden Beizen in der Region weitergeleitet werden. Zwischenfrüchte zur Futternutzung Als schnell wachsende Zwischenfrüchte mit gutem Futterwert kommen ausgewählte Ackergräser (Einjähriges Weidelgras, Welsches Weidelgras, Grünroggen), Kleegrasmischungen sowie einige Kreuzblütler in Betracht. Tab. 1 (Anhang) fasst die Anbaudaten von Sommer- und Winterzwischenfrüchten zur Futternutzung zusammen. In Futterbaubetrieben kommt den einjährigen - sowie den Welschen Weidelgräsern die größte Bedeutung zu. Zur Futternutzung sind frühe Aussaattermine von grundlegender Bedeutung. Einjähriges Weidelgras kommt im Gegensatz zum Welschen Weidelgras vor Winter noch zum Ährenschieben und erreicht dadurch noch eine gute wiederkäuergerechte Futterstruktur. Halmbetonte und damit rohfaserreiche frühe Sorten lassen bei günstigen Witterungsbedingungen bereits ca. 6 Wochen nach dem Saattermin (bereits ab Anfang / Mitte September) einen Schnitt zu. Einjähriges Weidelgras sollte bis ca. Ende Juli zur Aussaat kommen. Es beginnt je nach Sorte (Nutzungsrichtung Zwischenfruchtbau!) bereits wenige Wochen nach der Saat mit dem Ährenschieben. Die Rohfaserbildung und auch die Erträge bei der Ernte sind umso höher, je stärker die Neigung zur Ährenbildung ausgeprägt ist. Die Sorten der sehr frühen und frühen Reifegruppen erzielen somit die höchsten Erträge (Tab. 2). Hohe Rohfasergehalte begünstigen zwar den Strukturwert des Futters, sie senken jedoch erheblich den Energiegehalt (Ø 5,5-6,0 MJ NEL/kg TM). Die tetraploiden Sorten erreichen bei vergleichbarem Reifestadium niedrigere Rohfasergehalte und dadurch höhere Energiegehalte als die diploiden Sorten. Zur Silagegewinnung verdienen bei früher Saat und früher Ernte insbesondere die frühen, ertragreichen tetraploiden Sorten (Angus, Liquattro) Beachtung. Die sehr frühen diploiden Sortentypen Grazer Nova, Litop bzw. der frühe Sortentyp Andrea übertreffen die genannten tetraploiden Sorten zwar im Ertrag, neigen aufgrund ihrer starken generativen Triebbildung aber schnell zu überhöhten Rohfasergehalten. Seite 1 _.
2 Sorten der mittleren und späten Reifegruppe erbringen gegenüber den frühen Sorten einen geringeren Ertrag. Ihr Vorteil liegt aber in einer höheren Nutzungselastizität mit einem guten Futterwert. Dies macht diese Sorten insbesondere für die Beweidung oder auch für die Sommerstallfütterung interessant. Tab. 2: Sorten beim einjährigen Weidelgras (Zwischenfrucht) Reifegruppe sehr früh sehr früh bis früh früh früh bis mittel mittel mittel bis spät spät Ertragsklasse 8 sehr hoch Grazer Nova / R:3 Litop / R: 4 Andrea / R:4 7 hoch Grazer / R:5 Angus (t) / R: 2 Hannah / R:5 Likoloss / R: 3 Diplomat / R:4 Licherry /R:4 Lifloria / R:4 Ducado / R: 3 Imperio / R:5 Liquattro (t) / R: 5 6 hoch bis mittel Libonus (t) / R:4 Litoro (t) / R: 6 Corado /R:2 Lirasand / R: 6 Suxyl / R: 3 Alisca (t) / R:3 5 mittel Anfälligkeit für Rost: 1 = geringe Anfälligkeit ; 5 = mittlere Anfälligkeit; 9 = sehr hohe Anfälligkeit Aubade (t) / R:6 Aktiv / R: 3 Elunaria (t) / R:6 Limella / R: 4 Mendoza / R: 4 Barsustra (t) / R:4 Energa (t) / R: 6 Melworld / R: 5 Jumper (t) / R:3 Vivaro (t) / R: 3 Wesley (t) / R: 5 Der Anbau von Welschem Weidelgras im Sommer ist nur sinnvoll, wenn es überwintern und im Frühjahr z. B. vor Mais noch einmal genutzt werden kann oder aber überjährig genutzt werden soll. Bei einer Aussaat zum jetzigen Zeitpunkt kommt das Welsche Weidelgras vor Winter nicht mehr in die generative Phase und bildet somit nur Blattmasse. Damit liefert es ein protein- und energiereiches (Ø 6,5 MJ NEL/ kg TM) aber strukturarmes Futter. Ertraglich kommt es bei Herbstnutzung (Sommerzwischenfrucht!) nicht an die Leistungen des Einjährigen Weidelgrases heran. Das Welsche Weidelgras eignet sich vor allem für die überjährige Nutzung als Frischfutterlieferant im zeitigen Frühjahr. Speziell für die Aussaat im Spätsommer (Anfang bis Mitte September) zur Nutzung als Winterzwischenfrucht wurde eine Mischung mit der Bezeichnung A1 für Winterzwischenfrüchte (A1- WZ) konzipiert. Sie enthält geeignete Sorten mit guter Winterhärte und überdurchschnittlichem Ertragsindex (relativ > 100) im ersten Aufwuchs. Dadurch kann der Ertragsschnitt vor der Aussaat einer Sommerung (Mais) optimal ausgenutzt werden. Im Gegensatz zur A1 (mind. 3 Sorten) genügen bei der A1-WZ zwei Sorten zur Absicherung des Ertragsrisikos. Empfohlen werden die Sorten Alamo, Fabio (t), Mondora (t) Taurus (t), und Gisel (t). Trotz des späten Saatzeitpunktes erzielt das Welsche Weidelgras noch eine gute Vorwinterentwicklung. Bereits Ende April können Trockenmasseerträge von ca. 60 dttm/ha erreicht werden. Wer hochwertige Ware mit einer guten Sortenzusammensetzung erwerben möchte, sollte auf das Siegel der Freiwilligen Mischungskontrolle achten. Das Welsche Weidelgras darf nicht zu üppig und nicht zu kurz in den Winter gehen (Aufwuchshöhe: 6 bis max. 10 cm). Gegebenenfalls muss eine Herbstvornutzung erfolgen. Mit der Ackergrasmischung A2 können die oben beschriebenen Vorteile beider Ackergräser verbunden und im Rahmen des Sommerzwischenfruchtbaus genutzt werden. Das einjährige Weidelgras liefert die notwendige Struktur und das Welsche Weidelgras einen hohen Futterwert. Bei einer Aussaat nach der Getreideernte und günstigem Wasserangebot sind TM-Erträge in Höhe von dt/ha im Herbst und dt TM/ha im Frühjahr möglich. Seite 2
3 Zwischenfrüchte zur Gründüngung Weiterhin können zur Gründüngung bzw. zur Grünfutter- oder in Ausnahmefällen Silagenutzung noch Stoppelrüben (1-2 kg / ha), Winterraps (ca kg / ha), Winterrübsen (ca kg / ha) oder später (Mitte Oktober) Grünroggen (ca. 150 kg / ha) nach Aberntung der Vorfrucht zur Aussaat gebracht werden (Tab. 1 u. 3). Die Grünroggenernte erfolgt allerdings erst im darauf folgenden Frühjahr. Wird für diese Früchte eine Futternutzung angestrebt, so ist mit Ausnahme des Grünroggens ebenfalls ein früher Saattermin (Anfang August) anzustreben. Spätere Termine eignen sich auch hierfür in erster Linie nur noch zu Gründüngungszwecken. Zur alleinigen Gründüngung eignen sich noch Phacelia (8-12 kg / ha) und Senf (15-20 kg / ha). Tab. 3: Zwischenfrüchte zur Nährstoffbindung und Bodenverbesserung Art Saattermin Saat- TM- geeignet für: N-Dünbis stärke Ertrag ca. Gründüng. Grünfutter Silage gung (kg / ha) dt / ha (kg / ha) Phazelia Bis Anf. September ja nein nein Ölrettich Anf. Sept ja bedingt ja Stoppelrüben Anf. Aug. 1,0 45 bedingt ja ja 80 Senf Mitte Aug. - Anf. Sept ja nein nein Voraussetzung für einen schnellen, gleichmäßigen Feldaufgang und die Entwicklung dichter Bestände ist ein ausreichend feines Saatbeet mit einer guten Rückverfestigung und eine Aussaat bei Feinsämereien auf 1-2 cm Tiefe. Der richtige Saattermin und die richtige Saatstärke sorgen für eine optimale Pflanzenentwicklung. In Fruchtfolgen mit Winterraps sollte auf Zwischenfrüchte wie z. B. Senf, Ölrettich, Stoppelrüben aufgrund einer möglichen Ausbreitung von Kohlhernie verzichtet werden. Mengenbegrenzung bei organischen Düngern Düngeverordnung beachten Der N-Düngebedarf von Zwischenfrüchten kann in Abhängigkeit von Vorfrucht und Restnitratgehalt im Boden mit kg N / ha angesetzt werden. Gemäß Düngeverordnung dürfen nach Ernte der Hauptfrucht Gülle, Jauche, Geflügelkot und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbaren Stickstoff (> 1,5 % N in der Trockensubstanz) nur zu angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bzw. als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh ausgebracht werden; maximal dürfen 80 kg/ha Gesamtstickstoff bzw. 40 kg/ha Ammoniumstickstoff ausgebracht werden. Es greift die Grenze, die zuerst erreicht wird, i.d.r. ist die N-Düngung über Gülle im Herbst am Ammonium-N-Gehalt auszurichten. Eine sofortige Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland ist vorgeschrieben (CC-relevant!). Auch die Düngung von Gründüngungszwischenfrüchten unterliegt dieser Reglementierung. Futterzwischenfrüchte und Zweitfrüchte, die noch in diesem Jahr geerntet werden, gelten im Sinne der Düngeverordnung jedoch als Hauptfrucht und unterliegen nicht der oben genannten Mengenbegrenzung. Somit ist eine Ausdüngung dieser Früchte mit den genannten Düngern möglich. Aufgrund der hohen N-Aufnahme von Futterzwischenfrüchten ist der Einsatz hier sehr sinnvoll. Bitte beachten Sie auch die Witterungsbedingungen, unter denen die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern erfolgt. Eine bodennahe Gülleausbringung bei strahlungsarmer Witterung, optimal bei bewölktem Himmel und Temperaturen unter 26º C mit sofortiger Einarbeitung beugt einem Stickstoffverlust in Form von Ammoniakverflüchtigungen vor und schont somit den Geldbeutel. Seite 3
4 Ackergrasanbau Ackergras (vornehmlich Welsches Weidelgras, Bastard Weidelgras bzw. Deutsches Weidelgras) muss Ende August bis Mitte September in ein abgesetztes, rückverfestigtes, oberflächlich feinkrümeliges Saatbett mit einem ph-wert von mindestens 5 in Saatstärken von 30 bis 40 kg/ha und einer Ablagetiefe von 1-2 cm zur Aussaat gebracht werden. Eine Drillsaat mit möglichst geringem Reihenabstand garantiert einen gleichmäßigen Bestand und einen zügigen Aufgang, der in Abhängigkeit von der aktuellen Witterung durch ein anschließendes Rückverfestigen (Walzen) noch gefördert wird. Gleiches gilt für die Aussaat von Kleegrasmischungen (Weißklee). Der o. g. Saattermin sichert eine ausreichende Bestockung vor Winter und vermindert die Gefahr von Auswinterungsverlusten. Bei sehr üppigen Beständen vor Winter kann ggf. ein Schröpfschnitt notwendig sein, um Auswinterungsschäden vorzubeugen. Hinsichtlich der Düngung mit Gülle oder Stallmist sind die ordnungsrechtlichen Grenzen der Düngeverordnung zu beachten (s.o.). Der Gesamt-Stickstoffgehalt der Gülle kann je nach Witterungsbedingungen zu % als pflanzenverfügbar angerechnet werden. Die Grundnährstoffe P, K und Mg sind jeweils voll anzurechnen. Für den einjährigen Ackergrasanbau (ein Hauptnutzungsjahr) eignet sich die Standardmischung A1, die mit 40 kg/ha zur Aussaat gebracht werden sollte und ausschließlich aus Welschem Weidelgras besteht (Übersichtstabelle im Anhang). Die A1-Mischung sollte nur ein Jahr genutzt werden, da das Welsche Weidelgras im zweiten Hauptnutzungsjahr mit Ertragsrückgängen von rd. 25 % und mehr reagiert. Die A1 enthält zur Gewährleistung einer optimalen Ertragsstabilität mindestens 3, möglichst jedoch 5 Sorten. Tetraploide Sorten zeichnen sich durch kräftige Einzelpflanzen mit geringerer Triebdichte, höheren Zuckergehalten, jedoch geringeren TS-Gehalten aus als diploide Sorten. Die Energiekonzentration des Aufwuchses ist bei tetraploiden Sorten etwas höher als bei diploiden. Der Anteil tetraploider Sorten in der Mischung ist nicht begrenzt. Da tetraploide Sorten ein höheres TKG besitzen, kann die Aussaatstärke je nach Anteil der tetraploider Sorten in der Mischung um bis zu 30 % erhöht werden. Empfohlen werden folgende Sorten: tetraploid: Gemini, Fabio, Mondora, Tarandus, Taurus, Melquatro, Zorro, Nabucco diploid: Alamo, Zarastro, Oryx und Tigris. Für den zwei- und mehrjährigen Anbau sind die Mischungen A3 bzw. A5 zweckmäßig. Die A3 besteht zu je 10 kg (29 %) aus Welschem - und Bastardweidelgras und zu 15 kg (42 %) aus Deutschem Weidelgras. Insgesamt sollten 35 kg/ha zur Aussaat kommen. Die Nutzung als Weide ist bei der A3 eher gegeben als bei Verwendung der A1 und A2. Durch den Anteil des dt. Weidelgrases ist die Narbe dichter und trittfester und wird weniger schnell überständig. Für den Kleegrasanbau ist bei mehrjähriger Nutzung ebenfalls die A3-Mischung mit entsprechenden Rot- bzw. Weißkleeanteilen und deren Ausrichtung auf Weide- oder Schnittnutzung zu verwenden. Die A3-Kleemischungen enthalten 25 kg der Standard-A3-Mischung und 10 kg Rotklee (A3 plus S) bei der schnittbetonten Nutzung bzw. 6 kg Rotklee und 4 kg Weißklee (A3 plus W) bei der weidebetonten Nutzung. Bei der A5-Mischung handelt es sich um eine reine Deutsch-Weidelgrasmischung mit den aktuell ertragsstärksten Sorten wie z. B. Indiana, Lipresso (t) im frühen - Twins (t), Isabel, Maritim (t), Option im mittelfrühen und Resista, Cancan, Loporello (t), Forza (t, M) Acento (t, M) Tivoli (t), Herbal (t), Markem (t, M), Zocalo (t) Pastoral (t), Baraudi (t) im späten Segment, wobei der Anteil tetraploider Sorten in der Mischung nicht begrenzt ist. Seite 4
5 Als Empfehlung für die Schnitt- bzw. Weidenutzung enthält die A5 30 % frühe, 40 % mittelfrühe und 30 % späte Sorten. Die Mischung A5-spät enthält lediglich 50 % mittelfrühe und 50 % späte Sorten. Diese Mischungen eignen sich sehr gut für den mehrjährigen Anbau und sollten mit ca. 30 kg / ha zur Aussaat gebracht werden. Pflege von aus der Produktion genommenen Flächen Allgemein endet das generelle Mäh- und Mulchverbot von Stilllegungsflächen am Dies bedeutet, dass diese Flächen ab dem 01. Juli wieder gemäht, geschlegelt bzw. gemulcht werden können. Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden, müssen nach Cross Compliance in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand gehalten werden. Um das Ziel zu erreichen, sind neben den o. g. mechanischen Maßnahmen auch chemische Anwendungen erlaubt. Dies geschieht, um unerwünschte Pflanzen zurückzudrängen. Folgende Herbizide besitzen eine Indikation auf Stilllegungsflächen: Garlon 4 (3 l/ha) gegen Brennnessel, Bärenklau und Laubhölzer, Starane Ranger (3 l/ha) gegen Ampfer, Löwenzahn und Ackerwinde, Harmony SX (45 g/ha) gegen Ampfer, U 46 M-fluid (1,5 l/ha) oder MCPA Berghoff (1,5 l/ha) gegen Disteln. Auch die meisten glyphosathaltigen Mittel (Roundup Ultramax) haben eine Zulassung auf Stilllegungsflächen, dürfen aber entweder nur zur Einzelpflanzenbehandlung oder erst unmittelbar zur Rekultivierung angewendet werden. Insbesondere Disteln und Ampfer stellen ein Problem dar, da sie zum einen als Wurzelunkraut sehr robust sind, zum anderen ein enormes Samenpotential (Ampfer bis zu Samen/Pflanze) hervorbringen. Lagerkapazität für Jauche und Gülle CC-relevant Gemäß der Nds. Anlagenverordnung müssen alle Betriebe ab dem für die Lagerung von Gülle und Jauche eine Lagerkapazität von sechs Monaten vorhalten. Dabei sind gepachtete Lagerstätten hinzuzurechnen. Von der Verpflichtung kann abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die das Fassungsvermögen übersteigende Menge umweltgerecht verwertet wird. Ob eine umweltgerechte Verwertung erfolgt, wird von den Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer auf Antrag in Abhängigkeit von Viehbesatz, Flächenausstattung und den Vorgaben zur pflanzenbedarfsgerechten Gülle- und Jauchedüngung geprüft und anschließend bescheinigt. Insbesondere Futterbaubetriebe mit reiner oder weit überwiegender Grünlandnutzung kommen für die Ausnahmeregelung in Frage. Antragsvordrucke sind unter Portal Pflanze - Düngeverordnung abrufbar. Im Falle einer CC- Prüfung Nitrat kann die auszustellende Bescheinigung nachgereicht werden, wenn der Landwirt zum Prüfungszeitpunkt bereits den Antrag abgegeben hat. 230 kg Regelung Am 9. Juni hat der Nitratausschuss dem Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der deutschen Nitratausnahmeregelung mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt. Hiernach dürfen Grünlandbetriebe bis zu 230 kg Stickstoff aus tierischem Wirtschaftsdünger pro Hektar und Jahr ausbringen. Damit ist frühzeitig Rechtssicherheit geschaffen worden und die derzeit geltende Ausnahmeregelung kann bis 2013 unverändert angewendet werden. Mittsommerbehandlung gegen Weideparasiten Spätestens jetzt sollte bei Weidetieren (erstsömmrige Jungrinder, trächtige Färsen, Mutterkühe) die zweite Behandlung gegen Weideparasiten erfolgen, insbesondere bei Haltung auf Standweiden. Ebenso wie die Austriebsbehandlung zielt die Mittsommerbehandlung darauf ab, die Entwicklungszyklen der Egel, Würmer und Fliegen zu unterbrechen. Seite 5
6 Aktuell sorgt die feuchtwarme Witterung für ein stärkeres Auftreten des Großen Lungenwurms (Dictyocaulus viviparus). Dieser verursacht Nasenausfluss, Husten und Lungenentzündungen. Eine wirksame Bekämpfung erfolgt mit pour-on-präparaten aus der Wirkstoffgruppe der makrozyklischen Laktone. Diese wirken auch gegen die Braunen Magenwürmer (Ostertagia ostertagi), welche dauerhafte Schäden im Verdauungstrakt verursachen, besonders der Aufschluss von Futtereiweiß wird stark beeinträchtigt. Als positiver Nebeneffekt der Behandlung hemmt der im Kot ausgeschieden Wirkstoff die Vermehrung von Weidestechfliegen. Die aktuelle Witterung (Tiere haben trockene und saubere Rückenpartien) ist ideal zur Erzielung einer vollen Wirksamkeit und Verträglichkeit der Präparate. Als weidehygienische Maßnahme bietet sich jetzt ein Umtrieb der Rinder auf Weideflächen mit geringerem Infektionspotenzial an (z. B. Neuansaaten, noch nicht beweidete Flächen). Achtung: Jegliche Biozidbehandlung muss zur Erfüllung der Cross Compliance Anforderungen dokumentiert werden. Berücksichtigen Sie bitte auch die Wartezeiten des jeweiligen Präparats (siehe dazu auch Grünland-Hinweis Nr. 6/ 2009). Kostenfreie Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen 2009 Wir weisen auf die auch in diesem Jahr wieder stattfindende Aktion PAMIRA (PAckMittel-Rücknahme Agrar) von Herstellern und Handel hin. In unserem Dienstgebiet kann die Abgabe an folgenden Orten erfolgen: in Oldenburg (Agravis Raiffeisen AG), Am Stau , Oldenburg, Tel. 0441/ ) in Cloppenburg (Agravis Raiffeisen AG), Industriezubringer 32-38, Cloppenburg (Tel.: 04471/91060) in Großefehn (Agravis Ems Jade GmbH) Schrahörnstraße 76, Großefehn (Tel.: 04945/929232) erfolgen in Aschendorf (Raiffeisen Emsland Nord GmbH), Zu den Emsauen 4, Aschendorf (Tel / ) zu beachten: Verpackungen bis 60 l Kanister aus Kunststoff und Metall, Beutel und Säcke mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackungen Pflanzenschutzverpackungen gründlich spülen; unverschlossen anliefern Die Sammelstellen haben von 8.00 bis Uhr geöffnet. Bei größeren Liefermengen sollte ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter Bezirksstelle Oldenburg-Nord Pflanzenbau und Pflanzenschutz Im Dreieck 12, Oldenburg Telefon , Fax tanja.siemen@lwk-niedersachsen.de Seite 6
7 Erhebungsbogen Maisschäden durch Drahtwurmbefall 2009 Antwortfax bitte an zuständige Bezirksstelle Befallsort/Gemeinde 1. Maisanbaufläche [ha] im Betrieb: nach Umbruch von Grünland: Jahr des Umbruchs nach Umbruch von Brache: Jahr des Umbruchs 2. durch Drahtwurmbefall geschädigte Maisanbaufläche geschädigte Fläche [ha] Schädigungsgrad: geschädigte und abgestorbene Pflanzen < = 10 % % > 30 % Welche Sorten waren geschädigt? Saattermin der geschädigten Flächen 3. Pflanzenschutzmaßnahmen Anteil der mit Mesurol behandelten Fläche: [%] Anteil der mit Kalkstickstoff behandelten Fläche: [%] 4. Anmerkungen/Kommentare Seite 7
8 Tabelle 1: Überblick über wesentliche Anbaudaten von Sommer- und Winterzwischenfrüchten zur Futternutzung Zwischenfruchtart Verwendung / Nutzung späteste Aus- Anbaudaten Ernte Ertrag als...* für...*** saatzeit Saatstärke kg / ha N-Düngung (kg / ha) Tage bis Ernte Entwicklungsstadium dt TM/ha GRÄSER Einjähriges Weidelgras So Zwfr. G, W, S, GD Beginn Ährenschieben Welsches Weidelgras So Zwfr. G, W, S, GD (240) beliebig Welsches Weidelgras G, W, S, GD vor Beginn Ährenschieben Einjähriges + Welsches Weidelgras (A2) So Zwfr. G, W, S, GD Beginn Ährenschieben Grünroggen Wi Zwfr. G, S KLEE Beginn des Schossens, Grannenspitzen Perserklee So Zwfr. G, W, GD Beginn Blüte Alexandrinerklee So Zwfr. G, W, GD in Knospe KLEEGRAS Einjähriges Weidelgras + Perserklee Einjähriges Weidelgras + Alexandrinerklee Landsberger Gemenge (Welsches Weidelgras, Inkarnatklee, Zottelwicke) KREUZBLÜTLER So Zwfr. G, W, S, GD Beginn Ährenschieben So Zwfr. G, W, S, GD Beginn Ährenschieben Wi Zwfr. G, S (im Frühjahr) Beginn Ährenschieben Sommerraps So Zwfr. G, W, GD ** vor Blüte bis Beginn Knospe Winterraps So Zwfr. G, W, GD ** vor Blüte bis Beginn Knospe Winterraps Wi Zwfr. G ** vor Blüte bis Beginn Knospe Winterrübsen So Zwfr. G, W, GD ** beliebig Winterrübsen Wi Zwfr. G ** vor Blüte *: So Zwfr. = Sommerzwischenfrucht; Wi Zfr. = Winterzwischenfrucht **: max. empfohlene N-Gabe zur Gründüngung von Sommerzwischenfrüchten 0-40 kg N/ha ***: G= Grünfutter, W= Weide, S= Silage, GD= Gründüngung
9 Qualitätsstandardmischungen für den Ackerfutterbau Ackergras Kleegras einjährig überjährig über- bis mehrjährig einjährig über- bis mehrjährig Qualitäts-Standard- Mischung A 5 A 2 A 1* A 1 WZ* A 3 A 5** A 6 spät** A 3 plus W A 3 plus S A 5 spät plus W A 5 spät plus S A 7 Nutzungsdauer 1 Vegetationsperiode 1 Winter- Hauptzwischenfruchnutzungsjahr 2 Hauptnutzungsjahre 2 Hauptnutzungsjahre und mehr 1 Vegetationsperiode 1-2 Hauptnutzungsjahre und mehr Schnitt Schnitt Weide Nutzungsformen und und Schnitt Schnitt und Weide Schnitt und Schnitt Weide Weide Schnitt 2 Hauptnutzungsjahre und mehr Weide und Schnitt Aussaat Frühjahr Blanksaat Mitte September Blanksaat August Blanksaat oder Frühjahr unter Deckfrucht Frühjahr Blanksaat oder unter Deckfrucht August Blanksaat oder Frühjahr unter Deckfrucht % % % % % % % % % % % % Einjähriges Weidelgras 33 Welsches Weidelgras * 100 * 29 Bastardweidelgras 29 Deutsches Weidelgras 42 früh mittelfrüh spät Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Perserklee**** oder Alexandrinerklee 50 **** Rotklee Weißklee Saatstärke bei Blanksaat: kg/ha*** Saatstärke bei Untersaat: kg/ha*** ** 30** * = mindestens 3 Sorten. Bei Verzicht auf N-Düngung kann zu A 1 Rotklee gegeben werden (20 kg/ha A kg/ha Rotklee) ** = Zur Steigerung der Energiekonzentration u. Nutzungselastizität kann zu A5 und A5 spät auch 2 kg/ha Weißklee zugemischt werden. *** = Je nach Anteil tetraploider Sorten kann die Aussaatstärke um bis zu 30 % erhöht werden **** = Bei Einmischung von Perserklee genügen 40 % Klee bei einer Aussaatstärke von 32 kg/ha. Die Gräser werden zu je 30 % eingemischt.
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