[1] KEINE WEITEREN BLOCKADEN! FEHLSTART DURCH AUSGLIEDERUNG

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1 Fast auf den Tag genau vier Jahre (Dienstbeginn 1. September 2010) ist die Linzer Stadtwache mittlerweile auf den Straßen der Oö. Landeshauptstadt unterwegs. Mit dem novellierten Oö. Polizeistrafgesetz steht nun der nächste Entwicklungsschritt an. Die ÖVP Linz tritt dafür ein, dass sämtliche neuen, in diesem Oö. Landesgesetz enthaltenen Einsatzfelder bzw. Befugnisse der Stadtwache auch ermöglicht werden und in den zuständigen Linzer Gremien dafür zügig die nötigen Beschlussfassungen und Festlegungen erfolgen. Das neue Polizeistrafgesetz wurde vom Oö. Landtag am 3. Juli 2014 beschlossen. Da der Gesetzestext im Vollzug u.a. eine Mitwirkung von Bundesorganen beinhaltet, wurde er vor Inkrafttreten dem Bundeskanzleramt zur Einsicht übermittelt. Es ist nun davon auszugehen, dass das neue Landesgesetz per 30. September 2014 offiziell kundgemacht wird und damit per 1. Oktober 2014 vollinhaltliche Gültigkeit haben wird. Dann muss die Linzer Stadtwache in der Lage sein, die neuen Bestimmungen und Kompetenzen auch anzuwenden. KEINE WEITEREN BLOCKADEN! Angesichts der beträchtlichen Kosten aus Steuergeldern (5,1 Millionen Euro für den Zeitraum ) ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Stadtwache in höchstmöglicher Effizienz und Wirksamkeit ihren Dienst ausführen kann. Die bisherige Geschichte ist eine wechselvolle, tendenziell gekennzeichnet durch eine von der SPÖ zu verantwortende Abhalfterung der Ordnungseinheit: FEHLSTART DURCH AUSGLIEDERUNG Titel Presseaussendung ÖVP Linz am 7. April 2010 [1]

2 Eine Ursache für (personelle und dienstliche) Schwachstellen der Linzer Stadtwache liegt in deren Ausgliederung aus der Struktur des Magistrates in eine GmbH. Dadurch wurde die Einheit der unmittelbaren Kontrolle durch Linzer Stadtverwaltung und Gemeinderat entzogen. Reform-Vorschlag der ÖVP: Beim Agieren der Stadtwache für mehr Ruhe, Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum handelt es sich um hoheitliches Handeln, daher muss die Stadtwache auch im Linzer Kern-Magistrat angesiedelt sein. Im Zuge der Magistratsreform könnte aufgrund der bisherigen Erfahrungen diese Eingliederung mitbedacht werden. Derzeit ist der Dienstalltag der Einheit gekennzeichnet durch hohe Personalfluktuation, lange Job-Vakanzen und problematische Personal-Rekrutierungen. EFFEKTIVER KAMPF GEGEN BANDEN UNTERSAGT Titel Presseausendung ÖVP Linz am 11. Februar 2011 Der Landesgesetzgeber hat im Jahr 2011 erstmals das Seine dazu beigetragen, der Linzer Stadtwache bessere juristische Handhaben zu geben. Das damals reformierte Oö. Polizeistrafgesetz enthält seither die Möglichkeiten der Anhaltung, der Identitätsfeststellung, der Verhängung von Geldstrafen und der Verhängung von Platzverboten. Ausgerichtet war diese Novelle auf einen effektiven Kampf gegen organisierte Bettlerbanden, deren Mitglieder aggressiv auftreten und auch minderjährige Kinder für ihre üblen Zwecke missbrauchen. Im Frühjahr 2013 ging das Management der Linzer Stadtwache endlich dazu über, das grassierende organisierte Bettlerbanden-Unwesen mit einem Konzept zu bekämpfen. Um die Verflechtungen und Verbindungen aufzudecken, wurden Mitarbeiter der Stadtwache auch in Zivil zum Einsatz gebracht. Binnen weniger [2]

3 Tage wurden 56 verdächtige Sachverhalte ermittelt und fotografisch dokumentiert bis der SPÖ-Bürgermeister per Weisung einschritt: und die Durchführung der Zivilkontrollen untersagt hat. Im Mai 2013 beantragt die ÖVP im Gemeinderat die umgehende Wiederaufnahme der Zivil-Kontrollen (nach dem Vorbild der Stadt Bern). Die SPÖ verweigert(e) aber beharrlich und unterschätzt damit aggressives, organisiertes Betteln oder Betteln unter Einsatz von Kindern. Dadurch wird die Stadtwache von der SPÖ ein weiteres Mal ausgebremst. SCHNÜFFEL-AKTION BRINGT STADTWACHE IN VERRUF Im Februar 2013 wird durch Medienberichte bekannt, dass eine Detektei hinter den Mitarbeitern der Stadtwache hergeschickt worden war ohne darüber im Vorfeld den GmbH-Aufsichtsrat zu informieren. Die Forderung schon in der damaligen ÖVP-Aussendung: Erstens, die umgehende Debatte und Behebung der Missstände und zweitens eine Personalpolitik, die die Stadtwache im Sinne der Bevölkerung entwickelt und nicht im Sinne derer, die von Beginn an gegen die Stadtwache eingestellt waren. Und weiter: Jene, die die Mitarbeiter ausgewählt und eingestellt haben, beklagen nun deren Arbeitsmoral und Einsatzbereitschaft. Entweder ein eklatantes Versagen des Managements oder eben die bewusste Fehlsteuerung der Stadtwache. Beides ist inakzeptabel und abzustellen! HUNDEHALTEGESETZ BLEIBT OHNE BISS Titel Presseaussendung ÖVP Linz am 16. Februar 2013 [3]

4 Das neue Oö. Hundehaltegesetz eröffnet für kommunale Ordnungsdienste die gesetzliche Möglichkeit, gegen sorglose Hundehalter einzuschreiten. Das Gesetz trat im Februar 2013 in Kraft. Lange konnte seitens der Stadt Linz aber kein entsprechendes Einsatzkonzept für die Linzer Stadtwache vorgelegt werden. Die ÖVP in der damaligen Presseaussendung: Auch daran wird augenscheinlich, woran es im Linzer Ordnungsdienst fehlt: an einer Leitung, die Organisations- Verbesserungen schafft und an einem Management, das an einer effizienten Einheit Interesse hat. ÖVP-Vorschlag zur Reform damals: Die Ordnungsdienst- GmbH vom Kontrollamt durchleuchten zu lassen und darauf aufbauend Verbesserungen in Management, Organisation und Dienstausführung einzuleiten. Dem neuen Oö. Hundehaltegesetz wurden von der SPÖ am 7. März 2013 dann im Linzer Gemeinderat die Zähne gezogen: ÖVP und FPÖ hatten den Bürgermeister aufgefordert, die erweiterten Kontrollbefugnisse für die Stadtwache in Umsetzung zu bringen. Die SPÖ blieb aber auf ihrem Weg, die Stadtwache entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Linzer Bevölkerung bewusst abzuhalftern und damit ein an sich sinnvolles Projekt langsam der Lächerlichkeit preiszugeben. (ÖVP-Presseaussendung am 11. März 2013). Konkret hatte es die SPÖ im Gemeinderat abgelehnt, die Stadtwache mit Ausweiskontrollen, Geldstrafen und Platzverweisen gegen sorglose Hundebesitzer vorgehen zu lassen. FEHLENTWICKLUNGEN NEHMEN STADTWACHE RÜCKENDECKUNG Titel Presseaussendung ÖVP Linz am 18. Februar 2013 Titel Presseaussendung ÖVP Linz am 11. März 2013 [4]

5 Nahezu euphorisch war der Ruf der Linzer Bevölkerung nach einer Stadtwache noch im Sommer 2009: 70 % bezeichneten das Konzept als gut oder sehr gut. Sukzessive wurde das Konzept aber in Verruf gebracht, sodass in der Bürgerbefragung 2011 nur mehr 49 % der Linzer Bevölkerung von einem guten oder sehr guten Konzept sprechen. Die ÖVP dazu in einer Presseaussendung am 11. März 2013: Wir fordern ein Zukunfts-Konzept für die Linzer Stadtwache und dessen Beschlussfassung. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, ist das Projekt Stadtwache zu beenden! NEUES GESETZ BRINGT NEUE CHANCEN An diesem Punkt steht für die Linzer SPÖ nun die nächste politische Nagelprobe an, wie ernst es den Sozialdemokraten nun tatsächlich mit einer einsatzstarken Linzer Stadtwache ist. Denn das novellierte Oö. Polizeistrafgesetz beinhaltet neue Einsatzfelder und Einsatzkompetenzen, die der Linzer Stadtwache durch Festlegungen und Beschlüsse auch zugänglich gemacht werden müssen. Im Kern sind dabei folgende Neuerungen anzuführen: Normierung des gewerbsmäßigen Bettelns als Verwaltungsübertretung Bettel-Verordnungsermächtigung für Gemeinden Normierung einer Regelung zur Abwehr von Belästigungen und zur Sicherung des Gemeingebrauchs ( Punk-Paragraph ) Gesetzliche Grundlagen zur Verwendung personenbezogener Daten BEKÄMPFUNG ORGANISIERTER BETTLERBANDEN Das Oö. Polizeistrafgesetz beinhaltet bereits seit der ersten Novelle 2011 in 1a Einschreitungsmöglichkeiten für die Stadtwache gegen bestimmte Formen der Bettelei: gegen aufdringliches und aggressives Betteln, gegen Betteln in einer organisierten Gruppe und das Betteln unter Mitführung minderjähriger Kinder. Neu aufgenommen wird nun in das Gesetz zusätzlich das ausdrückliche Verbot der [5]

6 gewerbsmäßigen Bettelei. Dazu der Landesgesetzgeber: Im Ergebnis soll damit klargestellt werden, dass grundsätzlich nur ein passives, stilles Betteln zur Überbrückung einer persönlichen Notlage einschließlich der naher Angehöriger zulässig ist. Als Indikatoren für gewerbsmäßiges Betteln werden vom Landesgesetzgeber angeführt: wenn die Betteltouren geplant sind, wiederholt durchgeführt werden und auf einen Ertrag ausgerichtet sind, der über die eigene persönliche Notlage oder die Notlage naher Angehöriger hinausgehen. Zudem wird als Indikator für gewerbsmäßiges Betteln angeführt, dass bettelnde Personen längere Anfahrtswege zum Zweck des Bettelns in Kauf nehmen. Die offizielle Dienstbeschreibung für die Linzer Stadtwache beinhaltet schon bisher den Passus Verhinderung von illegaler Bettelei, sodass die ÖVP Linz davon ausgeht, dass künftig auch auf die Verhinderung gewerbsmäßiger Bettelei entsprechend Bedacht genommen wird, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür entsprechend vorbereitet und geschult werden bzw. auch die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Personendaten abzuspeichern, um dann Wiederholungstäter der gewerbsmäßigen Bettelei überführen zu können. ÖRTLICHE UND ZEITLICHE BETTELVERBOTE NUN MÖGLICH Neu im Oö. Polizeistrafgesetz enthalten sind nun auch Möglichkeiten für die oö. Kommunen, zeitlich oder örtlich beschränkte generelle Bettelverbote zu verhängen. Konkret lautet 1a (4): Die Gemeinde kann durch Verordnung auch ein nicht nach Absatz 1 verbotenes Betteln an bestimmten Orten, insbesondere an Haltestellen sowie im Eingangsbereich von Lokalen, Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im Mündungsbereich von Fluchtwegen untersagen, wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl an bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Ortes für andere Personen erschwert wird bzw. ein störender öffentlicher Missstand zu erwarten ist. Erläuternd legt der Landesgesetzgeber klar, dass solche generellen Verbote insbesondere dann in Betracht kommen (nach vorheriger Rückkoppelung mit der Oö. [6]

7 Landespolizeidirektion), wenn Demonstrationen oder Events das Stadtleben prägen, zu den Hauptgeschäftszeiten, an stark frequentierten Einkaufstagen oder bei neuralgischen Punkten wie Bankomaten, Haltestellen etc. Angesichts der zuletzt geäußerten massiven Kritik von Stadtbewohnern und den Wirtschaftstreibenden an störenden Bettler-Aktivitäten (zb. Landstraße, Hofgasse) schlägt die ÖVP Linz folgende Vorgangsweise vor: Evaluierung der lokalen bzw. der kalendarischen Brennpunkte in Landeshauptstadt und darauf aufbauend bei Bedarf die Vorbereitung von Stadtverordnungen, die Betteln wenn nötig generell an bestimmten Orten/zu bestimmten Zeiten untersagen soweit dies verhältnismäßig. An Einsatzkompetenzen im Kampf gegen illegale Bettelei werden für die Linzer Stadtwache im Landesgesetz angeführt: Vorbeugende Hinweise, Anhaltungen, Identitätsfeststellung, Anzeigeerstattung, in Ausnahmefällen bis hin zur Festnahme. NEUE HANDHABEN GEGEN LÄSTIGE STÖRUNFRIEDE Neu im Oö. Polizeistrafgesetz scheint auch ein sogenannter Punk-Paragraph auf ( 2). Darin wird der Linzer Stadtwache die Möglichkeit eröffnet, gegen störend-es, grölendes oder blockierendes Herumlungern an öffentlichen Orten vorzugehen. Konkret werden folgende Ordnungswidrigkeiten angeführt: unzumutbare Belästigung, Behinderung am Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Behinderung beim widmungsgemäßen Gebrauch von öffentlichen Einrichtungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesen Fällen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwache künftig Abmahnungen aussprechen und gegen notorische Ordnungsstörer Wegweisungen verhängen. Gegen Personen, die sich einer Wegweisung widersetzen, können in weiterer Folge Geldstrafen verhängt werden. Da dieses Einsatzfeld neu in das Oö. Polizeistrafgesetz aufgenommen wurde und damit in der Dienstbeschreibung der Linzer Stadtwache bislang nicht aufscheint, fordert die ÖVP Linz einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss, mit dem die [7]

8 Dienstbeschreibung der Linzer Stadtwache entsprechend erweitert wird und die Einsatztätigkeit entsprechend in Kraft gesetzt wird. Dies vor allem aufgrund der zunehmenden Beschwerden über Personen, die an öffentlichen Linzer Orten herumlungern, Passanten belästigen oder Geschäftsportale blockieren. BETTLER-KARTEI IM KAMPF GEGEN WIEDERHOLUNGSTÄTER Die Netzwerke organisierter Bettlerbanden und gewerbsmäßig tätiger Bettler können insbesondere dann aufgedeckt werden, wenn deren strukturiertes und regelmäßiges Auftreten nachgewiesen werden kann. Daher beinhaltet das neue Oö. Polizeistrafgesetz die Einrichtung eines Informationsverbundsystems, in das die Personendaten nach Straßenkontrollen eingespeist werden dies auch zum Zweck der Durchführung von Strafverfahren. Vorgesehen sind die Abspeicherung von Identitätsdaten, Adressdaten und auch Bilddaten sowie begleitende Angaben über Ort und Zeitpunkt der Straßenkontrolle bzw. bereits festgestellter Verstöße. Partner im EDV-System sind die Gemeinden, deren Wachkörper, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Landesregierung sowie (soweit betroffen) die Landespolizeidirektion. Betrieben wird das Daten-System von der Oö. Landesregierung. Auf Basis dieser Möglichkeiten sind nun der Sicherheitsstadtrat sowie die Leitung der Ordnungsdienst Linz GmbH gefordert, der Linzer Stadtwache das nötige technische Rüstzeug an die Hand zu geben, die Datenerhebung auszuführen und den Datenaustausch im Informationsverbundsystem zu bewerkstelligen. [8]

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