Jahresbericht Inhalt
|
|
- Elly Kranz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt Mitgliederorganisationen und Vorstand 2 Aktivitäten und Arbeitsgruppe Dachverband 3-5 Schulamt und Regierung 6-7 Elternmitwirkung (EMW) 7 Medien 8 EPA European Parents' Association, Verkehr und Kommissionen 8-11 Carmen Köb-Reuteler, Vorstandsmitglied Gamprin, Februar 2017
2 Mitgliederorganisationen Dachverband der Elternvereinigungen 2 EV Balzers (KG, PS, Realschule) EV Schaan (KG, PS, WS) * EV Eschen (KG, PS) * ER Waldorfschule Schaan Elternbeirat Realschule Eschen ER Schellenberg (Basis- und Mittelstufe) ER OSE (Schnupperkandidat) EV Triesenberg (KG, PS) ER Gamprin-Bendern (KG, PS) EV Äule Vaduz(KG, PS) ER Mauren-Schaanwald (KG, PS) EV Ebenholz Vaduz (KG, PS) EV Nendeln (KG, PS) EV Liechtensteinisches Gymnasium Vaduz * EV Ruggell (KG, PS) ER Realschule Mühleholz, Vaduz * Sie haben die Mitgliedschaft im Dachverband im Januar 2016 bzw. im April 2016 gekündigt. Jede Elternorganisation (EO Oberbegriff für Elternrat (ER) oder Elternvereinigung (EV)) ist durch eine stimmberechtigte Person an der Delegiertenversammlung (DV) vertreten. Die DV ist das oberste Organ des Dachverbandes der Elternvereinigungen der Liechtensteinischen Schulen (DEV) und wählt den Vorstand. Im Vereinsjahr 2016 fanden sechs Vorstandssitzungen, eine Jahreshauptversammlung (JHV) und zwei Delegiertenversammlungen (DV) statt. Alle Sitzungen wurden protokolliert. Die Dokumente wurden an alle Mitgliederorganisationen versendet und sind im Web zu finden. Im Zentrum dieses Vereinsjahres stand die Reorganisation des DEVs. Aufgrund der Entwicklung des Dachverbandes, der Elternarbeit und der Austritte wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, um die Bedürfnisse der Mitgliederorganisationen zu eruieren. Die Arbeitsgruppe konnte die Kernaufgaben sowie die Organisation neu strukturieren, die Zusammensetzung des Vorstandes definieren sowie die Statuten komplett überarbeiten. Die ausgearbeiteten Vorlagen wurden allesamt einstimmig von den Delegierten anlässlich der Delegiertenversammlung vom 8. November 2016 angenommen. Vorstandsmitglieder Arinette de Carlo, Schellenberg Barbara Schwendener, Schellenberg Carmen Köb-Reuteler, Gamprin-Bendern Ut Truong, Gamprin-Bendern Rosmarie Schrager-Büchel, Eschen Vizepräsidentin Kassierin Beisitzerin, Protokoll Beisitzer Beisitzerin, Verkehrsbeauftragte (v. l. Carmen Köb-Reuteler, Ut Truong, Rosmarie Schrager-Büchel, Arinette de Carlo und Barbara Schwendener)
3 Aktivitäten Dachverband der Elternvereinigungen 3 Jahresplanung am Samstag, 16. Januar 2016 Der Vorstand traf sich Mitte Januar zum jährlichen Planungsworkshop. Ein Thema im 2016 wird u. a. erneut die Vorstandszusammensetzung sein. Nina Reith, amtierende Präsidentin, und Andrea Näscher, Beisitzerin, werden sich an der Jahreshauptversammlung am Freitag, 26. Februar 2016 nicht mehr zur Wahl stellen. An der vergangenen Delegiertenversammlung Anfang Dezember 2015 wurden die Delegierten bereits darüber in Kenntnis gesetzt. Die Ziele für 2016 wurden innerhalb des Vorstandes wie folgt festgelegt: Überprüfung der EPA-Mitgliedschaft Abstimmung über Änderungsvorschläge von Artikel 9 und 10 der Statuten Neubesetzung Vorstand (Sicherung Fortbestand) Begleitung der freiwilligen Elternmitwirkung (EMW) an den Schulen Auftritt des DEVs nach aussen verbessern Jahreshauptversammlung am Freitag, 26. Februar 2016 An der Jahreshauptversammlung (JHV) im Schaanerhof in Schaan leitete Nina Reith, Präsidentin durch die Sitzung. Das Protokoll der JHV 2015 wurde von der Mehrheit angenommen. Die eingereichten Korrekturen zum Protokoll der JHV per Ende Mai 2016 wurden einstimmig angenommen. Ebenfalls konnten die zwei Protokolle der vergangenen zwei Delegiertenversammlungen (DV) vom April und Dezember 2016 verabschiedet werden. Der Jahresbericht 2015 wurde unter der Berücksichtigung der erwähnten Ergänzung im Punkt Verkehr angenommen. Die Jahresrechnung 2015 muss nach der gewünschten Korrektur nochmals der Revision zur Prüfung vorgelegt werden. Die Delegierten werden an der DV Ende April 2016 über die Jahresrechnung 2015, die Jahresplanung 2016 sowie das Budget 2016 abstimmen. Die Änderungsvorschläge der Artikel 9 und 10 der Statuten wurden diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Keine eingereichte Änderung wurde angenommen. Es zeigte sich aber, dass der Wunsch und Handlungsbedarf bestehen, die Statuten zu überarbeiten. Die EV Schaan wünscht gemäss Schreiben vom 18. Januar 2016 den sofortigen Austritt aus dem Dachverband. Die Mitgliederversammlung stimmt dem Wunsch einstimmig zu. Der Bericht der AG EPA wurde zur Kenntnis genommen und verdankt ebenso die Berichterstattung von Erica Olschnögger anlässlich der General Assembly (GA) in Dubrovnik. An der JHV wurde entschieden, dass der DEV bei der EPA European Parents Association den- Antrag stellt, für 2016 den Dormant Status zu erhalten. Erica Olschnögger, EV Schellen-
4 berg, und Claudia Längle, EV Ruggell, stellen sich als EPA-Delegierte zur Verfügung und werden einstimmig gewählt. 4 Nina Reith und Andrea Näscher stellten sich nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung, es musste deshalb ein neuer Vorstand gewählt werden. Arinette de Carlo wurde als Vizepräsidentin für die Amtszeit von zwei Jahren einstimmig gewählt. Barbara Schwendener stellt sich für ein Jahr als Beisitzerin und Kassierin zur Verfügung. Ut Truong und Carmen Köb- Reuteler stellen sich für zwei Jahre zur Verfügung. Rosmarie Schrager-Büchel möchte weiterhin vor allem die Verkehrsaktionen leiten, stellt sich für die Vervollständigung des Vorstandes für zwei Jahre als Beisitzerin zur Verfügung. Das Präsidentenamt bleibt bis auf Wiederruf vakant. Die offiziellen Vertretungen in den Kommissionen mussten ebenfalls neu bestellt werden. Folgende VertreterInnen wurden einstimmig in die aufgeführten Kommissionen gewählt: Rosmarie Schrager-Büchel als Vertreterin Verkehr Ut Truong als Vertreter des Kinder- und Jugendbeirates Carmen Köb-Reuteler als Vertreterin AG Gesundheitsförderung (ehemals RTG) Arinette de Carlo als Vertreterin Elternbildung Auf Antrag soll der neue Vorstand eine Arbeitsgruppe einberufen und den Dachverband reorganisieren bzw. die vereinbarten Themen bis spätestens an der DV im 2018 zur Abstimmung bringen. Delegiertenversammlung am Mittwoch, 27. April 2016 An der ersten DV Ende April 2016 wurden die Austritte der EV Eschen und der EV LG Vaduz genehmigt. Zudem wurde beschlossen, dass die Jahresrechnung 2015 nach erneuter Überarbeitung zusammen mit dem Revisionsbericht für den Zirkularbeschluss allen Delegierten zugestellt wird. Das Budget 2016 kann erst, je nach Verlauf und Entscheidungen der DV, angepasst bzw. erstellt werden. Der landesweite Anlass wurde für 2016 abgesagt, da die Priorität der internen Bereinigung des DEV gegeben wurde. Der zweite Teil der Versammlung wurde als Workshop abgehalten. Die Delegierten konnten anonym mittels Kärtchen zu nachstehenden Themen Stellung nehmen und sich einbringen: Welche Erwartungen habt ihr an den Dachverband? Welche Erwartungen habt ihr an den Vorstand? Was beschäftigt euch an euren Schulen? Themensammlung für eine landesweite Elternversammlung
5 Es fand im Anschluss eine konstruktive Diskussion statt. Die Inputs sollen als Grundlage für die Ausarbeitung durch die Arbeitsgruppe Dachverband (AG DEV) dienen. Als Thema für eine landesweite Elternversammlung kristallisierten sich Lehrplan 21 und Integration heraus. Des Weiteren wurde entschieden, dass der DEV zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung aktiv werden soll. Der Vorstand wird dem Ministerium für Gesellschaft eine Anfrage auf eine breit abgestützte Umfrage von Eltern einreichen. Es sollen dabei auch Faktoren ausserhalb der Kita-Finanzierung einbezogen werden wie z. B. die Anpassung der Blockzeiten. 5 Delegiertenversammlung am Dienstag, 8. November 2016 An der zweiten DV Anfang November 2016 wurde das Protokoll der DV vom April 2016 ohne Änderungen genehmigt. Es erfolgt erneut der Aufruf neue Vorstandsmitglieder zu rekrutieren. Mittels Steckbrief können sich Interessierte für die Mitarbeit im Vorstand bis Ende Januar 2017 melden. Barbara Schwendener, Kassierin stellt sich nicht der Wiederwahl. Heidi Müller, ER Mauren-Schaanwald, und Claudia Mehser, EV Äule Vaduz, melden sich als Revisorinnen und stellen sich zur Wahl. Beide wurden einstimmig für zwei Jahre von den Delegierten gewählt. Herzlichen Dank! Ut Truong präsentierte die Resultate der AG DEV. Alle Änderungen, d. h. die komplette Überarbeitung der Statuten sowie die ausgearbeiteten Kernaufgaben des DEV wurden einstimmig angenommen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit erledigt und wird auf Antrag aufgelöst bzw. entlastet. Das Erscheinungsbild des DEV (Logo und Homepage) soll erneuert bzw. überarbeitet werden. Auch der Name soll angepasst werden, da nicht alle Mitglieder Elternvereinigungen sind. Der Vorstand fasst den Auftrag, bis zur JHV 2017 Umsetzungsofferten einzuholen. Es wurde über das Treffen von Barbara Schwendender und Carmen Köb-Reuteler mit Dr. Mauro Pedrazzini und Sandro D'Elia vom Ministerium für Gesellschaft berichtet. Das an das Ministerium gerichtete Schreiben zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnte eingehend besprochen werden. Der Gesundheitsminister sagte zu, eine Umfrage ins Auge zu fassen und die Blockzeiten mit Regierungskollegen, Ministerium für Bildung zu besprechen. Arbeitsgruppe Dachverband (AG DEV) In der Delegiertenversammlung vom 27. April 2016 wurde die Arbeitsgruppe Dachverband bestellt. Die Gruppe ist zusammengesetzt aus Vorstandsmitgliedern und Delegierten: Ut Truong als Leiter der Arbeitsgruppe, Barbara Schwendener und Arinette de Carlo sowie Pino Puopolo - ER Mauren-Schaanwald, Özlem Truong - EV Gamprin-Bendern, Bettina Buob - EV Nendeln. In vier Sitzungen wurden die Statuten überarbeitet, die Anforderungen einer neuen Homepage definiert sowie die Kernaufgaben des DEV neu ausformuliert. Die Kernaufgaben wurden im Workshop an der DV im April 2016 von den Delegierten stichwortartig zusammengetragen und dienten der Arbeitsgruppe als Vorlage.
6 Die Kernaufgaben des DEV Dachverband der Elternvereinigungen 6 Koordination und Vernetzung der EO Interessensvertretung gegenüber Regierung und Schulamt Einsitz in Kommissionen Office / Geschäftsstelle An der Delegiertenversammlung vom 8. November 2016 wurden alle Änderungsvorschläge der Statuten sowie die neu definierten Kernaufgaben einstimmig von den Delegierten verabschiedet. Die Arbeitsgruppe wurde aufgelöst bzw. entlastet. Schulamt Interpellation Freie Liste zum späteren Schulbeginn... Stimme der Eltern Am 22. Dezember 2015 hat der Dachverband über das Schulamt den Auftrag erhalten, ein Stimmungsbild der Eltern zum späteren Schulbeginn an den Weiterführenden Schulen einzuholen. Anfang Januar 2016 haben wir unsere Mitgliederorganisationen darüber informiert und folgende Elternorganisationen haben eine Stellungnahme eingereicht: ER Mauren-Schaanwald ER Realschule Vaduz EV Balzers EV Liechtensteinisches Gymnasium Elternbeirat Realschule Eschen Real- und Oberschule Eschen Jährlicher Informationsaustausch Arinette de Carlo und Carmen Köb-Reuteler nahmen am Mittwoch, 21. September 2016 am jährlichen Informationsaustausch mit dem Schulamt teil. Zu diesem Treffen wurden vom Schulamt auch die vom DEV ausgetretenen Elternvereinigungen eingeladen. Seitens des Schulamtes nahmen Arnold Kind, Amtsleiter Schulamt, Rachel Guerra, Leiterin Abteilung Pflichtschulen und Kindergarten sowie Barbara Ospelt-Geiger, Pädagogische Mitarbeiterin Schulamt teil. Auch künftig wird das Schulamt mind. einmal jährlich den Vorstand des DEV sowie jene Elternorganisationen, welche nicht dem DEV angeschlossen sind (mit jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertretern) einladen. Dem DEV steht es überdies frei, Vertreterinnen oder Vertreter einer angeschlossenen EV einzuladen. Folgende Sachthemen wurden besprochen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Lehrplan MINT-Förderung Frühförderung Liechtensteiner Buchtage Next Step Der DEV äusserte den Wunsch, gemeinsam mit dem Schulamt und bei Interesse der ausgetretenen Elternvereinigungen eine landesweite Elternversammlung zu organisieren, zu dem alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingeladen sind.
7 Regierung Dachverband der Elternvereinigungen 7 Ministerium für Gesellschaft Vereinbarkeit von Familie und Beruf An der Delegiertenversammlung im April 2016 wurde beschlossen, dass der Vorstand zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen schriftlichen Antrag an das Ministerium für Gesellschaft stellt. Das Schreiben vom 3. Juni 2016 beinhaltet den Antrag, eine landesweite Umfrage durchzuführen, welche sich an Eltern mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr richtet. Ziel dieser Umfrage soll eine umfassende Bedarfsabklärung in folgenden Bereichen sein: Konkreter Bedarf und Angebot pro Gemeinde an ausserhäuslicher Betreuung in Form von Kita, Tagesstruktur, Tagesschulen und Tagesmütter Bedarf an Anpassung der Blockzeiten von Kindergarten und Primarschule Bereitschaft der Eltern zur Finanzierung der monatlichen Kosten für die ausserhäusliche Betreuung - nach Einkommensklassen Der DEV hat daraufhin am 14. Juli 2016 ein Antwortschreiben vom Ministerium für Gesellschaft mit Stellungnahmen zum Thema und einer Einladung zu einer Besprechung bezüglich einer möglichen Zusammenarbeit erhalten. Das Treffen fand am 19. September 2016 statt. Barbara Schwendener und Carmen Köb-Reuteler nahmen am Gespräch teil. Herr Dr. Mauro Pedrazzini sieht eine Möglichkeit, eine Umfrage gemeinsam mit dem DEV durchzuführen und die Elternorganisationen der Kindergärten und Primarschulen als Kanal zu nützen, um an die Eltern schulpflichtiger Kinder zu gelangen und somit die zu erreichen, welche auch direkt betroffen sind. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes im Zuge der Ratifizierung des Fakultativprotokolls vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren DEV-Stellungnahme Mit Schreiben vom 13. Juli 2016 wird der Dachverband von der Regierung aufgefordert bis Ende September 2016 eine Stellungnahme abzugeben. In Absprache mit unseren Mitgliederorganisationen begrüssen wir den Regierungsentscheid vom 12. Juli 2016, die Abänderung des Staatsgerichtshofgesetzes im Zuge der Ratifizierung des Fakultativprotokolls vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zu genehmigen. Elternmitwirkung (EMW) Stand Einführung EMW Die Elternvereinigung Gamprin-Bendern hat sich auf Ende des Schuljahres 2015/2016 aufgelöst und ist seit Anfangs des Schuljahres 2016/2017 als Elternrat Gamprin-Bendern im DEV vertreten. Benita Hasler ist Vorsitzende des Elternrates und Delegierte für den Dachverband. Die EV Triesenberg plant für das Schuljahr 2017/2018 eine Veränderung. Mitte November 2016 fand eine Elternversammlung statt. Arinette de Carlo durfte von Seiten Dachverband die Elternmitwirkung vorstellen. Als Praxisbeispiel wurde das Modell Schellenberg von Karl Vogt, Schulleiter, und Cédric Wagner, Vorsitzender Elternrat, erläutert. Am Abend selbst konnte eine Spurgruppe gebildet werden. Diese erarbeitet bis Mai 2017 das individuelle Model Triesenberg.
8 Medien Dachverband der Elternvereinigungen 8 Newsletter schuleheute Der Newsletter schuleheute ist das Informationsmittel des Schulamtes. Der Vorstand des DEV wie auch die Elternorganisationen nutzen dieses Informationsmittel für regelmässige Beiträge, welche über die vielfältigen aktuellen Aktivitäten des DEV und der EO berichten. Im Newsletter vom 20. Dezember 2016 erschien das Inserat vom DEV, über welches der DEV neue Vorstandsmitglieder sucht pdf Alle Artikel können unter eingesehen werden. Landeszeitungen Der DEV hat einen Pressetext den Landeszeitungen eingereicht. Im Liechtensteiner Volksblatt erschien der Pressetext am Samstag, 3. Dezember 2016 mit dem Titel DEV Zukunft gesichert und im Liechtensteiner Vaterland erschien der Artikel am Samstag, 10. Dezember 2016 mit dem Titel DEV blickt auf ein bewegtes Jahr zurück. Sämtliche Artikel können unter nachgelesen werden. Homepage dev.li Da die Homepage im April 2016 gehackt wurde, fanden Gespräche über die Sicherheit mit dem IT-Dienstleister statt. Die wichtigsten Updates wurden anschliessend durchgeführt, damit die weitere Nutzung gewährleistet ist. Die Website ist von der Funktionalität und vom Erscheinungsbild nicht mehr auf dem neuesten Stand. Eine Überarbeitung wird angestrebt. Interner Newsletter Der interne Newsletter wurde zwei Mal im 2016 an alle Delegierte versendet. Hier werden die wichtigsten Updates, welche den DEV betreffen zusammengetragen und umfassender berichtet. Er findet bei den Delegierten Gefallen und wird an die Schulelternschaft zur Information weitergeleitet. EPA European Parents' Association Mitgliedschaft Da der DEV eine Neubeurteilung des EPA-Engagements wünschte, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche ein Papier als Entscheidungshilfe für die Elternorganisationen erarbeitete. Als Teilnehmer dieser AG EPA waren Barbara Schwendener, Vorstand DEV, Erica Olschnögger, ER Schellenberg, Claudia Längle und Albert Bölke, beide EV Ruggell vertreten. Das Papier diente als Entscheidungshilfe und wurde an der JHV am Freitag, 26. Februar 2016 vorgestellt. Es wurde daraufhin beschlossen, den Antrag auf Dormant-Mitgliedschaft zu stellen. Dadurch entfällt der Jahresbeitrag und an der Generalversammlung ist ein Dormant-Mitglied ohne Stimmrecht zugelassen. Die Vorträge können ohne Preisnachlass besucht werden.
9 Die Reisekosten sollen neu mit einem Kostenrahmen begrenzt werden. Künftig wird eine der Delegierten an der Generalversammlung (GA) im Herbst teilnehmen, damit ein Ausblick aufs Folgejahr ermöglicht wird. An der JHV vom 26. Februar 2016 wurden Erica Olschnögger, ER Schellenberg, und Claudia Längle, EV Ruggell, als EPA-Delegierte gewählt. Generalversammlung GA in Sevilla am 18. und 19. November 2016 Erica Olschnögger nahm am 18. und 19. November an der General Assembly in Sevilla teil. Die Hauptthemen an dieser Konferenz waren u. a. Einbeziehung von Eltern für besseren Lernerfolg, Aktive Bürger für Europa und Die Schule als bestes Medium des Einbezugs. 9 Verkehr Unsere Verkehrsbeauftragte ist auch in diesem Jahr Rosmarie Schrager-Büchel und neu Vorstandsmitglied. Sie koordinierte in Zusammenarbeit mit der Landespolizei und dem VCL die verschiedenen Verkehrsaktionen. Die Kosten werden von der Kommission für Unfallverhütung (KfU) übernommen. Fahrrad In den Primarschulen Balzers, Eschen-Nendeln, Schaan sowie Äule und Ebenholz Vaduz wurden die Fahrradkontrollen im 2016 durchgeführt. Dabei wird die Fahrtüchtigkeit der Velos geprüft. Sichtbarkeit Auf Landesebene gab es 2016 keine Verkehrsaktion zum Thema Sichtbarkeit. Die KfU und die Landespolizei lancierten eine Plakatkampagne und verteilten 800 Leuchtmützen an die Bevölkerung. Sicher im Sattel An der vom VCL lancierten Kampagne Sicher im Sattel nahmen die Primarschulen Mauren- Schaanwald am Samstag, 11. Juni 2016 und die PS Balzers am Samstag, 18. Juni 2016 teil. Der Verkehrsclub Liechtenstein bietet jedes Jahr die Fahrradkurse für Primarschüler mit ihren Eltern an. Mit Hilfe der Verkehrsinstruktoren der Landespolizei lernen die Primarschüler, wie sie sich sicher im Strassenverkehr mit dem Fahrrad verhalten, währenddessen wiederholen die Eltern die Grundregeln des sicheren Radfahrens. Sensibilisierung Autofahrer Schulanfang Die landesweite Kampagne Schulanfang fand vom 29. bis 31. August 2016 statt. In jeder Gemeinde wird auf freiwilliger Basis eine Schulklasse gesucht, welche sich bereit erklärt an der Präventivkampagne teilzunehmen. Die Lehrperson thematisiert mit den Schülern die Kampagne und verziert bzw. beschriftet im Anschluss die Übertöpfe von den Kakteen, welche von der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt werden. Jede Schule sollte 100 Übertöpfe individuell gestalten und mit dem Slogan Halt immer ganz a und luag uf mi, wenn i d Stross öberquer! Danke. beschriften. An einem vorbestimmten Tag während der Aktionswoche werden die Kakteen durch die Kinder selbst an verkehrsträchtigen Strassen in ihrer Gemeinde an die Fahrzeuglenker verteilt. Die Verteilplätze werden von der Polizei unter Berücksichtigung der Sicherheit ausgewählt und am Tag selbst auch abgesichert.
10 Zu Fuss in den Kindergarten Die landesweite Kampagne Zu Fuss in den Kindergarten fand im September und Oktober 2016 statt. Jedes Kind erhält eine Karte und kann auf dieser lustige Punkte sammeln. Punkte erhalten Kinder, die den Weg zum Kindergarten zu Fuss zurückgelegt haben (ausgeschlossen sind nur Elterntaxi mit Auto). Jeder teilnehmende Kindergarten erhält eine von der Gemeinde offerierte Überraschung. Das Projekt muss durch die jeweilige Kindergärtnerin mit den Kindern thematisiert werden. Die von den Kindergärten benötigten Wochenkarten/Kleber und Faltbroschüre werden durch die Landespolizei fristgerecht der Elternorganisation zur Verfügung gestellt. 10 Kommissionen Kinder- und Jugendbeirat kijub Die Plenarversammlung des Kinder-und Jugendbeirat findet mind. alle zwei Jahre statt. Im 2016 wurde keine Versammlung einberufen. Elternbildung Koordinationstreffen Arinette de Carlo vertritt den DEV. Die verschiedenen Institutionen unter der Leitung von Nancy Barouk, Amt für Soziale Dienste, treffen sich jeweils im März des laufenden Jahres zum Informationsaustausch. Jede Institution berichtet von ihren Veranstaltungen rund um Elternbildung. Das Schulamt und das Amt für Soziale Dienste sind sehr daran interessiert, dass Defizite vor dem Eintritt in den Kindergarten aufgeholt werden können. Die Zusammenarbeit verschiedenster Institutionen im Bereich Familie und Kinder soll in Liechtenstein gestärkt werden. So fand am 23. September 2016 das Forum Früh fördern Mit gleichen Chancen in den Kindergarten statt. Die Ideen der Gruppenarbeiten werden geprüft und fliessen ins Grundsatzpapier ein. Dieses wird vom Amt für Soziale Dienste in enger Zusammenarbeit mit dem Schulamt erstellt. Jubel Vollversammlung 13. April 2016 Jugendbeteiligung Liechtenstein stellt eine Plattform für Jugendliche der Sekundarstufe I dar zur klassen-, schul- und gemeindeübergreifenden Vernetzung sowohl untereinander als auch mit Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft. JUBEL bezweckt, Kindern und Jugendlichen in Angelegenheiten, die sie besonders betreffen, ein Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsrecht einzuräumen. An der 9. Vollversammlung nahmen seitens des DEV Ut Truong und Barbara Schwendener teil. Die Veranstaltung wurde mit einem Rückblick über das vergangene JUBEL-Jahr mit seinen Ausbildungen und Projekten eröffnet. Programmleiter Elias, Gloria vom JUBEL-Team und Alma erzählten mit einem Film vom erlebnisreichen Ausbildungswochenende 2015 für Klassensprecher. Im Anschluss stellten Jugendliche ihre Projekte vor, die teils erfolgreich umsetzt werden konnten und auch solche, die in der Entwicklung gescheitert sind. Nach einem «Speed-Dating» zwischen Jugendlichen und Erwachsenen traf man sich am Marktplatz. Dabei ging es um Anregungen, Tipps und Hilfestellungen von Seiten der Erwachsenen an die Jugendlichen. Eine weitere Gruppe widmete sich der Weiterentwicklung des Programms JUBEL, der neue JUBEL-Programmleiter Johannes Rinderer (seit Mai 2016) nahm die Anregungen der Gruppe entgegen. Die Leiterin des aha Tipps & Infos für junge Leute, von welchem das Programm JUBEL geführt wird, bedankte sich zum Schluss der Vollver-
11 sammlung bei den Jugendlichen und den Gästen. Iris Ott verwies in ihren Schlussworten darauf, dass die Jugendbeteiligung vor allem auch von den Erwachsenen abhängt Jugendliche brauchen das Verständnis der Erwachsenen für Jugendpartizipation und sollen (müssen) die Jugendlichen darin auch bestärken und ihnen die entsprechenden Freiräume schaffen. Im Weiteren verabschiedete Iris Ott den aktuellen Programmleiter, Elias Kindle, und bedankte sich bei ihm für seinen engagierten Einsatz für JUBEL. Gleichzeitig hiess sie Johannes Rinderer als seinen Nachfolger herzlich willkommen. 11 AG Gesundheitsförderung Runder Tisch Gesundheit (RTG) Carmen Köb-Reuteler, Vorstandsmitglied, vertrat den DEV beim RTG an drei von vier Sitzungen. Die Sitzungen wurden von Birgit Greber geleitet und fanden im Schulamt statt. Das Protokoll wurde allen Elternorganisationen zugestellt. Die behandelten Themen waren u. a. die Gorilla-Workshops Sportunterricht an Schulen Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen. Jahresberichte der einzelnen Mitgliederorganisationen Diese können direkt über die einzelnen Elternorganisationen bezogen werden.
DEV-Jahresplanung / Geschäftsjahr 2017
DEV-Jahresplanung / Geschäftsjahr 2017 Hauptthema: neues Erscheinungsbild für den Dachverband 1. en Beginn und Ort 19:00 Uhr im Gasthaus Löwen, Gamprin-Bendern 2 Sitzungstermine Dienstag, 28. März 2017
Protokoll Jahreshauptversammlung 2017
Protokoll Jahreshauptversammlung 2017 Datum Freitag, 10. März 2017 Ort Zeit Anwesend Schaanerhof, Schaan 19:30 bis 22:05 Uhr Vorstand Arinette de Carlo, Vizepräsidentin Barbara Schwendener, Kassierin Carmen
Geschichtlicher Abriss der Elternmitwirkung in FL
Geschichtlicher Abriss der Elternmitwirkung in FL 1976 Artikel 27 und 28 der Verordnung zum Schulgesetz über den Aufbau und die Organisation von Primarschulen (LGBl. 1976 Nr. 36) beschreiben die Kann-Option
Von gegenseitigem Respekt geprägt. Die fünf Grundvoraussetzungen. Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Gemeinsam Verantwortung übernehmen Von gegenseitigem Respekt geprägt Die fünf Grundvoraussetzungen Der wichtigste gesellschaftliche Grund für die Einführung von Elternmitwirkung an unseren Schulen ist
Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.
I. Name Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2 Der Verein bezweckt die Aktivierung von Gesundheitsförderung (GF) und Suchtprävention
Protokoll 3. Vorstandssitzung vom 25. Juni 2015
Protokoll 3. ssitzung vom 25. Juni 2015 Ort Zeit Anwesend Entschuldigt Nächste Sitzung Schaanerhof, Schaan 19:00 bis 23:00 Uhr Reith de Carlo (Protokoll) Andrea Näscher Barbara Schwendener Ut Truong Cornelia
Reglement Elternrat Schule Grüningen
Reglement Elternrat Schule Grüningen 1. Ausgangslage Das vorliegende Reglement entstand in der Projektgruppe Elternmitwirkung der Schule Grüningen. In der Projektgruppe waren Eltern und Lehrpersonen aus
Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.
Inhalt I. Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit... 2 Artikel 1 Name... 2 Artikel 2 Sitz... 2 Artikel 3 Sozialer Zweck und Steuerbefreiung... 2 Artikel 4 Tätigkeit... 2 II. Mittel... 2 Artikel 5 Zusammensetzung
Elterndelegierte. Konferenz 2012
Elterndelegierte sind Bindeglied zwischen Eltern, Vorstand, Lehrperson und Schulleitung. vertreten die Anliegen der Klasse geben Informationen an Eltern und Lehrpersonen weiter treffen sich zweimal im
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof 1. Ziele Der Elternrat ist Ansprechperson für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den
Unsere Schulkultur lebt durch Zusammenarbeit
ELTERNMITWIRKUNG Unsere Schulkultur lebt durch Zusammenarbeit (aus dem Leitbild der Gemeindeschule Ruggell) Zusammenarbeitsvereinbarung Einleitung Elternmitwirkung (EMW) ist ein bereichernder Bestandteil
Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon
Schülerorganisation Kantonsschule Wiedikon Goldbrunnenstrasse 80 8055 Zürich Zimmer 209 http://www.ks-wiedikon.ch/so so@ks-wiedikon.ch Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon 1. Name,
Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten
Seite 1 Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten Allgemeines Das Elternforum gilt für die Kindergärten und die Primarschulen Wangen b. Olten. Der Begriff Eltern steht für alle Erziehungsberechtigten
Reglement Elternrat. Schule Teufen. Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort
1. Schule Teufen Reglement Elternrat Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort 1. Version Arbeitsgruppe Elternmit Wirkung 24.04.2013 Angepasste Version Vorstand Elternrat
Protokoll der Generalversammlung der Elternvereinigung Primarschule Äule 2014/2015
Elternvereinigung Primarschulbezirk Äule-Vaduz Protokoll der Generalversammlung der Elternvereinigung Primarschule Äule 2014/2015 Wann: 16.09.2015 Wo: Zeit: Anwesende: Primarschule Äule, Vaduz 19.30 Uhr
Liebe Leserinnen und Leser
Schulamt des Fürstentums Liechtenstein Newsletter 3/2015 schuleheute Vaduz, 3. Juli 2015 Liebe Leserinnen und Leser Blau machen, keine Verpflichtungen, die Seele baumeln und den Gedanken freien Lauf lassen
Reglement für die Elternmitwirkung in der Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil
Reglement für die Elternmitwirkung in der Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil Inkraftsetzung: Schuljahr 2008/2009 Definitionen Bezeichnung Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil Beschreibung Umfasst die drei
Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA
Statuten Dachverband Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA Allgemeine Bestimmungen In diesen Statuten umfassen die Personenbezeichnungen beide Geschlechter. Alle Funktionen können von Mitgliedern männlichen
Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt durch die Stiftung Dr. Peter Marxer Lectures.
CAMPUS GESPRÄCHE Die Campus Gespräche der Universität Liechtenstein greifen ein aktuelles, gesellschaftlich relevantes Thema auf und eröffnen den Dialog mit der Öffentlichkeit. Die Veranstaltungsreihe
Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0
Hallau Tourismus Version 1.0 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Hallau Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Sitz Der Sitz
STATUTEN. Frauengemeinschaft Littau
STATUTEN Frauengemeinschaft Littau 1. Name und Sitz Art. 1.1 Unter dem Namen Frauengemeinschaft (FG) Littau besteht ein im Jahr 1914 gegründeter Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Littau. Er
Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014
Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand
Schülerrat der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus STATUTEN
Schülerrat der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus STATUTEN Präambel Der Schülerrat (SR) der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus (KSSch/Gym + ) ist ein Organ der Schülerinnen und Schüler gemäss
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Zielsetzungen 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Allgemeines 3 1.3 Ziel und Zweck 3 1.4 Abgrenzung 3 2 Organisation
Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland
I Seite 1/6 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter dem Namen "Warmblutpferdezucht-Genossenschaft Bern- Mittelland" besteht eine auf unbestimmte Dauer gegründete Genossenschaft mit Sitz in Graben. II Zweck
Statuten des Vereins Konkret
Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel
STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel
STATUTEN KMU Netzwerk Hebelstrasse 79 4056 Basel www.kmu-netz.ch office@kmu-netz.ch Seite 2 INHALT Artikel 1 - Verein 4 1.1 Name und Sitz 4 1.2 Zweck 4 Artikel 2 - Mitgliedschaft 4 2.1 Aktiv-Mitglieder
Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland
Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland vom 27.4.2010 Inhalt 1. Allgemeines...3 1.1. Name, Rechtsform und Sitz...3 1.2. Zweck...3 2. Mitgliedschaft...3 2.1. Aufnahme...3 2.2. Mitgliederbeiträge...3 2.3.
Reglement Eltern Café Vorderthal
Reglement Eltern Café Vorderthal Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN... 2 1.1 Einleitung... 2 1.2 Geltungsbereich... 2 1.3 Ziel und Zweck... 2 2. ORGANISATION... 3 2.1 Struktur und Mitglieder...
Verein Compasso STATUTEN
Verein Compasso STATUTEN 1 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen Compasso besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Zürich. Art. 2 Zweck
REGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, )
REGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, 25.6.18) INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundlagen 2. Abgrenzung 3. Ziel und Zweck 4. Struktur und Mitglieder 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Klasseneltern
STATUTEN. Verein Schweizer Theatertreffen
STATUTEN Verein Schweizer Theatertreffen mit Sitz in Bern 1. Name und Sitz Unter dem Namen Schweizer Theatertreffen besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. 2. Zweck
Statuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
Verein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten
Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Statuten 27. Mai 2010 Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Seite 3 Inhaltsverzeichnis Name und Sitz... 4 Zweck und Aufgaben... 4 Organisation... 5 a) Mitgliederversammlung...
Statuten des EM-Vereins Schweiz
Statuten des EM-Vereins Schweiz Inhaltsverzeichnis I NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS ART. 1 NAME und SITZ... ART. 2 ZWECK... ART. 3 VERBINDUNGEN... II MITGLIEDER ART. 4 MITGLIEDER... ART. 5 AKTIVMITGLIEDER...
Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW)
Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW) A Allgemeines 1. Inhalt 1.1. Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes bewilligt die Kreisschulpflege Wülflingen das Reglement für den Elternrat (EMWLW).
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Allgemeines Das OZL bezieht die Eltern (der Begriff Eltern steht für
JAHRESBERICHT kijub Jahresbericht 2016 Seite 1
JAHRESBERICHT 2016 kijub Jahresbericht 2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Seite 3 2. Der Auftrag Seite 4 3. Mitglieder und Aufgabenverteilung Seite 5 4. Sitzungen 2016 Seite 6 5. Förderung von
STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA
STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA Artikel 1 Name und Zweck des Vereins 1.1. Unter dem Namen Verein Kinderprojekt Barranquilla besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Vereinsstatuten. Contao Association mit Sitz in Lyss (Schweiz)
Vereinsstatuten Contao Association mit Sitz in Lyss (Schweiz) 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Contao Association» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Lyss. 2 Zweck Die Contao Association
Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen
STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem
STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt
STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT Artikel 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Verein Mittagstisch Langmatt besteht ein Verein (Verein) im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Die Dauer des
Statuten des LAC Wohlen
Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung
Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)
Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Bestand, Mitgliedschaft und Sitz 1 Unter dem Namen Konferenz
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und
Statuten des Vereins «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» IG KiJu
Statuten des Vereins «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» IG KiJu I. Grundlagen 1. Name und Sitz 1.1 Unter dem Namen «Interessengemeinschaft Kind und Jugend Basel» (IG KiJu) besteht ein politisch
Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1
Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten des Vereins Solothurner Mädchenchor I. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen «Solothurner Mädchenchor» besteht ein Verein im Sinne von
Statuten Elternverein Henggart
Statuten Elternverein Henggart Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Elternverein Henggart, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Henggart (ZH). Der Elternverein
MERKBLATT. Aufgaben Vorstand. 1 Versammlungen / Sitzungen. 1.1 Delegiertenversammlungen
MERKBLATT Vorstand Abkürzungen ER; uer; oer KG SL SP SV Elternrat; unterer Elternrat (KG - 3. Klasse); oberer Elternrat (4. - 9. Klasse) Kindergarten Schulleitung (vertreten durch Stefan Lingg) Schulpflege
Statuten. der. Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch
Statuten der Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch Inhaltsverzeichnis I NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS... 3 ART. 1 NAME UND SITZ... 3 ART. 2 ZWECK... 3 ART. 3 VERBINDUNGEN...
STATUTEN. des Vereins. Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au
STATUTEN des Vereins Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit
JAHRESBERICHT kijub Jahresbericht 2012 Seite 1
JAHRESBERICHT 2015 kijub Jahresbericht 2012 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Seite 2. Der Auftrag Seite 3. Mitglieder und Aufgabenverteilung Seite 4. Sitzungen 2015 Seite 5. Förderung von Jugendprojekten
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
KGAST-Statuten. Stand: Beschluss: Statuten vom 18. November 2002
Stand: 0.09.06 Beschluss: 0.09.06 Statuten vom 8. November 00 Ausgangslage, Absicht Unter dem Namen "Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60
Vereinsstatuten. Contao Association mit Sitz in Lyss (Schweiz)
Vereinsstatuten Contao Association mit Sitz in Lyss (Schweiz) 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Contao Association» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Lyss. 2 Zweck Die Contao Association
Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»
Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60
ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der
Statuten Version 2016
Statuten Version 2016 1 Name und Zweck 1.1 Unter dem Namen «Textverband (Berufsverband der Texterinnen und Texter in der Schweiz)», im Folgenden «Textverband» genannt, besteht ein Verein nach Artikel 60
Statuten des Vereins für. Liechtenstein
Statuten des Vereins für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein Statuten Artikel 1 Artikel 2 Name, Sitz, Zweck Mitgliedschaft 1. Unter dem Namen Verein für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein besteht
Freie Landschaft Schweiz Paysage Libre Suisse Schweizerischer Verband für eine vernünftige Energiepolitik und Raumplanung
Freie Landschaft Schweiz Paysage Libre Suisse Schweizerischer Verband für eine vernünftige Energiepolitik und Raumplanung STATUTEN ****************************** Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen
Art. 1 Name Unter dem Namen Frauengemeinschaft Matzendorf besteht seit 1944 ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Matzendorf.
Statuten 10.03.2017 Frauengemeinschaft Matzendorf Matzendorf Statuten I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen Frauengemeinschaft Matzendorf besteht seit 1944 ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB
Statuten. 1. Ziele Name, Sitz
Statuten 1. Ziele 1. 1. Name, Sitz Unter dem Namen "Pädiatrische Infektiologiegruppe Schweiz (PIGS) " ist ein Verein gegründet worden, der durch die vorliegenden Statuten und die Artikel 60ff des ZGB definiert
Übertritte und Durchlässigkeit. Sonderausgabe 1/17. Newsletter Schulamt des Fürstentums Liechtenstein. schuleheute
Übertritte und Durchlässigkeit Sonderausgabe 1/17 Newsletter Schulamt des Fürstentums Liechtenstein schuleheute Liebe Leserin, lieber Leser Das liechtensteinische Schulsystem sieht nach fünf Jahren Primarschule
Gewerkschaft der Polizei
Zusatzbestimmungen der Regionalgruppe Segeberg - Pinneberg zur Landessatzung der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Schleswig-Holstein e.v. Präambel: Zum Erreichen der Aufgaben und Ziele der Gewerkschaft
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des
Statuten Polysport Glis-Gamsen
Statuten Polysport Glis-Gamsen I. NAME UND SITZ Art. 1 Name und Sitz Der Polysport Glis-Gamsen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Glis. 1 1 Die in diesen Statuten benutzten Bezeichnungen
Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi
Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi Geschäftsordnung Version vom 24.2.2011 Grundsatz Miteinander für die Kinder, die Klasse und die Schule! Im Zentrum steht das Kind. Elternhaus und Schule tragen
2.8. Metzerlen-Mariastein. Gemeinde
2.8. Metzerlen-Mariastein Gemeinde Reglement Elternrat INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ALLGEMEINES 3 2. ZIELE UND ZWECK 3 3. AUFGABEN UND KOMPETENZEN 3 4. ABGRENZUNGEN 3 5. ORGANISATION, STRUKTUREN 4 6. ORGANE
SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums
SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg
Reglement der Elternmitwirkung (EMW) an der Volksschule in der Gemeinde Neuenkirch
Reglement der Elternmitwirkung (EMW) an der Volksschule in der Gemeinde Neuenkirch Teil 1: Grundlagen Grundlagen 1. Gesetz über Volksschulbildung 19 Mitwirkung 20 Information und Beratung 22 Zusammenarbeit
Statuten des Vereins Altdorfer Wuchämärcht
Statuten des Vereins Altdorfer Wuchämärcht Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen Altdorfer Wuchämärcht besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Altdorf UR. Artikel
FREUNDESKREIS ORCHESTER MUSIKKOLLEGIUM WINTERTHUR
ALLEGRO FREUNDESKREIS ORCHESTER MUSIKKOLLEGIUM WINTERTHUR S T A T U T E N 1. NAME, SITZ UND ZWECK Artikel 1 Unter dem Namen "Allegro - Freundeskreis Orchester Musikkollegium Winterthur" besteht mit Sitz
Statuten des Vereins "gospelsingers.ch"
Statuten des Vereins "gospelsingers.ch" Zürich, März 2013 gospelsingers.ch 1 I Sitz und Zweck Name und Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 Unter dem Namen "gospelsingers.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff
Statuten des Vereins Spuntan
Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher
Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung
Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung I Allgemeines Art. 1 Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen Spitex Hochdorf und Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hochdorf.
Statuten des Vereins "55+ Basler Seniorenkonferenz"
Statuten des Vereins "55+ Basler Seniorenkonferenz" 1. Name und Sitz Unter dem Namen "55+ Basler Seniorenkonferenz" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB SR 210) mit Sitz in
Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte
Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im
Offizieller. Statuten
Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle
Satzung. für den Kundenbeirat. der. ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Satzung für den Kundenbeirat der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...2 3 Amtszeit...3 4 Organisation...3
STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN
STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit
Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen
Schule und Elternhaus Zofingen Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen Zofingen, 29. Juni 2010 1. Grundlagen Art. 1.1 Name, Rechtsform Unter dem Namen «Schule und Elternhaus Sektion Zofingen»
krebshilfe liechtenstein Statuten
krebshilfe liechtenstein Statuten Krebshilfe Liechtenstein Statuten I. Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Unter dem Namen «Krebshilfe Liechtenstein» besteht ein Verein im Sinne der Art. 246ff. PGR mit
Seit Statuten des Pool Billard Club Summaprada
Seit 1978 Statuten des Pool Billard Club Summaprada PBC Summaprada seit 1978 www.pbc-summaprada.ch I. Name, Sitz, Zweck und Haftung 1. Unter dem Namen PBC Summaprada Besteht seit dem 01. März 1978 in Summaprada/Cazis
Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna
Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Präambel Die Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen sowie die politische Jugend in der Stadt Unna haben sich zum Kinder- und Jugendring der Stadt
STATUTEN. suissetec industrie
STATUTEN der internen Vereinigung der industriell geführten Unternehmungen suissetec industrie genehmigt an der Mitgliederversammlung vom 31. Oktober 2003 revidiert am 11.05.2007 suissetec industrie Seite
3. Protokoll der Generalversammlung (GV) vom 15. März 2016 des Vereins Tagesstrukturen Birmenstorf (TS Birmenstorf)
Protokoll der 4. Generalversammlung Verein Tagesstrukturen Birmenstorf 21. März 2017, 20.00 Uhr, im Träff 1. Begrüssung Marina Angelil begrüsst um 20.00 Uhr alle Anwesenden herzlich zur vierten Generalversammlung
Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes Graubünden
Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes Graubünden I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen " (MVGR)" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. Art. 2 Der MVGR wahrt und fördert
Verein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes
WWW.IZ-EICHHOLZ.CH INFO@IZ-EICHHOLZ.CH INFOZENTRUM EICHHOLZ, POSTFACH 145 STRANDWEG 60, 3084 WABERN 078 781 82 47 Statuten Verein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes 1. Name und Sitz
Schweizerische Vereinigung für Sport an Berufsfachschulen SVSB. Statuten
Schweizerische Vereinigung für Sport an Berufsfachschulen SVSB Statuten 1. Name und Sitz 1.1 Name 1.2 Sitz 1.3 Zugehörigkeit 2. Wesen und Zweck 2.1 Realisierung des obligatorischen Sportunterrichts an
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. im Mukoviszidose e. V., Bundesverband Cystische Fibrose (CF). - gemeinnütziger Verein - 1 Name
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Mukoviszidose e. V., Bundesverband Cystische Fibrose (CF) - gemeinnütziger Verein - 1 Name Der Name des Gremiums ist: Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Statuten Verein Kulturbiotop
Verein Kulturbiotop, 8050 Zürich info@kulturbiotop.ch / 044 515 21 89 www.kulturbiotop.ch Statuten Verein Kulturbiotop Inhalt: I. Allgemeines II. Mittel und Haftung III. Gemeinnützigkeit IV. Mitgliedschaft
Statuten des "Verein Jugendrat in Liechtenstein"
Statuten des In den vorliegenden Statuten gelten die männlichen Funktions- und Personenbezeichnungen sinngemäss auch für die weiblichen Personen. Artikel 1: Name und Sitz 1 Unter dem Namen, besteht ein
Ladies Table 22/41 Statuten
Ladies Table 22/41 Statuten (Stand vom 26.01.2017) Inhalt 1. Name und Grundlagen... 2 2. Zweck... 2 3. Mitgliedschaft... 2 3.1 Grundsätze... 2 3.2 Neumitglieder... 2 3.3 Austritt... 2 3.4 Ausschluss...
insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden
insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden Inhalt A) Allgemeines 1. Name, Sitz 2. Zweck 3. Aufgaben 3 3 3 B) Mitgliedschaft und Haftung. Mitgliedschaft 5. Aufnahme und Ausschluss.
S T A T U T E N. SVA-Sektion. Bern
S T A T U T E N SVA-Sektion Bern Ausgabe 2018 Name/Sitz Art. 1 Die Sektion Bern ist eine regionale Sektion des Schweiz. Verbands Medizinischer PraxisFachpersonen (SVA) in der Form eines Vereins gemäss
STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.
STATUTEN 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1.1 Unter dem Namen Elternkreis Kallnach/Niederried besteht gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Kallnach ein Verein. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.