Augsburg, Nr. 29

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1 Augsburg, Nr. 29 Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung 43. Sitzung des Bauausschusses Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Fischach-Langenneufnach Grundschule, Landkreis Augsburg, für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Fischach-Langenneufnach Mittelschule, Landkreis Augsburg, für das Haushaltsjahr 2018 Verlust eines Sparkassenbuches 26. Sitzung des Ausschusses für Personal, EDV und Organisation Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. 1. Änderungssatzung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben- Mitte A.d.ö.R. vom Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung an Firma Projekt Stadtbergen-Süd GmbH & Co. KG Bergstr Stadtbergen 1.1 Die beiden Treppenhäuser dürfen die nördliche Baugrenze jeweils auf einer Länge von 3,285 m um 2,41 m überschreiten. 1.2 Die zulässige Grundfläche von 205 m² je Haus darf durch die Treppenhäuser jeweils um ca. 7,92 m² überschritten werden. 2. Von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO wird folgende Abweichung zugelassen: 2.1 Die Tiefe der Abstandsfläche vor der östlichen Außenwand von Haus 1 und vor der westlichen Außenwand von Haus 2 darf mit einer Länge von 9,50 m jeweils 2,50 m anstelle der erforderlichen 10,765 m betragen. Das Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, hat mit Bescheid vom Az.Nr BA-110 folgende Baugenehmigung erlassen: Die Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (22 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 878/53 der Gemarkung Stadtbergen entsprechend den mit dem Genehmigungsvermerk vom versehenen Bauvorlagen wird erteilt. 1. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes S 53 "Fryar Circle" der Stadt Stadtbergen werden folgende Befreiungen erteilt: 1.3 Die zulässige Geschossfläche von 615 m² je Haus darf durch die Treppenhäuser um jeweils ca. 23,76 m² überschritten werden. 1.4 Die Eingangsüberdachungen dürfen mit einer Länge von insgesamt 7,58 m über Eck ausgeführt werden, anstatt mit der maximal zulässigen Länge von 2,20 m. 1.5 Die Gauben dürfen mit einer Breite von 1,80 m anstatt der zulässigen 1,20 m und einem Abstand zum Ortgang von 2,28 m anstatt 4 m ausgeführt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg Postfachanschrift: Postfach , Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. 71

2 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens, hat keine aufschiebende Wirkung ( 212 a BauGB -Baugesetzbuch-). Beim Landratsamt Augsburg kann jedoch nach 80 Abs. 4 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung oder beim Verwaltungsgericht Augsburg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden. Hinweis zur Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung die Zustellung des obengenannten Baugenehmigungsbescheides an die betroffenen Nachbarn i. S. von Art. 66 Abs. 1 S. 6 BayBO ersetzt wird; die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 S. 6 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können zu den üblichen Geschäftszeiten beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, Augsburg, eingesehen werden. Augsburg, den Sitzung des Bauausschusses Öffentliche Sitzung: 1. Tiefbau: Kr. A30 OV Schwabmünchen - Graben; Verbreiterung und Oberbauverstärkung einschließlich Rad- und Gehweg und Ingenieurbauwerke; Vorstellung und Zustimmung zur Vorplanung Referent von SteinbacherConsult Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG 2. Tiefbau: Kr. A5 Rad- und Gehweg Bonstetten - St (Peterhof); Zustimmung zum RE-Entwurf 3. Tiefbau: Kr. A28 Sanierung Wertachbrücke Wehringen; Vorstellung und Zustimmung zum Sanierungskonzept 4. Tiefbau: Kr. A6 DB Brücke Anried - Rad- und Gehweg Lkr-Gz - St 2027 bei Dinkelscherben Mitteilung Sachstandsabfrage beteiligter Kommunen 5. Hochbau: Schullandheim Dinkelscherben Generalsanierung mit Erweiterung Sanierung Turnhalle im Zuge der Generalsanierung 6. Hochbau: Helen-Keller-Schule Dinkelscherben Vorstellung Machbarkeitsstudie Referent: Herr Lattke von Lattke Architekten 7. Hochbau: Gymnasium Diedorf Errichtung Überdachung Fahrradstellplätze 8. Hochbau: Verwaltungsgebäude Landratsamt Sanierung kleiner Sitzungssaal Verschiedenes Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung an Herrn Afrim Thaqi Ludwig-Hermann-Str Gersthofen Das Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, hat mit Bescheid vom Az.Nr BA-110 folgende Baugenehmigung erlassen: Die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung (Feinkost in ein Gäste-Apartment) auf dem Grundstück Fl.Nr. 175 der Gemarkung Gersthofen entsprechend den mit dem Genehmigungsvermerk vom versehenen Bauvorlagen wird erteilt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg Postfachanschrift: Postfach , Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Die nächste Sitzung findet statt am Montag, den um 09:00 Uhr im Landratsamt Augsburg, Großer Sitzungssaal 184, 1. Stock 10. Wünsche und Anfragen Augsburg, Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Tagesordnung: 72

3 Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens, hat keine aufschiebende Wirkung ( 212 a BauGB -Baugesetzbuch-). Beim Landratsamt Augsburg kann jedoch nach 80 Abs. 4 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung oder beim Verwaltungsgericht Augsburg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden. Hinweis zur Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung die Zustellung des obengenannten Baugenehmigungsbescheides an die betroffenen Nachbarn i. S. von Art. 66 Abs. 1 S. 6 BayBO ersetzt wird; die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 S. 6 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können zu den üblichen Geschäftszeiten beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, Augsburg, eingesehen werden. Augsburg, den Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung an Herrn Marlon S. Das Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, hat mit Bescheid vom Az.Nr IS-160 folgende Baugenehmigung erlassen: ABWEICHUNG ABSTANDSFLÄCHEN 1. Von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO wird folgende Abweichung zugelassen: Die nördliche und südliche Abstandsfläche der 3 m tiefen Terrassenüberdachung darf 0,00 m statt der erforderlichen jeweils 3,00 m zu den Grundstücken Fl.Nr. 390/364 und 390/356 der Gemarkung Königsbrunn betragen. ABWEICHUNGEN BRANDSCHUTZ 2. Von Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO wird folgende Abweichung zugelassen: Die Terrassenüberdachung darf an den Grundstücksgrenzen ohne Gebäudeabschlusswand in Brandwandqualität errichtet werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg Postfachanschrift: Postfach , Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens, hat keine aufschiebende Wirkung ( 212 a BauGB -Baugesetzbuch-). Beim Landratsamt Augsburg kann jedoch nach 80 Abs. 4 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung oder beim Verwaltungsgericht Augsburg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden. Hinweis zur Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung die Zustellung des obengenannten Baugenehmigungsbescheides an die betroffenen Nachbarn i. S. von Art. 66 Abs. 1 S. 6 BayBO ersetzt wird; die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 S. 6 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können zu den üblichen Geschäftszeiten beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, Augsburg, eingesehen werden. Augsburg, den Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Fischach-Langenneufnach Grundschule, Landkreis Augsburg, für das Haushaltsjahr 2018 I. Siehe Anlage 1 II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie Art. 117, 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom genehmigt bzw. gewürdigt. Der Haushaltsplan ist vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Marktes Fischach, Hauptstraße 16, Fischach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf. Augsburg, den Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Fischach-Langenneufnach Mittelschule, 73

4 Landkreis Augsburg, für das Haushaltsjahr 2018 I. Siehe Anlage 2 II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie Art. 117, 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom genehmigt bzw. gewürdigt. Der Haushaltsplan ist vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Marktes Fischach, Hauptstraße 16, Fischach innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf. Augsburg, den Verlust eines Sparkassenbuches In den Räumen der Kreissparkasse Augsburg, Martin-Luther-Platz 5, Augsburg, ist das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr veröffentlicht. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten anzumelden. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Augsburg, den Sitzung des Ausschusses für Personal, EDV und Organisation Die nächste Sitzung findet statt am Montag, den um 14:30 Uhr im Landratsamt Augsburg, Großer Sitzungssaal 184, 1. Stock Öffentliche Sitzung: Tagesordnung: 2. Verschiedenes 3. Wünsche und Anfragen Augsburg, den Einführung eines Antragsmanagements Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. 1. Änderungssatzung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. vom Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung vom die 1. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung beschlossen. vom Grund dafür ist die Aufnahme der Gemeinde Heretsried (Landkreis Augsburg) als neues Mitglied. Die Trägerkommunen des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. haben der Aufnahme der Gemeinde Heretsried zugestimmt. Das Landratsamt Augsburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 KommZG) gemäß Art. 50 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 KommZG die Änderung der Unternehmenssatzung in seinem Amtsblatt amtlich bekannt. Siehe Anlage 3 Augsburg, den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) Wesentliche Änderung des Elektrostahlund Warmwalzwerkes durch Versetzung zweier Pufferbehälter mit Neuerrichtung eines Pumpenhauses, auf der Flur-Nr. 707 der Gemarkung Herbertshofen, Marktgemeinde Meitingen. Feststellung und Prüfung nach den 5, 9 und 7 UVPG Bekanntmachung des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß 5 Abs. 2 UVPG Die Lech-Stahlwerke GmbH, hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Elektrostahl- und Warmwalzwerkes zur Versetzung zweier Pufferbehälter mit Neuerrichtung eines Pumpenhauses, auf der Flur-Nr. 707 der Gemarkung Herbertshofen, Marktgemeinde Meitingen, beantragt. Die Lech-Stahlwerke GmbH betreibt am Standort Meitingen, Industriestraße 1, ein immissionsschutzrechtlich genehmigtes Elektrostahl- und Warmwalzwerk. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen mit einer Schmelzkapazität von 2,5 t Roheisen o- der Stahl je Stunde oder mehr sowie der Betrieb einer Anlage zur Umformung von Stahl durch Warmwalzen ist den Ziffern und 3.6 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 jeweils mit "A" gekennzeichnet. Das Landratsamt Augsburg hatte im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens aufgrund einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Änderungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Für das geplante Vorhaben war deshalb vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend den 9 Abs. 3 und 4 i.v.m. 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die all- 74

5 gemeine Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die beteiligten Fachbehörden kamen bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die geplanten Maßnahmen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben können, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Somit ist für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben; sie ist nicht selbständig anfechtbar ( 5 Abs. 2 und 3 UVPG). Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht: Die beantragte Änderung umfasst die Versetzung zweier bestehender Pufferspeicher um ca. 15 m nach Norden und die Errichtung eines neuen Pumpenhauses in unmittelbarer Nähe. Das bestehende Pumpenhaus wird nicht weiter genutzt und demontiert. Mit dem Vorhaben ist keine Änderung der Ausdehnung des Werksgeländes verbunden. Die Pufferbehälter sollen weder in Ausführung noch im Nutzvolumen verändert werden und dienen weiterhin wie bisher der Zusatz- bzw. Frischwasserversorgung auf dem Werksgelände. Das neue Pumpenhaus soll mit Sandwichkassetten mit Mineralwollkern mit einer Stärke von 80 mm ausgeführt werden, so dass eine geringere Schallemission der Anlage zu verzeichnen ist. Bauplanungsrechtlich ist das Werksgelände als Industriegebiet ausgewiesen und als solches genutzt. Im südöstlichen Bereich des Werksgeländes werden derzeit zwei Pufferbehälter vorgehalten, die innerhalb des Werksgeländes um ca.15 m nach Norden versetzt werden sollen. Das Vorhaben ist ausreichend weit von den im UVPG, Anlage 3, Ziffer 2. genannten Schutzkriterien am Standort (zum Beispiel Naturschutzgebiete, Naturdenkma ler etc.) entfernt. Zusammenfassend ist eine Beeinträchtigung der Immissionssituation mit Auswirkungen auf die Schutzgüter ist nicht zu erwarten. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen oder das Landschaftsbild sind nicht erkennbar. Augsburg, den Martin Sailer Landrat Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Luft. Im bestimmungsgemäßen Betrieb werden die Lärmemissionen im Vergleich zum alten Pumpenhaus geringfügig reduziert. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser. Es sind keine gefährlichen Stoffe vorhanden, die die Mengenschwellen der Störfallverordnung erreichen oder überschreiten. Durch das Vorhaben werden keine Schutzgebietstypen nach dem Naturschutzgesetz belastet bzw. beeinträchtigt. Es besteht im Vergleich zum bisherigen Betrieb kein erhöhtes Unfallrisiko. 75

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