Nationales Regelwerk. für die ARBEITSREITWEISE ÖSTERREICH (WORKING EQUITATION)
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- Judith Becker
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1 ARBEITSKREIS WORKING EQUITATION AUSTRIA (WEA) Nationales Regelwerk für die ARBEITSREITWEISE ÖSTERREICH (WORKING EQUITATION)
2 OFFIZIELLES REGELWERK FÜR DIE ARBEITSREITWEISE IN ÖSTERREICH Dieses Regelwerk tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Das Regelwerk und/oder seine Anhänge können bei Bedarf ergänzt oder geändert werden. Außerdem kann seine Gültigkeit verlängert werden. VORSTELLUNG DER DISZIPLIN Die Disziplin der Working Equitation wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Reitweisen zu fördern, die in den verschiedenen Ländern praktiziert werden, in denen das Pferd in der Landwirtschaft verwendet wird oder wurde. Damit wird beabsichtigt, nicht nur die Reitweise jedes Landes, sondern auch die verschiedenen Traditionen, Reitkleidungen, Sättel und Zaumzeuge, die Bestandteil des Kulturgutes jeder Nation sind, zu erhalten. Durch Übertragung der Ermächtigten der WAWE (World Association for Working Equitation) ist WEA (Arbeitskreis Working Equitation Austria) für die Koordination und Regelung dieser Disziplin in Österreich zuständig. Er ist für die Disziplin und insbesondere für ihre Organisation und Verwaltung, für die Änderungen des offiziellen Regelwerks, für die Berufung und Akkreditierung der Richter, sowie für die Erstellung eines nationalen Terminkalenders verantwortlich. WEA ist auch verantwortlich und befugt, nach Absprache mit den Reitern, die Auswahl des Nationaltrainers und des Mannschaftschefs vorzunehmen. Gemeinsam sind sie dann dafür verantwortlich, die erforderlichen restlichen technischen Mitarbeiter zu nominieren und die Sportler auszuwählen, die die Nationalmannschaft bilden, die an den internationalen Wettbewerben der Disziplin teilnehmen wird. Dieses Regelwerk definiert die Regeln, nach denen diese Disziplin auszutragen ist. GLIEDERUNG: 1. Allgemeines 2. Offizielle Organe und Personen 3. Die Prüfungen der Working Equitation 4. Rinderarbeit 5. Anhänge 2
3 1. ALLGEMEINES Jeder Wettbewerb der Working Equitation besteht in der Regel aus bis zu vier unterschiedlichen Einzelprüfungen, wobei das Endergebnis die Summe der Punkte ist, die in jeder dieser bis zu vier Einzelprüfungen erhalten wurden. Die Prüfungen sind: Dressur, Trail, Speed Trail und Rinderarbeit. Für Reiter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht Helmpflicht in allen Teilbewerben, sowie Rückenprotektorpflicht in Trail, Speed Trail und Rinderarbeit TURNIERE und TURNIERTEILNAHME Die Termine für diese Veranstaltungen gehen aus dem nationalen Terminkalender hervor, der jedes Jahr spätestens im März erstellt und unter veröffentlicht wird. Veranstalter, die Turniere unter dem Titel Working Equitation austragen wollen sind herzlich eingeladen, die Organisation ihrer Veranstaltung mit der WEA zu planen bzw. durchzusprechen! Alle Pferde die an Working Equitation Turnieren teilnehmen, müssen beim OEPS als Turnierpferd registriert werden. Sämtliche Informationen sind unter Menüpunkt Pferdepässe und Registrierung zu finden. Die Kopfnummer wird auf den Turnieren NICHT montiert oder verwendet und muss daher nicht bestellt werden. Diese Regelung gilt nur für österreichische Turnierteilnehmer! Jene Reiter/Pferdepaare die bis auf noch keinem Turnier teilgenommen haben, müssen einen Trailkurs bei einem qualifizierten Reiter oder Trainer besucht haben und diese Teilnahme auch nachweisen können. Hierfür reicht ein Schriftstück mit Ort, Datum und Name von Reitstall und Trainer. Dieses Formular steht auf zum Download. Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass vor allem Einsteiger und deren Pferde auf einem Turnier überfordert werden. Sollte es keine Möglichkeit geben, einen Trailkurs zu besuchen genügt auch eine kurze Videoaufnahme die zumindest die Hindernisse Sidepass (Bodenstange), Glocke, Sprung und Tor zeigen WEA MASTER TURNIER ÖSTERREICHISCHE MEISTERSCHAFT- DIE SICHTUNGSTURNIERE FÜR EUROPA- UND WELTCHAMPIONATE Die WEA Master Turniere werden mindestens einmal jährlich ausgetragen, wenn möglich und nötig auch öfter. Sie sind weitestgehend den Regeln der WAWE angelehnt und dienen den Verantwortlichen dazu, die Nationalmannschaft auszuwählen und die Turnierdisziplin Working Equitation einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Ebenso sollen die WEA Master Turniere allen Pferderassen und Reitern jeder Stilrichtung die Möglichkeit bieten, sich innerhalb einer klaren Turnierdisziplin sportlich und fair miteinander zu messen. 3
4 Sie OFFIZIELLES REGELWERK FÜR DIE ARBEITSREITWEISE ÖSTERREICH Österreichische Meisterschaften werden erst bei mehr als 4 Teilnehmern in der Master Klasse ausgetragen. QUALIFIKATION FÜR WELT- und EUROPAMEISTERSCHAFTEN Die Grundbedingung um für die Qualifikation obiger Meisterschaften in Frage zu kommen ist das Erreichen von MINDESTENS 60% in der Dressur der Master Klasse. Dieses Ergebnis muss entweder auf einem Sichtungsturnier, das von der WEA veranstaltet oder freigegeben wird oder gleichwertig besetztem Turnier, welches von zumindest einem internationalen Richter gerichtet wird, erzielt werden. Das Erzielen eines Ergebnisses von 60% ist KEINE automatische Nominierung, diese obliegt der WEA in Absprache mit dem OEPS und dem Bundestrainer (falls vorhanden) INOFFIZIELLE PRÜFUNGEN a) Als sonstige Turniere werden alle Wettbewerbe erachtet, die außerhalb der WEA Master Turniere organisiert werden und auf die die Vorschriften der vorstehenden Artikel nicht alle zutreffen müssen. b) Die Veranstalter werden sie weitestgehend im Einklang mit diesem Regelwerk austragen. Sie können jedoch die folgenden besonderen Merkmale haben: können einer einzigen Klasse vorbehalten sein ( z. B. Einsteiger od. Fortgeschrittene); Nicht alle Prüfungen (meist ohne Rinderarbeit) werden ausgetragen (Derby), Sie haben eine Anzahl von Richtern und Offiziellen, die geringer ist als die Mindestzahlen, die in diesem Regelwerk festgelegt sind KLASSEN In der Working Equitation gibt es bis auf weiteres 4 Klassen: Einsteigerklasse Mittlere Klasse Fortgeschrittene Master Klasse. Jugendwertung: In den Klassen Einsteiger, Mittlere Klasse und Fortgeschrittene werden jugendliche Reiter bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gesondert gewertet. Erziehungsberechtigte übernehmen bei Nennung des Teilnehmers die Verantwortung. 4
5 Helm- und Rückenprotektorpflicht siehe 1. Allgemeines Speed Trail und Rinderarbeit dürfen nur nach Freigabe des Richterkollegiums bzw. nach positiver Beendigung von Dressur und Trail bestritten werden. Größe, Alter und Rasse der Pferde sind unerheblich, es zählt lediglich das Alter des Teilnehmers. Alle jugendlichen Teilnehmer müssen bei Turnierbeginn eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form in der Meldestelle abgeben. Dieses Formular wird auf online gestellt EINSTEIGERKLASSE a) Für Pferde die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 4 Jahre alt sind. b) Ist den Paaren (Reiter/Pferd) vorbehalten, die sich selbst als Anfänger oder Einsteiger in dieser Turnierdisziplin einschätzen. c) Pferd/Reiterpaare, die mehr als zwei Turniersaisonen hintereinander bei zwei oder mehr Turnieren pro Jahr, unter den ersten 3 Plätzen der Gesamtwertung klassiert waren steigen automatisch in die mittlere Klasse auf. Somit wird gewährleistet, dass erfolgreiche Paare weiterrücken und Neueinsteiger ebenfalls gewinnen können. Pferd/Reiterpaare die aus der Einsteigerklasse aufsteigen, sind in dieser Klasse nicht mehr startberechtigt. d) Die Turnierleitung behält sich vor, in Absprache mit der WEA und der Jury Ummeldungen vorzunehmen und dies rechtzeitig dem Reiter/ Eigentümer mitzuteilen. e) Die Zügelführung ist immer beidhändig. f) Erlaubte Gebisse: Wasser- und Olivenkopftrense einfach oder doppelt gebrochen aus Metall oder Kunststoff, Snaffle Bit einfach oder doppelt gebrochen. Die Richter, oder deren ernannte Richter-Assistenten, dürfen JEDERZEIT Gebisskontrollen durchführen, das Nichteinhalten der erlaubten Gebisse führt zur Disqualifikation des Pferd/Reiterpaares. Die Disqualifikation kann nur von den Richtern ausgesprochen werden. g) Stilreine, traditionsgerechte Kleidung und /oder Zäumung ist nicht erforderlich aber gewünscht. (gedeckte Farben!) h) Gerte bis 110 cm und Sporen (Kugelkopf oder abgerundet) sind erlaubt i) Der Dressurtrail wird im Trab geritten, wird der Trab ausgesessen geritten wird dadurch eine bessere Bewertung erzielt MITTLERE KLASSE a) Für Pferde die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 4 Jahre alt sind. 5
6 b) Erlaubte Gebisse: Wasser- oder Olivenkopftrense einfach oder doppelt gebrochen aus Metall oder Kunststoff Pelham Stange, einfach oder doppelt gebrochen aus Metall oder Kunststoff, Länge Unterbaum max. 7 cm mit zwei Paar Zügeln Kimblewick (Springkandare) Snaffle Bit einfach oder doppelt gebrochen Snaffle Bit mit Shanks einfach oder doppelt gebrochen, Länge der Shanks max. 10 cm mit 2 Paar Zügeln Die Richter, oder deren ernannte Richter-Assistenten, dürfen JEDERZEIT Gebisskontrollen durchführen, das Nichteinhalten der erlaubten Gebisse führt zur Disqualifikation des Pferd/Reiterpaares. Die Disqualifikation kann nur von den Richtern ausgesprochen werden. c) Stilreine, traditionsgerechte Kleidung und/oder Zäumung ist nicht erforderlich aber erwünscht d) Gerte bis 120cm und Sporen sind erlaubt e) Der Dressurtrail wird im Galopp, mit einfachen Galoppwechseln geritten. f) Die Pferde und Reiter können in mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren in dieser Klasse starten. g) Die Zügelführung ist immer beidhändig FORTGESCHRITTENE a) Für Pferde die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 5 Jahre alt sind. b) Die Pferde und Reiter können in mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren in dieser Klasse starten. Der Aufstieg in die Master Klasse ist erst nach positiver Absolvierung der Dressur mit einem Ergebnis von mehr als 60% möglich. c) Erlaubte Gebisse: Pelham Stange, einfach oder doppelt gebrochen aus Metall oder Kunststoff, Länge Unterbaum max. 7 cm, mit zwei Paar Zügeln Dressurkandare plus Unterlegtrense mit zwei Paar Zügeln, Länge Unterbaum max. 10 cm Zügelführung sequentiell auch einhändig erlaubt Snaffle Bit mit Shanks einfach oder doppelt gebrochen, Länge der Shanks max. 10 cm mit 2 Paar Zügeln Western- oder spanische Kandare blank mit 2 Paar Zügeln, Länge Unterbaum max. 10 cm Die Richter, oder deren ernannte Richter-Assistenten, dürfen JEDERZEIT Gebisskontrollen durchführen, das Nichteinhalten der erlaubten Gebisse führt zur Disqualifikation des Pferd/Reiterpaares. Die Disqualifikation kann nur von den Richtern ausgesprochen werden. d) Sporen sind erlaubt, Gerte nicht. e) Stilreine, traditionsgerechte Kleidung und/oder Zäumung ist erwünscht 6
7 f) Die Zügelführung ist beidhändig g)pferd/reiterpaare die bereits in der Fortgeschrittenen Klasse gestartet sind, dürfen in keine schwächere Klasse mehr absteigen. Sollte ein Korrektur Ritt in der mittleren Klasse nötig sein, ist dies mit dem Veranstalter abzuklären. Die Einsteiger Klasse bleibt für diese Paare jedoch gesperrt MASTER KLASSE h) Für Pferde die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 6 Jahre alt sind. i) Klasse, die Reitern mit einem Mindestalter von 16 Jahren vorbehalten ist, und die sehr geübt sind j) Die Reiter dieser Klasse können auf Pferden antreten, die vorher an Turnieren der Working Equitation teilgenommen haben, auch solche, die in der Offene Klasse oder Master an nationalen Wettbewerben unter anderen Reiter/n bereits teilgenommen haben, auch außerhalb Österreichs k) In dieser Klasse wird bei mehr als 4 Startern die österreichische Meisterschaft ausgetragen. l) Als mögliche Zäumungen kommen in Frage: - Blanke Kandare- einhändig, Länge Unterbaum max. 12cm Die Richter, oder deren ernannte Richter-Assistenten, dürfen JEDERZEIT Gebisskontrollen durchführen, das Nichteinhalten der erlaubten Gebisse führt zur Disqualifikation des Pferd/Reiterpaares. Die Disqualifikation kann nur von den Richtern ausgesprochen werden. m) In dieser Klasse müssen die Zügel in einer Hand geführt werden. Den Reitern steht es frei, in welcher Hand sie die Zügel führen. Auf den Einsatz der zweiten Hand vor der Zügelhand steht die Disqualifikation. Auch für das mehrmalige, so genannte Abklopfen oder Berühren am Hals oder an anderer Stelle am Pferd mit der freien Hand. n) Reiter deren freie Hand die Zügel vor der Zügelhand berühren oder die sie in jedweder Form zur Hilfe nehmen, werden disqualifiziert. Jede Anpassung der Zügellänge mit der freien Hand muss eine momentane, kurzfristige Handlung bleiben. o) Zwischen den einzelnen Zügeln dürfen maximal zwei Finger einer Hand liegen. p) Sporen sind erlaubt, Gerte nicht. q) Stilreine, traditionsgerechte Kleidung und/oder Zäumung ist erwünscht. r) Pferd/Reiterpaare die bereits in der Master Klasse gestartet sind, dürfen in keine schwächere Klasse mehr absteigen. Sollte ein Korrektur Ritt in der Fortgeschrittenen Klasse nötig sein, ist dies mit dem Veranstalter abzuklären. Die Klassen Einsteiger und mittlere Klasse bleiben für diese Paare jedoch gesperrt. 7
8 1.3. PFERDE a) EINSTEIGERKLASSE + MITTLERE KLASSE - Tiere jeder Reitpferderasse beider Geschlechter ab dem Alter von 4 Jahren, die über einen gültigen Pferdepass des Herkunftslandes oder aus Österreich verfügen. b) FORTGESCHRITTENE - Tiere jeder Reitpferderasse beider Geschlechter ab dem Alter von 5 Jahren, die über einen gültigen Pferdepass des Herkunftslands oder aus Österreich verfügen. c) MASTER KLASSE - Tiere jeder Reitpferderasse beider Geschlechter ab dem Alter von 6 Jahren, die über einen gültigen Pferdepass des Herkunftslandes oder aus Österreich verfügen d) JUNIOREN - Tiere jeder Reitpferderasse, beider Geschlechter, mit einem Alter von 4 Jahren oder mehr, die über einen gültigen Pferdepass des Herkunftslandes oder aus Österreich verfügen IDENTIFIKATIONSDOKUMENT FÜR PFERDE a) Der Pferdepass muss immer dann vorgelegt werden, wenn ein Wettbewerbsfunktionär dies während des Turniers verlangt. Die Mitnahme des Pferdepasses ist Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier. b) Aus dem Dokument haben die Identifikation des Pferdes, eine schriftliche und graphische Beschreibung sowie der ordnungsgemäß ausgeführte Impfplan des Pferdes hervorzugehen (Absatz ). c) Dieses Dokument kann vorübergehend von der Organisation einbehalten werden, insbesondere vom Betreten bis zum Verlassen des Turnierplatzes durch die Pferde Impfplan Ein Impfplan wird nur als ordnungsgemäß erachtet, wenn er die Richtlinien Österreichs und der EU erfüllt NENNUNGEN NENNUNGEN a) Nennungen und Meldungen sind stets schriftlich einzureichen. b) Jedes Pferd kann nur für maximal eine Klasse angemeldet werden. 8
9 c) Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Abschluss einer Versicherung. Der Veranstalter haftet keinesfalls für Unfälle der Teilnehmer und/ oder ihrer Pferde während der Turnierzeiträume (der Turnierzeitraum beginnt am Tag vor dem Wettbewerb und endet am Tag nach dem Wettbewerb). Für jedes teilnehmende Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein DOPING a) Zu jedem Zeitpunkt eines Wettbewerbs kann durch Losentscheid oder direkte Anweisung des Vorsitzenden der Jury ein Dopingtest bei jedem Paar (Pferd und/oder Reiter) durchgeführt werden. b) Der Test kann durch eine Urin- oder Blutanalyse durchgeführt werden, und die Entnahme der Proben erfolgt immer durch zu diesem Zweck zugelassene Personen, in der Regel den Turnierveterinär. c) Als Dopingmittel für Pferde werden alle Mittel erachtet, die von der FN und FEI definiert wurden. Als Dopingmittel für Reiter werden alle Mittel erachtet, die vom Sportinstitut / Sportmedizinische Abteilung und vom Internationalen Olympischen Komitee definiert wurden. d) Falls die Tests positiv bestätigt werden, werden dem Pferd- Reiter- Paar die Strafen auferlegt, die gemäß der geltenden Gesetze und der sportlichen Richtlinien der FN, FEI und des Sportinstituts anzuwenden sind KLEIDUNG, ZAUMZEUG und SATTEL a) Die Pferd-Reiter-Paare müssen die Mindestanforderung für die Reitkleidung sowie die Zäumung und die zur Verwendung kommenden Sättel und Gebisse einhalten, bzw. beachten. Anderenfalls können Sie nicht am Turnier teilnehmen. Diese sind: dunkle Hose, dunkle Stiefel oder Stiefeletten + Chaps, Reitweste/Gilet/Sakko/Blazer passend zum Stil des Pferdes und der Ausrüstung. Oberbekleidung Damen: (helle) Bluse langarm, Oberbekleidung Herren: Hemd langarm. Kopfbedeckung Hut oder Helm. b) Sättel vom Typ Englisch, Iberisch oder Western sind passend zur restlichen Ausrüstung erlaubt. c) Zäumungen vom Typ Englisch, Iberisch oder Western passend zu Sattel und Ausrüstung. d) Die Verwendung von Kleidungsstücken oder von Verzierungen, Sätteln und Zäumungen, die anderen Reitkulturen angehören, bzw. diesen zugeordnet werden können, sind mittelfristig (ab 2012) bei Reitern, die in der Master Klasse starten, nicht mehr erwünscht. e) Es obliegt der Jury dies zu beurteilen und den Reiter zu ermahnen. f) Gebisse laut Ausschreibung der einzelnen Klassen siehe Klassen. g) Die Zäumungen entsprechen dem Reglement der FN/FEI bis auf folgende Besonderheiten: Ein Kehlriemen ist nicht erforderlich Ein separates Reithalfter ist nicht erforderlich bei Kandare/Unterlegtrense oder blanker 9
10 Kandare, bei Zäumungen auf Trense jedoch Pflicht h) Nasenriemen und Reithalfter bestehen immer nur aus Leder oder einem ähnlich weichen Material. i) Gebisse entsprechen dem Reglement der FN/FEI bis auf folgende Besonderheiten: Der Mindestdurchmesser der Gebissstangen ist 12 mm Pelham und ähnliche Gebisse bei denen auf Höhe der Gebisstange ein zweites Zügelpaar angebracht werden kann, sind erlaubt, dürfen jedoch nicht mit einem sogenannten Pelhamriemen oder ähnlichem verwendet werden Die Maximallänge der Unterbäume bzw. Anzüge bei Kandaren und diversen Gebissen ist der Ausschreibung der einzelnen Klassen zu entnehmen. Siehe Klassen j) Rückenprotektoren sind erlaubt. Polsterungen der Kinnkette und Gummi-Elemente an den Gebissen sind erlaubt, wenn sie unauffällig sind. k) FLIEGENSCHUTZ: Pferde dürfen bei Freiluft-Turnieren mit einem Fliegenschutz (Fliegenhaube) geritten werden. Bei Hallenveranstaltungen oder einzelnen Bewerben in einer Halle ist dieser Fliegenschutz NICHT ERLAUBT! Die Fliegenhauben müssen farblich passend zum Pferd und in dezenten Farben gehalten werden (schwarz, dunkel- oder hellbraun, grau und weiss). l) Für die Prüfungen sind außerdem folgende Besonderheiten bezüglich der Ausrüstung für Pferde festgelegt: Für jugendliche Reiter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht generell Helmpflicht sowie Rückenprotektorpflicht in Trail, Speed Trail und Rinderarbeit. Kleidung: Kopfbedeckung, weißes Hemd/ Bluse, Weste und Hose in gedeckten Farben, Stiefel oder Stiefeletten und Chaps. In allen Teilprüfungen sind Gamaschen und Bandagen in braun und schwarz sowie Hufglocken erlaubt. International sind die Regeln abweichend! 1.7. REGELN AUF DEM ABREITEPLATZ a) Auf dem Abreiteplatz wärmen die Reiter ihre Pferde auf, bevor sie in die Prüfung starten und reiten sie nach der Prüfung wieder ab. b) Der Abreiteplatz und seine Verwendung können vom Kommissar für den Abreiteplatz oder von einer entsprechenden Kommission überwacht werden. Insbesondere der sportlich korrekte Umgang mit dem Pferd ist einzuhalten. Das schließt den fortwährenden Einsatz der Gerte, Sporen und andern Mitteln aus und kann bei Missachtung zur Disqualifikation des Ausübenden führen. Jede Art von sogenannten Hilfszügeln ist auf dem gesamten Turniergelände verboten. c) Alle Teilnehmer haben die Pflicht, den Kommissar für den Abreiteplatz höflich und respektvoll 10
11 zu behandeln und müssen sich auf Aufforderung jederzeit zu ihm begeben. d) Mit Ausnahme des Trainers der Teilnehmer oder den Pflegern der Pferde, die gerade abgeritten werden sowie einem weiteren Helfer pro Pferd ist der Aufenthalt allen weiteren Personen/Zusehern untersagt. e) Der Abreiteplatz ist ein Bereich zum Aufwärmen und Konzentrieren. Daher haben die Teilnehmer, die die Prüfung bereits hinter sich haben, die Teilnehmer zu respektieren, die noch nicht gestartet sind. Jegliche Behinderung ist nicht erlaubt! f) Die Nichterfüllung der vorstehend festgelegten Normen führt unverzüglich zu einer Mitteilung des Kommissars für den Abreiteplatz an den Vorsitzenden der Jury und/oder den Prüfungsbeauftragten. Nach mehrmaligem Verweis obliegt es der Jury in Absprache mit dem Veranstalter einen Teilnehmer vom Turnier auszuschliessen. 2. OFFIZIELLE ORGANE UND PERSONEN a) Als offizielle Vertreter der Prüfungen werden alle juristischen oder natürlichen Personen erachtet, die über Rechte und Pflichten gemäß der ausgeübten Funktion verfügen, wobei diese Funktion direkt oder indirekt mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen kann. b) All diese offiziellen Vertreter unterliegen bei der Ausübung ihrer Funktionen diesem Nationalen Regelwerk ORGANISATIONSKOMISSIONEN Als Organisationskommissionen (OK) werden alle Organisationen erachtet, die ein Turnier ausrichten PFLICHTEN UND VERPFLICHTUNGEN a) Alle OKs haben die Pflicht, bei der Veranstaltung von Prüfungen für gute technische, sportliche und menschliche Bedingungen gemäß den Bestimmungen zu sorgen. b) Getroffene Vereinbarungen müssen eingehalten werden RICHTER a) Als Richter werden alle natürlichen Personen erachtet, die von der WAWE und der WEA als solche benannt werden. b) Eine Gruppe von Richtern wird als Jury bezeichnet. Den Vorsitz hat der Vorsitzende der Jury, die übrigen Teilnehmer werden als Beisitzer bezeichnet RECHTE 11
12 a) Die Richter werden bei der Ausübung ihres Amtes immer als zuverlässig und unparteiisch erachtet. Die Unparteilichkeit und die Bewertungsmethode jedes Richters dürfen niemals in Frage gestellt werden. b) Die Richter haben das Recht, ihr Amt an einem bequemen und abgeschlossenen Ort auszuüben. c) Während der Prüfungen müssen sie von einem oder zwei Sekretären/Helfern unterstützt werden. d) Sie genießen die definierten Vorrechte ihres Amtes PFLICHTEN UND VERPFLICHTUNGEN a) Alle Richter und besonders der Vorsitzende der Jury haben die Verpflichtung, für die exakte Einhaltung dieses Regelwerks zu sorgen und besonders die vorgeschriebene Zäumung, sonstige Ausrüstung des Pferdes und die Kleidung der Reiter zu beachten. b) Der Vorsitzende der Jury ist die höchste Autorität des Wettbewerbs. Ihm obliegt es, für die Erfüllung der technischen und sportlichen Bedingungen und für einen guten Ablauf der Prüfungen zu sorgen. c) Der Vorsitzende der Jury hat alle Beschwerden der Teilnehmer anzunehmen, sie zu bearbeiten und sein endgültiges Urteil abzugeben AUFENTHALTSORT a) Während der Bewertung der Prüfungen haben sich die Richter an einem Ort aufzuhalten, der sich so gut wie möglich zwischen Parcours und Tribünen einfügt. b) Bei der Dressurprüfung werden die Richtertische am Kopfende des Vierecks, gegenüber dem Punkt aufgestellt, an dem eingeritten wird, wobei der Tisch des Vorsitzenden der Jury sich in der Mitte der anderen Tische befindet. Die Tische sollen immer, wenn es möglich ist, in einem Abstand von 2 bis 5 Metern zum Viereck aufgestellt werden. Gemäß der von der FEI für die Dressur festgelegten Bezeichnung der einzelnen Bahnpunkte durch Buchstaben besetzen die Richter der Jury die Tische folgendermaßen: der Vorsitzende der Jury bei C (Mitte kurze Seite) und die Beisitzer sitzen gemäß ihres Dienstalters bei H (rechts), M (links), E (rechts, Mitte lange Seite) und B (links, Mitte lange Seite). c) Bei der Trailprüfung befindet sich der Richter auf dem Platz, damit er einen Überblick über die zu bewältigenden Aufgaben hat. Hierbei kann er von mehreren Sekretären unterstützt werden. d) Beim Speed Trail befindet sich der Richter auf oder neben dem Reitplatz, die Beisitzer verteilen sich über den Platz und stehen mit dem Vorsitzenden der Jury in direkter Verbindung. e) Bei der Rinderarbeit sitzt der Vorsitzende der Jury am Richtertisch (Sekretariat), die Beisitzer befinden sich rund um den Platz, einer auf Höhe der Grundlinie und stehen mit dem Vorsitzenden der Jury in direktem Kontakt. 12
13 RICHTERLAUFBAHN Kategorien In der Richterlaufbahn gibt es folgende Kategorien: - Anwärter auf das Amt des nationalen Richters - Nationaler Richter - Anwärter auf das Amt des internationalen Richters - Internationaler Richter Es obliegt dem Weltverband (WAWE) Personen als Richter zu ernennen, die mehrere Kurse und Prüfungen abgelegt haben, ohne die nötige Laufzeit als Richteranwärter oder nationaler Richter absolviert zu haben. Grundvoraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mehreren von der WAWE vorgeschriebenen und abgehaltenen Richterlehrgängen, sowie dem Beisitz in der Jury bei mehreren internationalen Turnieren Qualifizierung Zum Anwärter auf das Richteramt Besuchen eines Richterlehrgangs der WAWE. Nachweis von Reitkenntnissen, der Kenntnis des Offiziellen Regelwerks für die Working Equitation und der Fähigkeit zur Bewertung von Prüfungen Zum nationalen Richter Der Bewerber ist seit mindestens einem Jahr Anwärter auf das Amt des nationalen Richters und in mindestens fünf nationalen Prüfungen Mitglied der Jury. Die Teilnahme als Beisitzer der Jury bei einem internationalen Turnier wird empfohlen/erwünscht Zum Anwärter auf das internationale Richteramt und zum internationalen Richter a) Der Bewerber ist seit mindestens zwei Jahren nationaler Richter und war Mitglied der Jury in mindestens zehn Prüfungen b) Er wird von der WEA vorgeschlagen, akzeptiert und von der WAWE freigegeben. c) Internationale Richter müssen mindestens einen Kurs der WAWE besucht haben und auch von dieser Stelle akzeptiert werden TIERARZT Bei allen Prüfungen hat ein Tierarzt für Pferde rufbereit zu sein. Die permanente Anwesenheit 13
14 des Tierarztes wird empfohlen. Er wird vom Veranstalter benannt. Ebenfalls muss ein Hufschmied für Pferde rufbereit sein. Die Tätigkeit des Tierarztes hat im Einklang mit dem Tierärztlichen Regelwerk der FEI ausgeführt zu werden. Außerdem wird folgendes festgelegt: RECHTE Er ist in der Ausübung seiner Aufgaben glaubwürdig und unparteiisch. Seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Beurteilung der medizinischen Fälle darf niemals in Frage gestellt werden. Er genießt die Vorrechte, die für sein Amt vorgesehen sind. Ihm ist ein Ort zur Verfügung zu stellen, an dem er seine Aufgaben unter angemessenen Bedingungen ausführen kann SEKRETÄRE Es gibt zwei Arten von Sekretären: den Generalsekretär für die Prüfung und die Sekretäre der Richter. a) Der Generalsekretär für die Prüfung ist verantwortlich für die Dokumentation, das Stoppen der Zeiten, die Ermittlung der Ergebnisse und der entsprechenden Rangierung während der Prüfungen. Die Funktion des Generalsekretärs lässt sich mit der des Prüfungsbeauftragten vereinbaren. b) Die Sekretäre der Richter gehen dem Richter zur Hand. Sie können von der WEA oder dem Veranstalter ernannt werden bzw vom Richter vorgeschlagen werden RECHTE DES GENERALSEKRETÄRS a) Der Generalsekretär ist in der Ausübung seines Amtes glaubwürdig und unparteiisch. Seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Behandlung der Ergebnisse darf niemals in Frage gestellt werden. b) Er genießt die Vorrechte, die von der WEA für sein Amt vorgesehen sind. c) Ihm ist ein Ort zur Verfügung zu stellen, an dem er seine Aufgaben unter angemessenen Bedingungen ausführen kann PFLICHTEN UND VERPFLICHTUNGEN DES GENERALSEKRETÄRS a) Er arbeitet mit dem/den Richtern und den anwesenden Mitgliedern der WEA zusammen. b) Er ist verantwortlich für den rechtzeitigen Aushang der Startreihenfolge, für die 14
15 Veröffentlichung der Ergebnisse und für die Vorbereitung der Richtermappen. c) Er hat die Pflicht, die von den Richtern vergebenen Noten glaubwürdig festzuhalten und die Zeiten beim Speed Trail und der Rinderarbeit zu nehmen. d) Er hat den Teilnehmern die Prüfungsprotokolle eine Stunde nach Prüfungsende bereit zu legen bzw dafür zu sorgen, dass diese in der Meldestelle aufliegen oder diese nach den Prüfungen acht Tage lang aufzubewahren KOMMISSAR FÜR DEN ABREITEPLATZ / TURNIERPLATZ Der Kommissar für den Abreiteplatz oder die Kommission für den Abreiteplatz (wenn es mehrere Kommissare für den Abreiteplatz gibt) sind Funktionäre, die ernannt werden können RECHTE a) Die Kommissare für den Abreiteplatz sind in der Ausübung ihres Amtes glaubwürdig und unparteiisch. Ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit darf niemals in Frage gestellt werden. b) Die Kommissare für den Abreiteplatz halten sich im Abreiteplatz oder am Eingang zum Platz auf und haben das Recht auf einen bequemen und abgeschlossenen Ort zur Durchführung ihrer Aufgaben. c) Während der Prüfungen können sie Unterstützung von einem oder zwei Sekretären erhalten. d) Sie genießen die Vorrechte, die für das Amt vorgesehen sind. e) Der Kommissar für den Abreiteplatz oder die Kommission für den Abreiteplatz dürfen nie für eine strafbare Regelverletzung oder Unterlassung des Teilnehmers verantwortlich gemacht werden PFLICHTEN UND VERPFLICHTUNGEN a) Koordination des Aufwärmens der Teilnehmer auf dem Abreiteplatz. b) Überprüfung der Kleidung, Zaumzeug und Sattel gemäß den Definitionen dieses Regelwerks. c) Überprüfung des Vorhandenseins von Blutspuren oder frischen Verletzungen vor und nach dem Beginn der Prüfungen. d) Feststellung der Anwendung von unzulässigen Druckmitteln und/oder Gewalt gegenüber den Pferden. e) Unterbinden der Vernachlässigung von Pferden und von unsportlichem Verhalten vor und nach den Prüfungen. f) Der Kommissar muss dem Vorsitzenden der Jury jede Unregelmäßigkeit und jeden Verstoß gegen das Regelwerk melden. Erst nach der Entscheidung des Vorsitzenden der 15
16 Jury darf er dem Teilnehmer die getroffene Entscheidung mitteilen REITER Hierbei handelt es sich um alle Teilnehmer, die in einer Klasse der Arbeitsreitweise antreten RECHTE a) Jeder Reiter hat bei der Ausübung der Disziplin und der Austragung dieser Turniere das Recht auf gute technische, menschliche und sportliche Bedingungen. b) Den Teilnehmern ist es erlaubt, mit zwei verschiedenen Pferden in der gleichen Klasse anzutreten, vorausgesetzt, dass die Anforderungen für jede Klasse erfüllt sind. c) Alle haben das Recht, bei internationalen Wettbewerben ihr Land zu vertreten, vorausgesetzt, sie sind von der für die Auswahl zuständigen Institution dazu bestimmt worden (WEA) und haben die dafür nötige Qualifikation erreicht. d) Jeder Teilnehmer hat das Recht, gegen Zahlung einer Kaution von 120 schriftliche Beschwerde gegen die Entscheidungen der Jury einzulegen. Die Kaution wird erstattet, wenn die Beschwerde zulässig ist. Die Beschwerden sind an den Vorsitzenden der Jury zu richten. e) Alle Teilnehmer haben das Recht auf eine Antwort auf ihre Beschwerde. f) Die Teilnehmer können zwei Stunden nach Beendigung der Dressur- und Trailprüfungen die Bewertungsprotokolle beantragen, vorausgesetzt, dass die Ergebnisse veröffentlicht wurden. g) Die minderjährigen Teilnehmer müssen von ihren Eltern oder von einem Erziehungsberechtigten, der im Anmeldungsbogen genannt ist (und nur von ihm), vertreten werden PFLICHTEN UND VERPFLICHTUNGEN a) Die Teilnehmer müssen sich ordnungsgemäß bis drei Stunden vor Prüfungsbeginn anmelden. Voraussetzung hierfür ist die Abgabe einer Nennung. Anderenfalls können sie nicht an den Turnieren teilnehmen. b) Die Teilnehmer haben das Regelwerk zu beachten und alle Entscheidungen der Jury, der Kommissare für den Abreiteplatz, und des Generalsekretärs zu respektieren TRAINER UND PFLEGER Jeder Reiter hat das Recht, einen Pfleger und einen Trainer mitzubringen, die sich in den an die Reitplätze angrenzenden Bereichen (Boxen und Abreiteplatz) aufhalten können, wenn sie ordnungsgemäß ausgewiesen sind. 16
17 3. DIE PRÜFUNGEN DER WORKING EQUITATION 3.1. ALLGEMEINES TIERÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG a) Vor oder während der Prüfungen kann eine tierärztliche Untersuchung durchgeführt werden, um folgendes zu überprüfen: - den Gesundheitszustand des Tieres (insbesondere, ob es lahmt oder ein anderes Problem aufweist, das es daran hindert, die sportlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen) - die Dokumentation zum Tier, ob die Impfungen auf dem aktuellen Stand sind und ob die Abzeichen des Tieres mit den im Pferdepass vermerkten übereinstimmen. b) Der Tierarzt teilt dem Vorsitzenden der Jury das Ergebnis der Untersuchung sowie seine Einschätzung zu zweifelhaften Fällen mit und begründet sein Urteil. c) Falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann das Pferd disqualifiziert werden STARTREIHENFOLGE a) Die Festlegung der Startreihenfolge im ersten Teilbewerb (Dressur) erfolgt durch Losentscheid, diese Reihenfolge wird entweder für alle Teilbewerbe eingehalten oder kann nach der Dressur in gestürzter Reihenfolge abgehalten werden. Die Entscheidung hierfür trifft der Veranstalter. b) Wenn ein Teilnehmer mit mehr als einem Pferd bei der Prüfung antritt, müssen bei den Dressurprüfungen mindestens 5 andere Teilnehmer und bei Trail- und Speed Trail- Prüfungen mindestens 7 Teilnehmer zwischen seiner ersten und seiner zweiten Prüfung antreten. Falls weniger als sechs bzw. acht Teilnehmer pro Klasse antreten, muss ein entsprechend langer Zeitraum (mind. 15 Minuten) zwischen den Prüfungen des Teilnehmers gewährleistet sein. c) Die Startreihenfolge muss mindestens eine Stunden vor Beginn der Prüfung ausgehängt werden. d) Nach dem Aufruf haben die Teilnehmer 60Sekunden Zeit, um in den Prüfungsplatz einzureiten. Wenn sie nicht erscheinen, werden sie disqualifiziert. e) Das geschieht auch, wenn der Teilnehmer nach dem Läuten der Glocke länger als eine Minute braucht, um mit seiner Prüfung zu beginnen BEWERTUNGSSYSTEME / VERGABE DER PUNKTE Für alle Prüfungen gibt es eine Bewertungsmethode: a) Bei den Dressurprüfungen vergeben die Richter Noten für die Lektionen, die vorher im 17
18 Dressurprotokoll festgelegt wurden. b) Bei der Trailprüfung vergibt die Jury eine Note für jedes Hindernis, das bewältigt wurde. Bei dieser Prüfung führt eine nicht ausgeführte Übung zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers bei den Fortgeschrittenen und in der Master Klasse. Einsteigern und Reitern der mittleren Klasse werden Minuspunkte abgezogen, sie dürfen weiterreiten. c) Beim Speed Trail erfolgt die Bewertung im umgekehrten Verhältnis zur erzielten Zeit, wobei Strafpunkte addiert und Bonuspunkte abgezogen werden. Die Zeitmessung erfolgt im besten Falle elektronisch. Bei den Prüfungen muss die Zeit jedoch auch immer manuell gemessen werden. Wenn es zu einem beliebigen Zeitpunkt zu einer Störung des elektronischen Systems kommt, gilt die manuelle Zeitmessung des Vorsitzenden der Jury oder des Generalsekretärs der Prüfung. d) Bei der Rinderarbeit erfolgt die Bewertung durch die Bewertungskriterien, die der jeweiligen Leistungsklasse zugeordnet sind. e) Bei den Prüfungen, die durch Punktevergabe der Jury bewertet werden (Dressur und Trail), können die Bewertungen in die Aufgabenblätter von jedem Richter eingetragen oder direkt vom Richtertisch aus in ein elektronisches System eingegeben werden. Die schriftliche Note im Protokoll des Richters ist immer ausschlaggebend Bewertungen a) Zeigt ein Pferd keine akzeptable Haltung (schlechte oder keine Beizäumung, bzw. permanente Überzäumung), steht es dem Richter frei, das Paar für diese Prüfung zu disqualifizieren. Ebenfalls kann eine Empfehlung für den Start in einer niedrigeren Klasse abgegeben werden. b) Alle Aufgaben, die von den Richtern in den Prüfungen mit Punktevergabe bewertet werden (Dressur und Trail), sind im Prüfungsprotokoll nummeriert und definiert. c) Die Übungen der Dressurprüfung werden folgendermaßen mit 0 bis 10 Punkten bewertet: 10 Ausgezeichnet 9 Sehr gut 8 Gut 7 Mehr als zufrieden stellend 6 Zufrieden stellend 5 Ausreichend 4 Unzureichend 3 Mangelhaft 2 Schlecht 1 Sehr schlecht 0 Nicht ausgeführt d) In der Trailprüfung dürfen die Richter neben den Bewertungen, die in Absatz b) definiert sind, auch halbe Punkte vergeben (z. B. 0,5; 1,5; 2,5; 3,5 usw.) Bei den Dressur- und Trailprüfungen gibt es auch Paarnoten, die nach Beendigung der Prüfungen vergeben werden. Auch hier werden 1 bis 10 Punkte vergeben. Für die 18
19 Dressurprüfung beträgt der Koeffizient 1 oder 2 und für die Trailprüfung lediglich 1. Nur in der Trailprüfung gibt es auch eine Parcoursnote für die Genauigkeit, mit der der Reiter den gesamten Parcours bewältigt, sowie für die Genauigkeit, mit der die Strecken zwischen den Hindernissen bewältigt werden. Diese Note wird auch mit 1 bis 10 bewertet und hat einen Koeffizienten von 2. Die Fehler sind in den Absätzen beschrieben, die sich mit den Prüfungen befassen. e) Die Richter haben das Pferd nach folgenden Gesichtspunkten zu bewerten: Regelmäßigkeit der Gangarten, Flüssigkeit der Bewältigung der Hindernisse und Ausführung der Handwechsel Annahme der Reiterhilfen Selbstverständlichkeit mit der das Hindernis angegangen und bewältigt wird Haltung, Willigkeit, Silhouette bei den diversen Hindernissen (Haltung= korrekte Beizäumung, kein dauerhaftes Überzäumen) f) Die Richter haben den Reiter nach folgenden Gesichtspunkten zu bewerten: Position im Sattel Genauigkeit in der Ausführung der Aufgaben Genauigkeit und Wirkung der Hilfengebung Einhändiges Reiten Koeffizienten und Punktevergabe a) Alle Prüfungen werden in der Allgemeinen Wertung gleich gewichtet. Das heißt: Dressurprüfung 1 Trail 1 Speed Trail 1 Rinderarbeit 1 Die Rinderarbeit zählt NICHT zum Gesamtergebnis und wird gesondert gewertet!! b) In jeder Teilprüfung werden die Punkte laut internationalem Reglement folgendermaßen an die Teilnehmer vergeben: Jeder Starter erhält für seine Teilnahme 1 Punkt sowie einen weiteren Punkt für jeden Reiter im Klassement, den er geschlagen hat. Bei einer Startanzahl von z.b. 20 Reitern wäre die Punktevergabe wie folgt: 1. Platz 21 Punkte 2. Platz 19 Punkte 3. Platz 18 Punkte 4. Platz 17 Punkte 5. Platz 16 Punkte 6. Platz 15 Punkte 7. Platz 14 Punkte 8. Platz 13 Punkte 9. Platz 12 Punkte 10. Platz 11 Punkte 11. Platz 10 Punkte 19
20 12. Platz 9 Punkte 13. Platz 8 Punkte 14. Platz 7 Punkte 15. Platz 6 Punkte 16. Platz 5 Punkte 17. Platz 4 Punkte 18. Platz 3 Punkte 19. Platz 2 Punkte 20. Platz 1 Punkt c) Teilnehmer, die von einer der Prüfungen ausgeschlossen wurden, erhalten in dieser Prüfung null Punkte. d) Ergebnisgleichstand nach einer Teilprüfung: die Punkte der entsprechenden Ränge werden addiert und durch die Anzahl der Gleichstände geteilt BERICHTIGUNGEN AUF DEN RICHTERBLÄTTERN UND NICHT ERTEILTE WERTUNGEN a) Alle Berichtigungen oder Ausbesserungen des Richters auf dem Wertungsblatt müssen vom entsprechenden Richter abgezeichnet werden. Anderenfalls vergibt der Generalsekretär die jeweilige Wertung nicht, bis sie vom entsprechenden Richter bestätigt wurde. b) Wird eine Wertung nicht vergeben, so vergibt der Generalsekretär für die entsprechende Aufgabe den mathematischen Durchschnitt der Wertungen aller Richter, auf ganze Zahlen gerundet. c) Für die Vergabe einer Wertung von null Punkten bedarf es der Einstimmigkeit der Richter. Anderenfalls vergibt der Sekretär diese Wertung nicht und informiert den Vorsitzenden der Jury darüber. Der Vorsitzende der Jury beruft dann eine Sitzung der Richter ein, um die Situation zu klären oder einen entsprechenden Beschluss zu fassen DRESSURPRÜFUNG DAS VIERECK UND SEINE UMGEBUNG a) Das Viereck, in dem die Dressurprüfung stattfindet, muss einen ebenen Boden ohne Steine haben. Der Boden besteht vorzugsweise aus Sand, der für den Reitsport geeignet ist. Er kann auch mit Gras bewachsen sein. b) Das Viereck hat die Maße 20 X 40 Meter und eine Begrenzung mit einer Höhe von 30 cm bis 50 cm. Die Begrenzung muss mindestens zwei Meter von der Außengrenze des Platzes entfernt sein, wenn das Prüfungsgelände ausreichend groß ist. Anderenfalls wird sie so angebracht, dass sie die besten sportlichen Bedingungen für die Teilnehmer gewährleistet sind. c) Wenn die Prüfung in einer Reithalle stattfindet, dürfen die Seiten der Reithalle (Banden) die Begrenzung des Vierecks darstellen. 20
21 d) Der Eingang des Vierecks hat eine Breite von circa 2 Metern. Er befindet sich auf einer der kurzen Seiten, gegenüber dem Vorsitzenden der Jury. e) Der Eingang zum Viereck muss nicht unbedingt geschlossen sein. f) Die Richter nehmen ihre Plätze ein, die im Punkt definiert sind. g) Viereck, Abreiteplatz und Stallungen sollten über dieselbe Lautsprecheranlage verfügen. Der Vorsitzende der Jury hat eine Glocke, mit der er den Beginn jeder Prüfung, jeden Fehler und das Ende der für die Prüfung gegebenen Zeit anzeigt. h) Wenn möglich, ist das Publikum mindestens 2 Meter vom Viereck entfernt. Anderenfalls muss es sich in der größtmöglichen Entfernung befinden, vorausgesetzt, dass die geringere Entfernung die Ausführung der Leistungen der Teilnehmer nicht beeinträchtigt. i) Der Abreiteplatz muss sich in unmittelbarer Nähe des Vierecks befinden und muss dem Viereck so gut wie möglich entsprechen (insbesondere hinsichtlich des Bodens). Die Lautsprecheranlage muss auch am Abreiteplatz vorhanden sein. Andere Pferde sollten mindestens 5 Meter vom Prüfungsviereck entfernt sein, um den Prüfungsablauf nicht zu stören. j) Bei den Dressurprüfungen aller Leistungsklassen ist das Viereck gemäß der Vorschriften der FEI für Dressurprüfungen mit Buchstaben gekennzeichnet AUFGABEN UND ABLAUF DER PRÜFUNG a) Bei der Dressurprüfung gibt es je nach Klasse festgelegte Aufgabenstellungen. Diese Aufgaben sind bei den Fortgeschrittenen und in der Master Klasse auswendig zu reiten, Einsteiger und Reiter der mittleren Klasse dürfen einen Ansager haben, müssen diesen jedoch selbst stellen. b) Die Folge von Prüfungen, die eine festgelegte Anzahl von Lektionen umfassen, muss von den Reitern zwingend ausgeführt werden. c) Fehler oder das Auslassen einer Lektion führen in den Klassen Einsteiger und mittlere Klasse nicht zur Disqualifizierung des Paares. Für jeden Fehler werden Punkte abgezogen: 2 Punkte für den ersten Fehler, 4 für den zweiten und 6 für den dritten Fehler (von jedem Richter, wenn die Fehler vom Vorsitzenden der Jury angezeigt werden). Der vierte Fehler führt zur Disqualifizierung. Bei jedem Fehler kann der Vorsitzende der Jury die Glocke läuten, die Stoppuhr anhalten und den Teilnehmer über den Fehler informieren, wenn dies zu einer Änderung der Strecke führt. Der Teilnehmer muss die Prüfung gemäß dem Protokoll an der falsch ausgeführten Lektion wiederaufnehmen. d) Die Teilnehmer, die ihre Pferde mit der Stimme oder anderen Geräuschen dazu bringen, ihren Gang zu beschleunigen oder zu verlangsamen, sie anhalten oder beruhigen, erhalten Strafpunkte. Jedes Mal, wenn einer der Richter eine solche Hilfe hört, werden durch Entscheidung des Juryvorsitzenden von jedem Richter 2 Punkte von der Summe der Punkte abgezogen (-2). e) Die Reihenfolge der Lektionen ist verpflichtend. f) Die Prüfung endet nach dem Grüßen der Jury. 21
22 g) Die Erlaubnis zum Einreiten wird vom Vorsitzenden der Jury mit einem Läuten der Glocke angezeigt. k) Das Grüßen der Jury wird immer auf einem stillstehenden Pferd ausgeführt. Reiter heben ihren Hut mit der rechten Hand und Reiterinnen grüßen mit einem leichten Senken des Kopfes und einer Bewegung des rechten Arms. h) Während der Prüfung darf keine Bemerkung zur Geschichte des Pferdes und/oder des Reiters gemacht werden. Dies darf nur während der Aufwärmphase geschehen. i) Es empfiehlt sich, die Prüfung mit Begleitung eines an den Ablauf der Übungen angepassten Musikstücks auszuführen. Die Reiter stellen diese Musiktitel auf einer Kassette oder CD zur Verfügung, die so vorbereitet ist, dass die Musik sofort beginnt, wenn der Reiter mit der Prüfung beginnt. Der Teilnehmer hat außerhalb des Vierecks den Arm zu heben, um anzuzeigen, wann die Musik beginnen soll. Stellt ein Reiter keine Musik zur Verfügung, wird ihm eine gestellt. j) Nach jeder Prüfung und nachdem jeder Richter seine Wertung für das Paar abgegeben hat, werden die Bewertungsblätter dem Generalsekretär übergeben, der den entsprechenden Koeffizienten anwendet und die Wertungen addiert. k) Die von jedem Teilnehmer erhaltenen Punkte werden als Ergebnisliste öffentlich ausgehängt und über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben. Eine Stunde nach Beendigung der gesamten Prüfung oder nach der Genehmigung des Vorsitzenden der Jury werden den Teilnehmern die Protokolle der Prüfung zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Teilprüfungen müssen die Protokolle durch die Reiter eingesehen werden können TRAIL Diese Prüfung dient dazu, die Fähigkeiten des Reiters und des Pferdes zur ruhigen, präzisen, stilsicheren und gleichmäßigen Bewältigung einer Reihe von Hindernissen zu belegen. Diese Hindernisse bilden Schwierigkeiten ab, denen in der ländlichen Arbeit begegnet wird oder zeigen die Konzentration des Paares. Da bei der Arbeit in der Landwirtschaft Schritt gegangen oder galoppiert wird, wird der Trab in dieser Prüfung negativ gewertet, sofern er nicht ausdrücklich gefordert ist. Ausgenommen ist die Einsteigerklasse, hier ist der Trab erlaubt und wird NICHT negativ bewertet. TRAILBESICHTIGUNG Die Freigabe der Trailbesichtigung wird durch das Läuten der Richterglocke verkündet. Die Reiter haben 20 Minuten Zeit um den Trail zu Fuß zu besichtigen. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Glocke nochmals geläutet. Die Reiter haben den Platz unverzüglich zu verlassen. Bei Nichtbefolgung des Zeitlimits können die Richter eine Verwarnung aussprechen, die 2. Ermahnung führt zum Ausschluss des Reiters. Bis zum Start des Bewerbes muss der Veranstalter einen Zeitraum von MINDESTENS 10 Minuten einplanen um den ersten Startern das weitere Aufwärmen der Pferde zu ermöglichen. 22
23 DER PARCOURS UND SEINE UMGEBUNG a) Der Ort, an dem die Trailprüfung stattfindet, muss einen ebenen Boden ohne Steine haben. Der Boden besteht vorzugsweise aus Sand, der für den Reitsport geeignet ist. Er kann auch mit Gras bewachsen sein oder aus festgestampfter Erde bestehen, solange er nicht zu hart oder zu rutschig ist. b) Für den Ausführungsort dieser Prüfung gibt es keine festgelegten Maße, die ideale und empfohlene Fläche beträgt jedoch 70 X 40 Meter mit einer Begrenzung von 50 cm bis 150 cm Höhe. c) Wenn die Prüfung in einer Reithalle stattfindet, dürfen die Seiten der Reithalle (Banden) die Grenze des Parcours darstellen. d) Der Eingang des Parcours hat eine Breite von circa 2 Metern. Er befindet sich an einer beliebigen Stelle. e) Der Eingang zum Parcours muss nicht unbedingt geschlossen sein. f) Der Parcours besteht aus Reitplatz und den im Artikel definierten Hindernissen. g) Die Richter nehmen ihre Plätze ein, die im Punkt definiert sind. h) Der Parcours und der Abreiteplatz sollten über dieselbe Lautsprecheranlage verfügen. i) Wenn möglich, ist das Publikum mindestens 5 Meter vom Prüfungsort entfernt. Anderenfalls muss es sich in der größtmöglichen Entfernung befinden, vorausgesetzt, dass die geringere Entfernung die Ausführung der Leistungen der Teilnehmer nicht beeinträchtigt. j) Der Abreiteplatz muss sich in unmittelbarer Nähe des Parcours befinden und muss dem Parcours so gut wie möglich entsprechen (insbesondere hinsichtlich des Bodens). Die Lautsprecheranlage sollte auch am Abreiteplatz vorhanden sein. k) Vor Beginn der Prüfung können die Teilnehmer den Parcours abgehen, um sich mit den Schwierigkeiten und den Hindernissen (definiert in 3.3.3) vertraut zu machen. Dazu wird der Parcours den Reitern und Trainern, die aus dem Nennblatt oder den Mitteilungen hervorgehen, die nach der Nennfrist eingegangen sind, für mindestens 15 Minuten freigegeben. Der Vorsitzende der Jury oder der Generalsekretär zeigt das Öffnen und das Schließen des Parcours mit einer Glocke oder durch Mitteilung an. Die Begehung des Parcours ist Teil des Turniersentsprechende Kleidung und Verhalten sind zwingend einzuhalten. l) Nach dem Schließsignal darf sich kein Teilnehmer mehr in dem Parcours aufhalten. Am Parcours darf nichts mehr geändert werden. Die Prüfung beginnt mindestens zehn Minuten später. m) Die Teilnehmer begeben sich nach der Startreihenfolge auf den Parcours und legen ihre Prüfung ab. Sie werden nach den Vorschriften des Artikels bewertet. n) Das Läuten der Glocke durch den Vorsitzenden der Jury zeigt die Erlaubnis zum Beginn jeder 23
24 Prüfung an. Nach dem Läuten hat der Teilnehmer 60 Sekunden, um mit der Prüfung zu beginnen. Die Nichtbeachtung dieses Zeitlimits führt zum Ausschluss des Teilnehmers. o) Immer wenn eine Stange oder ein Spieß verwendet werden, werden diese Geräte von der verantwortlichen Organisation zur Verfügung gestellt. In der Klasse der Reiter unter 16 Jahren kann eine leichtere Stange verwendet werden als in den anderen Klassen. p) Zwischen den Hindernissen muss Galopp geritten werden, wenn nicht anders festgelegt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift geht negativ in die Parcourswertung der Richter ein. Ausgenommen ist die Einsteigerklasse, hier ist der Trab erlaubt und wird nicht negativ bewertet. q) Die Teilnehmer, die mit Stimme oder anderen Geräuschen ihre Pferde dazu bringen, ihren Gang zu beschleunigen oder zu verlangsamen, sie anhalten oder beruhigen, erhalten Strafpunkte. Jedes Mal, wenn einer der Richter diese Hilfe hört, werden durch Entscheidung des Juryvorsitzenden von jedem Richter 2 Punkte von der Summe der Punkte abgezogen (-2). r) In einer Halle/ Platz von 20 x 40/ 60 Metern wird der Parcours geritten. Ab einem Platzmass von 30 x 50 Metern ist die Parcoursgestaltung für die Klasse der Fortgeschrittenen und die Master Klasse frei unter Berücksichtigung der Pflichthindernisse. Pflichthindernisse für diese Klassen sind: Brücke- Tor- Sprung- Slalom (einfach oder parallel)- Traversstange(n)- Rückwärts- Fässer (2 oder 3). ANMERKUNG: Die Vorschriften des Artikels sind auch auf den Speed Trail anwendbar (Absatz 3.4) HINDERNISSE UND START- UND ZIELLINIE a) Der Begriff Hindernis bezeichnet eine Schwierigkeit, die der Reiter bewältigen muss. b) Alle Hindernisse sind deutlich zu kennzeichnen und gegebenenfalls mit roten und weißen Fähnchen zu versehen (rote Fahne rechts und weiße Fahne links). c) Damit ein Hindernis als bewältigt erachtet wird, muss der Reiter: in der richtigen Richtung durch die Eingangsfähnchen reiten, die erforderlichen technische Manöver für die Bewältigung des Hindernisses erfüllen, den Bereich des Hindernisses durch die Ausgangsfähnchen verlassen. Bei einigen Hindernissen können die Eingangs- und Ausgangsfähnchen identisch sein. d) Die Hindernisse sind in der zu bewältigenden Reihenfolge nummeriert. Die Nummer befindet sich auf der rechten Seite der Eingangsfähnchen. Jedes Hindernis ist in eine festgelegte zurückzulegende Strecke integriert, die unbedingt beachtet werden muss. e) Die Start- und Ziellinie sind mit Photozellen oder mit roten und weißen Fähnchen zu versehen. Die Start- und Ziellinie können auch durch die Buchstaben S (Start) oder Z (Ziel) markiert sein. f) Jedes dieser Hindernisse kann anders ausgeführt oder dekoriert sein. Die Erbringung einer guten Leistung darf durch den Schmuck nicht behindert werden. g) Der Parcours setzt sich aus den unter genannten Hindernissen zusammen. Der 24
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