Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde DIE HAMBURGER ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde DIE HAMBURGER ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN Bericht über die Vergütungen der Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen der Hamburger öffentlichen Unternehmen für das sowie über tragende Erwägungen, Entwicklungen und Verfahrensweisen bei der Aushandlung von vergütung im Einflussbereich der FHH (Bürgerschaftsdrucksache 21/10231)

2 Vorwort zum 6. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht für das bezieht alle öffentlichen Unternehmen ein, über die auch im Beteiligungsbericht berichtet wird. In Bezug auf die Vergütung der Vorstände der HSH Nordbank AG wird auf die Drucksachen 19/4859, 20/3220 sowie auf die Geschäfts- und Vergütungsberichte der HSH ( verwiesen. Die Vergütungsvereinbarungen werden grundsätzlich folgendermaßen dargestellt: esfestvergütungen [ /Ist], wobei in der Spalte gem. jeweils der in einem höchste vereinbarte Betrag (zum Beispiel im Fall unterjähriger Vergütungsanpassungen) abgebildet ist, so dass es in einem solchen Fall zu einer Abweichung der esfestvergütung (gem. ) und der tatsächlich ausgezahlten esfestvergütung (Ist) kommt, en zuzüglich ggf. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (s. a. HCGK Ziffer 4.2.6) [maximal gem. /Ist], inklusive eventueller Nebenleistungen zum Gehalt (s. 3 Abs. 1 Nr. 15 HmbTG), Zu den geldwerten n (auch Sachzuwendungen) können unter anderem die Überlassung eines Dienstwagens gehören, die Fahrer- oder Personalgestellung, die Übernahme von Fortbildungskosten, der Abschluss einer Unfallversicherung oder sonstiger Versicherungen. Auch die Gewährung eines Darlehens ist als Nebenleistung zu einem Geschäftsführungsvertrag zu zählen. Summe [Soll max.] aus esfestvergütung, variabler Vergütung [max.] und geldwertem Vorteil, Summe [Ist] aus esfestvergütung, variabler Vergütung und geldwertem Vorteil, sowie vertragliche (s. 3 Abs. 1 Nr. 15 HmbTG) 2

3 Nicht umfasst sind die von den Unternehmen (GmbHs und AöRs) zu zahlenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung, da diese nicht vertraglich vereinbart sind, sondern aufgrund der einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches zu zahlen sind. Sollte keine bzw. nur eine teilweise Zustimmung zur Offenlegung vorliegen, ist dies der jeweiligen Bemerkung zu entnehmen und in den Tabellen mit dem Zeichen - kenntlich gemacht. Ansonsten sind dem Textfeld für zum Beispiel der Beginn oder die Beendigung des jeweiligen Anstellungsverhältnisses und sonstige Besonderheiten zu entnehmen. Sollten keine, variablen Vergütungsbestandteile oder Nebenleistungen vereinbart worden sein, ist dies in den Tabellen mit dem Zeichen / kenntlich gemacht. Zudem erfolgt eine nzuordnung und eine Darstellung der jeweilige Größe der Unternehmen im Sinne von 267 / 267a HGB. Erstmals wird wie im letzten Vergütungsbericht angekündigt in dem diesjährigen Vergütungsbericht ein vertikaler dargestellt, der alle Unternehmen umfasst, die eine hauptamtliche entgeltliche Geschäftsleitung aufweisen. Unentgeltliche, nebenamtliche Geschäftsführungen bzw. Tätigkeiten in Tochterunternehmen sind dagegen nicht mit einbezogen. Hiermit kommt der Senat dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Mit gutem Beispiel vorangehen Unverhältnismäßige Einkommensspreizung in Hamburgs öffentlichen Unternehmen verhindern (Bü-Drs. 21/10231) nach. Einen derartigen vertikalen hat der Senat als verpflichtenden Bestandteil bei der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für neue Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen der FHH nunmehr einheitlich definiert. Danach wird nicht allein auf die, sondern auf die abgestellt. Das heißt, dass bei der Verhältnisermittlung neben der (brutto) auch eventuelle variable Vergütung (max.), eventuelle geldwerte, eventuelle (brutto, soweit aktive Auszahlung an das Geschäftsleitungsmitglied bzw. die 3

4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens jedoch keine Rückstellungen, bzw. keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) und eventuelle Zuschläge (Erschwernisse, Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Bereitschafts- bzw. Schichtzulagen) dargestellt werden. Insbesondere die variable Vergütung stellt einen wesentlichen Vergütungsbestandteil der Geschäftsleitungen dar. Dies zeigen auch die jährlichen Vergütungsberichte und die darin ablesbaren Ausschüttungsquoten. Ausweislich des Vergütungsbericht 2015 erhalten knapp 70 % der Geschäftsleitungen 90 % oder mehr der maximalen variablen Vergütung erhalten. Eine Nichtberücksichtigung der variablen Vergütung innerhalb des vertikalen Vergütungsvergleichs würde daher das zu berechnende Verhältnis verzerren und die Geschäftsleitung im zu den Beschäftigten des Unternehmens besser stellen. Dies zu Grunde gelegt liegt das durchschnittliche Verhältnis zwischen der maximal möglichen Soll-Vergütung der Geschäftsleitungen und dem Durchschnittseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den betrachteten Unternehmen über alle Unternehmensgrößen und n hinweg bei 1 zu 3,93. Insgesamt lässt sich feststellen, dass je größer das Unternehmen nach den Größenkriterien des HGB ist, und insbesondere je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt, die Vergütung der Geschäftsleitungen einen immer größeren Abstand zum Durchschnittseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufweist: 4

5 1 zu 5,7 1 zu 3,33 1 zu 1,65 10 Große Unternehmen i.s.d. 267 HGB 1 zu 10, zu 4, zu 2,01 Kleinstes Verhältnis Durchschnittliches Verhältnis Größtes Verhältnis 5

6 Über alle Unternehmensgrößen und n hinweg liegt die größte festgestellte Spreizung zwischen dem Durchschnittseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HHLA und der maximal möglichen Soll-Vergütung der vorsitzenden der HHLA bei 1 zu 10,68. Neben der Darstellung des Verhältnisses der maximal möglichen Soll-Vergütung der Geschäftsleitungen und dem Durchschnittseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat der Senat festgelegt, dass innerhalb des vertikalen s bei der Ermittlung eines angemessenen Vergütungsrahmens für neue Geschäftsleitungen ebenfalls das Verhältnis der des jeweiligen Geschäftsleitungsmitgliedes zur durchschnittlichen der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung mit einbezogen werden soll. Außerdem wird die Vergütung der ausscheidenden Geschäftsleitung analysiert sowie insbesondere das Verhältnis zwischen Anfangs- und Endvergütung prozentual und in absoluten Zahlen ausgewertet. Insgesamt soll der vertikale in Abhängigkeit von Größe, Struktur und des Unternehmens als eine maßgebliche Orientierungsgröße für die Vergütung der jeweiligen Geschäftsleitung dienen und die bisherige Vergütung der ausscheidenden Geschäftsleitung einen ersten Anhaltspunkt für den neuen Vergütungsrahmen bilden. Ein neuer Vergütungsrahmen soll demnach regelmäßig so festgelegt werden, dass sich die in der alten Vergütung eingeflossene Erfahrung der ausscheidenden Geschäftsleitung in dem neuen Rahmen angemessen mindernd widerspiegelt. Angemessenheit der Vergütung Aussagen zur Angemessenheit der Vergütung können aber grundsätzlich nur getätigt werden, wenn neben dem vertikalen zusätzlich ein horizontaler erfolgt. Dieser - auch vom HCGK geforderte - ist nunmehr ebenso standardisiert worden. So sind insbesondere Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl gesetzte Größen im Unternehmensvergleich, der mindestens sechs, höchstens zehn Unternehmen einschließen soll. Abgerundet wird diese Ermittlung angemessener 6

7 Vergütungshöhen durch den Erwerb und die Nutzung des Vergütungsportal Öffentliche Unternehmen der PCG-gemeinnützige Forschungsgesellschaft ggmbh. Wettbewerb um die besten Köpfe Darüber hinaus hat der Senat die Anstellung, Bestellung und insbesondere Vergütung von Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen insgesamt auf eine neue Grundlage gestellt und das Verfahren neu geordnet. Anspruch des Hamburger Senats bezogen auf seine Geschäftsleitungen ist es auch in Zukunft, im Wettbewerb um die besten Köpfe mit anderen Kommunen und dem privaten Sektor mithalten zu können, ohne die erforderlichen Konsolidierungsziele aus den Augen zu verlieren. In diesem Zusammenhang hat der Senat insbesondere einen Paradigmenwechsel bei der vorgenommen. Früher erwarb die jeweilige Geschäftsleitung grundsätzlich einen Ruhegeldanspruch gegen die Gesellschaft ab Eintritt in den Ruhestand i. H. v. 35 % der letzten nach Ablauf von acht en Anstellung, i. H. v. 42,5 % der letzten nach Ablauf von 13 en Anstellung und i. H. v. 50 % der letzten nach Ablauf von 18 en Anstellung. Diese Regelung leitete sich aus dem Versorgungsprinzip des öffentlichen Dienstes ab und ist Folge der anfänglichen Rekrutierung der Geschäftsleitungen aus den Reihen der Beschäftigten der FHH. Diese Personengruppe sollte bei Eintritt in den Ruhestand so gestellt werden, dass ihre Versorgung aus den öffentlichen Unternehmen zusammen mit den erworbenen Versorgungsanwartschaften im öffentlichen Dienst eine vollversorgende Lebensstandardversicherung bildet. Diese Versorgung ist in heutigen Zeiten, in der die gesetzliche Rente nur noch zu- 7

8 sammen mit einer betrieblichen und/oder privaten Vorsorge eine vollversorgenden Lebensstandardversicherung bilden kann, nicht mehr zeit und bedeutet für die Unternehmen kaum kalkulierbare Ewigkeitskosten nach Ausscheiden der jeweiligen Geschäftsleitung. Daher wird bei allen neu einzustellenden Geschäftsleitungen keine vertragliche Ruhegeldregelung vereinbart. Vielmehr erhalten diese eine zweckgebundene Vergütung zum Aufbau einer privaten während ihrer slaufzeit, die sich an der gezahlten esfestvergütung orientiert und sich im Laufe der Anstellungszeit schrittweise von 10 % auf max. 25 % steigert. Die Staffelung soll auf Seiten der Geschäftsleitung den Anreiz schaffen, länger in den Unternehmen zu bleiben. Mit dieser neuen werden die Unternehmen von unnötigem Bürokratieaufwand und -kosten nach Ausscheiden der Geschäftsleitungen entlastet. Zudem bedeutet die Umstellung Einsparungen je Fall in mind. hoher sechsstelliger Höhe für die Unternehmen. Trotz dieser Einsparungen und im zu der alten Ruhegeldregelung moderateren, geht dieser Paradigmenwechsel nicht mit wachsenden Rekrutierungsproblemen einher, da der mit anderen Kommunen zeigt, dass eine derartige Umstellung vielfach bereits umgesetzt worden und fest verankert ist. Auch Untersuchungen der Personalberatungsgesellschaft Kienbaum zeigen, dass in Hinblick auf die Versorgung eine klare Tendenz zu beitragsorientierten Zugangsformen ( defined contribution ) mit Beitragssätzen von ca. 15 % bis 35 % der jeweiligen Fest- bzw. teilweise auch zu beobachten ist und die bis zu den 1990er en üblichen Gesamtversorgungszusagen bzw. in den 1990er und Anfang dieses hunderts praktizierten entgeltabhängigen Leistungszusagen ( defined benefit ) in den Unternehmen der Kommunen, der beiden anderen Stadtstaaten und des Bundes Auslaufmodelle darstellen. Maßstab für angemessene Vergütungsanpassungen Als weitere Neuerung, die die deutlich dynamischere Entwicklung der Geschäftsleitungsvergütung im zur Entwicklung der Mitarbeitervergütung in Deutsch- 8

9 land oder gar der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst bremsen soll, hat der Senat einen Maßstab für angemessene Vergütungsanpassungen entwickelt, der grundsätzlich die Obergrenze für Vergütungsanpassungen darstellt, jährlich durch die Finanzbehörde berechnet und der Senatskommission für öffentliche Unternehmen zur Kenntnis gegeben wird. Dieser Maßstab stellt auf die durchschnittliche Tarifsteigerung der Gesamtwirtschaft ab. Zur Glättung von eventuellen Sondereffekten wird nicht allein auf die letzte Tarifsteigerung abgestellt, sondern es wird vielmehr der Durchschnittswert der letzten drei Tarifsteigerungen gebildet. Dieser Wert wird um eine Dämpfungspauschale abgesenkt und mit der neu zu vereinbarenden slaufzeit (regelhaft fünf e) multipliziert. Anliegendes Schaubild verdeutlicht die Folgen dieser Neuregelung. Schwarz dargestellt ist das Durchschnittseinkommen eines Beschäftigten der hamburgischen Unternehmen (errechnet aus den entsprechenden Werten dieses Vergütungsberichts) bei einer unterstellten konstanten Tarifsteigerung von 2,5 Prozent von heute bis in das Grau dargestellt ist die durchschnittliche der Geschäftsleitungen der hamburgischen Unternehmen (, errechnet aus den entsprechenden Werten dieses Vergütungsberichts) bei unveränderter Fortgeltung der für dieses geltenden Obergrenze bis in das 2029: VERGLEICHENDE VERGÜTUNGSENTWICKLUNG Vergütungsanpassung Geschäftsleitung Gehaltsentwicklung Tarifbeschäftigte Mit der Dämpfungspauschale wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Geschäftsleitungen die Vergütungsanpassung direkt vollumfänglich für die gesamte vereinbarte slaufzeit, die Tarifbeschäftigten jedoch nur eine jährliche Anpassung erhalten. Damit wird der belegbaren auseinanderlaufenden Scherenbewegung 9

10 der Einkommen der Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen und der Geschäftsleitungen (+55,2 % ohne HHLA bzw. + 78,6 % mit HHLA von 2000 bis 2012 statt "nur" + 29 % bei der durchschnittlichen Mitarbeitervergütung in Deutschland, oder gar nur 18,64 % Tariferhöhung im öffentlichen Dienst in dieser Zeit) entgegengewirkt, zumal die s- und Vergütungslaufzeiten nunmehr grundsätzlich gekoppelt sein sollen und damit zusätzliche Vergütungsanpassungen währende der slaufzeit in der Regel nicht mehr erforderlich sind. Auch die variable Vergütung ist weiterentwickelt worden. Der in den Vergütungsberichten zu beobachtende hohe Ausschüttungsgrad der variablen Vergütung ist ein Indiz dafür, dass die Vereinbarung ambitionierter Ziel- und Leistungsanreizen (ZLV) in öffentlichen Unternehmen an Grenzen stößt. Auf diese Vergütungsbestandteile zu verzichten, wäre aber auch nicht sinnvoll, sind sie gleichwohl doch wichtige Anreizsysteme. Sie schaffen Leistungsmotivationen und geben über die Ziel- und Leistungsvereinbarung der Gesellschafterin FHH die Möglichkeit, die öffentlichen Unternehmen im Sinne der FHH zu führen. Nunmehr ist festgeschrieben, dass die variable Vergütung grundsätzlich mindestens 10 % der betragen muss. Sie kann bis zu 30 % der betragen; Ausnahmen sind zu begründen. Innerhalb der ZLV sollen zu mindestens 60 % wirtschaftliche Ziele definiert, mit Kennzahlen hinterlegt und entsprechend gewichtet werden. Für die übrigen maximal 40 % sollen fachliche und gesellschaftspolitische Ziele, Nachhaltigkeits- und umweltpolitische Ziele sowie Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit definiert, mit Kennzahlen hinterlegt und entsprechend gewichtet werden. In diesem Zusammenhang soll auch auf die Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zurückgegriffen werden. Auch sollen nach Möglichkeit tatsächlich erreichte Werte der Vorjahre als smaßstab berücksichtigt werden (Ist-Ist- ). Plan-Ist-e sind zur Definition ambitionierter Ziele nicht immer zielführend, weil die Art der Planung erheblichen Einfluss auf die Zielerreichung nimmt. 10

11 Ferner sollen ZLV zukünftig zeitgerecht abgeschlossen werden. Die Bürgerschaftsdrucksache 20/7617 hat diesbezüglich offengelegt, dass in den en 2012 und 2013 rund 90 % der ZLV nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden. Die oben bereits beschriebene Ziele der ZLV können so nicht, zumindest nur erschwert, erreicht werden, wenn die ZLV erst spät im laufendem und damit zu einem Zeitpunkt vereinbart wird, zu dem die Erreichung von Unternehmenszielen durch die Geschäftsleitung schon gut prognostizierbar ist. Daher wird nunmehr neben dem Nichtabschluss auch der verspätete Abschluss (die ZLV soll in der Sitzung des Aufsichtsorgans abgeschlossen werden, in der der Wirtschaftsplan beschlossen wird, sie muss spätestens in der ersten Sitzung des Geschäftsjahres geschlossen werden, für das sie gelten soll etwas anderes gilt bei unterjähriger Anstellung) in der Form sanktioniert, als das nur 30 % der variablen Vergütung ausgeschüttet werden. Herabsetzung der Vergütung lich neu geregelt ist zudem die Möglichkeit der Herabsetzung der Vergütung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Im Aktiengesetz ist durch die Einführung von 87 Abs. 2 AktG eine gesetzliche Grundlage für den Aufsichtsrat zur Kürzung der Bezüge geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung findet sich auch im HCGK unter dritter Abschnitt. Um dem HCGK diesbezüglich auch in den Verträgen mit den Geschäftsleitungen Geltung zu verschaffen, ist eine entsprechende vertragliche Regelung inklusive Sonderkündigungsrecht der Geschäftsleitung und maximaler Abfindung in den Musteranstellungsvertrag aufgenommen worden. Dienstwagen Die Bereitstellung eines Dienstwagens ist mittlerweile fester Bestandteil der Anstellungskonditionen des weit überwiegenden Teils der Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen. So ist mit 80 % der Geschäftsleitungen der direkten Mehrheitsbeteiligungen der FHH und HGV eine Dienstwagenregelung vertraglich fixiert. Daher hat der Senat eine neue Dienstwagenrichtlinie erlassen, die hinsichtlich der Wagenklasse, den Fuhrpark des Senats als Obergrenze bei der Beschaffung der Fahrzeuge 11

12 festschreibt. Zudem soll die klimaschonendste Antriebsart gewählt werden. Ansonsten orientiert sich die Dienstwagenrichtlinie an der privatwirtschaftlichen Praxis und eröffnet so den Geschäftsleitungen eine breite Nutzungsmöglichkeit auch neben den dienstlichen Belangen. Haftung und D&O-Versicherung Mit der Neuregelung wird die Haftung der Geschäftsleitungen angemessen begrenzt, ohne die kritische Haltung des Rechnungshofes (s. esbericht 2008 des Hamburgischen Rechnungshofes) zur D&O-Versicherung außer Acht zu lassen. So wird den Geschäftsleitungen - entsprechend der gängigen Praxis in der Privatwirtschaft - zunächst ein Haftungsprivileg bei unternehmerischen Entscheidungen, die sogenannte Business Judgement Rule, vertraglich zugesichert. Danach liegt eine Pflichtverletzung nicht vor, wenn die Geschäftsleitung bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Darüber hinaus haftet die Geschäftsleitung nicht, wenn sie auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist. Zudem wird der Geschäftsleitung, soweit gesellschaftsrechtlich möglich, eine Haftungsfreistellung für leicht fahrlässiges Verhalten vertraglich zugesichert. Reicht dies nicht, um eine neue Geschäftsleitung zu gewinnen, oder eine bereits tätige Geschäftsleitung zu halten, gibt es darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Directors & Officers Liability Insurance (D&O- Versicherung) abzuschließen, um auch hier als FHH im Kampf um die besten Köpfe wettbewerbsfähig zu bleiben. So sind D&O-Versicherungen in der Privatwirtschaft mittlerweile Standard und daher oft innerhalb von sverhandlungen von Seiten der Geschäftsleitung erwartet. Daher kann das zuständige Aufsichtsorgan, das insbesondere die Risikoneigung der Gesellschaft und die Eintrittswahrscheinlichkeit am besten beurteilen kann, dem Abschluss einer neuen bzw. der Abänderung einer bestehenden D&O-Versicherung zustimmen, wenn nachgewiesen ist, dass die Geschäftsleitung erhöhten unternehmerischen und/oder betrieblichen Risiken ausgesetzt ist. Grundlage für die Entscheidung ist ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers 12

13 oder eines sonstigen (versicherungs-)unabhängigen Sachverständigen, das eine Risikoabwägung über die Notwendigkeit eines sschlusses, über die Ausgestaltung der D&O-Versicherung, die über die Geschäftsleitung hinaus zu versichernden Personen und insbesondere die notwendige Deckungssumme enthalten soll. Das Gutachten soll weiterhin eine genaue Abwägung darüber enthalten, ob eine derartige Versicherung insbesondere in Anbetracht der konkreten Risikolage, Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit tatsächlich erforderlich ist. Verantwortlichkeiten Grundsätzlich bleibt für die konkrete s- und Vergütungsverhandlung und den Abschluss der Verträge die jeweilige für das Unternehmen zuständige Fachbehörde zuständig. Diese hat nunmehr mit den Hinweisen für die Anstellung, Bestellung und Vergütung der Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg erstmalig einen umfassenden Leitfaden, der alle Informationen samt Musteranstellungsvertrag und Dienstwagenrichtlinie für die Geschäftsleitungen an einem Ort bündelt, an der Hand. Daneben haben aber die Finanzbehörde, die Senatskanzlei und die Senatskommission für öffentliche Unternehmen unterschiedliche Beteiligungs- und Eingriffsrechte, die dazu dienen sollen, die vorgegebenen Regularien einzuhalten bzw. begründete Ausnahmen von den Regularien zu genehmigen. 13

14 Vergütungsbericht Inhaltsverzeichnis Nr. Unternehmen (alphabetisch) 1 AKK Altonaer Kinderkrankenhaus ggmbh 2 AKN Eisenbahn AG 3 Ambulanzzentrum des UKE GmbH 4 Asklepios Kliniken Hamburg GmbH 5 Bäderland Hamburg GmbH 6 Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH 7 Berufsbildungswerk Hamburg GmbH 8 Berufsförderungswerk Hamburg GmbH 9 Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG 10 CCH Immobilien GmbH & Co. KG 11 Centrum für angewandte Nanotechnologie (CAN) GmbH i.l. 12 CGH Terminaleigentumsgesellschaft mbh & Co. KG (TEG) 13 Dataport A.ö.R. 14 Deichtorhallen Hamburg GmbH 15 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) 16 Deutsches Klimarechenzentrum GmbH 17 Elbe-Werkstätten GmbH 18 Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas ggmbh 19 Elbkinder Vereinigung KITA Hamburg Servicegesellschaft mbh 20 Elbkinder Vereinigung KITAS Nord ggmbh 21 Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG 22 Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbh 23 Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH 24 f & w fördern und wohnen A.ö.R. 25 FEG Fischereihafen-Entwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG 26 FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH 27 Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH 28 Flotte Hamburg GmbH & Co. KG 29 Flughafen Hamburg GmbH 30 Friedrich Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten GmbH 31 Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH 32 GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder A.ö.R. 33 GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH 34 GroundStars GmbH & Co. KG 35 GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh 36 HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 37 HafenCity Hamburg GmbH 38 HaGG Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbh 39 HanseMerkur Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin am UKE ggmbh 40 Hamburg Energie GmbH 41 Hamburg Innovation GmbH 42 Hamburg Kreativ GmbH 43 Hamburg Marketing GmbH 44 Hamburg Messe und Congress GmbH

15 Nr. Unternehmen (alphabetisch) 45 Hamburg Netz GmbH 46 Hamburg Port Authority A.ö.R. 47 Hamburg Tourismus GmbH 48 Hamburg Verkehrsanlagen GmbH 49 hamburg.de GmbH & Co. KG 50 hamburger arbeit GmbH 51 Hamburger Friedhöfe A.ö.R. 52 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft 53 Hamburger Hochbahn AG 54 Hamburger Krematorium Gesellschaft mbh 55 Hamburger Stadtentwässerung A.ö.R. 56 Hamburger Verkehrsverbund GmbH 57 Hamburger Wasserwerke GmbH 58 Hamburgische Investitions- und Förderbank Hamburg A.ö.R. 59 Hamburgische Staatsoper GmbH 60 HamburgMusik ggmbh 61 HGL Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen GmbH 62 HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh 63 HMS Hamburg Media School ggmbh 64 HSG Hanseatische Siedlungs-Gesellschaft mbh 65 HSH Finanzfonds A.ö.R. 66 HSH Portfoliomanagement A.ö.R. 67 HVF Hamburgischer Versorgungsfonds A.ö.R. 68 IBA Hamburg GmbH 69 Innovationszentrum Forschungscampus Hamburg-Bahrenfeld GmbH 70 InphA GmbH - Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik 71 1.IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG 72 2.IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG 73 3.IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG 74 4.IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG 75 KFE Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH 76 KGE Klinik Gastronomie Eppendorf GmbH 77 KLE Klinik Logistik Eppendorf GmbH 78 Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. 79 KSE Klinik Service Eppendorf GmbH 80 Life Science Nord Management GmbH 81 Lotto Hamburg GmbH 82 Martini-Klinik am UKE GmbH 83 Multimedia Kontor Hamburg GmbH 84 MVZ am Altonaer Kinderkrankenhaus GmbH 85 Neue Schauspielhaus GmbH 86 P+R Betriebsgesellschaft mbh 87 Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH 88 Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbh & Co. KG 89 ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh 90 Reisering Hamburg RRH GmbH 91 RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH 92 SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg

16 Nr. Unternehmen (alphabetisch) 93 Schulservice Hamburg Gesellschaft für Facility Management mbh 94 Schülerforschungszentrum Hamburg ggmbh 95 SGG Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH 96 Sprinkenhof GmbH 97 Stadtreinigung Hamburg A.ö.R. 98 STARS Special Transport and Ramp Service GmbH & Co. KG 99 Stromnetz Hamburg GmbH 100 TEREG Gebäudedienste GmbH 101 Thalia Theater GmbH 102 TuTech Innovation GmbH 103 Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH 104 Universität Hamburg Marketing GmbH 105 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf K.d.ö.R. 106 Vattenfall Wärme Hamburg GmbH 107 Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG 108 WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH 109 ZAL Zentrum für angewandte Luftfahrtforschung GmbH 110 Zentral-Omnibus-Bahnhof ZOB Hamburg GmbH

17 1. AKK Altonaer Kinderkrankenhaus ggmbh Wissenschaft groß * SOLL Christiane Dienhold ) und 2) 1) Der Veröffentlichung sämtlicher Vergütungsbestandteile wurde nicht zugestimmt (Altvertrag). 2) Frau Dienhold leitet zudem die "MVZ am Altonaer Krankenhaus GmbH". * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

18 2. AKN Eisenbahn AG Verkehr groß * SOLL Wolfgang Seyb / / zu 3,03 / * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

19 3. Ambulanzzentrum des UKE GmbH Wissenschaft mittelgroß * SOLL Dr. Andreas Krüll ) Tillmann Halbuer zu 2,60 / ) Der Offenlegung sämtlicher Vergütungsbestandteile wurde nicht zugestimmt (Altvertrag). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

20 4. Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Gesundheit groß * SOLL Joachim Gemmel ) Anja Rhode ) Hafid Rifi ) 1) Der Offenlegung sämtlicher Vergütungsbestandteile wurde nicht zugestimmt. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

21 5. Bäderland Hamburg GmbH Ver- und Entsorgung groß * SOLL Dirk Schumaier zu 4, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

22 6. Berufliches Trainingszentrum Hamburg GmbH Sozialunternehmen klein * SOLL Melanie Schlotzhauer zu 1, Jens Mohr / / / / / / / / 1) ) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

23 7. Berufsbildungswerk Hamburg GmbH Sozialunternehmen mittelgroß * SOLL Wolfgang Lerche / / / / / / / / 1) Jens Mohr / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

24 8. Berufsförderungswerk Hamburg GmbH Sozialunternehmen mittelgroß * SOLL Wolfgang Lerche / / / / / / / / 1) Jens Mohr / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

25 9. Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh Co.KG Wohnen und Stadtentwicklung klein * SOLL Prof. Jürgen Bruns-Berentelg / / / / / / / / 1) Giselher Schultz-Berndt / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe HafenCity Hamburg GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

26 10. CCH Immobilien GmbH Co.KG Wirtschaftsförderung klein * SOLL Martin Heyne / / / / / / / / 1) und 2) Martin Görge / / / / / / / / 1) und 3) 1) Geschäftsführer der die Geschäftsführung der KG innehabenden Komplementär-GmbH: CCH Verwaltungs GmbH. 2) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt. 3) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Sprinkenhof GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

27 11. Centrum für angewandte Nanotechnologie (CAN) GmbH i.l. Wissenschaft klein * SOLL Dr. Frank Schröder Oeynhausen ) und 2) Prof. Dr. Horst Weller ) 1) Der Offenlegung sämtlicher Vergütungsbestandteile wurde nicht zugestimmt (Altvertrag). Es wurde ausschließlich der Offenlegung der als Organ zugestimmt. Zusammen haben beide Geschäftsführer erhalten. 2) Ausscheiden zum * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

28 12. CGH Terminaleigentumsgesellschaft mbh Co.KG (TEG) Hafen klein * SOLL Tino Klemm / / / / / / / / 1) Iris Scheel / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellte der Hamburg Port Authority AöR). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

29 13. Dataport A.ö.R. Vermögensverwaltung groß * SOLL Dr. Johann Bizer zu 4, Claudia Güsken zu 2,28-1) Andreas Reichel zu 3, ) Anteilig wg. Ausscheiden zum * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

30 14. Deichtorhallen Hamburg GmbH Kultur mittelgroß * SOLL Dr. Dirk Luckow offen offen 1 zu 2, ) Bert Antonius Kaufmann offen offen 1 zu 2, ) ) Die Entscheidung über die Höhe der Ist-Tantieme steht noch aus. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

31 15. Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) Verkehr groß * SOLL Bodo Baumbach zu 2, Dirk Brandenburger zu 3, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

32 16. Deutsches Klimarechenzentrum GmbH Wissenschaft mittelgroß * SOLL Prof. Dr. Thomas Ludwig / / / / 1) und 2) 1) Beamter der Universität Hamburg und zugleich Geschäftsführer des DKRZ. 2) Auf die Darstellung des Verhältnisses zwischen der Geschäftsleitung zum Durchschnittseinkommen der Beschäftigten wird aufgrund der nebenamtlichen Geschäftsleitung und der damit einhergehenden geringeren Vergütung verzichtet. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

33 17. Elbe-Werkstätten GmbH Sozialunternehmen groß * SOLL Carsten Möbs zu 2, Wolfgang Tretow zu 2, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

34 18. Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas ggmbh Sozialunternehmen groß * SOLL Dr. Franziska Larrá-Ramirez zu 3, ) Dr. Katja Nienaber zu 2, ) Die Ist- ist niedriger wg. Anhebung der vertraglichen zum * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

35 19. Elbkinder Vereinigung KITA Hamburg Servicegesellschaft mbh Sozialunternehmen mittelgroß * SOLL Dr. Franziska Larrá-Ramirez / / / / / / / / 1) Dr. Katja Nienaber / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas ggmbh). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

36 20. Elbkinder Vereinigung KITAS Nord ggmbh Sozialunternehmen mittelgroß * SOLL Dr. Franziska Larrá-Ramirez / / / / / / / / 1) Dr. Katja Nienaber / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas ggmbh). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

37 21. Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH Co.KG Kultur klein * SOLL Dieter Peters / / / / / / / / 1) und 2) 1) Geschäftsführer der die Geschäftsführung der KG innehabenden Komplementär-GmbH: ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. 2) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

38 22. Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbh Kultur mittelgroß * SOLL Christoph Lieben-Seutter / / / / / / / / 1) und 2) Jack F. Kurfess / / / / / / / / 1) und 2) 1) Das Theaterwirtschaftsjahr dauert vom eines es bis zum des Folgejahres. Abgebildet ist die Spielzeit 2016/. 2) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe HamburgMusik ggmbh). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

39 23. Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH Ver- und Entsorgung klein * SOLL Jan Rispens zu 1, ) ) Die entspricht der Besldung der Bes.Gr. B2. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

40 24. fördern und wohnen A.ö.R. Sozialunternehmen groß * SOLL Dr. Arne Nilsson zu 4, Roberto Klann zu 3, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

41 25. FEG Fischereihafen-Entwicklungsgesellschaft GmbH Co.KG Hafen klein * SOLL Martin Görge / / / / / / / / 1) und 2) Jan Zunke / / / / / / / / 1) und 2) 1) Geschäftsführer der die Geschäftsführung der KG innehabenden Komplementär-GmbH: FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbh. 2) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Sprinkenhof GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

42 26. FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH Verkehr mittelgroß * SOLL Olaf Lilla zu 3, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

43 27. Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH Kultur klein * SOLL Maria Köpf / zu 2,52 / * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

44 28. Flotte Hamburg GmbH Co.KG Hafen klein * SOLL Christopher Braun zu 2,37 / 1), 2) und 4) Karsten Schönewald / / / / / / / / 3) und 4) ) Die entspricht der Besoldung der Bes.Gr. B6. 2) Anteilig wegen Anstellungsbeginn August. 3) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellter der Hamburg Port Authority AöR). 4) Geschäftsführer der die Geschäftsführung der KG innehabenden Komplementär-GmbH: Flotte Hamburg Verwaltungs-GmbH. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

45 29. Flughafen Hamburg GmbH Flughafen groß * SOLL Michael Eggenschwiler zu 9, Alexander Laukenmann zu 5, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

46 30. Friedrich Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten GmbH Verkehr mittelgroß * SOLL Jens-Michael May zu 2, ) und 2) Christian Schalk zu 2, ) ) Anteilig wegen Ausscheiden zum ) Die Personalkosten werden an die Hamburger HOCHBAHN AG erstattet. 3) Anteilig wegen Anstellungsbeginn am * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

47 31. Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH Gesundheit klein * SOLL Jan Quast / / / / / / / / 1) Paul Eisholz / / / / / / / / 2) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) 2) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellter der Handelskammer Hamburg) * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

48 32. GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder A.ö.R. Vermögensverwaltung groß * SOLL Günther Schneider zu 3, Hartmut Schaper zu 2,66 / 1) Dr. Bettina Rothärmel zu 2,53 / 2) ) Anteilig wegen Ausscheiden zum ) Anteilig wegen Anstellungsbeginn am * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

49 33. GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH Vermögensverwaltung groß * SOLL Mandy Herrmann zu 4, Ewald Rowohlt zu 4, Gertrud Theobald / / zu 2,01 / * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

50 34. GroundSTARS GmbH Co.KG Flughafen groß * SOLL Sandra Carstensen / / / / / / / / 1) Christian Noack / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellte/r der Flughafen Hamburg GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

51 35. GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh Wohnen und Stadtentwicklung groß * SOLL Dr. Thomas Krebs / / / / / / / / 1) Wilfried Wendel / / / / / / / / 1) 1) Die Unternehmen SAGA und GWG bilden einen Gleichordnungskonzern. Zwischen den Unternehmen besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit keine gesonderte Vergütung (siehe SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

52 36. HADAG Seetouristik und Fährdienst AG Verkehr klein * SOLL Gabriele Müller-Remer zu 2, ) ) Die Personalkosten werden an die Hamburger HOCHBAHN AG erstattet. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

53 37. HafenCity Hamburg GmbH Wohnen und Stadtentwicklung mittelgroß * SOLL Prof. Jürgen Bruns-Berentelg / / zu 5, Giselher Schultz-Berndt / / zu 2, ) ) Die Ist- enthält in nachträglich ausgezahlte Einmalzahlungen für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

54 38. HaGG Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbh Vermögensverwaltung klein * SOLL Martin Görge / / / / / / / / 1) Jan Zunke / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Sprinkenhof GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

55 39. HanseMerkur Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin am UKE ggmbh Wissenschaft klein * SOLL Dr. Sven Schröder ) 1) Der Offenlegung sämtlicher Vergütungsbestandteile wurde nicht zugestimmt (Altvertrag). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

56 40. Hamburg Energie GmbH Ver- und Entsorgung groß * SOLL Alexander Loipfinger zu 3, Dr. Michael Beckereit / / 1) und 2) Michael Prinz zu 3,19 / 3) ) Anteilig wegen Ausscheiden zum ) Auf die Darstellung des Verhältnisses zwischen der Geschäftsleitung zum Durchschnittseinkommen der Beschäftigten wird aufgrund der nebenamtlichen Geschäftsleitung und der damit einhergehenden geringeren Vergütung verzichtet. 3) Anteilig wegen Anstellungsbeginn am * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

57 41. Hamburg Innovation GmbH Wissenschaft klein * SOLL Martin Mahn / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe TuTech Innovation GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

58 42. Hamburg Kreativ GmbH Kultur klein * SOLL Egbert Rühl offen / offen 1 zu 2,51 / 1) ) Die Ist-Tantieme steht zzt. noch nicht fest. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

59 43. Hamburg Marketing GmbH Wirtschaftsförderung klein * SOLL Michael Otremba zu 3,98 / Dr. Rolf Strittmatter zu 4,02 / * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

60 44. Hamburg Messe und Congress GmbH Wirtschaftsförderung groß * SOLL Bernd Aufderheide zu 5, ) Dr. Ulla-Christiane Kopp zu 4, ) ) Der weist die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aus. 2) Anteilig wegen Ausscheiden zum * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

61 45. Hamburg Netz GmbH Ver- und Entsorgung groß * SOLL Udo Bottländer / / / / / / / / 1) Andres Fricke / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellte der Hansewerk AG). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

62 46. Hamburg Port Authority A.ö.R. Hafen groß * SOLL Jens Meier zu 6, ) Wolfgang Hurtienne zu 4, ) und 2) Matthias Grabe zu 3,71 / 3) ) Im sind die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgeführt. 2) Die geldwerten beinhalten Urlaubsabgeltung und Abfindungsleistungen wegen vorzeitigem Ausscheiden zum ) Anteilig wegen Anstellungsbeginn am * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

63 47. Hamburg Tourismus GmbH Wirtschaftsförderung mittelgroß * SOLL Michael Otremba / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Hamburg Marketing GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

64 48. Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Ver- und Entsorgung groß * SOLL Volker Rech zu 2, Dr. Andreas Melchert / / / / / / / / 1) Dr. Marijke Dück-Rath / / / / / / 2) ) Angestellt bis Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellter der Stromnetz Hamburg GmbH). 2) Angestellt seit Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Mitarbeiterin der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Die Gesellschaft erstattet die Personalkosten an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

65 49. hamburg.de GmbH Co.KG Wirtschaftsförderung klein * SOLL Jan-Niko Lafrentz zu 4,00 / 1) und 2) Carsten Ludowig zu 4,08 / 2) ) Anteilig wegen Ausscheiden zum ) Geschäftsführer der die Geschäftsführung der KG innehabenden Komplementär-GmbH: hamburg.de Beteiligungs-GmbH. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

66 50. hamburger arbeit GmbH Sozialunternehmen klein * SOLL Julia Sprei / zu 1, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

67 51. Hamburger Friedhöfe A.ö.R. Ver- und Entsorgung groß * SOLL Carsten Helberg zu 3, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

68 52. Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Hafen groß Vergeich * SOLL Angela Titzrath zu 10, ) Dr. Stefan Behn zu 8,28 / 1) und 2) Heinz Brandt zu 8, ) Jens Hansen zu 8, ) und 3) Dr. Roland Lappin zu 8, ) ) Die Angaben sind dem Geschäftsbericht entnommen. 2) Anteilig wegen Ausscheiden zum ) Anteilig wegen Anstellungsbeginn am * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

69 53. Hamburger Hochbahn AG Verkehr groß * SOLL Henrik Falk zu 8,01 / Helmut König zu 5, Jens-Günter Lang zu 5, Claudia Güsken zu 4, ) Ulrike Riedel zu 5, ) ) Anteilig wegen Anstellungsbeginn am ) Anteilig wegen Ausscheiden zum * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

70 54. Hamburger Krematorium Gesellschaft mbh Ver- und Entsorgung klein * SOLL Carsten Helberg / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Hamburger Friedhöfe AöR). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

71 55. Hamburger Stadtentwässerung A.ö.R. Ver- und Entsorgung groß * SOLL Dr. Michael Beckereit / zu 2,70 / 2) Nathalie Leroy zu 2, ) und 2) ) Beim handelt es sich um die Zuführung zu Pensionsrückstellungen sowie um Beiträge zur Direktversicherung. 2) Betrachtet man den Gleichordnungskonzern Hamburg Wasser (bestehend aus HWW und HSE), wäre für Herrn Dr.Beckereit eine jährliche max. Sollvergütung von und Frau Leroy von auszuweisen. Dies entspricht einem vertikalen von 1 zu 5,49 bzw. 1 zu 4,86. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

72 56. Hamburger Verkehrsverbund GmbH Verkehr mittelgroß * SOLL Lutz Aigner zu 3, Dietrich Hartmann zu 2, ) ) Die entspricht der Besoldung der Bes.Gr. B6. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

73 57. Hamburger Wasserwerke GmbH Ver- und Entsorgung groß * SOLL Dr. Michael Beckereit zu 2, ) und 2) Nathalie Leroy / zu 2, ) und 2) ) Beim handelt es sich um die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. 2) Betrachtet man den Gleichordnungskonzern Hamburg Wasser (bestehend aus HWW und HSE), wäre für Herrn Dr.Beckereit eine jährliche max. Sollvergütung von und Frau Leroy von auszuweisen. Dies entspricht einem vertikalen von 1 zu 5,49 bzw. 1 zu 4,86. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

74 58. Hamburgische Investitions- und Förderbank A.ö.R. Banken mittelgroß * SOLL Ralf Sommer zu 4, ) Wolfgang Overkamp zu 3, ) Die Ist- ist niedriger wg. Anhebung der vertraglichen zum * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

75 59. Hamburgische Staatsoper GmbH Kultur groß * SOLL Georges Delnon / zu 8,32 / 1) Prof. John Neumeier / / / zu 6,99 / 1) Detlef Meierjohann / / zu 5, ) ) Das Geschäftsjahr dauert vom eines es bis zum des Folgejahres. Abgebildet ist die Vergütung für die Spielzeit 2016/. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

76 60. HamburgMusik ggmbh Kultur mittelgroß * SOLL Christoph Lieben-Seutter zu 5,70 / 1) Jack F. Kurfess / / / zu 2, ) ) Das Geschäftsjahr dauert vom eines es bis zum des Folgejahres. Abgebildet ist die Vergütung für die Spielzeit 2016/. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

77 61. HGL Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen GmbH Flughafen klein * SOLL Michael Eggenschwiler / / / / / / / / 1) Alexander Laukenmann / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Flughafen Hamburg GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

78 62. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Vermögensverwaltung mittelgroß * SOLL Dr. Rainer Klemmt-Nissen / / zu 1, ) Petra Bödeker-Schoemann / / zu 1, ), 3) und 4) ) Die entspricht der Besoldung der Bes.Gr. B9. 2) Die entspricht der Besoldung der Bes.Gr. B8. 3) Seit April : Teilzeit wegen Sabbatjahr-Vereinbarung. 4) Beim Verhältnis zu Durchschnittseinkommen wurde die Teilzeitquote berücksichtigt. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

79 63.HMS Hamburg Media School ggmbh Wissenschaft klein * SOLL Dr. Katharina Schaefer zu 3, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

80 64. HSG Hanseatische Siedlungs-Gesellschaft mbh Wohnen und Stadtentwicklung mittelgroß * SOLL Torsten Müller zu 2, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

81 65. HSH Finanzfonds A.ö.R. Banken klein * SOLL Ralf Sommer / / / / 1) Dr. Karl-Herrmann Witte / / / ) 1) Auf die Darstellung des Verhältnisses zwischen der Geschäftsleitung zum Durchschnittseinkommen der Beschäftigten wird aufgrund der nebenamtlichen Geschäftsleitung und der damit einhergehenden geringeren Vergütung verzichtet. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

82 66. hsh portfoliomanagement A.ö.R. Banken klein * SOLL Dr. Karl-Herrmann Witte zu 2, Ulrike Helfer zu 3, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

83 67. HVF Hamburgischer Versorgungsfonds A.ö.R. Vermögensverwaltung klein * SOLL Johannes Hans Nee / / / zu 1, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

84 68. IBA Hamburg GmbH Wohnen und Stadtentwicklung klein * SOLL Karen Pein zu 2, * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

85 69. Innovationszentrum Forschungscampus Hamburg-Bahrenfeld GmbH Wissenschaft klein * SOLL Dr. Arik Willner / / / / / / / / 1) 1) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (Angestellter von "DESY Deutsches Elektronen-Synchrotron"). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

86 70. Inpha GmbH - Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik GmbH Gesundheit klein * SOLL Dr. Konrad Horn / zu 2,84 / 1) ) Ein Teil der vertraglich vereinbarten wurde als unbezahlter Urlaub gewährt. * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

87 71. 1.IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH Co.KG Vermögensverwaltung klein * SOLL Martin Görge / / / / / / / / 1) und 2) Jan Zunke / / / / / / / / 1) und 2) 1) Geschäftsführer der die Geschäftsführung der KG innehabenden Komplementär-GmbH: IVH Immobilienverwaltung für Hamburg GmbH. 2) Es wird keine gesonderte Vergütung gezahlt (siehe Sprinkenhof GmbH). * Ist-Tantieme, die für das gezahlt wurde.

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