Dreijahresplan

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1 Dreijahresplan

2 Teil 1: Das sind wir! Seite 1.1 Der SSP Algund 1 - SchülerInnen und Klassensituation - Entwicklung Organisation des Schulbetriebs Geschichte des Schulsprengels und der einzelnen Schulstellen Leitbild des Schulsprengels Algund Gesetzlicher Rahmen für die Unterrichtsgestaltung Schulcurriculum siehe Homepage Stundentafel Organisationsmodelle Planung der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit 18 - Vereinbarung gegen Gewalt und Mobbing 21 - Streitschlichtung an der MS Algund 23 - Bestandskonzept Bibliothek 25 - ZIB (in Ausarbeitung) Unterrichtszeiten in den einzelnen Schulstellen Kriterien für eine transparente Organisation schulischer Belange 67 - Stelleneinrichtung Schulstellen - Kriterien 67 - Klassenbildung - Kriterien 69 - Erstellung des Stundenplans - Kriterien 7 - Zuweisung von Teamstunden - Kriterien 72 - Arbeitszeit mit Schülern - Kriterien 73 - Planung der zusätzlich zum Unterricht erforderlichen Arbeitszeit 75 - Vergütung von Überstunden - Kriterien 77 - Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen - Kriterien 78 - Lernberatung Kriterien zur Organisation 81 - Bewertung - Kriterien 85 - Fortbildungen Kriterien für den Besuch und die Anerkennung 93 - Schulordnung 94 - Schulordnung allgemeine Regelung und Vorgaben 96 - Disziplinarordnung 99

3 - Computerraumordnung 13 - Bibliotheksordnung 19 - Turnhalle Benutzungsordnung Regelung für die Mensa - Wahlordnung Geschäftsordnung des Schulrates Satzung des Elternrates Gestaltung der Pflichtquote und des Wahlbereichs 12 - Schwerpunkte und Kriterien 12 - Organisationsabläufe Inklusion Arbeitsbereiche im Zusammenhang mit Inklusion Richtlinien für Schüler/innen mit Dokumentation Kriterien und Vorgehensweise bei der Aufnahme von Schülern/innen mit 132 Migrationshintergrund - Kriterien für den Einsatz der internen und externen Ressourcen Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)- Arbeitszeitregelung Mitarbeiter/innen für Integration: Regelung Zusammenarbeit Schule Elternhaus Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen Zusammenarbeit mit schulischen Bildungseinrichtungen Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Einzugsgebietes 14 - Zusammenarbeit mit Sponsoren Zusammenarbeit mit der öffentlichen Bibliothek Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsentwicklung und sicherung Internes Qualitätskonzept Regeln für die Durchführung von Evaluationen Evaluationen seit 25/26 149

4 Teil 1: Das sind wir! 1.1 Der Schulsprengel Algund Das Einzugsgebiet des Schulsprengels Algund sind die Gemeinden Algund, Marling und Partschins. Die Grundschüler/innen besuchen die Schule an den Schulstellen in Algund, Marling, Partschins oder Rabland, die Mittelschüler/innen gehen in Algund oder in Partschins zur Schule. Schüler/innen- und Klassensituation Entwicklung der Schüler/innenzahlen Stand: GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund 3 2 MS Partschins insgesamt 1 15/16 16/17 17/18 18/19 Schüler/innen- und Klassenzahlen Schulstelle Einzugsgebiet Schüler/innenzahl Klassen 15/16 16/17 17/18 18/19 15/16 16/17 17/18 18/19 GS Algund Gemeinde Algund GS Marling Gemeinde Marling GS Partschins Gemeinde Partschins GS Rabland Gemeinde Rabland MS Algund Gemeinde Algund Gemeinde Marling MS Partschins Gemeinde Partschins insgesamt

5 Anzahl der Schüler/innen mit Dokumentation Schulstelle Anzahl der integrierten Klassen Anzahl der Schüler/innen mit Funktionsdiagnosen bzw. Funktionsbeschreibung 15/16 16/17 17/18 18/19 15/16 16/17 17/18 18/19 Dokumentation Dokumentation Dokumentation Dokumentation GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins insgesamt Schulstelle Mitarbeiter/innen für Integration 215/ / / /219 1 mit 3 Std. 1 mit 38 Std. 1 mit 38 Std. 1 mit 33 Std. GS Algund / / / 1 mit 15 Std. gek. / / / 1 mit 1 Std. 1 mit 1 Std. gek. / / / GS Marling 1 mit 32 Std. / GS Partschins 1 mit 1 Std. gek. / / / GS Rabland / / / / 1 mit 2 x 1 Std. 1 mit 2 x 1 Std. / 1 mit 1 Std. gek. MS Algund 1 mit 32 Std. 2 mit 32 Std. 1 mit 32 Std. 1 mit 32 Std. / / / / MS Partschins / 1 mit 1 Std. 1 mit 1 Std. 1 mit 1 Std. insgesamt

6 Schüler/innen mit Migrationshintergrund Schüler/innen mit Migrationshintergrund Schulstelle 216/ / / / / /219 Schüler/innen Herkunftsland Herkunftsland Herkunftsland GS Algund Marokko / Marokko 1 Marokko 1 / / / Irak 1 Irak 2 Irak 2 / / / Bosnien / Ukraine 1 Ukraine 1 / / / Mazedonien / Mazedonien 1 Mazedonien / / / / Pakistan 2 Pakistan 2 Pakistan 1 / / / Polen / Tunesien 1 Tunesien 1 / / / Kroatien 2 Kroatien 1 Kroatien 1 / / / Albanien 4 Albanien 5 Albanien 3 / / / Serbien 1 Serbien 1 Serbien 1 / / / Ungarn / Ungarn 1 Ungarn 2 / / / / / Slovakei 3 Slovakei 3 / / / / / / / Japan 1 / / / / / / / Polen 1 GS Marling Albanien 3 Albanien 2 Albanien 2 / / / China / Tunesien 2 Bulgarien 1 / / / Kosovo 1 Kosovo 1 Kosovo 1 / / / Polen 1 Polen 1 Polen 1 / / / Ungarn 3 Ungarn 4 Ungarn 3 / / / Slovakei 1 Slovakei 3 Slovakei 3 / / / / / Bangladesch 1 Marokko 1 GS Partschins Ukraine 1 Ukraine 3 Ukraine 1 / / / Pakistan 2 Pakistan 1 Pakistan 3 / / / / / Marokko 1 Marokko / GS Rabland Kosovo 1 Skovakei 2 Skovakei 1 / / / Rumänien 2 Rumänien 1 Rumänien / / / / Mazedonien 1 / / / / 3

7 MS Algund China 1 China 1 China 1 / / / Mazedonien 1 Mazedonien 1 Mazedonien / / / / Bosnien 2 Bosnien 1 Bosnien / / / / Albanien 2 Albanien 4 Albanien 3 / / / Irak 1 Irak 1 Irak 1 / / / Ungarn 1 Kroatien 1 Kroatien 1 / / / Thailand 1 Thailand / Thailand / / / / Pakistan 2 Pakistan 1 Pakistan 2 / / / Slowakei 2 Slowakei 1 Slowakei 1 / / / Polen 3 Polen 2 Polen 1 / / / Marokko 1 Marokko 1 Marokko 1 / / / / / / / Ungarn 2 MS Partschins Pakistan 1 Pakistan 1 Pakistan 1 / / / / / Marokko 2 Marokko 2 / / / / / / / Bangladesch 1 / / / / / / / Mazedonien 1 / / / / / / / Slovakei 1 insgesamt Sprachlehrer/innen Mediatoren/innen Schulstelle 216/17 217/18 218/19 216/ /18 218/19 Sprachlehrer/in Mediator/in GS Algund x x GS Marling - - x GS Partschins x x - x - - GS Rabland MS Algund x x x - x - MS Partschins x x x x - - 4

8 1.2 Organisation des Schulbetriebes Grundschule Algund Franz Moser Steinachstraße ALGUND Tel. 473/ Grundschule Partschins Gaudententurmstraße PARTSCHINS Tel. 473/ Mittelschule Algund Franz Pöder Steinachstraße ALGUND Tel. 473/ in der Unterrichtszeit: Direktion Steinachstraße 22, 3922 ALGUND Tel. 473/ Fax 473/ Homepage Schulstellen Grundschule Marling Franz Innerhofer Kirchplatz MARLING Tel. 473/ Grundschule Rabland Johann Ladurner Lahnstraße PARTSCHINS Tel. 473/ Mittelschule Partschins Peter Mitterhofer Gaudententurmstraße PARTSCHINS Tel. 473/96778 Öffnungszeiten des Sekretariats Montag bis Freitag: Dienstag, Donnerstag, Freitag: 7.3 Uhr Uhr 14. Uhr 17. Uhr in der unterrichtsfreien Zeit: Montag bis Freitag: 8. Uhr 12. Uhr 5

9 1.3 Geschichte des Schulsprengels und der einzelnen Schulstellen Geschichte der Schulen des Einzuggebietes Schulgeschichte Algund Wahrscheinlich bestand in Algund bereits im Mittelalter eine Pfarrschule (Pflege des Kirchengesanges, Ausbildung von Ministranten, Vorbereitung auf den Besuch von Dom- und Klosterschulen). Die erste Nachricht über die Existenz eines Schulmeisters in Algund finden wir in der Pfarrchronik aus dem Jahr richteten Josef und Franz Ladurner (Vater und Sohn) die deutsche Schule ein, um die Kinder lesen, schreiben und raiten (rechnen) zu lehren, und zwar wie es zu Meran in der Schulgehalten wird. Es gab damals schon ein allgemeines Schulhaus im Dorf. Das Schulgeld zahlten die Vermögenden, für die Armen zahlte die Gemeinde. Mit der Erlassung der allgemeinen Schulordnung durch Kaiserin Maria Theresia (1774) begannen Schulungskurse für Lehrer. Diese abgerichteten Lehrer erhielten eine geregelte Besoldung, der Schulgehilfe wurde vom Schulmeister selbst willkürlich entlohnt wurde im Dominikanerinnenkloster Maria Steinach eine Mädchenschule errichtet, die bis zur Zeit des Faschismus fortbestand. Der Ausdruck Volksschule wurde erst um 185 allgemein gebräuchlich, die Schulmeister nannten sich von nun an Lehrer. Das älteste aufliegende Klassenbuch reicht auf das Schuljahr 1877/78 zurück. Von 1927/28 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Unterricht in deutscher Sprache von der faschistischen Regierung verboten, und die Schulklassen wurden aus Raummangel auf verschiedene Gebäude verteilt wurde die deutsche Volksschule in Algund neu eröffnet wurde der Unterricht in der Klosterschule und im alten Schulhaus in Algund Dorf aufgelassen, und die sechs Klassen wurden im neuen Volksschulgebäude im Ortszentrum (Steinachstraße) untergebracht. In den Ortsteilen Aschbach, Forst, Plars (Oberplars) und Vellau bestanden für unterschiedlich lange Zeiträume eigene Schulen. Mit 1. Oktober 1963 wurde in Algund die Einheitsmittelschule errichtet. Am 1. Oktober 1968 wurde die Volksschuldirektion Algund eingerichtet. Mit dem Schuljahr 21/2 entstand der schulstufenübergreifende Schulsprengel Algund, zu dem neben der Grundschule Algund auch die Grundschule Marling und die Mittelschule Algund gehören. Seit dem 1. September 27 sind außerdem die Grundschule Partschins, die Grundschule Rabland und die Mittelschule Partschins dem Schulsprengel Algund angegliedert. Durch die Vergrößerung des Schulsprengels Algund ist der Verwaltungsaufwand beachtlich gestiegen, und die Räumlichkeiten für Sekretariat und Direktion entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Aus diesem Grund wird eine Erweiterung des Schulgebäudes für die Verwaltung angestrebt. Die derzeitigen Büroräume könnten für didaktische Tätigkeiten adaptiert werden und bessere Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Unterricht schaffen. 6

10 Grundschule Algund Mit der Fertigstellung des Schulgebäudes in der Steinachstraße im Jahre 1957 fanden erstmals wieder alle Schüler/innen dieser Schulstufe in einem Gebäude Platz. In den 7er Jahren war ein deutliches Ansteigen der Schülerzahlen zu verzeichnen, sodass die Grundschule diese Bezeichnung gilt seit 1976 zeitweilig zwölfklassig und sogar dreizehnklassig war. Das Direktionsbüro, bis dahin im Gemeindegebäude, übersiedelte 1982 ins Schulhaus. Die italienischsprachigen Schüler/innen erhielten 1982 ein neues Schulhaus (Zubau am Grundschulgebäude), denn aus Mangel an Klassenräumen waren sie mehrere Jahre nach Forst ausgewichen. Allerdings sank die Schülerzahl dann ständig, und die Schule wurde ab 1982/83 nur noch einklassig wurde die Sektion aufgelassen. Im Schuljahr 1991/92 wurde der Teamunterricht in der Grundschule eingeführt, was den Bedarf an Zusatzräumen mit sich brachte. So wurden im Jahr 1993 im Zuge der Schulhausrenovierung neue Räume, wie eine Bibliothek, ein Mehrzweckraum, ein Medienraum und ein neues Lehrerzimmer, geschaffen. Seit 25 gibt es einen PC-Raum, 27 kam ein Musikraum hinzu. Seit dem 5. März 25 ist die Grundschule Algund nach dem Lehrer Franz Moser benannt. Im Rahmen einer Schulfeier wurde zu Ehren des ehemaligen Schulleiters und Assessors für Schule und Kultur im Eingangsbereich der Schule eine Büste angebracht. Franz Moser hatte sich unermüdlich für die kulturellen und schulischen Belange in Algund eingesetzt und verstarb erst 63jährig im Jahr 199. Mittelschule Algund Die Einführung der Pflichtmittelschule 1962 zwang die Gemeindeverwaltung zu schnellem Handeln. Um Kosten zu teilen, bildeten Marling, Partschins und Algund ein Konsortium, das 1963 im Kloster Steinach die neue Mittelschule errichtete. Als Außenstellen schlossen sich Naturns und St. Leonhard in Passeier an. Wegen der steigenden Schülerzahlen entstand in Partschins eine Zweigstelle. Die 25 Schüler/innen aus Algund und Marling waren in verschiedenen Gebäuden provisorisch untergebracht: im Kloster Steinach, im alten Pfarrwidum, im Kellergeschoss der Grundschule. Ein Raum im Kellergeschoss diente als Turnraum. Die Werkräume verteilten sich auf mehrere Häuser. Der langjährige Mittelschullehrer und Vizebürgermeister Franz Moser setzte sich tatkräftig für einen Schulneubau ein konnte das neue Schulhaus bezogen und am Erntedankfest 1983 eingeweiht werden. Benannt wurde die Mittelschule Algund nach dem Priester, Schulinspektor und Taubstummenlehrer Franz Pöder ( ). Vorrangig bemühte sich Pöder um die Bildung geschickter und moralischer Schullehrer. Zu diesem Zweck gründete er einen pädagogischen Lehrverein, eine Schulbibliothek und hielt Schulkonferenzen. Als Pfarrer von Marling wirkte er nebenbei als Schuldistricts-Inspektor und setzte sich für die Gründung einer Taubstummenanstalt im Lande ein. Er selbst brachte vielen Taubstummen das Lesen und Schreiben bei. Die Mittelschule ist räumlich ziemlich gut ausgestattet. Sie verfügt über verschiedene Spezialräume: Leseraum, Bibliothek, Kunstraum, Musikraum, Werkraum und Computerraum. Zum Teil stehen diese Spezialräume auch der Grundschule zur Verfügung. Die Aula wird regelmäßig von beiden Schulstellen benutzt. Seit dem Schuljahr 211/12 steht den beiden Schulen eine großzügig ausgestattete Dreifachturnhalle zur Verfügung. Quellen: - Dorfbuch 1 Jahre Algund - Festschrift zur Einweihung der Mittelschule am 3. Oktober 1983 (Franz Moser) 7

11 Schulgeschichte Marling Einen ersten Hinweis auf eine Pfarrschule in Marling finden wir in einer Urkunde aus dem Jahre 161. Es ist die Rede von einem Jeranum Rosatus, Schuelmeister und Pfarrmesner zu Marlingen. In Taufregistern, Trauungsbüchern und Sterbebüchern der folgenden Jahrzehnte sind weitere Ludigmagister und Organisten angeführt, die für einen äußerst dürftigen Lohn drei Aufgabenbereiche ausübten: Pflege des Kirchengesangs, Ausbildung von Ministranten, Vorbereitung auf den Besuch von Dom- und Klosterschulen. In die Zeit des Schuellehrers Stephan Anton Painhofer fällt der Umbau des Schulhauses in Marling, was ein Brotocol vom bestätigt. Mit größter Wahrscheinlichkeit stand dieses Schulhaus an der Stelle der heutigen Villa Margesin in der Anselm-Pattis- Straße Nr. 1. Es diente bis zu seiner Versteigerung im Jahr 1835 den Erfordernissen. In der Zwischenzeit war der sogenannte Freyhof bei der Pfarrkirche ersteiget und der Gemeinde als Armenund Schulhaus zur Verfügung gestellt worden. Später wurde auch im Gemeindehaus ein Schulzimmer errichtet, und erst 1898 konnte anstelle des einstigen Thurner-Wirtshauses das heutige Schulhaus erbaut werden wurde dieses Schulhaus vollständig umgebaut. Ein Aufzug, eine Turnhalle und ein Notausgang kamen im Laufe der Jahre noch hinzu. Die Grundschule Marling ist nach dem Lehrer, Schulleiter und Chorleiter Franz Innerhofer ( ) benannt. Nach einem Leben im Einsatz für die Marlinger Dorfgemeinschaft verstarb Franz Innerhofer nur 37jährig tragisch in Bozen. Mit der Einführung des Teamunterrichtes in der Grundschule (1991) entsprach das Schulhaus nicht mehr den Erfordernissen, und man setzte sich seither für eine Erweiterung des Schulgebäudes ein. Im Jänner 28 wurde mit dem Bau eines neuen Schulhauses an der Stelle des alten begonnen. Während der Bauzeit befanden sich die Schulklassen im Gemeinde-, Vereinshaus und Mehrzweckhaus von Marling. Der Einzug ins neue Schulgebäude erfolgte mit Beginn des Schuljahres 29/21. Marlinger Berg Für das Schuljahr 187/71 wird eine Privat-Nothschule beim Eckarter-Hof erwähnt. Ein Vermerk sagt, das Schulzimmer ist licht, fröhlich und mit dem gehörigen Schulgeräth versehen. Am Marlinger Berg gab es noch zwei weitere Schulen: beim Mühltaler und beim Senn am Egg. 1964/65 wurde beim Eichmannhof ein neues Schulhaus erbaut. Es umfasste einen Klassenraum, einen Nebenraum und eine Lehrerwohnung wurde die Bergschule mangels Schülerzahl aufgelassen. Quelle: Dorfbuch Marling Schulgeschichte Partschins Den ersten Anhaltspunkt über die Existenz einer Schule finden wir in einer Eintragung des Kirchprobst- Raitbuches der Jahre 1585/86: Auf Anhalten des Pfarrherrn Erasmus von Neuhaus ( ) und etlicher Nachbarn wurden bei den Chorstühlen den Schülern Sitzbankln gemacht. Eine weitere Notiz finden wir im Jahre 1652, wo von der Errichtung einer Schultafel die Rede ist. Die Schule war damals im Mesnerhaus untergebracht (heute Rathaus, Schulmeisterweg 1). Im Erdgeschoss befand sich die Wohnung des Mesners, im ersten Stock das Knabenlehrzimmer, nun Musikzimmer. Die Gemeindekanzlei und die Wohnräume für den Mesner und den Lehrer waren im zweiten Stock untergebracht. 8

12 Im Jahre 1714 wurde das Mesnerhaus in ein Schulhaus umgebaut. Zu dieser Zeit hatte der Mesner den sogenannten Dreifachdienst inne, nämlich Mesner, Lehrer und Organist. Frauen galten für dieses Amt als eine persona de se inabilis (eine in sich untaugliche Person). Unter Kaiserin Maria Theresia nahm das Volksschulwesen einen großen Aufschwung. Ihre Allgemeine Schulordnung von 1774 wird als Gründungsakt der Elementarschule bezeichnet. Weitere einschneidende Maßnahmen erließ ihr ältester Sohn und Nachfolger Josef II. mit seinem Reformprogramm für Kirche und Schule: Er schaltete den Klerus im Schulwesen aus, errichtete Normalschulen und schuf Lehrerbildungsanstalten, die den Geist der Aufklärung weitergeben sollten. In abgelegenen kleinen Ortschaften und in den Weilern am Berg konnten auf Antrag der Bewohner Schulen errichtet werden. Um 179 sind in den Degneien (Ortsteilen) Töll, Rabland und Quadrat Schulen nachweisbar. In einer Schenkungsurkunde vom 14. Juli 1873 verfügte die Krämerin Maria Mitterhofer, dass im ersten Stock ihres Hauses, dem Teisenkrämerhaus neue Schulklassen errichtet werden können. Die Schule blieb bis 1961 im Nebenhaus des Teisenkrämerhauses, das allerdings mehrmals durch Zubauten vergrößert werden musste übersiedelte die Schule endgültig in das neue Schulhaus in der Gaudententurmstraße. Mittelschule und Grundschule Partschins An das Grundschulgebäude in der Gaudententurmstraße 17 wurde 1981 angrenzend das Mittelschulgebäude errichtet. Seit der Gründung der Einheitsmittelschule 1963 wurden die Mittelschüler/innen zuerst in Algund, dann bis 1982 im Wirtschaftgebäude der Baronesse Alexandra von Goldegg unterrichtet. Seit dem Umbau, der 1998 abgeschlossen wurde, stehen in der Grundschule auf drei Stockwerken acht Klassen- und zwei Ausweichräume, ein Bastelraum, ein Filmraum, zwei Lehrmittelräume, eine Küche, eine Schülerbibliothek und ein Lehrerzimmer zur Verfügung. Im angrenzenden und räumlich verbundenen Mittelschulgebäude befinden sich ein Computerraum und eine Turnhalle, die von beiden Schulstufen gemeinsam benützt werden. Die Mittelschule verfügt über sechs Klassenräume und mehrere Spezialräume, die bei Bedarf auch als Klassenräume verwendet werden. Bis 27 befanden sich hier auch das Sekretariat und die Direktion des im Jahre 21 errichteten Schulsprengels Partschins. Es stehen weiters drei vielseitig gestaltete Pausenhöfe zur Verfügung, die allen Schülern/innen genügend Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten. Im Untergeschoss der Mittelschule ist ein Jugendtreff untergebracht. Das Schulgebäude Partschins ist nach Peter Mitterhofer, Zimmermann und Erfinder einer marktreifen Schreibmaschine, benannt. Ab 1864 hatte Mitterhofer mit der Entwicklung einer Schreibmaschine begonnen und im Laufe der Jahre mehrere Modelle angefertigt. Von Kaiser Franz Joseph erhielt er nach zwei Fußmärschen bis nach Wien nur eine bescheidene finanzielle Unterstützung. Mitterhofer verlor das Interesse an einer Weiterentwicklung seiner Erfindung; er machte auch keine Versuche, sie zu vermarkten. Er erlebte noch den Erfolg der in den USA von Sholes hergestellten Schreibmaschinen und verstarb verbittert im Jahr Quelle: Festschrift anlässlich der Verleihung der Palestrina-Medaille [...] mit Dorf- und Kirchenchronik von Ewald Lassnig, Partschins 24 Grundschule Rabland Das Schulgebäude der Grundschule Rabland befindet sich im Dorfkern, in der Lahnstraße 17. Das Gebäude verfügt über großzügige und helle Klassenräume und Hallen. Der Schulhof ist zum Teil gepflastert, größtenteils begrünt und mit verschiedenen Spielgeräten ausgestattet. Er bietet den Schülern/innen auch am 9

13 Nachmittag Spiel-, Bewegungs- und Erholungsraum. Die Turnhalle ist leider durch ihre geringe Raumhöhe etwas begrenzt. In den letzten Jahren wurde die Grundschule Rabland von durchschnittlich 8 Kindern besucht, die in fünf Klassen unterrichtet wurden. Die Schüler/innen kamen vorwiegend aus Rabland, aber auch aus Aschbach, von den Quadrathöfen und von der Töll. Geschichtliches Um 179 ist in Rabland erstmals eine Schule nachweisbar. Da an dieser Schule durchaus nur Notschullehrer unterrichteten, war sie der Hauptschule in Partschins untergeordnet. Zu dieser Zeit musste von den Eltern ein wöchentliches Schulgeld von 3 Kr bezahlt werden. In Fällen, wo die Eltern dazu nicht in der Lage waren, musste die Gemeinde oder die Bruderschaft dafür aufkommen. Das erste Schulhaus in Rabland wurde im Jahre 191 an der Vinschgauer Straße erbaut. Es wurde bis 1961 als einklassige Schule geführt. In den Jahren führte ein explosionsartiger Anstieg der Schülerzahlen zu akutem Platzmangel und erforderte die Errichtung immer neuer Klassenräume, die nur notdürftig in verschiedenen Gebäuden untergebracht waren konnte endlich die Genehmigung für den Bau des neuen Schulhauses erreicht werden. Bis 1973 waren in der Feuerwehrhalle (nun Öffentliche Bibliothek) drei Schulklassen mit insgesamt über 8 Schülern/innen auf engstem Raum untergebracht. Schulklassen waren zu dieser Zeit außerdem im Schulhaus, im alten Widum, im Haus von Josefa Vetturelli und im Haus Föhrenegg untergebracht. Im Herbst 1973 konnte die neue Grundschule bezogen und am 26. Mai 1974 feierlich eingeweiht werden. Die Grundschule Rabland ist nach dem Priester und Historiker Josef Ladurner ( ) vom Unterhuberhof in Rabland benannt. Josef Ladurner verfasste Chroniken über Partschins und vor allem über Rabland. In vier handgeschriebenen Büchern sind seine wertvollen Aufzeichnungen über die Geschichte der beiden Dörfer nachzulesen. Quellenangabe: Ewald Lassnig 1

14 1.4 Leitbild des Schulsprengels Das Leitbild schafft grundsätzliche Verbindlichkeiten zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Unterrichtsziele. Diese Verbindlichkeiten gelten für die sechs Schulstellen unseres Sprengels. Die Richtung, die in der Erziehung eingeschlagen wurde, ist die Richtung, in die das künftige Leben geht. (Platon) Das Leitbild schafft grundsätzliche Verbindlichkeiten zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Unterrichtsziele. Diese Verbindlichkeiten gelten sowohl für die sechs Schulstellen als auch für die zwei Schulstufen unseres Sprengels. Freude an der Schule Schule ist ein Ort der Gemeinschaft und des Lernens Die Schule nimmt den Erziehungs- und Bildungsauftrag ernst. Sie geht mit der Erfahrungswelt von Kindern und Jungendlichen sorgsam um. Sie ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, das gegenseitige Achtung, Wärme, Rücksichtsnahme, einfühlendes Verstehen sowie Echtheit und Aufrichtigkeit ermöglicht. Sie bemüht sich um ein von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägtes Arbeitsklima. Im Zusammenführen der verschiedenen Schulstellen und -stufen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Die Schule ist sozialer Lernort und ermöglicht in Gemeinschaft mit Mitschülerinnen und Mitschülern zu wachsen und zu reifen. Durch das gemeinsame Arbeiten und Erleben lernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit Konflikten und entwickeln Lösungsstrategien; über die soziale Verantwortung in der Schulgemeinschaft werden sie zu demokratischer Mitverantwortung geführt. 11

15 Schülerinnen und Schüler können viele Fähigkeiten entfalten Die Schülerinnen und Schüler stehen immer im Mittelpunkt der erzieherischen Aufgaben. Dieser zentrale Auftrag zielt darauf: bei ihnen die Entwicklung von Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen zu fördern, die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen sind; ihnen fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen beizubringen; sie zu Offenheit, Kommunikationsfähigkeit und kritischer Auseinandersetzung mit der Lebenswelt zu erziehen; sie in den sozialen Interessen und in der Integration zu stärken; sie in ihren kreativen Begabungen zu fördern; sie für Themen der Umwelt, der Gesundheit und der Friedenserziehung zu sensibilisieren; ihnen zu vermitteln, dass Leistungsbereitschaft sich lohnt. Lehrkräfte sorgen für eine gute Schule Die Lehrerinnen und Lehrer bemühen sich, den Kindern und Jugendlichen die pädagogischen Grundsätze in der Schule vorzuleben. Die Bereitschaft zur fachlichen und pädagogischen Fortbildung ist für jede Lehrkraft eine wichtige Voraussetzung für eine angemessene inhaltliche und methodische Unterrichtsgestaltung. Die Lehrkräfte sind offen für Schulentwicklung sowie Innovation und reagieren auf aktuelle Bedürfnisse der Gesellschaft. Sie bringen die Bereitschaft zur Evaluation ihres Unterrichtes sowie schulischer Belange mit, um die Arbeitsqualität an unserer Schule zu sichern und zu optimieren. Eltern gestalten das Schulleben mit Das Zusammenwirken von Elternhaus und Schule ist erfolgreich, wenn jeder seinen Auftrag ernst nimmt. Die Schule erfüllt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag, die Eltern nehmen das primäre Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht wahr. Die Schule schafft durch regelmäßige Kommunikation mit dem Elternhaus Transparenz, Öffnung und Austausch. Wechselseitige Informationen und Zusammenarbeit bei Ziel- und Schwerpunktsetzungen fördern die gemeinsame Verantwortung. Die Eltern gestalten das Schulleben in verschiedenen Gremien aktiv mit. Qualität wird durch Evaluation gesichert Die Schule versteht Qualitätssicherung als Grundlage für eine Weiterentwicklung der schulischen Arbeit. Im Sinne dieser Definition von Qualitätssicherung bietet sich sowohl bei Einzelvorhaben im täglichen Unterricht als auch bei fächerübergreifenden Projekten, bei Schulinitiativen und in organisatorischen sowie verwaltungstechnischen Belangen eine Evaluation an. Dabei werden, je nach Schwerpunkt, Schülerinnen und Schüler, Lehrkärfte und Mitarbeiter/innen der Schule sowie Eltern einbezogen. Die Arbeitsqualität an unserer Schule wird ausgewertet, gesichert und optimiert. Evaluation wird an unserer Schule als Gelegenheit zur Schulentwicklung gesehen, eine regelmäßige Selbstreflexion stärkt das Vertrauen in die eigene Arbeit und gibt Sicherheit im schulischen Handeln. 12

16 Lernen erfolgt im Wechselspiel von Schule und Umfeld Die Schule öffnet sich nach außen. Auf Grund ihres Bildungsauftrages fühlt sie sich als wichtiger Kulturträger des Dorfes und arbeitet je nach Unterrichtsinhalten mit den örtlichen Vereinen, Verbänden und wirtschaftlichen Einrichtungen zusammen. Sozialprojekte, kulturelle Vorhaben, Begegnungen mit der Arbeitswelt und mit Experten erweitern das Schulleben. Die Schule ist sich bewusst, dass ihr Bildungsauftrag nicht am Schultor endet, nur im Wechselspiel von Schule und Umfeld macht das Lernen Sinn. Freude am LERNEN Lernen als zentrales Anliegen der Schule Das Lernen findet in inhaltlichen Dimensionen statt, die sich aus den Traditionen und Innovationen unserer Schule ergeben. Zum Unterricht gehören sowohl Aneignung und Verarbeitung von Wissen als auch offene Sozialformen, um vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entdecken, zu fördern und zu entwickeln. Pluralismus, Toleranz, Offenheit und gegenseitiger Respekt bestimmen die Zusammenarbeit und ermöglichen das Wohlbefinden an der Schule. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler Lernstrategien entwickeln, um selbst Informationen zu finden, zu gliedern, sich anzueignen, wiederzugeben und sie kritisch zu bewerten. Diese Schlüsselqualifikationen befähigen zu selbstständigem und lebenslangem Lernen. Wichtig ist es, Haltungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ebenso anzuerkennen wie Wissen und Leistung. Deshalb gelten in der schulischen Erziehung folgende Ziele: mit Wissen umgehen, flexibel denken und handeln, selbstständiges Erarbeiten, Kreativität, Wachheit und Risikofreude, Wachsen an neuen Aufgaben, Freude an der Leistung. Das Leistungsverständnis muss als Voraussetzung sowohl für den weiteren Schulverlauf als auch für die Eingliederung in die Arbeitswelt entwickelt werden. Auf Grund der vielen außerschulischen Angebote wird die Zeit der Schülerinnen und Schüler immer knapper. Ein zentrales Anliegen ist es, mit ihr verantwortungsvoll umzugehen. Die Kinder und Jugendlichen sollen ihre eigene Zeitplanung bewusst gestalten und die persönliche Lernzeit ernst nehmen. Die Lehrpersonen versuchen das individuelle Lerntempo der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Unterschiedliche Unterrichtsformen wie Projektarbeit, Werkstattunterricht oder Wochenplanarbeit streben einen differenzierten Zugang zu Inhalten an, indem sie Neugierde wecken und die Motivation der Schülerinnen und Schüler fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen dahingehend erzogen werden, sich muttersprachlich korrekt auszudrücken. Das sprachliche Vorbild der Lehrperson ist dabei von Wichtigkeit. Neben dem Erwerb der Zweitsprache wird auch der Zugang zu Fremdsprachen gefördert. Im Sinne der Persönlichkeitsentfaltung fördert die Schule auch praktische, musische und motorische Fertigkeiten. Lehrausgänge geben den Schülerinnen und Schülern Einblicke in unterschiedliche Aspekte von Natur, Kultur und Gesellschaft. In einem zukunftorientierten Lernen ist es notwendig, die neuen Medien und Technologien systematisch im Unterricht einzusetzen. 13

17 Rahmenbedingungen Personelle Ressourcen Der Schuldirektor ist Amtsträger der Schulverwaltung und vertritt die Schule nach außen. Er ist Ansprechpartner für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und fördert die Umsetzung didaktischer Ziele. Er organisiert den Ablauf des schulischen Alltags und ist verantwortlich für die Verwaltung der Geldmittel und Sachgüter. Durch die einheitliche Führung all dieser Aspekte sorgt er für die Effizienz und Qualität des Schuldienstes. Der Unterricht ist nach wie vor das Zentrum der Schule, aber es gilt auch: Schule ist mehr als Unterricht. Damit der Schulbetrieb funktioniert, arbeiten die Lehrpersonen in verschiedenen Funktionen, Gremien und Arbeitsgruppen mit. Die Arbeiten im Sekretariat werden von der Schulsekretärin in Absprache mit dem Schuldirektor koordiniert und geleitet. Die Mitarbeiterinnen des Sekretariats betreuen sämtliche verwaltungsmäßigen Arbeiten, die für einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes erforderlich sind. Die Schulwartinnen und Schulwarte sind für folgende Aufgabenbereiche zuständig: Reinigung, Portierdienst, Wartung der Räume und Einrichtungen, Informationsübermittlung, verschiedene Dienste für das Sekretariat sowie Unterstützung der Lehrpersonen bei der Nutzung von Räumen und Geräten. Bei Bedarf helfen sie auch in anderen Bereichen mit. Technische Ressourcen Wichtig für ein gutes Funktionieren des Schulbetriebes sind die technischen Ressourcen, da erst Fachräume einen schülerfreundlichen und handlungsorientierten Unterricht ermöglichen. Die Schule bemüht sich daher fortlaufend um zeitgemäß eingerichtete Spezial- und Klassenräume. 14

18 1.5 Gesetzliche Rahmen für die Unterrichtsgestaltung Schulcurriculum Im Schulcurriculum ist festgehalten, welche Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Kenntnisse die Schülerinnen und Schüler im Unterricht erwerben sollen. Das Land Südtirol hat mit Beschluss vom , Nr.81 die entsprechenden Vorgaben in den Rahmenrichtlinien festgesetzt. Je nach Fach bzw. fächerübergreifenden Lernbereichen beinhaltet unser Schulcurriculum die Lerninhalte und die Lernwege in den einzelnen Klassen und Schulstufen. 15

19 1.5.2 Stundentafeln Stundentafel GS im SSP Algund (35 Unterrichtswochen) lt. Beschluss des LK vom Sprachlich künstlerisch expressiver Bereich Geschichtlich geografisch sozial religiöser Bereich Mathematisch naturwissenschaftlich technologischer Bereich Fach 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 5 Jahre Deutsch 6,5 5,75 5, ,75 Italienisch 1, , Englisch Musik ,75 4,75 Kunst Bewegung und Sport 2,5 2,5 2,5 1,5 1,5 1,5 Geschichte, ,75 Geografie Religion ,5 1,75 9,25 Mathematik 6 5 5,25 5 4,5 25,75 Naturwissenschaften Technik 1 1 1,75,75 4,5 Summe 24,25 25,25 25,25 25,25 25,25 125,25 Verbindliche Grundquote (Kernunterricht) 24,25 24,75 24,75 24,75 24,75 123,25 Der Schule vorbehaltene Pflichtquote * Verpflichtende Unterrichtszeit (lt. Std.-Tafel) 24,25 26,25 26,25 26,25 26,25 129,25 Wahlbereich (W) min. 1 min. 1 min. 1 min. 1 min. 1 min.5 *Pflichtquote: 6,25 Stunden. Die fehlenden 2,25 St. laut Stundentafel werden wir folgt eingeteilt: 1.Klasse,25 Std./ Woche (=8,75 St./Jahr). in Aktionstagen gemäß Schwerpunkten der Pflichtquote Klasse:,5 Std./Woche pro Jahrgangsstufe (=17,5 Std./Jahr) in Aktionstagen gemäß Schwerpunkten der Pflichtquote 16

20 SSP Algund - Mittelschule Algund / Stundentafel für die verbindliche Grundquote Fach 1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 3 Jahre Deutsch Italienisch Englisch Musik Kunst Bewegung und Sport Geschichte Geografie Religion Mathematik Naturwissenschaften Technik Verbindl. Grundquote / KU (5-Min.-Einh.) Sprachlich - künstlerisch - expressiver Bereich Geschichtlich - geografisch - sozial - religiöser Bereich Mathematisch naturwissenschaftlicher - technologischer Bereich SSP Algund - Mittelschule Partschins / Stundentafel für die verbindliche Grundquote Fach 1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 3 Jahre Deutsch Italienisch Englisch Musik Kunst Bewegung und Sport Geschichte Geografie Religion Mathematik Naturwissenschaften Technik Verbindl. Grundquote / KU (5-Min.-Einh.) Sprachlich - künstlerisch - expressiver Bereich Geschichtlich - geografisch - sozial - religiöser Bereich Mathematisch naturwissenschaftlicher - technologischer Bereich 17

21 1.6 Organisationsmodelle Planung der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit Die Planung der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit erfolgt durch folgende Personen, Gruppen bzw. Gremien: Schulleiter/innen Steuergruppe Lehrer/innenkollegium Schulhauskonferenz Arbeitsgruppe Fachgruppe Klassenrat bzw. Pädagogisches Team Fachlehrkraft Die Schulleiter/innen treffen sich unter Leitung des Direktors und in Anwesenheit des Vizedirektors drei bis fünf Mal im Jahr, um für die Schulstellen relevante Themen zu besprechen. Die Steuergruppe setzt sich aus dem Direktor, dem Vizedirektor, den Beauftragten für bestimmte Bereiche laut Schulprogramm und der Gruppe der Schulleiter/innen zusammen, kann aber bei bestimmten Themenstellungen / nach Bedarf durch einzelne Lehrkräfte erweitert werden. Sie wird vom Schuldirektor einberufen und geleitet und arbeitet je nach Themen / Fragestellungen in der Großgruppe oder in Untergruppen. Das Lehrer/innenkollegium trifft sich vier bis sechs Mal jährlich auf Einladung und unter dem Vorsitz des Schuldirektors, um alle für die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit relevanten Themen zu besprechen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Weil effizientes Arbeiten aufgrund der Größe des Gremiums kaum möglich ist, leisten Schulleiter/innen, Steuergruppe, Schulhauskonferenz und Arbeitsgruppen Vorarbeiten. Im Lehrer/innenkollegium werden die Ergebnisse dieser Gruppen präsentiert und diskutiert, Informationen erteilt und schließlich die Beschlüsse gefasst. Um organisatorische Aspekte des Schulalltags und -betriebs im Laufe des Schuljahres auf Schulstellenebene zu besprechen und Themen für die Sitzungen des Lehrer/innenkollegiums vorzubereiten, treffen sich die Lehrkräfte eines Schulhauses in regelmäßigen Abständen zur Schulhauskonferenz. Diese wird bei Notwendigkeit vom/von der Schulstellenleiter/in einberufen und geleitet. Die Arbeitsgruppen werden vom Lehrer/innenkollegium zu Beginn des Schuljahres aufgrund der aktuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten bestimmt. Das Bestreben ist es, die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen so zu gestalten, dass abhängig vom jeweiligen Arbeitsbereich möglichst beide Schulstufen bzw. alle Schulstellen jeweils vertreten sind. In bestimmten Arbeitsgruppen können sich auch Elternvertreter/innen beteiligen. Die Einberufung und Leitung einer Arbeitsgruppe obliegt dem/der für den betreffenden Bereich dem/der eingesetzten Leiter/in der Arbeitsgruppe. 18

22 Die Fachgruppen der Mittelschule treffen sich mehrmals jährlich zur gemeinsamen Planung, zum Austausch über Fragen der Fachdidaktik und -methodik, zur klassenübergreifenden Koordinierung der Inhalte und Programme für die Abschlussprüfung, zur Absprache für die Ankäufe von Büchern und Lehrmitteln und Ähnliches. Bei Bedarf treffen sich die Fachgruppen auch stufenübergreifend (Grundschule und Mittelschule). Dies gilt insbesondere hinsichtlich Übergang zwischen den beiden Schulstufen, Bewertung, im Bereich Integration und Inklusion sowie in der Zweitsprache Italienisch und in Englisch. Die Sitzungen werden vom Schuldirektor einberufen und vom/von der Fachgruppensprecher/in geleitet. Zur Überprüfung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, zur Besprechung der Klassensituation, zur Planung von fächerübergreifenden Vorhaben und von Differenzierungsmaßnahmen sowie zur Koordinierung der vereinbarten Ziele treffen sich in der Grundschule die Pädagogischen Teams zur wöchentlichen Planung im Ausmaß von zwei Stunden, die Klassenräte einmal im Semester. Die Klassenräte der Mittelschule setzen sich in der Regel einmal im Monat mit den angeführten Themen auseinander. Klassenratsitzungen werden vom Schuldirektor einberufen. Den Vorsitz dabei führt im Auftrag des Schuldirektors der Klassenvorstand. Die angeführten Personengruppen erarbeiten bzw. aktualisieren zu Beginn des Schuljahres und in dessen Verlauf die folgenden Planungsdokumente: Dreijahresplan: Der Dreijahresplan stellt die Grundlage für die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit im gesamten Schulsprengel dar. Unter Einbezug des Lehrer/innenkollegiums und des Elternrates wird der Dreijahresplan jährlich fortgeschrieben und aktualisiert und schließlich dem Schulrat zur Genehmigung vorgelegt. Schulcurriculum: Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des Landes (Landesgesetz Nr. 5 vom 16. Juli 28, Art. 15 und Beschluss der Landesregierung Nr. 81 vom 19. Januar 29) wird vom Lehrer/innenkollegium das Schulcurriculum erarbeitet: - Konkretisierung der Kompetenzerwartungen der allgemeinen Vorgaben - Vereinbarungen zu inhaltlichen Schwerpunktsetzungen - Vereinbarung von methodischen Vorgehensweisen - Festlegung der zeitlichen Zuordnung (insbesondere innerhalb der Biennien) Zum Schulcurriculum gehören: - die Fachcurricula (Ablauf des Schuljahres bezogen auf die einzelnen Fächer) - die Curricula für die fächerübergreifenden Lernbereiche LIG und KIT - Angebote im Bereich der Pflichtquote und im Wahlbereich - die Projekte, die jährlich angepasst werden - die unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen, die jährlich angepasst werden. Jahresarbeitsplan der Schulstelle: Der Jahresarbeitsplan der Schulstelle wird zu Beginn des Schuljahres vom Lehrer/innenkollegium der Schulstelle erstellt, bezieht sich auf das Schuljahr und auf die Schulstelle, wird ins Schulprogramm aufgenommen und damit vom Schulrat genehmigt und wird den Elternvertretern/innen anlässlich der ersten Klassenratsitzung mit Elternvertretern/innen vorgestellt. Die Planung bezieht sich auf folgende Aspekte: 1. Erziehungsschwerpunkte der Schulstelle 19

23 2. Regelungen auf Schulstellenebene 3. Projekte der Schulstelle 4. Weitere Vorhaben der Schulstelle 5. Angebote in der Pflichtquote und im Wahlbereich der Schulstelle 6. Lehrausgänge einzelner Klassen der Schulstelle (nur Grundschule) 7. Zuständigkeiten auf Schulstellenebene Jahresarbeitsplan des Klassenrates: Der Jahresarbeitsplan des Klassenrates wird zu Beginn des Schuljahres vom Klassenrat für jede Klasse erstellt, bezieht sich auf das Schuljahr und zeigt die Ausgangssituation der Klasse, die Erziehungs- und Lernziele und die Wege zu diesen Zielen auf. Er wird der Elternversammlung am Beginn des Schuljahres vorgestellt, wird ins Schulprogramm aufgenommen und damit vom Schulrat genehmigt. Er wird in der Klassenratsmappe abgelegt und wird vom Klassenrat im Laufe des Schuljahres überprüft und gegebenenfalls angepasst, wobei dies in der Niederschrift zur Klassenratsitzung festgehalten wird. Der Jahresarbeitsplan der Schulstelle und der Jahresarbeitsplan des Klassenrates nehmen einerseits Bezug zum Schulprogramm und fließen andererseits auch in dieses ein. Wochenplan (nur Grundschule): Durch die Wochenplanung erfolgt die persönliche und fachbezogene Feinplanung der einzelnen Lehrkraft. Sie dient als Grundlage für die wöchentlichen Koordinierungssitzungen des Pädagogischen Teams. 2

24 Vereinbarung gegen Gewalt und Mobbing Was darf nicht sein / was wird nicht geduldet? Anwendung / Androhung von körperlicher Gewalt verbale Gewalt (beleidigende / verletzende Äußerungen machen, auslachen, andere schlecht machen, Gerüchte / Unwahrheiten verbreiten) bewusste Ausgrenzung Mobbing mutwillige Beschädigung von Gegenständen Diebstahl Deshalb vereinbaren wir hiermit Folgendes: Wir wenden untereinander keine körperliche Gewalt an. Wir vermeiden es, andere durch beleidigende Äußerungen zu verletzen. Wir grenzen niemanden aus. Wir mobben andere nicht. Wir schauen hin, wenn jemand gemobbt wird und informieren Erwachsene darüber. Wer gemobbt wird, wendet sich an Erwachsene um Hilfe. Wir dürfen Fehler machen und akzeptieren Fehler und Schwächen von anderen. Wir äußern die eigene Meinung angemessen. Wir respektieren das Eigentum von anderen. Wir verhalten uns so, dass andere dieses Verhalten als Vorbild ansehen können. Wir verhalten uns nach dem Sprichwort Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu. Was die Schule bei Bekanntwerden eines Falles von Mobbing, Gewalt, Ausgrenzung tut: Gespräch mit dem Opfer (in mehreren Phasen) Information aller Lehrpersonen der Klasse Information der Eltern aller Beteiligten Gespräch in der Gruppe / Klasse (z. B. Klassenkonferenz ) Gespräch mit dem Täter / der Täterin bzw. den Tätern Begleitung über einen längeren Zeitraum Beobachten und Austausch darüber Schule gibt Raum und Zeit Opferschutz 21

25 Wie die Maßnahmen sind: klar und eindeutig, verständlich leicht / gut umsetzbar zeitnah beeinflussbar durch den Schüler / die Schülerin mit Spielraum für den Schüler / die Schülerin konsequent, im Zusammenhang mit der Tat förderlich für die Einsicht durch den Schüler / die Schülerin Welche Maßnahmen für den / die Täter umgesetzt werden: Wiedergutmachung schriftliche Auseinandersetzung mit der Übertretung: Der Täter / Die Täterin soll sich durch Perspektivenwechsel in die Situation des Opfers hineinfühlen, z. B. durch Reflexionsbogen, Wandzeitung, Beitrag für Schülerzeitung bzw. auf Homepage ). Gespräch zwischen den Konfliktparteien, evtl. auch Beobachter / Beobachterin bzw. Trainer / Trainerin für Opfer und Täter / Täterin ernennen lassen Ansatz: No blame approach Einbezug von externen Experten / Expertinnen Information und Einbezug der Eltern über erzieherische Maßnahmen Auszeit für den Täter / die Täterin mit Möglichkeit für eine Reflexionsphase soziale Aufgabe für die Klasse / Schulgemeinschaft, der Schüler / die Schülerin wählt selbst aus (z. B. etwas für die Klasse organisieren, Karteien einräumen, Klassenraum aufräumen, Kuchen für die Klasse backen ) 22

26 Streitschlichtung an der MS Algund KONZEPT Der Schulalltag, das Zusammensein von mehreren Schülern auf engerem Raum für mehrere Stunden, führt unweigerlich auch zu Konflikten, Verletzungen und Auseinandersetzungen. Diese zu sehen, anzusprechen und lösungsorientiert auszutragen ist ein wichtiges Erziehungsziel unserer Schule. Indem wir all dem Raum und Zeit geben, arbeiten wir an einer Veränderung der Schul- und Gesprächskultur. Da sich die allermeisten Konflikte allerdings außerhalb der Sicht- und Hörweite der Lehrpersonen zutragen, werden pro Klasse 2 Schüler/innen, die das Vertrauen und die Beauftragung ihrer Mitschüler erhalten haben, dazu befähigt, diese Verletzungen anzusprechen bzw. bei Streitigkeiten schlichtend einzugreifen. Ausbildung und Organisation der Streitschlichtung: Die Schüler/innen der 1. Klassen werden über die Streitschlichtung an unserer Schule informiert und wählen innerhalb November zwei Mitschüler/innen, die ausgebildet werden sollen. Nach Zustimmung der Gewählten wird auch die Einwilligung der Eltern eingeholt. Die Streitschlichter/innen werden von Lehrpersonen unsrer Schule ausgebildet. Für diese Ausbildung ist ein Zeitausmaß von 2 Unterrichtsstunden vorgesehen an verschiedenen Wochentagen, jeweils 2 Unterrichtseinheiten. Die Streitschlichter/innen informieren sich selbständig bei den Mitschülern/innen über eventuelle Hausaufgaben und Mitschriften der verpassten Unterrichtseinheiten. Nach der Ausbildung der Neuen sind Nachbesprechungen nach Bedarf geplant, um Erfahrungen auszutauschen / sich gegenseitig zu bestärken / zu üben. Die Streitschlichtung kann mit Einwilligung der Lehrperson, die den Unterricht hat, jederzeit stattfinden - Ausnahmen: bei bereits festgesetzten Schularbeiten, Tests oder anderen Formen der Überprüfung von Lerninhalten. Wenn ein/e Schüler/in aus einer anderen Klasse im Konflikt beteiligt ist, dann muss selbstverständlich auch die Einwilligung der betroffenen Lehrpersonen eingeholt werden. Wenn für die Streitschlichtung nicht die Streitschlichter/innen der eigenen Klasse gewünscht werden, so vereinbaren die Streitenden mit den gewünschten Streitschlichtern/innen die Termine. Die Streitschlichter/innen holen den bereitliegenden Koffer ab, in dem sie hilfreiche Unterlagen für das Gespräch sowie die Verträge vorfinden. Die ausgefüllten Verträge geben sie im Sekretariat ab, das diese an den Vizedirektor zur Aufbewahrung weiterleitet. Für die Streitschlichtung suchen die Streitschlichter/innen einen geeigneten Ort in der Schule, an dem sie ohne Störungen den Konflikt besprechen können. Die Streitschlichter/innen sind dafür verantwortlich, dass bei den Treffen gut gearbeitet wird. Sowohl die Streitschlichter/innen als auch die Streitenden holen den Unterrichtsstoff, der während der Besprechung des Konflikts und dessen Schlichtung versäumt wird, eigenverantwortlich nach. 23

27 Streitschlichter/innen treten in Aktion: A Zwei Streitende suchen den/die Streitschlichter/in auf, um gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. B C D Eine Lehrperson weist die Streitenden auf das Angebot der Streitschlichtung hin. Der/die Streitschlichter/in ist Zeuge eines Vorfalls/ hört von Mitschülern von einem Vorfall, er spricht die Streitenden an und bietet seine Unterstützung an beide sind einverstanden. Der/die Streitschlichter/in ist Zeuge eines Vorfalls/ hört von Mitschülern von einem Vorfall, er spricht die Streitenden an und bietet seine Unterstützung an aber nur einer ist einverstanden: Der Streit kann zwar nicht gelöst werden, aber der/die Streitschlichter/in gibt dem Betroffenen Zeit und Raum, um über seine Verletzung zu reden und hilft herauszufinden, was der Betroffene braucht. Öffentlichkeitsarbeit: Die Klassenlehrer informieren beim ersten Elternabend der 1. Klassen Ende September über die Streitschlichtung an unserer Schule, ebenfalls beim Vorstellen des Jahresarbeitsplanes wird auf die Streitschlichtung verwiesen. Lehrpersonen machen die Schüler immer wieder auf die Möglichkeit der Streitschlichtung aufmerksam. Es hängt ein Plakat mit Fotos aller Streitschlichter/innen im Eingangsbereich der Schule Die Streitschlichter/innen gestalten eine/mehrere Seite/n der Schülerzeitung mit oder berichten für die Homepage der Schule. Der Direktor informiert die Eltern anfangs des zweiten Semesters über die Möglichkeit der Streitschlichtung an der Mittelschule Algund. Die Lehrpersonen werden über die Termine der Streitschlichter-Ausbildung informiert und eingeladen, bei Interesse, zu hospitieren. Die besuchten Stunden können als Fortbildung angerechnet werden. 24

28 Bestandskonzept der Schulbibliotheken der Grund- und Mittelschulen des SSP Algund Der Reichtum der Menschheit liegt nicht in den Tresoren der Banken, sondern in den Regalen der Bibliotheken. Helmut Glaßl (*195), Thüringer Aphoristiker 1 Stand:

29 1) Leitbild: Schon mit sechs, sieben Jahren müssen sie anfangen, die wunderbare Kraft der Denkarbeit zu begreifen, müssen sie in den Sinn der sozialen Erscheinungen eindringen und lernen, ihre Fähigkeiten zu erkennen. Maxim Gorki ( ) 2 Das Leitbild des SSP Algund sieht die Schule als Ort der sozialen Begegnung, des Lernens und des gemeinsamen Lebens. Es legt Wert auf ein Umfeld der gegenseitigen Wertschätzung und Achtung. Die Schüler/ innen sollen eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten entdecken und entfalten, welche die Voraussetzungen bilden für ein lebenslanges Lernen und diese in die Gemeinschaft einbringen. Ebenso soll es ihnen gerade hier ermöglicht werden im freieren Kontext soziale Kontakte zu knüpfen, welche sie ein Leben lang begleiten werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig die Bibliothek als Lern- und Arbeitsraum aufzuwerten, zu gestalten und Aktivitäten in ihr abzuhalten

30 2) Schulprogramm: Die Bibliotheksordnung und die Ziele der Schüler- und Lehrerbibliothek der GS und MS Algund sind im Dreijahresplan (S.215/216) verankert und werden somit als Beitrag im Zusammenhang mit der Profilierung zur lesenden Schule gesehen. Die Schulbibliothek bietet die Möglichkeit, das Lesen als Basiskompetenz zum eigenständigen lebenslangen Lernen zu erwerben. In ihrer vielfältigen Form bietet sie allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft Informationsquellen in vielfältiger Weise, welche das Lehren und Lernen unterstützen und fördern. 27

31 3) Auftrag und Ziele der Bibliothek a) Auftrag der Bibliothek: Die Bibliothek als Ort lebenslangen Lernens - Am Anfang des lebenslangen Lernens steht die Schulbibliothek (Prof. A. Papendieck) 3 Die Schulbibliothek als solches dient der Förderung der Lesekompetenz. Dem Nutzer bietet sich ein vielfältiges, aktuelles Angebot an Büchern, Medien, Digitalen Medien, Spielen und Zeitschriften um das Interesse zu wecken und lebenslange Kompetenzen zu vermitteln und zu vertiefen. In der Grundschule gliedert sich die Bibliothek in die Lehrer und Schülerbibliothek auf. Wobei die Schülerbibliothek vor allem aus Schülerbüchern besteht, welche nach Altersstufen und Fachkreisen gegliedert sind. Bilderbücher befinden sich in extra Wühlkästen, welche es den Kindern die eigenständige Suche erleichtert. Die Klassenlektüren findet man außerhalb der Schulbibliothek in einem Schrank nach Klassenstufen untergliedert. Italienischsprachige Bücher sind nach einem Punktesystem, welches den Schwierigkeitsgrad kennzeichnet eingeteilt. In der Lehrerbibliothek befinden sich Fachspezifische Lehr und Unterrichtsmaterialien, sowie Lernspiele, Filme und vieles mehr. Englischsprachige Literatur mit und ohne Hörbeispielen liegt in einem separaten Fach, welches Bestandteil der Lehrerbibliothek bildet. Die Bibliothek der Mittelschule Algund gliedert sich ebenso in die Schüler- und Lehrerbibliothek auf. Die Bücher in der Schülerbibliothek sind nach Schlagworten geordnet, italienischsprachige Bücher noch immer alphabetisch. In der Lehrerbibliothek findet sich ein reichhaltiges Fachdidaktisches Angebot, sowie Filme, Klassenlektüren und Spiele. An den Eingängen beider Bibliotheken sind Plakate angebracht, welche es den Schülern ermöglicht ihren Beitrag zu Neueinkäufen zu leisten. Ansonsten obliegt es den Lehrpersonen der beiden Schulstufen den bereits Didaktisch pädagogisch wertvollen Bestand der Bibliotheken auszubauen, neu zu organisieren und auszusondern. b) Ziele der Bibliothek: 3 Dr. Fritz Markus; in die Multimediale Schulbibliothek 28

32 Eine der zentralen Aufgaben der Bibliotheken ist es, einen ihrer jeweiligen Zielsetzung entsprechenden Bestand an Büchern und sonstigem Informationsmaterial sowie allfälligen audiovisuellen Medien bereitzustellen. 4 Die Leseförderung als qualitativ hochwertiges Angebot ist das höchste Ziel der Schulbibliothek. Angebote: regelmäßige Bibliotheksstunden für alle Klassen offene Ausleihzeit für Lehrpersonen AV- Medien: Lernspiele für den PC Zeitschriften für Lehrpersonen Werkstätten zu Büchern und Sachthemen Leserucksack mit Lesetagebuch Bibliothekseinführung für die 1. Klasse Vorlesestunden, nach Absprache mit den Lehrpersonen Autorenlesungen Angestrebte Maßnahmen: 4 Landesgesetz Nr. 41/1983, Art

33 Arbeitsgruppe Bibliothek Autorenlesungen organisieren Diverse Vorleseaktionen u.a. zur Weihnachtszeit Vorlesezeiten innerhalb der Klasse und in der Bibliothek Partnerschaftliches Vorlesen der Schüler untereinander als Teil des Sozialen Lernens Buchvorstellungen zwei monatliche Veränderung der Dekoration und der Buchpräsentation, passend zu Themen im Jahreskreis Lesezeichenaktionen Neu Zusammenstellungen Lesekisten zu Themenschwerpunkten: aktuell soziales Lernen Miteinbezug der Schüler bei Ankäufen der Schülerbibliothek Zusammenstellungen von Buchpaketen nach Wunsch der LP Systemische Leseerziehung im Wahlpflicht und Wahlbereich Einführung in die Bibliothek zu Beginn des Schuljahres Die Computer mit Arbeitsplatz und Druckanschluss stellen für die Grundschüler die Möglichkeit zur Internetrecherche dar. In der Mittelschule stehen ihnen mehrere PC` s mit Internet und Druckanschluss zur eigenständigen Recherche zur Verfügung. In beiden Bibliotheken steht für die Bibliothekarin ein Computer mit Bibliotheca plus Anschluss zur Verfügung, welcher die Ausleihe, Rückgabe, Suche und Statistik erleichtert. Ausleihe mit Bibliotheca - plus um auswertbare Statistiken zu erhalten und den Überblick über die Ausleihe und Rückgabe zu verschaffen. Ebenso Anhand dieser Analyse der Buchankäufe im Vergleich der Bestenliste, um Neuankäufe zu optimieren. 3

34 4) Das Bibliotheksumfeld Der SSP Algund gliedert sich folgender Maßen auf: GS und MS Algund, GS und MS Algund und Grundschule Rabland. Die einzelnen Bibliotheksaußenstellen werden zentral vom Sekretariat des SSP Algund verwaltet. In den 4 Schulstellen finden wir eine sehr unterschiedliche Bibliothekenlandschaft vor. Die Schülerbibliothek der Grundschulen von Partschins und Rabland, sowie der MS Partschins sind in die öffentliche Bibliothek integriert, welche von einer hauptamtlichen Bibliothekarin geleitet wird. Die Lehrerbibliothek befindet sich innerhalb des jeweiligen Schulgebäudes und wird von den Lehrpersonen selbst betreut. Ebenso ist auch die Bibliothek der GS Marling mit der öffentlichen Bibliothek kombiniert und befindet sich im Schulgebäude der Grundschule Marling. Am SSP Algund befinden sich die Schüler und Lehrerbibliotheken innerhalb des jeweiligen Schulgebäudes. Sie wird von den jeweiligen fachdidaktischen Lehrpersonen genutzt, gestaltet, evaluiert und verbessert. Zu Beginn des Schuljahres werden Bibliotheksstunden für alle Klassen geplant, sodass die Bibliothekstunden für die Schüler möglichst qualitativ und effizient genutzt werden können. Die Lehrerbibliothek steht den Lehrpersonen während der gesamten Arbeitszeit zur Verfügung. In Algund befindet sich des weiterem eine öffentliche Bibliothek und es wurde bereits angedacht die Bibliotheken in eine große zusammenzuführen. Die Öffentliche Bibliothek wird von Frau Dr. Christl Gamper geführt. Mit ihr arbeitet Frau Dr. Laimer Rosa zusammen, um ein vielfältiges attraktives Angebot für die Schüler/ innen zu gewährleisten. Auch vom Herrn Direktor Dr. Franco Bernard und dem Bürgermeister Gamper Ulrich finden die Aktivitäten und die Weiterführung und der Ausbau der Bibliothekslandschaft große Unterstützung. Zielgruppen in der GS Algund: 186 Schüler und 26 Lehrer: 217/18 Zielgruppen in der MS Algund: 22 Schüler und 35 Lehrer: 217/ Bibliotheca- plus, in Statistik 31

35 4a) Die Bibliothek der Grundschule Algund Der Bereich der Ausleihe mit wunderschönem Wandmosaik Präsentationsregal für Neuankäufe und Buchpräsentationen im Jahreskreis 32

36 Teile des Arbeitsbereiches mit der Lehrerbibliothek und den Arbeitscomputern für die Schüler Bilderbuchkisten für die Kleinsten Leseecke, Lesezelte usw. Nach Themenkreisen und Klassenstufen geordnete Bücherwand. 33

37 6 6 Bildmaterial, aufgenommen in der Grundschule Algund 34

38 4b) Die Bibliothek der Mittelschule Algund Wandregal mit Schülerarbeiten, welches auch zur Präsentation der Neuankäufe genutzt wird Teile der Lehrerbibliothek mit den Neuankäufen 35

39 Arbeitsbereich mit Bibliothekausleihe in Bibliotheca- plus Nach Themenkreisen organisierte Schülerbibliothek 36

40 Lesesaal mit Internetkompatiblen Arbeitsstationen und Drucker, sowie Bilderwand zur dekorativen Gestaltung des Lesesaals. 7 7 Bildmaterial, aufgenommen in der Mittelschule Algund 37

41 5) Bestandsanalyse- Stand: November 217 5a) Grundschule Algund Die Schülerbibliothek umfasst momentan Bücher + 85 Bücher in Klassensätzen und Leserucksackbücher. Die Lehrerbibliothek umfasst momentan Bücher. Schüler/ innen Lehrer/ innen (insgesamt) (insgesamt) 6 Bücher in Klassensätzen = von den Lehrpersonen auszuleihen 25 Bücher in Leserucksackbücher = von den Lehrpersonen auszuleihen 6 DVDs 12 CDs 62 CD- ROMS 3 Dia 55 Videos 452 Spiele 8 8 Bibliotheca Plus in Statistik 38

42 Laut Richtwert des Bestandskonzepts für Schulbibliotheken der GS und MS sollten ca. 3% des Bestandes Belletristik und ca. 7% Sachmedien sein. 9 Das Verhältnis Belletristik zu Sachbüchern beträgt bei den Schülern: * ca. 47% Sachbücher zu 52% Belletristik Das Verhältnis Belletristik zu Sachbüchern beträgt bei den Lehrern: * ca. 56% Sachbücher zu 43% Belletristik 9 Fritz Markus, in Schulbibliotheksbauten in Südtirol *Schätzung 39

43 Ein Prozent des Bestandes sollte aus Non- Book- Medien bestehen. 1 1 Bibliotheka plus in Statistik 4

44 Der Zeitschriftenbestand Im Grundschulsprengel Algund werden folgende Tages- und Monatszeitschriften verwendet. Zeitschriften Grundschule Lehrer Dolomiten Info Schule Fachzeitschriften 1. Klasse Minispatzenpost 2. Klasse Spatzenpost 3. Klasse Spatzenpost 4. Klasse Lux 5. Klasse Lux Volare Jahresbestenliste Grundschule Bibliotheka plus in Statistik 41

45 5b) Mittelschule Algund Die Schülerbibliothek umfasst momentan Bücher. Die Lehrerbibliothek umfasst momentan Bücher. Schüler/ innen Lehrer/ innen (insgesamt) (insgesamt) 13 DVDs 151 CDs 53 CD- ROMS 3 Dia 144 Videos 175 Spiele Bibliotheka plus in Statistik 42

46 Laut Richtwert des Bestandskonzepts für Schulbibliotheken der GS und MS sollten ca. 3% des Bestandes Belletristik und ca. 7% Sachmedien sein. 13 Das Verhältnis Belletristik zu Sachbüchern beträgt bei den Schülern: * 42% Sachbücher zu 57% Belletristik Das Verhältnis Belletristik zu Sachbüchern beträgt bei den Lehrern: * 86% Sachbücher zu 13% Belletristik 13 Dr. Fritz Markus, in Schulbibliotheksbauten in Südtirol *Schätzung 43

47 Ein Prozent des Bestandes sollte aus Non- Book- Medien bestehen Bibliotheka plus in Statistik 44

48 Zeitschriftenbestand Im Mittelschulsprengel Algund werden folgende Tages- und Zeitschriften Mittelschule Lehrpersonen 1. Klasse Jö 2. Klasse Jö 3. Klasse Topic Dolomiten + Alto Adige Fachzeitschriften Azzurro/ Ciao/ Ragazzi/Tutti insieme Monatszeits chriften verwendet. Jahresbeste nliste Mittelschule Bibliotheka plus in Statistik 45

49 6) Zielbestand Der Richtwert für den Bücherbestand innerhalb der Bibliothek wird vom Bibliotheksverband Südtirol vorgegeben: 15 Medieneinheiten(=ME) pro Schüler für GS und MS; 2 ME für Oberschule) 16 6 a) Verifizierung des Zielbestandes für die Grundschule Die Erreichung nachfolgender Zielbestände für die Schulbibliothek der MS soll in den nächsten Jahren angestrebt werden: a) Der Bestand für 186 Schüler besteht zurzeit aus 2.93 Büchern. (deu + ital + engl + and) Zielbestand 186*15= 2.79 Der vorgegebene Zielbestand für die Grundschule ist erreicht. Um den Zielbestand aufrecht zu erhalten, wäre ein weiterer Ausbau wünschenswert, vor allem an Sachbüchern und von den Kindern vorgeschlagene aktuelle Literatur. Siehe Hitlisten. Häufig benutzte und dadurch abgebrauchte Bücher sollten ersetzt werden. Bücherlisten, welche von den Ämtern empfohlen werden sollten begutachtet und integriert werden

50 b) Davon sollten 3% Belletristik und 7% Sachmedien sein. Sowohl in der Schüler- als auch in der Lehrerbibliothek sollten vermehrt Sachmedien bestellt werden, um den Datenbestand auszugleichen. c) 1 Prozent sollten Non- Book Medien sein. Der Prozentsatz an Non- Book Medien ist erreicht, sollte jedoch ausgebaut werden, um ihn konstant zu halten. Im Bestand sollten nun gezielt DVDs und Videos mit wertvollem Inhalt bestellt werden. Die Diaserien sollen, da in ihrer Technik veraltet, durch aktuellere Non- Book Medien ersetzt werden, wie z. B. Bilderbuchkinos, Kamishibay usw... d) Zeitschriftenbestand Der Zeitschriftenbestand wird vom Lehrerkollegium beschlossen und blieb in den letzten Jahren für die Schüler und Lehrer konstant. 47

51 6 b) Verifizierung des Zielbestandes für die Mittelschule Die Erreichung nachfolgender Zielbestände für die Schulbibliothek der MS soll in den nächsten Jahren angestrebt werden: a) Der Bestand für 22 Schüler besteht zurzeit aus Büchern (deu + ital + engl + and) Zielbestand= 22 * 15= 3.3 Der vorgegebene Zielbestand für die Mittelschule ist noch nicht ganz erreicht und muss in den folgenden Jahren erhöht werden. Wünschenswert wäre vor allem ein Ankauf an Sachbüchern und von den Kindern vorgeschlagene aktuelle Literatur. Häufig benutzte und dadurch abgebrauchte Bücher sollten ersetzt werden. Siehe Hitlisten. Bücherlisten, welche von den Ämtern vorgegeben werden sollten begutachtet und integriert werden. b) Davon sollten 3% Belletristik und 7% Sachmedien sein. In der Schülerbibliothek fehlen noch Sachbücher, während die Lehrerbibliothek vermehrt mit Belletristischen Werken auszubauen wäre. c) 1 Prozent sollten Non- Book Medien sein. Der Prozentsatz an Non- Book Medien ist erreicht, sollte jedoch ausgebaut werden, um ihn Konstant zu halten. Im Bestand sollten nun gezielt DVDs mit wertvollem Inhalt bestellt werden. d) Zeitschriftenbestand Der Zeitschriftenbestand wird vom Lehrerkollegium beschlossen und blieb in den letzten Jahren für die Schüler und Lehrer konstant. 48

52 7) Finanzierung In jedem Haushaltsjahr (Jänner- Dezember) wird dem SSP Algund Geld aus der zentralen Schulverwaltung zugewiesen. Den Ankauf von Zeitschriften und des Verbrauchsmaterials für die Bibliothek übernimmt das Sekretariat. Den Ankauf von ME in GS und MS, die Lehrpersonen für Projekte, Angebote der Pflichtquote brauchen, versucht man mit den ordentlichen Zuweisungen durch die Landesverwaltung zu begleichen. Wir versuchen nach geplanten Jahresschwerpunkten vorzugehen. Im letzten Schuljahr lag der Themenschwerpunkt vor allem auf dem sozialen Lernen/ Mobbing/ Gewaltprävention. Weitere Schwerpunkte sind: Medienerziehung: Lernspiele, Medienpakete, eventuell Bilderbuchkinos Geschichte, Erdkunde: Lexika, Atlanten, Sachbücher mit Lehrplanbezug Sport Gesundheit: Zähne, Gesundheit, Ernährung, Sexualkunde Verkehr: Autos, Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnen Tiere, Natur und Experimente Kommunikation 49

53 7 a) Organisatorischer Bestandsaufbau: Die Schülerbibliothek bleibt aktuell durch ihre ständige Erneuerungsbereitschaft. Damit die Qualität bei Ankäufen gesichert bleibt, werden folgende Hilfen in Anspruch genommen: Online- Adressen erstellt von Margot Schwienbacher 17, Bücherliste Jukibuz 18, Bücherlisten: Bestandsaufbau Abteilung deutsche Kultur 19 Fachzeitschriften, Biblio List 2. Die Bibliotheksgruppe legt die Schwerpunkte und Ziele für laufende Erneuerungen fest: Vorschläge für die Aufteilung der Gelder und Kriterien für die Medienauswahl, Begutachten der Ankaufsliste und Vorschlag an das Lehrerkollegium. Die Bibliotheksgruppe sammelt, sichtet Vorschläge. Diese orientieren sich an den Inhalten der geltenden Lehrpläne für die GS und MS, den Schwerpunktsetzungen im Schulprogramm, besonderen Leseinitiativen auf Landesebene. Die Bibliotheksgruppe garantiert dabei eine möglichst große Aktualität. Wichtige Entscheidungen werden innerhalb der Schulhauskonferenz getroffen. 7 b) Bestandsabbau: Für GS und MS: In den vergangenen Jahren wurden einige Bücher und Medien ausgesondert, da sie in ihrer Erscheinung nicht mehr Zeitgemäß, nicht mehr benutzbar waren, oder Bestandteile fehlten. Es wären noch ca. 5-1% der Bücher und Medien des Bestandes der Schüler und Lehrerbücher auszusondern. Es wäre wünschenswert, wenn wir einen Sonderbeitrag erhalten würden

54 8) Verantwortung: In der GS: Für den Bibliotheksplan zuständig ist die Schulleiterin Frau Huber Carmen. Die Verantwortung für Rückgabe und Ausleihe der Schüler- und Lehrerbibliotheksbücher innerhalb des Stundenplans obliegt der Bibliothekarin. Die Schüler werden dazu angehalten Ordnung zu halten. Beschädigte Bücher versucht man zu reparieren, ansonsten übergibt man diese der Sekretariatsassistentin Frau Zöggeler, damit sie aus dem Bestand ausgeschieden werden können. Das Sammeln der Ankaufsvorschläge in den Fächern liegt bei den Lehrpersonen der Fächer und innerhalb der spezifischen Fachgruppen. Am Jahresende wird die Bibliothek und der Buchbestand gereinigt und Bücher werden ausgeschieden. Buchbestellungen erfolgen auf Grund von Sammelbestellungen an Hand eines Online Formulars, um Frau Margit Eheim den Bestellprozess zu erleichtern. In der MS: Für den Bibliotheksplan zuständig ist Frau Prof. Laimer Rosa. Die Verantwortung für Rückgabe und Ausleihe der Schüler- und Lehrerbibliotheksbücher innerhalb des Stundenplans obliegt der Bibliothekarin. Die Schüler werden dazu angehalten Ordnung zu halten. Beschädigte Bücher versucht man zu reparieren, ansonsten übergibt man diese der Sekretariatsassistentin Frau Zöggeler, damit sie aus dem Bestand ausgeschieden werden können. Das Sammeln der Ankaufsvorschläge in den Fächern liegt bei den Lehrpersonen der Fächer und innerhalb der spezifischen Fachgruppen. Am Jahresende wird die Bibliothek und der Buchbestand gereinigt und Bücher werden ausgeschieden. Buchbestellungen erfolgen auf Grund von Sammelbestellungen an Hand eines Online Formulars, um Frau Margarete Eheim den Bestellprozess zu erleichtern. 51

55 8 a) Unterstützung von: Dr. Laimer Rosa arbeitet mit der Öffentlichen Bibliothek zusammen. Bei wichtigen Tagesordnungspunkten ist die Bibliothek Tagesordnungspunkt der Schulhauskonferenz. 8 b) Partner/innen: Die Zusammenarbeit mit folgenden Partnern des SSP Algund erfolgt bereits und wird ausgebaut. * Öffentliche Bibliothek Algund * Stadtbibliothek Meran * Bibliotheken des SSP Algund * Pädagogisches Institut Bozen * Fachbibliothek der Eurac * Buchhandel * Biblio List * Bücherliste Jukibuz * Bücherlisten: Bestandsaufbau Abteilung deutsche Kultur 52

56 9) Verwaltung und Medienbearbeitung 9 a) Verwaltung: Die Verwaltung aller Medien erfolgt über das Bibliotheksprogramm Bibliotheca- plus. 9 b) Medienbearbeitung: Die Medien werden für die Schulbibliotheken der GS + MS von der Sekretariatsassistentin Frau Zöggeler Katrin katalogisiert, mit der Signatur versehen und inventarisiert. Das Einbinden wird innerhalb der Schule durchgeführt. Das Ausleihen mit Bibliotheca plus obliegt den Helfern der Bibliothek. 53

57 1) Präsentation der Medien: 1 a) Grundschule Algund Alle Medien können in der Bibliothek ausgeliehen werden. Sie sind nach Themenkreisen und Klassenstufen geordnet. In der Grundschule werden die Bücher nach Themenkreisen, sowie nach Klassenstufen gegliedert. In rollenden Wühlkisten stehen für die kleineren Schüler Bücher zur Ansicht bereit. Auf den obersten Regalen werden Bücher mit der Vorderansicht des Covers präsentiert. Auf einem Rollregal und den Seitenregalen werden Neuerscheinungen, sowie Themen im Jahreskreis zur Ansicht bereitgestellt. An der Korkwand vor der Bibliothek werden sinnvolle Sprüche und Plakate aufgehängt, um den Schülern das Lesen schmackhaft zu machen. An der Tür zur Bibliothek hängt ein Plakat, auf welchem die Schüler ihre Beiträge einbringen können. Italienische Bücher werden nach einem Punktesystem nach Wissensstand der Schüler farblich gekennzeichnet und in einem separatem Regal präsentiert. Die Lehrerbibliothek beinhaltet Bücher, Spiele, Werkstätten Arbeitsmaterial und ist nach Fachgebieten unterteilt, Integration und Migration sind mit zusätzlichen Punkten gekennzeichnet. Klassenlektüren befinden sich außerhalb der Bibliothek in einem separaten Schrank, welcher nach Klassenstufen gegliedert ist. Zu den meisten Klassenlektüren sind auch Themenhefte vorhanden. Die Bibliotheksordnung hängt vor dem Eingang zur Bibliothek. 54

58 1 b) Mittelschule Algund Alle Medien können in der Bibliothek ausgeliehen werden. Sie sind nach Themenkreisen geordnet. In den Bücherregalen und auf dem hängenden Bücherregal werden Neuerscheinungen präsentiert, ebenso Bücher eines spezifischen Autors zu Lesebegegnungen in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Laimer und der öffentlichen Bibliothek. An der Wand im Leseraum können Schüler Bilder In die Holzkästen einbringen und somit ihre Bibliothek selbst mitgestalten. In Zusammenarbeit mit der Kunstprofessorin durften die Schüler die Bibliothekswand neugestalten, und verliehen ihr dadurch ein neues Gesicht. Italienischsprachige Bücher befinden sich in einem separatem Regal und sind bis jetzt noch alphabetisch geordnet. Klassenlektüren befinden sich in einem separaten Regal innerhalb der Lehrerbibliothek, digitale Medien in einem verschließbaren Schrank. Der Schlüssel wird im Lehrerzimmer aufbewahrt. Plakate, Bilder und sinnvolle Zitate zum Thema Lesen werden auf der Präsentationswand in der Bibliothek ausgehängt, um den Schülern das Lesen schmackhaft zu machen. An der Tür zur Bibliothek hängt ein Plakat, auf welchem die Schüler ihre Beiträge einbringen können. Die Lehrerbibliothek beinhaltet Bücher, Spiele, Werkstätten Arbeitsmaterial und ist nach Fachgebieten unterteilt, Integration und Migration sind mit zusätzlichen Punkten gekennzeichnet. Die Bibliotheksordnung hängt vor dem Eingang zur Bibliothek 55

59 11) Anhang Liebe Lehrpersonen! Damit es zu keinen Überschneidungen kommt tragt bitte den gewünschten Zeitraum für den Leserucksack ein. Die Ausleihdauer sollte den Zeitraum von maximal 2 Monaten nicht überschreiten, damit alle Klassen des SSP Algund die Leserucksäcke optimal nutzen können. Sept- Oktober November- Dezember Jänner- Februar März- April Mai- Juni 1. Klassen 2. Klassen 3. Klassen 4. Klassen 5. Klassen Entwurf, um die Nutzung des Leserucksacks auf Schulsprengelebene zu gewährleisten 56

60 Aufgaben und Ziele der Schulbibliothek (aus dem Schulbibliotheksmanifest der UNESCO) Die Schulbibliothek stellt Informationen und Ideen zur Verfügung, die grundlegend für ein erfolgreiches Arbeiten in der heutigen Informations- und wissensbasierten Gesellschaft sind. Die Schulbibliothek vermittelt den Schülern/ innen die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen, entwickelt ihre Fantasie und befähigt sie so zu einem Leben als verantwortungsbewusste Bürger. Die Schulbibliothek bietet Dienstleistungen für das Lernen, sie bietet Bücher und Informationsquellen, die alle Mitglieder der Schulgemeinschaft in die Lage versetzen, kritische Denker/innen und effektive Nutzer/innen von Informationen in allen Medienformen zu werden

61 Auszug aus dem Schulprogramm Bibliotheksordnung Mittelschule Algund Schülerbibliothek: Schüler/innen dürfen sich nicht allein in der Bibliothek aufhalten. Die Ausleihe der Bibliotheksbücher erfolgt durch die Bibliothekarin. Jeder Klasse steht eine Deutschstunde pro Woche dafür zur Verfügung. (Siehe wöchentlicher Ausleihplan) Während dieser Stunde steht auch der Lesesaal zur Verfügung. Die Ausleihfrist beträgt für Schüler/innen 14 Tage. Es dürfen maximal drei Bücher ausgeliehen werden. Die Bibliothekarin kontrolliert auch die pünktliche Rückgabe der Bücher, vor allem am Ende des Schuljahres. Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen von den Bibliotheksbenutzern/innen ersetzt werden. Klassenlektüren können mit nach Hause gegeben werden, sind jedoch von den Lehrpersonen mit den Inventarnummern zu kontrollieren. Für die Ausleihe muss ein Eintrag in der in der Lehrerbibliothek aufliegenden Mappe gemacht werden. Lexika und Wörterbücher dürfen von den Schülern/innen nicht mit nach Hause genommen werden. Jede Klasse erhält auf Wunsch zu Beginn des Schuljahres drei Wörterbücher (Deutsch, Italienisch und Englisch) zugewiesen. Diese bleiben bis zum Ende des Schuljahres in der Klasse (Ausleihe mit dem Computer wie für alle anderen Bücher). Alle übrigen Wörterbücher müssen nach Gebrauch wieder in die Bibliothek zurückgebracht werden. 58

62 Bibliotheksbücher können während des Schuljahres im Kunstraum, im Integrationsraum oder im Musikraum aufbewahrt werden. Auch diese Bücher werden am Ende des Schuljahres in die Bibliothek zurückgebracht. Die Ausleihe erfolgt mit dem Computer wie für alle anderen Bücher. Die deutschsprachigen Belletristik - Bücher sind nach Themenkreisen geordnet: Comics, Krimi, Tiere, usw. Italienischsprachige und englischsprachige Bücher befinden sich in eigenen Regalen. Im 3 Monatsrhythmus wird die Dekoration in der Bibliothek gewechselt. Den Schülerinnen und Schülern stehen passende Stempelpässe zur Verfügung. Bei 5 gelesenen Büchern (deutsch, italienisch oder englisch) erhalten sie einen kleinen Preis. 59

63 Lehrerbibliothek: Die Ausleihe durch die Lehrkräfte kann über die in der Bibliothek aufgelegten Mappen jederzeit erfolgen, wobei die Bibliothekarin die Informationen der Mappen in Bibliotheca überträgt. Für Lehrkräfte besteht weder eine zeitliche noch eine quantitative Begrenzung der Ausleihe. Bücher für Integrationsschüler/ innen sind mit einem orangen Punkt am Buchrücken gekennzeichnet, jene für DaZ mit einem blauen Punkt. Beide Kategorien stehen in eigenen Regalen. CDs, CD-ROMs, DVDs, Videokassetten, Kassetten und Spiele werden in einem abschließbaren Schrank im Lehrerzimmer aufbewahrt und können nur von den Lehrpersonen entliehen werden. 6

64 Allgemeines: Bibliotheksmaterial bestellt die Bibliothekarin in Absprache mit dem Sekretariat. Neubestellungen erfolgen über den/die Bibliotheksleiter/in in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat (wobei auch Bücher für Projekte mitgeteilt werden, um Doppelbestellungen zu vermeiden). Über die Verteilung von Geldmitteln wird in den Fachgruppen entschieden. Vorschläge für die Schülerbibliothek werden auch von Seiten der Schüler/ innen auf Plakaten gesammelt und weitergeleitet. Inventarisieren, Kathalogisieren und Barcodieren übernimmt das Sekretariat, das Einbinden die Bibliothekarin. Diese sorgt auch für die Buchpflege (Reinigung und Reparatur), das Aufräumen in den Regalen, sowie die Präsentation von neuen Büchern. Das Ausscheiden von Büchern wird vom/von der Bibliotheksleiter/in in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachlehrern/innen übernommen. Die Bibliothek ist nach jedem Besuch abzuschließen. Der Schlüssel wird im Lehrerzimmer aufbewahrt. 61

65 Bibliotheksordnung Grundschule Algund: Die Ausleihe und Rückgabe der Bibliotheksbücher erfolgen über die Lehrpersonen der jeweiligen Klasse und die ständige Mitarbeiterin der Bibliothek. Der wöchentliche fixe Ausleihplan der Klassen sowie die Arbeitszeiten der Bibliothekarin sind im Lehrerzimmer, oberhalb der Kopiermaschine und an der Eingangstür zur Bibliothek angeschlagen. Die Ausleihe und die Rückgabe der Bücher erfolgen am Computer über das Programm Bibliotheca, zurzeit hauptsächlich über die Bibliothekarin. Außerhalb der Arbeitszeit werden die Bücher mit den Namenskärtchen der Schüler/innen oder Lehrpersonen versehen und später von der Bibliothekarin eingetragen. Die Ausleihfrist beträgt für die Schüler/innen 14 Tage. Diese kann bis zu zwei Wochen verlängert werden. Schüler/innen dürfen maximal drei Bücher ausleihen. Für Lehrpersonen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Mitarbeiterin der Bibliothek und die Lehrpersonen die die Ausleihe besorgen, kontrollieren auch die pünktliche Rückgabe der Bücher. Diese ist am Ende des Schuljahres besonders wichtig. Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen von den Bibliotheksbenutzern/innen ersetzt werden. Für Bücher, die nicht pünktlich zurückgegeben werden, gibt es einen Vermerk im Mitteilungs- und Merkheft des/ der jeweiligen Schüler s/in. Damit der Aufenthalt in der Bibliothek für alle Beteiligten so angenehm wie möglich ist, müssen sich die Schüler/ innen an die Ausleih- und Verhaltensregeln der Bibliothek halten. Im 3-Monatsrhythmus wird die Dekoration in der Bibliothek gewechselt. Den Schülern stehen passende Stempelpässe zur Verfügung. Bei 5 gelesenen Büchern (deutsch, italienisch oder englisch) erhalten sie einen kleinen Preis. 62

66 Klassenlektüren können mit nach Hause gegeben werden, sind jedoch von den Lehrpersonen mit den Inventarnummern zu kontrollieren. Sie werden auf den Namen der jeweiligen Lehrperson im Computer eingetragen. Lexika und Wörterbücher dürfen von den Schülern / innen nicht mit nach Hause genommen werden. Jede Klasse erhält auf Wunsch zu Beginn des Schuljahres drei Wörterbücher (Deutsch, Italienisch, Englisch) zugewiesen. Diese bleiben bis zum Ende des Schuljahres in der Klasse. (Ausleihe mit dem Computer, wie für alle anderen Bücher). Bibliotheksbücher können während des Schuljahres auch im Ausweichraum der Klasse, im Lehrerzimmer (entsprechende Fächer) oder im Integrationsraum aufbewahrt werden. Auch diese Bücher werden am Ende des Schuljahres in die Bibliothek zurückgebracht. Folgende zusätzliche Kennzeichnung am Buchrücken ist für Bücher vorgesehen: Bücher für oranger Punkt (eigene Regale) Integrationsschüler/innen Bücher für die 2. Klasse grüner Punkt Bücher für die 3. Klasse blauer Punkt Bücher für die 4. und 5. Klasse gelber Punkt Italienische einfache Bücher grüner Punkt Italienische mittelschwere Bücher gelber Punkt Bücher für Schüler/ innen mit dunkelblauer Punkt erweiterten sprachlichen Kenntnissen Die deutschsprachigen Bücher sind des weiterem nach Themenkreisen geordnet: erstes Lesealter, Sachbücher, Comics, Krimi, Tiere, CDs, CD- Roms, DVDs, Video - Kassetten und Dias werden teils in eigenen Regalen, teils in geschlossenen Boxen aufbewahrt und können nur von den Lehrpersonen über den Computer entliehen werden. 63

67 Bibliotheksmaterial wird über das Sekretariat mit dem Vordruck für Ankäufe bestellt. Die Bestellung von Büchern aus dem Bereich Pädagogik und Didaktik sowie für Projekte erfolgt durch die Lehrpersonen. Die Vorschläge werden von den Lehrpersonen gesammelt und an das Sekretariat weitergeleitet. Diese liegen zur Ansicht in der Bibliothek auf. Über die Verteilung der Geldmittel an die einzelnen Fächer entscheidet das Mitarbeiter/innen- Team der Bibliothek. Vorschläge für die Schülerbibliothek werden von Seiten der Schüler gesammelt und weitergeleitet. Inventarisieren, Kathalogisieren und Barcodieren übernimmt das Sekretariat, das Einbinden die Bibliothekarin. Diese sorgt auch für die Buchpflege (Reinigung und Reparatur), das Aufräumen in den Regalen, sowie die Präsentation von neuen Büchern. Das Ausscheiden von Büchern wird während der Aufräumarbeiten nach Unterrichtsende von den damit beauftragten Lehrpersonen übernommen. Die Inventur wird alle drei Jahre (teilweise durch Lehrpersonen im Rahmen der Aufräumarbeiten, teilweise durch die Bibliothekarin in den Sommermonaten) erfolgen. Die Bibliothek ist nach der Arbeitszeit der Bibliothekarin und nach Klassenbesuchen außerhalb der Dienstzeit der Bibliothekarin abzuschließen. Der Schlüssel wird im Kästchen im Haupteingang (gegenüber dem großen Drucker) aufbewahrt. 64

68 1.6.2 Unterrichtszeiten in den einzelnen Schulstellen SSP Algund - Grundschulen Algund, Partschins und Rabland Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Pause 2 Min Pause 7 /1 Min Wahl 1. Kl. 8 Nachmittage 9 Min. 6 Min. 75 Min. Kernunterricht / Pflichtquote Grundschule Algund Grundschule Partschins Grundschule Rabland jeden Dienstag jeweils von 15.3 bis 16.3 Uhr, 32 Dienstage jeweils von 15.3 bis 16.3 Uhr, 3 Dienstage jeweils von 15.3 bis 16.3 Uhr, in fünf Blöcken zu jeweils in vier Blöcken zu jeweils in drei Blöcken zu jeweils sieben Treffen und vier Aktionstage. acht Treffen und vier Projekttage zehn Treffen und vier Aktionstage SSP Algund - Grundschule Marling Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Pause 2 Min Pause 8 Min Wahl 1. Kl Kl. 17 Nachmittage Nachm. 6 Min. 9 Min. Kernunterricht / Pflichtquote Grundschule Marling 14 Donnerstage jeweils von 14. bis 16.3 Uhr, in zwei Blöcken zu jeweils sieben Treffen und vier Aktionstage. Wahl: an 16 Donnerstagen ohne Pflichtquote 65

69 SSP Algund - Mittelschulen Algund Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Pause 15 Min Pause 65 Min Pflichtquote Wahl (8 x) (12 x) Pflichtquote: Projekttage mit 35 Std. (6 Vormittage + 3 Nachmittage) + 8 x 3 Std. am Donnerst. (59 Std.) Wahl: an Donnerstagen ohne Pflichtquote SSP Algund - Mittelschulen Partschins Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Pause 15 Min Pause 65 Min Pflichtquote Wahl (8 x) (16 x) Pflichtquote: Projekttage mit 35 Std. (6 Vormittage + 3 Nachmittage) + 1 x 2,5 Std. am Donnerst. (6 Std.) Wahl: an Donnerstagen ohne Pflichtquote 66

70 1.6.3 Kriterien für eine transparente Organisation schulischer Belange STELLENEINRICHTUNG AN DEN SCHULSTELLEN und ZUWEISUNG DER LEHRPERSONEN in der Grundschule Kriterien für die Ermittlung des Stellenkontingentes durch das Schulamt (nach erfolgter Klassenbildung): Kriterien für das Grundkontingent - Klassenlehrpersonen: Anzahl der Klassen multipliziert mit,5 plus Schüler/innenzahl dividiert durch 2 - Religionslehrpersonen: Anzahl der Klassen multipliziert mit zwei dividiert durch 18 - Italienischlehrpersonen: Eine Wochenstunde für jede 1. Klasse, vier Wochenstunden für jede 2. und 3. Klasse, fünf Wochenstunden für jede 4. und 5. Klasse Die Summe der Wochenstunden wird durch 18 dividiert. - Integrationslehrpersonen: Schüler/innenanzahl dividiert durch 3 und Anzahl der Funktionsdiagnosen dividiert durch neun Die Summe der beiden Zahlen ergibt das Kontingent der Integrationslehrpersonen. Kriterien für das Zusatzkontingent - Erhöhung der Pflichtunterrichtszeit: notwendige Stunden - Englischunterricht in der 4. und 5. Klasse: eine Stunde pro Schulstelle plus eine Stunde je vier betroffene Klassen - Wahlbereich: Schüler/innenanzahl dividiert durch 15 multipliziert mit 34; effektive Stunden des Wahlbereiches im Vorjahr - erhöhter Bedarf an Aufsicht (Fahrschüler/innen, Mensa) - Förderung der Zweiten Sprache - Förderung der Schüler/innen mit Migrationshintergrund - schwerwiegende Gründe (z. B. Verhaltensauffälligkeiten) Kriterien für die Stelleneinrichtung (= Zuweisung von Stellen / Stunden) an den Schulstellen: Klassenlehrer/innen: Anzahl der Klassen Zuweisung von 1,25 Lehrpersonen pro Klasse Lehrpersonen für Italienisch und für Religion: Stundenanzahl, die laut Stundentafel vorgesehen ist Integrationslehrpersonen Anzahl der Schüler/innen mit Funktionsdiagnose Anzahl der integrierenden Klassen Schweregrad der Beeinträchtigung der Schüler/innen mit Funktionsdiagnose Restliche Stunden alle Kategorien von Lehrpersonen Schüler/innenzahl besondere Bedürfnisse einer Schulstelle 67

71 Kriterien für die Zuweisung der Lehrpersonen an die Schulstellen: 1) In der Regel wird die Zuweisung der Lehrpersonen an die Schulstelle aufgrund der didaktischen Kontinuität bestätigt. 2) Freie Stellen werden den Lehrpersonen aufgrund folgender Kriterien auf unbefristete Zeit zugewiesen: 2.1) a) Übereinstimmung des Curriculums der Lehrperson mit der Ausrichtung der Schulstelle laut Schulprogramm b) Übereinstimmung des Curriculums der Lehrperson mit dem festgelegten Anforderungsprofil für die freie Stelle c) Anzahl der Jahre mit didaktischer Kontinuität an der Schule d) Anzahl der Jahre mit didaktischer Kontinuität im Sprengel 2.2) Zwischen Bewerbern/innen mit gleichem Vorrang verleiht die höhere Punktezahl laut interner Rangordnung den Vorrang. 2.3) Wenn es bei einem Stellenabbau mehr Interessenten/innen für die Bestätigung am Dienstsitz gibt als freie Stellen, werden die Schulstellenverlierer/innen nach den gleichen Kriterien ermittelt, wie sie für die Zuteilung der freien Stellen gelten. 3) Die Zuweisung für ein Jahr erfolgt aufgrund folgender Kriterien: a) Übereinstimmung des Curriculums der Lehrperson mit der Ausrichtung der Schulstelle laut Schulprogramm b) Übereinstimmung des Curriculums der Lehrperson mit dem festgelegten Anforderungsprofil für die freie Stelle c) Bestätigung bei didaktischer Kontinuität d) Position in der internen Rangordnung bzw. in der Schulrangordnung 4) Die didaktische Kontinuität im Sinne der Bestimmungen dieses Artikels wird bei Abwesenheiten aus Gesundheitsgründen und aus Gründen, die in den Bestimmungen zum Elternschutz vorgesehen sind, nicht unterbrochen. Ergänzend zu dieser Vorgehensweise wird der Schulführungskraft die Möglichkeit eingeräumt, aus begründeten organisatorischen und didaktischen Notwendigkeiten heraus einer Lehrperson oder mehreren Lehrpersonen einen neuen Dienstsitz zuzuweisen 68

72 Kriterien für die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an die Klasse Als Kriterien für die Zuweisung an die Klasse gelten in der folgenden Rangordnung: 1 Klassengröße größtmögliche Ausgewogenheit 2 Schüler/innen mit Dokumentation (Funktionsdiagnose, klinisch psychologischer Befund ) Art der Diagnose, Verfügbarkeit von Integrationslehrkräften 3 Schüler/innen nicht deutscher Muttersprache Betreuungsmöglichkeiten in einer Klasse, Klassensituation 4 Repetenten/innen aufgrund von Informationen der Lehrpersonen der Herkunftsklasse, Klassensituation 5 Mädchen Buben größtmögliche Ausgewogenheit 6 Verhaltensauffällige Schüler/innen größtmögliche Ausgewogenheit in der Grundschule: aufgrund der Aussprache mit den Pädagogischen Fachkräften des Kindergartens in der Mittelschule: aufgrund des Bewertungsbogens und der Aussagen der Lehrpersonen der 5. Klasse der Grundschule 7 Herkunft in der Mittelschule: größtmögliche Ausgewogenheit bezogen auf die verschiedenen Grundschulklassen im Einzugsgebiet 8 Alter in der Grundschule: größtmögliche Ausgewogenheit hinsichtlich Lebensalter 9 Leistung größtmögliche Heterogenität in der Grundschule: aufgrund der Aussprache mit den Pädagogischen Fachkräften des Kindergartens in der Mittelschule: aufgrund des Bewertungsbogens und der Aussagen der Lehrpersonen der 5. Klasse der Grundschule 1 Geschwister in der Mittelschule: gleicher Klassenzug bei zeitgleichem Besuch der Mittelschule 11 Neuzugänge Schüler/innenzahl bzw. Klassensituation in der aufnehmenden Klasse 12 Informationen / begründete Anträge des Elternhauses an die Schule schriftlich einzureichen innerhalb Unterrichtsende des Vorjahres in der Direktion Klassenbildung für die Grundschulen: Wenn an einer Schulstelle mehr als eine Klasse gebildet wird, geben die Pädagogischen Mitarbeiterinnen der Kindergärten im betroffenen Einzugsgebiet in einem Treffen mit dem/der Direktorstellvertreter/in Informationen zur Gruppe bzw. zu den einzelnen Kindern weiter und erarbeiten gemeinsam mit dem/der Direktorstellvertreter/in einen Vorschlag für die Klassenbildung. Klassenbildung für die Mittelschulen: Die Lehrkräfte der Klassenräte der 5. Klassen der Grundschulen leiten bis spätestens zur Bewertungskonferenz über das 2. Halbjahr schriftlich Informationen zur Klasse bzw. zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern an die Direktion weiter. Eine Arbeitsgruppe, die vom/von der Direktorstellvertreter/in koordiniert wird, arbeitet einen Vorschlag für die Klassenbildung aus. Diese Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen: Direktorstellvertreter/in, Klassenvorstände der fünften Klassen der jeweils betroffenen Grundschulen, ein bis zwei Lehrperson/en der jeweils betroffenen Mittelschule, die in allen Klassen unterrichten. Weitere Vorgangsweise für Grund- und Mittelschule: Die Zuweisung von Repetenten/innen und Neuzugängen erfolgt durch die Schuldirektion. Der Schuldirektor genehmigt die endgültigen Klassenzusammensetzungen. 69

73 Kriterien für die Erstellung des Stundenplanes Allgemeines: Vor Beginn der Arbeiten für die Erstellung der Stundenpläne wird - der Plan für die Belegung der Turnhalle vereinbart, wenn zwei Schulen dieselbe Halle benutzen, - melden Lehrkräfte ggf. besondere Bedürfnisse / Anliegen / Wünsche schriftlich in der Direktion. Die didaktischen Stundenpläne werden mit dem Stundenplanprogramm Da Vinci von einer Arbeitsgruppe erstellt. Die Zuteilung der Integrationsstunden an die Fächer erfolgt auf Vorschlag der zuständigen Integrationslehrperson im Klassenrat. Die Stundenpläne werden vom Schuldirektor genehmigt. Fächerverteilung: Unter den Lehrpersonen einer Schulstelle wird eine annähernd gleiche Verteilung der Stunden des direkten Unterrichts (einschließlich Pflichtquote und Wahlbereich) und der Teamstunden sowie eine annähernd gleiche Verteilung der Vormittags- und Nachmittagsverpflichtung angestrebt. Grundschule: Bildung von Stundenblöcken, um Lehrer/innenwechsel im Stundentakt zu vermeiden nach Möglichkeit keine Unterbrechung der Unterrichtszeit einer Lehrperson an einem Vormittag in einer Klasse Verteilung der Fächer Deutsch und Mathematik in den 1. Klassen auf alle Wochentage ausgewogene Verteilung der Mehr-Stunden-Fächer und der musischen Fächer gleichmäßige Verteilung der Mehr-Stunden-Fächer auf die Woche sowie auf die Stunden vor und nach der Pause Mittelschule: weitgehend Doppeleinheiten (evtl. nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrperson) je eine Doppeleinheit vor der Pause für Deutsch, Italienisch und Mathematik in allen Klassen und für Englisch in den 3. Klassen für längere schriftliche Arbeiten je eine Doppeleinheit für Wenig-Stunden-Fächer, in denen praktische Arbeiten und Übungen durchgeführt werden gleichmäßige Verteilung der Mehr-Stunden-Fächer auf die Woche sowie auf die Stunden vor und nach der Pause an jedem Schultag pro Klasse mindestens eine Einheit aus folgender Fächergruppe: Kunst, Bewegung und Sport, Musik, Technik, Religion Berücksichtigung von klassenübergreifenden Vorhaben Berücksichtigung von Teamunterricht, den die Lehrpersonen der Schulstelle vereinbart haben bzw. der von der Schuldirektion genehmigt wurde Nicht drei Sprachenfächer hintereinander Nachmittagsunterricht nach dem Rotationsprinzip für alle Lehrer (VZ) Planungsstunden an der Grundschule: Aus organisatorischen Gründen werden die Planungsarbeiten der Lehrpersonen an den jeweiligen Schulstellen zeitgleich durchgeführt. 7

74 Verteilung der Lehrer/innen-Stunden: Die Unterrichtsverpflichtung erstreckt sich bei einem Vollzeitauftrag über alle fünf Unterrichtstage der Woche. Die Unterrichtsstunden einer Lehrperson werden möglichst gleichmäßig auf die Woche verteilt. Bei einem Teilzeitauftrag kann die Unterrichtsverpflichtung auch auf weniger als fünf Tage verteilt werden, wenn dies aus didaktischen Gründen vertretbar und organisatorisch möglich ist. Die Anzahl der unterrichtsfreien Tage steht grundsätzlich im Verhältnis zur Unterrichtsverpflichtung. Wünsche für den/die freien Tage der Lehrpersonen mit Teilzeitauftrag werden berücksichtigt, sofern sie mit den didaktischen Grundsätzen vereinbar sind, wobei Ausbildungsgründe Vorrang haben. Bereitschaftsdienst Zuteilung von Supplenzen: Zu Beginn des Schuljahres wird an der Schulstelle oder zentral über die Verwaltung ein Plan für den Bereitschaftsdienst erstellt, wobei auf eine gleichmäßige Verteilung der Stunden auf die Lehrpersonen geachtet wird. Notwendige Supplenzen werden wie folgt an die Lehrpersonen zugeteilt: 1. Lehrperson, die in der betreffenden Klasse Teamunterricht leistet 2. Lehrperson, die im Plan für den Bereitschaftsdienst eingetragen ist 3. Lehrperson mit freier Stunde, bevorzugt innerhalb des Teams bzw. Klassenrates Zusatz- bzw. Spezialräume: Der Belegungsplan für die Zusatz- bzw. Spezialräume (Musikraum, Werkraum, Kunstraum, Bibliothek, Computerraum, Physikraum...) wird so gestaltet, dass diese Räume möglichst gut genutzt werden können. Der Stundenplan von Lehrkräften, die viel/überwiegend in Zusatzräumen arbeiten, wird so gestaltet, dass diese Räumlichkeiten möglichst gut genutzt werden können. Der Lesesaal der MSA ist für jene Klassen das ganze Jahr reserviert, die für die Ausleihe in der Bibliothek eingetragen sind (Siehe Ausleihplan) Stundenplanänderungen: Diese sind im Laufe des Schuljahres möglich: aus triftigen Gründen wenn die didaktischen Grundsätze nicht beeinträchtigt werden nach Rücksprache mit allen Betroffenen nach Genehmigung durch die Schuldirektion 71

75 Kriterien für die Zuweisung von Teamstunden A an die Klassen: Ausschlaggebend sind folgende Faktoren: - Schüler/innenzahl - Bedarf an individueller Betreuung von Schülern/innen Vorrang haben - Klassen mit einer großen Schüler/innenzahl - Klassen mit Schülern/innen, die besonderen Bedarf an individueller Betreuung haben, u. zw. aufgrund der Anwesenheit von folgenden Schülern/innen: Schüler/innen mit Individuellen Bildungsplan (IBP), falls keine oder nur wenige Stunden Integrationsunterricht vorgesehen sind Schüler/innen mit Migrationshintergrund, falls keine oder nur wenige Stunden Sprachunterricht vorgesehen sind Schüler/innen mit Lernschwächen Schüler/innen mit Verhaltensauffälligkeiten B an die Fächer: Grundsätzlich gilt, dass Teamstunden in jenen Fächern zugeteilt werden, wo der Bedarf aufgrund der Klassensituation besonders groß ist; der Bedarf wird bei der Klassenratsitzung Ende April für das kommende Schuljahr erhoben. dass Teamstunden nicht dann eingeplant werden, wenn der Klasse in der selben Unterrichtseinheit bereits eine zweite Lehrperson (Integrationslehrer/in, andere/r Teamlehrer/in) zugeteilt ist; dass Teamstunden in der Regel nicht in den musisch-praktischen Fächern (Technik, Kunst, Musik, Bewegung und Sport) zugewiesen werden; eine Ausnahme bilden Sondersituationen: - Anwesenheit einer/s Schüler/in mit körperlicher Beeinträchtigung im Sportunterricht, - praktische Arbeit im Technik-Unterricht an der Mittelschule (aufgrund des Maschineneinsatzes); - besondere Vorhaben, z. B. Projekte dass Teamstunden in den Fächern Italienisch und Englisch nur dann zugeteilt werden können, wenn die/der Teamlehrer/in über die entsprechende sprachliche Kompetenz verfügt; 72

76 Arbeitszeit mit Schülern/innen Die Arbeitszeit mit Schülern/innen wird zu Beginn des Schuljahres geplant und muss dokumentiert sein. Sie setzt sich aus folgenden Tätigkeiten zusammen: an der Grundschule: Ausmaß der Stunden bei Vollzeitauftrag: Klassen- und Integrationslehrer/innen Italienisch- und Religionslehrer/innen 22 Stunden zu 6 Minuten = 132 Minuten 2 Stunden zu 6 Minuten = 12 Minuten (einschließlich Auffüllstunden) Art der Tätigkeiten: Kernunterricht Pflichtquote und Wahlfächer Teamunterricht Individualisierende Förder- und Stützmaßnahmen Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen Notwendige Aufsichten: vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende (im Besonderen über die Fahrschüler/innen) in der Vormittagspause, während der Mensa bzw. in der Mittagspause Pädagogisch-didaktische Bibliotheksarbeit 73

77 an der Mittelschule: Ausmaß der Stunden bei Vollzeitauftrag: - 2 Stunden zu 5 Minuten = 1 Minuten (einschließlich Auffüllstunden) - Differenz zwischen Unterrichtseinheit und voller Stunde = 2 x 1 Minuten = 2 Minuten pro Woche pauschale Einbringung aufgrund des Bedarfs der Schule Art der Tätigkeiten im Rahmen der 2 Stunden: Kernunterricht Pflichtquote und Wahlfächer Teamunterricht Individualisierende Förder- und Stützmaßnahmen Bereitschaftsdienst für die 1. Unterrichtseinheit (lt. Gesamtstundenplan) Didaktische Tätigkeiten im Bereich der Informatik (im Bes. zum Lernbereich Kommunikations- und Informationstechnologie) Pädagogisch-didaktische Bibliotheksarbeit Art der Tätigkeiten im Rahmen der Differenz zwischen Unterrichtseinheit und voller Stunde: Notwendige Aufsichten: vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende (im Besonderen über die Fahrschüler/innen), in der Vormittagspause, während der Mensa bzw. in der Mittagspause (gleichmäßige Verteilung auf alle Lehrkräfte je nach Stundenverpflichtung) Lernberatung (lt. Beschluss des Lehrer/innenkollegiums) Dokumentation der Lernentwicklung und Kompetenzerweiterung (lt. Beschluss des Lehrer/innenkollegiums) Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen (Zeit über die Unterrichtsverpflichtung lt. Stundenplan) Unterrichtseinheiten, die für eine Lehrkraft entfallen, weil die betreffende Klasse von einer anderen Lehrkraft betreut wird etwa anlässlich von Lehrausflügen/-ausgängen müssen im Rahmen der Arbeit mit Schülern/innen eingebracht werden. Der Stundenplan für die Einbringung dieser entfallenen Stunden wird unmittelbar nach Bekanntwerden des Unterrichtsausfalls durch das Sekretariat erstellt und vor dem effektiven Ausfall mitgeteilt, u. zw. zunächst aufgrund des Bedarfs zur Abdeckung von Unterrichtsstunden für ausfallende Lehrkräfte und dann auf Vorschlag der betroffenen Lehrkraft im Sekretariat. 74

78 Schulsprengel Algund Grundschule Planung der für den Unterricht erforderlichen zusätzlichen Arbeitszeit (bis zu 22 Jahresstunden bei Vollzeitauftrag) - lt. LKV vom , Art. 8 Sitzungen des Lehrer/innenkollegiums 28 Sitzungen des gesamten Lehrer/innenkollegiums 16 Sitzungen auf Schulstellenebene 12 Elternarbeit 13 Elternsprechnachmittage, Aussprachen nach 1. Semester 8 Elternabend 1. Klassen 2 Elternversammlungen 3 Teilnahme an gewählten Kollegialorganen 12 Schulrat, Dienstbewertungskomitee, Schlichtungskommission Arbeiten im Klassenrat 25 Ausarbeitung Jahresplan des Klassenrates (1) 5 Erstellung Ausgangslagen, Festlegen Stütz- und Fördermaßnahmen (1) 5 Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen (2) 4 Übertrittsgespräche für die 5. Klassen des Vorjahres (1) 3 Weitere Aufgaben des Klassenrates lt. LG 2/95 8 Kollegiale Planung, Koordinierung in Fach- und Arbeitsgruppen 8 Wochenplanung 7 Tätigkeiten in der Fachgruppe 4 Tätigkeiten in Arbeitsgruppen 6 Fortbildung / Weiterbildung 2 Persönliche, verpflichtende (lt. Art. 1, LKV) Individuelle Kontakte mit Familien 42 Einzelsprechstunde in 32 Unterrichtswochen 32 Lernberatung 1 Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen insgesamt 22 Die Arbeitszeit für Lehrkräfte mit Teilzeit reduziert sich im Verhältnis zur Stundenverpflichtung, wo dies möglich ist. Der Jahresterminplan wird aufgrund obiger Vorgaben zu Beginn des Schuljahres vom Schuldirektor erstellt. 75

79 Schulsprengel Algund Mittelschule Planung der für den Unterricht erforderlichen zusätzlichen Arbeitszeit (bis zu 22 Jahresstunden bei Vollzeitauftrag) - lt. LKV vom , Art. 8 Sitzungen des Lehrer/innenkollegiums 36 Sitzungen des gesamten Lehrer/innenkollegiums 16 Sitzungen auf Schulstellenebene / Sitzungen des Teilkollegiums 2 Elternarbeit 15 Elternsprechnachmittage, Aussprachen nach 1. Semester 1 Elternabend 1. Klassen 2 Elternversammlung 3 Teilnahme an gewählten Kollegialorganen 12 Schulrat, Dienstbewertungskomitee, Schlichtungskommission Arbeiten im Klassenrat (11) 73 Ausarbeitung Jahresarbeitsplan des Klassenrates (1) 1 Erstellung Ausgangslagen, Festlegen Stütz- und Fördermaßnahmen (1) 1 Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen (2) 1 Übertrittsgespräche für die 1. Klassen (1) 3 Weitere Aufgaben des Klassenrates lt. LG 2/95 (6) 4 Kollegiale Planung, Koordinierung in Fach- und Arbeitsgruppen 37 Tätigkeiten in der Fachgruppe 12 Tätigkeiten in Arbeitsgruppen 12 Weitere kollegiale Planung 13 Fortbildung / Weiterbildung 2 Persönliche, verpflichtende (lt. Art. 1, LKV) Individuelle Kontakte mit Familien 27 Einzelsprechstunde in 32 Unterrichtswochen (zu 5 Minuten) Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen - (Diff. der Stunden von 5 auf 6 Min.) insgesamt 22 Die Arbeitszeit für Lehrkräfte mit Teilzeit reduziert sich im Verhältnis zur Stundenverpflichtung, wo dies möglich ist. Der Jahresterminplan wird aufgrund obiger Vorgaben zu Beginn des Schuljahres von der Schuldirektorin erstellt. 76

80 Überstunden für Unterricht Eine Vergütung in Form von Unterrichtsüberstunden kann (im Rahmen des verfügbaren Kontingentes) erfolgen, wenn die Stundenverpflichtung laut Auftrag überschritten wird und entsprechender Bedarf besteht, u. zw. für folgende Tätigkeiten: Zusatzstunden mit Schülern/innen: - bei Projekten, - für Förder- und Stützmaßnahmen - für die Beaufsichtigung bei der Mensa (nur in der Grundschule), wenn es nicht möglich ist, diese im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung zu leisten - für die Begleitung bei Lehrausflügen und Lehrausgängen (nur in der Grundschule), wenn ein Ausgleich der Zeit im Rahmen des Teamunterrichts nicht möglich ist Tätigkeit als Referent/in im Rahmen des Fortbildungsplanes Zulage bzw. Überstunden für Verwaltung Eine Vergütung in Form einer Zulage bzw. von Verwaltungsüberstunden kann (im Rahmen des verfügbaren Kontingentes) für folgende Funktionen bzw. Tätigkeiten erfolgen: Schulleiter/in Beauftragte/r für Bereiche lt. Schulprogramm Sicherheitsbeauftragte/r, Mitglied der Notfalleinsatzgruppe Didaktische/r Systembetreuer/in Leiter/in der Schulbibliothek Tutor/in für Lehrkraft im Probe- und Berufsbildungsjahr Organisation / Planung Pflichtquote und Wahlbereich Unterrichts- bzw. Verwaltungsüberstunden (mit Ausnahme von Supplenzstunden) können nur ausbezahlt werden, o wenn sie beantragt und genehmigt wurden, o wenn die laut LKV, Art. 5 (GS) bzw. Art. 6 (MS) vorgesehene Unterrichtszeit überschritten wurde bzw. wenn die laut LKV, Art. 8 vorgesehene zusätzliche Arbeitszeit überschritten wurde, o wenn sie am Ende des Schuljahres dokumentiert wurden. 77

81 Begriff und Zielsetzungen Kriterien für die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen (laut Beschluss der Landesregierung Nr. 151 vom ) Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sind Unterrichtsformen, bei denen die Schüler/innen innerhalb und außerhalb des Schulareals unter der pädagogischen Leitung und Verantwortung der Schule Tätigkeiten durchführen, die dazu beitragen, dass Kompetenzen und Unterrichtsziele durch Veranschaulichung, Ergänzung und Vertiefung erreicht werden können. Arten der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen Arten Zielsetzungen Lehrausgänge - Veranschaulichung und Vertiefung von Unterrichtsthemen Lehrausflüge (eintägig) Lehrfahrten (mehrtägig) - direkte Begegnung mit der Natur und dem Menschen - Auseinandersetzung mit der Kulturlandschaft und den Kulturgütern der verschiedenen Epochen - Teilnahme an Kulturveranstaltungen - Einblick in die Welt der Arbeit und Wirtschaft - Anregungen zur Vertiefung und Verbesserung des Gemeinschaftslebens - Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts - fächerübergreifendes Prinzip Schulsporttage - Freude an der körperlichen Aktivität - Förderung von Teamgeist und Gemeinschaftssinn - Schulsportveranstaltungen auf Landes- und Staatsebene Wandertage - Entdecken der Natur- und Kulturlandschaft der engeren Heimat - Pflege der Gemeinschaft Fach- und Projekttage - Vertiefung des Fachwissens - Erweiterung und Festigung von Sprachkenntnissen - Ergänzung des theoretischen Wissens durch praktischen Unterricht vor Ort Unterrichtstätigkeiten in ungefährem Ausmaß der normalen Unterrichtszeit Schulübergreifende Projekte (Schüler/innen verschiedener Klassen oder Schulstufen), Projekte der EU - Förderung von kreativen Fähigkeiten und Vertiefung von fachlichen Kenntnissen in einer größeren Gemeinschaft (auch auf Landesebene) Schulpartnerschaften - Pflege eines regen Kontaktes - Durchführung von gemeinsamen Projekten Klassenpartnerschaften - kontinuierliche ein- oder mehrjährige Zusammenarbeit - Begegnung von Klassen verschiedener Schulen - Umsetzung eines gemeinsamen Vorhabens zu Projektthema Schüler/innenaustausch - Begegnung von Schülern/innen desselben Alters aus Klassen und Schulen gleicher oder ähnlicher Studienrichtung - gemeinsame Arbeit an Themenbereich laut Rahmenrichtlinien oder Lehrplänen - Förderung der interkulturellen Begegnung und Kommunikation, des Sprachenlernens, des Kennenlernens der sozialpolitischen, wirtschaftlich-kulturellen Gegebenheiten des Landes der Partner - individuelle kulturelle Bereicherung - Abbau von Vorurteilen 78

82 Richtlinien Das Lehrer/innenkollegium erarbeitet unter Berücksichtigung der Planungen der Klassenräte den Jahresplan der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen. Der Schulrat beschließt im Rahmen des Schulprogramms den Jahresplan der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen. Der Schuldirektor genehmigt die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen. Dazu müssen alle unterrichtsbegleitenden Vorhaben rechtzeitig (in der Regel bis spätestens eine Woche vor der Durchführung) schriftlich beantragt werden. Der Schuldirektor kann auch Veranstaltungen genehmigen, die im Jahresplan bzw. im Schulprogramm nicht enthalten sind, da zu Beginn des Schuljahres noch nicht alle Veranstaltungen bekannt sind, die sich im Laufe des Jahres anbieten. Die Planung und Durchführung erfolgt durch den Klassenrat bzw. einzelne Lehrkräfte des Klassenrates oder die zuständige Fachlehrkraft. Alle von der Veranstaltung betroffenen Lehrpersonen müssen frühzeitig (in der Regel mindestens eine Woche vorher) darüber informiert werden. Im Laufe der Grundschule kann maximal eine mehrtägige Lehrfahrt durchgeführt werden, im Laufe der Mittelschule können bis zu zwei mehrtägige Lehrfahrten durchgeführt werden, sofern die erforderlichen Ressourcen (z. B. für die Vergütung des Außendienstes) zur Verfügung stehen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen von den Lehrkräften, welche die unterrichtsbegleitende Veranstaltung organisieren und durchführen, über Termin, Ziel, Beginn, Treffpunkt, Verlauf, Rückkehr und Spesen schriftlich informiert werden. Die Teilnahme an unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen ist grundsätzlich verpflichtend. Schüler/innen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder aus anderen triftigen Gründen nicht an einer unterrichtsbegleitenden Veranstaltung teilnehmen, sind grundsätzlich nicht vom Unterricht befreit, sondern werden in der betreffenden Zeit einer anderen Klasse zugewiesen, sofern dies möglich ist. Andernfalls müssen sie von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden. Die Teilnahme an Veranstaltungen zu Abend- oder Nachtzeiten (z. B. Lesenacht) ist freiwillig. Alle unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen beginnen und enden in der Regel bei der Schule. Ausnahmen können bei organisatorischen Notwendigkeiten (z. B. aufgrund der Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel) nach Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt, können diese aber bei Notwendigkeit nach Information der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten überschreiten. Bei ganztägigen Veranstaltungen (z. B. Sport-, Wander- oder Projekttage) können auch Unterrichtsverlagerungen vorgenommen werden, wobei die Gesamtunterrichtszeit des betreffenden Schultages zu gewährleisten ist. Falls die zeitlichen Verschiebungen nicht mit dem Schüler/innentransport vereinbar sind, werden Fahrschüler/innen von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Grundsätzlich darf bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen die Provinzgrenze auch überschritten werden. Die gesamte Fahrtzeit soll in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der unterrichtsbegleitenden Veranstaltung stehen; in der Regel sollte sie nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdauer der Veranstaltung betragen. Mehrtägige Lehrfahrten dürfen nur mit Einverständnis von 9 % der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind im Rahmen einer Elternversammlung zu informieren und zu befragen, bevor die Schüler/innen von der Planung eines solchen Vorhabens in Kenntnis gesetzt werden. Sobald die Zusage der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gegeben ist, ist die Teilnahme für die Schüler/innen verpflichtend. Bei Wandertagen sind Ausflugsziele in der näheren Umgebung zu wählen. Der Schwierigkeitsgrad und die Dauer der Wanderungen sind mit Rücksicht auf die entwicklungsbedingte und allgemeine Leistungsfähigkeit der Schüler/innen festzulegen. Schulschwimmen kann unter Aufsicht von Personal mit entsprechendem Ausbildungsnachweis durchgeführt werden. 79

83 Radfahren ist grundsätzlich erlaubt. Verkehrsreiche Straßen sollen jedoch nach Möglichkeit gemieden werden, und es besteht Helmpflicht. Die Schüler/innen müssen von mindestens zwei Lehrpersonen begleitet werden. Für die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen dürfen keine Privatfahrzeuge (außer Fahrräder) benützt werden. Die Benützung eines Sessellifts ist nur mit Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nach den geltenden Sicherheitsvorschriften möglich. Die Lehrpersonen unterliegen der Aufsichtspflicht gemäß Art. 247 des Zivilgesetzbuches ergänzt durch Art. 61 des Staatsgesetzes Nr. 312 vom Sie sind für die ständige effektive Beaufsichtigung und Betreuung der Schüler/innen verantwortlich. In der Regel wird jede Klasse von zwei Lehrpersonen begleitet. Bei Veranstaltungen von mehreren Klassen kann/muss die Anzahl der Begleitpersonen an die Gesamtzahl der Schüler/innen angepasst werden. Bei kürzeren Lehrausgängen in die unmittelbare Umgebung kann auch eine Lehrperson pro Klasse genügen. Auf Wunsch der Lehrpersonen können auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte an den geplanten Veranstaltungen teilnehmen. Sie sind im Ansuchen namentlich anzuführen und sind in diesem Fall im Rahmen der geltenden Gesetzgebung mitverantwortlich, entheben die Lehrpersonen aber nicht ihrer Aufsichtspflicht. Die Begleitpersonen sorgen für die Mitnahme von Erste-Hilfe-Material. An unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen auf Schulstellenebene (z. B. Lehrausflüge, Schulsporttage, Wandertage ) beteiligen sich die Lehrpersonen der Schulstelle aufgrund des Bedarfs, unabhängig von ihrer Unterrichtsverpflichtung am betreffenden Tag. Die Kosten der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen müssen dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zumutbar sein. Sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen im Rahmen des Kernunterrichts sowie bei Veranstaltungen der Pflichtquote (Kosten für Fahrt, Unterkunft, Eintritte, Führungen) werden über den Haushalt des Schulsprengels finanziert: gegen Vorlage von elektronischen Rechnungen oder Spesennoten bzw. nach Vorlage gültiger Kassenbelege oder Fahrscheinen durch die Lehrkräfte (Ökonomatsfond). Von den Schülern/innen wird jährlich im ersten Quartal (Jänner-April) ein Pauschalbeitrag für das laufende Schuljahr eingefordert, der innerhalb des darauffolgenden Monats auf das Bankkontokorrent des Schulsprengels Algund einzuzahlen ist. Die Schule kann Schülern/innen aus Familien in prekärer finanzieller Situation ganz oder teilweise von der Entrichtung des Schüler/innenbeitrages befreien. Die Befreiung ist jährlich zu beantragen und kann ausschließlich auf Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gewährt werden. Im Falle von spezifischen Projekten, die vorher vom Schulrat genehmigt werden müssen, kann von den Eltern ein zusätzlicher Spesenbeitrag eingefordert werden. Wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich ihr Einverständnis zur Teilnahme und Übernahme der Kosten gegeben haben, die Schüler/innen aber nicht an der Veranstaltung teilnehmen, müssen sie sich trotzdem an den im Vorfeld der Veranstaltung angefallenen Spesen (gebuchte Reisebusse, bereits gelöste Fahrkarten, Akontozahlungen in Hotels oder Jugendherbergen u. Ä.) beteiligen. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) wird von der Einhebung des Beitrages abgesehen. Wird der geschuldete Beitrag nicht entrichtet, dürfen die betreffenden Schüler/innen bei künftigen Veranstaltungen nicht teilnehmen und verbleiben währenddessen an der Schule. 8

84 LERNBERATUNG KRITERIEN ZUR ORGANISATION GRUNDSCHULE Aufgaben Der Klassenrat übernimmt die Lernberatung. Er pflegt die erforderlichen Kontakte mit dem/der Schüler/in, mit den Eltern und mit den Dienststellen. Er führt Lernberatungsgespräche mit dem/der Schüler/in und eventuell dessen/deren Eltern. Er holt Informationen aus dem schulischen Umfeld zur Lernentwicklung des/der Schülers/in ein. Er bemüht sich um Vermittlung bei Konflikten. Er übernimmt die Dokumentation der Lernentwicklung und Kompetenzerweiterung des Schülers/der Schülerin, indem er die Ausgangslage und Fördermaßnahmen erarbeitet und die Gesamtbewertung beschließt. Zeitliche Rahmenbedingungen Die Lerhpersonen der Klasse führen mit den Schülern/innen Lernberatung durch. Das Ausmaß der Lernberatung richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf der/des einzelnen Schülers/in. Die Lehrpersonen der Klasse vereinbaren bei Bedarf Termine für die Lernberatungsgespräche und läden, wenn nötig, die Eltern schriftlich ein. Die Fachberatung findet im Rahmen der allgemeinen Elternsprechnachmittage und der wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte (mit Ausnahme der letzten beiden Wochen vor Ende der Semester) statt. Dokumentation der Lernberatung Vereinbarungen mit dem/der Schüler/in und mit dem Elternhaus werden gegebenenfalls dokumentiert. Zuteilung der Schüler/innen Der Klassenrat entscheidet einvernehmlich, ob die Lernberatung gemeinsam für alle Schüler/innen durchgeführt wird oder ob die einzelnen Schüler/innen einzelnen Lehrpersonen zugewiesen werden. Jedenfalls sind alle Lehrpersonen des Klassenrates gleichermaßen verantwortlich für die Lernberatung für alle Schüler/innen. Wenn die Schüler/innen einzelnen Lehrpersonen zugewiesen werden - achtet der Klassenrat auf eine ausgewogene Verteilung, - übernehmen Lehrkräfte für Italienisch und Religion nach Bedarf/auf Wunsch andere Aufgaben, die im Klassenrat vereinbart werden, - übernehmen Lehrkräfte für Italienisch nach Bedarf/auf Wunsch die Lernberatung für zweisprachige Schüler/innen, - übernehmen Integrationslehrkräfte in der Regel die Lernberatung für die Schüler/innen mit Funktionsdiagnose und -beschreibung. 81

85 Aufgaben des/der Lernberaters/in MITTELSCHULE ALGUND Der/Die Lernberater/in ist Hauptansprechpartner/in und Vertrauensperson für den/die Schüler/in und dessen/deren Eltern und pflegt die erforderlichen Kontakte mit den verschiedenen Stellen (z. B. Psychologe/in, Schulberater/in ) führt Lernberatungsgespräche mit dem/der Schüler/in ist in Kontakt mit den übrigen Lehrpersonen des/der Schülers/in (sprich: Klassenrat) und tauscht sich mit diesen im Besonderen vor Beratungsgesprächen über die Ausgangslagen, Kompetenzen und persönlichen Lernfortschritte des/der Schülers/in aus holt evtl. Informationen aus dem schulischen Umfeld zur Lernentwicklung des/der Schülers/in ein und gibt die notwendigen Informationen an den Klassenrat weiter bemüht sich um Vermittlung bei Konflikten übernimmt Verantwortung für die Dokumentation der Lernentwicklung und Kompetenzerweiterung des Schülers/der Schülerin, indem er/sie - einen Vorschlag für Ausgangslage und Fördermaßnahmen erarbeitet und dem Klassenrat unterbreitet - die Gesamtbewertung vorformuliert, dem Klassenrat unterbreitet und aufgrund des Klassenratsbeschlusses gegebenenfalls abändert Zeitliche Rahmenbedingungen Jede/r Lernberater/in führt mit den Schülern/innen Lernberatung durch. Das Ausmaß der Lernberatung richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf der/des einzelnen Schülers/in. Der/Die Lernberater/in vereinbart die Termine für die Lernberatungsgespräche, spricht sich bei Bedarf mit den Lehrpersonen des/der Schülers/in ab und lädt eventuell die Eltern schriftlich ein. Die Fachberatung findet im Rahmen der allgemeinen Elternsprechnachmittage und der wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte statt. Die Lernberatung erfolgt im Rahmen der Differenz zwischen Unterrichtseinheit und voller Stunde. Die Lernberatung wird in den freien Unterrichtsstunden des/der Lernberaters/in durchgeführt, nicht in den Einzelsprechstunden bzw. bei den Elternsprechnachmittagen. Der/die betreffende Schüler/in wird für die Lernberatung nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft auch aus dem Unterricht genommen. Dokumentation der Lernberatung Über die durchgeführten Lernberatungsgespräche legt der/die Lernberater/in eine Gesprächsnotiz an, in der auch eventuelle Vereinbarungen mit dem/der Schüler/in und mit dem Elternhaus festgehalten werden. Die Dokumentation der Lernberatung wird in der Klassenratsmappe abgelegt. 82

86 Zuteilung der Schüler/innen Allen Lehrpersonen wird Mitverantwortung und die gleiche Beratungskompetenz zugeschrieben. Daher übernimmt prinzipiell jede Lehrperson die Funktion des/der Lernberaters/in. Die Direktion teilt den einzelnen Lehrpersonen aufgrund ihres Auftrages die Schüler/innen zahlenmäßig zu, wobei den Integrationslehrkräften vor allem die Schüler/innen mit Funktionsdiagnose und -beschreibung zugewiesen werden. Die Lernberater/innen werden den einzelnen Klassen als Team zugeordnet. Jedes Team besteht in der Regel aus zwei bis vier Lernberatern/innen. Die Lernberatungsteams werden zu Beginn des Schuljahres in der Schulhauskonferenz gebildet, wobei der Klassenvorstand in der Regel dem Lernberatungsteam der entsprechenden Klasse angehört. Das jeweilige Lernberatungsteam vereinbart unter sich die Zuteilung der Schüler/innen, sodass jede/r Schüler/in eine/n Lernberater/in hat. Aus Gründen pädagogischer Kontinuität begleitet ein/e Lernberater/in in der Regel/nach Möglichkeit während der gesamten Mittelschulzeit den/die selbe/n Schüler/in. MITTELSCHULE PARTSCHINS Aufgaben des/der Lernberaters/in Der/die Lernberater/in ist Hauptansprechpartner/in und Vertrauensperson für den/die Schüler/in und dessen/deren Eltern und pflegt die erforderlichen Kontakte mit den verschiedenen Stellen (z.b. Psychologe/in, Schulberater/in). führt Lernberatungsgespräche mit den Eltern und dem/der zugeteiltem/n Schüler/in. ist in Kontakt mit den übrigen Lehrpersonen des/der Schülers/in (sprich: Klassenrat) und tauscht sich mit diesem im Besonderen vor Beratungsgesprächen - über die Ausgangslagen, Kompetenzen und persönlichen Lernfortschritte des/der Schülers/in der 1. Klassen der Mittelschule, auch im Rahmen der Übertrittgespräche mit der Grundschule. teilt den Eltern seiner zugeteilten Schüler/innen den Zeitplan der Gespräche anlässlich des Elternsprechtages schriftlich über das Merkheft mit. Für das jeweilige Gespräch wird ein Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen. Im Gespräch gibt der/die Lernberater/in dem teilnehmenden Elternteil und dem/der teilnehmenden Schüler/in einen Gesamtüberblick über die schulische Situation. Diese Informationen holt sich der Lernberater in der Klassenratssitzung im November zur Ausgangslage bzw. bei der Klassenratsitzung vor dem 2. Elternsprechtag, wobei er die Vorlage in den Klassenratsmappen zu Hilfe nimmt. Die jeweiligen FachkollegInnen geben Auskunft über die jeweilige Situation des/der Schülers/in Und teilen mit, ob sie ein Gespräch mit den Eltern wünschen. holt evtl. Informationen aus dem schulischen Umfeld zur Lernentwicklung des/der Schülers/in ein und gibt die notwendigen Informationen an den Klassenrat weiter. bemüht sich um Vermittlung bei Konflikten. übernimmt Verantwortung für die Dokumentation der Lernentwicklung und Kompetenzerweiterung des/der Schülers/in, indem er/sie - einen Vorschlag für die Ausgangslage in Zusammenarbeit mit einigen Lehrpersonen des Klassenrates erarbeitet und dem Klassenrat unterbreitet. - die Gesamtbewertung in Zusammenarbeit mit einigen Lehrpersonen des Klassenrates vorformuliert und dem Klassenrat unterbreitet. 83

87 Zeitliche Rahmenbedingungen Die Lernberatung wird für alle SchülerInnen in Begleitung mit mindestens einem Elternteil bei den jeweiligen Elternsprechnachmittagen durchgeführt. Die Elternsprechtage werden in zwei Abschnitte unterteilt: Von 14. Uhr bis 16. Uhr finden die Lernberatungsgespräche nach Terminvereinbarung statt. Fallweise werden die Eltern eingeladen, anschließend noch das Gespräch mit einzelnen Fachlehrpersonen zu suchen. Von 16. Uhr bis 17.3 Uhr ist der Elternsprechtag für alle offen. Jede/r Lernberater/in führt mit den Schülern/innen Lernberatung durch. Das Ausmaß der Lernberatung richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf der/des einzelnen Schülers/in. Der/Die Lernberater/in vereinbart bei Bedarf weitere Termine für die Lernberatungsgespräche, spricht sich mit den Lehrpersonen des/der Schülers/in ab und lädt eventuell die Eltern schriftlich ein. Die Fachberatung findet im Rahmen der allgemeinen Elternsprechnachmittage und der wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte statt. Die Lernberatung erfolgt im Rahmen der Differenz zwischen Unterrichtseinheit und voller Stunde. Die Lernberatung kann ergänzend bei Bedarf in den freien Unterrichtsstunden des/der Lernberaters/in oder an unterrichtsfreien Nachmittagen durchgeführt werden. Der/Die betreffende Schüler/in wird für die Lernberatung nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft aus dem Unterricht genommen. Dokumentation der Lernberatung Über die durchgeführten Lernberatungsgespräche legt der/die Lernberater/in eine Gesprächsnotiz an, in der auch eventuelle Vereinbarungen mit dem/der Schüler/in und mit dem Elternhaus festgehalten werden. Die Dokumentation der Lernberatung wird in der Klassenratsmappe abgelegt. Zuteilung der Schüler/innen Allen Lehrpersonen wird Mitverantwortung und die gleiche Beratungskompetenz zugeschrieben. Daher übernimmt prinzipiell jede Lehrperson die Funktion des/der Lernberaters/in. Die Direktion teilt den einzelnen Lehrpersonen aufgrund ihres Auftrages die Schüler/innen zahlenmäßig zu, wobei den Integrationslehrkräften vor allem die Schüler/innen mit Funktionsdiagnose und -beschreibung zugewiesen werden. Die Lernberater/innen werden den einzelnen Klassen als Team zugeordnet. Jedes Team besteht in der Regel aus zwei bis vier Lernberatern/innen. Die Lernberatungsteams werden zu Beginn des Schuljahres in der Schulhauskonferenz gebildet, wobei der Klassenvorstand in der Regel dem Lernberatungsteam der entsprechenden Klasse angehört. Das jeweilige Lernberatungsteam vereinbart unter sich die Zuteilung der Schüler/innen, sodass jede/r Schüler/in eine/n Lernberater/in hat. Aus Gründen pädagogischer Kontinuität begleitet ein/e Lernberater/in in der Regel/nach Möglichkeit während der gesamten Mittelschulzeit den/die selbe/n Schüler/in. 84

88 Kriterien und Modalitäten für die Bewertung laut Beschluss des Lehrer/innenkollegiums des Schulsprengels Algund vom : Rechtliche Grundlagen: Landesgesetz Nr. 12 vom (Autonomie der Schulen), Art. 6 Landesgesetz Nr. 5 vom (Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe), Art. 19 und 2 Beschluss der Landesregierung Nr vom Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/217 Ausgangslage Erziehungs- und Fördermaßnahmen Der Klassenrat erarbeitet die Ausgangslage für die einzelnen Schüler/innen aufgrund der Beobachtungen der einzelnen Fachlehrer/innen, u. zw. bezogen auf Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen. Der Klassenrat legt die Erziehungs- und Fördermaßnahmen für die einzelnen Schüler/innen aufgrund der erhobenen Ausgangslage fest. Diese bilden die Grundlage für die Planung des Unterrichts und für Differenzierungsmaßnahmen. Die Erhebung der Ausgangslage sowie die Festlegung der Erziehungs- und Fördermaßnahmen erfolgt in der Regel bis spätestens Mitte November. Die Dokumentation der Ausgangslage und der Erziehungs- und Fördermaßnahmen wird in der jeweiligen Klassenratsmappe abgelegt. Bewertungsabschnitte 1. Semester: Schulbeginn bis 31. Jänner 2. Semester: 1. Februar bis Schulende Bewertungsstufen und ihre Bedeutung Die Ziffernnoten der Zehnerskala bei der Bewertung der Lernerfolge haben folgende Bedeutung: Ziffer verbale Benotung angestrebte Kompetenzen Lernergebnis zehn (1) neun (9) acht (8) sieben (7) sechs (6) fünf (5) ausgezeichnet sehr gut gut zufriedenstellend genügend nicht genügend alle umfassend erworben die meisten sicher erworben die meisten erworben alle grundlegenden erworben die grundlegenden überwiegend, mehrere auch nicht oder ansatzweise erworben die meisten nicht erworben entspricht durchwegs den gesteckten Zielen und übertrifft diese in mehreren Bereichen entspricht durchwegs den gesteckten Zielen entspricht vielfach den gesteckten Zielen entspricht im Wesentlichen den gesteckten Zielen entspricht teilweise den gesteckten Zielen entspricht nicht den gesteckten Zielen 85

89 Bewertung der Mitarbeit Im Sinne einer gesamtheitlichen Bewertung legen wir an unserer Schule auch großen Wert auf den Bereich Mitarbeit im Unterricht. Die Bewertungen haben folgende Bedeutung: Ziffer verbale Benotung zehn (1) ausgezeichnet neun (9) sehr gut acht (8) gut sieben (7) zufriedenstellend sechs (6) genügend fünf (5) nicht genügend Beschreibung Der Schüler/die Schülerin arbeitet sehr aktiv und gewissenhaft mit, bereichert den Unterricht mit vielen Wortmeldungen. Der Schüler/die Schülerin folgt interessiert dem Unterricht und führt Arbeitsaufträge gewissenhaft aus. Der Schüler/die Schülerin folgt dem Unterricht großteils und erledigt die Arbeitsaufträge. Der Schüler/die Schülerin ist wiederholt abgelenkt und/oder schafft nur einen Teil der auszuführenden Arbeiten. Der Schüler/die Schülerin führt Arbeitsaufträge nur sehr oberflächlich und unvollständig aus und ist häufig abgelenkt. Der Schüler/die Schülerin arbeitet nicht mit, führt Arbeitsaufträge nicht aus. Bewertung der Heftführung Unsere Schule legt Wert darauf, dass die Schüler/innen Arbeitsaufträge sauber und vollständig ausführen und ihr Heft und Arbeitsunterlagen in Ordnung halten. Die Schüler/innen können dementsprechend auch für die Heftführung eine Bewertung mit folgender Bedeutung erhalten: Ziffer verbale Benotung zehn ausgezeichnet (1) neun (9) acht (8) sieben (7) sechs (6) fünf (5) sehr gut gut zufriedenstellend genügend nicht genügend Beschreibung Der Schüler/die Schülerin führt sein/ihr Heft vorbildlich; alle Arbeiten und Unterlagen sind vollständig im Heft. Der Schüler/die Schülerin führt sein/ihr Heft sauber und ordentlich; die Arbeiten sind den Anweisungen der Lehrperson entsprechend ausgeführt und gestaltet. Der Schüler/die Schülerin führt die Arbeiten im Heft vollständig aus, aber ohne besonderen Fleiß, z.t. unübersichtlich. Einige Arbeiten im Heft bleiben unvollständig, es fehlen einige Unterlagen. Die Ausführung ist unübersichtlich. Arbeiten sind unvollständig, es fehlen Unterlagen und Arbeitsblätter. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte schlampig und unordentlich. Der Schüler/die Schülerin zeigt das Heft nicht vor, Arbeiten fehlen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte sehr schlampig. 86

90 GRUNDSCHULE: Die Bewertung am Ende des 1. Semesters bzw. am Ende des Schuljahres erfolgt in allen Fächern in Ziffernnoten der Zehnerskala von fünf bis zehn in ausgeschriebener Form. In allen Klassenstufen werden die Fächer Kunst / Technik sowie die Fächer Geschichte / Geografie / Naturwissenschaften als Fächerbündel unterrichtet und bewertet. Die Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen fließt in die Fächer ein, u. zw. aufgrund der Zuteilung der einzelnen Bereiche an die Kernfächer (siehe Schulcurriculum). Im Bewertungsbogen wird angeführt, in welchen Kernfächern die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche erfolgt. Zusätzliche verbale Anmerkungen über besondere Stärken bzw. Schwächen in Teilbereichen der Fächer und in den fächerübergreifenden Lernbereichen sind möglich. Die Bewertung in den Angeboten der Pflichtquote und des Wahlbereichs erfolgt in allen Klassenstufen durch Angabe der erreichten Niveaustufen, wobei folgende Zuordnung an die Bewertung mit Ziffernnoten erfolgt und aus dem Bewertungsbogen ersichtlich ist: zehn (1) Kompetenzen sicher erreicht neun (9) acht (8) Kompetenzen weitgehend erreicht sieben (7) sechs (6) Kompetenzen teilweise erreicht fünf (5) Kompetenzen nicht erreicht Die erworbenen Kompetenzen werden in folgender Form an den Klassenrat übermittelt: Ablegen der Kopie der 2. Seite des Registers der Pflichtquote und des Wahlbereichs in der Klassenratsmappe. Die Kopie der 2. Seite muss auch für Angebote im Wahlbereich ohne Bewertung abgelegt werden. Die Bewertungen der Angebote in der Pflichtquote und im Wahlbereich werden in einer von der Schule erstellten, zusammenfassenden Bescheinigung als Anlage zum Bewertungsbogen am Ende des Schuljahres digital mitgeteilt. Bei den Angeboten in der Pflichtquote und im Wahlbereich wird in der zusammenfassenden Bescheinigung die jeweils angebotene Stundenanzahl angegeben. Angebote im Wahlbereich mit einer Dauer von mehr als sechs Stunden werden bewertet, bis zu 6, Stunden wird lediglich die Teilnahme bestätigt. Bei Angeboten im Wahlbereich, für die sich ein Schüler / eine Schülerin angemeldet hat, die diese/r aber nicht besucht hat, wird keine Bewertung vorgenommen, sondern die Anmerkung trotz Anmeldung nicht besucht gemacht. Bei Angeboten im Wahlbereich, für die sich ein Schüler / eine Schülerin angemeldet hat, die diese/r aber nur in geringem Ausmaß besucht hat, kann eine entsprechende Anmerkung gemacht werden (z. B. 4 von 8 angebotenen Stunden besucht ). Die Teilnahme an Sprachkursen der Sprachenzentren während des Schuljahres (nicht in den Sommerferien) wird in dieser Bescheinigung angeführt, wenn eine entsprechende schriftliche Rückmeldung für den/die jeweilige/n Schüler/in vorliegt. Die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgt am Ende des 1. Semesters und am Ende des Schuljahres in beschreibender Form mittels folgendem Raster: 87

91 GESAMTBEWERTUNG DER LERNENTWICKLUNG unter Berücksichtigung aller Fächer und der fächerübergreifenden Kompetenzen Vorname trifft zu trifft überwiegend zu trifft teilweise zu trifft nicht zu folgte aufmerksam dem Unterrichtsgeschehen beteiligte sich aktiv am Unterricht zeigte Lern- und Leistungsbereitschaft arbeitete sauber und übersichtlich arbeitete in angemessenem Arbeitstempo arbeitete mit anderen gut zusammen arbeitete selbständig und zielführend brachte Arbeitsmaterialien und Unterlagen zuverlässig mit erledigte Hausaufgaben pflichtbewusst kann neue Lerninhalte erfassen kann Zusammenhänge herstellen kann Arbeitstechniken anwenden kann Lerninhalte wiedergeben kann Gelerntes anwenden hielt sich an Regeln und Vereinbarungen begegnete Lehrpersonen respektvoll kann positive Beziehungen zu Gleichaltrigen aufbauen evtl. Anmerkung/en: Die Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen ersetzt bei der Jahresbewertung (am Ende des 2. Semesters) über die 5. Klasse der Grundschule die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung. Hinweis im entsprechenden Feld des Bewertungsbogens: Weitere Kompetenzen: siehe Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen am Ende der Grundschule Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler muss trotzdem in beschreibender Form (wie im 1. Semester) bewertet werden. MITTELSCHULE: Die Bewertung am Ende des 1. Semesters bzw. am Ende des Schuljahres erfolgt in allen Fächern, in den Angeboten der Pflichtquote und des Wahlbereichs in Ziffernnoten der Zehnerskala von fünf bis zehn in ausgeschriebener Form. Die Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen fließt in die Fächer ein, u. zw. aufgrund der Zuteilung der einzelnen Bereiche an die Kernfächer (siehe Schulcurriculum). Im Bewertungsbogen wird angeführt, in welchen Kernfächern die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche erfolgt. Zusätzliche verbale Anmerkungen über besondere Stärken bzw. Schwächen in Teilbereichen der Fächer und in den fächerübergreifenden Lernbereichen sind möglich. Die Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgt am Ende des 1. Semesters und am Ende des Schuljahres in beschreibender Form mittels folgendem Raster: 88

92 GESAMTBEWERTUNG DER LERNENTWICKLUNG unter Berücksichtigung aller Fächer und der fächerübergreifenden Kompetenzen Vorname trifft zu trifft überwiegend zu trifft teilweise zu trifft nicht zu zeigte Interesse an den Unterrichtsthemen und arbeitete mit führte Arbeitsaufträge in der Schule und zuhause zuverlässig und sorgfältig aus zeigte sich teamfähig erfasste neue Lerninhalte erkennt Zusammenhänge und kann Gelerntes anwenden hielt sich an die vereinbarten Regeln unserer Schulordnung evtl. Anmerkung/en: Die Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen ersetzt bei der Jahresbewertung (am Ende des 2. Semesters) über die 3. Klasse der Mittelschule die Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung. Hinweis im entsprechenden Feld des Bewertungsbogens: Weitere Kompetenzen: siehe Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen am Ende der Mittelschule Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler muss aber trotzdem in beschreibender Form (wie im 1. Semester) bewertet werden. Die Bewertungen der Angebote in der Pflichtquote und im Wahlbereich werden in einer von der Schule erstellten, zusammenfassenden Bescheinigung als Anlage zum Bewertungsbogen am Ende des Schuljahres digital mitgeteilt. Jede Lehrkraft druckt die Bewertungen der erworbenen Kompetenzen in PQ und WB aus und legt den Ausdruck in der jeweiligen Klassenratsmappe ab. Bei den Angeboten in der Pflichtquote und im Wahlbereich wird in der zusammenfassenden Bescheinigung die angebotene Stundenanzahl angegeben. Angebote im Wahlbereich mit einer Dauer von mehr als sechs Stunden werden bewertet, bis zu 6, Stunden wird lediglich die Teilnahme bestätigt. In beiden Fällen wird ein Ausdruck des Angebots in der jeweiligen Klassenratsmappe abgelegt. Bei Angeboten im Wahlbereich, für die sich ein Schüler / eine Schülerin angemeldet hat, die diese/r aber nicht besucht hat, wird keine Bewertung vorgenommen, sondern die Anmerkung trotz Anmeldung nicht besucht gemacht. Bei Angeboten im Wahlbereich, für die sich ein Schüler / eine Schülerin angemeldet hat, die diese/r aber nur in geringem Ausmaß besucht hat, kann eine entsprechende Anmerkung gemacht werden (z. B. 4 von 8 angebotenen Stunden besucht ). Die Teilnahme an Sprachkursen der Sprachenzentren während des Schuljahres (nicht in den Sommerferien) wird in dieser Bescheinigung angeführt, wenn eine entsprechende schriftliche Rückmeldung für den/die jeweilige/n Schüler/in vorliegt. 89

93 Gewichtung der Bewertungen Das digitale Register an den Mittelschulen ermöglicht es, vorgenommene Bewertungen zu gewichten. Jede Fachgruppe/ Lehrperson entscheidet, ob und wie diese Gewichtung erfolgt; die Gewichtung ist im Jahresarbeitsplan des Klassenrates im Punkt Bewertung festgehalten. Abschlussprüfung der Mittelschule Modalitäten und Kriterien für die Ermittlung der Zulassungsnote: Zur Ermittlung der Zulassungsnote zur Abschlussprüfung werden alle Schlussbewertungen der besuchten Unterrichtsfächer (inklusive katholische Religion und Pflichtquote) addiert und daraus wird der Durchschnitt errechnet. Unter Berücksichtigung der Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler in der Mittelschule wird im Rahmen der Jahresschlussbewertung vom Klassenrat der errechnete Durchschnitt diskutiert, evtl. auf- oder abgerundet und so die Zulassungsnote festgelegt. Demzufolge kann die Zulassungsnote kann auch negativ sein. Die Zulassungsnote wird in Zehntelnoten (ohne Kommastellen) ausgedrückt und den Schülerinnen und Schülern im Zeugnis mitgeteilt. Gesamtbewertung der Abschlussprüfung: Die Gesamtbewertung der Abschlussprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Zulassungsnote (5%) und des Prüfungsergebnisses (5%). Das Prüfungsergebnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Ergebnisse der vier schriftlichen Prüfungen und des Prüfungsgesprächs, die jeweils in Zehntelnoten (ohne Kommastellen) ausgedrückt sind. Das ermittelte Prüfungsergebnis wird nicht auf- oder abgerundet (und beinhaltet somit auch die Kommastellen). Der so erzielte Durchschnittswert wird ab der Kommastelle fünf aufgerundet. Für externe Kandidatinnen und Kandidaten wird die Gesamtbewertung aus dem Durchschnitt der Noten der schriftlichen Prüfungen und des Prüfungsgesprächs ermittelt. Negative Bewertungen Schüler/innen können auch mit einer negativen Bewertung in einem oder mehreren Fächern versetzt werden. Im Bewertungsbogen wird die negative Bewertung angeführt. Am Ende des Bewertungsabschnitts (1. Semester oder Jahresbewertung) werden die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen mit negativen Bewertungen in einem Elterngespräch bzw. mittels eines Elternbriefs über die Bewertung und über spezifische Maßnahmen für die Verbesserung der Leistung informiert. Die Maßnahmen und die Form der Übermittlung sind im Protokoll der Bewertungskonferenz vermerkt. Nicht-Versetzung bzw. Nicht-Zulassung zur Abschlussprüfung Grundsätzlich gilt, dass eine Nicht-Versetzung als Chance anzusehen ist und nur in schwerwiegenden und begründeten Situationen erfolgt. Begründung für die Nichtversetzung in die nächste Klasse bzw. für die Nichtzulassung zur staatlichen Abschlussprüfung bei einer oder mehreren negativen Bewertungen: - Diese Maßnahme lässt eine bessere Gesamtentwicklung des/der betreffende/n Schülers/in erwarten. - Wegen der fehlenden Kompetenzen wäre der/die Schüler/in in der nächsten höheren Klasse überfordert und nicht imstande, die dort gesteckten Ziele und Kompetenzen zu erreichen (trotz 9

94 Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und der festgelegten und angestrebten Kompetenzen). - Der/die Schüler/in hat die angebotenen Stütz-, Förder- und Erziehungsmaßnahmen der Schule nicht / nur in unzureichender Weise in Anspruch genommen. - Der/die Schüler/in hat eine unzureichende Arbeitshaltung an den Tag gelegt. Die Erziehungsberechtigten und auch die betroffenen Schüler/innen werden über eine mögliche Nicht- Versetzung frühzeitig informiert. Im Laufe des Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten bei verschiedenen Gelegenheiten (Elternsprechnachmittage, persönliche Sprechstunden der Lehrkräfte, Lernberatungsgespräche) über die schulische Situation ihres Kindes informiert, und es werden die notwendigen Maßnahmen vereinbart und festgehalten (Lehrerregister bzw. Klassenratsmappe). Spätestens Anfang Mai werden die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen, deren Versetzung zu diesem Zeitpunkt gefährdet ist, in der Mittelschule vom Klassenvorstand, in der Grundschule vom/von der Klassenlehrerin (im Auftrag des Klassenrates und über das Sekretariat) in einem Schreiben darüber informiert, wobei die Erziehungsberechtigen den Erhalt dieses Schreibens mittels Unterschrift bestätigen (laut Schüler/innencharta Artikel 3, Absatz 8). Wenn eine Nicht-Versetzung erwogen wird, sammelt und bespricht der Klassenrat alle Beobachtungselemente der einzelnen Lehrkräfte, berücksichtigt die Gespräche und Vereinbarungen mit dem/der Erziehungsberechtigten und stellt die Argumente für und gegen eine Nicht-Versetzung gegenüber. In der Grundschule wird der Antrag um Nicht-Versetzung in der Bewertungskonferenz eingebracht. In einer zweiten Sitzung des Klassenrates trifft der gesamte Klassenrat die Entscheidung über die Versetzung bzw. Nicht-Versetzung. Für diese zweite Sitzung bereitet der Klassenrat einen schriftlichen Bericht vor, in dem der Antrag um Nicht-Versetzung schlüssig begründet sein muss. Maßgeblich für die Entscheidung für eine Nicht-Versetzung ist, dass die Kriterien für eine Nichtversetzung erfüllt sind. Der Beschluss zur Nichtversetzung muss in der Grundschule mit Stimmeneinhelligkeit gefasst werden. In der Mittelschule trifft der Klassenrat in der Bewertungskonferenz am Ende des Schuljahres eine Entscheidung, die für den/die betreffende/n Schüler/in angemessen ist. Die Kriterien für eine Nichtversetzung müssen erfüllt sein. Der Beschluss zur Nichtversetzung wird in der Mittelschule mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des oder der Vorsitzenden ausschlaggebend. Wenn die Stimme der Lehrperson für den Religions- oder Alternativunterricht ausschlaggebend bei der Entscheidung über die Nichtversetzung bzw. Nichtzulassung zur Abschlussprüfung ist, muss diese Lehrperson ihre Entscheidung begründen; die Begründung wird im Protokoll festgehalten. Gültigkeit des Schuljahres in der Mittelschule In der Mittelschule müssen die Schüler/innen für die Gültigkeit des Schuljahres an mindestens drei Vierteln der Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten laut persönlichem Jahresstundenplan teilgenommen haben. Von dieser Regelung kann der Klassenrat bei einer Abwesenheit aus Krankheitsgründen absehen. Die Abwesenheit aus Krankheitsgründen muss vom Arzt attestiert sein. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Klassenrates ist der Bildungsstand des/der Schülers/in. Die Begründung für die Entscheidung muss im Protokoll über die Bewertungskonferenz festgehalten werden. 91

95 Bewertungskonferenzen Den Vorsitz bei den Bewertungskonferenzen führt der Schuldirektor oder dessen Stellvertreter; er kann bei Notwendigkeit auch an den Klassenvorstand delegiert werden. Lehrpersonen, die nicht Teil des Klassenrates, aber im Rahmen von Teamunterricht oder Kopräsenzen einer Klasse bzw. als DaZ-Lehrperson einzelnen Schüler/innen zugewiesen sind, übermitteln ihre Beobachtungen zur Lernentwicklung in geeigneter Form (mündlich / schriftlich) an die Fachlehrperson. Die Fachlehrkräfte bestätigen in der Bewertungskonferenz, dass diese Beobachtungen in den Bewertungsvorschlag des betroffenen Unterrichtsfaches eingeflossen sind. Bewertungsbogen und Zeugnis Am Ende des 1. Semesters wird den Erziehungsberechtigten das Informationsblatt mit den Bewertungen in den einzelnen Fächern einschließlich der fächerübergreifenden Lernbereiche und mit der Gesamtbewertung der Lernentwicklung digital zugeschickt. Der Bewertungsbogen mit den Schlussbewertungen wird am Ende des Schuljahres digital zugeschickt. Die Bescheinigung aller vom Schüler/der Schülerin besuchten Angebote in der Pflichtquote und im Wahlbereich wird als Anlage zum Bewertungsbogen am Ende des Schuljahres digital zugeschickt. Das Zeugnis wird in den Bewertungsbogen integriert. Das Zeugnis wird vom Schuldirektor digital unterschrieben. 92

96 Kriterien für den Besuch / die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen: Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung muss grundsätzlich von der Schuldirektion genehmigt sein. Termine laut Jahrestätigkeitsplan der Schule haben Vorrang vor Terminen von Fortbildungen. Bei Überschneidungen muss die einzelne Lehrkraft mit der Schuldirektion abklären, ob der Besuch der Fortbildungsveranstaltung dennoch ermöglicht werden kann, auch wenn die Fortbildung im Vorfeld bereits genehmigt wurde bzw. die Anmeldung zur Fortbildung bereits erfolgt ist. Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen: Art der Fortbildungsveranstaltung Anmeldung erfolgt 1 Schulinterne Fortbildungen beim Vizedirektor (digital oder persönlich) bei Elternfortbildungen keine Anmeldung erforderlich 2 Fortbildungen des Fortbildungsverbundes Burggrafenamt 3 Fortbildungen des Bezirkes im Bereich Integration 4 Fortbildungen aus dem Landesplan der Fortbildung (mit Ergänzungen) 5 Veranstaltungen des Schulamtes, des Amtes für audiovisuelle Medien und des Amtes für Bibliothekswesen und Lesen durch den/die Teilnehmer/in digital über die Homepage des Fortbildungsverbundes Burggrafenamt ( schriftlich mittels entsprechendem Anmeldeformular im Sekretariat, Anmeldung beim Träger der Fortbildung durch das Sekretariat 6 Unterrichtsbesuche / Hospitationen durch den/die Teilnehmer über den entsprechenden Vordruck des SSP Algund im Sekretariat Lehrpersonen, die an einer Fortbildungsveranstaltung laut Fortbildungsplan teilnehmen, befinden sich im Dienst. Bei Veranstaltungen außerhalb des Dienstortes ist der/die Teilnehmer/in im Außendienst. Eine Lehrperson kann im Laufe des Schuljahres bis zu fünf Tage für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen laut Fortbildungsplan freigestellt werden, sofern die Ersetzung nach den geltenden Bestimmungen möglich ist. Die Kursbestätigungen werden im Sekretariat abgegeben und im Akt der betreffenden Lehrperson abgelegt. Im persönlichen Fortbildungsplan (siehe Vordruck) ist auch eine Reflexion über die besuchten Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen. Die Anerkennung von Unterrichtsbesuchen / Hospitationen als Fortbildung erfolgt nach Genehmigung durch die Schuldirektion und Bestätigung durch die gastgebende Lehrperson (siehe entsprechender Vordruck). 93

97 Unsere Schulordnung In unserer Schule treffen sich jeden Tag viele Menschen auf engem Raum. Damit sich hier alle wohl fühlen können, wollen wir aufeinander Rücksicht nehmen. Deshalb gelten für uns folgende Regelungen: Umgang miteinander Gegenseitiger Respekt und gute Umgangsformen sind unbedingt notwendig. Wichtig ist: Wir sind höflich und grüßen einander. Wir beleidigen niemanden, gebrauchen keine Fluch- und Schimpfwörter und sprechen in einer angemessenen Lautstärke. Wir drängeln und schubsen nicht. Wir schließen niemanden aus der Gemeinschaft aus und mobben auch nicht im Internet und in sozialen Netzwerken. Cybermobbing wird nicht geduldet und ist strafbar. Wir beachten die Anweisungen aller Lehrpersonen und des Schulpersonals im Unterricht, bei der Pause, bei Lehrausflügen und -ausgängen, beim Mittagessen in der Mensa (siehe Mensaregelung). Wir tragen in der Schule eine Kleidung, die der Situation und dem Umfeld angemessen ist. Wir gehen friedlich miteinander um. Wir bearbeiten Streitigkeiten mit Köpfchen. Wenn dich jemand provoziert, versuchst du z. B. wegzugehen oder wegzuhören. Wenn es dir zu viel wird, sagst du: Hör auf! oder Stopp!. Wenn du den Konflikt alleine nicht regeln kannst, holst du einen Erwachsenen zu Hilfe. 94

98 Verantwortung für das Lernen Du trägst neben Lehrpersonen und Eltern Verantwortung für dein Lernen. Nimm deine Pflichten ernst, setze dich ein, arbeite mit und erledige regelmäßig die schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben. Du kommst pünktlich zum Unterricht, zur Mensa, zu den Wahlpflicht- und Wahlangeboten. Du gehst sorgfältig mit Arbeitsmaterialien (Büchern, Heften, Spielen, ) um. Du achtest das Eigentum des anderen. Du trägst dazu bei, dass die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus gut funktioniert. Deshalb ist ein pflichtbewusstes Führen des Mitteilungs- und Merkheftes sehr wichtig. Bitte keine Seiten herausreißen oder zusammenkleben! Einträge sollen leserlich bleiben! Du lässt unterrichtsfremde Materialien zu Hause. Du hältst die Grenzen im Pausenhof ein. Wir halten Schulhaus und Schulgelände sauber. Du wirfst Müll in die richtigen Behälter. Du achtest besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und verschwendest weder Papier noch Wasser. Umgang mit Schuleinrichtung und Schulmaterial Für die Spezialräume (die Bibliothek, den Computerraum, ) gibt es eine eigene Benutzerordnung. Diese hältst du gewissenhaft ein. Verbote Es gelten folgende Verbote: Rauchen und Konsum von Alkohol und anderen Drogen Eingeschaltete Handys, auch lautlos. Die Benützung des Handys ist im gesamten Schulgebäude (auch wenn Unterricht vorbei ist) und während der Mensa untersagt. Gefährliche Gegenstände und Knallkörper Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis Fälschen von Unterschriften und Dokumenten Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen im Schulhof Kaugummi kauen während des Unterrichts Tragen von Mützen, Kappen und Kapuzen im Unterricht Verstöße gegen die Schulordnung und ihre Folgen Verstöße gegen die Schulordnung haben Folgen. Hierzu gibt die Disziplinarordnung genaue Hinweise. 95

99 Schulordnung allgemeine Regelungen und Vorgaben Schulweg: Die Schülerinnen und Schüler werden angehalten, die allgemeinen Verkehrsvorschriften genau einzuhalten und Fahrräder bzw. andere Transportmittel regelmäßig auf ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich auf dem Schulweg als Fahrschüler/innen auch im Schülerbus korrekt zu allen Mitmenschen und verantwortungsbewusst gegenüber fremdem Eigentum verhalten. Zutritt zum Schulgebäude / Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende: Die Schülerinnen und Schüler werden fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in das Schulgebäude eingelassen. Die Lehrpersonen beaufsichtigen die Schülerinnen und Schüler vom Einlass ins Schulgebäude bis zum Verlassen desselben. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule betreten und verlassen das Schulgebäude eigenständig. An den Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler teilweise von den Lehrpersonen begleitet, oder sie betreten und verlassen das Schulhaus eigenständig (wird je nach Situation auf Schulstellenebene festgelegt). Für Fahrschülerinnen und -schüler wird die Beaufsichtigung durch Lehrpersonen oder Schulwarte/innen organisiert, wenn längere Wartezeiten nicht zu vermeiden sind. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude nur mit Erlaubnis gestattet. Den Eltern/Erziehungsberechtigten ist der Zutritt zum Schulgebäude in der Regel nur zu den Sprechzeiten der Lehrpersonen gestattet. Der Zutritt zu den Klassen für Außenstehende während der Unterrichtsstunden ist grundsätzlich untersagt und bedarf der Genehmigung durch den Schuldirektor. Außerhalb der Unterrichtszeit haben grundsätzlich weder Schülerinnen und Schüler noch deren Eltern/Erziehungsberechtigte noch andere Außenstehende Zutritt zu den Klassenräumen; vergessene Materialien können demnach nicht geholt werden. Schadenersatz / Haftung für Gegenstände: Für mutwillig angerichtete Schäden können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern belangt werden. Schulmaterialien, insbesondere Leihbücher, die beschädigt werden oder verloren gehen, müssen von den Schülerinnen und Schülern bzw. von deren Eltern ersetzt werden. Für Gegenstände, die von den Schülerinnen und Schülern in der Schule zurückgelassen werden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Kleidungsstücke, Turnschuhe, die in der Garderobe abgelegt werden und evtl. darin verwahrte Gegenstände. Unfälle / Krankheiten: Damit der Versicherungsanspruch aufrecht bleibt, müssen Unfälle mit Verletzungen von Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit (auch bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten) und auf dem Schulweg unverzüglich bei der zuständigen Lehrperson gemeldet werden. Die Aufsichtspersonen machen unmittelbar darauf die Unfallmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular und leiten dieses an das Sekretariat weiter. Bei Unwohlsein oder bei einem Unfall einer Schülerin/eines Schülers während des Unterrichts werden die Eltern/Erziehungsberechtigten nach Möglichkeit unmittelbar verständigt, weshalb es unerlässlich ist, dass die Telefonnummern, unter denen die Eltern/Erziehungsberechtigten erreichbar sind, der Schule bekannt sind. Im Falle von ansteckenden Krankheiten, die besondere Maßnahmen erforderlich machen (z. B. Läuse ), oder anderen für das Kind relevanten Krankheiten (z. B. Allergie, Diabetes ) werden die Eltern/Erziehungsberechtigten aufgefordert, umgehend die Schule zu informieren. 96

100 Abwesenheiten vom Unterricht: Alle Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern werden im Klassenregister vermerkt und müssen von den Eltern/Erziehungsberechtigten schriftlich gerechtfertigt werden: Vorhersehbare Abwesenheiten im Voraus (in der Regel eine Woche vorher) mit Angabe des Grundes, u. zw. bei Abwesenheiten von bis zu einem Tag beim/bei der Klassenlehrer/in, bei Abwesenheiten von mehr als einem Tag in der Direktion Krankheitsbedingte Abwesenheiten unmittelbar bei Wiedereintritt in die Schule beim/bei der Klassenlehrer/in. Erfolgt die Entschuldigung nicht innerhalb von 1 Tagen nach Wiedereintritt in die Schule, dann wird die Absenz als unentschuldigt vermerkt; dies wird im Bewertungsbogen festgehalten. Während der Unterrichtszeit und auch während anderer Zeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler durch die Schule beaufsichtigt werden (z. B. Fahrschüler/innen), dürfen diese die Schule nur auf begründete Anfrage der Eltern/Erziehungsberechtigten oder aus gesundheitlichen Gründen verlassen und müssen von diesen oder einem/einer von diesen beauftragten Erwachsenen abgeholt werden. Bei der Meldung bzw. Entschuldigung von Abwesenheiten ist immer der entsprechende Vordruck im Mitteilungs- und Merkheft zu verwenden. Bei häufigen oder nicht erklärbaren Abwesenheiten kontaktiert der/die Klassenlehrer/in die Eltern/Erziehungsberechtigten, um diesen Umstand zu klären. Die Schülerinnen und Schüler, insbesondere jene der Mittelschule, kümmern sich in der Regel eigenständig um das Nachholen des durch die Abwesenheit Versäumten. Befreiungen vom Unterricht: Die Befreiung vom praktischen Unterricht in Bewegung und Sport erfolgt nur bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich vor Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden. Wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund der Befreiung vom Religionsunterricht später zum Unterricht erscheinen bzw. diesen früher verlassen können, übernehmen die Eltern/Erziehungsberechtigten in dieser Zeit die Verantwortung für ihr Kind. Schulpflicht / Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen: Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Im Bereich der Mittelschule kann ein Schuljahr in der Regel nur dann positiv bewertet werden, wenn eine Schülerin/ein Schüler mindestens drei Viertel des persönlichen Jahresstundenplans anwesend war. Die Schulpflicht bezieht sich auch auf Tage mit unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über die Veranstaltung schriftlich informiert und erteilen ihrem Kind durch ihre Unterschrift die Genehmigung für die Teilnahme daran. Nimmt eine Schülerin/ein Schüler an einer für seine Klasse geplanten Veranstaltung nicht teil, wird sie/er in der Regel einer anderen Klasse zugeteilt. Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule: Jede/r Schüler/in erhält zu Beginn des Schuljahres ein kostenloses Exemplar des Mitteilungs- und Merkheftes des Schulsprengels Algund. Dieses wird für die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule verwendet. Zusätzlich verteilt die Schule bei Notwendigkeit eigene Mitteilungsblätter, deren Erhalt von den Eltern/Erziehungsberechtigten durch die Unterschrift bestätigt wird. Jährlich finden zwei allgemeine Sprechnachmittage und mindestens eine Elternversammlung (zu Beginn des Schuljahres) sowie mindestens zwei Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen statt, zu denen die Eltern/Erziehungsberechtigten jeweils schriftlich eingeladen werden. Außerdem steht jede Lehrperson in der Regel eine Unterrichtsstunde in der Woche für eine persönliche Aussprache zur Verfügung. In der Zeit der Vorbereitung der Bewertungen, d. h. etwa in den zwei letzten Wochen des jeweiligen Semesters, entfallen diese Einzelsprechstunden. Der Terminplan für die wöchentlichen Einzelsprechstunden wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Für die Einzelsprechstunden ist eine Anmeldung mit dem entsprechenden Vordruck im Mitteilungs- und Merkheft erforderlich. 97

101 Schulhof / Pausenaufsicht: Im Schulhof gilt für Fahr- und Motorräder Fahrverbot. Sofern es grundsätzlich erlaubt ist, Fahrräder, Roller, Motorräder im Schulhof abzustellen, wird dafür keine Haftung übernommen. Während der Pause halten sich alle Schülerinnen und Schüler so oft wie möglich im Schulhof auf (Ausnahme: Entscheidung der Schulleitung für Aufenthalt im Schulgebäude aufgrund von ungeeigneten Witterungsbedingungen) und werden dort von den Lehrpersonen laut Pausenaufsichtsplan beaufsichtigt. Den Schülerinnen und Schülern ist während der Pause der Kontakt mit Personen außerhalb des Schulhofes untersagt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden ersucht, ihrem Kind eine gesunde Jause mitzugeben und dabei auf eine umweltfreundliche Verpackung zu achten. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule begeben sich selbstständig vom Schulgebäude in den Pausenhof und wieder zurück, jene der Grundschule werden von den Lehrpersonen begleitet. Siehe auch: Pausenaufsicht Schulausspeisung: An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht bieten die Gemeindeverwaltungen eine Schulausspeisung an. Die Anmeldung erfolgt am Unterrichtsende des Vorjahres und zieht den regelmäßigen und kontinuierlichen Besuch der Mensa sowie die Entrichtung des von der Gemeindeverwaltung festgelegten Beitrages pro Mahlzeit nach sich. Siehe auch: Regelungen für die Mensa Rauchverbot: Das Rauchen ist im Schulgebäude und auch in allen offenen Bereichen der Schule untersagt. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung zieht die vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nach sich. Mitteilungen von außen für Schüler/innen und Eltern: Mitteilungen (Informationsmaterial, Werbung ) von schulexternen Personen bzw. Organisationen an die Schülerinnen und Schüler sowie an deren Eltern/Erziehungsberechtigte dürfen nur mit Genehmigung der Direktion bzw. der Schulleitung im Eingangsbereich des Schulhauses ausgehängt bzw. aufgelegt werden. An die Schülerinnen und Schüler verteilt werden diese nur, wenn sie didaktisch verwertbar sind, pädagogisch wertvolle Ziele verfolgen, die Musikschule betreffen, örtliche Kultur- und Sportvereine betreffen. In der Regel wird kein Informationsmaterial an die Schüler/innen verteilt. 98

102 DISZIPLINARORDNUNG (Beschluss des Schulrates vom ) 1. GRUNDSATZGEDANKEN Schüler/innen, Lehrer/innen, nicht unterrichtendes Personal sowie Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für ein harmonisches Zusammenleben im schulischen Umfeld. Unser Umgang miteinander ist geprägt - durch gegenseitige Rücksichtsnahme, Achtung und Toleranz - durch höfliche, freundliche Umgangsformen - durch Pünktlichkeit und Ruhe im Unterricht - durch Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus und im Schulgelände - durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Rollen und Kompetenzen - durch die Übernahme von Verantwortung für die eigene Sicherheit und die der anderen. Die Disziplinarordnung basiert auf der Grundlage der Schüler/innen - Charta. Sie ist der Rahmen, der Grenzen absteckt, erwünschte und unerwünschte Verhaltensweisen definiert und somit ein geregeltes Zusammenleben innerhalb der Schulgemeinschaft ermöglicht. Alle sind dieser verbindlichen Ordnung verpflichtet. Die Schüler/innen unterstehen dieser Disziplinarordnung im Schulhaus, auf dem Schulareal, während der Schulausspeisung, im Schulbus, bei Lehrausflügen und Lehrausgängen sowie bei allen weiteren schulischen Veranstaltungen. 2. DISZIPLINARVERSTÖSSE 2.1 Verstöße im Umgang mit Mitmenschen - jegliche Art physischer und psychischer Gewaltanwendung (z. B. Beleidigungen, Bedrohungen, Erpressung, Nötigung usw.) - intolerantes Verhalten 2.2 Verstöße, welche die eigene Sicherheit und/oder die Sicherheit anderer gefährden - die Anwendung jeglicher Form von Gewalt (siehe 2.1.) - das Nichteinhalten der Brandschutzbestimmungen - unerlaubtes Verlassen der Unterrichtsräume bzw. des Schulgebäudes sowie des Schulhofes während der Unterrichts- oder Pausenzeit - Ballspiele im Schulbereich (ausgenommen in den eigens dafür vorgesehenen Bereichen), Werfen von Schneebällen, Knallkörpern und anderen Wurfgeschossen, Klettern auf Bäume, Dächer und Gerüste - das Mitbringen von Spraydosen, Laserlampen, Messern und sonstigen gefährlichen Gegenständen - der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Suchtmitteln im Unterricht, im Schulhof sowie bei allen schulischen Veranstaltungen - das eigenmächtige Benützen des Aufzugs - das Stoßen und Drängen auf Treppen, in Gängen und Hallen - jegliche Verstöße gegen geltende Ordnungen in den Klassen- und Spezialräumen - das Sitzen auf Fensterbänken, Heizkörpern und Waschbecken sowie das Rutschen auf Geländern und das Herumhängen und hantieren an Türen - das Fahren mit Fahr- und Motorrädern im Schulhof - das Nichtbefolgen von Anweisungen des Fahrers im Schulbus 99

103 - das Nichtbefolgen von Anweisungen des begleitenden Aufsichtspersonals während der Schulausspeisung sowie bei Lehrausflügen und Lehrausgängen - alle weiteren Verstöße, die laut Strafgesetz (Art. 358) als Straftaten gelten Das Strafgesetzbuch beinhaltet im Art. 358 die Pflicht des öffentlich Bediensteten, dem Bezirksrichter oder Staatsanwalt Bericht zu erstatten, falls er in Ausübung seiner Dienstleistung Kenntnis von Straftaten erlangt. In diesem Sinne erfolgt auch bei Schülern, die trotz mehrfacher Maßnahmen und Orientierung der Erziehungsberechtigten den Unterricht und das Zusammenleben in gravierender Weise belasten, ein Bericht an das Jugendgericht und die Sozialdienste. 2.3 Verstöße im Umgang mit eigenem und fremdem Eigentum - das Bekritzeln, Zerschneiden, Beschmutzen von Büchern und anvertrauten Arbeitsgeräten - das mutwillige Beschmutzen und Verstopfen der Toiletten - das Zerkratzen und Beschmieren von Wänden, Bänken, Stühlen und weitere Sachbeschädigungen - die missbräuchliche Verwendung von Arbeitsmaterialien und Gegenständen - das mutwillige Auslösen des Feueralarms - das Kaugummikauen und Hinterlassen von Kaugummiresten an Schulmöbeln - das unsachgemäße Entledigen des Mülls - mutwillige Beschädigung, Beschmutzung oder Entwendung von fremdem Eigentum - Diebstähle jeglicher Art - mutwillige Beschädigung im Schülerbus 2.4 Weitere Verstöße - selbstverschuldete Verspätungen und ungerechtfertigte Absenzen - das Fälschen von Unterschriften, das Zerreißen von schulischen Dokumenten und das Unterschlagen von Mitteilungen an die Eltern - das Tragen von Kleidern, die nicht situationsgemäßen Charakter haben, provozieren, Gewalt zur Schau stellen oder verherrlichen - das nicht ausdrücklich genehmigte Benutzen von Mobiltelefonen im Schulgebäude, im Schulhof, bei der Pause und bei schulischen Veranstaltungen - das unbefugte Eindringen in elektronische Datensysteme der Schule, in die persönlichen Ordner von Mitschülern/innen und Lehrpersonen - der Besuch von Web-Seiten mit rechtsradikalem, pornografischem oder Gewalt verherrlichendem Inhalt sowie die Verwendung von nicht genehmigten Spielen und Programmen auf den Computern der Schule - das unbefugte Herunterladen und Kopieren von Daten und Programmen aus dem elektronischen Datensystem der Schule sowie aus dem Internet - das Mitbringen und Verteilen von Druckerzeugnissen und Datenträgern, insbesondere jener mit rassistischem, unsittlichem oder gewalttätigem Inhalt 1

104 3. DISZIPLINARMASSNAHMEN 3.1 Kriterien für Disziplinarmaßnahmen Die Disziplinarmaßnahmen richten sich nach folgenden Kriterien: - Sie haben erzieherischen Zweck und sollen das Verantwortungsbewusstsein des/der Schülers/in stärken. - Sie sind zeitlich begrenzt. - Sie stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Verstoß. - Sie sind im Sinne der Wiedergutmachung gedacht. - Sie berücksichtigen die persönliche Lage des/der Schülers/in. - Sie dürfen die Persönlichkeit des/der Schülers/in nicht verletzen. - Sie dürfen keine Körper-, Geld- oder Kollektivstrafen sein. - Sie dürfen die Leistungsbewertung nicht beeinträchtigen. 3.2 Formen von Disziplinarmaßnahmen Folgende Disziplinarmaßnahmen finden in unserem Schulsprengel Anwendung: 1 Ermahnung 2 Entschuldigung für das Fehlverhalten 3 Aussprache mit einer oder mehreren Lehrpersonen (ev. mit Erziehungsberechtigten) 4 Aussprache im Klassenrat mit Erziehungsberechtigten 5 Aussprache mit dem Direktor/der Direktorin 6. Festhalten von Verhaltensauffälligkeiten im persönlichen Merkblatt des/der Schülers/in (Anhang im Klassenregister der MS) 7 zusätzliche Hausaufgaben oder Arbeitsaufträge verschiedenster Art (auch zwecks Reflexion über das eigene Verhalten) 8 zeitweiliger Ausschluss von der Unterrichtsstunde (unter Wahrung der Aufsichtspflicht) 9 Ausschluss vom Aufenthalt im Pausenhof während der Pause (die nötige Zeit zum Entspannen muss gewährleistet sein) 1 Wiedergutmachung des Schadens (Reinigen, Reparieren usw.) Mit schriftlicher Mitteilung an die Eltern/Erziehungsberechtigten: 11 Einbringen der versäumten Unterrichtszeit 12 Abnahme von Gegenständen jeglicher Art, welche den Unterricht stören, mit denen gespielt wird oder durch die Personen gefährdet werden 13 Eintragung ins Klassenregister der MS 14 finanzielle Begleichung von Schäden (Bänke und Stühle, Wände, Scheiben, Türen, Geräte usw.) 15 Ausschluss von unterrichtsbegleitenden und -ergänzenden Veranstaltungen 16 Ausschluss vom Unterricht und Verlegung in eine andere Klasse oder Einzelbetreuung in gesondertem Raum 17 Ausschluss von der Mensa 18 Vermerk im Bewertungsbogen 19 ein- oder mehrtägiger Ausschluss von der Schulgemeinschaft 11

105 4. UMSETZUNG DER DISZIPLINARMASSNAHMEN 4.1 Zuständigkeiten Zuständig für die Verhängung von der unter 3.2 vorgesehenen Formen von Disziplinarmaßnahmen sind die einzelnen Fachlehrer/innen bzw. der jeweilige Klassenrat. Der/Die Fachlehrer/in verhängt die Disziplinarmaßnahmen gemäß Punkt 1 bis 14. Der Klassenrat setzt bei schweren und/oder wiederholten Disziplinarverstößen die zur Verfügung stehenden Disziplinarmaßnahmen gemäß Punkt 15 bis 18, und er beschließt einen ein- oder mehrtägigen Ausschluss aus der Schulgemeinschaft gemäß Punkt Formelle Durchführung - Nennung des Fehlverhaltens und der getroffenen Maßnahme dem Schüler/der Schülerin gegenüber - Anhören des Schülers/der Schülerin, seiner/ihrer dargelegten Erklärung/Rechtfertigung - Schriftliche Mitteilung an die Eltern über das Fehlverhalten und die Maßnahme (bei den Disziplinarmaßnahmen gemäß Punkt 11 bis 19) Besteht Gefahr für die Unversehrtheit von Menschen, wird die Maßnahme sofort durchgeführt. 5. BESCHWERDEN BEI DER SCHLICHTUNGSKOMMISSION Gegen sämtliche getroffene Disziplinarmaßnahmen können die Erziehungsberechtigten innerhalb von 5 Tagen Beschwerde bei der Schlichtungskommission der Schule einreichen. Der Rekurs muss schriftlich auf stempelfreiem Papier verfasst werden und die folgenden wesentlichen Elemente beinhalten: - Name des Schülers/der Schülerin - die Disziplinarmaßnahme/alternative Maßnahme, gegen die der Rekurs eingereicht wird - die Begründung des Rekurses - das Datum und die Unterschrift des Rekurseinbringers/der Rekurseinbringerin, wobei es sich selbstverständlich um eine Person handeln muss, die rekursberechtigt ist. Der Rekurs muss innerhalb der vorgesehenen Rekursfrist - entweder mittels Einschreibens mit Rückantwort verschickt worden sein, wobei das Datum des Poststempels als Einreichtag des Rekurses gilt, - oder direkt in der Schule abgegeben worden sein, was von einem/einer Beamten/in der Schule bestätigt werden muss, - oder digital von einer eindeutigen zuzuordnenden -Adresse an die Schule gesandt worden sein. Die Rekursfrist läuft ab dem Tag der Kenntnisnahme der Verhängung der Disziplinarmaßnahme (der Tag der Kenntnisnahme wird in die Rekursfrist nicht einberechnet). 12

106 ORDNUNG für die Nutzung des COMPUTERRAUMES Grundschule Algund 1. Der Computerraum an der Grundschule Algund steht den Schülern/innen, den Lehrpersonen und dem Verwaltungspersonal der Schule zur Verfügung. Die Schüler/innen dürfen sich in den Computerräumen ausschließlich in Begleitung einer Lehrkraft aufhalten bzw. dort arbeiten. In der unterrichtsfreien Zeit können die Computerräume auch außerschulischen Vereinen / Organisationen für Schulungen zur Verfügung gestellt werden, wobei vom Nutzer eine verantwortliche Person namhaft zu machen ist, die während der gesamten Schulung anwesend ist. 2. Der/Die didaktische Systembetreuer/in der Grundschule Algund kümmert sich im Rahmen seiner/ihrer Ernennung um organisatorische Fragen und um technische Belange im jeweiligen Computerraum. Er/Sie ist erste/r Ansprechpartner/in der Lehrpersonen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerraumes ergeben. 3. Die Nutzung des Computerraumes in der Unterrichtszeit muss von der zuständigen Lehrperson vorgemerkt werden. Die Tabelle für die Vormerkung befindet sich im Eingangsbereich der Schule. 4. Die Computerräume sind grundsätzlich abgesperrt, wenn sie nicht genutzt werden. Der Schlüssel wird im Lehrer/innenzimmer verwahrt. 5. Die Schüler/innen speichern ihre Daten unter Eigene Dateien im Klassenordner oder auf ihrem persönlichen Stick. 6. Die Geräte werden am Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit von der Lehrperson bzw. von den Schülern/innen eingeschaltet. Am Ende einer Unterrichtseinheit sollten die Programme rechtzeitig beendet werden, die Schüler/innen melden sich ab, und die Geräte werden heruntergefahren. 7. Alle Nutzer/innen müssen mit der Hardware und mit der Software sorgsam und fachgerecht umgehen. 8. Die Schüler/innen müssen sich zuverlässig an alle Anweisungen der Lehrpersonen halten. Insbesondere ist der Einstieg ins Internet nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Lehrperson erlaubt. 9. Aus Kostengründen müssen Druckaufträge stets gut überlegt werden, insbesondere Farbdrucke und Mehrfachdrucke. Den Schülern/innen ist das Drucken grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrperson gestattet. 1. Auftretende Störungen oder Schäden müssen umgehend dem/der didaktischen Systembetreuer/in gemeldet werden. Im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen und von solchen, die bewusst oder mutwillig angerichtet werden, wird der/die Verursacher/in zur Verantwortung gezogen. 11. Die auf den Computern installierten Programme sind Eigentum der Schule. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, sich diese anzueignen. Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können aufgrund eines Vertrages des Schulamts mit der Firma Microsoft das Betriebssystem Windows und das Microsoft-Office-Paket auch zu Hause nutzen, wenn sie die entsprechende Lizenz beantragt haben (Informationen zum Procedere im Sekretariat). Zusätzliche Programme etwa für außerschulische Kurse dürfen von den Verantwortlichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung, bei Vorhandensein der entsprechenden Lizenz und lediglich für die Dauer des Kurses installiert werden. Die Schule übernimmt dabei keine Haftung. Der/Die Verantwortliche muss dafür sorgen, dass am Kursende der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. 13

107 ORDNUNG für die Nutzung des COMPUTERRAUMES Grundschule MARLING 1. Die Computerraum an der Grundschule Marling steht den Schülern/innen, den Lehrpersonen und dem Verwaltungspersonal der Schule zur Verfügung. Die Schüler/innen dürfen sich im Computerraum ausschließlich in Begleitung einer Lehrkraft aufhalten bzw. dort arbeiten. Jeweils eine Woche vor den Bewertungskonferenzen ist die Nutzung des Computerraumes ausschließlich den Lehrpersonen zum Ausfüllen der Bewertungsbögen vorbehalten. In der unterrichtsfreien Zeit kann der Computerraum auch außerschulischen Vereinen / Organisationen für Schulungen zur Verfügung gestellt werden, wobei vom Nutzer eine verantwortliche Person namhaft zu machen ist, die während der gesamten Schulung anwesend ist. 2. Der/Die didaktische Systembetreuer/in der Grundschule Marling kümmert sich im Rahmen seiner /ihrer Ernennung um organisatorische Fragen und um technische Belange im Computerraum. Er/Sie ist erste/r Ansprechpartner/in der Lehrpersonen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerraumes ergeben. 3. Die Nutzung des Computerraumes in der Unterrichtszeit muss von der zuständigen Lehrperson vorgemerkt werden. Die Tabelle für die Vormerkung befindet sich im Lehrer/innenzimmer. 4. Der Computerraum ist grundsätzlich abgesperrt, wenn er nicht genutzt wird. Der Schlüssel wird im Direktionszimmer verwahrt. 5. Die Schüler/innen speichern ihre Daten unter Eigene Dateien im Klassenordner oder auf ihrem persönlichen Stick. 6. Vor Unterrichtsbeginn werden die Geräte vom Schulwart eingeschaltet. Am Ende einer Unterrichtseinheit sollten die Programme rechtzeitig beendet werden, die Schüler/innen melden sich ab, die Geräte werden aber nicht heruntergefahren. Zu Unterrichtsende werden die Geräte zur festgelegten Uhrzeit automatisch heruntergefahren. 7. Alle Nutzer/innen müssen mit der Hardware und mit der Software sorgsam und fachgerecht umgehen. 8. Die Schüler/innen müssen sich zuverlässig an alle Anweisungen der Lehrpersonen halten. Insbesondere ist der Einstieg ins Internet nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Lehrperson erlaubt. 9. Aus Kostengründen müssen Druckaufträge stets gut überlegt werden, insbesondere Farbdrucke und Mehrfachdrucke. Den Schülern/innen ist das Drucken grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrperson gestattet. 1. Auftretende Störungen oder Schäden müssen umgehend dem/der didaktischen Systembetreuer/in gemeldet werden. Im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen und von solchen, die bewusst oder mutwillig angerichtet werden, wird der/die Verursacher/in zur Verantwortung gezogen. 11. Die auf den Computern installierten Programme sind Eigentum der Schule. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, sich diese anzueignen. Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können aufgrund eines Vertrages des Schulamts mit der Firma Microsoft das Betriebssystem Windows und das Microsoft-Office-Paket auch zu Hause nutzen, wenn sie die entsprechende Lizenz beantragt haben (Informationen zum Procedere im Sekretariat). 12. Zusätzliche Programme etwa für außerschulische Kurse dürfen von den Verantwortlichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung, bei Vorhandensein der entsprechenden Lizenz und lediglich für die Dauer des Kurses installiert werden. Die Schule übernimmt dabei keine Haftung. Der/Die Verantwortliche muss dafür sorgen, dass am Kursende der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. 14

108 ORDNUNG für die Nutzung des COMPUTERRAUMES Grundschule PARTSCHINS 1. Der Computerraum der Grundschule Partschins steht den Schülern/innen, den Lehrpersonen und dem Verwaltungspersonal der Schule zur Verfügung. Die Schüler/innen dürfen sich in den Computerräumen ausschließlich in Begleitung einer Lehrkraft aufhalten bzw. dort arbeiten. In der unterrichtsfreien Zeit können die Computerräume auch außerschulischen Vereinen / Organisationen für Schulungen zur Verfügung gestellt werden, wobei vom Nutzer eine verantwortliche Person namhaft zu machen ist, die während der gesamten Schulung anwesend ist. 2. Der/Die didaktische Systembetreuer/in der Grundschule Partschins kümmert sich im Rahmen seiner /ihrer Ernennung um organisatorische Fragen und um technische Belange im jeweiligen Computerraum. Er/Sie ist erste/r Ansprechpartner/in der Lehrpersonen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerraumes ergeben. 3. Die Nutzung des Computerraumes in der Unterrichtszeit muss von der zuständigen Lehrperson vorgemerkt werden. Die Tabelle für die Vormerkung befindet sich im Lehrer/innenzimmer. 4. Die Computerräume sind grundsätzlich abgesperrt, wenn sie nicht genutzt werden. Der Schlüssel wird im Lehrmittelraum im Parterre verwahrt. 5. Jedem Schüler/Jeder Schülerin wird sowohl für den Kern- als auch für den Wahl- und Wahlpflichtbereich ein fixer Arbeitsplatz zugewiesen. Die Sitzordnungen aller Klassen bzw. Lerngruppen werden im Computerraum aufgehängt. 6. Die Schüler/innen speichern ihre Daten unter Dateien Grundschule im Klassenordner oder auf ihrem persönlichen Stick. 7. Vor Unterrichtsbeginn werden die Geräte von der Lehrperson oder den Schülern/innen eingeschaltet. Am Ende einer Unterrichtseinheit sollten die Programme rechtzeitig beendet werden, die Schüler/innen melden sich ab, die Geräte werden aber nicht heruntergefahren. Zu Unterrichtsende werden die Geräte einzeln heruntergefahren (von den jeweils letzten Nutzern/innen des Unterrichtstages). 8. Die Kopfhörer mit Mikrofon sind persönliches Eigentum der Schüler/innen. Sie werden in der jeweiligen Klasse aufbewahrt. 9. Alle Nutzer/innen müssen mit der Hardware und mit der Software sorgsam und fachgerecht umgehen. 1. Die Schüler/innen müssen sich zuverlässig an alle Anweisungen der Lehrpersonen halten. Insbesondere ist der Einstieg ins Internet nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Lehrperson erlaubt. 11. Aus Kostengründen müssen Druckaufträge stets gut überlegt werden, insbesondere Farbdrucke und Mehrfachdrucke. Den Schülern/innen ist das Drucken grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrperson gestattet. 12. Auftretende Störungen oder Schäden müssen umgehend dem/der didaktischen Systembetreuer/in gemeldet werden. Im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen und von solchen, die bewusst oder mutwillig angerichtet werden, wird der/die Verursacher/in zur Verantwortung gezogen. 13. Die auf den Computern installierten Programme sind Eigentum der Schule. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, sich diese anzueignen. Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können aufgrund eines Vertrages des Schulamts mit der Firma Microsoft das Betriebssystem Windows und das Microsoft-Office-Paket auch zu Hause nutzen, wenn sie die entsprechende Lizenz beantragt haben (Informationen zum Procedere im Sekretariat). 14. Zusätzliche Programme etwa für außerschulische Kurse dürfen von den Verantwortlichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung, bei Vorhandensein der entsprechenden Lizenz und lediglich für die Dauer des Kurses installiert werden. Die Schule übernimmt dabei keine Haftung. Der/Die Verantwortliche muss dafür sorgen, dass am Kursende der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. 15

109 ORDNUNG für die Nutzung des COMPUTERRAUMES Grundschule RABLAND 1. Der Computerraum an der Grundschule Rabland steht den Schülern/innen, den Lehrpersonen und dem Verwaltungspersonal der Schule zur Verfügung. Die Schüler/innen dürfen sich im Computerraum ausschließlich in Begleitung einer Lehrkraft aufhalten bzw. dort arbeiten. In der unterrichtsfreien Zeit kann der Computerraum auch außerschulischen Vereinen / Organisationen für Schulungen zur Verfügung gestellt werden, wobei vom Nutzer eine verantwortliche Person namhaft zu machen ist, die während der gesamten Schulung anwesend ist. 2. Der/Die didaktische Systembetreuer/in der Grundschule Rabland kümmert sich im Rahmen seiner /ihrer Ernennung um organisatorische Fragen und um technische Belange im Computerraum. Er/Sie ist erste/r Ansprechpartner/in der Lehrpersonen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerraumes ergeben. 3. Die Nutzung des Computerraumes in der Unterrichtszeit muss von der zuständigen Lehrperson vorgemerkt werden. Die Tabelle für die Vormerkung befindet sich im Eingangsbereich zum Computerraum. 4. Der Computerraum ist grundsätzlich abgesperrt, wenn er nicht genutzt wird. Der Schlüssel wird beim Eingang zum Computerraum verwahrt. 5. Die Schüler/innen speichern ihre Daten unter Eigene Dateien im Klassenordner oder auf ihrem persönlichen Stick. 6. Vor Beginn einer Unterrichtseinheit werden die Geräte vom/von der jeweiligen Nutzer/in (Lehrperson oder Schüler/in) eingeschaltet. Am Ende einer Unterrichtseinheit sollten die Programme rechtzeitig beendet werden, die Schüler/innen melden sich ab, die Geräte werden teilweise heruntergefahren. 7. Alle Nutzer/innen müssen mit der Hardware und mit der Software sorgsam und fachgerecht umgehen. 8. Die Schüler/innen müssen sich zuverlässig an alle Anweisungen der Lehrpersonen halten. Insbesondere ist der Einstieg ins Internet nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Lehrperson erlaubt. 9. Aus Kostengründen müssen Druckaufträge stets gut überlegt werden, insbesondere Farbdrucke und Mehrfachdrucke. Den Schülern/innen ist das Drucken grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrperson gestattet. 1. Auftretende Störungen oder Schäden müssen umgehend dem/der didaktischen Systembetreuer/in gemeldet werden. Im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen und von solchen, die bewusst oder mutwillig angerichtet werden, wird der/die Verursacher/in zur Verantwortung gezogen. 11. Die auf den Computern installierten Programme sind Eigentum der Schule. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, sich diese anzueignen. Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können aufgrund eines Vertrages des Schulamts mit der Firma Microsoft das Betriebssystem Windows und das Microsoft-Office-Paket auch zu Hause nutzen, wenn sie die entsprechende Lizenz beantragt haben (Informationen zum Procedere im Sekretariat). 12. Zusätzliche Programme etwa für außerschulische Kurse dürfen von den Verantwortlichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung, bei Vorhandensein der entsprechenden Lizenz und lediglich für die Dauer des Kurses installiert werden. Die Schule übernimmt dabei keine Haftung. Der/Die Verantwortliche muss dafür sorgen, dass am Kursende der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. 16

110 ORDNUNG für die Nutzung des COMPUTERRAUMES Mittelschulen ALGUND und PARTSCHINS 1. Die Computerräume an den Mittelschulen Algund und Partschins stehen den Schülern/innen, den Lehrpersonen und dem Verwaltungspersonal der Schule zur Verfügung. Die Schüler/innen dürfen sich in den Computerräumen ausschließlich in Begleitung einer Lehrkraft aufhalten bzw. dort arbeiten. In der unterrichtsfreien Zeit können die Computerräume auch außerschulischen Vereinen / Organisationen für Schulungen zur Verfügung gestellt werden, wobei vom Nutzer eine verantwortliche Person namhaft zu machen ist, die während der gesamten Schulung anwesend ist. 2. Der/Die didaktische Systembetreuer/in jeder Schulstelle kümmert sich im Rahmen seiner/ihrer Ernennung um organisatorische Fragen und um technische Belange im jeweiligen Computerraum. Er/Sie ist erste/r Ansprechpartner/in der Lehrpersonen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerraumes ergeben. 3. Die Nutzung der Computerräume in der Unterrichtszeit muss von der zuständigen Lehrperson vorgemerkt werden. Die Tabelle für die Vormerkung befindet sich im jeweiligen Lehrer/innenzimmer. 4. Die Computerräume sind grundsätzlich abgesperrt, wenn sie nicht genutzt werden. Der Schlüssel wird im jeweiligen Lehrer/innenzimmer verwahrt. 5. Jedem Schüler/Jeder Schülerin wird sowohl für den Kern- als auch für den Wahl- und Wahlpflichtbereich ein fixer Arbeitsplatz zugewiesen. Die Sitzordnungen aller Klassen bzw. Lerngruppen werden in einer Mappe am Arbeitsplatz der Lehrperson abgelegt. 6. Die Schüler/innen speichern ihre Daten unter Eigene Dateien im Klassenordner oder auf ihrem persönlichen Stick. 7. Vor Unterrichtsbeginn werden die Geräte von der damit beauftragten Person (Schulwart/in oder Lehrperson) entweder einzeln eingeschaltet, oder sie werden zur jeweils festgelegten Uhrzeit alle automatisch eingeschaltet. Am Ende einer Unterrichtseinheit sollten die Programme rechtzeitig beendet werden, die Schüler/innen melden sich ab, die Geräte werden aber nicht heruntergefahren. Zu Unterrichtsende werden die Geräte entweder einzeln heruntergefahren (von den jeweils letzten Nutzern/innen des Unterrichtstages), oder sie werden zur jeweils festgelegten Uhrzeit alle automatisch heruntergefahren. 8. Die Kopfhörer mit Mikrofon sind persönliches Eigentum der Schüler/innen. Sie werden in einem eigenen Fach pro Schüler/in in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt. 9. Alle Nutzer/innen müssen mit der Hardware und mit der Software sorgsam und fachgerecht umgehen. 1. Die Schüler/innen müssen sich zuverlässig an alle Anweisungen der Lehrpersonen halten. Insbesondere ist der Einstieg ins Internet nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Lehrperson erlaubt. 17

111 11. Aus Kostengründen müssen Druckaufträge stets gut überlegt werden, insbesondere Farbdrucke und Mehrfachdrucke. Den Schülern/innen ist das Drucken grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrperson gestattet. 12. Auftretende Störungen oder Schäden müssen umgehend dem/der didaktischen Systembetreuer/in gemeldet werden. Im Falle von Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen und von solchen, die bewusst oder mutwillig angerichtet werden, wird der/die Verursacher/in zur Verantwortung gezogen. 13. Die auf den Computern installierten Programme sind Eigentum der Schule. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, sich diese anzueignen. Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können aufgrund eines Vertrages des Schulamts mit der Firma Microsoft das Betriebssystem Windows und das Microsoft-Office-Paket auch zu Hause nutzen, wenn sie die entsprechende Lizenz beantragt haben (Informationen zum Procedere im Sekretariat). 14. Zusätzliche Programme etwa für außerschulische Kurse dürfen von den Verantwortlichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung, bei Vorhandensein der entsprechenden Lizenz und lediglich für die Dauer des Kurses installiert werden. Die Schule übernimmt dabei keine Haftung. Der/Die Verantwortliche muss dafür sorgen, dass am Kursende der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. 18

112 Bibliotheksordnung Grundschule Algund Die Ausleihe und Rückgabe der Bibliotheksbücher erfolgen über die Lehrpersonen der jeweiligen Klasse und die ständige Mitarbeiterin der Bibliothek. Der wöchentliche fixe Ausleihplan der Klassen sowie die Arbeitszeiten der Bibliothekarin sind im Lehrerzimmer oberhalb der Kopiermaschine und an der Eingangstür zur Bibliothek angeschlagen. Die Ausleihe und Rückgabe der Bücher erfolgen am Computer über das Programm BibliothecaPlus, zurzeit hauptsächlich über die Bibliothekarin. Außerhalb ihrer Arbeitszeit werden die Bücher mit den Namenskarten der Schüler/innen versehen und später von der Bibliothekarin eingetragen. Die Ausleihfrist beträgt für Schüler/innen 14 Tage. Diese kann bis zu zwei Wochen verlängert werden. Schüler/innen dürfen jeweils maximal drei Bücher ausleihen. Für Lehrpersonen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Mitarbeiterin der Bibliothek und die Lehrpersonen, die die Ausleihe besorgen, kontrollieren auch die pünktliche Rückgabe der Bücher. Diese ist am Ende des Schuljahres besonders wichtig. Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen von den Bibliotheksbenutzern/innen ersetzt werden. Für Bücher, die nicht pünktlich zurückgegeben werden, gibt es einen Vermerk im Mitteilungs- und Merkheft des/der jeweiligen Schülers/in. Damit der Aufenthalt in der Bibliothek für alle Beteiligten so angenehm wie möglich ist, müssen sich die Schüler/innen an die Ausleih- und Verhaltensregeln der Bibliothek halten. Klassenlektüren können mit nach Hause gegeben werden, sind jedoch von den Lehrpersonen mit den Barcodes zu kontrollieren. Sie werden auf den Namen der jeweiligen Lehrperson im Computer eingetragen. Lexika und Wörterbücher dürfen von den Schülern/innen nicht mit nach Hause genommen werden. Jede Klasse erhält auf Wunsch zu Beginn des Schuljahres drei Wörterbücher (Deutsch, Italienisch, Englisch) zugewiesen. Diese bleiben bis zum Ende des Schuljahres in der Klasse. (Ausleihe mit dem Computer, wie für alle anderen Bücher). Bibliotheksbücher können während des Schuljahres auch im Ausweichraum der Klasse, im Lehrerzimmer (entsprechende Fächer) oder im Integrationsraum aufbewahrt werden. Auch diese Bücher werden am Ende des Schuljahres in die Bibliothek zurückgebracht. Folgende zusätzliche Kennzeichnung am Buchrücken ist für Bücher vorgesehen: Bücher für Integrationsschüler/innen Bücher für die 2. Klasse Bücher für die 3. Klasse Bücher für die 4. und 5. Klasse italienische Bücher für die Unterstufe italienische Bücher für die Oberstufe Bücher für Schüler/innen aus zweisprachigen Familien oranger Punkt (eigene Regale) grüner Punkt blauer Punkt gelber Punkt grüner Punkt gelber Punkt dunkelblauer Punkt Schüler/innen dürfen sich nicht allein in der Bibliothek aufhalten. CDs, CD-Roms, DVDs, Videokassetten und Dias werden teils in eigenen Regalen, teils in geschlossenen Boxen aufbewahrt und können nur von Lehrpersonen über den Computer entliehen werden. Bibliotheksmaterial wird über das Sekretariat mit dem Vordruck für Ankäufe bestellt. Die Bestellung von Büchern aus dem Bereich Pädagogik und Didaktik sowie für Projekte erfolgt durch die Lehrpersonen. Die Vorschläge werden von der Bibliothekarin gesammelt und an das Sekretariat weitergeleitet. Über die Verteilung der Geldmittel an die einzelnen Fächer entscheidet das Mitarbeiter/innen-Team der Bibliothek. Das Inventarisieren und Katalogisieren von neuen Büchern und Spielen erfolgt über das Sekretariat, das Einbinden durch die Bibliothekarin. Diese sorgt auch für die Buchpflege (Reinigung, Reparatur), das Aufräumen in den Regalen sowie die Präsentation von neuen Büchern. Das Ausscheiden von Büchern wird während der Aufräumarbeiten nach Unterrichtsende von den damit beauftragten Lehrpersonen übernommen. Anschließend erfolgt die jährliche Inventur (teilweise durch Lehrpersonen im Rahmen der Aufräumarbeiten, teilweise durch die Bibliothekarin in den Sommermonaten). Die Bibliothek ist nach der Arbeitszeit der Bibliothekarin und nach Klassenbesuchen außerhalb der Dienstzeit der Bibliothekarin abzuschließen. Der Schlüssel wird im Kästchen im Hauptgang (gegenüber dem großen Drucker) aufbewahrt. 19

113 Bibliotheksordnung Mittelschule Algund Die Ausleihe erfolgt über die Mitarbeiter/innen der Bibliothek und prinzipiell zu zweit. (siehe wöchentlicher fixer Ausleihplan im Lehrerzimmer; dem Plan kann auch entnommen werden, wann die Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen.) Die Ausleihe erfolgt mit dem Computer. Den Computer in der Schüler/innenbibliothek benützen nur die Mitarbeiter/innen der Bibliothek. Sollte kein/e Mitarbeiter/in zur Verfügung stehen, ist von der Lehrperson, die ausleiht, ein Eintrag in der in der Lehrerbibliothek aufliegenden Mappe zu machen. Die Ausleihfrist beträgt für Schüler/innen 14 Tage. Schüler/innen dürfen jeweils maximal drei Bücher ausleihen. Für Lehrpersonen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Mitarbeiter/innen und Lehrkräfte, die die Ausleihe besorgen, kontrollieren auch die pünktliche Rückgabe der Bücher (ist am Ende des Schuljahres besonders wichtig). Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen von den Bibliotheksbenutzern/innen ersetzt werden. Für Bücher, die nicht pünktlich zurückgegeben werden, gibt es einen Vermerk im Mitteilungs- und Merkheft des/der jeweiligen Schülers/in. Klassenlektüren können mit nach Hause gegeben werden, sind jedoch von den Lehrpersonen mit den Barcodes zu kontrollieren. Für die Ausleihe muss ein Eintrag in der in der Lehrerbibliothek aufliegenden Mappe gemacht werden. Lexika und Wörterbücher dürfen von den Schülern/innen nicht mit nach Hause genommen werden. Jede Klasse erhält auf Wunsch zu Beginn des Schuljahres drei Wörterbücher (Deutsch, Italienisch und Englisch) zugewiesen. Diese bleiben bis zum Ende des Schuljahres in der Klasse (Ausleihe mit dem Computer wie für alle anderen Bücher). Alle übrigen Wörterbücher müssen nach Gebrauch wieder in die Bibliothek zurückgebracht werden. Bibliotheksbücher können während des Schuljahres auch im Kunstraum, im Integrationsraum oder im Musikraum aufbewahrt werden. Auch diese Bücher werden am Ende des Schuljahres in die Bibliothek zurückgebracht (Ausleihe mit dem Computer wie für alle anderen Bücher). Bücher für die Integrationsschüler/innen sind mit einem orangen Punkt am Buchrücken gekennzeichnet (eigene Regale). Schüler/innen dürfen sich nicht allein in der Bibliothek aufhalten. CDs, CD-ROMs, DVDs, Videokassetten, Kassetten und Spiele werden in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt und können nur von Lehrpersonen entliehen werden. Bibliotheksmaterial bestellt der/die Bibliotheksleiter/in in Absprache mit dem Sekretariat. Neubestellungen erfolgen über den/die Bibliotheksleiter/in in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat (auch Bücher für Projekte mitteilen, um Doppelbestellungen zu vermeiden). Über die Verteilung von Geldmitteln an die einzelnen Fächer entscheidet das Mitarbeiter/innenteam der Bibliothek. Das Inventarisieren und Katalogisieren bzw. das Aussondern von Büchern übernehmen die Mitarbeiter/innen der Bibliothek in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat. Die Bibliothek ist nach jedem Besuch abzuschließen. Der Schlüssel wird im Lehrerzimmer aufbewahrt. 11

114 Turnhallen Benutzungsordnung 1. In den Turnhallen und allen dazugehörigen Anlagen ist von allen Nutzern/innen auf Sauberkeit zu achten. 2. Das Betreten der Turnhallen ist ausschließlich mit sauberen Turnschuhen erlaubt. Die Untersohle der benutzten Turnschuhe darf keine Striche hinterlassen. Die Turnschuhe dürfen erst im Umkleideraum bzw. unmittelbar vor dem Betreten der Turnhalle angezogen werden. Straßenschuhe sind in der Turnhalle nicht gestattet. 3. Das Betreten der Turnhallen und der dazugehörigen Räume (Umkleidekabinen, Nassräume, Tribünen ) ist für nicht Aktive (z. B. Zuschauer/innen) verboten. 4. Die Bedienung der in den Regieräumen vorhandenen Technik muss mit äußerster Sorgfalt und ausschließlich von den dazu ermächtigten Personen erfolgen. Schülerinnen und Schüler sowie außerschulischen Aktiven ist deren Bedienung absolut untersagt. 5. Für Garderobe und Wertgegenstände wird im gesamten Bereich der Turnhalle, auch in den Umkleideräumen, keine Haftung übernommen. 6. Alle Benützer/innen der Turnhalle haften für auftretende Sach- und Personenschäden, die während der Dauer der Benützung durch ihr Verschulden verursacht werden. Sie sind verpflichtet, verursachte Schäden in vollem Umfang zu ersetzen. Der/Die jeweilige Verantwortliche muss den Schaden schriftlich im Schulsekretariat melden. 7. Die Benützung der Turnhallen durch die jeweiligen Gruppen ist nur zu den genehmigten Zeiten und ausnahmslos im Beisein eines/einer Übungsleiters/in oder verantwortlichen Funktionärs/in bzw. beim Schulsport der zuständigen Lehrperson gestattet. 8. Die Tribünen dürfen nur bei gemeldeten Wettkämpfen benutzt werden. Bei Veranstaltungen mit Benützung der Tribünenanlage sind die Veranstalter verpflichtet, für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung vor, während und nach der Veranstaltung zu sorgen. 9. Sportgeräte der Schule dürfen von außerschulischen Nutzern nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schule benutzt werden. 1. Der/Die Übungsleiter/in bzw. die Lehrkraft muss dafür sorgen, dass alle benutzten Sportgeräte innerhalb der zugewiesenen Zeit bzw. Unterrichtseinheit abgebaut und ordnungsgemäß verräumt bzw. in die Geräteräume zurückgestellt werden. Für Algund: Der/Die Übungsleiter/in bzw. die Lehrkraft muss am Ende der zugewiesenen Zeit bzw. Unterrichtseinheit die Trennwände nach oben fahren. 11. Sportgeräte dürfen nicht aus den Turnhallen entfernt werden. 12. Das Rauchen ist in den Turnhallen sowie im gesamten Schulgebäude und in den offenen Bereichen der Schule verboten. 13. Essen und Trinken sind in den Turnhallen und in allen zu den Turnhallen gehörigen Räumen nicht gestattet. 14. Beim Verlassen der Turnhalle muss die Lehrkraft bzw. der/die Übungsleiter/in dafür sorgen, dass Fenster und Türen verschlossen und die Lichter ausgeschaltet werden. 15. Im Übrigen gelten sämtliche gesetzliche Bestimmungen, Normen der Schulbehörden, der Sportbehörden und der Gemeindeverwaltung. 111

115 Regelungen Mensa im SSP Algund Schüler/innen, die sich für die Mensa angemeldet haben, verpflichten sich damit zu deren regelmäßigem Besuch. Schüler/innen, die sich am Morgen zur Mensa melden, müssen den Beitrag für diesen Tag bezahlen, auch wenn sie aus unvorhergesehenen Gründen im Laufe des Vormittages die Schule verlassen. Die Schüler/innen treffen sich unmittelbar nach Unterrichtsende im Eingangsbereich der Schule bzw. an dem zu Schulbeginn vereinbarten Ort. Eine Aufsichtsperson führt den Appell durch bzw. kontrolliert die Anwesenheit. Währenddessen verhalten sich die Schüler/innen ruhig. Anschließend begeben sich die Schüler/innen mit der/den Aufsichtsperson/en zum Ort, wo das Essen eingenommen wird. Verhalten auf dem Weg: in der Gruppe zusammenbleiben auf dem Gehsteig bleiben (unterwegs auf der Straße) nicht rempeln und schubsen Verhalten während des Essens: geordnet den Raum betreten und sich ruhig und diszipliniert an den Tischen niedersetzen sich in angemessener Lautstärke unterhalten (kein Schreien!) nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen auf die Tolette gehen die grundlegenden Tischsitten einhalten: nicht mit dem Essen, dem Getränk, dem Besteck spielen, keine Gegenstände (Servietten u. Ä.) umherwerfen, nicht auf die Tische klopfen kein Handy benutzen auf dem zu Beginn eingenommenen Platz bleiben Verhalten nach dem Essen: das eigene Geschirr und Trinkglas wegräumen (wenn vereinbart) die Tische sauber hinterlassen an den Tischen warten bis alle fertig sind Stühle ordentlich hinstellen Anschließend begeben sich die Schüler/innen mit den Aufsichtsperson/en zu dem zu Schulbeginn vereinbarten Ort (Schulhof/Spielplatz/Raum im Schulgebäude), wo sie sich bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts aufhalten und den sie bis Unterrichtsbeginn nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen. Die Schüler/innen müssen den Anweisungen der Aufsichtsperson/en Folge leisten. Auch für die Mensa gilt die Disziplinarordnung des SSP Algund, und es können bei Verstößen dagegen entsprechende Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Mensa verhängt werden. 112

116 Wahlordnung des Schulsprengels Algund für die Wahl der Mitbestimmungsgremien Rechtsgrundlagen: Landesgesetz Nr. 2 vom (Mitbestimmungsgremien der Schulen) Landesgesetz Nr. 12 vom (Autonomie der Schulen) Beschluss der Landesregierung Nr vom (Schüler- und Schülerinnencharta) Landesgesetz Nr. 2 vom (Bestimmungen im Bereich Bildung) Allgemeine Grundsätze Alle Wahlen sind persönlich und geheim. Von allen Wahlvorgängen wird ein Protokoll verfasst und vom/von der Vorsitzenden und den Stimmzählern/innen unterschrieben. Die Wahlergebnisse werden vom/von der Schuldirektor/in durch Aushang an den Anschlagtafeln der einzelnen Schulstellen veröffentlicht. Die Mitglieder der Mitbestimmungsgremien auf Schulebene werden mit Maßnahme des/der Schuldirektors/in für gewählt erklärt und ernannt. Das Schulsekretariat stellt die Stimmzettel und das nötige Wahlmaterial zur Verfügung. Erstellung der Wähler/innenverzeichnisse Der/Die Schuldirektor/in sorgt für die Erstellung der folgenden Wähler/innenverzeichnisse: 1. Verzeichnis der Lehrer/innen mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag (für die Wahl der Vertreter/innen der Lehrer/innen in den Schulrat) 2. Verzeichnis der Schüler/inneneltern getrennt nach Schulstufen und nach Klassen (für die Wahl der Elternvertreter/innen in den Klassenrat) Die Wähler/innenverzeichnisse liegen mindestens zehn Tage vor der Wahl im Sekretariat zur Einsicht auf. Rekurse gegen die fehlerhafte Erstellung können bis zum Wahltag beim/bei der Schuldirektor/in eingereicht werden. Die Wahl der Vertreter/innen in den Klassenrat erfolgt ohne Kandidat/innenvorschläge aus der klassenbezogenen Einheitsliste. 3. Verzeichnis der gewählten Elternvertreter/innen des Schulsprengels (für die Wahl der Elternvertreter/innen in den Schulrat) Klassenrat Amtsdauer: 3 Jahre Wahl der Elternvertreter/innen Die Wahl der zwei Elternvertreter/innen in den Klassenrat erfolgt bei entsprechender Fälligkeit bzw. bei Notwendigkeit von Zusatzwahlen innerhalb September des jeweiligen Schuljahres im Anschluss an eine Elternversammlung, zu der alle Eltern der Klasse eingeladen werden. Jeder Elternteil besitzt das aktive und das passive Wahlrecht. Es kann nur eine Vorzugsstimme abgegeben werden. Der/Die Klassenlehrer/in sorgt für die Durchführung der Wahl, die Stimmzählung und die Abfassung der Protokolle. 113

117 Schulrat Amtsdauer: 3 Jahre Wahl der Vertreter/innen der Lehrer/innen Die Vertreter/innen der Lehrer/innen im Schulrat werden vom Lehrer/innenkollegium in einer Sitzung zu Beginn des Schuljahres in geheimer Wahl gewählt. In der Sitzung wird eine Kandidat/innenliste erstellt, die aus mindestens zwei Lehrer/innen pro Schulstelle und aus mindestens zwei Lehrkräften der 2. Sprache besteht. Es können bis zu drei Vorzugsstimmen gegeben werden, wobei eine davon einer Lehrkraft für Italienisch vorbehalten ist. Jede Schulstelle entsendet eine/n Vertreter/in der Lehrer/innen in den Schulrat, wobei ein Sitz einer Lehrperson der 2. Sprache vorbehalten ist. Dabei ist die Anzahl der Vorzugsstimmen ausschlaggebend. Bei gleich vielen Vorzugsstimmen ist das Alter ausschlaggebend. Sollte es nicht möglich sein, die Sitze nach dieser Zuteilung zu vergeben, werden sie den Vertreter/innen der Lehrer/innen mit den meisten Vorzugsstimmen zugewiesen. Wahl der Elternvertreter/innen: Die Wahl der Elternvertreter/innen erfolgt durch indirekte Wahl. Die gewählten Elternvertreter/innen im Klassenrat bilden den Elternrat. Der Elternrat wird innerhalb Mitte Oktober eines jeden Schuljahres vom/von der Schuldirektor/in zur konstituierenden Sitzung einberufen und wählt dort die sechs Elternvertreter/innen in den Schulrat. In der Sitzung wird eine Kandidat/innenliste erstellt, wobei jede Schulstelle wenigstens zwei Kandidat/innen vorschlägt. Wählbar sind alle Elternvertreter/innen im Klassenrat, aber auch Eltern, die nicht Mitglieder des Klassenrates sind. Letztere müssen vorher im Sekretariat ihre Bereitschaft kundtun und eine Annahmeerklärung unterschreiben. Bei den Elternversammlungen im Herbst werden die Eltern über die bestehenden Wahlmöglichkeiten informiert. Auch die externen Kandidat/innen werden zur 1. Elternratsversammlung und damit zur Wahl eingeladen und sind stimmberechtigt. Es können bis zu zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden. Jede Schulstelle entsendet einen/eine Elternvertreter/in in den Schulrat. Dabei ist die Anzahl der Vorzugsstimmen ausschlaggebend. Bei gleich vielen Vorzugsstimmen ist das Alter ausschlaggebend. Sollte es nicht möglich sein, die Sitze nach dieser Zuteilung zu vergeben, werden sie den Elternvertreter/innen mit den meisten Vorzugsstimmen zugewiesen. Einberufung: Der/Die Schuldirektor/in beruft den Schulrat zur konstituierenden Sitzung ein und übernimmt bei dieser ersten Sitzung bis zur erfolgten Wahl einer/eines Vorsitzenden die Sitzungsleitung. Bei dieser ersten Sitzung wird der/die Vorsitzende des Schulrates und dessen/deren Stellvertreter/in aus den Reihen der Elternvertreter/innen gewählt. Elternrat Amtsdauer: 3 Jahre Mitglieder: Mitglieder des Elternrates sind die Elternvertreter/innen aller Klassen und die Elternvertreter/innen im Schulrat. Einberufung: Der/Die Schuldirektor/in beruft den Elternrat zur konstituierenden Sitzung ein und übernimmt bei dieser ersten Sitzung bis zur erfolgten Wahl einer/eines Vorsitzenden die Sitzungsleitung. Vorstand: Der Elternrat wählt bei der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Vorstand, u. zw. den/die Vorsitzende/n, den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n und die weiteren Mitglieder des Vorstandes. Dem Vorstand gehören auch der/die Delegierte in den Landesbeirat der Eltern und der/die Vorsitzende des Schulrates an. Es ist darauf zu achten, dass alle Schulstellen ausgewogen vertreten sind. Delegierte/r im Landesbeirat der Eltern Amtsdauer: 3 Jahre Der/Die Delegierte im Landesbeirat der Eltern wird vom Elternrat bei der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte gewählt. 114

118 Dienstbewertungskomitee Amtsdauer: 3 Jahre Wahl der Mitglieder: Die sechs Mitglieder des Dienstbewertungskomitees (drei effektive Mitglieder, drei Ersatzmitglieder) werden vom Lehrer/innenkollegium in einer Sitzung zu Beginn des Schuljahres in geheimer Wahl gewählt. Es können bis zu zwei Vorzugsstimmen gegeben werden. Jede Schulstufe entsendet mindestens eine Lehrperson als effektives Mitglied und eine weitere als Ersatzmitglied ins Dienstbewertungskomitee. Dabei ist die Anzahl der Vorzugsstimmen ausschlaggebend ist. Bei gleich vielen Vorzugsstimmen ist das Alter ausschlaggebend. Schlichtungskommission Amtsdauer: 3 Jahre Wahl der Mitglieder: Die sechs Vertreter/innen der Lehrer/innen (drei effektive, drei Ersatzmitglieder) werden vom Lehrer/innenkollegium in einer Sitzung zu Beginn des Schuljahres in geheimer Wahl gewählt. Die sechs Elternvertreter/innen (drei effektive, drei Ersatzmitglieder) werden vom Elternrat bei der konstituierenden Sitzung in geheimer Wahl gewählt. Es können bis zu zwei Vorzugsstimmen gegeben werden. Jede Schulstelle entsendet als Elternvertreter/innen je ein effektives Mitglied oder ein Ersatzmitglied sowie als Vertreter/innen der Lehrer/innen je ein effektives oder ein Ersatzmitglied in die Schlichtungskommission. Dabei ist die Anzahl der Vorzugsstimmen ausschlaggebend ist. Bei gleich vielen Vorzugsstimmen ist das Alter ausschlaggebend. Einberufung: Der/Die Schuldirektor/in beruft die Schlichtungskommission zur konstituierenden Sitzung ein und übernimmt bei dieser ersten Sitzung bis zur erfolgten Wahl einer/eines Vorsitzenden die Sitzungsleitung. Zum/zur Vorsitzenden der Schlichtungskommission wird ein/e Elternvertreter/in gewählt. Ersetzung von gewählten Mitgliedern und Zusatzwahlen 1. Die Ersetzung von gewählten Mitgliedern der Mitbestimmungsgremien, die aus irgendeinem Grund ausgeschieden sind, erfolgt durch die Ernennung der ersten nicht gewählten Kandidaten/innen. Falls ein Sitz endgültig unbesetzt bleibt, werden Zusatzwahlen durchgeführt. 2. Elternvertreter/innen in den Klassenräten sind für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben. Wenn die absolute Mehrheit (die Hälfte plus eins) der Schüler/innen, die der betroffenen Klasse zum Zeitpunkt der Wahl angehörten, nicht mehr gegeben ist, werden Neuwahlen durchgeführt. Beschwerden Jede/r, der ein rechtliches Interesse daran hat, kann gegen die Wahlergebnisse innerhalb von zehn Tagen nach der Veröffentlichung beim/bei der Schuldirektor/in oder gegebenenfalls beim Schulamtsleiter schriftlich Beschwerde einreichen. Öffentlichkeit Die Akten der Mitbestimmungsgremien sind mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich. 115

119 Geschäftsordnung des Schulrates Beschluss des Schulrates vom Art. 1 Wahl der/des Vorsitzenden des Schulrates Innerhalb von 4 Tagen nach der Wahl beruft der Schuldirektor/die Schuldirektorin den Schulrat zur konstituierenden Sitzung ein. In der ersten Sitzung wird aus den Elternvertretern/innen der/die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter/in gewählt. Die Stimmabgabe ist geheim. Im ersten Wahlgang ist für die Wahl die absolute Mehrheit, das sind acht Stimmen, erforderlich. Im zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit der Wählenden. Art. 2 Einberufung des Schulrates Die Einberufung des Schulrates erfolgt schriftlich über mindestens fünf Tage vor dem Sitzungstermin. Ort der Versammlung ist die Grundschule Franz Moser in Algund. Die Sitzungen finden nach Möglichkeit an einem Montag statt und beginnen um 18.3 Uhr. Die Einberufung enthält die Tagesordnung. Die Tagesordnung wird vom/von der Vorsitzenden des Schulrates gemeinsam mit dem/der Schuldirektor/in erstellt. Art. 3 Beschlussfähigkeit Gültigkeit der Beschlüsse Das Gremium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist (der/die Vorsitzende oder deren/dessen Stellvertreter/in und mindestens sieben weitere Mitglieder). Mitglieder, die erklären, sich der Stimme zu enthalten bzw. leere und ungültige Stimmzettel zählen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Zahl der Abstimmenden. Ein Beschlussantrag gilt als abgelehnt, wenn gleich viele Stimmen dafür und dagegen abgegeben werden. Über Beschlussanträge wird in der Regel offen abgestimmt, es sei denn, mindestens ein Drittel der Anwesenden verlangt eine geheime Abstimmung. Beschlüsse, die Personen betreffen, werden immer in geheimer Abstimmung gefasst. Es darf kein Beschlussantrag vorgelegt werden, der nicht in der Tagesordnung aufscheint. Bei begründeter Dringlichkeit kann der/die Vorsitzende oder mindestens ein Drittel der Anwesenden zu Beginn der Sitzung die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte beantragen, vorausgesetzt, die Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist damit einverstanden. Art. 4 Protokoll Öffentlichkeit der Akten Der/Die Schulsekretär/in, die/der von Amts wegen Mitglied des Schulrates ist, führt das Protokoll. Bei deren/dessen Abwesenheit beauftragt der/die Vorsitzende ein Schulratsmitglied mit der Führung des Protokolls. Das Protokoll der Sitzung und die Beschlüsse werden vom/von der Vorsitzenden und vom/von der Sekretär/in unterzeichnet. Das Protokoll wird in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. 116

120 Das Protokoll wird an der Anschlagtafel der Direktion und an jeder der einzelnen Schulstellen veröffentlicht und allen Schulratsmitgliedern zugestellt. Eine Liste der gefassten Beschlüsse wird für 15 Tage an der Anschlagtafel der Direktion ausgehängt. Die Akten des Schulrates liegen im Sekretariat auf und sind mit Ausnahme jener, die Personen betreffen, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich. Art. 5 Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen des Schulrates sind nicht öffentlich. Art. 6 Abwesenheit Wenn Mitglieder des Schulrates aus triftigen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmen können, so soll dies rechtzeitig dem/der Vorsitzenden oder im Schulsekretariat mitgeteilt werden. Die Begründung gilt als ausreichend, wenn sie vor Beginn der Sitzung schriftlich an das Sekretariat der Schule, an die Schuldirektion oder an den/die Schulratspräsident*in übermittelt wurde. Wer ohne ausreichende Begründung drei aufeinander folgenden Sitzungen fern bleibt, scheidet aus dem Schulrat aus und wird durch den/die nächstfolgende/n Nichtgewählte/n seiner/ihrer Kategorie und Liste ersetzt. Art. 7 Spesenvergütung an die Mitglieder des Schulrates Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht vergütet. Den Mitgliedern, die nicht am Sitzungsort wohnen bzw. Dienst leisten, werden auf Antrag die Fahrtspesen im Ausmaß und zu den Bedingungen rückvergütet, wie sie für die Landesbediensteten gelten. 117

121 1. Sitz des Elternrates Sitz des Elternrates ist der Direktionssitz. Satzung des Elternrates 2. Ziele und Aufgaben des Elternrates Der Elternrat hat die Aufgabe: die Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie zu stärken; Initiativen zur Elternarbeit und Elternfortbildung auch gemeinsam mit den Lehrern/innen zu planen und durchzuführen sowie den Kostenvoranschlag dem Schulrat zur Genehmigung und Finanzierung vorzulegen; Wünsche der Eltern zu erheben und die entsprechenden Anträge an die zuständigen Personen und Gremien weiterzuleiten; Vorschläge zum Schulprogramm der Schule zu erarbeiten; über örtliche Schulprobleme zu beraten und Lösungsvorschläge einzubringen; zu den Tagesordnungspunkten der Schulratssitzungen Stellung zu nehmen; eine/n Vertreter/in in den Landesbeirat der Elternvertreter/innen zu wählen; die Elternvertreter/innen in den Schulrat zu wählen, falls der Schulrat sich für das indirekte Wahlsystem entschieden hat; an den Vorbereitungen und an der Durchführung der Wahlen der Elternvertreter/innen in den Mitbestimmungsgremien mitzuarbeiten. 3. Organe des Elternrates a) Mitglieder Mitglieder des Elternrates sind die Elternvertreter/innen aller Klassen, die der Direktion des Schulsprengels Algund angehören, sowie alle Elternvertreter/innen im Schulrat b) Vorstand Der Elternrat wählt jedes Jahr neu aus seiner Mitte den Vorstand, und zwar den/die Vorsitzende/n, dessen/deren Stellvertreter/in und die weiteren Mitglieder des Vorstandes sowie alle drei Jahre den/die Delegierte/n für den Landesbeirat. Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass dem Vorstand neben dem/der Vorsitzenden auch der/die Delegierte im Landesbeirat der Eltern, die Vertreter/innen im Schulrat und eine ausgewogene Vertretung aller Schulstellen angehören. Dabei soll auf Kontinuität geachtet werden. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine/n Schriftführer/in für Vorstands- und Elternratssitzungen. 4. Wahl und Aufgaben des/der Vorsitzenden und des Vorstandes Der Elternrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und weitere Mitarbeiter. Der/Die Vorsitzende bzw. der Vorstand hat die Aufgabe: die Sitzungen vorzubereiten, die Tagesordnung zu erstellen, zur Sitzung einzuladen und sie zu leiten; die Tätigkeit der Fachuntergruppen zu koordinieren, sofern diese gebildet wurden; Aktivitäten zu entwickeln und zu realisieren, die der Erreichung der Ziele im Elternrat dienlich sind; alle übertragenen Aufgaben der Mitglieder zu erledigen. Der Vorstand hat die Möglichkeit, getrennt zusammenzutreffen, und ist mit mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Die Vorstandsmitglieder können sich nicht vertreten lassen. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen müssen bei der nächsten ordentlichen Elternratsversammlung vorgebracht werden. 5. Sitz und Stimmrecht Sitz und Stimme im Elternrat haben die gewählten Elternvertreter/innen der Klassenräte und die gewählten Elternvertreter/innen im Schulrat. Eine Vertretung ist nicht möglich. Zu den Sitzungen können der/die Schuldirektor/in und Lehrer/innen sowie schulexterne Berater/innen eingeladen werden. Sie nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil. Der/Die Schuldirektor/in hat als gesetzliche/r Vertreter/in der Schule das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen. 6. Einberufung der Sitzungen Die erste Einberufung erfolgt durch den/die Schuldirektor/in. Der/Die gewählte Vorsitzende beruft die weiteren Sitzungen ein. Ort und Zeit werden nach Rücksprache mit dem/der Schuldirektor/in festgelegt. Der Elternrat tritt 118

122 außerdem zusammen, wenn die Elternvertreter/innen oder ein Viertel der Mitglieder dies verlangt. Auch die Elternvertreter/innen der einzelnen Schulstellen können sich zu Aussprachen treffen. Den Vorsitz führt ein vom Ausschuss beauftragtes Mitglied. Die Einladungen werden den Elternvertretern/innen mindestens acht Tage vor der Sitzung über die Schüler/innen zugeschickt und an der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht. Das Sekretariat der Schule steht dem/der Vorsitzenden für diese Arbeit zur Seite. 7. Tagesordnung Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten. Zu Beginn der Sitzung können noch weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist und den Antrag einstimmig beschließt. 8. Abstimmung Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der Regel mit Handzeichen. Wenn es sich um Personen handelt, ist geheim abzustimmen. Wenn nicht anders bestimmt, entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 9. Beschlussfähigkeit Die Sitzungen sind beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 1. Sitzungsniederschrift Über die Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche kurz die Diskussions- und Abstimmungsergebnisse festhält. Sie wird vom/von der Vorsitzenden und vom/von der Schriftführer/in unterzeichnet. Die Protokolle werden in der Schuldirektion aufbewahrt und können dort nach den geltenden Bestimmungen eingesehen werden. 11. Gliederung des Elternrates Der Elternrat kann nach eigenem Ermessen auch in Untergruppen arbeiten. Soweit notwendig und sinnvoll kann sich jede Gruppe eine/n Vorsitzende/n wählen. 119

123 1.6.4 Gestaltung der Pflichtquote und des Wahlbereichs Schwerpunkte der Pflichtquote und des Wahlbereichs: Unterstützung und Förderung Kreatives und Musisches Soziales und Ethisches Sport und Spiel Umgang mit Medien Kriterien für die Durchführung der Pflichtquote und des Wahlbereichs GRUNDSCHULE KRITERIEN / VORGANGSWEISE FÜR DIE PFLICHTQUOTE UND DEN WAHLBEREICH Pflichtquote Die Pflichtquote wird im Laufe des Schuljahres in Blöcken, im Rahmen von Aktionstagen oder von Projekten organisiert. Die Aufstellung der Angebote wird außer bei Projekten folgendermaßen verteilt: Grundschule Algund: im Frühjahr vorbereitet und in den ersten Unterrrichtswochen fixiert Grundschule Marling: einige Zeit vor Beginn des jeweiligen Blockes der Pflichtquote Grundschule Partschins: Anmeldung zu Beginn des Schuljahres Grundschule Rabland: in den ersten Unterrichtswochen Die Zuteilung der Schüler/innen zu den jeweiligen Angeboten wird von den jeweiligen Lehrpersonen bzw. von der dafür eingesetzen Arbeitsgruppe auf Schulstellenebene vorgenommen. Eventuell anfallende Spesen (z. B. für Bastelmaterial, Eintritte und Fahrtspesen) kann von den Eltern aufch ein Kostenbeitrag eingehoben werden. Bei Abwesenheit einer Lehrperson kann das Angebot abgeändert werden. Bei kurzfristigen Abwesenheiten einer Lehrperson kann die Gruppe auch aufgeteilt werden. Sollte sich im Laufe des Schuljahres herausstellen, dass auf diese Weise eine Durchführung der Angebote nicht möglich ist, so können die Kriterien vom Lehrerkollegium abgeändert werden. Wahlbereich Das Wahlangebot findet in der Regel am Donnerstagnachmittag statt: in den Grundschulen Algund und Partschins: zwischen 14.3 und 16.3 Uhr in der Grundschule Marling: zwischen 14. und 16.3 Uhr in der Grundschule Rabland: zwischen 14. und 16. Uhr Bei bestimmten Wahlangeboten (z. B. Lehrausgänge) sind zeitliche Abweichungen bzw. eine längere Dauer möglich. Wahlangebote können auch an anderen Wochentagen stattfinden. Die Anmeldung zu den Wahlangeboten erfolgt auf freiwilliger Basis. Für Meldungen im Wahlbereich können mehrere Angebote angegeben werden. An den Grundschulen Marling, Partschins und Rabland melden sich die Schüler/innen zu Beginn des Schuljahres zu Angeboten im Laufe des Schuljahres an. An der Grundschule Algund erfolgt die Anmeldung am Ende des vorherigen Schuljahres. 12

124 Die Zuteilung der Schüler/innen zu den jeweiligen Angeboten wird in Algund, Partschins und Rabland von der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe auf Schulstellenebene vorgenommen. In der Grundschule Marling erfolgen Anmeldung und Zuteilung anlässlich einer Kurs-Börse direkt bei den entsprechenden Lehrpersonen. Bei einer Überzahl von Meldungen bzw. bei zu wenigen Meldungen: Grundschule Algund: Bei einer Überzahl von Meldungen wird das Angebot auf mehrere Lehrpersonen aufgeteilt; bei zu wenigen Anmeldungen kann das Angebot entfallen. Ist ein Kind zu einer Aktivität zugelassen, ist die Teilnahme verpflichtend. Abwesenheiten müssen schriftlich entschuldigt werden (über das Mitteilungs- und Merkheft). Der Anmeldeschein muss zum angeführten Datum beim/bei der Klassenlehrer/in abgegeben werden. Nachmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Für eventuell anfallende Spesen (z. B. für Bastelmaterial, Eintritte und Fahrtspesen) kann von den Eltern auch ein Kostenbeitrag eingehoben werden. Auch im Wahlbereich können die Schüler/innen bei wiederholtem Stören laut geltender Disziplinarordnung ausgeschlossen werden. Bei Abwesenheit einer Lehrperson wird das Angebot abgesagt. Sollte sich im Laufe des Schuljahres herausstellen, dass auf diese Weise eine Durchführung der Wahlangebote nicht möglich ist, so können die Kriterien vom Lehrerkollegium abgeändert werden. MITTELSCHULE KRITERIEN / VORGANGSWEISE FÜR DIE PFLICHTQUOTE UND FÜR DEN WAHLBEREICH Pflichtquote: Angebote an Donnerstagnachmittagen Die Angebote umfassen insgesamt 2 Stunden (24 Unterrichtseinheiten zu 5 Minuten) und finden an zehn Donnerstagen von 14. bis 16.3 Uhr statt. Nach vier Donnerstagen ändert sich die Reihenfolge der angebotenen Fächer. Die Schule setzt für jede Klassenstufe Schwerpunkte. Jeder Schüler/Jede Schülerin einer Klasse besucht die für seine/ihre Klassenstufe erstellten Angebote. in den ersten Klassen: Kommunikations- und Informationstechnologie (KIT), Italienisch und Deutsch, ev. auch Sport. in den zweiten Klassen: Sport, Kunst/Technik und Deutsch. in den dritten Klassen: Englisch, Mathematik, Musik/Tanz. Da fast immer im Team gearbeitet wird, ist es bei bestimmten Angeboten möglich, die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Lernvoraussetzungen innerhalb einer Lerngruppe gezielt zu fördern bzw. bei Schwierigkeiten zu unterstützen. 121

125 Pflichtquote: Projekttage Die Projekttage im Bereich der Pflichtquote umfassen insgesamt 4 Stunden. An drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen werden für die jeweiligen Klassenstufen Schwerpunkte im Bereich der Pflichtquote gesetzt; an diesen drei Unterrichtstagen findet der Unterricht wie üblich von 7.4 bis Uhr statt. Drei weitere Projekttage decken den Schwerpunkt Soziales im Rahmen des Herbst- und des Maiausfluges bzw. den Bereich Sport und Spiel im Rahmen des Sporttages ab (ganztägige Veranstaltungen). Die Planung und Durchführung der didaktischen Tätigkeiten übernimmt für die jeweilige Klassenstufe das zu Beginn des Schuljahres gebildete Lehrer/innenteam. Der/Die von den Teams ernannte Teamleiter/in koordiniert die Planungstätigkeiten, bei Notwendigkeit mit den Teamleitern/innen der anderen zwei Klassenstufen. Es wird in allen drei Klassenstufen zu Rahmenthemen gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe können bei bestimmten Angeboten Lerngruppen zugeteilt werden, wobei Folgendes berücksichtigt wird: - ausgewogenes Verhältnis zwischen Buben und Mädchen in der Lerngruppe - ausgewogenes Verhältnis zwischen den Schülerinnen und Schüler der Züge in den Lerngruppen - Zuteilung der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose oder Funktionsbeschreibung durch das Team 122

126 Wahlbereich Die Angebote finden an der MS Algund an insgesamt 12 Donnerstagen von 14. bis 15.3 Uhr und von 15.3 bis 17. Uhr statt. Ein Angebot umfasst in der Regel vier Einheiten zu 1,5 Stunden. An der MS Partschins finden die Angebote im Wahlbereich an 16 Donnerstagen von 14. bis 16.3 Uhr statt. Ein Angebot dauert in der Regel vier Nachmittage. Bei besonderen Vorhaben (z. B. bei Lehrausgängen) kann von dieser zeitlichen Regelung abgesehen werden. Jeder Schüler/Jede Schülerin erhält zu Beginn des Schuljahres eine Aufstellung der Angebote. Diese können für eine Klassenstufe oder für klassenstufenübergreifende Gruppen (zwei oder drei Klassenstufen) ausgeschrieben werden. Anmeldescheine, die nicht termingerecht abgegeben werden, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Jeder Schüler/Jede Schülerin wird zu Beginn des Schuljahres schriftlich über die Zulassung bzw. Nicht- Zulassung informiert. Die Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben die Zulassungsscheine zur Kenntnisnahme. Jeder Schüler/Jede Schülerin muss die ihm zugeteilten Angebote regelmäßig besuchen. Abwesenheiten müssen bei der jeweiligen Lehrkraft über das Mitteilungs- und Merkheft entschuldigt werden. Für eventuell anfallende Spesen (z. B. für Bastelmaterial, Eintritte, ) kann von den Eltern auch ein Kostenbeitrag eingehoben werden. Sollte sich im Laufe des Schuljahres herausstellen, dass eine Durchführung der Wahlangebote nach obigen Kriterien nicht möglich ist oder große Unzulänglichkeiten mit sich bringt, können diese jederzeit abgeändert bzw. erweitert werden. 123

127 Organisationsabläufe Pflichtquote und Wahlbereich Erstellen des Angebotes der Pflichtquote und des Wahlbereichs der Schulstelle für die Schüler/innen (nach Möglichkeit für das gesamte Schuljahr) Was? Wann? Wer? vor Unterrichtsbeginn im September bzw. gegen Ende des vorhergehenden Schuljahres Weiterleiten (digital) der Angebote der Pflichtquote und des Wahlbereichs der Schulstelle an die Direktion/das Sekretariat (als Teil des Jahresarbeitsplans der Schulstelle) Einreichen des Antrags um Reduzierung der Pflichtquote aufgrund des Besuchs der Musikschule Verteilen der Angebote der Pflichtquote und des Wahlbereichs an die Schüler/innen und deren Eltern mit folgenden Angaben zu den einzelnen Angeboten: - Titel mit kurzer Beschreibung - Zeitraum, Uhrzeiten - Lehrperson/en, die das Angebot begleiten - evtl. Kosten und weitere Besonderheiten (entfällt für die Pflichtquote der Mittelschulen aufgrund des eigenen Konzepts) Pflichtquote: Lehrpersonen teilen Schüler/innen zu den Anbeoten zu Walbereich: Zuteilen aufgrund der Rückmeldung der Schüler/innen bzw. Von deren Eltern und der Kriterien lt. Beschluss des Lehrer/innenkollegiums Mitteilung an die Schüler/innen und deren Eltern über die Zulassung zu den Angeboten der Pflichtquote un des Wahlbereichs mit folgenden Angaben: - Titel des Angebotes - Lehrperson/en, die das Angebot begleiten - Zeitraum, Uhrzeiten - Ort (Raum, Treffpunkt ) Weiterleiten (digital) der Angebote der Pflichtquote und des Wahlbereichs, die effektiv stattfinden an Direktion/Sekretariat, mit folgenden Angaben zu den einzelnen Angeboten: - Titel - Lehrperson/en, die das Angebot begleiten - Zeitraum, Uhrzeiten - Ort (Raum, Treffpunkt ) 124 nach Erstellung der Angebote bzw. lt. Termin im Jahrestätigkeitsplan innerhalb Mitte September (siehe Termin auf Antragsformular) liegt in der Entscheidung der Schulstelle; so planen, dass Zuteilung und Rückmeldung an die Schüler/innen / Familien zeitgerecht erfolgen kann nach Rücklauf der Anmeldescheine bzw. Nach der Wahlfachbörse; Termin dafür wird von der Schulstelle festgelegt nach erfolgter Zuteilung möglichst für das gesamte Schuljahr / oder vor Beginn (möglichst frühzeitig) des jeweiligen Angebotes unmittelbar nach erfolgter Zuteilung der Schüler/innen zu den Angeboten im Beraich der Pflichtquote und des Wahlbereichs Lehrpersonen auf Schulstellenebene Schulleiter/in Eltern/Erziehungsberechtigte Lehrpersonen bzw. Lernberater/innen auf Schulstellenebene Arbeitsgruppe evtl. in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat Schulleiter/in

128 - Liste der zugelassenen Schüler/innen Anlegen des Registers für das jeweilige Angebote der Pflichtquote und des Wahlbereichs Kopieren der Registerseite mit der Bewertung der Schüler/innen und Ablegen dieser Seite in den Klassenratsmappen all jener Schüler/innen, die das Angebot besucht haben. Abgabe des Registers für das Angebot der Pflichtquote und des Wahlangebotes im Sekretariat Eintragen der besuchten Angebote der Pflichtquote und des Wahlbereichs (Titel und Ausmaß der angebotenen Stunden) in die Informationsblätter (1. Semester) bzw. in die Bewertungsbögen (2. Semester) Grundlage dafür bilden die von der Schulstelle abgegebenen Listen mit den zugelassenen Schülern/innen. Eintragen der Bewertung der Angebote der Pflichtquote und des Wahlbereichs am Computer in das Informationsblatt (1. Semester) bzw. in den Bewertungsbogen (2. Semester) für den/die einzelne/n Schüler/in Grundlage für die Eintragungen bilden die Registerseite des Angebots mit der Bewertung (s. Klassenratsmappe). Kontrollieren der eingetragenen Bewertungen und der angebotenen Stunden des Angebots anhand der Registerseite mit Angabe des Angebots un der Bewertung bei Beginn des jeweiligen Angebots der Pflichtquote bzw. des Wahlbereichs unmittelbar nach Abschluss des Angebots der Pflichtquote bzw. des Wahlangebotes; (Ausnahme: vor den Bewertungskonferenzen; siehe eigene Mitteilung) bis spätestens zwei Wochen vor der Bewertungskonferenz bis spätestens zur Bewertungskonferenz bei der Bewertungskonferenz Lehrpersonen, die das jeweilige Wahlpflicht- und Wahlangebot bestreiten Sekretariat in der MS: Klassenvorstand und Schriftführer/in in der GS: zwei Lehrpersonen des Klassenrates; in Algund: Italienisch- und Religionslehrkraft jeweils ein Mitglied des Klassenrates 125

129 1.6.5 Inklusion In den Klassen wird eine zunehmend größer werdende Heterogenität (Leistungsmöglichkeiten, Herkunft, Bildungsfreundlichkeit des Elternhauses ) erfahren. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert (Gesetz 17/21). Ein situationsgerechter Umgang mit dieser Vielfalt ist eine große Herausforderung für unsere Schule. Die Schule achtet darauf, dass jede Schülerin / jeder Schüler in seiner/ihrer Individualität akzeptiert wird, die Möglichkeit hat, sich gleichberechtigt an allen schulischen Prozessen zu beteiligen unabhängig von seinen/ihren individuellen Fähigkeiten, seiner/ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, seines/ihres Geschlechtes das Recht auf Personalisierung des Lernens hat. Dementsprechend richtet die Schule ihr besonderes Augenmerk auf alle Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bildungsbedürfnissen aufgrund von sozialer / kultureller Benachteiligung Lern- /Entwicklungsstörungen Schwierigkeiten aufgrund fehlender / mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache bzw. der Zweitsprache Frühförderung: In der Unterstufe der Grundschule beobachten die Lehrpersonen gezielt die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben, um Kompetenzen und/oder mögliche Schwierigkeiten in den genannten Bereichen frühzeitig zu erkennen und diese durch gezielte pädagogischdidaktische Fördermaßnahmen aufzufangen Auch im Bereich Migration trägt die Schule den derzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung. Für die schulische und soziale Integration bzw. Inklusion der Schüler/innen mit Migrationshintergrund werden interne Ressourcen verwendet, und es wird auch die Unterstützung des Sprachenzentrums in Anspruch genommen. Arbeitsbereiche im Zusammenhang mit Inklusion Aufgaben des/der Beauftragten für den Bereich Inklusion: Einberufung und Leitung der Arbeitsgruppe Integration (= Untergruppe der Arbeitsgruppe Inklusion) Mitarbeit bei der Aktualisierung des Schulprogramms Koordinierung der Termine für IBP- und FEP-Sitzungen sowie Übertrittsgespräche (GS-MS, MS-OS) und Einberufung der entsprechenden Sitzungen Unterstützung der Lehrpersonen beim Erstellen der Anträge an die Dienste des Sanitätsbetriebes um Abklärung der Schwierigkeiten von Kindern sowie beim Ausarbeiten von IBP und FEP Planung von stufenübergreifenden Tätigkeiten und Treffen im Bereich Integration Leitung und Koordinierung der Arbeitsgruppe Integration auf Sprengelebene (Integrationslehrerinnen / Mitarbeiter/innen für Integration) Rollenverständnis reflektieren und Berufsbild repräsentieren Fortbildung im Bereich Integration in Zusammenarbeit mit der AG Fortbildung Koordinierung der Auswahl / des Ankaufs spezifischer Lehrmittel und Materialien 126

130 Aufgaben der Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Erstellung der Individuellen Bildungspläne und Funktionalen Entwicklungsprofile (in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Klassenrat) Anfangsunterricht für neu Eingeschriebene gezielte Sprachförderung für leicht Fortgeschrittene Arbeit außerhalb des Unterrichts im territorialen Netzwerk (Nachmittagsunterricht, Sommersprachkurse) Aufgaben der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters für Integration: Erstellung der Individuellen Bildungspläne in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Klassenrat und der Integrationslehrkraft Förderung der persönlichen und sozialen Autonomie der zugewiesenen Schüler/innen Planung und Umsetzung inklusiver Maßnahmen nach Absprache mit Fachlehrpersonen, der Integrationslehrperson und anderen Fachkräften. Mitwirkung an der Planung inklusiven Unterrichts und Unterstützung der Schüler/innen bei den Anforderungen des täglichen Lebens Kontakt mit Eltern, Fachkräften, Lehrpersonen und anderen am Bildungs- und Förderprozess beteiligten Personen Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der zugewiesenen Schüler/innen Einbringen von Beobachtungen in Bezug auf die Bewertung Beratende Funktion (ohne Stimmrecht) in den Mitbestimmungsgremien Aufgaben des interkulturellen Mediators / der interkulturellen Mediatorin: Begleitung der Schüler/innen und deren Familien in der ersten Phase der Orientierung Beratung in Bezug auf Kultur, Religion, Tradition, Sprachen, Schulsystem usw. Übersetzung wichtiger Mitteilungen und Informationen, auch bei Elternabenden und Sprechstunden Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen bei interkulturellen Projekten Aufgaben der Direktion im Zusammenhang mit Schülern/innen mit Beeinträchtigung bzw. Schülern/innen mit Migrationshintergrund: Ernennung eines Beauftragten/einer Beauftragten für den Bereich Inklusion rechtzeitiges Setzen all jener Maßnahmen, die die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin mit Beeinträchtigung bzw. eines/einer Schülers/in mit Migrationshintergrund in die Schule erleichtern, wie gezielter Einsatz eigener Ressourcen sowie Einbezug interner / externer personeller Ressourcen im Rahmen eigener Haushaltsmittel: Ansuchen um zusätzliche Maßnahmen an die dafür zuständigen Ämter Meldung der Schüler/innen mit schwerwiegenden psycho-sozialen Risikofaktoren an die Sozialdienste / an die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht 127

131 Inklusion Richtlinien für SchülerInnen mit Dokumentation Zuständigkeiten für SchülerInnen mit Dokumentation Alle Lehrpersonen einer Klasse sind für alle SchülerInnen der Klasse gleichermaßen zuständig und verantwortlich. Die Integrationslehrkraft ist der gesamten Klasse zugewiesen. Die Integrationslehrkraft und/oder der Klassenvorstand sind Hauptansprechpartner/innen für die jeweilige Klasse für die Beauftragten für Inklusion. Umgang mit sensiblen Daten im Zusammenhang mit Dokumenten für Schüler/innen laut Gesetz 17 und laut Gesetz 14. Alle Unterlagen für die Schüler/innen mit Dokumentation werden im Tresorschrank im Sekretariat der Mittelschule Algund verwahrt. Nach Eintreffen eines neuen Dokumentes vom Psychologischen Dienst in der Schule wird die betreffende Integrationslehrperson bzw. der Klassenvorstand mittels entsprechenden Vordruck schriftlich darüber informiert. Diese informieren dann ihrerseits den Klassenrat darüber. Lehrpersonen und Mitarbeiter für Integration können im Sekretariat jederzeit in die Unterlagen für die Schüler Einsicht nehmen, für die sie zuständig sind. Die genannten Dokumente dürfen nicht mitgenommen und nicht kopiert werden. Abschlussprüfung in der 3. Klasse Mittelschule Die Integrationslehrpersonen füllen den Teil des Abschlussberichtes des Klassenrates aus, für den sie zuständig sind. Hierbei müssen alle SchülerInnen, sei es Schüler mit Maßnahmen laut Gesetz 14/1992 wie SchülerInnen mit Maßnahmen laut Gesetz 17, aufgelistet werden und die möglichen bzw. erlaubten Maßnahmen klar beschrieben werden. SchülerInnen mit Maßnahmen laut Gesetz 14/1992 können eine zieldifferente Arbeit erhalten. Alle SchülerInnen mit Maßnahmen laut Gesetz 17 müssen die Prüfungsarbeit der Klasse schreiben, jedoch darf/kann die Arbeit individuell angepasst werden. Die Individualisierungsmaßnahmen müssen mit dem Maßnahmenkatalog übereinstimmen - immer unter Berücksichtigung der Diagnose. Innerhalb Mai (s. Jahrestätigkeitsplan) stehen die Prüfungsarbeiten im Sekretariat zur Verfügung, damit die Integrationslehrpersonen bzw. Fachlehrpersonen die Arbeiten den jeweiligen Schülern/Innen individuell anpassen. Schüler mit Maßnahmen laut Gesetz 14/1992 Ausarbeitung Individueller Bildungsplan (IBP) und FEP (Funktionelles Entwicklungsprofil) Für alle Schüler mit Maßnahmen laut Gesetz 14 muss jährlich ein IBP ausgearbeitet werden. Ein FEP muss für die Schüler der 5. Klasse Grundschule und 3. Klasse Mittelschule verfasst werden. Die zuständige Integrationslehrperson bereitet das erforderliche Dokument in Absprache und mit Hilfe des gesamten Klassenrates vor. Für die Erstellung der genannten Dokumente dürfen ausschließlich die aktuellen Vordrucke verwendet werden. Bei der Abfassung der genannten Dokumente muss auf inhaltliche Richtigkeit und sprachliche Korrektheit geachtet werden. Die genannten Dokumente müssen von allen Lehrpersonen des Klassenrates (wenn vorhanden, auch vom Mitarbeiter für Integration) unterschrieben werden. 128

132 Sitzungen bei Maßnahmen laut Gesetz 14/1992 IBP- und FEP-Sitzungen müssen für Schüler/innen mit Maßnahmen laut Gesetz 14/1992 stattfinden. Für eine IBP- bzw. FEP-Sitzung müssen mindestens 3 Minuten vorgesehen werden. In der Grundschule darf hierfür nicht die kollegiale Planungszeit am Dienstag verwendet werden. Die Termine zur Besprechung der IBPs müssen bis des jeweiligen Schuljahres der Koordinatorin für Inklusion mittels gemeldet werden. Die Termine zur FEP-Sitzung sind bis Anfang Februar mitzuteilen. Außerdem muss bis 15. Oktober (IBP-Sitzung) bzw. bis Anfang Februar (FEP-Sitzung) die Integrationslehrkraft der Koordinatorin für Inklusion mitteilen, ob die Anwesenheit der Psychologin oder einer anderen außerschulischen Fachkraft (z.b. bei Schülern mit Hörschäden) erforderlich/erwünscht ist. Folgende Lehrpersonen sind bei einer IBP- bzw. FEP-Sitzung anwesend: Eltern/Erziehungsberechtigte, Integrationslehrperson, Mitarbeiter für Integration (wenn zugewiesen), zwei weitere Lehrpersonen des Klassenrates (Klassenlehrer/in und weitere Lehrkraft), bei Bedarf Psychologe oder weiteres Fachpersonal. In der Mittelschule werden bei der Klassenratssitzung vor Unterrichtsbeginn die Lehrpersonen festgelegt. Die IBP- bzw. FEP-Sitzung wird von der jeweiligen Integrationslehrperson geleitet bzw. moderiert. Das vorbereitete Dokument wird zum Mitlesen bei der Sitzung als Kopie verteilt oder mittels Beamer an die Wand projiziert. Über die Sitzung bzw. über die Besprechung des IBP und über die FEP-Sitzung muss ein Protokoll (s. Vordruck) abgefasst werden; dieses Protokoll und das IBP werden bis Ende November im Sekretariat abgegeben bzw. das Protokoll des FEPs und das FEP müssen bis 1. März im Sekretariat abgegeben werden. Eine Kopie davon wird - nachdem der Direktor der Schule unterschrieben hat - vom Integrationslehrer in die Klassenratsmappe abgelegt. Schüler mit Maßnahmen laut Gesetz 17 Ausarbeitung Maßnahmenkatalog und Abschlussbericht für Schüler laut Gesetz 17 Für alle Schüler mit Maßnahmen laut Gesetz 17 muss während der Sitzung zur Ausgangslage vom gesamten Klassenrat ein Maßnahmenkatalog ausgefüllt werden. Die zuständige Integrationslehrperson füllt vor der Sitzung zur Ausgangslage das erforderliche Dokument mit den Daten des Schülers/der Schülerin aus. Wenn einer Klasse kein Integrationslehrer zugewiesen ist, übernimmt der Klassenvorstand oder die Fachlehrperson diese Aufgabe. Während der Sitzung wird der Maßnahmenkatalog eventuell mittels Beamer an die Wand projeziert, damit die zutreffenden Maßnahmen angekreuzt werden können. Der gesamte Klassenrat unterschreibt das Dokument auf dem eigens dafür vorgesehenen Vordruck. Das Gespräch mit den Eltern findet nach der Sitzung zur Ausgangslage statt. Ein Abschlussbericht muss für die Schüler der 5. Klasse Grundschule und 3. Klasse Mittelschule innerhalb Mai verfasst werden. Sitzungen bei Maßnahmen laut Gesetz 17 Die Integrationslehrperson bespricht den Maßnahmenkatalog mit den Eltern/Erziehungsberechtigten anlässlich des 1. Elternsprechnachmittages oder in einer privaten Sprechstunde innerhalb November. Wenn einer Klasse kein Integrationslehrer zugewiesen ist, übernimmt der Klassenvorstand oder die Fachlehrperson diese Aufgabe. Das vorbereitete Dokument wird zum Mitlesen beim Treffen mit den Eltern als Kopie verteilt. Die Integrationslehrkraft übergibt den Maßnahmenkatalog samt Anlage nach der Sitzung mit den Eltern der zuständigen Sekretärin für Integration. 129

133 Nachdem der Direktor den Maßnahmenkatalog unterschrieben hat, muss die zuständige Lehrperson eine Kopie in die Klassenratsmappe abgelegen. Der Abschlussbericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges muss innerhalb Mai und frühestens beim 2. Elternsprechtag mit den Eltern besprochen werden. Der Abschlussbericht muss im Sekretariat abgegeben werden. Dort wid er protkolliert und wir andschließend in der Klassenratsmappe abgelegt. Zuständigkeiten Terminplanung: Wann? Was? Wer? innerhalb Juni Beantragung der Kontrolluntersuchungen für Schüler/innen mit Dokumentation mit Übertritt im folgenden Schuljahr, d.h. Schüler/innen der 5. Klassen der GS und der 3. Klassen der MS des folgenden Schuljahres Direktion in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat vor Unterrichtsbeginn (vor den Klassenratsitzungen in der MS) bei der Klassenratsitzungen vor Unterrichtsbeginn (MS) bis Mitte Oktober ab 2. Oktober ab 2. Oktober Vor den Klassenratsitzungen zur Erstellung der Ausgangslage Ab Klassenratsitzung Ausgangslage bis 15. Dezember Besprechung der Schüler/innen mit Dokumentation der 1. Klassen der Mittelschulen des laufenden Schuljahres Festlegen der zwei Lehrpersonen (in der Regel der Klassenlehrer und eine weitere Lehrperson) pro Klasse bzw. pro Schüler/in mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992, die außer der Integrationslehrperson und evtl. dem/der Mitarbeiter/in für Integration an den IBP- und FEP-Sitzungen in Vertretung für den Klassenrat teilnehmen Planung der Termine für die IBP-Sitzungen für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992 Meldung, ob bzw. bei welchen Schülern/innen bei der IBP-Sitzung die Anwesenheit der Psychologin oder einer anderen außerschulischen Fachkraft erforderlich / erwünscht ist Bekanntgabe aller Termine für die IBP-Sitzungen für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992 mit Übersichtstabelle an den Psychologischen Dienst (zur Kenntnis!) Vorbereitung und Versendung der Einladungen zu den IBP- Sitzungen für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992: - an die jeweiligen Eltern / Erziehungsberechtigten - bei Bedarf an die Psychologin bzw. andere außerschulische Fachkräfte - an die zuständigen Lehrpersonen und evtl. den/die Mitarbeiter/in für Integration Erstellung der IBP / Maßnahmenkataloges für Schüler/innen mit Anrecht auf Maßnahmen lt. Ges. 17/21 (digital MS) Die Integrationslehrperson füllt den Maßnahmenkatalog digital mit den Daten des Schülers und den Namen des Klassenrates vor den KR-Sitzungen aus. Besprechung des IBP / Maßnahmenkataloges mit den Eltern für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 17/21 (im Rahmen der Elternsprechnachmittage, der privaten Sprechstunden) Abgabe des Maßnahmenkatalogs im Sekretariat (MS: auch digital). Nachdem der Direktor unterschrieben hat, wird das Original im Tresor aufbewahrt, die Sekretärin macht eine Ko-pie für die Klassenratsmappe und übergibt dies der zustän-digen Lehrperson. 13 Integrationslehrper-sonen und Mitarbeiter/innen für Integration, bzw. Klassenlehrpersonen - der 5. Klassen der GS des Vorjahres und - der 1. Klassen der MS des laufenden Schuljahres Klassenräte der MS von integrierenden Klassen Beauftragte für den Bereich Inklusion Integrations-lehrpersonen Sekretariat (Erika) Beauftragte für den Bereich Inklusion in Zusammenarbeit mit Sekretariat (Erika) Integrationslehrper-sonen Klassenrat Integrationslehrkraft, evtl. Klassenvorstand

134 Versendung des Maßnahmenkataloges an die Eltern bis Ende November Durchführung der IBP-Sitzung (für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992) und Abgabe der IBPs und des Protokolles (welches vom Sekretariat protokolliert werden muss) in Papierform im Sekretariat. Nachdem der Direktor unterschrieben hat, macht die Sekretärin die Kopien für die Lehrpersonen. Versendung der IBPs an die Eltern / Erziehungsberechtigten) Ablage der Kopie des IBPs und des Protokolles zur IBP Sitzung in der Klassenratsmappe; bis Mitte Februar Planung aller Termine für die FEP-Sitzungen für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992: bei Bedarf in Absprache mit der zuständigen Psychologin bzw. anderen außerschulischen Fachkräften (z. B. Frau Klaudia Rinner bei Schülern/innen mit Hörschäden) bis 2. Februar Bekanntgabe aller Termine für die FEP-Sitzungen mit Übersichtstabelle an den Psychologischen Dienst (zur Kenntnis!) bis 1. März Briefe an die Eltern für die Schüler/innen lt. Ges. 17/21 die im kommenden Schuljahr einen Schulübertritt haben. Betrifft alle Schüler der 3. Klasse MS; in der 5. Klasse GS nur jene, welche einen Schulwechsel beantragt haben. spätestens 1 Tage Vorbereitung und Versendung der Einladungen zu den FEPvor dem Termin für Sitzungen: die FEP-Sitzung - an die jeweiligen Eltern / Erziehungsberechtigten bei Bedarf an die Psychologin bzw. andere außerschulische Fachkräfte - an die zuständigen Lehrpersonen und evtl. den/die Mitarbeiter/in für Integration bis Mitte März (Ges. 14/1992) bis Ende Mai für die Bewertungskonferenz Durchführung und Abgabe der FEPs und der Niederschrift (muss ihm Sekretariat protokolliert werden) im Sekretariat in Papierform für alle Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/ der 5. Klassen der GS und - der 3. Klassen der MS Nachdem der Direktor unterschrieben hat, macht die Sekretärin die Kopien für die Lehrpersonen. Ablage der Kopie des FEPs und der Niederschrift zur FEP-Sitzung in der Klassenratsmappe; Versendung der FEPs: - an die jeweiligen Eltern / Erziehungsberechtigten - an den Psychologischen Dienst - an das Schulamt Erstellung der Abschlussberichte für Schüler/innen mit Anrecht auf Maßnahmen lt. Ges. 17/21 Besprechung der Abschlussberichte im Rahmen des 2. Elternsprechtages, spätestens bis Ende Mai Abgabe des Abschlussberichtes im Sekretariat Bei Abänderungen des IBP-Maßnahmenkataloges im Laufe des Schuljahres muss die letze Verson abgegeben werden. Dachdem der Direktor unterschrieben hat, macht die Sekretärin die Kopien für die Lehrpersonen. Ablage der Kopie des Abschlussberichtes in der Klassenratsmape Vorbereitung des Abschlussberichtes des Klassenrates für die 3. Klassen der MS (mit Anträgen um differenzierte Arbeiten / Hilfsmittel für Schüler/innen mit FD, kb 17 aufgrund des IBPs) 131 Sekretariat (Erika) Integrations-lehrpersonen, evtl. Klassenvorstand Sekretariat (Erika) Sekretariat (Erika) Integrations-lehrpersonen, evtl. Klassenvorstand Beauftragte für den Bereich Inklusion Integrationslehrperso-nen der 5. Kl. GS und der 3. Kl. MS Sekretariat (Erika) Sekretariat (Erika) Beauftragte für den Bereich Inklusion in Zusammenarbeit mit Sekretariat Integrations-lehrpersonen, evtl. Klassenvorstand Sekretariat (Erika) Sekretariat (Erika) Integrations-lehrpersonen, evtl. Klassenvorstand Sekretariat (Erika) Integrations-lehrpersonen der 3. Klassen der MS

135 Inklusion Kriterien und Vorgehensweise bei der Aufnahme von Schülern/innen mit Migrationshintergrund Die Eingliederung von Schülern/innen unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Sprachen ist nicht Aufgabe einzelner Lehrpersonen, sondern ist gemeinsames Anliegen aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Dementsprechend werden die dafür notwendigen Maßnahmen gemeinsam geplant, organisiert und durchgeführt. Einschreibung während des gesamten Schuljahres im Sekretariat Ablauf grundsätzlich wie bei Schülern/innen mit italienischer Staatsbürgerschaft Dokumente können auch nachgereicht werden EU- Bürger/innen haben das Recht, Selbsterklärungen abzugeben, Nicht-EU-Bürger/innen nur für Gegebenheiten, die von der italienischen Behörde bescheinigt werden Einschreibeformular wird evtl. mitgegeben Das Landesgesetz Nr. 5/28 und der Beschluss der Landesregierung vom , Nr sehen neue Bestimmungen für die Einschreibung bei einem Anteil von mehr als 3 % von Schülern/innen mit Migrationshintergrund vor. Im Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 4/29 sind die entsprechenden Kriterien und Vorgangsweisen festgehalten. Die Anträge um Einschreibung sind in jedem Fall entgegenzunehmen. Klassenzuweisung Die Schulführungskraft weist die Schüler/innen nach folgenden Kriterien der Klasse zu: aufgrund der Schulzeugnisse oder der elterlichen Informationen zur Schullaufbahn aufgrund des Alters: Bei EU- Bürgern/innen gilt das Kontinuitätsprinzip, bei Nicht EU-Bürgern/innen das Prinzip des Lebensalters, höchstens um eine Klasse zurückgestuft aufgrund der Klassengröße aufgrund der Komplexität der Klassensituation Dem Klassenrat wird genügend Zeit eingeräumt, um die Situation genau abzuklären und die Klasse vorzubereiten. Maßnahmen Der Schuldirektor bzw. der Direktorstellvertreter holen die erforderlichen Informationen bei den Eltern / Erziehungsberechtigten ein, klären organisatorische Fragen und geben alle verfügbaren Informationen an den Klassenrat der betreffenden Klasse weiter (mündlich oder / und durch ein Infoblatt): Schulbiografie Zeugnisse Sprachbiografie der Schüler/innen und der Eltern Erstsprache, Sprache des Herkunftslandes Teilnahme am Religionsunterricht / Religionsbefreiung Schulausspeisung (Absprache auch mit der Gemeinde) Schüler/innentransport Klassenzuweisung Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum Zusammenarbeit mit dem/der Mediator/in Planung des Sprachunterrichtes durch die Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 132

136 Inklusion Kriterien für den Einsatz der internen und externen Ressourcen bei der Eingliederung von Schülern/innen mit Migrationshintergrund Die Eingliederung von Schülern/innen mit Migrationshintergrund erfordert den optimalen Einsatz aller dafür verfügbaren schulinternen Ressourcen sowie die Kooperation mit externen Einrichtungen, wie Schulamt, Sprachenzentrum, Gemeinde, Sozialdienst und Psychologischer Dienst. Als notwendige Voraussetzungen gelten Offenheit, Verständnis, Flexibilität und Geduld vonseiten aller am Eingliederungsprozess beteiligten Personen. Für eine gute schulische Integration der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist das Erlernen der Unterrichts- und Landessprachen von grundlegender Bedeutung. Dies erfolgt durch das Erlernen der Sprache in der Klassengemeinschaft unter Gleichaltrigen und durch gezielte Sprachfördermaßen. Nach Möglichkeit werden dabei die Angebote des Sprachenzentrums in Anspruch genommen, u. zw. während des Schuljahres und in den Sommermonaten. Bei diesen handelt es sich um schulische Veranstaltungen zur Erweiterung des Bildungsangebots im Sinne von Art. 1 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2, Nr. 12. Einsatz interner Ressourcen: Die Schulführungskraft sorgt für die zielführende Nutzung der bereits an der Schule vorhandenen Ressourcen durch: Mitbetreuung durch den/die Teamlehrer/in Mitbetreuung durch den/die Integrationslehrer/in Abänderung des Stundenplanes (falls organisatorisch möglich, bei Einschreibungen im Laufe des Schuljahres) Leistung von Überstunden im Rahmen des verfügbaren Kontingentes sowohl während als auch außerhalb der Unterrichtszeit Bereitstellung von Geldmitteln aus dem Schulhaushalt für die Ausstattung mit zusätzlichen Lehr- und Lernmitteln sowie mit Fachliteratur für die Bibliothek schulinterne Fortbildungsangebote Der Klassenrat erstellt aufgrund der Ausgangslage in den verschiedenen Fächern den Individuellen Bildungsplan (IBP) und vereinbart die Maßnahmen zur Umsetzung der Lernziele. Vorrangig sind zu Beginn die soziale Eingliederung und das Erlernen des Wortschatzes für den täglichen Umgang mit den Mitschülern/innen. Diesen Zielen entsprechend wird darauf geachtet, dass die Kinder am Sport-, Kunst-, Technik- und Musikunterricht im Klassenverband teilnehmen und in Aktivitäten an der Schule eingebunden werden. Die Sprachförderung außerhalb der Klasse, sowohl einzeln als auch in Kleingruppen, erfolgt hingegen nach Möglichkeit während des Mathematik-, Sach- und Sprachunterrichtes. Das gemeinsame Arbeiten in der Klasse wird durch Differenzierungsmaßnahmen, vielfältige offene Lernformen sowie der Einsatz von Anschauungsmaterialien ermöglicht. 133

137 Einsatz externer Ressourcen: Neu aufgenommene Schüler/innen benötigen eine verstärkte Unterstützung beim Erwerb der Unterrichtssprache. In diesem Fall beantragt die Schulführungskraft beim Sprachenzentrum bzw. beim Schulamt weitere Lehrkräfte zur Sprachförderung. Sprachkurse im Netzwerk werden bei zehn Teilnehmern/innen aktiviert. Stammen die Schüler/innen aus einem anderen Kulturkreis, so kommen in der ersten Phase / bei Bedarf auch Interkulturelle Mediatoren/innen zum Einsatz. Vor Unterrichtsbeginn im September organisieren die Sprachenzentren Sprachkurse auf mehreren Niveaustufen, jeweils im Ausmaß von 2 Unterrichtsstunden. Ausschreibung und verbindliche Anmeldung erfolgen in der Regel Anfang Mai über die Schule. Mensabesuch sowie Teilnahme an Freizeitaktivitäten im Dorf (Sportangebote, Ferienwochen usw.) werden in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und/oder mit den verschiedenen Vereinen geregelt. In finanziellen oder sozialen Notsituationen wird der Kontakt mit dem Sozialdienst aufgenommen, der dafür zuständig ist, für die Kinder das Lebensminimum zu garantieren sowie ihr soziales Umfeld im Auge zu behalten und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Bei besonderen Auffälligkeiten im Lern- oder Sozialverhalten beantragt der Klassenrat eine Abklärung beim Psychologischen Dienst. 134

138 Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Arbeitszeitregelung im SSP Algund Die DaZ-Lehrpersonen (Sprachenlehrperson für Schüler/innen mit Migrationshintergrund) ist Teil des Klassenrates, d.h. sie ist mitverantwortlich für die Planung und Durchführung von Lerninhalten bzw. für die Erreichung der gesetzten Kompetenzen der Schüler/innen. Deswegen ist ein Austausch mit den Mitgliedern des Klassenrates über das Erreichen der gesetzten persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen erforderlich. Da aber DaZ-Lehrpersonen häufig einen Auftrag in drei und mehr Schulen haben und in einzelnen Schulen oft auch noch Schüler/innen aus mehreren Klassen unterrichten, können sie zwangsläufig nicht an allen Klassenratssitzungen teilnehmen. Die Anwesenheit der DaZ-Lehrperson bei Klassenratssitzungen hängt dementsprechend auch vom Auftrag in verschiedenen Schulen ab, in denen die Lehrkraft unterrichtet. Wenn die Anzahl der vorgesehenen Klassenratssitzungen überschaubar bleibt, dann nimmt die DaZ- Lehrperson an den Sitzungen des Klassenrates teil, besonders an denen, in denen die Planung der Unterrichtstätigkeit und die Schülerbesprechung im Vordergrund stehen. Die Einschätzung der Überschaubarkeit ist mit der Schulführungskraft im Vorfeld abzuklären. Für die Bewertungskonferenz ist die DaZ-Lehrperson allerdings nicht Teil des Klassenrates und nimmt an dieser nicht teil. (Beschluss der Landesregierung vom Nr Art. 6, Absatz 3 und Art. 13, Absatz 3) Sie ist aber verpflichtet, dem Klassenrat im Vorfeld Hinweise für die Bewertung der Schüler/innen mit Migrationshintergrund zu geben. Die Planungssitzungen, in denen ein Austausch mit Mitgliedern des Klassenrates über die Schüler/innen erfolgt, sowie die notwendigen Kontakte mit Eltern bzw. Fachkräften auch außerhalb der Schule sind Teil des Lehr-Auftrages und werden im Rahmen der 22 Stunden geleistet. 135

139 Mitarbeiter/innen für Integration: Regelung im SSP Algund Die nachstehende Regelung orientiert sich an folgenden Prinzipien: Einhaltung der gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen Teilhabe der Mitarbeiter/innen am Schulbetrieb Vorrang der Arbeit am Kind Verbindlichkeit und Klarheit für alle Beteiligten Eigenverantwortung und Transparenz bei der Planung der Verwaltungsstunden 1. Teilnahme an Sitzungen des Lehrer/innen-Kollegiums (GS + MS) Eröffnungskonferenz: Pflicht Teilnahme an anderen Plenarsitzungen nur bei ausdrücklicher Einladung, aber: Verpflichtung, die Protokolle zu lesen. 2. Grundschule Teilnahme an den Übertrittsgesprächen (für die zugewiesenen SuS) Ausgangslage: Mitarbeit bei der Erstellung des Dokuments für die zugewiesenen SuS Mitarbeit bei der Erstellung von IBP und FEP (für die zugewiesenen SuS), Teilnahme an der Sitzung mit den Eltern Überprüfung der Erziehungstätigkeit im Klassenrat: Teilnahme nach Bedarf und in Absprache mit Klassenlehrer/in bzw. Koordinator/in für Inklusion Bewertungskonferenzen: Teilnahme verpflichtend (Beschluss der Landesregierung vom , Nr. 2485, Art. 6, Abs. 3) 3. Mittelschule Teilnahme an den Übertrittsgesprächen (für die zugewiesenen SuS) Ausgangslage: Anwesenheitspflicht Mitarbeit bei der Erstellung von IBP und FEP (für die zugewiesenen SuS), Teilnahme an der Sitzung mit den Eltern Besprechung der Situation von einzelnen SuS im Klassenrat: Teilnahme nach Bedarf und in Absprache mit Klassenlehrer/in bzw. Koordinator/in für Inklusion Bewertungskonferenzen: Teilnahme verpflichtend (Beschluss der Landesregierung vom , Nr. 2485, Art. 13, Abs. 3) Abschlussprüfungen (evtl. Eignungsprüfungen): Teilnahme (Begleitung/Betreuung der SuS) verpflichtend während der schriftlichen und mündlichen Prüfungen 4. Allgemein Verpflichtung, den Jahresarbeitsplan der Klasse zu lesen/zu kennen/mitzutragen Schulhauskonferenzen: Teilnahme nur bei relevanten Tagesordnungspunkten nach Absprache mit Schulstellenleiter/in Pädagogischer Tag: Teilnahme verpflichtend (Fortbildung) Aufräumarbeiten zu Schulende: Aufräumen der Lehrmittel der eigenen SuS; eventuell Rückgabe derselben, sofern sie ausgeliehen wurden. Bei Interesse/Bedarf: Teilnahme an allen Sitzungen möglich/erwünscht 136

140 1.6.6 Zusammenarbeit Schule - Elternhaus Formen der Zusammenarbeit Persönliche Sprechstunden Die Lehrkräfte bieten den Eltern wöchentlich eine Sprechstunde an (siehe Terminplan der wöchentlichen Sprechstunden). Die Planung dieser Stunden erfolgt so, dass die Eltern möglichst viele Lehrpersonen an einem Tag in der Schule zu einer Aussprache antreffen. In dringenden Fällen sind die Lehrkräfte auch zu einer zusätzlichen Aussprache bereit. Elternsprechnachmittage Allgemeine Elternsprechnachmittage finden an folgenden Terminen statt: Ein weiterer Sprechnachmittag findet an den Mittelschulen nach Ablauf des 1. Semesters für Schüler/innen mit auffallenden Lernrückständen statt: Lernberatung siehe dazu: Lernberatung Elternversammlungen Folgende Elternversammlungen sind fest eingeplant: - für die 1. Klassen der Grundschulen vor Unterrichtsbeginn - für alle Klassen am Beginn des Schuljahres zur Vorstellung des Jahresarbeitsplanes des Klassenrates Weitere Elternversammlungen werden bei Bedarf / auf Wunsch der Eltern einberufen. Zusammenkünfte in den Klassenräten Jährlich sind zwei Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen fest eingeplant. An der Mittelschule können alle Eltern der Klasse an den genannten Sitzungen teilnehmen. Elternbrief des Schuldirektors Der Schuldirektor bzw. der/die Schulleiter/in gibt den Eltern bei Bedarf durch einen Elternbrief ( Elterninfo ) Informationen zum Schulgeschehen im Allgemeinen und zu aktuellen Fragen im Besonderen. Schriftliche Mitteilungen an die Eltern Der Klassenvorstand lässt in besonderen Situationen und auf Beschluss des Klassenrates den Eltern eine schriftliche Mitteilung zukommen. Es ist auch möglich, dass Fachlehrkräfte ohne Absprache mit den Klassenratsmitgliedern Mitteilungen an Eltern richten. Im Falle einer Eintragung ins Klassenregister schickt die jeweilige Lehrkraft eine amtliche Mitteilung an die Eltern. Elternfortbildung Die Schule finanziert Vorhaben zu Elternfortbildungen, die sich auf die Schulentwicklung beziehen. Die Organisation und Auswahl der Themen dieser Fortbildungen liegen in der Autonomie des Elternrates. Die Schule gibt Hilfestellung bei der Organisation, wenn dies vom Elternrat gewünscht wird. Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen Eltern sind in folgenden Gremien vertreten: Schulrat, Klassenrat, Elternrat, Schlichtungskommission Eltern als Experten / als Mitwirkende bei Projekten bzw. besonderen Aktivitäten der Schule Eltern verfügen oft über umfangreiche Kompetenzen, sodass sie wertvolle Beiträge für schulisches Lernen leisten können. Die Schule nutzt diese kostbare Ressource und bindet Eltern fallweise als Experten in den Unterricht ein oder organisiert deren Mitarbeit bei Projekten oder besonderen Aktivitäten der Schule. 137

141 1.6.7 Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen Kontinuität in der Bildungs- und Erziehungsarbeit Um das Recht der Schüler/innen auf eine Kontinuität der Erziehung zu gewährleisten, werden schulstufenübergreifende Aktivitäten organisiert. Übertritt Kindergarten Grundschule Schulstelle GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland Schulstelle MS Algund und MS Partschins Kontakte / Maßnahmen Aussprache mit den Pädagogischen Fachkräften des deutschen und italienischen Kindergartens von Algund sowie des Kindergartens Forst Die Erstklässler besuchen den Kindergarten Algund zum gemeinsamen Spielen. Die Schüler aus Forst besuchen den Kindergarten Forst. Die Kindergartenkinder, die im kommenden Schuljahr einschulen werden, nehmen an einer Turnstunde der 1. Klassen teil (in Gruppen). Treffen der Erstklässler und der einzuschulenden Kinder von Algund und Forst. Gemeinsames Sportfest im Kindergarten Algund Die Kindergartenkinder, die im kommenden Schuljahr einschulen werden, besuchen die 1. Klasse (in Gruppen). Die Schule tauscht sich mit den Pädagogischen Fachkräften des Kindergartens aus. Ein Vorschlag für die Klassenbildung für das kommende Schuljahr wird ausgearbeitet. Die Schule lädt evtl. die Kindergartenkinder, die im kommenden Schuljahr einschulen werden, zu verschiedenen Vorstellungen ein, z. B. Buchstabenfest, Generalprobe für Aufführung im Seniorenheim Die Erstklässler besuchen den Kindergarten Marling zum gemeinsamen Spielen Die Kindergartenkinder, im kommenden Schuljahr einschulen werden, nehmen an einer Turnstunde der 1. Klassen teil (in Gruppen) Frühlingsfest im Kindergarten Die Erstklässler besuchen den Kindergarten zum gemeinsamen Spielen. Die Schule lädt die Kindergartenkinder die im kommenden Schuljahr einschulen werden, ein. Kastanienfest mit Kindergarten Teilnahme der einschulenden Kindergartenkinder an einer Turnstunde in der Grundschule Besuch der einschulenden Kinder in der 1. Klasse Die Erstklässler besuchen den Kindergarten. Die Kindergartenkinder, die im kommenden Schuljahr einschulen, besuchen die 1. Klasse. Aussprache mit den Pädagogischen Fachkräften des Kindergartens Verschiedene gemeinsame Aktivitäten je nach Angebot (Theater, Aufführung, ) Übertritt Grundschule Mittelschule Kontakte / Maßnahmen Übertrittsgespräche der Integrationslehrpersonen Übertrittsgespräche der Klassenräte Gegenseitige Hospitationen der Lehrpersonen Schnupperbesuche der 5. Klassen in den Mittelschulen Übermittlung von Informationen über die Schüler/innen der 5. Klassen, die als Grundlage für die Klassenbildung in der Mittelschule dienen Beratende Mitarbeit von jeweils einer Lehrkraft der 5. Klassen Grundschule bei der Klassenbildung in der Mittelschule 138

142 Schulstelle MS Algund und MS Partschins Übertritt Mittelschule weiterführende Schulen (im Rahmen des Projektes Schul- und Berufsorientierung vgl. auch Projekte) Kontakte / Maßnahmen Berufsinformationsmesse Futurum Informationsabend für Eltern: -Referat zur Rolle der Eltern in der Orientierungshilfe für die Schul- bzw. Berufswahl ihrer Kinder - Referat von einem Berufsberater zu den Angeboten der Berufswahlvorbereitungen, Schulpanorama Tag der weiterführenden Schulen Berufsinformation durch LVH und HGJ Betriebsbesichtigungen in Hotels und Handwerksbetrieben Besichtigung verschiedener Einrichtungen Besichtigung verschiedener gastgewerblicher Betriebe Besichtigung Gemeinde Algund, Raiffeisenkasse Algund 139

143 Zusammenarbeit mit den Gemeinden Der Schulsprengel Algund versteht sich als wichtiger Teil des Gemeinwesens und bemüht sich um gute und regelmäßige Kontakte zu allen drei Gemeindeverwaltungen. In Algund, wo auch der Sitz der Direktion sich befindet, ist der Kontakt naturgemäß am engsten. So wurde im Schuljahr 215/16 in Zusammenarbeit von Gemeinde, Bezirksgemeinschaft und Schule eine Umfrage zum Verkehrsverhalten im Umfeld der Schule durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse flossen in konkrete Maßnahmen ein, welche im Laufe des Schuljahrs 216/17 umgesetzt wurden. Auch bei der Gestaltung des Areals rund um die Schule (Schulhof, aber auch öffentlicher Raum) wird die Schule von der Gemeindeverwaltung in die Planung einbezogen. Die Schule nimmt in der Person des Direktors auch an den Treffen des Netzwerk Familie auf Gemeindeebene teil, welches im Jahr 216 gestartet ist und, wie der Name sagt, alle Initiativen zugunsten der Algunder Familien koordinieren und optimieren soll. In Marling laufen die Kontakte zur Gemeinde weitgehend über die dortige Schulstellenleiterin, welche aktuell die Vizebürgermeisterin des Ortes ist. In Partschins, namentlich in Rabland, nahm die Schulführungskraft 216 an gelegentlichen Initiativen zur Verkehrsberuhigung teil, u.a. an einem Abend, wo der zuständige Gemeindereferent (auch Lehrer an der Grundschule Rabland) das Projekt Pedibus vorstellte. Auch bei schulrelevanten öffentlichen Ereignissen, etwa der Eröffnung des Waldkindergartens in Partschins ist der Schulsprengel zugegen. Die Kontakte zur Gemeinde laufen weitgehend über den Referenten Herrn Hartmann Nischler, der gleichzeitig auch Lehrkraft an der GS Rabland ist. 14

144 Zusammenarbeit mit Sponsoren Der Schulsprengel Algund pflegt gute Kontakte zu den Raiffeisenkassen der drei Einzugsgemeinden und wird von diesen auch unterstützt: Seit dem Schuljahr 28/29 haben die Raiffeisenkassen von Algund, Marling und Partschins (anteilsmäßig im Verhältnis der Schüler/innenanzahl) alljährlich die Finanzierung unseres Mitteilungs- und Merkheftes übernommen. Die Raiffeisenkasse Algund unterstützt den Schulsprengel außerdem mit einer jährlichen Spende bei den Sportfesten der Algunder Schüler und Schülerinnen sowie mit Buchpreisen. Im Rahmen der Schul- und Berufswahlvorbereitung besuchen die Schüler/innen der 3. Klassen Mittelschule die Bankfiliale Algund, ebenso ausgewählte Grundschulklassen. Die Raiffeisenkasse Marling gewährleistet die Teilnahme der Grundschule Marling am landesweiten Malwettbewerb und stellt auf Ortsebene Preise zur Verfügung. Die Raiffeisenkasse Partschins unterstützt den Schulsprengel mit einer jährlichen Spende zugunsten der Schulstellen in Partschins und Rabland. Außerdem wird das Radprojekt der 1. Klassen Mittelschule Von der Apfel- zur Olivenblüte mitfinanziert. 141

145 Leseförderung Zusammenarbeit Öffentliche Bibliothek Schule Öffentliche Bibliothek Algund mit der Grund- und Mittelschule Algund Grundschule Algund Was? Bibliotheksführungen Autorenlesungen Mittelschule Algund Was? -Bibliotheksführungen bzw. einzelne Aktionen zur Leseförderung durch die Bibliothekarin; - Autorenbegegnungen für alle Klassen der Mittelschule in der öffentlichen Bibliothek (3 bzw. 4 übers Jahr verteilt); - Deutschlehrer/innen informieren über die Sommerleseaktionen der öffentlichen Bibliothek und verteilen Werbematerial in der Klasse; - Treffen zwischen den Bibliotheksverantwortlichen der Mittelschule und Bibliothekaren der öffentlichen Bibliothek, wenn Absprachen nötig sind; Was? Bibliotheksstunden bzw. -führungen Autorenlesung Grundschule Partschins Öffentliche Bibliothek Marling mit der Grundschule Marling Öffentliche Bibliothek Partschins / Rabland mit den Grundschulen Partschins und Rabland sowie der Mittelschule Partschins Was? Wer? Wann? Regelmäßige Besuche der Klassen ganzjährig öffentlichen Bibliothek einzelner Klassen Einführungen / einzelne Klassen nach Vereinbarung Bibliotheksrallye Buchpakete nach Vereinbarung 142

146 Grundschule Rabland Was? Wer? Wann? Ausleihe in der Bibliothek einzelne Klassen Klasse ganzjährig Einführungen/Bibliotheksrallye einzelne Klassen nach Vereinbarung Buchpakete nach Vereinbarung Autorenlesung angesucht beim Amt für Bibliothekswesen Mittelschule Partschins Was? Wer? Wann? Regelmäßige Besuche der öffentlichen Bibliothek einzelner Klassen alle Klassen ganzjährig Einführungen/Bibliotheksrallye einzelne Klassen nach Vereinbarung Buchpakete nach Vereinbarung Die vom Amt für Bibliotheken und Lesen organisierten und angebotenen Autorenlesungen werden in der Regel in Zusammenarbeit zwischen Schule und Öffentlicher Bibliothek beantragt und bei entsprechender Genehmigung abgewickelt. Die Schule nutzt die Räumlichkeiten der Öffentlichen Bibliothek anlässlich der vom Amt für Bibliotheken und Lesen zugewiesenen Autorenlesungen und für sonstige Aktionen (z. B. für Buchvorstellungen, im Bereich der Pflichtquote ). Für die einzelnen Klassen werden in der Öffentlichen Bibliothek nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Ausleihstunden angeboten. 143

147 Kriterien für die Formen der Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes Der Schulsprengel Algund unterstützt die musikalische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler und fördert insbesondere auch Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung im musikalischen Bereich bzw. mit besonderen diesbezüglichen Neigungen und Interessen. Zu diesem Zweck arbeitet der Schulsprengel Algund mit den Musikschulen des Landes zusammen. Im Sinne der geltenden Bestimmungen erkennt der Schulsprengel Algund Angebote der Musikschule an, wobei gleichzeitig die Unterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler in der Pflichtquote reduziert werden kann. Ausmaß der anerkannten Stunden im Schuljahr: 34 Stunden zu 6 Minuten Um jene Jahresstunden im Bereich der Pflichtquote zu erfüllen, die nach Abzug der anerkannten Stunden noch fehlen, muss das betreffende Angebot der Pflichtquote zur Gänze besucht werden, auch wenn dadurch das Stundensoll überschritten wird. Das Ansuchen der Eltern / Erziehungsberechtigten um Reduzierung der Pflichtquote muss innerhalb 15. September im Sekretariat des Schulsprengels Algund eingereicht werden. Das Angebot der Musikschule wird durch die Anerkennung nicht zum Angebot der Schule. Es muss deshalb für die Schülerinnen und Schüler nicht kostenlos sein. Schülerinnen und Schüler, die um Reduzierung der Pflichtquote angesucht haben, sind verpflichtet, die Musikschule zu besuchen, u. zwar grundsätzlich das ganze Schuljahr hindurch. Wenn sie trotz Ansuchen der Reduzierung der Pflichtquote ein oder mehrere Angebote der Pflichtquote besuchen wollen, müssen sie sich ausdrücklich dafür anmelden. (in der vorgegebenen Frist). Wenn sie sich im Laufe des Schuljahres in der Musikschule abmelden und das Angebot der Musikschule dementsprechend nicht mehr besuchen, müssen sie sich zu den vorgesehenen Angeboten der Pflichtquote anmelden und das/die ihm/ihr zugewiesene/n Angebot/e besuchen. Das Ansuchen wird vom Schuldirektor anhand der vom Schulrat bzw. vom Lehrer/innenkollegium festgelegten Kriterien überprüft und gegebenenfalls genehmigt. Die Eltern / Erziehungsberechtigten kommen für die Ausgaben, die den Unterricht in der Musikschule betreffen, selbst auf. Die Eltern / Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Weg, den ihr Kind zwischen Schule und Musikschule zurücklegt. Die Schule beaufsichtigt die Schülerinnen und Schüler weder vor noch nach dem Unterricht in der Musikschule. Für die Aufsicht während des Unterrichts in der Musikschule sorgt die Fachkraft, die den Musikunterricht abhält. Im Fall von Anerkennung und dementsprechender Abwesenheit bei Angeboten der Pflichtquote bzw. vorzeitigem Verlassen der Schule oder späterem Erscheinen in der Schule übernimmt diese keine Verantwortung bzw. Aufsicht für die Schülerinnen und Schüler. Die Eltern / Erziehungsberechtigten sorgen selbst dafür, dass die Stundenpläne aufeinander abgestimmt werden und ein reibungsloser Besuch des Unterrichts an der Schule und an der Musikschule möglich ist. 144

148 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Zielsetzungen: Durch die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sollen erforderliche Informationen gezielt weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden, soll die Innenstruktur der Schule gefestigt werden, soll das Profil der Schule dargestellt werden, sollen in der Öffentlichkeit Akzeptanz geschaffen werden, soll gegenseitiges Vertrauen geschaffen und gepflegt werden, soll das Image der Schule gepflegt und somit eine positive Außenwirkung erzielt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit teilt sich auf drei Organe auf: - Schuldirektor - Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit - Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit auf Schulstellenebene Aufgaben / Zuständigkeiten der drei Organe: Schuldirektor: - Gesamtkonzeption der internen Öffentlichkeitsarbeit - Konzeption der Instrumente für die interne Öffentlichkeitsarbeit - Verantwortlichkeit / Zuständigkeit für die Kommunikation zwischen Direktion und Lehrer/innenkollegium - Informationsweitergabe an den/die Beauftragte/n für Öffentlichkeitsarbeit - Freigabe von Medienmitteilungen - Beantwortung von Medienanfragen - Wahrnehmung von repräsentativen Terminen - Öffentlichkeitsarbeit in Krisensituationen Beauftragte/r für Öffentlichkeitsarbeit: - selbstständiges Verfassen von Medienmitteilungen, insbesondere jener, die den gesamten Schulsprengel betreffen - bei Bedarf Koordinierung und Überarbeitung der Medienmitteilungen, die von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Vertretern/innen der Schulstellen verfasst wurden - Zusammenarbeit mit dem/der Beauftragten für die Homepage - Evaluation der Öffentlichkeitsarbeit in Absprache / Zusammenarbeit mit dem/der Beauftragten mit für Evaluation Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit: - Terminabsprachen - Ansprechpersonen für Veröffentlichungen der jeweiligen Schulstelle - Absprachen zu den Zuständigkeiten / Aufgabenbereichen (Wer macht bei welchem Ereignis Fotos? Wer schreibt den Bericht?...) - Verfassen von Medienmitteilungen für die eigene Schulstelle / den eigenen Arbeitsbereich 145

149 - Zusammenarbeit mit den Zuständigen für die Homepage auf Schulstellenebene Instrumente der internen Öffentlichkeitsarbeit: - Mitteilungen / Rundschreiben für einzelne / alle Lehrpersonen in Papierform für die Anschlagtafel der Schulstelle über - Mitteilungen für das Verwaltungspersonal: in Papierform persönlich in Papierform für die Schulstelle bzw. den Dienstort - Mitteilungen für die Schüler/innen: Schriftlich in Papierform für den Aushang in der Klasse - Mitteilungen für die Eltern / Elternbriefe: in Papierform mit Abschnitt für die Rückmeldung über PS: Seit dem Schuljahr 216/217 wird die schriftliche Kommunikation zunehmend digitalisiert. Instrumente der externen Öffentlichkeitsarbeit: - Anschlagtafel der Direktion - Anschlagtafel der einzelnen Schulstellen - Eingangsbereich / öffentlicher Bereich der Schulen - Hinweisschilder in den Schulen - Informationen / Berichte auf der Homepage - Presseinformationen (Pressemitteilungen / Presseeinladungen / Pressetexte) - Einladungen von Ehrengästen zu Projektabschlüssen, Feiern - Berichte für die Dorfzeitungen im Einzugsgebiet - Berichte für lokale Medien - Schüler/innenzeitung - Auftritte in Rundfunk und Fernsehen Sichtbarkeit der Schule: - Einheitliche Typografie (Briefkopf, Schriftart, -größe ) für den gesamten Schriftverkehr - Logo mit Schriftzug der Schule - Kleidung (Dress für Teilnahme an Mannschaftssport-Wettkämpfen, T-Shirt, Mütze ) - Mitteilungs- und Merkheft Weitere Maßnahmen: - Teilnahme an Aktionen als Schule (z. B. Südtirol radelt, Regenwaldlauf, ) 146

150 1.7 Qualitätsentwicklung und sicherung Internes Qualitätskonzept Die Gewährung einer Teilautonomie und die damit zusammenhängende Erweiterung der Handlungsspielräume erfordern von Seiten der Schule eine verstärkte Verantwortungsübernahme in Bezug auf die Qualität des Bildungsangebots. Der gesetzliche Auftrag zur Evaluation (Landesgesetz Nr. 12 zur Autonomie der Schulen vom , Art. 5) gibt nach außen den Bezugsrahmen, in dem sich die Qualitätssicherung zu bewegen hat, und nach innen die Rechtfertigung für Evaluationsvorhaben. Die zu untersuchenden Bereiche und die Standards, an denen die Qualität gemessen wird, leiten sich ab aus dem vom Landesbeirat für Evaluation mit der Evaluationsstelle festgelegten Qualitätsrahmen für die deutsche Schule, dem Leitbild der Schule, dem Dreijahresplan der Schule. Sie orientieren sich aber auch an den Erkenntnissen der internationalen Bildungsforschung. Evaluationen werden unter Beachtung folgender Prinzipien / Voraussetzungen durchgeführt: 1. Am Schulsprengel Algund wird eine Kultur der kontinuierlichen Selbstevaluation und Rechenschaftslegung gepflegt. 2. Die Selbstevaluation ist ein Aspekt der Schulentwicklung und hat den Zweck, Stärken und Bedürfnisse aufzuspüren, die Qualität des schulischen Angebots zu garantieren und die Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen zu überprüfen. 3. Den Maßnahmen der Qualitätsevaluation stellt sich die Schulgemeinschaft als Ganzes: der Schuldirektor, das Lehrer/innenkollegium, die Eltern, die Schüler/innen und das nichtunterrichtende Personal. Daneben können auch Vorhaben der Praxisreflexion in einzelnen Klassen, vorgenommen von Lehrkräften, in Betracht gezogen werden. 4. Gegenstand der internen Evaluation sind die folgenden sechs Bereiche (lt. Qualitätsrahmen für die deutsche Schule in Südtirol): - Lernen und Lehren - Schulkultur und Schulklima - Beziehungen nach außen - Schulführung und Verwaltung - Professionalisierung und Personalentwicklung - Ergebnisse 5. Im Schulsprengel Algund gibt es eine/n Koordinator/in für den Bereich Evaluation und eine entsprechende Arbeitsgruppe, die vom/von der Koordinator/in geleitet wird. Das Lehrer/innenkollegium legt im Rahmes des Dreijahresplanes den Schwerpunkt der internen Evaluation für das betreffende Schuljahr fest, wobei darauf geachtet wird, dass alle sechs Bereiche (s. Punkt 4) abwechselnd Berücksichtigung finden. Der/ die Koordinator/in und die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben im Zusammenhang mit schulinterner Evaluation folgende Aufgaben: - Ausarbeitung des Konzepts 147

151 - Zeitplanung - Auswahl / Ausarbeitung der Evaluationsinstrumente - Durchführung - Information, Berichterstattung, Rückmeldung (an Lehrer/innenkollegium, Elternrat, Schulrat) 6. Die Organe der Schulgemeinschaft und die Mitbestimmungsgremien können ebenfalls Evaluationen durchführen oder in Auftrag geben, wobei sich die Untersuchungen auf die Bereiche ihrer Zuständigkeit und auf die Personen, die dem jeweiligen Gremium angehören oder die von diesem Gremium vertreten werden, beschränken. 7. Die Schule unterstützt Vorhaben der externen Evaluation, die im Dienste der Qualitätssicherung für das gesamte Bildungssystem Südtirols stehen. 8. Betrifft eine externe Evaluation nur die Schule selbst oder mit ihr zusammen wenige andere Schulen, sodass nicht auf das gesamte Bildungssystem geschlossen werden kann, betrachtet die Schule solche Evaluationen als Kontrolle, Überprüfung bzw. Aufforderung zur Rechenschaftslegung. Diesen Kontrollen will sich die Schule bereitwillig stellen, vorausgesetzt, dass sie von dafür zuständigen und kompetenten Personen durchgeführt werden. Regeln für die Durchführung von Evaluationen Qualitätssicherung durch Evaluation 1. Die Vorgaben des Gesetzes Nr. 675/96 (Schutz der Privatsphäre) sind genauestens zu beachten. Insbesondere betrifft dies die Anonymität bei Fragebogenaktionen, die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die Weiterleitung von Daten, die Verwertung von Daten in jeder Form. Damit die Einhaltung des obgenannten Gesetzes gewährleistet werden kann, ist Folgendes zu beachten: a) Die Direktion trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes über den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Demzufolge ist für sämtliche interne Evaluationsvorhaben eine Genehmigung einzuholen. b) Bei Fragebogenaktionen ist die Anonymität der befragten Personen zu gewährleisten. c) Die materiellen Instrumente, z. B. ausgefüllte Fragebögen, sind nach der Auswertung entweder von der Direktion vertraulich aufzubewahren oder zu vernichten. d) Bei jeglicher Weiterleitung der erhobenen Daten von einem Personenkreis zum anderen bzw. von einem Gremium zum anderen ist die Direktion dazwischenzuschalten, weil nur so der Datenschutz gewährleistet werden kann. e) Die Direktion entscheidet über die Verwertung der erhobenen Daten, den Auswertungsmodus und den anzustrebenden Aggregierungsgrad. Sie kann diese Entscheidung auch von Fall zu Fall an die Arbeitsgruppe Evaluation, an qualifizierte Mitglieder des Lehrer/innenkollegiums oder an das gesamte Lehrer/innenkollegium delegieren. 2. Die Teilnahme an Evaluationsvorhaben ist freiwillig. Jede Person kann frei entscheiden, ob sie in eine Untersuchung miteinbezogen sein will oder nicht, ohne Sanktionen jeglicher Art befürchten zu müssen. 3. Es ist zu vermeiden, dass Untersuchungen dilettantisch durchgeführt werden. Interne Evaluationen, die nicht von der Direktion in Auftrag gegeben werden, sind bei der Wahl der Instrumente und bei der Auswertung von qualifizierten Fachleuten zu begleiten. 148

152 4. Die Teilnehmer/innen an einer Untersuchung sind über die bei der Durchführung und bei der Auswertung angewendeten Methoden zu informieren. Weiters sollen die Untersuchungsergebnisse zeitgerecht und in einem geeigneten Rahmen den betroffenen Personen bekannt gemacht werden. Evaluationen seit dem Schuljahr 25/26 Schuljahr Schulstelle/n Thema Zielgruppe/n jährlich alle Schulstellen Schlussberichte Lehrpersonen 25/26 alle (3) Schulstellen Erprobung der Schulreform Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen 25/26 alle (3) Schulstellen Kundenzufriedenheit Elternrat 26/27 GS Algund Stundenplan Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen MS Algund Unterrichtsbegleitende Eltern, Lehrpersonen Veranstaltungen 27/28 5 Schulstellen Einrichtung / Ausstattung der Schüler/innen, Lehrpersonen 28/29 (alle außer Marling) Schulen 29/21 alle Schulstellen Übertritte (KG GS, GS MS, MS weiterführende Schulen) Schüler/innen, Eltern, Lehrpersonen Arbeit der Schuldirektorin Lehrpersonen 21/211 alle Schulstellen Befinden in der Schule Schüler/innen 211/212 alle Schulstellen Leseförderung / Bibliothek Schüler/innen 212/213 alle Schulstellen Unterricht / Schule Schüler/innen 213/214 alle Schulstellen Kommunikationskultur Lehrpersonen 214/215 alle Schulstellen Kommunikationskultur Eltern oder Schüler/innen 215/216 alle Schulstellen Arbeit des Schuldirektors alle Lehrpersonen alle Schulstellen Selbstevaluation der Schüler/innen Lehrpersonen 216/217 alle Schulstellen Interne Evaluation zu Lehrpersonen verschiedenen Schwerpunkten alle Schulstellen Schulqualität Eltern 217/218 alle Schulstellen Arbeit des Schuldirektors alle Lehrpersonen alle Schulstellen Umsetzung der Maßnahmen zur Zielerreichung des Dreijahresplans Klassenräte/Schulstellen 149

153 Teil 2: So planen und entwickeln wir! 2.1 Handlungsfeld 1: Soziales Lernen Handlungsfeld 2: Lernförderndes Umfeld: Ich lerne gerne und bleibe neugierig Qualitätsentwicklung und sicherung 5

154 2.1. Handlungsfeld 1: Soziales Lernen Teil 2: So planen und entwickeln wir! 1. Ausgangssituation: Konflikte zwischen Schülern/Schülerinnen führen häufig dazu, dass Lehrkräfte, Schulleitung und/oder Eltern eingreifen. 2. Grobziel: Durch Verbesserung der Sozialkompetenz soll erreicht werden, dass Konflikte weniger häufig auftreten und weniger häufig eskalieren Ziele: auf Schülerebene: auf Lehrerebene: auf Elternebene: - Der Schüler/ die Schülerin teilt mit, wie es ihm/ihr geht und sucht bei Bedarf Hilfe - Der Schüler/ die Schülerin pflegt einen fairen Umgang mit anderen, kann Konflikte gewaltfrei und möglichst selbständig lösen. - Der Schüler/ die Schülerin kennt den Unterschied zwischen Petzen und Hilfe bei Erwachsenen holen. - Der Schüler/die Schülerin übt Zivilcourage aus und wagt auch Handlungen gegen den Strom. - Der Schüler/ die Schülerin akzeptiert andere Meinungen, kann auch eigene Ideen im Sinne des allgemeinen Interesses bzw. Wohles zurückstellen. - Die Lehrkräfte sind Vorbilder im Austragen von Konflikten. - Die Lehrkräfte fördern die Zusammenarbeit unter den Schüler/innen. - Die Lehrkräfte qualifizieren sich im Bereich Soziales Lernen. - Die Eltern sind Vorbilder im Austragen von Konflikten. - Die Eltern üben Zivilcourage aus und wagen auch Handlungen gegen den Strom. 1

155 3. Maßnahmen: Ideen und Vorschläge der sechs Schulstellen, mit welchen konkreten Schritten diese Ziele im Laufe der nächsten 3 Jahre erreicht werden könnten: auf Ebene der: Schüler/in: konkrete Maßnahmen Schüler fungieren als Streitschlichter in den 5.Klassen der GS und der MS WIR-Projekt: täglich: Gefühlsrad/ Stimmungsbarometer/ Morgenkreis: Ich sage, wie ich mich fühle! Eine Klassenkonferenz pro Semester Vereinbarung gegen Gewalt und Mobbing im Merkheft mit allen Klassen besprechen und von Schülern und Eltern unterschreiben lassen. Klassenpost/Klassenkummerkasten (ab 2.Klasse GS), in denen Schüler ihre Anliegen schreiben und einwerfen können alle 3 Tage wird Anliegen vorgelesen und gemeinsam besprochen Unterrichtseinheiten (ev. aus Mappe: eigenständig werden mit möglichen Themen: Ich fühle mich wohl in meiner Klasse miteinander reden unser Klassenrat wenn ich Angst habe ich bin wütend wir helfen einander auch die anderen haben Gefühle Freundschaft zählt streiten lernen) Patenschaften (Schüler der 5. Klassen begleiten im 1. Semester Schüler der 1. Klassen) fächer-, klassen- und stufenübergreifende Lerneinheiten (im Rahmen der Projektwoche / der Pflichtquote und bei Besuchen Kindergarten/ Grundschule bzw. Grundschule/ Mittelschule) 3. Klassen der MS bereiten für die 1. Klassen der GS eine Weihnachtsstunde vor (vorlesen oder Schattentheater/ gemeinsam etwas basteln/ gemeinsames Kekseessen) Projekt Jung und Alt : Kontakt zwischen den Kindern und der älteren Generation fördern (Besuch im Altersheim: 1. Klassen: Muttertag / 3. Klassen: Frühling / 5. Klassen: Advent) Besonderes Augenmerk auf soziales Lernen bei Lehrausflügen, Wintersporttag, Spiel- und Sporttag, Schwimmprojekt, Theaterprojekten, Zirkus Schüler drücken sich in Rollenspielen aus / üben kooperative Spiele ein Klassenregeln werden gemeinsam erarbeitet Gespräche mit Schülern unmittelbar nach Auftreten von Konflikten Schülern lernen Problemlöse-Strategien kennen und üben diese ein LIG: soziales Lernen mit diesen Schwerpunkt: Ich und du (Übungen für die ganze Klasse) zu folgenden Themen: Werte, Regeln, Grenzen / Konflikt und Konsens / Zivilcourage und Körpersprache / Vorurteile und Außenseiter / Fehler eingestehen ZIB (Zentrum für Information und Beratung) an den Mittelschulen: gewisse Lehrpersonen stehen zu festgesetzten Zeiten an einem Ort zur Verfügung, um Schülern die Gelegenheit zu bieten sich auszusprechen / sich zu beschäftigen. 2

156 Lehrer/in: Eltern: Austausch pflegen achtsamer Umgang und Wertschätzung pflegen gemeinsame Aktivitäten unter den LP: 1 Spieleabend, Kegelabend, Essen, / Jahr Bücherkoffer geht auf Reise innerhalb SSP Algund: für eine bestimmte Zeit bleibt der Koffer mit Büchern zum Thema Soziales Lernen an einer Schulstelle, dann wandert er weiter. Fortbildung: Rollenspiele/kooperative Spiele Fortbildung: Eigenständig werden Pädagogischer Tag auf Schulstellenebene auf soziale Kontakte der Kinder in der Freizeit achten Fortbildung: Wie unterstütze ich mein Kind und mache es stark, seine eigenen Bedürfnisse zu äußern 3

157 2.2. Handlungsfeld 2: Lernförderndes Umfeld: Ich lerne gerne und bleibe neugierig 1. Ausgangssituation: Lehrkräfte erfahren, dass sich Kinder zunächst auf die Schule freuen, dass die Freude am Lernen im Lauf der Schulkarriere aber immer mehr nachlässt. 2. Grobziel: Die Freude der Schüler/Schülerinnen am Lernen und am Schulbesuch soll über die Jahre hinweg erhalten werden. 2.1.Ziele: auf Schülerebene: auf Lehrerebene: auf Elternebene: - Der Schüler/ die Schülerin freut sich auf neue Herausforderungen. - Der Schüler/ die Schülerin lernt gerne. - Die Lehrkraft verfügt über Methodenvielfalt, besonders im kooperativen Lernen. - Die Lehrkraft nimmt jeden Schüler/ jede Schülerin in dessen/deren Eigenart wahr/an. - zwischen Eltern und Lehrpersonen herrscht ein guter Austausch - Die Beziehung zwischen Elternhaus und Schule ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt 3. Maßnahmen: Ideen und Vorschläge der sechs Schulstellen, mit welchen konkreten Schritten diese Ziele im Laufe der nächsten 3 Jahre erreicht werden könnten: auf Ebene der: Schüler/in: konkrete Maßnahmen Schüler/in schaut altersgerechte Wissenssendungen in der Freizeit an (z.b. Wissen macht Ah! ) mind. 1x/Woche Schüler/in kennt sinnvolle Lernspiele am Computer Projekt: Leseförderung: Freude am Lesen fördern (Aktivitäten in den öffentlichen Bibliotheken und in der Schulbibliothek / Klassenbibliothek / Bücherwelten im Waltherhaus / Arbeiten mit dem Programm Antolin Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter (auch Lehrer in Auffüll- und Teamstunden) beschäftigen Schüler mit ADHS oder anderen Problemen stundenweise mit praktischen Tätigkeiten, beraten, gehen auf sie ein Lernen findet an verschiedenen Orten statt (Besuch von Museen, in der Natur, ) Unterrichtseinheiten (ev. aus Mappe: eigenständig werden mit möglichen Themen: Bewegungspausen im Unterricht Lernen will gelernt sein) ZIB (Zentrum für Information und Beratung) an den Mittelschulen: gewisse Lehrpersonen stehen zu festgesetzten Zeiten an einem Ort zur Verfügung, um Schülern die Gelegenheit zu bieten sich auszusprechen / sich zu beschäftigen. 4

158 Lehrer/in: Eltern: setzt verschiedene Unterrichtsformen, besonders Arbeit mit kooperativen Lernformen ein sorgt für abwechselnde Sozialformen (besonders Kleingruppen) fördert Schüler individuell bietet außergewöhnliche Aktivitäten an (wie Gruselabende, experimentieren, forschendes und entdeckendes Lernen, ) lernt kooperative Lernmethoden kennen bei jeder Plenarsitzung wird eine Methode vorgestellt (vier Methoden im Schuljahr), wie sie dann auch mit den Schülern im Rahmen einer Unterrichtseinheit eingeübt werden. Männer als Identifikationsfiguren Weitere Lehrpersonen besuchen die Ausbildung Kooperatives Lernen Sorgen für angenehme Lernatmosphäre Fortbildung: sinnvolle Lernspiele am Computer Tipps, Anregungen! mit Kindern Besuch in einem Museum Schule stellt einen Überblick zu interessanten Orten zusammen Fortbildung: Wie begleite und unterstütze ich mein Kind bei den Hausaufgaben? Fortbildung: kein Belohnungsprinzip bei erbrachten Leistungen ( z.b. 1 bei Note 9) Was braucht das Kind wirklich? Arbeit mit den Familien durch Experten, z.b. der ambulanten Familienbetreuung, der Kinderpsychiatrie, Musiktherapeuten, Psychologen mit besonderer Ausbildung, Umgang mit Aggressionen! holen sich professionelle Hilfe, eventuell auch über den Kindergarten hinaus, wenn Zweifel bestehen, ob das Kind schulreif ist 2.3 Qualitätsentwicklung und sicherung Für die nächsten 3 Jahre sollen folgende Bereiche evaluiert werden: - Handlungsfeld 1: Soziales Lernen - Handlungsfeld 2: Lernförderndes Umfeld: Ich lerne gerne und bleibe neugierig 5

159 Teil 3: So handeln wir im Schuljahr 218/219! Seite 3.1 Schulkalender Jahrestätigkeitsplan 218/ Personen und Personengruppen für schulische Prozesse Mitarbeiter/innen im Sekretariat Lehrpersonen im Schulsprengel Algund ElternvertreterInnen in den Klassenräten Organisation des Schulbetriebes Grundschule Algund Erziehungsschwerpunkte 31 Stundenplan 33 Sprechstunden 34 Pausenaufsicht 35 Mensaaufsicht 36 Bereitschaftsdienst Grundschule Marling Erziehungsschwerpunkte 39 Stundenplan 41 Sprechstunden 42 Pausenaufsicht 43 Mensaaufsicht 44 Bereitschaftsdienst Grundschule Partschins Erziehungsschwerpunkte 49 Stundenplan 5 Sprechstunden 51 Pausenaufsicht 52 Mensaaufsicht 53 Bereitschaftsdienst 54

160 3.7.4 Grundschule Rabland Erziehungsschwerpunkte 57 Stundenplan 6 Sprechstunden 61 Pausenaufsicht 62 Mensaaufsicht 63 Bereitschaftsdienst Mittelschule Algund Erziehungsschwerpunkte 65 Stundenplan 69 Sprechstunden 7 Pausenaufsicht 71 Bereitschaftsdienst 72 Mensaaufsicht 73 Lernberater Mittelschule Partschins Erziehungsschwerpunkte 76 Stundenplan 81 Sprechstunden 82 Pausenaufsicht 83 Mensaaufsicht 84 Bereitschaftsdienst 86 Lernberater Handlungsfelder und Angebote 88 Projekte 88 Unterrrichtsbegleitende Veranstaltungen 125 Pflichtquote Angebote 139 Wahlangebote Fortbildungsplan 217/ Qualitätsentwicklung und - Sicherung 164

161 Teil 3: So handeln wir im Schuljahr 218/ : Schulkalender 218/219 Unterrichtsbeginn: 5. Sept. 218 Schuljahr 218/219 - Grundschule Algund Unterrichtsende: 14. Juni 219 Sep 18 Okt 18 Nov. 18 Dez 18 Jan 19 Feb. 19 Mrz 19 Apr. 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sa 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 Mi 31 Mo 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Wochentage Mo Di Mi Do Fr Sa Insgesamt Unterrichstage Dieser Schulkalender wurde gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 212, Nr. 75, von Deutschen Schulamt erstellt. 8 Dienstage mit verpflichtendem Nachmittagunterricht für 1. Klassen verkürzter Unterricht Pflichtquote Block 1: 7 x 1 Std Uhr Pflichtquote Block 2: 7 x 1 Std Uhr Pflichtquote Block 3: 7 x 1 Std Uhr Pflichtquote Block 4: 7 x 1 Std Uhr Pflichtquote Block 5: 7 x 1 Std Uhr Pädagogischer Tag 1

162 Unterrichtsbeginn: 5. Sept. 218 Schuljahr 218/219 - Grundschule Marling Unterrichtsende: 14. Juni 219 Sep 18 Okt 18 Nov. 18 Dez 18 Jan 19 Feb. 19 Mrz 19 Apr. 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sa 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 Mi 31 Mo 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Wochentage Mo Di Mi Do Fr Sa Insgesamt Unterrichstage Dieser Schulkalender wurde gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 212, Nr. 75, von Deutschen Schulamt erstellt. 22 Dienstage mit verpflichtendem Nachmittagunterricht für 1. Klassen 17 Donnerstage mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht Klassen 3 Donnerstage mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht für 1. Klassen Wahlpflichtangebote Block 1 verkürzter Unterricht Wahlpflichtangebote Block 2 Pädagogischer Tag Kernunterricht (unterrichtsbegleitende Veranstaltungen) Klassen 2

163 Unterrichtsbeginn: 5. Sept. 218 Schuljahr 218/219 - Grundschule Partschins Unterrichtsende: 14. Juni 219 Sep 18 Okt 18 Nov. 18 Dez 18 Jan 19 Feb. 19 Mrz 19 Apr. 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sa 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 Mi 31 Mo 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Wochentage Mo Di Mi Do Fr Sa Insgesamt Unterrichstage Dieser Schulkalender wurde gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 212, Nr. 75, von Deutschen Schulamt erstellt. 8 Dienstage mit verpflichtendem Nachmittagunterricht für 1. Klasse Pflichtquote Block 1 von 15.3 bis 16.3 Uhr Projekttage (Aktionstage) Pflichtquote Block 2 von 15.3 bis 16.3 Uhr verkürzter Unterricht Pflichtquote Block 3 von 15.3 bis 16.3 Uhr Pädagogischer Tag Kernunterricht Pflichtquote Block 4 von 15.3 bis 16.3 Uhr 3

164 Unterrichtsbeginn: 5. Sept. 218 Schuljahr 218/219 - Grundschule Rabland Unterrichtsende: 14. Juni 219 Sep 18 Okt 18 Nov. 18 Dez 18 Jan 19 Feb. 19 Mrz 19 Apr. 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sa 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 Mi 31 Mo 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Wochentage Mo Di Mi Do Fr Sa Insgesamt Unterrichstage Dieser Schulkalender wurde gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 212, Nr. 75, von Deutschen Schulamt erstellt. 8 Dienstage mit verpflichtendem Nachmittagunterricht für 1. Klasse Pflichtquote Block 1 von 15.3 bis 16.3 Uhr Aktionstage Pflichtquote Block 2 von 15.3 bis 16.3 Uhr verkürzter Unterricht Pflichtquote Block 3 von 15.3 bis 16.3 Uhr Pädagogischer Tag 4

165 Unterrichtsbeginn: 5. Sept. 218 Schuljahr 218/219 - Mittelschule Algund Unterrichtsende: 14. Juni 219 Sep 18 Okt 18 Nov. 18 Dez 18 Jan 19 Feb. 19 Mrz 19 Apr. 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sa 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 Mi 31 Mo 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Wochentage Mo Di Mi Do Fr Sa Insgesamt Unterrichstage Dieser Schulkalender wurde gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 212, Nr. 75, von Deutschen Schulamt erstellt. Pflichtquote - Blöcke Projekttage Sporttag Schwimmtag Maiausflug Wahl - Block 1 Wahl - Block 2 Wahl - Block 3 verkürzter Unterricht Kein Pflicht-Nachmittagsunterricht Pädagogischer Tag 5

166 Unterrichtsbeginn: 5. Sept. 218 Schuljahr 218/219 - Mittelschule Partschins Unterrichtsende: 14. Juni 219 Sep 18 Okt 18 Nov. 18 Dez 18 Jan 19 Feb. 19 Mrz 19 Apr. 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sa 1 Mo 1 Do 1 Sa 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 2 Di 2 Fr 2 So 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Mo 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 4 Do 4 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 So 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Mi 2 Sa 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 22 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 Mi 31 Mo 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Wochentage Mo Di Mi Do Fr Sa Insgesamt Unterrichstage Dieser Schulkalender wurde gemäß Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 212, Nr. 75, von Deutschen Schulamt erstellt. Pflichtquote - Blöcke Projekttage Leichtathletik Maiausflug Wahl - Block 1 Wahl - Block 2 Wahl - Block 3 Wahl - Block 4 Kein Pflicht-Nachmittagsunterricht verkürzter Unterricht Pädagogischer Tag 6

167 Jahrestätigkeitsplan SJ 218/219 Der Jahrestätigkeitsplan gilt verbindlich, vorbehaltlich Änderungen, die sich aus dringenden schulischen oder organisatorischen Erfordernissen oder außerschulischen Vorgaben ergeben. Sitzungen, die zusätzlich notwendig werden (der Schulleiter/innen, des Lehrer/innenkollegiums auf Schulstellenebene, der verschiedenen Arbeitsgruppen ) werden von den dafür Zuständigen (Schuldirektor, Schulleiter/in, Koordinator/in, Leiter/in der Arbeitsgruppe...) geplant und in der Regel spätestens eine Woche vor dem Termin angekündigt. Die im folgenden Tätigkeitsplan angeführten Termine haben Vorrang vor Terminen von Fortbildungen. Bei Überschneidungen muss die einzelne Lehrkraft mit dem Schuldirektor abklären, ob der Besuch der Fortbildungsveranstaltung dennoch ermöglicht werden kann, auch wenn die Fortbildung im Vorfeld bereits genehmigt wurde bzw. die Anmeldung zur Fortbildung bereits erfolgt ist. Dienstag GS MS Ganzjährige Termine wöchentlich Planung im Klassenrat / im Team / in der Fachgruppe, bei Bedarf auf Schulhausebene ( = Schulhauskonferenzen); die Einladung für die Schulhauskonferenzen erfolgt durch den/die Schulleiter/in nach Absprache mit dem Schuldirektor. bei Bedarf Planung auf Schulhausebene ( = Schulhauskonferenzen, evtl. auch Teilkollegien); die Einladung erfolgt durch den/die Schulleiter/in nach Absprache mit dem Schuldirektor. September h h Sa 1 GS / MS Sitzung des Lehrer/innenkollegiums - Eröffnungskonferenz 9. h Mo 3 Di 4 Mi 5 Fr 7 GS / MS Einführung neuer Lehrpersonen durch Schulleiter/in GS / MS GS MS GS GS / MS Besprechung der Schüler/innen mit FD oder kb der 1. Klassen der MS (Teilnahme durch Integrationslehrer/innen und Mitarbeiter/innen für Integration der 5. Klassen GS Schuljahr 217/218 und der 1. Klassen MS Schuljahr 218/219) Schulhauskonferenz bzw. Arbeit im Klassenrat zur Planung / Vorbereitung des Schuljahres (Erstellung der Wahlpflicht- und Wahlangebote, Zuteilung der Aufsichten, Integrations- und Teamstunden, Ausarbeitung des Jahresarbeitsplanes der Schulstelle, evtl. Ausarbeitung des Jahresarbeitsplanes des Klassenrates u. a. m.) Klassenratsitzungen: C-Zug Algund A-Zug Partschins B-Zug Algund B-Zug Partschins A-Zug Algund und Klasse 3D Algund Elternversammlung 1. Klassen Algund, Marling, Partschins, Rabland: auf Klassenebene mit Wahl der Elternvertreter/innen (Vorsitz: Klassenvorstand) - Erklärung selbstständiges Verlassen einsammeln! Pädagogische Großtagung von KSL und ASM: SOS Kinderseele - Kinder und Jugendliche im Zeitalter der Digitalisierung (in Bozen) GS / MS Treffen der Mitarbeiter/innen für Integration h 8. h h h h h h h h 19. h h h GS Schulhauskonferenz bzw. Arbeit im Klassenrat (Fortsetzung Arbeiten vom ) h MS Schulhauskonferenz zur Planung / Vorbereitung des Schuljahres (Erstellung der Angebote in der Pflichtquote und im Wahlbereich, Zuteilung der Lernberater/innen, Zuteilung der Integrations- und Teamstunden, Ausarbeitung des Jahresarbeitsplanes der Schulstelle u. a. m.) GS / MS Erster Unterrichtstag: verkürzter Unterricht lt. Stundenplan Schulhauskonferenz bzw. Arbeit an der Schulstelle oder im Klassenrat GS/MS (Planung/Vorbereitung des Schuljahres) h bis 1. h h MS Einführung / Auffrischung: Arbeit mit dem digitalen Register h GS / MS Abgabe: Meldung Mitarbeit in Arbeitsgruppen GS / MS Abgabe: Bewerbung als Beauftragte/r für Tätigkeiten lt. Dreijahresplan 7

168 ab Mo, 1 GS / MS Anmeldung Fortbildung auf Bezirksebene ab November (über die Homepage des Fortbildungsverbundes Burggrafenamt) Mo 1 GS / MS Sitzung des Lehrer/innenkollegiums 14.3 h ab Mi, 12 GS / MS Anmeldung Fortbildung "Landesplan der Fortbildung für Kindergarten und Schule 218/219" über Athena für Angebote ab bis bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Termin Mi 12 MS Fachgruppensitzungen h Elternversammlungen Partschins (Vorstellung Jahresarbeitsplan des Klassenrates, Wahl der Elternvertreter/innen 4. Klassen) - Vorsitz: Klassenvorstand; zeitlich überlappend; Mo 17 GS 5. Klasse 17. h 4. Klasse 17.3 h 3. Klassen 18. h 2. Klasse 18.3 h Di Klasse 19. h GS Herbstausflug GS Rabland GS 1. Aktionstag GS Partschins ganztägig Mi 19 GS Elternversammlungen Rabland (Vorstellung Jahresarbeitsplan des Klassenrates, Wahl der Elternvertreter/innen 4. Klassen) - Vorsitz: Klassenvorstand; zeitlich überlappend; 5. Klasse 17. h 4. Klasse 17.3 h 3. Klasse 18. h 2. Klasse 18.3 h 1. Klasse 19. h MS Klassenratsitzungen Algund (Jahresarbeitsplan) - parallel ab 14. h Elternversammlungen Algund (Vorstellung Jahresarbeitsplan des Klassenrates, Wahl der Elternvertreter/innen 4. Klassen) - Vorsitz: Klassenvorstand; zeitlich überlappend; Do 2 GS 5. Klassen 17. h 4. Klassen 17.3 h 3. Klassen 18. h Fr 21 GS / MS MS 2. Klassen 18.3 h 1. Klassen 19. h Abgabe: Persönlicher Fortbildungsplan Abgabe: Fortbildungsplan Lehrpersonen im Probe- und Berufsbildungsjahr Abgabe: Jahresarbeitsplan der Schulstelle (digital) durch Schulleiter/in Abgabe: Planung Teamstunden MS Klassenratsitzungen Partschins (Jahresarbeitsplan) - parallel ab 14. h Mo 24 Di 25 MS Elternversammlung 1. Klassen Algund: Einführung ins digitale Register (auf freiwilliger Basis) anschließend auf Klassenebene mit Wahl der Elternvertreter/innen (Vorsitz: Klassenvorstand) 18.3 h 19. h MS Herbstausflug Algund - 1. Termin bis 15.3 h MS Herbstausflug Partschins - 1. Termin bis 15.3 h 8

169 Mi 26 GS MS Do 27 GS Herbstausflug Marling innerhalb Okt innerhalb 12. Okt Mo 1 Di 2 Elternversammlungen Marling (Vorstellung Jahresarbeitsplan des Klassenrates, Wahl der Elternvertreter/innen 4. Klassen) - Vorsitz: Klassenvorstand; zeitlich überlappend; 5. Klassen 17. h 4. Klassen 17.3 h 3. Klasse 18. h 2. Klasse 18.3 h 1. Klassen 19. h Elternversammlung 1. Klassen Partschins: Einführung ins digitale Register (auf freiwilliger Basis) anschließend auf Klassenebene mit Wahl der Elternvertreter/innen (Vorsitz: Klassenvorstand) GS / MS Evakuierungsübung an der Schulstelle Oktober GS / MS Abgabe: Jahresarbeitsplan des Klassenrates (digital) durch Klassenvorstand GS / MS Elternratssitzung (Konstituierung) GS / MS GS Einführungsgespräch: Lehrpersonen im Probe- und Berufsbildungsjahr, Tutoren/innen, Dienstbewertungskomitee Treffen der Pädagogischen Fachkräfte der drei Algunder Kindergärten mit den Lehrpersonen der 1. Klassen der GS Algund (an der GS Algund) 18.3 h 19. h 19. h 16.3 h 16. h MS Herbstausflug Algund - 2. Termin bis 16.3 h MS Herbstausflug Partschins - 2. Termin bis 16.3 h Mi 3 GS/MS Tag der Arbeitsgruppen - Konstituierung, Zielvereinbarung 14.3 h Mi 3 GS/MS Informationen zur Inklusion - Aula Algund - für alle neuen Lehrpersonen ab 16.3 h Fr 5 GS/MS Pädagogischer Tag an den einzelnen Schulstellen vormittags Mo 8 GS / MS Abgabe: Antrag Überstunden GS Mi 1 GS Mo 15 MS Di Mi 17 Fr Mi, Fr, GS/MS MS GS Klassenratsitzungen Rabland (Ausgangslage, Stütz- und Fördermaßnahmen) Klassenratsitzungen Marling (Ausgangslage, Stütz- und Fördermaßnahmen) Klassenratsitzungen Algund, 5A, 5B, 3A, 3B, 2A, 2B (Ausgangslage, Stütz- und Fördermaßnahmen) Klassenratsitzungen Partschins (Ausgangslage, Stütz- und Fördermaßnahmen) Klassenrat mit ElternvertreterInnen und Elternversammlung Partschins (Vorstellung Jahresarbeitsplan Klassenrat -3. Klassen: Infos zu Abschlussprüfung) - Vorsitz: Klassenvorstand - parallel Übertrittsgespräche - Lehrpersonen 1. Klassen MS und 5. Klassen GS des Vorjahres - bei Bedarf bzw. auf Wunsch der betroffenen Lehrpersonen - auch Italienisch, Englisch Klassenrat mit ElternvertreterInnen und Elternversammlung Algund (Vorstellung Jahresarbeitsplan Klassenrat -3. Klassen: Infos zu Abschlussprüfung) - Vorsitz: Klassenvorstand - parallel Klassenratsitzungen Algund, 4A, 4C, 4B, 1A, 1B (Ausgangslage, Stütz- und Fördermaßnahmen) 19 GS/MS Abschlusstest spezifischer Teil der Grundausbildung zum Arbeitschutz MS Projekttage nur vormittags Do 25 GS / MS Abgabe: Projektanträge mit Finanzierung über Schulhaushalt (für Haushaltsjahr 219) ab 14. h ab 14. h ab 14. h ab 14. h Uhr ab 16.3 h Uhr ab 14. h Do 25 MS Berufsorientierung HGJ und Junghandwerkerpräsentation - MSP ab 8. h Do 25 GS/MS Elternfortbildung Saugt das Smartphone unsere Kinder ein? 2. h Fr 26 GS 2. Aktionstag GS Partschins halbtägig Fr 26 MS Berufsorientierung HGJ und Junghandwerkerpräsentation - MSA ab 8. h 9

170 November Mo, Fr, GS / MS Allerheiligen: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender innerhalb November MS GS / MS 1. Lernberatungsgespräch in MS Algund Durchführung der IBP-Sitzung (für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 14/1992) und Abgabe der IBPs und des Protokolles (welches vom Sekretariat protokolliert werden muss) in Papierform im Sekretariat. Nachdem der Direktor unterschrieben hat, macht die Sekretärin die Kopien für die Lehrpersonen. Versendung der IBPs an die Eltern / Erziehungsberechtigten Ablage der Kopie des IBPs und des Protokolles zur IBP Sitzung in der Klassenratsmappe Di 6 GS Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Marling Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Partschins ab 16.3 h ab 16.3 h MS Schulhauskonferenz MS Algund (bei Bedarf) ab 16.4 h Mi 7 MS Klassenratsitzungen B-Zug Algund und 3D Algund (Ausgangslage:..) ab 14. h Fr 9 GS 1. Elternsprechnachmittag Marling ca.17. h Mo 12 MS Klassenratsitzungen A-Zug Partschins (Ausgangslage ) ab 14. h Mo 12 GS/MS Di 13 GS Mi 14 Stufenübergreifende Fachgruppensitzungen auf Bezirksebene (Fachgruppen Musik, Anfangsunterricht, Mathematik, Deutsch, Bewegung und Sport) Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Algund Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Rabland 15. h ab 16.3 h ab 16.3 h MS Klassenratsitzungen A-Zug Algund (Ausgangslage...) ab 14. h GS 1. Elternsprechnachmittag Partschins ca. 17. h Fr 16 GS 1. Elternsprechnachmittag Algund ca h MS Klassenratsitzungen B-Zug Partschins (Ausgangslage:..) ab 14. h Mo Mi GS/MS Stufenübergreifende Fachgruppensitzungen auf Bezirksebene (Fachgruppen Englisch, Religion, Kunst, Italienisch, Technik, Integration) 15. h MS Klassenratsitzungen C-Zug Algund (Ausgangslage ) ab 14. h GS 1. Elternsprechnachmittag Rabland ca.17. h MS Elternabend mit Frau Torggler - Berufsberatung 19. h Do 22 KG/GS Fortbildung: "Mein Kind kommt in die Schule" 2. h Fr 23 MS Mo 26 Mi 28 Lernberatungsgespräche Partschins h 1. Elternsprechnachmittag Partschins ca.17.3 h GS/MS Treffen der Leiter/innen der Care-Teams im Bezirk GS Obermais "Gilm" GS GS Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen - Marling (Vorsitz: Schulleiter/in bzw. Klassenvorstand) Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen - Partschins (Vorsitz: Schulleiter/in bzw. Klassenvorstand) Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen - Rabland (Vorsitz: Schulleiter/in bzw. Klassenvorstand) 15. h ab 17.3 h ab 16.3 h ab 17.3 h MS 1. Elternsprechnachmittag Algund ca. 18. h Fr 3 GS Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen - Algund (Vorsitz: Schulleiter/in bzw. Klassenvorstand) ab 16.3 h MS bei Bedarf: Fachgruppensitzungen ca h innerhalb Dez MS Di 4 MS Dezember Verteilung Infos / Hinweise zur Abschlussprüfung an Schüler/innen der 3. Klassen und deren Eltern Präsentation der weiterführenden Schulen für die 3. Klassen von Algund und Partschins - in Algund h h Mo 1 GS/MS Sitzung der Schulleiter/innen ab 14.3 h Fr 14 GS/MS Besprechung des IBP / Maßnahmenkataloges mit den Eltern für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Ges. 17/21 (im Rahmen der Elternsprechnachmittage, der privaten Sprechstunden) Abgabe des Maßnahmenkatalogs im Sekretariat (MS: auch digital). Nachdem der Direktor unterschrieben hat, wird das Original im Tresor aufbewahrt, die Sekretärin macht eine Kopie für die Klassenratsmappe und übergibt dies der zuständigen Lehrperson. 1

171 Fr 21 MS Sa, So, 6.1. Mo 21 GS Mi 23 Do 24 Mo 28 Mi 3 Fr Weihnachtsfeier Algund Weihnachtsfeier Partschins GS / MS Weihnachtsferien: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender Bewertungskonferenzen Marling Januar Bewertungskonferenzen Algund, 5A, 5B, 4A, 4B, 4C, 2A, 2B ab 14. h ab 14. h GS Bewertungskonferenzen Partschins ab 14. h MS Bewertungskonferenzen A-Zug Partschins (3 Minuten/Klasse reichen aus!!!) ab 14. h MS Bewertungskonferenzen C-Zug Algund und 3D Algund ab 14. h MS Bewertungskonferenzen B-Zug Partschins ab 14. h GS Bewertungskonferenzen Rabland ab 14. h MS Bewertungskonferenzen B-Zug Algund ab 14. h GS Bewertungskonferenzen Algund, 3A, 3B, 1A, 1B ab 14. h MS Bewertungskonferenzen A-Zug Algund ab 14. h Februar 1 GS / MS digitales Versenden der Informationsblätter Mo 4 GS/MS Kopie des Informationsblatts kann im Sekretariat abgeholt werden Di 5 MS Mo 18 GS/MS Bei geeigneten Bedingungen: Wintersporttag Algund. Ersatztermine sind die Dienstage im Februar und März; der Termin wird auf Schulstellenebene festgelegt. Stufenübergreifende Fachgruppensitzungen auf Bezirksebene (Fachgruppen Musik, Anfangsunterricht, Mathematik, Deutsch, Bewegung und Sport) ganztägig 15. h Mi 2 MS Aussprachen mit Eltern von Schülern/innen (mit Rückständen im Lernprozess) - Algund ab 14.3 h Do 21 MS Aussprachen mit Eltern von Schülern/innen (mit Rückständen im Lernprozess) - Partschins ab 16.3 h Mo 25 GS/MS Stufenübergreifende Fachgruppensitzungen auf Bezirksebene (Fachgruppen Englisch, Religion, Kunst, Italienisch, Technik, Integration) 15. h Do 28 GS / MS Unsinniger Donnerstag: verkürzter Unterricht lt. Landesschulkalender bis 9.2 h Mo, Fr, 8.3. innerhalb 1.3. innerhalb März GS / MS Winterferien: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender GS / MS Übergabe des Informationsschreibens an die Eltern für Schüler/innen mit Maßnahmen lt. Gesetz 17/21 der Abschlussklassen der MS und - im Falle eines Direktionswechsels - auch der GS Besprechung des Funktionellen Entwicklungsprofils für Schüler/innen der Abschlussklassen mit Funktionsdiagnose lt. Gesetz 14/1992 GS / MS Abgabe des Funktionellen Entwicklungsprofils für Schüler/innen der Abschlussklassen mit Funktionsdiagnose lt. Gesetz 14/1992 Di 12 GS Klassenratssitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit Algund, Klassen ab 16.3 h Mi 13 MS Klassenratsitzungen mit Eltern - Algund (Vorsitz: Klassenvorstand) - parallel ab 14. h Mo 18 MS Klassenratsitzungen mit Eltern - Partschins (Vorsitz: Klassenvorstand) - parallel ab 14. h Di 19 GS Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Marling Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Partschins ab 16.3 h ab 16.3 h Mi 2 GS 2. Elternsprechnachmittag Rabland ca. 17. h Mi 2 MS Schulhauskonferenz MS Algund c.a h Fr 22 MS Kompetenztest 1. Klasse Deutsch Mo 25 GS 2. Elternsprechnachmittag Marling ca. 17. h Mo 25 MS Fachgruppensitzungen h Mo 25 MS Kompetenztest 3. Klasse Deutsch - Invalsi Di 26 GS Klassenratsitzungen (Überprüfung Erziehungs- und Unterrichtsarbeit) - Rabland ab 16.3 h Mi 27 GS 2. Elternsprechnachmittag Algund ca h MS Klassenratsitzungen B-Zug Partschins (Infos an Lernberater) ab 14. h 11

172 April Zeitfenster vom 1. April bis 18. April MS MS Kompetenztest Mathematik 3. Klasse Invalsi Kompetenztest Englisch 3. Klasse Invalsi Mo 1 GS / MS Sitzung des Lehrer/innenkollegiums 14.3 h Mi 3 MS Klassenratsitzungen A-Zug Partschins (Infos an Lernberater) ab 14. h Klassenratsitzungen A-Zug Algund ab 14.3 h GS 2. Elternsprechnachmittag Partschins ca.17.3 h GS Kompetenztest 4. Klasse Italienisch 1. und 2. UE Fr 5 GS Spiel- und Sportfest GS Algund 1. Termin Mo 8 GS Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen Algund ab 17.3 h MS Lernberatungsgespräche Partschins Uhr MS 2. Elternsprechnachmittag Partschins ca h Di 9 MS Leichtathletiktag der MS Partschins 5. Klasse GSP/GSR - Auswahl der MSA Mi 1 GS Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen Rabland ab 17.3 h MS 2. Elternsprechnachmittag Algund ca. 18. h Fr 12 GS Spiel- und Sportfest GS Algund 2. Termin Mo 15 MS Klassenratsitzungen B-Zug Algund und 3D Algund ab 14. h Di 16 MS Spiel- und Sporttag Algund - 1. Termin bis 15.3 h Mi 17 Do, Di, Mi Do Fr GS Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen Marling Klassenratsitzungen mit Elternvertretern/innen Partschins ab 17.3 h ab 17.3 h MS Klassenratsitzungen C-Zug Algund ab 14. h GS / MS Osterferien: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender 24 GS/MS unterrichtsfrei lt. Landeschulkalender 25 GS / MS Staatsfeiertag: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender 26 GS / MS unterrichtsfrei lt. Landeschulkalender Di 3 MS Kompetenztest 3. Klasse Deutsch - Invalsi Ersatztermin Di 3 GS / MS Abgabe: Portfolio der Lehrkräfte im Probe- und Berufsbildungsjahr Abgabe: Bericht der Tutoren/innen für Lehrkräfte im Probe- und Berufsbildungsjahr Di 3 MS Spiel- und Sporttag Algund - 2. Termin bis 15.3 h Di 3 GS Aktionstag "Dem Frühling auf der Spur" GS Rabland ganztägig Di 3 MS Ersatztermin: Invalsi Deutsch bei begründeter Abwesenheit 12

173 innerhalb Mai Mi GS /MS Mai Besprechung des Abschlussberichtes zur Umsetzung des Individuellen Bildungsplanes für Schüler/innen der Abschlussklassen mit Maßnahmen lt. Gesetz 17/21 Abgabe des Abschlussberichtes zur Umsetzung des Individuellen Bildungsplanes für Schüler/innen der Abschlussklassen mit Maßnahmen lt. Gesetz 17/21 - durch Integrationslehrperson, evtl. Klassenvorstand bzw. Sprachlehrer/in Übetrittsgespräche MS/OS für Schüler/innen mit Funktionsdiagnose lt. Gesetz 14/ Einladungen durch Integrationslehrpersonen Antrag für die Verlaufskontrolle für Schüler/innen mit Funktionsdiagnose lt. Gesetz 14/1992 und mit Maßnahmen lt. Gesetz 17/21 der 4. Klasse Grundschule und 2. Klassen Mittelschule 1 GS / MS Staatsfeiertag: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender Fr 3 GS Kompetenztest 3. Klasse Deutsch 1. Teil 1. und 2. UE Fr 3 GS Spiel- und Sportfest GS Algund 3. Termin Di 7 GS Maiausflug GS Partschins nur 1. Klassen GS Kompetenztest 5. Klasse Mathematik - Invalsi 1. und 2. UE Mi 8 GS / MS Sitzung der Schulleiter/innen 14.3 h Mi 8 GS Kompetenztest 3. Klasse Deutsch 2. Teil 1. und 2. UE Do 9 GS Maiausflug GS Marling Di 14 MS Maiausflug Algund bis 15.3 h Di 14 GS Aktionstag "Walderlebnis" GS Rabland ganztägig Mi 15 GS / MS Sitzung des Lehrer/innenkollegiums 14.3 h Fr 17 GS / MS Kolloquium der Lehrkräfte im Probe- und Berufsbildungsjahr + Gutachten für Berufseingangsphase ab 14.3 h Di 21 GS 4. Aktionstag GS Partschins ganztägig Fr 24 MS Abgabe der Prüfungsarbeiten im Sekretariat GS Bewertungskonferenzen Marling ab 14. h Mo 27 GS Bewertungskonferenzen Rabland ab 14. h Mo, MS Radprojekt Partschins ganztägig Mi, 29. Di 28 MS Maiausflug Partschins bis 15.3 h Mi 29 GS Bewertungskonferenzen Algund, 4B, 4A, 4C, 2B, 2A ab 14. h Do 3 GS Aktionstag "Bewegung macht Freude" - GS Rabland halbtägig Do 3 GS Baumfest GS Marling Do 3 MS Bewertungskonferenzen C-Zug Algund und 3D Algund ab 14. h So, 2. Juni GS / MS Staatsfeiertag: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender Mo 3 MS Bewertungskonferenzen B-Zug Algund ab 14. h Mi 5 MS Bewertungskonferenzen A-Zug Partschins ab 14. h GS Bewertungskonferenzen Partschins ab 14. h Do 6 MS Bewertungskonferenzen A-Zug Algund ab 14. h Fr 7 MS Schwimmtag MS Algund Fr 7 Mo, 1. MS Bewertungskonferenzen B-Zug Partschins ab 14. h GS Bewertungskonferenzen Algund 1A, 1B, 3A, 3B,5A, 5B ab 14. h GS / MS Pfingstmontag: unterrichtsfrei lt. Landesschulkalender Di 11 MS Schwimmtag der Schulstelle Partschins im Erlebnisbad Naturns Do 13 MS Fr Juni Schulschlussfeier Partschins Schulschlussfeier Algund GS / MS Arbeitsgruppen für die Klassenbildung 1. Klassen GS und MS 14 GS / MS Letzter Unterrichtstag: verkürzter Unterricht digitales Zusenden der Bewertungsbögen GS: bis 1. h MS: bis 9.2 h 13

174 ab Mo GS/MS digitales Original kann auf einem mitgebrachten Stick im Sekretariat abgespeichert werden s. Mitteilung GS / MS Abgaben durch Lehrpersonen: siehe entsprechende Mitteilung Mo, 17. Di, 18. Mi, 19. GS Abschluss- und Aufräumarbeiten an der Schulstelle durch alle Lehrpersonen - Koordinierung durch den/die Schulleiter/in während Prüfungen MS Abschluss- und Aufräumarbeiten an der Schulstelle - vorrangig durch Lehrpersonen ohne Abschlussprüfung - Koordinierung durch den/die Schulleiter/in August ab Mo, 19. GS / MS Ausarbeitung der Stundenpläne für das Schuljahr 219/22 Di 27 GS / MS Sitzung der Schulleiter/innen 14.3 h 14

175 PERSONEN UND PERSONENGRUPPEN FÜR SCHULISCHE PROZESSE 1 Schuldirektor Bernard Franco 2 Direktorstellvertreter 218/219 Thuille Alexander 3 Schulleiter/innen 218/219 Huber Carmen Mitterhofer Johanna Telser Barbara / Tscholl Inge Kaserer Heidrun / Unterweger Helene Pöder Alexander Unterhuber Elisabeth Grundschule Algund Grundschule Marling Grundschule Partschins Grundschule Rabland Mittelschule Algund Mittelschule Partschins 4 Steuergruppe 218/219 Bernard Franco Schuldirektor Thuille Alexander Direktorstellvertreter s. oben Schulleiter/innen s. unten Beauftragte für Bereiche lt. Dreijahresplan Kooptierung/en bei spezifischen Fragestellungen je nach Bedarf Arbeit in der Großgruppe oder in Untergruppen je nach Themen / Fragestellungen 5 Beauftragte laut Dreijahresplan Homepage Integration Schul- und Berufsorientierung Evaluation Begabungs- und Begabtenförderung Theiner Ulrich Pöder Ingrid, Schwabl Sabine Klotz Ines Daniela Dalcomune, Edith Lang Johanna Mitterhofer, Agnes Pfeifer 15

176 Gewählte Gremien: 1 Schulrat 216/ /219 Vorsitzender Bernhart Michael Stellvertretender Vorsitzender Erlacher Adolf Schuldirektor Bernard Franco Verwaltungspersonal: Gstrein Margarethe Schulsekretärin Lehrervertreter/innen Huber Carmen Grundschule Algund Kuen Irmgard Grundschule Marling Telser Barbara Grundschule Partschins Nischler Hartmann Grundschule Rabland Laimer Rosa Mittelschule Algund Orsetto Alessandra Mittelschule Partschins Elternvertreter/innen Fink Erika Grundschule Algund Dorigati Simone Grundschule Marling Weithaler Sonja Grundschule Partschins Erlacher Adolf Grundschule Rabland Knoll Silke Mittelschule Algund Bernhart Michael Mittelschule Partschins 2 Schlichtungskommission 216/217 bis 218/219 Schuldirektor Franco Bernard effektives Mitglied SSP Algund Lehrervertreter/innen Dellantonio Edda effektives Mitglied Mittelschule Algund Tscholl Petra effektives Mitglied Grundschule Marling Orsetto Alessandra effektives Mitglied Mittelschule Partschins Tscholl Inge Ersatzmitglied Grundschule Partschins Unterweger Helene Ersatzmitglied Grundschule Rabland Schnitzer Ulrike Ersatzmitglied Grundschule Algund Elternvertreter/innen Spitaler Lukas effektives Mitglied Grundschule Algund Ladurner Eva effektives Mitglied Grundschule Marling Thöni Marion effektives Mitglied Mittelschule Algund Bertagnolli Sabine Ersatzmitglied Grundschule Partschins Winkler Roswitha Ersatzmitglied Grundschule Rabland Zwischenbrugger Renate Ersatzmitglied Mittelschule Partschins 3 Dienstbewertungskomitee 216/217 bis 218/219 Bernard Franco effektives Mitglied Schuldirektor Ladurner Andreas Johann effektives Mitglied Mittelschule Algund Kaserer Heidrun effektives Mitglied Grundschule Rabland Benini Cadia effektives Mitglied Mittelschule Partschins Tschenett Sabine Ersatzmitglied Grundschule Marling Riml Marion Ersatzmitglied Grundschule Algund Moroder Brunhilde Ersatzmitglied Grundschule Algund 4 Elternrat 218/219 alle gewählten Elternvertreter/innen in den Klassenräten und im Schulrat Vorsitzender Ladurner Johann Grundschule Algund Stellvertretende Vorsitzende Fink Erika Grundschule Algund Vertreter im Landesbeirat der Eltern 217/ / /2 Unterholzner Renate 5 Elternratsvorstand 218/219 Vorsitzender des Elternrates Fink Erika Grundschule Algund Stellvertretende Vorsitzende des Elternrates Fink Erika Grundschule Algund Elternvertreter im Landesbeirat Unterholzner Renate Grundschule Partschins Elternvertreter/innen im Schulrat s. oben 16

177 weitere Mitglieder (laut Sitzung des Elternrates vom ) Hafner Heidi Pichler Martina Priller Elisabeth Stolz Christine Hofer Eva Maria Latschrauner Paula Nischler Ramona Thöni Marion Weis Martina Grundschule Algund Grundschule Algund Grundschule Algund Grundschule Algund Grundschule Algund Grundschule Algund Grundschule Rabland Mittelschule Algund Mittelschule Partschins Arbeitsgruppen auf Schulsprengelebene: 1 Evaluation GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Lang Edith Ladurner Maria Dalmonego Claudia Kuppelwieser Dalcomune Daniela Weithaler Petra Nagler Erika Verena Pixner Marlies 2 Schul- und Berufsorientierung MS Algund MS Partschins Klotz Ines Ladurner Andreas J. Schweigl Andrea Tappeiner Christine Pfeifer Agnes 3 ZIB in MSA/MSP MS Algund MS Partschins Thuille Alexander Götsch Eduard Gamper Barbara Nock Doris Ursula Laurito Emanuela Gander Markus Lechner Barbara Ladurner Andreas J. Labriola Maria Cristina 4 Care - Team GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Huber Carmen Tschenett Sabine Strobl Esther Kaserer Heidrun Thuille Alexander Nock Doris Ursula Prantl Kathrin Rossi Nadia Pixner Martina Tscholl Inge Kafmann Nadine Telser Barbara Arbeitsgruppen auf Schulstellenebene: 1 Öffentlichkeitsarbeit/Homepage auf Schulstellenebene GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Ladstätter Veronika Mitterhofer Johanna Wieser Karoline Nischler Hartmann Theiner Ulrich (nur Homepage) Lanthaler Andrea Götsch Margit Pichler Miriam Pföstl Ursula Mayr Veronika Schwienbacher Stefan Götsch Eduard (Sport) Asson Irene Wallnöfer Schweigl Andrea Dominique Reinstadler Benno Egger Patrick 2 Teamorientierte Unterrichtsentwicklung GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Haller Anna Messner Annelies Pagani Giovanna Kaserer Heidrun Noggler Evelin Reinstaller Petra Ladstätter Veronika Tscholl Petra von Lutterotti Johanna Unterweger Helene Wolf Heidemarie Unterholzner Ladurner Maria Rosmarie Felder Greta Perkmann Martha Eder Sara Lanthaler Helene Kirchmaier Bettina 3 Integration DaZ-LP GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Pöder Ingrid Pichler Verena Morina Pajtesa Braun Sibille Gamper Barbara Schwabl Sabine Todaro Ilaria Morina Pajtesa Olivieri Manuela Zanetti Dario Raffeiner Martina Menghin Manuela Minach Claudia Daltrozzo Elisa 17

178 Laimer Rosa Reinstaller Petra Lanthaler Andrea 4 Migration GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Todaro Ilaria Morina Pajtesa Caprioli Raffaella Orsetto Alessandra 5 Begabungs- und Begabtenförderung GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Asson Irene Mitterhofer Corsano Sandra Thuile Stefanie Pfeifer Agnes Fuckner Klaus Johanna Breitenberger Julia Kleon Barbara Unterholzer Barbara Prantl Barbara Lang Edith Waibl Roswitha Zanetti Dario 6 Bibliothek/Leseförderung GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Holzner Sabrina Kuen Irmgard Strobl Esther Gander Evelin Ladurner Andreas Schweigl Andrea Ploner Claudia Piz Sabrina Rinner Natalie Kaserer Heidrun Laimer Rosa Bader Liliana Capraro Anita Pixner Marion Dalmonego Claudia Dellantonio Edda Brenner Karin Zöggeler Andrea Mattiuzzi Cristina Schnitzer Ulrike 7 Organisation Pflichtquote- und Wahlfächer GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Schulleiterinnen: Huber Carmen Schulleiterin: Mitterhofer Johanna Schulleiterin: Tscholl Inge Telser Barbara Schulleiterinnen: Kaserer Heidrun Unterweger Helene Schulleiter: Pöder Alexander Schulleiter: Unterhuber Elisabeth Riml Marion Messner Brigitte Kaserer Monika Gander Evelin Benini Cadia Moroder Brunhilde Nagler Erika Taraboi Elena Götsch Margit 8 Teamleitung bei Planung Pflichtquote- Wahlbereich-Projektwoche GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins / Kuen Irmgard Messner Brigitte / / Kl 1. Schwienbacher S. Kl 2. Dellantonio E. Kl 3. Ladurner A. J. 9 Streitschlichtung MSA MS Algund Kaufmann Margarete Fuckner Klaus Pfeifer Agnes - Thuille Alexander - Wolf Heidemarie Taraboi Elena Benini Cadia 1 Admin digitales Register MS Algund Laurito Emanuela 11 Schulhausgestaltung Jan Ain Noggler Evelin Wolf Heidemarie 12 Organisieren von Feiern Flöss Katharina Rieder Ingrid Thuille Alexander Unterhuber Elisabeth MS Algund MS Algund MS Partschins 18

179 Personen in verschiedenen Arbeitsbereichen der Schule: 1 Notfalleinsatzgruppe 218/219 Arbeitsschutzbeauftragter Bernard Franco (Schuldirektor) Zöggeler Katrin (Sekretariatsassistentin) GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Lang Edith Kuen Irmgard Strobl Esther Gander Evelin Dalcomune Daniela Gander Markus Moroder Brunhilde Mitterhofer Johanna Unterholzer Barbara Nischler Hartmann Ladurner Andreas Götsch Eduard Unterholzner Tschenett Sabine Ladurner Doris Laimer Rosa Mangger Stefan Rosmarie (Schulwartin) Zöggeler Andrea Pöder Alexander Nock Doris U. Prantl Peter (Schulwart) Reinstaller Petra 2 Didaktische/r Systembetreuer/in: GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Emer Roberta Wallnöfer Dominique Pföstl Ursula Wieser Karoline Nischler Hartmann Schwienbacher Stefan Unterhuber Elisabeth 3 Kommission zur Befreiung von Schüler/innenbeiträgen 218/219 Schulratspräsident Bernhart Michael Schuldirektor Bernard Franco Schulsekretärin Gstrein Margarethe Lehrperson der betroffenen Schulstelle: GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Riml Marion Waibl Roswitha Tscholl Inge Kaserer Heidrun Thuille Alexander Tappeiner Christine 5 Verantwortliche für die Schulbibliotheken 218/219 GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins / Kuen Irmgard Messner Brigitte / Gander Evelin, Kaserer Heidrun 6 Verantwortliche für Spezialräume / Zuständigkeiten auf Schulstellenebene 218/219 Turnhalle / Bader Liliana Benini Cadia GS Algund GS Marling GS Partschins GS Rabland MS Algund MS Partschins Ploner Claudia Messner Annelies alle Turnlehrer Pöder Alexander Götsch Eduard Asson Irene Kleon Barbara Turnlehrperson Reinstadler Mitterhofer en Benno Johanna Tscholl Petra / / Prantl Barbara Gander Markus Ladurner Maria Technik- / Werkraum/ Brennofen / Wallnöfer Dominique Unterholzner Barbara / Wolf Heidemarie / Forscherlabor Waibl Roswitha / / / / Musikraum, -instrumente Haller Anna Lang Edith Lanthaler Helene / / Rieder Ingrid Raffeiner Martina Physikraum / / / / Theiner Ulrich Taraboi Elena Kunstraum / / / / Wolf Heidemarie Weithaler Petra Fuckner Klaus Fernsehstation / Multimediawagen / / / alle Schwienbacher Stefan Jeweilige Fachlehrperson Lehrmittel Huber Carmen Unterholzner Rosmarie Waibl Roswitha Perkmann Martha Tschenett Sabine Pichler Miriam / alle Fachgruppenleiter/in / Verbrauchsmaterial Integrationsmaterial Huber Carmen Unterholzner Rosmarie Tscholl Petra Ladurner Maria Dalmonego Claudia Kaserer Monika alle Pöder Alexander Schweigl Andrea Tappeiner Christine Pöder Ingrid Morina Pajtesa Morina Pjtesa alle Fachgruppe Lanthaler Andrea Daltrozzo Elisa 19

180 7 Vertreter in den schulstufen-übergreifenden Fachgruppen auf Bezirksebene Fachgruppe Grundschule Mittelschule Anfangsunterricht / / Bewegung und Sport Mitterhofer Johanna Götsch Eduard Deutsch Kuen Irmgard / Messner Brigitte Pfeifer Agnes Englisch Kleon Barbara Tappeiner Christine Italienisch Olivieri Manuela Benini Cadia Kunst Dalmonego Claudia Wolf Heidemarie/Klaus Fuckner Mathematik Nischler Hartmann Dalcomune Daniela Musik Lang Edith Rieder Ingrid Religion Perkmann Martha Nock Doris Technik Ladstätter Veronika Prantl Barbara Integration Menghin Manuela/Morina Pajtesa Gamper Barbara / Daltrozzo Elisa 8 Fachgruppenleiter/innen (Mittelschulen) 218/219 Fachgruppe Fachgruppenleiter/in MS Algund Fachgruppenleiter/in MS Partschins Deutsch / Geschichte / Geografie Schwienbacher Stefan Schweigl Andrea Italienisch Laurito Emanuela Benini Cadia Englisch Jan Ain Tappeiner Christine Mathematik / Naturwissenschaften Dalcomune Daniela Taraboi Elena Musik Rieder Ingrid Raffeiner Martina Technik Noggler Evelin Gander Markus Bewegung und Sport Pöder Alexander Götsch Eduard Kunst Wolf Heidemarie Weithaler Petra Religion Lechner Barbara Nock Doris Ursula Integration Minach Claudia Reinstaller Petra Vertreter/innen der Schule in außerschulischen Gremien / Organisationen: 1 Vertreter/innen in den Kindergartenbeiräten Kindergarten Kindergarten Kindergarten Kindergarten Kindergarten Algund Forst Marling Partschins Rabland Riml Marion Huber Carmen Tschenett Sabine Corsano Sandra Kaserer Heidrun 2 Mitglieder in den Bibliotheksräten Bibliothek Algund Bibliothek Marling Bibliothek Partschins / Rabland Irmgard Kuen (GS Marling) Messner Brigitte (GS Marling) Holzner Sabrina (GS Algund) Pöder Alexander (MS Algund) 3 Mitglieder in Bildungsausschüssen Strobl Esther (GS Partschins) Andrea Schweigl (MS Partschins) Gander Evelin ( GS Rabland) Bildungsausschuss Algund Bildungsausschuss Marling Bildungsausschuss Partschins Huber Carmen Zanetti Dario Pixner Marion Nischler Hartmann (GS Rabland) Kaserer Monika (GS Partschins) Schweigl Andrea (MS Partschins) 2

181 3.4 Mitarbeiter/innen im Sekretariat: Name -Kontakt Gstrein Margarethe Schulsekretärin Dandler Irene Sekretariatsassistentin Widmann Gerd Verwaltungssachbearbeiter Nischler Renate Qualifizierte Sekretariatsassistentin Stuppner Erika Sekretariatsassistentin Zöggeler Katrin Sekretariatsassistentin Schulwartinnen und Schulwarte: Schulstelle Grundschule Algund Grundschule Marling Grundschule Partschins Grundschule Rabland Mittelschule Algund Mittelschule Partschins Name Prantl Peter (bis ) Federspiel Johanna Pichler Edeltraut Tappeiner Brigitte (Zusatztätigkeiten MO-DI) Caliari Maurizio Casatta Elisabeth Ladurner Doris Stricker Margarethe Forer Anna Pichler Helga Folie Egon Hofer Sieglinde Kind Erika Gruber Roswitha Mathà Manfred Niederholzer Maria (Zusatztätigkeiten) 21

182 3.5 Lehrpersonen im Schulsprengel Algund: Lehrpersonen GS Algund Name Unterrichtsfach Klassenvorstand Auftrag ASSON Irene Klassenlehrerin 4A Vollzeit BREITENBERGER Julia Klassenlehrerin 4B Vollzeit CAPRARO Anita Italienisch / Vollzeit EDER Sara Klassenlehrerin 2A Vollzeit EMER Roberta Italienisch / Volzeit FELDER Greta Klassenlehrerin / Teilzeit GÖTSCH Margit Klassenlehrerin 5B Teilzeit HALLER Anna Dorothea Klassenlehrerin 3B Vollzeit HOLZNER Sabrina Klassenlehrerin 1A Vollzeit HUBER Carmen Englisch/Klassenlehrerin / Vollzeit KIRCHMAIER Bettina Klassenlehrerin / Teilzeit LADSTÄTTER Veronika Klassenlehrerin / Teilzeit LANG Edith Klassenlehrerin 5A Teilzeit MENGHIN Manuela Integration / Teilzeit MORODER Brunhilde Klassenlehrerin / Vollzeit PIXNER Marlies Religion / Teilzeit gekoppelt PLONER Claudia Klassenlehrerin 4C Vollzeit PÖDER Ingrid Integration / Teilzeit PRANTL Kathrin Klassenlehrerin / Vollzeit REINSTADLER Benno Klassenlehrer 2B Vollzeit RIML Marion Klassenlehrerin 1B Vollzeit SCHNITZER Ulrike Religion / Vollzeit TODARO Ilaria Italienisch / Vollzeit gekoppelt UNTERHOLZNER Rosmarie Klassenlehrerin / Vollzeit ZÖGGELER Andrea Dania Klassenlehrerin 3A Teilzeit PREIMS Martha Mitarbeiterin für Integration / Teilzeit ELSLER Monika Mitarbeiterin für Integration / Teilzeit gekoppelt STIZZOLI Sindy Mitarbeiterin für Integration / Teilzeit 22

183 Lehrpersonen GS Marling Name Unterrichtsfach Klassenvorstand Auftrag KLEON Barbara Englisch/Klassenlehrerin / Teilzeit KUEN Irmgard Klassenlehrerin 5A Vollzeit LADURNER Maria Klassenlehrerin / Teilzeit LANTHALER Helene Klassenlehrerin / Teilzeit MATTIUZZI Cristina Italienisch / Teilzeit MESSNER Annelies Klassenlehrerin 4B Vollzeit MESSNER Brigitte Klassenlehrerin 4A Vollzeit MITTERHOFER Johanna Klassenlehrerin 2. Vollzeit MORINA Pajtesa Integration / Vollzeit - gekoppelt PAGANI Giovanna Italienisch / Vollzeit - gekoppelt PERKMANN Martha Religion / Teilzeit PICHLER Miriam Klassenlehrerin 1A Teilzeit PICHLER Verena DaZ / Teilzeit PIXNER Marion Klassenlehrerin / Teilzeit PIZ Sabrina Italienisch / Vollzeit TSCHENETT Sabine Klassenlehrerin 5B Vollzeit TSCHOLL Petra Klassenlehrerin 3. Teilzeit WAIBL Roswitha Klassenlehrerin 1B Vollzeit WALLNÖFER Dominique Klassenlehrerin / Teilzeit 23

184 Lehrpersonen GS Partschins Name Unterrichtsfach Klassenvorstand Auftrag CAPRIOLI Raffaella Italienisch / Teilzeit gekoppelt CORSANO Sandra Klassenlehrerin / Teilzeit DALMONEGO Claudia Klassenlehrerin 3A Vollzeit KASERER Monika Klassenlehrerin 5. Teilzeit MORINA Pajtesa Integration / Vollzeit gekoppelt NAGLER Erika Englisch / Vollzeit gekoppelt PAGANI Giovanna Italienisch / Vollzeit - gekoppelt PFÖSTL Ursula Klassenlehrerin 2. Vollzeit RINNER Natalie Klassenlehrerin 1. Teilzeit ROSSI Nadia Klassenlehrerin / Teilzeit v. LUTTEROTTI Johanna Klassenlehrerin / Teilzeit STROBL Esther Klassenlehrerin 4. Teilzeit TELSER Barbara Klassenlehrerin / Teilzeit TODARO Ilaria Italienisch / Vollzeit gekoppelt TSCHOLL Inge Anna Religion / Teilzeit UNTERHOLZER Barbara Klassenlehrerin / Vollzeit WIESER Karoline Deutsch als Zweitsprache 3B Vollzeit 24

185 Lehrpersonen GS Rabland Name Unterrichtsfach Klassenvorstand Auftrag BRAUN Sibille Integration / Teilzeit CAPRIOLI Raffaella Italienisch / Teilzeit gekoppelt GANDER Evelin Klassenlehrerin 3. Vollzeit KASERER Heidrun Klassenlehrerin 1. Teilzeit KUPPELWIESER Verena Klassenlehrerin / Teilzeit MAYR Veronika Klassenlehrerin 4. Vollzeit NAGLER Erika Englisch/Klassenlehrerin / Vollzeit gekoppelt NISCHLER Hartmann Klassenlehrer / Vollzeit - Freistellung OLIVIERI Manuela Italienisch / Vollzeit PIXNER Marlies Religion / Teilzeit - gekoppelt THUILE Stefanie Klassenlehrerin 2. Vollzeit UNTERWEGER Helene Klassenlehrerin 5. Vollzeit 25

186 Lehrpersonen MS Algund Name Unterrichtsfach Klassenvorstand Auftrag BRENNER Karin Hella Margit Literarische Fächer / Teilzeit - gekoppelt DALCOMUNE Daniela Mathematik/Naturwissenschaften 3B Vollzeit DELLANTONIO Edda Italienisch / Teilzeit FLÖSS Katharina Englisch / Teilzeit FUCKNER Klaus Kunst / Vollzeit - gekoppelt GAMPER Barbara Integration / Teilzeit GÖTSCH Eduard Bewegung & Sport / Vollzeit gekoppelt JAN Ain Englisch / Vollzeit KAFMANN Nadine Mathematik/Naturwissenschaften 2C Teilzeit KAUFMANN Margarete Literarische Fächer 1C Teilzeit KLOTZ Ines Literarische Fächer 2B Vollzeit LABRIOLA Maria Cristina Italienisch Vollzeit LADURNER Andreas Johann Literarische Fächer 1A Teilzeit - Freistellung LAIMER Rosa Literarische Fächer/Integration 2A Vollzeit - Freistellung LAURITO Emanuela Italienisch / Vollzeit LECHNER Barbara Religion / Teilzeit MANGGER Stefan Mathematik/Naturwissenschaften / Teilzeit - gekoppelt MINACH Claudia Integration / Teilzeit NOGGLER Evelin Technik / Teilzeit PFEIFER Agnes Literarische Fächer 3C Vollzeit PIXNER Martina Mathematik/Naturwissenschaften / Vollzeit PÖDER Alexander Bewegung & Sport / Vollzeit PRANTL Barbara Technik / Teilzeit RAFFEINER Martina Musik / Teilzeit - gekoppelt REINSTALLER Petra Federica F. Literarische Fächer 3D Vollzeit - gekoppelt RIEDER Ingrid Musik / Vollzeit SCHWABL Sabine Deutsch als Zweitsprache / Teilzeit - gekoppelt SCHWIENBACHER Stefan Literarische Fächer 1B Vollzeit THEINER Ulrich Mathematik/Naturwissenschaften 3A Vollzeit THUILLE Alexander Religion / Vollzeit - Freistellung WOLF Heidemarie Kunst / Teilzeit ZANETTI Dario Englisch / Teilzeit WEGER Ulrike Mitarbeiterin für Integration / Teilzeit ELSLER Monika Mitarbeiterin für Integration / Teilzeit - gekoppelt 26

187 Lehrpersonen MS Partschins Name Unterrichtsfach Klassenvorstand Auftrag BADER Liliana Literarische Fächer 1B Teilzeit BENINI Cadia Italienisch / Vollzeit BRENNER Karin Hella Margit Literarische Fächer / Teilzeit gekoppelt DALTROZZO Elisa Integration / Vollzeit EGGER Patrick Literarische Fächer 3B Vollzeit FUCKNER Klaus Kunst / Vollzeit gekoppelt GANDER Markus Technik Teilzeit GÖTSCH Eduard Bewegung & Sport / Vollzeit gekoppelt LANTHALER Andrea Integration / Teilzeit MANGGER Stefan Mathematik/Naturwissenschaften / Teilzeit gekoppelt NOCK Doris Ursula Religion / Teilzeit ORSETTO Alessandra Italienisch 3A Teilzeit RAFFEINER Martina Musik Teilzeit - gekoppelt REINSTALLER Petra Federica F. Integration / Vollzeit - gekoppelt SCHWABL Sabine Deutsch als Zweitsprache / Teilzeit- gekoppelt SCHWEIGL Andrea Literarische Fächer 1A Vollzeit TAPPEINER Christine Englisch / Teilzeit TARABOI Elena Mathematik/Naturwissenschaften 2A Vollzeit UNTERHUBER Elisabeth Mathematik/Naturwissenschaften 2B Vollzeit WEITHALER Petra Kunst / Teilzeit PFITSCHER Andreas Mitarbeiter für Integration / Teilzeit - gekoppelt 27

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