Impulsvortrag: Arbeitsuchende Zuwanderer

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1 Impulsvortrag: Arbeitsuchende Zuwanderer 1

2 Agenda Arbeitsuchende Zuwanderer EHAP-Zielgruppe oder ESF-Zielgruppe? Möglichkeiten und Grenzen der Verweisberatung anhand von 2 Praxisbeispielen Schnittstellen zu ESF-Programmen des Bundes ( ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IsA), BIWAQ und JUSTiQ ) Schnittstellen zu ESF-Programmen der Länder Schnittstellen zu anderen arbeitsmarktbezogenen Unterstützungsangeboten der Kommunen Fazit 2

3 Arbeitsuchende Zuwanderer EHAP-Zielgruppe oder ESF-Zielgruppe? 2 Praxisbeispiele: Arbeitsuchende Zuwanderer kommen durch Mund-zu-Mund-Propaganda zu einem EHAP-Projekt. Nach einer Stabilisierung durch den EHAP suchen Zuwanderer Arbeit. 3

4 Möglichkeiten und Grenzen der Verweisberatung Arbeitsuchende Zuwanderer sind keine Zielgruppe des EHAP, sondern des ESF EHAP-Zielgruppen stehen aufgrund kumulierter Belastungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Eine Heranführung an den Arbeitsmarkt ist nicht vorgesehen. Arbeitsuchende Zuwanderer stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. EHAP-Projekte können arbeitsuchende Zuwanderer an Projekte der ESF-Programme des Bundes ( ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IsA), BIWAQ und JUSTiQ ) und der Länder sowie kommunale Maßnahmen in der Region verweisen. 4

5 2 Praxisbeispiele Praxisbeispiel 1: Arbeitsuchende Zuwanderer kommen durch Mund-zu-Mund- Propaganda zu einem EHAP-Projekt. In diesem Fall sollten EHAP-Projekte arbeitsuchende Zuwanderer an ESF-Projekte in der Region oder kommunale Maßnahmen verweisen. Die Personen werden nicht als Output- und Ergebnisindikatoren gezählt. Praxisbeispiel 2: Nach einer Stabilisierung durch den EHAP suchen Zuwanderer Arbeit. In diesem Fall sollten EHAP-Projekte arbeitsuchende Zuwanderer an ESF-Projekte in der Region oder kommunale Maßnahmen verweisen. Der Beratungsfall zählt als Outputindikator und kann als erfolgreiche(r) Vermittlung bzw. Ergebnisindikator abgeschlossen werden. 5

6 Schnittstellen des EHAP zu ESF-Programmen des Bundes In der ESF-Förderperiode werden unter dem Thematischen Ziel B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Kommunen, die sich mit hohen Anteilen an EU-Neuzuwanderer/-innen konfrontiert sehen, im Rahmen der ESF-Programme ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IsA), Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier (BIWAQ) und Jugend Stärken im Quartier (JUSTiQ) in besonderem Maße durch ESF-Aktivitäten unterstützt. 6

7 Das ESF-Programm ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IsA) Zielgruppen: Langzeitarbeitslose, arbeitslose junge Migrantinnen und Migranten und neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und -Bürger im Alter von 18 bis 35 Jahre Aktivitäten: Passgenaue teilnehmerbezogene Maßnahmen einschl. Nachholen eines Schulabschlusses, Qualifizierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit in enger Kooperation mit betrieblichen Akteuren. Anzahl der geförderten Kommunen: 55, davon 23 Projekte mit der Zielgruppe neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und -Bürger Homepage: Programme/bmas/ ESF-Integrationsrichtlinie-Bund.html 7

8 Das ESF-Programm BIWAQ Zielgruppen: (ältere) arbeitslose/langzeitarbeitslose Frauen und Männern, prekär Beschäftigte, Geringqualifizerte sowie Neuzugewanderte aus Mittel-und Osteuropa ab 27 Jahre Aktivitäten: u.a. Akquise von Praktikums- und Arbeitsplatzangeboten, Qualifizierungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Frauen und Männer im Quartier oder der Aufbau bzw. die Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken Anzahl der geförderten Kommunen: 74 Homepage: 8

9 Das ESF-Programm JUSTiQ Zielgruppen: schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecherinnen und Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie junge neuzugewanderte Personen mit besonderem Integrationsbedarf im Alter von 12 bis 26 Jahre Aktivitäten: (Re-)Integration in Schule, Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft durch sozialpädagogische Einzelfallhilfen (Case Management, Aufsuchende Jugendsozialarbeit, Niedrigschwellige Beratung/Clearing) und Mikroprojekte Anzahl der geförderten Modellkommunen: 178 Homepage: 9

10 Schnittstellen des EHAP mit ESF-Programme des Bundes vor Ort Die 83 aktuell geförderten EHAP-Projekte verteilen sich bundesweit auf 59 Kommunen. Die meisten EHAP-Projekte werden in Berlin (13), Hamburg (4), Hannover und Frankfurt (jeweils 3) sowie Köln, Duisburg, Offenbach und Stuttgart (jeweils 2) gefördert. Es werden aber auch EHAP-Projekte im ländlichen Raum gefördert, wie z.b. Nienburg, Freiburg, Rosenheim, Sömmerda, Radebeul. In 44 Kommunen (75 %), in den denen 68 EHAP-Projekte (82%) gefördert werden, sind EHAP-relevante IsA-Projekte und/oder BIWAQ-Projekte und/der JUSTiQ-Projekte angesiedelt. 10

11 Schnittstellen des EHAP mit der ESF-Integrationsrichtlinie Bund Lt. einer Abfrage bei 23 IsA -Projekten mit der Zielgruppe der neuzugewanderte EU- Bürger/-innen war der EHAP überwiegend nicht oder nur teilweise bekannt. Es gibt aber auch IsA -Projekte, die Kooperationsvereinbarungen mit EHAP-Projekten abgeschlossen haben und bei denen erfolgreiche Verweisberatungen stattfinden. Die IsA -Projekte gehen davon aus, dass bis Ende 2018 durchschnittlich zwischen 20 und 25 arbeitsuchende Zuwanderer pro Projekt von EHAP-Projekten an IsA -Projekte erfolgreich verwiesen werden können. 11

12 Schnittstellen des EHAP mit BIWAQ und JUSTiQ Darüber hinaus gibt es Beispiele für erfolgreiche Verweisberatungen bzw. Kooperationen mit geförderten (Modell-)Kommunen aus den ESF-Programmen BIWAQ und JUSTiQ 12

13 Schnittstellen des EHAP mit ESF-Programmen der Länder Beispiel Nordrhein-Westfalen: Im spezifischen Ziel Sozialräumliche Armutsbekämpfung bei langzeitarbeitslosen Menschen und Zuwanderern werden u.a. folgende Programme/Projekte geplant: - Aufruf Starke Quartiere Starke Menschen - Einzelprojekte zur Integration Homepage: Kontaktstellen/inhalt.html;jsessionid=CC4FEF3FBA1FFD62A82CAF B8B 13

14 Beispiel Dortmund: Schnittstellen des EHAP mit kommunalen Maßnahmen Willkommen in Dortmund - Die Ökumenische Anlaufstelle für Neuzuwanderer ist ein erster Anlaufpunkt für EU-Bürger, die in Dortmund leben und Orientierung brauchen. Homepage: 14

15 FAZIT Arbeitsuchende Zuwanderer sind nicht Zielgruppe des EHAP, sondern des ESF EHAP-Projekte können arbeitsuchende Zuwanderer an Projekte der ESF-Programme des Bundes ( ESF-Integrationsrichtlinie Bund (IsA), BIWAQ und JUSTiQ) und der Länder sowie kommunale Maßnahmen in der Region verweisen. Arbeitsuchende Zuwanderer, die durch Mund-zu-Mund-Propaganda zu einem EHAP- Projekt kommen, sollten an ESF-Projekte in der Region oder kommunale Maßnahmen verweisen. Die Personen werden nicht als Output- und Ergebnisindikatoren gezählt. 15

16 Nach einer Stabilisierung durch den EHAP sollten EHAP-Projekte arbeitsuchende Zuwanderer an ESF-Projekte in der Region oder kommunale Maßnahmen verweisen. Der Beratungsfall zählt als Outputindikator und kann als erfolgreiche(r) Vermittlung bzw. Ergebnisindikator abgeschlossen werden. 16

17 Vielen Dank! Thomas Becker, Koordinator EHAP, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Telefon: ;

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