Stellungnahme zum Abdeckungsgrad der österreichischen. Bereich der Organismengruppe der Moose

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1 Stellungnahme zum Abdeckungsgrad der österreichischen N2000-Gebiete gemäß FFH-Richtlinie im Bereich der Organismengruppe der Moose Christian Schröck, Georg Amann, Heribert Köckinger, Robert Krisai, Gerhard Schlüsslmayr & Harald Zechmeister Kontakt: Christian Schröck Garnei Kuchl Mobil ( ) Kuchl, 17. Februar 2015

2 2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung...3 Summary Einleitung Methodik Analyse der bestehenden Europaschutzgebiete Repräsentanz-Analyse Empfehlungen und Ausblick Repräsentative Auswahl Ausweisungsdefizite Datenbank des Umweltbundesamtes Biogeografisches Seminar Angaben in den Standarddatenbögen Anmerkungen zu den Arten Bruchia vogesiaca NESTL. EX SCHWÄGR. (Vogesen-Lappenmützenmoos) Buxbaumia viridis (MOUG. EX LAM. & DC.) BRID. EX MOUG. & NESTL. (Grünes Koboldmoos) Dicranum viride (SULL. & LESQ.) LINDB. (Grünes Gabelzahnmoos) Distichophyllum carinatum DIXON & W.E.NICHOLSON (Gekieltes Zweizeilblattmoos) Hamatocaulis (MITT.) HEDENÄS (Glänzendes Krückstockmoos) Mannia triandra (SCOP.) GROLLE (Fels-Grimaldimoos) Meesia longiseta HEDW. (Langstieliges Bruchmoos) Notothylas orbicularis (SCHWEIN.) A.GRAY (Kreisrundes Rückensackmoos) Orthotrichum rogeri BRID. (Großsporiges Goldhaarmoos) Riccia breidleri JUR. EX STEPH. (Breidler-Sternlebermoos) Scapania carinthiaca J.B.JACK EX LINDB. (Kärntner Spatenmoos) Tayloria rudolphiana (GAROV.) BRUCH & SCHIMP. (Bergahorn-Halsmoos) Literaturverzeichnis Anhang I: Verbreitungskarten Anhang II: Quellennachweis neuerer Funddaten... 39

3 3 Zusammenfassung In der vorliegenden Studie wird der Abdeckungsgrad sämtlicher Moos-Schutzgüter gemäß des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Netzwerk N2000 analysiert. Als Basis diente eine von den Autoren durchgeführte Repräsentanz-Analyse auf biogeografischer Ebene und die von sämtlichen Schutzgütern angefertigten aktuellen Verbreitungskarten. Zusätzlich wurde jedes bereits nominierte ESG auf die fachliche Plausibilität überprüft. Von den insgesamt 51 Nominierungen können derzeit nur 29 als fachlich gerechtfertigt betrachtet werden. In Österreich liegen Nachweise von insgesamt 12 Moosarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie vor. Bruchia vogesiaca und Meesia longiseta gelten derzeit als ausgestorben bzw. verschollen. Bei allen anderen 10 Arten muss festgestellt werden, dass der Abdeckungsgrad über das N2000-Netzwerk derzeit nicht ausreichend ist, um den Verpflichtungen gemäß der FFH- Richtlinie gerecht zu werden. Bei Distichophyllum carinatum und Riccia breidleri ist der Wissensstand ausreichend, um den Ausweisungsprozess kurzfristig beenden zu können. Bei Buxbaumia viridis, Dicranum viride, Hamatocaulis, Mannia triandra, Notothylas orbicularis, Orthotrichum rogeri, Scapania carinthiaca und Tayloria rudolphiana muss der Wissensstand zumindest in einzelnen Bundesländern verbessert werden. In Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg sind in den letzten 15 Jahren Erhebungen zu einigen Moosschutzgütern durchgeführt worden, um auf fachlicher Basis ein repräsentatives Schutzgebietsnetzwerk einzurichten. In der Steiermark und Tirol wurden die massiven Wissensdefizite bisher leider nicht abgebaut, so dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die Studie zeigt ferner konsensorientierte Lösungsansätze auf, die gemeinsam mit den Vertretern der Bundesländer erörtert werden sollten. Summary In this study we present an analysis concerning the coverage ratio of all bryophytes of the Annex II of the Habitats Directive in the Austrian N2000-network which is based on distribution maps for each species containing all historical and current records. Moreover, every nominated SCA was checked for its suitability and, unfortunately, only 29 of the 51 nominations proved to be justified. Twelf bryophyte species of the Annex II of the Habitats Directive occur in Austria. Bruchia vogesiaca and Meesia longiseta have to be considered as extinct or vanished. For the other ten species we have to state that the coverage ratio in the N2000-network is currently insufficient to meet the requirements of the Habitats Directive. For Distichophyllum carinatum and Riccia breidleri the state of knowledge is sufficient to conclude the designation process in near future. For Buxbaumia viridis, Dicranum viride, Hamatocaulis, Mannia triandra, Notothylas orbicularis, Orthotrichum rogeri, Scapania carinthiaca (= S. massalongi) and Tayloria rudolphiana the state of knowledge has to be improved, at least in part of the provinces. During the last 15 years the authorities of Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg prompted surveys on the regional distribution of at least some of the Annex II species. Particularly for Steiermark and Tirol major knowledge gaps could not be reduced which requires additional efforts. Our study contains also consens-oriented approaches to solving these problems. These should be discussed with the representatives of the provinces.

4 4 1 Einleitung Am 30. Mai 2013 hat die Europäische Kommission Österreich aufgefordert ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie nachzukommen und für zahlreiche Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie neue Gebiete zu nominieren, um den langfristigen Erhalt dieser Schutzgüter zu sichern. Diesem Mahnschreiben ging die Schattenliste des UWD (STALLEGGER et al. 2012) voraus, in der die vorhandenen Ausweisungsdefizite zusammengestellt worden sind. Dabei wurden aber nur jene Schutzgüter berücksichtigt, die von der European Environment Agency (BD) zum damaligen Stand als insufficient moderate betrachtet worden sind. Man wusste also bereits, dass die Schattenliste nicht vollständig ist. Auf diesen Umstand haben bereits NADLER et al. (2012) und PROTECT (2012) hingewiesen. Hinzu kommt, dass nach der Evaluierung der European Environment Agency die Erforschung der heimischen Moosflora große Forstschritte gemacht hat wurde von den NGOs das Interesse an aktuellen Verbreitungsdaten betreffend der einzelnen Moosschutzgüter bekundet, um für das anstehende Seminar im März 2015 eine Entscheidungsgrundlage auf Basis der aktuellsten Verbreitungsdaten zur Verfügung zu haben. Diesem Ansuchen wird hiermit gerne Rechnung getragen, zumal sich seit der Erstellung der Schattenliste zahlreiche neue Aspekte ergeben haben und sich mit dem Erscheinen der Roten Listen von Niederösterreich (ZECHMEISTER et al. 2013), Oberösterreich (SCHRÖCK et al. 2014) und Vorarlberg (SCHRÖCK et al. 2013) die Ausgangslage wesentlich verändert hat. Zusätzlich erfolgten bislang den Behörden unbekannte Nachweise, die einen erheblichen Einfluss auf den Kenntnisstand haben. Es war uns ein wichtiges Anliegen, eine unparteiische Stellungnahme vorzulegen, um allen Beteiligten eine auf rein fachlicher Basis erstellte Expertise zur Verfügung zu stellen. Aus unserer naturschutzfachlichen Sichtweise müssen alle Schutzgüter einer Organismengruppe behandelt werden und nicht nur jene, die im Jahr 2012 unter völlig anderen Voraussetzungen in der Schattenliste angeführt worden sind. Wir hoffen, dass dieser Beitrag die vorhandenen Wissens- und Ausweisungsdefizite transparent aufzeigt und diese möglichst schnell abgebaut werden. Es ist zweifelsfrei unser aller Anliegen, dass wir den Nominierungsprozess endlich hinter uns lassen und auch auf der Ebene von N2000 an die Umsetzung, also an die Bewahrung oder das Erreichen des Günstigen Erhaltungszustandes, herangehen können. Es ist uns natürlich bewusst, dass der Zeitpunkt dieser Stellungnahme, knapp einen Monat vor dem Seminar, nur mehr sehr wenig Handlungsspielraum bietet. Es muss ausdrücklich betont werden, dass dies auch durch den Zeitpunkt der Anfragen der NGOs begründet ist. Hinzu kommt, dass die Autoren in mehreren Bundesländern den Umstand bereits aufgezeigt haben, dass auch weitere Moosarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie erhebliche Repräsentanz- Defizite im N2000-Netzwerk aufweisen, die nicht im Rahmen der Schattenliste behandelt worden sind. Leider standen jedoch immer nur jene Arten zur Diskussion, die auch in der Schattenliste bzw. im Mahnschreiben behandelt worden sind. Es darf auch angemerkt werden, dass der Erstautor dieser Studie am 24. April 2014 bei der 74. Tagung der Länderarbeitsgruppe für internationale Naturschutzangelegenheiten bereits auf die teilweise erheblichen Wissensdefizite hingewiesen hat. Die Betrachtung nur einzelner Moosarten macht auch vor dem Hintergrund der möglichen Synergieeffekte keinen Sinn. So lassen sich etwaige Erhebungen zu Buxbaumia viridis (Element des Mahnschreibens) auch mit Erhebungen zu Scapania carinthiaca (kein Element des Mahnschreibens) kostenschonend verbinden. Ebenfalls bedacht werden muss, dass der ursprüngliche Plan, die Datenbank des Umweltbundesamtes auf den neuesten Stand zu bringen, nicht möglich war, so dass eine Bewertung auf Basis des aktuellen Wissensstandes beim biogeografischen Seminar nicht gesichert war.

5 Abschließend möchten wir nochmals hervorheben, dass die vorliegende Stellungnahme eine rein fachliche und auch ehrenamtliche Expertise ist und nur dazu dienen soll, die zweifelsfrei vorhandenen Probleme auf biogeografischer Ebene aufzuzeigen. Es liegt uns fern ein Bundesland für die in der Vergangenheit verabsäumten Maßnahmen anzuprangern, sondern wir wünschen uns einen gemeinsamen, fachlichen und konsensorientierten Dialog, der es uns ermöglicht in der nahen Zukunft im Sinne des Naturschutzes eine nachhaltige Lösung zu finden. Ebenso zu erwähnen ist, dass wir keineswegs zu jenen Gruppierungen zählen, die einen Vollflächenschutz fordern, sondern in Anbetracht der limitierten Ressourcen, die richtigen Schutzgebiete auswählen wollen, von denen der Naturschutz im Allgemeinen langfristig profitieren wird. 5

6 6 2 Methodik Das Ziel bestand vordergründig darin, eine objektive Analyse des Abdeckungsgrades der Anhang-II-Arten der FFH-Richtlinie im Netzwerk der N2000-Gebiete durchzuführen. Auf eine Beschreibung der Schutzgüter wurde bewusst verzichtet, zumal aus den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg zahlreiche aktuelle Steckbriefe zu den Arten vorliegen (SCHRÖCK 2013a, SCHRÖCK 2013b, SCHRÖCK 2013c, SCHRÖCK et al. 2013, SCHRÖCK et al. 2014). Eine kurze Übersicht über die an den Lebensraum Wald gebundenen Arten befindet sich derzeit im Druck (SCHRÖCK & KÖCKINGER 2015). Als Grundlage zur Analyse diente das offizielle Dokument der europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 (Hab. 97/2 rev. 4 18/11/97), in dem Grundprinzipien definiert werden, die wir als Leitfaden zum notwendigen Abdeckungsgrad der Schutzgüter innerhalb des N2000- Netzwerkes verstehen. Im Groben lässt sich dieses Dokument aus unserer Sicht wie folgt zusammenfassen: Abdeckungsrad im N2000-Schutzgebietssystem Erklärung > 60 % Abdeckungsgrad ausreichend % Analyse bzw. Erklärung der Situation notwendig < 20 % Abdeckungsgrad unzureichend Im vorliegenden Dokument finden sich nur im Ausnahmefall konkrete Schutzgebietsempfehlungen, da dies den Rahmen dieser Stellungnahme deutlich sprengen würde und österreichweit aufgrund der höchst unterschiedlichen und zum Teil unzureichenden Datenlage nicht einheitlich durchführbar ist. Hierfür sind Detailanalysen und gezielte Gespräche mit den einzelnen Landesregierungen notwendig. Dieser Umstand wurde auch erkannt, so dass in Kärnten, Oberösterreich und Salzburg bereits ein reger Gedankenaustausch stattfindet. Datengrundlage Am 30. Jänner dieses Jahres wurde vom Erstautor eine offizielle Anfrage an die Verbindungsstelle der Bundesländer gestellt, um die Detaildaten zu erhalten, die zu den einzelnen Schutzgütern am Umweltbundesamt existieren. Es wurde angeboten, den Datenbestand unentgeltlich auf den neuesten Stand zu bringen, um einen aktuellen Datensatz für die anstehenden Aufgaben bereitzustellen. Leider wurde diesem Ansuchen nicht Rechnung getragen, so dass die erforderlichen Daten vollständig neu zusammengestellt werden mussten. Auch die Daten der niederösterreichischen Mooskartierung, die als Basis zur Erstellung der Roten Liste dienten (ZECHMEISTER et al. 2013), standen uns leider nicht komplett zur Verfügung, was bei den Auswertungen zu berücksichtigen ist. Dass unser Datenpool demnach nicht ganz vollständig sein kann, liegt in der Natur der Sache. Dennoch wurden die vorliegenden Daten mit großer Sorgfalt zusammengestellt und bilden den aktuellen Stand des Wissens ab. Sie beinhalten also mehr oder weniger sämtliche bekannte Verbreitungsdaten zu den Moosschutzgütern gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie in Österreich. Verwendetes Raster Die Unterschiede zwischen dem Raster der in Österreich verwendeten floristischen Kartierung und dem EEA-Raster sind hinlänglich bekannt. Leider gibt es für dieses Problem bisher in Österreich keine adäquate Lösung. Auch uns war es in der Kürze der Zeit unmöglich, die Daten für den EEA-Raster zu adaptieren, so dass wir gemäß der Tradition am Rasterfeldnetz der floristischen Kartierung festhalten mussten. Der Raster bietet die einzige Möglichkeit eine einheitliche Repräsentanz-Analyse durchzuführen. Empirische Daten über Populationsgrößen, verfügbare Habitatfläche oder zur Anzahl von Einzelvorkommen liegen nur in wenigen Teilgebieten vor.

7 Zeitliche Bezugsgrenzen In Anbetracht dessen, dass bei den Moosen der Wissensstand deutlich geringer ist als bei anderen Organismengruppen, haben wir alle Daten von 1970 bis heute als aktuell betrachtet. Besonders im Zeitraum von 1970 bis 1980 finden sich nur sehr wenige Erhebungsdaten und ein aktuelles Vorkommen ist bei diesen Funden nicht unwahrscheinlich. Es ist unmöglich, Daten erst ab dem Erhebungsjahr 1990 als aktuell zu betrachten, da nur aus wenigen Bundesländern geschlossene Erhebungsdaten vorliegen. Datenplausibilität Es wurde versucht, nur jene Fundmeldungen einzubeziehen, die aus ökologischen Gründen plausibel sind, wodurch einige Angaben ausgeschlossen werden mussten. Der absolute Großteil der Daten basiert auf den Erhebungen der Autoren. Die wenigen als fraglich markierten aktuellen Vorkommen von Hamatocaulis wurden bei der Auswertung berücksichtigt. Repräsentanz-Analyse Eine Repräsentanz-Analyse ist generell nur auf Basis der Rasterfelder möglich. Die Anzahl der Einzelnachweise in einem bestimmten Gebiet kann nicht herangezogen werden. Dies liegt auch daran, dass bekannte Fundstellen immer wieder aufgesucht werden und somit von einer Population mehrere Nachweise vorliegen können. Hinzu kommt, dass gezielte Erhebungen in den ESGs stattgefunden haben, um die Verbreitung der Schutzgüter zu erheben. Würde man hier jede Population als Einzelnachweis betrachten, würden jene Gebiete, in denen keine fokussierten Erhebungen durchgeführt worden sind, stark unterrepräsentiert werden. Es käme demnach zu einer Überrepräsentanz der ESGs. Es werden in den Karten nur jene ESGs dargestellt, die wir im Kapitel 3 in der Tab. 1 als gerechtfertigt betrachtet haben. Sollten weitere Daten vorliegen, welche die Nominierung eines in dieser Stellungnahme als nicht akzeptierten ESG rechtfertigen würden, dann ist dies natürlich zu korrigieren (vgl. Tab. 2, Tab. 3). Für die Repräsentanz-Analyse wurden nur die aktuellen Daten verwendet. Problematisch ist dies im Falle der Steiermark und Tirols, wo es für gewisse Arten keine aktuellen Beobachtungsdaten gibt, obwohl diese Arten auch rezent zweifelsfrei vorhanden sind. Demnach ergäbe eine Analyse auf Basis der tatsächlichen Realverbreitung einen noch schlechteren Abdeckungsgrad in der jeweiligen biogeografischen Region. Es wurde jeder uns bekannte Nachweis in oder um die ausgewiesenen ESGs auf seine Plausibilität und exakte Lage überprüft. Folglich wurden nur jene Rasterfelder als Schutzgebietsabdeckung akzeptiert, in denen auch ein aktueller Nachweis innerhalb eines der akzeptierten ESGs vorliegt (vgl. Tab. 1). Auch das bloße Vorhandensein eines Nachweises innerhalb eines ESGs genügt nicht, um bei der Ermittlung des Abdeckungsgrades berücksichtigt zu werden. Entscheidend sind hier natürlich die Angaben im SDB. Jene ESGs mit nicht signifikanten Populationen ( D ; Tab. 3) wurden ebensowenig berücksichtigt, wie jene Gebiete, deren Ausweisung wir aus fachlichen Gründen ablehnen mussten (Tab. 2). Für nicht signifikante Populationen werden weder Erhaltungsziele definiert, noch nähere Angaben in den SDBs gemacht. Sie sind keine Schutzgüter im klassischen Sinn und können demnach auch nicht als solches gewertet werden. Oft fehlen in diesen Fällen einfach die nötigen fachlichen Grundlagen, um die Art als Schutzgut in den SDB aufnehmen zu können. Auch unberücksichtigt bleiben die Nachweise in jenen ESGs, in denen die jeweilige Art nicht im SDB aufscheint, und jene Gebiete, die nur nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen worden sind. 7

8 8 3 Analyse der bestehenden Europaschutzgebiete Tab. 1: ESGs in denen eine Moosart des Anhangs II der FFH-Richtlinie im SDB gelistet ist, was nach fachlicher Überprüfung gerechtfertigt ist. ID Taxon Land ESG-Nr. ESG-Name Anmerkung 1 Buxbaumia viridis K AT Villacher Alpe (Dobratsch) Aus dem Gebiet liegt nur ein aktueller Nachweis vor. 2 Buxbaumia viridis K AT Mittagskogel Der einzige Nachweis geht auf O. Stöhr zurück, der im Zuge der Erhebungen fünf Sporophyten auf zwei nahe beieinander liegenden Fichtenstämmen nachweisen konnte. Eine künftige Vertiefung des Wissensstandes erscheint notwendig. Die Nominierung basiert auf einem einzelnen Fund in der Feichtau (BOCK 2012), von wo die Art auch 3 Buxbaumia viridis OÖ AT Vorkommen eigentlich mit "D" bewerten. In jedem Fall sind Detailerhebungen notwendig. Nationalpark Kalkalpen, 1. bereits historisch angegeben worden ist. Demgegenüber stehen die Erhebungen von SCHLÜSSLMAYR (2005), Verordnungsabschnitt der keinen Nachweis von Buxbaumia viridis im NP erbringen konnte. Strenggenommen müsste man das 4 Buxbaumia viridis ST AT Ennstaler Alpen/Gesäuse 5 Dicranum viride K AT Vellacher Kotschna 6 Dicranum viride NÖ AT1203A00 Ötscher - Dürrenstein 7 Dicranum viride OÖ AT Nationalpark Kalkalpen, 1. Verordnungsabschnitt 8 Dicranum viride OÖ AT Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland 9 Dicranum viride S AT Bluntautal 10 Dicranum viride S AT Zinkenbach-Karlgraben 11 Dicranum viride ST AT Ennstaler Alpen/Gesäuse 12 Distichophyllum carinatum V AT Üble Schlucht 13 Hamatocaulis Hörfeld Moor - Kärntner K AT Anteil Hier sollte eine Detailerhebung erfolgen, die auch den steirischen Teil des Moorgebietes einschließt. 14 Hamatocaulis S AT Wallersee-Wengermoor Die bekannten Bestände sind sehr klein, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. 15 Hamatocaulis S AT Sieben-Möser/Gerlosplatte 16 Hamatocaulis Die aktuelle bekannte Populationsgröße ist sehr gering, so dass hier ein dringender Nachforschungsbedarf besteht. K AT Höfleinmoor 17 Hamatocaulis NÖ AT1203A00 Ötscher - Dürrenstein

9 9 ID Taxon Land ESG-Nr. ESG-Name Anmerkung 18 Hamatocaulis OÖ AT Hornspitzmoore 19 Hamatocaulis OÖ AT Gerlhamer Moor Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre eine zumindest geringfügige Erweitung des ESG im Norden sinnvoll. 20 Hamatocaulis S AT Zeller See Südufer 21 Hamatocaulis V AT Rheindelta 22 Mannia triandra OÖ AT Mittlere Steyr 23 Mannia triandra ST AT Hochlagen der östlichen Wölzer Tauern und Seckauer Alpen Aus dem Gebiet liegt zwar ein aktueller Nachweis vor, allerdings ist der Großteil des Gebietes für Mannia triandra absolut ungeeignet und das ESG entspricht somit kaum den ursprünglichen Kriterien eines Besonderen Schutzgebietes. 24 Orthotrichum rogeri T AT Karwendel 25 Riccia breidleri ST AT Patzenkar 26 Riccia breidleri T AT Ötztaler Alpen 27 Scapania Nationalpark Kalkalpen, 1. Der letzte Nachweis dieser Art stammt aus dem Jahr 1998 (SCHLÜSSLMAYR 2005). Analog zu den Vorkommen von Buxbaumia viridis sind hier dringend Detailerhebungen notwendig. OÖ AT carinthiaca Verordnungsabschnitt 28 Scapania Die Nominierung beruht auf dem Vorkommen auf einem Faulholzstamm im Schluchtbereich (PILSL & S AT Zinkenbach-Karlgraben carinthiaca SCHRÖCK 2003). Inwiefern die Art heute noch vorkommt ist unklar. 29 Tayloria rudolphiana T AT Karwendel Der Wissensstand über die Realverbreitung ist als sehr gering zu erachten.

10 10 Tab. 2: ESGs in denen eine Moosart des Anhangs II der FFH-Richtlinie im SDB gelistet ist, was nach fachlicher Überprüfung nicht gerechtfertigt ist. ID Taxon Land ESG-Nr. ESG-Name Anmerkung 1 Buxbaumia viridis K AT Buxbaumia viridis K AT Nockberge Nationalpark Hohe Tauern, Kärnten I 3 Buxbaumia viridis K AT Schütt - Graschelitzen 4 Dicranum viride S AT Salzachauen, Salzburg Hamatocaulis Hamatocaulis Hamatocaulis K AT Schütt - Graschelitzen ST AT NSG Wörschacher Moos und ennsnahe Bereiche ST AT Dürnberger Moor 8 Mannia triandra S AT Hohe Tauern, Salzburg 9 Orthotrichum rogeri T AT Tiroler Lech Keiner der aktuellen Nachweise liegt innerhalb des ESG. In der NP-Außenzone finden sich hingegen mehrere Vorkommen. Aus diesem Grund ist die Aufnahme in den SDB bei der derzeitigen Abgrenzung des ESG nicht gerechtfertigt. Der einzige bekannte Nachweis in diesem Teil der Nockberge liegt knapp außerhalb des ESG. Aus diesem Grund ist die Aufnahme in den SDB bei der derzeitigen Abgrenzung des ESG nicht gerechtfertigt. Der einzige Nachweis dieser Art im Gebiet geht auf eine Aufsammlung von R. Graf im 19. Jh. zurück, was eine Aufnahme in den SDB nicht rechtfertigt, auch wenn ein aktuelles Vorkommen im Gebiet möglich ist. Der einzige Nachweis dieser Art im Gebiet der Salzachauen liegt außerhalb des ESG. Seit dem Jahr 1998 wurde dort nicht mehr gesucht, so dass hier ein Handlungsbedarf besteht. Der Nachweis liegt jedoch innerhalb des Vogelschutzgebietes. Die einzige Fundmeldung aus dem ESG geht auf eine Aufsammlung von F.P. Melling zurück und stammt aus dem 19. Jh. Da die entsprechenden Lebensräume zumindest heute im Gebiet weitgehend fehlen, ist ein aktuelles Vorkommen äußerst unwahrscheinlich. Die Art wurde im Jahre 1891 von Glowacki gefunden. Es existieren keinerlei neue Fundmeldungen, so dass eine Nominierung aus fachlicher Sicht nicht gerechtfertigt ist. Hier sind aktuelle Erhebungen notwendig und wichtig. Auch wenn die Art im SDB geführt wird, so basiert der einzige Nachweis von Hamatocaulis auf eine historische Fundmeldung von BREIDLER (1891) und ist auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes mit "D" zu bewerten. Die Art ist im ESG mit ziemlicher Sicherheit erloschen. Es liegt kein Nachweis aus dem Gebiet des ESG vor. Die einzige Angabe in der näheren Umgebung des Nationalparks geht auf BREIDLER (1894) zurück, der das Moos vom Weißeck im Lungau nennt. Diese Fundmeldung bezieht sich jedoch auf Mannia pilosa, die zu den Zeiten von J. Breidler noch nicht unterschieden worden ist. Uns ist kein gesicherter Nachweis aus diesem Gebiet bekannt. Wir gehen zwar davon aus, dass ein aktueller Nachweis vorliegt, aber wir konnten ihn nicht überprüfen. Tab. 3: ESGs in denen eine Moosart des Anhangs II der FFH-Richtlinie im SDB gelistet ist, aber die Population als nicht signifikant ( D ) bewertet worden ist, wodurch das Schutzgebiet nicht als ESG für das jeweilige Schutzgut gewertet werden kann. ID Taxon Land ESG-Nr. ESG-Name Anmerkung 1 Buxbaumia viridis NÖ AT1203A00 Ötscher - Dürrenstein Die Art wurde rezent im Urwald Rothwald nachgewiesen (ZECHMEISTER et al. 2013), so dass die Aufnahme in den SDB anzustreben ist. Eine künftige Vertiefung des Kenntnisstandes ist notwendig.

11 11 ID Taxon Land ESG-Nr. ESG-Name Anmerkung 2 Buxbaumia viridis NÖ AT1212A00 Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand - Schneeberg - Rax Es liegt ein aktueller Nachweis aus dem Höllental vor, der innerhalb des ESG liegt. Hinzukommen historische Nachweise, so dass eine Verbesserung der Datenlage anzustreben ist, um die Art in den SDB aufzunehmen. 3 Buxbaumia viridis ST AT Dicranum viride NÖ AT1205A00 Wachau 5 6 Hamatocaulis Hamatocaulis K ST AT AT Teile des Steirischen Joglund Wechsellandes Nationalpark Hohe Tauern, Kärnten I Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selzthal und dem Gesäuseeingang Es handelt sich dabei ausschließlich um ein Vogelschutzgebiet und es ist kein konkreter Nachweis aus dem Gebiet vorhanden. Der nächstgelegene bekannte Fund geht auf J. Breidler zurück, der die Art im 19. Jh. bei Hartberg finden konnte. Ein Vorkommen der Art ist aber durchaus wahrscheinlich, wofür jedoch Erhebungen notwendig sind. Die Art wurde im Gebiet des Kupfertales nachgewiesen. Die Einstufung "D" ist insofern gerechtfertigt, als vor einer Ausweisung als Schutzgut mehr über die Vorkommen in diesem ESG in Erfahrung gebracht werden müsste. Es gibt nur eine historische Angabe, die auf einer Aufsammlung von L. Molendo beruht ( steril zwischen dem Redschützgraben und dem Gössnitzfall bei Heiligenblut ). Die Fundzuordnung ist nicht ganz eindeutig, dürfte aber außerhalb des Nationalparks liegen. Ein aktueller Nachweis liegt nicht vor. Der Nachweis aus dem Gebiet des Pürgschachenmoores geht auf eine Aufsammlung von E.W. Ricek aus dem Jahr 1969 zurück. Seither liegt kein aktueller Nachweis vor. 7 Hamatocaulis K AT Hochmoor bei St. Lorenzen Für dieses Gebiet gibt es eine aktuelle Erhebung und eine Empfehlung zur Ausweisung (SCHRÖCK 2014c) 8 Mannia triandra NÖ AT1203A00 Ötscher - Dürrenstein 9 Mannia triandra NÖ AT1212A00 Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand - Schneeberg - Rax Aus der Umgebung von Breitenstein liegen aktuelle Nachweise vor und zusätzlich gibt es mehrere historische Nachweise aus der Umgebung des ESG. Eine Nominierung als ESG mit einhergehender Vertiefung der Datenlage ist anzustreben. 10 Mannia triandra ST AT Teile der Eisenerzer Alpen Im Gebiet gibt es einen aktuellen Nachweis aus dem Kaisertal. Generell scheint dieses ESG gut geeignet zu sein, allerdings fehlen die notwendigen Erhebungen. 11 Scapania Nationalpark Hohe Tauern, Aus dem Gebiet des ESG liegt kein Nachweis vor. Die Art konnte aber in der Außenzone des NP nachgewiesen werden. K AT carinthiaca Kärnten I 12 Scapania Die Art wurde rezent im Urwald Rothwald nachgewiesen, so dass die Aufnahme in den SDB anzustreben NÖ AT1203A00 Ötscher - Dürrenstein carinthiaca ist. Hierzu sollte der Kenntnisstand verbessert werden. 13 Tayloria rudolphiana K AT , AT Nationalpark Hohe Tauern, Kärnten I, II Die Angabe für dieses Gebiet beruht auf einer sehr alten und unklaren Fundmeldung von Hoppe. Ein Neufund dieser Art ist im Gebiet des NP sehr unwahrscheinlich. Außerhalb des NP könnte die Art aber noch vorhanden sein.

12 12 4 Repräsentanz-Analyse Tab. 4: Übersicht über den Ausweisungsgrad der einzelnen Schutzgüter auf gesamtösterreichischer Ebene auf Basis des Hab. 97/2 rev. 4 18/11/97. (ARF = Aktuell besetzte Rasterfelder; rot: < 20 %, orange: %; grün > 60%) Österreich Region ALP Region CON Taxon ARF ARF (ESG) % ARF ARF (ESG) % ARF ARF (ESG) % Buxbaumia viridis Dicranum viride Distichophyllum carinatum Hamatocaulis Mannia triandra Notothylas orbicularis Orthotrichum rogeri Riccia breidleri Scapania carinthiaca Tayloria rudolphiana Tab. 5: Übersicht über den Ausweisungsgrad der einzelnen Schutzgüter auf Bundesländerebene auf Basis des Hab. 97/2 rev. 4 18/11/97. (ARF = Aktuell besetzte Rasterfelder; rot: < 20 %, orange: %; grün > 60%) Gesamtbundesland Region ALP Region CON Taxon Land ARF ARF (ESG) % ARF ARF (ESG) % ARF ARF (ESG) % Buxbaumia viridis K Buxbaumia viridis Nö Buxbaumia viridis Oö Buxbaumia viridis S Buxbaumia viridis St Buxbaumia viridis T Buxbaumia viridis V Dicranum viride K Dicranum viride Nö Dicranum viride Oö Dicranum viride 1 S Dicranum viride St Dicranum viride T Dicranum viride V Distichophyllum S carinatum Distichophyllum V carinatum Hamatocaulis K Hamatocaulis Nö Hamatocaulis Oö Hamatocaulis S Bei Dicranum viride gibt es im Salzburger Flachgau drei Rasterfelder in denen Vorkommen aus beiden biogeografischen Regionen dokumentiert sind.

13 13 Gesamtbundesland Region ALP Region CON Taxon Land ARF ARF (ESG) % ARF ARF (ESG) % ARF ARF (ESG) % Hamatocaulis St Hamatocaulis T Hamatocaulis V Mannia triandra K Mannia triandra Nö Mannia triandra Oö Mannia triandra S Mannia triandra St Mannia triandra T Mannia triandra V Notothylas K orbicularis Notothylas Oö orbicularis Notothylas St orbicularis Orthotrichum K rogeri Orthotrichum Oö rogeri Orthotrichum S rogeri Orthotrichum St rogeri Orthotrichum T rogeri Orthotrichum V rogeri Riccia breidleri S Riccia breidleri St Riccia breidleri T Scapania K carinthiaca Scapania Nö carinthiaca Scapania Oö carinthiaca Scapania S carinthiaca Scapania St carinthiaca Scapania V carinthiaca Tayloria S rudolphiana Tayloria T rudolphiana Tayloria rudolphiana V

14 14 5 Empfehlungen und Ausblick Generell ist es empfehlenswert, die zweifelsfrei vorhandenen Wissens- und Ausweisungsdefizite alsbald in der Steuerungsgruppe der Bundesländer gemeinsam zu erörtern. Besonders in den Übergangszonen von der alpinen zur kontinentalen Region ist auch eine Abstimmung zwischen den Bundesländern empfehlenswert. Hinzu kommt, dass es in gewissen Naturräumen nicht unbedingt nötig ist, dass zwei Bundesländer ein ESG nominieren. Der Abbau der vorhandenen Defizite kann unmöglich kurzfristig erfolgen, da der Wissensstand zu einzelnen Schutzgütern bzw. in einzelnen Bundesländern viel zu gering ist. In Anbetracht der limitierten Ressourcen ist es zwingend notwendig, die zur Verfügung stehenden Mittel nachhaltig zu investieren, wofür es aus unserer Sicht sinnvoll wäre, mit den Bundesländern eine zeitlich gestaffelte Prioritätenreihung zu erarbeiten. Aus unserer fachlichen Sicht wäre eine Prioritätensetzung auf Basis der aktuellen Gefährdung sinnvoll: 1. Notothylas orbicularis 2. Tayloria rudolphiana 3. Hamatocaulis 4. Buxbaumia viridis, Dicranum viride, Mannia triandra, Orthotrichum rogeri, Scapania carinthiaca Bei Distichophyllum carinatum und Riccia breidleri ist die Sachlage relativ eindeutig und kann dem Kap. 5.5 entnommen werden. Ob sich eine derartige Vorgehensweise mit den Intentionen der EU-Kommission in Einklang bringen lässt, können wir nicht abschließend beurteilen. Außerdem sollte mit der EU- Kommission für die Moose eine Fristverlängerung erörtert werden, da die anstehenden Aufgaben in Summe nur mittelfristig bewältigt werden können. Wir bitten auch zu bedenken, dass Österreich besonders im Bereich der alpinen biogeografischen Region eine außerordentlich hohe Verantwortlichkeit am Erhalt des europäischen Naturerbes trägt. Unsere hoch diverse Biotopausstattung über zahlreiche Naturräume hinweg, muss sich naturgemäß auch in einer höheren Anzahl an Europaschutzgebieten niederschlagen. 5.1 Repräsentative Auswahl Für die Erstellung einer Gebietsliste gibt es gewisse Kriterien, die im Anhang III der FFH- Richtlinie offengelegt sind (Populationsgröße, -dichte, Erhaltungs- und Isolierungsgrad). Der Sinn der FFH-Richtlinie ist die Errichtung eines repräsentativen, kohärenten Netzwerkes, um primär die Lebensräume gemäß Anhang I und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder im Idealfall die Situation zu verbessern. Oft wird dies mit einem Vollflächenschutz gleichgesetzt, was aber keineswegs der Intention der FFH-Richtlinie entspricht. So müssen wir auch die vereinzelten Versuche von NGOs ablehnen, die FFH-Richtlinie zur Verhinderung lokaler Bauprojekte etc. zu missbrauchen. Die Auswahl der Gebiete hat auf rein fachlicher Basis zu erfolgen. Man muss sich grundsätzlich die Frage stellen, welche Kriterien ein ESG erfüllen sollte, um für ein Schutzgut nominiert werden zu können. Wir möchten dabei auf den Artikel 1k der FFH- Richtlinie verweisen, welcher die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung näher definiert: Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung : Gebiet, das in der oder den biogeographischen Region(en), zu welchen es gehört, in signifikantem Maße dazu beiträgt, einen natürlichen Lebensraumtyp des Anhangs I oder eine Art des Anhangs II in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen und auch in signifikantem Maße zur Kohärenz des in Artikel 3 genannten Netzes Natura 2000 und/oder in signifikantem Maße zur biologischen Vielfalt in der biogeographischen Region beitragen kann.

15 15 Wenn man diesen Artikel richtig interpretiert, dann wird man erkennen, dass alleine für die Nominierung der ESGs ein beträchtliches Wissen notwendig ist. Leider ist seit dem Jahr 1995 zu wenig passiert und die Moose wurden zudem als Randgruppe betrachtet, obwohl die Artenzahl hoch ist und die Areale einzelner Arten groß sind. Es ist offensichtlich, dass generell zu kaum einem Schutzgut die nötigen Daten vorliegen, um den Kriterien im Anhang III der FFH- Richtlinie im engeren Sinn gerecht zu werden. Bei den Moosen und auch anderen Randgruppen (z. B. Insekten) wurde der Wissensstand österreichweit jedoch nie auf ein Niveau gehoben, auf dem es möglich wäre, den Nominierungsprozess kurzfristig abzuschließen. Die ursprüngliche Intention der FFH-Richtlinie bestand ja darin, dass die Mitgliedsstaaten sämtliche Gebiete nominieren, welche den geforderten Kriterien entsprechen und erst dann gemeinsam mit der Kommission die endgültige Gebietskulisse festgelegt wird. Leider hat sich Österreich durch das Zögern auch die Möglichkeit genommen, vielfältige Synergieeffekte zu nützen. So wäre es deutlich effizienter gewesen, die Schutzgebietskulisse für Hamatocaulis gleichzeitig mit den Moor-LRTs zu diskutieren. Auch bei den zahlreichen waldbewohnenden Moosarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wäre es zu Beginn einfacher gewesen, wenn diese bei der Nominierung der Wald-LRTs einbezogen worden wären. Problematisch ist auch der Umstand, dass nicht nach den wertvollsten Gebieten für die einzelnen Arten gesucht worden ist, sondern zumindest teilweise einfach eine Ergänzung der SDBs stattgefunden hat, ohne über eine genauere Kenntnis betreffend der Populationsgröße und -dichte zu verfügen. In Anbetracht des Zeitdruckes wird man sicherlich akzeptieren müssen, dass ein Gebiet nominiert wird, wenn nur ein Nachweis vorhanden ist und es keine Bestätigung des Vorkommens in den letzten Jahren gegeben hat. Eine Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Lebensraumausstattung im jeweiligen Gebiet es ermöglicht, dass das jeweilige Schutzgut auch langfristig ein signifikantes Element des künftigen ESG sein kann. Diesen Umstand haben auch wir bei der Analyse der aktuellen Nominierungen (vgl. Kap. 3) Rechnung getragen. Dennoch kann man nicht ausschließen, dass das eine oder andere Gebiet zu Unrecht nominiert worden ist, oder die Angaben im SDB zu optimistisch waren (vgl. Tab. 1 AT !). Dies sollte vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbotes und des Zieles den Nominierungsprozess schnellst möglich abzuschließen, in die Überbelegungen einbezogen werden. Tab. 6: Übersicht über den im aktuellen Art. 17-Bericht ( ) ausgewiesenen Erhaltungszustand der Moosschutzgüter des Anhangs II der FFH-Richtlinie. (U1: ungünstig-unzureichend; U2: ungünstigschlecht) Taxon alpine Region Erhaltungszustand Buxbaumia viridis U2 U2 Dicranum viride U1 U1 Distichophyllum carinatum U1= Hamatocaulis U1= U2x Mannia triandra U1= U2 Meesia longiseta U2= 2 Notothylas orbicularis U2x U2x Orthotrichum rogeri U2= fehlt Riccia breidleri U1= Scapania carinthiaca U1 kontinentale Region Erhaltungszustand 2 Die rezente Angabe aus Vorarlberg (GRIMS 1999) beruht auf einer Fehlbestimmung (vgl. SCHRÖCK et al. 2013).

16 16 Tayloria rudolphiana U2= Ein Grundproblem ist, dass aus unserer Sicht die Diskussion eigentlich am Kern der FFH- Richtlinie dem Günstigen Erhaltungszustand vorbeiläuft. Man muss sich vor Augen halten, dass keine einzige Moosart des Anhangs-II der FFH-Richtlinie im aktuellen Artikel-17-Bericht in einem günstigen Erhaltungszustand ausgewiesen worden ist (vgl. Tab. 6). Dieser Umstand wird auch durch die aktuellen Roten Listen der Moose Niederösterreichs (ZECHMEISTER et al. 2013), Oberösterreichs (SCHRÖCK et al. 2013) und Vorarlbergs (SCHRÖCK et al. 2013) verdeutlicht. Es kann also nicht darum gehen, die Pflichten gemäß des Hab. 97/2 (rev. 4 18/11/97) sozusagen auf prozentualer Ebene zu erfüllen, sondern rein auf Basis des Fachwissens zu entscheiden, wieviele ESGs notwendig sind, um dem Konzept des Günstigen Erhaltungszustandes gerecht zu werden. Genau aus diesem Grund wird im Hab. 97/2 (rev. 4 18/11/97) den Mitgliedsstaaten auch ein beträchtlicher Spielraum eingeräumt, was aus unserer Sicht auch zwingend notwendig ist. Bei den Moosen können wir grob zwei Gruppen unterscheiden: 1. Weitgehend stationäre Arten: Hierzu zählen wir Distichophyllum carinatum, Hamatocaulis, Mannia triandra, Riccia breidleri und als Sonderfall Tayloria rudolphiana. All diese Arten sind mehr oder weniger stationär an ihre Habitate gebunden und oft dürfte eine Ausbreitungslimitierung vorliegen. Da die traditionelle Ackerbewirtschaftung heute durch moderne Anbaumethoden verdrängt worden ist, dürfte es notwendig sein, auch Notothylas orbicularis in diese Gruppe einzureihen. Bei diesen Arten sollte der Gebietsschutz alleine aus standörtlichen und biologischen Gründen einen überdurchschnittlich hohen Anteil aufweisen und je nach Naturraum deutlich über den minimal geforderten 20 % liegen. Innerhalb der ESGs erscheinen auch die langfristigen Voraussetzungen den Günstigen Ehrhaltungszustand zu erreichen oder zu sichern deutlich günstiger zu sein. Bemerkenswerterweise wurde offensichtlich bei der Erstellung der FFH-Richtlinie vergessen, jene Moosarten als prioritär zu kennzeichnen, für welche die EU eine hohe Verantwortlichkeit am weltweiten Erhalt trägt. Dies ändert aber nichts daran, dass gewisse Schutzgüter so kleine Verbreitungsgebiete aufweisen, so dass im Einzelfall sogar ein Vollflächenschutz anzustreben ist (vgl. Kap. 5.5.). 2. Mobile Arten: Hier ordnen wir Buxbaumia viridis, Dicranum viride, Orthotrichum rogeri und mit einer gewissen Einschränkung auch die seltene Scapania carinthiaca ein. Diese Arten weisen in Österreich einerseits ein großes Areal auf und sind im Stande, durch ihr meist effektives Ausbreitungsverhalten den Wuchsort immer wieder zu wechseln, was bei Epiphyten und Faulholzbewohnern auch zwingend notwendig ist, da das besiedelte Substrat bekanntlich nur eine gewisse Zeit zur Verfügung steht. Wichtig ist bei diesen Arten, dafür zu sorgen, dass in der Reichweite der Ausbreitungsorgane potenzielle Trägerbäume bzw. unterschiedliche Faulholzstadien in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. In dieser Gruppe ist es unausweichlich, jene Gebiete zu nominieren, welche die bedeutendsten Populationen beherbergen. Zur Sicherung oder zur Wiederherstellung des Günstigen Erhaltungszustandes ist es bei diesen Arten besonders wichtig, durch allgemeine fördernde Maßnahmen arealweit dafür zu sorgen, dass der spezifische Lebensraum in ausreichender Flächengröße und Habitatqualität zur Verfügung steht. Dennoch ändert dies nichts an dem Umstand, dass gemäß der FFH-Richtlinie ein repräsentatives Netz an ESGs auszuweisen ist. Aus fachlicher Sicht kann dies aber bei diesen Arten großmaschiger sein. Bei der repräsentativen Auswahl sind aus unserer Sicht mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Wichtig ist zweifelsfrei ein kohärentes Schutzgebietsnetzwerk, welches über das Gesamtareal verteilt sein sollte und jene Populationen einschließen muss, die dem Artikel 1k der FFH- Richtline am ehesten gerecht werden. Daneben muss aber auch die vertikale Verbreitung be-

17 17 rücksichtigt werden. Um auch populationsgenetische Faktoren einzubeziehen, was aus unserer Sicht für das Konzept des Günstigen Erhaltungszustandes unabdingbar ist, sollte die Auswahl auf Basis der Naturräume der Bundesländer erfolgen und nicht auf jener der Groß-Naturräume Österreichs. SCHRÖCK (2014a) hat versucht eine repräsentative Auswahl für Hamatocaulis für das Land Vorarlberg auf Basis der tatsächlichen Vorkommen zu definieren und kam zum Schluss, dass hier bis zu acht Schutzgebiete sinnvoll sind, die insgesamt rund ein Drittel der bekannten Populationen umfassen. Aus fachlicher Sicht erscheint dies zweckmäßig und nachhaltig zu sein und ist auch dem Moorreichtum des nördlichen Vorarlbergs geschuldet. Daneben vertreten wir auch die Meinung, dass es für die Nominierung eines ESG notwendig ist, dass die aktuelle Populationsgröße und der Erhaltungszustand es ermöglichen müssen, dass das Schutzgut ein signifikantes Element des ESG sein kann. Kleine nur bedingt überlebensfähige Populationen sollten daher von den Nominierungsprozessen weitgehend ausgeschlossen werden. Für eine objektive Beurteilung ist jedoch eine fachliche fundierte Detailanalyse unumgänglich. Letztlich sind aber die Länder dafür verantwortlich, welche Schutzgebiete sie benötigen, um dem Konzept des Günstigen Erhaltungszustandes gerecht zu werden. Dennoch empfehlen wir, dass unsere Überlegungen berücksichtigt werden und die Fachleute bis zur tatsächlichen Nominierung (inkl. der Gebietsabgrenzung) einbezogen werden. 5.2 Ausweisungsdefizite Gemäß der Repräsentanz-Analyse können wir bei keiner Moosart feststellen, dass der Abdeckungsrad durch bereits nominierte ESGs ausreichend ist. Wir wissen zwar, dass sich bei einzelnen Bundesländern noch Nominierungen in Vorbereitung befinden, aber dennoch wird dies auf österreichischer Ebene nicht ausreichend sein, um den Anforderungen gemäß der FFH- Richtlinie gerecht zu werden. Wenn nach dem anstehenden Seminar im März alle im Plan befindlichen Nominierungen auf dem Tisch liegen, sollte man eine gemeinsame Vorgehensweise erörtern. Am Ende des Jahres 2015 sollte erneut eine Repräsentanz-Analyse mit allen verfügbaren Daten erfolgen. In Anbetracht der verständlichen Unstimmigkeiten mit den Grundeigentümern und deren Interessensvertretungen, muss es ganz klar das Ziel sein, den Nominierungsprozess nicht weiter als nötig in die Länge zu ziehen. Tab. 7: Grober Überblick über den Wissensstand über die Verbreitung der einzelnen Arten in den Bundesländern. (gut = ; durchschnittlich = ; schlecht = ) K NÖ OÖ S ST T V Buxbaumia viridis Dicranum viride Distichophyllum carinatum Hamatocaulis Mannia triandra Meesia longiseta Notothylas orbicularis Orthotrichum rogeri Riccia breidleri Scapania carinthiaca Tayloria rudolphiana

18 18 Der Wissensstand über die Verbreitung der Moose in Österreich ist im Vergleich zu anderen Schutzgütern sehr gering (vgl. Tab. 7). Wenn man daran denkt, wie viele Botaniker der Erforschung der heimischen Blütenpflanzenflora nachgehen oder wie viele Biotopkartierungen das Wissen wesentlich erweitert haben, dann muss man einfach feststellen, dass der Unterschied gewaltig ist. Dennoch kann die bryologische Gemeinde in Österreich als äußerst aktiv betrachtet werden, was durch die Vielzahl an floristischen Publikationen (u. a. AMANN et al. 2013, KÖ- CKINGER et al. 2008, SCHLÜSSLMAYR 2005, 2012) und Roten Listen (KÖCKINGER & SCHRÖCK in Vorb., SCHRÖCK et al. 2013, SCHRÖCK et al. 2014, ZECHMEISTER et al. 2013) in den letzten Jahren verdeutlicht wird. Als Methodik zu diesen Erhebungen diente gemäß der floristischen Tradition immer eine Rasterkartierung. Diese Methodik ist bei seltenen Arten oder Standortsspezialisten aber nur eingeschränkt geeignet, um wirklich stichhaltige Aussagen zur tatsächlichen Verbreitung abgeben zu können. Sie liefern in der Regel aber wichtige Anhaltspunkte. Ebenfalls kann auf Basis einer Geländebegehung bei der sämtliche Arten des Rasterfeldes erhoben werden, kaum ein Rückschluss auf die Populationsgrößen und -dichten der einzelnen FFH-Arten gegeben werden. Natürlich kann man die Populationen auf Basis der naturräumlichen Gegebenheiten hochrechnen, dennoch ist für die Ausweisung eines ESG immer ein höherer Wissensstand notwendig. Auf Basis des aktuellen Wissens müssen wir festhalten, dass für Notothylas orbicularis, Orthotrichum rogeri und Tayloria rudolphiana der aktuelle Wissensstand in allen Bundesländern zu gering ist, um eine repräsentative Gebietskulisse nominieren zu können, da für eine Nominierung der ESGs mehr Informationen notwendig sind, als der alleinige Nachweis der Art. Bei Buxbaumia viridis erscheint eine fachlich fundierte Nominierung von ESGs nur im Falle von Kärnten sicher möglich zu sein. In Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg gibt es immerhin ausreichende Anhaltspunkte, um künftig bei etwas besserem Datenstand die erforderlichen ESGs nominieren zu können. Bei Mannia triandra ist das aktuelle Wissen in Salzburg und Kärnten vorhanden, um eine Nominierung durchführen zu können. In Oberösterreich wurde bereits das ESG Mittlere Steyr (AT ) nominiert, welches die größte bisher bekannte Population von Mannia triandra in Österreich beherbergt (SCHRÖCK 2014d). Unklar ist vor allem die Situation in der kontinentalen biogeografischen Region Oberösterreichs, allerdings wird hier bereits an einer Evaluierung gearbeitet (Schröck in Vorb.). In den restlichen Bundesländern sollte der Wissensstand vertieft werden, wobei in Niederösterreich und der Steiermark gute Anhaltspunkte vorhanden sind. Anmerkungen zu einzelnen Bundesländern Auch wenn besonders in der Steiermark und Tirol erhebliche Wissensdefizite konstatiert werden müssen, so sind wir geschlossen der Ansicht, dass diese auf Basis eines offenen Gedankenaustauschs und gezielten Erhebungen sicherlich für alle Beteiligten zufriedenstellend abgebaut werden können. Wir suchen hier definitiv den offenen Dialog und würden uns wünschen, wenn wir diese Probleme alsbald gemeinsam erörtern könnten. Niederösterreich In Niederösterreich ist zwar ein hoher Anteil der Landesfläche bereits als N2000-Gebiet ausgewiesen, aber die Erhebungen der Moose erfolgten großteils ausschließlich in diesen Gebieten. In diesem Fall erscheint es daher angebracht, etwaige Wissensdefizite über die Verbreitung einzelner Arten außerhalb der ESGs festzumachen und künftig abzubauen. H. Zechmeister kennt Niederösterreich ja ausgezeichnet und in Verbindung mit der historischen Literatur und den ökologischen Ansprüchen der Arten sollte dies relativ einfach möglich sein. In jedem Fall muss man zur Erfüllung des Konzeptes des Günstigen Erhaltungszustandes das gesamte natürliche Verbreitungsgebiet einer Art betrachten und nicht nur jene Vorkommen, die in den ausgewiesenen Schutzgebieten liegen.

19 19 Steiermark In der Steiermark ergibt sich das Problem, dass eine Nachsuche nur bei Meesia longiseta und Riccia breidleri durchgeführt worden ist (KÖCKINGER & SUANJAK 2000). Es liegen nur wenige aktuelle Daten von anderen Moosen vor. Besonders problematisch ist dies bei Hamatocaulis und Tayloria rudolphiana. Aber auch von Buxbaumia viridis und Dicranum viride liegen aus großen Teilgebieten keine aktuellen Daten vor, obwohl diese Arten rezent zweifelsfrei vorhanden sind. Abb. 1: Verbreitung von Dicranum viride in Österreich und in den grenznahen Teilen Deutschlands. (Funde aus Deutschland nach MEINUNGER & SCHRÖDER 2007) Tirol In Tirol wurden nach unseren Erkenntnissen überhaupt keine Erhebungen oder fachliche Analysen zu den Moosen des Anhangs-II der FFH-Richtlinie durchgeführt. Hier sind Grundlagenerhebungen notwendig. Besonders dramatisch ist die Situation bei Hamatocaulis und Dicranum viride. Letztere Art (vgl. Abb. 1) weist ein geschlossenes Areal in den Nördlichen Kalkalpen auf und macht einen künstlichen Bogen um Tirol. Auch wenn vermutlich größere Teilbereiche Tirols für Dicranum viride zu trocken sind, so ist diese Art doch zumindest lokal in den niederschlagsreicheren Teilen Nordtirols und zumindest punktuell in Osttirol vorhanden. Auch zu allen anderen Schutzgütern existieren mit wenigen Ausnahmen kaum aktuelle Verbreitungsdaten und wenn ja, dann basieren sie häufig auf Funddaten, die durch nicht bezahlte Forschungen zustande kamen. Betreffend all dieser Wissensdefizite möchten wir auf den Artikel 18 der FFH-Richtlinie verweisen: (1) Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern die erforderliche Forschung und die notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten im Hinblick auf die Ziele nach Artikel 2 und die Verpflichtung nach Artikel 11. Sie tauschen Informationen aus im Hinblick auf eine gute Koordinierung der Forschung auf den Ebenen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft. (2) Besondere Aufmerksamkeit wird den wissenschaftlichen Arbeiten gewidmet, die zur Durchführung der Artikel 4 und 10 erforderlich sind; die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Forschung wird gefördert.

20 20 Letztlich muss man festhalten, dass durch die in der Steiermark und Tirol existierenden gravierenden Wissensdefizite eine repräsentative Auswahl aus fachlicher Sicht auf biogeografischer Ebene für ganz Österreich für viele Arten unmöglich ist. Wir empfehlen hier dringend gegenzusteuern, um zumindest mittelfristig die Nominierungsphase abschließen zu können. Ohne einen signifikanten Abbau des Wissensdefizits läuft man auch Gefahr, dass das Nominierungspaket immer wieder neu aufgemacht werden muss, was ja bei einer deutlichen Änderung des Wissensstandes gemäß der FFH-Richtlinie möglich und notwendig ist. Man muss sich auch vor Augen halten, dass selbst ohne gezielte Erhebungen praktisch jedes Jahr in schlecht erforschten Regionen neue Funde zu Tage treten. Sollte es dann auf Basis von Zufallsfunden zu Nominierungen kommen, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die falschen Gebiete ausgewiesen werden. Besonders problematisch ist auch der Umstand, dass jene Länder wie Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg, die versucht haben das Wissen über die Moose im Allgemeinen oder zumindest über die FFH-Arten gemäß den Verpflichtungen zu vertiefen, dann deshalb genötigt werden, vergleichsweise viele Gebiete zu nominieren und jene Länder, die wenig getan haben, anteilsmäßig signifikant weniger Aufwand betreiben müssen. 5.3 Datenbank des Umweltbundesamtes Aus unserer Sicht ist es unausweichlich, die Datenbank am Umweltbundesamt neu aufzubereiten. Bei unseren Recherchen haben sich Unstimmigkeiten bzw. Fehler ergeben, die dringend korrigiert werden müssen. Besonders bei einer Randgruppe wie den Moosen ist es völlig logisch, dass das Umweltbundesamt unmöglich den nötigen fachlichen Tiefgang haben kann, um konstant für eine einwandfreie Datenlage sorgen zu können. Hierzu ist das Spezialwissen der Autoren dieser Studie unabdingbar. Auch die Arbeiten zu den Roten Listen in Vorarlberg (SCHRÖCK et al ) und Oberösterreich (SCHRÖCK et al. 2014) haben gezeigt, dass viele Fundmeldungen einer kritischen Überprüfung nicht standhalten, was unbedingt zu beachten ist, wenn man derartig bedeutende Verbreitungsdaten zusammenstellt. Eine unkritische Übernahme von Laien erhobener Funddaten ist aus fachlicher Sicht strikt abzulehnen. Hinzu kommt, dass sich der Kenntnisstand in den letzten Jahren, seit der Erstellung der letzten Umweltbundesamt-Datenbank deutlich verbessert hat. Es wäre empfehlenswert, diese Daten künftig extern von den Fachleuten zusammenstellen und kritisch durchleuchten zu lassen, damit man künftig immer einen korrekten Datensatz zur Verfügung hat. Dies ist insofern bedeutsam, da man anhand dieser Daten auch einen Rückschluss auf die langfristige Populationsund Arealentwicklung der Arten gewinnen kann und natürlich der Abdeckungsgrad der N2000- Gebiete anhand dieser Daten analysiert wird. Generell sollte in Österreich mit Daten, die mit öffentlichen Mitteln erhoben worden sind, etwas transparenter umgegangen werden. Es sollte auch möglich sein, benötigte Daten einsehen zu können, ohne sich explizit auf das UIG beziehen zu müssen, besonders dann, wenn die Anfrage von jenen Fachleuten kommt, die den Großteil der Daten auch geliefert haben. 5.4 Biogeografisches Seminar Aufgrund der Umstände und der Bedeutung dieses Seminars im März empfehlen wir die Verbreitungskarten dieser Studie bei diesem wichtigen Termin zu verwenden. Aus diesem Grund haben wir diese Karten auch in englischer Sprache aufbereitet. Ein Datenabgleich mit dem Umweltbundesamt ist bis zum Seminar nicht mehr möglich. Außerdem würden wir uns wünschen, dass der Erstautor dieser Studie als Länderexperte zu diesem Seminar eingeladen wird und wir somit gemeinsam mit der EU-Kommission die nötigen Maßnahmen erörtern können. Auch eine offene Diskussion mit dem Erstautor bei dem bald

21 21 stattfindenden Treffen der Steuerungsgruppe in Wien würde sich aus unserer Sicht sicherlich einrichten lassen. 5.5 Angaben in den Standarddatenbögen Wir empfehlen eine Überprüfung der Angaben in den Standarddatenbögen, da hier offensichtlich sehr unterschiedliche Kriterien verwendet worden sind. Dies betrifft besonders die Angaben zu den Populationsgrößen und die Gesamtbeurteilung. 5.6 Anmerkungen zu den Arten Bruchia vogesiaca NESTL. EX SCHWÄGR. (Vogesen-Lappenmützenmoos) Bei dem Vogesen-Lappenmützenmoos handelt es sich, um eine Pionierart nasser, weitgehend kalkfreier und oft leicht torfigen Böden. Die Art gilt in Deutschland und Österreich derzeit als ausgestorben bzw. verschollen. Aktuelle Vorkommen aus Europa liegen aus den atlantischen Teilen vor, wo sie auf der Iberischen Halbinsel und in Frankreich äußerst zerstreut auftritt. Ein Einzelvorkommen ist aus Großbritannien bekannt. Außerhalb Europas ist die Art nur zweimal in Nordamerika und einmal in China nachgewiesen worden (HUGONNOT et al. 2011). Die Art weist demnach einen europäischen Verbreitungsschwerpunkt auf, wodurch die europäischen Staaten eine hohe Verantwortlichkeit am weltweiten Erhalt dieser Art tragen. In Österreich wurde diese Art nur einmal im 19. Jh. von A.E. Sauter im Innviertel in Oberösterreich nachgewiesen (SAUTER 1841). Beim Standort dürfte es sich um einen kleinen Waldsumpf gehandelt haben, in dem Bruchia vogesiaca nur eine kleine Population aufgewiesen haben dürfte, da kurze Zeit später eine Nachsuche des Erstfinders bereits erfolglos blieb. Ganz ähnlich verhält es sich mit den ehemaligen Vorkommen in Bayern, wo diese Art an zwei Stellen in der Oberpfalz ebenfalls nur im 19 Jh. nachgewiesen werden konnte (MEINUNGER & SCHRÖDER 2007). Eine Nachsuche des österreichischen Fundortes ist heute aufgrund der erheblichen Veränderungen im Innviertel nicht sinnvoll, wodurch Bruchia vogesiaca nicht in das Artenschutzprogramm der Moose Oberösterreichs (SCHRÖCK 2014b) aufgenommen worden ist. Ein Vorkommen in Österreich kann nicht zur Gänze ausgeschlossen werden und wäre am ehesten in der Böhmischen Masse an feuchten, leicht torfigen Pionierstellen, Grabenrändern oder in Teichbodengesellschaften zu erwarten. Im Falle eines Auffindens dieses bemerkenswerten Laubmooses wäre die Verantwortlichkeit am europäischen Arealrand naturgemäß sehr hoch Buxbaumia viridis (MOUG. EX LAM. & DC.) BRID. EX MOUG. & NESTL. (Grünes Koboldmoos) Die Art weist in Österreich eine leicht kontinentale Verbreitung auf und dürfte demnach in Kärnten, der Steiermark und im Salzburger Lungau ihr Hauptverbreitungsgebiet besitzen. Am Alpennordrand ist dieser Faulholzbewohner zweifelsfrei seltener, aber aktuelle Funddaten lassen darauf schließen, dass diese Art auch in diesem Bereich deutlich weiter verbreitet ist, als bisher angenommen wurde. Um den Anforderungen der FFH-Richtlinie gerecht zu werden, sollte man versuchen, größere, bereits ausgewiesene N2000-Gebiete auf ein Vorkommen der Zielart zu überprüfen. Erst im nächsten Schritt sollte das kohärente Netzwerk durch gezielte Erhebungen vervollständigt werden. Grundlagenerhebungen sind vor allem in der Steiermark und Tirol notwendig Dicranum viride (SULL. & LESQ.) LINDB. (Grünes Gabelzahnmoos) Dicranum viride kann als Charakter-Art der Buchen- und Berg-Mischwälder der Nördlichen Kalkalpen bezeichnet werden. Die Art hat ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt eindeutig in Mitteleuropa und weist hier stellenweise ein geschlossenes Verbreitungsgebiet auf. Vor-

22 22 kommen abseits des Alpennordrandes sind in Österreich deutlich seltener und meist kleiner. Diese Art bevorzugt alte Trägerbäume und muss daher trotz des vergleichsweise großen Verbreitungsgebietes als gefährdet betrachtet werden. Grundlagenerhebungen sind vor allem in der Steiermark und Tirol notwendig. Aus fachlicher Sicht handelt es sich bei Dicranum viride um eine Art, welche die feuchten mitteleuropäischen Buchenwälder mitprägt und daher perfekt als Leitart dieses Lebensraumes angesehen werden kann. Dass die Buchenwälder in Europa einen besonderen Stellenwert einnehmen ist hinlänglich bekannt und aus der Sicht des europäischen Naturerbes sollten etwas weiter verbreitete Leitarten auch in ihrer Abundanz erhalten werden Distichophyllum carinatum DIXON & W.E.NICHOLSON (Gekieltes Zweizeilblattmoos) Diese weltweite Seltenheit ist aus Österreich nur von fünf Fundgebieten bekannt. Bisher wurde lediglich die Üble Schlucht in Vorarlberg nominiert, wo sich die größte Population Österreichs befindet (AMANN 2012, 2013: ca cm 2 ). Grundsätzlich sollte bei dieser Art ein vollständiger Gebietsschutz angestrebt werden. Bei den beiden anderen Fundorten in Vorarlberg sind die Populationen jedoch sehr klein, so dass man eine Ausweisung als ESG ausschließlich für dieses Schutzgut nicht empfehlen kann. Besonders im Alploch ist die bekannte Population auch rückläufig (AMANN 2013), da die Standortsbedingungen an der Felswand nicht sehr günstig sind. Der relative junge Nachweis im Kleinwalsertal weicht ökologisch erheblich von den bisherigen Standorten ab und sollte künftig in Vorarlberg in das jährlich durchgeführte Monitoringprogramm aufgenommen werden. In Salzburg liegt bisher keine Nominierung vor. Aus fachlicher Sicht ist es unbedingt notwendig das Vorkommen im Zinkenbach-Gebiet als ESG auszuweisen, da die Population ebenfalls als groß betrachtet werden kann (SCHRÖCK 2013d: ca. 600 cm 2 ). Das zweite Vorkommen in Salzburg ist deutlich kleiner (SCHRÖCK 2013d: 100 cm 2 ) und sehr eng umgrenzt. Bei den kleineren Vorkommen kann man generell nicht ausschließen, dass stochastische Ereignisse zum lokalen Populationsverlust führen können. Ein Felsabbruch würde schon genügen, um die sehr kleinräumigen Populationen zu vernichten. Diese Problematik muss man auch vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbotes betrachten. Auch wenn sich SCHRÖCK (2013d) aufgrund der eigentlich günstigen Standortsbedingungen im Schluchtbereich für eine Nominierung des zweiten Fundortes ausgesprochen hat, so erscheint es unter den heutigen Gesichtspunkten auch möglich zu sein, wenn Salzburg nur das Vorkommen im Zinkenbachgebiet nachnominiert. Dennoch ist es wichtig, dass auch in Salzburg ein jährliches Monitoring mit der gleichen Methodik wie in Vorarlberg durchgeführt wird, um den Erhaltungszustand mit allen Mitteln zu sichern oder zu verbessern und zwar abseits nominierter ESGs. Außerdem muss man an dieser Stelle mit dem Gerücht aufräumen, dass diese Art nur selten sei, weil der Lebensraum schlecht untersucht ist. In Österreich wurde Distichophyllum carinatum schon von vielen Bryologen verzweifelt gesucht. Der Erstautor hat ebenfalls vergeblich einige Schluchten in Salzburg und Tirol abgesucht. Auch in Vorarlberg wurde an mehreren Standorten erfolglos gesucht. Die Art hat eine derartig enge Habitatnische, die im Moosreich fast ohne Vergleich ist. Dennoch gibt es noch einzelne, schwer zu begehende Schluchten, wo man ein Vorkommen der Art nicht ausschließen kann Hamatocaulis (MITT.) HEDENÄS (Glänzendes Krückstockmoos) 3 Diese Art bevorzugt hochwertige nasse Nieder- und Zwischenmoorstandorte und ist weitgehend auf die montane Stufe beschränkt. Aus diesem Grund musste Hamatocaulis bereits in der Vergangenheit erhebliche Bestandeseinbußen hinnehmen. Im aktuellen Artikel- 3 Unklar war uns die Zuordnung der Vorkommen rund um den Irrsee, die wir bei der Auswertung bei der kontinentalen biogeografischen Region eingeschlossen haben.

23 23 17-Bericht wird in der alpinen biogeografischen Region der Erhaltungszustand U1= ausgewiesen. Dies entspricht nicht unserer Einschätzung und die Populationen können keineswegs als stabil betrachtet werden. So werden auch wichtige Hauptlebensräume (LRT 7140, 7230) dieser Art mit U2x bewertet, so dass hier aus unserer Sicht Adaptierungen notwendig sind, da diese Art in den Tieflagen weiterhin als rückläufig betrachtet werden muss. Dementsprechend hoch ist die Bedeutung des Gebietsschutzes, zumal der Lebensraum naturgemäß nicht mehr neu entstehen kann. Zusätzlich ergeben sich signifikante Synergieeffekte mit den ebenfalls hochgradig bedrohten Moor-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH- Richtlinie. Wir möchten auch betonen, dass Moore komplexe Systeme sind und eine Ausweisung nur von Teilbereichen dieser Flächen aus fachlicher Sicht nicht sehr sinnvoll ist. Außerdem wäre es notwendig, zumindest bei jenen Mooren, die in einem stärker genutzten Umfeld liegen, Pufferzonen mitauszuweisen. Dies ist auf lange Sicht zweifelsfrei zweckmäßig, denn ansonsten müsste man künftig potentiell schädigende Eingriffe im Umfeld über Verträglichkeitsprüfungen abwägen und ein gewisser Abstand zu landwirtschaftlich genutzten Gebieten würde sich sicherlich positiv auf die Vitalität von Randpopulationen auswirken. Wichtig ist es auch künftig einige historische Fundmeldungen aus Niederösterreich und aktuellere Daten, die auf STEINER (1992) basieren, anhand von Belegmaterial zu überprüfen Mannia triandra (SCOP.) GROLLE (Fels-Grimaldimoos) Das Fels-Grimaldimoos ist in den Kalkzügen der Alpen sicherlich etwas weiter verbreitet, als es die aktuelle Verbreitungskarte widerspiegelt. In den Kernbereichen der Kalkgebirge ist das Gefährdungspotenzial auch deutlich geringer, wenn man von forstlichen Freistellungen und Eingriffen in den Wasserhaushalt absieht. In den Alpenrandbereichen Oberösterreichs und Salzburgs ist die Art deutlich stärker gefährdet und sie dürfte auch durch die wasserbaulichen Regulierungen und Kraftwerksbauten besonders in Oberösterreich auch Einbußen erlitten haben. Aus diesem Grund sollten diese Vorkommen besonders geschützt werden, auch wenn sie zum Teil sehr klein sind. Hier sollten aus fachlicher Sicht weitere Nominierungen erfolgen, was in Salzburg bereits angedacht wird Meesia longiseta HEDW. (Langstieliges Bruchmoos) Dieser höchst anspruchsvolle Moorbewohner gilt derzeit in Mitteleuropa und somit auch in Österreich als ausgestorben (vgl. SCHRÖCK et al. 2013). In Österreich wurden nur punktuelle Nachsuchen durchgeführt. Aus fachlicher Sicht ist es notwendig sämtliches Belegmaterial zu revidieren und dann auf Basis der gewonnen Erkenntnisse zu entscheiden, ob eine Nachsuche sinnvoll ist. Da in Österreich einige Moore in einem außerordentlich guten Zustand erhalten geblieben sind, kann ein rezentes Vorkommen nicht ganz ausgeschlossen werden Notothylas orbicularis (SCHWEIN.) A.GRAY (Kreisrundes Rückensackmoos) Es handelt sich um ein reines Ackermoos, das in Europa nur aus Deutschland, Tschechien und Österreich bekannt ist. Man kann dieses Hornmoos als Relikt der traditionellen Ackerbewirtschaftung sehen, das durch den industriellen Landbau an den Rande des Aussterbens gedrängt worden ist. In Österreich fanden bisher in keinem Bundesland gezielte Erhebungen in bekannten Fundgebieten statt, ein Umstand dem künftig unbedingt Rechnung zu tragen ist. In Oberösterreich erfolgt ab dem Jahr 2015 im Mühlviertel eine Nachsuche, um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Es ist aus fachlicher Sicht zwingend notwendig, dies auch in der Steiermark zu veranlassen. Erst auf Basis eines besseren Wissensstandes kann entschieden werden, wie man künftig diesem FFH-Schutzgut in Österreich eine Perspektive eröffnet. Das Problem dabei ist zweifelsfrei, die richtigen Äcker zu finden! Ertragseinbußen durch hornmoosfreundliche Bewirtschaftung sind abzugelten. Wie man diese Art künftig in einem Schutzgebietssystem

24 24 integrieren soll, ist heute noch völlig im Unklaren. Auch in Tschechien wurde bislang kein ESG ausgewiesen Orthotrichum rogeri BRID. (Großsporiges Goldhaarmoos) In der Verbreitungskarte finden sich ausschließlich Funddaten von uns bzw. von uns verifizierte Fundmeldungen. Eine Nachsuche historischer Fundmeldungen ist nicht zweckmäßig, da dieser Epiphyt häufig verwechselt wurde. Über die Verbreitung von Orthotrichum rogeri ist in Österreich viel zu wenig bekannt, da die Suche sehr zeitaufwendig ist und das bevorzugte Habitat oft der Kronenbereich unterschiedlicher Baumarten ist. Generell wird in Europa eher von einer Zunahme dieser Art berichtet. Streng genommen muss man aus fachlicher Sicht feststellen, dass der Erhaltungszustand dieser Art in Österreich unbekannt ist. Es kann nur empfohlen werden, diese Art dann in ein ESG zu integrieren, wenn auch ausreichend andere Schutzgüter im Gebiet vorhanden sind. Der Abbau des massiven Wissensdefizits ist auf Basis der Verpflichtungen der FFH-Richtlinie künftig unausweichlich Riccia breidleri JUR. EX STEPH. (Breidler-Sternlebermoos) Bei diesem thallösen Lebermoos haben wir es mit einem Endemiten der Alpen zu tun, der aus Frankreich, Italien, der Schweiz und Österreich bekannt ist. In Österreich liegen Nachweise aus fünf Gebieten vor, wobei die bekannte Population in Kärnten erloschen ist. Aus fachlicher Sicht müssen bei dieser Art sämtliche Bestände über einen Gebietsschutz gesichert werden. Demnach ist auch eine Ausweisung des Riedingsees in Salzburg und des Unteren Plenderlesees südlich Kühtai in Tirol anzustreben. In Tirol sollten tunlichst sämtliche Vorkommen genauer erfasst werden, da die Fundorte schon länger nicht mehr aufgesucht worden sind. In Kärnten könnte die Art an den Lacken der Glockner-Gruppe durchaus rezent noch vorhanden sein. Eine Nachsuche wäre aufgrund der Seltenheit dieser Moosart aus fachlicher Sicht wünschenswert Scapania carinthiaca J.B.JACK EX LINDB. (Kärntner Spatenmoos) In der FFH-Richtlinie wird nur Scapania massalongi geführt. Diese wurde kürzlich wegen der schwierigen Unterscheidbarkeit mit der noch selteneren S. carinthiaca vereint und muss nun diesen prioritären Namen tragen. An der generellen Schutzwürdigkeit ändert sich dadurch nichts. Dennoch sollte einmal offiziell entschieden werden, ob diese Vereinigung der beiden Sippen von den Bundesländern bzw. der EU akzeptiert wird. Ansonsten müssten wir diese beiden Sippen wieder trennen. Weltweit liegen von Scapania carinthiaca die meisten Nachweise aus Österreich vor (insbesondere aus Kärnten!), so dass die Verantwortlichkeit Österreichs am arealweiten Erhalt dieses Lebermooses als außerordentlich hoch erachtet werden muss Tayloria rudolphiana (GAROV.) BRUCH & SCHIMP. (Bergahorn-Halsmoos) Tayloria rudolphiana ist, mit Ausnahme von historischen Nachweisen aus China, nur aus dem Alpenraum bekannt und dürfte früher deutlich weiter verbreitet gewesen sein als heute. Der Kenntnisstand in Österreich muss als unzureichend betrachtet werden. Weitere Erhebungen sind zwingend notwendig. Aus fachlicher Sicht sollte bei überlebensfähigen Populationen unbedingt ein Vollflächenschutz über eine Ausweisung als ESG angestrebt werden.

25 25 6 Literaturverzeichnis AMANN, G. (2012): Dokumentation der Vorarlberger Vorkommen von Distichophyllum carinatum DIXON & NICHOLSON im Jahr 2012 Unveröff. Studie im Auftrag des Amtes der Vorarlberger Landesregierung Abteilung IVe Umweltschutz, 21 S. AMANN, G. (2013): Dokumentation der Vorarlberger Vorkommen von Distichophyllum carinatum DIXON & NICHOLSON im Jahr 2012 Unveröff. Studie im Auftrag des Amtes der Vorarlberger Landesregierung Abteilung IVe Umweltschutz, 8 S. AMANN, G., KÖCKINGER, H., REIMANN, M., SCHRÖCK, C. & ZECHMEISTER, H. (2013): Bryofloristische Ergebnisse der Mooskartierung in Vorarlberg. Stapfia 99, BOCK, B. (2012): Die Totholz-Moosvegetation des Nationalparks Kalkalpen (Oberösterreich). Nationalpark Kalkalpen, Abschlussbericht, 58 S. BREIDLER, J. (1891): Die Laubmoose Steiermarks und ihre Verbreitung. Mitt. Naturwiss. Ver. Steiermark 28, BREIDLER, J. (1894): Die Lebermoose Steiermarks und ihre Verbreitung. Mitt. Naturwiss. Ver. Steiermark 30, GRIMS, F. (1999): Die Laubmoose Österreichs. Catalogus Florae Austriae, II. Teil, Bryophyten (Moose), Heft 1, Musci (Laubmoose). Österr. Akad. Wiss. Wien, Biosystematics and Ecology Series 15, HUGONNOT, V., BICK, F. & UNTEREINER, A. (2011): Bruchia vogesiaca SCHWÄGR, en France Répartition, écologie et conservation d une espèce anthropophile. Archive for Bryology, 91 : 16 S. KÖCKINGER, H. & SCHRÖCK, C. (in Vorb.): Rote Liste der Moose Kärntens. KÖCKINGER, H. & SUANJAK, M. (2000): Analyse der Repräsentanz der Schutzgüter der Vogelschutz-Richtlinie, Anhang I, und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anhang I und II, in den von der Steiermark vorgeschlagenen Natura 2000-Gebieten, Teilbereich Bryophyta, Moose. Unveröffentlichte Studie im Auftrag des Landes Steiermark KÖCKINGER, H., SUANJAK, M., SCHRIEBL, A. & SCHRÖCK, C. (2008): Die Moose Kärntens. Sonderreihe Natur Kärnten, Band 4. Verl. Natur. Ver. Kärnten, Klagenfurt., 320 S. MEINUNGER, L. & SCHRÖDER, W. (2007): Verbreitungsatlas der Moose Deutschlands. Herausgegeben von O. Dürhammer für die Regensburgische Botanische Gesellschaft von 1790 e.v., 2044 S. NADLER, K., NIKLFELD, H., WITTMANN, H., SCHRATT-EHRENDORFE,R L. & METZ, T. (2012): Vorschläge für FFH-Nachnominierungen in Österreich. Teil 2: Lebensräume. 29 S. PILSL, P. & SCHRÖCK, C. (2003): Bryologische Untersuchung des ESG Zinkenbach-Kargraben (=Karlgraben). Unveröff. Studie im Auftrag der Salzburger Landesregierung, 28 S. PROTECT (2012): Vorschläge für FFH-Nachnominierungen in Österreich. Teil I: Arten. Protect. Natur-, Arten- und Landschaftsschutz. 70S. SAUTER, A.E. (1841): Correspondenz. Flora 24/1, SCHLÜSSLMAYR, G. (2005): Soziologische Moosflora des südöstlichen Oberösterreich. Stapfia 84, SCHLÜSSLMAYR, G. (2012): Soziologische Moosflora des Mühlviertels (Oberösterreich). Stapfia 94, SCHRÖCK, C. & KÖCKINGER, H. (2015): Moosflora im Wald Anforderungen an den Schutz in Natura 2000-Gebieten. (im Druck) SCHRÖCK, C. (2013a): Das Grüne Koboldmoos im Bundesland Salzburg. NaturLand Salzburg 20 (1), SCHRÖCK, C. (2013b): Das Glänzende Krückstockmoos im Bundesland Salzburg NaturLand Salzburg 20 (2),

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27 7 Anhang I: Verbreitungskarten 27

28 28

29 29

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