Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft

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1 Seite 1 Zukunft gestalten! Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft Modulare berufsbegleitende Weiterbildung in Präsenzphasen Verantwortliche Pflegefachkraft (Leitung ambulanter und teilstationärer Dienste) Nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI 71). Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung Nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG vom 27. Juli 2011). Leitungsfunktionen in Einrichtungen des SGB XI Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig AFBG förderfähig bei Basis+Aufbaumodul Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen der Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung Coburg / Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband Stand:

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 4 2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen Pflegefachkraft 4 3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen 5 4. Ziele der Weiterbildung 5 5. Dauer der Weiterbildung 5 6. Leistungsnachweise/Abschluss der Weiterbildung 5 7. Grundprinzipien der Weiterbildung 6 8. Zeitplan 6 9. Modulnetzplan 7-20 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen 8-12 Modul B: Ökonomische Qualifikationen Modul C: Organisatorische Qualifikationen Modul D: Strukturelle Qualifikationen Kosten der Weiterbildung/Fördermöglichkeiten Weiterbildungsort/Anmeldung Rechtsträger Teilnahmebedingungen Kontaktdaten der Standorte 23 Anlagen Terminplan Anmeldung Anfahrtsbeschreibung Stand:

3 Seite 3 1. Ausgangslage Leistungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftigen helfen, trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Hilfen sind darauf auszurichten, körperliche, geistige und seelische Kräfte von Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. 1 Pflegebedürftige können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen. Im Rahmen des Leistungsrechts soll ihren Wünschen zur Gestaltung der Hilfe, soweit sie angemessen sind, entsprochen werden. 2 Wirtschaftlichkeit und Qualität als Sollvorgaben des SGB XI Dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß werden Altenpflegeheime / Tagesstätten / Ambulante Einrichtungen zur wirtschaftlichen Betriebsführung und zur Qualität der angebotenen Leistungen verpflichtet. Zur Sicherstellung einer qualifizierten vollstationären sowie ambulanten Pflege werden mit den Einrichtungen Versorgungsverträge abgeschlossen. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen der angebotenen Leistungen sind gesetzlich 3 geregelt und für die Einrichtungen verbindlich. Im Hinblick auf diese gesetzlichen, berufspolitischen und gesellschaftlichen Forderungen hat die Verantwortliche Pflegefachkraft eine zentrale Führungsaufgabe. Sie muss so führen, dass die Gesamtzielsetzungen der Einrichtung, die Zielsetzungen der Pflege und des eigenen Wohnbereichs bzw. der ambulanten Einrichtung erreicht werden. Diese Zielerreichung muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Leistungsbereiche angestrebt werden. 2. Neue Aufgaben der Verantwortlichen Pflegefachkraft Die Rolle der Verantwortlichen Pflegefachkraft hat sich verändert. Durch die Umsetzung des SGB XI erhält sie neue Aufgabenbereiche: Verantwortung und Begründung für eine sach- und fachkundige Pflege sowie die Sicherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Qualität der pflegerischen Leistungen nach den Erkenntnissen der Pflegeforschung. 4 Verantwortung für die Qualität der Ablauforganisation der Abteilung im Hinblick auf konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen der Einrichtung. Verantwortung für die Personalbedarfsermittlung sowie die Personaleinsatzplanung, für die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalentwicklung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung. Umsetzung der gesetzlichen Forderungen im Hinblick auf eine wirtschaftliche Führung der eigenen Abteilung. Das Konzept der Weiterbildung entspricht diesem dargestellten Aufgabenprofil. 1 2 Abs. 1 SGB XI 2 2 Abs. 2 SGB XI 3 71 SGB XI 4 11 Abs. 1 SGB XI

4 Seite 4 3. Zugangsvoraussetzungen/Anrechenbare Qualifikationen Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss als Pflegefachkraft, z.b. als Altenpflegerin oder -pfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Heilerziehungspflegerin oder -pfleger und Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, soweit in der Behindertenhilfe in Einrichtungen des SGB XII tätig. u n d eine zweijährige Berufserfahrung bei Übernahme der Funktion. Können Teilnehmende durch vorhergehende Weiterbildungen bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird (s. Anrechenbare Qualifikationen bei den einzelnen Modulen), so brauchen sie dieses nach Einzelfallprüfung durch den Weiterbildungsträger nicht noch einmal zu absolvieren. Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall vor Beginn der Weiterbildung (!) mit dem Weiterbildungsträger klären. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. 4. Ziele der Weiterbildung Die Teilnehmenden der Weiterbildung erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Verhaltensweisen zur Entwicklung ihrer Sozial-, Kommunikations-, Methoden- und Führungskompetenz. Sie sind danach in der Lage, eine Abteilung hinsichtlich den Gesamtzielsetzungen einer Einrichtung eigenverantwortlich, aufgaben- und mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientiert zu führen. 5. Dauer der Weiterbildung Der zeitliche Umfang der Weiterbildung umfasst insgesamt 460 Theoriestunden 40 Stunden Praktikum s o w i e die Bereitschaft zu einem angeleiteten Selbststudium zur Vorbereitung auf Leistungsnachweise und für die Durchführung eines Projekts am eigenen Arbeitsplatz. 6. Leistungsnachweise/Abschluss der Weiterbildung Die einzelnen Module schließen mit einem Leistungsnachweis ab. Näheres regelt die Prüfungsordnung der Weiterbildung. Über den erfolgreichen Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Teilnahme an der Aufbauweiterbildung zur Pflegedienstleitung.

5 Seite 5 7. Grundprinzipien der Weiterbildung Ausrichtung an Kompetenzbereichen Modularisierung Die Modularisierung der Weiterbildung erhöht ihre Transparenz. Sie ermöglicht, bereits absolvierte Weiterbildungen - auch die anderer Weiterbildungsträger - anerkennen zu lassen. Absolvierte Module und Themenbereiche können in zukünftige Weiterbildungen entsprechend dem Leitbild des Lebenslangen Lernens eingebracht werden. Lehr- und Lernmethoden Lehr- und Lernmethoden unterstützen die Verbindung von beruflicher Praxis und wissenschaftlicher Erkenntnisse und fördern die Reflexion beruflichen Handelns. Selbstständiges Lernen wird während der Weiterbildung kontinuierlich eingefordert. 8. Zeitplan Der genaue Zeitplan der Weiterbildung kann der beigefügten Anlage zu dieser Informationsbroschüre entnommen werden. Stand:

6 Seite 6 9. Modulnetzplan Die Themenbereiche der Weiterbildung werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge durchgeführt, sondern aus pädagogischen Gründen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden. Interessierte, die nur an einzelnen Modulen oder Themenbereichen teilnehmen wollen, müssen nach den aktuellen Terminen der Module oder Themenbereiche gesondert nachfragen. Modul A: Soziale Führungsqualifikationen (200 U.-Std.) Themenbereich A1: Führungsethik Themenbereich A4: Personalführung (24 U.-Std.) Themenbereich A2: Kommunikation als Führungsaufgabe (40 U.-Std.) Themenbereich A5: Konfliktmanagement (24 U.-Std.) Themenbereich A7: Kollegiale Beratung und Coaching (Teil 1) (16 U.-Std.) Themenbereich A3: Veränderungsmanagement Themenbereich A6: Moderation, Präsentation und Rhetorik Modul B: Ökonomische Qualifikationen (80 U.-Std.) Themenbereich B1: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (32 U.-Std) Themenbereich B2: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (16 U.-Std.) Themenbereich B3: Controlling Modul C: Organisatorische Qualifikationen (92 U.-Std.) Themenbereich C1: Organisation und Netzwerkarbeit Themenbereich C2: Qualitätsmanagement (40 U.-Std.) Themenbereich C3: Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen (20 U.-Std.) Modul D: Strukturelle Qualifikationen (88 U.-Std.) Themenbereich D1: Angewandte Pflegewissenschaft Themenbereich D2: Allgemeines Recht (24 U.-Std.) Themenbereich D3: Sozialrecht Stand:

7 Seite 7 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A1: Führungsethik Ziele und Regeln langfristig erfolgreichen ökonomischen Handelns beruhen auf Werte-Entscheidungen. Leitungskräfte müssen deshalb ihre Entscheidungen ethisch begründen können, z.b.: Wird die Würde der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Kundinnen bzw. Kunden gewahrt? Wird die Mitverantwortung und Solidarität für die Gemeinschaft beachtet und die eigene Verpflichtung zur Verantwortlichkeit für Entscheidungen getragen? Nicht zuletzt: Wie kontrolliere ich als Führungskraft die Umsetzung des Ethikkodex einer Einrichtung? Eine Leitungskraft wird im Berufalltag mit einer Vielzahl kritischer ethischer Entscheidungen konfrontiert, in dem nur ein gefestigtes Berufsethos eine Vereinbarkeit von Ökonomie und Ethik gelingen lässt. Einem Führungssystem, das von ethischen Prinzipien getragen ist, wird Autorität von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Kundinnen bzw. Kunden verliehen und baut darauf seine Macht auf. 1. Klassische Führungstheorien und Modelle 2. Grundbegriffe der Ethik 2.1 Ethische Positionen 2.2 Ethik und Ökonomie 3. Werteorientiertes Management im Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ethischen Anforderungen 4. Autorität und Macht 5. Führungsethik und Unternehmenskultur 6. Prinzipien der Führungsethik als Grundlage des Berufsethos Stand:

8 Seite 8 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A2: Kommunikation als Führungsaufgabe (40 U.-Std.) Expertinnen und Experten behaupten, dass 70% aller Fehler am Arbeitsplatz auf mangelhafte Kommunikation zurückzuführen sind. Kommunikation ist die Basiskompetenz für jegliches Handeln auch im Berufsfeld Pflege und im Arbeitsbereich Pflegeleitung. Wie Kommunikation ein aktiver Prozess zwischen Sender und Empfänger unter den jeweiligen Umfeldbedingungen ist, so ist auch das Erlernen von gelungener Kommunikation auf aktives Tun angewiesen. Insbesondere sind Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Führungspflicht ein sehr sensibler Bereich. Mit entsprechender Haltung durchgeführt, können unterschiedliche Gesprächsformen zur Chance werden und trotz hierarchischer Abhängigkeit ein Kooperationsangebot sein. Diese Gespräche haben u.a. zum Ziel, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ernst genommen und respektiert fühlen und Führungskräfte implizit durch die Art und Weise der Gesprächsführung ihr Führungsverständnis und Menschenbild darstellen. 1. Theorien und Modelle der Gesprächsführung 2. Gesprächsführung 3. Kommunikation als Instrument der Führung 3.1 Mitarbeitergespräche führen 3.2 Kritikgespräche führen 4. Analyse des eigenen Kommunikations- und Führungsstils 5. Informationsmanagement

9 Seite 9 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A3: Veränderungsmanagement Unternehmen müssen sich einer ständigen Veränderung unterziehen, um langfristig erfolgreich sein zu können. Deshalb ist ein professionelles Veränderungsmanagement notwendig, um aktuell entwickelte Konzepte aus Pflege und Betreuung professionell umzusetzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in der Regel Veränderungen skeptisch gegenüber, denn Veränderungen sind mit der Entwertung vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten verbunden und können als Gefahren für die Zukunft und als existenzielles Risiko wahrgenommen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auf den Weg zu nehmen und Veränderungsprozesse mithilfe professioneller Methoden erfolgreich zu Ende zu führen, ist heute eine Basisqualifizierung für das Management in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Eine erfolgreiche Methode ist das Projektmanagement. In diesem Themenbereich gilt es, sich dessen Methoden anzueignen, um selbstständig und professionell Projekte durchführen oder als Führungskraft im eigenen Verantwortungsbereich Projekte anstoßen, koordinieren und kontrollieren zu können. Bei Projekten handelt es sich immer um die Bearbeitung komplexer Aufgaben durch mehrere Beteiligte mit einer bestimmten Zielstellung und begrenztem Ressourcenund Zeitrahmen. 1. Organisationsentwicklung 2. Veränderungsmanagement als integrativer Ansatz 3. Widerstände gegen Veränderungen 4. Lernende Organisation 5. Projektmanagement Als Abschlussarbeit ist ein Projekt durchzuführen (s. Prüfungsordnung).

10 Seite 10 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A4: Personalführung (24 U.-Std.) Heute und auch künftig müssen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens bei der Erstellung traditioneller Leistungsangebote in bestehende Strukturen integrieren. Bei einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation zwischen den Einrichtungen wächst die Schere zwischen wirtschaftlicher Effizienz und pflegerischem bzw. therapeutischem Handeln. Die Art der Personalführung und die konkrete Struktur der Aufbau- und Ablauforganisation von Einrichtungen bestimmen sowohl den wirtschaftlichen als auch den menschlichen Erfolg mit. Die Einrichtungen benötigen eine Personalführung, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die allgemeinen Zielsetzungen einbezogen werden. So bleibt die Qualität des pflegerischen bzw. therapeutischen Handelns auch noch in der direkten Interaktion mit den Pflegebedürftigen (Kundinnen und Kunden) erhalten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens auf der Ebene des mittleren Managements als Verantwortliche Pflegefachkraft arbeiten oder sich auf die Übernahme dieser Funktion vorbereiten, benötigen Kenntnisse über Ansätze, Instrumente und Methoden moderner Personalführung. 1. Motivation 2. Personalentwicklung 3. Anforderungsprofile und Stellenbeschreibungen 4. Zielvereinbarungen 5. Betriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung Themenbereich A5: Konfliktmanagement (24 U.-Std.) Konflikte stellen eine Grundtatsache im menschlichen Zusammenleben dar, der wir nicht entgehen können. Neue Entwicklungen sind häufig mit Konflikten verbunden. Die Art und Weise, wie Konflikte bearbeitet und gelöst werden, entscheidet darüber, ob diese zur Weiterentwicklung einer Einrichtung und zu persönlichem Wachstum führen oder die Stagnation von geplanten Veränderungen und den Bruch von Beziehungen zur Folge haben. Zu den Kompetenzen einer erfolgreichen Führungskraft gehört das Ertragen von Widersprüchen und Konflikten, die zweifellos Angst auslösen und kränken können und die Fähigkeit, Konflikte anzusprechen und im Miteinander zu lösen. 1. Grundlagen des Konfliktmanagements 2. Merkmale und Symptome von Konflikten 3. Konfliktarten 4. Phasen der Konfliktentwicklung 5. Konfliktanalyse 6. Konfliktlösungsmodelle 7. Mediation

11 Seite 11 Modul A: Soziale Führungsqualifikationen Themenbereich A6: Moderation, Präsentation und Rhetorik Leitungskräfte wollen und müssen mit ihren Anliegen und Vorschlägen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen und diese auch durchsetzen. Das ist nicht allein damit getan, Präsentationsmedien und -techniken sicher zu beherrschen, sondern Vortragende müssen selbst einen nachhaltigen und überzeugenden Eindruck bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinterlassen. Dies kann man lernen. Besprechungen zielsicher zu strukturieren und zu moderieren, ist unerlässlich, wenn die verfügbare Zeit effektiv und gewinnbringend für alle Beteiligten genutzt werden soll. Dabei gilt es, die Kreativität und Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzubeziehen und zu fördern. 1. Grundlagen der Moderation 2. Phasen der Moderation 3. Moderationstechniken und -instrumente 4. Präsentationsmedien und -techniken 5. Techniken der Argumentation 6. Rhetorik 7. Praktische Anwendung der Moderation und Präsentation Themenbereich A7: Kollegiale Beratung und Coaching (Teil 1) (16 U.-Std.) Führungskräfte und Projektleitungen haben in ihrer Führungsrolle stets neue und wechselnde Situationen zu bewältigen, die von widersprüchlichen Anforderungen gekennzeichnet sind. Von ihnen wird erwartet, dass sie diese Anforderungen erfolgreich meistern. Dabei erleben sie immer wieder Situationen, die viele Fragen aufwerfen und wenige Antworten lassen. Kollegiale Beratung ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen Einrichtung oder einrichtungsübergreifend sich nach einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln. Kollegiale Beratungstage

12 Seite 12 Modul B: Ökonomische Qualifikationen Themenbereich B1: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Vor dem Hintergrund immer knapper werdender finanzieller Ressourcen und der Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit sowie eines sich verschärfenden Konkurrenzkampfs im Gesundheits- und Sozialwesen benötigen im Pflegemanagement tätige Führungskräfte mehr denn je betriebswirtschaftliche Kenntnisse, um im betrieblichen Alltag von Einrichtungen die wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen und verstehen zu können. Grundlage dafür sind Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre. Dazu gehören insbesondere bilanzielle Zusammenhänge sowie in Grundzügen die Kostenrechnung. Erarbeitete Zahlen ergeben dann Aussagen über die Situation von Einrichtungen. 1. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften 2. Rechtsformen von Unternehmen 3. Überblick über die betrieblichen Funktionsbereiche 4. Kosten- und Leistungsrechnung 5. Buchführung 6. Bilanzierung 7. Überblick über betriebswirtschaftliche Kennzahlen

13 Seite 13 Modul B: Ökonomische Qualifikationen Themenbereich B2: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (16 U.-Std.) Die Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) fordern von Einrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung, die sowohl eine interne Steuerung als auch eine Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Durch den Wandel der Vergütungssystematik von der Selbstkostenerstattung zur Vergütung nach einem voll pauschalierten Pflegesatz entsprechend einer Pflegestufe in statioären Einrichtungen werden unterschiedliche Kalkulationsformen und Kostenrechnungssysteme erforderlich, um einen beantragten Pflegesatz zu begründen. Um diese Kalkulationssysteme nachvollziehen zu können, sind grundlegende Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge unerlässlich und für Führungskräfte in der stationären Altenhilfe elementares Grundwissen, ohne das eine effiziente Leistungserbringung nicht mehr möglich ist. Ambulante Dienste, die mit der Vergütung nach Leistungskatalogen arbeiten, müssen andere Wege der Steuerung gehen, um die eigene Wirtschaftlichkeit abzusichern. Diese zu kennen, ist für Leitungskräfte ambulanter Dienste eine absolute Notwendigkeit. Die Kostenkalkulation alternativer Wohnformen zur Refinanzierung durch die Nutzerinnen und Nutzer erfordert wiederum eine völlig andere Vorgehensweise, die in diesem Themenbereich auch angesprochen wird. 1. Finanzierung im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach SGB XI 2. Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlung 3. Pflegesatzkommission 4. Pflegebuchführungsverordnung (PBV) 5. Entgeltkalkulation 6. Ergänzende und alternative Versorgungsformen

14 Seite 14 Modul B: Ökonomische Qualifikationen Themenbereich B3: Controlling In der ambulanten und stationären Pflege genießt Controlling einen hohen Stellenwert. Im Zuge zunehmender Komplexität der Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten und Altenpflegeheimen, steigenden Kostendrucks und steigender Qualitätsanforderungen der Kostenträger und Kundinnen und Kunden sowie der erhöhten Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich betriebswirtschaftliche Instrumente etabliert, die das Management auf allen Leitungsebenen unterstützen und einen Beitrag zur Existenzsicherung von Einrichtungen leisten können. Wertschöpfendes Controlling hat im Wesentlichen drei Aufgaben, nämlich die Schaffung und Erhaltung eines betrieblichen Informationswesens, die Abstimmung des betrieblichen Handelns (Koordinationsfunktion) und das Anstoßen von Aktivitäten mit dem Ziel betrieblichen Gewinns. An der Auswahl und am Einsatz geeigneter Instrumente des Controlling mitzuwirken, ist Managementaufgabe auf allen Leitungsebenen. 1. Aufgabenbereiche des Controlling 2. Rechnungswesen als Grundlage des Controlling 3. Instrumente des Controlling 4. Praktisch relevante Kennzahlen der beschreibenden Statistik

15 Seite 15 Modul C: Organisatorische Qualifikationen Themenbereich C1: Organisation und Netzwerkarbeit Organisation und organisatorische Regeln sollen nicht nur einen effizienten Aufgabenvollzug sicherstellen, sondern auch Konflikte in geordnete Bahnen lenken, eine kundinnen- und kundenorientierte Arbeitsweise fördern, Pfade für neue Ideen schaffen und das Auftreten einer Einrichtung nach außen regeln. Dabei sind im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation einer Einrichtung unterschiedliche Organisationsformen zur Erreichung unternehmerischer Zielsetzungen denkbar, und deshalb muss die konkrete Form der Organisation individuell in jeder Einrichtung selbst gefunden werden. Grundsätzlich sind bei zunehmender Marktkomplexität und -dynamik die Flexibilität einer Organisation und flache Hierarchien ein Erfolgsfaktor. Netzwerkarbeit, sei es mit Kooperationspartnerinnen und -partnern oder mit vor- und nachsorgenden Einrichtungen, oder die Integration von Einrichtungen in ein Gemeinwesen ist ein Aufgabenbereich, den Führungskräfte wirksam unterstützen sollen. 1. Organisationsziele 2. Aufbauorganisation 3. Ablauforganisation 4. Pflegesysteme 5. Informelle Strukturen und Prozesse 6. Netzwerkarbeit

16 Seite 16 Modul C: Organisatorische Qualifikationen Themenbereich C2: Qualitätsmanagement (40 U.-Std.) Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität und Qualitätsmanagement (QM) haben in den letzten Jahren im Gesundheits- und Sozialwesen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie knapper werdender finanzieller Ressourcen haben die Leistungserbringer in der ambulanten und stationären Versorgung einschneidende organisatorische und technische Veränderungsprozesse zu bewältigen. Umfassende QM-Systeme sind deswegen in der Planung unverzichtbar und stellen eine Grundlage für den strukturellen Wandel in modernen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens dar. Qualität wird im immer härter werdenden Wettbewerb für die Leistungserbringer zum entscheidenden Trumpf im Gesundheitsmarkt. Eine ganz wichtige Rolle für die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens kommt den Pflegekräften als zahlenmäßig größter Berufsgruppe in diesem Bereich zu. QM-Ansätze, die sich in erster Linie an Kontrolle und Sanktionen orientieren, stoßen in diesem Zusammenhang schnell an ihre Grenzen. Allein eine mitarbeiterinnen- und mitarbeiterorientierte Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität bietet Perspektiven. Jede bzw. jeder Einzelne muss die kontinuierlichen Verbesserungsprozesse (KVP) leben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Pflegeheimen, Sozialstationen u.ä. als Qualitäts(management)beauftragte arbeiten oder arbeiten wollen, benötigen neben ihrem Fachwissen auch Einblicke in Betriebsabläufe und die Fähigkeit, Qualität mit harten und weichen Verfahren zu bestimmen. Die erfolgreiche Weiterentwicklung von Qualität in Einrichtungen setzt auch ein hohes Maß an Beratungs- und Entwicklungskompetenz voraus. 1. Total Quality Management (TQM) als Grundlage des Qualitätsmanagements 2. Heimbewohnerinnen und -bewohner als Kundinnen und Kunden 3. Prozessorientierung 4. Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements 5. Selbst- und Fremdbewertungssysteme 6. DIN-EN-ISO 9000:2008er Reihe 7. EFQM (European Foundation for Quality Management)-Modell 8. Qualitätsprüfrichtlinie des MDK 9. Qualitätsprüfungen durch FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht) 10. Spezielle Qualitätsanforderungen an einzelne Funktionsbereiche einer Pflegeeinrichtung

17 Seite 17 Modul C: Organisatorische Qualifikationen Themenbereich C3: Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen (20 U.-Std.) Für die Arbeit mit Angehörigen und Ehrenamtlichen fehlen in Einrichtungen häufig noch Konzepte, die Grundlage einer systematischen und langfristigen Umsetzung dieser für alle Beteiligten und Betroffenen so wichtigen Arbeit sind. Angehörige sind ebenso Kundinnen und Kunden einer Einrichtung wie die Bewohnerinnen bzw. Bewohner und Patientinnen bzw. Patienten selbst. Nicht selten erleben Angehörige ebenso Krisen vor, bei und nach einer Heimübersiedlung wie die Betroffenen selbst und brauchen Begleitung. Dabei reagieren Angehörige sehr unterschiedlich auf Angebote zur Beteiligung am Heimleben. Dennoch erleichtert eine systematische und gelingende Angehörigenarbeit die Integration von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern in ein Heim und die Arbeit der Pflegenden. In der ambulanten Pflege ist die Information, Beratung und Anleitung von Angehörigen Bestandteil der täglichen Arbeit und fördert die Pflegebereitschaft und -fähigkeit von Angehörigen. Auch die Arbeit mit Ehrenamtlichen kann nicht nebenbei geschehen, wenn man die oft mühsam gewonnenen Kräfte nachhaltig binden will und diese ihre Ressourcen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner einbringen sollen. Gelingt eine nachhaltige Bindung nicht, sind Ehrenamtliche eher ein Störfaktor als eine Bereicherung des Heimlebens. 1. Situation der Angehörigen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern 2. Möglichkeiten der Einbeziehung von Angehörigen 3. Angebote für Angehörige 4. Gewinnung und Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Begleitung und Betreuung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern

18 Seite 18 Modul D: Strukturelle Qualifikationen Themenbereich D1: Angewandte Pflegewissenschaft Der Pflege ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Vielzahl neuer Aufgaben zugewachsen. Die an sie gestellten Anforderungen haben sich enorm verändert. Vor dem Hintergrund des demografischen, epidemiologischen und strukturell bedingten fundamentalen Wandels wird immer deutlicher, dass der Bedarf an professioneller Pflege und die Bedeutung der Pflegewissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland lange unterschätzt worden sind. Pflegewissenschaft und Pflegeforschung sind nicht nur zu einer gesundheits- und auch bildungspolitischen Notwendigkeit geworden, sondern angesichts zunehmender Gesundheits- und Pflegeprobleme auch zu einer Herausforderung für das Management in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. 1. Pflegewissenschaft 2. Pflegetheorien und -modelle 3. Pflegeforschung und evidenzbasierte Pflegepraxis 4. Pflegeprozess 5. Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus Themenbereich D2: Allgemeines Recht (24 U.-Std.) Die Verrechtlichung der Arbeitswelt macht auch vor der Pflege nicht halt und damit vor den Anforderungsprofilen und Aufgabenbereichen des Managements in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, von Verantwortliche Pflegefachkräften und Pflegedienstleitungen. Zunehmend benötigen sie spezifische Kenntnisse des Rechts der Pflege als Bezugswissenschaft, insbesondere des Sozialversicherungs- und Verfahrensrechts, aber auch des Wettbewerbs-, des Zivil-, Haftungsund Arbeitsrechts, um in Pflegeeinrichtungen leitend oder fördernd tätig sein zu können. 1. Bürgerliches Recht 2. Rechtsgeschäfte und Vertragsrecht 3. Haftungsrecht 4. Betreuungsrecht 5. Strafrecht 6. Arbeitsrecht

19 Seite 19 Modul D: Strukturelle Qualifikationen Themenbereich D3: Sozialrecht Das Sozialrecht soll in unserer Gesellschaft die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit gewährleisten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. Die Sozialversicherung stellt einen weitreichenden Schutz insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen dar und garantiert soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft. Sie ist der wichtigste Bereich der sozialen Sicherung. Die sozialen Rechte von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und Patientinnen bzw. Patienten zu wahren, sie bei Anträgen zu beraten und zu unterstützen, sichert ihre Rechte und entlastet sie von der Sorge um die Finanzierung von Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Reha-Leistungen. Zu diesen Themenbereichen müssen leitende Pflegefachkräfte informieren, beraten und die Antragsstellung unterstützen können. 1. Überblick über das Netzwerk der sozialen Sicherung 2. Finanzierung 3. Sozialverwaltungsverfahren 4. Sozialgerichtsverfahren 5. Grundzüge des Leistungsrechts 6. Sozialversicherungsrecht 7. Einführung in die SGB I-XII

20 Seite Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage. Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. Finanzierung der Kosten der Weiterbildung Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur: Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45 Jahren nach 131a SGB III. Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die Arbeitsagentur förderbar. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden. Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem Meister-BAföG, beantragen. Ca. 30 % der Kosten für die Weiterbildung können erstattet werden. Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der Weiterbildung gestellt werden. In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAA- Stiftung Bildung und Beruf möglich. 11. Weiterbildungsort / Anmeldung Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen: Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen Werdegang Lichtbild Berufsabschlussurkunde Arbeitsnachweise. und Anmeldeformular (s. Anlage) an den gewählten Standort (s. Kontaktdaten S. 24). Die Weiterbildung wird an den folgenden Standorten der Gemeinnützigen Gesellschaft angeboten: Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg und Rosenheim. 12. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg Tel.: / info@ggsd.de Fax: / Internet:

21 Seite 21 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt. Stand:

22 Seite 22 U N S E R B I L D U N G S A N G E B O T I N B A Y E R N (Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt; Vierzehnheiligen) HFH Hamburger Fern-Hochschule, Beginn jährlich und 01.07, Präsenzorte Nürnberg und München Studiengang Pflegemanagement Bachelor of Arts, B.A. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Bachelor of Arts, B.A. Studiengang Health Care Studies für Azubi Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pflege, B.Sc. Studiengang Health Care Studies für Berufserfahrene, B.Sc Studiengang Management von Organisation u. Personal im Ges.wesen Master of Arts, B.A. Staatl. anerkannte/r Altenpfleger/in, 3 Jahre Vollzeit Beginn jährlich im September, 4 Jahre in Teilzeit, Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten Altenpfleger/in oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch München Ambulante Intensivpflege Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach, Nürnberg, Rosenheim Assistent/in für Ernährung und Versorgung, staatl. anerkannte Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September, Schweinfurt, Vierzehnheiligen Autismus, Nürnberg Betreuungsassistent/in nach SGB XI 87b, Coburg, Kempten/Kaufbeuren, München, Nürnberg, Rosenheim Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen, berufsbegleitend, Nürnberg Staatlich anerkannte/r Diätassitent/in, 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend, München Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth, Nürnberg Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Coburg, München, Nürnberg, Rosenheim Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in, Coburg, München, Nürnberg Fachberater/in Familie, Sozial- u. Gesundheitswesen, Vollzeit 1 Jahr München Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in, berufsbegleitend in München Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement, berufsbegleitend in München Fortbildung Hygiene, berufsbegleitend, München, Nürnberg Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Bayreuth, Coburg, Schweinfurt Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit, Bayreuth, Coburg Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Beginn jährl. im September, Vierzehnheiligen Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend, Nürnberg, München Einrichtungsleitung (Fernlerngang mit Präsenzphasen), zertifiziert nach ZFU, München Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit 2 Jahre München Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim, Vierzehnheiligen Basiskurs zur Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft) Ingolstadt, Kempten, Nürnberg, München, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend Coburg, Ingolstadt, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pflegesachverständige/r, in Nürnberg Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung für Erzieher, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, München, Rosenheim Präsenzkraft, berufsbegleitend, München, Nürnberg Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen, berufsbegleitend Nürnberg, München Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg Wundexperte ICW berufsbegleitend, München, Nürnberg Fort- und Weiterbildungen und Kurzlehrgänge Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, München, Nürnberg Stand:

23 Seite 23 Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / Kontaktdaten der Standorte der Gemeinnützigen Gesellschaft Privates Berufliches Schulzentrum Coburg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Parkstr. 49, Coburg sz.coburg@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Schulstr. 26, Ingolstadt Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / sfw.ingolstadt@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Salzstr. 3, Kempten Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / bfsa.kempten@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Seidlstr. 3, München Tel.: 089 / Fax: 089 / Info-Hotline: 0800 / biz.muenchen@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95, Nürnberg Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / bz.nuernberg@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Klepperstraße 18b, Rosenheim Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / bfsa.rosenheim@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Stand:

24 Seite 24 zurück an: SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung am Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt Schulstr Ingolstadt Anmeldung Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für Leitende / Verantwortliche Pflegefachkraft (Basisweiterbildung Pflegedienstleitung) Dauer: Kosten: 3.496,- Name Adresse Telefon / Institution Adresse Institution Datum / Unterschrift

25 Seite 25 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Stand: 09/07

26 Seite 26 Weiterbildung Leitende Pflegefachkraft Weiterbildungsbeginn: 29. März 2016 Weiterbildungsende: 28. März 2017 Weiterbildungsort: Gesamtstunden: Unterrichtszeiten: Ansprechpartnerin: Ingolstadt 460 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum Montag - Freitag 8.30 Uhr Uhr = 8 U.-Std./Tag Andrea Peyerl Jahr Monat Termine Unterrichtsstunden Unterrichts -tage 2016 März / April April Mai Juni / Juli Juli September Oktober November Dezember Januar Februar März Gesamt März Colloquium 1

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