AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis
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1 AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis 40. Jahrgang Herausgegeben zu am Nummer 4 HERAUSGEBER: Der Landrat des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27,, Telefon: 0291/ Fax: 0291/ post@hochsauerlandkreis.de BEZUGSMÖGLICHKEITEN: Das Amtsblatt ist unentgeltlich und einzeln beim Herausgeber erhältlich. Weiterhin wird das Amtsblatt in den Kreishäusern des Hochsauerlandkreises in, Eichholzstraße 9 und in Brilon, Am Rothaarsteig 1 sowie bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen abgegeben. Das Amtsblatt wird auch im Internet angeboten. Der Zugang ergibt sich über die Homepage des Hochsauerlandkreises ( und dort unter der Rubrik Bürgerservice / Allgemeine Informationen / Amtsblätter". LFD. NR. INHALT SEITE 34 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses des Hochsauerlandkreises zum Bekanntmachung betr. Kreistags- und Landratswahl 2014; hier: Besetzung des Wahlausschusses 36 Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) Bekanntgabe der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark er Wald für das Haushaltsjahr
2 34 BEKANNTMACHUNG DES GESAMT- ABSCHLUSSES DES HOCHSAUER- LANDKREISES ZUM I. Bestätigung des Gesamtabschlusses des Hochsauerlandkreises zum sowie Entlastung des Landrates Der Kreistag des Hochsauerlandkreises hat in seiner Sitzung am gem. 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land NRW (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 646), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit 96 Abs. 1 GO NRW, den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften sowie von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, testierten Gesamtabschluss zum einschließlich Gesamtanhang und Gesamtlagebericht bestätigt und dem Landrat uneingeschränkt Entlastung erteilt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, hat den am unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt (gedruckte Fassung): Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers An den Hochsauerlandkreis Wir haben den von dem Hochsauerlandkreis aufgestellten Gesamtabschluss bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung des Landrates des Hochsauerlandkreises. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Hochsauerlandkreises einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des Hochsauerlandkreises sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage des Kreises einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 36
3 II. Bekanntmachung des Gesamtabschlusses des Hochsauerlandkreises zum Der Gesamtabschluss des Hochsauerlandkreises zum wird gem. 53 Abs. 1 KrO in Verbindung mit 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit 96 Abs. 2 GO NRW hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Gesamtabschluss zum einschließlich Gesamtanhang und Gesamtlagebericht wird ab sofort bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme im Dienstgebäude der Kreisverwaltung, Steinstraße 27, 59872, Zimmer 480, während der Dienststunden von Uhr, an Freitagen bis Uhr zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Zudem ist der Gesamtabschluss im Kreistagsinformationssystem (Drucksache Nr. 8/1008) im Internet auf der Homepage des Hochsauerlandkreises ( und dort unter der Rubrik Politik & Verwaltung / Kreistagsinformation veröffentlicht., Hochsauerlandkreis Der Landrat Dr. Schneider 35 BEKANNTMACHUNG BETR. KREIS- TAGS- UND LANDRATSWAHL 2014; HIER: BESETZUNG DES WAHL- AUSSCHUSSES Gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom (GV. NRW. S. 592, 967/SGV. NRW. 1112) in der zzt. geltenden Fassung wird bekannt gegeben, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 21. März 2014 bezüglich des Wahlausschusses für die Kreistags- und Landratswahl eine Umbesetzung vorgenommen hat. Herr Dirk Berghoff wurde zum neuen stellvertretenden Beisitzer gewählt (anstelle des bisherigen stellvertretenden Beisitzers Herrn Reinhard Brüggemann). Dem Kreiswahlausschuss gehören neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem nunmehr folgende Personen an: Beisitzer/in Ferdi Lenze, Eva Maria Pfitzner, Stellvertreter/in Hiltrud Schmidt, Olsberg Martin Schnorbus, Winterberg Klaus Schulte, Eslohe Ludwig Schulte, Ulrich Blum, Peter Newiger, Olsberg Gert Virnich, Antonius Vollmer,, 24. März 2014 HOCHSAUERLANDKREIS Der Wahlleiter für die Kreistags- und Landratswahl 2014 Dr. Drathen Kreisdirektor Volker Wargin, Ludger Maas, Hans Walter Schneider, Winterberg Dirk Berghoff, Eslohe Friedhelm Walter, Susanne Ulmke, 36 ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG NACH 10 DES LANDESZUSTELLUNGSGE- SETZES (LZG NRW) Der nachstehend bezeichnete Bußgeldbescheid wird hiermit für den Hochsauerlandkreis, Fachdienst 48 - Verkehrsordnungswidrigkeiten, Eichholzstr. 11, 59821, öffentlich zugestellt. Bußgeldbescheid vom Aktenzeichen H10/ Bußgeldverfahren gegen Springmann, Patrick zuletzt wohnhaft: Marsberger Str. 10, Marsberg Die Zustellung erfolgt gem. 10 des Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeszustellungsgessetz LZG NRW) vom i.v.m. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung BekanntmVO) vom 26. August 1999 i.v.m. 19 der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises vom 10. Dezember 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Der Bußgeldbescheid kann in der vorgenannten Dienststelle, im Raum 741, zu den Sprechzeiten: Mo.-Do Uhr Mo., Mi., Do Uhr Fr Uhr Di Uhr in Empfang genommen werden. 37
4 Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können., Hochsauerlandkreis Der Landrat Fachdienst 48 Verkehrsordnungswidrigkeiten Im Auftrag Kropf 37 BEKANNTGABE DER HAUSHALTS- SATZUNG DES ZWECKVERBANDES NATURPARK ARNSBERGER WALD FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Naturpark, er Wald den Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark er Wald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 10 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark er Wald in Verbindung mit den 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der der Fassung der Bekanntmachung vom ( GV.NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW. S. 474) und den 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV.NRW.S. 878), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark er Wald am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.094,966,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. 5 Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 6 Die jährliche Kostenerstattung des sonstigen Geschäftsbedarfes mit Ausnahme der Fahrtkostenund Verdienstausfallentschädigungen wird nach 10 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung nach dem Flächenanteil der Mitglieder des Naturparks er Wald getragen. Danach ergeben sich für den Hochsauerlandkreis 1/3 und für den Kreis Soest 2/3 des sonstigen Geschäftsbedarfs. Die Zuweisungen und Zuschüsse für das Projekt Sauerland Waldroute werden nach einem speziellen Beitragsschlüssel von den beteiligten Kommunen und Kreisen getragen. 38
5 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Auslegung des Haushaltsplanes ist gem. 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeite (GkG) nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der sinngemäß anzuwendenden Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich beanstandet oder der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Ursula Beckmann Die Vorsitzende der Verbandsversammlung 39
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