Rechtliche Herausforderungen für Kooperationen im IT-Mittelstand im Kontext der gesamtwirtschaftlichen Digitalisierung
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- Joseph Dressler
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1 Rechtliche Herausforderungen für Kooperationen im IT-Mittelstand im Kontext der gesamtwirtschaftlichen Digitalisierung Prof. Dr. iur. Carsten Kunkel Berlin, 9. März 2018
2 Pressemeldungen
3 Industrie 4.0 Gesamtwirtschaftliche Digitalisierung und Vernetzung, Industrie 4.0 ist mehr als ein Trend! es handelt sich in weiten Teilen um eine disruptive Umgestaltung der Wertschöpfungsketten in vielen Wirtschaftszweigen, die auch vor dem deutschen Mittelstand keinen Halt macht
4 Industrie 4.0 und Recht Was hat das Ganze nun mit Recht zu tun? Neue Technologien treffen auf bestehendes Recht Dies führt zu unerwünschten Wechselwirkungen: einerseits wirkt sich die Unsicherheit über die rechtliche Zulässigkeit einer neuen Technologie oder etwa mit ihr verbundene Fragen zu Haftung oder Datenschutz akzeptanz- und innovationshemmend aus andererseits kann die faktische Macht neuer Technologien und Geschäftsmodelle so groß sein, dass die Durchsetzbarkeit bestehender rechtlicher Regelungen infrage gestellt wird Ist der regulatorische Rahmen somit ein Hemmnis für technologische Entwicklung?
5 Technik und Recht zum Ausgleich bringen Dafür ist ZWEIERLEI notwendig: die Entwicklung von Kriterien für eine rechtskonforme Gestaltung neuer Technologien, mithin der fortlaufende Aufbau einer juristischen Expertise für die eigenen Produkte und Prozesse (verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit im Unternehmen einerseits und über Unternehmensgrenzen hinweg) UND eine innovationsadäquate Fortbildung des Rechts, die im Rahmen von Industrie 4.0 vielfach durch entsprechende Vertragsgestaltungen geleistet werden kann
6 Legality by design Rechtliche Analyse von neuen Technologien nicht erst nach deren Fertigstellung sondern möglichst früh im Forschungs- und Entwicklungsprozess einsetzen privacy by design ` die Sicherstellung der Beachtung des Datenschutzes und der Privatsphäre bereits bei der Entwicklung einer neuen Technik bereits in Art. 25 der DSGVO zum tragenden Prinzip erhoben legality by design soll dem gleichen Gedanken folgen und rechtliche Überlegungen von Beginn an in die Entwicklung technischer Systeme und Produkte integrieren
7 Chance nutzen Regulatorischer Rahmen soll als CHANCE für Digitalisierung, Innovation und Vernetzung verstanden werden!
8 Rechtliche Herausforderungen Besonders heftig diskutierte Rechtsthemen sehr zahlreich betreffen im Grunde genommen fast alle Rechtsbereiche Datenschutz Kartellrecht IT-Sicherheit Steuerrecht Recht an Daten Wettbewerbsrecht Vertragsrecht Arbeitsrecht Haftungsrecht Allg. Zivilrecht Produktsicherheit Gewerblicher Rechtschutz/ Urheberrecht Quelle: BDI, Noerr, Industrie 4.0 Rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung. Ein Beitrag zum politischen Diskurs, S. 7
9 IT-Mittelstand: Motor der Digitalisierung Gesamtwirtschaft IT-Wirtschaft IT- Mittelstand Unterstützung der Kooperationsbildungen vernetzungswilliger IT-Unternehmen KIW Mittelstand Enabler Digitalisierung des Mittelstands mit neuen All-In One -Lösungen, Geschäftsmodellen und Technologien User
10 Rechtliches Angebot des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft Hilfe zur Selbsthilfe durch Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen im Kontext der Digitalisierung Infoveranstaltungen kommentierte Musterverträge Vorlagen Checklisten Vereinbarungen (etwa im Bereich des Datenschutzes) etc.
11 Leistungsangebot insgesamt Zielgruppen KMU gesamt KMU der IT-Wirtschaft vernetzungswillige KMU der IT- Wirtschaft Stützpunkte Portfolioentwicklung mind. 5 Piloten Leistungsportfolio national Kooperationsverbünde von und mit KMU der IT-Wirtschaft international Wissenstransfer und Umsetzung Stützpunkte Stützpunkte Stützpunkte
12 Rechtliche Herausforderungen für Kooperationen (Ausgewählte) Herausforderungen: I. Regulatorischer Rahmen kooperativer Zusammenarbeit II. III. Spezifische Haftungsfragen bei der Verzahnung von IT-Mittelstand und Gesamtwirtschaft Fragen zum Know-how- und Datenschutz Lösungsansatz: PROFUNDE VERTRAGSGESTALTUNG
13 I. Kooperationsrechtlicher Rahmen Warum wichtig? horizontale Kooperationen zwischen teilweise sogar konkurrierenden Unternehmen vertikale Forschungs- und Entwicklungsaufträge, insbesondere im IT-Bereich Idealfall: Umfassende Vertragswerke mit einer Fülle an Vertragsbedingungen, vom allgemeinen Zivilrechtrecht (BGB) bis hin zum Urheberrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht etc. Besondere Stellung Gesellschaftsrecht (Joint Venture, Patentpools, virtuelle Unternehmen, flexible Konsortien u.v.m.) Problem: gewichtige Transaktionskosten In der Praxis werden aber bereits bestehende Kooperationen nicht erkannt oder rechtlich falsch beurteilt!
14 Virtuelles Unternehmen Fiktives Beispiel: Virtuelles Unternehmen AB als Kooperation zweier IT-Mittelständler der A GmbH (Software-Spezialist im Bereich Werkmaschinensteuerung) und der B GmbH (Cloud-Speicher-Nischenanbieter) sie bieten gemeinsam eine Produktinnovation als ganzheitliche Lösung im Bereich der cloudbasierten Werkmaschinensteuerung am Markt an einer der Kunden: e.kfm. Bertold Schleckmann Was ist dabei (gesellschafts)rechtlich geschehen und welche Folgen hat das?
15 1*1 des Gesellschaftsrechts Gesellschaft isv 705 BGB Mehrheit von Personen Gemeinsamer Zweck Vertrag (rechtliche Bindung)
16 Zurück zum Beispiel: Virtuelles Unternehmen Drei Voraussetzungen Mehrheit von Personen Gemeinsamer Zweck Vertrag liegen vor Virtuelles Unternehmen AB ist somit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts! Nun ergeben sich zwei Fragen: 1. Wie kommt das? 2. Wozu führt das?
17 Grundsätze des Gesellschaftsrechts freie Rechtsformwahl Typenzwang bzw. Numerus clausus Rechtsformzwang Rechtsformverfehlung Daraus folgt, dass das Virtuelle Unternehmen AB dem GbR-Recht unterworfen ist! Dies bedeutet u.a. gemeinschaftliche Vertretung, gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis, dazu kommt noch, dass weder A GmbH noch B GmbH über ihre Anteile frei verfügen können und auch die Produktinnovation selbst der GbR zusteht sicherlich wirtschaftlich unerwünschte, aber VERMEIDBARE Folgen
18 Wahl der geeigneten Rechtsform Regelmäßig werden nur übliche Gesellschaftsformen (zb GmbH) gewählt Diese bringen dann übliche Probleme mit sich, bspw.: Im obigen Beispiel ist die Rechtsform der GbR nach dem gesetzlichen Muster für die angestrebte Kooperation aus o.g. Gründen UNGEEIGNET Übliche 50/50-Beteiligungen etwa bei der GmbH haben regelmäßig keine oder keine ausreichenden Konfliktbewältigungsmechanismen In Sinne der Vertragsgestaltung müssen daher stets individuelle Sachziele und Interessen ermittelt werden
19 II. Produkthaftung Unmittelbare Haftung für eigene Fehler Mittelbare Produkthaftung für Fehler in der Software, die bei der Herstellung eines Produkts eingesetzt wurde An der Produkthaftung lässt sich die Vernetzung der IT-Wirtschaft mit der Gesamtwirtschaft besonders gut verdeutlichen Produkthaftung ein Haftungsrisiko auch für IT-Mittelstand! 1 Abs. 3 ProdHaftG schließt die Haftung für Teilbereiche nur dann aus, wenn ausschließlich das Endprodukt fehlerhaft ist Bei der vernetzten Produktion, beim Einsatz von Cloud-Lösungen und Smart-Contracts ist jedoch eine Abgrenzung zwischen den Beiträgen unterschiedlicher Unternehmen zunehmend schwierig
20 Verschuldensunabhängige Haftung Da die Haftung nicht auf einem Fehlverhalten eines Unternehmensmitarbeiters, sondern allein auf dem Fehler des Produkts und dem daraus entstandenen Schaden beruht, sind hier vertragliche Regelungen ESSENTIEL Ferner wird über weitere verschuldensunabhängige Haftung im Rahmen von Industrie 4.0 diskutiert Die Haftungsrisiken werden nach der Ansicht der Marktteilnehmer weiter steigen: Quelle: Pinsent Masons, Smart Mittelstand. Industrie 4.0: Rechtliche Herausforderungen an den deutschen Mittelstand, Report 2016, S. 9
21 III. Know-how- und Datenschutz Daten sind als Wirtschaftsgut und als eigenständiger Produktionsfaktor anerkannt Jedoch gibt es keine gesetzlichen Schutzbestimmungen bezüglich der Dateninhaberschaft Schutz für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Datenbanken sowie andere urheberrechtlich geschützte Rechte, nicht aber bspw. für Daten der M2M- Kommunikation EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen erfordert aktives Tun sowohl des Gesetzgebers als auch der Wirtschaft Datenschutzrecht schützt nur persönliche Daten und bietet keinen Schutz für unternehmensbezogene Daten
22 Übergeordnete Themen das Datenschutzrecht, insbesondere der Umgang mit personenbezogenen Daten, Auftragsdatenverarbeitung etc. das Arbeitsrecht, vor Allem Regelungen zu Arbeitszeiten und Arbeitnehmerdatenschutz in der vernetzten digitalisierten Wirtschaft die Internationalisierung, die gleichzeitiges Arbeiten aus unterschiedlichsten Zeitzonen ermöglicht, jedoch Fragen nach dem anwendbaren Recht aufwirft und vieles mehr, was vertraglich passend geregelt werden kann
23 Fazit mittelständische Unternehmen müssen in juristischen Aspekten der Digitalisierung unterstützt werden es muss ein Bewusstsein entstehen, dass juristische Expertise in alle Innovationsprozesse frühzeitig eingebunden werden muss es muss sichergestellt werden, dass eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit im Unternehmen und über Unternehmensgrenzen hinweg stattfindet So wird es dem IT-Mittestand gelingen, auch die rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
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