Neuer Anlauf zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuer Anlauf zur Abschaffung des Eigenmietwerts"

Transkript

1 Tabea Lorenz M.A. HSG in Law and Economics, Rechtsanwältin Stefanie Maria Monge lic. iur., LL.M., dipl. Steuerexpertin, Rechtsanwältin Neuer Anlauf zur Abschaffung des Eigenmietwerts Die Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahrzehnten Gegenstand anhaltender politischer Diskussionen. Nun liegt ein Vorschlag der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben für ein neues System der Wohneigentumsbesteuerung vor. Der Eigenmietwert ist der Betrag, den Personen mit selbst bewohntem Wohneigentum versteuern müssen, weil sie Geld einnehmen könnten, wenn sie das Haus oder die Wohnung vermieten würden. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Dieses bestehende System setzt Anreize, Hypotheken nicht abzubezahlen und führte in der Vergangenheit zu einer im internationalen Vergleich hohen Verschuldung der Privathaushalte. Die Eigenmietwertbesteuerung hat in der Schweiz eine lange Tradition. Dennoch wurden in den letzten Jahrzehnten eine Vielzahl parlamentarischer Vorstösse und Initiativen eingereicht, um die geltende Regelung auf eine neue Grundlage zu stellen oder ganz abzuschaffen. Ein mehrheitsfähiger Vorschlag hat sich bislang jedoch nicht gefunden. Dies könnte sich nun ändern: Ausgelöst durch die parlamentarische Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» wird aktuell ein Vorentwurf ausgearbeitet, welcher die Wohneigentumsbesteuerung inskünftig neu regeln soll. Die parlamentarische Initiative fordert allgemein, dass bei selbstgenutztem Wohneigentum für den Hauptwohnsitz nicht jedoch für Zweitwohnungen ein genereller Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vollzogen und der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Dabei sollen die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass das neue System möglichst haushaltneutral wirkt, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mietern und Wohneigentümern entstehen und nach Massgabe der Verfassungsbestimmungen das Wohneigentum gefördert wird. Im August 2018 hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Eckwerte des geplanten Systemwechsels präsentiert. Demnach sieht die Kommission für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz das Folgende vor: Bratschi AG Basel Bern Lausanne St. Gallen Zug Zürich Die vollständige Anwaltsliste finden Sie im Internet unter

2 Die Liegenschaftsunterhaltskosten sollen in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein. Auf Bundesebene sollen sodann weder Energiespar- und Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein, hingegen soll es den Kantonen überlassen bleiben, ob sie in ihrer Steuergesetzgebung die Möglichkeit solcher Abzüge aufrechterhalten wollen oder nicht. Der Schuldzinsenabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum soll aufgehoben werden. Erhalten bleiben sollen lediglich Schuldzinsenabzüge im Umfang von 80 oder 100 Prozent der anderweitigen Vermögenserträge (z.b. Mietzinseinnahmen, Erträge aus Aktien oder Wertpapieren). Hierzu sollen mehrere Varianten ausgearbeitet werden. Für Ersterwerber von Wohneigentum soll ein zeitlich beschränkter Schuldzinsenabzug in den Vorentwurf aufgenommen werden. Die Kommission wird sich voraussichtlich im ersten Quartal 2019 mit dem bis dahin ausgearbeiteten Vorentwurf befassen. Die genaue Ausgestaltung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss. Dennoch dürfte unter dem Strich die Mehrheit der Eigenheimbesitzer von einem Systemwechsel profitieren. Mit dem neuen System würde insbesondere auch der Verschuldungsanreiz wegfallen und damit Hypothekenrückzahlungen zunehmen. Sofern daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Hypothek abgeschlossen wird, empfiehlt es sich genau zu prüfen, zu welchen Konditionen vorzeitige Rückzahlungen möglich sind. Bratschi AG ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei mit über 85 Anwältinnen und Anwälten in den Wirtschaftszentren der Schweiz, bietet schweizerischen und ausländischen Unternehmen und Privatpersonen professionelle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschafts-rechts, im Steuerrecht und im öffentlichen Recht sowie in notariellen Angelegenheiten. Basel Lange Gasse 15 CH-4052 Basel Telefon Fax Bern Bollwerk 15 CH-3001 Bern Telefon Fax Lausanne Avenue Mon-Repos CH-1002 Lausanne Téléfone Téléfax St. Gallen Vadianstrasse CH-9001 St. Gallen Telefon Fax Zug Industriestrasse 24 CH-6300 Zug Telefon Fax Zürich Bahnhofstrasse 70 CH-8021 Zürich Fax Bratschi AG, Vervielfältigung bei Angabe der Quelle gestattet Seite 2 8

3 Pascal Zgraggen MLaw, dipl. Steuerexperte, Rechtsanwalt Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV Finanzierung Das Wichtigste in Kürze Am 9. Juni 2017 hat der Bundesrat die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV17), die dem Ergebnis der Referendumsabstimmung vom Februar 2017 über die Unternehmenssteuerreform III Rechnung trägt, verabschiedet. Die Botschaft zur SV17 wurde am 21. März 2018 veröffentlicht und hat sich aufgrund der Änderungen der Vorlage durch den Ständerat zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (nachfolgend «STAF») entwickelt. Die Vorlage wurde am 28. September 2018 durch das Parlament genehmigt und die Referendumsfrist läuft am 17. Januar 2019 ab. Die Ziele der STAF sind insbesondere die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz des Schweizer Steuersystems, der Erhalt der Standortattraktivität und die Sicherung von angemessenen Steuereinnahmen. Der effektive Steuersatz wird für Unternehmen in einigen Kantonen auf im internationalen Vergleich attraktive 12-13% sinken. Insbesondere aufgrund der Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen wird die Steuerbelastung auch für KMU tendenziell sinken. Für die natürlichen Personen wird die Steuerbelastung mit Ausnahme gewisser Aktionäre vermutlich gleich bleiben. 1. Die Steuerreform und AHV-Finanzierung einfach erklärt Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes ist Grundpfeiler des Wohlstandes der Schweiz. Dabei ist insbesondere auch die Steuerbelastung für Unternehmen wichtig. Die bisherigen Regelungen in den Steuergesetzen werden durch neue, international akzeptierte Steuerinstrumente abgelöst. Die STAF trägt damit insbesondere der Tatsache Rechnung, dass die geltende Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften nicht mehr im Einklang mit den internationalen Standards steht und bei international tätigen Unternehmen zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führt. Diese Rechts- und Planungsunsicherheiten schaden dem Standort sowie der Reputation der Schweiz. Die Statusgesellschaften sind volkswirtschaftlich von beträchtlicher Bedeutung und tragen gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung zu rund der Hälfte aller Gewinnsteuereinnahmen des Bundes

4 bei. Die Einführung von international akzeptierten Steuerinstrumenten durch die STAF sichert Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die Zukunft. Zudem stellt die Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung einen sozialen Ausgleich sicher. Eine Ablehnung der STAF hätte vermutlich einen Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Reputation der Schweiz zur Folge. Es ist nicht auszuschliessen, dass internationale Unternehmen im Falle einer Ablehnung der STAF Aktivitäten (teilweise) ins Ausland verlagern werden. 2. Übersicht über Massnahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung Die Vorlage zur STAF, die voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, enthält insbesondere die nachfolgenden Massnahmen: Massnahme Patentbox F&E-Abzüge Abzug Eigenfinanzierung Entlastungsbegrenzung Statusgesellschaften Aufdeckung stiller Reserven Aufdeckung stiller Reserven für Statusgesellschaften Gewinnsteuersätze Entlastung bei der Kapitalsteuer Einschränkung Kapitaleinlageprinzip Pauschale Steueranrechnung Erhöhung Dividendenbesteuerung aus qualifizierten Beteiligungen Inhalt Obligatorische Einführung einer Patentbox gemäss OECD-Standard mit einer maximalen Entlastung von 90%. Zusätzliche, für die Kantone fakultative F&E-Abzüge im Umfang von maximal 50%. Fakultativer Abzug für die Eigenfinanzierung für Kantone mit einer gewissen Mindeststeuerbelastung (voraussichtlich im Kanton Zürich). Obligatorische Entlastungsbegrenzung von 70% resultierend aus der Patentbox, dem F&E-Abzug und dem Abzug für die Eigenfinanzierung. Aufhebung der Regelungen für Statusgesellschaften (gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften). Steuerneutrale Aufdeckung stiller Reserven inkl. Goodwill beim Zuzug. Gesonderte Besteuerung der stillen Reserven während 5 Jahren (Sondersatzmodell). Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze. Fakultative Entlastung bei der Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Gruppendarlehen und Patente entfällt. Einführung einer Proportionalitätsregel bei Dividenden und Teilliquidationen für an einer Schweizer Börse kotierte Unternehmen. Schweizer Betriebsstätten können von der pauschalen Steueranrechnung profitieren, um die internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bund: 70%, Kantone: Mind. 50% mit Vereinheitlichung der Entlastungsmethode. Anpassungen der Transponierung Aufhebung der Mindestübertragungsquote von 5%. Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer Finanzausgleich Gemeindeklausel Zusatzfinanzierung AHV Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21.2%. Anpassung Finanzausgleich. Einführung einer Gemeindeklausel im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer / Abgeltungen der Auswirkungen der Steuerreform auf die Gemeinden durch die Kantone. Zusatzfinanzierung der AHV im Umfang von CHF 2 Milliarden. Seite 4 8

5 Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Unternehmen, insbesondere lokale KMU, und gewisse Aktionäre, die Massnahmen der STAF frühzeitig zu analysieren. Dies stellt sicher, dass die erforderlichen Vorkehrungen frühzeitig getroffen werden, um sich an die veränderten steuerlichen Bedingungen anzupassen und in optimaler Weise von den Entlastungsmassnahmen profitieren zu können. Insbesondere die Steuerrisiken der Aktionäre, welche einen Verkauf von Anteilen unter 5% beabsichtigen, eine Dividende aus Kapitaleinlagereserven einer in der Schweiz kotierten Gesellschaft oder Erträge aus einer qualifizierten Beteiligung (Beteiligungsquote von mehr als 10%) erwarten, können mittels geeigneter bzw. frühzeitig getroffener Massnahmen minimiert werden. Bratschi AG ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei mit über 85 Anwältinnen und Anwälten in den Wirtschaftszentren der Schweiz, bietet schweizerischen und ausländischen Unternehmen und Privatpersonen professionelle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschafts-rechts, im Steuerrecht und im öffentlichen Recht sowie in notariellen Angelegenheiten. Basel Lange Gasse 15 CH-4052 Basel Telefon Fax Bern Bollwerk 15 CH-3001 Bern Telefon Fax Lausanne Avenue Mon-Repos CH-1002 Lausanne Téléfone Téléfax St. Gallen Vadianstrasse CH-9001 St. Gallen Telefon Fax Zug Industriestrasse 24 CH-6300 Zug Telefon Fax Zürich Bahnhofstrasse 70 CH-8021 Zürich Fax Bratschi AG, Vervielfältigung bei Angabe der Quelle gestattet Seite 5 8

6 Bruno Rieder lic. iur., dipl. Steuerexperte, Rechtsanwalt Partner Telefon Erste Praxiserfahrungen mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Auch an den Steuerverwaltungen sind die digitalen Zahlungsmittel nicht spurlos vorübergegangen. Diverse Steuerverwaltungen haben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Merkblätter oder zumindest Praxisinformationen publiziert. Diese Praxismitteilungen und erste Erfahrungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Allgemeines «Kryptowährungen» ist der Sammelbegriff für digitale Rechnungseinheiten bzw. Vermögenswerte, die als Zahlungsmittel und Kapitalanlage dienen können. Die bekanntesten Kryptowährungen sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash. Die Steuerverwaltungen sind sich weitestgehend einig, dass sich der Besitz von Kryptowährungen im Grossen und Ganzen mit dem Besitz von Bargeld oder Edelmetallen vergleichen lässt. Folgerichtig kommen die bekannten Besteuerungsmechanismen zur Anwendung. 2. Steuerliche Behandlung 2.1 Vermögenssteuer Kryptowährungen im Privatvermögen Befinden sich Kryptowährungen im Privatvermögen handelt es sich um steuerpflichtiges Vermögen, welches in den meisten Kantonen im Wertschriftenverzeichnis unter der Rubrik «übrige Guthaben» oder «Diverse» zu deklarieren ist. In wenigen Kantonen auch unter der Rubrik «Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte». Den Nachweis des Eigentums an Kryptowährungen soll der Steuerpflichtige mittels eines Ausdrucks der digitalen Brieftasche (sogenannte «virtual Wallet», welche Vermögenswerte auf der Blockchain verwaltet) erbringen.

7 Für die bekannteren Kryptowährungen publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (nachfolgend «ESTV») bereits offizielle Kurswerte in ihren Kurslisten: Konnte die ESTV keinen Kurswert festlegen, liefern die folgenden Websites Informationen über die aktuellen Werte: Ist kein Bewertungskurs per Stichtag (Ende der Steuerperiode) ermittelbar, ist der ursprüngliche Kaufpreis der Kryptowährung in Schweizer Franken heranzuziehen Kryptowährungen im Geschäftsvermögen Im Geschäftsvermögen gehaltene Kryptowährungen sind zum steuer- und handelsrechtskonformen Buchwert zu deklarieren. Beim Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit qualifizieren Kryptowährungen als Geschäftsvermögen. Eine selbständige Erwerbstätigkeit wird angenommen, wenn ein regelmässiger und intensiver Handel mit Kryptowährungen stattfindet, dies in Abgrenzung zur schlichten Verwaltung des eigenen Vermögens, welches keine selbständige Erwerbstätigkeit darstellt. Für diese Abgrenzung ist das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012 «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel» sinngemäss anwendbar. Übliche Abgrenzungskriterien sind daher: Haltedauer Transaktionsvolumen Fremdfinanzierung Finanzierung Lebensunterhalt durch Kapitalgewinne Das Mining von Kryptowährungen (sog. Schürfen: das Zurverfügungstellung von Rechenleistung gegen Entgelt und Schaffung von Kryptowährungen) stellt in jedem Fall eine selbständige Erwerbstätigkeit dar. 2.2 Einkommenssteuer Kapitalgewinn und -verlust aus beweglichem Privatvermögen Kapitalgewinne aus Kryptowährungen im Privatvermögen sind steuerfrei. Demgemäss können auch Verluste auf Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden Kapitalgewinn und -verlust aus beweglichem Geschäftsvermögen Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen sind steuerbar, Kapitalverluste demgemäss abzugsfähig. Seite 7 8

8 2.2.3 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Das Vereinnahmen von Kryptowährungen als Entgelt (z.b. Lohnzahlung oder Gehaltsnebenleistung, Mietzahlungen) ist unter dem Titel der jeweiligen Einkommensart steuerbar. Steuerbares Erwerbseinkommen ist auf dem Lohnausweis auszuweisen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit Vereinnahmt jemand als selbständig Erwerbstätiger Kryptowährungen als Entgelt für erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen insbesondere Entgelt für Mining, handelt es sich um steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 3. Schlussbemerkung Die bisherigen Publikationen und Merkblätter im Bereich steuerliche Behandlung von Kryptowährungen enthalten keine grossen Überraschungen. Die bekannten Grundsätze bei der Abgrenzung von Privat- und Geschäftsvermögen behalten ihre Geltung und damit auch die daraus resultierenden Steuerfolgen. Unsicherheit besteht daher wie bisher in der Abgrenzung von schlichter privater Verwaltung des eigenen Vermögens zum gewerbsmässigen Wertpapierhändler. Sobald der geringste Zweifel daran besteht, dass keine schlichte Verwaltung mehr vorliegt, ist es daher ratsam, Aufzeichnungen über die Transaktionen, die Ankaufspreise und die Bestände zu führen, um im Zweifel die nötigen Nachweise für eine steuerliche korrekte Behandlung erbringen zu können. Bratschi AG ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei mit über 85 Anwältinnen und Anwälten in den Wirtschaftszentren der Schweiz, bietet schweizerischen und ausländischen Unternehmen und Privatpersonen professionelle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschafts-rechts, im Steuerrecht und im öffentlichen Recht sowie in notariellen Angelegenheiten. Basel Lange Gasse 15 CH-4052 Basel Telefon Fax Bern Bollwerk 15 CH-3001 Bern Telefon Fax Lausanne Avenue Mon-Repos CH-1002 Lausanne Téléfone Téléfax St. Gallen Vadianstrasse CH-9001 St. Gallen Telefon Fax Zug Industriestrasse 24 CH-6300 Zug Telefon Fax Zürich Bahnhofstrasse 70 CH-8021 Zürich Fax Bratschi AG, Vervielfältigung bei Angabe der Quelle gestattet Seite 8 8

Peter B. Nefzger, 20. Juni Von der USR III zur SV17

Peter B. Nefzger, 20. Juni Von der USR III zur SV17 Peter B. Nefzger, 20. Juni 2017 Von der USR III zur SV17 2 Überblick USR III Beschlüsse eidg. Parlament Ersatzmassnahmen Abschaffung Steuerstatus Patentbox mit Nexus- Ansatz Erhöhte Abzüge für Forschung

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Steuerreform und AHV- Finanzierung STAF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Steuerreform und AHV- Finanzierung STAF Steuerreform und AHV- Finanzierung STAF STAF sichert langfristig Einnahmen Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes seit 2002 Index: 2002 = 100 350 USR II 300 250 200 150 Gewinnsteuer DBST Einkommenssteuer

Mehr

STEUERVORLAGE 17 - STAF ÜBERSICHT

STEUERVORLAGE 17 - STAF ÜBERSICHT STEUERVORLAGE 17 - STAF ÜBERSICHT BDO AG, Rainer Hausmann, Leiter Steuern & Recht Zürich-Ostschweiz +41 44 444 58 68, rainer.hausmann@bdo.ch Prüfung Treuhand Steuern Beratung STAF ÜBERSICHT Schlussabstimmung

Mehr

Unternehmenssteuerreform III: Können auch KMU davon profitieren?

Unternehmenssteuerreform III: Können auch KMU davon profitieren? Unternehmenssteuerreform III: Können auch KMU davon profitieren? lic. iur. Martin Plüss, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Seite 1 Überblick Unternehmenssteuerreform III («USR III») Wo stehen wir? Eckpfeiler

Mehr

Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern

Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern Steuerreform und AHV-Finanzierung Konrad Graber BDO AG Partner und Mitglied des Verwaltungsrates

Mehr

Steuervorlage 17 / STAF. Luzern, Oktober 2018

Steuervorlage 17 / STAF. Luzern, Oktober 2018 Steuervorlage 17 / STAF Luzern, Oktober 2018 1 Inhaltsverzeichnis Status Quo Geschichte USR III & SV17/STAF Reformbedarf Ziele der SV17/STAF Folgen der SV17/STAF Zeitplan Eckwerte der Reform 2 Status Quo

Mehr

Steuervorlage 17 / «STAF»

Steuervorlage 17 / «STAF» Steuervorlage 17 / «STAF» Unternehmer Forum 21. September 2018, Intercontinental Davos Robert Desax Themen Stand der Reform / Fahrplan Übersicht der Massnahmen Kapitaleinlageprinzip Dividendenbesteuerung

Mehr

Steuerreform Genehmigung durch das Parlament

Steuerreform Genehmigung durch das Parlament Steuerreform Genehmigung durch das Parlament Das Volk hat in der Abstimmung vom 12. Februar 2017 das Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) abgelehnt. Mit der Steuervorlage 17 (SV17) hat der Bundesrat

Mehr

Steuervorlage 17. Luzern, Juli 2017

Steuervorlage 17. Luzern, Juli 2017 Steuervorlage 17 Luzern, Juli 2017 Inhaltsverzeichnis Status Quo Geschichte USR III & SV17 Reformbedarf Ziele SV17 Folgen der SV17 Zeitplan Eckwerte der Reform (provisorisch) Status Quo Ordentliche Besteuerung

Mehr

Steuerreform und AHV-Finanzierung der Kuhhandel. Einführungsveranstaltung Integrationsseminar

Steuerreform und AHV-Finanzierung der Kuhhandel. Einführungsveranstaltung Integrationsseminar Steuerreform und AHV-Finanzierung der Kuhhandel Einführungsveranstaltung Integrationsseminar 21.11.2018 Eckdaten Seminar Interdisziplinäres Seminar (WF und RF): 12./13. April 2019 Abgabe der Arbeiten:

Mehr

Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun?

Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Fabian Baumer, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dr. Daniel Lampart, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Prof. Dr. Christoph

Mehr

Unternehmenssteuerreform III wurde am vom Volk abgelehnt. Neue Vorlage wird ausgearbeitet

Unternehmenssteuerreform III wurde am vom Volk abgelehnt. Neue Vorlage wird ausgearbeitet Unternehmenssteuerreform III wurde am 12.02.17 vom Volk abgelehnt Neue Vorlage wird ausgearbeitet 1 Unternehmenssteuerreform III 2 Inhalt Status Quo Reformbedarf Was ist die Unternehmenssteuerreform III?

Mehr

Regierungsrat Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 9. November Steuervorlage 17 (SV17) im Kanton Basel-Landschaft

Regierungsrat Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 9. November Steuervorlage 17 (SV17) im Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 9. November 2018 Steuervorlage 17 (SV17) im Kanton Basel-Landschaft 2 Ablauf 1. Begrüssung 2. Ausgangslage 3. SV17 im Kanton Basel-Landschaft 4. Fazit

Mehr

Zürich Verlierer aus Unbekümmertheit? Ein Appell an die Zürcher Politik

Zürich Verlierer aus Unbekümmertheit? Ein Appell an die Zürcher Politik Zürich Verlierer aus Unbekümmertheit? Ein Appell an die Zürcher Politik Dr. Regine Sauter, Direktorin ZHK & Nationalrätin 3 AUSGANGSLAGE Ablehnung der USR III Die Vorlage der Unternehmenssteuerreform (USR)

Mehr

Steuervorlage aus finanzpolitischer

Steuervorlage aus finanzpolitischer Steuervorlage aus finanzpolitischer Sicht Schweiz. Public Affairs Gesellschaft, 18. September 2018 Serge Gaillard, Direktor EFV Inhalt der Steuerreform Wegfall der international nicht akzeptierten Steuerregimes

Mehr

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung Bundesgesetz Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft

Mehr

Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Steuervorlage 17 (SV 17)

Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Steuervorlage 17 (SV 17) E-Mail an: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV vernehmlassungen@estv.admin.ch Zürich, 30. November 2017 Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Steuervorlage 17 (SV 17) Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Unternehmenssteuerreform III

Unternehmenssteuerreform III Unternehmenssteuerreform III G+S Treuhand, 29. Oktober 2015, Leiter Steuerpolitik Inhalt 1. Internationale Entwicklungen 2. Unternehmenssteuerreform III 3. Ausblick 2 Inhalt 1. Internationale Entwicklungen

Mehr

Steuervorlage 17. Vernehmlassungsantwort Basel-Stadt und kantonale Eckwerte. Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements

Steuervorlage 17. Vernehmlassungsantwort Basel-Stadt und kantonale Eckwerte. Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements Kanton Basel-Stadt Steuervorlage 17 Vernehmlassungsantwort Basel-Stadt und kantonale Eckwerte Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements Mediengespräch, 6. Dezember 2017 Ausgangslage 12. Februar 2017:

Mehr

Unternehmenssteuerreform

Unternehmenssteuerreform Kanton Zürich Unternehmenssteuerreform und der Kanton Zürich Regierungspräsident Ernst Stocker, Finanzdirektor PwC-Steuerforum, Zürich, 10. November 2015 Worum es heute geht 2 1. Ziele der USR III 2. Massnahmen

Mehr

Steuervorlage 17 (SV17) Beratung im Ständerat

Steuervorlage 17 (SV17) Beratung im Ständerat Steuervorlage 17 (SV17) Beratung im Ständerat Das Volk hat in der Abstimmung vom 12. Februar 2017 das Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) abgelehnt. Mit der Steuervorlage 17 (SV17) hat der Bundesrat

Mehr

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Innovationsförderung

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Innovationsförderung Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Innovationsförderung 07.09.2016 Regiosuisse Peter Schwarz ESTV Terminplan USR III Aktueller Stand Ablauf der Referendumsfrist: 6. Oktober 2016 Frühestmöglicher

Mehr

TAX PARTNER- KUNDENANLASS ZUR STEUERREFORM STAF 21. NOVEMBER 2018

TAX PARTNER- KUNDENANLASS ZUR STEUERREFORM STAF 21. NOVEMBER 2018 TAX PARTNER- KUNDENANLASS ZUR STEUERREFORM STAF 21. NOVEMBER 2018 Begrüssung Dieter Weber Tax Partner AG Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht STAF 2. Umsetzung in den Kantonen 3. STAF im internationalen Umfeld

Mehr

Steuervorlage 17 (SV17) Botschaft des Bundesrats

Steuervorlage 17 (SV17) Botschaft des Bundesrats Steuervorlage 17 (SV17) Botschaft des Bundesrats Das Volk hat in der Abstimmung vom 12. Februar 2017 das Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) abgelehnt. Mit der Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17)

Mehr

Regierungsrat Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 25. April Steuervorlage 17 (SV17) Umsetzung im Kanton / Vernehmlassungsverfahren

Regierungsrat Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 25. April Steuervorlage 17 (SV17) Umsetzung im Kanton / Vernehmlassungsverfahren Regierungsrat Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 25. April 2018 Steuervorlage 17 (SV17) Umsetzung im Kanton / Vernehmlassungsverfahren 2 Ablauf 1. Begrüssung 2. Ausgangslage 3. Umsetzung im Kanton Basel-Landschaft

Mehr

Unternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems

Unternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems Unternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Regierungsrat Dr. Anton Lauber Informationsanlass HKBB 18. August 2015 Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und

Mehr

RR Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 14. Dezember Information für Gemeinden und Kirchen zur Steuervorlage 17 (SV17)

RR Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 14. Dezember Information für Gemeinden und Kirchen zur Steuervorlage 17 (SV17) RR Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger, 14. Dezember 2017 Information für Gemeinden und Kirchen zur Steuervorlage 17 (SV17) 2 Ablauf der Information Begrüssung Ausgangslage Vernehmlassung Bund zur SV17

Mehr

Steuervorlage 17 (SV17) Vernehmlassung Kanton Aargau und Stossrichtung Umsetzung im Kanton Aargau

Steuervorlage 17 (SV17) Vernehmlassung Kanton Aargau und Stossrichtung Umsetzung im Kanton Aargau DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Steuervorlage 17 (SV17) Vernehmlassung Kanton Aargau und Stossrichtung Umsetzung im Kanton Aargau Medienkonferenz vom 7. Dezember 2017 Agenda 1. Begrüssung Peter Buri,

Mehr

Steuerreform und AHV Finanzierung (STAF); Information und Umfrage zur kantonalen Umsetzungsstrategie

Steuerreform und AHV Finanzierung (STAF); Information und Umfrage zur kantonalen Umsetzungsstrategie Kanton Schaffhausen Finanzdepartement J. J. Wepfer-Strasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch T +41 52 632 72 50 F +41 52 632 77 09 cornelia.stammhurter@ktsh.ch Finanzdepartement An die interessierten Kreise

Mehr

Steuervorlage 17: Regierungsrat präsentiert konkrete Umsetzung

Steuervorlage 17: Regierungsrat präsentiert konkrete Umsetzung 1 Staatskanzlei Information Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn Telefon 032 627 20 70 Telefax 032 627 21 26 kanzlei@sk.so.ch www.so.ch Medienmitteilung Steuervorlage 17: Regierungsrat präsentiert

Mehr

Herzlich willkommen! Unico Treuhand-Forum 08. November 2018 Markthalle Burgdorf

Herzlich willkommen! Unico Treuhand-Forum 08. November 2018 Markthalle Burgdorf Herzlich willkommen! Unico Treuhand-Forum 08. November 2018 Markthalle Burgdorf Ablauf 1. Begrüssung 2. Neues aus Steuern, Recht, Rechnungslegung und Sozialversicherungen 3. Referat «Schweizer KMU im lokalen

Mehr

RR Dr. Anton Lauber, 13. Januar Umsetzung USR III in BL

RR Dr. Anton Lauber, 13. Januar Umsetzung USR III in BL RR Dr. Anton Lauber, 13. Januar 2017 Umsetzung USR III in BL 2 Überblick USR III Beschlüsse eidg. Parlament Ersatzmassnahmen Abschaffung Steuerstatus Patentbox mit Nexus- Ansatz Erhöhte Abzüge für Forschung

Mehr

Halten von Liegenschaften

Halten von Liegenschaften Halten von Liegenschaften - Privat oder in einem juristischen Gefäss? Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalgesellschaften wurden in den letzten Jahren in einigen Bereichen verbessert, was dazu

Mehr

Steuerreform und AHV- Finanzierung: Worum geht es?

Steuerreform und AHV- Finanzierung: Worum geht es? Steuerreform und AHV- Finanzierung: Worum geht es? Christian Frey Projektleiter Finanzen und Steuern, economiesuisse Informationsanlass der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Luzern, 21. Februar

Mehr

STEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN

STEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN STEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN ERICH ETTLIN PARTNER BDO AG STÄNDERAT KT OW 2. November 2017 SV17 Politische Beurteilung Welches Preisschild? Ist Patent Box so noch attraktiv? F+E international

Mehr

Kompromiss zur Steuervorlage 17 im Kanton Basel-Stadt

Kompromiss zur Steuervorlage 17 im Kanton Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Kompromiss zur Steuervorlage 17 im Kanton Basel-Stadt Stand: 8. Januar 2019 Statusgesellschaften: Geltendes Bundesgesetz Holdinggesellschaften (Art. 28 Abs. 2, Bundesgesetz über die

Mehr

Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17

Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17 Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17 15. Mai 2018, HKBB Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements Etwas Geschichte 1998: Unternehmenssteuerreform I: u.a. Einführung der heutigen Statusgesellschaften:

Mehr

Steuervorlage 17 / Aktualitäten

Steuervorlage 17 / Aktualitäten Steuervorlage 17 / Aktualitäten Bern, 29. Mai 2018 Andri Th. Staub, Notar und dipl. Steuerexperte Agenda Steuervorlage 17 (SV 17): Auswirkungen auf KMU Bisherige Reformen / Ziele / Zeitplan Kernelemente

Mehr

BESTEUERUNG VON KAPITAL- GESELLSCHAFTEN

BESTEUERUNG VON KAPITAL- GESELLSCHAFTEN KAPITEL 5 59 BESTEUERUNG VON EN Darum geht es in diesem Kapitel: Steuern sparen bei der Unternehmensnachfolge Wann ist der Verkauf NICHT steuerfrei? Mehr Lohn oder höhere Dividende was ist besser? 60 Bei

Mehr

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen Vorabendveranstaltung mit der Steuerverwaltung Zuger Treuhändervereinigung vom 26. Oktober 2010 Finanzdirektion, Steuerverwaltung

Mehr

Herzlich willkommen zum Impulsapéro Basel 2015

Herzlich willkommen zum Impulsapéro Basel 2015 Herzlich willkommen zum Impulsapéro Basel 2015 Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform

Mehr

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates

Mehr

Referendum zur Steuerreform und AHV-Finanzierung

Referendum zur Steuerreform und AHV-Finanzierung Referendum zur Steuerreform und AHV-Finanzierung Executive Summary 19. Mai 2019 Am 17. Januar 2019 lief die Referendumsfrist für das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (Entwurf),

Mehr

Unternehmenssteuerreform III

Unternehmenssteuerreform III Unternehmenssteuerreform III Dr. Felix Sager Amtsleiter Stefan Gebert Hauptabteilungsleiter, Juristische Personen Finanzdepartement USR III Übersicht der Massnahmen Massnahmen Bund Kanton Entscheid Parlament

Mehr

Unternehmenssteuerreform III

Unternehmenssteuerreform III Unternehmenssteuerreform III Informationsanlass 2016, Kanton Obwalden 5. September 2016 Tamara Pfammatter, ESTV Überblick Steuerpolitische Massnahmen Abschaffung kant. Steuerstatus Sondersatzlösung Patentbox

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht I. Einleitung... 1 II. Rechtsetzung... 5 A. Revision des Stempelabgabengesetzes... 7 B. Revision des Stiftungsrechts... 8 C. Änderungen in der beruflichen Vorsorge...

Mehr

Neuerungen im Recht der direkten Steuern

Neuerungen im Recht der direkten Steuern Neuerungen im Recht der direkten Steuern SVDS Seminar, 9. November 2018 Fabian Baumer, Vizedirektor, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik Inhalt Unternehmenssteuer STAF: Steuerreform und AHV- Finanzierung

Mehr

Unternehmenssteuerreform III. Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG

Unternehmenssteuerreform III. Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG Unternehmenssteuerreform III Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG 1. 3 Thesen Elemente eines attraktiven Steuersystems: Einfachheit der Regelungen: Man soll die Regelungen

Mehr

Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform (SV17-VS)

Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform (SV17-VS) Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Zusammenhang mit der ssteuerreform (SV17-VS) Medienkonferenz 16. März 2018 Notwendigkeit der Bundes-Steuerreform Abschaffung der steuerlichen Sonderregelungen

Mehr

Unternehmenssteuerreform II

Unternehmenssteuerreform II Unternehmenssteuerreform II Was bringt sie für mein Unternehmen? Dr. Max Nägeli www.kmunext.ch Basel, 6. September 2006 In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. (Benjamin

Mehr

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom 9. März 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. August 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt

Mehr

Steuervorlage 17 Vernehmlassungsvorlage

Steuervorlage 17 Vernehmlassungsvorlage Vernehmlassungsvorlage Schweizerische Vereinigung dipl. Steuerexperten, 2. November 2017 Tamara Pfammatter, ESTV Inhalt Bisherige Arbeiten Ergebnis der Anhörungen zur SV17 Zentrale Massnahmen der SV17

Mehr

Kanton St.Gallen Finanzdepartement Unternehmenssteuerreform III Die Sicht des Kantons St.Gallen

Kanton St.Gallen Finanzdepartement Unternehmenssteuerreform III Die Sicht des Kantons St.Gallen Finanzdepartement Unternehmenssteuerreform III Die Sicht des Kantons St.Gallen Dr. Felix Sager Amtsleiter Kantonales Jacques Oberli Hauptabteilungsleiter Juristische Personen Finanzdepartement Geltendes

Mehr

Gesellschaftsarten und Steuern. Urs R. Behnisch

Gesellschaftsarten und Steuern. Urs R. Behnisch Gesellschaftsarten und Steuern Urs R. Behnisch Zivilrecht «Einzelunternehmen und andere Gesellschaftsformen» (Titel für eine Rechtsfolgenabschätzung des EJPD) Zivilrecht Einzelunternehmen wird vom Gesetzgeber

Mehr

Peter B. Nefzger, 6. Februar Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons BaselLandschaft

Peter B. Nefzger, 6. Februar Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons BaselLandschaft Peter B. Nefzger, 6. Februar 2017 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons BaselLandschaft 2 Inhaltsübersicht BGE vom 12. Januar 2017 Steuergesetzesrevision 2017 Umsetzung der USR III in BL Belegärzte

Mehr

ZHK Lunch Talk Step-up und «Abzug für sichere Finanzierung» im Rahmen der Steuervorlage 17

ZHK Lunch Talk Step-up und «Abzug für sichere Finanzierung» im Rahmen der Steuervorlage 17 Schweiz www.pwc.ch Step-up und «Abzug für sichere Finanzierung» im Rahmen der Steuervorlage 17 Steuervorlage 17 Vergleich Kantonale Gewinnsteuerbelastungen Position der Kantone vor USR III Abstimmung 25%

Mehr

Peter B. Nefzger, 4. Februar Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel- Landschaft

Peter B. Nefzger, 4. Februar Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel- Landschaft Peter B. Nefzger, 4. Februar 2019 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel- Landschaft 2 Inhaltsübersicht Update Wohneigentumsbesteuerung in BL Update SV17 in BL Gesetzesänderungen per 1. Januar

Mehr

Tour d Horizon aktuelle Steuerthemen

Tour d Horizon aktuelle Steuerthemen Steuerseminar 2010 Tour d Horizon aktuelle Steuerthemen Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Felix Muff, Leiter 16. September 2010 DM #5088653 2 Internationale Schwerpunkte UBS-Affäre» Staatsvertrag

Mehr

JA zur Unternehmenssteuerreform III Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

JA zur Unternehmenssteuerreform III Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Kanton Basel-Stadt JA zur Unternehmenssteuerreform III Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Dr. Eva Herzog, Regierungsrätin Christoph Brutschin, Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Regierungsrat Medienkonferenz,

Mehr

Steuern für Künstler. Dr. iur.. Bernhard Madörin artax Fide Consult AG

Steuern für Künstler. Dr. iur.. Bernhard Madörin artax Fide Consult AG Steuern für Künstler Dr. iur.. Bernhard Madörin artax Fide Consult AG Inhalte 1. Teil Grundzüge des Steuerrechts 2.Teil Steuergesetzrevision BS natürliche Personen 2 1.Teil Grundzüge des Steuerrechts 3

Mehr

Direkte Steuern. Stefan Hutter. Partner Dipl. Steuerexperte Dipl. Betriebsökonom HWV/FH. Von USR III zu SV 17 dann zu STAF. Was ist neu?

Direkte Steuern. Stefan Hutter. Partner Dipl. Steuerexperte Dipl. Betriebsökonom HWV/FH. Von USR III zu SV 17 dann zu STAF. Was ist neu? Direkte Steuern Stefan Hutter Partner Dipl. Steuerexperte Dipl. Betriebsökonom HWV/FH Im letzten KSinfo haben wir Sie über die neue Steuervorlage 17 «SV 17» und deren Inhalt informiert. Die «SV 17» war

Mehr

Der Regierungsrat dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussert sich zur Steuervorlage

Der Regierungsrat dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussert sich zur Steuervorlage Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 www.rr.be.ch info.regierungsrat@sta.be.ch Per Email (WORD und PDF) an: vernehmlassungen@estv.admin.ch

Mehr

Der steuerfreie private Kapitalgewinn

Der steuerfreie private Kapitalgewinn Der steuerfreie private Kapitalgewinn Newsletter April 2009 1.Einführung 2.Gesetzliche Grundlage 3.Praxis des Bundesgerichts 4.Beurteilung 5.Praxis des Kantons Bern 1. Einführung Das Einkommenssteuerrecht

Mehr

Stellungnahme der SP Basel-Stadt zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform

Stellungnahme der SP Basel-Stadt zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform Per E-Mail Sven Michal Finanzdepartement Fischmarkt 10 4001 Basel Basel, 14. Dezember 2016 Stellungnahme der SP Basel-Stadt zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt Sehr geehrte

Mehr

FD An den Grossen Rat

FD An den Grossen Rat FD An den Grossen Rat 17.5145.02 FD / P175145 Basel, 30. August 2017 Regierungsratsbeschluss vom 29. August 2017 Antrag Christophe Haller und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend

Mehr

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage STEUERN IN DER SCHWEIZ 5., neubearbeitete Auflage Schweizerische Treuhandgesellschaft Basel 1987 Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweis Inhaltsverzeichnis Seite 5 6 7 1. Übersicht 1.1 Bedeutung der direkten

Mehr

Argumentarium Komitee Nein zur Initiative Wohnen im Alter

Argumentarium Komitee Nein zur Initiative Wohnen im Alter Argumentarium Komitee Nein zur Initiative Wohnen im Alter I. Einleitung Was will die Initiative? Der Hauseigentümerverband hat zusammen mit seiner Bausparinitiative, die am 17. Juni 2012 von einer sehr

Mehr

Steuergesetzrevision 2019

Steuergesetzrevision 2019 Steuergesetzrevision 2019 Medienkonferenz 14. September 2016 Steuergesetzrevision 2019 Inhalt Umsetzung BG über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz

Mehr

VORSTADTGESPRÄCH 21. SEPTEMBER 2016

VORSTADTGESPRÄCH 21. SEPTEMBER 2016 VORSTADTGESPRÄCH 21. SEPTEMBER 2016 Unternehmenssteuerreform III (USTR III) (Handout) Was wurde am 17. Juni 2016 beschlossen und was sind die Auswirkungen für KMU? Dr. Beatrice Van der Haegen Podiumsgäste:

Mehr

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der

Mehr

Kantonale Umsetzung SV17

Kantonale Umsetzung SV17 Kanton Zürich Regierungsrat Kantonale Umsetzung SV17 Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor, und Marina Züger, Chefin Kantonales Steueramt. Medienkonferenz, 24. September 2018 25% 20% 15% 10% 5% 0%

Mehr

Neuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111

Neuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111 Neuerungen 2011 Seite 1 1 Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Mitglied des Kaders OBT AG Fischmarktplatz 9 8640 Rapperswil Telefon 055 222 89 28 roman.bosetti@obt.ch

Mehr

Steuerliche Aspekte beim unternehmerischen Stabwechsel. William Andrich, Dr. rer. publ. HSG Inhaber andrich TaxLegalConsulting atlc

Steuerliche Aspekte beim unternehmerischen Stabwechsel. William Andrich, Dr. rer. publ. HSG Inhaber andrich TaxLegalConsulting atlc Steuerliche Aspekte beim unternehmerischen Stabwechsel William Andrich, Dr. rer. publ. HSG Inhaber andrich TaxLegalConsulting atlc Zielsetzung Minimierung Steuerfolgen Idealfall: steuerneutrale Übertragung

Mehr

D. Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Glarus

D. Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Glarus D. Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Glarus (Vom...) (Erlassen von der Landsgemeinde am... Mai 2019) I. GS VI C/1/1, Steuergesetz (StG) vom 7.

Mehr

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011 Lösung zu Bsp. Nr. 12 Die Einzelfirma verlegt einen Teil der Geschäftsaktiven in eine ausserkantonale (a) bzw. ausländische (b) Betriebsstätte. Bern verliert in beiden Varianten grundsätzlich die Besteuerungsbefugnis,

Mehr

Steuerreform und AHV-Finanzierung

Steuerreform und AHV-Finanzierung Steuerreform und AHV-Finanzierung Patentbox und F&E IPS Irsch GmbH Jakob Rütsche, Leiter Thurgau Übersicht Patentbox qualifizierende Patente und vergleichbare Rechte Eckwerte modifizierter Nexus-Ansatz

Mehr

Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit Art. 14c Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit Diese Bestimmung sieht vor, dass die Regelung hinsichtlich der Patentbox ebenfalls auf selbständig erwerbende

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug 14. September 2015 Themen FABI - steuerliche Auswirkungen Steuergesetz

Mehr

M&A Transaktionen in der Schweiz. Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen

M&A Transaktionen in der Schweiz. Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen M&A Transaktionen in der Schweiz Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen Zürich, 27. August 2010 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Asset Deal - Share Deal 3. Ausgewählte Themen Zürich,

Mehr

Unternehmenssteuerreform

Unternehmenssteuerreform B Aktualitäten und Unternehmensverschiedene Unternehmenssteuerreform II (Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009) Eidgenössische Steuerverwaltung Bern, 2009 B Aktualitäten und - 1 - Unternehmensverschiedene

Mehr

Die Stillen Reserven. Statuswechsel von der privilegierten zur ordentlichen Besteuerung bei Statusgesellschaften

Die Stillen Reserven. Statuswechsel von der privilegierten zur ordentlichen Besteuerung bei Statusgesellschaften Vorbemerkung Im Rahmen der USR III spielte der Statuswechsel von Statusgesellschaften und die Behandlung der damit aufgedeckten stillen Reserven eine zentrale Rolle. Diese Thematik wird auch in der neuen

Mehr

Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2020: Fragebogen zur Vernehmlassung

Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2020: Fragebogen zur Vernehmlassung Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2020: Fragebogen zur Vernehmlassung Vernehmlassungsteilnehmer / in: Name / Organisation: CSP Obwalden Adresse: c/o St. Antonistrasse 9, 6060 Sarnen Kontaktperson:

Mehr

Nr. 11 Dezember NewsLetter. Deutsch. Seite 1

Nr. 11 Dezember NewsLetter. Deutsch. Seite 1 Nr. 11 Dezember 2017 NewsLetter Deutsch Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ERNEUTER ANLAUF ZUR ABSCHAFFUNG DES EIGENMIETWERTES... 3 2. NEUE MEHRWERTSTEUERSÄTZE AB 1.1.2018... 3 3. STEUERNEUTRALE ERSATZBESCHAFFUNG

Mehr

Steuer- und finanzpolitische Massnahmen Unternehmensstandort (USR III)

Steuer- und finanzpolitische Massnahmen Unternehmensstandort (USR III) Steuer- und finanzpolitische Massnahmen Unternehmensstandort (USR III) Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren (KSFD), 9. Januar 2015 Adrian Hug, Direktor Eidgenössische Steuerverwaltung

Mehr

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben

Mehr

RR Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger / Johann Christoffel, 30. Mai Information für Gemeinden und Landeskirchen zur Steuervorlage 17 (SV17)

RR Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger / Johann Christoffel, 30. Mai Information für Gemeinden und Landeskirchen zur Steuervorlage 17 (SV17) RR Dr. Anton Lauber / Peter B. Nefzger / Johann Christoffel, 30. Mai 2018 Information für Gemeinden und Landeskirchen zur Steuervorlage 17 (SV17) 2 Ablauf der Gemeindeinformation Begrüssung und Ausgangslage

Mehr

Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Steuergesetz (StG) Änderung vom 28.03.208 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.

Mehr

Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen

Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen Solothurner Steuerbuch Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 24 StG b) Kapital- und Liquidationsgewinne

Mehr

Efficiency Club Zürich, 10. September 2008

Efficiency Club Zürich, 10. September 2008 Unternehmenssteuerreform II Efficiency Club Zürich, 10. September 2008 Christoph Nef lic. oec. HSG., dipl. Steuerexperte, Partner Tax Advisors & Associates AG Gartenstrasse 25 CH-8002 Zürich Tel +41 (0)44

Mehr

Hinweis: Geplante nächste Aktualisierung: Dezember /9

Hinweis: Geplante nächste Aktualisierung: Dezember /9 Prozentuale Steuerbelastung des Bruttoarbeitseinkommens Stadt St.Gallen und Vergleichsstädte seit 2010 Quelle: Tabellen: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Steuerbelastung in der Schweiz Steuerbelastung_2016

Mehr

Unternehmenssteuerreform II

Unternehmenssteuerreform II Unternehmenssteuerreform II Unternehmenssteuerreform II (Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009) Dokumentation und Steuerinformation / ESTV Bern, 2009 -I- Unternehmenssteuerreform II INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Ja zur Unternehmenssteuerreform III

Ja zur Unternehmenssteuerreform III Eidgenössische Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Ja zur Unternehmenssteuerreform III Argumente aus kantonaler Sicht Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) unterstützt

Mehr

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) KOMMENTAR ZUM SCHWEIZERISCHEN STEUERRECHT Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) 3. Auflage Herausgeber Martin Zweifel Michael Beusch Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort zur 3. Auflage Autorinnen

Mehr