F estschrift. Kreisverband Oberallgäu

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1 F estschrift Kreisverband Oberallgäu

2 Impressum: Herausgeber: Layout und Satz: Druck: Bildnachweis: VdK Kreisverband Oberallgäu Im Lyzeum, Auf m Plätzle 1, Kempten Walter Haber, Sonthofen-Rieden EBERL Print GmbH, Immenstadt VdK Bayern, VdK Kreisverband Oberallgäu, Fotolia

3 H erzlich willkommen beim VdK-Kreisverband Oberallgäu F zur eierstunde anlässlich der - Jahr-Feier Samstag, 20. Mai 2017 Hotel Waldhorn, Kempten 3

4 Grußwort der Landesvorsitzenden des Sozialverbands VdK Bayern Ulrike Mascher Der VdK Kreisverband Oberallgäu feiert sein 70-jähriges Jubiläum. Damit ist er genauso alt wie der gesamte Sozialverband VdK, der im ersten Winter nach dem Zweiten Weltkrieg in München als Selbsthilfeorganisation von Kriegsheimkehrern gegründet wurde. Längst ist der VdK zum modernen Sozialverband geworden. Nicht nur die Sozialrechtsberatung des VdK wird hochgeschätzt, ebenso wichtig ist ein reges Verbandsleben vor Ort. Dazu tragen VdK-Kreisverbände wie hier in Kempten maßgeblich bei, die ein breites Angebot für VdK-Mitglieder und die ganze Bevölkerung bereithalten. Die Palette reicht von geselligen Veranstaltungen bis hin zu sozialpolitischen Vorträgen und Informationen. Dafür sucht der VdK Kreisverband Oberallgäu auch Mitstreiter und hat ein gutes soziales Netzwerk a uf gebaut. Beispielsweise mit anderen karitativen Organisationen. Auch die VdK-Forderung nach umfassender Barrierefreiheit wird vom Kreisverband Oberallgäu wörtlich 4 enommen. So werden für Veran staltungen g möglichst R äumlichkeiten gesucht, die für a lle Interessierten ohne Hindernisse erreichbar sind. Ich bedanke mich für das große Engagement des VdK-Kreisverbands Oberallgäu. Allen Interessierten wünsche ich viel Spaß beim Blättern in der Festzeitschrift, den VdK-Verantwortlichen wünsche ich gutes Gelingen, ein weiterhin reges Verbandsleben und ein erfolgreiches Jahr 2017 im Sinne des VdK-Mottos Zukunft braucht Menschlichkeit. Herzliche Grüße Ulrike Mascher Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern

5 Grußwort des Landrates Oberallgäu Anton Klotz Wer stark ist, kann Schwächere tragen. Das trifft im Besonderen auf den größten Sozialverband Deutschlands zu. In unserer Region unterstützt der VdK-Kreisverband Oberallgäu seit nunmehr 70 Jahren Menschen mit Handicap, chronisch Kranke, Senioren und Kriegsopfer. Sei es in Fragen des Sozialrechtes, beim Gang zu Behörden oder auf juristischem Weg. Dazu gratuliere ich im Namen des Landkreises, aber auch persönlich recht herzlich. Neben dem Vorteil, einer großen Solidargemeinschaft mit 22 Ortsverbänden anzugehören, kann jedes der über 7800 Mitglieder den VdK in eigener Sache in Anspruch nehmen. Die erfahrenen hauptamtlichen Mitarbeiter stellen Anträge und legen Widerspruch ein, wenn Leistungen von den Behörden verwehrt werden. Oder sie sind einfach da, wenn es um sozialrecht lichen Rat und Hilfe geht. Zeit auf immer mehr Bereiche der sozialen Sicherung erstreckt. Im Mittelpunkt stehen die Werte soziale Gerechtigkeit und Solidarität, Hilfe zur Selbsthilfe und der Erhalt der sozialen Sicherungssysteme. Die Themen, die der Verband aufgreift, reichen von Renten-, Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zu Bioethik und Patientenrechten. Dem VdK Kreisverband Oberallgäu ein herzliches Vergelt`s Gott für sein engagiertes Wirken in unserem Landkreis. Im Sinn aller Mitglieder wünsche ich den Verantwort lichen mit Kreisvorsitzendem Peter Götz und Kreisgeschäftsführer Harald Raithel weiterhin eine glückliche Hand in sämtlichen sozialen Belangen. Alles Gute für die Zukunft! Ihr Gegründet wurde der Sozialverband nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Namen Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands. Aufgrund wandelnder Bedürfnisse haben sich die Tätigkeitsfelder im Lauf der Anton Klotz Landrat 5

6 Grußwort des VdK Kreisvorsitzenden Oberallgäu Peter Götz 70 Jahre VdK eine wahrhaft einzigartige Erfolgsgeschichte hat der heute größte Sozialverband Deutschlands in dieser Zeit hingelegt. Der VdK wandelte sich in den letzten 70 Jahren von einer reinen Selbsthilfeorganisation zu einem kritischen und konstruktiven Begleiter aller Bereiche der Sozialpolitik Im Jahre 1947 wurden die Kreisverbände Kempten und Sonthofen gegründet, welche sich 1975 zum Kreis verband Oberallgäu zusammenschlossen. Schon von Anfang an verstand sich der VdK dabei als Vertreter aller Menschen mit Behinderung. Der VdK Bayern beschränkte sich in der Behindertenpolitik im Laufe der Jahrzehnte, nie nur aufs Fordern und Kritisieren. Auch das Thema Rente begleitet den VdK von Anfang an. Menschen zu helfen, die sich allein nicht helfen können das war von Anfang an Ziel und Zweck des VdK. Dabei gelang dem VdK die Weiterentwicklung vom Kriegsopferverband zum modernen Sozialverband, der sich für alle sozial Benachteiligten einsetzt. Der VdK ist die Schutzmacht der kleinen Leute und hat das Thema soziale Ungleichheit ganz hoch oben auf seine Agenda gesetzt. 6 Mitte der 80er Jahre öffnete sich unser Verband konsequent für neue Bevölkerungsgruppen und bot allen Bürgerinnen und Bürgern sozialrechtliche Beratung und Vertretung vor Gerichten an: jüngeren und älteren Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken, Pflegebedürftigen, Rentnern und Arbeitnehmern. Er setzt sich in allen Bereichen der Sozialpolitik für seine Mitglieder ein. Auf unsere Mitgliederstärke ist zurückzuführen, dass der VdK seit seiner Gründung ein ernstzunehmender gesellschaftspolitischer Faktor und ein Interessensverband ist, der nachhaltig Druck auf Politik und Behörden ausüben kann. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Vertrauen, das unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern entgegen gebracht wird. Uns ist es gelungen, traditionelle Werte in Ehren zu halten, ohne dabei den Fortschritt aus den Augen zu verlieren. Lasst uns gemeinsam mit dem VdK die Soziale Spaltung stoppen! Peter Götz Kreisvorsitzender

7 VdK-Kreisverband Oberallgäu Aktuelle Ortsverbandszahl: : Adolf Schmid 1980: Eduard Mendler 1987: Helmut Repsch 2011: Peter Götz 1975: Robert Häußler 1985: Ruth Schmidt 1994: Ulrich Graf 1997: Peter Pehr 1998: Friedrich Rommel 2000: Kai Bressel 2011: Andrea Müller 2012: Simone Wintergerst Kreisgeschäftsführer: Jens Kalveram Harald Raithel 2013: 7

8 Altusried Oktober : Hans Scholz 1951: Heinz Kappel 1958: Thaddäus Endress 1961: Herr Ullmann 1963: Heinz Kappel 1965: Gustav Spitzbarth 1977: Hans Röck 1986: Anton Mayer 8

9 Betzigau August : Otto Ruffert 1950: Karl Sino 1955: Emil Tokan 1969: Georg Schwarzmann 1985: Anton Bihler 2005: Heinrich Blenk 2013: Johanna Gerstmaier 9

10 Dietmannsried September : Herr Kanior 1952: Bruno Bittner 1967: Werner Dukatz 1987: Marianne Moises 1995: Georg Mayr 2011: Edeltraud Münzer 10

11 Frauenzell Dezember : Franz Haggenmüller 1953: Hans Kiechle 1960: Xaver Prinz 1997: Johann Reisacher 2012: Werner Baur 11

12 Hörnergruppe September : Karl Passek 1949: Wilhelm Otto 1954: Karl Mühlegg 1956: Ludwig Müller 1962: Herbert Waschkow 1964: Karl Schmückle 1970: Karl Geiger 1989: Herbert Speiser 2016: Charly Höpfl 12

13 Immenstadt Juni : Josef Plechinger u.a. 1950: Karl Kratschmann 1952: Albert Metzler 1954: Raimund Diepold 1961: Hans Filippi 1963: Wenzel Glaßl 1964: Wenzel Suck 1980: Helmut Repsch 2010: Martina Repsch 13

14 Das VdK-Ehrenamt bewegt Bayern Der Sozialverband ist stolz auf seine vielfältig engagierten Mitglieder Ohne Ehrenamt kein VdK: Nach dem zweiten Weltkrieg von Hinterbliebenen und Kriegsversehrten als Selbsthilfe organisation gegründet, engagieren sich heute zehntausende Mitglieder ehrenamtlich im modernen Sozialverband. Zusammen mit dem Hauptamt ist das Ehrenamt das Fundament des Sozial verbands VdK Bayern. Zum traditionellen Ehrenamt im VdK in Form von Vorstandstätigkeiten in den Orts- und Kreisverbänden zählen seit jeher die Betreuung der Mitglieder und die Organisation von Veranstaltungen und Versammlungen. Die mehr als Ehrenamtlichen geben dem VdK Bayern vor Ort ein Gesicht, sind Ansprechpartner an der Basis. Die Vorstandschaft arbeitet in einem Team zusammen, das sich aus folgenden Ämtern zusammensetzt: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Kassierer/in, Schriftführer/ in, Beisitzer/in, Vertreter/in der Frauen und Vertreter/in der jüngeren Generation. In Seminaren werden den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Grundlagen für verantwortungsbewusstes, aktives und erfolgreiches Handeln vermittelt. wird das Ehrenamt des Vertreters der jüngeren Generation immer wichtiger. Etwa Mitglieder des VdK Bayern sind jünger als 50 Jahre. Sie wollen Teil der solidarischen Bewegung sein oder benötigen die Hilfe des Verbands wegen Krankheit oder Behinderung. Die Vertreter dieser Mitgliedergruppe engagieren sich auf allen Verbandsstufen für die Belange von Familien, Arbeitnehmern und jungen Menschen mit Behinderung. Ein spezielles Konzept mit Zielen und Aufgaben gibt eine Orientierung für dieses Ehrenamt. Auf der Internetseite sind Ansprechpartner und Angebote für die jüngeren Mitglieder aufgeführt. Kinder- und Jugendfreizeiten Für jüngere Mitglieder hat sich der VdK Bayern schon immer stark gemacht um genau zu sein, seit 1950, als Kindern von Diese Seminare haben folgende Schwerpunkte: Aufbau und Organisation des VdK Verbandsziele, sozialpolitische Themen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Rahmenbedingungen des Ehrenamts (Datenschutz, Schweigepflicht, Versicherung) Gemeinnützigkeit Weil zunehmend jüngere Menschen den Weg zum modernen Sozialverband fi nden, 14 Spielen Cowboy und Indianer: Kinder mit und ohne Behinderung bei der VdK-Ferienwoche im Versehrtensportheim Unterjoch 1973.

15 Kriegsopfern erstmals Freizeiten angeboten wurden. Später dann wurde der Kreis um VdK-Kinder mit und ohne Behinderung erweitert. Sport und Bewegung spielten von Anfang an eine große Rolle: Schwimmen, Turnen, Reiten, Bogenschießen oder Ballspiele standen auf dem Programm der Freizeiten des VdK in Kooperation mit dem BVS. Der heutige Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern entstand in enger Zusammenarbeit mit dem VdK Bayern. Die Kinder- und Jugendfreizeiten des VdK Bayern im Sommer und Winter sind nach wie vor sehr beliebt. Die Kinder haben eine tolle Zeit, die Eltern können eine Woche lang durchatmen. Leitgedanke der Freizeiten ist die Inklusion, bei der es um das selbstverständliche Miteinander von Kindern und Jugendlichen geht. Bei allen Freizeiten sind ehrenamtliche VdK-Freizeitbegleiter dabei. Sie betreuen die Teilnehmer Tag und Nacht, unterstützen sie, wenn sie Hilfe brauchen. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe werden die Freizeitbegleiter entsprechend geschult. Ohne das Engagement dieser jungen Betreuerinnen und Betreuer wären die VdK-Angebote nicht denkbar. Ergänzende Ehrenämter Inklusion ist auch in der Schule ein großes Thema. Wie das Miteinander in der Klasse gelingen kann, zeigen ehrenamtliche VdK-Schulbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im Unterricht auf. Mithilfe anschaulichen Materials und moderner Methoden der Arbeitsmappe Inklusion Ideen und Materialien für Schule und Freizeit erfahren Kinder und Jugendliche, was Inklusion bedeutet. Ein weiteres ergänzendes Ehrenamt ist das des VdK-Lotsen, der für Ratsuchende da ist, die zusätzlich zu ihren sozialrechtlichen Fragen an die VdK-Rechtsberatung weitere Hilfestellungen im Alltag benötigen. Die Lotsen arbeiten eng mit den Die VdK-Mono-Skikurse für Kinder und Jugendliche mit Behinderung machen Spaß. hauptamtlichen Mitarbeitern zusammen. Sie begleiten VdK-Mitglieder beispielsweise zu Behörden und vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen und anderen Anlaufstellen. Inzwischen stehen in insgesamt 3 8 Kreisgeschäftsstellen 81 aktive V dk-lotsen zur Verfügung. Eine wichtige Stütze sind VdK-Pflegebegleiter. Sie entlasten pflegende Angehörige emotional und organisatorisch in ihrem häuslichen Pflegealltag. Sie pflegen nicht, sondern haben ein offenes Ohr und helfen den Familien in ihrer schwierigen Situation. Auch für die Pflegebedürftigen sind die Pflegebegleiter eine Bereicherung sie sorgen für Abwechslung und nehmen sich gezielt Zeit. Das Ehrenamt hat sich richtig gut etabliert: Es gibt aktuell insgesamt 200 Pflege begleiter in 30 Kreisverbänden. Weil das Thema Barrierefreiheit in einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger wird und alle davon profitieren, setzen sich ausgebildete VdK-Berater für Barrierefreiheit aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Sie besuchen öffentliche Einrichtungen, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu prüfen und wesentlich zu verbessern. 51 Ehrenamtliche sind hier in allen Bezirken aktiv. 15

16 Kempten Mai Georg Rottach 1947: Horst Beyer 1950: Johann Schmölz 1955: Adolf Schmid 1980: Josef Kuisl 1982: Werner Lenzer 1988: Herbert Gabler 1992: Peter Kesel 1995: Karl-Maria Ortwein 16

17 Kimratshofen Oktober : Karl Meyer 1954: Franz Forster 1956: Maria Aschenbrenner 1962: Ferdinand Borufka 1966: Lorenz Rauh 1976: Dominikus Herz 1990: Lorenz Rauh 1994: Helmut Schugg 2002: Hermann Schatz 2014: Günther Frank 17

18 Krugzell Mai : Herr Rathgeber 1949: Alois Abele 1950: Hans Emmerz 1959: Sebastian Linder 1974: Klement Knogler 1994: Josef Hartmann 18

19 Martinzell/Waltenhofen April Hans Biela 1948: Georg Heinrich Balthasar Brenner 1956: Josef Harscher 1979: Elfriede Mayer 1985: Karl Müller 1992: Albert Hiltl 2000: Claus Schulze 19

20 Oberstaufen August Willi Huber 1947: Hans Müller 1962: Herr Bohrmann 1966: Johann Weigel 1970: Anton Fehr 2003: Karl Presser 2007: Walter Schädle 20

21 Oberstdorf September : Michael Brutscher 1948: Fritz Hesselschwerdt 1977: Dr. Meinrad Waldmann 1988: Ernst von Kempen 2005: Günther Kraus 2009: Irmgard Sippel 2017: Rainer End 21

22 Probstried Oktober : Robert Häusler 1951: Helmut Dröge 1953: Alois Mayer 1956: Otto Zettler 1967: Wolfgang Zimmermann 1984: Theodor Hölzle 1996: Hans Zierof 2013: Wolfgang Kreuzer 2017: Hermann Wörner 22

23 Rettenberg Oktober : Ulrich Götzfried 1949: Hermann Neher 1951: Max Eder 1954: Otto Lehr 1956: Fritz Probst 1974: Max Eder 1991: Adolf Wörz 1998: Franz Deubele 2006: Ernst Strubl 2014: Rosa Winkler 2017: Aloisia Ritter 23

24 Meilensteine des Sozialrechts Der Sozialverband ist stolz auf seine vielfältig engagierten Mitglieder 1947 Inkrafttreten des KriegsbeschädigtenLeistungsgesetzes (KBLG), der ersten Rechtsgrundlage für die Versorgung der Kriegsopfer Bundesversorgungsgesetz (BVG): Mit ihm wurde ein einheitliches Versorgungsrecht für alle Kriegsopfer im Bundesgebiet geschaffen. Der erste große sozialpolitische Erfolg des VdK Auf Druck des VdK: Novelle des BVG mit einer kräftigen Erhöhung der Grundund Ausgleichsrenten Erstes Anpassungsgesetz zur Kriegs opferversorgung. Erstmals wurde eine jährliche Anpassung der Kriegsopferrenten in Anlehnung an die Rentenversicherung garantiert. Der VdK hatte dies gefordert Inkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes (SchwbG), worauf der VdK maßgeblich Einfluss genommen hatte Verschiedene Spargesetze bewirkten Einschnitte in der Rentenversicherung und Rehabilitation Neufassung des Schwerbehinderten gesetzes Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz GRG) Grundgesetzänderung: Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung. Dieser Meilenstein in der Behindertenpolitik wurde durch massives Drängen des VdK erreicht Verabschiedung des Pflegeversicherungsgesetzes und damit die Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung, die der Sozialverband VdK jahrelang gefordert hatte Durch Einflussnahme des VdK: Einführung der dynamischen Rente, Inkrafttreten des Körperbehindertengesetzes Ein Erfolg des VdK: 1. Neuordnungs gesetz in der Kriegsopferversorgung mit einer Erhöhung aller Grundrenten, Einführung des Berufsschadensausgleichs Erhöhung der Witwenrente auf 60 Prozent der zuletzt vom Verstorbenen bezogenen Rente. Auch der VdK hatte sich dafür stark gemacht Verabschiedung des Programms für Wachstum und Beschäftigung mit stufenweiser Anhebung der Rentenaltersgrenze für Frauen von 60 auf 65 Jahre und für Männer von 63 auf 65 Jahre ab dem Jahr 2000, Verkürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten 2000 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Ablösung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren

25 sind, Rentenabschlag bei Rentenzugang vor vollendetem 63. Lebensjahr und Verlängerung der Zurechnungszeit, stufenweise Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Schwerbehinderte von 60 auf 63 Jahre Sozialgesetzbuch (SGB) IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Eingliederung des Schwerbehinderterechts. Auch ein Erfolg der Behindertenpolitik des VdK Bundesbehindertengleichstellungs gesetz (BGG): Auch dafür hatte sich der VdK stark gemacht Inkrafttreten des Grundsicherungs gesetzes Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt, mit drastischer Kürzung der maximalen Arbeitslosengeld-Bezugsdauer (letztendlich ab 1. Februar 2006) Zweites und drittes Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze: Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004, Rentner tragen vollen Pflegebeitrag, Rentenauszahlungen werden vom Ersten jeden Monats auf das Monatsende verschoben Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz: Einfügung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel, Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr, Beschränkung der Höherbewertung schulischer und beruflicher Ausbildungszeiten Drittes und Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV): Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Sozial hilfeniveau, Kinderzuschlag und Änderung des Wohngeldgesetzes Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Privatrechtsverkehr (AGG). Auch das ein Beispiel für erfolgreiche Lobbyarbeit des VdK RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz: Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, Einführung eines Nachholfaktors in die Anpassungsformel Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, mit dem ein Teil der VdK-Forderungen erfüllt wurde: Das neue Gesetz sieht unter anderem die Schaffung von Pflegestützpunkten und die Einführung einer Pflegezeit vor. Ambulante und stationäre Leistungen sollen schrittweise angehoben werden. Verbesserungen für Menschen mit Pflegestufe 0. 25

26 2008 Auf Druck des VdK im Rahmen seiner Aktion gegen Armut : Der so genannte Riester-Faktor in der Rentenanpassungsformel ( Veränderung des Altersvorsorgeanteils ) wird in 2008 und 2009 ausgesetzt und auf 2012 und 2013 verschoben. Dies führte dazu, dass die Rentenanpassung 2008 um 0,64 Prozentpunkte und im Jahr 2009 um 0,63 Prozentpunkte höher ausgefallen ist Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar muss die Bundesregierung die Regelsätze für die rund 6,5 Millionen Grundsicherungsbezieher ( Hartz IV ) neu berechnen. Eine solche Nachbesserung, insbesondere bei den Regelsätzen für Kinder, hatte der VdK mit seiner Aktion gegen Armut öffentlich keitswirksam gefordert Ratifizierung der UN-Konvention: Deutschland verpflichtet sich, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 nun auch auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Konvention stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert. Der VdK hatte maßgeblich Anteil an der Ratifizierung Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung enthält punktuelle Verbesserungen für Demenzkranke, eine Betroffenengruppe, für die sich der Sozial verband VdK in seiner viel beachteten Kampagne Pflege geht jeden an stark gemacht hat Rentengarantie: Auf Druck des VdK wurde eine neue Rentenschutzklausel eingeführt, die dauerhaft verhindern soll, dass die Renten in konjunkturell schwachen Zeiten sinken selbst wenn die Löhne schrumpfen, an deren Entwicklung die Renten gekoppelt sind. Kürzungen sollen allerdings später nachgeholt werden, und zwar in Form von halbierten Rentenanpassungen Abschaffung der 2004 eingeführten Praxisgebühr für gesetzlich Krankenversicherte von 10,- Euro pro Quartal hierfür hatte der VdK ebenfalls lange gekämpft Das Rentenpaket der Bundesregierung setzt einige zentrale VdK-Forderungen um: Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, werden durch die Anerkennung von zwei statt einem Kindererziehungsjahr in der Rente besser gestellt als bisher ( Mütter rente ); höhere Erwerbsminderungsrenten durch Erhöhung der Zurechnungszeiten; Sonderregelung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ( Rente ab 63 ); Anhebung des Reha-Deckels und damit mehr Finanzierungsspielraum für berufliche Rehabilitationen Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Auch hier wurde eine langjährige VdK-Forderung umgesetzt Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) tritt in Kraft. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt schrittweise um 0,5 Prozent an. Ein Pflegevorsorgefonds wird eingerichtet.

27 2015 Gesetzliche Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zur Deckung der steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu erheben. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent eingefroren Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird die Lücke beim Krankengeld bezug geschlossen und damit eine VdK-Forderung erfüllt. Das gleichzeitig verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz schafft bessere Versorgungsstrukturen für Patienten am Lebensende Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) tritt in Kraft. Damit werden einige wesentliche VdK-Forderungen umgesetzt. Demenzkranke werden künftig im Leistungssystem besser berücksichtigt. Das Bewertungssystem der drei Pflegestufen wird ab 2017 in ein differenzierteres System mit fünf Pflegegraden übergeführt. Gradmesser für Pflegebedürftigkeit ist künftig das Maß an Selbstständigkeit und nicht wie bisher der Grad der körperlichen Einschränkungen. Wohnortnahe Beratungen und niedrigschwellige Angebote sollen pflegende Angehörige entlasten. Auch rentenrechtlich werden diese besser gestellt als bisher Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts bringt minimale Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, beispielsweise in der barriere freien Kommunikation mit staatlichen Behörden Der Bundestag verabschiedet das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das im Vorfeld in einem breiten Dialog mit Behinderten organisationen diskutiert wurde. Umgesetzt wurde unter anderem die auch vom VdK erhobene wesentliche Forderung, die gesetzlichen Grundlagen der Behindertenhilfe aus dem Fürsorgesystem zu lösen. Mit dem BTHG sollen die Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der UN-Behindertenrechtskonvention eingelöst werden und Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Zugehörigkeit der VdK-Ortsverbände nach Zusammenschluss: Immenstadt Buchenberg Wiggensbach Burgberg Rettenberg Durach Sankt Mang Haldenwang Probstried Hindelang Sonthofen Lauben Dietmannsried Missen Immenstadt Oy-Mittelberg Wertach Petersthal Wertach Reicholzried Dietmannsried Schrattenbach Probstried Thalkirchdorf Oberstaufen Vorderburg Rettenberg Waltenhofen Martinszell Blaichach 27

28 Sankt Mang September : Magnus Riedle 1949: Karl Reitenauer Ludwig Endres 1960: Josef Schindler 1980: Erwin Stier 1988: Annemarie Bartel 28

29 Sonthofen Juni : Josef Zwick 1948: Herr Fassold 1949: Gregor Thanner 1950: Josef Stiefenhofer 1953: Erich Bleckmann Adolf Schmucker Sepp Schweiger 1956: Adolf Schmucker 1975: Wolfgang Peter 1999: Peter Götz 29

30 Sulzberg März Kurt Pfennig 1948: Ludwig Wiest 1956: Elisabeth Nägele 1977: Hans Kössinger 1991: Josef Gschwend 1999: Friedrich Friedl 2014: Leonhard Diepolder 30

31 Weitnau Juni : Willi Steiner 1954: Hans Baiz 1991: Theresia Prinz 2011: Franz Ferber 31

32 Wengen April : Franz Fleck 1955: Hans Prestel 1960: Josef Halder 1966: Hans Wagner 1978: Ernst Bartsch 1986: Erich Ortmann 2010: Hermann Brodmerkel 32

33 Wertach Oktober : Willy Brodereck 1952: Karl Keck 1992: Paul Besler 33

34 Wiggensbach Sommer : Adolf Friedrich 1952: Josef Stadler 1963: Thaddäus Endres 1967: Edwin Pilz 1971: Rupert Fleschutz 1974: Johann Dorn 1994: Ferdinand Keller 1995: Heinz Kola 2012: Franz Alt 34

35 Wildpoldsried August : Adolf Hahn 1951: Karl Keppler 1979: Walter Englisch 1991: Josef Reiter 1999: Herbert Wagner 2007: Robert Tauftratshofer 35

36 Mitgestalter der Sozialpolitik Der VdK will den Sozialstaat erhalten und weiterentwickeln Der Sozialverband VdK begleitet den deutschen Sozialstaat von Anfang an kritisch, aber immer konstruktiv. Der VdK setzt sich als großer und unabhängiger Interessenvertreter für Rentnerinnen und Rentner, M enschen mit Behinderung, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und sozial Benachteiligte ein. Als der VdK in Bayern gegründet wurde, stand zunächst die Selbsthilfe im Mittelpunkt. Gründungsmitglieder erzählen, dass Improvisation das Gebot der Stunde war. Es mangelte einfach an allem. Und darunter litten die Schwerkriegsbeschädigten und die Kriegswaisen am meisten. Deshalb war Organisationsgeschick gefragt, wenn es etwa um die gerechte Verteilung von Wäsche, Kleidern und Decken aus Wehrmachtsbeständen oder um die Sonderzuteilung von Honig für Lungenverletzte ging. Gerade in den ersten Jahren war der VdK also eine klassische Selbsthilfeorganisation, in der vor allem die unmittelbare Unterstützung zählte. Doch bald war klar, dass es darüber hinaus klare gesetzliche Regelungen für Kriegsopfer geben muss, die ihnen eine angemessene Versorgungsbasis schaffen sollten. Das Bundesversorgungsgesetz war 1950 ein echter politischer Meilenstein. Seite an Seite mit dem VdK hatten sich Politiker parteiübergreifend dafür eingesetzt. Doch die Rechte der Kriegsopfer mussten über die Jahre hinweg immer wieder verteidigt werden. Nach dem eindrucksvollen Marsch auf Bonn, den der VdK im Dezember 1963 organisiert hatte, zeigte der Einsatz unmittelbar Wirkung: Schon im Januar 1964 wurden die Kriegs36 opferrenten erhöht. Bis in die 1980er Jahre hinein konnte der VdK zahlreiche strukturelle Verbesserungen im sozialen Entschädigungsrecht durchsetzen. Rente: Die Generationen im Blick Für die Interessen der Rentnerinnen und Rentner setzt sich der Sozialverband VdK ebenfalls seit Beginn ein. Dabei hat sich der VdK immer als Interessenvertreter aller Generationen verstanden. Die Rentenpolitik muss so ausgestaltet sein, dass sie für ein gutes Auskommen im Alter sorgt. Diese Sicherheit ist für Menschen jeden Alters wichtig. Die leider für immer mehr Bevölkerungs- Seit Juli 2014 beziehen Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, eine höhere Mütterrente.

37 gruppen sehr reale Angst vor Altersarmut ist eine g roße Gefahr für die Stabilität des Sozialstaats. Auch der VdK hatte sich in den 1950er Jahren dafür stark gemacht, dass die Rente die Bedeutung einer Lohnersatzfunktion erhält und außerdem jährlich parallel zu Löhnen und Gehältern steigen soll. In heutigen Zeiten, die bestimmt sind vom sinkenden Rentenniveau, Rentenkürzungsfaktoren und Mini-Anpassungen, ist eine Lohnersatzfunktion für viele nicht mehr gegeben. Dabei genießt die gesetzliche Rentenversicherung noch einen guten Ruf in der Bevölkerung. Gerade in den letzten Jahren ist es dem Sozialverband VdK trotz heftigen Gegenwinds immer wieder gelungen, Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentnern durchzusetzen. Zu nennen ist hier die Rentengarantie aus dem Krisenjahr Dem VdK ist zu verdanken, dass es bei der jährlichen Rentenanpassung höchstens zu Nullrunden, aber nie zu Minusrunden kommen darf. Ein großer Erfolg war die Anhebung der Mütterrenten für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben. Mit dem Rentenpaket der Bundesregierung aus dem Jahr 2014 werden nun zwei Jahre für ältere Mütter angerechnet. Viele Frauen haben auf diese Weise erstmals überhaupt Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erhalten. Ein großer Wermutstropfen bleibt: Die höhere Mütterrente wird aus den Mitteln der Rentenversicherung bezahlt. Doch nach Meinung des VdK muss die Anerkennung der gesamtgesellschaftlich wichtigen Leistung der Kindererziehung aus Steuermitteln finanziert werden. Eine zentrale Forderung des VdK für die Bundestagswahl 2017 ist die volle Angleichung der Mütterrenten für alle Jahrgänge und deren Finanzierung aus Steuermitteln. Das Rentenpaket enthielt 2014 auch die Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte und höhere Einstiegsrenten für Erwerbsminderungsrentner durch längere Zurechnungszeiten. Gerade Letzteres ist sicherlich der Einflussnahme des Sozialverbands VdK zu verdanken. Immer wieder hat er auf das extrem hohe Armutsrisiko bei denjenigen hingewiesen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen. Gesundheit muss für alle bezahlbar sein Krankheit darf nicht arm machen, lautet ein wichtiger Leitsatz des Sozialverbands VdK. Gerade wer ohnehin schon gesundheitlich zu kämpfen hat, darf nicht auch noch finanziell über die Maßen belastet werden. Seit den 1980er Jahren ist verstärkt eine Kostenabwälzung auf die gesetzlich Krankenversicherten zu beobachten. Zuzahlungen bei Hilfsmitteln, hohe Rezeptgebühren oder die Selbstzahlung bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gelten seither als Normalität. Die notwendige Brille wird nicht gekauft, das defekte Hörgerät nicht ersetzt, kein Schmerzmittel eingenommen, der Zahnarztbesuch aufgeschoben. Einzig die 2004 eingeführte Praxisgebühr von 10,- Euro pro Quartal ist unterdessen wieder abgeschafft worden. Der VdK hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass die Praxisgebühr chronisch Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderung überproportional belastet. Ein wichtiges Anliegen des Sozialverbands VdK ist der Erhalt und der Ausbau gesundheitlicher Versorgungsstrukturen, gerade in ländlichen Räumen Bayerns. Hausärzte und ein Netz von Fachärzten sowie geriatrische Einrichtungen müssen für Ältere, die auf dem Land leben, erreichbar sein und bleiben. Pflege geht jeden an Der Sozialverband VdK konnte 1995 mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung einen großen sozialpolitischen Erfolg erzielen. Die Pflegeversicherung hatte allerdings einen Geburtsfehler, da sie Pflegeleistungen vor allem für körperliche 37

38 Einschränkungen vorsah. Demenzkranke und pflegende Angehörige wurden schlicht vergessen. Der Sozialverband VdK machte mit zwei großen Pflegekampagnen, Pflege geht jeden an (2011) und Große Pflegereform jetzt! (2014), auf diesen Missstand aufmerksam. Die Resonanz in der Öffentlichkeit war groß. Schließlich gibt es in fast jeder Familie einen pflegebedürftigen Angehörigen. Häusliche Pflege zehrt an den Kräften und führt nicht selten ins soziale und finanzielle Abseits. Der Sozialverband war die erste große Organisation, die hier als Interessenvertreter auftrat. Sehr erfolgreich: Nach über 20 Jahren ist die gesetzliche Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 grundlegend reformiert worden. Das neue Einstufungssystem mit fünf Pflegegraden nimmt den Grad der Selbstständigkeit zum Maßstab für Pflegebedürftigkeit, berücksichtigt also verstärkt kognitive und psychische Einschränkungen. Auch mehr Entlastungsangebote und höhere finanzielle Leistungen für pflegende Angehörige gehören zur Pflegereform. Nach wie vor unbefriedigend ist aber die Situation in Menschen mit und ohne Behinderung sollten dieselben Erwerbschancen haben. 38 der stationären Pflege, bedingt etwa durch Personalmangel. Oftmals ist für das Pflegepersonal kaum mehr als der Zustand Satt und sauber für ihre Patienten zu erreichen. Leider kommt es sogar zu schlimmen Vorfällen, die auf Vernachlässigungen von Pflegebedürftigen bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schließen lassen. Inklusion statt Ausgrenzung Der Sozialverband VdK ist nicht nur die größte, sondern auch die traditionsreichste Organisation für und von Menschen mit Behinderung. Es ging dem VdK von Anfang an nicht nur um Kriegsopfer. Ein Beleg dafür ist etwa das Gesetz über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde, das in Bayern 1949 auf einen Antrag des VdK-Gründungsvorsitzenden Max Peschel zurückging. Von Anfang an waren also auch Körper behinderte, die etwa von Geburt an, durch Krankheit oder Unfall von einer Behinderung betroffen sind, im VdK integriert. Ein Meilenstein war 1974 das Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes, mit dem der VdK unter anderem einen verbesserten Kündigungsschutz erreichen konnte. Zudem wurde die Ausgleichsabgabe eingeführt. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts hat sich beispielsweise die Barrierefreiheit staatlicher Behörden zum Ziel gesetzt. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die zentrale Forderung des Sozialverbands VdK erfüllt, die Behindertenhilfe aus dem Fürsorgesystem zu lösen. Verbesserungsbedarf gibt es aus Sicht des Sozialverbands VdK allerdings noch genug. Zu nennen sind vor allem die Schaffung von Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen, das Etablieren eines inklusiven Schulsystems und die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

39 Totengedenken Wir gedenken in Ehrfurcht und T rauer der verstorbenen Kameradinnen, Kameraden und Freunden unserer großen Gemeinschaft, des Sozial verbandes VdK, die seit Bestehen unseres Verbandes aus unserer Mitte in den ewigen Frieden vorausgegangen sind. Ihnen als unseren Weggefährten, die Jahrzehnte Freud und Leid mit uns teilten, wollen wir stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Immer gilt unser Leben der Hoffnung auf Frieden und Versöhnung unter den Menschen und Völkern.

40 Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten: Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) Rehabilitation und Schwer behindertenrecht (SGB IX) Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Gesetzliche Kranken versicherung (SGB V) Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) Arbeitsförderungsrecht (SGB III) Soziales Entschädigungsrecht (BVG, SVG, OEG) Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen verein baren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

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