I N F O S E R V I C E 4/ Der Präsident und sein Team wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes, sportlich erfolgreiches Jahr 2016.

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1 KFV-Info-Service 04/2015 I N F O S E R V I C E Der KFV informiert seine Vereine, Funktionäre, Trainer und alle Aktiven über wichtige Themen und Schwerpunkte Klagenfurt, am Der Präsident und sein Team wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes, sportlich erfolgreiches Jahr Die Geschäftsstelle ist vom 23. Dezember 2015 bis 08. Jänner 2016 geschlossen. 4/ 2015 Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Änderungen im KFV und den Vereinen KFV-Ausschüsse/Referate Schiedsrichter Jahreshauptversammlungen der Vereine Wichtige Informationen Ordentliche Hauptversammlung Meisterschaft 2015/ Nachwuchs Fußball Online-Programm Seite 2

3 Der Kärntner Fußballverband trauert um verdienstvolle Kollegen: In tiefer Trauer und aufrichtiger Anteilnahme ist es die bedauerliche Pflicht des Kärntner Fußballverbandes das Ableben von drei Mitgliedern des KFV bekannt zu geben. KFV-Ehrenmitglied Mag. Helmut Hipfl KFV-Vorstandsmitglied Mag a. Sieglinde Trannacher KFV-Sportkoordinator Mag. Friedrich Driessler Der Kärntner Fußballverband verliert mit dem Ableben dieser besonderen Menschen begeisterte Vertreter des Fußballsports in Kärnten. Die unermüdlichen Einsätze für den KFV und deren Charme werden uns stets in bester Erinnerung bleiben. Unsere Anteilnahme gilt den Familien, Freunden und langjährigen Wegbegleitern. Seite 3

4 1 Änderungen im KFV und den Vereinen 1.1 KFV-Ausschüsse/Referate Max Koschu KFV-Schriftführer: Max Koschu hat eine neue Adresse St. Michael/Lav. Nr Schiedsrichter Neuwahlen SR-Kollegium: Am 04. Februar 2016 finden die Neuwahlen des Schiedsrichterkollegiums statt. Neuaufnahmen: Am haben folgende Personen die Schiedsrichterprüfung positiv absolviert und wurden somit ins Schiedsrichterkollegium aufgenommen. Avdic Edin Gruppe Klagenfurt A-O Gadler Philip Gruppe Klagenfurt A-O Seni Daniel Gruppe Klagenfurt P-Z Sadiku Edi Gruppe Klagenfurt P-Z Nößler Benjamin Gruppe St. Veit Ancia Dario Gruppe Spittal Wascher Patrick Gruppe Wolfsberg Komar Gregor Gruppe Völkermarkt Mayer Robert Gruppe Spittal Fian Leon Gruppe Spittal Abmeldungen: Folgende Schiedsrichter haben sich vom Kollegium abgemeldet bzw. wurden von der Schiedsrichterliste gestrichen: Schimani Günther Gruppe Klagenfurt P-Z Sneditz Andreas Gruppe Völkermarkt Riesser Marco Gruppe St. Veit Sulzbacher Stefan Gruppe Wolfsberg Walder Peter Gruppe Lienz Zobic Kemal Gruppe Spittal Traußnig Tobias Gruppe Wolfsberg Wedenig Stefan Gruppe Klagenfurt P-Z Neumaier Patrick Gruppe Wolfsberg SR-Besetzung: Reinhard Raminger hat seine Funktion als Besetzungsreferent im September 2015 aus privaten Gründen zurückgelegt. Einstweilen wird die Besetzung von Richard Strauß weitergeführt. Dieser ist unter der Telefonnummer 0676/ bzw. unter der E- Mail-Adresse erreichbar. Seite 4

5 1.3 Jahreshauptversammlungen der Vereine Bei den Jahreshauptversammlungen der Vereine wurden folgende Vorstände neu gewählt: SV Töplitsch/Kellerberg: Obmann: Ing. Herwig Eigenberger (Erwin Staber) Schriftführer: Andreas Tarmastin (Gerald Zimmermann) Kassier: Alois Wegscheider (Martin Tischner) Sektionsleiter: Manfred Kleinbichler (Norbert Jonach) SV Rothenthurn: Obmann: Kassier: Schriftführer/in: Sektionsleiter: ASKÖ Wölfnitz: Präsident: Kassier: Schriftführerin: FC Mölltal: Obmann: Kassier/in: Schriftführer: Sportl. Leiter: Sektionsleiter: Nachwuchsleiter: SV Magdalensberg: Obmann. Kassierin: Schriftführer/in: SV Maria Rojach: Obmann: Schriftführer: Kassier: Sektionsleiter: Wolfgang Macek (Anton Macek) Mag. Wolfgang Lichtner (Heinz Seeber) Elfriede Oberreßl (Robert Suprun) Bernd Walker (Norbert Brugger) Mag. Gerhard Engl (Mag. Robert Levovnik) Christian Petschnig (Peter Zwanziger) Sonja Salbrechter (Mag. Isabell Pirker) Dr. Peter Huber (Harald Schaller, Klaus Illwitzer, Hannes Schachner) Wolfgang Steiner (Daniela Osternig) Denis Hackl Patrick Maierbrugger Stefan Steiner Günther Ranacher Ing. Herbert Michl (Robert Ostermann) Simone Zunk (Petra Michl) Bianca Friessacher (Christian Oberraufner) Günther Grubelnig (Alois Ternonig, Andreas Leitner) Walter Stippich (Cornelia Jäger) Phillip Jörl (Gerald Streit) Andreas Rutrecht (Erwin Muggi, Marco Mitterbacher) Seite 5

6 2 Wichtige Informationen Neue KFV-Postanschrift: Der KFV hat ab keine Postfachadresse mehr. Somit ändert sich mit die Anschrift des Kärntner Fußballverbandes. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur mehr folgende Adresse: Kärntner Fußballverband, St. Ruprechterstraße 9, 9020 Klagenfurt. Das Postfach hat somit keine Gültigkeit mehr. KFV-Satzungen: Am Samstag, 26. September 2015 fand im Messezentrum in Klagenfurt die außerordentliche Jahreshauptversammlung des Kärntner Fußballverbandes (KFV) statt. Diese wurde zum Zwecke der Beschlussfassung der neuen Satzungen einberufen. 35 KFV-Mitgliedsvereine nahmen an der Hauptversammlung teil und stimmten einstimmig für die neuen Satzungen, welche auf der Homepage des KFV unter dem Punkt Verband & News Bestimmungen KFV ersichtlich sind, sowie als Anlage übermittelt werden. Registrierkassenpflicht: Auf Grund der Steuerreform 2015 und der vom Bundesminister für Finanzen erlassenen Barbewegungsverordnung 2015 ergeben sich auch für gemeinnützige Sportvereine einige Änderungen. KFV-Vorstandsmitglied Mag. Gerhard Engl hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die der KFV seinen Mitgliedsvereinen zum Downloaden auf der KFV-Homepage unter dem Punkt Verband & News zur Verfügung stellt. Mag. Engl steht auch für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung (WTT Steuerberatungs-GmbH, StB. Mag. Gerhard Engl, Tel. 0664/ ). 2.1 Ordentliche Hauptversammlung Als Termin für die ordentliche Hauptversammlung wurde vom KFV-Vorstand der 11. März 2016, Uhr im Kongreßcenter Villach beschlossen. Eine gesonderte Einladung wird den Vereinen im Jänner 2016 übermittelt werden. Nachstehend dürfen wir Ihnen einige Fristen und einen Satzungsauszug der für die Hauptversammlung relevanten Bestimmungen anführen: 14. Jänner 2016: Aussendung der Einladung zur Jahreshauptversammlung inkl. Wahlvorschlagsformular 29. Jänner 2016: Fristbeginn für die Einbringung von Wahlvorschlägen der Vereine 12. Februar 2016: Fristende für die Einbringung von Wahlvorschlägen der Vereine Seite 6

7 19. Februar 2016: Fristende für die Einbringung von Anträgen gemäß 11 Abs.5 der Satzungen 26. Februar 2016: Aussendung der eingelangten gültigen Wahlvorschläge 11. März 2016, Uhr: Hauptversammlung des Kärntner Fußballverbandes Auszug aus den KFV-Satzungen: 4 Abs.2) lit. a): Ordentliche Mitglieder: Ordentliche Mitglieder sind Verbandsvereine. Kapitalgesellschaften können nicht ordentliche Mitglieder des KFV werden. Verbandsvereine müssen gemeinnützig sein. Bei Verlust der Gemeinnützigkeit scheidet der Verein zwingend aus dem Kärntner Fußballverband nach Ende der laufenden Meisterschaft aus, sofern er nicht Maßnahmen trifft, die seine Gemeinnützigkeit sofort wiederherstellen. 11 Abs. 4) 10): 4. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung muss jedenfalls folgende Punkte umfassen: a) Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten, b) Genehmigung der Mitschrift der letzten Hauptversammlung, c) Genehmigung der Tätigkeitsberichte des Vorstandes, der Ausschüsse und Referate, d) Die Prüfung und Genehmigung der Rechenschaftsberichte der Rechnungsprüfer, sowie die Entlastung des Vorstandes, e) Bericht des Wahlausschusses, sowie Vornahme von Wahlen des Präsidenten, dreier Vizepräsidenten, des Schriftführers, des Finanzreferenten, der Vorsitzenden der Sportgerichtsbarkeit (Straf- und Beglaubigungsausschuss, Kontroll- und Meldeausschuss, Protestsenat) und zweier Rechnungsprüfer gemäß 26, f) Vornahme von Wahlen der Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder, g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, h) Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die ordentlichen Mitglieder, i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Vorstandsvereine, j) Allfälliges. 5. Anträge zur Hauptversammlung, ausgenommen Wahlvorschläge gem. 26 Abs. 2, sind mindestens drei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung beim KFV schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes, einzubringen. Nach dieser Frist, oder in der Hauptversammlung gestellte Anträge können nur dann auf die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn 2/3 der bei der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Die eingebrachten Anträge sind spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung den Vereinen zur Kenntnis zu bringen. Seite 7

8 6. Gültige Beschlüsse ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Anträge nach Abs. 5 können nur zur Tagesordnung gefasst werden. 7. a) An der Hauptversammlung sind alle Verbandsangehörigen ( 4 Abs. 1) teilnahmeberechtigt. b) Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder laut 4 Abs. 2 lit. a). Jeder Verbandsverein hat eine Stimme, welche vom Vertreter des Vereins abgegeben wird. Eine Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jeder Verein ist berechtigt, zwei Vertreter zur Hauptversammlung zu entsenden, wobei einer als Vereinsdelegierter fungiert. Das Stimmrecht kann jedoch nur von einem Vereinsvertreter ausgeübt werden. c) Suspendierte Vereine und Zweigvereine haben kein Stimmrecht. 8. Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig a) Die Wahl der Funktionäre gemäß 11 Abs. 4 lit. e) erfolgt in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel. b) Alle anderen Abstimmungen erfolgen offen. Wird dennoch ein Antrag auf geheime Abstimmung mittels Stimmzettel gestellt, so bedarf es der Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten. a) Die Beschlussfassungen in der Hauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. b) Bei Wahlen entscheidet die absolute Mehrheit. Es gilt ein Wahlvorschlag somit nur dann als gewählt, wenn er 50 % und eine Stimme der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. c) Folgende Beschlüsse bedürfen einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, und zwar: aa) Änderung der Satzungen des KFV, bb) Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern, cc) Aberkennung von Ehrenpräsidentschaft und Ehrenmitgliedschaft ( 6 Abs. 5), dd) Auflösung des KFV. 26: 1. Der Vorstand hat spätestens sechs Wochen vor der Hauptversammlung einen Wahlausschuss einzusetzen. Dieser besteht aus dem Obmann und seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Personen. Dem Wahlausschuss sollen nach Möglichkeit auch KFV-externe Personen angehören (z.b. von anderen Fachverbänden oder Dachverbänden). Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die einlangenden Wahlvorschläge und eventuellen Ergänzungen gemäß Abs.2. lit. f) und g) auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie bei der Hauptversammlung die Wahl Seite 8

9 durchzuführen, die Ordnungsmäßigkeit zu überwachen und die Stimmzettel auszuzählen. Einen eigenen Wahlvorschlag erstellt der Wahlausschuss keinesfalls. 2. a) Wahlvorschläge für die Wahlen gemäß 11 Abs.4. lit. e) können vor der Hauptversammlung nur an den Wahlausschuss erstattet werden von den ordentlichen Mitgliedern ( 4 Abs. 2 lit. a), wobei solche Wahlvorschläge schriftlich und eingeschrieben zwischen frühestens sechs und spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung beim KFV eingelangt sein müssen. Vom KFV werden Wahlvorschlagsformulare für eine Wahl gemäß 11 Abs.4. lit. e) an die Vereine im Vorfeld übermittelt, auf denen die Kandidaten anzuführen sind. Wahlvorschläge können ausschließlich mittels dieser Formulare eingebracht werden. b) Alle vorgeschlagenen Kandidaten müssen ihre Einverständniserklärung für ihre Nennung schriftlich auf dem Formular bestätigen, ansonsten der Wahlvorschlag ungültig ist. c) Um dem Wahlvorschlag überhaupt Gültigkeit zu verleihen, müssen schriftliche Unterstützungserklärungen von neun weiteren Vereinen angeführt sein. d) Langt kein Vorschlag gemäß Abs. a) zeitgerecht bis vier Wochen vor der Hauptversammlung ein, so muss der Vorstand des KFV einen Wahlvorschlag erstellen. Unabhängig davon kann der Vorstand einen eigenen Wahlvorschlag einbringen. In beiden Fällen müssen Einverständniserklärungen gemäß Abs. b) vorhanden sein. Unterstützungserklärungen gemäß Abs. c) sind nicht notwendig. e) Jeder Verein gemäß 4 Abs.2 lit.a) hat die Möglichkeit einen Wahlvorschlag einzubringen. Bringt er zwei Wahlvorschläge ein, so ist der zeitlich spätere automatisch ungültig (Datum des Postaufgabestempels). Ist der Wahlvorschlag unvollständig, so ist er automatisch ungültig. f) Ein Kandidat darf nur auf einem Wahlvorschlag eines Vereins aufscheinen. Erfolgen Mehrfachnennungen, so ist der Kandidat aufzufordern, binnen drei Tagen schriftlich bekanntzugeben, auf welchem Wahlvorschlag er aufscheinen will. Gleichzeitig sind die betreffenden Vereine, auf deren Wahlvorschlag dieser Kandidat aufscheint, von der Doppelmeldung zu informieren. Gibt er keine Entscheidung bekannt, so wird er von jenem Wahlvorschlag gestrichen, der später beim KFV eingelangt ist (Datum des Postaufgabestempels). g) Nach Bekanntgabe der Entscheidung des Kandidaten einer Mehrfachnennung gemäß Abs. f), auf wessen Wahlvorschlag er aufscheinen möchte, werden die betroffenen Vereine nochmals informiert und aufgefordert, dass binnen drei Tagen eine Nachmeldung des gestrichenen Kandidaten möglich ist. Es sind aber wiederum die neun Unterstützungserklärungen sowie die Einverständniserklärung des neuen Kandidaten zeitgerecht schriftlich eingeschrieben einzubringen. Jeder Verein kann nur einmalig eine Nachmeldung eines Kandidaten durchführen. Bei Einbringung einer nochmaligen Doppelmeldung ist der betreffende Wahlvorschlag automatisch ungültig. h) Die Wahlvorschläge werden nach Einlangen eventueller Ergänzungen gemäß Abs. f) und g) und Prüfung durch die Wahlkommission an die Vereine per Seite 9

10 Intramail und per Post bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung versendet. 3. a) Ein Mitglied des Wahlausschusses führt bei der Hauptversammlung beim Tagesordnungspunkt Wahlen ( 11 Abs. 4 lit. e) den Vorsitz und hat den oder die Wahlvorschläge der Hauptversammlung zur Entscheidung vorzutragen. Die Abstimmung über die Wahlvorschläge erfolgt in geheimer Wahl mittels Stimmzettel, auf denen alle gültigen Wahlvorschläge anzuführen sind. b) Jeder Vereinsdelegierte wird beim Einlass mittels Lichtbildausweis registriert und erhält eine Delegiertenkarte. Bei Durchführung des geheimen Wahlvorgangs erhält er im Austausch gegen diese Delegiertenkarte einen Wahlzettel. Ohne Vorlage dieser Delegiertenkarte kann der betreffende Verein seine Stimme nicht abgeben. c) Wenn im ersten Wahlgang ein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit erhält, so gilt er als gewählt. Es gilt somit ein Wahlvorschlag als gewählt, wenn 50 Prozent und eine Stimme der gültig abgegebenen Stimmen erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so kommen die beiden stimmenstärksten Vorschläge in eine Stichwahl. Es sind so viele Wahlgänge durchzuführen, bis ein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit erreicht. 2.2 Meisterschaft 2015/2016 Winterübertrittszeit 2016: Wir dürfen darauf hinweisen, dass in der Winterübertrittszeit vom 01. Jänner 2016 bis 01. Februar 2016 wieder Spielertransfers möglich sind. Passend dazu hat der Kärntner Fußballverband als Servicestelle für Sie die Übertrittsbestimmungen (siehe Anhang) erstellt. Alle erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung der jeweiligen Spieler sind gemeinsam spätestens am 01. Februar 2016 (Datum des Poststempels) an den Kärntner Fußballverband im ORIGINAL zu senden oder direkt über das Dokumentenupload im Onlinemeldewesen hochladen. Es reicht NICHT, wenn die elektronische Freigabe am erteilt wird und der Anmeldeschein erst nach dem am KFV abgegeben wird. Im Onlinemeldewesen sind folgende Meldecodes freigeschalten: Meldecode A Neuanmeldungen Meldecode B Vereinswechsel im Freigabeverfahren in den Übertrittszeiten Meldecode E Vereinswechsel von Nachwuchsspielern Meldecode F Vereinswechsel ohne Abmeldung mit Wartezeit Meldecode G Rückmeldung zum Stammverein Meldecode Sp Spielercard anfordern Seite 10

11 Bei Unklarheiten oder Rückfragen steht Ihnen Frau Andrea Trinkl von der KFV- Geschäftsstelle gerne unter 0463/ oder während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Zurückziehungen von Mannschaften (lt. 3 und 4 der KFV- Bestimmungen): Bad St. Leonhard KM B 1.500,-- Carinthians Soccer Women KM B 1.500,-- KAC U ,-- Ferndorf U12 110,-- Huben U12 110,-- Arnoldstein U11 110,--* Egg U11 110,-- Grafenstein U10 110,-- HSV U9 110,-- Wölfnitz U9 B 110,-- Friesach U8 110,-- HSV U8 110,-- Klopein U8 110,-- Griffen U8 110,-- Sachsenburg U8 110,-- Völkermarkt U8 B 110,-- WAC U8 B 110,-- Klopein U7 110,-- SAK U7 A 110,-- SAK U7 B 110,-- Sachsenburg U7 110,-- Steinfeld U7 110,-- St. Jakob/Ros. U7 110,-- Techelsberg U7 110,-- Velden U7 110,-- * restliche Spiele wurden mit 3:0 und 3 Punkten für die jeweiligen Gegner gewertet. STRAFA Winterpause: Der Strafausschuss befindet sich, ebenso wie die Feld-Meisterschaft, in der Winterpause. Die nächste STRAFA-Sitzung findet voraussichtlich am 23. März 2016 statt. Termine Kampfmannschaften, Reserven und Unter 18: Die genauen Spieltermine für die Frühjahrsmeisterschaft 2015 für Kampfmannschaften, Reserven und Unter 18-Mannschaften müssen bis 21. Februar 2016 ins Netzwerk eingetragen werden. Seite 11

12 Bis zum 10. März 2016 gilt die Frist des 13 der Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaftsbewerbe im KFV. Dies bedeutet, wenn ein Termin vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft von einem Verein zu einem Zeitpunkt angesetzt wurde, der nicht verpflichtend ist (z.b. Donnerstag), so gilt dieser Termin vom gegnerischen Verein als akzeptiert, wenn nicht bis zum 10. März 2016 ein schriftlicher Einspruch beim KFV erhoben wird. Trainerfortbildung: Auch im Jahr 2016 wird wieder eine Trainerfortbildung mit hochkarätigen Trainerpersönlichkeiten durchgeführt. Aufgrund der neuen Trainerbestimmungen ist nun das Intervall für die Fortbildung von zwei auf drei Jahre geändert worden. Alle jene Trainer, welche im Jahr 2013 die letzte Fortbildung absolviert haben, müssen verpflichtend an der Trainerfortbildung teilnehmen, um weiterhin über eine gültige Ausbildungserlaubnis zu verfügen. Termin: Samstag, 05. März oder Sonntag 6.März 2016 Beginn: 08:45 Uhr; Ende: 16:00 Uhr Veranstaltungsort: Sportpark Klagenfurt oder BSH Faak/See Informationen über den genauen Inhalt der Fortbildungsveranstaltung erfolgen an die Vereine per Intramail bzw. an die bei uns mit adresse registrierten Trainer Anfang Februar Nachwuchsleiterschulung: Am (Raststätte Rosenberger Völkermarkt) und am (FSSZ Spittal) finden Nachwuchsleiterschulungen statt. Genaue Informationen erfolgen per Intramail an die Vereine Anfang Jänner Nachwuchs Mag. Martin Kaiser interimsmäßig KFV-Koordinator: Aufgrund des Ablebens von Mag. Friedrich Driessler übernimmt derzeit Mag. Martin Kaiser die Agenden (KFV-Auswahlen, LAZ und Trainerkurse) des KFV- Sportkoordinators interimsmäßig. Dieser ist unter der Telefonnummer 0650/ bzw. erreichbar. Nachwuchsmeisterschaft: Für die Frühjahrsmeisterschaft 2015 können bis 31. Jänner 2016 noch Nachmeldungen für U 16, U 14, U 12, U 11, U 10, U 9, U8 und U7 genannt werden. Diese Mannschaften können jedoch nur an den regionalen Gruppen teilnehmen. Seite 12

13 Für die Frühjahrsmeisterschaft Unter 8/Unter 7 ist es verpflichtet, dass alle Spieler/innen beim Verein angemeldet werden, da alle Turniere über das Fußball- Online-Programm abgewickelt werden. Die U7/U8-Turniere beginnen im April KFV-Futsal-Hallencup 2015/2016: Nachdem sich gegenüber dem vorigem Jahr doch mehr Mannschaften gemeldet haben, wird der Futsalhallencup 2016 wieder durchgeführt. Der KFV übernimmt Euro 30.- des Nenngeldes, sodass die Vereine mit Euro 50.- pro Mannschaft am Vereinskonto belastet werden. Es gibt keine Zwischenrunde, sondern eine Vorrunde und dann die Finalspiele. Bei der U10 sollen die besten zehn Mannschaften aus der Herbstmeisterschaft das Finalturnier bestreiten. Die Verständigung erfolgt über die Regionsleiter. Die Gruppeneinteilungen sind bereits auf der KFV-Homepage ersichtlich. Für nähere Informationen steht Ihnen der Vorsitzende des Referates für Nachwuchsfußball, Max Koschu, unter der Telefonnummer 0676/ zur Verfügung. 3 Fußball Online-Programm Vereinshomepages: Und ab sofort geht es noch einfacher... denn der Kärntner Fußballverband (KFV) hat für seine Mitgliedsvereine einen weiteren Meilenstein in Sachen Homepages erreicht und nimmt damit eine Vorreiterrolle in Österreich ein. Volltreffer! Bis dato gelangte man nur über die KFV-Homepage auf die jeweiligen Vereinsseiten - ein aufwendiges und umständliches Prozedere. Nach Gesprächen mit unserer Softwarefirma ist es gelungen dies zu vereinfachen und umzustellen. Künftig ist man also mit einem Klick auf der Vereinshomepage, es wurden sogenannte Subdomains eingerichtet. Diese funktionieren mit und ohne vorgestellten "www" und zwar immer mit dem Vereinsnamen.kfv-fussball.at. Hier einige willkürliche Beispiele: bzw. bzw. bzw. Für die Vereine selbst ist diese Umstellung mit keinerlei Kosten oder Aufwand verbunden. Es geht hier lediglich um die Nutzung, sprich um die Besucher der Vereinshomepages, nicht um die Administration. Wir sind überzeugt, dass diese Umstellung eine Erleichterung und vor allem Vorteil für unsere Mitgliedsvereine bringt. Also einfach reinklicken und viel Spaß beim Surfen! Seite 13

14 Infos zur Vereinshomepage: - Ihre Homepage ist automatisch und vollständig mit fussballoesterreich integriert: Ihre Mannschaften, Spiele, Ergebnisse, Tabellen, Spielpläne werden ebenso automatisch und immer aktuell angezeigt, wie Ihre Funktionäre, Trainer oder Termine. Und das alles ohne Zusatzaufwand! - Sie können Ihre Homepage an Ihre Bedürfnisse anpassen: Farben, Grafiken, Verläufe, Schriftarten sind ebenso wählbar, wie die Anzeigeeinstellungen. Fussballoesterreich stellt Ihnen mehr als 50 Apps zur Verfügung, die Sie auf Ihrer Homepage positionieren können! - Ihre neue Homepage erlaubt es Ihnen Ihre eigenen Spielberichte und Vorschauen für Ihre Spiele zu schreiben. Auch das Live-Berichten von Spielen wurde noch einmal überarbeitet und ist auch vom Handy aus möglich. - Und: mit Ihrer neuen Homepage verfügt Ihr Verein jetzt auch über eine mobile App für das Handy - Ihr Verein auf iphone und Android, automatisch verfügbar und ohne Zusatzkosten! Aktualisierung Vereinsdaten: Der KFV ersucht alle Vereine seine Vereinsseiten auf aktuell zu halten. Dies betrifft vor allem die Bereiche Trainer und Funktionäre, die nach einem Funktionärs- bzw. Trainerwechsel sofort zu aktualisieren sind. Des Weiteren ersucht der KFV etwaige Änderungen bei der KFV-Trainerbörse bekanntzugeben, d.h. ist beispielsweise eine Trainersuche nicht mehr aktuell, bitte dies kurz per Mail an p.eggerer@kfv-fussball.at mitzuteilen. Mit sportlichen Grüßen KÄRNTNER FUSSBALLVERBAND Mag. Richard Watzke eh. Geschäftsführer Seite 14

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