I N F O S E R V I C E 4/ Der Präsident und sein Team wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes, sportlich erfolgreiches Jahr 2016.
|
|
- Helmuth Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KFV-Info-Service 04/2015 I N F O S E R V I C E Der KFV informiert seine Vereine, Funktionäre, Trainer und alle Aktiven über wichtige Themen und Schwerpunkte Klagenfurt, am Der Präsident und sein Team wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes, sportlich erfolgreiches Jahr Die Geschäftsstelle ist vom 23. Dezember 2015 bis 08. Jänner 2016 geschlossen. 4/ 2015 Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Änderungen im KFV und den Vereinen KFV-Ausschüsse/Referate Schiedsrichter Jahreshauptversammlungen der Vereine Wichtige Informationen Ordentliche Hauptversammlung Meisterschaft 2015/ Nachwuchs Fußball Online-Programm Seite 2
3 Der Kärntner Fußballverband trauert um verdienstvolle Kollegen: In tiefer Trauer und aufrichtiger Anteilnahme ist es die bedauerliche Pflicht des Kärntner Fußballverbandes das Ableben von drei Mitgliedern des KFV bekannt zu geben. KFV-Ehrenmitglied Mag. Helmut Hipfl KFV-Vorstandsmitglied Mag a. Sieglinde Trannacher KFV-Sportkoordinator Mag. Friedrich Driessler Der Kärntner Fußballverband verliert mit dem Ableben dieser besonderen Menschen begeisterte Vertreter des Fußballsports in Kärnten. Die unermüdlichen Einsätze für den KFV und deren Charme werden uns stets in bester Erinnerung bleiben. Unsere Anteilnahme gilt den Familien, Freunden und langjährigen Wegbegleitern. Seite 3
4 1 Änderungen im KFV und den Vereinen 1.1 KFV-Ausschüsse/Referate Max Koschu KFV-Schriftführer: Max Koschu hat eine neue Adresse St. Michael/Lav. Nr Schiedsrichter Neuwahlen SR-Kollegium: Am 04. Februar 2016 finden die Neuwahlen des Schiedsrichterkollegiums statt. Neuaufnahmen: Am haben folgende Personen die Schiedsrichterprüfung positiv absolviert und wurden somit ins Schiedsrichterkollegium aufgenommen. Avdic Edin Gruppe Klagenfurt A-O Gadler Philip Gruppe Klagenfurt A-O Seni Daniel Gruppe Klagenfurt P-Z Sadiku Edi Gruppe Klagenfurt P-Z Nößler Benjamin Gruppe St. Veit Ancia Dario Gruppe Spittal Wascher Patrick Gruppe Wolfsberg Komar Gregor Gruppe Völkermarkt Mayer Robert Gruppe Spittal Fian Leon Gruppe Spittal Abmeldungen: Folgende Schiedsrichter haben sich vom Kollegium abgemeldet bzw. wurden von der Schiedsrichterliste gestrichen: Schimani Günther Gruppe Klagenfurt P-Z Sneditz Andreas Gruppe Völkermarkt Riesser Marco Gruppe St. Veit Sulzbacher Stefan Gruppe Wolfsberg Walder Peter Gruppe Lienz Zobic Kemal Gruppe Spittal Traußnig Tobias Gruppe Wolfsberg Wedenig Stefan Gruppe Klagenfurt P-Z Neumaier Patrick Gruppe Wolfsberg SR-Besetzung: Reinhard Raminger hat seine Funktion als Besetzungsreferent im September 2015 aus privaten Gründen zurückgelegt. Einstweilen wird die Besetzung von Richard Strauß weitergeführt. Dieser ist unter der Telefonnummer 0676/ bzw. unter der E- Mail-Adresse erreichbar. Seite 4
5 1.3 Jahreshauptversammlungen der Vereine Bei den Jahreshauptversammlungen der Vereine wurden folgende Vorstände neu gewählt: SV Töplitsch/Kellerberg: Obmann: Ing. Herwig Eigenberger (Erwin Staber) Schriftführer: Andreas Tarmastin (Gerald Zimmermann) Kassier: Alois Wegscheider (Martin Tischner) Sektionsleiter: Manfred Kleinbichler (Norbert Jonach) SV Rothenthurn: Obmann: Kassier: Schriftführer/in: Sektionsleiter: ASKÖ Wölfnitz: Präsident: Kassier: Schriftführerin: FC Mölltal: Obmann: Kassier/in: Schriftführer: Sportl. Leiter: Sektionsleiter: Nachwuchsleiter: SV Magdalensberg: Obmann. Kassierin: Schriftführer/in: SV Maria Rojach: Obmann: Schriftführer: Kassier: Sektionsleiter: Wolfgang Macek (Anton Macek) Mag. Wolfgang Lichtner (Heinz Seeber) Elfriede Oberreßl (Robert Suprun) Bernd Walker (Norbert Brugger) Mag. Gerhard Engl (Mag. Robert Levovnik) Christian Petschnig (Peter Zwanziger) Sonja Salbrechter (Mag. Isabell Pirker) Dr. Peter Huber (Harald Schaller, Klaus Illwitzer, Hannes Schachner) Wolfgang Steiner (Daniela Osternig) Denis Hackl Patrick Maierbrugger Stefan Steiner Günther Ranacher Ing. Herbert Michl (Robert Ostermann) Simone Zunk (Petra Michl) Bianca Friessacher (Christian Oberraufner) Günther Grubelnig (Alois Ternonig, Andreas Leitner) Walter Stippich (Cornelia Jäger) Phillip Jörl (Gerald Streit) Andreas Rutrecht (Erwin Muggi, Marco Mitterbacher) Seite 5
6 2 Wichtige Informationen Neue KFV-Postanschrift: Der KFV hat ab keine Postfachadresse mehr. Somit ändert sich mit die Anschrift des Kärntner Fußballverbandes. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur mehr folgende Adresse: Kärntner Fußballverband, St. Ruprechterstraße 9, 9020 Klagenfurt. Das Postfach hat somit keine Gültigkeit mehr. KFV-Satzungen: Am Samstag, 26. September 2015 fand im Messezentrum in Klagenfurt die außerordentliche Jahreshauptversammlung des Kärntner Fußballverbandes (KFV) statt. Diese wurde zum Zwecke der Beschlussfassung der neuen Satzungen einberufen. 35 KFV-Mitgliedsvereine nahmen an der Hauptversammlung teil und stimmten einstimmig für die neuen Satzungen, welche auf der Homepage des KFV unter dem Punkt Verband & News Bestimmungen KFV ersichtlich sind, sowie als Anlage übermittelt werden. Registrierkassenpflicht: Auf Grund der Steuerreform 2015 und der vom Bundesminister für Finanzen erlassenen Barbewegungsverordnung 2015 ergeben sich auch für gemeinnützige Sportvereine einige Änderungen. KFV-Vorstandsmitglied Mag. Gerhard Engl hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die der KFV seinen Mitgliedsvereinen zum Downloaden auf der KFV-Homepage unter dem Punkt Verband & News zur Verfügung stellt. Mag. Engl steht auch für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung (WTT Steuerberatungs-GmbH, StB. Mag. Gerhard Engl, Tel. 0664/ ). 2.1 Ordentliche Hauptversammlung Als Termin für die ordentliche Hauptversammlung wurde vom KFV-Vorstand der 11. März 2016, Uhr im Kongreßcenter Villach beschlossen. Eine gesonderte Einladung wird den Vereinen im Jänner 2016 übermittelt werden. Nachstehend dürfen wir Ihnen einige Fristen und einen Satzungsauszug der für die Hauptversammlung relevanten Bestimmungen anführen: 14. Jänner 2016: Aussendung der Einladung zur Jahreshauptversammlung inkl. Wahlvorschlagsformular 29. Jänner 2016: Fristbeginn für die Einbringung von Wahlvorschlägen der Vereine 12. Februar 2016: Fristende für die Einbringung von Wahlvorschlägen der Vereine Seite 6
7 19. Februar 2016: Fristende für die Einbringung von Anträgen gemäß 11 Abs.5 der Satzungen 26. Februar 2016: Aussendung der eingelangten gültigen Wahlvorschläge 11. März 2016, Uhr: Hauptversammlung des Kärntner Fußballverbandes Auszug aus den KFV-Satzungen: 4 Abs.2) lit. a): Ordentliche Mitglieder: Ordentliche Mitglieder sind Verbandsvereine. Kapitalgesellschaften können nicht ordentliche Mitglieder des KFV werden. Verbandsvereine müssen gemeinnützig sein. Bei Verlust der Gemeinnützigkeit scheidet der Verein zwingend aus dem Kärntner Fußballverband nach Ende der laufenden Meisterschaft aus, sofern er nicht Maßnahmen trifft, die seine Gemeinnützigkeit sofort wiederherstellen. 11 Abs. 4) 10): 4. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung muss jedenfalls folgende Punkte umfassen: a) Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten, b) Genehmigung der Mitschrift der letzten Hauptversammlung, c) Genehmigung der Tätigkeitsberichte des Vorstandes, der Ausschüsse und Referate, d) Die Prüfung und Genehmigung der Rechenschaftsberichte der Rechnungsprüfer, sowie die Entlastung des Vorstandes, e) Bericht des Wahlausschusses, sowie Vornahme von Wahlen des Präsidenten, dreier Vizepräsidenten, des Schriftführers, des Finanzreferenten, der Vorsitzenden der Sportgerichtsbarkeit (Straf- und Beglaubigungsausschuss, Kontroll- und Meldeausschuss, Protestsenat) und zweier Rechnungsprüfer gemäß 26, f) Vornahme von Wahlen der Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder, g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, h) Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die ordentlichen Mitglieder, i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Vorstandsvereine, j) Allfälliges. 5. Anträge zur Hauptversammlung, ausgenommen Wahlvorschläge gem. 26 Abs. 2, sind mindestens drei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung beim KFV schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes, einzubringen. Nach dieser Frist, oder in der Hauptversammlung gestellte Anträge können nur dann auf die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn 2/3 der bei der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Die eingebrachten Anträge sind spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung den Vereinen zur Kenntnis zu bringen. Seite 7
8 6. Gültige Beschlüsse ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Anträge nach Abs. 5 können nur zur Tagesordnung gefasst werden. 7. a) An der Hauptversammlung sind alle Verbandsangehörigen ( 4 Abs. 1) teilnahmeberechtigt. b) Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder laut 4 Abs. 2 lit. a). Jeder Verbandsverein hat eine Stimme, welche vom Vertreter des Vereins abgegeben wird. Eine Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jeder Verein ist berechtigt, zwei Vertreter zur Hauptversammlung zu entsenden, wobei einer als Vereinsdelegierter fungiert. Das Stimmrecht kann jedoch nur von einem Vereinsvertreter ausgeübt werden. c) Suspendierte Vereine und Zweigvereine haben kein Stimmrecht. 8. Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig a) Die Wahl der Funktionäre gemäß 11 Abs. 4 lit. e) erfolgt in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel. b) Alle anderen Abstimmungen erfolgen offen. Wird dennoch ein Antrag auf geheime Abstimmung mittels Stimmzettel gestellt, so bedarf es der Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten. a) Die Beschlussfassungen in der Hauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. b) Bei Wahlen entscheidet die absolute Mehrheit. Es gilt ein Wahlvorschlag somit nur dann als gewählt, wenn er 50 % und eine Stimme der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. c) Folgende Beschlüsse bedürfen einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, und zwar: aa) Änderung der Satzungen des KFV, bb) Ernennung von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern, cc) Aberkennung von Ehrenpräsidentschaft und Ehrenmitgliedschaft ( 6 Abs. 5), dd) Auflösung des KFV. 26: 1. Der Vorstand hat spätestens sechs Wochen vor der Hauptversammlung einen Wahlausschuss einzusetzen. Dieser besteht aus dem Obmann und seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Personen. Dem Wahlausschuss sollen nach Möglichkeit auch KFV-externe Personen angehören (z.b. von anderen Fachverbänden oder Dachverbänden). Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die einlangenden Wahlvorschläge und eventuellen Ergänzungen gemäß Abs.2. lit. f) und g) auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie bei der Hauptversammlung die Wahl Seite 8
9 durchzuführen, die Ordnungsmäßigkeit zu überwachen und die Stimmzettel auszuzählen. Einen eigenen Wahlvorschlag erstellt der Wahlausschuss keinesfalls. 2. a) Wahlvorschläge für die Wahlen gemäß 11 Abs.4. lit. e) können vor der Hauptversammlung nur an den Wahlausschuss erstattet werden von den ordentlichen Mitgliedern ( 4 Abs. 2 lit. a), wobei solche Wahlvorschläge schriftlich und eingeschrieben zwischen frühestens sechs und spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung beim KFV eingelangt sein müssen. Vom KFV werden Wahlvorschlagsformulare für eine Wahl gemäß 11 Abs.4. lit. e) an die Vereine im Vorfeld übermittelt, auf denen die Kandidaten anzuführen sind. Wahlvorschläge können ausschließlich mittels dieser Formulare eingebracht werden. b) Alle vorgeschlagenen Kandidaten müssen ihre Einverständniserklärung für ihre Nennung schriftlich auf dem Formular bestätigen, ansonsten der Wahlvorschlag ungültig ist. c) Um dem Wahlvorschlag überhaupt Gültigkeit zu verleihen, müssen schriftliche Unterstützungserklärungen von neun weiteren Vereinen angeführt sein. d) Langt kein Vorschlag gemäß Abs. a) zeitgerecht bis vier Wochen vor der Hauptversammlung ein, so muss der Vorstand des KFV einen Wahlvorschlag erstellen. Unabhängig davon kann der Vorstand einen eigenen Wahlvorschlag einbringen. In beiden Fällen müssen Einverständniserklärungen gemäß Abs. b) vorhanden sein. Unterstützungserklärungen gemäß Abs. c) sind nicht notwendig. e) Jeder Verein gemäß 4 Abs.2 lit.a) hat die Möglichkeit einen Wahlvorschlag einzubringen. Bringt er zwei Wahlvorschläge ein, so ist der zeitlich spätere automatisch ungültig (Datum des Postaufgabestempels). Ist der Wahlvorschlag unvollständig, so ist er automatisch ungültig. f) Ein Kandidat darf nur auf einem Wahlvorschlag eines Vereins aufscheinen. Erfolgen Mehrfachnennungen, so ist der Kandidat aufzufordern, binnen drei Tagen schriftlich bekanntzugeben, auf welchem Wahlvorschlag er aufscheinen will. Gleichzeitig sind die betreffenden Vereine, auf deren Wahlvorschlag dieser Kandidat aufscheint, von der Doppelmeldung zu informieren. Gibt er keine Entscheidung bekannt, so wird er von jenem Wahlvorschlag gestrichen, der später beim KFV eingelangt ist (Datum des Postaufgabestempels). g) Nach Bekanntgabe der Entscheidung des Kandidaten einer Mehrfachnennung gemäß Abs. f), auf wessen Wahlvorschlag er aufscheinen möchte, werden die betroffenen Vereine nochmals informiert und aufgefordert, dass binnen drei Tagen eine Nachmeldung des gestrichenen Kandidaten möglich ist. Es sind aber wiederum die neun Unterstützungserklärungen sowie die Einverständniserklärung des neuen Kandidaten zeitgerecht schriftlich eingeschrieben einzubringen. Jeder Verein kann nur einmalig eine Nachmeldung eines Kandidaten durchführen. Bei Einbringung einer nochmaligen Doppelmeldung ist der betreffende Wahlvorschlag automatisch ungültig. h) Die Wahlvorschläge werden nach Einlangen eventueller Ergänzungen gemäß Abs. f) und g) und Prüfung durch die Wahlkommission an die Vereine per Seite 9
10 Intramail und per Post bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung versendet. 3. a) Ein Mitglied des Wahlausschusses führt bei der Hauptversammlung beim Tagesordnungspunkt Wahlen ( 11 Abs. 4 lit. e) den Vorsitz und hat den oder die Wahlvorschläge der Hauptversammlung zur Entscheidung vorzutragen. Die Abstimmung über die Wahlvorschläge erfolgt in geheimer Wahl mittels Stimmzettel, auf denen alle gültigen Wahlvorschläge anzuführen sind. b) Jeder Vereinsdelegierte wird beim Einlass mittels Lichtbildausweis registriert und erhält eine Delegiertenkarte. Bei Durchführung des geheimen Wahlvorgangs erhält er im Austausch gegen diese Delegiertenkarte einen Wahlzettel. Ohne Vorlage dieser Delegiertenkarte kann der betreffende Verein seine Stimme nicht abgeben. c) Wenn im ersten Wahlgang ein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit erhält, so gilt er als gewählt. Es gilt somit ein Wahlvorschlag als gewählt, wenn 50 Prozent und eine Stimme der gültig abgegebenen Stimmen erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so kommen die beiden stimmenstärksten Vorschläge in eine Stichwahl. Es sind so viele Wahlgänge durchzuführen, bis ein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit erreicht. 2.2 Meisterschaft 2015/2016 Winterübertrittszeit 2016: Wir dürfen darauf hinweisen, dass in der Winterübertrittszeit vom 01. Jänner 2016 bis 01. Februar 2016 wieder Spielertransfers möglich sind. Passend dazu hat der Kärntner Fußballverband als Servicestelle für Sie die Übertrittsbestimmungen (siehe Anhang) erstellt. Alle erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung der jeweiligen Spieler sind gemeinsam spätestens am 01. Februar 2016 (Datum des Poststempels) an den Kärntner Fußballverband im ORIGINAL zu senden oder direkt über das Dokumentenupload im Onlinemeldewesen hochladen. Es reicht NICHT, wenn die elektronische Freigabe am erteilt wird und der Anmeldeschein erst nach dem am KFV abgegeben wird. Im Onlinemeldewesen sind folgende Meldecodes freigeschalten: Meldecode A Neuanmeldungen Meldecode B Vereinswechsel im Freigabeverfahren in den Übertrittszeiten Meldecode E Vereinswechsel von Nachwuchsspielern Meldecode F Vereinswechsel ohne Abmeldung mit Wartezeit Meldecode G Rückmeldung zum Stammverein Meldecode Sp Spielercard anfordern Seite 10
11 Bei Unklarheiten oder Rückfragen steht Ihnen Frau Andrea Trinkl von der KFV- Geschäftsstelle gerne unter 0463/ oder während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Zurückziehungen von Mannschaften (lt. 3 und 4 der KFV- Bestimmungen): Bad St. Leonhard KM B 1.500,-- Carinthians Soccer Women KM B 1.500,-- KAC U ,-- Ferndorf U12 110,-- Huben U12 110,-- Arnoldstein U11 110,--* Egg U11 110,-- Grafenstein U10 110,-- HSV U9 110,-- Wölfnitz U9 B 110,-- Friesach U8 110,-- HSV U8 110,-- Klopein U8 110,-- Griffen U8 110,-- Sachsenburg U8 110,-- Völkermarkt U8 B 110,-- WAC U8 B 110,-- Klopein U7 110,-- SAK U7 A 110,-- SAK U7 B 110,-- Sachsenburg U7 110,-- Steinfeld U7 110,-- St. Jakob/Ros. U7 110,-- Techelsberg U7 110,-- Velden U7 110,-- * restliche Spiele wurden mit 3:0 und 3 Punkten für die jeweiligen Gegner gewertet. STRAFA Winterpause: Der Strafausschuss befindet sich, ebenso wie die Feld-Meisterschaft, in der Winterpause. Die nächste STRAFA-Sitzung findet voraussichtlich am 23. März 2016 statt. Termine Kampfmannschaften, Reserven und Unter 18: Die genauen Spieltermine für die Frühjahrsmeisterschaft 2015 für Kampfmannschaften, Reserven und Unter 18-Mannschaften müssen bis 21. Februar 2016 ins Netzwerk eingetragen werden. Seite 11
12 Bis zum 10. März 2016 gilt die Frist des 13 der Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaftsbewerbe im KFV. Dies bedeutet, wenn ein Termin vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft von einem Verein zu einem Zeitpunkt angesetzt wurde, der nicht verpflichtend ist (z.b. Donnerstag), so gilt dieser Termin vom gegnerischen Verein als akzeptiert, wenn nicht bis zum 10. März 2016 ein schriftlicher Einspruch beim KFV erhoben wird. Trainerfortbildung: Auch im Jahr 2016 wird wieder eine Trainerfortbildung mit hochkarätigen Trainerpersönlichkeiten durchgeführt. Aufgrund der neuen Trainerbestimmungen ist nun das Intervall für die Fortbildung von zwei auf drei Jahre geändert worden. Alle jene Trainer, welche im Jahr 2013 die letzte Fortbildung absolviert haben, müssen verpflichtend an der Trainerfortbildung teilnehmen, um weiterhin über eine gültige Ausbildungserlaubnis zu verfügen. Termin: Samstag, 05. März oder Sonntag 6.März 2016 Beginn: 08:45 Uhr; Ende: 16:00 Uhr Veranstaltungsort: Sportpark Klagenfurt oder BSH Faak/See Informationen über den genauen Inhalt der Fortbildungsveranstaltung erfolgen an die Vereine per Intramail bzw. an die bei uns mit adresse registrierten Trainer Anfang Februar Nachwuchsleiterschulung: Am (Raststätte Rosenberger Völkermarkt) und am (FSSZ Spittal) finden Nachwuchsleiterschulungen statt. Genaue Informationen erfolgen per Intramail an die Vereine Anfang Jänner Nachwuchs Mag. Martin Kaiser interimsmäßig KFV-Koordinator: Aufgrund des Ablebens von Mag. Friedrich Driessler übernimmt derzeit Mag. Martin Kaiser die Agenden (KFV-Auswahlen, LAZ und Trainerkurse) des KFV- Sportkoordinators interimsmäßig. Dieser ist unter der Telefonnummer 0650/ bzw. erreichbar. Nachwuchsmeisterschaft: Für die Frühjahrsmeisterschaft 2015 können bis 31. Jänner 2016 noch Nachmeldungen für U 16, U 14, U 12, U 11, U 10, U 9, U8 und U7 genannt werden. Diese Mannschaften können jedoch nur an den regionalen Gruppen teilnehmen. Seite 12
13 Für die Frühjahrsmeisterschaft Unter 8/Unter 7 ist es verpflichtet, dass alle Spieler/innen beim Verein angemeldet werden, da alle Turniere über das Fußball- Online-Programm abgewickelt werden. Die U7/U8-Turniere beginnen im April KFV-Futsal-Hallencup 2015/2016: Nachdem sich gegenüber dem vorigem Jahr doch mehr Mannschaften gemeldet haben, wird der Futsalhallencup 2016 wieder durchgeführt. Der KFV übernimmt Euro 30.- des Nenngeldes, sodass die Vereine mit Euro 50.- pro Mannschaft am Vereinskonto belastet werden. Es gibt keine Zwischenrunde, sondern eine Vorrunde und dann die Finalspiele. Bei der U10 sollen die besten zehn Mannschaften aus der Herbstmeisterschaft das Finalturnier bestreiten. Die Verständigung erfolgt über die Regionsleiter. Die Gruppeneinteilungen sind bereits auf der KFV-Homepage ersichtlich. Für nähere Informationen steht Ihnen der Vorsitzende des Referates für Nachwuchsfußball, Max Koschu, unter der Telefonnummer 0676/ zur Verfügung. 3 Fußball Online-Programm Vereinshomepages: Und ab sofort geht es noch einfacher... denn der Kärntner Fußballverband (KFV) hat für seine Mitgliedsvereine einen weiteren Meilenstein in Sachen Homepages erreicht und nimmt damit eine Vorreiterrolle in Österreich ein. Volltreffer! Bis dato gelangte man nur über die KFV-Homepage auf die jeweiligen Vereinsseiten - ein aufwendiges und umständliches Prozedere. Nach Gesprächen mit unserer Softwarefirma ist es gelungen dies zu vereinfachen und umzustellen. Künftig ist man also mit einem Klick auf der Vereinshomepage, es wurden sogenannte Subdomains eingerichtet. Diese funktionieren mit und ohne vorgestellten "www" und zwar immer mit dem Vereinsnamen.kfv-fussball.at. Hier einige willkürliche Beispiele: bzw. bzw. bzw. Für die Vereine selbst ist diese Umstellung mit keinerlei Kosten oder Aufwand verbunden. Es geht hier lediglich um die Nutzung, sprich um die Besucher der Vereinshomepages, nicht um die Administration. Wir sind überzeugt, dass diese Umstellung eine Erleichterung und vor allem Vorteil für unsere Mitgliedsvereine bringt. Also einfach reinklicken und viel Spaß beim Surfen! Seite 13
14 Infos zur Vereinshomepage: - Ihre Homepage ist automatisch und vollständig mit fussballoesterreich integriert: Ihre Mannschaften, Spiele, Ergebnisse, Tabellen, Spielpläne werden ebenso automatisch und immer aktuell angezeigt, wie Ihre Funktionäre, Trainer oder Termine. Und das alles ohne Zusatzaufwand! - Sie können Ihre Homepage an Ihre Bedürfnisse anpassen: Farben, Grafiken, Verläufe, Schriftarten sind ebenso wählbar, wie die Anzeigeeinstellungen. Fussballoesterreich stellt Ihnen mehr als 50 Apps zur Verfügung, die Sie auf Ihrer Homepage positionieren können! - Ihre neue Homepage erlaubt es Ihnen Ihre eigenen Spielberichte und Vorschauen für Ihre Spiele zu schreiben. Auch das Live-Berichten von Spielen wurde noch einmal überarbeitet und ist auch vom Handy aus möglich. - Und: mit Ihrer neuen Homepage verfügt Ihr Verein jetzt auch über eine mobile App für das Handy - Ihr Verein auf iphone und Android, automatisch verfügbar und ohne Zusatzkosten! Aktualisierung Vereinsdaten: Der KFV ersucht alle Vereine seine Vereinsseiten auf aktuell zu halten. Dies betrifft vor allem die Bereiche Trainer und Funktionäre, die nach einem Funktionärs- bzw. Trainerwechsel sofort zu aktualisieren sind. Des Weiteren ersucht der KFV etwaige Änderungen bei der KFV-Trainerbörse bekanntzugeben, d.h. ist beispielsweise eine Trainersuche nicht mehr aktuell, bitte dies kurz per Mail an p.eggerer@kfv-fussball.at mitzuteilen. Mit sportlichen Grüßen KÄRNTNER FUSSBALLVERBAND Mag. Richard Watzke eh. Geschäftsführer Seite 14
Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online
Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online A.) Für Spieler, Eltern, Interessierte Für Personen, die keinen Zugang zu Fußball Online besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, Spieltermine zu allen U11-U18
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrSATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.
Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. SATZUNG 1 Altrheinstraße 20 77866 Rheinau Tel: 07844 / 991394 Fax: 07844 / 991396 Email: info@daihatsu-partnerverband.de Internet: www.daihatsu-partnerverband.de
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrStudierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena
Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 23.06.2014 Eröffnung: Die öffentliche konstituierenden Sitzung des Studierendenrates wird am 23.06.2014 um
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.
Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister
MehrANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)
ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrFreundeskreis Weißrussland e.v.
Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und
Mehr4.1 Download der App über den Play Store
4 4.1 Download der App über den Play Store Die App TopSec Phone kann über den Play Store auf dem Smartphone oder über das Internet an Ihrem Computer heruntergeladen werden. Um Inhalte laden zu können,
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrSatzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel
Präambel Der Verein Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch e.v. ist aus der Mieterinitiative HiCoG-Dünenfüchse in der amerikanischen Siedlung Bonn-Tannenbusch hervorgegangen. Er ist dem Ideal der grassroots democracy
MehrSATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.
SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT
DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT Neue Dokumente hochladen Neue Dokumente hochladen Loggen Sie sich auf unserer Homepage ein, um neue Dokumente bei insign hochzuladen. Neue Dokumente
MehrProtokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport
Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport Die Vorsitzende der Aufsichtsrats der Prisma AG, Frau Birgit Lessak, eröffnet
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrWahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode
Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG
MehrStatuten des Badminton Club Arbon
Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrE I N L A D U N G. zur ordentlichen GENERALVERSAMMLUNG der. Einforstungsgenossenschaft St.Gilgen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
E I N L A D U N G zur ordentlichen GENERALVERSAMMLUNG der Einforstungsgenossenschaft St.Gilgen registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung am Freitag, den 30.03.2012, um 19:30 Uhr in Gaißau GH
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrS a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.
S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
MehrSatzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen
Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen Medienmeile Bremen. (2) Sitz der Interessengemeinschaft ist Bremen (3) Geschäftsjahr
MehrS A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009
S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v.. Der Sitz ist in Hamburg. 2
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrHinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen
MehrSatzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.
Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v. (Stand 15.10.2009) (Mofa Rennclub 03 Kerpen e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mofa Rennclub Kerpen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrBerechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender 2010. FHNW, Services, ICT
Berechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender 2010 FHNW, Services, ICT Windisch, März 2013 Berechtigungen im Kalender 1 1 Gruppen 3 1.1 Die Gruppe/der Benutzer Standard
MehrBIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN 245469i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45
Absender: Käferheimerstraße 153 A 5071 Wals-Siezenheim Käferheimstraße 153 A-5071 Wals-Siezenheim Vorstand und Aufsichtsrat Telefon: +43 / (0) 662 / 857028-10 Fax: +43 / (0)662 / 857028-11 E-mail: info@bioma-energie.at
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrGeschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse
Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats
MehrDie YouTube-Anmeldung
Die YouTube-Anmeldung Schön, dass Sie sich anmelden wollen, um den Ortsverein Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu abonnieren, d.h. regelmäßig Bescheid zu bekommen, wenn der Ortsverein etwas Neues an Videos
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehr(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.
Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrTevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011
Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche
MehrMerkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb 2014
1.) SPIELABSAGEN Merkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb 2014 Bei frühzeitigen Spielabsagen durch Anruf vom Verein muss der Verein bei KM/Res.-Spielen auch den Klassenreferenten verständigen. Bis
MehrDiese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.
Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrLeitfaden für das E-Mail-Forum des ÖVGD. Wir würden uns freuen, auch Sie im E-Mail-Forum begrüßen zu dürfen!
Leitfaden für das E-Mail-Forum des ÖVGD I. Einleitung...1 II. Schritt-für-Schritt-Anleitung...2 1. Wie tritt man dem Forum bei?...2 2. Wie sendet man eine Nachricht an das Forum?...4 3. Wie kann man Einstellungen
MehrSeite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser
Seite 1 von 14 Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Cookie-Einstellungen verschiedener Browser, 7. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1.Aktivierung von Cookies... 3 2.Cookies... 3 2.1.Wofu r braucht
MehrVerein Ein langer Weg e. V.
Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.
MehrSCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL
SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL www.klinik-schindlbeck.de info@klinik-schindlbeck.de Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Sicherheit auf Ihrem Endgerät verantwortlich sein können.
Mehrmit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens.
Bonner Str. 323 50968 Köln An alle Anleger und Anlegerinnen der Köln, den 08. November 2011 Ihre Beteiligung an der (DDF II) Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger mit Ablauf des 02.11.2011 endete
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Mehrwochenbettbetreuung.ch V E R S I O N 1. 0. 1 V O M 1 5. 0 2. 2 0 1 5
wochenbettbetreuung.ch ANLEITUNG FÜR DIE NEUE WEBSITE VON WOCHENBET TBETREUUNG.CH V E R S I O N 1. 0. 1 V O M 1 5. 0 2. 2 0 1 5 Inhalt 1. Grundsätzliches 2. Registrierung (Login erstellen) 3. Passwort
MehrVERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.
SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
MehrMOM - Medienforum Online-Medien Anleitung zum Ändern der Login-Nummer und des Passworts
Fall 1: Sie wollen die schwer zu merkenden Zugangsdaten des Medienforums ändern Gehen Sie auf die Seite des MOM-Katalogs und klicken Sie rechts auf der Seite auf anmelden Es erscheinen die Eingabefelder
MehrDie Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek
Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft
MehrSatzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in
MehrAnmeldung bei einem registrierten Konto (Account)
Anmeldung bei einem registrierten Konto (Account) Aufrufen des Anmeldefensters Geben sie in die Adresszeile ihres Internet-Browsers die Adresse (http://www.quid4bid.com) ein. Sie können entweder auf die
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrBeschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung
Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe
Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,
MehrHandbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage
Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung... 2 1.1 Startbildschirm... 3 2. Die PDF-Dateien hochladen... 4 2.1 Neue PDF-Datei erstellen... 5 3. Obelix-Datei
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrVIP-Programm. Herzlich Willkommen!
VIP-Handbuch VIP-Programm Herzlich Willkommen! Wir freuen uns sehr, dass du dich als Smyles VIP-Mitglied angemeldet hast. Nun ist es fast geschafft und es sind nur noch wenige Schritte zum exklusiven Beta-Tester.
MehrAnleitung für Aussteller So funktioniert s!
So funktioniert s! So einfach funktioniert das neue e-ticket 1. Einfach im OBS+ (Bestellformular 5.26) die gewünschte Zahl an e- Ticketcodes für Ihre elektronische Einladung bestellen. 2. Sie erhalten
Mehr