Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz

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1 Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 1. Welche Ziele hat das Beratungsprogramm? Ein wesentliches Ziel der Gründeroffensive Rheinland-Pfalz besteht darin, durch Ermunterung zum Selbständigwerden die bestehende Unternehmerlücke zu schließen und dadurch möglichst viele neue Arbeitsplätze zu schaffen. Erfahrungsgemäß scheitern viele Existenzgründungen in einer sehr frühen Phase, weil das Gründungsvorhaben nicht eingehend genug vorbereitet war. Dies trifft auch bei Betriebsübergaben zu, wenn die Betriebsnachfolge nicht rechtzeitig vorbereitet wird. Durch eine bessere Beratung von Existenzgründern, jungen Unternehmen und Betriebsübergebern lassen sich solche Betriebsinsolvenzen vermeiden. Daher soll das vorliegende Programm diesem Kreis einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen geben. Im Wege der Hilfe zur Selbsthilfe werden Zuwendungen zu den Beratungskosten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Wer finanziert das Programm? Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Darüber hinaus beteiligt sich der Europäische Sozialfonds an der Finanzierung. Diese Mittel werden vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit verwaltet. 3. Welche Bereiche werden gefördert? Gefördert werden Beratungen von Existenzgründern, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Unternehmensübergebern aus den Bereichen: - Industrie - Handwerk - Handel - Tourismus sowie - sonstige Dienstleistungen und - Freie Berufe. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Bereiche Schiffbau, Verkehr, Landwirtschaft und Fischerei. 4. Was wird gefördert? Gefördert werden a) Beratungen von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung (Existenzgründungsberatung),

2 Seite 2 b) Beratungen zur Existenzsicherung von Unternehmen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme (Existenzsicherungsberatung), c) Beratungen von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen (Betriebsübergabeberatung). Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt werden, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auch die entgeltliche Beratung durch Technologie- und Gründerzentren sowie sonstige Einrichtungen der Wirtschaftsförderung gefördert werden. Förderfähig sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben. Existenzgründungsberatungen sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Existenzgründungsvorhabens geben; insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann; hierzu zählen auch existenzgründungsbegleitende Marktstudien. Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem Antragsteller auszuhändigen. 5. Wie wird gefördert? Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses des Landes und des Europäischen Sozialfonds zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer, sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Bei einer Existenzgründungsberatung (einschließlich Betriebsübernahme) oder einer Betriebsübergabeberatung können bis zu 3 Tagewerke gefördert werden. Die Existenzsicherung (innerhalb von 5 Jahren nach der Existenzgründung oder Betriebsübernahme) kann entweder als Blockberatung oder als begleitende Beratung über mindestens 6 Monate (Coaching) gefördert werden. Bei einer Blockberatung können bis zu 6 Tagewerke, beim Coaching bis zu 10 Tagewerke gefördert werden. Eine Förderung des Coaching kann auch erfolgen, wenn bereits eine Blockberatung in Anspruch genommen wurde. In dem Fall erfolgt eine Anrechnung der bereits geförderten Tagewerke. Das Coaching sollte innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Die Förderung von Betriebsübergabeberatungen und Existenzsicherungsberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen.

3 Seite 3 Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf 500 je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 75% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 375 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 6 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, ohne Fahrzeiten). Beratungen unter 3 Stunden sind nicht förderbar. 6. Welche Angaben muss der Beratungsbericht enthalten? Der Umfang des Beratungsberichtes sollte sich am Umfang der Beratung orientieren und i.d.r. folgende Angaben enthalten: a) Existenzgründungsberatung (einschließlich Betriebsübernahme) - Angaben zur beratenen Person (z.b. Alter, Qualifikation, Berufserfahrung) - Darstellung des Vorhabens und Unternehmenskonzeption - Ergebnisse der Situationsanalyse/Analyse der Marktchancen - Beginn und zeitlicher Ablauf der Beratung - Beschreibung der Beratungsinhalte - Beratungsergebnis mit Begründung - Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis b) Existenzsicherungsberatung - Angaben zum beratenen Unternehmen (Rechtsform, Branche, Jahresumsatz, Sitz, Gründungsdatum; wurde das Beratungsprogramm bereits im Rahmen der Existenzgründung in Anspruch genommen, wenn ja, wann?) - Art der Beratung (wirtschaftlich, technisch, finanziell, organisatorisch) - Beginn und zeitlicher Ablauf der Beratung - Beschreibung der Beratungsinhalte - Ergebnisse der Situationsanalyse des beratenen Unternehmens - Ermittelte Schwachstellen - Verbesserungsvorschläge - Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis c) Betriebsübergabeberatung - Angaben zum beratenen Unternehmen (Rechtsform, Branche, Jahresumsatz, Sitz, Gründungsdatum) - Beginn und zeitlicher Ablauf der Beratung - Beschreibung der Beratungsinhalte - Ergebnisse der Situationsanalyse des beratenen Unternehmens - Analyse des Markt- und Kundenpotenzials

4 Seite 4 - Für die Übergabe wichtige betriebswirtschaftliche und persönliche Fakten und deren Analyse - Erstellung eines Übergabekonzepts d) Begleitberatung (Coaching) - Angaben zur beratenen Person (z.b. Alter, Qualifikation, Berufserfahrung) bzw. zum beratenen Unternehmen (Rechtsform, Branche, Jahresumsatz, Sitz, Gründungsdatum) - Art der Beratung (wirtschaftlich, technisch, finanziell, organisatorisch) - Beginn und zeitlicher Ablauf der Beratung - Beschreibung der Beratungsinhalte - Handlungsbedarf - Umsetzung der Empfehlungen - Kurzprotokolle der Beratungstermine Soweit es der Beratungszweck erfordert, sind Angaben zum Investitions- und Finanzierungsplan, Kapitaldienst, Erfolgsplan (Planungsprämissen, Break-Even-Umsatz) und zum Liquiditätsplan in den Bericht aufzunehmen. Darüber hinaus sollte der Bericht für die Übernahme eines Betriebes zusätzlich eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung des zu übernehmenden Betriebes enthalten. 7. Welche Beratungen können nicht gefördert werden? Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, - die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben, - in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, - die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Bearbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, - die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfung sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben, - die überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten, - von selbständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen durch andere Berater gleicher Branche, - von Ehegatten und Verwandten ersten Grades - die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. 8. Wer kann Anträge stellen? a) Antragsberechtigt für die Förderung von Existenzgründungsberatungen (einschließlich Betriebsübernahmen) sind natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen. b) Antragsberechtigt für die Förderung von Existenzsicherungsberatungen sind gewerbliche Unternehmen und freiberufliche Praxen mit bis zu 250 Beschäftigten und bis zu

5 Seite 5 40 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 27 Mio. Euro Jahresbilanzsumme und die sich nicht zu 25 % oder mehr im Besitz eines oder mehrerer größerer Unternehmen gemeinsam befinden. c) Antragsberechtigt für die Förderung von Beratungen zur Betriebsübergabe sind gewerbliche Unternehmen und freiberufliche Praxen in Alleininhaberschaft mit bis zu 50 Beschäftigten und bis zu 7 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 5 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Die Beratung können nur Unternehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in Anspruch nehmen. Die Unternehmen bzw. Praxen müssen ihren Sitz oder Geschäftsbetrieb in Rheinland- Pfalz haben. Bei natürlichen Personen muss der geplante Geschäftssitz in Rheinland- Pfalz liegen. Sofern der Geschäftssitz noch nicht feststeht, muss der Wohnsitz in Rheinland-Pfalz liegen. Sind an einem Unternehmen oder dessen Gründung mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. 9. Wo sind die Förderanträge zu stellen? Antragannehmende und zuschussgewährende Stellen (Bewilligungsstellen) sind: a) Industrie- und Handelskammern, b) Handwerkskammern, c) RKW Rheinland-Pfalz GmbH, Holzhofstraße 4, Mainz (RKW-Beratungsdienst), d) Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.v., Am Gautor Mainz Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind vor Beauftragung des Beraters einzureichen. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Bereits begonnene Beratungen können nicht gefördert werden. 10. Wann werden die Zuschüsse gezahlt? Die Zuschüsse werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung, einer Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsnachweis und des Beratungsberichts ausgezahlt. Bei Barzahlung kann keine Auszahlung des Zuschusses erfolgen. Mit der Vorlage dieser Unterlagen ist gleichzeitig der Verwendungsnachweis erbracht. 11. Weitere Hinweise Die Förderung erfolgt gemeinsam mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Der Zuschuss wird als De-minimis -Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf De-minimis -Beihilfen gewährt. Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Deminimis -Beihilfe Euro. Dieser Betrag umfasst alle Formen von öffentlichen Beihilfen (z.b. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als Deminimis -Beihilfe gewährt wurden, und berührt nicht die Möglichkeit, dass der Empfänger sonstige von der Kommission genehmigte oder freigestellte Beihilfen erhält. Zur Erfolgskontrolle erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung des Beratungsprogramms. Die Gewährung des Zuschusses wird davon abhängig gemacht, dass die Zuwendungsempfänger sich verpflichten, im Rahmen von im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums

6 Seite 6 für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit durchgeführten Befragungen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Mainz, den

7 Geschäftssitz 1) Straße Postleitzahl Ort Seite 7 A n t r a g Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau An die Bewilligungsstelle Eingangsstempel Ich/wir beantrage(n) einen Zuschuss nach dem Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland- Pfalz aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Angaben zum Antragsteller: Name/Firma Telefon Bankverbindung Kontonummer Bank Bankleitzahl Rechtsform Zahl der Beschäftigten 2) Jahresumsatz 2) Bilanzsumme 2) Art der Tätigkeit Es handelt sich um eine Beratung anlässlich einer 3) Existenzgründung (Vollexistenz) / Betriebsübernahme Betriebsübergabe Existenzsicherungsmaßnahme ( Blockberatung / Coaching) Die selbständige Tätigkeit wird/wurde am aufgenommen. Der Geschäftssitz befindet sich in Rheinland-Pfalz bzw. soll in Rheinland-Pfalz sein. Innerhalb der letzten fünf Jahre vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Beratungen: Jahr Beratungstage Zuschuss Art der Beratung Innerhalb der letzten drei Jahre gewährte De-minimis -Beihilfen (s. Leitlinien): Datum Bewilligungsbescheid Zuwendungsgeber Aktenzeichen Fördersumme / DEM Subventionswert / DEM Erläuterungen: 1) Sofern ein Geschäftssitz noch nicht besteht, bitte Wohnsitz und den geplanten Geschäftssitz angeben:... 2) Bei Betriebsgründungen bitte Planzahlen angeben (soweit vorhanden); bei Existenzsicherungen oder Betriebsnachfolgen Ist- Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres; bei Beschäftigtenzahlen einschließlich tätige Inhaber 3) Zutreffendes bitte ankreuzen

8 Seite 8 Angaben zur Beratung Name/Firma des Beraters Anschrift des Beraters Beginn der Beratung Zahl der Beratungstage und Beratungsstunden Ende der Beratung Tage Stunden Ich versichere, - dass ich als Grundlage der Förderung die Leitlinien für das Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz anerkenne. - dass die im Antragsformular gemachten Angaben vollständig und richtig sind. - dass mir bekannt ist, dass der Zuschuss nicht abgetreten werden kann. - dass gegen mich ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren nicht unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist. Mir ist bekannt, dass ich bis zur Bewilligung entsprechende Mitteilungspflichten habe. - dass mir bekannt ist, dass die in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches sind. Mir ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgebend ist. - dass mir die nach 3 des Subventionsgesetzes bestehenden Mitteilungspflichten bekannt sind; insbesondere werde ich jede Abweichung von den vorstehenden Angaben unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitteilen. - dass mir bekannt ist, dass mit der Beratung erst nach Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen werden darf - dass die Beratung nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen: Mir ist bekannt, dass der Zuschuss als De-minimis -Beihilfe gewährt wird. Innerhalb eines Dreijahreszeitraums darf damit die Summe aller Arten von öffentlichen Beihilfen, die dem Betrieb als De-minimis - Beihilfe gewährt werden, den Betrag von zusammen Euro ( ,-- DM) nicht übersteigen (Verordnung -EG- Nr. 69/2001 der Kommission vom , Abl. EG L 10 vom ). Mein/unser begünstigtes Unternehmen ist nicht den Bereichen Schiffbau, Verkehr, Landwirtschaft oder Fischerei zuzuordnen. An meinem/unserem Unternehmen sind größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 27 Mio. Euro nicht zu 25 % oder mehr beteiligt., den Firmenstempel / Unterschrift

9 Seite 9

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