Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen
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- Helge Beck
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1 1 Stuttgart, Bildungsgipfel Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen 1. Grundhaltung der Freien Demokraten: Es geht um die Qualität von Bildung, nicht um die Struktur - egal, ob zwischen Schulträger/Land/Bund - egal, ob zwischen einzelnen Schulformen Dreh- und Angelpunkt sind die Kinder; sie brauchen die beste Bildung der Welt von Anfang an. Ergo: zentrales Ziel: Qualitätssicherung + Qualitätssteigerung Das führt zu mehr Chancen für jedes Kind Beobachtungen, die durchaus banal sind: a) Kinder sind unterschiedlich b) Situationen von Schulen sind unterschiedlich z.b. * Brennpunktschule * Schule in Villengebiet * Schule in einer ländlichen Region => Also gibt es keine einheitliche Antwort darauf, wie ich gute Schulen so organisiere, dass ich jedem einzelnen Kind, das gerade jetzt bei mir ist, voll gerecht werde. => Keine zentralen Entscheidungen sinnvoll wie ich Schule vor Ort mache (weder zentral in der Landeshauptstadt, noch Berlin) => Sondern Schule vor Ort stärken - Schulleitungen - Lehrkräfte - Eltern Leitende Grundüberzeugung der Freien Demokraten dabei ist: Vor Ort kann am besten entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um erfolgreich, wirkungsvoll und individuell zu fördern wichtig: Maßnahmen Lernziel Lernziel: Kompetenzorientierte bundesweit gültige Standards Da kann man auch kontrollieren, muss man auch kontrollieren, was hinten raus kommt Maßnahmen: wie komme ich dahin, dass jedes meiner Kinder diese Ziele erreicht?! Kurz Um ein einheitliches Ziel mit unterschiedlichen Voraussetzungen erreichen zu können, brauchen
2 2 Stuttgart, Bildungsgipfel Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen Schulen Flexibilität und Gestaltungsspielraum für Entscheidungen => Selbstständige Schule auf Initiative der FDP in Hessen eingeführt => Schulgesetz zu einem Schulfreiheitengesetz weiterentwickelt Dadurch Freiheiten der Schule bei: - Personal - Budget - Organisation Das verlangt den Schulen viel ab => deshalb 2 Punkte umgesetzt, die sich bewährt haben: 1. Freiwilligkeit (Schulen entscheiden selbst, ob sie selbstständig werden wollen) 2. Verschiedene Stufen von Selbstständigkeit a) kleines Schulbudget: quasi zur Heranführung/ Einstieg b) großes Schulbudget SES = Selbstständige Schule, SBS = Selbständige berufliche Schule c) rechtlich selbstständige Schule (RSBS) Vorstufe Kleines Schulbudget - Budgets für Lernmittel, Vertretungsmittel (+ IT-Vertretungsmittel), Fortbildungen zusammengeführt (1 Topf) - Klassengrößen eigenverantwortlich festlegen (Zuweisung der Lehrerstellen nach Klassenteiler, freie Entscheidung der Schule, wie viele/welche Klassen sie bildet) - Kontingentstundentafel statt Jahrgangsstundentafel - Führungsrolle Schulleiter gestärkt - Schulleiterauswahl - Schulleitercoaching - Schulleiteraustausch Schulen, die dieses Instrumentarium erfolgreich nutzen und überdurchschnittliche Arbeit in den Bereichen Qualitätsentwicklung + Führen + Management leisten, also Schulen, die nachweisen können, bereits erfolgreich schulische Entwicklungsarbeit leisten können sich weiterentwickeln zur Selbstständigen Schule/ Großes Schulbudget. Voraussetzung ist, dass sie ein Konzept entwickeln, das im Rahmen der weiteren Handlungsspielräume überzeugende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssteigerung enthält und Ziele formuliert, die man damit erreichen möchte. Die selbstständigen Schulen erhalten zusätzliche Ressourcen i.h.v. 1% Lehrerzuweisung (in Hessen haben alle Schulen mind. 104 % Lehrerversorgung, die SES/SBS mind. 105 %; durch weitere Zuschläge, z.b. aufgrund des Sozialindexes oder der Deutschförderung kann es zu einer noch höheren Lehrerzuweisung kommen).
3 3 Stuttgart, Bildungsgipfel Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen Großes Schulbudget/ Selbstständige Schulen - Über freie Personalmittel eigenverantwortlich verfügen (z.b. Stellengewinne aus nicht geteilten Klassen, aus nicht besetzte Stellen, aus dem Zuschlag über den 100% Lehrerversorgung) - Bildung von Rücklagen i. H.v. 100 % der Budgetreste für 3 Jahre möglich - Budgets Land/ Schulträger unterjährig deckungsfähig, sofern Schulträger zustimmt (Ende des Jahres wird ausgeglichen) Personal/ Personalentwicklung - Eigenständige Entscheidungen beim Einsatz Personal - entscheiden über befristete Beschäftigung weiterer pädagogischer und nicht pädagogischer Kräfte - Abordnungen - Anordnung Dienstreisen - Beförderung bis inkl. A14 (Auswahl + Ernennung); ohne Funktionsstelle - Bewährungsfeststellung - Mitwirkung bei Funktionsstellenbesetzung - Leitungsaufgaben flexibler gestalten - z.b. Schulleiterdeputat, Leitungs- und Schuldeputat zusammenfassen + eigenständig einsetzen - Erhöhung Leitungszeit ebenso wie teilweise Kapitalisierung möglich Organisation - Abweichungen möglich bei Stundentafel, Leistungsnachweisen (Ausgestaltung), Versetzungen zugunsten Schülerinnen und Schüler, Klassen- und Lerngruppenbildung, Formen äußerer Differenzierung sofern Bildungsstandards eingehalten werden - Können z.b. Weiterbildung/ Fortbildung anbieten, sofern finanziert (v. a. Berufliche Schulen) Selbstständige berufliche Schulen waren und sind Vorreiter - geben sich eine Schulverfassung mit Personalkonzept, (Einstellung, Fortbildung, Beförderung) - Schulvorstand (statt Schulkonferenz) - Schulplenum (statt Gesamtkonferenz) - Fort- und Weiterbildungsangebote (auch als Zusatzqualifikationen im Rahmen eines regional abgestimmten Bildungsprogramms (Regionales Bildungsnetzwerk) weitere Entwicklungsstufe im hessischen Schulgesetz als Modellversuch: Rechtlich selbstständige Schulen
4 4 Stuttgart, Bildungsgipfel Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen - rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts - gemeinsames ( richtiges ) Budget Land/ Schulträger - Satzung mit Genehmigung Kultusministerium - Verwaltungsrat + Geschäftsführung leiten Schule - Rechnungsprüfungsamt + ggf. Landesrechnungshof sind zuständig für Rechnungsprüfung - Zielvereinbarung mit Schulaufsicht - kann Dienstleistungen an Dritte anbieten (getrennt zu berechnender Personaleinsatz) Entscheidend ist der Weg zur Selbstständigen Schule: Konzept der Schule (Gesamtkonferenz) zur Verbesserung der Förderung der Kinder - bzgl. pädagogischer Aufgaben und Ziele - zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und dadurch Verbesserung der Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler z. B. - Verringerung Schulabgänger ohne Abschluss, - Verringerung Nichtversetzungen - bessere Förderung Migranten - Verbesserung Durchschnittsnote Abi - Schulcurricular und Fachcurricular - Auf- und Ausbau Feedbacksystem - Verbesserung Rhythmisierungskonzept Zustimmung Schulkonferenz Benehmen Schulträger Antrag an Hessisches Kultusministerium Wichtig: gesamte Schulgemeinschaft steht dahinter zur Zeit: 65 selbstständige Schulen (SES) 39 Selbstständige Berufliche Schulen (SBS) 4 Rechtliche Selbstständige Schulen (RSBS) 108 (In der Pilotphase 2012 waren es 23 SES + 31 SBS) Seit dem Regierungswechsel hat Schwarz-Grün diese Entwicklung leider nicht mehr so vorangetrieben, wie dies ursprünglich von uns geplant war. Es braucht aber auch sonstige Rahmenbedingungen: Die Selbstständige Schule ist kein Instrumentarium, um sich vor Herausforderungen zu drücken In Hessen nach 5 Jahren FDP im Kultusministerium: - SES + SBS = 105 % garantiert = + weiterer Zuschläge (restliche Schulen mindestens 104 % + weiterer Zuschläge)
5 5 Stuttgart, Bildungsgipfel Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen - Sozialindex 631 Schulen ( bis zu 8 % Zuschlag) - Zusätzlich Migrantenförderung ( bis auf z. T. 120 %, 130 % gesamt) - Vielfalt bei Schwerpunktsetzungen im Schulcurriculum gewünscht => eröffnet Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern Weitere Notwendigkeiten aus meiner Sicht für weltbeste Bildung für jeden: - Bei den Kleinsten mehr investieren / früher in Bildung investieren bei den Kleinsten früher investieren und mehr investieren hier brauchen wir die Besten der Besten damit der Start gelingt dieser hohe Anspruch muss sich in Ausbildung + Bezahlung von Erziehern und Grundschullehrern niederschlagen - Qualifizierte + motivierte Lehrkräfte - Lehrerausbildung verbessern - frühe Praxiserfahrung - bessere Lehrer besser bezahlen Leistungsbonus - Professionalisierung Schulleitung Führungsaufgabe; braucht gezielte Personalentwicklung - Kinder besser individuell fördern von Behinderung bis Hochbegabung - Sinnvoll ist zusätzlich zum Sozialindex ein Bonus für Entwicklungsfortschritte, denn Fortschritte durch gute pädagogische Arbeit kann jede Schule erreichen kann man messen; etwa anhand der Schulabbrecherzahlen - Berufs- und Studienberatung frühzeitig/flächendeckend ab Klasse 8 aufgrund Kompetenzund Neigungsfeststellung ab Klasse 7; zusammen mit Arbeitsagentur/HWK s/ihk s - duale Ausbildung stärken/anerkennung und Wertschätzung erhöhen - Digitale Entwicklung aufnehmen, Kompetenz nicht nur für Hardware und Software, auch Sicherheitstechnik, Datensparsamkeit, Umgang mit Neuerungen Forderung der Freien Demokraten: Deutschland braucht einen Bildungspakt aller Beteiligten auf allen Ebenen Mut zur Vielfalt und zur Selbstständigkeit von Schulen um allein Qualität von Unterricht in den Mittelpunkt zu stellen entsteht nicht durch Föderalismus oder Zentralisierungsdebatten, sondern nur durch gute Pädagogen und guten Unterricht bei Kontrolle der Ergebnisse Kontrolle der Ergebnisse anhand bundesweiter Standards Konsequenzen, wo kein Entwicklungsfortschritt; Bonus bei besonders guten Modellen => Wettbewerb zwischen selbstständigen Schulen; nicht zwischen Kultusbehörden => So erhalten wir die Weltbeste Bildung für jedes Kind Das sind wir unseren Kindern schuldig. Bildung macht stark. Wissen und Können kann ihnen niemand mehr nehmen. Bildung eröffnet Chancen immer wieder; ein Leben lang. Chancen, persönlich voranzukommen.
6 6 Stuttgart, Bildungsgipfel Schulfrieden durch Schulfreiheit der liberale Vorschlag für mehr Eigenverantwortung im Bildungswesen Ihr Leben selbst zu gestalten, ihre Vorstellungen, Wünsche, Träume wahr werden zu lassen. Bildung schafft Innovation und Fortschritt. Sie ist Basis für Wohlstand des einzelnen und der Gesellschaft Selbstständige Schulen sind ein wichtiger und erfolgreicher Baustein auf diesem Weg. Dazu brauchen wir den Mut, Freiräume zu geben. Es wäre sehr gut, wenn dies ein Teil des Konsenses in Baden-Württemberg zwischen allen Parteien bzw. Fraktionen werden könnte.
7 WARUM DEZENTRALITÄT UND EIGENVERANTWORTUNG EINEN MEHRWERT BRINGEN Beispiel Niederlande Was können wir von einander lernen? Die neuesten Entwicklungen FDP BILDUNGSTAG
8 KANN MAN VON DEN NIEDERLANDEN NOCH WAS LERNEN? DAS WAR EINMAL, ABER... TOLERANZ??? FREIES DENKEN??? AUCH MIT DEM FUßBALL IST ES WEIT HER!! FDP BILDUNGSTAG
9 DEUTSCHLAND Das Land der Dichter und Denker FDP BILDUNGSTAG
10 HOLLAND Das Land der Schulmeister und Pfarrer FDP BILDUNGSTAG
11 Typisch niederländisch: Die Liebe zum Unterrichten und Erziehen Die Liebe zur Volkserziehung Das Land der Freidenker Unternehmerisch und abenteuerlich Wir können alles selbst Und wir tun es am liebsten selbst FDP BILDUNGSTAG
12 DIE LIBERALE PARTEI IST DIE GRÖßTE PARTEI! VVD = VOOR VRIJHEID EN DEMOKRATIE FÜR FREIHEIT UND DEMOKRATIE FDP BILDUNGSTAG
13 WAS WIR WOLLEN UND WAS WIR SCHON ERREICHT HABEN Bildung für alle Keine zentralistischen Strukturen Lokal eingebunden, sozial orientiert Freie Trägerschaften Faire Finanzierung Chancengleichheit Wahlfreiheit der Eltern Verantwortlichkeiten klar geregelt FDP BILDUNGSTAG
14 SCHULAUTONOMIE UND DIE ROLLE DES STAATES 1917: Artikel 23 im Grundgesetz Jeder Bürger hat das Recht eine Schule zu gründen. Passt zu der holländischen Volksart: o o o Freiheit und Toleranz (obwohl?) Unabhängiges Verhältnis zum Staat Reduzierung zentraler Steuerung auf das Allernötigste Die Erziehung geht für mehr als 70 % von einer Privatinitiative aus. FDP BILDUNGSTAG
15 1917: Artikel 23 Ende vom Schulstreit Freiheit der Einrichtung des Unterrichts Privatschulen den staatlichen Schulen gleichgestellt (70 % private Schulen) Gleiche Finanzierung Das Wesentliche: private Personen oder vereinigte Personen haben das Recht eine Schule zu gründen (und freie Schulwahl) Meist auf konfessioneller Basis FDP BILDUNGSTAG
16 UND DEUTSCHLAND? Der Staat hat der Gesellschaft die Schule abgenommen (Christian Füller) FDP BILDUNGSTAG
17 Par. 7 Art. 23 (1)Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2)Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. (1)Das Unterrichtswesen ist Gegenstand ständiger Sorge der Regierung. (2)Die Erteilung von Unterricht ist frei, vorbehaltlich der behördlichen Aufsicht und, was die im Gesetz bezeichneten Unterrichtsarten betrifft, vorbehaltlich der Prüfung der Befähigung und der sittlichen Eignung der Lehrkräfte. (3)Der öffentliche Unterricht wird unter Wahrung der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses durch Gesetz geregelt. FDP BILDUNGSTAG
18 WANN KANN MAN EINE SCHULE GRÜNDEN? Eine bestimmte Anzahl der Schüler Befugte Lehrer Lehrplan / Curriculum Schulplan Teilnahme an zentralen Prüfungen Qualitätskontrolle Good governance FDP BILDUNGSTAG
19 DIE AUTONOME SCHULE Die Schule entscheidet über Schulkonzept Der Schulträger ernennt das Personal einer Schule Und kann das Personal auch kündigen!! (hire and fire) Das Personal an einer nicht öffentlichen Schule hat nicht den Beamtenstatus Die Eltern habe die freie Schulwahl Die Schule entscheidet über Bücher- und Lern- und Lehrmittelwahl FDP BILDUNGSTAG
20 DEZENTRALISIERUNG Seit 80ger Jahre: Tendenz zur Dezentralisierung Allgemeine Tendenz in der Gesellschaft U.a. auch im Gesundheitswesen Entwickelt sich zu Privatisierung Zurücktretende Obrigkeit FDP BILDUNGSTAG
21 SCHULFINANZIERUNG Lump sum (Pauschal)-Finanzierung Personale und materielle Kosten Schüler bezogen Verantwortlich für den Bau der Schule Und für die Instandhaltung des Schulgebäudes Man kann Geld sparen, Geld leihen und anlegen Aber auch Pleite gehen FDP BILDUNGSTAG
22 DIE ROLLE DER KOMMUNE Öffentliche Schulen Extra Geld für bestimmte Programme Einfluss auf die Bildungspolitik Neubau von Schulen FDP BILDUNGSTAG
23 Schule und Gesellschaft Schule ist lokal eingebunden Grundschule, aber immer mehr auch die Sekundarschule Die pädagogische Aufgabe der Schule wird immer wichtiger: nicht nur Wissen und Können Die Schule entwickelt ein breites Angebot: breite Schule (brede school) FDP BILDUNGSTAG
24 Die breite Schule ± Ganztagsschule Ideologische und gesellschaftliche Ideen werden darin verwirklicht Durch Dezentralisierung bekommt die Gemeinde eine wichtigere Rolle Zusammenarbeit mit vorschulischer Bildung, Kita, usw. FDP BILDUNGSTAG
25 BREITE SCHULE Ein Netz von Unterricht, Jugendfürsorge und Kommune Ziel Die aktive Teilnahme der Kinder an dem gesellschaftlichen Leben fördern Eine gesunde Tageseinteilung bieten Entwicklungsrückstände beseitigen Soziale Fähigkeiten entwickeln FDP BILDUNGSTAG
26 Zum Schluss Wir haben: Ein demokratisches und vielfältiges Schul- und Bildungsangebot Chancengleichheit für alle Kinder Ein dynamisches System (Freiheit der Bildung) In dem die Verantwortlichkeiten immer wieder neu geregelt werden müssen FDP BILDUNGSTAG
27 ABER OB WIR EIN GUTES BILD VON UNSSELBST HABEN? Bob van de Ven E bjpven@caiway.nl M FDP BILDUNGSTAG
28 Das Modell der Operativ Eigenständigen Schule in Baden-Württemberg eine Bilanz Herbert Huber Vorsitzender
29 Inhalt 1. Operativ Eigenständigen Schule - Einführung 2. Operativ Eigenständigen Schule - Erwartungen 3. Operativ Eigenständigen Schule - Bilanz 4. Liberales Schulkonzept Impulspapier der FDP 5. Ausgewählte BLV-Positionen Herbert Huber - 2 -
30 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Einführung Quelle: KM, Präsentation vom Herbert Huber - 3 -
31 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Einführung Quelle: KM, Präsentation vom Herbert Huber - 4 -
32 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Einführung LS: Fremdevaluation an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ab Schuljahr 2013/14, S. 4. Herbert Huber - 5 -
33 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Einführung Quelle: KM, Präsentation vom Herbert Huber - 6 -
34 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Einführung Rechtliche Grundlage für die Einführung von OES 114 Schulgesetz (2006) Evaluationsverordnung (Schuljahr 2008/2009) Herbert Huber - 7 -
35 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Erwartungen Operativ eigenständige Schulen übernehmen nicht nur neue Aufgaben. Sie setzen sich vor allem eigene Ziele. Das erfordert einen innerschulischen Klärungsprozess: Was zeichnet unsere Schule aus? Wo sehen wir unsere Schwerpunkte? Wo möchten wir in fünf Jahren stehen? Die Klärung dieser Fragen ist eine klassische Führungsaufgabe. Für Schulen ist sie relativ neu. Handbuch OES, Handreichung 2, Das Konzept Operativ Eigenständige Schule für berufliche Schulen in Baden-Württemberg, S. 12. Herbert Huber - 8 -
36 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Erwartungen Die Schule wird selbstständig! Rechtlich selbstständig? Die Schule kann das Schulprofil entwickeln! Beispiel: Neue Schularten Die Schule kann das Personal selbst gewinnen! Budgetverantwortung Einstieg in Weiterbildung usw. Herbert Huber - 9 -
37 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Bilanz Die Schule wird selbstständig! Rechtlich selbstständig? Art 7 GG (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. 23 SchG: Die öffentliche Schulen sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten Art 5 GG (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.... Herbert Huber
38 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Bilanz Die Schule kann das Schulprofil entwickeln! Beispiel: Neue Schularten Regionale Schulentwicklung, 30 ff SchG und RSEbSVO Herbert Huber
39 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Bilanz Die Schule kann das Personal selbst gewinnen! Einschränkung des Umfangs der schulbezogenen Stellenausschreibung seit Hinweis: Entspannung Lehrereinstellung 2014 und 2015 Herbert Huber
40 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Bilanz Budgetverantwortung und Einstieg in Weiterbildung Voraussetzung: Strukturelle Veränderungen an den Beruflichen Schulen vor Ort Herbert Huber
41 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Bilanz Zentralgesteuerte Schüleraufnahmeverfahren (eine Software der Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Vergabe der Schulplätze) Lange Anfahrtswege zur Schule führt ev. zur Fehlsteuerung der Schüler Status der beruflichen Vollzeitschulen als Wahlschule ist in Frage gestellt Herbert Huber
42 Operativ Eigenständige Schule (OES) - Bilanz Zusatzaufgaben und Erweiterung des Verantwortungsbereichs der Schulleiter*innen Arbeits- und Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen Schulleiter*innen sind Unternehmer Flüchtlingsklassen Regionale Schulentwicklung Giftliste 2.0 Herbert Huber
43 Liberales Schulkonzept Impulspapier der FDP Herbert Huber
44 Ausgewählte BLV-Positionen Die Beruflichen Schulen sind Schulen des Bildungsaufstiegs. Sie sind Garant des bewährten Grundsatzes Kein Abschluss ohne Anschluss! Herbert Huber
45 Ausgewählte BLV-Positionen Kein weiterer Ausbau des allgemein bildenden neunjährigen Gymnasiums notwendig. Die Beruflichen Gymnasien sowie die Berufskollegs und Berufsoberschulen sind im Verbund mit den Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen (GMS) das neunjährige Gymnasium. Herbert Huber
46 Ausgewählte BLV-Positionen Keine Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen. Das Berufliche Gymnasium sowie die Berufskollegs und Berufsoberschulen sind die Oberstufe der Gemeinschaftsschule. Das Schulgesetz muss folglich in 8a Abs. 2 Satz 3 geändert werden! Herbert Huber
47 Ausgewählte BLV-Positionen Rechtsanspruch auf ein Platz in einem Beruflichen Gymnasium Ausbau des sechsjährigen Beruflichen Gymnasien zu einem flächendeckenden Angebot (Erreichbarkeit!) Herbert Huber
48 Ausgewählte BLV-Positionen Sie sind einerseits eine stabile und akzeptierte Säule im System der Beruflichen Schulen zur Vermittlung der Fachhochschulreife und andererseits eine Schulart, die für die Wirtschaft qualifiziertes Personal zur Verfügung stellt und eine hohe soziale Integrationsfunktion hat. Die bewährten beruflichen Vollzeitschulen sind keine Schulen des Übergangssystems. Herbert Huber
49 Ausgewählte BLV-Positionen Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich Bezahlung der eingestellten Referendare über die großen Ferien hinweg! Herbert Huber
50 Vielen Dank Herbert Huber
51 SCHULENTWICKLUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG Liberaler Bildungstag der FDP/DVP-Fraktion am 28. März 2015 in Stuttgart Dezernent Norbert Brugger
52 Gliederung des Vortrags Hinweis: Diese Präsentation beruht auf aktuellen Entwicklungen und Bewertungen. Weiterentwicklungen und Änderungen sind möglich. 1. Neue Bildungslandschaft im allgemein bildenden Schulwesen 2. Gemeinschaftsschuleinführung und Realschulweiterentwicklung 3. Ganztagsschulen Entwicklung, Ausbau und Gesetzgebung 4. Weiterentwicklungen bei anderen Schularten 5. Generelle Weiterentwicklungen 6. Regionale Schulentwicklung (RSE) 2
53 1. Öffentliche HS/WRS, RS und GY im Vergleich Schulart Strukturdaten landesweit im Schuljahr 2013/14, in Klammern Zahlen für Schuljahr 2012/13 Schulzahl Schülerzahl Schülerzahl im Ø Klassengröße im Ø HS/WRS 824 (894) ( ) 148 (153) 19,5 RS 429 GY ( ) ( ) , ,0 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Auskunft vom
54 1. Sachkostenbeiträge (SKB) zur laufenden Schulfinanzierung HS/WRS RS GY
55 1. Gliederung allgemein bildender Schulen - Sekundarbereich Baden-Württemberg bis Schuljahr 2011/12 Hauptschule Werkrealschule Realschule Gymnasium = viergliedrig Baden-Württemberg ab Schuljahr 2012/13 Hauptschule Werkrealschule Realschule Gymnasium achtjährig (G8) Gymnasium neunjährig (G9) Gemeinschaftsschule = fünfgliedrig + G9 ÜBERGANGSPHASE 5
56 1. Gliederung allgemein bildender Schulen - Sekundarbereich Deutschland: Trend zur Zweigliedrigkeit unter Belassung mehrerer unterschiedlicher Schulabschlüsse Gymnasium Zweite Säule * Abitur Hauptschulabschluss Mittlere Reife (Fachhochschulreife) (Abitur) * Beispielsweise Nordrhein-Westfalen: Sekundarschule Schleswig-Holstein: Gemeinschaftsschule Saarland: Gemeinschaftsschule Rheinland-Pfalz: Realschule plus Sachsen: Mittelschule Hamburg: Stadtteilschule 6
57 1. Gliederung allgemein bildender Schulen - Sekundarbereich Zwei-Säulen-System als langfristiges Ziel der Schulstruktur in BW - Städtetag 2011 und Land 2013 (Kabinettsbeschluss vom ) Ziel des Zwei-Säulen-Systems: Stabilisierung der Schullandschaft Neben dem Gymnasium (auf Sicht ca. 50 % der Schülerschaft der Sek. I) ist nur für ein weiteres Schulangebot auf Augenhöhe Platz Gründe für den Trend zur Zweigliedrigkeit Pädagogische Möglichkeiten: Flexibilisierung, Individualisierung Differenzierte Bildungssysteme brauchen übersichtliche Strukturen Demografische Entwicklung: weniger Kinder = weniger Schüler Dramatisch verändertes Übergangsverhalten von Grundschülern zugunsten der Gymnasien und Realschulen, wie gewollt! NEU in BW: Abschaffung verbindlicher Grundschulempfehlungen, beschleunigt und verschärft Entwicklungen siehe Folgefolie 7
58 1. Übergang an öffentliche weiterführende Schulen Schulart Grundschülerübergang an weiterführende Schulen Veränderung binnen dreier Schuljahre in Prozent Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2014/2015 Veränderung absolut Veränderung relativ HS/WRS 23,8 9,3-14,5-61,2 (!) RS 34,2 34,7 +0,5 +1,5 GY 40,9 43,9 +3,0 +7,3 GMS 0,0 10,3 +10,3 8
59 1. Heterogenitätsgrade in den Schülerschaften der Schularten 9
60 2. GMS - Generelles Gesetz zur GMS-Einführung vom Landtag am beschlossen Keine Schulversuche, sondern Regelbetrieb auf Gesetzesgrundlage Einführung: Schulträgerantrag und Zustimmung der Schulkonferenz, Fristende jeweils am für übernächstes Schuljahr Keine Einführung gegen den Willen des kommunalen Schulträgers Keine Pflicht von Schülerinnen und Schülern zum Besuch von GMS, da verbindliche Grundschulempfehlungen aufgehoben wurden Zum Schuljahr 2012/13 sind 42 GMS gestartet. Gesamtstand nach der Genehmigungsrunde für Schuljahr 2015/16: 271 öffentliche und 7 private GMS, also 278 GMS insgesamt Zusammensetzung der zur GMS wechselnden Grundschülerschaft - im Startschuljahr 2012/13: 60 % WRS-, 28 % RS-, 12 % GY-Niveau - im Schuljahr 2015/16: 65 % WRS-, 26 % RS-, 9 % GY-Niveau 10
61 2. GMS - Generelles Abgrenzung und Unterscheidung: GMS sind keine Gesamtschulen Es gibt seit Jahrzehnten drei Gesamtschulen als Schulen besonderer Art ( 107 Schulgesetz) in Baden-Württemberg: - Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried - Internationale Gesamtschule Heidelberg - Staudinger-Gesamtschule in Freiburg im Breisgau GMS und Gesamtschulen unterscheiden sich insbesondere in ihrer Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10): - GMS = leistungsheterogene Lerngruppen (HS/RS/GY-Niveau) - Gesamtschule = leistungsheterogene Lerngruppen in 5/6 bzw. 5-7, danach leistungshomogene Kurse (A, B, C = GY-, RS-, HS-Niveau) 11
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63 2. GMS - Generelles Vier mögliche Ausgestaltungsformen: 1. Nur Klassen 5 10 (Kernbereich jeder GMS) 2. Klassen Primarbereich (Grundschule im Verbund) 3. Klassen gymnasiale Oberstufe 4. Klassen Primarbereich (Grundschule) + gym. Oberstufe i. d. R. sukzessive Weiterentwicklung bestehender Schulen, daher GMS in Sekundarstufe I im ersten Jahr nur in Klasse 5 Mindestgröße für Einrichtung: Stabile Zweizügigkeit, d. h. prognostiziert mindestens 40 Schüler in der Eingangsklasse. Siehe dazu auch Abschnitt 6 13
64 2. GMS - Generelles Sachkostenbeitrag übergangsweise wie HS/WRS = 1176 EUR/Schüler in 2014 und voraussichtlich 1312 EUR/Schüler Ermittlung eines eigenen GMS-Beitrags wird folgen Schulbauförderung Bis : 30 Prozent Flächenzuschlag pauschal gegenüber HS/WRS für Ganztag und Inklusion + NTW-Räume ab Klasse 7 Seit : Dezidierte Förderregelungen für GMS in neuer VwV Schulbau (bisher Schulbauförderungsrichtlinien) Offener Arbeitskreis Gemeinschaftsschule des Städtetags, aus Städten mit Vorreiterrolle und Kultusministerium bestehend 14
65 2. GMS - Generelles Mehrere Standorte - in Primarstufe (Grundschule) immer möglich - in Sekundarstufe nur ausnahmsweise möglich, aber nur zwischen Klassen- oder Jahrgangsstufen (horizontale Teilung). Parallelführung von Lerngruppen derselben Stufe an mehreren Orten (vertikale Teilung) ist nicht möglich Auslastung von Umlandschulen ist für die Genehmigung relevant Klassenteiler 28 Unterricht aufgrund Realschulbildungsplan, bis eigener Plan vorliegt Die Bildungsstandards aller integrierten Kompetenzstufen (GS, HS/WRS, RS, GY) sind einzuhalten. Dadurch Wechsel zwischen GMS und anderen Schulen für Schüler möglich, aber noch klärungsbedürftig (Multilaterale Versetzungsordnung) Konkurrenz um Schüler zwischen GMS und anderen Schulen Schulkonzept muss individuelle Schülerförderung in Mittelpunkt stellen 15
66 2. GMS - Generelles Leistungserhebungen bei den Schülerinnen und Schülern regelmäßig schriftlich, mündlich und praktisch Leistungsbeurteilungen zum Schulhalbjahr und Schuljahresende grundsätzlich verbal, auf Wunsch der Eltern auch durch Noten Keine Versetzung/Nichtversetzung und keine Klassenwiederholung Im Abschlussjahr gelten je nach Bildungsstandard die Regelungen für den Hauptschulabschluss Abschlussprüfungsordnungen für die Realschulen (Mittlere Reife) Regelungen der Versetzungsordnung Gymnasien Ein Werkrealschulabschluss kann an GMS nicht erlangt werden 16
67 2. GMS Generelles Stundentafeln in den Klassen 5 und 6: Jeweils ca. 32 Wochenstunden Alle GMS sind Inklusionsschulen, nehmen also ggf. Schüler/innen mit Behinderung auf Schulsozialarbeit erwünscht wird durch das Land gefördert Erziehungspartnerschaft mit Eltern obligatorisch Zusätzliche Lehrerressourcen allgemein und für Ganztagsbetrieb in Sekundarstufe I gemäß Übersicht auf nächster Folie. Regelungen für gesetzliche Grundschulen, GMS-Primarstufe und Grundstufen der Förderschulen ab Schuljahr 2014/15: siehe Übersicht in Abschnitt 3 17
68 2. GMS zusätzliche Lehrerwochenstunden pro Klasse ab Schuljahr 2015/16 Verwendung GMS in Sek. I HS/WRS RS GY in Sek. I FS GT-geb 4 x GT-geb 3 x GT-off 4 x Differenzierung 3,3 2 1 (zuvor 0,37) 1,1 -- Anschub Klasse 5: 3 Klasse 6: 2 Klasse 7: Pauschal pro Schule bis zu 0,75 Deputat 18
69 2. GMS - Ganztagsschulangebot GMS sind Ganztagsschulen Klassen 1-4: keine Angebote, Angebote in Wahlform (offen) oder Angebote in verpflichtender Form (gebunden) Klassen 5 10: immer verpflichtende Ganztagsschule Klassen 11 13: keine Ganztagsschule Umfang des Ganztagsbetriebs - 3 oder 4 Tage pro Schulwoche - in den Klassen 5 bis 10 verbindlich 8 Zeitstunden pro Wochentag Förderung von Ganztagsschulinvestitionen bei GMS auf Basis des zum eingeführten Schemas zur Ermittlung des Flächenbedarfs für GMS ( Modellraumprogramm ) in der neuen VwV SchBau 19
70 2. Optionaler GMS-Primarbereich (GS im Verbund mit GMS) Der Grundschülerwechsel an eine GMS ist trotz Grundschulbezirk nach möglich (wie bei Schulen in freier Trägerschaft) Kein Sachkostenbeitrag für Grundschüler/innen, auch nicht für Schüler der mit den GMS verbundenen Grundschulen Für Schüler in verbundenen Grundschulen nur interkommunaler Ausgleich nach 19 FAG (derzeit 200 EUR) oder alternativ individuelle interkommunale Vereinbarungen 20
71 2. GMS Oberstufe Für die Einrichtung einer GMS-Oberstufe sind 60 Schüler in Klasse 11 erforderlich. Es wurden noch keine Oberstufengenehmigungen erteilt GMS unterrichtet im gymnasialen Bereich mit G9-Tempo und ist mit Sekundarstufe II (Oberstufe) ein G9-Gymnasium Bei GMS ohne Oberstufe deshalb Schülerwechsel von Klasse 10 - in die Klasse 10 von G8-Gymnasien (allgemeinbildend) - in die Klasse 11 von G9-Gymnasien (allgemeinbildend oder beruflich) Folglich sind allgemeinbildende und berufliche G9-Gymnasien die natürlichen Partner aller GMS ohne eigene Oberstufe (Regelfall!) Siehe dazu die Übersicht auf der Folgefolie 21
72 22
73 2. GMS - Bücher 23
74 2. Matrix: Fortführung HS/WRS vs. Einführung GMS Kriterium HS/WRS GMS Zukunftsperspektive der Schulart Außenwirkung des Schulartnamens Dauerhaft breite Nachfrage nach Angebot offen Qualität des Angebots Innovationskraft des Angebots Klarheit der Handlungsgrundlagen Raumbedarf Schulbauförderung Kommunaler Personal- und Sachmittelbedarf Sachkostenbeiträge Lehrerzuweisung 24
75 2. GMS Städtetagsforderungen zur Weiterentwicklung ( Trittsteine ) 1. Zwei-Säulen-System als langfristiges Ziel der Schulweiterentwicklung festlegen 2. Verständigung mit allen Schularten über die Weiterentwicklung 3. Über Gemeinschaftsschulpädagogik differenzierter informieren 4. Gemeinschaftsschule im pädagogischen Bereich flexibilisieren (leistungsheterogene Lerngruppen und leistungshomogene Kurse) 5. Gemeinschaftsschule beim Ganztagsbetrieb flexibilisieren (gebundene, teilgebundene und offene Ganztagsangebote) 6. Schulverbünde mit GMS zulassen und damit organisches Zusammenwachsen von Schulen ermöglichen. Siehe die fünf Folgefolien 7. G9-Gymnasien als Gemeinschaftsschulpartner bedarfsgerecht zulassen 25
76 2. Weiterentwicklung der Realschule (RS) Ausgangspunkt: Realschulen sind aufgrund ihrer heterogenen Schülerschaft die De-facto-Gemeinschaftsschulen der Gegenwart Grundschulempfehlungen der Realschüler/innen in den Eingangsklassen 2014/15 in Prozent Grundschulempfehlungen in Prozent 56% 21% 23% Gymnasium Hauptschule/ Werkrealschule Realschule 26
77 2. Weiterentwicklung der Realschule (RS) RS erhalten 500 zusätzliche Lehrerdeputate im Endausbau, damit sie der Niveaubreite in ihrer Schülerschaft besser gerecht werden können. Startschuss: Schuljahr 2015/16 Schulgesetzänderung zu RS mit Wirkung zum SJ 2016/17 Gemeinsamer Bildungsplan für RS, GMS (Sek. I) und HS/WRS ab SJ 2016/17 RS unterrichten ab Schuljahr 2016/17 auch auf Hauptschulniveau ( grundlegendes Niveau ) und führen Hauptschulabschlussprüfungen selbst durch Ankündigung des Kultusministers vom
78 2. Weiterentwicklung der Realschule (RS) Ankündigung des Kultusministers vom Die Stufen 5 und 6 sind an den RS ab Schuljahr 2016/17 Orientierungsstufen (grundlegendes und mittleres Niveau) Unterricht an RS ab Schuljahr 2016/17: - leistungsheterogen (alle zusammen, z. B. in den Orientierungsstufen) - binnendifferenziert (zieldifferenter Unterricht in derselben Klasse) - äußerlich differenziert (separate Gruppen bei den Kernfächern in den Stufen 7 und 8 und getrennter Unterricht in Stufe 9 für HS- und RS- Niveau) 28
79 2. Weiterentwicklung der Realschule (RS) Ankündigung des Kultusministers vom Realschulabschlussklasse Unterricht für Realschulabschlussprüfung 9 Prüfungsvorbereitung 8 Kurssystem 7 Kurssystem 6 Orientierungsstufe 5 Orientierungsstufe Separater Klassenunterricht für Haupt- und Realschulabschlussprüfung Wechsel in Realschulabschlussklasse am Schuljahresende ggf. möglich Niveaugruppen für G (Hauptschule) und M (Realschule) in Kernfächern Zuordnung zu G- oder M-Klasse am Schuljahresende für Stufe 9 Niveaugruppen für G (Hauptschule) und M (Realschule) in Kernfächern Niveauzuordnung am Schuljahresende für Stufe 8, Wechsel ggf. möglich Gemeinsamer Unterricht Niveauzuordnung am Schuljahresende für Stufe 7 oder Nichtversetzung Gemeinsamer Unterricht Keine Versetzungsentscheidung am Schuljahresende Erläuterung Die Niveauzuordnung und damit Unterrichtung eines Schülers erfolgt in der Realschule ab Klasse 7 für jeweils ein Schuljahr ganzheitlich und damit einheitlich für den ganzen Fächerkanon entweder auf G- oder M-Niveau (Hauptoder Realschulniveau). Darin unterscheidet sich die Realschule von der Gemeinschaftsschule, in der unterschiedliche Leistungsniveaus eines Schülers fächerscharf, also differenziert berücksichtigt werden können. 29
80 2. Unterschiede zwischen GMS und RS ab SJ 2016/17 Kriterium Gemeinschaftsschule Realschule Ganztagsangebote Generell und verpflichtend, dadurch kostenlos Optional und offen, daher ggf. kostenpflichtig Inklusion Ja Regelung voraussichtlich ab SJ 2015/16 Gymnasialniveau Ja, einschl. Leistungsbeurteilung Teilweise, ohne Leistungsbeurteilung Oberstufe Option für große Schulen Nein Getrennter Unterricht nach Niveaus Nein In den Stufen 7 und 8 in Kernfächern teilweise, ab Stufe 9 generell Binnendifferenzierung Fächerscharf Ab Stufe 7 generelle Niveauzuordnung Profilfächer Ab Stufe 8 Nein Leistungsbeurteilung Verbal. Noten nur auf Elternwunsch Mit Noten und generell in Abschlussklassen Nichtversetzung Nein Ab Stufe 6 nach 7 möglich Klassenwiederholung Nein Ab Stufe 6 möglich Klassenteiler SKB 2015 (Entwurf) 1312 EUR pro Schüler/in 651 EUR pro Schüler/in Erläuterung: SKB = Sachkostenbeiträge pro Schüler/in und Jahr. Die SKB werden jährlich neu festgesetzt. 30
81 2. Weiterentwicklung der Realschule (RS) Einführungsphase Schuljahr Neuerung 2020/21 Erste Realschulabschlussprüfung in Stufe /20 Erste Hauptschulabschlussprüfung in Stufe /19 Kurssystem in Stufe /18 Kurssystem in Stufe /17 Einführung der Orientierungsstufe in den Stufen 5 und 6 31
82 2. GMS und RS Schulverbund als Trittstein der Schulweiterentwicklung Aktuelle Situation in vielen Städten HS / WRS Geringe Anmeldezahlen: - Standortauflösung oder - Umwandlung in GMS RS Gute Anmeldezahlen: - Standorterhalt und - kein Umwandlungsbedarf 32
83 2. GMS und RS Schulverbund als Trittstein der Schulweiterentwicklung Option 1 (ohne Schulverbund): Neue GMS und RS werden getrennt geführt GMS - Eigene Schulleitung - Konkurrenz v. a. mit RS - Tendenz: Abgrenzung RS - Eigene Schulleitung - Konkurrenz v. a. mit GMS - Tendenz: Abgrenzung Ungeordneter Wettbewerb unter den beiden Schularten Parallelstrukturen bei Schulleitung und im Schulbetrieb Keine Annäherung Zukunftsperspektive: Getrennt bleiben! 33
84 2. GMS und RS Schulverbund als Trittstein der Schulweiterentwicklung Option 2: Neue GMS und RS werden im Verbund gemeinsam geführt GMS Eigenständig, aber - gemeinsame Schulleitung - Kooperation mit RS - Tendenz: Annäherung SCHULVERBUND aus GMS und RS RS Eigenständig, aber - gemeinsame Schulleitung - Kooperation mit GMS - Tendenz: Annäherung Geordneter und fruchtbarer Wettbewerb unter den beiden Schularten Ressourcensparend bei Schulleitung und Schulbetrieb Wandel durch Annäherung Zukunftsperspektive: Zusammenwachsen! A U S T A U S C H 34
85 2. GMS und RS Schulverbund als Trittstein der Schulweiterentwicklung Verordnung über Schulverbünde mit GMS vom Verordnung regelt Schulverbünde von GMS mit - weiterführenden allgemein bildenden Schulen (u. a. Realschulen!), - zu Abschlüssen des allgemein bildenden Schulwesens führenden Sonderschulen und - beruflichen Schulen Variante 1 - unbefristeter Verbund: Wenn die GMS mindestens dreizügig ist und die andere(n) Schulart(en) mindestens zweizügig Variante 2 - auf fünf Jahre befristeter Verbund, ohne Zügevorgabe: Als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer GMS. Wichtig: Keine Auflösungsautomatik nach fünf Jahren, sondern Evaluation und je nach Ergebnis GMS-Umwandlung, Fortsetzung des Verbunds oder getrennte Fortführung der verbundenen Schulen 35
86 2. GMS und RS Schulverbund als Trittstein der Schulweiterentwicklung Schulverbünde zwischen GMS und Grundschulen Grundlage nicht in per Verordnung, sondern direkt im Schulgesetz: 8 a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. 16 Satz 1 und erster Halbsatz von Satz 2 Gesetzlich somit generell möglich Tatsächlich der Regelfall: 106 der 129 GMS, die im Schuljahr 2013/14 in Betrieb waren, wurden im Verbund mit einer Grundschule geführt 36
87 3. Ganztagsschulen Entwicklung, Ausbau, Gesetzgebung 3.1 Etappen der Ganztagsschuleinführung in Baden-Württemberg 3.2 Grundlagen für Ganztagsschulen 3.3 Ganztagsschulbestand 3.4 Gesetzliche Ganztagsgrundschule ab Schuljahr 2014/15 37
88 3.1 Etappen der Ganztagsschuleinführung in BW PHASE 1: Bis 2003 Ganztagsschule auf soziale Brennpunkte konzentriert Ganztagsbetrieb kein Markenzeichen, sondern Stigma PHASE 2: Bundesförderprogramm IZBB sorgt für Ganztagshype in BW Ganztagsbetrieb verliert sein Stigma, wird zum Markenzeichen PHASE 3: IZBB-Anschlussprogramm Chancen durch Bildung Investitionsoffensive Ganztagsschule des Landes sorgt für verstetigten Ausbau PHASE 4: heute In Koalitionsvertrag wird Ganztagsschulgesetz und GMS vereinbart GMS seit 2012/13 generell gesetzliche Ganztagsschulen Grundschulen ab 2014/15 auf Antrag gesetzliche Ganztagsschulen Gesetz zu Ganztagsschulen der anderen Schularten fehlt noch 38
89 3.2 Grundlagen für Ganztagsbetrieb bei GMS Die GMS ist seit 2012 erste Schulart mit Ganztag auf Gesetzesbasis Rechtsgrundlage: 8a Abs. 3 Schulgesetz GMS in Sek. I gebundene Ganztagsschule an 3 oder 4 Wochentagen à 8 Zeitstunden GMS ist in Primarstufe wahlweise keine Ganztagsschule oder Ganztagsschule in verpflichtender Form oder Wahlform (vormals gebunden oder offen ) an 3 oder 4 Wochentagen à 7 oder 8 Zeitstunden Zusätzliche Lehrerressourcenzuweisung siehe Folie 44 39
90 3.2 Grundlagen für Ganztagsschulen bei GS, HS/WRS, RS, GY, SO und BS sowie bis Schuljahr 2013/14 auch GS Kommunen beantragen Ganztagsschulen als Schulversuch (Rechtsgrundlage: Schulversuchserlass aufgrund von 22 Schulgesetz) Land knüpft Bedingungen an seine Ganztagsschulgenehmigung Ganztagsschule beruht dadurch auf einseitig diktierter Vereinbarung Betreuung und Mittagsaufsicht an den Ganztagsschulen dadurch auf Städte übertragbar (erfolgt nicht bei BS, da dort nicht erforderlich) Siehe ferner die vergleichenden Übersichten auf den Folien 41 bis 43 Zusätzliche Lehrerressourcenzuweisung (ohne BS) siehe Folie 44 40
91 Gebundene GTS Offene GTS GTS nach KMK Halbtagsschulen mit Betreuung Schularten mit Option GS, HS und WRS, ferner folgende BS: BVJ, VAB, BEJ, BK Alle außer BS Alle außer BS Verlässliche Grundschule (VG) / Nachmittagsbetreuung (NB) bei allen außer BS Zeitumfang 8 Zeitstunden an 4 Wochentagen 7 Zeitstunden an 4 Wochentagen 7 Zeitstunden an 3 Wochentagen VG: Bis zu 6 Zeitstunden/Tag NB: (Zus.) Bis zu 3 Zeitstunden/Tag Mittagessen Pflicht an 4 Wochentagen (außer BS) Pflicht an 4 Wochentagen Pflicht an 3 Wochentagen Nicht erforderlich Einrichtungsakt Genehmigung als Schulversuch nach 22 SchG Genehmigung als Schulversuch nach 22 SchG Schlicht durch Angebotsbereitstellung Schlicht durch Angebotsbereitstellung Zusätzliche Lehrerdeputate Gemäß Übersicht auf Folie 44 Gemäß Übersicht auf Folie 44 Keine Keine 41
92 Gebundene GTS Offene GTS GTS nach KMK Halbtagsschulen mit Betreuung Verbindlichkeit gebunden oder teilweise gebunden offen offen offen Betreuung Ergänzende kommunale Betreuung regelmäßig notwendig (außer BS) Ergänzende (kommunale) Betreuung regelmäßig notwendig Ergänzende (kommunale) Betreuung regelmäßig notwendig Ergänzende (kommunale) Betreuung regelmäßig notwendig Betreuungsförderung des Landes Jugendbegleitereinsatzoption Bei GS, HS, WRS Bei allen Bei allen Bei allen Ja Ja Ja Ja 42
93 Gebundene GTS Offene GTS GTS nach KMK Halbtagsschulen mit Betreuung Option einer Entgelterhebung für Betreuung Nein Ja Ja Ja Option einer Entgelterhebung für Mittagessen Schulträgeraufsichtspflicht bei Mittagessen Rhythmisierung Unterricht-Betr. Ganztagsschulbauförderung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Erwünscht Erwünscht Erwünscht Nein Ja Ja Ja Nein 43
94 3.2 Zusätzliche Lehrerwochenstunden pro Klasse (bei GT-GS bis SJ 2013/14) Verwendung GS / GMS-Pri. GMS in Sek. I HS/WRS RS GY in Sek. I FS GT-geb 4 x 8 GT-geb 3 x 8 GT-off 4 x 7 8 / / 9 6 / 8 (3 x 7: 6) Differenzierung ,37, ab 15/16: 1 1,1 -- Pädagogik Anschub -- Klasse 5: 3 Klasse 6: 2 Klasse 7: Pauschal pro Schule bis zu 0,75 Deputat 44
95 3.3 Ganztagsschulbestand im Schuljahr 2013/14 Schulart GS HS/WRS RS GY SO Schulen Insgesamt davon mit Ganztag Ganztagsquote in % ,8 47,0 22,7 31,0 24,2 Ferner sind alle GMS per Gesetz Ganztagsschulen 45
96 3.4 Gesetzliche Ganztagsgrundschule ab Schuljahr 2014/15 Ganztagsschulgesetz zum Schuljahr 2014/15 am vom Landtag beschlossen. Verordnung und Verwaltungsvorschrift folgen Nicht jede Grundschule kann und muss Ganztagsschule werden. Stattdessen bedarfsgerechter Angebotsausbau Zielvorstellung: 70 Prozent der GS und Grundstufen der Förderschulen werden bis 2023 Ganztagsschule und bieten 50 Prozent der Schülerschaft Ganztagsschulplätze Derzeit sind lediglich 14,8 Prozent (373) der GS Ganztagsschulen. Daher sollen weitere ca GS Ganztagsschule werden Für Schuljahr 2014/15 sind 181 gesetzliche Ganztagsgrundschulen im Eilverfahren beantragt und 179 davon genehmigt worden 46
97 3.4 Gesetzliche Ganztagsgrundschule ab Schuljahr 2014/15 Gesetzliche Ganztagsschulen können sein (klassenstufenübergreifend) Grundschulen ab 25 Ganztagsschüler/innen und Grundstufen der Förderschulen ab 12 Ganztagsschüler/innen Grundschulen können in Wahlform (bislang: offen bzw. teilgebunden) oder verbindlicher Form (bislang: gebunden) Ganztagsschule sein Gesetzliche Ganztagsgrundschulen haben an 3 oder 4 Wochentagen ein 7 oder 8 Zeitstunden umfassendes Ganztagsangebot Schulträger bestimmen Form und Umfang der Ganztagsgrundschulen in Abstimmung mit den Grundschulen (Schulkonferenzvotum) Schulgeldfreiheit für ganzes Angebot, ausgenommen Mittagessen und ergänzende Angebote vor Schulbeginn und nach Schulende Schulpflicht während des Ganztagsbetriebs, nicht in der Mittagspause Betreuung in klassenstufenübergreifenden Gruppen möglich 47
98 Verbindliche Ganztagsgrundschule - Übergangsvariante 1: Kombination mit Ganztagsschule in Wahlform V = Ganztagsschule in verbindlicher Form W = Ganztagsschule in Wahlform Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 2015/16 V W W W 2016/17 V V W W 2017/18 V V V W 2018/19 V V V V 48
99 Verbindliche Ganztagsgrundschule - Übergangsvariante 2: Kombination mit Halbtagsschule V = Ganztagsschule in verbindlicher Form H = Halbtagsschule, ggf. mit Verlässlicher Grundschule oder/und flexibler Nachmittagsbetreuung bzw. Hort Schuljahr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 2015/16 V H H H 2016/17 V V H H 2017/18 V V V H 2018/19 V V V V 49
100 3.4 Gesetzliche Ganztagsgrundschule ab Schuljahr 2014/15 Volles Deputat an Grundschulen = 28 Lehrerwochenstunden (LWS). Mehr Lehrerressourcen für Ganztag siehe Folien 51 bis 53 Bei Ganztagsgruppen gilt laut Lehrkräfte-ArbeitszeitVO 1 LWS = 1 oder 1,5 oder 2 Gruppenstunden, je nach Vor-/Nachbereitung Bis zur Hälfte der Ganztag-LWS kann monetarisiert werden, um externe Betreuungskräfte (Schulträger, Vereine etc.) zu finanzieren. Monetarisierungswert: 1 LWS = 1800 EUR (Beispiel: Folie 55) Schulmittagessen und Aufsicht beim Essen durch Schulträger Zusätzliche Finanzmittel an Schulen für Mittagsaufsicht: Bis 160 Schüler 30 EUR/Tag, in 80-er Schritten mehr (Folien 54 und 55) Ergänzung der Ganztagsschule vor Beginn oder/und nach Ende um Betreuungsangebote der Kommunen oder Dritter nach Bedarf 50
101 3.4 Zusätzliche Lehrerwochenstunden (LWS) für Ganztag Änderung für Grundschulen aufgrund des Gesetzes Grundschule GMS- Primarstufe Grundschule GMS- Primarstufe Umfang Bis 2013/14 pro Klasse Bis 2013/14 pro Klasse Ab 2014/15 schülerbezogen Ab 2014/15 schülerbezogen 4 Tage, 8 Std Tage, 8 Std Tage, 7 Std Tage, 7 Std
102 3.4 Zusätzliche Lehrerwochenstunden (LWS) für Ganztag gemäß Ganztagsschülerzahlen in den Grundschulen Umfang 0 24 GT-Schüler GT-Schüler GT-Schüler GT-Schüler In 25-er Schritten weiter 4 Tage, 8 Std Tage, 8 Std Tage, 7 Std Tage, 7 Std
103 3.4 Zusätzliche Lehrerwochenstunden (LWS) für Ganztag bei Grundstufen der Förderschulen Umfang 0 11 GT-Schüler GT-Schüler GT-Schüler GT-Schüler In 12-er Schritten weiter 4 Tage, 8 Std Tage, 8 Std Tage, 7 Std Tage, 7 Std
104 3.4 Finanzmittel (EUR) für Ganztagsaufsicht pro Woche und Grundschule gemäß Schülerzahlen der Schulen Umfang Schüler (2 Personen) Schüler (3 Personen) Schüler (4 Personen) Schüler (5 Personen) In 80-er Schritten weiter 4 Tage, 8 Std Tage, 8 Std Tage, 7 Std Tage, 7 Std
105 3.4 Darstellung von Ressourcenoptionen anhand der Beispielsrechnung für eine Grundschule Grunddaten: 4 x 8 Std.-Angebot, 200 Grundschüler insgesamt, davon 140 Grundschüler im Ganztagsbetrieb, Schuljahresrechnung (38 Schulwochen) Optionen LWS EUR statt LWS (Monetaris.) EUR für Aufsicht Insgesamt pro Schuljahr Nur LWS LWS EUR Monetarisierung von 25 % der LWS LWS EUR Monetarisierung von 50 % der LWS LWS EUR 55
106 3.4 Schritte für Ganztagsgrundschulanträge zum Schuljahr 2016/17 1. Städtetagsrundschreiben verwenden 2. Antragsformular und Informationen des Kultusministeriums verwenden 3. Form (wahl/verbindlich) und Zeitvariante des Angebots klären 4. Zahl voraussichtlicher Ganztagsschüler/innen ermitteln (Prognose) 5. Lehrerressourcen und Finanzmittel für Aufsicht der Schule errechnen 6. Ressourceneinsatz festlegen: Wieviel von den LWS monetarisieren? 7. Pädagogisches Konzept erstellen durch Grundschule 8. Raumbedarf, Mittagessen und Mittagessensaufsicht festlegen 9. Antrag bis an SSA 10. Anstellung und Einsatz der Betreuungskräfte, Kooperationen mit externen Schulpartnern, Schulbudget einrichten, Finanzierungsströme mit Grundschule (einschließlich evtl. Girokontoeinrichtung) vereinbaren 56
107 4. Weiterentwicklungen bei anderen Schularten Grundschule - Kein Bildungshausausbau, aber Bestandswahrung - Vernetzung Kindergarten Grundschule dennoch intensivieren - 70 Prozent sollen bis 2023 Ganztagsschule sein - Ganztagsschulgesetzgebung zum Schuljahr 2014/15 - Multimediatechnikeinsatz in neuen Bildungsplänen 2015 enthalten Hauptschule - Alle Hauptschulen können Werkrealschule werden - Zukunftsperspektive: Nur durch Umwandlung in GMS 57
108 4. Weiterentwicklungen bei anderen Schularten Werkrealschule - Besondere Notenhürde zwischen Klasse 9 und 10 entfallen - Verzahnung im 10. Schuljahr mit Berufsfachschule ist abgeschafft - Berufsorientierung breiter angelegt worden - Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder 10 möglich - Förderschüler können Hauptschulabschluss erwerben (Inklusion) - Zukunftsperspektive: Nur durch Umwandlung in GMS Gymnasium (allgemeinbildend) - Profilbildung und Ausdifferenzierung schreitet fort ( Verberuflichung ) - 22 Schulversuche zu G9 seit Schuljahr 2012/13 - Weitere 22 Schulversuche zu G9 seit Schuljahr 2013/14 - Sehr große G9-Akzeptanz an den Schulversuchsstandorten - Städtetagsforderung: bedarfsgerechte Erhöhung der G9-Versuchszahl - Private Gymnasien: G9 uneingeschränkt möglich! 58
109 4. Weiterentwicklungen bei anderen Schularten Berufliche Schulen - Ausbau des Angebots Beruflicher Gymnasien - Mittelfristig: Rechtsanspruch auf Besuch Beruflicher Gymnasien - Weitere sechsjährige Berufliche Gymnasien (G9-Variante) - Bei Berufsfachschulen wg. WRS Schülerzahlenrückgang zu erwarten - Einführung von Ganztagsangeboten Sonderschule - Umwandlung in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren - Abschaffung der Sonderschulpflicht - Allgemeine Schulpflicht auch für besonders förderbedürftige Schüler - Stärkere Inklusion besonders förderbedürftiger Schüler an allgemein bildenden Schulen, v. a. Förderschüler - Regelfall gruppenbezogene Inklusion, auch Einzelfallinklusion möglich - Lehrpersonal wird in größerem Umfang an allgemeinen Schulen tätig 59
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