Herzlich Willkommen!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen!"

Transkript

1 REALSCHULE WALLENHORST Herzlich Willkommen! Folgende Dokumente finden Sie in dieser Mappe: Organisatorische Informationen Infoheft mit Waffenerlass und Infektionsschutzgesetz Elternbrief zum Umgang mit Sozialen Medien Materialliste Hinweise zur Offenen Ganztagsschule Informationen zur Lernmittelausleihe Lernmittelliste Informationen zum Mittagessen Informationen zur Schülerfreizeitkarte Informationen Schließfächer Anmeldeformulare Nutzungsordnung IServ Benutzerordnung für die Schülerbücherei Regelung bei Krankheit Bitte geben Sie folgende Blätter bis zum an die Schule zurück: Anmeldeformular Entgeltliche Lernmittelausleihe Anmeldeformular für den Ganztag Die Anmeldung für das Mittagessen Die Nutzungsordnung für IServ Benutzerordnung für die Schülerbücherei Rücklauf Regelungen bei Krankheit Anmeldung Förderverein

2 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Organisatorische Hinweise Bitte geben Sie alle Anmeldeunterlagen bis zum in das Sekretariat zurück! Schulbeginn für die neuen 5. Klassen ist Zum Ablauf des ersten Schultages Donnerstag, 09. August o 9.00 Uhr: Ökumenischer Schulanfangsgottesdienst für die Klassen 5 in der Alexanderkirche, gemeinsam mit den 5. Klassen der Alexanderschule. o Uhr: Begrüßung der neuen Klassen in der Aula der Realschule o U terri ht it de eue Klasse lehrkräfte bis Uhr Am ersten Schultag erhalten Ihre Kinder unter anderem den Stundenplan. In der ersten halben Woche findet noch kein Ganztagsunterricht statt. In der ersten vollen Unterrichtswoche ( ) wird dann zum ersten Mal der Ganztagsunterricht komplett durchgeführt. Sollten Sie oder Ihr Kind bei einem Angebot nicht ganz sicher sein, ob es daran teilnehmen soll oder möchte, so besteht in dieser Woche die Möglichkeit, an verschiedenen Angeboten auch ohne Anmeldung teilzunehmen (Schnupperwoche) Voraussetzung ist allerdings, dass bei dem Angebot noch freie Plätze vorhanden sind! Wir führen im 5. Jahrgang traditionell drei Kennenlerntage mit zwei Übernachtungen durch. Diese Tage finden dieses in der Jugendherberge in Damme vom direkt nach den Herbstferien statt. Die Koste elaufe si h auf a.,.

3 Fakten von A bis Z Schulordnung Schulvereinbarung Infektionsschutzgesetz Waffenerlass Elterninformationen zum Schuljahr 2018/19 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de

4 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Sie haben Ihr Kind an der Realschule Wallenhorst angemeldet, an der es die nächsten sechs Jahre seine schulische Laufbahn weiterführen wird. Sicher haben Sie sich viele Gedanken darüber gemacht, welche Schule bzw. welche Schulform für Ihr Kind am besten ist. Wir sind überzeugt, dass die Wahl der Realschule Wallenhorst richtig war und werden in den kommenden sechs Jahren gern mit Ihnen zusammenarbeiten! In diesem Heft finden Sie viele Informationen, die für Sie und Ihr Kind wichtig sind. Teilweise sind es rein formale Informationen (Schulordnung, "Waffenerlass" usw.), teilweise aber auch Themen, die nur für unsere Schule gelten. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich für dieses Heft ein wenig Zeit zu nehmen und sich mit den Regeln und Besonderheiten der Realschule vertraut zu machen. Nach der vierjährigen Grundschulzeit werden Sie feststellen, dass Ihr Kind zunehmend selbstständig wird. Die Tatsache, dass Ihr Kind jetzt eine Schule mit vielen älteren Schülerinnen und Schülern besucht, wird dies in den nächsten Monaten weiter fördern. Aber machen Sie sich keine Sorgen, unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler können sich sehr gut behaupten! Außerdem finden sie im Notfall Hilfe bei ihren Lehrkräften und bei den schulischen Konfliktlotsen (s. ABC der Realschule Wallenhorst, ab S. 5) Sollten Sie Fragen oder Probleme in schulischer Hinsicht haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Die Klassenlehrkräfte und auch die anderen Lehrkräfte stehen Ihnen nach Absprache gerne zur Verfügung. Jetzt haben wir als Schule aber auch eine Bitte an Sie: Bitte unterstützen Sie Ihr Kind in jeder Hinsicht in seinem schulischen Werdegang. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Interesse an schulischen Inhalten, an den Fortschritten Ihres Kindes zeigen, es immer wieder ermutigen und gemeinsam realistische Ziele angehen. Es gehört aber auch dazu, dass Sie Ihr Kind bei eventuellen Misserfolgen auffangen und ihm deutlich machen, dass es sich auf Ihre Unterstützung auch in solchen Situationen verlassen kann. Wie wir die Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen werden, können Sie im nächsten Kapitel lesen! In der Hoffnung auf eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit heiße ich Sie herzlich Willkommen in der Schulgemeinschaft der Realschule Wallenhorst! Stefan Schmidt Schulleiter 2

5 Lernen das kann doch jeder! Alle Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen, haben bereits vier Jahre Schule hinter sich und wissen in den meisten Fällen gut, wie man lernt. Diese Fähigkeiten wollen wir an unserer Schule festigen, aufbauen und erweitern. Festigen wollen wir das bereits Erlernte, indem wir die Schülerinnen und Schüler dort abholen, wo sie nach vier Jahren Grundschule stehen. Viele Bereiche des Lernens ändern sich nicht, allgemeine Grundsätze zu Hausaufgaben, Üben für Klassenarbeiten usw. sind den Schülerinnen und Schülern bekannt. Aufbauen möchten wir auf dem, was Ihr Kind in der Grundschule erreicht hat. Der bisherige schulische Werdegang hat die Grundlagen im Lesen, Schreiben Rechnen, aber auch in vielen anderen Bereichen gelegt. Durch das Hinzukommen neuer Fächer wie Erdkunde, Geschichte, Physik usw. werden das Wissen, aber auch die Lernbereiche stark erweitert. Erweitern möchte die Realschule die Kenntnisse und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schülern, damit sie am Ende der Schulzeit sowohl auf eine berufs- wie auf eine studienbezogene Laufbahn vorbereitet sind. Wie werden die Schülerinnen und Schüler unterstützt? Um unsere Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu unterstützen und um für die ganze Schule gültige Richtlinien für die Organisation des Lernens zu haben, wird seit dem Schuljahr 2005/06 aufsteigend ab Klasse 5 mit der Einführung bzw. Festigung von Lernmethoden gearbeitet. 1 Jeder Jahrgang hat, über das Schuljahr verteilt, vier Schwerpunkttage oder -blöcke, an denen jeweils ein Kernbereich des Lernens erarbeitet wird. Dies beginnt mit den Einführungstagen zu Beginn der 5. Klasse, in denen sich die Klasse kennen lernen soll, aber auch schon mit den ersten Lernmethoden (u. a. Materialien, häuslicher Arbeitsplatz, Hefte und Mappen) vertraut gemacht wird. Über das Schuljahr verteilt folgen weitere Schwerpunkttage zu den Themen Hausaufgaben, Mind-Mapping (eine Methode, den Lernstoff in einer bestimmten Struktur zu ordnen und darzustellen), Lerntypen und Effektiv üben. Die Hauptverantwortung für diese Tage liegt zwar in der Hand der Klassenlehrkraft, aber alle Fachlehrkräfte sind ebenso an der Anwendung und Einübung der Methoden beteiligt. Die Termine der Schwerpunkttage können Sie dem schuleigenen Terminplan entnehmen. 1 Sie können die Methode, die von der Realschule Enger entwickelt wurde, unter genauer kennen lernen 3

6 In den folgenden Schuljahren werden diese Themen wieder aufgegriffen und jährlich erweitert um Themen wie Lesetechniken, Informationsbeschaffung, Präsentationstechniken usw. Wir hoffen, dass durch diese verbindliche Struktur der Schülerschaft Möglichkeiten geboten werden, ihre schulische Arbeit besser zu organisieren und erfolgreicher zu lernen. Man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass auch diese Methoden nur hilfreich sind, wenn sie konsequent angewendet und immer wieder geübt werden; denn Lernen war immer Arbeit und wird es wohl auch immer bleiben. Dies klappt in den seltensten Fällen ohne Anstrengung! 4

7 Das ABC der REALSCHULE WALLENHORST Abschlüsse: Nach der 10. Klasse der Realschule können folgende Abschlüsse erreicht werden: der Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss; der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (Normaler Abschluss); der Erweiterte Sekundarabschluss I, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Abschlussprüfung: An allen niedersächsischen Schulen finden am Ende von Kl. 10 zentrale schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Außerdem gibt es eine mündliche Prüfung in einem frei gewählten Fach (außer Mathe, Deutsch, Englisch und Sport). Seit dem Schuljahr 2013/2014 findet eine weitere mündliche Prüfung in Englisch statt. Arbeitsverhalten: Das Arbeitsverhalten jeder Schülerin und jedes Schülers wird in einer Rubrik des Zeugnisses gesondert bewertet. Bitte sehen Sie diese Bewertung als wichtigen Hinweis auf die schulische Arbeit Ihres Kindes. Sie können die einzelnen Kriterien im Schulplaner nachlesen. Außerdem finden Sie im Planer einen Selbsteinschätzungsbogen zum Arbeits- und Sozialverhalten. Ausgleichsregelung: Hat eine Schülerin oder ein Schüler am Ende des Schuljahres a) zweimal die Note "mangelhaft" oder b) einmal die Note "ungenügend" auf dem Zeugnis, muss in der Regel die Klasse wiederholt werden. Können die Noten jedoch durch a) mindestens zwei Noten "befriedigend" oder b) mindestens eine Note "gut" jeweils in gleichwertigen Fächern ausgeglichen werden, kann die *Klassenkonferenz die *Versetzung beschließen. B etriebspraktikum: In der 9. Klasse findet für alle Schüler*innen ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt. Das Praktikum wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Befreiung vom Sportunterricht: Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist es gemäß der "Bestimmungen für den Schulsport" trotzdem zur Anwesenheit verpflichtet. In Ausnahmefällen (Arztbesuch etc.) kann die Sportlehrkraft eine Befreiung aussprechen. Hierfür ist jedoch ein schriftlicher Antrag der Eltern erforderlich. Dauert die Befreiung vom Sportunterricht (Attest) länger als 4 Wochen, kann die Schulleitung eine generelle Beurlaubung für die Sportstunden aussprechen. Berufsorientierungswoche (BORS): Seit dem Schuljahr 2010/11 nehmen unsere 8. Klassen an einer 4-tägigen Berufsorientierung an den Berufsbildenden Schulen in Bersenbrück teil. Die Schüler bekommen Einblicke in vier unterschiedliche Berufsfelder und nehmen an praxisorientierten Workshops teil. Berufsorientierungsparcour (BOP): In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Wallenhorst führen wir alle zwei Jahre eine berufliche Orientierungsmesse durch. Das Besondere dabei ist, dass alle Unternehmen eine Arbeitsprobe für die Schüler*innen bereitstellen und die Schüler*innen sich gezielt auf die Unternehmen vorbereiten. Beurlaubung vom Schulbesuch: Anders als bei Krankheiten, die man ja nicht vorhersehen kann, ist es bei einer Unterrichtsbefreiung (z.b. Familienfeiern, Sportveranstaltungen usw.) unerlässlich, dass Sie für Ihr Kind einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung stellen, der rechtzeitig vor der Veranstaltung in der Schule eingereicht werden muss. Bewerbertraining: Wir führen im 9. Jahrgang jährlich ein mehrtägiges Bewerbertraining durch. Hierzu laden wir auch externe Firmen ein, die Gespräche mit den Schüler*innen simulieren. 5

8 C Computer: Unsere Schule verfügt über zwei voll eingerichtete Computerräume mit insgesamt 42 Arbeitsplätzen. Die Computer werden regelmäßig in der Regel nach vier Jahren ausgetauscht, so dass sie sich immer in einem arbeitsfähigen Zustand befinden. Die Wartung der Computer übernimmt das Medienzentrum Osnabrück, die auch unseren Schulserver IServ betreuen. Außerdem sind alle Klassen mit je einem Arbeitsplatz mit Internetzugang ausgestattet. D urchlässigkeit: Laut 12 der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) wird auf jeder Zeugniskonferenz festgestellt, ob die Berechtigung zum Übergang in das Gymnasium besteht. Voraussetzung hierfür ist ein Notendurchschnitt von 2,4 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, mindestens die Note 3 in Französisch und ein Schnitt von 3,0 in den übrigen Fächern. E lternabende: Diese finden in der Regel mindestens einmal im Jahr statt, bei bestimmten Anlässen auch öfter. Sie ermöglichen den Eltern eine intensive Mitarbeit am Schulleben. Elternrat: Der Elternrat besteht aus zwei gewählten Vertretern jeder Klasse. Er tagt in der Regel zweimal jährlich. Er hat Mitbestimmungsrechte beispielsweise bei der Einführung neuer Schulbücher, bei der Schulbuchausleihe usw. Er entsendet 10 Vertreter in die *Gesamtkonferenz und drei Vertreter in den *Schulvorstand. Elternsprechtag: Der erste Elternsprechtag findet im November statt, ein zweiter nach den Halbjahreszeugnissen im Februar. Englischwoche: Seit dem Schuljahr führen wir in Jahrgang 7 eine englischsprachige Projektwoche mit Muttersprachlern durch. Diese Woche regt die Schüler*innen an, auf Englisch zu kommunizieren. Sie bietet so vielfältige Sprachanlässe und ist der erste Schritt zur Vorbereitung auf die mündliche Englischprüfung in Jahrgang 10. Entschuldigungen: Eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest soll spätestens am dritten Fehltag abgegeben werden. Bitte melden Sie telefonisch oder per Mail vorab das Fehlen Ihres Kindes ( s. Schreiben Regelungen bei Krankheit/Abwesenheit einer Schülerin/eines Schülers ). Epochaler Unterricht: Wenn ein Fach in der Stundentafel für den entsprechenden Jahrgang nur einstündig aufgeführt ist, wird es häufig nur ein halbes Jahr zweistündig unterrichtet. Wichtig ist dabei, dass die Note aus dem ersten Halbjahr auch auf dem Versetzungszeugnis erscheint. So kann eine mangelhafte Note aus dem ersten Halbjahr zusammen mit einer weiteren Note "mangelhaft" dann dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt wird. Erziehungsmittel: Im Unterschied zu *Ordnungsmaßnahmen dienen Erziehungsmittel dazu, eine Verhaltensänderung bei einem Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Dies kann beispielsweise die Neuanfertigung einer schlecht gemachten Arbeit sein, das Wegnehmen von Gegenständen, die den Unterricht stören, oder die Teilnahme an einer Extrastunde an einem Nachmittag. F achkonferenzen: Für alle Fächer gibt es eine Fachkonferenz, an der alle das Fach unterrichtenden Lehrkräfte und je ein Schüler- und Elternvertreter teilnehmen. Sie finden ein- bis zweimal jährlich statt. 6

9 Fachräume: Wir verfügen über separate Fachräume für die folgenden Fächer: Biologie, Chemie, Hauswirtschaft (Lehrküche), Informatik (2x), Gestaltendes Werken, Kunst, Musik, Physik, Technik, Textiles Gestalten. Fahrräder: Fahrräder werden im Fahrradstand vor dem Schulgebäude abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl und Beschädigung versichert, wenn der Schüler oder die Schülerin mehr als einen Kilometer von der Schule entfernt wohnt. Forder- bzw. Förderunterricht: Siehe *Selbständige Arbeitszeit (SAZ). Förderverein: Der Förderverein unserer Schule unterstützt die Belange unserer Schule in vielfältiger Weise und einzelne Schüler nach Bedarf. Sie können für einen Jahresbeitrag von 12,- Mitglied werden. Ebenso können Sie Spenden an den Förderverein leisten. Französisch: Das Fach Französisch als Wahlfremdsprache kann ab der 6. Klasse gewählt werden. Es wird mit vier Wochenstunden bis zum Ende der 10. Klasse unterrichtet. Wer nicht Französisch wählt, hat stattdessen zwei zweistündige *Wahlpflichtkurse. Französisch kann bis Klasse 9 nach jeweils einem Schuljahr abgewählt werden. Ab Klasse 9 ist Französisch ein sprachliches Profil und wird für zwei Jahre gewählt. G anztag: Als offene Ganztagsschule bieten wir von Montag bis Donnerstag neben einem warmen Mittagessen in unserer schönen Mensa unterschiedliche Kurse aus einem breiten Angebot an. Das Angebot orientiert sich an den Interessen der Schüler und wird jedes Jahr neu zusammengestellt. Ein fester Bestandteil ist die *Selbstständige Arbeitszeit, die immer in der 7. Stunde angeboten wird. Gesamtkonferenz: Die Gesamtkonferenz ist zuständig für pädagogische Entscheidungen der Schule. Mitglieder sind alle Lehrkräfte, zehn Eltern- und zehn Schülervertreter. Gottesdienste: Der Anfangsgottesdienst für die neuen 5. Klassen findet etwa zwei Wochen nach Schulbeginn statt. Zu den kirchlichen Feiertagen Buß- und Bettag, Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen wird die Teilnahme an einem Gottesdienst ermöglicht. Am Entlassungstag der 10. Klassen findet ein Abschlussgottesdienst statt. H andys: Wir raten davon ab, Handys zur Schule mitzubringen. Die Geräte sind nicht versichert! Im Notfall können Schüler*innen immer vom Sekretariat aus telefonieren. Sie müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet bleiben, andernfalls sind Lehrkräfte berechtigt, sie einzuziehen und erst nach Unterrichtsschluss wieder auszuhändigen. Nur wenn eine Lehrkraft die Benutzung freigibt, dürfen die Handys benutzt werden. Hausaufgaben: Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit. Sie dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffes und sind für alle Schüler*innen verbindlich zu erledigen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind sie regelmäßig und in angemessener Form anfertigt. I nternetseite: Unter der Adresse finden Sie unsere Internetseite. Hier können Sie aktuelle Termine und Informationen über die Schule nachlesen. IServ: Der IServ ist ein Kommunikationsserver auf Linux-Basis. Jeder Schüler hat über den IServ eine schulische -Adresse. Wir nutzen den IServ in unserer täglichen schulischen Arbeit um beispielsweise Mails zu verschicken, Übungen und Arbeitsblätter bereit zu stellen uvm. 7

10 J ob-börse: Alle zwei Jahre veranstalten wir zusammen mit der Alexanderschule die gemeinsame Job-Börse oder auch *Berufsorientierungsparcour, auf der sich Firmen vorstellen und Schüler*innen vor allem der 8. und 9. Klassen informieren können. K ennenlerntage: Zu Beginn ihrer Schulzeit an der RSW finden für die 5. Klassen drei besondere Tage statt, an denen Aktionen und Spiele zur Stärkung der Klassengemeinschaft durchgeführt werden. Kiosk: In der Pausenhalle der Schule gibt es einen von den Abschlussklassen betriebenen Kiosk, an dem in den großen Pausen Brötchen und Getränke erworben werden können. Klassenarbeiten: In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch werden in der Regel fünf bis sechs Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben. In den anderen Fächern finden ein bis zwei schriftliche Lernkontrollen pro Halbjahr statt. Klassenarbeiten werden vorher angekündigt. In einer Woche darf jede Schülerin bzw. jeder Schüler höchstens drei Klassenarbeiten schreiben. Klassendienstbesprechungen (auch Pädagogische Besprechungen): Dies sind Besprechungen aller Lehrkräfte einer Klasse. Sie finden zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) für alle Klassen statt, um den Fortschritt oder auch die Lernprobleme der Schüler*innen zu erörtern. Klassenfahrten: Der Klassenfahrtenplan unserer Schule sieht verschiedene Fahrten im Laufe der Schulzeit vor. Von den Kennenlerntagen in Klasse 5, der Klassenfahrt in Klasse 6, den Jugendgemeinschaftstagen in Klasse 8 über die Abschlussfahrt in Klasse 10 finden viele unterschiedliche Tagesausflüge und Exkursionen statt. Klassenkonferenzen: Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, und je zwei Eltern- und Schülervertreter. Die K. tritt zusammen bei Zeugniskonferenzen oder beispielsweise bei Entscheidungen über *Erziehungsmittel oder *Ordnungsmaßnahmen. Konfliktlotsen: Seit dem Schuljahr 2004/05 werden an der RSW Schüler*innen der Klassen 8 bis 10 zu Konfliktlotsen ausgebildet. Sie helfen Mitschüler*innen, Streitigkeiten auf sinnvolle und konstruktive Weise zu klären. Krankmeldungen: Wenn Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht die Schule besuchen kann, bitten wir Sie, am selben Tag in der Schule anzurufen (Tel ). Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest muss spätestens am dritten Tag nachgereicht werden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz auf S. 17. L eitbild: Das Leitbild unserer Schule legt in wenigen Sätzen die wichtigsten Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit fest. Im *Schulprogramm werden diese konkreter ausgeführt. Lernempfehlungen: Lernempfehlungen zeichnen sich durch eine differenziertere Aufgabenstellung aus und greifen in unser *Lernkonzept. Lernempfehlungen dienen der Individualisierung der Lernprozesse. Grundsatz ist Jeder Schüler macht die Lernempfehlungen in dem Fach, in dem er/sie es am nötigsten hat. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer schulischen Arbeit und fördern das eigenverantwortliche Lernen. Lernkonzept: Seit dem Schuljahr 2005/06 werden, aufbauend ab Klasse 5, Lernmethoden fest im Stundenplan und Jahresplan der Klassen verankert. Die Klassen lernen Methoden kennen, die ihnen das Lernen erleichtern, und erhalten verbindliche Vorgaben beispielsweise für die Mappenführung. Vier *Schwerpunkttage im Schuljahr dienen dazu, jeweils ein neues Thema gründlich einzuführen. 8

11 Lingua-Projekt: Wir führen jährlich in Kooperation mit dem Verein MeinSchulprojekt eine einwöchige englischsprachige Projektwoche durch. Dazu kommen Native Speaker in die Schule und bereiten mit den Schüler*innen eine Abschlusspräsentation vor. M itwirkung: In allen Konferenzen sind Eltern- und Schülervertreter mit Stimmrecht vertreten (außer bei der Entscheidung über die Versetzung). Die Mitwirkung der Eltern an der Arbeit in der Schule ist darüber hinaus über die Klassenelternschaft und den *Elternrat möglich. Die Schüler*innen sind als Klassensprecher*in und im Schülerrat an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt. MINT-Schule Niedersachsen: 2016 haben wir uns bei dem Wettbewerb MINT-Schule Niedersachsen beworben und sind nach der Besichtigung einer Fachjury in das Exzellenznetzwerk von insgesamt 13 Schulen in Niedersachsen aufgenommen worden. N achprüfung: Hat eine Schülerin oder ein Schüler zweimal die Note "mangelhaft" auf dem Zeugnis, so kann die Konferenz (auch auf Antrag) darüber entscheiden, ob sie oder er am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung ablegen kann und in welchem der beiden mangelhaften Fächer dies sein soll. Wird die (mündliche und schriftliche) Prüfung bestanden, wird ein neues Zeugnis ausgestellt und die Schülerin oder der Schüler gilt nachträglich als versetzt. Eine Nachprüfung ist nur einmal in der gesamten Schullaufbahn möglich. O rdnungsmaßnahme: Im Unterschied zu *Erziehungsmitteln greift eine Ordnungsmaßnahme in die Rechte der Schülerin oder des Schülers ein und unterliegt deshalb strengen Kriterien. Eine Ordnungsmaßnahme wird von der *Klassenkonferenz ausgesprochen, wenn die Erziehungsmittel nicht ausgereicht haben. Eine solche Maßnahme ist beispielsweise die Überweisung an eine andere Realschule oder der Ausschluss vom Unterricht für bis zu drei Monate. P ädagogische Dienstbesprechung: siehe *Klassendienstbesprechung Pausen: In den beiden großen Pausen verlassen alle Schüler*innen das Gebäude. Sie haben Gelegenheit, sich auf dem Schulhof- und Sportgelände frei zu bewegen. Pflichten: Schüler*innen sind laut dem Niedersächsischem Schulgesetz zu verschiedenen Dingen verpflichtet: Sie müssen sich u.a. an die Regeln der Schule halten, müssen ihre Aufgaben erledigen und ihre Unterrichtsmaterialien stets dabei haben. Profile: Ab dem 9. Jahrgang findet im Wahlpflichtbereich die Profilbildung statt. Zur Auswahl stehen die vier Bereiche: Sprachen (Französisch), Gesundheit und Soziales, Technik und Wirtschaft. Die einzelnen Angebote werden jeweils mit den Wahlpflichtkursen ausgeschrieben und gewählt. Im Gegensatz zu den Wahlpflichtkursen werden die Profile jedoch für zwei Jahre verbindlich gewählt. Profilwoche: Innerhalb des gewählten Profils findet in Jahrgang 9 eine berufsorientierende Profilwoche statt. Diese führen wir mit Kooperationspartnern wie der BBS Brinkstraße, der BBS Haste, der Völkerschule, der Sprachschule Eilert, den Ameos-Kliniken oder der Firma Koch International durch. Q ualität: Dieser Begriff wird im schulischen Bereich für die Leistungen einer Schule im Hinblick auf Unterricht, Lernentwicklung und Förderung des einzelnen Schülers verwandt. Schulen unterziehen sich der Überprüfung durch die Schulaufsicht und Schulinspektion und erhalten Rückmeldung darüber. 9

12 R auchen: Das Rauchen ist an niedersächsischen Schulen während der Schulzeit auf dem Schulgelände und auf allen schulischen Veranstaltungen verboten. Rechte: Die Rechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule gehen aus dem Niedersächsischen Schulgesetz hervor. S chülerlotsen: An der Realschule Wallenhorst sind seit Mai 1999 in jedem Schuljahr Schülerlotsen im Einsatz, die morgens vor Schulbeginn an drei Kreuzungen den Kindern der Katharinaschule beim Überqueren der Straße helfen. Schulbuchausleihe: Den Erziehungsberechtigten ist es freigestellt, ob sie die Schulbücher gegen eine Gebühr (ca. ein Drittel des Kaufpreises) von der Schule ausleihen oder sie selbst kaufen wollen. Schulordnung: Sie regelt die äußeren Bedingungen im Schulalltag. Sie ist die Grundlage für das richtige Verhalten in vielen Situationen. Schulprogramm: Unser Schulprogramm beinhaltet zusammen mit dem *Leitbild die wichtigsten Grundsätze für die Arbeit an unserer Schule. Es bildet eine Leitlinie und ein Arbeitsprogramm für die Weiterentwicklung der Schule. Schulsanitäter: Seit vielen Jahren werden an unserer Schule Schulsanitäter ausgebildet, die dann nach einem festen Einsatzplan für die Versorgung kleiner Verletzungen, aber auch für eine eventuell notwendige Versorgung bis zum Eintreffen eines Krankenwagens zuständig sind. Schulsozialarbeit: Unser Schulsozialarbeiter Herr Pieck ist von Uhr in der Schule ( pieck@rs-wallenhorst.de). Schulvereinbarung: Diese regelt vor allem den Umgang der Schüler*innen und der Lehrkräfte miteinander. Sie wurde von Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften erstellt und als verbindlich beschlossen. Schulvorstand: Der Schulvorstand ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule. Er besteht aus sechs Lehrkräften, drei Eltern- und drei Schülervertreter*innen. Er tritt zwei- bis dreimal im Jahr zusammen. Schwerpunkttage: In jedem Schuljahr finden aufsteigend ab Klasse 5 vier Schwerpunkttage statt, die der Einführung bzw. Vertiefung bestimmter Lernmethoden dienen. So wird beispielsweise geübt, wie man Vokabeln besser behält, sich auf Klassenarbeiten vorbereitet oder Mappen sinnvoll führt. Die Termine können Sie dem schuleigenen *Terminplan entnehmen. Sekretariat: Das Sekretariat der Realschule ist mit Frau Flegel täglich ab 7.30 Uhr besetzt. (Tel , flegel@wallenhorst.de) Selbstständige Arbeitszeit (SAZ): Von Montag bis Donnerstag bieten wir in der 7. Stunde ( Uhr) eine Schulstunde zum selbstständigen Lernen und Arbeiten an. Zur Unterstützung stehen in jedem Raum eine pädagogische Mitarbeiterin und jeweils zwei bis drei Schüler*innen aus den 10. Klassen bereit. Auch die SAZ-Stunde ist ein Teil unseres *Lernkonzepts und unterstützt die Schüler in ihrem eigenverantwortlichen Arbeiten. Außerdem beinhaltet jede Doppelstunde eine Zeitspanne, in der die Schüler selbstständig arbeiten sollen. Sorgerecht: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Eltern Inhaber der elterlichen Sorge für das Kind. Das bedeutet, dass die Schule bei getrennt lebenden, aber sorgeberechtigten Elternteilen, verpflichtet ist, beide Elternteile über wesentliche Entscheidungen der Schule (z.b. Versetzung, Ordnungsmaßnahmen) zu informieren. Sie ist ebenso verpflichtet, sich das 10

13 Sorgerechtsurteil bei Änderungen in der Sorgeberechtigung vorlegen zu lassen. Bitte teilen Sie uns mit, falls sich in dieser Hinsicht bei Ihnen etwas geändert hat. Sozialpraktikum: In der 9. Klasse findet ein einwöchiges Sozialpraktikum statt. Es wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Sozialverhalten: Wie das *Arbeitsverhalten wird auch das Sozialverhalten jeder Schülerin o- der jedes Schülers auf dem Zeugnis bewertet. Die Bewertung gibt beispielsweise Aufschluss darüber, wie Ihr Kind sich in der Gruppe verhält, ob es sich an Regeln hält und ob es Verantwortung übernimmt. Sprechprüfungen: Wir führen in jedem Doppeljahrgang eine Sprechprüfung in der englischen Sprache durch. In der Regel findet diese Prüfung in Jg. 6, 8 und 9 statt. Im Jahrgang 10 wird die verbindliche mündliche Prüfung in Englisch durchgeführt. Starke Schule: Im Schuljahr 2016/2017 haben wir an dem größten deutschen Schulwettbewerb für Schulen, die zum Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) führen, teilgenommen. Unter über 500 teilnehmenden Schulen sind wir in die Runde der 60 von einer Fachjury besichtigten Schulen gekommen und haben den dritten Landespreis erreicht! Startklar für den Beruf: Im Schuljahr 2016/2017 haben wir für unser Berufsorientierungskonzept das Gütesiegel Startklar für den Beruf Weser-Ems macht Schule erhalten. T elefon: Sie können die Schule unter der Nummer täglich während der Schulzeit erreichen. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, so dass wir uns dann gegebenenfalls zurückmelden. Terminplan: In jedem Halbjahr wird ein schuleigener Terminplan an alle Eltern verteilt, aus dem Sie die wichtigsten Termine entnehmen können. Bewahren Sie ihn bitte auf, damit Sie jederzeit informiert sind. Den tagesaktuellen Terminplan finden Sie auf der Homepage. U nterrichtszeiten: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet normalerweise um Uhr. Der offene Ganztagsbereich beginnt um Uhr mit der Mittagspause und endet um Uhr. Unterrichtsausfall: Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass im Falle von beispielsweise Erkrankung von Lehrkräften oder Klassenfahrten Unterricht ausfallen muss. Im Unterschied zu den Grundschulen haben die weiterführenden Schulen keine Vertretungsreserve. Trotzdem sind wir bemüht, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Außerdem haben wir in den Randstunden eine Betreuung für die Schüler*innen, bei denen zuhause noch keine Beaufsichtigung möglich ist. V ersetzung: Am Ende eines jeden Schuljahres gibt es eine Versetzungsentscheidung. Nicht versetzt sind Schüler*innen in der Regel, wenn sie mindestens zweimal die Note "mangelhaft" oder einmal die Note "ungenügend" erhalten haben. Allerdings gibt es noch die Möglichkeit der *Ausgleichsregelung und der *Nachprüfung. Vertretungsplan: Wenn Unterricht ausfällt oder verschoben wird, wird dies auf dem Vertretungsplan mitgeteilt, der einen Tag vorher auf dem Bildschirm in der Aula angezeigt wird. Im Internet können Sie ihn mit den Zugangsdaten Ihres Kindes unter nachsehen. 11

14 W affenerlass: Der so genannte Waffenerlass sagt sinngemäß aus, dass es Schüler*innen untersagt ist, Waffen und waffenähnliche Gegenstände (z.b. Feuerwerkskörper, Messer, Feuerzeuge) in die Schule mitzubringen. Ein Verstoß gegen die Bestimmung kann für die Schüler*innen ernste Folgen haben. Der Erlass ist weiter hinten abgedruckt. Wahlpflichtkurse: Mit Beginn des 6. Schuljahres wählen die Schüler*innen zwei zweistündige Wahlpflichtkurse pro Schuljahr bzw. das vierstündige Fach Französisch. Die Kurse werden in jedem Jahr neu gewählt. Bei dem Angebot der Kursfächer achtet die Schule darauf, dass im Laufe der Klassen 6 bis 10 alle Fachbereiche entsprechend ihren Stundenanteilen vertreten sind. Ab Klasse 9 wählen alle Schüler für zwei Jahre ein *Profil und die Nichtfranzosen einen weiteren jährlich wechselnden Wahlpflichtkurs. Wirtschaft: Dieses Fach wird, beginnend mit dem in der 8. Klasse bis zum Ende der 10. Klasse unterrichtet. Es hat u.a. die Berufswahl, das *Betriebspraktikum und allgemeine Bereiche der Wirtschaft zum Thema. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall: Wenn der Unterricht wegen schlechter Witterung ausfällt, werden Sie darüber früh morgens im Radio informiert. Sie können auch den SMS- Service des Landkreises nutzen. Sollten Sie keine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben, kann es auch in der Schule beaufsichtigt werden, wo immer Lehrkräfte anwesend sind. Z usammenarbeit: Das Kollegium der Realschule Wallenhorst legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Eltern. Bitte nehmen Sie auch Anteil am schulischen Erfolg und Wohlergehen Ihres Kindes. Elternabende, Elternsprechtage und andere Gesprächstermine bieten Gelegenheit dazu. 12

15 Schulvereinbarung Unsere Schule ist eine soziale Gemeinschaft, in der Lernen, Arbeiten und andere Aktivitäten stattfinden. Damit dieses Zusammenleben gelingt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte, Pflichten und Regeln kennen und einhalten. Festgelegt sind diese durch unsere Schulvereinbarung einschließlich Schulordnung sowie durch das Niedersächsische Schulgesetz. Unsere Schulvereinbarung gilt für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler. Wir bemühen uns um demokratisches Verhalten, gegenseitige Toleranz, Rücksicht und Verständnis füreinander. Das schließt die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen und die Achtung anderer Kulturen, Nationalitäten und Religionen ein. Wir setzen uns für eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Lebens- und Lernorten der Schülerinnen und Schüler unserer Schule ein. Bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten verzichten alle auf jede Form von Gewalt. Jedem und jeder Angehörigen der Schulgemeinschaft wird mit Freundlichkeit, Respekt, Fairness und Höflichkeit begegnet. Grundsätze Ich möchte von anderen geachtet werden und gehe deshalb auch selbst entsprechend mit anderen um. Meine Meinung ist wichtig. Sie soll ernst genommen werden. Ebenso setze ich mich mit anderen Meinungen auseinander und versuche sie zu verstehen. Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben können und verhalte mich so, dass andere keine Angst zu haben brauchen. Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich will bei Konflikten weder körperliche noch verbale Gewalt anwenden. Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarte ich eine Atmosphäre, in der ich gut arbeiten und mich wohl fühlen kann. Dazu trage ich bei, indem ich anderen helfe und niemanden ausgrenze. Ich möchte, dass unser Schulalltag gut funktioniert und übernehme deshalb auch Aufgaben für die Schulgemeinschaft. Ich werde die Regeln an der Schule und im Unterricht kennen lernen und einhalten. Ich habe diese Schulvereinbarung zur Kenntnis genommen und weiß, dass sie für mich verpflichtend ist. Wallenhorst, den (Unterschrift des Schülers/der Schülerin) Kenntnisnahme der Eltern:... (Unterschrift eines Elternteils) 13

16 Schulordnung An unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen! Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit gegenüber allen Mitschülern, Lehrern und Schulpersonal sollten deshalb selbstverständlich sein. Die nun folgende Schulordnung soll helfen, einen gefahr- und reibungslosen Ablauf des Schullebens und einen guten Lernerfolg zu ermöglichen. Regeln für den Schultag: Vor Schulbeginn halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in der Aula auf. Kommst du mit dem Fahrrad, stelle es in den Fahrradständern ab. Um Unfälle zu vermeiden, werden die Fahrräder auf dem Schulhof geschoben. Motorisierte Fahrzeuge haben auf dem Schulgelände nichts zu suchen. Um 7.55 Uhr gehen alle in ihre Klassenräume. Jacken werden im Flur an die Garderobenhaken gehängt. Die Klassenräume werden von der Frühaufsicht aufgeschlossen. Drängeln und Toben im Gebäude, besonders auf den Treppen oder in den engen Fluren, sind zu vermeiden. Auch die Klassenräume sind keine Spielplätze. Um 8 Uhr beginnt der Unterricht. Sei pünktlich, damit der Unterricht nicht gleich mit einer Störung anfängt. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen, meldet sich ein/e Schüler/in im Sekretariat. Halte deine Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmittel zu jeder Unterrichtsstunde bereit und arbeite im Unterricht konzentriert mit, ohne zu stören. Das erleichtert dir und deinen Mitschülern das Lernen. Auch pünktlich und gewissenhaft angefertigte Hausaufgaben tragen zum Lernfortschritt und einer erfolgreichen Schulzeit bei. Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Die Arbeit in einem sauberen Klassen- und Fachraum macht mehr Freude. Papier oder Sonstiges entsorge deshalb ordnungsgemäß im Mülleimer. Gehe mit allen Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln sorgfältig um und achte fremdes Eigentum. Wer mutwillig Schäden anrichtet, muss dafür aufkommen. Am Ende jeder Stunde sorgen die Schüler*innen dafür, dass der Klassenraum aufgeräumt und die Tafel geputzt wird. Nach Unterrichtsschluss stellen alle ihre Stühle hoch das erleichtert das Reinigen und schließen die Fenster. Grundsätzlich gilt, dass Klassen-, Hof- und Mediendienste zuverlässig zu erledigen sind. Zwischen Ostern und Herbst begeben sich in den großen Pausen alle Schüler*innen unverzüglich auf den Schulhof. Regen- oder Kältepausen werden über Lautsprecher angesagt. Dann darfst du dich in der Aula und in den Fluren im Erdgeschoss aufhalten. Zwischen Herbst und Ostern dürfen alle Schüler*innen in der Aula bleiben. Die Gänge vor den Jg. 7/8 und 9/10 sind jedoch auch dann keine Aufenthaltsorte. 14

17 Die meisten Unfälle geschehen während der Pausen auf dem Schulgelände. Deshalb sind auch hier einige Regeln wichtig: Verhalte dich auch jetzt rücksichtsvoll. Der Spaß hört da auf, wo ein anderer darunter leidet! Gerne darfst du dir Spielgeräte ausleihen und unseren großen Spiel- und Sportbereich nutzen. Gehe schonend mit den Spielgeräten, Toren und Basketballkörben um. Schüler, die nach dir kommen, werden es dir danken. Schneeballwerfen im Winter, Wasserbomben oder das Werfen mit Gegenständen sind wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Schulunfälle werden sofort im Sekretariat gemeldet. Wir teilen uns den Schulhof mit der Alexanderschule. Dies wollen wir in einem guten Miteinander tun. Der Sportbereich steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Der Soccer-Platz an der Turnhalle ist für die Realschule reserviert. Deine Freunde aus der Hauptschule kannst du auf dem mittleren Schulhof treffen. Nur die Pausen dienen dem Essen. Wasser darf nach Absprache mit der Lehrkraft auch im Unterricht getrunken werden. Toilettengänge finden in den Pausen statt. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Achte gerade hier auf besondere Hygiene und verlasse die Räume so sauber, wie du sie anzutreffen wünschst. Respektiere die Privatsphäre der anderen! Wer eine Freistunde hat, hält sich in der Aula auf, damit der Unterricht der Mitschüler nicht gestört wird. Damit die Polstermöbel lange von dir und deinen Mitschülern genutzt werden können, wird hier nicht gegessen und getrunken. Gehe pfleglich mit den Möbeln um. Die S hule ist unser aller Ar eitsplatz. Deshal erhalten und kleiden wir uns entsprechend angemessen. Das Tragen von Mützen und Kappen ist im Unterricht nicht erlaubt. Denke daran, dass du dich in der Schule schon auf dein späteres Berufsleben vorbereitest. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen und vor allem körperliche Gewalt werden von uns abgelehnt und gehören nicht in unsere Schule. Klare Verbote und Gebote Bei uns gibt es klare Verbote und Gebote, über die eine Diskussion nicht lohnt: Während der Unterrichtszeit (auch in Freistunden) darf das Schulgelände ohne Erlaubnis der Lehrkräfte nicht verlassen werden. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist per Erlass in der Schule und auf dem Schulgelände und dem Busbahnhof verboten. Auch andere Drogen schaden der Gesundheit und sind deshalb nicht erlaubt. Es ist verboten, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, Chemikalien, Feuerzeuge u. ä. mit zur Schule zu bringen (s. Waffenerlass). Smartphones und sonstige elektronische Geräte bleiben auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet. Auch Bild- und Tonaufnahmen (z. B. mit Handykameras) sind strengstens untersagt. Besteht der Verdacht, dass strafbare Inhalte auf dem Handy erstellt und gespeichert sind, wird die Polizei eingeschaltet. Alle Demütigungen, Beleidigungen etc. von Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft (Mitschüler, Eltern, Lehrer) im Internet werden zur Anzeige gebracht. 15

18 Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet. Anweisungen der Lehrer/innen muss Folge geleistet werden. Liebe Schülerin, lieber Schüler, selbstverständlich werden dir bei der Einhaltung unserer Schulordnung die Lehrerinnen und Lehrer und sicher auch deine Eltern als Ratgeber und Helfer zur Seite stehen, denn die Gestaltung eines erfolgreichen Schullebens ist nur möglich, wenn alle beteiligten Gruppen ihren Beitrag leisten. Merke Dein Fahrrad solltest du gut abschließen, weil es sonst bei Schäden oder Verlust nicht versichert ist. Vergiss nicht, Geld und Wertgegenstände aus deiner Jacke zu nehmen, weil die Schule dafür keine Haftung übernimmt. Achte bitte auf die Zeiten, in denen das Sekretariat für dich geöffnet ist. Meistens kannst du alle Angelegenheiten allein regeln. Damit förderst du deine Selbstständigkeit und das Sekretariat ist nicht ständig überfüllt. Überlege in diesem Zusammenhang auch, ob Gespräche mit deinen Lehrerinnen und Lehrern im Lehrerzimmer in der 2. Pause Lehrerspre hstunde irkli h nötig sind. Oft können Dinge auch besprochen werden, wenn die Lehrkräfte in deine Klasse kommen. Konflikte gibt es in jeder Gemeinschaft. Wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst, kannst du dich beschweren. Versuche zuerst, den Konflikt selbst friedlich zu regeln, bevor du dich an deinen Klassenlehrer, an die Beratungslehrerin oder an die Schulleitung wendest. Bei der Konfliktlösung kannst du gerne auch unsere Konfliktlotsen um Rat fragen. (Ihre Gesprächstermine hängen im Schaukasten aus). Solltest du das Schulgelände unerlaubt verlassen, besteht seitens der Schule kein Versicherungsschutz, falls dir etwas zustoßen würde. Fahre nach Unterrichtsschluss direkt nach Hause. Bei Umwegen oder Verzögerungen besteht kein Versicherungsschutz seitens der Schule. 16

19 BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. 17

20 Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt o- der an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. 18

21 Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK v /03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) -VORIS Es wird untersagt, Waffen i.s. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air- Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des WaffG verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) o- der erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. 19

22 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de 20

23 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, unter den Kindern und Jugendlichen mehren sich Probleme, die außerhalb der Schule unter anderem durch die Verwendung der Smartphone-App WhatsApp e tstehe. Obwohl die Vorfälle sich im Wesentlichen im außerschulischen Bereich ereignen, sind doch häufig schulische Belange betroffen, so dass wir vermehrt Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern und Eltern über diese Problematik führen müssen. Immer öfter stehen Schülerinnen und Schüler hilflos den Äußerungen und veröffentlichten Bildern insbesondere über WhatsApp gegenüber. Wir als Schule können nicht auf jeden außerschulischen Vorfall durch intensive Gespräche mit allen Beteiligten eingehen. Deshalb möchte ich Sie als Eltern auf Ihre Mitverantwortung hinweisen. Die Nutzung von WhatsApp ist laut AGB des Anbieters erst Jugendlichen ab einem Alter von mindestens 13 Jahren erlaubt, Gerichte empfehlen das Mindestalter von 16 Jahren. Ich kann, darf und will niemandem die in Teilen sinnvoll mögliche Nutzung von sozialen Netzwerken verbieten. Ich möchte aber Sie als Eltern auffordern, ein Auge auf den Umgang Ihrer Kinder mit dem Smartphone und dem Internet allgemein zu haben. Denn auf Dauer können wir das Thema nicht ausklammern oder ei fa h laufe lasse. Es ist nicht die Frage, ob sondern wann sich Ihre Kinder damit beschäftigen. Und dabei ist die Frage entscheidend: Lernt das Kind den Umgang mit Facebook und WhatsApp auf eige e Faust u d ü er die Methode Versu h u d Irrtu oder kö e u d üsse Sie als Eltern den Kindern eine kompetente Begleitung anbieten? Von schulischer Seite besprechen wir in verschiedenen Unterrichtssituationen das Thema Mobbing und speziell Cyber-Mobbing. In diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeiten und Gefahren der elektronischen Kommunikation gesprochen, sei es auf Facebook, mittels WhatsApp oder per . Den Schülerinnen und Schülern soll verdeutlicht werden, dass elektronisch verbreitete Informationen nur schwer oder gar nicht wieder zu löschen sind. niemals Bilder oder persönliche Informationen von anderen Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis gespeichert und schon gar nicht ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen. die Weitergabe von veröffentlichten Bildern und Information sei es auch nur innerhalb einer beschränkten Nutzergruppe von WhatsApp nicht verhindert werden kann. selbstverständlich jede Art von Beleidigungen oder Mobbing im virtuellen Raum ebenso i ht zu dulde si d wie i reale Le e u d au h e e so juristisch verfolgt werden können. Zur Verdeutlichung des Datenschutzproblems bei fast allen Netzwerken gehen Sie bitte auf die Seite und loggen Sie sich in Ihr Facebook-Konto oder noch besser zusammen mit Ihrem Kind in dessen Konto ein. Sie werden staunen! Weitere Informationen gibt es beispielsweise auf den Seiten oder St. Schmidt Schulleiter

24 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Materialliste Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, für das 5. Schuljahr benötigt jede Schülerin und jeder Schüler folgende Arbeitsmaterialien: Grundbedarf - Füller oder Tintenroller aus der Grundschule - 1 Bleistift - Fineliner schwarz - Radiergummi und Anspitzer - Buntstifte (mindestens in den Farben rot, blau, grün und gelb - Bastelschere und Klebstoff - 2 Schulblöcke DIN-A4 (liniert und kariert mit Rand) oder einen Kombiblock - 1 Folienstift (abwaschbar) Fachspezifischer Bedarf Fach Deutsch Mathematik Englisch Erdkunde Geschichte Biologie Physik Religion Musik Kunst - 1 Pappschnellhefter DIN-A4, grau - 3 Textmarker (verschiedenfarbige) - Pappschnellhefter DIN-A4, blau - 2 Hefte Nr blauer Umschlag - Geodreieck - Zirkelmit Feststellrad - Kladde (Notizbuch) DIN-A5, kariert Zusätzlicher Bedarf - 1 Pappschnellhefter DIN-A4, gelb - 1 Vokabelheft DIN-A5 mit gelbem Umschlag - Heftstreifen gelb - Pappschnellhefter DIN-A4, orange - Pappschnellhefter DIN-A4, rot - Pappschnellhefter DIN-A4, grün - Pappschnellhefter DIN-A4, lila - Pappschnellhefter DIN-A4, beige - Pappschnellhefter DIN-A4, weiß - Dokumentenhülle für DIN-A4 mit Notenheft DIN-A4 - Sammelmappe für Bilder DIN-A3 - Pappschnellhefter DIN-A4 - Farbkasten Pelikan 12 Farben - Pinsel, verschiedene - Malblock DIN-A3 Hausaufgaben: Ein Hausaufgabenheft braucht nicht gekauft zu werden, da alle unsere Schülerinnen und Schüler mit dem Schulplaner arbeiten. Lernmethoden: Für das Abheften der Arbeitsergebnisse wird ein Aktenordner benötigt. Für kleine Wehwehchen: 2-3 kleine Pflaster. WICHTIG: Bitte beschriften Sie keine Materialien! Dies wird gemeinsam in der Schule erledigt.

25 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Hinweise zur offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2018/19 Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Angebote unserer offenen Ganztagsschule des Schuljahrs 2017/2018. Wir möchten Ihnen hier vorab einige Informationen zu unserem Ganztagsbereich geben: Unser Ganztagsangebot gliedert sich in drei Bereiche: 1. Die Mittagspause von Uhr. 2. Die Schülerarbeitszeit (kurz SAZ). Inhalte sind: Hausaufgabenbetreuung Freie Zeit zum selbstständigen Lernen (Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Vokabeln lernen, Fördern und Fordern nach Bedarf) Vertiefung der Lernkompetenzen 3. Die projektbezogene Zeit (kurz PBZ). Diese Angebote haben immer ein festgelegtes Ziel wie beispielsweise den Auftritt, den Mofaführerschein, ein Zertifikat, die Teilnahme an einem Turnier oder Wettbewerb usw. Das Prinzip der offenen Ganztagsschule ist die freiwillige Teilnahme an den angebotenen Kursen. Das bedeutet, Sie entscheiden sich zusammen mit Ihrem Kind für einzelne Angebote, die Sie zu Beginn des neuen Schuljahres unserem Wahlzettel entnehmen können. Wenn Sie Ihr Kind für ein Angebot angemeldet haben, ist die Teilnahme allerdings für ein Schulhalbjahr verpflichtend. In der ersten vollen Woche kann Ihr Kind an einzelnen Angeboten teilnehmen, ohne dass Sie Ihr Kind vorher angemeldet haben. Das geht allerdings nur, wenn in den Angeboten noch freie Plätze vorhanden sind! Zusätzlich zu den Angeboten richten wir Sprachförderkurse am Nachmittag ein. Diese finden doppelstündig von 14:00 15:30 Uhr statt. Ob Ihr Kind an einem dieser Kurse teilnehmen kann, wird Ihnen zu Beginn des Schuljahres schriftlich mitgeteilt.

26 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Elterninformation über die Lernmittelausleihe im Schuljahr 2018/19 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die in Niedersachsen seit dem eingeführte entgeltliche Lernmittelleihe wird an der REALSCHULE WALLENHORST in Form der sogenannten Paketausleihe umgesetzt. Sie können dabei alle in unserer Schule eingeführten Schulbücher eines Jahrgangs gesammelt gegen eine Gebühr ausleihen. Die Teilnahme an diesem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Folgendes ist wichtig: Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen nur 80% der Leihgebühr. Wir benötigen dann unbedingt die Schulbescheinigungen Ihrer anderen Kinder. Folgende Personen erhalten die Bücher kostenlos: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Pflegekinder, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber. Eine Wohngeldberechtigung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Bitte fügen Sie unbedingt eine Bescheinigung bei. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Eine Liste der auszuleihenden Lernmittel liegt diesem Schreiben bei. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Die Lernmittel, die Sie in jedem Fall selbst beschaffen müssen, sind ebenfalls auf dieser Liste zusammengestellt. Anliegend finden Sie die Schulbuchliste und den Anmeldezettel für das kommende Schuljahr. Bitte geben Sie den Anmeldezettel bis zum 01. Juni 2018 wieder an die Schule zurück. Die Schulbuchliste ist für Ihre Unterlagen. Sie brauchen diese auch für die Bücher, die Sie selbst besorgen müssen wie beispielsweise das Workbook u.ä. Bitte beachten Sie Der Betrag für die Bücher muss bis spätestens 08. Juni 2018 auf unserem Konto eingegangen sein. Tragen Sie bitte als Verwendungszweck den Namen und Vornamen Ihres Kindes und die Klasse Ihres Kindes ein! Sollte bis zum keine Einzahlung von Ihnen eingegangen sein, nehmen Sie nicht an der Lernmittelausleihe teil. Das bedeutet, dass Sie alle Bücher der Liste selbst beschaffen müssen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Schmidt Schulleiter Bankverbindung: Konto:Realschule Wallenhorst Bank: Volksbank Bramgau IBAN.: DE BIC: GENODEF1WHO

27 Bücherliste der Realschule Wallenhorst im Schuljahr 2018/19 Klasse 5 Folgende Lernmittel/Schulbücher können von der Schule gegen Entgeld im Paket ausgeliehen werden: Fach Titel Verlag Bestell. Nr. Preis Deutsch Persönliches Arbeits- und Lesebuchbuch Deutsch 5 - Differenzierende Ausgabe Schöningh ,95 Mathematik Schlüssel zur Mathematik 5 Differenzierende Ausgabe NDS Cornelsen ,50 Englisch Englisch Headlight 1 Cornelsen ,75 Erdkunde Unsere Erde 5/6 Cornelsen ,25 Differenzierende Ausgabe NDS Geschichte Denkmal 5/6 Schroedel ,95 Differenzierende Ausgabe Physik Prisma Physik 5/6 Klett ,50 Biologie Differenzierende Ausgabe mit CD-Rom Fachwerk Biologie 5/6 Schülerbuch Niedersachsen Cornelsen ,99 Paketausleihe 49,00 reduzierter Preis (bei 80% Zahlern) 39,00 Folgende Lernmittel müssen Sie selbst beschaffen: Deutsch Arbeitsheft zu Persönliches Arbeits- und Schöningh ,75 Lesebuchbuch Deutsch 5 - Diff. Ausgabe Mathematik Arbeitsheft mit eingelegten Lösungen Cornelsen ,50 oder: Arbeitsheft mit eingelegten Lösungen und CD-Rom Cornelsen ,00 Workbook zu English Headlight 1 Cornelsen ,75 Englisch und Wordmaster 1 Cornelsen ,25 Erdkunde Diercke Weltatlas, Ausgabe 2015 Westermann ,95 Der Schulbuchplaner wird von der Schule beschafft. Bankverbindung: Konto: Lernmittelausleihe Realschule Wallenhorst Bank: Volksbank Bramgau IBAN: DE BIC: GENODEF1WHO

28 REALSCHULE WALLENHORST 1. Halbjahr 2018/2019 Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de SAZ Schülerarbeitszeit Nach der Mittagspause haben alle Schülerinnen und Schüler 45 Minuten Zeit, individuell zu lernen. Dies können sie allein, paar- oder gruppenweise mit ihren Mitschülern tun. Die Zeit nutzen die Schüler für verschiedene Tätigkeiten, wie Hausaufgaben, Lernen, Vorbereitung auf Klassenarbeiten, Nacharbeiten von Lernstoff, Wiederholungen und Übungen gemäß dem individuellen Förderplan, Organisation der Arbeits- und Lernmaterialien Die Schüler der Klassen 5-7 werden in Arbeitsgruppen sowohl durch eine pädagogische Mitarbeiterin oder eine Lehrkraft als auch durch Schüler aus den 10. Klassen begleitet. Die Abschlussschüler helfen den jüngeren Schülern, die Lernzeit effektiv zu nutzen und üben u.u. auch mit einzelnen Schülern. Hier haben die Schüler/innen ebenso die Möglichkeit, ihre zu lösenden Aufgaben selbständig zu wählen und zu bearbeiten. Die Schüler ab der 8. Klasse haben die Möglichkeit in dieser Zeit unter Aufsicht in der Schule zu arbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass die Schüler/innen diese individuelle Schülerarbeitszeit in der Regel gut nutzen, da sie die Chance haben, Aufgaben zusammen mit ihren Klassenkameraden zu lösen. Das macht nicht nur mehr Spaß als zu Hause, sondern gelingt auch besser durch die gegenseitige Hilfe. Leitung: Päd. Mitarbeiterinnen, Lehrkräfte Termin: Montag Donnerstag, jeweils 7. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: Verschiedene Gesund leben Sportspiele In der Sportspiele AG sollen neben dem Spaß am Sport vor allem die großen Sportspiele im Vordergrund stehen. So stehen bei dieser AG Basketball und verschiedene Varianten des Handball auf dem Plan. Aber auch unbekanntere Sportarten wie Baseball und American-Football wollen wir euch in den Sommermonaten näherbringen. Neben den großen Sportspielen dürfen natürlich auch die altbekannten Spiele wie Völkerball, Zombie-Ball und Brennball nicht fehlen. Wir freuen uns auf euch! Leitung: Hr. Heemeyer Termin: Montag, 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: Sporthalle Fußball Bolzen war gestern! Hier wird Wert auf das Trainieren von Technik, taktischem Spiel und sportlichem Verhalten gelegt. Der Spaß kommt natürlich auch nicht zu kurz. Leitung: Hr. Wellbrock Termin: Donnerstag, 7. und 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: Sporthalle Kochen und Backen Der Kurs "Kochen und Backen" findet in unserer Schulküche statt. Gemeinsam kochen und backen wir nach leckeren Rezepten, die in kurzer Zeit fertiggestellt werden können. Wir lernen, wie man Lebensmittel putzt, kocht, brät oder backt; wie man sie anrichtet und werden natürlich gemeinsam das Selbstgekochte essen. Pro Veranstaltung benötigen wir 1,50, u den Einkauf der Zutaten zu decken ( von jedem Schüler + 50 Cent von der Schule. Bitte beachten Sie, dass die Schüler an diesem Tag nicht in der Mensa essen müssen! Leitung: Fr. Gerbes Termine: Mittwoch,, 7. und 8. Stunde Gebühr: 5 Eige a teil 7,5 Schula teil Raum: 1.44 Spaß an Bewegung Du bist gerne draußen und bewegst dich gerne? Dann bist du hier genau richtig. In dieser AG hast du die Möglichkeit, dich richtig auszutoben. Ob bei einer Runde Fußball auf dem Schulhof oder beim Klettern. Vielleicht fallen euch auch neue Bewegungsspiele ein, die ihr gemeinsam spielen könnt? Leitung: Herr Wellbrock Termin: Mittwoch, 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: Aula/Schulhof Achtsamkeit und Glück Eine Auszeit vom Lernen und Müssen. Hier kannst Du einfach Du sein. Die Gedanken fliegen lassen. Wahrnehmen, was du gerade fühlst und was du denkst. Neue Ideen bekommen, wie Du dich entspannen kannst und in guten Kontakt mit Deinen Mitschülern kommst. Gemeinsam Erfahrungen sammeln. Sich einfach gut fühlen. Glücklich sein oder werden. Leitung: Hr. Pieck Termin: Dienstag, 7. und 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: E.62 Kreativ sein Schülerbücherei Wir übernehmen 1. den Ausleihdienst für die Schülerbücherei 2. die Inventur (digitale Erfassung bzw. Aktualisierung) des Bibliothekbestandes. Gesucht werde och Bücherwür er der Klassenstufen 6-10, die sich für die Schülerbücherei verantwortlich fühlen möchten dort in den großen Pausen regel äßig ach de Rechte sehe und bei der Inventur mithelfen. Was bringt die Teilnahme an dieser AG? Wir sitzen an der Bücherquelle und können mitreden, wenn es um Anschaffungen für die Bücherei geht Wir dürfen selbst in jeder großen Pause sch öker statt friere Wir tun etwas Sinnvolles für unsere Schulgemeinschaft und erhalten dafür einen Vermerk ins Zeugnis und auf Wunsch eine Portfolio- Beschei igu g Wir sind im Gespräch miteinander über neue und alte Bücher

29 Wir planen Aktionen zur Leseförderung und verführen Büchermuffel zum Lesen Nur für Schüler*innen ab der 6. Klasse. Leitung:NN Termin: Montag, 7. und 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: E.63 Kreativwerkstatt Jeder, der Lust und Freude am Malen und Zeichnen hat, bekommt in dieser AG die Möglichkeit, seine gestalterischen Fähigkeiten zu entdecken und verschiedene künstlerische Techniken kennenzulernen. Hier ist Raum für Kreativität und Fantasie, die ihr mit euren eigenen Händen verwirklichen könnt. Leitung: NN Termin: Dienstag, 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: E.35 und E.65 Chor Das Angebot Chor richtet sich an alle, die gerne singen und Lust haben, kleine und größere Projekte musikalisch (mit) zu gestalten. Je nach Absprache sind verschiedene Projekte wie beispielsweise ein Musical geplant. Leitung: NN Termin: Donnerstag, 7. und 8. Std. Gebühr: keine Kosten Raum: 1.05 Spielen auf und bauen von Instrumenten Weißt du wie ein Cajon gespielt wird und Boomwhacker sind? Möchtest du in der Gruppe verschiedene Instrumente ausprobieren und Musikstücke einüben? Dann bist du hier richtig. Vorerfahrungen sind nicht notwendig! und dich kurz ausruhen oder dösen möchtest, reden, lachen, basteln, malen, spielen und vieles mehr. Leitung: Fr. Schoemaker Termin: Mittwoch, 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: E.65 Freizeitgestaltung Gesellschaftsspiele Spielst du gerne Brettspiele? Möchtest du viele unterschiedliche Spiele kennenlernen? Hier kannst du aus einem reichen Spieleangebot wählen. Du hast Zeit, neue und unbekannte Spiele auszuprobieren. Du hast aber auch die Möglichkeit, deine Lieblingsspiele mitzubringen und den anderen vorzustellen. Leitung: Fr. Schoemaker Termin: Montag, 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: E.65 Offenes Spielangebot / Spiel und Spaß In dieser Stunde hast du die Wahl und kannst nach Lust und Laune spielen. Dabei bieten wir dir viele Möglichkeiten: Brettspiele, Karte spiele, Vielleicht möchtest du auch lieber kreativ sein und etwas mit Bausteinen konstruieren? Bei gutem Wetter steht dir natürlich auch der Schulhof mit seinen vielen Angeboten zur Bewegung zur Verfügung. Leitung: Fr. Schoemaker / NN Termin: Di. und Do., 8. Stunde Gebühr: Keine Kosten Raum: E.65, Schulhof, Aula Leitung: NN Termin: Donnerstag, 8. Stunde Gebühr: keine Kosten Raum: 1.05 Treffpunkt Greeny Ke st du scho das Gree y? Vo Schülern für Schüler gestaltet! Hier hast du abwechslungsreiche und interessante Möglichkeiten. Ob Spiele, Musik oder Kreatives, wir versuchen, für jeden etwas Ansprechendes zu bieten: Ob du einfach deine Beine austrecken

30

31 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Informationen zur Mittagsverpflegung in der Mensa des Schulzentrums Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind für die Mittagsverpflegung in der Mensa des Schulzentrums anzumelden, Das Essen kann - nach der Erledigung der im Folgenden beschriebenen Schritte- jederzeit für einen Tag bestellt werden. Dafür sind folgende Schritte nötig: 1. Im Sekretariat der Realschule muss der beiliegende ausgefüllte Anmeldebogen und eine Chip-Karte zur Datenerfassung abgegeben werden. Sie bekommen dann ein Passwort und einen Benutzernamen. 2. Die Preise für ein Mittagessen staffeln sich je nach ausgewählter Speise von 2,50 is 3,50, Wasser wird kostenlos ausgeschenkt. 3. Ein Geldbetrag Ihres Ermessens (nicht unter 10,- ) uss i Voraus auf folge des Ko to ü erwiese werden: IBAN: DE BIC: Kreditinstitut: Kontoinhaber: Verwendungszweck: NOLADE22XXX Sparkasse Osnabrück Gemeinde Wallenhorst Mittagessen, Name und Vorname Ihres Kindes Nicht in Anspruch genommene Beträge bleiben für das nächste Schuljahr auf o.g. Konto, am Ende der Schulzeit oder bei Abmeldung von der Mittagsverpflegung werden die Restbeträge erstattet. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, über Ihr Passwort und Ihren Benutzernamen den Kontostand auf der unten genannten Internetseite abzufragen. 4. Die Speisen können am Schulterminal in der Pausenhalle, der nur über Chipkarte bzw. funktioniert, oder per Internet ausgewählt werden. Die Bestellung von zu Hause erfolgt online über unsere Schul-Homepage Rechts auf der Startseite sehen Sie ein Männchen mit dem Aufdruck Me sa. Mit einem Klick auf dies Symbol gelangen Sie zur Essensbestellung. Die Bestellung am Schulterminal erfolgt über eine Chip-Karte, die gegen eine Leihgebühr von 10,00 Euro im Sekretariat erhältlich ist. Die 10,00 Euro werden vom Guthaben Ihrer ersten Überweisung abgezogen. Die Karte die t au h als Ausweis ei der Esse sausga e. Hinweis: Falls Ihr Kind an der Mittagsverpflegung einer Grundschule teilgenommen hat und dadurch im Besitz einer Chipkarte ist, so können Sie diese Karte natürlich weiterhin benutzen, Lassen Sie diese Karte dann bitte im Sekretariat einlesen. Alle Bestellungen sind bis 11:40 Uhr des entsprechenden Tages vorzunehmen. Ebenso müssen Abmeldungen schon ausgewählter Speisen (z.b. bei Krankheit) bis 11:40 Uhr erfolgen, ansonsten wird das Essen zubereitet und muss bezahlt werden. Es wird also nur das bezahlt, was zubereitet wurde. Sie als Eltern haben die Sicherheit, dass die für das Essen vorgesehenen Gelder auch tatsächlich in gesundes Essen investiert werden. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Stefan Schmidt Schulleiter

32 REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str Wallenhorst rswallenhorst@gmx.de Informationen zur Schülerfreizeitkarte Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, nach den Sommerferien erhält Ihr Kind eine von der Schule ausgefüllte und unterschriebene Kundenkarten. Mit dieser Kundenkarte kann sich Ihr Sohn/Ihre Tochter zu Beginn eines jeden Monats eine Schülerfreizeitkarte von der Gemeinde Wallenhorst abholen. Mit dieser Schülerfreizeitkarte ist Ihr Kind berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr im gesamten Landkreis Osnabrück einschließlich der Stadt Osnabrück kostenlos zu nutzen. Die Schülerfreizeitkarte ist von montags bis freitags ab 15:00 Uhr gültig. An Sonn- und Feiertagen sowie an unterrichtsfeien Tagen und während der Schulferien ganztägig gültig. Bei einer Fahrkartenkontrolle muss die Schülerfreizeitkarte zusammen mit der Kundenkarte vorgelegt werden.

Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16

Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern, nachdem sich alle wieder an den Schulalltag gewöhnt haben, möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme. 1. Beratungslehrer an der

Mehr

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Merkblatt für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Liebe Eltern! Folgende wichtige Verhaltensregeln für unser Schulleben möchte ich Ihnen hiermit mitteilen: 1. Krankmeldung

Mehr

Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule

Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule Eintrittsdatum: in Klasse: Anmeldung zur Aufnahme (Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfüllen) 1. Angaben zur Person der Schülerin/des Schülers: Nachname: Vorname(n):

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)

Mehr

Grundschule Jheringsfehn

Grundschule Jheringsfehn Grundschule Jheringsfehn Altebeek 100 26802 Moormerland Tel: (04954) 41 73 Fax: (04954) 94 22 52 E-mail: gs.jheringsfehn@ewetel.net Internet: www.grundschulejheringsfehn.de Sekretariat: Frau Harms BITTE

Mehr

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab.

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab. Infomappe zum Schulbeginn in der Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt in der Schule wieder ab. Am Hellteich 10 29664 Walsrode ( 05161 / 609980 Fax 05161 / 609982 im Juni 2016 An alle Eltern der

Mehr

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden

Mehr

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum Schulordnung Christophorus-Schule im Heilpädagogischen Zentrum Liebe Eltern, Ihr Kind ist jetzt Schüler/in der Christophorus- Schule. Wir freuen uns über die Aufnahme in unsere Gemeinschaft und werden

Mehr

Integrierte Gesamtschule Bramsche

Integrierte Gesamtschule Bramsche Erster Elternbrief im Schuljahr 2018/19 Sehr geehrte Eltern unseres 5. Jahrgangs, Gesamtschuldirektor Tel.: 05461 7038420 Fax: 05461 70384247 Mail: kontakt@igsbramsche.de Bramsche, 09.08.2018 ich möchte

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Standort Nahe Standort Sülfeld Lüttmoor 5 23866 Nahe Oldesloer Straße 9 23867 Sülfeld Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon

Mehr

Rechtsvorschriften 1

Rechtsvorschriften 1 Rechtsvorschriften 1 Erprobungsstufe 1.1 Auszug aus dem Schulgesetz NRW vom 15.03.2005 - Stand: 15.04.2011 13 Erprobungsstufe (1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die

Mehr

Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO

Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO Verantwortliche Stelle für die Speicherung und Verarbeitung ist Musikschule Erlenbach-Binswangen, Kirchgasse 14, 74177 Bad Friedrichshall Wir haben

Mehr

Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule

Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg Tel.: 05361 856910 Fax: 05361 85691-48 Name, Vorname: Anmeldung Schulhr 2010/2011 Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum:

Mehr

Elternbrief Nr. 1 Schuljahr 2013/14

Elternbrief Nr. 1 Schuljahr 2013/14 Liebe Eltern, nachdem sich alle wieder an den Schulalltag gewöhnt haben, möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme. 1. Personelle Veränderungen

Mehr

Elternbrief Nr. 1 Schuljahr 2015/16

Elternbrief Nr. 1 Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern, nachdem sich alle wieder an den Schulalltag gewöhnt haben, möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme. 1. Personelle Veränderungen

Mehr

1. Der Parkplatz für alle Busse, Schüler- u. Eltern-PKW ist der Busparkplatz oberhalb der Schule.

1. Der Parkplatz für alle Busse, Schüler- u. Eltern-PKW ist der Busparkplatz oberhalb der Schule. An die Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler Verkehrsregelung im Schulgelände Sehr geehrte Eltern, wer die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse vor Beginn des Unterrichts und unmittelbar

Mehr

Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt)

Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt) Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt) zwischen dem Deutschen Roten Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. (nachfolgend DRK

Mehr

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart 1. Persönliche Daten des Teilnehmers Wohnort Geburtsdatum 2. Ferienadresse der/des Sorgeberechtigten Die Anschrift, unter welcher Sie während der Freizeit

Mehr

Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim

Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim Angaben zum Kind Name des Kindes geboren am Straße Wohnort Angaben zu den Erziehungsberechtigten Mutter Vater wie Kind oder... wie Kind oder...

Mehr

Elterninformation zum Schuljahresanfang 2016/2017

Elterninformation zum Schuljahresanfang 2016/2017 Westmarkstr. 3 Elterninformation zum Schuljahresanfang 2016/2017 An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Realschule Barßel Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Mehr

Erstes Halbjahr 2013/2014 Elternbrief 13

Erstes Halbjahr 2013/2014 Elternbrief 13 Die Schulleitung 23.August 2013 Erstes Halbjahr 2013/2014 Elternbrief 13 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 13 wollen wir Sie und euch auf dem Laufenden

Mehr

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes Aktuelles Bild Ihres Kindes A n m e l d u n g Aufnahmedatum/Schulbeginn: / zum Schuljahr: Name: Vorname: ( M / W ) Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse, Hausnr.: PLZ: 21629 Ort: Neu Wulmstorf Staatsangehörigkeit:

Mehr

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule -

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule - Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim Neuaufnahme in Klasse: Schuljahr: 2018/2019 Beratungsgespräch fand statt mit Frau/Herr: Aufnahmedatum: am: Schüler/Schülerin: Nachname: Vorname:

Mehr

Grundschule Plockhorst Bahnhofstraße Edemissen Tel: / oder / Fax: /

Grundschule Plockhorst Bahnhofstraße Edemissen Tel: / oder / Fax: / 6. Januar 2011 Tragen von Schmuck im Sportunterricht Laut Erlass der Ministerkonferenz vom 15.05.1998 über die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport... haben Lehrkräfte und Schüler grundsätzlich

Mehr

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern,

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern, Aurelia-Wald-Gesamtschule Marktstraße 6 31311 Uetze Telefon: 05173-982640 Fax: 05173-982649 E-Mail: sekretariat@awg-uetze.de Internet: www.awg-uetze.de Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte

Mehr

Erstes Halbjahr 2012/2013 Elternbrief 11. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Erstes Halbjahr 2012/2013 Elternbrief 11. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Die Schulleitung 24.September 2012 Erstes Halbjahr 2012/2013 Elternbrief 11 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 11 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 12. September 2017

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 12. September 2017 ELTERN- BRIEF 1 Informationen zum neuen Schuljahr Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 12. September 2017 zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie im Namen des Lehrerkollegiums und der Schulverwaltung

Mehr

Erstes Halbjahr 2016/2017 Elternbrief 18

Erstes Halbjahr 2016/2017 Elternbrief 18 Die Schulleitung 24. August 2016 Erstes Halbjahr 2016/2017 Elternbrief 18 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 18 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom vom 05.05.08 Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007

Mehr

Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest)

Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Kirchlinteln Luttum Neddenaverbergen Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Inhaltsverzeichnis 1. Unser ABC Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln Inhaltsverzeichnis

Mehr

Erstes Halbjahr 2017/2018 Elternbrief 20

Erstes Halbjahr 2017/2018 Elternbrief 20 Die Schulleitung 24. August 2017 Erstes Halbjahr 2017/2018 Elternbrief 20 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 20 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

Kindergartenordnung. 5. Anhang: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Kindergartenordnung. 5. Anhang: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Kindergartenordnung Liebe Eltern, durch Ihre Anmeldung haben Sie uns Ihr Kind anvertraut. Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.v. (CJD) ist ein Jugend-, Bildungs- und Sozialwerk, das jungen Menschen

Mehr

Für die Anmeldung zur Aufnahme an der Oberschule Bad Harzburg sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Für die Anmeldung zur Aufnahme an der Oberschule Bad Harzburg sind folgende Unterlagen mitzubringen: Für die Anmeldung zur Aufnahme an der sind folgende Unterlagen mitzubringen: Kopie der Geburtsurkunde Kopien der letzten zwei Zeugnisse Foto oder Passbild Nachweis vom Schwimmpass, falls vorhanden nur

Mehr

Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin

Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Gymnasium Ulricianum Aurich Anlage II Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift

Mehr

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen

Mehr

Wir gemeinsam- unsere Goldenen Regeln. Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu!

Wir gemeinsam- unsere Goldenen Regeln. Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu! Wir gemeinsam- unsere Goldenen Regeln Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu! 1 Allgemeine Umgangsregeln Wir reden miteinander, nicht übereinander. Wir demütigen niemanden.

Mehr

Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 -

Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 - Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 - Dieser Aufnahmebogen enthält Daten, die gemäß 30 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) erhoben werden. Die Erhebung und

Mehr

Erstes Halbjahr 2015/2016 Elternbrief 16

Erstes Halbjahr 2015/2016 Elternbrief 16 Die Schulleitung 29.September 2015 Erstes Halbjahr 2015/2016 Elternbrief 16 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 16 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule -

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule - Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim Neuaufnahme in Klasse: Schuljahr: 2018/2019 Beratungsgespräch fand statt mit Frau/Herr: Aufnahmedatum: am: Schüler/Schülerin: Nachname: Vorname:

Mehr

Realschule Wallenhorst. Informationsveranstaltung 2018

Realschule Wallenhorst. Informationsveranstaltung 2018 Realschule Informationsveranstaltung 2018 Aufgaben und Ziele der Realschule Realschulbildungsgang Erweiterte Allgemeinbildung mit der Vorbereitung auf eine duale Ausbildung eine schulische Berufsausbildung

Mehr

9. Dieser RdErl. tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft.

9. Dieser RdErl. tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK v. 6.8.2014-36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) -

Mehr

Beitrittserklärung. Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v." an und beantrage die Aufnahme in den Verein:

Beitrittserklärung. Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v. an und beantrage die Aufnahme in den Verein: Beitrittserklärung Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v." an und beantrage die Aufnahme in den Verein: ERZIEHUNGSBERECHTIGTER Nachname: Vorname: Straße: PLZ und Ort: Tel-Nr.:

Mehr

Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020 Montag, Freitag,

Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020 Montag, Freitag, Grundschule Stöckheim mit Abt. Leiferde Rüninger Weg 11 38124 Braunschweig Tel.: 0531/61 15 68 Fax: 0531/61 49 90 28 Email: gs.stoeckheim@braunschweig.de Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Mehr

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister: Telefon:

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister:   Telefon: Anmeldung Krippe/ Altersübergreifende Gruppe KiTa Ottersberg-Bahnhof, Dunwisch 12, 28870 Ottersberg 1. Angaben über das Kind Geburtsdatum.. Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl

Mehr

Erstes Halbjahr 2011/2012 Elternbrief 09. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Erstes Halbjahr 2011/2012 Elternbrief 09. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Die Schulleitung 29.August 2011 Erstes Halbjahr 2011/2012 Elternbrief 09 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 09 wollen wir Sie und euch auf dem Laufenden

Mehr

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen Schulvertrag Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen den Schülerinnen und Schülern den Lehrkräften und Mitarbeitern den Erziehungsberechtigten Präambel Die Schule ist

Mehr

Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort

Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort Unsere Schule soll ein Erfahrungs- und Lernort mit einer freundlichen Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und des fairen Umgangs miteinander sein. Um dieses

Mehr

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung der Städtischen Sekundarschule Meinerzhagen An unserer Schule nehmen wir Rücksicht,

Mehr

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Schloss-Ardeck-Grundschule Gau-Algesheim Hausordnung Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich Vorwort Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Kinder

Mehr

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S. Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.1/5) SCHÜLERDATEN Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email): FOTO des Kindes Geschlecht (bitte ankreuzen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:

Mehr

Kindertagestättenordnung

Kindertagestättenordnung 1 Kindertagestättenordnung AllgemeineBenutzungsbedingungen fürdengemeindekindergartenbrombachunddievillalila derstadtlörrach StandSeptember2013 FürdieArbeitindenKindertagesstättensinddiegesetzlichenBestimmungenmitden

Mehr

Gymnasium Schloss Overhagen

Gymnasium Schloss Overhagen Gymnasium Schloss Overhagen Januar 2017 Anmeldung vom 06.02.2017 24.02.2017 für neue Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 10 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die Anmeldungen werden

Mehr

Ludwig Dürr - Schule

Ludwig Dürr - Schule Ludwig Dürr - Schule Friedrichshafen Schulordnung Die Schulordnung der Ludwig-Dürr-Schule hat zum Ziel, dass wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen und in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben können.

Mehr

Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter

Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter Mitteilungen zum Schuljahresbeginn 2016-2017 Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, auch zu Beginn dieses Schuljahres möchte ich Euch und

Mehr

Eltern Info /2018

Eltern Info /2018 Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Scheidt Schulstr.10, 66133 Saarbrücken Tel.: 0681 / 81 46 52 - Fax.: 0681 / 81 46 74 Mail: gscheidt@saarbruecken.de; Homepage: www.grundschule-scheidt.de Eltern Info 5 2017/2018

Mehr

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige

Mehr

Entschuldige bitte! Grundschule Gerolsheim-Laumersheim

Entschuldige bitte! Grundschule Gerolsheim-Laumersheim Zu einem guten Zusammenleben an unserer Schule wollen wir alle beitragen, deshalb sorgen wir dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Und sollte doch einmal etwas schief gehen und wir etwas falsch

Mehr

An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen

An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen AGG w w w 05321-335411 bzw. 335431 An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, jetzt ist es bald soweit. Ihr Kind wird

Mehr

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches

Mehr

Mitteilungen zum Schuljahresbeginn

Mitteilungen zum Schuljahresbeginn Mitteilungen zum Schuljahresbeginn 2014-2015 Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, als Ersatz für das überholte Mitteilungsheft Unser

Mehr

Gemeinde Neu-Eichenberg

Gemeinde Neu-Eichenberg 1 Gemeinde Neu-Eichenberg Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätte Kleine Eichen Zwischen dem/den Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Tel. priv. Tel.

Mehr

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant vom

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant vom Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant vom 01.08.2017 Die evangelische Kindertagesstätte hat die Aufgabe, im Rahmen des christlichen Erziehungsauftrages das

Mehr

4 Regeln. für ein faires Miteinander

4 Regeln. für ein faires Miteinander @WBS Fair 4 Fun 4 Regeln für ein faires Miteinander Wir wünschen uns in unserer Schule ein freundliches und friedliches Miteinander. Hier kommen jeden Tag viele verschiedene Menschen zusammen, die auf

Mehr

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt Vereinbarung für Schüler/in: Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders im Lebens- und Lernraum der Anna-Freud-Schule Vorwort Diese Vereinbarung

Mehr

Kanu-Trail Vom Juni 2019 (für Jugendliche von Jahren)

Kanu-Trail Vom Juni 2019 (für Jugendliche von Jahren) Kanu-Trail Vom 14. 18. Juni 2019 (für Jugendliche von 12-18 Jahren) Stammposten 250 Murrhardt Hallo Rangers Wir gehen mit allen Pfadfindern und Pfadrangern zu einer Kanutour auf die Regen. Das idyllische

Mehr

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Weierhofweg 13 51674 Wiehl Tel. 02262-6379 Fax. 02262-717838 info@ggs-bielstein.de www.ggs-bielstein.de Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Bearbeitungsstand:

Mehr

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi.

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi. Schulordnung Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule Regeln unserer Wiestorschule Wir achten den Anderen. Deshalb gehen wir so miteinander um, wie wir auch behandelt werden wollen: freundlich

Mehr

Informationen & Programm FAC 2019

Informationen & Programm FAC 2019 Informationen & Programm FAC 2019 Termine: 07.07.2019 bis 12.07.2019 14.07.2019 bis 19.07.2019 11.08.2019 bis 16.08.2019 Preis und Leistungen Preis: 250,00 Ermäßigungen: - mit angemeldete Geschwister zahlen

Mehr

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund Schulordnung Schulordnung der Stralsund Inhalt 1. Leitgedanken... 2 2. Allgemeines... 3 3. Räume... 4 4. Befreiung, Krankmeldung... 5 5. Verstöße... 6 6. Inkrafttreten... 7 Christliche Gemeinschaftsschule

Mehr

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorn vom

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorn vom Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorn vom 01.08.2017 Die evangelische Kindertagesstätte hat die Aufgabe, im Rahmen des christlichen Erziehungsauftrages

Mehr

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren 1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)

Mehr

Freie Schule Bochum. Gute Regeln...

Freie Schule Bochum. Gute Regeln... Freie Schule Bochum Gemeinnütziger e.v. Gute Regeln....... wurden gemeinsam ausgehandelt... können gemeinsam verändert werden... gelten für alle... sind positiv formuliert... machen deutlich, wozu sie

Mehr

Hausordnung der Katholischen Grundschule Bernhardinum in Fürstenwalde Trebuser Str. 45

Hausordnung der Katholischen Grundschule Bernhardinum in Fürstenwalde Trebuser Str. 45 der Katholischen Grundschule Bernhardinum in 15517 Fürstenwalde Trebuser Str. 45 Wir sind eine Schule, in der verschiedene Menschen zusammen leben. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen.

Mehr

SRH SCHULEN. Schulordnung der Stephen-Hawking-Schule

SRH SCHULEN. Schulordnung der Stephen-Hawking-Schule Schulordnung der Stephen-Hawking-Schule I. Präambel Unsere Schule stellt sich die Aufgabe, behinderten und nicht behinderten Schüler/innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten zu entfalten, sich

Mehr

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Schulordnung Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Die vorliegende Schulordnung wird mit Beschluss der Schulkonferenz von der Schulleitung der Philipp-Reis-Schule herausgegeben und

Mehr

Schulordnung. der. Schule Am Sonnenhang

Schulordnung. der. Schule Am Sonnenhang Schulordnung der Schule Am Sonnenhang Diese Vereinbarungen werden zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft der Schule Am Sonnenhang getroffen. Die Schulgemeinschaft besteht aus den Schülerinnen und

Mehr

Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick

Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick Auszug aus dem Schulprogramm der Ewaldschule Oer-Erkenschwick SCHULORDNUNG Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich kleine und große Menschen unterschiedlichen Alters begegnen. Wir verbringen viel Zeit miteinander,

Mehr

Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte. Unterrichts.

Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte. Unterrichts. I. Rechte und Pflichten der Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigten. Nr. Rechte der Schüler Pflichten der Schüler Lehrer Erziehungsberechtigte 1 Du hast ein Recht auf Bildung. Nimm regelmäßig und pünktlich

Mehr

Schulordnung der Marienschule Friesoythe. Seite 12 Seite 1

Schulordnung der Marienschule Friesoythe. Seite 12 Seite 1 Schulordnung der Marienschule Friesoythe Seite 12 Seite 1 Regeln sind wichtig, damit unser Schulalltag gelingt! Damit wir uns alle an unserer Schule wohl fühlen, wollen wir uns anderen gegenüber so verhalten,

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Vorwort Wir alle - tragen eine gemeinsame Verantwortung für erfolgreiches Lernen - achten auf vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen freundlichen Umgangston - respektieren das Eigentum anderer - sorgen

Mehr

GELTENDE ERLASSE UND VERFÜGUNGEN

GELTENDE ERLASSE UND VERFÜGUNGEN Die Schule ist gehalten, einmal jährlich die Erziehungsberechtigten über bestimmte Erlasse usw. zu informieren. Im Text wird die Bezeichnung Schülerinnen und Schüler aus Vereinfachungs-gründen durch Schüler

Mehr

Schulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde

Schulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde Schulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde Unser Motto: Miteinander leben - miteinander lernen miteinander Wissen teilen und mehren Unsere Grundschule ist eine sozialverantwortliche Gemeinschaft,

Mehr

Hausordnung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums

Hausordnung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums Heinrich-Schliemann-Gymnasium Berlin-Pankow Dunckerstraße 64 10439 Berlin Telefon: +49 30 446895-0 E-Mail: schulleitung@hsg-berlin.de Internet: http://www.hsg-berlin.de Berlin, den 23.01.2018 Hausordnung

Mehr

Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2016/2017

Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2016/2017 Inhalt 1. Schülerschaft und Lehrkräfte 2. Ganztagsangebot 3. Hausaufgaben 4. Befreiung vom Sportunterricht 5. Rauchen in der Schule 6. Verbot des Mitbringens von Waffen usw. 7. Krankheit Ihres Kindes 8.

Mehr

Anmeldeunterlagen für die Einführungsphase

Anmeldeunterlagen für die Einführungsphase Anmeldeunterlagen für die Einführungsphase 1. Aktuelles Halbjahreszeugnis 2. Letztes Versetzungszeugnis 3. Ein Passbild (Akte) 4. mindestens einen Erziehungsberechtigten 5. Einverständniserklärung des

Mehr

Erstes Halbjahr 2014/2015 Elternbrief 14

Erstes Halbjahr 2014/2015 Elternbrief 14 Die Schulleitung 19.September 2014 Erstes Halbjahr 2014/2015 Elternbrief 14 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit dem Elternbrief 14 wollen wir Sie und euch auf dem

Mehr

Hausordnung Grundschule Wincheringen

Hausordnung Grundschule Wincheringen Hausordnung Grundschule Wincheringen Seite 2 In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen. Nur dann macht es Spaß zu lernen und zu spielen. Deshalb gibt es feste Regeln, die uns beim friedlichen Zusammenleben

Mehr

Anmeldung zur Aufnahme an der Oberschule Salzhausen

Anmeldung zur Aufnahme an der Oberschule Salzhausen Anmeldung zur Aufnahme an der Oberschule Salzhausen Name und Vorname des Kindes: PLZ: Wohnort: Straße: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Einschulung zur 1. Klasse am: Geburtsort: Religionszugehörigkeit:

Mehr

Elterninformation zur Anmeldung der 5. Klassen

Elterninformation zur Anmeldung der 5. Klassen Elterninformation zur Anmeldung der 5. Klassen RSM-HP (Info>Downloads) www.rs-misburg.de Was erwartet Sie jetzt? ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) Ziele, Inhalte, Schwerpunkte Über uns 2 Realschulen in Hannover

Mehr

Die Oberschule. mit Ganztagsangebot. OBERSCHULE Neuenkirchen-Vörden OBERSCHULE. Michael Imsieke, Schulleiter

Die Oberschule. mit Ganztagsangebot. OBERSCHULE Neuenkirchen-Vörden OBERSCHULE. Michael Imsieke, Schulleiter Die Oberschule mit Ganztagsangebot OBERSCHULE OBERSCHULE Neuenkirchen-Vörden Michael Imsieke, Schulleiter Organisationsform 5 8: jahrgangsbezogen Schuljahrgang 5 Kurse in Englisch und Mathematik Gemeinsamer

Mehr

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel /

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel / SCHULORDNUNG Grundschule Hasenwinkel Schulstraße 16 38446 Wolfsburg Tel. 05365 / 8901 Email: grundschule.hasenwinkel@t-online.de Ganztagsbetreuung Tel. 05365 / 9420182 Mobil: 0157 / 56870465 Email: ganztag.hasenwinkel.wolfsburg@evlka.de

Mehr

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern,

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Eltern, Aurelia-Wald-Gesamtschule Marktstraße 6 31311 Uetze Telefon: 05173-982640 Fax: 05173-982636 E-Mail: sekretariat@awg-uetze.de Internet: www.awg-uetze.de Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte

Mehr