Andreas Scheuer Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße Berlin
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- Stephanie Hofer
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1 Der Hessische Ministerpräsident Die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Prof. Dr. Helge Braun Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben Willy-Brandt-Straße Berlin Andreas Scheuer Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße Berlin Svenja Schulze Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Berlin vorab: per 10. Oktober 2018 Luftreinhalteplanung Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten (Diesel-Konzept) der Bundesregierung vom 2. Oktober 2018 Sehr geehrter Herr Bundesminister Prof. Braun, die Bundesregierung hat am 2. Oktober 2018 ein Diesel-Maßnahmenprogramm vorgestellt, um die Luftqualität in hochbelasteten Städten zu verbessern und damit drohende Fahrverbote abzuwenden. Mit dem Maßnahmenprogramm wurden den Bundesländern, die für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständig sind, neue Instrumente an die Hand gegeben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Diesel- Konzept erstmals auch die Möglichkeit von Hardware-Nachrüstungen vorsieht. Allerdings plant die Bundesregierung bislang nicht allen Städten, die im Jahresdurchschnitt die zulässigen Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwerte von 40 µg/m³
2 - 2 - überschreiten, die gleichen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Stattdessen soll das vollständige Maßnahmenpaket lediglich in solchen Städten zur Anwendung kommen, die im Jahresdurchschnitt eine von der Bundesregierung nicht weiter begründete Stickstoffdioxidbelastung von mehr als 50 µg/m³ aufweisen. Das umfassende Angebot richtet sich damit zunächst an insgesamt 14 Städte sowie daran angrenzende Landkreise. Dazu zählen beispielsweise die beiden hessischen Städte Limburg und Darmstadt. In diesen Städten sollen die Fahrzeughersteller den Besitzern von Euro 4 und Euro 5 Dieselfahrzeugen möglichst attraktive Umtauschangebote machen. Alternativ soll den betroffenen Besitzern dieser Fahrzeuge die Hardware-Nachrüstung ihrer Autos ermöglicht werden. Wie bereits in unserer Bundesratsinitiative beschrieben, halten wir es für zwingend notwendig, dass die Autokonzerne die Kosten vollständig übernehmen. Wir erwarten daher, dass die Bundesregierung den Druck auf die Hersteller erhöht und Verkehrsminister Scheuer und Umweltministerin Schulze sich im Interesse der Diesel- Besitzerinnen und -Besitzer durchsetzen. Die Hessische Landesregierung wird sie dabei jederzeit unterstützen. Anders als in den 14 Städten mit einer durchschnittlichen jährlichen Stickstoffdioxidbelastung von mehr als 50 µg/m³ soll den übrigen Städten, die ebenfalls die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, nur ein deutlich eingeschränkteres Angebot gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise eine Förderung der Hardware- Nachrüstung mit SCR-Technik der schweren städtischen Nutzfahrzeuge sowie von Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Die Bundesregierung geht nach eigenen Aussagen davon aus, dass auch mit diesem eingeschränkten Angebot in den übrigen Städten also auch in Frankfurt Fahrverbote verhindert werden können. Wir weisen allerdings darauf hin, dass es auch in Frankfurt Straßenabschnitte gibt, die im Jahresmittelwert mehr als 50 µg/m³ Stickstoffdioxidbelastung aufweisen. Beispielhaft sei hier die Messstelle Haltestelle Frankfurt Börneplatz (DEHE136) mit einem NO2-Jahresmittelwert von 54 µg/m³ genannt.
3 - 3 - Für die Stadt Frankfurt sind wir derzeit dabei, die Wirksamkeit der von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen überschlägig zu berechnen. Dabei legen wir zugrunde, dass in Frankfurt bis Ende 2019 alle in Frankfurt fahrenden leichten Nutzfahrzeuge und Lkw bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht nachgerüstet und so der NO2-Ausstoß um 70% reduziert wird, sämtliche noch vorhandenen Euro V bzw. EEV-Busse ebenfalls nachgerüstet werden (hier bitten wir dringend darum, das bisher noch nicht bei der EU endgültig notifizierte Nachrüstförderprogramm für Busse schnellstmöglich zu realisieren), alle im Luftreinhalteplan und im Gesamtkonzept geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, die Software-Updates für Diesel-Pkw der Euro 5 und 6 Fahrzeuge zu 80% erfolgt sind und die leichten Nutzfahrzeuge sowie die Lkw bis 7,5 t zu 100% nachgerüstet werden. Erste Schätzungen zeigen, dass für die Stadt Frankfurt am Main gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen benötigt werden, um generelle Fahrverbote zu vermeiden. Um die Minderungswirkung weiterer Maßnahmen aus dem Paket der Bundesregierung valide berechnen zu können, fehlen uns hingegen noch einige klarstellende Hinweise: Wird bspw. im Fall Limburg lediglich der Landkreis Limburg-Weilburg mit in das umfassende Umtausch- und Nachrüstungsprogramm aufgenommen? Oder werden da es sich bei Limburg um eine kreisangehörige Stadt handelt auch die an den Landkreis Limburg-Weilburg angrenzenden hessischen Kreise Rheingau-Taunus-Kreis, Main- Taunus-Kreis und Lahn-Dill-Kreis berücksichtigt? Da auch diese Kreise einen nennenswerten Anteil von Einpendlern nach Frankfurt aufweisen, ist diese Festlegung für die Berechnung der zu erwartenden Stickstoffdioxidentlastung in Frankfurt relevant. Gleiches gilt für die Frage, inwiefern die überzeichneten Programme zur E-Bus- Förderung durch das Bundesumweltministerium wieder mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Erst nach der Klärung dieser Detailfragen können abschließende Berechnungen für die Stadt Frankfurt angestellt werden.
4 - 4 - Zudem befindet sich das Land wie Sie wissen aufgrund der Luftbelastung in der Stadt Frankfurt am Main in laufenden rechtlichen Verfahren. Neben einer ausstehenden Entscheidung zur einstweiligen Anordnung ist das Land gefordert, eine Begründung im Berufungs-zulassungsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu erarbeiten. Daher bitten wir die Bundesregierung noch um eine weitere Klarstellung, für den Fall, dass die bislang für die Stadt Frankfurt in Aussicht gestellten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Belastungen unter die Grenzwerte zu senken. Die Hessische Landesregierung geht dann fest davon aus, dass auch für Frankfurt das erweiterte Angebot - inklusive Hardware-Nachrüstung für private Diesel-Besitzer - gemacht wird. So haben wir auch die öffentlichen Äußerungen von Bundesministerin Schulze in den Medien verstanden. Da das Diesel-Konzept der Bundesregierung an dieser Stelle jedoch nicht hinreichend eindeutig formuliert ist, bitten wir um eine entsprechende Klarstellung, die die Landesregierung auch vor Gericht einbringen kann. Für die Erfolgsaussichten in diesem Verfahren ist es von essentieller Bedeutung, dass für die Stadt Frankfurt weitere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Eine Begründung für den Antrag auf Zulassung der Berufung muss das Land bis Mitte November 2018 erarbeiten. Gleichzeitig bittet das Land den Bund darum, sehr zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstungen für PKW und Nutzfahrzeuge zu schaffen, die Kostenübernahme zu klären und das Antragsverfahren für alle Fördermaßnahmen schnellstmöglich zu starten. Da in den anhängigen Gerichtsverfahren genau dargelegt werden muss, welche Wirksamkeit die vorgesehenen Maßnahmen bis 2020 erreichen werden, ist diese Entscheidung und die Klärung der Rahmenbedingungen von grundsätzlicher Bedeutung, um drohende Fahrverbote abwenden zu können. Daher möchte ich Sie bitten, uns baldmöglichst Ihre Antwort zukommen zu lassen.
5 - 5 - Die Frankfurterinnen und Frankfurter haben, ebenso wie die Bewohnerinnen und Bewohner anderer stark vom Verkehr belasteter Städte, ein Recht auf saubere Luft. Mit entsprechenden Hardware-Nachrüstungen das haben unsere Berechnungen im Vorfeld des Diesel-Gipfels gezeigt ist dieses Ziel auch ohne Fahrverbote zu erreichen. Der Schlüssel dazu liegt bei der Bundesregierung und der Automobilindustrie. Mit freundlichen Grüßen Volker Bouffier Priska Hinz Tarek Al-Wazir
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